Amtliche Mitteilung. Inhalt. Studienordnung



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Transkript:

33. Jahrgang, Nr. 71 22. Mai 2012 Seite 1 von 5 Inhalt Studienordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen / Projektmanagement (Business Administration and Engineering / Project Management) des Fachbereichs I der Beuth Hochschule für Technik Berlin vom 23.06.2011 Herausgeberin: Präsidentin der Beuth Hochschule

33. Jahrgang, Nr. 71 Seite 2 von 5 Studienordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen / Projektmanagement (Business Administration and Engineering / Project Management) des Fachbereichs I der Beuth Hochschule für Technik Berlin vom 23.06.2011 Gemäß 71 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) in der Fassung vom 13.02.2003 (GVBL. S. 82), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.05.2011 (GVBL. S. 194) erlässt der Fachbereichsrat des Fachbereichs I folgende Studienordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen / Projektmanagement (Business Administration & Engineering / Project Management): Übersicht 1 Geltungsbereich 2 Geltung von Rahmenordnungen und Frauenförderplan 3 Studienziel 4 Zugangsvoraussetzungen 5 Struktur und Inhalte des Studiums 6 Inkrafttreten 1 Geltungsbereich Diese Ordnung gilt für alle Studierenden im Master-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen / Projektmanagement, welche zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Ordnung noch nicht zur Abschlussprüfung angemeldet sind. 2 Geltung von Rahmenordnungen und Frauenförderplan (1) Die Bestimmungen der Rahmenstudienordnung der Beuth Hochschule für Technik Berlin sind in der jeweils gültigen Fassung Bestandteil dieser Ordnung, soweit die Eigenart des Studiengangs nicht die in dieser Ordnung festgelegten Abweichungen erfordert. (2) Der geltende Frauenförderplan des Fachbereichs I ist zu beachten.

33. Jahrgang, Nr. 71 Seite 3 von 5 3 Studienziel Ziel des Studiums ist es, die naturwissenschaftlich-technische Ingenieurausbildung um wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Inhalte zu ergänzen. Die Konzeption orientiert sich an den anspruchsvollen technisch-wirtschaftlichen Tätigkeitsfeldern in Wirtschaft und Verwaltung. Die Absolventen und Absolventinnen sollen im Anschluss an das Studium an den Schnittstellen von wirtschaftlichen und technischen Fragestellungen, wie sie in der Logistik, im Controlling und im Projektmanagement beispielsweise von IT-Projekten zu finden sind, ihre Fähigkeiten einbringen können. 4 Zugangsvoraussetzungen (1) Es gelten die Zugangsvoraussetzungen gemäß jeweils gültiger Rahmenstudienordnung. (2) Der Studiengang ist so konzipiert, dass für ein Studium, das innerhalb der Regelstudienzeit durchgeführt werden kann, Kenntnisse vorausgesetzt werden, wie sie in den Studiengängen Bachelor of Engineering aller naturwissenschaftlichen oder technischen Studienrichtungen und Bachelor of Science aller naturwissenschaftlichen oder technischen Studienrichtungen der Beuth Hochschule für Technik Berlin vermittelt werden. (3) Für geeignete Bachelor-Studiengänge mit weniger als 210 Credits werden vom Dekan / von der Dekanin zusätzliche Module vorgegeben, deren erfolgreicher Abschluss zur Antragsstellung zur Abschlussarbeit nachzuweisen ist. Der/die Bewerber/Bewerberin wird hierüber schriftlich vom Dekanat des Fachbereiches informiert. 5 Struktur und Inhalte des Studiums (1) Das Master-Studium umfasst 3 Studienplansemester. (2) Die Aufnahme von Studierenden erfolgt jährlich mit Beginn des Wintersemesters. Jedes Modul wird einmal jährlich gemäß Studienplan angeboten. (3) Das Studium ist gemäß Studienplan strukturiert (siehe Anlage 1). (4) Der Fachbereichsrat des Fachbereichs I legt die fachliche und organisatorische Ausgestaltung der Module und die dazu gehörigen Prüfungsmodalitäten in den Modulbeschreibungen fest. Die Modulbeschreibungen (http://www.beuthhochschule.de/424/detail/mwp) sind Bestandteil dieser Ordnung. (5) Die Regelungen zur Ausgestaltung der Wahlpflichtmodule sind der Anlage 1 zu entnehmen.

33. Jahrgang, Nr. 71 Seite 4 von 5 (6) Die Abschlussprüfung wird gemäß jeweils gültiger Rahmenprüfungsordnung durchgeführt. (7) Die Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit beträgt 5 Monate. 6 Inkrafttreten Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen der Beuth Hochschule für Technik Berlin zum Wintersemester 2012/2013 in Kraft.

33. Jahrgang, Nr. 71 Seite 5 von 5 Modul Studienplan Modulname Anlage 1 zur StO Master Wirtschaftsingenieurwesen / Projektmanagement SU SWS Ü SWS Credits M01 Wirtschafts-und Unternehmensrecht 1 2 2 5 5 P FB I M02 Investitions-und Kostenrechnung 1 2 2 5 5 P FB I M03 Rechnungslegung 1 4 5 5 P FB I M04 Projektmanagement 1 2 2 5 5 P FB I M05 Geschäftsprozessmodellierung und Informationsmanagement 1 2 2 5 5 P FB I M06 Studium Generale I 1 2 2,5 2,5 WP FB I M07 Studium Generale II 1 2 2,5 2,5 WP FB I M08 Consulting Projekt 2 4 5 5 P FB I M09 Unternehmensführung / Kommunikation 2 2 2 5 5 P FB I M10 Marketing 2 2 2 5 5 P FB I M11 Modellierung und Systemsimulation 2 2 2 5 5 P FB I M12 Wahlpflichtmodul I 2 2 2 5 5 WP FB I M13 Wahlpflichtmodul II 2 2 2 5 5 WP FB I M14 Abschlussprüfung 3 30 30 P FB I M14.1 Master-Arbeit 3 2 25 25 P FB I M14.2 Mündliche Abschlussprüfung 3 5 5 P FB I Wahlpflichtangebot WP01 Volkswirtschaftslehre 2 2 2 5 WP FB I WP02 Finanzierung 2 2 2 5 WP FB I WP03 Logistik 2 2 2 5 WP FB I WP04 Betriebspsychologie 2 2 2 5 WP FB I SU = Seminaristischer Unterricht P = Pflichtmodul Ü = Übung WP = Wahlpflichtmodul SWS = Semesterwochenstunden P / WP Studienplansemester Notengewicht Servicegebender Cluster Die Studierenden können wie folgt aus dem Wahlpflichtangebot wählen: Hinweise zu Wahlpflichtmodulen Wahlpflichtmodul Wirtschaft : WP01 oder WP02 Wahlpflichtmodul Technik : WP03 oder WP04