Die Ausbildung im Überblick



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Transkript:

Ausbildungsbeschreibung von Diplom-Bibliothekar/Diplom-Bibliothekarin (FH) vom 29.05.2007 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Ausbildungsvergütung Ausbildungskosten Ausbildungsdauer Verlängerungen Ausbildungsform Ausbildungsaufbau Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - rechtlich Geschlecht Auswahlverfahren Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Ausbildungsalternativen (Liste) Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Gesetze/Regelungen Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Neu Die Ausbildung im Überblick Der berufsqualifizierende Abschluss Diplom-Bibliothekar/in (FH) setzt ein Studium an einer Fachhochschule voraus. An Verwaltungsfachhochschulen wird das Studium des Bibliothekswesens mit der Ausbildung für die Laufbahn des gehobenen Dienstes verbunden. Die Studierenden haben während des Studiums den Status eines Beamten bzw. einer Beamtin auf Widerruf. An Universitäten kann man Bibliothekswesen auch im Rahmen eines Bachelor- und Masterstudiengangs studieren. Ausbildungsinhalte Das Studium sieht Vorlesungen, Seminare und Übungen zu folgenden Themen vor: Bibliothek, Information und Gesellschaft Betriebsführung, Organisation Medien- und Informationserschließung, Information Retrieval Dienstleistungen von Bibliotheken Medien und Medienmarkt Datenverarbeitung und Informationstechnologie An einigen Hochschulen kann ein Studienschwerpunkt gewählt werden. In der Regel sind aus einem zusätzlichen Wahlpflichtkatalog weitere Themenkomplexe zu belegen, insbesondere mit Spezialthemen. Projekte, Praxiszeiten Projektarbeiten und Praxiszeiten während des Studiums bereiten die Studierenden auf ihre späteren Tätigkeiten vor. Während der Praxiszeit üben sie beispielsweise die praktische Mitarbeit in verschiedenen Bereichen des Bibliothekswesens (z.b. Bibliotheksmarketing, Bibliotheksinformatik, Bestandskalkulation, Bibliotheksverwaltung). Angaben zum Inhalt und zum Ablauf der Praktika und Praxiszeiten sind in der jeweiligen Praktikums- bzw. Praxiszeitordnung festgehalten. Diese Ordnungen werden von den Instituten oder wissenschaftlichen Einrichtungen erstellt, die die Praktika bzw. Praxiszeiten durchführen. Teilweise müssen Praktika, die nicht in den Studiengang integriert sind, in der vorlesungsfreien Zeit oder vor Studienbeginn abgeleistet werden. Rechtsgrundlagen Studienordnungen der Hochschulen in Verbindung mit den hochschuleigenen Prüfungsordnungen Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter

Rechtliche Regelungen. Arbeitsumgebung in der Ausbildung Fachhochschulstudenten und -studentinnen des Bibliothekswesens nehmen an den für ihren Studiengang ausgewiesenen und an selbst ausgewählten Lehrveranstaltungen in den Hörsälen, Seminarräumen und PC-Laboren der Hochschule teil und studieren in den Fachbereichsräumen der Hochschule, in Bibliotheken, Archiven und zu Hause. Während der berufspraktischen Ausbildung in der Praxiszeit und während der Kurzpraktika arbeiten sie z.b. in Bibliotheken staatlicher, kommunaler oder privater Trägerschaft. Die Praxiszeit kann auch im Ausland abgeleistet werden. Ausbildungsstätten Fachhochschulen Welche Fachhochschulen den Studiengang anbieten, können Sie der Datenbank KURSNET entnehmen. Ausbildungs-/Lernorte Hörsäle, Seminarräume Übungsräume, Computer- und Multimedia-Labore Bibliotheken, Archive Ausbildungssituation/-bedingungen Während des Fachhochschulstudiums besucht man Lehrveranstaltungen wie Vorlesungen, Seminare und Übungen, lernt und studiert allein und in Arbeitsgruppen, nimmt an Exkursionen, Projekten und hochschulinternen Praxiszeiten teil und arbeitet praxisbezogen in Bibliotheken oder Archiven. Das Pensum wird überwiegend im Einzelstudium erarbeitet, zum Teil auch in selbst organisierten Kleingruppen. Im Vergleich zur Schulzeit werden dabei höhere Anforderungen an die selbstständige Arbeitsorganisation gestellt. Es gibt aber in der Regel einen Studienplan der Fachhochschule, aus dem genau hervorgeht, in welchem Semester welche Pflichtveranstaltungen anstehen. Auch studienbegleitende Prüfungen nach dem Besuch einer Lehrveranstaltung sind üblich und ermöglichen, in jedem Semester den Studienfortschritt zu überprüfen. Die gestuften Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor bzw. Master zeichnen sich durch eine neue Struktur aus. Sämtliche Lehrveranstaltungen sind modularisiert, d.h. zu thematisch zusammenhängenden Veranstaltungsblöcken (Modulen) zusammengefasst, für die jeweils eine Gesamtnote vergeben wird. Jedes Modul setzt sich aus mindestens zwei thematisch aufeinander bezogenen Lehrveranstaltungen (Seminare, Vorlesungen, Übungen, Praktika, Projekte etc.) zusammen und erstreckt sich über maximal ein bis zwei Semester. Wie viele und welche dieser Module absolviert werden müssen, um zur Prüfung zugelassen zu werden, regeln die Prüfungs- und Studienordnungen der jeweiligen Institute. Während der praktischen Studienzeiten setzt man das erworbene Wissen in einer Bibliothek oder in einer anderen Einrichtung der Informationsbeschaffung oder -vermittlung um und nimmt an den begleitenden Lehrveranstaltungen teil, die die Fachhochschule durchführt. Ausbildungsziele und Organisation sind in der Praktikumsordnung der Fachhochschule näher ausgeführt. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Studierende sollten mit Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 20 Semesterwochenstunden (SWS) rechnen. Ungefähr die gleiche Zeit wird angesetzt, um Veranstaltungen vor- und nachzubearbeiten. Die Lehrveranstaltungen werden Montag bis Freitag zwischen 8 Uhr und 20 Uhr angeboten, in Ausnahmefällen auch samstags. Zum Studium gehört die regelmäßige Teilnahme an den Veranstaltungen (zum Teil werden Teilnahmenachweise verlangt) und das selbstständige Erarbeiten wissenschaftlicher Inhalte. Zunehmend werden in Studiengängen Leistungspunktsysteme eingeführt. Im European Credit Transfer System (ECTS) ist ein Semester auf 30 Leistungspunkte (Credit Points) ausgelegt. Jeder Credit Point entspricht einem geschätzten Arbeitsaufwand für das Präsenz- und Selbststudium von 30 Stunden. Pro Semester sollten Studierende also von mindestens 900 Arbeitsstunden ausgehen. Während bei Vordiplom- und Diplomprüfungen mit einem erhöhten Zeitaufwand vor den Prüfungen zu rechnen ist, wird der Leistungsstand in modularisierten Studiengängen kontinuierlich kontrolliert. Neben der von Fachhochschule zu Fachhochschule unterschiedlichen Handhabung der Kurzpraktika sind längere Praxiszeiten überall vorgesehen. In der Regel liegt die Dauer bei 20 bis 26 Wochen, in denen die Praktikanten in der von ihnen gewählten Einrichtung mitarbeiten. In dieser Zeit gibt es wenige oder gar keine Veranstaltungen an der Fachhochschule. Da es immer wichtiger wird, während der vorlesungsfreien Zeit weitere Praktika zu absolvieren, Auslandserfahrungen einzubringen oder Zusatzqualifikationen zu erlangen, kommen die Zeitaufwände hierfür noch zu den oben erwähnten Arbeitsstunden hinzu. Ausbildungsvergütung Während des Studiums gibt es keine Ausbildungsvergütung. Im Praxissemester kann eine Vergütung durch die Praxissemesterstelle gezahlt werden. In manchen Fällen gibt es auch eine Unterstützung durch die Länder, in Nordrhein-Westfalen z.b. gewährt das Landesversorgungsamt 300. Ausbildungskosten Studienkosten Studiengebühren Das Bundesverfassungsgericht erklärte am 26. Januar 2005 die bundesgesetzliche Garantie eines gebührenfreien

Erststudiums für verfassungswidrig. Neben den privaten können nun auch öffentliche Hochschulen Studiengebühren verlangen. Je nach Bundesland muss man mit bis zu 500 Euro im Semester rechnen. Einen Überblick über die jeweiligen Studienbeiträge in den 16 Bundesländern bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung: Studiengebührenregelungen der Bundesländer In einzelnen Bundesländern fallen Kosten für "Langzeit-Studenten", für ein Zweitstudium oder nach Verbrauch eines festgesetzten Studienguthabens an. Einschreibungsgebühren und Semesterbeiträge (z.b. für die Arbeit des Studentenwerks und für die verfasste Studentenschaft) sind immer zu entrichten, ihre Höhe ist von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich. Nichtstaatliche Hochschulen können immer Studiengebühren erheben. Lebenshaltungskosten und Versicherungen Neben den Ausgaben, die unmittelbar mit dem Studium zusammenhängen, sind vor allem die Lebenshaltungskosten aufzubringen. Ihre Höhe ist unter anderem davon abhängig, ob ein eigener Haushalt geführt wird und in welcher Stadt sich die Hochschule befindet. Der finanzielle Aufwand für Lernmittel und Studienbedarf variiert je nach gewähltem Studienfach beträchtlich. Kommt eine Familienversicherung nicht infrage, weil Studierende über 25 Jahre alt sind oder zu viel verdienen, müssen auch Beiträge für eine studentische Krankenversicherung aufgebracht werden. Einen Überblick über die durchschnittlichen Ausgaben von Studierenden gibt die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks: Die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks Studienförderung Die finanziellen Belastungen durch ein Studium können erheblich sein. Damit ein Studium nicht an der sozialen und wirtschaftlichen Situation eines Studierwilligen scheitert, können Studierende finanziell gefördert werden. BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) Diese Ausbildungsförderung wird je zur Hälfte als zinsloses Darlehen und als Zuschuss gewährt. Auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung kann man sich einen Überblick über das Ausbildungsförderungsgesetz verschaffen, Regelungen, Beispiele und Gesetzestexte nachlesen, die nötigen Informationen über die Antragstellung und das zuständige Amt für Ausbildungsförderung ermitteln. Mit dem BAföG-Rechner kann man seinen individuellen Förderanspruch errechnen: Das neue BAföG Bildungskredit Ergänzend zum BAföG können Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen durch einen zeitlich befristeten, zinsgünstigen Kredit unterstützt werden. Das Einkommen und Vermögen der Studierenden und ihrer Eltern spielt dabei keine Rolle. Informationen finden Sie im Internet: Bildungskredit Stipendien Es gibt Stiftungen und Förderwerke, die Studierende unterstützen. Manche sind hochschul-, fachrichtungs- oder auch konfessionsgebunden, andere richten sich ausschließlich an bestimmte Zielgruppen. Informationen finden Sie im Internet: Stipendiendatenbank Studienkredite Die Bundesländer, die allgemeine Studiengebühren einführen, haben ihre Landesbanken dazu verpflichtet, Studiengebührenkredite anzubieten. Die entsprechenden Konditionen variieren, meist jedoch muss die Rückzahlung des Darlehens etwa ein oder zwei Jahre nach Studienende beginnen - unabhängig vom Einkommen. Einen Überblick über Studienkreditangebote bietet die Stiftung Warentest: Studienkredite Informationen Informationen und Unterlagen zum Thema Studienkosten und Finanzierungsmöglichkeiten bekommen Sie an allen Hochschulorten bei den lokalen Studentenwerken und bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung. Im Internet bietet das Deutsche Studentenwerk vielfältige Informationen an: Deutsches Studentenwerk Tipps und Infos zu "Leben und Wohnen - Studierende brauchen auch Geld" finden Sie in "Studien- & Berufswahl", hrsg. von der Bund-Länder- Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) sowie der Bundesagentur für Arbeit. Im Internet: Studien- und Berufswahl Ausbildungsdauer Die Regelstudienzeit beträgt 8 Semester (gemäß Rahmenprüfungsordnung der KMK), bei integrierten Praktika je nach Landesrecht auch 9 Semester. Es gibt auch einen Studiengang mit 7 Semestern. Absolventen und Absolventinnen des Prüfungsjahres 2003 benötigten in Diplomstudiengängen der Bibliothekswissenschaft, Dokumentation und Publizistik tatsächlich durchschnittlich 8,3 Semester. Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.2, Bildung und Kultur - Prüfungen an Hochschulen 2003 Verlängerungen Überschreiten der Regelstudienzeit Das Überschreiten von Regelstudienzeiten ist grundsätzlich möglich. In einigen Bundesländern verfügen die Studierenden über Studienkonten oder Studienguthaben. Wenn das Guthaben aufgebraucht ist, müssen Gebühren in unterschiedlicher Höhe gezahlt werden. Außerdem können Hochschulprüfungsordnungen Fristen für die Ablegung von Prüfungen festlegen. Werden diese nicht eingehalten, muss man mit einer Zwangsexmatrikulation rechnen. Besondere Verlängerungsgründe/Beurlaubung Auslandssemester, Elternzeit oder Zeiten von Mutterschutz, längerer Krankheit oder des Wehr- und Ersatzdienstes können auf Antrag von der Anrechnung auf die Regelstudienzeit ausgenommen werden. Ausbildungsform Diese Studiengänge an Fachhochschulen werden durch hochschuleigene Diplomstudien- und Diplomprüfungsordnungen geregelt. Letztere basieren auf den Hochschulgesetzen der Länder sowie auf dem Hochschulrahmengesetz (HRG). Derzeit bestehen, bedingt durch den laufenden Hochschulreformprozess, unterschiedliche Organisationsstrukturen und Gliederungen von Studiengängen nebeneinander: Manche Studiengänge sind weiterhin in die beiden Abschnitte Grund- und Hauptstudium gegliedert, andere wurden modularisiert, d.h. die Studieninhalte in kleine Lehreinheiten eingeteilt. Unabhängig von der Gliederungsform ist am Ende des Studiums eine Diplomarbeit anzufertigen. In der Regel sehen die Studienordnungen mindestens ein Praxissemester vor, das außerhalb der Hochschule absolviert wird. Darüber hinaus werden häufig ein bis zwei Kurzpraktika von je vier bzw. sechs Wochen verlangt. Seltener ist dagegen ein Vorpraktikum nachzuweisen. Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen.

Ausbildungsaufbau Grundstudium: Lehrveranstaltungen in Semesterwochenstunden (Seminare und Projektarbeiten) Studienfächer 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. Gegenstand und Methoden der Bibliotheks- und Informationswissenschaft 6 - - Grundlagen der Bibliotheksinformatik 4 - - Datenbanksysteme - 4 - Electronic Publishing - - 4 Deutsches Bibliotheks- und Informationswesen 4 4 - Buch- und Bibliotheksgeschichte - 4 4 Medientheorie 4 - - Literatur/Kinderliteratur - - 4 Bestandsmanagement - - 4 Bibliotheksbenutzung - 4 - Grundlagen der Medienerschließung 4 - - Formalerschließung - 4 2 Informationsvermittlung und Bibliographie - 2 4 Fachterminologie Englisch 2 2 2 Summe 24 24 24 Diplom-Vorprüfung Hauptstudium: Lehrveranstaltungen in Semesterwochenstunden Studienfächer 4. Sem. 5. Sem. (Praxissemester) 6. Sem. 7. Sem. 8. Sem. Kommunikations- und Netzwerktechnik - - 2 - - Sacherschließung 4 - - - - Leseförderung 4 - - - - Bibliotheksmanagement - - 4 - - Personal- und Haushaltsmanagement - - 4 - Bibliotheksmarketing - - 2 4 -

Projektarbeit - - 2 2 - Oberseminar - - 2 - - Diplomandenseminar - - - 2 - Summe 8-12 12 - Wahlpflichtkomplex 4. Sem. 5. Sem. (Praxissemester) 6. Sem. 7. Sem. 8. Sem. Spezielle Bibliotheken 4 - - - Spezielle Benutzergruppen 4 - - - Spezielles Bibliotheksmanagement 4 - - - Kultur- und Informationsmanagement 4 - - - Spezielle Medien - - 4 - Bibliothekarische Literaturbewertung - - 4 - Internationale Bibliotheks- und Informationsarbeit - - 4 - Medienerschließung - - - 4 Allgemeine und Fachinformation - - - 4 Bibliotheksinformation - - - 4 Summe der obligatorischen Wahlpflichtfächer 16-12 12 - Summe 24-24 24 - Das 7. Semester ist das Diplomprüfungssemester. Grundlage: Hochschuleigene Regelstudienpläne für den Studiengang Bibliothekswesen Im Unterschied zu dieser Gliederung werden die Studieninhalte in modularisierten Studiengängen in kleinen Lehreinheiten, den Modulen, vermittelt und studienbegleitend geprüft. Erbrachte Leistungen werden hier mit Leistungspunkten/Credit Points bewertet. Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Die Diplomprüfung bildet den berufsqualifizierenden Abschluss des Studiengangs Bibliothekswesen. Struktur und Inhalt der Prüfung sind in hochschuleigenen Prüfungsordnungen geregelt - auf Basis der von der Kultusminister- und der Hochschulrektorenkonferenz beschlossenen Muster-Rahmenordnung für Diplomprüfungen an Fachhochschulen bzw. der Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunkten und die Modularisierung von Studiengängen und auf Grundlage der Hochschulgesetze der Länder. Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Erforderliche Nachweise Voraussetzung für den Erwerb des Hochschulgrades Diplom-Bibliothekar/in (FH) bzw. Bachelor of Arts/Science ist eine erfolgreich abgelegte Diplomprüfung bzw. Bachelorprüfung. Als Zugangsvoraussetzungen zur Diplomprüfung müssen dem Prüfungsamt der Fachhochschule folgende Nachweise vorgelegt werden: Zeugnis über die bestandene Diplom-Vorprüfung (bei Diplom-Studiengängen) erfolgreiche Teilnahme an den vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen (Leistungsnachweise/Credit Points, Scheine) Abschluss der vorgeschriebenen Praxissemester und Kurzpraktika

Die Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule schreibt vor, welche Leistungsnachweise zu erbringen sind. Bei modularisierten oder international akkreditierten Studiengängen erfolgt die Bewertung der Studienleistungen zunehmend durch Leistungspunkte/Credit Points. Erforderliche Prüfungen Vordiplom Das Grundstudium schließt mit dem Vordiplom ab. Die Fachprüfungen werden in der Regel studienbegleitend abgelegt, jeweils nach Abschluss der entsprechenden Lehrveranstaltung. Selten finden zum Ende des Grundstudiums Blockprüfungen statt. In modularisierten Studiengängen werden die Leistungsnachweise studienbegleitend erbracht. In der Regel sind 120 Leistungspunkte für das Vordiplom nachzuweisen. Obwohl es beim Bachelorstudiengang weder eine Vor- noch eine Diplomprüfung gibt, wird die gleiche Anzahl von Leistungspunkten verlangt. Diplomprüfung/Bachelorabschluss Um den akademischen Abschluss Diplom bzw. Bachelor zu erlangen, sind im Hauptstudium weitere Leistungsnachweise zu erbringen sowie eine Diplomarbeit bzw. eine Bachelorarbeit anzufertigen. Die Fachprüfungen werden meist studienbegleitend abgelegt, selten finden zum Ende des Hauptstudiums Blockprüfungen statt. Die jeweiligen Hochschulprüfungsordnungen legen Art, Umfang, Zeitpunkt und Inhalt der Prüfungsfächer fest; Wahlmöglichkeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Studienschwerpunkt. In modularisierten Studiengängen mit studienbegleitenden Leistungsnachweisen wird auf die Diplomprüfung in der Regel verzichtet. Die Diplom- bzw. Bachelorarbeit soll zeigen, dass man in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein praxisnahes Problem aus der Bibliotheks- und Informationswissenschaft selbstständig wissenschaftlich zu bearbeiten. Hierfür stehen in der Regel drei Monate zur Verfügung. Prüfungswiederholung Nicht bestandene Fachprüfungen können in der Regel zweimal wiederholt werden, die Diplomarbeit (Bachelorprüfung) nur einmal. Prüfende Stelle/Prüfungsordnung Prüfungsberechtigt sind Professoren und andere nach Landesrecht prüfungsberechtigte Personen, die in dem Fachgebiet, auf das sich die Prüfungsleistung bezieht, eine eigenverantwortliche, selbstständige Lehrtätigkeit an einer Hochschule ausgeübt haben. Ein Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden. Abschlussbezeichnung Aufgrund der bestandenen Diplomprüfung verleiht die Fachhochschule den Diplomgrad: Diplom-Bibliothekar/Diplom-Bibliothekarin (Fachhochschule) (Dipl.-Bibl. (FH)) Bei den Bachelorstudiengängen lautet die Abschlussbezeichnung je nach Fachhochschule entweder Bachelor of Arts (B.A.) oder Bachelor of Sciences (B.Sc.) Den Anhang zum Abschlusszeugnis bildet das in der Regel in englischer Sprache abgefasste Diploma Supplement. Es enthält unter anderem Informationen über Art und Qualifikationsniveau des Abschlusses, den Status der Hochschule, die den Abschluss verleiht, sowie detaillierte Informationen über das Studienprogramm, in dem der Abschluss erworben wurde (Zulassungsvoraussetzungen, Studienanforderungen, Studienverlauf u.a.). Hinweis: Diplomabschlüsse von Fachhochschulen sind Bachelorabschlüssen grundsätzlich gleichgestellt und verleihen dieselben Berechtigungen. Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Studiengänge an Fachhochschulen sind nicht bundesweit zulassungsbeschränkt. Die Hochschulen vergeben ihre Studienplätze selbst und legen dabei eigene Auswahlkriterien fest. Generell ist für ein Fachhochschulstudium die Fachhochschulreife, die allgemeine oder die fachgebundene Hochschulreife vorgeschrieben. Zum Studium zugelassen werden kann, wer über die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung und eine EU-Staatsbürgerschaft verfügt oder eine andere Staatsangehörigkeit und mindestens die deutsche Fachhochschulreife besitzt. Studieninteressierte aus anderen Ländern ohne deutsche Fachhochschulreife müssen sich für alle Fächer immer bei der jeweiligen Hochschule bewerben. Für die Immatrikulation benötigen sie einen Zulassungsbescheid. Außerdem wird geprüft, ob ihre Vorbildung in Deutschland zur Aufnahme eines Studiums berechtigt oder ob sie eine Feststellungsprüfung ablegen müssen. Studienbewerber/innen aus nicht-deutschsprachigen Ländern müssen die erforderlichen Deutschkenntnisse nachweisen oder an der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) teilnehmen bzw. den Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) ablegen. Informationen zur Vorbereitung auf ein Studium in Deutschland erteilt der Deutsche Akademische Austausch Dienst: Deutscher Akademischer Austausch Dienst e.v. (DAAD) Für besonders qualifizierte Berufstätige gibt es Sonderwege, die ein Studium auch ohne formale Hochschulzugangsberechtigung ermöglichen. Schulische Vorbildung - rechtlich Zulassungsvoraussetzung für ein Fachhochschulstudium des Bibliothekswesens ist die Fachhochschulreife, die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (Kultusministerium oder Oberschulamt) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis. Für besonders qualifizierte Berufstätige ohne Hochschulreifezeugnis gibt es darüber hinaus in allen Bundesländern Sonderbestimmungen, die auch diesem Personenkreis den Zugang zum Hochschulstudium ermöglichen. Dieser so genannte Dritte Bildungsweg ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt - als Sonderprüfung für besonders befähigte Berufstätige, als Einstufungsprüfung oder als Probestudium. Informationen zu Hochschulzugangsmöglichkeiten für besonders qualifizierte Berufstätige finden

Sie unter: Synoptische Darstellung der in den Ländern bestehenden Möglichkeiten des Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung auf der Grundlage hochschulrechtlicher Regelungen Berufliche Vorbildung - rechtlich In Ausnahmefällen ist ein abgeleistetes Vorpraktikum Zulassungsvoraussetzung für den Fachhochschulstudiengang Bibliothekswesen, das in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag auch noch während des Studiums nachgeholt werden kann. Eine berufsbezogene Vorbildung kann als Vorpraktikum anerkannt werden. Hier entscheidet der Prüfungsausschuss des Fachbereichs. Geschlecht Für Bibliothekswesen interessieren sich sehr viel mehr Frauen als Männer. Im Wintersemester 2003/2004 lag der Anteil der männlichen Studierenden im Studiengang Bibliothekswissenschaft und Bibliothekswesen bei rund 27 Prozent. Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.1, Bildung und Kultur - Studierende an Hochschulen Wintersemester 2003/2004 Auswahlverfahren Bundesweite Auswahlverfahren Es gibt kein bundesweit einheitlich geregeltes Auswahlverfahren für Studiengänge des Bibliothekswesens. Hochschuleigene Auswahlverfahren Hochschulen, bei denen die Bewerberzahl das Studienplatzangebot übersteigt, führen örtliche Auswahlverfahren durch. Die Kriterien, nach denen die künftigen Studenten ausgewählt werden, unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und von Hochschule zu Hochschule. Ein wichtiges Auswahlkriterium ist der schulische Leistungsstand. Auch Wartezeiten spielen eine Rolle. Darüber hinaus nehmen Eignungsfeststellungsverfahren an Bedeutung zu. Die Aufnahme des Studiums hängt dabei vom Ergebnis eines festgelegten Auswahlverfahrens ab. Die Auswahlkriterien sind in der jeweiligen Hochschulsatzung geregelt. Informationen über die unterschiedlichen Auswahlregeln finden Sie unter: Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen ZVS Eine Information der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen ZVS Weitere Ausbildungsvoraussetzungen An den meisten Fachhochschulen kann das Studium nur im Wintersemester begonnen werden. Ein eigener Computer mit Internetanschluss ist für die erfolgreiche Durchführung des Studiums außerordentlich hilfreich. Perspektiven nach der Ausbildung Nach Abschluss des Studiums stehen den Absolventen verschiedenste Möglichkeiten offen. Neben den klassischen Arbeitsbereichen in Hochschul-, Landes-, Stadt- oder Gemeindebibliotheken sind auch Einsatzmöglichkeiten in Firmen, Archiven und Museen, aber auch in Verlagen, Verbänden und Unternehmen der Informationswirtschaft denkbar. Zusätzliche Tätigkeitsfelder bieten Bibliotheksdienstleister - wie z.b. Anbieter von Bibliothekssoftware, Sicherheitssystemen, Bibliothekseinrichtungen - oder Fernsehanstalten, Videotheken, Medienarchive und Dokumentationseinrichtungen. Durch den Einsatz von Datenbanken, das Internet und die Möglichkeiten des elektronischen Datentransfers sowie moderner Informationsträger hat sich das Bibliothekswesen sehr verändert. Um den eigenen Kenntnisstand dieser Entwicklung und damit den betrieblichen Erfordernissen anzupassen, müssen sich Bibliothekare und Bibliothekarinnen kontinuierlich beruflich weiterbilden. Durch den Besuch von Lehrgängen und Seminaren können sie ihre Qualifikationen immer wieder erweitern und aktuell halten. Die Notwendigkeit des Lernens wird mit dem Berufsabschluss also nicht beendet sein, sondern sich durch das ganze Berufsleben ziehen (lebenslanges Lernen). Welches Wissen und welche Fähigkeiten erworben werden, hängt vor allem vom Arbeitsplatz und von den Interessen und Vorlieben der jeweiligen Beschäftigten ab. Während des Studiums bzw. der Praktika wird Bibliothekaren und Bibliothekarinnen ein breites Grundwissen vermittelt, das eine Vielfalt an Einsatz- und Spezialisierungsmöglichkeiten eröffnet, beispielsweise als Fachreferent/in an Bibliotheken oder als Bibliotheksleiter/in. Aufbauende Weiterbildungen im Bereich der fachlichen wie methodischen und organisatorischen Qualifikationen können zur beruflichen Entwicklung beitragen, um spezialisierte Aufgabenerledigungen und die Übernahme von herausgehobenen Führungspositionen im Bibliothekswesen zu ermöglichen. Dies kann beispielsweise durch Seminare in Bibliotheksmanagement, der Reorganisation oder der Informationsbeschaffung geschehen. Fachbezogene berufliche Weiterbildung erfolgt für Bibliothekare und Bibliothekarinnen auch durch die Lektüre von Fachliteratur, insbesondere der einschlägigen Fachzeitschriften, den Besuch nationaler und internationaler Kolloquien, Tagungen und Konferenzen sowie den Erfahrungsaustausch mit Fachkollegen und -kolleginnen. Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Diplom-Bibliothekar/in (FH) nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Diplom- Bibliothekar/in (FH) gibt es Alternativen in den Bereichen: Information und Dokumentation Öffentlicher Dienst, Öffentliche Verwaltung

Die Gemeinsamkeit der diesen Bereichen zugeordneten Berufe mit Ihrem Wunschberuf besteht in Ordnungs- und Verwaltungsaufgaben, zum Teil auch im Beschaffen von Informationen, in Dokumentierungsarbeiten und Informationsdienstleistungen sowie im Umgang mit Büchern, Bibliographien und Nachschlagewerken. Ausbildungsalternativen (Liste) Die nachfolgend aufgelisteten Ausbildungsalternativen weisen Gemeinsamkeiten mit dem Beruf Diplom-Bibliothekar/in (FH) auf: Bereich Information und Dokumentation Berufstätige im Bereich Information und Dokumentation beschäftigen sich, ähnlich wie Bibliothekare und Bibliothekarinnen, mit dem Beschaffen von Informationen und Informationswerken wie Büchern, mit Dokumentierungsarbeiten und Informationsdienstleistungen im Bereich von Auskunft und Recherche sowie mit systematischer und chronologischer Darstellung von Sachverhalten. Dabei gehen sie mit Ordnungs- und Klassifikationssystemen um. Während ihrer Ausbildung erwerben sie Kenntnisse im Bibliotheks- und Archivwesen und im Bereich Information und Dokumentation. Alternativberufe: Dipl.-Archivar/in (FH) in BERUFENET Beamt(er/in) - Bibliotheks-, Dokumentationsdienst (geh.d.) in BERUFENET Beamt(er/in) - Archivdienst (geh.dienst) in BERUFENET Bereich Öffentlicher Dienst, Öffentliche Verwaltung Gemeinsamkeiten zwischen Berufen beider Bereiche bestehen in gleichen oder ähnlichen Ausbildungs- und Tätigkeitsinhalten, wie z.b. Rechtsgrundlagen oder Wahrnehmen ordnender Funktionen. Ihre Arbeit üben die hier Beschäftigten jedoch ausschließlich innerhalb des Öffentlichen Dienstes aus, Kern ihrer Tätigkeit sind Büro- und Verwaltungsarbeiten. Alternativberufe: Beamt(er/in) - Allg. Innere Verwaltung (geh. Dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Bund (geh. Dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Länder (geh. Dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Kommunalverwaltung (geh. Dienst) in BERUFENET In Betracht gezogen werden sollten auch Studienmöglichkeiten im Bereich Verlagswesen/Buchhandel. Dabei ist vor allem an die Studiengänge Diplom-Buchhandelswirt/in (FH) oder Diplom-Buchhändler/in (Uni) zu denken. Auch die Verwaltungswissenschaften liegen im etwas entfernteren Verwandtschaftsumfeld des Wunschbereiches. Interessen Förderlich: Interesse an Sprache und Literatur Neigung zu ordnender, systematisierender Tätigkeit (z.b. Kataloge und Datenbanken erstellen, Neuzugänge inventarisieren) Breites Interessenspektrum (Befassen mit Literatur aus unterschiedlichen Themenbereichen, z.b. Belletristik und Geschichte) Interesse am Sammeln und Verarbeiten von Informationen (z.b. Literaturrecherchen durchführen) Neigung zum Bedienen und Beraten (Praktikum: Bibliotheksbenutzer betreuen und beraten) Nachteilig: Abneigung gegen das Durcharbeiten von wissenschaftlicher Literatur Abneigung gegen das Durcharbeiten von Fachliteratur Arbeitsverhalten Notwendig: Ausreichende geistige Spannkraft und Beharrlichkeit (Fachhochschulstudium) Befähigung zu selbstständigem Arbeiten, aber auch Befähigung zu Gruppenarbeit (z.b. Gruppenarbeiten und gemeinsame Referate) Genaue, sorgfältige Arbeitsweise Planvolle, systematische Arbeitsweise (Praktikum: Bestandsaufnahmen durchführen) Förderlich: Keine Angaben

Nachteilig: Keine Angaben Ausschließend: Keine Angaben Fähigkeiten Notwendig: Von den folgenden Fähigkeiten ist für das Studium jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. Gutes allgemeines intellektuelles Leistungsvermögen (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Gut-durchschnittliche sprachliche Fähigkeiten (Sprach- und Textverständnis, mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen, Sprachgedächtnis, sprachlicher Einfallsreichtum) (z.b. Buchbesprechungen verfassen; im Praktikum: mündliche Auskünfte an Interessenten erteilen) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Durchschnittliche Wahrnehmungs- und Bearbeitungsgeschwindigkeit (Arbeit am Bildschirm, schnelles Erfassen des Inhalts längerer Texte) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Gut-durchschnittliche Merkfähigkeit und gut-durchschnittliches Gedächtnis (z.b. für Buchtitel, Inhalte, Autoren, Standorte der Texte) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Förderlich: Urteilsvermögen für die sprachliche und literarische Qualität von Texten (Vorauswahl von Neuanschaffungen) Kenntnisse und Fertigkeiten Gute Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium des Bibliothekswesens bilden vertiefte Kenntnisse in den nachfolgend genannten Schulfächern: Schulfach: Begründung: Mathematik: Grundlegendes mathematisches Verständnis ist notwendig, wenn es um Themen wie Datenbankdesign und Programmierung geht. Für Statistik, Vektor- und Matrizenrechnung, Algorithmen und Logik benötigt man ebenfalls Vorkenntnisse. Betriebswirtschaftslehre: Betriebs-, Wirtschafts- und Haushaltsführung sind Studienfächer. Daher ist es hilfreich, wenn man von der Schule her die wirtschaftswissenschaftlichen Zusammenhänge kennt. Grundkursniveau genügt. Sozialkunde/Politik: Das schulische Wissen erleichtert den Zugang zu Studiengebieten wie Wirtschafts- und Sozial-, Verwaltungsund Rechtsgeschichte oder Information und Gesellschaft. Deutsch: Ein Muss für das Studium: Textverständnis, einwandfreier Ausdruck und korrekte Orthografie! Das Fach Deutsch ist immer wichtig, zumal es auch Logik und Dialogfähigkeit fördert und damit das Vermögen, klar diskutieren und vortragen zu können. Englisch: Informationswissenschaftliche Fachliteratur wird fast ausschließlich in englischer Sprache geschrieben. Studierende müssen sie rasch lesen und verstehen, in Englisch diskutieren sowie englische Referate verfassen und halten können. Informationstechnische Grundausbildung: Studieren ohne PC und Internet? Undenkbar. Man muss sich zumindest mit der elementaren Bedienung auskennen. Anwenderkenntnisse sind auch für das Erstellen von Facharbeiten nötig. Die Angaben beruhen auf Befragungen von Fachbereichsvertretern an Hochschulen. Quellen: BW Bildung und Wissen Verlag und Software GmbH sowie Genius, die Studienberatung der Professoren (http://www.genius-studienberatung.de)

Gesetze/Regelungen Regelungen auf Bundesebene Hochschulrahmengesetz (HRG) vom 26.01.1976 (BGBl. l S. 185), in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. 01.1999 (BGBl. I S. 18), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12.04.2007 (BGBl. I S. 506) Fundstelle: 1976 (BGBl. l S. 185), 1999 (BGBl. I S. 18), 2000 (BGBl. I S. 1638), 2001 (BGBl. S. 2785), 2002 (BGBl. I S. 693, 1467, 3138), 2004 (BGBl. I S. 2298, 3835), 2006 (BGBl. I S. 2748), 2007 (BGBl. I S. 506) Internet Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz- WissZeitVG) vom 12.04.2007 (BGBl. I S. 506) Fundstelle: 2007 (BGBl. I S. 506) Internet Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 06.06.1983 (BGBl. I S. 645, 1680), geändert durch Gesetz zur Familienförderung vom 22.12.1999 (BGBl. I S. 2552), zuletzt geändert durch zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 9 des Gesetzes vom 22.09.2005 (BGBl. I S. 2809) Fundstelle: 1983 (BGBl. I S. 645, 1680), 1999 (BGBl. I S. 2552), 2000 (BGBl. I S. 1983), 2001 (BGBl. I S. 390, 3986), 2002 (BGBl. I S. 1946), 2003 (BGBl. I S. 2848, 2954, 3022), 2004 (BGBl. I S. 1950, 3127), 2005 (BGBl. I S. 2809) Internet Muster-Rahmenordnung für Diplomprüfungsordnungen - Fachhochschulen - beschlossen von der Konferenz der Rektoren und Präsidenten der Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland am 16/17.02.1998 (in der Fassung vom 04.07.2000) und von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland am 18.09.1998 (in der Fassung vom 13.10.2000) Fundstelle: 1998 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 77kB) Künftige Entwicklung der länder- und hochschulübergreifenden Qualitätssicherung in Deutschland, Beschluss der KMK vom 01.03.2002 Fundstelle: 2002 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 183kB) Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.09.2000 i.d.f. vom 22.10.2004) Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 16kB) Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse (Im Zusammenwirken von Hochschulrektorenkonferenz, Kultusministerkonferenz und Bundesministerium für Bildung und Forschung erarbeitet und von der Kultusministerkonferenz am 21.04.2005 beschlossen) Fundstelle: 2005 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 43kB) Regelungen auf Länderebene Hochschulgesetze, Fachhochschulgesetze Rahmenprüfungsordnungen für Fachhochschulen Qualifikations- oder Hochschulzugangsverordnungen Regelungen auf Fachhochschulebene Studienordnung für das Studium des Bibliothekswesens Richtlinien für die Durchführung und die inhaltliche Gestaltung des/der praktischen Studiensemester/s Diplomprüfungsordnungen für den Studiengang Bibliothekswesen Die Bestimmungen des Hochschulrahmengesetzes werden in landesspezifischen Fachhochschulgesetzen oder allgemeinen Hochschulgesetzen umgesetzt. Auf Basis des Landes-Hochschulgesetzes und der Rahmenordnungen der Kultusminister- und Hochschulrektorenkonferenz erstellt jede Fachhochschule für jeden von ihr angebotenen Studiengang eine eigene Studienordnung und eine Prüfungsordnung. (Die Prüfungsordnung enthält auch Angaben über die Regelstudienzeit, über Zulassungsvoraussetzungen zu den Zwischenund Abschlussprüfungen, über Fristen für die Anmeldung zu den Prüfungen sowie Informationen über Anrechnungsmöglichkeiten von Studienund Prüfungsleistungen.) Die allgemeinen Bestimmungen der Hochschulgesetze der Länder werden in landesspezifischen Verordnungen, zum Beispiel über den Hochschulzugang, konkret ausgeführt. Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Im Bereich der wissenschaftlichen Bibliotheken übernahmen bis weit ins 19. Jahrhundert oft Lehrstuhlinhaber die bibliothekarischen Aufgaben. Da sie dafür jedoch wenig Zeit aufwenden konnten und in erster Linie wissenschaftlich interessiert waren, wurde die Forderung nach einer eigenständigen Ausbildung für Bibliothekare laut - die Folge war Ende des 19. bzw. zu Beginn des 20. Jahrhunderts eine preußische bzw. bayerische Verordnung, die dafür die Grundlagen schuf. Im 20. Jahrhundert differenzierte sich die Ausbildung der Bibliothekare nach Laufbahnen und Bibliothekstypen aus. So ist für die Geschichte des Diplombibliothekars die 1906 in Preußen probeweise eingeführte Ausbildung für den mittleren Dienst wichtig, da damit der Bibliotheksdienst dem übrigen staatlichen Beamtendienst angeglichen wurde. Drei Jahre später kam es dann zum endgültigen Erlass, betreffend die Diplomprüfung für den mittleren Bibliotheksdienst an Wissenschaftlichen Bibliotheken sowie für den Dienst an Volksbibliotheken. 1930 wurde die Teilung der Ausbildung in einen wissenschaftlichen und volkstümlichen Zweig vorgenommen, die heute jedoch längst Geschichte ist. Je nach Hochschule wird statt des Diplomstudiengangs - oder parallel zu diesem - ein gestufter Studiengang mit Bachelor- und Masterabschluss eingerichtet.

Neu Neues Befristungsrecht für Arbeitsverträge in der Wissenschaft Junge Wissenschaftler/innen haben nun Rechtssicherheit, dass sie auch nach ihrer Qualifizierungsphase von 12 Jahren (Medizin: 15 Jahre) auf Drittmittelstellen weiterbeschäftigt werden können: Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz sieht explizit die Befristung wegen Drittmittelfinanzierung vor. Durch eine familienpolitische Komponente - bei Betreuung von Kindern verlängert sich die zulässige Befristungsdauer um zwei Jahre je Kind - wird die Situation von Nachwuchswissenschaftlern und -wissenschafterinnen mit Kindern berücksichtigt. Das Gesetz ist am 18. April 2007 in Kraft getreten. 24.05.2007