AUSSCHREIBUNGS - LEISTUNGSVERZEICHNIS Baumeisterarbeiten

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1 Auftragsbezeichnung AUSSCHREIBUNGS - LEISTUNGSVERZEICHNIS Baumeisterarbeiten Dokumentnummer LV\F0005\BAUMEIST LV-Version Bauvorhaben A 3100 St. Pölten, Goldegger Straße Ausführungszeitraum November September 2014 Datum Preisbasis Angebotsfrist :30 Abgabeort online auf Beschaffungsportal Angebotsöffnung :00 Baubuchhaltung, J.Raab-Promenade 49 Bauherr Landeshauptstadt St.Pölten Bestattung 3100 St.Pölten, Julius Raab-Promenade 49 Ausschreibende Stelle Magistrat St.Pölten Fachbereich Bau 3100 St. Pölten, Rathausplatz 1 Planung Architekt DI Franz Gerhard Kahler 3100 St. Pölten, Kerensstraße 18 geprüfte Summen Summe LV EUR EUR Aufschlag/Nachlass EUR EUR Gesamtpreis EUR EUR zuzüglich 20,00% USt. EUR EUR Angebotspreis EUR EUR Ort und Datum Rechtsgültige Unterfertigung

2 LV\F0005\BAUMEIST Seite 1 OG 00 Allgemeines, Regie LB-HB-018 Preisangaben in EUR Ständige Vorbemerkung der LB weit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten folgende Regelungen. 1. Standardisierte Leistungsbeschreibung: Dieses Leistungsverzeichnis (LV) wurde mit der Standardisierten Leistungsbeschreibung Hochbau, Version 18, , herausgegeben vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ), erstellt. 2. Unklarheiten, Widersprüche: Bei etwaigen Unklarheiten oder Widersprüchen in den Formulierungen gilt nachstehende Reihenfolge: 1. Folgetext einer Position (vor dem zugehörigen Grundtext) 2. Positionstext (vor den Vorbemerkungen) 3. Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe 4. Vorbemerkungen der Leistungsgruppe 5. Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung 3. Material/Erzeugnis/Type: Bauprodukte (z.b. Baumaterialien, Bauelemente, Bausysteme) werden mit dem Begriff Material bezeichnet, für technische Geräte und Anlagen wird der Begriff Erzeugnis/Type verwendet. 4. Bieterangaben zu Materialien/Erzeugnisse/Typen: Die in den Bieterlücken angebotenen Materialien/Erzeugnisse/Typen entsprechen mindestens den in der Ausschreibung bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen. Angebotene Materialien/Erzeugnisse/Typen gelten für den Fall des Zuschlages als Vertragsbestandteil. Änderungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Auf Verlangen des Auftraggebers weist der Bieter die im Leistungsverzeichnis bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen vollständig nach (Erfüllung der Mindestqualität). 5. Beispielhaft genannte Materialien/Erzeugnisse/Typen: Sind im Leistungsverzeichnis zu einzelnen Positionen zusätzlich beispielhafte Materialien/Erzeugnisse/Typen angeführt, können in der Bieterlücke gleichwertige Materialien/Erzeugnisse/Typen angeboten werden. Die Kriterien der Gleichwertigkeit sind in der Position beschrieben. Setzt der Bieter in die Bieterlücke keine Materialien/Erzeugnisse/Typen seiner Wahl ein, gelten die beispielhaft genannten Materialien/Erzeugnisse/Typen als angeboten. 6. Zulassungen: Alle verwendeten Materialien/Erzeugnisse/Typen haben alle für den projektspezifischen Verwendungszweck erforderlichen Zulassungen oder CE-Kennzeichen. 7. Leistungsumfang: Jede Bezugnahme auf bestimmte technische Spezifikationen gilt grundsätzlich mit dem Zusatz, dass auch rechtlich zugelassene gleichwertige technische Spezifikationen vom Auftraggeber anerkannt werden, sofern die Gleichwertigkeit vom Auftragnehmer nachgewiesen wird. Alle beschriebenen Leistungen umfassen auch das Liefern der zugehörigen Materialien/Erzeugnisse/Typen einschließlich Abladen, Lagern und Fördern (Vertragen) bis zur Einbaustelle.

3 LV\F0005\BAUMEIST Seite 2 OG 00 Allgemeines, Regie LB-HB-018 Preisangaben in EUR Sind für die Inbetrieb- oder Ingebrauchnahme einer erbrachten Leistung besondere Überprüfungen, Befunde, Abnahmen, Betriebsanleitungen oder dergleichen erforderlich, sind etwaige Kosten hierfür in die Einheitspreise einkalkuliert. 8. Nur Liefern: Ist ausdrücklich nur das Liefern vereinbart, ist der Transport bis zur vereinbarten Abladestelle (Lieferadresse) und das Abladen in die Einheitspreise einkalkuliert. 9. Nur Verarbeiten oder Versetzen/Montieren: Ist ausdrücklich nur das Verarbeiten oder Versetzen/Montieren von Materialien/Erzeugnissen/Typen vereinbart, ist das Fördern (Vertragen) von der Lagerstelle oder von der Abladestelle bis zur Einbaustelle in den jeweiligen Einheitspreis der zugehörigen Verarbeitungs- oder Versetz-/Montagepositionen einkalkuliert. 10. Geschoße: Alle Leistungen gelten ohne Unterschied der Geschoße Allgemeine Bestimmungen Umstände der Leistungserbringung Nachstehende Umstände (z.b. örtliche oder zeitliche Umstände oder besondere Anforderungen hinsichtlich der Art und Weise der Leistungserbringung, besondere Erschwernisse oder Erleichterungen) sind für die Ausführung der Leistung und damit für die Erstellung des Angebotes von Bedeutung A Örtliche Besonderheiten Örtliche Besonderheiten:Der Bieter hat die Örtlichkeit vor Anbotsabgabe zu besichtigen, die für seine Leistungen relevanten Informationen (unter Berücksichtigung von Schnittstellen zu anderen Gewerken) einzuholen und diese im Anbot zu berücksichtigen. Der Betrieb aller im Gebäude befindlichen Dienststellen inklusive deren Parteienverkehr und der Bestattungsbetrieb bleibt im vollem Umfang aufrecht und sind beim Bauablauf zu berücksichtigen. Grobe Schrämm- Bohr- und Abbrucharbeiten sowie Arbeiten mit starker Staubbelästigung sind nur unter vorheriger Abstimmung mit den Dienststellen und der Örtlichen Bauaufsicht außerhalb der Parteiverkehrs- bzw. Bestattungszeiten auszuführen. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen Umbau- bzw. Zubauarbeiten an einem denkmalgeschützten Gebäude. Etwaige zusätzliche Anfahrten auf Grund des Bauablaufes (Umbau!) oder Arbeitsunterbrechungen durch Witterung und unvorhersehbare Ereignisse werden nicht gesondert vergütet. Weiters ist auf absolute Sauberkeit zu achten. Abfall- und Restmaterialien sind sofort zu entfernen, bei Stemm- und Bohrarbeiten sind entsprechende Staub-Schutzvorhänge od. Ähnliches zu verwenden, bei Verputzarbeiten sind Bodenabdeckungen bzw. Schutz

4 LV\F0005\BAUMEIST Seite 3 OG 00 Allgemeines, Regie LB-HB-018 Preisangaben in EUR angrenzender Bauteile vor Mörtelspritzern usw. zu verwenden. Nach staubbelasteten Arbeiten ist eine Nassreinigung (feucht wischen) im Arbeitsumfeld vorzunehmen Einkalkulierte Ausführungsunterlagen A Z Leistungs-Bauzeitplan Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des AG einen Bauzeitplan seiner Leistung unter Berücksichtigung der vor ausgehenden und nachfolgenden Gewerke, sowie den jahreszeitlichen Witterungsbedingungen zu erstellen Z Besondere Bestimmungen des Auftraggebers Ständige Vertragsbestimmungen: Die in dieser Unterleistungsgruppe enthaltenen Vertragsbestimmungen oder die hier angeführten Beilagen mit Vertragsbestimmungen des Auftraggebers gelten bei etwaigen Widersprüchen vor den Vertragsgrundlagen der Unterleistungsgruppe Allgemeine Vertragsbestimmungen Z Baustoffzulassung Es dürfen nur zu Verwendung zugelassene Baustoffe und Produkte mit CE-Kennzeichnung verwendet werden. Baustoffe die der CE-Kennzeichnungspflicht nicht oder noch nicht unterliegen müssen mit dem Einbauzeichen ÜA gemäß der österreichischen Baustoffliste gekennzeichnet sein. Dies ist über Aufforderung dem Bauherrn schriftlich zu betõtigen. Etwaige in der Ausschreibung enthaltene Baustoffe und Produkte, die diesen Anforderungen nicht entsprechen sind dem Bauherrn bzw. Ausschreiber zu melden. Bei Vorhandensein einer Bieterlücke ist in dieser ein dem Ausschreibungstext gleichwertiges Produkt mit Kennzeichnung anzubieten. Falls keine Bieterlücke vorhanden ist muss vor Anbotsabgabe die weitere Vorgangsweise mit dem Bauherrn bzw. Ausschreiber abgeklärt werden Besondere Bestimmungen für den Einzelfall Die Kosten für den Verbrauch von Wasser trägt: A Wasserverbrauch:AG Der Auftraggeber (AG) Die Kosten für den Verbrauch von Strom trägt: B Stromverbrauch:AN Tarif Der Auftragnehmer (AN) selbst. Die Abgabe an anderer erfolgt nach dem Tarif des zuständigen Versorgungsunternehmens ohne Aufschlag Der Auftragnehmer stellt die von ihm für eigene Leistungen hergestellten Entnahmemöglichkeiten, Anschlüsse oder dergleichen anderen Auftragnehmern (AN) kostenlos zur Verfügung.

5 LV\F0005\BAUMEIST Seite 4 OG 00 Allgemeines, Regie LB-HB-018 Preisangaben in EUR B Leistungen f.andere AN Tarif Der festgestellte Verbrauch anderer AN wird nach dem Tarif des zuständigen Versorgungsunternehmens ohne Aufschlag weiterverrechnet Aufzeichnungen über wichtige Vorkommnisse: B Bautagesberichte AN Die Führung von Bautagesberichten durch den Auftragnehmer (AN) wird vereinbart.

6 LV\F0005\BAUMEIST Seite 5 OG 00 Allgemeines, Regie LB-HB-018 Preisangaben in EUR V Baustellengemeinkosten weit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen. 1. Allgemeines: Baustellengemeinkosten sind im Sinne der ÖNORM B 2061 angeboten. 2. Vorhalten: Das Vorhalten umfasst auch sämtliche Prüfungen, Instandhaltungsmaßnahmen, etwaiges Verbrauchsmaterial und die erforderliche Reinigung. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten, ermittelt aus dem Ausmaß x der Anzahl der Wochen. Wochen sind teilbar wobei 1 Kalendertag gleich 1/7 Woche ist. 3. Stillliegezeiten: Etwaige Stillliegezeiten werden wie Baubetriebszeiten verrechnet, sofern der Auftraggeber nicht die Beendigung der Vorhaltezeit anordnet. Etwaige Stillliegezeiten, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat, werden wie Baubetriebszeiten abgerechnet V Zusammenfassung der Baustellengemeinkosten 1. Allgemeines: In dieser Unterleistungsgruppe sind die Baustellengemeinkosten im Sinne der Unterleistungsgruppe (Baustellengemeinkosten im Einzelnen), Kosten der Baustelleneinrichtung, der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes in Sammelpositionen, für die im Leistungsverzeichnis keine Einzelpositionen vorgesehen sind, zusammengefasst. 2. Zeitgebundene Kosten: Die zeitgebundenen Kosten der Baustelle sind in Vorhaltekosten für Maßnahmen, die im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) festgelegt sind, und in sonstige Maßnahmen für den eigenen Bedarf (einschließlich zusätzlicher zialeinrichtungen und Maßnahmen für die Sicherheit und Gesundheit der eigenen Arbeitnehmer) gegliedert. Bei Leistungen, die nicht während der gesamten Bauzeit benötigt werden, werden die unterschiedlichen Vorhaltezeiten ermittelt oder dem SiGe-Plan entnommen. Die einzelnen Vorhaltekosten werden summiert und auf die geplante Baudauer umgelegt (durchschnittliche zeitgebundene Kosten je Woche) Auf- und Abbauen (Einrichten) sowie die zeitgebundenen Kosten, Geräte- und nderkosten der Baustelle. Die Verrechnung erfolgt nach Baufortschritt nach Prozent der Leistungserbringung A V Gesamte Baustellengemeinkosten n.prozent 1 PA EP

7 LV\F0005\BAUMEIST Seite 6 OG 00 Allgemeines, Regie LB-HB-018 Preisangaben in EUR V Baustellengemeinkosten im Einzelnen Herstellen (Leistungsumfang): Die Leistung (Herstellen) umfasst das Aufbauen eines gebrauchsfähigen Zustandes einschließlich Antransportieren, Aufstellen und Montieren sowie das Abbauen, Demontieren und Abtransportieren. Die Teilleistung des Aufbauens eines gebrauchsfertigen Zustandes wird mit 70 Prozent, die Teilleistung des Abbauens mit 30 Prozent der Gesamtleistung bewertet Bauzaun nach Wahl des Auftragnehmers, Zaunhöhe 1,5 bis 2,5 m über Terrain, einschließlich Türen oder Tore A V Bauzaun 35,00 m EP B V Bauzaun vorhalten Vorhalten ohne Unterschied, ob Baubetriebszeit oder Stillliegezeit. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten (VE = m x Wochen). 810,00 VE EP Baustromverteiler für andere Auftragnehmer in versperrbarem Kasten, mit Zählerplatte mit mindestens einer Universalsicherung 35A, FI-Schalter vierpolig 40/0,1 A, 2 Stück Steckdosen fünfpolig 16 A und 2 Stück Schukosteckdosen 16 A, aufgestellt und angeschlossen an einer vom Auftraggeber angegebenen Stelle A V Baustromverteiler 1 Stk EP

8 LV\F0005\BAUMEIST Seite 7 OG 00 Allgemeines, Regie LB-HB-018 Preisangaben in EUR B V Baustromverteiler vorhalten Vorhalten ohne Unterschied, ob Baubetriebszeiten oder Stillliegezeit. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten (VE = Stück x Wochen) Chemo-Toiletten ohne Wasser und Abwasseranschluss A V Chem.Toiletten E 34,00 VE EP Notiz: Ausführung nur auf gesonderte Beauftragung durch den Auftraggeber! 1 Stk EP * * * * * B V Chem.Toiletten vorhalten Baubetrieb E Vorhalten während der Baubetriebszeit, einschließlich täglicher Reinigung und Verbrauchsmaterial (z.b. Toilettenpapier, Handtücher). Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten (VE = Stück x Wochen). Notiz: Ausführung nur auf gesonderte Beauftragung durch den Auftraggeber! 34,00 VE EP * * * * * Tragkonstruktion für Baustellentafel an der vom Auftraggeber angegebenen Stelle aufstellen oder montieren. Die Konstruktion wird nach Beendigung und Übernahme der gesamten Bauarbeiten samt allen Aufstellungs- und Montagebehelfen wieder demontiert. Über Anordnung des Auftraggebers wird die Tafel entweder bis zur Wiederverwendung gesichert verwahrt oder, soweit nicht mehr verwendbar, entsorgt. Transporte, Montage- und Demontagearbeiten, allfällige Gerüstungen und Materialbeigaben sind in den Einheitspreis einkalkuliert.

9 LV\F0005\BAUMEIST Seite 8 OG 00 Allgemeines, Regie LB-HB-018 Preisangaben in EUR A Z Bautafel AN freie Aufstellung Montagegerüst in freier Aufstellung, bestehend aus Pfosten-Riegelkonstruktion und Schalung, bis zu einer Höhe von 5 m Oberkante über bestehendem Niveau. Baustellentafel/Größe ca.: 3,0 x 2,0 m 1 Stk EP LG 01 Baustellengemeinkosten Summe

10 LV\F0005\BAUMEIST Seite 9 OG 00 Allgemeines, Regie LB-HB-018 Preisangaben in EUR V Regieleistungen weit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen. 1. Allgemeines: In dieser Leistungsgruppe werden nur angehängte Regieleistungen gemäß der ÖNORM B 2110 erfasst. Regieleistungen werden nur ausgeführt, wenn sie vom Auftraggeber im Einzelfall angeordnet werden, auch wenn sie im Vertrag (Leistungsverzeichnis) vorgesehen sind. Die aufgewendeten Stunden, verwendeten Geräte, Transportleistungen und verbrauchten Stoffe werden in die Regiescheine täglich eingetragen und dem Auftraggeber zur Gegenzeichnung vorgelegt. 2. Mengenänderungen: Die Bestimmungen, wonach bei Mengenänderungen die Neuvereinbarung von Einheitspreisen verlangt werden kann, sind auf Regieleistungen nicht anwendbar. 3. Beschäftigungsgruppen: Die angeführten Beschäftigungsgruppen entsprechen den kollektivvertraglichen Regelungen. In den Stundensätzen sind auch anteilige Wegegelder, Fahrtspesen und Aufwandsentschädigungen (Auslösen) einkalkuliert. Verrechnet wird die an der Arbeits- oder Montagestelle tatsächlich geleistete Arbeitszeit, die kleinste Einheit ist die angefangene halbe Stunde. 4. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen: Die Einheitspreise für Stoffe gelten frei Baustelle, einschließlich Abladen. 5. Ausmaß- und Abrechnungsregeln: Zur Verrechnung kommen die Stundensätze jener Beschäftigungsgruppe, die für die jeweilige Regieleistung ausreicht, unabhängig von der Qualifizierung des tatsächlich eingesetzten Personals V Stundensätze Die Stundensätze sind für kollektivvertragliche Normalstunden berechnet Folgende Angaben und Anforderungen an die Art und Weise der Leistungserbringung gelten als vereinbart und sind in die Einheitspreise einkalkuliert C V Überstundenregelung Die Preise für angeordnete Überstunden in Regie werden wie folgt verrechnet: Der 50-Prozent-Überstundenzuschlag ist ein Drittel, der 100-Prozent-Überstundenzuschlag ist zwei Drittel vom vereinbarten Regiepreis. Dies gilt nicht für Überstunden, auf die das Arbeitsruhegesetz Anwendung findet Polier.

11 LV\F0005\BAUMEIST Seite 10 OG 00 Allgemeines, Regie LB-HB-018 Preisangaben in EUR A V Polier Facharbeiter der Beschäftigungsgruppe II B V Maurer,Zimmerer,Betonbauer 10,00 h EP 60,00 h EP Bauhilfsarbeiter der Beschäftigungsgruppe IV, ohne Unterschied des Alters A V Hilfsarbeiter V Geräteeinsatz (Gerätebeistellung) 120,00 h EP Elektrohammer, Mauerfräsen, Trennscheibengeräte, Rüttler und dergleichen, ohne Arbeiter, einschließlich der Einsatzteile wie z.b. Meißel oder Bohrer. Trennscheiben werden nach dem tatsächlichen Verbrauch gegen Nachweis gesondert vergütet. Eine zusätzliche Verrechnung von An- und Abtransport erfolgt nicht A V Elektrische Handgeräte 15,00 h EP Auf der Baustelle vorhandener Kompressor, mobil, superschallgedämpft, ohne Arbeiter für das Stemmen.

12 LV\F0005\BAUMEIST Seite 11 OG 00 Allgemeines, Regie LB-HB-018 Preisangaben in EUR A V Kompressor m.einem Hammer Mit nur einem Hammer in Betrieb. 15,00 h EP Verschiedene Geräte einschließlich Bedienung. Der An- und Abtransport wird mit je einer halben Stunde verrechnet. Im Positionsstichwort ist die Leistung angegeben G V Fugenschneidgerät mit Wasserkühlung Fugenschneidgerät mit Wasserkühlung. 10,00 h EP V Transportleistungen Beistellen von LKW, ohne Anhänger, einschließlich Fahrer, angegeben die höchstzulässige Nutzlast. Für die An- und Abfahrt wird höchstens je eine halbe Stunde je Fahrzeug verrechnet. Im Positionsstichwort ist Nutzlast angegeben B V LKW ü.1,5-5t+kipper HR Mit Kipper. 5,00 h EP V Stoffbeistellung Mineralisch gebundener Mörtel händisch oder mit Mischmaschine in kleinen Mengen herstellen, einschließlich Beistellen aller Materialien. Mischmaschine wird nicht gesondert verrechnet. Im Positionsstichwort ist die Korngröße angegeben.

13 LV\F0005\BAUMEIST Seite 12 OG 00 Allgemeines, Regie LB-HB-018 Preisangaben in EUR A V Mörtel grob b.4mm 2,00 m³ EP B1 V Mörtel fein b.1mm 2,00 m³ EP Beton ohne Unterschied, ob auf der Baustelle hergestellt oder Transportbeton. Im Positionsstichwort ist die Festigkeit des Betons angegeben D V Estrichbeton E225 2,00 m³ EP Normalmauerziegel NF A V Normalmauerziegel NF 100 Stk EP Drahtziegelgewebe.

14 LV\F0005\BAUMEIST Seite 13 OG 00 Allgemeines, Regie LB-HB-018 Preisangaben in EUR A V Drahtziegelgewebe 6,00 m² EP LG 20 Regieleistungen Summe OG 00 Allgemeines, Regie Summe

15 LV\F0005\BAUMEIST Seite 14 OG 01 Umbau Lager, Werkstätte und Personalräume LB-HB-018 Preisangaben in EUR Allgemeine Bestimmungen Z Besondere Bestimmungen für den Einzelfall Z Vorbemerkung wie OG fern nachfolgend nichts anderes bestimmt wird gelten die Allgemeinen, Besonderen und Zusätzlichen Vorbemerkungen, sowie etwaige Material- und Oberflächenbeschreibungen der vorigen Obergruppe 00

16 LV\F0005\BAUMEIST Seite 15 OG 01 Umbau Lager, Werkstätte und Personalräume LB-HB-018 Preisangaben in EUR V Baustellengemeinkosten weit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen. 1. Allgemeines: Baustellengemeinkosten sind im Sinne der ÖNORM B 2061 angeboten. 2. Vorhalten: Das Vorhalten umfasst auch sämtliche Prüfungen, Instandhaltungsmaßnahmen, etwaiges Verbrauchsmaterial und die erforderliche Reinigung. Abgerechnet wird in Verrechnungseinheiten, ermittelt aus dem Ausmaß x der Anzahl der Wochen. Wochen sind teilbar wobei 1 Kalendertag gleich 1/7 Woche ist. 3. Stillliegezeiten: Etwaige Stillliegezeiten werden wie Baubetriebszeiten verrechnet, sofern der Auftraggeber nicht die Beendigung der Vorhaltezeit anordnet. Etwaige Stillliegezeiten, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat, werden wie Baubetriebszeiten abgerechnet V Schutzvorkehrungen und Abdeckungen 1. Herstellen (Leistungsumfang): Die Leistung (Herstellen) umfasst das Aufbauen eines gebrauchsfähigen Zustandes einschließlich Antransportieren, Aufstellen und Montieren sowie das Abbauen, Demontieren und Abtransportieren. Die Teilleistung des Aufbauens eines gebrauchsfertigen Zustandes wird mit 70 Prozent, die Teilleistung des Abbauens mit 30 Prozent der Gesamtleistung bewertet. 2. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen: Die Kosten für etwaige Instandsetzungen (Vorhalten) von Schutzvorkehrungen während der Arbeiten sind in die Einheitspreise einkalkuliert. 2.1 Entsorgen: Im Folgenden ist unter dem Begriff Entsorgen, das Laden, Abtransportieren, Verwerten, Deponieren oder Entsorgen der Baurestmassen zu verstehen Verwerten oder Deponieren: Abbruchmaterial geht in das Eigentum des Auftragnehmers über. Baurestmassen werden grundsätzlich verwertet. Wenn dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich ist, werden Baurestmassen ordnungsgemäß deponiert. Für die Verwertung wird der Stand der Technik (z.b. die Richtlinien für Recycling-Baustoffe, herausgegeben vom Österreichischen Baustoff- Recycling Verband, Karlsgasse 5, 1040 Wien) berücksichtigt. Der Baubetrieb ist derart gestaltet, dass die Schadstoffgesamtgehalte und Eluate des Abbruchmaterials nicht unzulässiger Weise nachteilig verändert werden. Für das ordnungsgemäße Verwerten, Deponieren oder Entsorgen werden, den Gesetzen und Verordnungen entsprechend, Nachweise erbracht. Nachweise werden dem Auftraggeber spätestens mit der Schlussrechnung übergeben. Bei unerwartetem Antreffen von gefährlichem Abfall wird der Auftraggeber verständigt und eine weitergehende Regelung vereinbart. Gefährliche Abfälle sind die in der Abfallverzeichnisverordnung nach dem Abfallwirtschaftsgesetz als gefährliche Abfälle angeführten Stoffe. Sie werden nachweislich einem befugten Entsorger zur Behandlung übergeben (etwaige gefährliche Abfälle

17 LV\F0005\BAUMEIST Seite 16 OG 01 Umbau Lager, Werkstätte und Personalräume LB-HB-018 Preisangaben in EUR werden nach ihrer Art getrennt in eigenen Positionen erfasst). In der Abrechnung werden nur jene Mengen berücksichtigt, die nicht aus Quellen stammen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat (z.b. Altöl von seinen Geräten oder Transportmitteln). 2.2 Zwischenlagern: Unter Zwischenlagern ist das Lagern innerhalb des Baustellenbereiches zu verstehen. Es enthält somit auch die Verfuhr zum Zwischenlager und das sachgemäße Lagern. Zwischenlager sind bis zur Übernahme zu räumen. Für Zwischenlager ist der Stand der Technik (z.b. das Merkblatt "Zwischenlager für mineralische Baurestmassen, Asphalt- und Betonabbruch (herausgegeben vom Österreichischen Baustoff-Recycling Verband, Karlsgasse 5, 1040 Wien) heranzuziehen. Der Platz für die Zwischenlagerung wird, wenn nicht bereits in der Ausschreibung bestimmt, im Einvernehmen mit dem Auftraggeber festgelegt. 2.3 Transport: Das Abtransportieren erfolgt unter Berücksichtigung von etwaigen erforderlichen Genehmigungen und Vorschriften Staubdichte, provisorischen Trennwand im Gebäude, einschließlich Entsorgen B V Prov.Trennwand staubdicht m.plattenbelag Bestehend aus einer Unterkonstruktion mit einem Plattenbelag, Plattendicke mindestens 12 mm. 19,00 m² EP Aufzahlung (Az) auf provisorische staubdichte Trennwände im Gebäude B V Az prov.trennwand f.tür+schloss Für eine Tür bis 3 m2 Stocklichte, sperrbar mit Zylinderschloss, einschließlich Beistellen von drei Schlüsseln Fußbodenschutz einschließlich Entsorgen. 1 Stk EP

18 LV\F0005\BAUMEIST Seite 17 OG 01 Umbau Lager, Werkstätte und Personalräume LB-HB-018 Preisangaben in EUR A V Fußbodenschutz PE-Folie/Pappe Mit einer Lage PE-Folie (z.b. Packzellulose oder Wellpappe) mit 10 cm Überdeckung, Fugen verklebt. 94,00 m² EP C V Fußbodenschutz Schaltafeln Mit einer Lage Schaltafeln oder Brettern, stumpf gestoßen. 19,00 m² EP Provisorische Verschalung von Öffnungen in Außenwänden, einschließlich Entsorgen. Im Positionsstichwort ist das Flächenmaß der Verschalung angegeben A V Verschalung b.1m2 2 Stk EP Provisorischer Rahmen, mit bewehrter PE-Folie überspannt, einschließlich Entsorgen. Im Positionsstichwort ist das Flächenmaß der Öffnung angegeben A V Rahmen m.pe-folie b.2m2 6 Stk EP

19 LV\F0005\BAUMEIST Seite 18 OG 01 Umbau Lager, Werkstätte und Personalräume LB-HB-018 Preisangaben in EUR X V Rahmen m.pe-folie ü.2m2-7 Notiz: Toröffnung 5 Stk EP Schutz von Bauteilen (z.b. Fenster und Türen) gegen Verschmutzung durch Abdecken und Befestigen der Abdeckung, einschließlich Entsorgen. Im Positionsstichwort ist das Flächenmaß der abzudeckenden Fläche angegeben A V Schutz von Fenster-Tür b.2m2 12 Stk EP B V Schutz von Fenster-Tür ü.2-4m2 8 Stk EP E V Schutz von Bauteilen Bauteile: Verbleibende Holztürelemente in Vorraum Verabschiedung, div. Wand- und Deckenflächen. 74,00 m² EP V System-Gerüste 1. System-Gerüste: Im Folgenden werden Fassadengerüste (stehende Arbeitsgerüste) aus vorgefertigten Bauteilen, nach Wahl des Auftragnehmers, gemäß ÖNORM als System-Gerüste (System-G.) in

20 LV\F0005\BAUMEIST Seite 19 OG 01 Umbau Lager, Werkstätte und Personalräume LB-HB-018 Preisangaben in EUR Standardausführung bezeichnet. 2. Einfach gegliederte Fassaden: System-Gerüste in Standardausführung werden für nicht oder einfach gegliederte Fassaden ausgeführt. Unter einfach gegliederten Fassaden werden solche verstanden, deren Gliederungselemente bis 25 cm, bezogen auf die Fassadenfläche, vor- oder zurückspringen (z.b. Kordon- oder Fenstergesimse). 3. Herstellen (Leistungsumfang): Die Leistung (Herstellen) umfasst das Aufbauen eines gebrauchsfähigen Zustandes einschließlich Antransportieren, Aufstellen und Montieren sowie das Abbauen, Demontieren und Abtransportieren. Die Teilleistung des Aufbauens eines gebrauchsfertigen Zustandes wird mit 70 Prozent, die Teilleistung des Abbauens mit 30 Prozent der Gesamtleistung bewertet. 3.1 Auf- und Abbauen (Herstellen): Das Herstellen (herst.) umfasst auch das Schließen der Verankerungsstellen gemäß ÖNORM (wenn der Auftraggeber den Verbleib der Verankerungsstellen nicht ausdrücklich anordnet). 4. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen: 4.1 Aufstellflächen, Zugänge, Lagerung: Etwaige Kosten für die vereinbarte Benutzung von Teilen des öffentlichen Gutes sind für die angegebene Dauer in die Einheitspreise einkalkuliert. 4.2 Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistungen gemäß ÖNORM) in die Einheitspreise einkalkuliert: - das Beistellen statischer Nachweise (z.b. Typenstatik) und Typenbezeichnungen für die verwendeten Gerüste - die Überprüfung des Gerüstes nach Fertigstellung - Brust-, Fuß- und Mittelwehren an der Außenseite des Gerüstes - alle seitlichen und dachseitigen Sicherungen (Wehren) bei Giebelwänden - Leiteraufstiege - wiederkehrende Prüfungen und Instandhaltungskosten bei einer Gebrauchsüberlassung - die An- und Abfahrt bei einem vom Auftraggeber angeordneten Teilauf- oder Teilabbau über 400 m2 Gerüstfläche - die An- und Abfahrt beim Umsetzen von Gerüsten 5. Umsetzen: Ein etwaiges Umsetzen von Gerüsten im Ganzen oder in Teilen, das heißt das Abbauen an einem Ort der Baustelle und das Aufbauen an einem anderen Ort der Baustelle (darunter ist kein Teilaufund Teilabbau zu verstehen) wird mit den Positionen System-Gerüst (Addition der Abrechnungseinheiten) verrechnet. 6. Gebrauchsüberlassung: Die Gebrauchsüberlassung (Gebrauchsüberl.) wird für jene Tage vergütet, die zwischen dem Tag der positiven Aufstellüberprüfung des Gerüstes nach Fertigstellung und dem ersten Tag des Abbaus liegen, unabhängig ob das Gerüst für die eigene Leistung (dem eigenen Bedarf) oder dem Gebrauch Dritter (anderer Auftragnehmer des Auftraggebers) hergestellt ist. Das Ende der Gebrauchsüberlassung wird vom jeweiligen Vertragspartner eine Woche vorher angekündigt. Erfolgt der Abbau später als dies unter Einhaltung der Verständigungsfrist festgelegt wurde, gilt der festgelegte Tag. Die Gebrauchsüberlassung wird in Verrechnungseinheiten, ermittelt aus dem Ausmaß mal der

21 LV\F0005\BAUMEIST Seite 20 OG 01 Umbau Lager, Werkstätte und Personalräume LB-HB-018 Preisangaben in EUR Anzahl der Wochen, abgerechnet. Wochen sind teilbar wobei 1 Kalendertag gleich 1/7 Woche ist. 7. Ausmaß und Abrechnungsregeln: System-Gerüste bei Giebelwänden (z.b. mit Dachvorsprüngen oder auskragenden Hauptgesimsen) werden mit dem Flächenmaß, ermittelt durch das größte umschriebene Rechteck (Aufstandsfläche (m) x Höhe (m) des obersten Punktes der Giebelwand) abgerechnet Folgende Angaben oder Anforderungen an die Art und Weise der Leistungserbringung gelten als vereinbart und sind in die Einheitspreise der zutreffenden Positionen einkalkuliert E V System-G.Lastklasse 3 System-Gerüst der Lastklasse 3 als Arbeitsgerüst in Standardausführung (System-G.) bis 20 m Höhe System-Gerüst (System-G.) als Arbeitsgerüst in Standardausführung bis 20 m Höhe A V System-G. 150,00 m² EP B V System-G.Gebrauchsüberl. 590,00 VE EP Schutzverkleidung (z.b. Netz/Vorhang, Plane) für System-Gerüst (System-G.) in Standardausführung, einschließlich windsicherer Verhängung am Gerüst und windsicherem Verschluss der Stöße zwischen den Bahnen, geeignet für Windgeschwindigkeiten bis 60 km/h A V Schutznetz System-G. Als Schutznetz oder Schutzvorhang. 150,00 m² EP

22 LV\F0005\BAUMEIST Seite 21 OG 01 Umbau Lager, Werkstätte und Personalräume LB-HB-018 Preisangaben in EUR B V Schutznetz System-G.Gebrauchsüberl V Schutzmaßnahmen gegen Absturz 1. Begriffe: 590,00 VE EP Im Folgenden ist unter NIRO nicht rostender Stahl mit der Werkstoffnummer (V2A) zu verstehen. 2. Herstellen (Leistungsumfang): Die Leistung (Herstellen) umfasst das Aufbauen eines gebrauchsfähigen Zustandes einschließlich Antransportieren, Aufstellen und Montieren sowie das Abbauen, Demontieren und Abtransportieren. Die Teilleistung des Aufbauens eines gebrauchsfertigen Zustandes wird mit 70 Prozent, die Teilleistung des Abbauens mit 30 Prozent der Gesamtleistung bewertet. 2.1 Auf- und Abbauen (Herstellen): Das Herstellen (herst.) umfasst auch das Schließen der Verankerungsstellen gemäß ÖNORM (wenn der Auftraggeber den Verbleib der Verankerungsstellen nicht ausdrücklich anordnet). 3. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen: Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistungen gemäß ÖNORM) in die Einheitspreise einkalkuliert: - das Beistellen statischer Nachweise - wiederkehrende Prüfungen und Instandhaltungskosten Abgrenzungen durch Brustwehren (z.b. aus Holz, Metallrohr, gespannten Seilen oder Ketten) A V Abgrenzung Abgerechnet wird die Länge der Absturzkante. 27,00 m EP LG 01 Baustellengemeinkosten Summe

23 LV\F0005\BAUMEIST Seite 22 OG 01 Umbau Lager, Werkstätte und Personalräume LB-HB-018 Preisangaben in EUR V Abbruch weit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen. 1. Abbrechen, Abschlagen: Die Ausdrücke Abbrechen oder Abschlagen bedeuten, dass der Auftraggeber mit einer Wiederverwendung des Materials nicht rechnet. 2. Auslösen, Demontieren: Die Ausdrücke Auslösen oder Demontieren bedeuten ein sorgfältiges Auslösen oder Demontieren zwecks Wiederverwendung. 3. Verwerten oder Deponieren: Baurestmassen werden grundsätzlich verwertet. Wenn dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich ist, werden Baurestmassen ordnungsgemäß deponiert. Für die Verwertung wird der Stand der Technik (z.b. die Richtlinien für Recycling-Baustoffe, herausgegeben vom Österreichischen Baustoff- Recycling Verband, Karlsgasse 5, 1040 Wien) berücksichtigt. 4. Unzulässige Belastungen durch Manipulationen im Baubetrieb: Der Baubetrieb ist derart gestaltet, dass die Schadstoffgesamtgehalte und Eluate des Aushub- und Abbruchmaterials nicht in unzulässiger Weise nachteilig verändert werden. Der Auftragnehmer trägt rge, dass der Bodenaushub durch den Baubetrieb mit nicht mehr als insgesamt 5 Prozent des Volumens mineralischer Baurestmassen verunreinigt wird. Allfällige Kosten aus derartigen Veränderungen (z. B. Altlastenbeiträge nach dem Altlastensanierungsgesetz) übernimmt der Auftragnehmer. 5. Transport: Das Transportieren erfolgt unter Berücksichtigung von etwa erforderlichen Genehmigungen und Vorschriften. 6. Nachweise: Für das ordnungsgemäße Verwerten, Deponieren oder Entsorgen werden, den Gesetzen und Verordnungen entsprechend, Nachweise erbracht. Nachweise werden dem Auftraggeber spätestens mit der Schlussrechnung übergeben. 7. Zuordnung von Baurestmassen zu Deponieklassen: Asphaltabbruch, Betonabbruch, mineralischer Bauschutt hält die Grenzwerte der Baurestmassendeponie ein. Kunststoff, Metall, Holz und Baustellenabfälle halten die Grenzwerte der Massenabfalldeponie ein. 8. Trennung: Werden die, gemäß Verordnung über die Trennung von bei Bautätigkeiten anfallende Materialien (Baurestmassentrennverordnung), festgelegten Mengenschwellen überschritten, wird ein Abbruch unter besonderer Berücksichtigung der Trennung nach Stoffgruppen vorgenommen. Dies gilt für: Stoffgruppe Betonabbruch über 20 t Stoffgruppe Asphaltaufbruch über 5 t Stoffgruppe Holzabfälle über 5 t Stoffgruppe Metallabfälle über 2 t Stoffgruppe Kunststoffabfälle über 2 t

24 LV\F0005\BAUMEIST Seite 23 OG 01 Umbau Lager, Werkstätte und Personalräume LB-HB-018 Preisangaben in EUR Stoffgruppe Baustellenabfälle über 10 t Stoffgruppe mineralischer Bauschutt über 40 t 9. Kontamination, gefährlicher Abfall: Bei unerwartetem Antreffen von gefährlichem Abfall wird der Auftraggeber verständigt und eine gesonderte Regelung vereinbart. 9.1 Gefährliche Abfälle: Gefährliche Abfälle sind die in der Abfallverzeichnisverordnung nach dem Abfallwirtschaftsgesetz als gefährliche Abfälle angeführten Stoffe. Sie werden nachweislich einem befugten Entsorger zur Behandlung übergeben (etwaige gefährliche Abfälle werden nach ihrer Art getrennt in eigenen Positionen erfasst). In der Abrechnung werden nur jene Mengen berücksichtigt, die nicht aus Quellen stammen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat (z.b. Altöl von seinen Geräten oder Transportmitteln). 10. Zwischenlagern: Unter Zwischenlagern ist das Lagern innerhalb des Baustellenbereiches zu verstehen. Es enthält somit auch den Transport zum Zwischenlager und das sachgemäße Lagern. Zwischenlager sind bis zur Übernahme zu räumen. Für Zwischenlager ist der Stand der Technik (z.b. das Merkblatt "Zwischenlager für mineralische Baurestmassen, Asphalt- und Betonabbruch (herausgegeben vom Österreichischen Baustoff-Recycling Verband, Karlsgasse 5, 1040 Wien) heranzuziehen. Der Platz für die Zwischenlagerung wird, wenn nicht bereits in der Ausschreibung bestimmt, im Einvernehmen mit dem Auftraggeber festgelegt. 11. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen: Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistungen gemäß ÖNORM) in die Einheitspreise einkalkuliert: - Gerüste bis 3,2 m Höhe - das Kennzeichnen und sorgfältige Lagern von demontieren Bauteilen - ein etwaiges Zerkleinern für den Transport - das Abbrechen von Bauteilen mit möglichster Schonung der verbleibenden Teile und des Untergrundes - ein etwaiges Zwischenlagern im Baustellenbereich - behördliche Vorschreibungen betreffend Schallschutz, Staubschutz (werden vom Auftragnehmer vor der Angebotslegung erkundet) - das Verwenden von Containern (Entsorgungslogistik) - die Wiederinstandsetzung der vom Auftraggeber für die Zwischenlagerung von Abbruch- oder Aushubmaterial beigestellten Flächen nach Beendigung der Bauarbeiten - sämtliche Gebühren und Abgaben (z. B. Altlastenbeitrag) - Organisation (Förderart und Förderweg) - das Entsorgen von Baurestmassen/Abfallmaterialien beim Demontieren oder Auslösen von Bauteilen 12. Ausmaß- und Abrechnungsregeln: Abbrechen, Abschlagen, Stemmen wird immer in festem, nicht aufgelockertem Zustand (Ausmaß der Bauteile vor deren Abbruch) abgerechnet Stoffgruppe: Für Abbruchpositionen gelten die festgelegten Annahmen über die anfallenden Mengen von verschiedenen Baurestmassen für die Abrechnung als vereinbart, unabhängig von etwaigen Minderoder Mehrmengen oder der tatsächlichen Art.

25 LV\F0005\BAUMEIST Seite 24 OG 01 Umbau Lager, Werkstätte und Personalräume LB-HB-018 Preisangaben in EUR 13. Leistungsumfang: Abbrechen + Laden/Transport + Verwerten/Deponieren/Entsorgen (ULG nicht Vertragsbestandteil): fern die ULG nicht Vertragsbestandteil ist, wird unter Abbrechen oder Abschlagen folgender Leistungsinhalt verstanden: - Abbrechen oder Abschlagen einschließlich Laden, Abtransportieren, Verwerten, Deponieren oder Entsorgen und die Punkte 1 bis 12 dieser LG-Vorbemerkung. - Der Auftragnehmer trifft die Wahl zwischen Verwerten, Deponieren oder Entsorgen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. - Das abgebrochene Material geht in das Eigentum des Auftragnehmers über. 14. Leistungsumfang: Abbrechen + Laden (ULG Vertragsbestandteil): fern in einzelnen Positionen nicht anders angegeben und die ULG Vertragsbestandteil ist, wird unter Abbrechen oder Abschlagen folgender Leistungsinhalt verstanden: - Abbrechen oder Abschlagen einschließlich Laden und die Punkte 1 bis 12 dieser LG-Vorbemerkung. - Der Auftragnehmer trifft dann die Wahl zwischen Verwerten, Deponieren oder Entsorgen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. - Das abgebrochene Material geht in das Eigentum des Auftragnehmers über, sofern eine Wiederverwendung durch den AG nicht Vertragsbestandteil ist V Abbruch Fundamente und Wände Ausmaß- und Abrechnungsregeln: Mauerwerksdicken in Rohbauabmessungen werden zuzüglich 2 cm je verputzter oder verfliester Seite, im festen Zustand abgerechnet. Spachtelung gilt nicht als Verputz Fundamente abbrechen (abbr.) D V Betonfundament unbew.abbr.b.c35/45 Aus unbewehrtem Beton, Festigkeit bis C35/45. Stoffgruppe: Betonabbruch 2,4 t/m3 6,00 m³ EP Mauerwerk, ohne Unterschied der Mörtelart, abbrechen (abbr.). Im Positionsstichwort ist die Dicke angegeben.

26 LV\F0005\BAUMEIST Seite 25 OG 01 Umbau Lager, Werkstätte und Personalräume LB-HB-018 Preisangaben in EUR B V Hohlziegel/Hohlblockmwk.abbr.ü.15cm bis 38 cm Aus Hohlziegeln oder Hohlblocksteinen aus Ton oder Ziegelsplitt (Hohlblockmwk.). Stoffgruppe: mineralischer Bauschutt 0,9 t/m3 3,00 m³ EP Wände und Pfeiler aus Stahlbeton (Stb.) abbrechen (abbr.). Im Positionsstichwort ist die Dicke angegeben B V Stb.-Wand abbr.b.c35/45 ü.15cm bis 30 cm Aus bewehrtem Beton, Festigkeit bis C35/45. Stoffgruppe: Betonabbruch 2,5 t/m3 8,00 m³ EP Gemauerte nicht tragende Zwischenwände (ausgenommen Gipsdielen- und Betonwände), verputzt oder unverputzt, abbrechen (abbr.). Abgerechnet wird das Flächenmaß nach Abzug aller Öffnungen über 0,5 m2. Im Positionsstichwort ist die Dicke angegeben B V Zwischenwand abbr.ü.10-12cm Stoffgruppe: mineralischer Bauschutt: 0,19 t/m2 76,00 m² EP

27 LV\F0005\BAUMEIST Seite 26 OG 01 Umbau Lager, Werkstätte und Personalräume LB-HB-018 Preisangaben in EUR C V Zwischenwand abbr.ü.12-15cm Stoffgruppe: mineralischer Bauschutt: 0,24 t/m2 76,00 m² EP Trennwände oder Schürzen einschließlich etwaiger Versteifungen abbrechen (abbr.) und ausstemmen von Verankerungen und Mauerpratzen. Im Positionsstichwort ist die Dicke der Wand angegeben D Z Trennwand Beton-Glas abbr.15 cm Betonrippen-Konstruktion mit Einfach-Verglasung. Stoffgruppe: mineralischer Bauschutt 0,15 t/m2, Baustellenabfälle 0,02 t/m G Z Stahl-Glaswand abbr.1fach verglast 10,00 m² EP Glastrennwand mit umlaufender Stahleinfassung,ca 5 cm dick, Einscheibenglas ca. 0,8 cm dick Stoffgruppe:Baustellenabfälle 0,02 t/m2. Notiz: Abtrennung Kühlkammer H Z Stahl-Glaswand abbr.2fach verglast 96,00 m² EP Fensterwand raumhoch mit umlaufender Stahleinfassung,ca 5 cm dick, Verglasung mit 2-Scheiben-Isolierglas 2x 4 mm Glas Stoffgruppe: Baustellenabfälle 0,03 t/m2

28 LV\F0005\BAUMEIST Seite 27 OG 01 Umbau Lager, Werkstätte und Personalräume LB-HB-018 Preisangaben in EUR Notiz: Atriumverglasung Mauerwerkskronen abbrechen (abbr.) E Z Mauerwerkskronen bew.beton abbr. 92,00 m² EP Mauerwerkskronen bei bewehrten Betonwänden bis 30 cm hoch abstemmen, Bewehrung abschneiden oder umbiegen nach Angabe Statiker, Wanddicke 30 bis 40 cm. Stoffgruppe: Betonabbruch 0,22 t/m V Verputz abschl., Abbruch Verkleidungen 1. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen: 1.1 Abbruch von Verkleidungen: 27,00 m EP Beim Abbruch von Verkleidungen ist das mit dem Putzuntergrund bündige Abschneiden von Halterungen (dies gilt auch beim Demontieren, soweit ohne Stemmarbeiten ein Auslösen nicht möglich wäre) in die Einheitspreise einkalkuliert. 1.2 Abschlagen des Verputzes von Wänden (die nicht abgebrochen werden): Beim Abschlagen des Verputzes von Wänden, die nicht abgebrochen werden ist das Auskratzen der Mauerwerksfugen und das Reinigen der Flächen in die Einheitspreise einkalkuliert. 2. Ausmaß- und Abrechnungsregeln: Das Ausmaß beim Abschlagen des Verputzes von Wänden, die nicht abgebrochen werden, wird wie beim Herstellen von Verputz ermittelt Wand-Innenputz von Mauerwerk bis auf den Mauergrund abschlagen (abschl.). Im Positionsstichwort ist die Putzdicke (ohne Unterschied der Anzahl der Lagen) angegeben.

29 LV\F0005\BAUMEIST Seite 28 OG 01 Umbau Lager, Werkstätte und Personalräume LB-HB-018 Preisangaben in EUR A V Wand-Innenputz b.25mm abschl. Aus Mörtel, ausgenommen Zementmörtel. Stoffgruppe: mineralischer Bauschutt 0,042 t/m2 21,00 m² EP Deckenputz bei Untersichten, einschließlich Stiegenlauf- und Podestplatten, abschlagen (abschl.). Im Positionsstichwort ist die Putzdicke angegeben A V Deckenputz b.10mm abschl. Aus Mörtel, ohne Putzträger. Stoffgruppe: mineralischer Bauschutt 0,021 t/m2 11,00 m² EP Außenverputz (von glatten oder einfach gegliederten Fassaden) aus Mörtel bis auf den Mauergrund abschlagen (abschl.). Im Positionsstichwort ist die Putzdicke angegeben A V Außenputz b.35mm abschl. Stoffgruppe: mineralischer Bauschutt 0,084 t/m2 26,00 m² EP

30 LV\F0005\BAUMEIST Seite 29 OG 01 Umbau Lager, Werkstätte und Personalräume LB-HB-018 Preisangaben in EUR E V Außenputz Untersicht abschl. Für Untersichten einschließlich etwaiger Putzträger. Stoffgruppe: Baustellenabfälle 0,075 t/m Z Z Gerade Abbruchkante Putz zu Bestand D30mm 3,00 m² EP Geradlinige Abbruchkante bei Verputzen durch Vorschneiden mit einer Trennscheibe herstellen, einschließlich Abdecken des verbleibenden Bereichs als Schutz vor Schneidstaub und Entsorgen der Baurestmassen. 4,00 m EP Fassadensockel abschlagen (abschl.). Im Positionsstichwort ist die Dicke angegeben A V Fassadensockel ZM b.5cm abschl. Aus Zementmörtel. Stoffgruppe: mineralischer Bauschutt 0,105 t/m2 4,00 m² EP Innenwandverkleidung einschließlich Unterkonstruktion, etwaiger Befestigungen und Dämmeinlagen abbrechen (abbr.).

31 LV\F0005\BAUMEIST Seite 30 OG 01 Umbau Lager, Werkstätte und Personalräume LB-HB-018 Preisangaben in EUR A V Innenwandverkl.Holz abbr. Aus Holz oder Holzwerkstoffen, ohne Unterschied ob von Wänden, Parapetten oder Spaletten. Stoffgruppe: Holzabfälle 0,055 t/m2 + Baustellenabfälle 0,01 t/m2 140,00 m² EP Deckenverkleidungen (D-verkl.) einschließlich Unterkonstruktion (UK) aus Holz oder Metall abbrechen (abbr.) C V D-verkl.Holz+UK abbr. Untersicht aus Holz oder Holzwerkstoffen. Stoffgruppe: Baustellenabfälle 0,0215 t/m T Z Az.Teilabbruch gerader Schnitt 170,00 m² EP Aufzahlung (Az.) für gerade Trennschnitte zu verbleibenden Flächen bei Teilabbruch V Fußböden und Unterböden abbrechen 18,00 m EP Beschüttungen, ohne Unterschied der darunterliegenden Deckenkonstruktion, ganz oder teilweise abräumen. Abkehren der Decke oder Abgleichen der verbleibenden Beschüttung.

32 LV\F0005\BAUMEIST Seite 31 OG 01 Umbau Lager, Werkstätte und Personalräume LB-HB-018 Preisangaben in EUR A V Beschüttung mineralisch abräumen Mineralische Beschüttung (z.b. Sand, Splitt, Blähton). Stoffgruppe: mineralischer Bauschutt 1,3 t/m3 5,00 m³ EP Estriche abbrechen (abbr.) A V Estrich Gussasphalt b.3cm abbr. Aus Gussasphalt bis 3 cm dick. Stoffgruppe: Asphaltaufbruch 0,07 t/m2. 21,00 m² EP Schwimmenden oder gleitenden Estrich, bewehrt oder unbewehrt, ohne Unterschied der Dicke, der Festigkeit und der Größe der Einzelflächen abbrechen (abbr.), ohne etwaige Dämmung A V Schwimm.Zem.Estrich abbr. Als Zementestrich. Stoffgruppe: Betonabbruch 2,2 t/m3. 20,00 m³ EP Geradlinige Abbruchkante bei Betonestrichen oder Unterlagsbeton durch Vorschneiden mit einer Trennscheibe herstellen, einschließlich sorgfältigem Abstemmen und Entsorgen der Baurestmassen. Im Positionsstichwort ist die Dicke angegeben

33 LV\F0005\BAUMEIST Seite 32 OG 01 Umbau Lager, Werkstätte und Personalräume LB-HB-018 Preisangaben in EUR A V Gerade Abbruchkante b.10cm Dämmschichten abbrechen (abbr.) A V Dämmschichten Mineralf.abbr. Aus Mineralfaser, ohne Unterschied der Dicke. Stoffgruppe: Baustellenabfälle 0,2 t/m3. 18,00 m EP 4,00 m³ EP B Z Dämmschichten EPS/XPS.abbr. Aus geschäumten _Kunststoffplatten aller Art, ohne Unterschied der Dicke. Stoffgruppe: Baustellenabfälle 0,035 t/m3. 4,00 m³ EP Herstellen von Schlitzen in der Fußbodenkonstruktion für neue Trennwände durch zwei parallele Trennschnitte und abbrechen des Streifens zwischen den Schnitten, einschließlich Dämmung und Beschüttung.

34 LV\F0005\BAUMEIST Seite 33 OG 01 Umbau Lager, Werkstätte und Personalräume LB-HB-018 Preisangaben in EUR A Z Fußbodenschlitz f.trennwand 15cm Asph. In Gussasphalt, ca. 3 cm dick, Streifenbreite bis 15 cm. Stoffgruppe: Asphaltaufbruch 0,01 t/m B Z Fußbodenschlitz f.trennwand 15cm ZM-Estr. 22,00 m EP In schwimmendem Zementestrich 5-7 cm, gesamte Aufbauhöhe ca. 13 cm, Streifenbreite bis 15 cm. Stoffgruppe: mineralischer Bauschutt 0,03 t/m, Baustellenabfälle 0,005t/m. 6,00 m EP V Abbruch von Fenstern 1. Allgemeines: Im Folgenden werden Fenster und Fenstertüren und deren Kombinationen kurz Fenster genannt. 2. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen: Das Abbrechen etwaiger Blindstöcke, Stöcke (Rahmen), Flügel, Zier- und Deckleisten sowie Innenfensterbänke ist in die Einheitspreise einkalkuliert. 3. Ausmaß- und Abrechnungsregeln: Abgerechnet wird die äußere Ansichtsfläche, gemessen in der Architekturlichte Fenster aus Aluminium (Alu-fenster), ohne Unterschied ob Einfach-, Verbund- oder Isolierglasfenster und ohne Unterschied der Glasdicke, abbrechen (abbr.). Im Positionsstichwort ist die Fläche angegeben.

35 LV\F0005\BAUMEIST Seite 34 OG 01 Umbau Lager, Werkstätte und Personalräume LB-HB-018 Preisangaben in EUR A V Alu-fenster abbr.b.2m2 Stoffgruppe: Baustellenabfälle 0,06 t/st 2 Stk EP Lichtschacht-Verglasungen einschließlich Rahmen, ohne Unterschied ob Einfach-, oder Isolierglas und ohne Unterschied der Glasdicke, abbrechen (abbr.). Im Positionsstichwort ist die Fläche angegeben A Z Lichtschachtverglasung abbr.2-4m2 Stoffgruppe: Baustellenabfälle 0,12 t/st 5 Stk EP V nstige Abbrucharbeiten Holztürstöcke einschließlich etwaiger Verkleidungen und Türschwellen abbrechen (abbr.). Im Positionsstichwort ist die Stocklichte angegeben A V Holztürstock abbr.b.2m2 Stoffgruppe: Holzabfälle 0,03 t/st. 1 Stk EP Tür- oder Torblatt abbrechen (abbr.). Im Positionsstichwort ist die Größe (Fläche) angegeben.

36 LV\F0005\BAUMEIST Seite 35 OG 01 Umbau Lager, Werkstätte und Personalräume LB-HB-018 Preisangaben in EUR A V Türblatt Holz abbr.b.2,5m2 Aus Holz oder Holzwerkstoffen. Stoffgruppe: Holzabfälle 0,025 t/st. 4 Stk EP E V Türblatt Metall abbr.b.2,5m2 Aus Metall. Stoffgruppe: Metallabfälle 0,025 t/st. 1 Stk EP F V Torblatt Metall abbr.ü.2,5-4m2 Aus Metall. Stoffgruppe: Metallabfälle 0,05 t/st. 2 Stk EP Fensterbänke oder Parapettabdeckungen (ohne Fensterabbruch) innen oder außen abbrechen (abbr.).

37 LV\F0005\BAUMEIST Seite 36 OG 01 Umbau Lager, Werkstätte und Personalräume LB-HB-018 Preisangaben in EUR B V Fenst-hlbank Stein abbr. Aus Stein, Kunststein oder Keramik. Stoffgruppe: mineralischer Bauschutt 0,025 t/m. 2,00 m EP D V hlbankabd.blech/alu abbr. Aus Stahl-, Zink-, Kupferblech oder Alu. Stoffgruppe: Metallabfälle 0,001 t/m. 2,00 m EP Fang-, Hahn-, Schalter- oder Absperrtürchen ausbrechen. Im Positionsstichwort ist die Einzelgröße angegeben A V Türchen b.0,1m2 ausbrechen Stoffgruppe: Baustellenabfälle 0,001 t/st. 20 Stk EP Kleineisenteile (z.b. Heizkörperkonsolen, Rohrschellen, Stahlwinkel, Rohrhaken, Ankerschrauben, Handlaufstützen, Karniesenhaken) aus Wänden oder Decken ausbrechen (abbr.).

38 LV\F0005\BAUMEIST Seite 37 OG 01 Umbau Lager, Werkstätte und Personalräume LB-HB-018 Preisangaben in EUR A V Kleineisenteile b.5kg ausbrechen Bis zu einer Masse von 5 kg. Stoffgruppe: Metallabfälle 0,005 t/st 20 Stk EP Rohre, ausgenommen Elektroverrohrungen, einschließlich der Befestigungen, Form- und Verbindungsstücke abbrechen (abbr.). Im Positionsstichwort ist der Innendurchmesser angegeben A V Rohre abbr.freigef.b.70mm Freigeführt. Stoffgruppe: Baustellenabfälle 0,005 t/m. 21,00 m EP V Abbruch Kanalanlagen Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen: Die Leistungen gelten innerhalb und außerhalb von geschlossenen Räumen Kanalrohr-Anschlussmuffe, ohne Unterschied des Durchmessers, freistemmen (einschließlich Entsorgen der anfallenden Baurestmassen) A V Kanalrohranschlussmuffe freistemmen 1 Stk EP Abgehängte (Abgeh.) Kanalrohre einschließlich der Formstücke, Konsolen und Verankerungen abbrechen (abbr.). Im Positionsstichwort sind das Material und der Innendurchmesser angegeben.

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