AUSSCHREIBUNGS - LEISTUNGSVERZEICHNIS Spengler/ Dachdecker

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1 LV-Bezeichnung LV-Code AUSSCHREIBUNGS - LEISTUNGSVERZEICHNIS SP/DD Dokumentnummer LV\FM PLUS\DACHSANIERUNG LV-Version Vorhaben Ausführungszeitraum Datum Preisbasis Angebotsfrist Abgabeort Angebotsöffnung 3400 Klosterneuburg, Am Campus 1 Oktober März :30 am Campus 1, 3400 Klosterneuburg :00 am Campus 1, 3400 Klosterneuburg Auftraggeber FM-Plus Facility Management GmbH 3500 Krems an der Donau, Dr.-Karl-Dorrek-Straße 30 Vergebende Stelle FM-Plus Facility Management GmbH 3500 Krems an der Donau, Dr.-Karl-Dorrek-Straße 30 LV-Ersteller ZT OG 1090 Wien, D'Orsay Gasse 3-5/1/R1 Planer ZT OG 1090 Wien, D'Orsay Gasse 3-5/1/R1 geprüfte Summen Summe LV Aufschlag/Nachlass Gesamtpreis zuzüglich... % USt. Angebotspreis Ort und Datum Rechtsgültige Unterfertigung

2 LV\FM PLUS\DACHSANIERUNG Seite 1 Ständige Vorbemerkung der LB Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten folgende Regelungen. 1. Standardisierte Leistungsbeschreibung: Dieses Leistungsverzeichnis (LV) wurde mit der Standardisierten Leistungsbeschreibung Hochbau, Version 18, , herausgegeben vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ), erstellt. 2. Unklarheiten, Widersprüche: Bei etwaigen Unklarheiten oder Widersprüchen in den Formulierungen gilt nachstehende Reihenfolge: 1. Folgetext einer Position (vor dem zugehörigen Grundtext) 2. Positionstext (vor den Vorbemerkungen) 3. Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe 4. Vorbemerkungen der Leistungsgruppe 5. Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung 3. Material/Erzeugnis/Type: Bauprodukte (z.b. Baumaterialien, Bauelemente, Bausysteme) werden mit dem Begriff Material bezeichnet, für technische Geräte und Anlagen wird der Begriff Erzeugnis/Type verwendet. 4. Bieterangaben zu Materialien/Erzeugnisse/Typen: Die in den Bieterlücken angebotenen Materialien/Erzeugnisse/Typen entsprechen mindestens den in der Ausschreibung bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen. Angebotene Materialien/Erzeugnisse/Typen gelten für den Fall des Zuschlages als Vertragsbestandteil. Änderungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Auf Verlangen des Auftraggebers weist der Bieter die im Leistungsverzeichnis bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen vollständig nach (Erfüllung der Mindestqualität). 5. Beispielhaft genannte Materialien/Erzeugnisse/Typen: Sind im Leistungsverzeichnis zu einzelnen Positionen zusätzlich beispielhafte Materialien/Erzeugnisse/Typen angeführt, können in der Bieterlücke gleichwertige Materialien/Erzeugnisse/Typen angeboten werden. Die Kriterien der Gleichwertigkeit sind in der Position beschrieben. Setzt der Bieter in die Bieterlücke keine Materialien/Erzeugnisse/Typen seiner Wahl ein, gelten die beispielhaft genannten Materialien/Erzeugnisse/Typen als angeboten. 6. Zulassungen: Alle verwendeten Materialien/Erzeugnisse/Typen haben alle für den projektspezifischen Verwendungszweck erforderlichen Zulassungen oder CE-Kennzeichen. 7. Leistungsumfang: Jede Bezugnahme auf bestimmte technische Spezifikationen gilt grundsätzlich mit dem Zusatz, dass auch rechtlich zugelassene gleichwertige technische Spezifikationen vom Auftraggeber anerkannt werden, sofern die Gleichwertigkeit vom Auftragnehmer nachgewiesen wird. Alle beschriebenen Leistungen umfassen auch das Liefern der zugehörigen Materialien/Erzeugnisse/Typen einschließlich Abladen, Lagern und Fördern (Vertragen) bis zur Einbaustelle. Sind für die Inbetrieb- oder Ingebrauchnahme einer erbrachten Leistung besondere Überprüfungen, Befunde, Abnahmen, Betriebsanleitungen oder dergleichen erforderlich, sind etwaige Kosten hierfür in die Einheitspreise einkalkuliert. 8. Nur Liefern: Ist ausdrücklich nur das Liefern vereinbart, ist der Transport bis zur vereinbarten Abladestelle (Lieferadresse) und das Abladen in die Einheitspreise einkalkuliert.

3 LV\FM PLUS\DACHSANIERUNG Seite 2 9. Nur Verarbeiten oder Versetzen/Montieren: Ist ausdrücklich nur das Verarbeiten oder Versetzen/Montieren von Materialien/Erzeugnissen/Typen vereinbart, ist das Fördern (Vertragen) von der Lagerstelle oder von der Abladestelle bis zur Einbaustelle in den jeweiligen Einheitspreis der zugehörigen Verarbeitungs- oder Versetz-/Montagepositionen einkalkuliert. 10. Geschoße: Alle Leistungen gelten ohne Unterschied der Geschoße. 00 Allgemeine Bestimmungen 0011 Angebotsbestimmungen B Zum Nachweis oder zur Beurteilung der Zuverlässigkeit werden verlangt. Erklärung des Unternehmers Erklärung des Unternehmers, in welcher er ausdrücklich seine Zuverlässigkeit, das Nichtzutreffen eines laufenden Insolvenzverfahrens sowie seine strafrechtliche und arbeitsrechtliche Unbescholtenheit bestätigt Umstände der Leistungserbringung B Folgende Angaben und Anforderungen an die Art und Weise der Leistungserbringung gelten als vereinbart und sind in die Einheitspreise der zutreffenden Positionen einkalkuliert. Terminplan einvernehmlich Für Zwischentermine wird nach Auftragserteilung einvernehmlich ein verbindlicher Terminplan erstellt A Nachstehende Umstände (z.b. örtliche oder zeitliche Umstände oder besondere Anforderungen hinsichtlich der Art und Weise der Leistungserbringung, besondere Erschwernisse oder Erleichterungen) sind für die Ausführung der Leistung und damit für die Erstellung des Angebotes von Bedeutung. Örtliche Besonderheiten Örtliche Besonderheiten:Laufender Betrieb um und im Gebäude soll ohne Beschränkungen erhalten bleiben. Teilweise ausgebautes Mansarddach im Bestand mit Asbesthaltiger Deckung gedeckt Zusammenfassende Beschreibung der Leistung A Folgende Angaben und Anforderungen an die Art und Weise der Leistungserbringung gelten als vereinbart und sind in die Einheitspreise der zutreffenden Positionen einkalkuliert. Beschreibung der Leistung Zusammenfassende Beschreibung der Leistung: Sanierung der bestehenden Dachdeckung (Asbest) sowie sämtlicher Spenglerarbeiten eines Mansarddaches. Durchführung der Arbeiten laut Bauzeitplan mit Rücksicht auf die Benutzbarkeit des Gebäudes ohne Beschränkung. Zugänglichkeit ausschließlich von Außen über Gerüste, etc. möglich.

4 LV\FM PLUS\DACHSANIERUNG Seite 3 Abtragen der Deckung sowie der Unterdachbahn. Herstellen einer Hinterlüftungsebene sowie Verlegen eines neuen Unterdaches und Eindecken mit Blechschindeln. Erneuern aller erforderlichen Spenglerarbeiten auf dem Dach A Z In den Einheitspreisen enthalten ist die Erstellung der Unterlagen für spätere Arbeiten gem 8 BauKG. Sowie die Beachtung der allfällig vorhandenen Unterlagen bereits erbrachter Arbeiten der letzten Jahre. Unterlage f.sp. Arbeiten BauKG Die Unterlage muss die zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei späteren Arbeiten wie Nutzung, Wartung, Instandhaltung, Umbauarbeiten oder Abbruch erforderlichen Angaben über die Merkmale des Bauwerks (wie Zugänge, Anschlagpunkte, Gerüstverankerungspunkte, Gas-, Wasser- und Stromleitungen) enthalten, die bei späteren Arbeiten zu berücksichtigen sind. Unterlagen bestehend: Dokumentation ISTA Gugging_Resch Dach 0016 Besondere Bestimmungen für den Einzelfall A Die Kosten für den Verbrauch von Strom trägt: Stromverbrauch:AG Der Auftraggeber (AG) B Aufzeichnungen über wichtige Vorkommnisse: Bautagesberichte AN Die Führung von Bautagesberichten durch den Auftragnehmer (AN) wird vereinbart.

5 LV\FM PLUS\DACHSANIERUNG Seite 4 01 Baustellengemeinkosten V Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen. 1. Allgemeines: Baustellengemeinkosten sind im Sinne der ÖNORM B 2061 angeboten. 2. Vorhalten: Das Vorhalten umfasst auch sämtliche Prüfungen, Instandhaltungsmaßnahmen, etwaiges Verbrauchsmaterial und die erforderliche Reinigung. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten, ermittelt aus dem Ausmaß x der Anzahl der Wochen. Wochen sind teilbar wobei 1 Kalendertag gleich 1/7 Woche ist. 3. Stillliegezeiten: Etwaige Stillliegezeiten werden wie Baubetriebszeiten verrechnet, sofern der Auftraggeber nicht die Beendigung der Vorhaltezeit anordnet. Etwaige Stillliegezeiten, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat, werden wie Baubetriebszeiten abgerechnet Beweissicherung und Sonstiges V Einbauten und Beweissicherung D Beweissicherung AN V Bestandsaufnahme oder Beweissicherung von Anlagen fremder Rechte (z.b. Quellen und Fischteiche) oder des Zustandes von benachbarten Gebäuden durch den Auftragnehmer, zur späteren Feststellung etwaiger Bauschäden, die durch die Bautätigkeit entstanden sind. Erstellen von Protokollen mit Lichtbildern im Beisein des Eigentümers. Die Unterlagen werden in zweifacher Ausfertigung vor Beginn der Arbeiten dem Auftraggeber übergeben. Betrifft Position(en): Sämtliche Arbeiten. Besonders Abbruch und Entsorgung sowie Baubetrieb und Neudeckung des Daches. 1 PA Zusammenfassung der Baustellengemeinkosten V 1. Allgemeines: In dieser Unterleistungsgruppe sind die Baustellengemeinkosten im Sinne der Unterleistungsgruppe (Baustellengemeinkosten im Einzelnen), Kosten der Baustelleneinrichtung, der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes in Sammelpositionen, für die im Leistungsverzeichnis keine Einzelpositionen vorgesehen sind, zusammengefasst. 2. Zeitgebundene Kosten: Die zeitgebundenen Kosten der Baustelle sind in Vorhaltekosten für Maßnahmen, die im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) festgelegt sind, und in sonstige Maßnahmen für den eigenen Bedarf (einschließlich zusätzlicher Sozialeinrichtungen und Maßnahmen für die Sicherheit und Gesundheit der eigenen Arbeitnehmer) gegliedert. Bei Leistungen, die nicht während der gesamten Bauzeit benötigt werden, werden die unterschiedlichen Vorhaltezeiten ermittelt oder dem SiGe-Plan entnommen.

6 LV\FM PLUS\DACHSANIERUNG Seite 5 Die einzelnen Vorhaltekosten werden summiert und auf die geplante Baudauer umgelegt (durchschnittliche zeitgebundene Kosten je Woche) Einmalige Kosten der Baustelle, einschließlich Geräte, Stromversorgung, Wasserversorgung, Verkehrswege und Maßnahmen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes A Einrichten der Baustelle V Einrichten (Aufbauen) des betriebsfertigen Zustandes. 1 PA B Räumen der Baustelle V Räumen (Abbauen und Abtransportieren). 1 PA Zeitgebundene durchschnittliche Vorhaltekosten der Baustelle A Vorhaltekosten eigene Baubetrieb V Einrichtungen für den eigenen Bedarf mit Ausnahme der im SiGe-Plan festgelegten Maßnahmen, vorhalten während der Baubetriebszeit. 17,00 Wo B Vorhaltekosten eigene Stillliegezeit V Einrichtungen für den eigenen Bedarf mit Ausnahme der im SiGe-Plan festgelegten Maßnahmen, vorhalten während der Stillliegezeit. 5,00 Wo Baustellengemeinkosten im Einzelnen V Herstellen (Leistungsumfang): Die Leistung (Herstellen) umfasst das Aufbauen eines gebrauchsfähigen Zustandes einschließlich Antransportieren, Aufstellen und Montieren sowie das Abbauen, Demontieren und Abtransportieren. Die Teilleistung des Aufbauens eines gebrauchsfertigen Zustandes wird mit 70 Prozent, die Teilleistung des Abbauens mit 30 Prozent der Gesamtleistung bewertet Bauzaun nach Wahl des Auftragnehmers, Zaunhöhe 1,5 bis 2,5 m über Terrain, einschließlich Türen oder Tore.

7 LV\FM PLUS\DACHSANIERUNG Seite A Bauzaun V 50,00 m B Bauzaun vorhalten V Vorhalten ohne Unterschied, ob Baubetriebszeit oder Stillliegezeit. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten (VE = m x Wochen). 850,00 VE Baustromverteiler für andere Auftragnehmer in versperrbarem Kasten, mit Zählerplatte mit mindestens einer Universalsicherung 35A, FI-Schalter vierpolig 40/0,1 A, 2 Stück Steckdosen fünfpolig 16 A und 2 Stück Schukosteckdosen 16 A, aufgestellt und angeschlossen an einer vom Auftraggeber angegebenen Stelle A Baustromverteiler V 2 Stk B Baustromverteiler vorhalten V Vorhalten ohne Unterschied, ob Baubetriebszeiten oder Stillliegezeit. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten (VE = Stück x Wochen). 34,00 VE Chemo-Toiletten ohne Wasser und Abwasseranschluss A Chem.Toiletten V 1 Stk B Chem.Toiletten vorhalten Baubetrieb V Vorhalten während der Baubetriebszeit, einschließlich täglicher Reinigung und Verbrauchsmaterial (z.b. Toilettenpapier, Handtücher). Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten (VE = Stück x Wochen). 34,00 VE C Chem.Toiletten vorhalten Stillliegezeit V Vorhalten während der Stillliegezeit. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten (VE = Stück x Wochen). 5,00 VE

8 LV\FM PLUS\DACHSANIERUNG Seite Hinweistafeln (z.b. Warnschilder, Wegweiser) ohne Unterschied des Materials, des Beschriftungsinhaltes oder der Grafikzeichen, im Baustellenbereich an Objektteilen oder Gerüsten, einschließlich Tragkonstruktionen montiert. Im Positionsstichwort ist das Flächenmaß der Tafel angegeben A Hinweistafel b.0,25m2 V Planungsangabe: Im Bereich der Baustelleneinrichtung. Lagerfläche, Container, etc. 4 PA B Hinweistafel b.0,25m2 vorhalten V Vorhalten, ohne Unterschied ob Baubetriebszeiten oder Stillliegezeit. 68,00 Wo Baustellensicherung mit Warnleuchten gemäß den geltenden Vorschriften (z.b. zur Sicherung von Gerüsten, vorspringenden Einrichtungen) bei Dunkelheit, mit Netzanschluss oder Batteriebetrieb, nach Wahl des Auftragnehmers A Warnleuchten V Ohne Unterschied der Anzahl. Abgerechnet wird als Pauschale. Planungsangabe: Im Bereich des öffentl. Verkehrs. 2 PA B Warnleuchten vorhalten V Vorhalten, ohne Unterschied der Anzahl und, ob Baubetriebszeiten oder Stillliegezeit. 34,00 Wo Provisorische Wasserentnahmestelle oder Anschlussmöglichkeit, einschließlich der Anschluss- und Versorgungsleitungen bis zum vorhandenen Netz im Baustellenbereich und eines Wasserzählers. Die Wasserleitungen müssen nicht frostsicher verlegt werden. Antragstellungen und Prüfgebühren sind in den Einheitspreis einkalkuliert. Im Positionsstichwort ist der Nenndurchmesser (DN) angegeben A Wasseranschluss DN25 V Planungsangabe: Über die genaue Lage der Anspeisungsmöglichkeit für die Entnahmestelle ist mit dem AG Einvernehmen herzustellen. Bis zu einer Leitungslänge von 100m. 1 Stk

9 LV\FM PLUS\DACHSANIERUNG Seite B Wasseranschluss DN25 vorhalten V Vorhalten ohne Wasserverbrauch, ohne Unterschied, ob Baubetriebszeiten oder Stillliegezeit. 34,00 VE Hebebühne, als Teleskoplift, mit einer Hubhöhe bis 20 m, einschl. Bedienung, Sicherung und An- und Abtransport A Z Hebebühne Abrechnung pro Werktag (Montag-Freitag) 2,00 d Vom Auftraggeber beigestellte Baustellentafel von einer vom Auftraggeber angegebenen Adresse abholen, auf die Baustelle transportieren und die Tafel an der vom Auftraggeber angegebenen Stelle aufstellen oder montieren. Die Tafel wird nach Beendigung und Übernahme der gesamten Bauarbeiten samt allen Aufstellungs- und Montagebehelfen wieder demontiert. Über Anordnung des Auftraggebers wird die Tafel entweder bis zur Wiederverwendung gesichert verwahrt oder, soweit nicht mehr verwendbar, entsorgt. Transporte, Montage- und Demontagearbeiten, allfällige Gerüstungen und Materialbeigaben sind in den Einheitspreis einkalkuliert B Bautafel AG Fassade V Baustellentafel, an Fassade mittels Dübeln und Schrauben befestigt, bis zu einer Höhe von 5 m Oberkante über bestehendem Niveau. Die Dübellöcher werden nach der Demontage fachgerecht, mit farblich angepassten Kunststoffpfropfen verschlossen. Baustellentafel/Größe ca.: 3x2m Abholadresse: Wien 1 Stk Schutzvorkehrungen und Abdeckungen V 1. Herstellen (Leistungsumfang): Die Leistung (Herstellen) umfasst das Aufbauen eines gebrauchsfähigen Zustandes einschließlich Antransportieren, Aufstellen und Montieren sowie das Abbauen, Demontieren und Abtransportieren. Die Teilleistung des Aufbauens eines gebrauchsfertigen Zustandes wird mit 70 Prozent, die Teilleistung des Abbauens mit 30 Prozent der Gesamtleistung bewertet. 2. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen: Die Kosten für etwaige Instandsetzungen (Vorhalten) von Schutzvorkehrungen während der Arbeiten sind in die Einheitspreise einkalkuliert. 2.1 Entsorgen: Im Folgenden ist unter dem Begriff Entsorgen, das Laden, Abtransportieren, Verwerten, Deponieren oder Entsorgen der Baurestmassen zu verstehen Verwerten oder Deponieren:

10 LV\FM PLUS\DACHSANIERUNG Seite 9 Abbruchmaterial geht in das Eigentum des Auftragnehmers über. Baurestmassen werden grundsätzlich verwertet. Wenn dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich ist, werden Baurestmassen ordnungsgemäß deponiert. Für die Verwertung wird der Stand der Technik (z.b. die Richtlinien für Recycling-Baustoffe, herausgegeben vom Österreichischen Baustoff- Recycling Verband, Karlsgasse 5, 1040 Wien) berücksichtigt. Der Baubetrieb ist derart gestaltet, dass die Schadstoffgesamtgehalte und Eluate des Abbruchmaterials nicht unzulässiger Weise nachteilig verändert werden. Für das ordnungsgemäße Verwerten, Deponieren oder Entsorgen werden, den Gesetzen und Verordnungen entsprechend, Nachweise erbracht. Nachweise werden dem Auftraggeber spätestens mit der Schlussrechnung übergeben. Bei unerwartetem Antreffen von gefährlichem Abfall wird der Auftraggeber verständigt und eine weitergehende Regelung vereinbart. Gefährliche Abfälle sind die in der Abfallverzeichnisverordnung nach dem Abfallwirtschaftsgesetz als gefährliche Abfälle angeführten Stoffe. Sie werden nachweislich einem befugten Entsorger zur Behandlung übergeben (etwaige gefährliche Abfälle werden nach ihrer Art getrennt in eigenen Positionen erfasst). In der Abrechnung werden nur jene Mengen berücksichtigt, die nicht aus Quellen stammen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat (z.b. Altöl von seinen Geräten oder Transportmitteln). 2.2 Zwischenlagern: Unter Zwischenlagern ist das Lagern innerhalb des Baustellenbereiches zu verstehen. Es enthält somit auch die Verfuhr zum Zwischenlager und das sachgemäße Lagern. Zwischenlager sind bis zur Übernahme zu räumen. Für Zwischenlager ist der Stand der Technik (z.b. das Merkblatt "Zwischenlager für mineralische Baurestmassen, Asphalt- und Betonabbruch (herausgegeben vom Österreichischen Baustoff-Recycling Verband, Karlsgasse 5, 1040 Wien) heranzuziehen. Der Platz für die Zwischenlagerung wird, wenn nicht bereits in der Ausschreibung bestimmt, im Einvernehmen mit dem Auftraggeber festgelegt. 2.3 Transport: Das Abtransportieren erfolgt unter Berücksichtigung von etwaigen erforderlichen Genehmigungen und Vorschriften Staubdichte, provisorischen Trennwand im Gebäude, einschließlich Entsorgen A Prov.Trennwand/Staubvorhang auf Holzrost V Bestehend aus einer Holzunterkonstruktion, überspannt mit einer bewehrten PE-Folie, die Stöße mit 10 cm Überdeckung auf einer Holzunterlage mit Heftklammern befestigt. 8,00 m² B Prov.Trennwand staubdicht m.plattenbelag V Bestehend aus einer Unterkonstruktion mit einem Plattenbelag, Plattendicke mindestens 12 mm. 8,00 m² Aufzahlung (Az) auf provisorische staubdichte Trennwände im Gebäude.

11 LV\FM PLUS\DACHSANIERUNG Seite A Az prov.trennwand stoßfest V Für eine stoßfeste Ausführung. 1 Stk B Az prov.trennwand f.tür+schloss V Für eine Tür bis 3 m2 Stocklichte, sperrbar mit Zylinderschloss, einschließlich Beistellen von drei Schlüsseln. 1 Stk Fußbodenschutz einschließlich Entsorgen A Fußbodenschutz PE-Folie/Pappe V Mit einer Lage PE-Folie (z.b. Packzellulose oder Wellpappe) mit 10 cm Überdeckung, Fugen verklebt. 20,00 m² Provisorische Verschalung von Öffnungen in Außenwänden, einschließlich Entsorgen. Im Positionsstichwort ist das Flächenmaß der Verschalung angegeben A Verschalung b.1m2 V 5 Stk Provisorischer Rahmen, mit bewehrter PE-Folie überspannt, einschließlich Entsorgen. Im Positionsstichwort ist das Flächenmaß der Öffnung angegeben A Rahmen m.pe-folie b.2m2 V 3 Stk Schutz von Bauteilen (z.b. Fenster und Türen) gegen Verschmutzung durch Abdecken und Befestigen der Abdeckung, einschließlich Entsorgen. Im Positionsstichwort ist das Flächenmaß der abzudeckenden Fläche angegeben B Schutz von Fenster-Tür ü.2-4m2 V 3 Stk

12 LV\FM PLUS\DACHSANIERUNG Seite E Schutz von Bauteilen V Bauteile: Dachdurchdringungen, Geländer, Lüftungen, etc. 20,00 m² System-Gerüste V 1. System-Gerüste: Im Folgenden werden Fassadengerüste (stehende Arbeitsgerüste) aus vorgefertigten Bauteilen, nach Wahl des Auftragnehmers, gemäß ÖNORM als System-Gerüste (System-G.) in Standardausführung bezeichnet. 2. Einfach gegliederte Fassaden: System-Gerüste in Standardausführung werden für nicht oder einfach gegliederte Fassaden ausgeführt. Unter einfach gegliederten Fassaden werden solche verstanden, deren Gliederungselemente bis 25 cm, bezogen auf die Fassadenfläche, vor- oder zurückspringen (z.b. Kordon- oder Fenstergesimse). 3. Herstellen (Leistungsumfang): Die Leistung (Herstellen) umfasst das Aufbauen eines gebrauchsfähigen Zustandes einschließlich Antransportieren, Aufstellen und Montieren sowie das Abbauen, Demontieren und Abtransportieren. Die Teilleistung des Aufbauens eines gebrauchsfertigen Zustandes wird mit 70 Prozent, die Teilleistung des Abbauens mit 30 Prozent der Gesamtleistung bewertet. 3.1 Auf- und Abbauen (Herstellen): Das Herstellen (herst.) umfasst auch das Schließen der Verankerungsstellen gemäß ÖNORM (wenn der Auftraggeber den Verbleib der Verankerungsstellen nicht ausdrücklich anordnet). 4. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen: 4.1 Aufstellflächen, Zugänge, Lagerung: Etwaige Kosten für die vereinbarte Benutzung von Teilen des öffentlichen Gutes sind für die angegebene Dauer in die Einheitspreise einkalkuliert. 4.2 Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistungen gemäß ÖNORM) in die Einheitspreise einkalkuliert: - das Beistellen statischer Nachweise (z.b. Typenstatik) und Typenbezeichnungen für die verwendeten Gerüste - die Überprüfung des Gerüstes nach Fertigstellung - Brust-, Fuß- und Mittelwehren an der Außenseite des Gerüstes - alle seitlichen und dachseitigen Sicherungen (Wehren) bei Giebelwänden - Leiteraufstiege - wiederkehrende Prüfungen und Instandhaltungskosten bei einer Gebrauchsüberlassung - die An- und Abfahrt bei einem vom Auftraggeber angeordneten Teilauf- oder Teilabbau über 400 m2 Gerüstfläche - die An- und Abfahrt beim Umsetzen von Gerüsten 5. Umsetzen: Ein etwaiges Umsetzen von Gerüsten im Ganzen oder in Teilen, das heißt das Abbauen an einem Ort der Baustelle und das Aufbauen an einem anderen Ort der Baustelle (darunter ist kein Teilauf- und Teilabbau zu verstehen) wird mit den Positionen System-Gerüst (Addition der Abrechnungseinheiten) verrechnet. 6. Gebrauchsüberlassung: Die Gebrauchsüberlassung (Gebrauchsüberl.) wird für jene Tage vergütet, die zwischen dem Tag der positiven Aufstellüberprüfung des Gerüstes nach Fertigstellung und dem ersten Tag des Abbaus liegen,

13 LV\FM PLUS\DACHSANIERUNG Seite 12 unabhängig ob das Gerüst für die eigene Leistung (dem eigenen Bedarf) oder dem Gebrauch Dritter (anderer Auftragnehmer des Auftraggebers) hergestellt ist. Das Ende der Gebrauchsüberlassung wird vom jeweiligen Vertragspartner eine Woche vorher angekündigt. Erfolgt der Abbau später als dies unter Einhaltung der Verständigungsfrist festgelegt wurde, gilt der festgelegte Tag. Die Gebrauchsüberlassung wird in Verrechnungseinheiten, ermittelt aus dem Ausmaß mal der Anzahl der Wochen, abgerechnet. Wochen sind teilbar wobei 1 Kalendertag gleich 1/7 Woche ist. 7. Ausmaß und Abrechnungsregeln: System-Gerüste bei Giebelwänden (z.b. mit Dachvorsprüngen oder auskragenden Hauptgesimsen) werden mit dem Flächenmaß, ermittelt durch das größte umschriebene Rechteck (Aufstandsfläche (m) x Höhe (m) des obersten Punktes der Giebelwand) abgerechnet System-Gerüst (System-G.) als Arbeitsgerüst in Standardausführung bis 20 m Höhe A System-G. V 1.300,00 m² B System-G.Gebrauchsüberl. V ,00 VE Aufzahlung (Az) auf System-Gerüst (System-G.) in Standardausführung, ohne Unterschied der Lastklasse. Die Gebrauchsüberlassung gilt mit jener des System-Gerüstes abgegolten B Az System-G.f.Gerüstfeld V Für ein einzelnes Gerüstfeld, bis 3 m breit. Abgerechnet wird die Höhe. 10,00 m² C Az System-G.f.Verst.b.Durchfahrt ü.3-5m V Für Verstärkungen (Verst.) bei Gerüstdurchfahrten (Durchfahrt) über 3 bis 5 m Breite. 4 Stk Aufzahlung (Az) auf System-Gerüst (System-G.) in Standardausführung, ohne Unterschied der Lastklasse, für ein auskragendes Schutzdach bis 4,5 m über dem Aufstandsniveau, mindestens 1,5 m über der äußersten Absturzkante des System-Gerüstes hinausragend, ohne Unterschied, ob mit lotrechter oder schräger Blende, Höhe mindestens 50 cm, einschließlich Tragkonstruktion A Az System-G.f.Schutzdach V 17,00 m

14 LV\FM PLUS\DACHSANIERUNG Seite B Az System-G.f.Schutzdach Gebrausüberl. V 289,00 VE Aufzahlung (Az) auf System-Gerüst (System-G.) in Standardausführung, ohne Unterschied der Lastklasse für eine Fußgänger-Passage (Pass.) bis 4,5 m hoch und bis 3 m breit, einschließlich Konstruktion und Maßnahmen für bilde, sehbehinderte und mobilitätsbehinderte Menschen, ausgenommen Beleuchtung A Az System-G.f.Fußgänger-Pass. V 7,00 m B Az System-G.f.Fußgänger-Pass.Gebrauchsüberl V 119,00 VE Durchgehender, außenliegender Treppenaufstieg mit Einstiegsplattform in der Höhe jeder Gerüstlage, einschließlich Absturzsicherungen und Handlauf (Geländer). Abgerechnet nach der angrenzenden Gerüsthöhe A Treppenaufstieg V 16,00 m B Treppenaufstieg Gebrauchsüberl. V 272,00 VE LG 01 Baustellengemeinkosten Summe

15 LV\FM PLUS\DACHSANIERUNG Seite Abbruch V Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen. 1. Abbrechen, Abschlagen: Die Ausdrücke Abbrechen oder Abschlagen bedeuten, dass der Auftraggeber mit einer Wiederverwendung des Materials nicht rechnet. 2. Auslösen, Demontieren: Die Ausdrücke Auslösen oder Demontieren bedeuten ein sorgfältiges Auslösen oder Demontieren zwecks Wiederverwendung. 3. Verwerten oder Deponieren: Baurestmassen werden grundsätzlich verwertet. Wenn dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich ist, werden Baurestmassen ordnungsgemäß deponiert. Für die Verwertung wird der Stand der Technik (z.b. die Richtlinien für Recycling-Baustoffe, herausgegeben vom Österreichischen Baustoff- Recycling Verband, Karlsgasse 5, 1040 Wien) berücksichtigt. 4. Unzulässige Belastungen durch Manipulationen im Baubetrieb: Der Baubetrieb ist derart gestaltet, dass die Schadstoffgesamtgehalte und Eluate des Aushub- und Abbruchmaterials nicht in unzulässiger Weise nachteilig verändert werden. Der Auftragnehmer trägt Sorge, dass der Bodenaushub durch den Baubetrieb mit nicht mehr als insgesamt 5 Prozent des Volumens mineralischer Baurestmassen verunreinigt wird. Allfällige Kosten aus derartigen Veränderungen (z. B. Altlastenbeiträge nach dem Altlastensanierungsgesetz) übernimmt der Auftragnehmer. 5. Transport: Das Transportieren erfolgt unter Berücksichtigung von etwa erforderlichen Genehmigungen und Vorschriften. 6. Nachweise: Für das ordnungsgemäße Verwerten, Deponieren oder Entsorgen werden, den Gesetzen und Verordnungen entsprechend, Nachweise erbracht. Nachweise werden dem Auftraggeber spätestens mit der Schlussrechnung übergeben. 7. Zuordnung von Baurestmassen zu Deponieklassen: Asphaltabbruch, Betonabbruch, mineralischer Bauschutt hält die Grenzwerte der Baurestmassendeponie ein. Kunststoff, Metall, Holz und Baustellenabfälle halten die Grenzwerte der Massenabfalldeponie ein. 8. Trennung: Werden die, gemäß Verordnung über die Trennung von bei Bautätigkeiten anfallende Materialien (Baurestmassentrennverordnung), festgelegten Mengenschwellen überschritten, wird ein Abbruch unter besonderer Berücksichtigung der Trennung nach Stoffgruppen vorgenommen. Dies gilt für: Stoffgruppe Betonabbruch über 20 t Stoffgruppe Asphaltaufbruch über 5 t Stoffgruppe Holzabfälle über 5 t Stoffgruppe Metallabfälle über 2 t Stoffgruppe Kunststoffabfälle über 2 t Stoffgruppe Baustellenabfälle über 10 t Stoffgruppe mineralischer Bauschutt über 40 t 9. Kontamination, gefährlicher Abfall: Bei unerwartetem Antreffen von gefährlichem Abfall wird der Auftraggeber verständigt und eine

16 LV\FM PLUS\DACHSANIERUNG Seite 15 gesonderte Regelung vereinbart. 9.1 Gefährliche Abfälle: Gefährliche Abfälle sind die in der Abfallverzeichnisverordnung nach dem Abfallwirtschaftsgesetz als gefährliche Abfälle angeführten Stoffe. Sie werden nachweislich einem befugten Entsorger zur Behandlung übergeben (etwaige gefährliche Abfälle werden nach ihrer Art getrennt in eigenen Positionen erfasst). In der Abrechnung werden nur jene Mengen berücksichtigt, die nicht aus Quellen stammen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat (z.b. Altöl von seinen Geräten oder Transportmitteln). 10. Zwischenlagern: Unter Zwischenlagern ist das Lagern innerhalb des Baustellenbereiches zu verstehen. Es enthält somit auch den Transport zum Zwischenlager und das sachgemäße Lagern. Zwischenlager sind bis zur Übernahme zu räumen. Für Zwischenlager ist der Stand der Technik (z.b. das Merkblatt "Zwischenlager für mineralische Baurestmassen, Asphalt- und Betonabbruch (herausgegeben vom Österreichischen Baustoff-Recycling Verband, Karlsgasse 5, 1040 Wien) heranzuziehen. Der Platz für die Zwischenlagerung wird, wenn nicht bereits in der Ausschreibung bestimmt, im Einvernehmen mit dem Auftraggeber festgelegt. 11. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen: Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistungen gemäß ÖNORM) in die Einheitspreise einkalkuliert: - Gerüste bis 3,2 m Höhe - das Kennzeichnen und sorgfältige Lagern von demontieren Bauteilen - ein etwaiges Zerkleinern für den Transport - das Abbrechen von Bauteilen mit möglichster Schonung der verbleibenden Teile und des Untergrundes - ein etwaiges Zwischenlagern im Baustellenbereich - behördliche Vorschreibungen betreffend Schallschutz, Staubschutz (werden vom Auftragnehmer vor der Angebotslegung erkundet) - das Verwenden von Containern (Entsorgungslogistik) - die Wiederinstandsetzung der vom Auftraggeber für die Zwischenlagerung von Abbruch- oder Aushubmaterial beigestellten Flächen nach Beendigung der Bauarbeiten - sämtliche Gebühren und Abgaben (z. B. Altlastenbeitrag) - Organisation (Förderart und Förderweg) - das Entsorgen von Baurestmassen/Abfallmaterialien beim Demontieren oder Auslösen von Bauteilen 12. Ausmaß- und Abrechnungsregeln: Abbrechen, Abschlagen, Stemmen wird immer in festem, nicht aufgelockertem Zustand (Ausmaß der Bauteile vor deren Abbruch) abgerechnet Stoffgruppe: Für Abbruchpositionen gelten die festgelegten Annahmen über die anfallenden Mengen von verschiedenen Baurestmassen für die Abrechnung als vereinbart, unabhängig von etwaigen Minder- oder Mehrmengen oder der tatsächlichen Art. 13. Leistungsumfang: Abbrechen + Laden/Transport + Verwerten/Deponieren/Entsorgen (ULG nicht Vertragsbestandteil): Sofern die ULG nicht Vertragsbestandteil ist, wird unter Abbrechen oder Abschlagen folgender Leistungsinhalt verstanden: - Abbrechen oder Abschlagen einschließlich Laden, Abtransportieren, Verwerten, Deponieren oder Entsorgen und die Punkte 1 bis 12 dieser LG-Vorbemerkung. - Der Auftragnehmer trifft die Wahl zwischen Verwerten, Deponieren oder Entsorgen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. - Das abgebrochene Material geht in das Eigentum des Auftragnehmers über. 14. Leistungsumfang: Abbrechen + Laden

17 LV\FM PLUS\DACHSANIERUNG Seite 16 (ULG Vertragsbestandteil): Sofern in einzelnen Positionen nicht anders angegeben und die ULG Vertragsbestandteil ist, wird unter Abbrechen oder Abschlagen folgender Leistungsinhalt verstanden: - Abbrechen oder Abschlagen einschließlich Laden und die Punkte 1 bis 12 dieser LG-Vorbemerkung. - Der Auftragnehmer trifft dann die Wahl zwischen Verwerten, Deponieren oder Entsorgen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. - Das abgebrochene Material geht in das Eigentum des Auftragnehmers über, sofern eine Wiederverwendung durch den AG nicht Vertragsbestandteil ist Abbruch Fundamente und Wände V Ausmaß- und Abrechnungsregeln: Mauerwerksdicken in Rohbauabmessungen werden zuzüglich 2 cm je verputzter oder verfliester Seite, im festen Zustand abgerechnet. Spachtelung gilt nicht als Verputz Fangkopfmauerwerk einschließlich etwaiger Abdeckplatten bis drei Scharen unter die Dachschalung abbrechen (abbr.). Dachdeckung nur im unbedingt erforderlichen Ausmaß öffnen. Das wiederverwendbare Deckungsmaterial gegen Beschädigung gesichert lagern. Fanghohlräume gegen herabfallendes Material und Rinneneinläufe vor Verstopfung sichern. Aufgedeckte Dachflächen bis zur endgültigen Deckung und Verblechung provisorisch gegen Eindringen von Nässe windsicher schließen. Decken von etwaigen Einbauten im Dachbodenraum mit Pfostenlagen oder sonstigen Hilfsmitteln gegen Beschädigungen schützen B Fangkopfmauerwerk unrein abbr. V Stoffgruppe: Baustellenabfälle 1,6 t/m3 5,00 m³ Betonabdeckplatten von Fangköpfen, ohne Unterschied der Dicke, abbrechen (abbr.). Fänge und gefährdete Dachflächen gegen herabfallendes Material absichern, Rinneneinläufe zeitweilig zur Vermeidung von Verlegungen verschließen. Abgerechnet wird das Flächenmaß hohl für voll A Beton Fangabdeckplatte abbr. V Stoffgruppe: Betonabbruch 0,2 t/m2 2,00 m² Sonstige Abbrucharbeiten V Kleineisenteile (z.b. Heizkörperkonsolen, Rohrschellen, Stahlwinkel, Rohrhaken, Ankerschrauben, Handlaufstützen, Karniesenhaken) aus Wänden oder Decken ausbrechen (abbr.).

18 LV\FM PLUS\DACHSANIERUNG Seite A Kleineisenteile b.5kg ausbrechen V Bis zu einer Masse von 5 kg. Stoffgruppe: Metallabfälle 0,005 t/st 5 Stk Abbruch Dachdeckerarbeiten V Bauablauf: Es wird nur so viel geöffnet, wie am Ende der Tagesarbeit wieder geschlossen werden kann, ansonsten werden Vorkehrungen zum Schutz des Gebäudes gegen Witterungseinflüsse getroffen Abbrechen (Abbr.) der Dachdeckung ohne Unterdach und ohne Unterkonstruktion (z.b. Lattung, Schalung, Dachpappe) F Abbr.FZ-Dachplatte ED V Aus Faserzementdachplatten, als Einfachdeckung. Stoffgruppe: mineralischer Bauschutt 0,02 t/m2. 455,00 m² Abbrechen (Abbr.) der Vordeckung, Unterspannbahnen oder Unterspanntafeln E Abbr.Unterspannbahn 1-lag. V Aus Kunststofffolie, einlagig. Stoffgruppe: Baustellenabfälle 0,001 t/m2. 455,00 m² Abbruch Spenglerarbeiten V 1. Beschädigungen beim Abbrechen: Das Abbrechen der Verblechungen erfolgt soweit vermeidbar - ohne Beschädigungen des Putzes und von Bauteilen. Eine Haftung für entstandene Putzschäden trägt der Auftragnehmer nicht. Durch die Abtragungsarbeiten voraussehbare größere Putzschäden werden dem Auftraggeber gemeldet. 2. Bauablauf: Es wird nur soviel geöffnet, wie am Ende der Tagesarbeit wieder geschlossen werden kann, ansonsten werden Vorkehrungen zum Schutz des Gebäudes gegen Witterungseinflüsse getroffen. Das notwendige Abdecken mit Planen oder dergleichen wird nur dann verrechnet, wenn auf Anordnung des Auftraggebers mehr als eine Tagesleistung abgedeckt wird Abbrechen (Abbr.) von Saumblechen, Ichsen, Patentsaumstreifen, Einhängeblechen und Fangeinfassungen einschließlich etwaiger Putzleisten. Im Positionsstichwort ist die Zuschnittsbreite angegeben.

19 LV\FM PLUS\DACHSANIERUNG Seite A Abbr.Saum-Ichse-Einf.verz.b.50cm V Aus verzinktem Stahlblech oder verzinntem Edelstahl (verz.). Stoffgruppe: Metallabfälle 0,002 t/m. 150,00 m B Abbr.Saum-Ichse-Einf.verz.ü cm V Aus verzinktem Stahlblech oder verzinntem Edelstahl (verz.). Stoffgruppe: Metallabfälle 0,004 t/m. 25,00 m Abbrechen (Abbr.) von Hänge-, Saum- oder Attikarinnen, einschließlich Rinnenhaken. Im Positionsstichwort ist die Zuschnittsbreite angegeben B Abbr.Rinne verz.ü cm V Aus verzinktem Stahlblech oder verzinntem Edelstahl (verz.). Stoffgruppe: Metallabfälle 0,005 t/m. 75,00 m Abbrechen (Abbr.) von Entlüftungsrohren mit etwaigem Aufsatz, ohne Unterschied des Durchmessers oder Querschnittes. Bis 2,0 m lang A Abbr.Entlüftung b.2m V Ohne Unterschied der Blechart. Stoffgruppe: Metallabfälle 0,003 t/st. 2 Stk Abbrechen (Abbr.) von Ablaufrohren oder Entlüftungsrohren mit oder ohne Rohrschellen, ohne Unterschied des Durchmessers bis DN 150 oder Querschnittes bis 150 x 150 mm A Abbr.Ablaufrohr verz. V Aus verzinktem Stahlblech oder verzinntem Edelstahl (verz.). Stoffgruppe: Metallabfälle 0,003 t/m. 90,00 m Abbrechen (Abbr.) und entsorgen einer Blitzschutzanlage am Dach. Alle Mauer-, First- und Dachleitungsstützen sowie Klemmen und Metallteile einschließlich deren Befestigung an den Verblechungen

20 LV\FM PLUS\DACHSANIERUNG Seite 19 und den Fangköpfen bis zum Hauptgesimse abmontieren, die durch das Abbrechen entstehenden etwaigen Schäden an den verbleibenden Verblechungen beheben und die verbleibenden Ableitungen am Saumblech provisorisch befestigen. Im ungesicherten Zustand trägt der Auftragnehmer keine Haftung bei Blitzschlag C Abbr.Blitzschutzanlage Alu V Aus Aluminium (Alu), abgerechnet die Länge der Leitungen. 120,00 m Abbrechen (Abbr.) von Verblechungen, ohne Unterschied der Verarbeitungsart, abgerechnet nach tatsächlichem Ausmaß (Länge x Breite des Blechzuschnittes) A Abbr.Verblechung verz. V Aus verzinktem Stahlblech oder verzinntem Edelstahl (verz.). Stoffgruppe: Metallabfälle 0,005 t/m2. 5,00 m² Abbruch Zimmermeisterarbeiten V Abbrechen (Abbr.) von Dach- oder Wandschalungen, Dicke bis 30 mm A Abbr.Schalung nicht imprägniert V Schalungen aus nicht imprägniertem Holz. Stoffgruppe: Holzabfälle 0,02 t/m2. 5,00 m² Abbrechen (Abbr.) von Dach- oder Wandlattungen, einschließlich etwaiger Rand- und Umfassungsschalungen. Im Positionsstichwort ist der Achsabstand oder der Querschnitt angegeben A Abbr.Lattung A:b.20 nicht imprägniert V Lattung aus nicht imprägniertem Holz, Querschnitt bis 3 x 5 cm. Stoffgruppe: Holzabfälle 0,01 t/m2. 5,00 m² Dacheinbauteile als Einzelleistung abbrechen (Abbr.) oder demontieren (nicht zusammen mit Dachstuhl).

21 LV\FM PLUS\DACHSANIERUNG Seite B Demontage Dachaussteiger b.0,5m2 V Demontieren Dachaussteiger bis zu einer Größe von 0,5 m2. 4 Stk Verwerten, Deponieren, Ents.Baurestmassen V Abbruchmaterial verwerten oder deponieren, nach Wahl des Auftragnehmers. Im Positionsstichwort ist die Stoffgruppe angegeben I Verwerten/Deponieren gefährlicher Abfall V Abfallschlüsselnummer gemäß ÖNORM: Asbestabfälle 15,00 t LG 02 Abbruch Summe

22 LV\FM PLUS\DACHSANIERUNG Seite Baureinigung V Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen. 1. Abfälle, Verunreinigungen: Im Folgenden sind Abfälle und Verunreinigungen (z.b. Kehricht, Staubsaugerentleerung) aber nicht Verpackungsmaterial oder Bauschutt beschrieben. 2. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen: 2.1 Entsorgen: Das Entsorgen von Abfälle und Verunreinigungen ist in die Einheitspreise einkalkuliert. Im Folgenden ist unter dem Begriff Entsorgen, das Laden, Abtransportieren, Verwerten, Deponieren oder Entsorgen zu verstehen. 2.2 Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistungen gemäß ÖNORM) in die Einheitspreise einkalkuliert: - behördlichen Vorschreibungen betreffend Schallschutz, Staubschutz (werden vom Auftragnehmer vor der Angebotslegung erkundet) - sämtliche Gebühren, unter Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften - Organisation (Förderart und Förderweg) - das Trennen und Ausscheiden von Massen, die nicht, beschränkt, oder zur weiteren Verwertung verwendbar sind 1902 Reinigung außerhalb des Gebäudes V Schlussreinigung außerhalb des Gebäudes (z.b. durch Abkehren und Abspritzen der Verkehrswege, Entleeren der Schmutzfangeimer bei den Entwässerungsanlagen, Einsammeln der Abfälle) einschließlich Entsorgen A Schlussreinigung Außenanlage V Reinigen aller Außenanlagen, einschließlich Verkehrsflächen, Rigole und Einlaufschächte. 1 PA LG 19 Baureinigung Summe

23 LV\FM PLUS\DACHSANIERUNG Seite Bauspenglerarbeiten V Dachneigung: Sämtliche Positionen gelten ohne Unterschied der Dachneigung bis 40 Grad. Gerüstungen: Schutzgerüste und Fassadengerüste werden gesondert verrechnet. Zusammenwirken auf der Baustelle: Der Auftragnehmer wird das Einvernehmen mit anderen Professionisten, die vom Auftraggeber bekanntgegeben werden, rechtzeitig herstellen und mit dem Auftraggeber abstimmen. Abkürzungen: Anstelle der Abkürzung NW für Nennweite wird gemäß ÖNORM die Abkürzung DN verwendet. Blechdicken: Es gelten Mindestblechdicken gemäß ÖNORM. Zuschnittsbreiten: 2/3-Zuschnittsbreiten werden bei verzinktem Stahlblech mit 65 cm, bei allen anderen Blecharten mit 67 cm verrechnet. Feste Verbindungen: Feste Verbindungen werden bei verzinktem Stahlblech, verzinntem Edelstahl und Kupferblech genietet und gelötet, bei Zinkblech nur gelötet, bei Aluminium und beschichtetem Blech genietet und gedichtet. Saumbleche - Winkelsäume: Die Traufenkante wird entweder in einem Saumstreifen, Einhängestreifen und/oder Haftstreifen (eigene Position) oder in einer im Gefälle geschnittenen Rinne eingehängt, der hintere Teil wird durch Nagelung befestigt. Saum-, Einhänge- und Haftstreifen: Diese werden im Abstand von 10 cm mit Nägeln auf der Unterlage versetzt befestigt. Bei Wandabdeckungen mit zwei Tropfkanten wird der Saumstreifen beidseitig montiert, wobei die innere und äußere Saumstreifenlänge addiert verrechnet wird. Dachichsen: Die Befestigung erfolgt durch Hafter. Einfassungen: Giebel-, First- und Feuermauereinfassungen (Ortgangbleche) werden an einer Seite mit einer Tropfkante ausgebildet, mit verzinkten Drahtsplinten in einem Abstand von höchstens 33 cm befestigt (Einschnitte werden gesondert verrechnet), soweit nicht ein durchgehender Einhängestreifen (Saumstreifen) ausgeschrieben ist. Die obere Kante der Einfassungen überragt die Dachdeckung. Auf der Dachseite wird ein der Dachdeckung entsprechender Wasserfalz hergestellt. Ein zusätzlich angebogener Stehfalz wird mit einer Aufzahlung verrechnet. Die Befestigung erfolgt mit Blechhaftern. Bei Schwarzdächern (Klebedächern) wird auf der Dachseite für das Ankleben der Dachabdichtung ein mindestens 15 cm breiter Streifen angebogen. Die Befestigung der Bleche auf der Dachfläche erfolgt durch Nagelung, Hafter oder Nagelung in Schlitzlöchern. Die Traufkanten von Einfassungen, Abdeckungen oder Saumblechen werden in durchgehenden Saumstreifen (eigene Position) eingehängt. Brustbleche: Brustbleche (Anschluss oder Abschlussbleche bei aufgehenden Bauteilen) werden durch Falzen oder mit einer festen Verbindung, nach Wahl des Auftragnehmers, verbunden. Die Befestigung erfolgt mit Blechhaftern oder dachseitig in durchgehenden Saumstreifen (eigene Position).

24 LV\FM PLUS\DACHSANIERUNG Seite 23 Rauchfangeinfassungen: Bei Einfassungen von Rauch- oder Lüftungsfängen, Lichtkuppelkränzen, Dachfenstern und dergleichen werden die Seitenteile mit einem der Dacheindeckung entsprechenden Wasserfalz, einem die Dachdeckung überragenden Stehfalz, einem Wasserlauf und einem Wandhochzug hergestellt. Die Seitenteile werden mit dem oberen Teil durch einfache Fälze und mit dem unteren Teil durch Doppelfälze verbunden. Anstelle der Fälze darf auch eine feste Verbindung hergestellt werden. Bei Schwarzdächern (Klebedächern) werden nur feste Verbindungen ausgeführt. Auf der Dachseite wird für das Ankleben ein mindestens 15 cm breiter Streifen angebogen. Einfassungen von am First stehenden Fängen müssen nicht mit einem Stehfalz hergestellt werden. First- oder Gratbleche: Auf beiden Seiten wird ein angereifter Umschlag angebogen. Die Nähte werden dem Gefälle entsprechend überdeckt. Die Befestigung erfolgt mit Firstklammern aus verzinktem Bandeisen, mindestens 25/3 mm, mit einem der Unterkonstruktion entsprechenden Befestigungsmittel im Abstand von höchstens 1 m. Putzleiste: Die obere Kante wird aufgebogen, der gebogene Teil, auf welchem der Putz aufliegt, weist ein Gefälle nach außen auf, an die untere Kante wird ein angereifter Umschlag angebogen. Die Befestigung erfolgt mit Mauerhaken oder Nägeln nach Wahl des Auftragnehmers. Steckputzleiste (Patentputzleiste): Die obere Kante wird aufgebogen, der gebogene Teil, auf welchem der Putz aufliegt, weist ein Gefälle nach außen auf, der untere Teil wird taschenförmig ausgebildet, damit die Putzleiste auf die Einfassung aufgesteckt werden kann. Die Befestigung erfolgt mit Mauerhaken oder Nägeln nach Wahl des Auftragnehmers. Kittleiste: Die obere Kante wird in 45 Grad und 1 cm breit nach außen gebogen, an die untere Kante wird ein angereifter Umschlag angebogen, die Befestigung wird unter besonderer Berücksichtigung der Ausführungsdetails hergestellt. Die Befestigung erfolgt mit Mauerhaken oder Nägeln nach Wahl des Auftragnehmers Schutzeinrichtungen V Dachschutzblenden auf- und abbauen sowie während der Zeit des eigenen Bedarfes vorhalten A Dachschutzblenden n.w.an V Dachschutzblenden nach Wahl des Auftragnehmers. 15,00 m Vordeckungen V Unterlagsstreifen aus bituminösen Dachbahnen, einschließlich Befestigung F Unterlagsstreifen GV35 m2 V Mit Glasvlieseinlage, GV 35, ohne Unterschied der Streifenbreite. 450,00 m²

25 LV\FM PLUS\DACHSANIERUNG Seite Kaltdach-Lüftungsverblechung, verzinkt V Traufenzuluftgitter aus verzinktem Lochblech, mit runder oder eckiger Lochung A Traufenzuluftgitter verz.b.15cm V Zuschnittsbreite bis 15 cm. 115,00 m Saum-, Ichsen- u.anschlussbleche, Aluminium V Aluminiumblech: Alle Aluminiumverblechungen (Al.) sind unbeschichtet angeboten. Runde oder gekrümmte Ausführung: Runde Zuschnitte oder gekrümmte Ausführungen werden mit den entsprechenden Positionen in ihrer größten Länge oder Fläche ohne Zuschläge mitverrechnet. Zusätzlich werden die Erschwernisse für runde Zuschnitte oder gekrümmte Ausführungen mit Aufzahlungspositionen verrechnet, in die Zuschnitte, Nietverbindungen mit Abdichtungen und dergleichen einkalkuliert sind, und zwar gemessen in ihrer größten Länge, abgerechnet ohne Zuschläge Saumblech aus Aluminium B Saumblech Al.ü.33-40cm V Zuschnittsbreite über 33 bis 40 cm. 10,00 m Saumstreifen (Einhängestreifen, Haftstreifen) aus Aluminiumblech B Saumstreifen Al.ü.15-20cm V Zuschnittsbreite über 15 bis 20 cm. 50,00 m Patentsaumstreifen mit Deckfalz aus Aluminiumblech C Patentsaumstr.Al.ü.33-40cm V Zuschnittsbreite über 33 bis 40 cm. 50,00 m

26 LV\FM PLUS\DACHSANIERUNG Seite Einlaufblech oder Traufenstreifen aus Aluminiumblech A Einlaufblech Al.b.33cm V Zuschnittsbreite bis 33 cm. 100,00 m C Einlaufblech Al.ü.40-50cm V Zuschnittsbreite über 40 bis 50 cm. 20,00 m Dachichse (Dachkehle) aus Aluminiumblech B Dachichse Al.ü.40-50cm V Zuschnittsbreite über 40 bis 50 cm. 18,00 m D Dachichse Al.ü.67-80cm V Zuschnittsbreite über 67 bis 80 cm. 18,00 m Giebeleinfassung (Ortgangblech) aus Aluminiumblech B Giebeleinfass.Al.ü.25-33cm V Zuschnittsbreite über 25 bis 33 cm. 38,00 m Wandeinfassung (Wandanschlussblech) aus Aluminiumblech B Wandeinf.Al.ü.33-40cm V Zuschnittsbreite über 33 bis 40 cm. 4,00 m Wandeinfassung (Wandanschlussblech) mit Stehfalz aus Aluminiumblech.

27 LV\FM PLUS\DACHSANIERUNG Seite B Wandeinf+Stehf.Al.b.40cm V Zuschnittsbreite bis 40 cm. 20,00 m Brustblech oder Vorderteil aus Aluminiumblech als Anschlussbleche bei aufgehenden Bauteilen C Brustblech Al.ü.40-50cm V Zuschnittsbreite über 40 bis 50 cm. 2,00 m First- oder Gratblech aus Aluminiumblech C Firstblech Al.ü.40-50cm V Zuschnittsbreite über 40 bis 50 cm. 40,00 m Einfassung von Dachdurchdringungen aus Aluminiumblech, ohne Unterschied der Deckungsart, einschließlich etwaiger Eindeckplatte A Einfassung Al.b.DN150 V Bis DN Stk Steckputzleiste (Patenputzleiste) aus Aluminiumblech, ohne Einschneiden der Fuge (eigene Position) A Steckputzleiste Al.b.15cm V Zuschnittsbreite bis 15 cm. 22,00 m Liegender Dachausstieg 15 cm hoch, aus Aluminiumblech, einschließlich Holzrahmen, Glasrahmendeckel, mit Scharnieren, Ausspreizstange und Stellstift. Die Befestigung erfolgt mit Blechhaftern, der Stehfalz überragt die Dacheindeckung, an die untere Kante wird entweder ein angereifter Umschlag angebogen oder dieser Umschlag wird mit einer Fensterrutsche verbunden. Für Ziegel-, Betonstein- oder Faserzementdachplattendeckung.

28 LV\FM PLUS\DACHSANIERUNG Seite A Dachausstieg Al.50x60+Drahtgl. V Innenlichte 50 x 60 cm, Glasrahmendeckel mit Drahtglas. 4 Stk Dach- und Wanddeckungen, Aluminium (Al.) V Dachflächen: Dachflächen sind begrenzt durch Traufen, Grat- oder Firstfalze, Übergriffe und Untergriffe. Kleinflächen: Die Ausmaßfeststellung von Kleinflächen für die entsprechenden Aufzahlungspositionen (bis 5 m2 oder über 5 bis 10 m2) erfolgt ohne Zuschläge, das heißt als Nettoeinzelfläche Dachdeckung aus Aluminiumblech, doppelt gefalzt, Dachneigung bis 20 Grad B Dachdeckung Al.b.20Gr.67cm V Bandbreite 67 cm. 4,00 m² Rinnen, Aluminium (Al.) V Der Abstand der Rinnenhaken wird mit über 70 bis 90 cm kalkuliert Runde Hängerinne mit Außenwulst und Innenabkantung aus Aluminiumblech, einschließlich Aluminiumrinnenhaken A Hängerin.rund Al.25cm V Zuschnittsbreite 25 cm. 115,00 m Aufzahlung (Az) auf die Positionen runde Hängerinnen aus Aluminiumblech, ohne Unterschied der Zuschnittsbreite E Az Hänger.rund Al.Hakenabst.ü.50-70cm V Für einen durchschnittlichen Rinnenhakenabstand von 50 bis 70 cm. 115,00 m

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