www.dwa.de DWA-Regelwerk Merkblatt DWA-M - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für Entwässerungssysteme Teil : Kanalbau in offener Bauweise April 08 Frist zur Stellungnahme: 0. Juni 08
www.dwa.de DWA-Regelwerk Merkblatt DWA-M - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für Entwässerungssysteme Teil : Kanalbau in offener Bauweise April 08 Frist zur Stellungnahme: 0. Juni 08
DWA-M - Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) setzt sich intensiv für die Entwicklung einer sicheren und nachhaltigen Wasser- und Abfallwirtschaft ein. Als politisch und wirtschaftlich unabhängige Organisation arbeitet sie fachlich auf den Gebieten Wasserwirtschaft, Abwasser, Abfall und Bodenschutz. In Europa ist die DWA die mitgliederstärkste Vereinigung auf diesem Gebiet und nimmt durch ihre fachliche Kompetenz bezüglich Regelsetzung, Bildung und Information sowohl der Fachleute als auch der Öffentlichkeit eine besondere Stellung ein. Die rund 000 Mitglieder repräsentieren die Fachleute und Führungskräfte aus Kommunen, Hochschulen, Ingenieurbüros, Behörden und Unternehmen. Impressum Herausgeber und Vertrieb: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) Theodor-Heuss-Allee Hennef, Deutschland Tel.: Fax: E-Mail: Internet: +9 8- +9 8-00 info@dwa.de www.dwa.de Satz: Christiane Krieg, DWA Druck: Siebengebirgsdruck, Bad Honnef ISBN: 98--88-9- (Print) 98--88-9-8 (E-Book) Gedruckt auf 00 % Recyclingpapier Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA), Hennef 08 Alle Rechte, insbesondere die der Übersetzung in andere Sprachen, vorbehalten. Kein Teil dieses Merkblatts darf ohne schriftliche Genehmigung des Herausgebers in irgendeiner Form durch Fotokopie, Digitalisierung oder irgendein anderes Verfahren reproduziert oder in eine von Maschinen, insbesondere von Datenverarbeitungsmaschinen, verwendbare Sprache übertragen werden. Frist zur Stellungnahme: 0. Juni 08 April 08
DWA-M - 8 9 0 8 9 0 8 9 0 Vorwort Das Merkblatt DWA-M - gilt für die Bauausführung und Prüfung erdüberdeckter, in offener Bauweise eingebauter Abwasserleitungen und -kanäle außerhalb von Gebäuden. Der Geltungsbereich erstreckt sich sowohl auf den Neubau als auch die Erneuerung bestehender Abwasserleitungen und -kanäle in gleicher oder in neuer Trasse. In dem vorliegenden Merkblatt werden die technischen Mindestbedingungen aus DIN EN 0:0 bzw. Arbeitsblatt DWA-A 9:0 beschrieben. Über diese Festlegungen hinausgehende Anforderungen sind durch den Auftraggeber einzelfallbezogen in den Vertragsunterlagen zu beschreiben. Der Anhang A und der Abschnitt Quellen und Literaturhinweise des Merkblatts sind informativ und nicht Bestandteil der ZTV. Sie enthalten Hinweise auf weitere Vorschriften und Regelwerke sowie zum Umfang der Projekteinweisung des Auftragnehmers. Das digitale Vertragsformular Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für Entwässerungssysteme Teil : Kanalbau in offener Bauweise wird zur Anwendung empfohlen ). Das zusammen mit dem Merkblatt vertriebene digitale Vertragsformular Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für Entwässerungssysteme Teil : Kanalbau in offener Bauweise kann über den DWA-Shop unter <http://www.dwa.de/shop> erworben werden ). Das digitale Vertragsformular Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für Entwässerungssysteme Teil : Kanalbau in offener Bauweise berechtigt den jeweiligen Eigentümer zur beliebigen Vervielfältigung für eigene Zwecke und Verwendung des Vertragsbestandteils als beigefügte Anlage in den Ausschreibungsunterlagen. ) Das Merkblatt richtet sich an alle, die mit Planung, Ausschreibung, Überwachung der Bauarbeiten, Qualitätssicherung sowie damit zusammenhängende Aufgaben beschäftigt sind. Verbesserungsvorschläge, Ergänzungen und Kritik dienen der Weiterentwicklung und Aktualisierung dieser ZTV und damit deren Anwendungstauglichkeit. Ihre Vorschläge richten Sie bitte über die DWA an die DWA-Arbeitsgruppe ES-.. In diesem Merkblatt wird im Hinblick auf einen gut verständlichen und lesefreundlichen Text für personenbezogene Berufs- und Funktionsbezeichnungen verallgemeinernd die männliche Form verwendet. Alle Informationen beziehen sich in gleicher Weise auf alle Geschlechter. Frühere Ausgaben Kein Vorgängerdokument ) Hinweis des Herausgebers: Das digitale Vertragsformular wird erst bei Veröffentlichung des Weißdrucks zur Verfügung gestellt werden. April 08 Frist zur Stellungnahme: 0. Juni 08
DWA-M - Frist zur Stellungnahme Dieses Merkblatt wird bis zum 0. Juni 08 zur Diskussion gestellt. Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der kostenfrei im DWA-sportal (DWA-direkt): http://www.dwa.de/dwadirekt eingesehen werden. Dort und unter <http://de.dwa.de/themen.html> finden Sie eine digitale Vorlage für Ihre Stellungnahme. Stellungnahmen sind zu richten gerne auch per E-Mail an: DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. Theodor-Heuss-Allee Hennef berger@dwa.de Verfasser Das Merkblatt wurde von einer Projektgruppe innerhalb der DWA-Arbeitsgruppe ES-. Allgemeine Richtlinien für den Bau von Entwässerungsanlagen im DWA-Fachausschuss ES- Bau erstellt. Der Projektgruppe gehören folgende Mitglieder an: BEY, Jessica Dipl.-Ing. (FH), Troisdorf BIENENTREU, Hans-Willi Dipl.-Ing. (FH), Wachtberg CARSTENSEN, Iris Dipl.-Ing, Hamburg DUDZIK, Andreas Dipl.-Ing., Essen (Federführung) EDELING, Ulrich Dipl.-Ing., Berlin FIEGE, Daniela Dipl.-Ing. (FH), Osnabrück MEIER, Hartmut Dipl.-Ing., Köln PUDERBACH, Ralf Dipl.-Ing., Erftstadt SPINNRÄKER, Hans Dipl.-Ing., Mönchengladbach SURKAU, Peter Dipl.-Ing., Leipzig (bis März 0) WERKER, Henning Dipl.-Ing., Köln Der Arbeitsgruppe ES-. Allgemeine Richtlinien für den Bau von Entwässerungsanlagen gehören folgende Mitglieder an: BEY, Jessica BIENENTREU, Hans-Willi BOHLE, Ulrich BRECHAN, Markus von BRUNE, Peter BÜRGER, Michael CARSTENSEN, Iris DUDZIK, Andreas EDELING, Ulrich FIEDLER, Manfred Dipl.-Ing. (FH), Troisdorf Dipl.-Ing. (FH), Wachtberg Dr.-Ing., Frechen Dipl.-Ing., Tönisvorst Dipl.-Ing., Saarbrücken Dipl.-Geol., Bergisch Gladbach Dipl.-Ing., Hamburg Dipl.-Ing., Essen Dipl.-Ing., Berlin Dipl.-Ing., Bovenden Frist zur Stellungnahme: 0. Juni 08 April 08
DWA-M - FIEGE, Daniela FLICK, Karl-Heinz GÜRTLER, Wolfram JOLIG, Michael KAUFMANN, Olaf KÖRKEMEYER, Karsten KÜNSTER, Marco MEIER, Hartmut NEUBUSCH, Kay NOHLEN, Ulrike PUDERBACH, Ralf SCHÖNBACH, Peter SCHÜßLER, Maik SPINNRÄKER, Hans STECHA, Helmut SURKAU, Peter VALTWIES, Erich WERKER, Jörg Henning WÜRZBERG, Gerhard Dipl.-Ing. (FH), Osnabrück Bauass. Dipl.-Ing., Frechen (stellv. Sprecher) Dipl.-Ing., Nürnberg Dipl.-Ing. (FH), Naunhof Fuchshain Dr.-Ing., Köln Univ.-Prof. Dr.-Ing., Kaiserslautern Dr.-Ing., Bad Honnef Dipl.-Ing., Köln Dipl.-Ing. (FH), Bendorf Dipl.-Geol., Hayingen Dipl.-Ing., Erftstadt Dahn Dr.-Ing., Hoppegarten Dipl.-Ing., Mönchengladbach Dipl.-Ing., Wiesbaden Dipl.-Ing., Leipzig Dipl.-Ing., Bonn Dipl.-Ing., Köln (Sprecher) Dipl.-Ing. (FH), München Als Gäste haben mitgewirkt: BUSCH, Detlef BUSCHMANN, Martina Dipl.-Ing., Schneverdingen Dipl.-Ing., Köln Projektbetreuer in der DWA-Bundesgeschäftsstelle: BERGER, Christian Dipl.-Ing., Hennef Abteilung Wasser- und Abfallwirtschaft April 08 Frist zur Stellungnahme: 0. Juni 08
DWA-M - Inhalt Vorwort... Verfasser... Benutzerhinweis... 8 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen ZTV Kanalbau in offener Bauweise DWA-M -... 9 Hinweis zur Anwendung... 9 8 9 0 8 9 0 8 9 0 8....... 8 9 0 0. 0..................... Anwendungsbereich... 9 Verweisungen... 9 Begriffe... Qualifikation des Unternehmens und des Personals... Anforderungen an das ausführende Unternehmen... Anforderungen an das Personal... Qualifikation von Nachunternehmern... Qualitätssicherung... Bauteile und Baustoffe... Vorarbeiten... Allgemeines... Bürgerinformation... Startgespräch... Baustelleneinrichtung und Räumen... Wasserhaltung (Grundwasser)... 8 Abwasserlenkung... 8 Straßenaufbruch und Straßenwiederherstellung... 9 Aufbruch und Wiederherstellung von Verkehrsflächen... 9 Prüfungen... 9 Verbauarbeiten und Erdarbeiten... 0 Verbauarbeiten... 0 Vorbemerkungen... 0 Baugruben... 0 Gräben... 0 Ein- und Rückbau des Verbaus... 0 Erdarbeiten... Archäologie... Oberboden... Aushubmaterial... Verfüllung und Verdichtung von Baugruben und Gräben... Schutz vorhandener Ver- und Entsorgungsleitungen... Frist zur Stellungnahme: 0. Juni 08 April 08
DWA-M - 8 9 0................... Einbau... Absteckung... Lieferung, Be- und Entladen sowie Transport auf der Baustelle... Allgemeines... Lagerung... Ablassen in den Graben... Einbau der Bauteile... Allgemeines... Toleranzen... Vorgehen bei Überschreitung der Toleranzen... Verbindungen... Anschlüsse an Rohre und Schächte/Bauwerke... Prüfungen des AN während der Ausführung... Abnahme... 8 Dokumentation... 9 Zusammenstellung auftraggeberspezifischer Vorgaben... 0 8 Anhang A (informativ) Musterprotokoll erste Baubesprechung Baueinweisung... Quellen und Literaturhinweise... April 08 Frist zur Stellungnahme: 0. Juni 08
DWA-M - Benutzerhinweis Dieses Merkblatt ist das Ergebnis ehrenamtlicher, technisch-wissenschaftlicher/wirtschaftlicher Gemeinschaftsarbeit, das nach den hierfür geltenden Grundsätzen (Satzung, Geschäftsordnung der DWA und dem Arbeitsblatt DWA-A 00) zustande gekommen ist. Für dieses besteht nach der Rechtsprechung eine tatsächliche Vermutung, dass es inhaltlich und fachlich richtig ist. Jedermann steht die Anwendung des Merkblatts frei. Eine Pflicht zur Anwendung kann sich aber aus Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, Vertrag oder sonstigem Rechtsgrund ergeben. Dieses Merkblatt ist eine wichtige, jedoch nicht die einzige Erkenntnisquelle für fachgerechte Lösungen. Durch seine Anwendung entzieht sich niemand der Verantwortung für eigenes Handeln oder für die richtige Anwendung im konkreten Fall; dies gilt insbesondere für den sachgerechten Umgang mit den im Merkblatt aufgezeigten Spielräumen. 8 Frist zur Stellungnahme: 0. Juni 08 April 08
DWA-M - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen ZTV Kanalbau in offener Bauweise DWA-M - Hinweis zur Anwendung Die nachstehende ZTV enthält Ankreuzfelder mit Wertevorgaben, die vom Anwender (Auftraggeber) anwählbar sind bzw. mit auftraggeberspezifischen Texteingaben abgeändert werden können. [X] Standardvorgabe, insbesondere wenn es sich um Werte aus DIN EN 0 bzw. dem Arbeitsblatt DWA-A 9 handelt. [ ] Ankreuzfeld, alternativ anwählbar statt der Verwendung des vorstehenden Standardwerts. Falls zusätzlich ein Textrahmen vorhanden ist, kann der AG dort seine Anforderungen auftragsbezogen formulieren als: [ ] Auftraggeberspezifische Vorgabe Nr..00: siehe Eintragung der Anforderungen unter Abschnitt Nr..00 Nr..00 Falls ein entsprechendes Auswahlfeld vorhanden ist und angewählt wird, sollte der AG in Abschnitt dieser ZTV zur entsprechenden Nummer seine auftraggeberspezifischen Anforderungen angeben. 8 9 0 Anwendungsbereich Diese ZTV gilt für die Bauausführung und Prüfung erdüberdeckter in offener Bauweise eingebauter Abwasserleitungen und -kanäle außerhalb von Gebäuden sowohl für den Neubau, als auch die Erneuerung bestehender Abwasserleitungen und -kanäle in gleicher oder in neuer Trasse. Diese ZTV sind vorzugsweise zur Verwendung im Bereich unterhalb des Schwellenwerts für EU-weite Vergaben erarbeitet worden. In dieser ZTV werden Mindestbedingungen aus DIN EN 0:0 bzw. Arbeitsblatt DWA-A 9:0 beschrieben. Über diese Festlegungen hinausgehende Anforderungen sind durch den Auftraggeber (AG) einzelfallbezogen in den Vertragsunterlagen zu beschreiben. Die Herstellung von Bauwerken (besondere Schacht- und Sonderbauwerke) kann sinngemäß entsprechend den hier definierten Anforderungen erfolgen. Der AG muss die bauwerksspezifischen Anforderungen in der Bau- und Einzelbeschreibung oder der Vorhabenbeschreibung und den Leistungsbeschreibungen beschreiben und somit zum Bestandteil des Bauvertrags machen. 8 9 0 Verweisungen Bei undatierten Verweisen gilt jeweils die letzte Ausgabe des Dokuments. Hingegen gelten bei datierten Verweisen spätere Änderungen oder Überarbeitungen des betreffenden Dokuments nicht. Die ZTV verweist im Text auf folgende Dokumente: BauPVO Bauproduktenverordnung, Verordnung (EU) Nr. 0/0 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 0 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/0/EWG des Rates April 08 Frist zur Stellungnahme: 0. Juni 08 9