Geschäftsordnung des Stadtteilbeirates Schnelsen-Süd Stand Februar 2017
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1 Geschäftsordnung des Stadtteilbeirates Schnelsen-Süd Stand Februar ) Der Stadtteilbeirat mit Stadtteil-Kaffee tagt - außer in den Hamburger Schulferien - jeden zweiten Monat an einem Mittwoch, jeweils um 16 Uhr. Die genauen Termine können jederzeit im Stadtteilbüro angefragt werden. Am Ende jeder Sitzung wird der Termin der nächsten Sitzung bekannt gegeben. 2) Sitzungsort ist (soweit nicht anders bekannt gegeben) das Kinder- und familienzentrum Schnelsen-Süd, Vörn Brook 9A. 3) Bei der vorherigen Sitzung wurde entschieden, dass bei Abstimmungen eine einfache Mehrheit entscheidend. Stimmenberechtigt für den Stadtteilbeirat Schnelsen-Süd sind alle Personen die: a. An drei Sitzungen in drei Jahren teilgenommen haben. b. Das 13. Lebensjahr erreicht haben. c. Sich für das Quartier Schnelsen-Süd engagieren d. In einer Pattsituation (wenn es keine Mehrheit gibt, sondern gleich viele Stimmen) zwischen zwei Parteien herrscht und keine sich durchsetzen kann) soll von Fall zu Fall entschieden werden, wie verfahren werden soll. 4) Die Sitzungen sind öffentlich. Es sind explizit Menschen aus Schnelsen-Süd eingeladen, an den Sitzungen teilzunehmen und den Stadtteilentwicklungsprozess mit zu gestalten. 5) Die Mitarbeiter des Stadtteilbüros leiten die Sitzungen, versenden Einladungen und Protokolle. 6) Von der sozialen Einrichtungen aus Schnelsen-Süd und den Parteien der Bezirksversammlung sollen immer nur ein Vertreter anwesend sein. 7) Die Themen der nächsten Sitzung werden im Beirat beschlossen Stadtteilbüro der Lawaetz-Stiftung in Schnelsen Süd Karin Robben
2 Geschäftsordnung für den Stadtteilbeirat Niendorf Nord ab Zweck und Aufgabe Im Stadtteilbeirat arbeiten Menschen zusammen, die in Niendorf-Nord wohnen, arbeiten oder sich für das Gebiet interessieren. Der Stadtteilbeirat Niendorf-Nord verfolgt die im Rahmen des Bund-Länder-Programms Aktive Stadt - und Ortsteilzentren ( ) formulierten Ziele, das Nahversorgungszentrum zu stärken und fokussiert sich auch weiterhin im Kern aus das Gebiet (siehe Anlage 1: Betrachtungsbereich). Der Stadtteilbeirat wird sich mit aktuellen Themen und Entwicklungen im Quartier befassen. Die Themen werden durch die anwesenden Mitglieder und Gäste für die Sitzungen des Beirats vorgeschlagen. Der Stadtteilbeirat ist ein unabhängiges, überparteiliches Gremium und kein Verein. Er tagt öffentlich und richtet sich an alle Niendorf-Nord interessierten Personen. 2. Zusammensetzung der Mitglieder des Beirats Der Beirat besteht aus 10 stimmberechtigten Mitgliedern aus 5 Gruppen. - Je 1 Vertreter/in der vier in der Bezirksversammlung Eimsbüttel vertretenen Fraktionen. - 1 Vertreter / in der Grundeigentümer / innen - 2 Vertreter / innen der Gewerbetreibenden - 1 Vertreter / in von Sozialen Initiativen / Kultureinrichtungen - 2 Vertreter / innen der Anwohner /innen (Bevölkerung) Die stimmberechtigten Mitglieder werden per Interessenbekundung gesammelt und ggf. per Los ausgewählt. Die Amtszeit gilt so lange der Beirat existiert. 3. Stellvertretungen Bei Abwesenheit oder beim Ausscheiden eines Mitgliedes rückt der/die jeweilige bei der Wahl zuerst geloste Stellvertreter/in nach. Die Vertretungen der Fraktionen der werden vom zuständigen Ausschuss der Bezirksversammlung festgelegt. Das Stimmrecht einer sozialen Initiative / kulturellen Einrichtung bezieht sich auf die jeweilige Einrichtung und ist nicht Personenabhängig. 4.Vertreter von Fachämtern Die Vertreter /innen der Bezirksverwaltung Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung nehmen an den Beiratssitzungen teil. Nach Bedarf können auch weitere Vertreter/innen der Bezirksverwaltung eingeladen werden. 5.Anzahl der Sitzungen Der Beirat tagt in x öffentlich. Die Einladungen zu den Sitzungen werden 14 Tage vorher per verschickt. Einladungen obliegen der Geschäftsführung (Bezirksamt Eimsbüttel, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung). Anmerkungen /Ergänzungen zur Tagesordnung können von den Teilnehmern zu Sitzungsbeginn hervorgebracht werden. 6.Sitzungsleitung Die Sitzungsleitung / Moderation wird vom Bezirksamt Eimsbüttel, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung durchgeführt. Es wird nach jeder Sitzung ein Protokoll erstellt und an die Beiratsmitglieder verschickt. 7.Abstimmungen / Beschlüsse Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Die Beschlüsse des Beirats haben Empfehlungscharakter und 1
3 werden im Protokoll festgehalten. Die Empfehlungen des Beirats werden über den zuständigen Regionalausschuss Lokstedt ggf. an die Bezirksversammlung Eimsbüttel zur Beschlussfassung weitergeleitet. 8. Verfügungsfonds Der Stadtteilbeirat entscheidet über die Vergabe der Mittel aus dem Verfügungsfonds. In 2016 stehen aus dem Quartiersfonds für den Verfügungsfonds Niendorf-Nord zur Verfügung. Mit dem Verfügungsfonds sollen kleine, in sich abgeschlossene bauliche und soziale Projekte gefördert werden, die der Aufwertung und den Bewohnern von Niendorf- Nord zu Gute kommen. Gefördert werden max. 50 % der Gesamtkosten und 9. Außenvertretung Der Beirat kann im Bedarfsfall eine wechselnde oder feste Außenvertretung bestimmen. Diese kann nur nach Beauftragung tätig werden. 10.Gültigkeitsdauer Die Geschäftsordnung tritt unmittelbar nach Beschlussfassung durch den Beirat in Kraft. Sie gilt auf unbegrenzte Dauer bzw. so lange, bis sie von einer neuen Geschäftsordnung ersetzt wird. Hamburg, 02. Mai
4 Anlage 1 Betrachtungsbereich Fokusgebiet Niendorf-Nord 3
5 Geschäftsordnung für den Stadtteilbeirat Stellingen-Süd/Linse Beschlossene Fassung vom Grundlagen, Ziele und Aufgaben 1.1 Im Stadtteilbeirat Stellingen-Süd/Linse wirken Menschen zusammen, die im Quartier Linse wohnen, arbeiten oder sich für das Gebiet interessieren. Das Ziel der gemeinsamen Arbeit ist es, die Situation der im Gebiet lebenden Menschen zu verbessern und den Einfluss der Bürgerinnen und Bürger auf das Stadtteilgeschehen zu vergrößern. Dies geschieht z.b. durch: Diskussion über und ggf. Positionierung zu relevanten Stadtteilthemen, Informationsvermittlung und austausch zwischen Anwohnern, Einrichtungen, Politik und Verwaltung, Förderung und Begleitung von Selbst- und Nachbarschaftshilfe sowie Vermittlung von Kontakten, Austausch und Entwicklung von Ideen zur Verbesserung von Wohnsituation und Wohnumfeld 1.2 Der Stadtteilbeirat ist unabhängig und parteilich nicht gebunden. Er ist offen für alle Bewohnerinnen und Bewohner des Gebietes sowie alle, die im Quartier arbeiten und sich für dessen Weiterentwicklung interessieren und einsetzen. Er diskutiert und empfiehlt Projekte und Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation in der Linse. Sofern vorhanden entscheidet der Beirat darüber hinaus über die Verwendung der Mittel aus dem Verfügungsfond. 2 Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen 2.1 Der Stadtteilbeirat tagt öffentlich jeden letzten Dienstag im Monat um Uhr im Nachbarschaftstreff Langenfelde, Nieland 10, außer in den Monaten Juli und Dezember. Terminlich abweichende oder zusätzliche Sitzungen sind nach Vereinbarung möglich. 2.2 Bei den Sitzungen wird ein Ergebnisprotokoll von dem/der Protokollführer/in geführt. Beschlüsse werden grundsätzlich schriftlich im Protokoll festgehalten. 2.3 Der/die Schriftführer/in versendet das Protokoll per oder per Post an die Mitglieder des Beirats. Die Termine und die Tagesordnung werden durch Aushang am Nachbarschaftstreff Nieland 10 eine Woche vor der Sitzung angekündigt. 2.4 Zu bestimmten Themen können Vertreter von Institutionen, Verwaltung und Politik eingeladen werden. 2.5 Der erste Tagesordnungspunkt ist offen für aktuelle Themen und Anliegen.
6 2.6 Der Stadtteilbeirat wählt einen/eine Moderator/in, der/die die Gesprächsleitung durchführt und für eine faire Kommunikation, das Herbeiführen von Beschlüssen und die Sicherung von Ergebnissen verantwortlich ist. 3 Wahlen und Beschlüsse 3.1 Stimm- und wahlberechtigt sind die Mitglieder des Stadtteilbeirats oder wer die Ziele des Beirats unterstützt, wenn sie regelmäßig an den Sitzungen des Beirats teilnehmen oder zumindest an zwei vorangegangenen Sitzungen teilgenommen haben. Jede Institution hat eine Stimme. 3.2 Der Stadtteibeirat ist beschlussfähig wenn mindestens 7 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind. 3.3 Wahlen erfolgen mit einfacher Mehrheit. Beschlüsse werden ebenfalls mit einfacher Mehrheit gefasst. 3.4 Beschlüsse werden im Ergebnisprotokoll festgehalten. 3.5 Zu Beginn des Jahres wird festgelegt zu welchen Sitzungen Anträge zum Verfügungsfond und zu welchen Terminen Beschlüsse dazu gefasst werden. 4 Außenvertretung Die Außenvertretung des Quartiersbeirats wird jeweils in den Sitzungen benannt und handelt nur nach Auftrag.
7 Geschäftsordnung für den Quartiersbeirat Eidelstedt Ost Beschlossene Fassung 1 Grundlagen, Ziele und Aufgaben 1.1 Im Quartiersbeirat Eidelstedt-Ost wirken Menschen zusammen, die im Quartier Reemstückenkamp/ Wiebischenkamp wohnen, arbeiten oder sich für das Gebiet interessieren. Das Ziel der gemeinsamen Arbeit ist es, die Situation der im Gebiet lebenden Menschen zu verbessern und den Einfluss der Bürgerinnen und Bürger auf das Stadtteilgeschehen zu vergrößern. Dies geschieht z.b. durch: Diskussion über und ggf. Positionierung zu relevanten Stadtteilthemen, Informationsvermittlung und austausch zwischen Anwohnern, Einrichtungen, Politik und Verwaltung, Förderung und Begleitung von Selbst- und Nachbarschaftshilfe sowie Vermittlung von Kontakten, Austausch und Entwicklung von Ideen zur Verbesserung von Wohnsituation und Wohnumfeld 1.2 Mit dem Auslaufen des landesfinanzierten Fördergebietes Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) Ende 2012 knüpft der Quartiersbeirat an die Arbeit des bisherigen Beirats an. Er diskutiert und empfiehlt Projekte und Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation in Eidelstedt Ost. Adressaten der Empfehlungen können z.b. der zuständige Regionalausschuss, die Bezirksverwaltung oder die SAGA/ GWG sein. Sofern vorhanden entscheidet der Beirat darüber hinaus über die Verwendung der Mittel aus dem Verfügungsfonds. 1.3 Der Quartiersbeirat ist unabhängig und parteilich nicht gebunden. Er ist offen für alle Bewohnerinnen und Bewohner des Gebietes sowie alle, die im Quartier arbeiten und sich für dessen Weiterentwicklung interessieren und einsetzen. 2 Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen 2.1 Der Quartiersbeirat tagt öffentlich jeden 3. Mittwoch im Monat von Uhr im ReeWie-Haus, Wiebischenkamp 58. Im monatlichen Wechsel werden die Termine als formelle Sitzung bzw. eher als informelles Treffen mit Themenschwerpunkt organsiert. Terminlich abweichende oder zusätzliche Sitzungen sind nach Vereinbarung möglich. 2.2 Bei den formellen Sitzungen wird ein Ergebnisprotokoll wechselnd geführt. Beschlüsse werden grundsätzlich schriftlich im Protokoll festgehalten. 2.3 Die Termine und die Tagesordnung werden durch öffentliche Aushänge im ReeWie- Haus, der Schule Rungwisch, der KITA Reemstückenkamp und der Islamischen Gemeinde Schnelsen/ Eidelstedt eine Woche vor der Sitzung angekündigt. Voraussetzung hierfür ist, dass die Einladung eine Woche vor der Sitzung verschickt wird. Einladung und Protokoll enthalten einen Hinweis auf die kommenden Beiratstermine. 2.4 Zu bestimmten Themen können Vertreter/innen von Institutionen, Verwaltung und Politik durch den Einladenden (in der Regel das Bezirksamt) eingeladen werden. 2.5 Der erste Tagesordnungspunkt ist offen für aktuelle Themen und Anliegen.
8 2.6 Die Gesprächsleitung wird von einem/einer Moderator/in durchgeführt, der/ die für faire Kommunikation, ggf. Herbeiführen von Beschlüssen und die Sicherung von Ergebnissen verantwortlich ist. 3 Stimm- und Wahlrecht Stimm- und wahlberechtigt sind Menschen die in Eidelstedt Ost wohnen, in oder für Eidelstedt Ost arbeiten oder sich für Eidelstedt-Ost interessieren, sofern sie regelmäßig an den Sitzungen des Quartiersbeirates teilnehmen oder zumindest an zwei vorangegangen Sitzungen teilgenommen haben. Abgesandte von befreundeten Beiräten haben zusammen nur eine Stimme. 4 Wahlen und Beschlüsse 4.1 Wahlen erfolgen mit einfacher Mehrheit. Beschlüsse werden ebenfalls mit einfacher Mehrheit gefasst. 4.2 Der Quartiersbeirat ist beschlussfähig, wenn mindestens 7 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind. 4.3 Beschlüsse werden im Ergebnisprotokoll festgehalten. 5 Außenvertretung 5.1 Die Außenvertretung des Quartiersbeirats wird jeweils in den Sitzungen benannt und handelt nur nach Auftrag. 5.2 Der Beirat kann darüber hinaus Personen festlegen, die an regelmäßigen oder temporären Stadtteilgremien (wie z.b. anderen Beiräten, der Stadtteilkonferenz, dem Bürgerforum oder Arbeitsgruppen) teilnehmen. Ihr Auftrag ist es, über Aktivitäten aus dem Beirat-Ost zu berichten und im Gegenzug Informationen in den Beirat zurückzubringen und damit zur Vernetzung beizutragen. Mit dieser Aufgabe ist zunächst kein Mandat für bestimmte Positionen verbunden; dies kann im Einzelfall gesondert erteilt werden. Ist kein Mandat erteilt, stimmen die Entsandten als Einzelperson ab oder enthalten sich. Axel Vogt
9 Beirat Eidelstedt-Nord Hörgensweg 59b, Hamburg Geschäftsordnung Beirat Eidelstedt Nord Beschlossen durch den Beirat Eidelstedt-Nord am Geändert durch den Beirat Eidelstedt-Nord am Der Beirat Eidelstedt-Nord ist hervorgegangen aus den Stadtteilbeirat Eidelstedt-Nord. Definiert wird das Quartier jetzt als Sozialer Lebensraum mit den Straßenzügen: Furchenacker, Hörgensweg, Dallbregen, Rebenacker, Pflugacker und Baumacker. Mitgliedschaft, Ziele und Aufgaben Im Beirat Eidelstedt-Nord arbeiten Menschen zusammen, die sich für das Quartier interessieren, im Gebiet wohnen, arbeiten, Gewerbe treiben und/oder sich in Initiativen, Vereinen, als Mitarbeiter 1 von Einrichtungen, Wohnungsunternehmen, als Politiker und Vertreter der Verwaltung für Ziele des Beirates einsetzen. Ziel der gemeinsamen Arbeit ist, die Situation der im Quartier lebenden und arbeitenden Menschen zu verbessern. Dazu führt und fördert der Quartiersbeirat konstruktive Auseinandersetzungen z.b.: über Anregungen und Ideen, Forderungen und Probleme zu informieren, Selbst- und Nachbarschaftshilfe zu aktivieren und zu fördern, die Zusammenarbeit sozialer Einrichtungen zu fördern, die Zusammenarbeit von Bürgern, sozialen Einrichtungen, Politik und Verwaltung zu fördern, die Wohnsituation und das Wohnumfeld zu verbessern, Arbeitsplätze zu erhalten und zu vermehren, Stadtteilbezogene Beschäftigungsmöglichkeiten zu erhalten und neu zu schaffen, Verkehrs- und Umweltbelastungen zu reduzieren und die damit verbundene Gefahr, insbesondere für Kinder, Behinderte und ältere Mitbürger zu mindern, Bebauung und Betrieb von Gewerbegebieten anwohnererträglicher zu gestalten, ggf. Mittel zu beantragen Der Beirat versteht sich als Beirat im Sinne der sozialen Stadtteilentwicklung. Er empfiehlt entsprechende Projekte und Maßnahmen. 1 Die Angaben beziehen sich grundsätzlich sowohl auf die weibliche als auch auf die männliche Form. Zur besseren Lesbarkeit wurde auf die zusätzliche Bezeichnung in weiblicher Form verzichtet.
10 Sitzungen Die Sitzungen des Beirats sind öffentlich. Sie finden nach Bedarf statt; mindestens jeden 2. Monat. Die Sitzungen finden am 2. Mittwoch des Monats statt. Die Tagesordnung wird mit der Einladung durch das Vorbereitungsteam bekannt gegeben. Jedes Mitglied hat das Recht relevante Themen auf die Tagesordnung setzen zu lassen. Die Sitzungen werden durch das Vorbereitungsteam einberufen und moderierend geleitet und protokolliert. Das Protokoll wird rotierend von den Mitgliedern erstellt und den ständigen Mitgliedern des Beirats als Entwurf per möglichst zur nächsten Sitzung übersandt. Darüber hinaus haben alle an der Arbeit des Beirats Interessierten die Möglichkeit, das beschlossene Protokoll in digitaler Form anzufordern. Wahlen und Beschlüsse Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind. Wahlen und Beschlüsse erfolgen in einfacher Mehrheit der Anwesenden. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Stimmenenthaltungen bleiben unberücksichtigt. Das Stimmenverhältnis wird protokolliert. Stimm- und wahlberechtigt ist, wer die Ziele und Aufgaben des Beirats unterstützt und regelmäßig (an mindestens drei Sitzungen innerhalb eines Jahres) an den Sitzungen des Beirats teilnimmt. Jede Institution hat eine Stimme. Leitung Der Beirat wählt alle zwei Jahre aus seiner Mitte ein Vorbereitungsteam. Die Amtszeit endet mit der Neuwahl des Vorbereitungsteam. Scheidet ein Leitungsmitglied aus dem Beirat aus, wird auf der nächsten Sitzung für die verbleibende Amtszeit eine Nachwahl vorgenommen. Sonderaufgaben und Außenvertretung des Quartiersbeirats können an Beiratsmitglieder delegiert werden. Zusammensetzung Jede im Stadtteil tätige Institution kann namentlich benannte Personen berufen. Jede interessierte Privatperson ist berechtigt sich an dem Beirat aktiv zu beteiligen. Arbeitsgruppen Es können Arbeitsgruppen gebildet werden, die im Auftrag des Beirates ihre Aufgaben eigenständig organisieren und über ihre Arbeit in den Sitzungen informieren.
11 Fördergebiet der Integrierten Stadtteilentwicklung Geschäftsordnung des Stadtteilbeirats Geschäftsordnung Stadtteilbeirat Eidelstedt-Mitte Präambel Eidelstedt-Mitte ist durch Beschluss der Senatskommission Stadtentwicklung und Wohnungsbau am 3. März 2016 als Fördergebiet im Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) mit einer Gebietslaufzeit bis 2023 festgelegt worden. Das Gebiet Eidelstedt-Mitte wurde als Stadtumbaugebiet nach 171 b BauGB festgelegt und in das Programmsegment Stadtumbau der Bund-Länder-Städtebauförderung aufgenommen. Die Koordinierung und Steuerung des Verfahrens liegt bei den Fachämtern Sozialraummanagement sowie Stadt- und Landschaftsplanung im Bezirksamt Eimsbüttel, das zum 1. Oktober 2016 die steg Hamburg mit der Gebietsentwicklung beauftragt hat. Um die Anwohnerinnen und Anwohner, Gewerbetreibenden, Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, Institutionen, Initiativen sowie Vereine und weitere Interessierte vor Ort am Verfahren zu beteiligen, wird von der Bezirksversammlung Eimsbüttel als übergreifendes Beteiligungsgremium ein öffentlicher Stadtteilbeirat eingesetzt, dessen Geschäftsführung die beauftragte Gebietsentwicklerin steg Hamburg übernimmt. Der Stadtteilbeirat soll möglichst breite Kreise der Bevölkerung in den Entwicklungsprozess für Eidelstedt- Mitte mit einbeziehen und für eine Mitwirkung am Verfahren aktivieren. Dies soll insbesondere unter Einbeziehung der bereits in Eidelstedt bestehenden Beteiligungsgremien, Interessensgemeinschaften und Netzwerke erfolgen, wie Bürgerforum Eidelstedt, Eidelstedter Bürgerverein, IG Eidelstedt, Quartiersbeirat Eidelstedt-Nord und Quartiersbeirat Eidelstedt-Ost. Zusammensetzung und Stimmrecht Der Stadtteilbeirat Eidelstedt-Mitte setzt sich zusammen aus Anwohner/innen Grundeigentümer/innen Gewerbetreibenden Institutionen, Initiativen und Vereine Parteienvertreter/innen der Bezirksversammlung Eimsbüttel Eine formelle Mitgliedschaft gibt es nicht. Stimmberechtigt sind auf der Sitzung alle Anwesenden, die zweimal an einer Sitzung des Stadtteilbeirats Eidelstedt-Mitte teilgenommen haben. Auf der ersten konstituierenden Sitzung des Stadtteilbeirats sind alle Anwesenden stimmberechtigt. Die Vertreter des Bezirksamts Eimsbüttel sowie die steg Hamburg nehmen nicht an den Abstimmungen teil. 1
12 Fördergebiet der Integrierten Stadtteilentwicklung Geschäftsordnung des Stadtteilbeirats Inhalt und Aufgaben des Stadtteilbeirats 1. Der Stadtteilbeirat tagt öffentlich i.d.r. sechs Mal im Jahr ausgenommen in Ferienzeiten und an Feiertagen. Ein Regeltermin wird noch festgelegt. 2. Die Termine, der jeweilige Tagungsort und die Tagesordnung werden öffentlich angekündigt. 3. Themen, Anträge und Empfehlungen können von allen Anwesenden eingebracht werden. 4. Der Beirat stellt zu Beginn der Sitzung die endgültige Tagesordnung fest. Anträge zur Tagesordnung können bis zur Feststellung der endgültigen Tagesordnung gestellt werden. 5. Die zuständigen Koordinatoren der Fachämter Sozialraummanagement sowie Stadt- und Landschaftsplanung und die steg Hamburg nehmen regelhaft an den Sitzungen teil. 6. Der Stadtteilbeirat begleitet die Erstellung des Integrierten Entwicklungskonzepts. Nach Fertigstellung wird das Integrierte Entwicklungskonzept durch den Stadtteilbeirat verabschiedet. 7. Werden im späteren Verfahren weitere Projekte und Maßnahmen entwickelt, die mit Unterstützung von RISE umgesetzt werden sollen, werden diese im Stadtteilbeirat vorgestellt und diskutiert. 8. Der Stadtteilbeirat entscheidet mit einfacher Mehrheit über die Anträge an den Verfügungsfonds. Bei Klärungsbedarf zu einzelnen Anträgen kann die Entscheidung verschoben werden. Ein ablehnend beschiedener Antrag kann nicht erneut gestellt werden. Im Antrag benannte Antragsteller an den Verfügungsfonds sind nicht stimmberechtigt. Die Vergabe der Mittel erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge. Die Verwaltung des Verfügungsfonds liegt bei der steg Hamburg, die den Antragstellern beratend zur Seite steht und im Vorwege die Anträge auf Übereinstimmung mit den RISE Förderrichtlinien prüft. 9. Der Stadtteilbeirat kann mit einfacher Mehrheit Beiratsempfehlungen aussprechen. Die Beiratsempfehlungen werden von den zuständigen Koordinatoren der Fachämter an den zuständigen Fachausschuss der Bezirksversammlung Eimsbüttel, in der Regel an den Regionalausschuss Stellingen, zur Beschlussfassung weitergeleitet. Der Stadtteilbeirat wird vom Fachamt Sozialraummanagement bzw. Stadt- und Landschaftsplanung zeitnah über das Ergebnis der Ausschussbefassung informiert. 10. Zur Gültigkeit eines Beschlusses des Stadtteilbeirats ist es erforderlich, dass das Thema mit der Einladung zur Sitzung bekannt gemacht wurde. 11. Der Stadtteilbeirat kann zu bestimmten Themen oder Bereichen Arbeitsgruppen einsetzen, die im Auftrag des Stadtteilbeirats ihre Arbeit eigenständig organisieren, protokollieren und regelmäßig im Stadtteilbeirat über ihre Arbeit berichten. 12. Die Geschäftsführung des Stadtteilbeirats obliegt der steg Hamburg, die u.a. folgende Aufgaben übernimmt: Einladung zur Sitzung Vorbereitung der Tagesordnung Organisation und Moderation der Sitzung Anfertigung und Verschickung des Protokolls mit der Einladung zur Folgesitzung Stand: Februar 2017 [Beschlossen in der konstituierenden Sitzung am 7. Februar 2017] 2
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