Die Antwort der EZB auf die Krise auf den Finanzmärkten Dr. Petra Senkovic Assistant General Counsel Juristischer Dienst der EZB Frankfurt am Main, 4. März 2009
Maßnahmen der EZB (I) Liquiditätssteuerung: Flexibilität bei der Bereitstellung von Liquidität (Muster, Mengen und Laufzeit der Geschäfte); erweiterte Liste notenbankfähiger Sicherheiten für die Kreditgewährung durch die Zentralbanken; verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Zentralbanken (z.b. erleichterter Zugang zu Liquidität in US-Dollar und Schweizer Franken für die Banken des Euroraums); vollständige Zuteilung. Liquiditätsunterstützung im Notfall (ELA): von nationalen Zentralbanken an illiquide, aber solvente Kreditinstitute (z.b. Northern Rock) bereitgestellte Liquidität. Geldpolitik: Zinssenkungen, einschließlich der koordinierten Zinssenkung vom 8. Oktober 2008 (EZB, FED, Bank of Canada, Bank of England, Sveriges Riksbank, Schweizerische Nationalbank). 2
Maßnahmen der EZB (II) Finanzstabilität: Beteiligung der EZB an internationalen Ausschüssen und Gremien, die mit der Wiederherstellung des Funktionierens der Märkte und der Stärkung der Widerstandskraft des Finanzsystems betraut sind. Empfehlungen des EZB-Rats zu Staatsgarantien für Banken und zur Rekapitalisierung. beratende Funktion der EZB: Stellungnahmen der EZB zu mit der Finanzkrise zusammenhängenden Entwürfen für EUund nationale Rechtsvorschriften. 3
Empfehlungen des EZB-Rats zu Staatsgarantien für Bankverbindlichkeiten (I) Hauptziele von staatlichen Garantien: Lösung der Refinanzierungsprobleme solventer Institute durch Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Marktes für längerfristige Bankverbindlichkeiten; Beibehaltung gleicher Wettbewerbsbedingungen der Finanzinstitute zur Verhinderung von Verzerrungen auf den Märkten; Sicherstellung der Übereinstimmung mit dem geldpolitischen Handlungsrahmen des Eurosystems (Verhältnis zur einheitlichen Geldpolitik). Mit staatlichen Garantien verknüpfte Bedingungen: keine Garantien für Interbankeinlagen; nicht mit Vergütung zusammenhängende Bedingungen: Eigenkapitalanforderungen, Maßnahmen zur Sicherstellung angemessener Unterstützung der Wirtschaft durch die Banken ). 4
Empfehlungen des EZB-Rats zu staatlichen Garantien für Bankverbindlichkeiten (II) Vergütung bei Garantien für Bankverbindlichkeiten mit Laufzeiten von über einem Jahr: Grundlage: CDS spreads der Banken, plus einer zusätzlichen Gebühr von 50 Basispunkten (operativer Aufwand, Erwägungen in Bezug auf gleiche Wettbewerbsbedingungen). Vergütung bei Garantien für Bankverbindlichkeiten mit Laufzeiten von einem Jahr oder kürzer: Gesamtpauschale von 50 Basispunkten. Die Vergütung kann nach sechs Monaten überprüft werden, um möglichen Veränderungen der Marktbedingungen Rechnung zu tragen. 5
Empfehlungen des EZB-Rates hinsichtlich der Vergütung für Rekapitalisierungen (I) Hauptziele der Rekapitalisierung: Verbesserung der Funktion und der Stabilität des Bankensystems; Förderung eines angemessenen Kreditflusses an die Wirtschaft durch Bereitstellung von Kernkapital an grundsätzlich gesunde Institute (Erwerb von Vorzugs- oder Stammaktien oder anderen hybriden Instrumenten). An staatliches Kapital geknüpfte Bedingungen: die besondere Situation jedes Instituts sollte berücksichtigt werden (Unterscheidung zwischen gesunden und Not leidenden Banken, Risikofaktoren); Wirksamkeit von Rekapitalisierungsmaßnahmen; Interessen der Steuerzahler; gleiche Wettbewerbsbedingungen der Institute; zeitliche Begrenzung staatlicher Rekapitalisierung mit Anreizen, diese Instrumente rückzuführen (Banken sollten nicht ermutigt werden, diese Beteiligungen über einen längeren Zeitraum beizubehalten). 6
Empfehlungen des EZB-Rates hinsichtlich der Vergütung für Rekapitalisierungen (II) Vergütung (erforderliche Rendite) für staatliches Kapital: Vergütungskorridor: erforderliche Rendite bei nachrangigen Verbindlichkeiten (unterer Grenzwert/erforderliche Durchschnittsrendite von 6%); erforderliche Rendite bei Stammaktien (oberer Grenzwert/erforderliche Durchschnittsrendite von 9.3%); Bei Vorzugsaktien und hybriden Instrumenten zusätzliche Vergütung für besondere Eigenschaften. Die Vergütungsregelung kann nach 6 Monaten überprüft werden, um möglichen Veränderungen der Marktbedingungen Rechnung zu tragen. 7
Beratende Funktion der EZB (I) Gemäß Artikel 105 Absatz 4 des EG-Vertrags wird die EZB gehört: - zu allen Vorschlägen für Rechtsakte der Gemeinschaft in ihrem Zuständigkeitsbereich; - von den nationalen Behörden zu allen Entwürfen für Rechtsvorschriften in ihrem Zuständigkeitsbereich. Die EZB hat mehrere Stellungnahmen zu nationalen Rettungsmaßnahmen in Bezug auf staatliche Garantien, Rekapitalisierung Not leidender Banken, Kredite an Banken, Erwerb von Aktiva von Banken und Einlagensicherungssysteme abgegeben. Die EZB hat mehrere Stellungnahmen zu Entwürfen für Rechtsakte der Gemeinschaft abgegeben (z.b. zu Änderungen der Einlagensicherungsrichtlinie). 8
Beratende Funktion der EZB (II) Österreich: CON/2008/55 Belgien: CON/2008/46, CON/2008/91 CON/2008/50, CON/2008/61, CON/2008/74 und Zypern: CON/2009/12 Dänemark: CON/2008/54 und CON/2009/6 Finnland: CON/2008/68 und CON/2008/75 Frankreich: CON/2008/56 Deutschland: CON/2008/57 Griechenland: CON/2008/51 und CON/2008/79 Ungarn: CON/2008/81 Irland: CON/2008/44, CON/2008/48, CON/2008/69 und CON/2009/16 Italien: CON/2008/58 und CON/2008/65 Lettland: CON/2008/89, CON/2009/2, CON/2009/10 und CON/2009/11 Litauen: CON/2008/66 Polen CON/2008/80 Slowenien: CON/2008/76, CON/2008/88, CON/2008/92 und CON/2009/3 Spanien: CON/2008/52, CON/2008/60 und CON/2008/67 Schweden: CON/2008/59, CON/2008/62 Alle Stellungnahmen sind auf der Website der EZB abrufbar unter www.ecb.europa.eu 9
Beratende Funktion der EZB (III): Eckpunkte Gemeinsamer Ansatz und Abstimmung der Mitgliedstaaten gemäß der Pariser Erklärung. Einhaltung des Gemeinschaftsrechts, einschließlich den Grundsätzen des Gemeinsamen Marktes, den Rechtsvorschriften im Bereich der Finanzdienstleistungen sowie Wettbewerbs- und Beihilfenrecht. Nichtdiskriminierung und gleiche Wettbewerbsbedingungen: für Begünstigte/Nichtbegünstigte staatlicher Unterstützung; für inländische Banken/Tochtergesellschaften ausländischer Banken; zwischen den Mitgliedstaaten. 10
Beratende Funktion der EZB (IV): Eckpunkte Befristung staatlicher Eingriffe und Ausstiegsanreize. Einhaltung des Verbots der monetären Finanzierung (Artikel 101 EG): die Zentralbanken sollten nicht an der Finanzierung nationaler Rettungsmaßnahmen beteiligt sein. Unabhängigkeit der Zentralbanken in Bezug auf Entscheidungen über die Bereitstellung von Liquiditätsunterstützung im Notfall (ELA). 11
Beratende Funktion der EZB (V): Eckpunkte Zusammenwirken mit der einheitlichen Geldpolitik im Euro- Währungsgebiet: die Übereinstimmung mit der Liquiditätsbereitstellung durch das Eurosystem und seinem Handlungsrahmen (Ausschluss von Interbankeinlagen von den von Rettungsmaßnahmen abgedeckten Verbindlichkeiten) ist sicherzustellen. Die Vergütung für staatliche Unterstützung sollte risiko- und marktorientiert sein und im Einklang mit den Empfehlungen der EZB stehen. Die Vergütungen und sonstigen Bedingungen für staatliche Unterstützung sollten zur Erhaltung gleicher Wettbewerbsbedingungen beitragen. 12