Maler-Innungen für den Bereich Bremervörde Osterholz Verden Innungsmitgliedschaft und warum?
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Kostenlose Prozessvertretung vor dem Arbeitsgericht Dem Arbeitnehmer A wurde betriebsbedingt unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfristen zum 31.12. gekündigt. Er möchte sich gegen die Kündigung wehren und erhebt über seinen Anwalt fristgerecht Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht. Seine monatliche Bruttovergütung beträgt 1500 Euro. In der Güteverhandlung schließen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach Erörterung der Sach- und Rechtslage einen Vergleich, wonach das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung von 3000 Euro aufgrund der betriebsbedingten Kündigung wirksam zum 31.12. endet. Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens? Gerichtskosten fallen keine an, da der Rechtsstreit durch gerichtlichen Vergleich beendet wurde. Die Anwaltskosten des Arbeitgebers bestimmen sich nach dem Streitwert. Der Streitwert bei einem Kündigungsschutzprozess beläuft sich auf drei Bruttomonatsgehälter und damit auf 4500 Euro. Bei einem Streitwert von 4500 Euro beträgt die Rechtsanwaltsgebühr 1053,50 Euro zzgl. MWST. Ihr geldwerter Vorteil: 1053,50
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Vorteile für Innungsmitglieder: Beratung und Hilfestellung - Arbeitsrecht - allgemeine Rechtsberatung - Tarifrecht - Miet- und Gewerberecht - Zivilrecht - betriebswirtschaftliche Beratung - Arbeitssicherheit - Arbeitsschutz - Ausbildungsangelegenheiten -etc. Die Innungsgeschäftsstelle ist das Rathaus des Handwerks und sollte für die Mitglieder immer der ERSTE Ansprechpartner sein.
Vorteile für Innungsmitglieder: Rahmenverträge: - Rechtsschutz Allrecht - Vodafone D2 - T-Mobile D1 - Gema-Rahmenvertrag - Arbeitsmedizin u. -sicherheit - Rea-Card Electronic Cash - Hotelbuchungen - Kalicom ZDF Electronic Cash
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