Muster-Zuchtbuchordnung

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1 Bundesverband Deutscher Fleischrinderzüchter und -halter e.v. Bundesverband Deutscher Fleischrinderzüchter und halter e.v. Adenauerallee 174, Bonn Muster-Zuchtbuchordnung für die dem BDF angeschlossenen Zuchtverbände Version nach Zuchtleitertagung beschlossen auf der Mitgliederversammlung am Inhalt 1. Grundlagen 2. Zuchtbuch 3. Zuchtprogramm 4. Controlling 5. Datennutzung 6. Rechte und Pflichten der Mitglieder im Vollzug der ZBO 7. Inkrafttreten ANLAGEn zur BDF-Muster-Zuchtbuchordnung ANLAGE 1 Zuchtbucheinteilung ANLAGE 2 Sachlicher Tätigkeitsbereich und Einteilung der Rassen ANLAGE 3 Zuchtziele nach Rassen ANLAGE 4 Notenschlüssel für die Exterieurbeurteilung ANLAGE 5 Grundsätze der Zuchtwertschätzung und Indexberechnung ANLAGE 6 Genetische Besonderheiten und Liste der Erbfehler ANLAGE 7 Durchführung von Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung - Zuständigkeiten ANLAGE 8 Fristen für die Übermittlung/Meldung von Daten an die Züchtervereinigung durch den Züchter 1

2 Bundesverband Deutscher Fleischrinderzüchter und -halter e.v. ANLAGE 9 Leistungszeichen und Prämierungen ANLAGE 10 Muster von Zuchtbescheinigungstypen entsprechend ANLAGE 2 Punkt 1-5 ANLAGE 11 Verträge und Vereinbarungen a) Vertrag über die Erbringung von ZWS- Dienstleistungen plus 10 Anlagen b) Vereinbarung über die Bewertung von Zuchttieren und die Erfassung von Daten für die Fleischleistungsprüfung c) Vereinbarung zur Durchführung der Fleischleistungsprüfung von potentiellen Fleischrinder-Zuchtbullen als Eigenleistungsprüfung auf Station d) Vereinbarung zur Pensionshaltung von Fleischrind-Jungbullen im Rahmen der Eigenleistungsprüfung 1. Grundlagen Die Züchtervereinigung. führt die Zuchtbücher für die in ANLAGE 2 genannten Rassen/Zuchtrichtungen nach dieser Zuchtbuchordnung (ZBO). Grundlagen dieser Zuchtbuchordnung und der darin enthaltenen Zuchtprogramme sind: - die tierzuchtrechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und des räumlichen Tätigkeitsbereiches (Länder einfügen) die Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV) - die Richtlinien und Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Rinderzüchter e.v. (ADR) und die Beschlüsse des Bundesverbandes Deutscher Fleischrinderzüchter und -halter e.v. (BDF) sowie - die Satzung der Züchtervereinigung Weitere Grundlage sind die vertraglichen Regelungen der Züchtervereinigung mit den in ANLAGE 11 genannten Organisationen und die entsprechenden Verträge. Diese Zuchtbuchordnung einschließlich ihrer ANLAGEN ist gemäß. der Satzung der. Züchtervereinigung Bestandteil dieser. Die ANLAGEN entsprechen bundeseinheitlich den unter dem Dach des BDF gefassten Beschlüssen. Sofern sich Änderungen in den Richtlinien und Beschlüssen der ADR oder des BDF ergeben, die die Zuchtbuchordnung und die Zuchtprogramme betreffen sind diese den zuständigen Behörden und den Mitgliedern nach Genehmigung durch die zuständige Behörde bekannt zu geben. 2

3 Bundesverband Deutscher Fleischrinderzüchter und -halter e.v. 2. Zuchtbuch Um in das Zuchtbuch eingetragen zu werden, müssen die Tiere gemäß der Verordnung (EG) 1760/2000 in Verbindung mit der ViehVerkV identifiziert und registriert werden. Der sachliche Tätigkeitsbereich der. Züchtervereinigung. umfasst die in der ANLAGE 2 aufgeführten Rassen. Die. Züchtervereinigung. kann Zuchtbücher für weitere Rassen der Zuchtrichtung Fleisch führen, sofern die zuständige Behörde dies genehmigt hat. Die. Züchtervereinigung. führt für jede Rasse ein eigenes Zuchtbuch. Das Zuchtbuch ist entsprechend 2.5 gegliedert (ANLAGE 1). 2.1 Zuchtgebiet Der räumliche Tätigkeitsbereich der. Züchtervereinigung. erstreckt sich auf. (Hinweis: bei abweichenden Tätigkeitsbereichen, einzelne Rassen separat benennen) 2.2 Führung des Zuchtbuches Die Zuchtbuchführung erfolgt durch die. Züchtervereinigung.. Hierzu bedient sich die. Züchtervereinigung. entsprechend der vertraglichen Regelung des vit, Verden. Das Zuchtbuch wird von der.züchtervereinigung.. im Sinne der tierzuchtrechtlichen Vorschriften auf der Grundlage der durch das Mitglied gemeldeten Daten und Informationen, die im Rahmen der Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung ermittelt werden, geführt. (Das vit, Verden arbeitet im Auftrag und zur Erfüllung nach Weisung der.züchtervereinigung. und stellt dieser die Daten des Zuchtbuches zur Verfügung.) Die Mitglieder der. Züchtervereinigung. sind verpflichtet, alle Zuchttiere ihres Betriebes für die die in ANLAGE 2 genannten Rassen ausschließlich in den Zuchtbüchern der Züchtervereinigung führen zu lassen. Weiterhin sind die Mitglieder verpflichtet bei allen Herdbuchtieren ihres Mitgliedsbetriebes ungeachtet der Eigentumsverhältnisse, die Leistungsprüfungen und Bewertungen der Tiere entsprechend den Maßgaben der Züchtervereinigung durchführen zu lassen, das Zuchtprogramm zu unterstützen und sich an den von der Züchtervereinigung beschlossenen Maßnahmen im Rahmen des Zuchtprogrammes zu beteiligen. Diese Verpflichtung des Mitgliedes umfasst die vollständige und kostenlose Freigabe und Überlassung der für die Zuchtbuchführung und das Zuchtprogramm erforderlichen und vorhandenen Daten aus Leistungsprüfung, Besamung und anderen biotechnischen Maßnahmen, Exterieurbewertung, genomische Informationen und Zuchtwertschätzungen, ausschließlich an die Züchtervereinigung. 3

4 Bundesverband Deutscher Fleischrinderzüchter und -halter e.v. Das Mitglied hat alle Zuchtbuchunterlagen und Formblätter, die ihm mit Eintragungen von der Züchtervereinigung oder deren Beauftragten zugeschickt werden, auf Richtigkeit zu prüfen. Berichtigungen/Ergänzungen sind der Züchtervereinigung unverzüglich mitzuteilen und in der Herdbuchstelle schriftlich zu dokumentieren. 2.3 Inhalt des Zuchtbuches Im Zuchtbuch einer Rasse wird jedes Zuchttier einzeln aufgeführt. Das Zuchtbuch muss für jedes eingetragene Zuchttier mindestens folgende Angaben enthalten: a) den Namen und die Anschrift des Züchters sowie des Eigentümers oder des Tierhalters/Besitzers b) das Geburtsdatum des Zuchttieres c) das Geschlecht des Zuchttieres d) das Kennzeichen des Zuchttieres und die Abteilung des Zuchtbuches, in der es eingetragen ist, e) die Kennzeichen der Eltern des Zuchttieres, es sei denn, dass diese im Falle Vorbuch D nicht bekannt sind f) bei reinrassigen Zuchttieren die Kennzeichen ihrer Großeltern g) bei Zuchttieren, die aus einem Embryotransfer hervorgegangen sind, die genetischen Eltern und deren DNA-Mikrosatelliten bzw. Blutgruppen h) bei Zuchttieren, deren Samen zur künstlichen Besamung verwendet werden soll, deren DNA-Mikrosatelliten bzw. Blutgruppen i) den Zeitpunkt und, soweit bekannt, die Ursache des Abganges j) DNA-Mikrosatelliten bzw. Blutgruppen sofern vorhanden, k) Geburtsmeldungen und Kennzeichen der Nachkommen, l) die Erlangung von Leistungszeichen und Prämierungen gemäß den Angaben in ANLAGE 9 m) Angaben über den Verbleib des Tieres bei Verkauf, n) genetische Besonderheiten und Erbfehler des Tieres selbst und seiner Eltern und Großeltern sofern diese bekannt sind o) alle der Züchtervereinigung bekannten Ergebnisse der Leistungsprüfungen und der aktuellsten Zuchtwertschätzung p) das Datum der ausgestellten Zuchtbescheinigung q) Dokumentation von Änderungen, die die Buchstaben b bis j betreffen, 2.4 Änderungen im Zuchtbuch Änderungen im Zuchtbuch können nur vorgenommen werden, wenn diese glaubhaft und durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachgewiesen werden können. Änderungen dürfen nur durch mit der Zuchtbuchführung autorisierte Personen vorgenommen werden und sind entsprechend zu kennzeichnen. 4

5 Bundesverband Deutscher Fleischrinderzüchter und -halter e.v. 2.5 Zuchtbucheinteilung Das Zuchtbuch gliedert sich grundsätzlich in folgende Abteilungen: Bullen: Kühe: Hauptabteilung - Herdbuch A - Herdbuch A - Herdbuch B - Herdbuch B Besondere Abteilung - Vorbuch C - Vorbuch D Dabei sind Herdbuch A und B Bestandteil der Hauptabteilung, Vorbuch C und D Bestandteil der besonderen Abteilung. Die Zuordnung der Zuchttiere in eine Abteilung erfolgt bei der Eintragung unter Berücksichtigung der Abstammung und Leistung (ANLAGE 1). Abweichungen für einzelne Rassen (siehe ANLAGE 2) werden gesondert aufgeführt. Eventuelle Abweichungen für einzelne Rassen sind in der ANLAGE 3 aufgeführt. Der BDF legt die verbindlichen Anforderungen für die einzelnen Abteilungen des Zuchtbuches fest Aufzeichnungen im Zuchtbetrieb (Zuchtdokumentation) Jedes Mitglied der Züchtervereinigung führt eine Zuchtdokumentation (Stallkarte bzw. Stallbuch, Kälberregister/Abkalbebuch oder adäquate Dokumente) für die Zuchttiere seines Bestandes handschriftlich, gedruckt oder in elektronischer Form als Grundlage für die Eintragung in das Zuchtbuch. Für jedes Zuchttier ist nach der Geburt eine Zuchtdokumentation anzulegen. Die Zuchtdokumentation ist zeitnah und einwandfrei zu führen. Die Beauftragung eines Dritten mit der Führung der Zuchtdokumentation entbindet das Mitglied nicht von der Verantwortung für die Richtigkeit der Eintragungen. Berichtigungen haben durch Streichen zu geschehen und sind mit Datum und Unterschrift abzuzeichnen. Die Zuchtdokumentation ist ab dem Zeitpunkt der letzten Eintragung mindestens 10 Jahre aufzubewahren. Auf Anforderung der Züchtervereinigung ist die Zuchtdokumentation jederzeit vorzulegen bzw. als Kopie bei der Züchtervereinigung einzureichen. Die Angaben von Zuchtbuch und Zuchtdokumentation müssen übereinstimmen. 5

6 Bundesverband Deutscher Fleischrinderzüchter und -halter e.v Inhalt der Zuchtdokumentation Folgende Angaben müssen mindestens enthalten sein: Kennzeichnung des Zuchttieres entsprechend ViehVerkV Geburtsdatum des Zuchttieres Geschlecht des Zuchttieres Abstammung - Angabe von Eltern und Großeltern mit ViehVerkV Kennzeichnung (soweit bekannt) Alle Deck- und Besamungsdaten - Angabe von Name und Zuchtbuch Nr. des Belegungsbullen - Zeitpunkt oder Zeitraum der Belegung Kalbedaten/Geburtsdaten - Angabe von Kalbe- bzw. Geburtsdatum, Geschlecht und ViehVerkV- Kennzeichnung des Kalbes - Angaben Totgeburten Abgangs- bzw. Zugangsmeldungen Angaben zu Erbfehlern und genetischen Besonderheiten Ergebnisse der Abstammungsüberprüfung Bei Zuchttieren, die aus ET hervorgegangen sind, zusätzlich Aufzeichnungen über - die Kennzeichnung der genetischen Eltern, des Empfängertieres und des Embryos, - den Zeitpunkt der Besamung und - die Zeitpunkte der Entnahme und der Übertragung des Embryos Meldung von Kalbung, Besamung/Bedeckung, Abgang und Zugang Jedes Mitglied ist verpflichtet, alle Kalbungen und damit die geborenen Kälber, alle Besamungen und/oder Bedeckungen, den Zugang und den Abgang der Zuchttiere zeitnah und unter Beachtung der entsprechenden Fristen (s. Tabelle in ANLAGE 8) zur ordnungsgemäßen Zuchtbuchführung an die Züchtervereinigung... oder die von ihr beauftragten Stellen zu melden Geburtsmeldung Die Geburtsmeldungen sind nach erfolgter Kälberkennzeichnung gemäß ViehVerkV zusätzlich zur HIT-Meldung fristgemäß (siehe ANLAGE 8) an die Züchtervereinigung zu senden. Die Geburtsmeldung muss folgende Angaben enthalten: Ohrmarke (nach ViehVerkV) des Kalbes Rasse, Geschlecht und Geburtsdatum Geburtsverlauf gemäß ADR-Schlüssel 6

7 Bundesverband Deutscher Fleischrinderzüchter und -halter e.v. Geburtsgewicht (sofern ermittelt) Ohrmarke (nach ViehVerkV) bzw. KB-Nummer (siehe oben) des Vaters und Ohrmarke (nach ViehVerkV) der Mutter Besamungs- bzw. Deckdaten Name und Anschrift des Besitzers Die vollständig und korrekt ausgefüllte Geburtsmeldung muss der.. Züchtervereinigung spätestens 9 Wochen nach der Geburt vorliegen. 2.7 Zuchtbuchaufnahme Anerkennung der Nachzucht Alle beim Mitglied geborenen und eintragungsfähigen Kälber werden mit der Geburt in die entsprechende Abteilung des Zuchtbuches eingetragen, wenn sie gemäß der ViehVerkV gekennzeichnet wurden und eine nach den Regeln dieser Zuchtbuchordnung gesicherte Abstammung haben und die Geburts- und Belegungsmeldung, wie in dargestellt, fristgerecht eingegangen ist. Die Meldefristen ergeben sich aus ANLAGE 8. Die vorgenannten Tiere sind ausschließlich im Zuchtbuch der. Züchtervereinigung einzutragen. Spätestens mit der Geburtsmeldung sind auch die Deckdaten an die. Züchtervereinigung zu senden, für die ebenfalls die oben genannten Fristen gelten. Besamungsdaten müssen der Züchtervereinigung spätestens 6 Monate nach der Besamung vorliegen. Es müssen mindestens folgende Angaben vermerkt sein: Ohrmarke (nach ViehVerkV) der Kuh Ohrmarke (nach ViehVerkV) des Bullen Zeitpunkt oder Zeitraum der Belegung Zuchtbucheintragung weiblicher Tiere in die Besondere Abteilung (Abteilung D) Die Eintragung weibl. Tiere in die Besondere Abteilung (Abteilung D) erfolgt nach der ersten Kalbung, sofern die in ANLAGE 1 definierten Voraussetzungen erfüllt sind Zuchtbucheintragung von zugekauften Zuchttieren Für die Zuchtbucheintragung zugekaufter Zuchttiere ist mit dem Halter- /Eigentümerwechsel grundsätzlich die gültige Zuchtbescheinigung des abgebenden Zuchtverbandes vorzulegen, bei dem das Tier zuletzt eingetragen war. Für tragende Tiere muss darüber hinaus eine Belegungsbestätigung (kann auf der Zuchtbescheinigung vermerkt sein) sowie eine Kopie der Zuchtbescheinigung des zur Belegung genutzten Vatertieres eingereicht werden. Die Eintragung der Tiere erfolgt in den Abschnitt des Zuchtbuches, dessen Anforderungen sie erfüllen. 7

8 Bundesverband Deutscher Fleischrinderzüchter und -halter e.v. 2.8 Sicherung der Abstammung Grundlage Die Grundlage für die Anerkennung der Abstammung eines Zuchttieres bilden die der. Züchtervereinigung... form- und fristgerechten, vollständigen und in der vorgeschriebenen Form gemeldeten Besamungs- und/oder Bedeckungsdaten und Kalbedaten (s. ANLAGE 8) sowie die im Zuchtbuch der. Züchtervereinigung...oder einer anderen anerkannten Züchtervereinigung vermerkten Abstammungsdaten der Eltern und Großeltern. Kann die angegebene Abstammung nicht durch Besamungsund/oder Bedeckungsdaten und Kalbedaten nachgewiesen werden, erfolgt die Anerkennung erst nach Bestätigung der angegebenen Abstammung mittels DNA- Mikrosatelliten/Blutgruppenbestimmung. Ergänzend gelten die nachstehend aufgeführten Regelungen: a) Die Zwischenkalbezeit in Bezug auf die jeweils letzte Kalbung muss mindestens 270 Tage betragen. Andernfalls ist eine Abstammungsüberprüfung vorzunehmen. b) Innerhalb derselben Brunst darf ein weibliches Tier nur von einem Bullen bedeckt bzw. besamt werden. In anderen Fällen muss zur Sicherung der Vaterschaft eine Abstammungsüberprüfung nach erfolgen. c) Bedeckungen bzw. Besamungen in aufeinanderfolgenden Brunstperioden sind möglichst mit dem gleichen Bullen vorzunehmen. Bei Meldung von verschiedenen Vatertieren zu aufeinanderfolgenden Belegdaten muss zur Anerkennung der väterlichen Abstammung eine Abstammungsüberprüfung nach erfolgen. d) Für Bullen, deren Samen zur künstlichen Besamung eingesetzt wird, ist ein Abstammungsnachweis auf der Grundlage der oben beschriebenen Methoden zu erbringen. Die Kosten für die Abstammungsüberprüfung zu den Buchstaben a bis c obliegen dem Züchter Embryotransfer Tiere, die aus Embryotransfer hervorgegangen sind, werden grundsätzlich nur mit der entsprechenden Abstammung in das Zuchtbuch eingetragen, wenn ergänzend zu den vorab genannten Bestimmungen zur Zuchtbuchaufnahme und zur Geburtsanzeige die Regelungen der gültigen ADR-Empfehlung zur Sicherung der Identität von Embryotransfer-Nachkommen erfüllt sind. Nach der Abstammungsüberprüfung nach erfolgt die endgültige Bestimmung und Zuordnung zur entsprechenden Abteilung des Zuchtbuches. 8

9 Bundesverband Deutscher Fleischrinderzüchter und -halter e.v Überprüfung der Abstammung Für männl. Tiere die in die Hauptabteilung A eingetragen werden sollen ist eine DNA- Karte zu hinterlegen. Zur Sicherung einer ordnungsgemäßen Zuchtbuchführung und zur Überprüfung der genetischen Identität der Zuchttiere, ist die Abstammung mindestens bei jedem 100. gemeldeten weiblichen Zuchtkalb (Stichprobe) mittels DNA- Mikrosatelliten/Blutgruppenbestimmung zu überprüfen. Empfehlung: In 10% der Betriebe, die mehr als einen Deckbullen einsetzen, wird jeweils mindestens 1 Kalb auf seine Abstammung überprüft. Daneben werden 20% aller in den Deckeinsatz gehenden Bullen ebenfalls hinsichtlich ihrer Abstammung überprüft. Die Kosten für die Abstammungsüberprüfung sind vom Züchter zu tragen, sofern sich die Abstammung als falsch erweist. Die Ergebnisse der Abstammungsüberprüfungen sind im Zuchtbuch zu registrieren. Kommt ein Mitgliedsbetrieb seiner Pflicht zur Überprüfung der Stichproben- Abstammung innerhalb einer von der. Züchtervereinigung vorgegebenen Frist nicht nach, so wird dem betreffenden Kalb die Abstammung umgehend aberkannt und ein weiteres Tier aus dem Bestand hinsichtlich seiner Abstammung auf Kosten des Züchters überprüft. Die. Züchtervereinigung bzw. der von ihr eingesetzte Zuchtleiter ist jederzeit berechtigt, darüber hinaus weitere Maßnahmen zur Überprüfung der Abstammung mit Hilfe anerkannter Verfahren entsprechend durchzuführen, insbesondere wenn sich die vorliegende Abstammung bei der stichprobenartig durchgeführten Abstammungskontrolle und bei Abstammungskontrollen aufgrund von - Unstimmigkeiten in der Zuchtdokumentation - verspäteter Kälbermeldung oder - anderen begründeten Zweifelsfällen nicht bestätigt hat. Kann die Abstammung nicht ermittelt werden, werden weibliche Tiere sofern sie die Anforderungen erfüllen in die Besondere Abteilung, Vorbuch D eingetragen; männliche Tiere ohne gesicherte Abstammung können nicht in das Zuchtbuch eingetragen werden bzw. sind aus dem Zuchtbuch zu streichen Nachträgliche Abstammungsergänzungen und änderungen Nachträgliche Abstammungsergänzungen aufgrund versäumter, nicht fristgemäßer bzw. fehlerhafter Meldungen von Kalbung, bzw. Besamung/Bedeckung können durch das Mitglied bei der. Züchtervereinigung... unter Vorlage der geführten Zuchtdokumentation beantragt werden. Die. Züchtervereinigung... entscheidet 9

10 Bundesverband Deutscher Fleischrinderzüchter und -halter e.v. nach der Prüfung der Zuchtdokumentation und gegebenenfalls stichprobenartig durchzuführender Abstammungskontrollen, ob eine nachträgliche Abstammungsergänzung oder eine Abstammungskorrektur durch die. Züchtervereinigung. vorgenommen wird. Die Abstammungsänderungen und ergänzungen werden bei der. Züchtervereinigung dokumentiert Zuchtbescheinigung Eine Zuchtbescheinigung wird nur auf Antrag des im Zuchtbuch eingetragenen Tierhalters/Besitzers des Tieres durch die. Züchtervereinigung ausgestellt. Anspruch auf Ausstellung einer Zuchtbescheinigung hat nur der im Zuchtbuch der. Züchtervereinigung eingetragene Tierhalter/Besitzer des Tieres. Eine Zuchtbescheinigung enthält die tierzuchtrechtlich vorgeschriebenen Angaben. Form und Inhalt der Zuchtbescheinigung werden nach den gültigen tierzuchtrechtlichen Bestimmungen und in Abstimmung mit dem BDF festgelegt. (Muster siehe ANLAGE 10). Bei weiblichen Tieren, die in der Abteilung C oder D eingetragen sind, ist die Zuchtbescheinigung mit der Überschrift Zuchtbescheinigung für ein in einer besonderen Abteilung eingetragenes Zuchttier zu versehen. Die Zuchtbescheinigung wird in einfacher Ausfertigung erstellt. Das Ausstelldatum der Zuchtbescheinigung wird im Zuchtbuch festgehalten. Die Zuchtbescheinigung gehört zum Tier. Das Mitglied ist verpflichtet, diese sorgfältig aufzubewahren und beim Verkauf des Tieres eine neue Zuchtbescheinigung unter Vorlage der alten Zuchtbescheinigung und der Angabe des neuen Besitzers bei der. Züchtervereinigung ausstellen zu lassen. Duplikate sind als solche zu kennzeichnen. Für Auktionstiere wird der Vermerk zum Verkauf vorgesehen auf der Zuchtbescheinigung eingedruckt. 3. Zuchtprogramm Die. Züchtervereinigung führt ein Zuchtprogramm durch. Das Zuchtprogramm beinhaltet Angaben zu: - Zuchtpopulation - Zuchtziel - Zuchtmethode - Selektion - Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung der Zuchttiere - Genetischen Besonderheiten Das Zuchtprogramm gilt für alle Fleischrinderrassen gleichermaßen mit Ausnahme der vom Aussterben gefährdeten Rassen (siehe ANLAGE 2). Jedes Mitglied der 10

11 Bundesverband Deutscher Fleischrinderzüchter und -halter e.v. Züchtervereinigung ist gleichberechtigt in Rechten und Pflichten, die aus den Regelungen der Zuchtbuchordnung und des Zuchtprogrammes resultieren Zuchtpopulation Die Zuchtpopulation umfasst die Zuchttiere aller Mitgliedsbetriebe der Züchtervereinigungen, die sich dem BDF angeschlossen haben Zuchtziel Für die im Zuchtbuch geführten Rassen gilt jeweils das vom Bundesverband Deutscher Fleischrinderzüchter und halter e.v., inklusive der Bundesrassedachverbände, offiziell festgelegte Zuchtziel. Die Zuchtziele sind in der Zuchtbuchordnung, die Bestandteil der Satzung ist, als ANLAGE 3 beigefügt. Es werden Rinder gezüchtet, die den wirtschaftlichen Erfordernissen der mutterkuhhaltenden Betriebe und der Gebrauchskreuzung mit Fleischrindbullen in Milchviehherden möglichst optimal entsprechen. Dabei ist durch umfassende Leistungsprüfung und zielgerichtete Selektion ein hoher Zuchtfortschritt anzustreben. Für alle Fleischrindrassen wird auf der Mutterseite die Aufzucht eines gut entwickelten Kalbes pro Jahr angestrebt. Auf der Vaterseite sind leistungsstarke Bullen mit korrekten Gliedmaßen und einer hohen Normalgeburtenrate Ziel. Ein gutartiger Charakter der männlichen und weiblichen Tiere ist für alle Rassen erwünscht Zuchtmethode Das Zuchtziel wird mit Mitteln der Reinzucht angestrebt. Die Selektion erfolgt anhand von Zuchtwerten, die auf Ergebnisse von Abstammung und Leistungsprüfung basieren. Die Immigration von Genen aus anderen Populationen ist nicht ausgeschlossen aber nur im Rahmen der Entscheidung der KOM 84/419/EWG möglich Durchführung der Leistungsprüfungen Die Verantwortlichkeit für die Leistungsprüfungen obliegt. der Züchtervereinigung.. Beauftragt die Züchtervereinigung Dritte mit der Durchführung der Leistungsprüfungen, schließt sie mit diesen entsprechende Verträge (s. ANLAGE 11). Die Leistungsprüfungen einschließlich der genomischen Untersuchungen werden von der Züchtervereinigung oder den von ihr beauftragten Stellen gemäß den gültigen tierzuchtrechtlichen Bestimmungen sowie den jeweiligen Richtlinien und Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Rinderzüchter e.v. (ADR) sowie den Beschlüssen des BDF durchgeführt (ANLAGE 7). 11

12 Bundesverband Deutscher Fleischrinderzüchter und -halter e.v. Die Leistungsprüfungen können grundsätzlich als A-Methode (durch die zuständige Behörde oder geschulte Mitarbeiter bzw. Beauftragte der Züchtervereinigung) als B- Methode (Besitzerkontrolle) oder als C-Methode (Kombination aus A- und B-Methode) durchgeführt werden, es sei denn, eine Methode wird explizit ausgeschlossen Äußere Erscheinung Die Exterieurbewertung erfolgt nach den einheitlichen Bestimmungen und dem Beurteilungssystem des BDF durch Mitarbeiter oder Beauftragte der Züchtervereinigung... (entsprechend ANLAGE 3 und 4). Für Typ (T), Bemuskelung (B) und Skelett (S) werden Noten von 1 (schlecht) - 9 (optimal) vergeben (ANLAGE 4). Der Rahmen wird, mit "groß" (g), "mittel" (m) bzw. "klein" (k) beschrieben. Die Leistungsprüfung der Methoden B und C sind ausgeschlossen Weibliche Tiere Die Exterieurbewertung der Kühe nach erfolgt in der Regel nach der ersten und nach der dritten Kalbung. Es gilt das Ergebnis der neuesten Bewertung Hauptbuch- Kühe Zur Exterieurbeurteilung von Wiegerassen gem. ANLAGE 2, Nr. 1 und 2, werden nur Kühe zugelassen, für die selbst ein Leistungsprüfungsergebnis aus dem Feld vorliegt und deren Vater in der Hauptabteilung A des Zuchtbuches eingetragen ist. Zur Exterieurbeurteilung von Nicht-Wiegerassen gem. ANLAGE 2, Nr. 3, werden nur Kühe zugelassen, deren Vater in der Hauptabteilung A des Zuchtbuches eingetragen sind. Für gefährdete Rassen gem. ANLAGE 2, Nr.4, gelten gesonderte Regelungen, die in ANLAGE 3 bei den jeweiligen Rassen definiert sind Vorbuch-Kühe Für die Aufnahme in das Vorbuch werden weibliche Tiere einer rassetypischen Bewertung unterzogen (ANLAGE 1, 3 und 4) Bullen Die Bewertung der Bullen hinsichtlich ihrer Merkmale der äußeren Erscheinung nach erfolgt auf Antrag des Tierbesitzers zur Körung (außer Rahmen) und ist maßgeblich für die Eintragung in das Zuchtbuch. Eine zusätzliche Exterieurbeurteilung kann auf Antrag des Tierbesitzers frühestens in einem Alter von 3 Jahren erfolgen. 12

13 Bundesverband Deutscher Fleischrinderzüchter und -halter e.v Leistungsprüfung in Mutterkuhherden Fleischleistungsprüfung In Mutterkuhherden müssen mindestens das 200- und/oder 365-Tage-Gewicht, das Alter bei der Wiegung und die Bemuskelungsnoten der Kälber erfasst werden. Diese Daten sind zeitnah in die Datenverarbeitung für die ZWS einzugeben. Die Leistungsprüfung in Mutterkuhherden findet im Alter von 90 bis 500 Tagen statt. Im Alter von 90 bis 280 Tagen wird auf 200 Tage korrigiert. Im Alter von 281 bis 500 Tagen erfolgt eine Korrektur auf 365 Tage. Kann das für die Berechnung der Tageszunahme benötigte Geburtsgewicht nicht ermittelt werden, kommt der jeweils gültige Rassestandard entsprechend den BDF-Vorgaben zur Anwendung. Zusätzlich wird für die Absetzer und Jährlinge eine Bemuskelungsnote vergeben. Hinweis: Den Verbänden obliegt es, für die Erfassung der Bemuskelungsnote die Besitzerkontrolle (Methode B) zuzulassen, die aber an eine jährliche Schulung und Überprüfung der Bewerter gebunden ist. Der Tierbesitzer ist verpflichtet, die von der BDF- Mitgliederversammlung beschlossene Mindestprüfdichte von 70% der Nachzucht eines Kalenderjahres einzuhalten. Hält ein Betrieb diese Vorgabe nicht ein, erfolgt eine Reglementierung entsprechend den BDF-Beschlüssen. Für Rassen nach ANLAGE 2 Nr. 3 und 4 ist die Ermittlung der Fleischleistung aufgrund ihrer spezifischen Zuchtzielsetzung nicht vorgeschrieben Ermittlung von Fruchtbarkeitsdaten Zur Feststellung von Fruchtbarkeit und Kalbeverlusten sowie Schwerkalbigkeit werden über eine Geburtsanzeige der Anteil der Schwer- und Totgeburten sowie die Zwischenkalbezeit und die Anzahl der Kalbungen erfasst. Die Erfassung der Fruchtbarkeitsdaten erfolgt durch den Tierbesitzer. Hinweis: Den Zuchtverbänden obliegt es, weitere Merkmale fest zu legen Eigenleistungsprüfung von Bullen im Feld Verbandskörung Die Körung ist Voraussetzung für die Zuchtbucheintragung des Bullen in die Hauptabteilung Herdbuch A (siehe ANLAGE 1). Sie wird bei Jungbullen im Alter ab 11 Lebensmonaten nach absolvierter Eigenleistungsprüfung im Feld oder auf Station vorgenommen. Die Exterieurbeurteilung erfolgt nach Zur Körung werden nur Bullen zugelassen, - die in der Hauptabteilung des Zuchtbuches eingetragen sind, - deren Eltern in der Hauptabteilung A des Zuchtbuches eingetragen sind und - für die eine DNA-Typenkarte vorliegt. 13

14 Bundesverband Deutscher Fleischrinderzüchter und -halter e.v. Die Körung ist einmalig und gilt lebenslang. Die Exterieurbeurteilung im Rahmen der Körung ist nur nach Methode A zulässig. Methode B und C sind ausgeschlossen Rassen mit Zuchtwertschätzung Fleischleistung nach Mehrmerkmals-Tiermodell gemäß ANLAGE 2 Nr. 1 Die 365-Tage-Leistung muss vorliegen. Maßstab für das Leistungsvermögen eines Tieres ist der RZF. Entsprechend ANLAGE 1 sind die Noten für Typ und Skelett entscheidend für die Eintragung des Bullen. Die Bemuskelung wird zwecks Beschreibung des Bullen mit erfasst. Entsprechendes gilt für Deckbullen, die in einem Alter unter 500 Tagen aus dem Ausland eingeführt werden. Für Deckbullen, die in einem Alter von über 500 Tagen nach Deutschland eingeführt werden, muss ein zwischen dem 90. und 500. Lebenstag erhobenes Gewicht aus dem Herkunftsland vorliegen Rassen ohne Zuchtwertschätzung Fleischleistung nach Mehrmerkmals-Tiermodell gemäß ANLAGE 2 Nr. 2 Die 365-Tage-Leistung muss vorliegen. Bis zu einem Alter von 18 Monaten werden die täglichen Zunahmen in das Verhältnis zum bundesweiten Rassedurchschnitt gesetzt und gehen in die Berechnung des Körindexes mit ein (s. ANLAGE 5). Bei älteren Tieren werden die täglichen Zunahmen im Körindex nicht berücksichtigt. Entsprechendes gilt für Deckbullen, die in einem Alter von unter 500 Tagen aus dem Ausland eingeführt werden. Für Deckbullen, die in einem Alter von über 500 Tagen nach Deutschland eingeführt werden, muss ein zwischen dem 90. und 500. Lebenstag erhobenes Gewicht aus dem Herkunftsland vorliegen Rassen ohne Zuchtwertschätzung Fleischleistung nach Mehrmerkmals-Tiermodell gemäß ANLAGE 2 Nr. 3 und Nr. 4 Nicht-Wiegerassen benötigen keine 365-Tage-Wiegung. Für die Rassen nach ANLAGE 2 Nr. 3 gilt hinsichtlich der Berechnung der Indexpunktzahlen für die tägliche Zunahme eine Sonderregelung (ANLAGE 5). Für die Rassen nach ANLAGE 2 Nr. 4, gelten Sonderregelungen, die in der ANLAGE 3 bei den jeweiligen Zuchtzielen dieser Rassen definiert sind Leistungsprüfungen auf Station Verbandsspezifisch Die Durchführung der Leistungsprüfung auf Station ist nur zulässig nach Methode A. Methode B und C sind nicht zulässig. 14

15 Bundesverband Deutscher Fleischrinderzüchter und -halter e.v. Ergebnisse der Fleischleistungsprüfung auf Station, die nach den Vorgaben der ADR durchgeführt werden, werden anerkannt Nachprüfungen Findet eine Leistungsprüfung als Besitzerkontrolle statt, sind die Ergebnisse stichprobenweise durch Nachprüfungen oder andere geeignete Maßnahmen abzusichern. Die. Züchtervereinigung sichert diese Ergebnisse durch Maßnahmen gemäß ADR-Richtlinie 4.1. ab (z. Zt.: Kontrollen in mindestens 5 % der Betriebe und 10 % der Tiere innerhalb der Betriebe) Die Ergebnisse der Nachprüfungen sind zu dokumentieren und für die Feststellung der Leistung maßgebend Genetische Besonderheiten und Erbfehler Der BDF legt die verbindliche Liste der genetischen Besonderheiten und Erbfehler für die unter ANLAGE 2 aufgeführten Rassen fest. Dieser hat sich verpflichtet, die Liste auf dem aktuellen Stand zu halten und nur dann zu ändern, wenn neue gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen. Änderungen werden der zuständigen Behörde sowie den Mitgliedern unverzüglich mitgeteilt. Die Liste ist Bestandteil der Zuchtbuchordnung (ANLAGE 6). Das Verfahren der Feststellung von Erbfehlern erfolgt nach wissenschaftlich anerkannten Grundsätzen und wird auf bestimmte Gruppen (wie z. B. Bullen, die zur künstlichen Besamung eingesetzt werden; Bullenmütter, ET-Spendertiere) beschränkt. Die Ergebnisse durchgeführter Untersuchungen auf genetische Besonderheiten und Erbfehler sind im Zuchtbuch zu führen und auf der Zuchtbescheinigung anzugeben. Hinweis: Sofern der Zuchtverband die Meldung von Missbildungen wünscht, ist hier eine entsprechende Aussage zu formulieren Durchführung der Zuchtwertschätzung (ANLAGE 5 ) Alle im Rahmen der Durchführung des Zuchtprogrammes über Leistungsprüfungen erfassten Daten sind von den Mitgliedern an die... Züchtervereinigung... unverzüglich und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Alle Ergebnisse der Leistungsprüfungen werden ins Zuchtbuch eingetragen und fließen entsprechend ANLAGE 5 in die Zuchtwertschätzung ein. Die.Züchtervereinigung ist unter Beachtung der tierzuchtrechtlichen Bestimmungen berechtigt, mit anderen Zuchtorganisationen in allen Bereichen des Zuchtprogrammes zusammenzuarbeiten. Ebenso ist sie berechtigt, mit anderen Stellen oder dritten Dienstleistern (Landeskontrollverband, Rechenzentren, Besamungsstation etc.) zu kooperieren oder diese in ihre Aufgabenerfüllung 15

16 Bundesverband Deutscher Fleischrinderzüchter und -halter e.v. einzubinden, soweit sie dies zur Wahrnehmung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben für erforderlich hält Zuchtwertschätzung Fleisch und Fruchtbarkeit Das vit, Verden, ist von der Züchtervereinigung mit der Zuchtwertschätzung für die Rassen entsprechend ANLAGE 2 beauftragt und führt auf Basis der erfassten Merkmale und nach einem von der Züchtervereinigung vorgegebenen Verfahren, das den Vorgaben des BDF entspricht, jeweils Zuchtwertschätzungen durch. Die jeweils neuesten Ergebnisse von Zuchtwertschätzungen werden im Zuchtbuch eingetragen Körindex, Pedigree - Index Der Körindex wird von der Züchtervereinigung für die in ANLAGE 2 genannten Rassen berechnet (siehe ANLAGE 5). Die Berechnung des Pedigree - Indexes erfolgt durch die Züchtervereinigung nach dem in ANLAGE 5 beschriebenen Verfahren. 4. Controlling Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen, mit der Dritte beauftragt werden, unterliegen einem Controlling-Verfahren durch die Züchtervereinigung. 5. Datennutzung Zur Ermöglichung der satzungsgemäßen Aufgabenwahrnehmung der Züchtervereinigung bevollmächtigt das Mitglied die Züchtervereinigung die unter den Punkten 2 und 3 genannten Daten, auch sofern sie von dritter Seite erhoben wurden, anzufordern und Datenzugang sowie Datenherausgabe geltend zu machen. Die Züchtervereinigung wird im Innenverhältnis zu dem Mitglied hiervon nur zu satzungsgemäßen Zwecken und unter Wahrung der gesetzlichen Bestimmungen Gebrauch machen. Erfährt die Züchtervereinigung davon, dass derartige Daten von dritter Stelle erhoben und ermittelt wurden, wird sie das Mitglied hierüber informieren und darauf hinweisen, dass die Vollmacht gegenüber dem Dritten ausgeübt wird. Die Bevollmächtigung der Züchtervereinigung im Außenverhältnis gegenüber dem Dritten bleibt hiervon unberührt. Die Mitglieder gestatten der Züchtervereinigung die Weitergabe aller Daten ihrer Zuchttiere, wenn die Züchtervereinigung dies im Rahmen der züchterischen Arbeit, der Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben und in der züchterischen Zusammenarbeit mit anderen Zuchtorganisationen oder zur Aufgabenerfüllung eingebundenen Organisationen und Stellen (Bsp. Landeskontrollverbände, Rechenstelle oder Besamungsstationen, insbesondere auch eine von der Züchtervereinigung selbst betriebene Besamungsstation etc.) für erforderlich hält. 16

17 Bundesverband Deutscher Fleischrinderzüchter und -halter e.v. Die Vollmacht gilt mit Beitritt des Mitglieds zu der Züchtervereinigung als erteilt und wird mit dessen Eintritt wirksam. Die mit dieser Regelung verbundene Bevollmächtigung der Züchtervereinigung gilt mit Datum ihres Inkrafttretens auch mit Blick auf bereits eingetragene Mitglieder. Fordert der Dritte (speichernde Stelle) einen weitergehenden Nachweis der Bevollmächtigung, ist das Mitglied verpflichtet, diesen der Züchtervereinigung nach Mitteilung des satzungsgemäßen Anlasses der Datennutzung zu erteilen. 6. Rechte und Pflichten der Mitglieder im Vollzug der Zuchtbuchordnung Ein erfolgreiches Zuchtprogramm basiert auf der engen Zusammenarbeit zwischen Mitgliedern und Züchtervereinigung. Zur Erreichung dieser Ziele verpflichten sich die Mitglieder 6.1 in ihrem Tierbestand die für die Durchführung des Zuchtprogramms erforderlichen Leistungsprüfungen und Bewertungen durchführen zu lassen bzw. durchzuführen und deren Durchführung zu unterstützen; 6.2 dafür zu sorgen, dass alle Daten (z. B. Abstammung, Besamung bzw. Bedeckung und Abkalbung) wahrheitsgetreu angegeben werden und die Kennzeichnung der Tiere gemäß der gesetzlichen Bestimmungen erfolgt; 6.3 die für die Zuchtbuchordnung erforderlichen Unterlagen ordnungsgemäß zu führen und ab dem Zeitpunkt der letzten Eintragung mindestens für die Dauer von 10 Jahren aufzubewahren; 6.4 den Eigentumswechsel von Tieren und Embryonen der.züchtervereinigung anzuzeigen; 6.5 sich an allen zur Durchführung des Zuchtprogrammes erforderlichen Maßnahmen zu beteiligen; 6.6 alle für Zuchtbuchführung, Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung erforderlichen Daten zu erheben, zur Verfügung zu stellen sowie genetische Besonderheiten zu dokumentieren und an die.. Züchtervereinigung. umgehend zu melden; 6.7 in alle für die Zuchtbuchführung erforderlichen Unterlagen auf Anforderung der Züchtervereinigung bzw. seinem Beauftragten Einblick zu gewähren: 17

18 Bundesverband Deutscher Fleischrinderzüchter und -halter e.v. 6.8 Die Mitglieder haben gemäß der Satzung das Recht, gegen Entscheidungen der Züchtervereinigung im Vollzug der Zuchtbuchordnung und des Zuchtprogrammes Einspruch zu erheben. 7. Inkrafttreten Die Zuchtbuchordnung wurde am... von/vom beschlossen und tritt am... in Kraft. 18

19 ANLAGE 1 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung Zuchtbucheinteilung (auf der Grundlage der Verordnung über Zuchtorganisationen vom ) UNTERTEILUNG DES ZUCHTBUCHES Anforderungen an Bullen Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung eines Zuchtbuches derselben Rasse eingetragen Anforderungen an Kühe Vater und Großväter in der Hauptabteilung eines Zuchtbuches derselben Rasse eingetragen HAUPTABTEILUNG DES ZUCHTBUCHES REINRASSIGE ZUCHTTIERE Abteilung A Herdbuch A Ergebnisse der Leistungsprüfung, der Körung und der Zuchtwertschätzung, laut Zuchtbuchordnung gemäß 3.4. und 3.6. RZF* oder PI* vorhanden (Rassen laut ANLAGE 2 Nr. 1), sonst Körindex In den Merkmalen Typ und Skelett mindestens jeweils Note 6 bei Körung und in der Summe aus T + S Tage-Gewicht muss vorliegen ( gilt nicht für Rassen laut ANLAGE 2 Nr. 3 und 4) DNA-Karte oder anderes anerkanntes Verfahren der Abstammungssicherung muss vorliegen Mutter in der Hauptabteilung des Zuchtbuches derselben Rasse eingetragen oder Mutter und Muttersmutter im Zuchtbuch derselben Rasse eingetragen und Mutter mit ausgewiesenem RZF (bei RZF-Rassen). (Beschluss ) Ergebnisse der Leistungsprüfung, der Einstufung und der Zuchtwertschätzung laut Zuchtbuchordnung gemäß 3.4. und 3.6. Eigenleistung bei 200- und / oder 365-Tagen vorhanden (Gilt nicht für Rassen lt. ANLAGE 2 Nr. 3 und 4) RZF liegt vor (Gilt nur für Rassen lt. ANLAGE 2 Nr. 1) Bewertung in Typ und Skelett mindestens jeweils Note 6 *PI Pedigree - Index; RZF Relativzuchtwert Fleisch 19

20 ANLAGE 1 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung (FORTSETZUNG ANLAGE 1) (FORTSETZUNG) HAUPTABTEILUNG Abteilung B Herdbuch B - Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung eines Zuchtbuches derselben Rasse eingetragen 1. Vater und Großväter in der Hauptabteilung eines Zuchtbuches derselben Rasse eingetragen 2. Mutter in der Hauptabteilung des Zuchtbuches derselben Rasse eingetragen oder Mutter und Muttersmutter im Zuchtbuch derselben Rasse eingetragen - Vater in der Hauptabteilung A des Zuchtbuches eingetragen BESONDERE ABTEILUNG IM ZUCHTBUCH EINGETRAGENE ZUCHTTIERE Abteilung C Vorbuch C nicht möglich - Mutter mindestens in der Abteilung D der besonderen Abteilung im Zuchtbuch eingetragen - Ergebnisse der Leistungsprüfung, der Enstufung und Zuchtwertschätzung laut Zuchtbuchordnung gemäß 3.4. und Eigenleistung bei 200- und / oder 365-Tagen vorhanden (Gilt nicht für Rassen lt. ANLAGE 2 Nr. 3 und 4) - RZF liegt vor (Gilt nur für Rassen lt. ANLAGE 2 Nr. 1) Abteilung D Vorbuch D nicht möglich - Bewertung in Typ und Skelett mindestens jeweils Note 6 -Bewertung in Typ und Skelett mindestens jeweils Note 6 Rassen mit abweichender Zuchtbucheinteilung gemäß der ANLAGE 1, sind in ANLAGE 2 unter Punkt Ausnahmeregelungen zur Zuchtbucheinteilung genannt. 20

21 ANLAGE 2 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung Einteilung der Rassen 1. Rassen mit Zuchtwertschätzung Fleischleistung nach Mehrmerkmals-Tiermodell - Angus - Blonde d Aquitaine - Charolais - Fleckvieh/Fleisch - Hereford - Limousin - Salers - Uckermärker 2. Rassen ohne Zuchtwertschätzung Fleischleistung nach Mehrmerkmals-Tiermodell - Aubrac - Brahman - Chianina - Gelbvieh (GEH) - Grauvieh - Hinterwälder (GEH) - Limpurger (GEH) - Maine Anjou - Murray Grey - Parthenaise - Piemonteser - Pinzgauer (GEH) - Rotes Höhenvieh (GEH) - Shorthorn (GEH) - Vogesenrind - Wagyu - Weiß-blaue Belgier 3. Nicht-Wiegerassen - Dexter - English Longhorn - Fjällrind (ZL-Tagung ) - Galloway - Highland Cattle - Lakenvelder (GEH) - Luing - Texas Longhorn - Wasserbüffel - Welsh Black - White Park (GEH) - Whitebred Shorthorn - Zwergzebu 4. Weitere, gefährdete, Rassen - Glanrind - Murnau-Werdenfelser 21

22 ANLAGE 2 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung - Pustertaler 5. Rassen mit Zuchtwertschätzung Fruchtbarkeit nach Mehrmerkmals-Tiermodell - Angus - Blonde d Aquitaine - Charolais - Fleckvieh - Galloway - Hereford - Highland Cattle - Limousin - Rotes Höhenvieh - Salers - Uckermärker Ausnahmeregelungen zur Zuchtbucheinteilung Abweichend von der Zuchtbucheinteilung gemäß ANLAGE 1 der Zuchtbuchordnung wird für die Rassen - Angus (AA) - Wagyu - Charolais - Hereford - Fleckvieh-Simmental ein geschlossenes Zuchtbuch geführt. (Hinweis: D.h. die besonderen Abteilungen C und D laut ANLAGE 1 auf der weiblichen Seite entfallen für diese Rassen ab einem vom BDF gesetzten Stichtag). Die besonderen Abteilungen C und D laut ANLAGE 1 auf der weiblichen Seite entfallen für die Rasse Angus ab dem , für die Rassen Charolais, Hereford und Fleckvieh- Simmental ab dem Angus: Weibliche Nachkommen, von im Hauptbuch mit Code 41 eingetragenen Kühen, können über die Anpaarung von drei Bullen mit Code 42 in direkter Generationenfolge, bei dieser Genealogie, im Hauptbuch mit Code 42 eingetragen werden. (Beschluss vom ) Ausnahmeregelungen von der Zuchtbucheinteilung gemäß ANLAGE 1 bestehen darüber hinaus für folgende Rassen: - Glanrind - Murnau Werdenfelser - Pustertaler - Zwergzebu Festlegungen zu diesen Ausnahmeregelungen trifft die Züchtervereinigung in Abstimmung mit dem BDF. Die von der in ANLAGE 1 abweichenden Zuchtbucheinteilungen sind in ANLAGE 3 der ZBO jeweils hinter der Zuchtzielbeschreibung der hier genannten Rasse aufgeführt. Regelung zur Anerkennung von Tieren der gleichen Rasse, einer anderen Nutzungsrichtung (Doppelnutzung) 22

23 ANLAGE 2 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung Betroffene Rassen: - Fleckvieh - Gelbvieh - Grauvieh - Hinterwälder - Limpurger - Murnau-Werdenfelser - Pinzgauer - Pustertaler Die Tiere aus der Doppelnutzung werden in die Zuchtbücher Fleischnutzung eingetragen und haben einen Eintragungsanspruch sofern sie in der Hauptabteilung eines Zuchtbuches eingetragen sind. Für die Eintragung in die entsprechende Herdbuchstufe, gelten die Kriterien des Zuchtbuches Fleischnutzung. Eine Doppeleintragung ist nicht zulässig. Ohne Besitzwechsel bleiben die Tiere im ursprünglichen Zuchtbuch eingetragen und werden im neuen Zuchtbuch nur vermerkt (z.b. Einsatz von Sperma eines Doppelnutzungsbullen in der Fleischnutzung). 1. Voraussetzung für die Eintragung weiblicher Tiere in Herdbuch A bzw. Zulassung zur Kuheinstufung: - Vater gekört/herdbuch A (in der Doppelnutzung) - Mutter in Hauptabteilung (in der Doppelnutzung) und / oder 365- Tage Wiegung vorhanden 2. Voraussetzung für die Eintragung männlicher Tiere in Herdbuch A bzw. Zulassung zur Körung: - Vater gekört/herdbuch A (in der Doppelnutzung) - Mutter in Hauptabteilung (in der Doppelnutzung) Tage Wiegung vorhanden 3. KB-Bullen, die nur vermerkt werden, werden wie A-Bullen behandelt. Bei denen unter Punkt 4 aufgeführten Rassen mit Erhaltungszuchtprogramm sind keine Leistungen erforderlich. Die Eintragung erfolgt in Hauptabteilung A, wenn das Tier in der Doppelnutzung in der Hauptabteilung eingetragen ist. 23

24 ANLAGE 3 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung RASSEBESCHREIBUNG UND ZUCHTZIEL DER RASSE ANGUS RASSEBESCHREIBUNG Farbe: Hornstatus: Körperbau: einfarbig rot oder schwarz. Die Rasse ist genetisch hornlos. Angus-Rinder gehören unter den Fleischrinderrassen zu den mittelrahmigen Typen. Sie zeigen einen langgestreckten Körperbau mit tiefer Rippe. Schulter und Rücken sind breit angelegt und gut bemuskelt. Das Becken ist lang, breit und leicht geneigt und bietet beste Voraussetzungen für leichte Abkalbungen. Die Ausformung der Keulenbemuskelung ist tief und breit mit guter Ausprägung der Innenkeule. Charakteristisch für die Angus-Tiere sind der leichte, kurze Kopf, der feine Knochenbau, die sehr korrekten Gliedmaßen und die kurzen, festen Klauen. Fest ansitzende, mit kurzen, gut saugfähigen Strichen versehene Euter ermöglichen eine lange Nutzungsdauer der Kühe. Produktionseigenschaften: Durch ihren ruhigen Charakter wird der Umgang mit den Tieren sehr erleichtert. Mit ihrer tiefen Rippe und Rumpfigkeit erlangen sie eine herausragende Weideeignung, die weltweit an der Rasse Angus geschätzt wird. Auch auf schlechten Weidestandorten bringen die Tiere noch hohe Marktleistungen. Durch die Frühreife der Angus-Rinder eignet sich die Rasse hervorragend für die erste Belegung mit 15 Monaten; die erste Abkalbung erfolgt problemlos mit 2 Jahren und die Tiere erreichen nach dem 3. Kalb ihr Endgewicht. Die gute Milchleistung der Kühe ermöglicht eine lange Säugeperiode von über 9 Monaten mit sehr guten Absetzgewichten der Kälber. Das überdurchschnittliche Aufnahmevermögen für Grobfutter, die einfache Handhabung und die guten Leistungen der Mastremonten begründen die hohe Wirtschaftlichkeit der Rasse Angus. Bei guter Ausprägung der wertvollen Teilstücke am Schlachtkörper zeigen die Tiere eine deutliche genetische Überlegenheit bei den Merkmalen Zartheit und Marmorierung des Fleisches. Eckdaten für ausgewachsene Bullen und Kühe: Bullen Kühe Kreuzbeinhöhe, cm um 145 um 136 Gewicht, kg um um 700 ZUCHTZIEL Die definierten Farben der Rassebeschreibung sind absolut bindend. Weiße Pigmente sind unerwünscht und werden nur auf der Bauchlinie hinter dem Nabel bis zum Euter bzw. am Euter, bei Bullen hinter dem Präputium zugelassen. Tiere mit davon abweichenden weißen Flecken erhalten die Typnote 4. Jegliche Abweichung von der genetischen Hornlosigkeit wie z. B. Scurs führt zur Typnote 4. Die Definitionen der Rassebeschreibung sind bei der Exterieurbeurteilung uneingeschränkt anzuwenden. Bei gleichmäßiger Breite des Oberkörpers wird besonderer Wert auf straffe 24

25 ANLAGE 3 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung Übergänge und harmonische Proportion gelegt. Neben der korrekten Ausbildung und Stellung von Gliedmaßen und Klauen wird viel Wert auf einen einwandfreien Bewegungsablauf gelegt. Bei der Bemuskelung wird besonders auf eine gute Ausprägung an Schulter, Rücken und Keule geachtet. Die gute Milchleistung und Mütterlichkeit der Anguskuh, in Verbindung mit regelmäßigen Abkalbungen und lebendgeborenen Kälbern, sorgen für beste Aufzuchtleistung und eine lange Nutzungsdauer. Gravierende Euterfehler wie nicht saugfähige Zitzen oder zu tief hängende Euter werden mit Typnote 4 bewertet. Tiere, die der Genealogie AA entsprechen, werden zusätzlich ausgewiesen. Verabschiedet durch den Ausschuss Zucht Zuchtleiter 18. Juni

26 ANLAGE 3 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung RASSEBESCHREIBUNG UND ZUCHTZIEL DER RASSE AUBRAC RASSEBESCHREIBUNG Farbe: Körperbau: Das Haarkleid ist rötlich-braun, jedoch nuanciert variierend von weizengelb bis grau-weißlich. Der Farbton verstärkt sich an den Schultern und der Kruppe. Diese Eigenschaft ist besonders bei den Bullen betont, bei denen auch die Vorhand fast ins Schwarze übergeht. Schleimhäute, Schwanzquaste, Klauen, Hornspitzen sowie der Ohrenrand und dessen Haare sind schwarz. Die Basis der Hörner ist hell. Beim männlichen Tier sind der untere Hodensack und der Pinsel schwarz. Das Flotzmaul, der Rand der Augenlider und die Wimpern sind schwarz und von einer weißen Umrandung gesäumt. Mittelrahmiges Rind mit sehr gutem Fundament. Die Gliedmaßen sind kurz und fein. Die Klauen sind fest. Die Rückenlinie verläuft geradlinig, die Brust ist ausgesprochen tief und an den Rippen abgerundet. Die breite Keule ist ausgeprägt und harmonisch lang. Der Schwanzansatz ist relativ hoch. Der Schwanz ist fein und lang. Die Beckenöffnung ist groß. Der Kopf ist durch eine quadratische Stirn geprägt und endet ausdrucksvoll in einem kurzen und breiten Flotzmaul. Die Ohren sind mittelgroß und fein. Die Hörner ragen im rechten Winkel, schräg im Ansatz leicht nach vorne, aus dem Kopf, werden dann zurückgenommen und zeigen dann in einem schönen Schwung nach vorne. Die genetische Hornloszucht ist zugelassen. Produktionseigenschaften: - sehr widerstandsfähig - gute Eignung für ganzjährige Freilandhaltung - genügsam, leichtkalbig, langlebig, fruchtbar - sehr friedfertig Eckdaten für ausgewachsene Bullen und Kühe: Bullen Kühe Kreuzbeinhöhe, cm um 140 um 130 Gewicht, kg um um 675 ZUCHTZIEL Die in der Rassebeschreibung vorgegebene Farbe ist einzuhalten. Nicht toleriert werden (Typnote maximal 4): - weiße Flecken (Ausnahme: Die rassetypische Weißfärbung um das Flotzmaul und die Augen sowie die weißen Striche über dem Augenlid oder zwei weiße Punkte links und rechts oberhalb des Flotzmauls sind erwünscht). - eine rote Schwanzquaste Der erwünschte Körperbau ist bei Exterieurbewertungen entsprechend der Rassebeschreibung zu berücksichtigen. Bullen sollten über hohe Tageszunahmen bei gleichmäßig guter Bemuskelung an Schulter, Rücken, Lende und Keule verfügen. Eine zu stark betonte 26

27 ANLAGE 3 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung Muskelentwicklung ist nicht erwünscht. Mit guter, Fruchtbarkeit, problemloser Abkalbung sowie guter Milchleistung und Mütterlichkeit soll die Aubrackuh jährlich ein gesundes, vitales Kalb aufziehen. Zu tief hängende Euter und nicht saugfähige Zitzen werden mit einer Typnote von max. 4 bewertet. Verabschiedet durch den Ausschuss Zucht Zuchtleiter 27. November

28 ANLAGE 3 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung RASSEBESCHREIBUNG UND ZUCHTZIEL DER RASSE BLONDE D AQUITAINE RASSEBESCHREIBUNG Ursprungsland: Farbe: Körperbau: Haarkleid: Frankreich einfarbig hellgelb bis weizenfarben mit Aufhellungen um Augen und Flotzmaul; Innenseiten der Extremitäten und Bauchunterseite hell; rosa erscheinende unpigmentierte Schleimhäute; es sollen keine schwarzen Haare und weiße Flecken vorkommen; helles, elfenbeinfarbenes Horn mit dunklerem Ende großrahmig; rechteckformatig durch ausgeprägte Körper- und Beckenlänge; feingliedriger Knochenbau; feine Haut; kleiner Kopf mit breiter Stirn und ausgeprägtem Flotzmaul; dreieckige Gesichtsansicht; mittellanges, nach vorn leicht abfallend gebogenes, feines Horn, enthornt oder genetisch hornlos; ausgeprägte Bemuskelung in allen fleischtragenden Körperpartien, vor allem in Rücken und Keule kurzhaarig, glatt Produktionseigenschaften: ruhiges, umgängliches Wesen; leichte Geburten; feingliedrige, vitale Kälber; hohe Nettozunahmen; beste Fleischqualität mit geringer Fettauflagerung; feine Fleischfaser; hohe Schlachtausbeute; langlebige, produktive Tiere; gute Einkreuzungsfähigkeit in Milch- und Fleischrassen zur Verbesserung der Ausschlachtungsergebnisse Eckdaten für ausgewachsene Bullen und Kühe: Die Rasse Blonde d Aquitaine ist großrahmig in Rechteckform. Innerhalb der Rasse werden die Tiere in Groß, Mittel und in Klein eingestuft. Die Rahmenbeschreibung ist kein Qualitätskriterium Bullen Kühe Kreuzbeinhöhe, cm um 160 um 150 Gewichte Um Um 1000 ZUCHTZIEL Die in der Rassebeschreibung vorgegebene Farbe ist einzuhalten. Eine deutliche Pigmentierung der sichtbaren Schleimhäute, weiße Flecken und schwarze Haare sind bei Exterieurbewertungen in der Typnote mit max. 4 zu bewerten. Der erwünschte Körperbau ist bei Exterieurbewertungen entsprechend der Rassebeschreibung zu berücksichtigen. Die Bewertung des Körperbaus ist bei behörnten, enthornten und genetisch hornlosen Tieren gleich. 28

29 ANLAGE 3 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung Für Bullen und weibliche Tiere gilt gleichermaßen, dass nur eine leichte, wenig geschwungene Oberlinie toleriert wird. Der Rücken muss aber fest sein. Besonderer Wert wird auf korrekte, feine Gliedmaßen und gute Klauen gelegt. Die Blonde d Aquitaine-Kühe sollen eine gute Aufzuchtleistung zeigen; d. h. regelmäßig lebend geborene Kälber, gute Milchleistung und eine gute Mütterlichkeit. Zu tief hängende Euter und nicht saugfähige Zitzen werden mit Typ 4 bewertet. Eine lange Nutzungsdauer wird angestrebt. Verabschiedet durch den Ausschuss Zucht Zuchtleiter 27. November

30 ANLAGE 3 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung RASSEBESCHREIBUNG UND ZUCHTZIEL DER RASSE BRAHMAN RASSEBESCHREIBUNG Ursprungsland: USA, Lateinamerika Farbe: überwiegend grau und rot, gescheckte Tiere auch vorkommend Körperbau: Produktionseigenschaften: Brahman-Rinder gehören zu Bos indicus-typen, die behornt und genetisch hornlos vorkommen. Charakteristische Merkmale sind ein langer Kopf, lange, herabhängende Ohren und eine stark ausgeprägte Wamme. Der Buckel ist bei Bullen stärker ausgeprägt als bei Kühen. Straffer Rücken, leichte Beckenneigung, kräftiger Knochenbau und schwarze Klauen sind typisch für Brahman-Rinder. Gleichmäßige Bemuskelung an Schulter, Rücken und Keule. Präputium der Bullen stark ausgeprägt. Mutterkuhhaltung, regelmäßige normale Abkalbung, sehr vitale Kälber, Robust und widerstandsfähig, ausgeprägte Anpassungsfähigkeit an schwankende Futterintensität, gute Hitzeresistenz und Marschfähigkeit, ausgeprägte Muttereigenschaften. Eckdaten für ausgewachsene Bullen und Kühe: Bullen Kühe Kreuzbeinhöhe, cm um 145 um 137 Gewicht, kg um 1000 um 650 ZUCHTZIEL Die typischen Brahman-Merkmale wie gut erkennbarer Buckel und lange Ohren sind bindend und Voraussetzung. Deutliche Abweichungen davon werden mit mit einer Typnote von max. 4 bewertet. Ein ebenes bzw. ansteigendes Becken sowie helle Klauen führen ebenfalls zur Typnote 4. Für Bullen und Kühe gilt: ausgeglichene Bemuskelung ohne starke Betonung einer Körperpartie, tadelloser Bewegungsablauf und kurze Klauen. Regelmäßige Abkalbung ohne Hilfe und gute Aufzuchtleistung sind wichtige Merkmale der Brahman-Kuh. Gravierende Mängel bei Eutersitz oder Strichform werden mit max. Typnote 4 bewertet. Verabschiedet durch den Ausschuss Zucht Zuchtleiter 27. November

31 ANLAGE 3 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung RASSEBESCHREIBUNG UND ZUCHTZIEL DER RASSE CHAROLAIS RASSEBESCHREIBUNG Ursprungsland: Frankreich Farbe: Einfarbig weiß bis cremegelb; Flotzmaul, Klauen und Horn hell Körperbau: Kopf: - relativ kurzer, breiter, nicht zu großer Kopf - mit Horn oder genetisch hornlos - großes Flotzmaul Hals und Brust: - voll, breit und tief Rumpf: - harmonisch proportioniert, symmetrisch, breit und lang Schulter: - geschlossen (ohne Einschnürung) und vollfleischig Rippen: - gute Tiefe und Wölbung Rücken: - ausgeprägt bemuskelt - lang, breit und fest - eine leicht geschwungene Oberlinie ist akzeptiert Becken: - korrekte Lage und Breite - gut bemuskelt Keule: - ausgeprägt bemuskelt - nicht zu rund, aber mit tiefreichendem Muskelansatz innen und außen Beine: - nicht zu feinknochig, korrekt gewinkelt und gestellt, straffe Fesseln Gelenke: - fest und trocken Klauen: - breit und fest 31

32 ANLAGE 3 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung Euter: - fest ansitzend, mit vier gleichmäßig entwickelte Eutervierteln, Zitzen nicht zu lang und dick Produktionseigenschaften: - langlebig - fruchtbar - jährliche normale Kalbungen - ruhiges Temperament (gutmütig) - gute Herdenbindung - gute Muttereigenschaften - vitale Kälber - höchste Mastleistung und hohes Grundfutteraufnahmevermögen - hohe Ausschlachtung und ausgeprägte Bemuskelung mit relativ geringen Fetteinlagerungen- und auflagerungen am Schlachtkörper Eckdaten für ausgewachsene Bullen und Kühe: Charolais sind großrahmig innerhalb der Rinderpopulation. Es gibt sie klein-, mittelund großrahmig innerhalb der Rasse. Die Rahmengröße ist kein Kriterium für den Wert des Tieres. Bullen Kühe Kreuzbeinhöhe, cm um 155 um 145 Gewicht, kg um um 850 ZUCHTZIEL Die in der Rassebeschreibung vorgegebene Farbe ist einzuhalten. Ein dunkles Flotzmaul und deutlich abgesetzte, großflächige Pigmentierung der Haut sind bei Körung oder Einstufung in der Typnote mit max. 4 zu bewerten. Der erwünschte Körperbau ist bei Exterieurbewertungen entsprechend der Rassebeschreibung zu berücksichtigen. Die Tatsache, dass in der Zucht auch genetisch hornlose Tiere erwünscht sind, hat keine andere Bewertung des Körperbaus dieser Tiere zur Folge. Für Bullen und weibliche Tiere gilt gleichermaßen: Die Schulterpartie soll voll sein und der Rücken und das Becken breit. Die Oberlinie kann im Schulterbereich ein wenig geschwungen sein, der Rücken aber muss fest sein. Besonderer Wert wird auf korrekte Gliedmaßen und korrekte Klauen gelegt. Bullen sollen sehr hohe Zunahmen zeigen und eine besonders gute Bemuskelung an Schulter, Rücken und Keule. Weibliche Tiere sollen hohe Zunahmen zeigen und eine gute Bemuskelung an Schulter, Rücken und Keule. Die Charolaiskuh soll aufgrund regelmäßig lebend geborener Kälber, guter Milchleistung und guter Mütterlichkeit eine gute Aufzuchtleistung zeigen. Eine lange Nutzungsdauer wird angestrebt. Zu tief hängende Euter und nicht saugfähige Zitzen werden mit Typ 4 bewertet. Verabschiedet durch den Ausschuss Zucht Zuchtleiter 18.Juni

33 ANLAGE 3 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung RASSEBESCHREIBUNG UND ZUCHTZIEL DER RASSE CHIANINA RASSEBESCHREIBUNG Ursprungsland: Italien Farbe: Einfarbig porzellanweiß bis leicht grau; Wimpern und Schwanzquaste sind schwarz; die Haut ist stark pigmentiert, dadurch sind schwach behaarte Stellen (Schleimhäute) dunkel; Flotzmaul, Klauen und Hornspitzen sind ebenfalls dunkel; Kälber werden rötlich-gelb geboren und färben nach ca. 2 Monaten um Haarkleid: kurzhaarig, glatt Körperbau: Chianina sind die größte Rinderrasse der Erde. Die Rasse hat einen sehr langen Rumpf und geschlossene Schulterpartie. Der Kopf ist mittellang und schmal. Charakteristisch für die Rasse ist ihr feiner Knochenbau. Produktionseigenschaften: Die Tiere der Rasse sind langlebig und fruchtbar. Die Kühe haben bei jährlicher normaler Kalbung gute Muttereigenschaften. Die Kälber sind feingliedrig und vital. Es werden hohe Mastendgewichte mit guter Schlachtausbeute erzielt. Eckdaten für ausgewachsene Bullen und Kühe: Bullen Kühe Kreuzbeinhöhe, cm um 170 um 160 Gewicht, kg um um 1000 ZUCHTZIEL Die in der Rassebeschreibung angegebene Farbe ist einzuhalten. Eine nicht deutliche Pigmentierung der Schleimhäute sind bei Körung oder Einstufung in der Typnote mit max. 4 zu bewerten. Der erwünschte Körperbau ist bei Exterieurbewertungen entsprechend der Rassebeschreibung zu berücksichtigen. Die Tatsache, dass in der Zucht auch genetisch hornlose Tiere erwünscht sind, hat keine andere Bewertung des Körperbaus dieser Tiere zur Folge. Für Bullen und weibliche Tiere gilt gleichermaßen: 33

34 ANLAGE 3 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung Die Oberlinie kann im Schulterbereich ein wenig geschwungen sein, der Rücken aber muss fest sein. Besonderer Wert wird auf korrekte, feine Gliedmaßen und korrekte Klauen gelegt. Die Tiere sollen sehr hohe Zunahmen zeigen und eine besonders gute Bemuskelung an Schulter, Rücken und Keule. Die Chianinakuh soll aufgrund regelmäßig lebend geborener Kälber, guter Milchleistung und guter Mütterlichkeit eine gute Aufzuchtleistung zeigen. Eine lange Nutzungsdauer wird angestrebt. Zu tief hängende Euter und nicht saugfähige Zitzen werden mit Typ 4 bewertet. Verabschiedet durch den Ausschuss Zucht Zuchtleiter am 26.November

35 ANLAGE 3 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung RASSEBESCHREIBUNG RASSEBESCHREIBUNG UND ZUCHTZIEL DER RASSE DEXTER Ursprungsland: Südwesten Irlands (Grafschaft Kerry) Produktionsziel: Zweinutzungsrasse bei überwiegender Mutterkuhhaltung / Fleischvermarktung. Produktionseigenschaften: Robust und widerstandsfähig; jährliches problemloses Abkalben; gutmütiges Temperament, gute Muttereigenschaften mit genügend Milch; vitale Kälber. Gute Eignung zur Landschaftspflege (genügsam, wenig Trittschäden), ganzjährige Weidehaltung möglich. Farbe: Kopf: Körperbau: Einfarbig schwarz, rot, dun. Weiße Flecken werden nur hinter dem Nabel am Unterbauch, am Euter und an der Scheide toleriert. Einzelne weiße Haare im Fell oder in der Schwanzquaste sind erlaubt. Rote und dun-farbige Tiere dürfen ein rosa oder ein dunkles Flotzmaul haben. kurz und breit, sich gefällig verjüngend zu breitem Maul. Genetisch bedingte Hornlosigkeit kommt vor.) Dexter kommen sowohl genetisch gehörnt als auch genetisch hornlos vor. Beide Varianten sind als gleichwertig anzusehen. (Beschluss ) Sehr kleiner Rahmen innerhalb des Rassenspektrums. Körper klein, breit und tief mit gerader Oberlinie und guter Bemuskelung. Beine mäßig lang, gut proportioniert zur Körpergröße mit korrekten Klauen. Schwanz gerade an der Wirbelsäule angesetzt. Eckdaten für ausgewachsene Bullen und Kühe: Bullen Kühe Kreuzbeinhöhe, cm Gewicht, kg um 530 um 380 ZUCHTZIEL Die in der Rassebeschreibung gemachten Vorgaben bzgl. Farbe und Körperbau sind bei Exterieurbewertungen entsprechend zu berücksichtigen. Geringe Körpergröße bei Einhaltung der o.g. Merkmale. Sukzessive züchterische Verdrängung des Bulldog-Gens (Chondrodysplasie). Auflage seit 1. April 2004: Bullen können nur in HB A aufsteigen, wenn sie Nicht-Träger (Non-Carrier) des Gens sind; dasselbe gilt für ab 2010 geborene weibliche Tiere (Nachweise über Abstammungsuntersuchung von freien Eltern oder Gentest /.VAN HAERINGEN, NL. Sind beide Eltern im Herdbuch als BF eingetragen, wird dieses für weibliche Nachzucht übernommen.) Importierte Tiere sind grundsätzlich auf das Bulldog- Gen zu testen (Beschluss ). 35

36 ANLAGE 3 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung Bei roten Tieren haben tief-dunkelbraune bis schwarze Köpfe und Beine bzw. Mehlmaul einen (1) Punkt Abzug in der Typnote zur Folge. Große, weiße Flecken (größer als Handfläche) im zugelassenen Bereich werden mit Typnote 5 und weiße Flecken außerhalb des zugelassenen Bereiches werden mit Typnote 4 bewertet. Gravierende Typ- oder Skelettmängel, nicht saugfähige Euter und deutliche Abweichungen von den beschriebenen Farben werden mit der Note 4 bewertet. Die Farbe brindle ergibt die Typnote 5. Die Dexterkuh soll aufgrund regelmäßig lebend geborener Kälber, guter Milchleistung und guter Mütterlichkeit jährlich ein wüchsiges Kalb aufziehen. Verabschiedet durch den Ausschuss Zucht Zuchtleiter 27. November

37 ANLAGE 3 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung RASSEBESCHREIBUNG UND ZUCHTZIEL DER RASSE ENGLISH LONGHORN RASSEBESCHREIBUNG Ursprungsland: Nordwesten und Mittelengland; Irland Produktionsziel und -eigenschaften: Extensive Fleischproduktion in Mutterkuhhaltung. Ruhiges und gutmütiges Temperament, Leichtkalbigkeit, gute Muttereigenschaften mit viel Milch, Langlebigkeit, Frohwüchsigkeit, fein marmoriertes Fleisch ohne Fettauflage. Kopf: Körperbau: Hörner fein in der Maserung, rosa an der Basis und ohne schwarz. Zwei Hornformen: Entweder seitlich gerade aus dem Kopf kommend und dann aufwärts geschwungen oder mit einer Innenkurve zum Maul strebend. Mittelrahmig innerhalb des Rassespektrums bei guter Körperlänge. Eckdaten für ausgewachsene Bullen und Kühe: Bullen Kühe Kreuzbeinhöhe, cm um 150 um 135 Gewicht, kg um um 550 Farbe: Der Körper kann in Farben von rot-braun bis grau gescheckt oder gesprenkelt sein. Charakteristisch ist eine weiße Linie auf dem Rücken bis herunter zum Schwanz. Bevorzugt wird ein weißer Fleck auf den Oberschenkeln. Unerwünscht: Zeichnungen ohne rot im Fell sowie schwarz auf den Hörnern oder schwarze Klauen. ZUCHTZIEL Das Produktionsziel bzw. die Produktionseigenschaften sowie die in der Rassebeschreibung vorgegebenen Merkmale sind einzuhalten. Die Farben sind sehr variabel. Farbabweichungen bei den Hörnern und Klauen und von der Weißzeichnung auf dem Rücken sind zu sanktionieren (Punktabzug in der Typnote je nach Ausprägung, bestenfalls jedoch 5). Gleiches gilt für abweichende Hornformen. Genetische Hornlosigkeit wird mit max. Typnote 4 bewertet. Die English Longhornkuh soll aufgrund regelmäßig lebend geborener Kälber, guter Milchleistung und guter Mütterlichkeit jährlich ein wüchsiges Kalb aufziehen. Zu tief hängende Euter und nicht saugfähige Zitzen werden mit Typ 4 bewertet. Verabschiedet durch den Ausschuss Zucht Zuchtleiter 27. November

38 ANLAGE 3 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung RASSEBESCHREIBUNG UND ZUCHTZIEL DER RASSE FLECKVIEH-SIMMENTAL RASSEBESCHREIBUNG Farbe: Körper: gedeckt, gescheckt, gefleckt, gesprenkelt vom dunklen Rotbraun bis zum hellen Gelb auf weißem Grund. Unterbauch überwiegend weiß. Füße und Schwanzquaste weiß Kopf: überwiegend weiß, helles Flotzmaul Körperbau: mittel- bis großrahmig innerhalb des Fleischrasse-Spektrums, lang, breit und tief im Rumpf trockene, in der Stärke zum Körperbau passende Gliedmaßen mit festen Klauen, gute und sehr gute Bemuskelung an allen wichtigen Körperpartien, gute und funktionale Euter Produktionseigenschaften: Ruhig und gutmütig; beste Weideeignung; sehr hohe Zunahmen; regelmäßiges, problemloses Abkalben; beste Muttereigenschaften, sehr gute Milchleistung; frohwüchsige Kälber, hohe Absetzgewichte, sehr gute Fruchtbarkeit, in der Mast hohes Futteraufnahmevermögen, sehr gute Zunahmen, ausgeprägte Bemuskelung, geringe Verfettung, marktgerechte Schlachtkörper Eckdaten für ausgewachsene Bullen und Kühe: Bullen Kühe Kreuzbeinhöhe, cm um 157 um 147 Gewicht, kg um um 800 ZUCHTZIEL Die in der Rassebeschreibung vorgegebene Farbe ist einzuhalten. Starke Farbabweichungen sind bei Körung oder Einstufung wie folgt zu bewerten. a) Farbe Kopf: max. Note 4 = weniger als geschätzt 20 % weiß b) Farbe Körper: max. Note 4 = komplett pigmentiert oder komplett unpigmentiert Für Bullen und weibliche Tiere gilt gleichermaßen: Genetische Hornlosigkeit, gut proportionierter Körperbau, harmonische Übergänge, nicht zu langer Kopf, volle und feste Schulter, Breite in Brust, Rücken und Becken, feste Oberlinie, korrekte Gliedmaßen und Klauen Bullen sollen sehr hohe Zunahmen zeigen, verbunden mit einer guten Bemuskelung an Schulter, Rücken und Keule. Weibliche Tiere sollen hohe Zunahmen zeigen, bei einer guten Bemuskelung an Schulter, Rücken und Keule. Wichtig sind korrekte, nicht zu große Euter mit einer Strichausbildung, 38

39 ANLAGE 3 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung die problemloses Saugen ermöglicht. Überdurchschnittliche Milchleistung innerhalb des Fleischrasse-Spektrums, gute Mütterlichkeit und problemlose, jährliche Kalbung Zu tief hängende Euter und nicht saugfähige Zitzen werden mit Typ 4 bewertet. Eine lange Nutzungsdauer wird angestrebt. Die Anpaarung von gehörnten Tieren ist möglich. Verabschiedet durch den Ausschuss Zucht Zuchtleiter 27. November

40 ANLAGE 3 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung RASSEBESCHREIBUNG UND ZUCHTZIEL DER RASSE FJÄLL-RIND RASSEBESCHREIBUNG Herkunft: Schweden Produktionsziel: Zweinutzungsrasse Produktionseigenschaften: Robust und widerstandsfähig; jährliches problemloses Abkalben; gutmütiges Temperament, gute Muttereigenschaften mit viel Milch; vitale Kälber. Gute Eignung zur Landschaftspflege (genügsam, wenig Trittschäden), ganzjährige Weidehaltung möglich. Farbe: Grundfarbe weiß; die Ohren sowie die Umgebung von Augen und Flotzmaul sind schwarz pigmentiert. Der Körper kann mehr oder weniger dunkle Flecken aufweisen. Kopf: Genetisch hornlos, nicht zu kurz. Körperbau Kleiner Rahmen innerhalb des Rassespektrums. Beine mäßig lang, gut proportioniert zur Körpergröße mit korrekten Klauen. Schwanz gerade an der Wirbelsäule angesetzt. Produktionseigenschaften: Ruhiges, gutmütiges Temperament, leichtkalbig, niedriges Kälbergewicht. Sehr gute Milchleistung der Kühe, schnellwüchsige Kälber. Gute Fleischqualität mit feiner Faser. Ideal für nicht intensive Haltungen ohne Kraftfutter, genügsam. ZUCHTZIEL: Die in der Rassebeschreibung vorgegebenen Farben und Merkmale sind weitgehend einzuhalten, wobei berücksichtigt werden muss, dass es sich um eine gefährdete Rasse handelt. Neben der korrekten Ausbildung und Stellung von Gliedmaßen und Klauen wird viel Wert auf einen einwandfreien Bewegungsablauf gelegt. Die gute Milchleistung und Mütterlichkeit des Fjäll-Rindes in Verbindung mit regelmäßigen Abkalbungen und lebendgeborenen Kälbern sorgen für beste Aufzuchtleistung und eine lange Nutzungsdauer. Gravierende Euterfehler, wie nicht saugfähige Zitzen oder zu tief hängende Euter werden mit Typnote 4 bewertet, ebenfalls starke Abweichungen von der genetischen Hornlosigkeit wie z.b. Scurs. Verabschiedet durch den Ausschuss Zucht Zuchtleiter am

41 ANLAGE 3 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung RASSEBESCHREIBUNG UND ZUCHTZIEL DER RASSE GALLOWAY RASSEBESCHREIBUNG Ursprungsland: Schottland Farbschläge: Einfarbig: schwarz, dun (blond) oder rot Am ganzen Körper pigmentiert. Weiße Flecken werden nur am Unterbauch hinter dem Nabel geduldet. Schwarze Kühe mit mahagonifarbenem Anflug am Körper. White: Grundfarbe weiß, optimaler Weise sind Maul, Ohren, Augenumrandungen und Füße pigmentiert. Fellflecken bis Handtellergröße sind zulässig. Unterzeichnungen führen zu Punktabzug, werden aber nicht als Farbfehler angesehen. Belted: Durchgehend weißer Bauchring ohne weitere weiße Flecken. Weiße Abzeichen an den Füßen sind nicht gestattet. Hautpigmentierungen im Belt sind erlaubt, Fellflecken nicht. Hautpigmentierungen am Penisschaft sind erlaubt. Rigget: Die Tiere sollen am Körper überwiegend pigmentiert sein. Optimal gezeichnete Tiere haben weiße Augentropfen und eine weiße Halskrause. Pigmentierung: schwarz, dun (blond), rot Fell: Körperbau: - dichtes, mittelfeines Unterhaar - längeres, gewelltes Oberhaar Kopf: - kurz und breit - unbedingt hornlos, auch keine Hornansätze - Ohren mittellang, breit, leicht nach vorn aufwärtsstehend mit starkem Behang - Augen groß und ausdrucksstark - Maul breit Hals und Brust: - voll, breit und tief; Länge passend zur Gesamterscheinung Rumpf: - harmonisch proportioniert, fließende Übergänge, kompakt und symmetrisch 41

42 ANLAGE 3 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung Schulter: - geschlossen (ohne Einschnürung) und vollfleischig Rippen: - lang, mit gutem Körperansatz Rücken: - lang und breit, gerade und fest, gut proportionierter Übergang in die Schwanzpartie - weibliche Tiere dürfen einen leicht erhöhten Schwanzansatz haben Becken: - gut entwickelt, korrekte Lage und Breite Keule: - vollfleischig, nicht zu rund mit tiefreichendem Muskelansatz Beine: - feinknochig, korrekt gewinkelt und gestellt, straffe Fesseln Gelenke: - fest und trocken Klauen: - breit und fest Euter: - fest ansitzend und behaart, vier gleichmäßig entwickelte Euterviertel, Zitzen nicht zu lang und fein Hoden: - dem Alter entsprechend entwickelt Penisschaft: - gerade und fest ansitzend Produktionseigenschaften: - genügsam - robust - langlebig - fruchtbar - leichtkalbig - jährliche Kalbungen - ruhiges Temperament (friedfertig) - starke Herdenbindung - gute Muttereigenschaften - vitale Kälber - Geschlechtsreife ab 5 Monaten - spätreif in der Körperentwicklung - Erstbelegung i.d.r. ab 24. Lebensmonat oder Mindestgewicht 350kg - gute Fleischleistung mit sehr gut marmorierter, feinfaseriger Fleischqualität - sehr gute Grundfutterverwertung (relativ niedriger Erhaltungsbedarf) 42

43 ANLAGE 3 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung Eckdaten für ausgewachsene Bullen und Kühe: Galloways sind klein- bis mittelrahmig innerhalb der Rinderpopulation. Es gibt sie klein-, mittel- und großrahmig. Die Rahmengröße ist kein Kriterium für den Wert eines Tieres. Bullen Kühe Kreuzbeinhöhe, cm um 135 um 125 Gewicht, kg um 850 um 580 ZUCHTZIEL Sowohl Bullen, als auch weibliche Tiere werden nicht auf maximale Zunahmen und Gewichte selektiert. Ein Monitoring für das Merkmal tägliche Zunahmen wird für Bullen anlässlich der Körung bis zu einem Alter von 18 Monaten vorgenommen. Im Vordergrund der Selektion stehen das Exterieur und die fruchtbare Kuh mit jährlicher Kalbung und lebend geborenen Kälbern. Eine lange Nutzungsdauer wird angestrebt. Die in der Rassebeschreibung bezüglich Farbschläge, Pigmentierung, Fell und Körperbau genannten Eigenschaften sind bei der Exterieurbeurteilung zu berücksichtigen. Beim Farbschlag einfarbig werden weiße Flecken außerhalb des Unterbauches und am/vorm Nabel mit der Typnote 4 bewertet. Beim Farbschlag white werden mehr als handtellergroße Fleckungen mit der Typnote 4 bewertet. Beim Farbschlag belted werden ein nicht durchgängiger Belt und Flecken im Belt mit der Typnote 4 bewertet. Hornansätze oder geringste Hornplatten sowie zu tief liegende Euter oder nicht saugfähige Zitzen werden mit max. Note 4 im Typ bewertet. Anpaarungen zwischen den unterschiedlichen Farbschlägen sind erlaubt; es wird aber, im Interesse der Reinhaltung der Genetik der einzelnen Farbschläge, ausdrücklich davon abgeraten. Verabschiedet durch den Ausschuss Zucht Zuchtleiter 27. November

44 ANLAGE 3 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung RASSEBESCHREIBUNG UND ZUCHTZIEL DER RASSE GELBVIEH -(ZUCHTRICHTUNG FLEISCHNUTZUNG) RASSEBESCHREIBUNG Farbe: Gelbvieh ist ein einfarbiges Rind mit Farbvariationen von hellgelb bis rotgelb. Weiße oder dunkle Flecken sind unerwünscht. Körperbau: Besonderer Wert wird gelegt auf korrekte, trockene Gliedmaßen, beste Bemuskelung, vor allem an den wertvollen Körperpartien, auf optimalen Rahmen und auf gute Euterqualität. Es gibt gehörnte und genetisch hornlose Tiere. Produktionseigenschaften: Gelbvieh wird sowohl in der Doppelnutzung (Milch und Fleisch) im Milchviehbetrieb als auch in der Fleischnutzung im Mutterkuh- und Mastbetrieb gehalten. In beiden Haltungsformen wird eine günstige Wirtschaftlichkeit erreicht durch ein hohes Futteraufnahmevermögen in Verbindung mit sehr gutem Fleischansatz, regelmäßiger Trächtigkeit, problemloser Abkalbung und Anpassungsfähigkeit. Bei ausschließlicher Verwendung zur Fleischproduktion wird ein frohwüchsiges Rind mit optimaler Fleischleistung angestrebt. Eine gute Milchleistung der Muttertiere ist Voraussetzung für hohe Absetzgewichte der Kälber. Weitere Merkmale der Rasse sind: Gutmütigkeit Anpassungsfähigkeit hervorragende Fleischqualität Eckdaten für ausgewachsene Bullen und Kühe: Bullen Kühe Kreuzbeinhöhe, cm um 155 um 145 Gewicht, kg um 1230 um 780 ZUCHTZIEL Die in der Rassebeschreibung vorgegebene Farbe ist einzuhalten. Weiße oder dunkle Flecken oberhalb der Bauchlinie sind unerwünscht und bei Exterieurbewertungen in der Typnote mit max. 4 zu bewerten. Der erwünschte Körperbau ist bei Exterieurbewertungen entsprechend zu berücksichtigen. Sowohl Bullen als auch weibliche Tiere sollen hohe Zunahmen zeigen, verbunden mit einer guten Bemuskelung an Schulter, Rücken und Keule. 44

45 ANLAGE 3 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung Mit guter Fruchtbarkeit, problemloser Abkalbung und Mütterlichkeit soll die Gelbviehkuh ein gesundes, vitales Kalb pro Jahr aufziehen. Als Voraussetzung für hohe Absetzgewichte wird eine gute Milchleistung der Muttertiere angestrebt. Zu tief hängende Euter und nicht saugfähige Zitzen werden mit max. Typnote bewertet. Weitere Merkmale: anzustrebendes Erstkalbealter: Monate Das Merkmal der genetischen Hornlosigkeit ist ein wichtiges Zuchtziel! Verabschiedet durch den Ausschuss Zucht Zuchtleiter 18. Juni

46 ANLAGE 3 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung RASSEBESCHREIBUNG UND ZUCHTZIEL DER RASSE GLAN-RIND RASSEBESCHREIBUNG Ursprungsland: Farbe: Körperbau: Deutschland, Region: Im Umfeld des Flüsschens Glan, Rheinland-Pfalz einfarbig hellgelb bis dunkelgelb mit Übergängen zu rötlich, helles Flotzmaul, Aufhellungen an Augen, Nase, Unterbauch und Innenseite der Beine Kopf relativ breit und kurz, genetisch behornt, breites Flotzmaul, gerade und feste Rückenlinie, tiefer liegende Sitzbeinhöcker bei Betonung des Kreuzkammes, tiefe Brust und Flanke, tiefe Wamme, feste Schulter, korrektes und trockenes Fundament, je nach Typ fein bis kräftig, feste Klauen, fest ansitzendes, drüsiges Euter mit gleichmäßiger Strichstellung Produktionseigenschaften: robust, genügsam; fruchtbar, langlebig; ruhiges Temperament; futterdankbar; leichtkalbig; gute Muttereigenschaften; relativ hohe Milchergiebigkeit für Mutterkühe; vitale Kälber. Gute Raufutterverwertung. Zartes, gut marmoriertes, feinfaseriges Fleisch, das sehr schmackhaft ist und geringe Garverluste aufweist. Geringe Fettein- und auflagerung am Schlachtkörper. Hohe Ausschlachtung mit etwa 60 %. Glanblutanteil mindestens 15 %, mindestens 75 % EGH (EGH = Einfarbig Gelbes Höhenvieh: Glan, Franken, Limpurger, Lahn). Wenn möglich sollen die Blutanteile mindestens auf den Herdbuchauszügen der Tiere aufgeführt werden. Eckdaten für ausgewachsene Bullen und Kühe: Die Rasse Glan ist mittel- bis großrahmig. Innerhalb der Rasse werden die Tiere in Groß, Mittel und in Klein eingestuft. Die Rahmenbeschreibung ist kein Qualitätskriterium. Eine gute Grundfutterverwertung, ein gutmütiges Temperament und korrektes Fundament sind wichtige Parameter für die Zuchttiere der Rasse. Bullen Kühe Kreuzbeinhöhe, cm um 145 um 135 Gewicht, kg um um 750 ZUCHTZIEL Im Rahmen eines Erhaltungszuchtprogramms sollen Typ und genetische Variabilität dieser gefährdeten Rasse in Reinzucht erhalten werden. 46

47 ANLAGE 3 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung Die in der Rassebeschreibung vorgegebene Farbe ist einzuhalten. Deutliche Farbabweichungen im Fell werden bei der Exterieurbewertung max. mit der Typnote 4 bewertet. Der erwünschte Körperbau ist bei Exterieurbewertungen entsprechend der Rassebeschreibung zu berücksichtigen. Die milchbetonten, aber doch genügend bemuskelungsfähigen Kühe müssen eine lange Nutzungsdauer bei jährlich regelmäßiger Fruchtbarkeit aufweisen. Weiteres Ziel ist die Bewahrung der in zeitgeschichtlicher Entwicklung gefestigten Eigenschaften des Glanrindes. Die Euterform ist bei der Exterieurbewertung in der Typnote zu berücksichtigen. Zu tief liegende Euter oder nicht saugfähige Zitzen werden mit max. Note 4 im Typ bewertet. Verabschiedet durch den Ausschuss Zucht Zuchtleiter 27. November

48 ANLAGE 3 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung Zuchtbucheinteilung Glan-Rind (GEH-Rasse) UNTERTEILUNG DES ZUCHTBUCHES ANFORDERUNGEN AN BULLEN ANFORDERUNGEN AN KÜHE Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung eines Zuchtbuches derselben Rasse eingetragen HAUPTABTEILUNG DES ZUCHTBUCHES REINRASSIGE ZUCHTTIERE A Hinweis: DNA-Typkarte ist entsprechend zu hinterlegen. Vater und Großväter in der Hauptabteilung eines Zuchtbuches derselben Rasse eingetragen Mutter in der Hauptabteilung des Zuchtbuches derselben Rasse eingetragen oder Mutter und Muttersmutter im Zuchtbuch derselben Rasse eingetragen. - Vater in der Hauptabteilung BESONDERE ABTEILUNG IM ZUCHTBUCH EINGETRAGENE ZUCHTTIERE Abteilung C Vorbuch C nicht möglich Abteilung D Vorbuch D nicht möglich - Mutter mindestens in der Abteilung D des Vorbuches - Bewertung in Typ, und Skelett mindestens jeweils Note 6 -Bewertung in Typ, und Skelett mindestens jeweils Note 6 48

49 ANLAGE 3 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung RASSEBESCHREIBUNG UND ZUCHTZIEL DER RASSE GRAUVIEH RASSEBESCHREIBUNG Ursprungsland: Österreich, hier vor ca. 100 Jahren aus mehreren Landschlägen hervorgegangen Farbe: Körperbau: Einfarbig silber- bis eisengrau, Kopf, Hals und Rumpf angeraucht Dunkles Flotzmaul, hell gesäumt; Klauen schwarz Horn hell, mit dunklen Spitzen Bullen dunkler als Kühe und Rücken mit hellem Aalstrich Kopf: - relativ kurzer, breiter, nicht zu großer Kopf - ausgeprägtes Flotzmaul Hals und Brust: - voll, breit und tief Rumpf: - harmonisch proportioniert, symmetrisch, breit und lang Schulter: - geschlossen (ohne Einschnürung) und ausgeglichen bemuskelt Rippen: - gute Tiefe und Wölbung Rücken: - gut bemuskelt - lang, breit und fest Becken: - korrekte Lage und Breite - gut bemuskelt Keule: - gut bemuskelt - nicht zu rund, aber mit tiefreichendem Muskelansatz innen und außen Beine: - nicht zu grobknochig, korrekt gewinkelt und gestellt, straffe Fesseln 49

50 ANLAGE 3 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung Gelenke: - fest und trocken Klauen: - breit und fest Euter: - fest ansitzend, mit vier gleichmäßig entwickelte Eutervierteln, Zitzen nicht zu lang und zu dick Produktionseigenschaften: - langlebig - fruchtbar - jährliche, normale Kalbungen - robust - ruhiges Temperament (gutmütig) - gute Herdenbindung - gute Muttereigenschaften - vitale Kälber - gute Zunahmeleistung und sehr gutes Grundfutteraufnahmevermögen Eckdaten für ausgewachsene Bullen und Kühe: Mittelrahmig innerhalb der Rinderpopulation. Es gibt sie klein-, mittel- und großrahmig innerhalb der Rasse. Bullen Kühe Kreuzbeinhöhe, cm um 145 um 135 Gewicht, kg um 950 um 600 ZUCHTZIEL Die in der Rassebeschreibung vorgegebene Farbe ist einzuhalten. Ein helles Flotzmaul, helle Klauen und deutlich abgesetzte Farbflecken sind bei Exterieurbewertung in der Typnote mit max. 4 zu bewerten. Der erwünschte Körperbau ist bei Exterieurbewertungen entsprechend der Rassebeschreibung zu berücksichtigen. Für männliche und weibliche Tiere gilt gleichermaßen: Die Schulterpartie soll voll sein und der Rücken und das Becken breit. Der Rücken muss fest sein. Besonderer Wert wird auf korrekte Gliedmaßen und korrekte Klauen gelegt. Bullen und Kühe sollen eine gute Bemuskelung an Schulter, Rücken und Keule zeigen. Die Grauviehkuh soll aufgrund regelmäßig lebend geborener Kälber, guter Milchleistung und guter Mütterlichkeit eine gute Aufzuchtleistung zeigen. Zu tief hängende Euter und nicht saugfähige Zitzen werden mit Typ 4 bewertet. Im Vordergrund steht die Erhaltung der Rasse, ein optimales Exterieur und eine fruchtbare Kuh, nicht die maximale Zunahme- und Schlachtleistung. Ein Monitoring für das Merkmal tägliche Zunahme wird für Bullen anlässlich der Körung bis zu einem Alter von 18 Monaten vorgenommen. Der rezessive Erbfehler Demetzsyndrom ist zurückzudrängen, indem keine für dieses Merkmal homozygoten Besamungsbullen zugelassen werden. Verabschiedet durch den Ausschuss Zucht Zuchtleiter 27. November

51 ANLAGE 3 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung RASSEBESCHREIBUNG UND ZUCHTZIEL DER RASSE HEREFORD RASSEBESCHREIBUNG Farbe: rotbraunes Haarkleid mit weißem Kopf, der dominant vererbt wird weiß sind außerdem Hals, Brust, Bauch, Beine und Schwanzquaste ein weißer Nacken ist erwünscht Körperbau: die Rasse steht im mittleren, zum Teil schon größeren Rahmen es gibt gehörnte und genetisch hornlose Tiere harmonischer, gut proportionierter Körperbau mit tiefem Rumpf guter Fleischansatz ohne sichtbare Verfettung stark bemuskelte Vorhand Produktionseigenschaften: robuste Rasse, ganzjährige Freilandhaltung möglich überragende Verwertung von Grünland Umgänglichkeit, Leichtkalbigkeit ausgeprägter Mutterinstinkt hervorragende Fleischqualität (feinfaserig, marmoriert) Eckdaten für ausgewachsene Bullen und Kühe: Bullen Kühe Kreuzbeinhöhe, cm um 150 um 140 Gewicht, kg um 1130 um 730 ZUCHTZIEL Die in der Rassebeschreibung gemachten Vorgaben bzgl. Farbe und Körperbau sind bei Exterieurbewertungen entsprechend zu berücksichtigen. Ein schwarzes Flotzmaul oder andere deutliche Farbabweichungen im Fell werden bei der Exterieurbewertung max. mit der Typnote 4 bewertet. Weitere deutliche unerwünschte Abweichungen vom beschriebenen Körperbau werden bei der Exterieurbewertung mit max. Note 5 im Typ und/oder Skelett bewertet. Die Euterform ist bei der Kuheinstufung in der Typnote zu berücksichtigen. Zu tief liegende Euter oder nicht saugfähige Zitzen werden mit max. Note 4 im Typ bewertet. Mit guter Fruchtbarkeit, problemloser Abkalbung und Mütterlichkeit soll die Herefordkuh ein gesundes, vitales Kalb pro Jahr aufziehen. Verabschiedet durch den Ausschuss Zucht Zuchtleiter 27. November

52 ANLAGE 3 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung RASSEBESCHREIBUNG RASSEBESCHREIBUNG UND ZUCHTZIEL DER RASSE HIGHLAND CATTLE Farbe: vorherrschende Farben sind Rot, Gelb und Schwarz seltener kommen vor: Gestromt (brindle), Graubraun (dun) und Weiß weiße Flecken am Unterbauch kommen vor, weiße Flanken (partycolour) sind möglich Körperbau: Eindrucksvoller Kopf, passend ausdrucksvoll und harmonisch zu den Proportionen des Körperbaus des Tieres klein- bis mittelrahmig innerhalb der Rinderpopulation langes, leicht gewelltes Oberhaar mit üppigem Unterhaar beim Bullen kurzer, einem gleichschenkligem Dreieck ähnlichem Kopf mit breitem Flotzmaul Haarschopf zwischen den Augen lang, breit und buschig, die Augen teils bedeckend buschig behaarte, große Ohren mit langem Behang symmetrische Hornform tief gestellter Rumpf, gerader, gut bemuskelter langer Rücken, kräftiges Fundament eine gesunde Klauenspreizung ist erwünscht Produktionseigenschaften: Robustheit, Vitalität, ganzjährige Freilandhaltung spätreif (Erstbelegung ab 30 Monate) Langlebigkeit Leichtkalbigkeit ruhig und umgänglich; aber auch wehrhaft bei guten Muttereigenschaften Eckdaten für ausgewachsene Bullen und Kühe: Highland Cattle gibt es klein, mittel und großrahmig. EINSATZGEBIET Die Zielrichtung ist der Einsatz des schottischen Hochlandrindes in der ganzjährigen Freilandhaltung. Ihren besonderen Einsatz findet die Rasse in der extensiven Weidebewirtschaftung, als Landschaftspfleger und im Naturschutz. ZUCHTZIEL Bullen Kühe Kreuzbeinhöhe, cm um 138 um 128 Gewicht, kg um 780 um 570 Bei der züchterischen Bearbeitung steht eindeutig im Vordergrund, das schottische Hochlandrind in seiner Robustheit, Ursprünglichkeit, Vitalität und in seinem Charakter zu erhalten. 52

53 ANLAGE 3 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung Langlebigkeit, regelmäßige Kalbungen und lebend geborene Kälber, die ohne Hilfe zur Welt kommen sind wichtige Zuchtkriterien. Die in der Rassebeschreibung genannten Farbgebungen und Körpermerkmale sind bei der Exterieurbewertung entsprechend zu berücksichtigen. Haben Tiere über den Unterbauch hinaus an anderen Körperpartien weiße Flecken (partycolour), müssen lückenlos fünf Generationen reinrassige Abstammung dem Herdbuch führenden Zuchtverband als Nachweis vorgelegt werden. Sonst erfolgt die Bewertung im Typ mit max. Note 4. Genetisch bedingte Deformationen der korpelige Ohrmuschel sind unerwünscht. Werden bei der Körung oder Kuheinstufung die Ohren der Tiere nicht untersucht, so erfolgt folgender Vermerk in den Bewertungsunterlagen: Ein Abtasten auf crop ears wurde nicht vorgenommen. Werden crop ears sichtbar oder fühlbar festgestellt, dürfen die Tiere im Typ max. mit der Note 4 bewertet werden. Genetische Hornlosigkeit wird mit max. Typnote 4 bewertet. Gefordert wird ein am Bauch fest ansitzendes Euter mit nicht zu langen und nicht zu dicken Strichen, das vom Kalb leicht zu erreichen und zu besaugen ist. Mängel werden bei der Exterieurbewertung mit max. Typnote 4 bewertet. Verabschiedet durch den Ausschuss Zucht Zuchtleiter 27. November

54 ANLAGE 3 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung RASSEBESCHREIBUNG UND ZUCHTZIEL DER RASSE HINTERWÄLDER RASSEBESCHREIBUNG Die Hinterwälder gehören zu den gefährdeten Nutztierrassen. Die Population wird in ihren besonderen Landrasse-Eigenschaften durch Selektion planmäßig gefördert. Farbe: Die Tiere haben ein gelbes bis rotes Fell, hin und wieder sind sie gescheckt. Kopf und Beine sind immer weiß. Körperbau: Der Körperbau ist gekennzeichnet durch kleine Maße und Gewichte, durch einen langen und tonnigen Rumpf und durch ein mittelgroßes, gleichmäßiges, straff sitzendes, gut melkbares und leistungsfähiges Euter. Der Knochenbau ist sehr feingliedrig und die Fundamente und Klauen sind extrem gut. Häufig ist der Schwanzansatz recht hoch, so dass die Becken im Regelfall abgedacht sind. Die Hörner sind oft geschwungen und wachsen teilweise mit zunehmendem Alter lyraförmig. Genetisch hornlose Tiere sind vorhanden. Produktionseigenschaften: Die Tiere mussten sich an die rauen Umweltbedingungen des Hochschwarzwaldes anpassen und sind deshalb sehr widerstandsfähig, genügsam, robust und besonders langlebig. Dank ihres geringen Gewichtes, ihrer Beweglichkeit, ihrer hohen Trittsicherheit und der sehr harten Klauen können diese Tiere noch auf steilsten Hanglagen weiden, ohne größere Erosionsschäden zu verursachen. Auch für feuchte Gebiete sind sie geeignet. Die Fruchtbarkeit und die Geburtsverläufe der Hinterwälderkühe sind sehr gut. Heute schätzt man die gute Fleischleistung, die Zartheit des Fleisches, niedrigere Endgewichte für die Direktvermarktung als bei Intensivrassen sowie die auffallend gute Futterverwertung. Somit haben die frühreifen Hinterwälder als Landschaftspfleger und in der Milch- und Mutterkuhhaltung in allen schwierigen Gebieten eine besondere Bedeutung. Eckdaten für ausgewachsene Kühe und Bullen: Bullen Kühe Kreuzbeinhöhe, cm um 135 um 122 Gewicht, kg um 750 um 420 ZUCHTZIEL Vorrangiges Ziel ist die Erhaltung der in ihrer Existenz gefährdeten Rasse. Bei der Anpaarung ist auf eine möglichst breite genetische Basis zu achten. Weiteres Ziel ist die Bewahrung des kleinen Rahmens und der rassetypischen Besonderheiten. Im Vordergrund der Selektion stehen außerdem das Exterieur und die fruchtbare Kuh mit jährlicher Kalbung und lebend geborenen Kälbern. Die Kühen sollen zwar milchbetont, aber dennoch ausreichend bemuskelt sein. Die in der Rassebeschreibung vorgegebene Farbe ist einzuhalten. Deutliche Farbabweichungen im Fell werden bei der Exterieurbewertung max. mit der Typnote 4 54

55 ANLAGE 3 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung bewertet. Der erwünschte Körperbau ist bei Exterieurbewertungen entsprechend der Rassebeschreibung zu berücksichtigen. Die Euterform ist bei der Kuheinstufung in der Typnote zu berücksichtigen. Zu tief liegende Euter oder nicht saugfähige Zitzen werden mit max. Note 4 im Typ bewertet. Verabschiedet durch den Ausschuss Zucht Zuchtleiter 27. November

56 ANLAGE 3 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung RASSEBESCHREIBUNG UND ZUCHTZIEL DER RASSE LAKENVELDER RASSEBESCHREIBUNG Ursprungsland: Farbe: Körperbau: Niederlande schwarz oder rot mit weißem Gurt im Bereich des Rückens Lakenvelder gehören zu den mittelrahmigen Typen im Spektrum der Fleischrassen und sind behornt. Der Oberkörper ist fest, geschlossen in der Schulterpartie und mit leichter Beckenneigung versehen. Feiner Knochenbau und dunkle Klauen sind charakteristisch. Produktionseigenschaften: Extensive Fleischproduktion über Mutterkuhhaltung, gutmütige Tiere mit problemloser Abkalbung und überdurchschnittlicher Milchleistung. Ehemalige Zweinutzungsrasse mit durchschnittlicher Bemuskelung. Eckdaten für ausgewachsene Bullen und Kühe: Bullen Kühe Kreuzbeinhöhe, cm um 145 um 135 Gewicht, kg um 900 um 650 ZUCHTZIEL Die in der Rassebeschreibung festgehaltene Farbgebung ist bindend, Abweichungen davon werden mit Typnote 4 bewertet. Der korrekte Körperbau und fehlerfreie Fundamente sind ein wichtiges Zuchtziel. Die Lakenvelder-Kuh soll bei regelmäßiger Abkalbung und guter Milchleistung jährlich ein wüchsiges Kalb aufziehen. Fehlerhafte Euterformen (tiefer Eutersitz, nicht saugfähige Zitzen) werden mit Typnote 4 bewertet. Verabschiedet durch den Ausschuss Zucht Zuchtleiter 27. November

57 ANLAGE 3 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung RASSEBESCHREIBUNG UND ZUCHTZIEL DER RASSE LIMOUSIN RASSEBESCHREIBUNG Ursprungsland: Frankreich Farbe: einfarbig hell- bis dunkelrot; deutliche Aufhellung um Auge, Maul, Fesselgelenk und Hodensack bzw. Euter; keine Pigmentation und Farbflecken Körperbau: Kopf: - harmonisch, nicht zu grob und groß - mit Horn, enthornt oder genetisch (natürlich) hornlos - gut proportioniertes, ausgeprägtes Flotzmaul Hals und Brust: - geschlossen, mit ausreichender Tiefe und Breite Rumpf: - harmonisch proportioniert, symmetrisch Schulter: - geschlossen Rippen: - ausreichende Tiefe Rücken: - lang, breit und fest Becken: - langes, leicht abfallend - ausreichend breit Keule: - ausgeprägt innen und außen - rundlich, mit ausreichender Tiefe Beine: - fein- bis mittelknochig, korrekt gewinkelt und gestellt, mit festen Fesseln Klauen: - korrekt und fest Euter: - korrekt fest, mit guten besaugfähigen Zitzen Bemuskelung: - stark an allen fleischtragenden Körperteilen Körperübergänge: - geschlossen und harmonisch 57

58 ANLAGE 3 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung Produktionseigenschaften: fruchtbar, leichte Geburtsverläufe mit ausreichender Milchleistung und guten Muttereigenschaften; anpassungsfähig und gute Weideeignung; umgänglicher Charakter; kontinuierliche, hohe Mastleistung bei sehr guter Futterverwertung; hervorragende Ausschlachtung mit guter Fleischmarmorierung Eckdaten für ausgewachsene Bullen und Kühe: Die Rasse Limousin ist groß- bis mittelrahmig in Rechteckform. Innerhalb der Rasse werden die Tiere in Groß, Mittel und in Klein eingestuft. Die Rahmenbeschreibung ist kein Qualitätskriterium. ZUCHTZIEL Bullen Kühe Kreuzbeinhöhe, cm um 150 um 140 Gewicht, kg um um 775 Die in der Rassebeschreibung vorgegebene Farbe ist einzuhalten. Eine fehlende deutliche Aufhellung vom Flotzmaul und um die Augen, sowie Farb- und Pigmentflecken im Fell sind bei Exterieurbewertung in der Typnote mit max. 4 zu bewerten. Der erwünschte Körperbau ist bei Exterieurbewertungen entsprechend der Rassebeschreibung zu berücksichtigen. Die Bewertung des Körperbaus ist bei gehörnten, enthornten und natürlich (genetisch) hornlosen Tieren gleich. Für Bullen und weibliche Tiere gilt gleichermaßen: Die Schulterpartie soll voll sein und der Rücken und das Becken breit. Eine leichte, wenig geschwungene Oberlinie kann toleriert werden. Der Rücken muss aber fest sein. Besonderer Wert wird auf korrekte Gliedmaßen und korrekte Klauen gelegt. Bullen sollen sehr hohe Zunahmen und eine besonders gute Bemuskelung an Schulter, Rücken und Keule zeigen. Weibliche Tiere sollen hohe Zunahmen und eine gute Bemuskelung an Schulter, Rücken und Keule zeigen. Die Limousinkühe sollen eine gute Aufzuchtleistung zeigen; d. h. regelmäßig lebend geborene Kälber, gute Milchleistung und eine gute Mütterlichkeit. Zu tief hängende Euter und nicht saugfähige Zitzen werden mit Typ 4 bewertet. Verabschiedet durch den Ausschuss Zucht Zuchtleiter 27. November

59 ANLAGE 3 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung RASSEBESCHREIBUNG UND ZUCHTZIEL DER RASSE LIMPURGER RASSEBESCHREIBUNG Ursprungsland: Deutschland, Region: Grafschaft Limpurg Farbe: Körperbau: Die Tiere sind einfarbig gelb mit Abtönungen von hellgelb bis rotgelb. Helles Flotzmaul wird angestrebt. Mittelrahmiges Rind mit feinem Knochenbau, tiefrippig, mit genügend langer Mittelhand. Bei der ehemaligen Dreinutzungsrasse wird Wert gelegt auf gleichmäßige, straff sitzende, drüsige Euter, korrekte, trockene Gliedmaßen, feinen Knochenbau und harte Klauen sowie eine mittlere bis gute Bemuskelung bei einer langen Keule. Leicht abfallendes Becken. Die Tiere sind traditionell behornt oder enthornt, eine genetisch bedingte Hornlosigkeit ist möglich. Leichte wenig geschwungene Oberlinie; der Rücken muss aber fest sein. Produktionseigenschaften: Als bodenständige Rinderrasse mit umgänglichem Temperament und günstigen Muttereigenschaften fruchtbar, leichtkalbig -, eignet sie sich auch sehr gut zur Beweidung von Hanglagen. Die gute Milchleistung dieser fleischbetonten Doppelnutzungsrasse gewährleistet eine optimale Jugendentwicklung der Kälber in der Mutterkuhhaltung, auch bei nur mittlerer Weidefutterqualität. Die tiefrumpfigen Tiere weisen ein hohes Futteraufnahmevermögen auf. Die besondere Fleischqualität und der feine Knochenbau werden seit alters her sehr geschätzt, das Fleisch ist feinfaserig, saftig und gut marmoriert und daher äußerst schmackhaft. Eckdaten für ausgewachsene Bullen und Kühe: Die Rasse Limpurger ist mittelrahmig. Innerhalb der Rasse werden die Tiere in Groß, Mittel und in Klein eingestuft. Die Rahmenbeschreibung ist kein Qualitätskriterium. Bullen Kühe Kreuzbeinhöhe, cm um 146 um 136 Gewicht, kg Um 1050 Um 650 ZUCHTZIEL Im Rahmen eines Erhaltungszuchtprogramms sollen Typ, und genetische Variabilität dieser gefährdeten Rasse in Reinzucht erhalten werden. 59

60 ANLAGE 3 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung Die in der Rassebeschreibung vorgegebene Farbe ist einzuhalten. Deutliche Farbabweichungen im Fell werden bei der Exterieurbewertung max. mit der Typnote 4 bewertet. Der erwünschte Körperbau ist bei Exterieurbewertungen entsprechend der Rassebeschreibung zu berücksichtigen. Die Bewertung des Körperbaus ist bei behörnten, enthornten und genetisch hornlosen Tieren gleich. Die milchergiebigen, aber doch genügend bemuskelungsfähigen Kühe müssen eine lange Nutzungsdauer bei jährlich regelmäßiger Kalbung aufweisen. Die Euterform ist bei der Kuheinstufung in der Typnote zu berücksichtigen. Zu tief liegende Euter oder nicht saugfähige Zitzen werden mit max. Note 4 im Typ bewertet. Verabschiedet durch den Ausschuss Zucht Zuchtleiter 27. November

61 ANLAGE 3 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung RASSEBESCHREIBUNG UND ZUCHTZIEL DER RASSE LUING RASSEBESCHREIBUNG Farbe: Gelbrot bis dunkelrot, auch rotweiß-meliert, selten weiß. Körperbau: Kleiner Kopf, nicht zu breit, mittlerer Rahmen im Spektrum der Fleischrasse, Körper lang und tief. Trockene Gliedmaßen, die in der Stärke zum Körperbau passen, Klauen kurz und fest. Gleichmäßiger Muskelansatz an Schulter, Rücken und Beckenpartie, Keule lang ohne ausgeprägte Rundung. Produktionseigenschaften: Ruhig und gutmütig, aufgrund des dichten Fells für ganzjährige Weidehaltung sehr gut geeignet. Fruchtbar, langlebig, vital mit guter Aufzuchtleistung, Kalbung ohne Hilfe. Gute Zuwachsleistung auf Grobfutterbasis, eher spätreife Masttiere mit geringer Neigung zur Verfettung am Schlachtkörper. Eckdaten für ausgewachsene Bullen und Kühe: Bullen Kühe Kreuzbeinhöhe, cm um 144 um 136 Gewicht, kg um 950 um 650 Die Größe ist kein Kriterium für den Wert der Tiere. ZUCHTZIEL Die in der Rassebeschreibung vorgegebene Farbe ist einzuhalten. Kleine, weiße Flecken am Euter, an der Bauchlinie und der Brust werden toleriert. Gravierende Abweichungen im farblichen Bereich führen zur Typnote 4. Die Rasse wird genetisch hornlos und gehörnt gezüchtet. Für Bullen und Kühe gilt gleichermaßen: gute Bemuskelung aller Körperpartien ohne starke Betonung der Keulenpartie. Besondere Bedeutung haben trockene, korrekte Gelenke, feste, kurze Klauen und ein guter Bewegungsablauf. Regelmäßige Abkalbung ohne Hilfe, gute Muttereigenschaften und wüchsige Kälber durch Milchleistung, sind wichtige Merkmale der Kuh. Gravierende Mängel bei Eutersitz und Strichform führen zur Typnote 4. Verabschiedet durch den Ausschuss Zucht Zuchtleiter 27. November

62 ANLAGE 3 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung RASSEBESCHREIBUNG RASSEBESCHREIBUNG UND ZUCHTZIEL DER RASSE MAINE ANJOU Ursprungsland: Frankreich, Region Anjou / Pays de la Loire Farbe: Rotbunt mit weißen Abzeichen an Kopf, Bauch, Hinterbeinen und Schwanz. Das Ende der Extremitäten ist weiß. Bevorzugt wird ein roter Kopf mit herzförmigem, weißem Stirnfleck. Die Farbe "Roan" ist möglich. Schwarze oder graue Flecken (Pigmentierungen) an den Schleimhäuten nicht erwünscht. Körperbau: Mittel- bis großrahmig in Rechteckform, gleichmäßige tiefe Bemuskelung in der Vorder- und Hinterhand; volle Schultern und korrekte, breite Becken; fester langer breit angelegter Rücken, feste Oberlinie; korrektes Gangwerk mit mittelstarkem Fundament; mittelgroße, helle Hörner sind nach vorne gebogen (wenn nicht enthornt); gute funktionelle Euter für die Mutterkuhhaltung Produktionseigenschaften: Ruhiges und gutmütiges Temperament, Leichtkalbigkeit, gute Muttereigenschaften mit viel Milch, Kälber männlich wie weiblich ausgesprochen frohwüchsig Eckdaten für ausgewachsene Bullen und Kühe: Innerhalb der Rasse werden die Tiere in Groß, Mittel und in Klein eingestuft. Die Rahmenbeschreibung ist kein Qualitätskriterium ZUCHTZIEL Bullen Kühe Kreuzbeinhöhe, cm um 156 um 146 Gewicht, kg um um 800 Die in der Rassebeschreibung vorgegebene Farbzeichnung ist einzuhalten. Eine deutliche Pigmentierung der sichtbaren Schleimhäute, schwarze und graue Flecken sind bei der Exterieurbewertung in der Typnote mit max. 4 zu bewerten. Der erwünschte Körperbau ist bei Exterieurbewertungen entsprechend der Rassebeschreibung zu berücksichtigen. Die Bewertung des Körperbaus ist bei behörnten, enthornten und genetisch hornlosen Tieren gleich. Die Maine Anjou-Kühe sollen eine gute Aufzuchtleistung zeigen; d. h. regelmäßig lebend geborene Kälber, gute Milchleistung und eine gute Mütterlichkeit. Die Euterform ist bei der Kuheinstufung in der Typnote zu berücksichtigen. Zu tief liegende Euter oder nicht saugfähige Zitzen werden mit max. Note 4 im Typ bewertet. 62

63 ANLAGE 3 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung Verabschiedet durch den Ausschuss Zucht Zuchtleiter 27. November

64 ANLAGE 3 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung RASSEBESCHREIBUNG UND ZUCHTZIEL DER RASSE MURNAU-WERDENFELSER RASSEBESCHREIBUNG Murnau-Werdenfelser ist eine der seltensten Rinderrassen der Welt, und extrem gefährdet. Farbe: Die Farben reichen von hellgelb, über rotbraune bis fast schwarz. Stärker pigmentierte Tiere sind eher graubraun. Häufig sind die Umgebung der Augen sowie die Stirn dunkel. Man bezeichnet eine solche Färbung als Maske. Außerdem sind dann Ohren, Hals und unterer Teil der Gliedmaßen dunkel, gelegentlich fast schwarz. Stiere sind im allgemeinen dunkler als Kühe, manchmal fast völlig schwarz. Das dunkle Flotzmaul ist hell eingefasst, häufig gesäumt von stärkerer Pigmentierung. Klauen und Hornspitzen sind dunkel. Längs des Rückens befindet sich ein heller Streifen, der sogenannte Aalstrich, von gleicher Farbe sind Augen und Flotzmaul umrahmt. Schwanzquaste und Flotzmaul selbst sind dunkel. Produktionseigenschaften: Murnau-Werdenfelser sind eine robuste, alte Landrasse, genügsam und vital mit harten Klauen und hoher Belastbarkeit der Gelenke. Das Murnau-Werdenfelser Rind ist eine Rasse, die an Moor- und Sumpflandschaften gut angepasst ist. Die Rasse ist sehr gut für die Nutzung von feuchten Standorten mit rauem Klima, hohen Niederschlagsmengen und steilen Weideflächen geeignet. Die Rasse ist sehr langlebig und fruchtbar. Kühe mit zehn und mehr Kälbern sind keine Seltenheit. Eckdaten für ausgewachsene Bullen und Kühe: Bullen Kühe Kreuzbeinhöhe, cm um 147 um 137 Gewicht, kg um 900 um 550 ZUCHTZIEL Vorrangiges Ziel ist die Erhaltung der in ihrer Existenz gefährdeten Rasse. Das Zuchtziel wird primär in Reinzucht verfolgt. Eine begrenzte Verwendung fremder Rassen ist möglich und muss von den zuständigen Behörden genehmigt werden. Verabschiedet durch den Ausschuss Zucht Zuchtleiter 27. November

65 ANLAGE 3 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung Zuchtbucheinteilung Murnau-Werdenfelser-Vieh (GEH-Rasse) UNTERTEILUNG DES ZUCHTBUCHES ANFORDERUNGEN AN BULLEN ANFORDERUNGEN AN KÜHE - Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung Vater und Großväter in der Hauptabteilung eines Zuchtbuches derselben Rasse eines Zuchtbuches derselben Rasse eingetragen eingetragen HAUPTABTEILUNG DES ZUCHTBUCHES REINRASSIGE ZUCHTTIERE A Hinweis: DNA-Typkarte ist entsprechend zu hinterlegen. Mutter in der Hauptabteilung des Zuchtbuches derselben Rasse eingetragen oder Mutter und Muttersmutter im Zuchtbuch derselben Rasse eingetrage BESONDERE ABTEILUNG IM ZUCHTBUCH EINGETRAGENE ZUCHTTIERE Abteilung C Vorbuch C nicht möglich Abteilung D Vorbuch D nicht möglich - Vater in der Hauptabteilung - Mutter mindestens in der Abteilung D des Vorbuches - Bewertung in Typ, und Skelett mindestens jeweils Note 6 -Bewertung in Typ, und Skelett mindestens jeweils Note 6 65

66 ANLAGE 3 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung RASSEBESCHREIBUNG RASSEBESCHREIBUNG UND ZUCHTZIEL DER RASSE MURRAY GREY Ursprungsland: Australien, oberes Murray Tal (Grenze New South Wales / Victoria) Farbe: Einfarbig silbergrau, grau, dunkelgrau oder braun. Etwas Weiß am Bauch (hinterm Nabel) bzw. am Euter ist zulässig, woanders als dort ist es nicht erwünscht. Schwarze Tiere sind nicht erlaubt. Die Haut soll dunkel pigmentiert sein, rosa Haut ist nicht erwünscht. Körperbau: Rahmen klein, mittel und groß innerhalb des Rassespektrums. Körper breit und tief mit gerader Oberlinie und guter Bemuskelung. Beine mäßig lang, gut proportioniert zur Körpergröße mit korrekten Klauen. Schwanz gerade an der Wirbelsäule angesetzt. Kopf: Hornlos, Das Flotzmaul soll dunkel sein, nicht rosa oder gepunktet. Der Kiefer muss stark sein, kein Überbiss oder Unterbiss. Die Ohren müssen gut platziert sein. Produktionseigenschaften: Ruhiges, gutmütiges Temperament, leichtkalbig, niedriges Kälbergewicht. Sehr gute Milchleistung der Kühe, schnellwüchsige Kälber. Beste Fleischqualität mit feiner Faser bei guter Marmorierung. Ideal für nicht intensive Haltungen ohne Kraftfutter, genügsam. Eckdaten für ausgewachsene Bullen und Kühe: Bullen Kühe Kreuzbeinhöhe, cm um 150 um 140 Gewicht, kg. um 1000 um 600 ZUCHTZIEL Die in der Rassebeschreibung vorgegebenen Farben und Merkmale sind einzuhalten. Weiße Pigmente sind unerwünscht und werden nur auf der Bauchlinie hinter dem Nabel bis zum Euter bzw. am Euter, bei Bullen hinter dem Präputium zugelassen. Tiere mit davon abweichenden weißen Flecken erhalten die Typnote 4. Jegliche Abweichung von der genetischen Hornlosigkeit wie z. B. Scurs führt zur Typnote 4. Die Definitionen der Rassebeschreibung sind bei der Exterieurbeurteilung uneingeschränkt anzuwenden. Bei gleichmäßiger Breite des Oberkörpers wird besonderer Wert auf straffe Übergänge und harmonische Proportion gelegt. Neben der korrekten Ausbildung und Stellung von Gliedmaßen und Klauen wird viel Wert auf einen einwandfreien Bewegungsablauf gelegt. Bei der Bemuskelung wird besonders auf eine gute Ausprägung an Schulter, Rücken und Keule geachtet. Die gute Milchleistung und Mütterlichkeit der Murray Grey Kuh in Verbindung mit regelmäßigen Abkalbungen und lebendgeborenen Kälbern sorgen für beste 66

67 ANLAGE 3 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung Aufzuchtleistung und eine lange Nutzungsdauer. Gravierende Euterfehler wie nicht saugfähige Zitzen oder zu tief hängende Euter werden mit Typnote 4 bewertet. Verabschiedet durch den Ausschuss Zucht Zuchtleiter 18. Juni

68 ANLAGE 3 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung RASSEBESCHREIBUNG UND ZUCHTZIEL DER RASSE PARTHENAISE RASSEBESCHREIBUNG Ursprungsland: Frankreich, Zentralmassiv Farbe: rötlichbraun mit Aufhellungen an Bauch, Maul und Beinen; dunkel pigmentiertes Flotzmaul und schwarz besäumte Ohren; dunkle Schwanzquaste. Körperbau: mittelrahmiger langer und mitteltiefer Körper; feste Oberlinie; gute Bemuskelung an allen fleischtragenden Körperpartien, feines aber korrektes Fundament; Kopfform etwas länglich. Produktionseigenschaften: robust und anpassungsfähig, ausgezeichnete Fundamente, leichtkalbig, gute Mutterkuheigenschaften; gute Futterverwertung, hervorragende Fleischqualität bei hoher Schlachtausbeute, langlebig und fruchtbar, ruhiges Temperament, gehörnt oder enthornt. Eckdaten für ausgewachsene Bullen und Kühe: Die Rasse Parthenaise ist mittelrahmig. Innerhalb der Rasse werden die Tiere in Groß, Mittel und in Klein eingestuft. Die Rahmenbeschreibung ist kein Qualitätskriterium. Der Gang der Tiere muss klar und korrekt sein. ZUCHTZIEL Bullen Kühe Kreuzbeinhöhe, cm um 145 um 135 Gewicht, kg um um 800 Die in der Rassebeschreibung vorgegebene Farbe ist einzuhalten. Deutliche Farbabweichungen und Abweichungen von der Fellzeichnung (Einfarbigkeit auf dem Rücken) werden bei der Exterieurbewertung max. mit der Typnote 4 zu bewertet Der rassetypische lange und mitteltiefe Körper soll plastisch gut bemuskelt sein. Das Gangwerk sollte nicht zu grob sein. Eine lange und regelmäßige Fruchtbarkeit bei großer Leichtkalbigkeit und eine hohe Aufzuchtleistung der Kühe werden angestrebt. Für männliche und weibliche Absetzer werden möglichst hohe Tageszunahmen angestrebt. Die Euterform ist bei der Kuheinstufung in der Typnote zu berücksichtigen. Zu tief liegende Euter oder nicht saugfähige Zitzen werden mit max. Note 4 im Typ bewertet. Verabschiedet durch den Ausschuss Zucht Zuchtleiter 27. November

69 ANLAGE 3 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung RASSEBESCHREIBUNG UND ZUCHTZIEL DER RASSE PIEMONTESER RASSEBESCHREIBUNG Ursprungsland: Italien, Region: Piemont Farbe: hellgrau mit dunkel pigmentiertem Flotzmaul und After. Ebenfalls dunkel pigmentiert sein sollen Augenränder, Ohrränder, Schwanzquaste, Schleimhäute, Schamlippen und Klauen sowie die Hornspitze. Bullen sind insgesamt dunkler an Schulter, Oberarm, Augenumgebung und Schwanzquaste als die Kühe. Kälber werden rötlichgelb geboren und färben sich nach einigen Monaten um. Körperbau: Die Rasse hat einen nicht zu groben und zu großen Kopf mit Horn, enthornt oder genetisch hornlos. Der Körper hat die Form eines Rechteckrahmens. Deutliche plastische (knollige) Bemuskelung an Nacken, Schulter und Keule. Die Rasse ist feinknochig. Das Fundament ist sichtbar fein, trocken und korrekt, mit guten, harten Klauen. Alle fleischtragenden Körperteile sind lang bzw. breit ausgeprägt. Produktionseigenschaften: ruhige Tiere mit guter Weideeignung (gute Verwertung von wirtschaftseigenem Futter), robust, fruchtbar, langlebig; leichtkalbig; gute Muttereigenschaften; hohe Milchergiebigkeit für die Mutterkuhhaltung; vitale Kälber. Zartes, proteinhaltiges, feinfaseriges Fleisch mit geringem Fett- und Knochenanteil; hohe Ausschlachtung. Eckdaten für ausgewachsene Bullen und Kühe: Die Rasse Piemonteser ist mittelrahmig. Innerhalb der Rasse werden die Tiere in Groß, Mittel und in Klein eingestuft. Die Rahmenbeschreibung ist kein Qualitätskriterium. Der Gang der Tiere muss klar und korrekt sein. Bullen Kühe Kreuzbeinhöhe, cm um 150 um 135 Gewicht, kg um um 700 ZUCHTZIEL Die in der Rassebeschreibung vorgegebene Farbe ist einzuhalten. Deutliche Farbabweichungen in der Pigmentierung des Flotzmauls, After und Schwanzquaste sind bei Exterieurbewertung max. mit der Typnote 4 zu bewerten. Der erwünschte Körperbau ist bei Exterieurbewertungen entsprechend der Rassebeschreibung zu berücksichtigen. Auf ein feines Fundament ist unbedingt zu achten. Die milchbetonten, aber genügend bemuskelungsfähigen Kühe müssen eine lange Nutzungsdauer bei jährlich regelmäßiger Fruchtbarkeit aufweisen können. 69

70 ANLAGE 3 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung Bullen sollen sehr hohe Zunahmen zeigen und eine besonders gute Bemuskelung an Schulter, Rücken und Keule (plastisch knollig). Die Euterform ist bei der Kuheinstufung in der Typnote zu berücksichtigen. Zu tief liegende Euter oder nicht saugfähige Zitzen werden mit max. Note 4 im Typ bewertet. Verabschiedet durch den Ausschuss Zucht Zuchtleiter 27. November

71 ANLAGE 3 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung RASSEBESCHREIBUNG UND ZUCHTZIEL DER RASSE PINZGAUER RASSEBESCHREIBUNG Ursprungsland: Österreich, Region Pinzgau (im Landesteil Salzburg) Farbe: Körperbau: kastanienbraune Färbung mit charakteristischer Rücken- und Bauchblesse sowie überwiegend durchgehend weißen Streifen am Unterschenkel und Unterarm. Die wachsgelben Hörner haben schwarze Spitzen. Das Flotzmaul ist unpigmentiert. Deutliche kastanienbraune Färbung der Beine bis mindestens zum Sprung- bzw. Fesselgelenk. Weißer Schwanz. Als Besonderheiten gibt es auch eine schwarz-weiße Farbvariante (hier ist ein pigmentiertes Flotzmaul erlaubt). Beschluss Körper lang und tief bei voller Bemuskelung, auffallend langer Rumpf; Rahmen mittel bis groß innerhalb des Fleischrasse-Spektrums. Das Pinzgauer Rind steht auf einem mittelstarken, korrekten Fundament mit dunklen, harten Klauen. Der Gang der Tiere muss klar und korrekt sein. Produktionseigenschaften: robust und anpassungsfähig, ausgezeichnete Fundamente, leichtkalbig, hohe Milchleistung aus dem Grundfutter, hohe Tageszunahmen, gute Futterverwertung, hervorragende Fleischqualität, langlebig und fruchtbar, ruhiges Temperament, gehörnt, enthornt oder genetisch hornlos, für männliche Absetzer werden tägliche Zunahmen von g, für weibliche Absetzer g angestrebt. Eckdaten für ausgewachsene Bullen und Kühe: Die Rasse Pinzgauer ist mittel- bis großrahmig. Innerhalb der Rasse werden die Tiere in Groß, Mittel und in Klein eingestuft. Die Rahmenbeschreibung ist kein Qualitätskriterium. Bullen Kühe Kreuzbeinhöhe, cm um 150 um 140 Gewicht, kg um 1100 um 700 ZUCHTZIEL Bei ausschließlicher Verwendung der Pinzgauer als Fleischrind wird ein leistungsbetontes, mittel- bis großrahmiges Rind angestrebt. Die in der Rassebeschreibung vorgegebene Farbe ist einzuhalten. Deutliche Farbabweichungen und Abweichungen von der Fellzeichnung sind bei der Exterieurbewertung max. mit der Typnote 4 zu bewerten. Der rassetypische lange und tiefe Körper soll voll bemuskelt sein. Die Bemuskelung soll insgesamt lang gezogen und tief angesetzt sein. Eine lange und regelmäßige Fruchtbarkeit bei großer Leichtkalbigkeit und eine hohe Aufzuchtleistung der Kühe ist zu fordern. Für männliche und weibliche Absetzer werden möglichst hohe Tageszunahmen angestrebt. Die Euterform ist bei der Kuheinstufung in der Typnote zu berücksichtigen. Zu tief liegende Euter oder nicht saugfähige Zitzen werden mit max. Note 4 im Typ bewertet. 71

72 ANLAGE 3 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung Verabschiedet durch den Ausschuss Zucht Zuchtleiter 27. November

73 ANLAGE 3 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung RASSEBESCHREIBUNG UND ZUCHTZIEL DER RASSE PUSTERTALER RASSEBESCHREIBUNG Ursprungsland: Südtirol Farbe: Körperbau: Weiße Grundfarbe mit roter oder schwarzer zusammenhängender (Schecken) oder feinst verteilter Pigmentierung (Sprinzen). Immer farbig sind Ohren, Augen, Maul sowie Klauenhorn und sichtbare Schleimhäute. Rücken und Bauch sind immer weiß. Kopf: - relativ kurz, breit und nicht zu groß - großes Flotzmaul Hals und Brust: - voll, breit und tief Rumpf: - harmonisch proportioniert, symmetrisch, breit und lang Schulter: - geschlossen (ohne Einschnürung) und vollfleischig Rippen: - gute Tiefe und Wölbung Rücken: - ausgeprägt bemuskelt - lang, breit und fest Becken: - korrekte Lage und Breite - gut bemuskelt Keule: - ausgeprägt bemuskelt - nicht zu rund, aber mit tiefreichendem Muskelansatz innen und außen Beine: - nicht zu feinknochig, korrekt gewinkelt und gestellt, straffe Fesseln Gelenke: - fest und trocken Klauen: - breit und fest Euter: 73

74 ANLAGE 3 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung - fest ansitzend, mit vier gleichmäßig entwickelte Eutervierteln, Zitzen nicht zu lang und dick Produktionseigenschaften: - langlebig - fruchtbar - jährliche normale Kalbungen - ruhiges Temperament (gutmütig) - gute Herdenbindung - gute Muttereigenschaften - vitale Kälber - hohes Grundfutteraufnahmevermögen - gute Tageszunahmen Eckdaten für ausgewachsene Bullen und Kühe: Pustertaler sind mittelrahmig innerhalb der Rinderpopulation. Bullen Kühe Kreuzbeinhöhe, cm um 145 um 135 Gewicht, kg um 900 um 680 ZUCHTZIEL Vorrangiges Ziel ist die Erhaltung der in ihrer Existenz gefährdeten Rasse. Bei der Anpaarung ist auf eine möglichst breite genetische Basis zu achten. Verabschiedet durch den Ausschuss Zucht Zuchtleiter 27. November

75 ANLAGE 3 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung Zuchtbucheinteilung Pustertaler (GEH-Rasse) UNTERTEILUNG DES ZUCHTBUCHES ANFORDERUNGEN AN BULLEN ANFORDERUNGEN AN KÜHE Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung eines Zuchtbuches derselben Rasse eingetragen HAUPTABTEILUNG DES ZUCHTBUCHES REINRASSIGE ZUCHTTIERE A Hinweis: DNA-Typkarte ist entsprechend zu hinterlegen. Vater und Großväter in der Hauptabteilung eines Zuchtbuches derselben Rasse eingetragen Mutter in der Hauptabteilung des Zuchtbuches derselben Rasse eingetragen oder Mutter und Muttersmutter im Zuchtbuch derselben Rasse eingetragen. - Vater in der Hauptabteilung BESONDERE ABTEILUNG IM ZUCHTBUCH EINGETRAGENE ZUCHTTIERE Abteilung C Vorbuch C nicht möglich Abteilung D Vorbuch D nicht möglich - Mutter mindestens in der Abteilung D des Vorbuches - Bewertung in Typ, und Skelett mindestens jeweils Note 6 -Bewertung in Typ, und Skelett mindestens jeweils Note 6 75

76 ANLAGE 3 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung RASSEBESCHREIBUNG UND ZUCHTZIEL DER RASSE ROTES HÖHENVIEH RASSEBESCHREIBUNG Farbe: Körper: einfarbig rot- bis dunkelbraun; Hals und Nacken bei Bullen oft dunkler; Stirnschopf bei Kühen und Bullen bisweilen heller bis schwarzbraun; weiße Flecken am Euter werden toleriert Flotzmaul und Hörner: hell, letztere mit dunklen Spitzen Schwanzquaste: hell bis von roten Haaren ummantelt Körperbau: mittelrahmig innerhalb des Fleischrasse-Spektrums; langer, gerader Rücken; gut entwickelte Vorhand; gute Rippenwölbung bei tiefer Brust und Flanke; langes und breites Becken; korrekte trockene Gliedmaßen; klare Sprunggelenke; dunkle, harte Klauen; nicht zu tief sitzendes funktionales Euter Produktionseigenschaften: Genügsamkeit, Widerstandsfähigkeit, Leichtkalbigkeit, beste Marschfähigkeit und Weideeignung, sehr gute Grundfutterverwertung, beste Muttereigenschaften, sehr gute Milchleistung; frohwüchsige Kälber, hohe Absetzgewichte, erkennbare, gleichmäßige Bemuskelung, hohe Fleischqualität, feine Fleischfaserung Eckdaten für ausgewachsene Bullen und Kühe: Bullen Kühe Kreuzbeinhöhe, cm um 142 um 138 Gewicht, kg um 900 um 650 ZUCHTZIEL Die in der Rassebeschreibung vorgegebene Farbe ist einzuhalten. Farbabweichungen sind bei Körung oder Einstufung in der Typnote wie folgt zu bewerten. a) weiße Flecken am Körper: max. Note 4 = mehrere sichtbare weiße Flecken b) pigmentiertes Flotzmaul max. Note 4 = voll pigmentiert dunkel c) weiße Flecken Euter max. Note 4 = Euter komplett weiß Für Bullen und weibliche Tiere gilt gleichermaßen: Kopf mittellang, breite Stirn, gut proportionierte, harmonische Übergänge, Hals mittellang und kräftig, ausgebildete Wamme, tiefe und breite Brust, feste Schulter, korrekte kräftige und trockene Gliedmaßen, harte und dunkle Klauen 76

77 ANLAGE 3 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung Kühe: Euter gut sitzend, Behaarung möglich, Strichausbildung gleichmäßig Zu tief hängende Euter und nicht saugfähige Zitzen werden im Typ max. 4 bewertet. Die Kuh soll aufgrund regelmäßig lebend geborener Kälber, guter Milchleistung und guter Mütterlichkeit eine gute Aufzuchtleistung zeigen. Eine lange Nutzungsdauer wird angestrebt. Hörner seitwärts, dann aufwärts geschwungen Bullen: stark entwickelte Vorhand, Hörner kurz und kräftig Verabschiedet durch den Ausschuss Zucht Zuchtleiter 27. November

78 ANLAGE 3 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung RASSEBESCHREIBUNG UND ZUCHTZIEL DER RASSE SALERS RASSEBESCHREIBUNG Farbe: Helle bis dunkel rotbraune Mahagonifarbe, vereinzelt tritt auch ein schwarzes Gen auf. Helles, grau schattiertes Haarkleid kommt ebenso wie eine hell graue Stirn und ein helles Euter vereinzelt vor. Das Haarkleid ist meistens gelockt. Die Schleimhäute sind hell, die Haut braun pigmentiert. Die Klauen sind schwarz, vereinzelt kommen helle Klauen vor. Die Schwanzquaste ist grau bis cremefarben. Körperbau: Kurzer, dreieckiger Kopf. Die Hörner der Kühe haben eine charakteristische Lyraform und verbreitern sich im Alter. Hornlosigkeit kann auftreten. Langes und breites Becken. Gerader Rücken bei gleichmäßig guter Bemuskelung; gute Keulenausprägung. Korrekte, trockene Gliedmaße; harte Klauen. Produktionseigenschaften: Das Salers-Rind ist sehr robust. Der Futterverbrauch ist sehr gering bei gleichzeitig hoher Gewichtszunahme; korrekte Fundamente, mit harten Klauen für eine hervorragende Weideeignung, aber auch Stallhaltung; hohe Milchleistung und damit zügige Entwicklung der Kälber; problemloses Abkalben, mit vitalen frohwüchsigen Kälbern, gute Muttereigenschaften. Eckdaten für ausgewachsene Bullen und Kühe: Bullen Kühe Kreuzbeinhöhe, cm um 157 um 147 Gewicht, kg um um 800 ZUCHTZIEL Die in der Rassebeschreibung gemachten Vorgaben bzgl. Farbe und Körperbau sind bei Exterieurbewertungen entsprechend zu berücksichtigen. Beim Bullen sind helle Flecken unter dem Bauch bei der Exterieurbewertung in der Typnote mit max. 4 zu bewerten. Bei Kühen sind helle Flecken unter dem Bauch (außer am Euter) bei der Exterieurbewertung in der Typnote mit max. 4 zu bewerten. Bullen sollten über hohe Tageszunahmen bei gleichmäßig guter Bemuskelung an Schulter, Rücken, Lende und besonders an der Keule verfügen. Das Fundament der Salers-Rinder soll über korrekte Gliedmaße und korrekte Klauen verfügen. Die Salerskuh soll aufgrund regelmäßig lebend geborener Kälber, guter Milchleistung und guter Mütterlichkeit eine gute Aufzuchtleistung zeigen. Eine lange Nutzungsdauer wird angestrebt. Zu tief hängende Euter und nicht saugfähige Zitzen werden im Typ max. mit 4 bewertet. Verabschiedet durch den Ausschuss Zucht Zuchtleiter 27. November

79 ANLAGE 3 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung RASSEBESCHREIBUNG UND ZUCHTZIEL DER RASSE SHORTHORN RASSEBESCHREIBUNG Farbe: Rot, weiß, rotschimmelfarben und rotweißgefleckt (variierend), Flotzmaul fleischfarben Körperbau: Kurzer Kopf; mittel- bis großrahmig innerhalb des Fleischrasse-Spektrums; langer und kastenförmiger Körper; korrekte, trockene Gliedmaße und feste Klauen; gute Bemuskelung an Schulter, Rücken, Lende und Becken und besonders an der Keule aufweisen. Produktionseigenschaften: Leichte Geburten; vitale Kälber; überdurchschnittliche Milchleistung; gute Raufutteraufnahme; witterungshart; ruhiges Temperament, frühe Schlachtreife, hohe Ausschlachtung, marmoriertes Fleisch. Eckdaten für ausgewachsene Bullen und Kühe: Bullen Kühe Kreuzbeinhöhe, cm um 155 um 140 Gewicht, kg um um 750 ZUCHTZIEL Der erwünschte Körperbau ist bei der Körung und Einstufung entsprechend zu berücksichtigen. Der überwiegende Teil der Population ist genetisch hornlos. Gehörnte Tiere werden rassespezifisch gleich behandelt. Die Vorderbeine sollten gerade gestellt sein und die Schulter geschlossen sein. Die Rückenlinie sollte straff sein. Das Hinterbein sollte parallel gestellt sein und leicht gewinkelt sein. Geschlossene Klauen, hohe Trachten und eine straffe Fessel sind erwünscht. Das Becken sollte breit und leicht abfallend sein. Weibliche Tiere sowie männliche Tiere sollten eine gute Entwicklung aufweisen. Die rassetypische Milchleistung soll sich anhand guter Tageszunahmen bei den Kälbern zeigen. Es werden jährliche, regelmäßige Kalbungen und lebendgeborene Kälber angestrebt. Zu tief hängende Euter und nicht saugfähige Zitzen werden im Typ max. mit 4 bewertet. Verabschiedet durch den Ausschuss Zucht Zuchtleiter 27. November

80 ANLAGE 3 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung RASSEBESCHREIBUNG UND ZUCHTZIEL DER RASSE TEXAS LONGHORN RASSEBESCHREIBUNG Farbe, Haarkleid: Haarkleid kurz, glänzend, bei Bullen gröber, drahtig. Alle Färbungen möglich, wobei Pigmentierung der Augen, Ohren, Flotzmaul und Euter gewünscht ist. Körperbau: Klein- bis mittelrahmig. Langer, gerader Rücken. Im Rechteckigen Typ. Gerader Kopf, kleine Ohren. Dem Körperbau angepasster Knochenbau (gute Laufeigenschaften), ausreichende Fleischfülle in Rücken und Keule, Schulter weniger fleischig. Korrekte Fundamente. Hochangesetze Euter mit feinen Strichen. Langer Schwanz mit voller Quaste. Hörner: Kühe: Weit ausladend, nach oben gedreht, Spannweite bei erwachsenen Tieren über 1m Bullen: Hörner gehen waagerecht nach außen mit leichter Drehung nach oben und vorne. Spannweite über 110 cm. Produktionseigenschaften: Produktionsrichtung Mutterkuhhaltung. Ruhig und gutmütig regelmäßiges problemloses Abkalben, beste Muttereigenschaften mit viel Milch und einer langen Säugezeit, vitale Kälber. Eckdaten für ausgewachsene Bullen und Kühe: Bullen Kühe Kreuzbeinhöhe, cm um 140 um 130 Gewicht, kg um um 600 Spannweite Hörner, cm über 110 über 100 ZUCHTZIEL Der gewünschte Körperbau ist bei der Beurteilung entsprechend der Rassebeschreibung zu berücksichtigen. Besonderer Wert wird auf korrekte Fundamente und Klauen gelegt. Lange Hörner sind gewünscht. Genetische Hornlosigkeit wird mit max. Typnote 4 bewertet. Nicht erwünscht sind bei Bullen ein ausgeprägter Buckel in der Schulterpartie und maskuline Köpfe bei Kühen. Ebenfalls werden lange, hängende weiße Ohren, ein kurzer Schwanz, sehr kurze Hörner oder starke Weißfärbung am Kopf nicht angestrebt. Die Texas Longhornkuh soll aufgrund regelmäßig lebend geborener Kälber, guter Milchleistung und guter Mütterlichkeit eine gute Aufzuchtleistung zeigen. Zu tief hängende Euter und nicht saugfähige Zitzen werden mit Typnote 4 bewertet. Verabschiedet durch den Ausschuss Zucht Zuchtleiter 27. November

81 ANLAGE 3 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung RASSEBESCHREIBUNG UND ZUCHTZIEL DER RASSE UCKERMÄRKER RASSEBESCHREIBUNG Farbe: Weiß bis cremefarben sowie gescheckt in den Farbabstufungen vom hellen Gelb bis Rotbraun auf weißem Grund Körperbau: rahmige Tiere mit viel Länge, Breite und Tiefe gut ausgebildete Bemuskelung an Schulter, Rücken, Lende und Keule fester Rücken korrekte Gliedmaßen und Klauen es gibt gehörnte und genetisch hornlose Tiere Produktionseigenschaften: die Rinder entsprechen den Erfordernissen einer wirtschaftlichen Mutterkuhhaltung und Gebrauchskreuzung Anpassungsfähigkeit, gute Weideeignung, hohe Raufutteraufnahme ausgeprägte Mütterlichkeit, gute Aufzuchtleistung, Gutartigkeit Frohwüchsigkeit der Kälber langanhaltendes Fleischwachstum ohne wertmindernde Verfettung in der Ausmast Schlachtkörper mit hohem Fleischanteil Eckdaten für ausgewachsene Bullen und Kühe: ZUCHTZIEL Bullen Kühe Kreuzbeinhöhe, cm um 150 um 140 Gewicht, kg um um 850 Angestrebt wird ein einfarbig cremefarbenes Rind. Die in der Rassebeschreibung vorgegebenen Farben sind möglich und haben keinen Einfluss auf die Bewertung des Tieres. Ein schwarzes Flotzmaul oder schwarze Abzeichen im Fell werden bei der Exterieurbewertung max. mit der Typnote 4 bewertet. Zucht genetisch hornloser Tiere bei Erhalt und Verbesserung der positiven Rasseeigenschaften. Der erwünschte Körperbau ist bei Exterieurbewertungen entsprechend der Rassebeschreibung zu berücksichtigen. Unerwünschte Abweichungen vom beschriebenen Körperbau werden bei der Exterieurbewertung mit max. Note 5 im Typ und/oder Skelett bewertet. Die Euterform ist bei der Kuheinstufung in der Typnote zu berücksichtigen. Zu tief liegende Euter oder nicht saugfähige Zitzen werden mit max. Note 4 im Typ bewertet. Mit guter Fruchtbarkeit, problemloser Abkalbung und Mütterlichkeit soll die Uckermärkerkuh ein gesundes, vitales Kalb pro Jahr aufziehen. Verabschiedet durch den Ausschuss Zucht Zuchtleiter 27. November

82 ANLAGE 3 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung RASSEBESCHREIBUNG UND ZUCHTZIEL DER RASSE VOGESENRIND RASSEBESCHREIBUNG: Farbe: Körperbau: Das schwarz-weiße Fell ist gesprenkelt, Halsseiten und der Rumpf sind schwarz, mal mehr, mal weniger gesprenkelt. Der weiße Teil bildet zwei unregelmäßige Streifen, wobei sich der obere vom Nacken bis zum Schwanz und der untere von der Brust bis zum Damm erstreckt. Bis zur Höhe der Ohren, die immer eine schwarze Farbe aufweisen, ist der Kopf im Allgemeinen weiß-getupft oder sogar aschfarben mit dunklen Augenringen und dunklem Flotzmaul. Die Hörner sind hell mit dunkler Spitze. Die äußeren Enden der Gliedmaßen und der Schwanz sind weiß, während die Hufe schwarz sind. Schwanz und Unterseite sind weiß. Die Randgebiete der Pigmentierung sind entweder scharf gezeichnet oder gesprenkelt. Klein- bis mittelrahmig innerhalb des Fleischrasse-Spektrums, quadratische Stirn, kurzer Kopf und breites Maul, weiche und mäßig entwickelte Wamme, lang und tief im Rumpf, trockene, feine Gliedmaßen mit harten schwarzen Klauen, gute und funktionale Euter Produktionseigenschaften: Anspruchslos bei bester Weideeignung; Frühreife; Leichtkalbigkeit bei guter Fruchtbarkeit, beste Muttereigenschaften; sehr gute Milchleistung; frohwüchsige Kälber mit hohen täglichen Zunahmen, sehr gute Fleischqualität Eckdaten für Bullen und Kühe: Bullen Kühe Kreuzbeinhöhe, cm um 140 um 136 Gewicht, kg um 900 um 600 ZUCHTZIEL: Die in der Rassebeschreibung vorgegebene Farbe ist einzuhalten. Für Bullen und weibliche Tiere gilt gleichermaßen: gut proportionierter Körperbau, harmonische Übergänge, nicht zu langer Kopf, feste Oberlinie, sehr korrekte Gliedmaßen und Klauen. Bullen sollen ausreichend tief sein und gute Zunahmen zeigen, verbunden mit einer guten Bemuskelung. Weibliche Tiere sollen ein ausreichend breites gut gewinkeltes Becken haben. Wichtig sind weiterhin; ausgewogene, gut angesetzte Euter mit korrekt platzierten schwarzen Zitzen, eine überdurchschnittliche Milchleistung innerhalb des Fleischrasse-Spektrums, gute Mütterlichkeit und problemlose, jährliche Kalbung Zu tief hängende Euter und nicht saugfähige Zitzen werden mit Typ 4 bewertet. Verabschiedet durch den Ausschuss Zucht Zuchtleiter 27. November

83 ANLAGE 3 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung RASSEBESCHREIBUNG UND ZUCHTZIEL DER RASSE WAGYU RASSEBESCHREIBUNG Farbe: Einfarbiges Haarkleid, schwarz oder rot bis rotbraun. Klauen bei schwarzen Tieren dunkelbraun bis schwarz, bei roten Tieren hell. Körperbau: Mittelrahmiges Rind, leichter Kopf, kräftige Vorhand mit guter Tiefe, harmonische Übergänge, nahezu horizontale Beckenlage von leicht ansteigend bis leicht abfallend. Feine, trockene Gliedmaßen mit festen, relativ großen Klauen. Haarkleid kurz und glatt. Harmonische Bemuskelung mit guter, langgestreckter Keulenausbildung und breiter, gut bemuskelter Schulter. Wenig bis mäßig gekrümmte Hörner mit kräftigem Hornansatz, genetische Hornlosigkeit möglich. Produktionseigenschaften: Ruhig und gutmütig, gute Weideeignung. Frühe Zuchtreife weiblich ab 15 Monate, männlich ab 12 Monate, sehr fruchtbar mit einer Zwischenkalbezeit von 365 Tagen regelmäßigen Kalbungen und leichten Geburten, gute Muttereigenschaften und ausreichend Milch zur Aufzucht der eigenen Kälber. Sehr gute Euter hinsichtlich Form, Aufhängung und Strichausbildung. Spätreifer Schlachttyp ab 30 Monaten, vom Fütterungssystem abhängig. Besonders hervorzuheben und wichtiges Rassemerkmal ist die Erzeugung exzellenter Schlachtkörper mit extrem hohem Marmorierungsgrad des Fleisches durch sehr hohen Anteil an intramuskulärem Fett. Tageszunahmen über 1000 g für männliche Tiere und über 850 g für weibliche Tiere im ersten Lebensjahr sind anzustreben, woraus sich anzustrebende Jährlingsgewichte von annähernd 340 kg für Rinder und 400 kg für Bullen ergeben. Eckdaten für ausgewachsene Bullen und Kühe: Bullen Kühe Kreuzbeinhöhe, cm um 145 um 132 Gewicht, kg um um 650 ZUCHTZIEL Der beschriebene Rassetyp soll erhalten bleiben. Tiere mit Flecken am Körper, die sich deutlich sichtbar von der umgebenden Fellfarbe abheben, sind unerwünscht und mit Typnote maximal 4 zu bewerten. Die sehr guten Euter sind zu erhalten, Kühe mit tiefhängenden Eutern oder nicht saugfähigen Zitzen werden im Typ maximal mit der Note 4 beurteilt. Angestrebt werden jährliche Kalbungen, kurze Zwischenkalbezeiten und lebend geborene Kälber. Verbesserung der Milch- und der damit verbundenen Aufzuchtleistung, gemessen als 200-Tage- Gewicht, ist erwünscht. Zur Erhaltung der Leichtkalbigkeit sind breite Becken erwünscht. Extreme Keulenausbildung ist nicht rassetypisch und daher unerwünscht. Es wird ein geschlossenes Herdbuch geführt. Verabschiedet durch den Ausschuss Zucht Zuchtleiter 27. November

84 ANLAGE 3 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung RASSEBESCHREIBUNG UND ZUCHTZIEL DES WASSERBÜFFELS (BUBALUS BUBALIS) RASSEBESCHREIBUNG Farbe: - einfarbig braun bis schwarz - hellbraune Gliedmaßen können vorkommen - eine weiße Schwanzquaste ist die Regel - weiße Abzeichen am Kopf können auftreten Körperbau: - ein gedrungener, breiter und tonnenförmiger Rumpf, - gute Bemuskelung ohne zu starke Betonung der Vorderhand, ein harmonischer Körperbau - starke, feste Gliedmaßen und harte schwarze Klauen wobei eine arttypische Neigung zu weichen Fesseln vorkommen kann Produktionseigenschaften: - robust, anspruchslos, hohe Anpassungsfähigkeit an verschiedene Klima- und Umweltbedingungen - lange Nutzungsdauer - hohes Aufnahmevermögen für Grundfutter - Frohwüchsigkeit - Ruhiges Temperament (gutmütig) Eckdaten für ausgewachsene Bullen und Kühe: Bullen Kühe Kreuzbeinhöhe, cm um 150 um 140 Gewicht, kg um um 700 ZUCHTZIEL Klares Ziel sind regelmäßige Kalbungen mit lebenden Kälbern. Die beschriebenen Merkmale sind bei der Exterieurbewertung entsprechend der Rassebeschreibung zu berücksichtigen. Weiße Abzeichen am Kopf sind zu tolerieren, Tiere mit weißen Flecken an Bauch, Beinen oder Rücken sind im Typ maximal mit der Note 4 zu bewerten. Ein nicht saugfähiges Euter führt ebenfalls maximal zu der Typnote 4. Verabschiedet durch den Ausschuss Zucht Zuchtleiter 27. November

85 ANLAGE 3 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung RASSEBESCHREIBUNG Farbe: Haarkleid: Körperbau: RASSEBESCHREIBUNG UND ZUCHTZIEL DER RASSE WEISSBLAUE BELGIER Weiß und auf der Grundfarbe Weiß blauweiß bis schwarzweiß schimmelig gefleckt bzw. schwarzweiß gescheckt. Gelegentlich tritt ein Rotfaktor auf. kurz, bisweilen auch stichelhaarig Mittel- bis großrahmiges Rind. Schwerer, breiter, mitteltiefer Gesamtkörperbau mit extremer Bemuskelung an allen Fleisch tragenden Körperpartien. Langer, tief angesetzter Kopf. Kurzes, stumpfes, leicht nach vorn gebogenes Horn. Sehr feiner Knochenbau mit trockenen Gelenken und gesunden, widerstandsfähigen Klauen. Produktionseigenschaften: hohe Nettozunahmen, hohe Ausschlachtung, beste Schlachtkörperqualität, hoher Anteil wertvoller Teilstücke, sehr magerer Schlachtkörper Durch die Selektion auf Hypertrophie (Doppellendigkeit) wurde das mh-gen in der Population fixiert und damit die enorme Bemuskelung, aber auch ein erhöhter Anteil an Schwergeburten und Kaiserschnitten in der Reinzucht hervorgebracht. normale Geburten in der Gebrauchskreuzung (da Kalb nicht überdurchschnittlich schwer, relativ feine Knochen, Ausbildung der starken Bemuskelung erst während der Entwicklung nach der Geburt) frühreif, relativ kurze Tragezeit, sehr ruhiges Temperament Eckdaten für ausgewachsene Bullen und Kühe: Bullen Kühe Kreuzbeinhöhe, cm um 148 um 138 Gewicht, kg um um 750 ZUCHTZIEL In der Reinzucht: Der erwünschte Körperbau ist bei Exterieurbewertungen entsprechend der Rassebeschreibung zu berücksichtigen. Zu tief hängende Euter und nicht saugfähige Zitzen werden max. mit Typnote 4 bewertet. Hohe tägliche Zunahmen sowie Erhalt der stark betonten Muskelausbildung an Schulter, Rücken, Lende und Keule bei gleichzeitiger Verbesserung des Kalbeverlaufs, der Fruchtbarkeit, der Milchleistung und der Vitalität (= jährliche Geburt und Aufzucht eines gesunden, vitalen Kalbes), des Rahmens und der Skelettmerkmale, insbesondere der Gliedmaßen und Klauen. In der Gebrauchskreuzung: normaler Kalbeverlauf. Verabschiedet durch den Ausschuss Zucht Zuchtleiter 27. November

86 ANLAGE 3 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung RASSEBESCHREIBUNG UND ZUCHTZIEL DER RASSE WELSH BLACK RASSEBESCHREIBUNG Farbe: Schwarz, etwas weiß an der Unterseite hinter dem Nabel ist erlaubt, wobei das Haarkleid dicht und weich sein soll, in der Länge ist es je nach Umwelt und Jahreszeit stark variierend. Körperbau: Der Kopf ist mittelgroß, hat eine breite Stirn und durch die ausgeprägten Kinnbacken eine gute Tiefe. Das Auge ist groß, sanft und auffällig. Die relativ großen Ohren sind dicht mit weichem Haar bedeckt. Die Hörner sollen gleichmäßig und gut ausladend sein. Bevorzugt wird ein waagerechtes Horn, das in der Spitze leicht aufwärts gerichtet ist. Der Hals soll relativ kurz und voll, dabei jedoch so trocken wie möglich sein. Die Schulter ist voll und geschlossen. Genetische Hornlosigkeit und Wackelhörner sind möglich. Typisch sind: langer Rumpf, kurzes Gangwerk, starker Knochenbau und kräftige Klauen. Eckdaten für ausgewachsene Bullen und Kühe: Bullen Kühe Kreuzbeinhöhe, cm um 148 um 137 Gewicht, kg um um 750 ZUCHTZIEL Sowohl Bullen, als auch weibliche Tiere werden nicht auf maximale Zunahmen und Gewichte selektiert. Ein Monitoring für das Merkmal tägliche Zunahmen wird für Bullen anlässlich der Körung bis zu einem Alter von 18 Monaten vorgenommen. Im Vordergrund der Selektion stehen das Exterieur und die fruchtbare Kuh mit jährlicher Kalbung und lebend geborenen Kälbern. Die in der Rassebeschreibung vorgegebene Farbe ist einzuhalten. Rote Tiere werden max. mit Typnote 4 bewertet. Tiere mit weißen Flecken außerhalb der Bauchlinie und vor oder am Nabel erhalten ebenfalls max. Typnote 4. Der erwünschte Körperbau ist bei Exterieurbewertungen entsprechend der Rassebeschreibung zu berücksichtigen. Der Rumpf ist rechteckig und weist eine gute Länge mit gerundeter, langer Rippe auf. Der Rücken soll gerade sein. Senkungen hinter der Schulter und in der Nierenpartie sowie ein hoher Schwanzansatz sind unerwünscht. Angestrebt wird eine gleichmäßige Bemuskelung an Rücken und Schulter. Die Keule soll breit sein und innen wie außen tief herunterreichen. Die Euterform ist bei der Kuheinstufung in der Typnote zu berücksichtigen. Zu tief liegende Euter oder nicht saugfähige Zitzen werden mit max. Note 4 im Typ bewertet. Verabschiedet durch den Ausschuss Zucht Zuchtleiter 27. November

87 ANLAGE 3 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung RASSEBESCHREIBUNG Herkunft: Großbritannien Farbe: Einfarbig weiß bei rosa-farbiger Haut. RASSEBESCHREIBUNG UND ZUCHTZIEL DER RASSE WHITEBRED SHORTHORN Körperbau: Mittelrahmig innerhalb des Rassespektrums bei guter Körperlänge und tiefe. Gut angesetzte, korrekte Extremitäten. Produktionseigenschaften: Extensive Fleischproduktion in Mutterkuhhaltung. Anspruchslos, witterungsunempfindlich, ruhiges und gutmütiges Temperament, leichtkalbig, gute Muttereigenschaften mit viel Milch, Kälber mit geringen Geburtsgewichten,. Zucht ursprünglich zu Kreuzungseinsätzen (Bullen), insbesondere mit Galloway- und Highland(kühen). Eckdaten für ausgewachsene Bullen und Kühe: Bullen Kühe Kreuzbeinhöhe, cm um 150 um 130 Gewicht, kg. um 900 um 550 ZUCHTZIEL Die in der Rassebeschreibung vorgegebenen Farben und Merkmale sind einzuhalten. Tiere mit dunklen Flecken oder dunkler Pigmentierung der Haut (größer als Handteller) erhalten die Typnote 4. Die Definitionen der Rassebeschreibung sind bei der Exterieurbeurteilung uneingeschränkt anzuwenden. Neben der korrekten Ausbildung und Stellung von Gliedmaßen und Klauen wird Wert auf einen einwandfreien Bewegungsablauf gelegt. Die gute Milchleistung und Mütterlichkeit der Whitebred Shorthorn Kuh in Verbindung mit regelmäßigen Abkalbungen und lebendgeborenen Kälbern sorgen für beste Aufzuchtleistung und eine lange Nutzungsdauer. Verabschiedet durch den Ausschuss Zucht Zuchtleiter 18. Juni

88 ANLAGE 3 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung Rassebeschreibung und Zuchtziel DER RASSE WHITE PARK RASSEBESCHREIBUNG Farbe: weiß, dunkle Pigmentierungen an den Ohren, um das Flotzmaul herum, an den Sprunggelenken und den Zitzen Körperbau: Im Körperbau ähnelt das weiße Englische Parkrind relativ stark dem Typ des Wildrindes. Die Tiere sind mittelrahmig mit auffallender Brusttiefe versehen und zeigen eine gerade Oberlinie. Charakteristisch ist die relativ schwach ausgeprägte Bemuskelung im Bereich der Keule. Die stark ausgeprägten Hörner sind sehr lang und variieren in ihrer Stellung. Produktionseigenschaften: Weiße Englische Parkrinder eignen sich bestens für die Beweidung von Grünland minderer Qualität, da sie sehr anspruchslos sind. Sie zeichnen sich durch Leichtkalbigkeit und gute Aufzuchteigenschaften aus und sind sehr fruchtbar und langlebig. Typisch ist eine langsame Jugendentwicklung und die endgültige Größe wird erst in einem Alter von 5 Jahren erreicht. Eckdaten für ausgewachsene Bullen und Kühe: ZUCHTZIEL Bullen Kühe Kreuzbeinhöhe, cm um 143 um 132 Gewicht, kg um 950 um 630 Einfarbig weiß mit dunkler Pigmentierung des Fells im Bereich der Ohren, des Flotzmauls, der Sprunggelenke und der Zitzen. Möglich sind unregelmäßige, kleine schwarze Pigmente an anderen Körperstellen. Zu stark oder zu schwach pigmentierte Tiere sind unerwünscht, ebenso einfarbig rotbraune oder schwarze Tiere. Diese werden in der Typnote mit max. 4 bewertet. Da es sich um eine Erhaltungsrasse mit dominanter Farbvererbung handelt, wird für die Eintragung in die Hauptabteilung des Zuchtbuches bei jedem Tier ein Elternschaftsnachweis gefordert. Der erwünschte Körperbau ist bei Exterieurbewertungen entsprechend der Rassebeschreibung zu berücksichtigen. Die starke Betonung der Vorhand und die ausgeprägten Hörner stellen wichtige Merkmale dar. Um einen einwandfreien Bewegungsablauf zu gewährleisten, wird viel Wert auf eine korrekte Stellung der Gliedmaßen und Ausbildung der Klauen gelegt. Starke Abweichungen von den Vorgaben für den im Körperbau werden mit Typnote 5 bewertet. Genetische Hornlosigkeit wird mit Typnote 4 bewertet. Im Vordergrund der Selektion stehen das Exterieur und die fruchtbare Kuh mit jährlicher Kalbung und lebend geborenen Kälbern. Die Euterform ist bei der Kuheinstufung in der Typnote zu berücksichtigen. Zu tief liegende Euter oder nicht saugfähige Zitzen werden mit max. Note 4 im Typ bewertet. Verabschiedet durch den Ausschuss Zucht Zuchtleiter 27. November

89 ANLAGE 3 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung RASSEBESCHREIBUNG Farbe: Körperbau: RASSEBESCHREIBUNG UND ZUCHTZIEL DER RASSE ZWERGZEBU Alle Fellfarben sind möglich. Die vorherrschenden Farben sind Braun-, Schwarz-, Rot- und Weißtöne. Neben einfarbigen Tieren gibt es auch gefleckte und gesprenkelte. Bei einfarbigen Tieren ist der Buckelbereich häufig dunkler gefärbt, während das Fell an den Schenkelinnenseiten, am Bauch, um die Augen und um das Flotzmaul eine hellere Färbung aufweisen kann. Viele Tiere haben einen Aalstrich, selten sind Abzeichen wie Blessen oder Sterne. Kleinrahmiges, leichtes Rind, mit sehr feinen, trockenen, korrekt gestellten Extremitäten. Die Hinterhand zeichnet sich durch das abgezogene Becken aus. Der Kopf ist leicht und ausdrucksvoll. Die schmale Stirnpartie verleiht ihm eine längliche Erscheinungsform und passt harmonisch zum Gesamtbild des Tieres. Die Ohren stehen waagerecht ab. Die Hornstellung sollte symmetrisch sein und nach oben zeigen. Bei großer Ausladung sind sie häufig gebogen. Genetisch bedingte Hornlosigkeit kann auftreten. Charakteristisch sind die stark ausgebildete Wamme und der deutliche Buckel, welcher bei männlichen Tieren stärker ausgeprägt ist. Produktionseigenschaften: Genügsames, ruhiges und umgängliches Rind mit guten Reproduktions- und Muttereigenschaften für extensive Standorte. Ausgeprägte Leichtkalbigkeit und Leichtfuttrigkeit, auch bei karger Futtergrundlage. Gehölzaufwuchs und Triebe werden kurz gehalten. Hervorragende Weideeignung bei extensiver Haltung, Standorttreue, ausgeprägter Herdenzusammenhalt und geringe Belastung der Grasnarbe durch ihr niedriges Gewicht zeichnen die Rasse aus. Es wird ein Erstkalbealter von 25 bis 30 Monaten angestrebt. Das Zwergzebu ist sehr langlebig und fruchtbar, es werden Lebensleistungen von 15 Kälbern und mehr erreicht. Die Zwischenkalbezeit soll 365 Tage nicht wesentlich überschreiten. Angestrebt wird eine gute Bemuskelung der Kühe, insbesondere der Rückenpartie, sowie gute bis sehr gute Bemuskelung der Bullen in Rücken, Keule und Schulter, wobei diese im Alter von 2½ bis 3 Jahren einen Ausschlachtungsgrad von 60 % und mehr erreichen. Eckdaten für ausgewachsene Bullen und Kühe: Bullen Kühe Kreuzbeinhöhe, cm um 120 um 105 Gewicht, kg um 450 um 275 ZUCHTZIEL Der erwünschte Körperbau ist bei Exterieurbewertungen entsprechend der Rassebeschreibung zu berücksichtigen, um die zebutyischen Merkmale zu erhalten. Sowohl Bullen, als auch weibliche Tiere werden nicht auf maximale Zunahmen und Gewichte selektiert. Ein Monitoring für das Merkmal tägliche Zunahmen wird für Bullen anlässlich der 89

90 ANLAGE 3 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung Körung bis zu einem Alter von 18 Monaten vorgenommen. Im Vordergrund der Selektion stehen das Exterieur und die fruchtbare Kuh mit jährlicher Kalbung und lebend geborenen Kälbern. Die lange Nutzungsdauer soll erhalten bleiben. Tiere mit fehlendem Buckel, fehlender Wamme und horizontaler oder gar ansteigender Beckenlage sind nicht rassetypisch, daher unerwünscht und mit Typnote maximal 4 zu beurteilen. Kühe mit tiefhängenden Eutern oder nicht saugfähigen Zitzen sind nicht erwünscht, sie werden im Typ maximal mit der Note 4 beurteilt. Extreme Keulenausbildung bei Kühen ist unerwünscht. Verabschiedet durch den Ausschuss Zucht Zuchtleiter 27. November

91 ANLAGE 3 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung Zuchtbucheinteilung Zwergzebu (Ausnahmeregelung bis zum Stichtag ) Tiere, die die Anforderungen entsprechend ANLAGE 1, Übersicht 1 erfüllen, erhalten eine Zuchtbescheinigung im Tierzuchtrechtlichen Sinne. Nicht der EU-Gesetzgebung entsprechende Tiere werden auf ihrer Zuchtbescheinigung mit dem Stempel keine Zuchtbescheinigung im tierzuchtrechtlichen Sinne versehen UNTERTEILUNG DES ZUCHTBUCHES ANFORDERUNGEN AN BULLEN ANFORDERUNGEN AN KÜHE - Vater Hauptabteilung A - Vater Hauptabteilung A HAUPTABTEILUNG DES ZUCHTBUCHES REINRASSIGE ZUCHTTIERE Abteilung A Herdbuch A - Mutter Hauptabteilung A* - in den Merkmalen Typ und Skelett mindestens jeweils Note 6 bei Körung und in der Summe 13 - DNA-Karte oder anders anerkanntes Verfahren der Abstammungssicherung - Mutter in der Hauptabteilung oder in der Abteilung C des Vorbuches - Bewertung in Typ und Skelett mindestens jeweils Note 6 Abteilung B Herdbuch B - Vater in der Hauptabteilung - Mutter in der Hauptabteilung oder in der Abteilung C des Vorbuches* - Vater in der Hauptabteilung - Mutter in der Hauptabteilung oder in der Abteilung C des Vorbuches - Vater in der Hauptabteilung BESONDERE ABTEILUNG IM ZUCHTBUCH EINGETRAGENE ZUCHTTIERE Abteilung C Vorbuch C nicht möglich** Abteilung D Vorbuch D nicht möglich - Mutter mindestens in der Abteilung D des Vorbuches - Bewertung in Typ und Skelett mindestens jeweils Note 6 -Bewertung in Typ und Skelett mindestens jeweils Note 6 * Für Nachkommen geboren vor dem : Mutter auch Vorbuch C möglich ** Bestandsschutz für bis zum gekörte C-Bullen nur in Baden-Württemberg 91

92 ANLAGE 4 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung Notenschlüssel für die Exterieurbewertung Für die Merkmale der äußeren Erscheinung Typ, Bemuskelung und Skelett gilt bei der Bewertung folgender Notenschlüssel: 1 = sehr schlecht 2 = schlecht 3 = mangelhaft 4 = ausreichend 5 = durchschnittlich 6 = befriedigend 7 = gut 8 = sehr gut 9 = ausgezeichnet (optimal) Merkmale, die eine Typnote von maximal 4 zur Folge haben: Für alle Rassen entsprechend ANLAGE 2 Ziffer 1-3 gilt: Zu tief hängendes Euter und nicht saugfähige Zitzen. Eine Kuh mit fünf und mehr milchführenden Strichen kann maximal eine Typnote 5 bekommen. (Beschluss ) 1. Angus Jegliche Abweichung von der genetischen Hornlosigkeit wie z. B. Scurs Weiße Pigmente bei männlichen Tieren am bzw. vor dem Präputium und bei weiblichen Tieren am bzw. vor dem Nabel. Grundsätzlich weiße Pigmentflecken außerhalb der Bauchlinie 2. Aubrac Weiße Flecken (Ausnahme: Die rassetypische Weißfärbung um das Flotzmaul und die Augen sowie die weißen Striche über dem Augenlid oder zwei weiße Punkte links und rechts oberhalb des Flotzmauls sind erwünscht) Eine rote Schwanzquaste 3. Blonde d Aquitaine Schwarze Haare Weiße Flecken 4. Brahman Nicht gut erkennbarer Buckel und zu kurze Ohren Ebenes bzw. ansteigendes Becken Helle Klauen 5. Charolais Dunkles Flotzmaul und deutlich abgesetzte, großflächige Pigmentierung der Haut 6. Chianina Nicht eindeutige Pigmentierung der Schleimhäute 92

93 ANLAGE 4 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung 7. Dexter Gravierende Abweichungen von den im Zuchtziel beschriebenen Farben Gravierende Typ-und Skelettmängel 8. Englisch Longhorn Genetische Hornlosigkeit 9. Fleckvieh Simmental Farbe Kopf: weniger als geschätzt 20 % weiß Farbe Körper: komplett pigmentiert oder komplett unpigmentiert 10. Galloway allgemein Hornansätze oder geringste Hornplatten Farbschlag einfarbig Weiße Flecken außerhalb des Unterbauches und am/vorm Nabel Farbschlag white Mehr als handtellergroße Fleckungen Farbschlag belted Nicht durchgängiger Belt und Flecken im Belt 11. Gelbvieh Weiße oder dunkle Flecken oberhalb der Bauchlinie 12. Grauvieh Helles Flotzmaul, helle Klauen und deutlich abgesetzte Farbflecken 13. Glanrind Deutliche Farbabweichungen im Fell 14. Hereford Schwarzes Flotzmaul oder andere deutliche Farbabweichungen im Fell 15. Highland Cattle Crop ears (genetisch bedingte Deformationen der knorpeligen Ohrmuschel) Weiße Flecken über den Unterbauch hinaus (partycolour), es sei denn es können fünf Generationen reinrasssige Abstammung nachgewiesen werden. Genetische Hornlosigkeit 16. Hinterwälder Gravierende Abweichungen von den im Zuchtziel beschriebenen Farben 17. Lakenvelder Abweichungen von der in der Rassebeschreibung festgehaltenen Farbgebung 18. Limousin Fehlende deutliche Aufhellung vom Flotzmaul und um die Augen Farb- und Pigmentflecken 19. Limpurger Deutliche Abweichungen von den im Zuchtziel beschriebenen Farben 93

94 ANLAGE 4 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung 20. Luing Gravierende Abweichungen von den im Zuchtziel beschriebenen Farben 21. Maine-Anjou Deutliche Pigmentierung der sichtbaren Schleimhäute, schwarze und graue Flecken 22. Murray Grey Gravierende Abweichungen von den im Zuchtziel beschriebenen Farben Jegliche Abweichung von der genetischen Hornlosigkeit wie z. B. Scurs 23. Parthenaise Deutliche Abweichungen von den im Zuchtziel beschriebenen Farben 24. Piemonteser Deutliche Abweichungen in der Pigmentierung des Flotzmauls, After und Schwanzquaste 25. Pinzgauer Deutliche Farbabweichungen und Abweichungen von der Fellzeichnung 26. Rotes Höhenvieh Mehrere weiße Flecken Voll dunkel pigmentiertes Flotzmaul Euter komplett weiß 27. Salers Gravierende Abweichung von der im Zuchtziel beschriebenen Farbe Beim Bullen helle Flecken unter dem Bauch Bei Kühen helle Flecken unter dem Bauch (außer am Euter) 28. Texas Longhorn Genetische Hornlosigkeit 29. Uckermärker Schwarzes Flotzmaul oder schwarze Abzeichen im Fell 30. Wagyu Flecken am Körper, die sich deutlich sichtbar von der umgebenden Fellfarbe abheben 31. Wasserbüffel Weiße Flecken an Bauch, Beinen oder Rücken 32. Welsh Black Weiße Flecken außerhalb der Bauchlinie und vor dem Nabel oder am Nabel Rote Tiere 33. White Park Genetische Hornlosigkeit Zu starke oder zu schwache Pigmentierung Einfarbig rotbraune oder schwarze Tiere 34. Whitebred Shorthorn Dunkle Pigmentierung der Haut (größer als Handteller) Gravierende Typ- oder Skelettmängel Nicht einwandfreier Bewegungsablauf 94

95 ANLAGE 4 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung 35. Zwergzebu Fehlender Buckel Fehlende Wamme Horizontale oder gar ansteigende Beckenlage (Beschluss vom ) 95

96 ANLAGE 5 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung Grundsätze zur Durchführung der Zuchtwertschätzung und Indexberechnung Zuchtwertschätzung RZF (Produktionsleistung) Für die Rassen Charolais, Blonde d Aquitaine, Limousin, Fleckvieh, Uckermärker, Salers, Angus und Hereford erfolgt über das vit, Verden eine Zuchtwertschätzung nach Mehrmerkmals-Tiermodell. Der Relativzuchtwert Fleisch (RZF) wird aus den Teilzuchtwerten tägliche Zunahme maternal (ZW-TZ mat), tägliche Zunahme 365. Tag (ZW-TZ 365) und Bemuskelung 365. Tag (ZW-Bem. 365) gebildet. Die Züchtervereinigung entscheidet nach Beratung mit dem für die Zuchtwertschätzung beauftragten Rechenzentrum VIT Verden und dem Bundesverband Deutscher Fleischrinderzüchter (BDF), ob die Voraussetzungen für eine Zuchtwertschätzung für eine Rasse gegeben sind und somit eine Zuchtwertschätzung möglich ist. Sofern eine überregionale Veröffentlichung der Ergebnisse der Zuchtwertschätzung vorgesehen ist, gelten folgende Veröffentlichungsgrenzen: Bullen: Mindestens 5 geprüfte Nachkommen in der Zuchtwertschätzung sowie eine Mindestsicherheit von 40 % im Zuchtwert RZF. Kühe: Mindestens 1 geprüfter Nachkomme in der Zuchtwertschätzung sowie eine Mindestsicherheit von 30 % im Zuchtwert RZF. Der Zuchtwert RZF zum Zeitpunkt der Verbandskörung von Bullen ist der Körzuchtwert. Für Bullen, die zur Verbandskörung noch keinen RZF haben, wird der Pedigree-Index (PI) zum Körzuchtwert. Festlegungen zu dieser Ausnahmeregelung trifft die Züchtervereinigung in Abstimmung mit dem BDF. Der Pedigree-Index wird als Mittel des RZF von Vater und Mutter ausgewiesen. Zuchtwertschätzung RZL (Zuchtleistung) Für die Rassen Angus, Blonde d Aquitaine, Charolais, Fleckvieh, Hereford, Limousin, Salers und Uckermärker sowie Galloway, Highland Cattle und Rotes Höhenvieh erfolgt über das vit Verden eine Zuchtwertschätzung nach Wiederholbarkeits- Mehrmerkmals-Tiermodell. Der Relativzuchtwert Zuchtleistung (RZL) wird aus den Teilzuchtwerten Zwischenkalbezeiten (ZW-ZKZ), Totgeburtenrate (ZW-TG) und Anzahl Kalbungen (ZW-nKa) gebildet. 96

97 ANLAGE 5 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung Die Züchtervereinigungen entscheiden nach Beratung mit dem für die Zuchtwertschätzung beauftragtem Rechenzentrum vit Verden und dem Bundesverband Deutscher Fleischrinderzüchter (BDF), ob die Voraussetzungen für eine Zuchtwertschätzung für eine Rasse gegeben und somit eine Zuchtwertschätzung möglich ist. Indexmerkmale und wirtschaftliche Gewichtungsfaktoren für die Zuchtwertschätzung von Jungbullen (Wirtschaftsrassen mit geringer Populationsgröße und Robustrassen) Der Körindex findet ausschließlich bei den Rassen Anwendung, bei denen auf Grund der geringen Populationsgröße, einer unzureichenden genetischen Verknüpfung bzw. einer nicht auf Fleischleistung ausgerichteten Zuchtzieldefinition eine Zuchtwertschätzung auf Fleischleistung nicht möglich bzw. gewollt ist. 1. Der Zuchtwert eines Jungbullen ist in Form eines Indexes zu berechnen. Dabei werden mindestens die Merkmale - tägliche Zunahme (Gewichtsermittlung) und - Bemuskelung (Notenskala 1-9) für den Zuchtwertteil "Fleischleistung" sowie - Typ (Notenskala 1-9) und - Skelett (Notenskala 1-9) für den Zuchtwertteil "äußere Erscheinung" berücksichtigt. 2. Der zu berechnende Index wird so eingestellt, dass bei einem Mittelwert von 100 eine Standardabweichung 12 Punkte beträgt. 3. Entsprechend der unterschiedlichen Zuchtzielsetzung der Wirtschaftsrassen und der kleinrahmigen Robustrassen wurden die wirtschaftlichen Gewichtungsfaktoren wie folgt festgelegt: Indexmerkmale Wirtschaftsrassen kleinrahmige Robustrassen tägliche Zunahme 4 2 Bemuskelung 4 3 Typ 2 4 Skelett 2 3 = 12 = 12 97

98 ANLAGE 5 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung Für die Rassen Galloway, Highland, Welsh Black und Luing, bei denen die Selektion nach Gewichtsentwicklung nur geringe Bedeutung hat, gilt hinsichtlich der Berechnung der Indexpunktzahlen für die TZ eine Sonderregelung. Die Punktevergabe für das Merkmal TZ erfolgt nach folgendem Schema: Punkte Welsh Black Luing Galloway Highland - 1 < 950g < 800g < 650g < 550g g g g g + 1 > 1000g > 850g > 700g > 600g 4. Die in die Indexberechnung eingehenden ökonomischen und genetischen Parameter sind ständig zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. 98

99 ANLAGE 6 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung Liste der genetischen Besonderheiten und Erbfehler I Geltungsbereich Rassen, für die genetische Besonderheiten und Erbfehler gelten, sind folgend unter II bzw. III aufgeführt Bezüglich Besonderheiten und Erbfehler beim Fleckvieh, Simmental gilt die ANLAGE 3 zur Zuchtbuchordnung der ASR in ihrer jeweils aktuellen Fassung. II Genetische Besonderheiten Genetische Besonderheiten haben keinen negativen Einfluss auf die Gesundheit oder das Wohlbefinden der Anlageträger. Als genetische Besonderheit gilt derzeit die Hornlosigkeit, die lediglich bei den Rassen Angus und Galloway durchgängig genetisch fixiert ist, bei anderen Rassen jedoch auch (in unterschiedlicher Verbreitung vorkommen kann. Als vom BDF zugelassene Testverfahren gelten derzeit der Markertest, der Nachkommentest sowie der Gentest, wobei die Ergebnisausweisung wie folgt differenziert wird: - P=phänotyp. hornlos - PP=homozygot hornlos - Pp=heterozygot hornlos - PS= Wackelhorn (scurs) - PP*=homozygot hornlos laut Markertest - Pp*= heterozyogt hornlos laut Markertest - PS*= heterozygot hornlos laut Markertest + phänotypisch Wackelhörner. - pp* behörnt lt. Markertest ( ) Erfolgt ein Test auf Hornlosigkeit, ist das Ergebnis der Züchtervereinigung. grundsätzlich mitzuteilen Bei den Rassen English Longhorn, Texas Longhorn und Highland Cattle kommt Hornlosigkeit ausdrücklich nicht vor III Erbfehler Nachfolgend sind Erbfehler aufgeführt, die durch ihre Tierschutzrelevanz und/oder ökonomische Bedeutung in der Zucht gekennzeichnet sind und entsprechend im Zuchtprogramm Berücksichtigung finden. In Abhängigkeit der Häufigkeit, in der diese Erbfehler in der jeweiligen Population auftreten, wird festgelegt, bei welcher Gruppe (Bullen, die zur künstlichen Besamung eingesetzt werden; Bullenmütter; ET- Spendertiere) die routinemäßige Untersuchung zu erfolgen hat. Ferner ist festgelegt, welche Konsequenzen sich aus den Ergebnissen der Analyse für den weiteren Zuchteinsatz der Tiere ergeben. Sofern aus den Pedigree-Informationen begründeter 99

100 ANLAGE 6 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung Verdacht für das Vorhandensein des Erbfehlers beim Probanden (Besamungsbullen, Bullenmütter, ET-Spendertiere) besteht, muss eine Untersuchung erfolgen. Erbfehler Rasse Analyseverfahren Bullen TL 1/29 BA Gentest KB- Bullen Doppellender Bulldogkalb WBB Gentest KB- Bullen DEX Gentest**** Alle Test bei* Zeitpunkt ** der Analyse b.b. b.b. r weibl Rindern in HB- A. ET- Spendertieren b.b. b.b. r vor Besamungseinsatz vor Besamungseinsatz vor HB-Eintrag vor HB-Eintrag Symbol Träger Nicht- Träger Konsequenzen für den Zuchteinsatz bei positivem Befund*** TTL NTL Ausschluss Ausschluss mh/m h BD BD BF BF Reglementierung1) Reglementierung1) Ausschluss Ausschluss Reglementierung2) Grauvie h Demetzsyndrom KB- Bullen * Gruppe, bei der der Test routinemäßig (r) oder bei Bedarf (b.b.) durchgeführt wird ** Stadium im Zuchtprogramm: (z.b. vor Testeinsatz; vor Wiedereinsatz; vor Spülung, bei Bedarf) ***Erläuterung: Ausschluss: Ausschluss der positiven Bullen vom Zuchtprogramm Reglementierung: Kennzeichnung der positiven Tiere, eingeschränkter Einsatz in der Zucht 1. keine Anpaarung an Merkmalsträger, 2. keine Eintragung von ab dem 1. Januar 2010 geborenen weiblichen Merkmalsträgern in Herdbuch- Hauptabteilung A **** oder Eltern nachgewiesen frei, bei weiblichen Tieren keine Abstammungsüberprüfung nötig (seit ) Verabschiedet auf der Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Deutscher Fleischrinderzüchter und -halter e.v. (BDF) am 19. März 2002 in Neuenstein-Aua; ergänzt um den Erbfehler Bulldog auf den Mitgliederversammlungen am 11. März 2004 (männliche Tiere) und 13. März 2008 (weibliche Tiere). Zuletzt aktualisiert auf der Zuchtleitertagung am 02. Dezember

101 ANLAGE 7 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung Durchführung von Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung - Zuständigkeiten Merkmale/ Art der Durchführung Durchführung durch 1. Erfassung der Fleischleistung Beauftragte der Züchtervereinigung oder Besitzer 2. Bewertung der äußeren Erscheinung Beauftragte der Züchtervereinigung oder Besitzer 3. Erfassung der Fruchtbarkeitsdaten Besitzer der Kuh 4. Erfassung von Kalbedaten Besitzer der Kuh 5. Erfassung von genetischen Die Erfassung von genetischen Besonderheiten und Besonderheiten und Erbfehlern Erbfehlern erfolgt durch die Züchtervereinigung. Das Mitglied ist verpflichtet alle bekannten Untersuchungsergebnisse an die Züchtervereinigung für die Zuchtbuchführung zur Verfügung zu stellen. 6. Durchführung der Zuchtwertschätzungen Züchtervereinigung oder von ihr beauftragte Stelle 101

102 ANLAGE 8 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung Fristen für die Übermittlung/ Meldung von Daten an die Züchtervereinigung durch den Züchter Art Geburtsmeldung nach ZBO Kennzeichnung Besamungsdaten Deckdaten (Natursprung) Leistungsprüfungen Frist 9 Wochen VVVO 6 Monate mit Geburtsmeldung 3 Monate Alle für die Zuchtbuchführung relevanten Daten sind zeitnah in die Zuchtbücher zu übernehmen. 102

103 ANLAGE 9 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung Leistungszeichen und Prämierungen: Die Teilnahme von Herdbuchtieren an Tierschauen wird in die Herdbücher nach unten stehender Zeichenerklärung übernommen: B SB RSB L SL RSL Bundesschau prämiert Sieger Bundesschau Reservesieger Bundesschau Landesschau prämiert Sieger Landesschau Reservesieger Landesschau Prämienzeichen gibt es nur für Bundesschauen und Landesschauen. Bundesschau = vom BDF oder den Rassedachverbänden bundesweit ausgeschriebene Schau, Landesschau = Verbandsschauen der Landesverbände bzw. Schauen, die von den Rasseverbänden auf Länderebene veranstaltet werden. Auf der Zuchtbescheinigung wird lediglich die höchste Auszeichnung angegeben. Dabei wird folgende Rangskala zugrunde gelegt: 1. Sieger Bundesschau 2. Reservesieger Bundesschau, 3. Sieger Landesschau, 4. Reservesieger Landesschau 103

104 ANLAGE 10 zur BDF-Musterzuchtbuchordnung Beispiele für verschiedene Zuchtbescheinigungstypen. (männlich und weiblich) Muster von Zuchtbescheinigungstypen entsprechend ANLAGE 2 Punkt 1-5 1a männliche Tiere 1b weibliche Tiere 2a männliche Tiere 2b weibliche Tiere 3a männliche Tiere 3b weibliche Tiere 4a männliche Tiere 4b weibliche Tiere 5a entspricht Muster 1a 5b entspricht Muster 1b 104

105 ANLAGE 11a zur BDF-Musterzuchtbuchordnung Vertrag über die Erbringung von ZWS-Dienstleistungen zwischen Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w. V. Heideweg 1, Verden - nachfolgend vit genannt - und Zuchtverband oder Aufsichtsbehörde (XXXXX) Musterstrasse, Musterhausen - nachfolgend Auftraggeber genannt - wird nachfolgender Vertrag geschlossen: Präambel vit ist ein u.a. von Organisationen der Tierzucht und Leistungsprüfung im deutschsprachigen Raum getragener wirtschaftlicher Verein. Er ist ein Anbieter im Bereich der IT für landwirtschaftliche Organisationen, Agrarbetriebe und artverwandte Organisationen, u. a. zur Durchführung von Leistungsprüfungen, künstliche Besamungen, Zuchtfragen, Zuchtwertschätzung und Herdbuchführung. Vorliegend erbringt vit für den Auftraggeber in Relation mit weiteren Dritten die Dienstleistung einer Schätzung von Zuchtwerten. Der Auftraggeber ist die XXXXX und beauftragt vit mit der Zuchtwertschätzung für Fleischrinder in den Merkmalskomplexen Produktionsleistung und Zuchtleistung. Ziel dieses Vertrages ist es, die für den Auftraggeber zu erbringenden Rechendienstleistungen in Bezug auf die Merkmale der Zuchtwertschätzung (ZWS) auf Basis der von dem Auftraggeber und Dritten gelieferten Daten zu regeln. Zielsetzung dieses Vertrages ist auch die Stärkung der deutschen Fleischrinderzucht. Grundsätzliche Aufgabe der ZWS ist, für die Zuchtprogramme der Zuchtorganisationen, für die Zuchtplanung der Fleischrinderzüchter und für das Anbieten von Samen gesicherte und vergleichbare genetische Bewertungen aller Bullen und Kühe bereitzustellen, die zugleich auch eine neutrale Information für die Vermarktung der Tiere und des Samens darstellt. Hierbei ist den Parteien bekannt, dass diese Dienstleistung bzw. das Rechenergebnis umso bedeutender wird, je mehr Daten, auch die Dritter, in Relation gesetzt werden können und dass eine Fortsetzung dieser Berechnungen zeitlich auch über das eigene Interesse des Auftraggebers gehen können. 1. Vertragshierarchie Die hier getroffenen Bestimmungen gelten auch für alle Einzelverträge, die zwischen den Vertragspartnern geschlossen werden, wenn nicht in den Einzelverträgen spezielle oder abweichende Regelungen getroffen werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vertragsparteien finden keine Anwendung. 105

106 ANLAGE 11a zur BDF-Musterzuchtbuchordnung Die Bestimmungen des Rahmenvertrages, ihre Anlagen und die Einzelverträge mit ihren Anlagen bilden den Vertrag. Bei Widersprüchen gilt folgende Vorrangstellung: 1. Die Anlagen der Einzelverträge 2. Die Einzelverträge 3. Die Anlagen dieses Vertrages 4. Dieser Vertrag 2. Einzelverträge / Leistungsschein (nur notwendig, wenn weitere Verträge, Leistungsscheine o.ä. gezeichnet werden) 3. Vertragsgegenstand 3.1 Gegenstände dieses Vertrages sind Die Entgegennahme und Speicherung von geeigneten Eingangsdaten und deren Prüfung auf Plausibilität nach den in diesem Vertrag und seinen Anlagen definierten Kriterien. Aus diesen geprüften Daten werden mit genetischstatistischen Schätzverfahren (ZWS Algorithmen) an vorher vereinbarten Terminen Zuchtwerte geschätzt. Diese Zuchtwerte werden den Auftraggebern der ZWS auf geeigneten Datenträgern zur Verfügung gestellt. Die fachliche Ausgestaltung der ZWS wird vom Fachausschuss für Zuchtwertschätzung für Fleischrinderrassen (Anlage 1) festgelegt. Dieser regelt auch das Änderungsmanagement der verwendeten Methoden und Verfahrensabläufe. 3.2 Nicht zum Vertragsgegenstand gehören Die Entwicklung und Anwendung bislang vom vit nicht verwendeter Schätzverfahren und/oder die Bearbeitung neuer Merkmalsbereiche sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Veränderungen und Erweiterungen der Schätzverfahren sind über das Änderungsverfahren (Anlage 3) möglich. Sonderauswertungen zur Überprüfung der Eingangsdaten, die über die in diesem Vertrag und seinen Anlagen beschriebenen Leistungen hinausgehen, sowie zur Verwendung der Ergebnisse der ZWS (Zuchtwerte) in Zuchtprogrammen sind ebenfalls nicht Bestandteil des ZWS-Leistungspaketes bzw. dieses Vertrages. 4. Leistungsbeschreibung Eine umfassende detaillierte Beschreibung des gesamten Leistungspaketes und des Verfahrensablaufs der ZWS von der Übernahme der gelieferten Daten bis zur Ergebnisrücklieferung ist in Anlage 2 zu diesem Vertrag gegeben. 5. Lieferumfang / Zusicherungen 5.1 vit kann Änderungen an seinen Leistungen vornehmen, soweit diese der technischen Verbesserung dienen und/oder sich im Einzelfall im Interesse der Leistungsfähigkeit der Anlage/des Systems als sachdienlich erweisen und für den Auftraggeber, insbesondere wenn die Qualität der Leistung für den vorgesehenen Verwendungszweck hierdurch nicht beeinträchtigt wird, keinerlei spürbare Auswirkungen haben. Bei für den Auftraggeber spürbaren 106

107 ANLAGE 11a zur BDF-Musterzuchtbuchordnung Auswirkungen ist das Änderungsverfahren (Anlage 3) vorher durch vit durchzuführen. 5.2 Der Auftraggeber kann Änderungen im Rahmen des Änderungsverfahrens (Anlage 3) geltend machen. 5.3 Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. 5.4 vit ist zum Einsatz von betriebsfremden Erfüllungsgehilfen berechtigt. 6. Preise / Zahlung / Verzug 6.1 Als Entgelt schuldet der Auftraggeber den sich aus Anlage 4 ergebenden Betrag. 6.2 Nicht von diesen Gebühren erfasste Zusatzleistungen werden nach Materialund Stundenaufwand nebst Anfahrtspauschale gemäß den jeweils gültigen Sätzen der Preisliste von vit abgerechnet, sofern keine Festpreise vereinbart worden sind. 6.3 Von vit genannte Preise verstehen sich in EURO ( ) netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. 6.4 Die Vergütung von vit wird nach dem gültigen Preisverzeichnis und den tatsächlich ausgeführten Leistungen berechnet, wenn keine andere Berechnungsart (z. B. durch Pauschalsumme je Erstbesamung oder je Herdbuchkuh, nach Stundensätzen, nach Selbstkosten o. ä.) vereinbart ist. 6.5 Ist eine Vereinbarung über einen Preis zustande gekommen, ist vit zu einer angemessenen Preisanpassung berechtigt. Für den Fall, dass sich die Parteien über eine Änderung der Vergütung nicht einigen können, die allgemeine Preissteigerung jedoch die effektiven Kosten von vit bei der Leistungserbringung betrifft, sind die Parteien berechtigt, die Vergütung einmal jährlich zum Jahresende zu prüfen und ggf. ab dem 1. Januar des Folgejahres prozentual entsprechend zu erhöhen oder zu senken, wenn sich der vom statistischen Bundesamt veröffentlichte Verbraucherindex für Deutschland (VPI, früher: Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland), der im Basisjahr 2000 mit 100 Punkten bewertet worden ist, gegenüber dem Stand Juli 2011 oder gegenüber dem Stand der letzten Anpassung um mehr als 5 % nach oben oder unten verändert hat. Soweit das Statistische Bundesamt den vorgenannten Index nicht mehr aufstellen sollte, gilt der sachnächste Index des Statistischen Bundesamtes bzw. der stattdessen zuständigen, ggf. auch europäischen, Behörde. 6.6 Zahlungen sind 30 Tage nach Absendung der Rechnung fällig. Zahlungsverzug tritt unbenommen einer vorherigen Mahnung spätestens 21 Tage nach Rechnungsdatum und Fälligkeit ein. Bei Zahlungsverzug hinsichtlich der Vergütung schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz. Ein weiter Verzugsschaden von vit bleibt davon unbenommen. 6.7 Die Parteien dürfen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Gleiches gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes. 6.8 In der Annahme von Zahlungsmitteln (Wechsel, Scheck) liegt keine Erfüllung oder Stundung der Forderung. Die Kosten der Verwahrung und Einlösung, insbesondere Diskontspesen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. 107

108 ANLAGE 11a zur BDF-Musterzuchtbuchordnung 6.9 Die Rechnungen sollen bezüglich der Anzahl aktiver HB-Kühe (siehe Anlage 4) an den Auftraggeber (XXXXX) versandt werden. Sollte hier eine fristgerechte Zahlung nicht erfolgen, wird vit die Rechnungsempfänger binnen 21 Kalendertagen hierüber unterrichten. Die Veränderung der Rechnungsadresse und/oder die Bezeichnung eines Dritten als Rechnungsschuldner lässt die Verpflichtung des Auftraggebers sowie dessen Verantwortung gegenüber vit nicht entfallen. 7. Prüfpflicht/Ansprüche von und gegenüber Dritten 7.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Daten vor Übergabe an vit sowie das Ergebnis der Leistung des vit auf die Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen (Anlage 9). Er ist verpflichtet, diese Überprüfungen ebenso zu gewährleisten, sofern er Dritte mit der Datenlieferung beauftragt. 7.2 vit übernimmt keine weiteren als die in diesem Vertrag unter Ziffer 4. ausdrücklich benannten Überprüfungsmaßnahmen. 7.3 Insbesondere übernimmt vit, soweit rechtlich zulässig, keine Gewähr, Haftung oder Garantie für die Daten Dritter, die mit den Daten des Auftraggebers berechnet oder mit seinen Daten in Relation gesetzt werden. Sind Daten eines Dritten falsch, stehen dem Auftraggeber hieraus nur Ansprüche gegen den Dritten zu. Sind die Daten des Auftraggebers falsch, können ebenso Ansprüche Dritter gegen den Auftraggeber bestehen. vit wird dem jeweiligen behaupteten Anspruchsinhaber auch die möglichen Forderungen aus diesem Vertrag oder dem entsprechenden Vertrag mit Dritten abtreten. Ferner wird vit dem behaupteten Anspruchsinhaber die Kontaktdaten des behaupteten Anspruchsgegners, soweit bekannt, mitteilen. Weitere Verpflichtungen zur Anspruchsverfolgung durch vit bestehen nicht, insbesondere, aber nicht ausschließlich auch keine Verpflichtung zur Ergreifung verjährungshemmender oder unterbrechender Maßnahmen. Eine Liste der Auftraggeber von vit und der von dem jeweiligen Auftraggeber benannten Datenlieferanten sind als Anlage 10 beigefügt. Bei Änderungen in der Liste wird vit diese dem Auftraggeber in der jeweils neusten Fassung übermitteln. Ferner kann die jeweils aktuelle Liste bei vit vom Auftraggeber abgefragt werden. 8. Lieferzeit, Teillieferung, Lieferstörung 8.1. Angegebene Fristen und Termine für Lieferungen sind nur verbindlich, wenn sie als solche ausdrücklich bezeichnet werden. Fixgeschäfte werden nicht geschlossen. Fristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. 8.2 Die Einhaltung von Fristen und Terminen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Auftraggeber beizubringender Unterlagen, erforderlicher Genehmigungen und Freigaben, insbesondere Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Vorleistungsverpflichtungen durch den Auftraggeber voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, ohne dass vit ein Verschulden trifft, so verlängern sich die Fristen angemessen. Entsprechendes gilt, wenn durch den Auftraggeber nach Vertragsschluss Änderungs- und/oder Ergänzungswünsche verlangt werden. 108

109 ANLAGE 11a zur BDF-Musterzuchtbuchordnung 8.3 Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund sonstiger Ereignisse, die vit die Lieferung nach Vertragsschluss wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören insbesondere Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw.), auch wenn sie bei Zulieferern von vit oder dessen Unterlieferanten eintreten, hat vit auch für verbindlich vereinbarte Fristen und Termine nicht zu vertreten. Solche Lieferverzögerungen berechtigen vit, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Bei einer Leistungsverzögerung von länger als 3 Monaten sind beide Seiten nur berechtigt, hinsichtlich der rückständigen Lieferung von der Vereinbarung zurückzutreten, es sei denn, die Teillieferung allein ist für die Vertragspartei nicht von Interesse. In diesem Fall kann jede Vertragspartei von der Vereinbarung insgesamt zurücktreten. Der Auftraggeber kann aus der Leistungsverzögerung oder dem Rücktritt keine Schadensersatzansprüche herleiten, es sei denn, vit hat den Auftraggeber über die Lieferverzögerung nicht unverzüglich benachrichtigt. Im Falle des Rücktritts ist die bereits erfolgte Gegenleistung herauszugeben. 8.4 Bei Nichteinhaltung von Fristen oder Terminen aus anderen als den in Ziffer 8.3 genannten Gründen ist der Auftraggeber berechtigt, vit schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird durch vit die Lieferung bis zum Ablauf der Nachfrist nicht erbracht, so hat der Auftraggeber das Recht, hinsichtlich der rückständigen Lieferung von der Vereinbarung zurückzutreten, es sei denn, der Auftraggeber hat an der Teillieferung kein Interesse. In diesem Falle sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, es sei denn, vit hat den Lieferungsverzug grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt, es ist ein Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit eingetreten oder es war ein Fixgeschäft vereinbart. 8.5 vit übernimmt kein Beschaffungsrisiko für Daten und Zuchtwerte soweit vit nicht selbst Hersteller der Lieferung ist. Im Falle der Unmöglichkeit der versprochenen Lieferung, die in dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht erkennbar war, ist vit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit vit trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages die Lieferung seinerseits nicht erhält; die Verantwortlichkeit von vit für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt unberührt. vit verpflichtet sich, den Auftraggeber über die Nichtverfügbarkeit unverzüglich zu informieren, das Rücktrittsrecht unverzüglich auszuüben und Leistungen des Auftraggebers unverzüglich zu erstatten. Hat der Auftraggeber die Nichtverfügbarkeit der Lieferung zu vertreten oder tritt die Nichtverfügbarkeit während eines Annahmeverzuges des Auftraggebers ein, ist der Auftraggeber zur Zahlung des vereinbarten Preises verpflichtet. 8.6 Bei wiederkehrenden Leistungen ist der vereinbarte Preis die Summe der monatlichen Zahlungen für die gesamte Mindestvertragsdauer zuzüglich etwaiger Einmalentgelte. vit bleibt die Geltendmachung des tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten. 8.7 vit ist zur Erfüllung des Vertrages solange nicht verpflichtet, wie der Auftraggeber seinen Pflichten auch aus anderen Verträgen mit vit nicht vereinbarungsgemäß nachkommt, insbesondere fällige Rechnungen nicht bezahlt. 109

110 ANLAGE 11a zur BDF-Musterzuchtbuchordnung 9. Pflichten des Auftraggebers 9.1 Bei der Erhebung und dem Umgang mit den Daten, auch und gerade zur Sicherung des Interesses Dritter, mit denen die Daten in Relation gesetzt werden, sind vom Auftraggeber Qualitätsstandards, gemäß Anlage 5, zu erfüllen und gegebenenfalls nachzuweisen Der Auftraggeber hat gemäß Anlage 6 seine Daten bzw. dem von ihm mit der Datenlieferung beauftragten Unternehmen aufzuerlegen die Daten in der übergebenen Fassung zu sichern und diese Sicherung auf Abruf bereit zu halten und auf Anforderung des vit die Datensicherung oder eine Kopie hiervon dem vit zur Verfügung zu stellen. 9.3 Die Parteien werden während der gesamten Vertragslaufzeit schriftlich Verantwortliche benennen, die zur Entgegennahme bzw. Inanspruchnahme der jeweiligen Lieferung bzw. Leistung, zur Fehlermeldung und zur Kommunikation untereinander berechtigt sind und die notwendigen Entscheidungsbefugnisse und Vollmachten besitzen. Die Parteien können die Person der Verantwortlichen jederzeit ändern, müssen sich hiervon aber unverzüglich unterrichten. 9.4 Der Auftraggeber wird Änderungen der Betriebsbedingungen sowie sonstiger, für die Erbringung der Lieferung wesentlicher Umstände rechtzeitig in Textform mitteilen. 9.5 Kann die Lieferung oder Leistung aus Gründen nicht durchgeführt werden, die im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen, ist vit berechtigt, dem Auftraggeber den hierdurch entstandenen und von vit zu belegenden Aufwand (Fehlersuchzeit gleich Arbeitszeit) in Rechnung zu stellen. Insbesondere gilt dies, falls die oben genannten Mitwirkungsleistungen nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden oder der Auftraggeber die vereinbarten Termine versäumt hat. 10. Gewährleistung 10.1 vit übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der Daten des Auftraggebers oder der Daten Dritter, die zusammen oder in Relation mit den Daten des Auftraggebers berechnet oder sonst wie bearbeitet werden. Diese Einschränkung betrifft nicht etwaige Fehler, die allein durch die Tätigkeiten des vit entstehen Der Auftraggeber hat die Lieferung unverzüglich nach Abnahme, sofern eine Abnahme nicht erfolgt, nach Übergabe zu untersuchen. Liegt ein offensichtlicher Mangel vor, ist dieser vit unverzüglich und konkret beschrieben in Textform anzuzeigen. Die Rügefrist beträgt höchstens 7 Tage; maßgeblich ist die Absendung der Nachricht an vit. Tritt ein verdeckter Mangel erst später in Erscheinung, muss dieser in der o.g. Frist nach der Entdeckung angezeigt werden. Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers entfallen, soweit er den zuvor genannten Obliegenheiten nicht nachkommt Liegt ein offensichtlicher Mangel an dem Zuchtwertschätzergebnis vor, darf dieses nicht verarbeitet/benutzt werden Im Falle der Lieferung von Ware und der Erbringung von Werkleistungen gilt: a) bei berechtigten Beanstandungen, dass vit nach eigener Wahl zur Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder 110

111 ANLAGE 11a zur BDF-Musterzuchtbuchordnung Lieferung einer neuen Ware / Herstellung eines neuen Werkes (Neulieferung) berechtigt ist. Ist vit zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage bzw. verzögert sich diese über angemessene Fristen, in der Regel 3 Werktage, hinaus aus Gründen, die vit zu vertreten hat oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, so ist der Auftraggeber grundsätzlich berechtigt, nach eigener Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt), Schadensersatz statt Leistung zu verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu. vit ist zum zweimaligen Nachbesserungsversuch berechtigt, es sei denn, dieses ist dem Auftraggeber nicht zumutbar. b) bei mangelhafter Bedienungsanleitung, dass sich die Gewährleistung zunächst auf die Lieferung einer mangelfreien Bedienungsanleitung beschränkt, soweit eine ordnungsgemäße Installation nicht erfolgt ist. Dieses gilt nicht, soweit infolge der mangelhaften Bedienungsanleitung bereits ein weitergehender Schaden eingetreten ist Die Gewährleistungshaftung von vit ist allgemein auf den Auftragswert, bei Schadensersatzansprüchen auf die Deckungsgrenze der von vit abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt. Vorstehende Beschränkung gilt nicht, soweit vit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorwerfbar ist oder ein Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit eingetreten ist Die Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr ab Fertigstellung der jeweiligen Zuchtwertschätzung. Das gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend längere Fristen vorgeschrieben sind Die vorgenannten Beschränkungen der Gewährleistung gelten nicht, wenn vit Arglist vorwerfbar oder von vit eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware gewährt ist Die Gewährleistung entfällt dann, wenn der Auftraggeber den Vertragsgegenstand in seinen wesentlichen Bestandteilen selbst oder durch Dritte verändert. In diesen Fällen besteht eine Gewährleistungspflicht nur dann, wenn der Auftraggeber nachweist, dass die technische Störung auch ohne diese Veränderungen eingetreten wäre und sie die erforderlichen Arbeiten nicht wesentlich erschweren. 11. Garantien 11.1 Die Übernahme einer Garantie durch vit bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Erklärung Soweit ein Hersteller eine Garantie für die Beschaffenheit von vit gelieferter Ware oder dafür, dass die Ware für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält, übernimmt, stehen dem Auftraggeber unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen ausschließlich gegenüber dem Hersteller zu. Insoweit tritt vit die Ansprüche gegenüber dem Hersteller bereits mit diesem Vertrag vollumfänglich an den Auftraggeber ab. 111

112 ANLAGE 11a zur BDF-Musterzuchtbuchordnung 12. Allgemeine Haftung 12.1 vit übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der Daten des Auftraggebers oder der Daten Dritter, die zusammen oder in Relation mit den Daten des Auftraggebers berechnet oder sonst wie bearbeitet werden. Diese Einschränkung betrifft nicht etwaige Fehler, die allein durch die Tätigkeiten des vit entstehen Weitergehende Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen Insbesondere besteht keine Leistungspflicht seitens vit für Folgeaufwendungen nach erfolgter Fehlerbeseitigung im Bereich der Daten des Auftraggebers, wie z.b. die Wiederherstellung Auftraggeber spezifischer Daten Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von vit beruht, eine vit zurechenbare Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eingetreten ist oder vit eine wesentliche vertragliche Pflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat Die Haftung für Datenverlust bei dem Auftraggeber ist, soweit vit dem Grunde nach haftet, auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorhandensein von Sicherungskopien beschränkt Allgemein verjähren Schadensersatzansprüche des Auftraggebers nach einem Jahr, es sei denn, vit haftet wegen groben Verschuldens Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Auftraggebers aus Produkthaftung. 13. Laufzeit / Kündigung 13.1 Das Vertragsverhältnis tritt zum 1. Januar 2013 in Kraft und wird bis zum xx. xx. xxxx abgeschlossen. Anschließend läuft das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit, wenn es nicht gem. Ziffer 13.3 gekündigt worden ist Er bleibt gültig, solange ein Einzelvertrag wirksam ist Das Vertragsverhältnis kann frühestens zum Ende der Mindestlaufzeit, mit Ausnahme der Ausübung des Sonderkündigungsrechts gemäß Ziffer 13.4, schriftlich mittels eingeschriebenen Briefs mit einer Frist von 12 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Die Gültigkeit des Vertrages gemäß Ziffer 13.2 bleibt hiervon unberührt Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn über das Vermögen einer Vertragspartei ein Vergleichs- oder Insolvenzverfahren beantragt wurde oder Vermögensverfall bei einer Vertragspartei zu befürchten ist. Ferner liegt ein wichtiger Grund vor, wenn der Auftraggeber seine Pflichten aus Ziffer 9.1 dieses Vertrages nicht erfüllt. 112

113 ANLAGE 11a zur BDF-Musterzuchtbuchordnung 14. Beendigungsmanagement 14.1 Die Daten des Auftraggebers, die zur Berechnung übergeben wurden, verbleiben bei vit zum Zwecke der Fortführung des Vertragszweckes mit Dritten auch über die Laufzeit dieses Vertrages hinaus Für diese Daten hat vit eine Datenverwendungsberechtigung zum ausschließlichen Zweck der ZWS erlangt, weil in der gemeinsamen, überregionalen ZWS alle Relationen auch aus der Vergangenheit verwendet werden müssen Die Übergabe der Daten durch vit an den Auftraggeber erfolgt gemäß Anlage Geheimhaltung / Datenschutz 15.1 Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die ihnen unter diesem Vertrag von der jeweils anderen Partei zugänglich gemachten Informationen sowie Kenntnisse, die sie bei Gelegenheit dieser Zusammenarbeit über Angelegenheiten - etwa technischer, kommerzieller oder organisatorischer Art der jeweils anderen Vertragspartei erlangen, vertraulich zu behandeln und während der Dauer sowie nach Beendigung dieses Vertrages nicht zu verwerten oder anderen zugänglich zu machen. Eine Nutzung dieser Information ist allein auf den Gebrauch im Rahmen dieser Zusammenarbeit beschränkt. Die Parteien werden ihre Mitarbeiter, Zulieferer, und Unterauftragnehmer entsprechend verpflichten. Dritte, die ebenfalls Daten zur gemeinschaftlichen Berechnung mit den Daten des Auftraggebers übergeben haben sowie die Stellen, an die das Ergebnis der Berechnungen gemäß diesem Vertrag bekannt gegeben werden, sind weder Mitarbeiter des vit noch Unterauftragnehmer und werden von vit nicht entsprechend verpflichtet Dieses gilt auch für diesen und alle darauf aufbauenden Verträge, sofern und soweit eine Offenlegung nicht aus rechtlichen und/oder organschaftlichen Gründen (Vorlage Aufsichtsrat) erforderlich ist. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, ihren Mitgliedern des jeweiligen Kontrollorgans hinsichtlich der Vertragsinhalte Verschwiegenheit aufzuerlegen Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die die andere Partei nachweislich von Dritten rechtmäßig erhalten hat oder erhält, oder die bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen allgemein bekannt wurden oder für die Aufrechterhaltung des Betriebes oder die Durchführung von Projekten an für diesen Zweck eingeschaltete Dritte weitergeben werden müssen Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt ferner nicht für die zur Berechnung übergebenen Daten, da dem Auftraggeber bewusst ist, dass diese mit Daten Dritter berechnet werden und in Relation gesetzt werden und dies vom Auftraggeber auch gewollt ist. Der Auftraggeber ist sich ferner klar, dass seine Daten in dem Ergebnis der Rechenleistung durch vit abgebildet sind und dieses Ergebnis an die benannten Stellen übergeben werden, so dass auch hierfür die Vertraulichkeitsverpflichtung nicht gilt. 113

114 ANLAGE 11a zur BDF-Musterzuchtbuchordnung 15.5 Die oben beschriebenen Geheimhaltungsverpflichtungen bleiben für beide Vertragsparteien auch nach Beendigung dieses Vertrages auf unbestimmte Zeit bestehen Der Auftraggeber wird gem. 33 BDSG darauf hingewiesen, dass die Speicherung und Weiterleitung personenbezogener Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung erforderlich wird vit ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Auftraggeber unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zu verarbeiten und zu speichern soweit dies für den Vertragszwecks oder zur Wahrung der berechtigten Interessen von vit erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass ein überwiegendes, schutzwürdiges Interesse des Auftraggebers dies verbietet vit verpflichtet sich, die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB), die Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme (GOBS) sowie die Grundsätze für eine ordnungsgemäße Datenverarbeitung (GoDV) in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten. vit verpflichtet sich, im Rahmen des Zumutbaren alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, um die von vit für den Auftraggeber verarbeiteten und/oder gespeicherten Daten gegen Verfälschung und/oder Datenpreisgabe zu sichern. Sämtliche vom Auftraggeber an vit übergebene Daten bleiben im Eigentum ("Herr der Daten" im datenschutzrechtlichen Sinne) des Auftraggebers. Sie dürfen durch vit jedoch zur Erfüllung der gemäß Ziffern 2 und 3 dieses Vertrages und in gleichartigen oder auf diesen Teil bezogenen gleichartigen Verträgen mit Dritten geschuldeten Leistung verwendet werden, dies auch über die Laufzeit dieses Vertrages unbegrenzt hinaus. Insofern räumt der Auftraggeber dem vit bzgl. der für die Leistungserbringung übergebenen Daten ein einredefreies Miteigentum, d.h. eine Datenverwendungsberechtigung für den Zweck der ZWS ein Der Auftraggeber wird auf dem ihm zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen Inhalte hinterlegen. Soweit der Auftraggeber den vertragsgegenständlichen Speicherplatz zur Speicherung rechtswidriger Inhalte nutzt, ist vit berechtigt, den Zugriff auf diese Inhalte durch geeignete Maßnahmen zu sperren. Für Ansprüche, die sich aus der Speicherung rechtswidriger Inhalte durch den Auftraggeber ergeben, ist der Auftraggeber verantwortlich. 16. Schlussbestimmungen 16.1 Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt werden. Das gleiche gilt für den Fall, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung einer Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragschließenden 114

115 ANLAGE 11a zur BDF-Musterzuchtbuchordnung gewollt haben würden, sofern sie bei dem Abschluss des Vertrages diesen Punkt bedacht hätten Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das internationale Kaufrecht der United Nations Convention of Contracts for the International Sale of Goods wird ausgeschlossen Soweit der Auftraggeber Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, ist Erfüllungsort für alle gegenseitigen Rechte und Pflichten und ausschließlicher Gerichtsstand Verden. vit ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Anlagen: 1. Fachausschuss 2. Leistungsbeschreibung 3. Änderungsverfahren 4. Entgeltbestimmung 5. Qualitätsstandards 6. Sicherungsdaten 7. Beendigungsmanagement 8. ZWS-Beschreibung 9. Datenschnittstellen 10. Liste der Vertragsgemeinschaft Verden, den vit Musterhausen, den XXXXX 115

116 ANLAGE 11a zur BDF-Musterzuchtbuchordnung Anlage 1 Fachausschuss zum Vertrag über die Erbringung von ZWS-Dienstleistungen für Fleischrinderrassen 1. Vertragshierarchie Die Bestimmungen des Rahmenvertrages, ihre Anlagen und die Einzelverträge mit ihren Anlagen bilden den Vertrag. Bei Widersprüchen gilt folgende Vorrangstellung: 1. Diese Anlage 2. Die Anlagen des Vertrages über die Erbringung von ZWS-Dienstleistungen für Fleischrinderrassen 3. Der Vertrag über die Erbringung von ZWS-Dienstleistungen für Fleischrinderrassen 2. Der Fachausschuss 2.1 Die Zuchtleitertagung des Bundesverbandes Deutscher Fleischrinderzüchter und -halter e. V. nimmt die im Folgenden beschriebenen Aufgaben und Funktionen des Fachausschusses zur Zuchtwertschätzung für Fleischrinder wahr. Er soll die Vertretung der Auftraggeber wahrnehmen, wenn die zu treffenden Entscheidungen sich auf alle Auftraggeber auswirken und einheitlich entschieden werden müssen. Dies betrifft die Fragen des Änderungsverfahrens und der Entscheidung über die Datenweitergabe, wenn und soweit in dem Vertrag und seinen Anlagen geregelt. 2.2 Die Mitglieder des Fachausschusses müssen jeweils Vertragspartner sein, von einem Vertragspartner benannt sein oder maßgeblich in der Datenerhebung einbezogen sein. Bei Bedarf kann der Fachausschuss wissenschaftliche Berater hinzuziehen. 2.3 Die Organisation und Tagungsmodalitäten des Fachausschusses obliegen dem BDF. 2.4 Alle Mitglieder haben das gleiche Stimmrecht, und alle Mitglieder haben jeweils eine gleichgewichtete Stimme. 2.5 Alle Entscheidungen müssen mindestens mit einer Zweidrittel-Mehrheit aller stimmberechtigten anwesenden Mitglieder getroffen werden. 2.6 Der Fachausschuss hat bei seinen Sitzungen einen Protokollführer zu bestimmen, der das Sitzungsprotokoll führt. Das Protokoll ist möglichst bis zum auf die Sitzung folgenden 10. Werktag an die Mitglieder des Fachausschusses zu versenden. Beschlüsse, die eine Änderung der ZWS begründen, sind durch den Ausschuss an alle Auftraggeber zu versenden. 2.7 Der Fachausschuss benennt zwei Mitglieder für jeweils 1 Jahr (einmalige Wiederberufung zulässig), die die Durchführung der ZWS im vit gemäß den Vorgaben nach DIN ISO 9001:2008 einmal jährlich in einem sogenannten Kundenaudit überprüfen. 3. Überprüfungs- und Einspruchsrecht der Auftraggeber/Aufsichtsbehörden 116

117 ANLAGE 11a zur BDF-Musterzuchtbuchordnung Für die Behörden, die aufgrund ihrer tierzuchtrechtlichen Zuständigkeit Auftraggeber der Zuchtwertschätzung sind, wird unabhängig vom Abstimmungsverhalten ihrer Vertreter im Fachausschuss zu einer Verfahrensänderung eine Überprüfungsfrist eines Fachausschuss- Beschlusses eingeräumt. Erfolgt innerhalb von 6 Wochen nach Tagung des Fachausschusses aufgrund der Überprüfung kein abgestimmter schriftlicher Einspruch der betreffenden behördlichen Auftraggeber an den Fachausschuss gilt der Beschluss des Fachausschusses. Den Vertretern der behördlichen Auftraggeber im Fachausschuss obliegt die Koordinierung der fachlichen und rechtlichen Überprüfung und gegebenenfalls des abgestimmten Einspruchs durch die Behörden. 4. Kommunikation/Sekretariat??? (BDF) Der BDF übernimmt bis auf weiteres die Kommunikationstätigkeit des Fachausschusses, indem Mitteilungen der Mitglieder oder Bestellungen von Mitgliedern hierher gesandt werden können und der BDF diese Informationen an die Mitglieder oder Vereinigungen weiterleitet. Die diesbezügliche Kommunikation ist zu richten an: Name: Bundesverband Deutscher Fleischrinderhalter und züchter e.v. (BDF) Anschrift: Adenauerallee 174, Bonn Telefon: Telefax: info@bdf-web.de Der BDF kann diese Aufgabe mit einer Frist von 1 Monat ab Bekanntgabe an die benannten Mitglieder oder die vorschlagenden Vereinigungen niederlegen. Der Fachausschuss kann jederzeit eine andere Stelle mit der Kommunikationstätigkeit betrauen. Jedes vorgeschlagene Mitglied wird durch das Sekretariat an die beteiligten Vereinigungen sowie an bereits benannte Mitglieder mitgeteilt. Zustellungen an den Fachausschuss können an das Sekretariat, oder den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden bewirkt werden 6. Tätigkeiten Der Fachausschuss ist im Änderungsverfahren eingebunden. Ferner in die Prüfung der Zuchtschätzwertergebnisse sowie in den ggf. weiteren vertraglich benannten Bereichen. Darüber hinaus soll er der Vorstellung, Diskussion und Genehmigung von durch vit neu- bzw. weiterentwickelten Schätzverfahren dienen. Die Gewichtung der aus diesen Schätzverfahren resultierenden Zuchtwerte von Einzelmerkmalen im Zuchtziel und entsprechend auch im Gesamtzuchtwert liegt ebenso im Entscheidungsbereich des Fachausschusses. Der Fachausschuss hat sich mindestens einmal jährlich zu treffen sowie auf gleichlautenden Antrag von mindestens fünf Mitgliedern. 7. Beendigung 117

118 ANLAGE 11a zur BDF-Musterzuchtbuchordnung Der Fachausschuss ist solange aufrechtzuerhalten, wie die Verträge über die Erbringung von ZWS-Dienstleistungen laufen. Sollte sich der Fachausschuss noch während der Laufzeit der Verträge auflösen oder seine Tätigkeit nicht mehr ausüben oder keiner der anderen Vereinigungen, außer vit, seiner Pflicht zur Stellung der Mitglieder in dem Ausschuss nachkommen, wird vit die Stellung des Ausschusses übernehmen und die Entscheidungen nach bestem Wissen und Gewissen treffen. Sobald wieder die weiteren Vereinigungen Ihrer Pflicht zur Stellung der Mitglieder nachkommen, handelt wieder der Fachausschuss. 118

119 ANLAGE 11a zur BDF-Musterzuchtbuchordnung Anlage 2 Leistungsbeschreibung zum Vertrag über die Erbringung von ZWS-Dienstleistungen für Fleischrinderrassen 1. Vertragshierarchie Die Bestimmungen des Rahmenvertrages, ihre Anlagen und die Einzelverträge mit ihren Anlagen bilden den Vertrag. Bei Widersprüchen gilt folgende Vorrangstellung: 1. Diese Anlage 2. Die Anlagen des Vertrages über die Erbringung von ZWS-Dienstleistungen für Fleischrinderrassen 3. Der Vertrag über die Erbringung von ZWS-Dienstleistungen für Fleischrinderrassen 2. Leistungsbeschreibung Im Folgenden sind das Verfahren der Zuchtwertschätzung (ZWS) und das gesamte Leistungspaket Zuchtwertschätzung für Fleischrinderrassen beschrieben. Hierbei ist den Auftraggebern bekannt, dass ihre Daten für eine gemeinsame ZWS in einen Datenpool gegeben werden, d.h. die daraus geschätzten Zuchtwerte sind nicht unabhängig, sondern werden letztendlich aus der Information des Gesamtdatenmaterials geschätzt. Es besteht eine Daten-Schicksalsgemeinschaft im Hinblick auf die bei vit ein- und ausgehenden Daten. 2.1 Rassen vit führt die ZWS der im Folgenden aufgeführten Fleischrinderrassen durch: Rasse ZWS Produktion ZWS Zuchtleistung Angus X X Blonde d Aquitaine X X Charolais X X Hereforder X X Fleckvieh X X Limousin X X 119

120 ANLAGE 11a zur BDF-Musterzuchtbuchordnung Salers X X Uckermärker X X Gallloway - X Highland Cattle - X Rotes Höhenvieh - X 2.2. Schätzpopulation Alle Tiere der Zuchtpopulationen gemäß der jeweiligen Zuchtbuchordnung des Auftraggebers für die unter Ziffer 2.1 genannten Rassen mit anerkannten Leistungsangaben sowie deren national und international bekannten Ahnen, bilden jeweils innerhalb Merkmalskomplexen eine gemeinsame Schätzpopulation als Grundlage für die gemeinsame ZWS. 2.3 Merkmale Die ZWS wird in den folgenden Merkmalskomplexen bzw. Merkmalen durchgeführt: - Produktionsleistung - Zuchtleistung 2.4 Regularien für die ZWS Die ZWS wird im vit nach bestätigten Verfahren und Methoden (Anlage 8: ZWS- Beschreibung) durchgeführt, die wiederum mindestens internationalen Empfehlungen und Regularien (ICAR/INTERBEEF) entsprechen. Der Gestaltungsrahmen für die Methodik und die Durchführungsmodalitäten der ZWS ist in den ADR-Empfehlungen vorgegeben (ADR Handbuch, Empfehlungen und Richtlinien, Kapitel xxxxxxxx). 2.5 Zeitlicher Ablauf der ZWS Die Routine-ZWS wird für alle genannten Merkmale und Rassen einmal pro Jahr (derzeitiger Veröffentlichungstermin: Dezember) durchgeführt. Die genauen Datenlieferungstermine für die Bereitstellung der Grunddaten und die genauen Veröffentlichungstermine der Ergebnisse werden jeweils im Herbst festgelegt und allen Auftraggebern mitgeteilt. Der Termin wird durch Vorschlag von vit bestimmt und durch den Fachausschuss bestätigt. Die Zeitspanne für den gesamten Arbeitsablauf einer Routineschätzung (Datenliefertermin bis Hauptveröffentlichung) beträgt ca. 3 Wochen. 3. Zu übergebende Daten vit verwendet nur Daten im Rahmen der ZWS, die definierten Prüfkriterien (Anlage 8) entsprechen. 3.1 Phänotypische Beobachtungswerte Alle von den mit der Leistungsprüfung beauftragten Organisationen im Rahmen ihres Auftrages erfassten phänotypischen Daten zu den in Ziffer 2.3 definierten Merkmalen, die nach international (ICAR) und national (ADR bzw. DLQ) anerkannten Regeln und Empfehlungen 120

121 ANLAGE 11a zur BDF-Musterzuchtbuchordnung erfasst und geprüft worden sind, bilden die Datengrundlage für die Zuchtwertschätzung (Anlage 8). Die Datenerfassung für die Feld- und Stationsdaten ist innerhalb des Bundesverbands Deutscher Fleischrinderzüchter und -halter (BDF) organisiert und harmonisiert. Die beschriebenen Leistungsdaten (phänotypische Beobachtungswerte) werden vit von den Auftraggebern der ZWS bereitgestellt. 3.2 Abstammungsdaten Zu allen Tieren mit Leistungsangaben müssen die Abstammungsinformationen über mindestens 3 Ahnengenerationen (sofern bekannt) für die ZWS von den Auftraggebern bereitgestellt werden. Die Abstammungsdaten müssen bezüglich nationalen und internationalen Regelungen für Tieridentifikationen (VVVO/ICAR) eindeutig und plausibel sein (Anlage 8). Die Vervollständigung unvollständiger oder die Richtigstellung nicht eindeutiger Abstammungsinformationen unter Verwendung von zusätzlichen internationalen Informationsquellen ist nicht Bestandteil des Vertrages. 4. Datenübergabe und Schnittstellen Die Datenübergabe durch den Auftraggeber bzw. den von ihm beauftragten Dienstleister hat gemäß den in Anlage 9 definierten Schnittstellen zu den beschriebenen Datenübergabeterminen (Ziffer 2.5) zu erfolgen. Der Auftraggeber bzw. der von ihm beauftragte Dienstleister legt die Eingangsdaten in einem vom vit mitgeteilten Passwordgeschützten Dateiverzeichnis per FTP ab oder als Anhang an den verantwortlichen Mitarbeiter im vit und teilt den erfolgreichen Transfer (Upload) unverzüglich nach bestätigter erfolgreicher Übermittlung per an ge@vit.de mit. Der Auftraggeber hat ein ebenfalls in Anlage 9 definiertes Datenübergabeprotokoll mitzuliefern, aus dem der Datenumfang (Anzahl Datensätze) und die Beschreibung der Daten mittels statistischer Kenngrößen (Mittelwert, Streuung, Minimum, Maximum) hervorgeht. 5. Datenkontrolle durch vit Anhand von festgelegten Kriterien (Anlagen 8 & 9) führt vit eine Dateneingangsprüfung innerhalb von 2 Werktagen durch. In Textform wird der Auftraggeber und soweit abweichend der Datenlieferer über das Ergebnis der Eingangsprüfung mit einem Prüfprotokoll unverzüglich informiert. Aus diesem Protokoll geht hervor, ob die Daten a) in Gänze, b) eingeschränkt oder c) nicht 121

122 ANLAGE 11a zur BDF-Musterzuchtbuchordnung zur ZWS verwendet werden können. Sofern die Eingangsdaten Mängel (b, c) aufweisen, kann bis maximal 2 Werktage nach Übermittlung des Prüfprotokolls noch eine berichtigte Nachlieferung erfolgen. Falls dies im Fall c nicht erfolgt, werden die Daten aus dem letzten ZWS Lauf verwendet. Im Fall b teilt der Auftraggeber vit mit, ob berichtigte Daten noch geliefert werden, die gelieferten plausiblen Daten oder die Daten aus dem letzten ZWS Lauf verwendet werden sollen. 6. Datenaufbereitung Nach Eingangsprüfung der Daten werden die Daten für die ZWS aufbereitet. Dieser Schritt beinhaltet folgende Punkte: - Abgleich der neuen und alten Daten hinsichtlich Kontinuität und Kompatibilität - Zusammenführen aller benötigten Informationen aus den Gesamtdatenpools der Abstammungen und der phänotypischen Beobachtungswerte - Berechnung zusätzlich abgeleiteter Informationen und Hilfsgrössen - Transformation von Daten - Kodierung von Umweltklassen Die einzelnen Punkte sind in Anlage 8 für die jeweiligen ZWS-Merkmale beschrieben. Werden bei diesen Datenaufbereitungsschritten weitere Datenfehler gefunden, die in der Dateneingangsprüfung nicht auffällig waren oder nicht geprüft werden konnten, aber zu einem Abbruch des Schätzverfahrens führen können, wird das ZWS-Verfahren neu gestartet, wobei der Altdatenbestand des Auftraggebers verwendet wird. Dieser schuldet vit dann den Mehraufwand für die zusätzlichen Rechenarbeiten. 7. Zuchtwertschätzung 7.1 Schätzung der Merkmals Zuchtwerte Für die unter Ziffer 2.3 genannten Merkmalskomplexe führt vit die ZWS für die einzelnen Merkmale durch. In den einzelnen Merkmalen bzw. Merkmalskomplexen kommt das in Anlage 8 beschriebene Schätzverfahren konventioneller Zuchtwertschätzung zur Anwendung. 7.2 Berechnung der Sicherheit Zur Quantifizierung der Informationsmenge und Informationsgüte, die zur Zuchtwertschätzung eines Tieres aktuell verfügbar ist, wird die Sicherheit des Zuchtwertes als Prozentangabe approximativ berechnet (Anlage 8). Sie dient dem Nutzer (Zuchtorganisation, Züchter) auch als Einschätzung inwieweit der Zuchtwert sich später, nach Vorliegen weiterer Informationen, noch ändern kann. 7.3 Bereitstellung von Zusatzinformationen Zur weiteren Beurteilung, auf welcher Datengrundlage ein Zuchtwert für ein Tier aktuell geschätzt ist, werden Zusatzinformationen berechnet (Anlage 8) und den Auftraggebern verfügbar gemacht. 122

123 ANLAGE 11a zur BDF-Musterzuchtbuchordnung 7.4 Bildung von Teil- und Gesamtzuchtwerten und Basiseinstellung Die Merkmalszuchtwerte (Ziffer 7.1) werden zu Teilindizes in den Merkmalskomplexen (Produktionsleistung: RZF, Zuchtleistung: RZL) zusammengefasst. Die einheitliche Gewichtung der Merkmale und Merkmalskomplexe bei der Indexbildung ist in Anlage 8 gegeben. 8. Veröffentlichung der Ergebnisse Die Bereitstellung der ZWS-Ergebnisse findet zum vorher festgelegten Termin (Ziffer 2.5) für alle Auftraggeber gleichzeitig statt. Die zurückgelieferten Ergebnisse dürfen in den externen Rechenzentren ebenfalls erst zum Veröffentlichungstermin (Ziffer 2.5) öffentlich zugänglich gemacht werden. Zuchtwertinformationen aller Tiere: Die Ergebnisse der ZWS aller Tiere stellt vit den Auftraggebern der ZWS jeweils für ihre (gelieferten) Tiere in definierten Schnittstellen (Anlage 9) in ein Password - geschütztes Verzeichnis zum FTP-Download oder als Anhang bereit. 123

124 ANLAGE 11a zur BDF-Musterzuchtbuchordnung Anlage 3 Änderungsverfahren zum Vertrag über die Erbringung von ZWS-Dienstleistungen für Fleischrinderrassen 1. Vertragshierarchie Die Bestimmungen des Rahmenvertrages, ihre Anlagen und die Einzelverträge mit ihren Anlagen bilden den Vertrag. Bei Widersprüchen gilt folgende Vorrangstellung: 1. Diese Anlage 2. Die Anlagen des Vertrages über die Erbringung von ZWS-Dienstleistungen für Fleischrinderrassen 3. Der Vertrag über die Erbringung von ZWS-Dienstleistungen für Fleischrinderrassen 2. Änderungsverfahren Sowohl vit als auch der Fachausschuss können in bestimmten Fällen eine Änderung (wobei jede Veränderung der in dem Vertrag und seinen Anlagen beschriebenen Leistungen der ZWS eine Änderung im Sinne dieser Anlage ist) des Vertragsumfangs im Rahmen des Änderungsverfahrens verlangen, soweit die Änderung den jeweiligen Vertragspartner überhaupt betrifft oder betreffen kann. Das Änderungsverfahren wird durch die Anfrage der einen Partei an die andere Partei eingeleitet. Diese Anfrage hat den Ist-Zustand und die gewünschte Änderung zu beschreiben sowie einen Grund des Änderungswunsches anzugeben. Der jeweils andere Vertragspartner bestätigt den Eingang des Änderungswunsches und kann diesem, auch unter Benennung der sich dadurch ergebenden weiteren Vertragsänderungen (z.b.: Preis, Verfügbarkeit, etc.), zustimmen. Liegen übereinstimmende Erklärungen beider Vertragsparteien schriftlich vor, gilt das Änderungsverfahren als durchgeführt und die einvernehmliche Änderung wird Bestandteil dieses Vertrages. Insofern gehen die Änderungen den Bestimmungen dieses Vertrages, sofern und soweit sie hiervon abweichen, vor. Das Änderungsverfahren darf keine Veränderungen zum Inhalt haben, die gegen nationale Gesetze und/oder Verordnungen verstoßen, noch gegen Regeln, Vorgaben oder sonstigen Anforderungen seitens ICAR / INTERBEEF verstoßen, um weder die nationale noch internationale Verwertbarkeit der Zuchtwertschätzung zu gefährden. Kommt die oben beschriebene Einigung nicht zustande, wird das Änderungsverfahren wie folgt fortgeführt: 3. Änderung der vit internen Abläufe der ZWS 124

125 ANLAGE 11a zur BDF-Musterzuchtbuchordnung Soweit die Änderung der vit internen Abläufe der Zuchtwertschätzung keine Beeinträchtigung der von vit geschuldeten Leistungen bedeutet, ist vit berechtigt, die Änderungen frei vorzunehmen, so dass auch keine vorherige Abstimmung zu erfolgen hat. 4. Änderung der ZWS auf Verlangen von vit Soweit vit eine Änderung der bisherigen ZWS wünscht, ist dies dem Fachausschuss unter Beschreibung des Ist-Zustands und der gewünschten Änderung sowie des Grundes des Änderungswunsches und gegebenenfalls der Veränderung des Entgeltes und der Aufschlüsselung durch wen diese Kosten zu tragen sind mitzuteilen, sofern es sich nicht um eine Änderung gemäß Ziffer 3 dieser Anlage handelt. Der Fachausschuss bestätigt den Eingang des Änderungswunsches. Soweit die Änderungen keine höhere Vergütung für die Kunden bedeutet, kann der Fachausschuss die Zustimmung zur Änderung nur verweigern, wenn wichtige Gründe gegen die Änderung sprechen, die nicht lediglich kurzfristig sind und/oder nicht nur zu einem geringen Mehraufwand oder kurzfristiger höherer Arbeitsbelastung auf Seiten der Kunden führen, soweit vit ein bedeutsames wirtschaftliches Interesse an der Änderung belegt. Sollte der Fachausschuss seine Entscheidung nicht binnen 6 Monaten vit mitgeteilt haben, wird vit den Fachausschuss nochmals zur Stellungnahme auffordern. Sollte ab Aufforderung wiederum keine Entscheidung des Fachausschusses binnen 3 Monaten getroffen und vit mitgeteilt worden sein, gilt die Zustimmung zur Änderung als erteilt. 5. Änderung der ZWS auf Verlangen des Fachausschuss Soweit der Fachausschuss eine Änderung der bisherigen ZWS wünscht, ist dies vit unter Beschreibung des Ist-Zustands und der gewünschten Änderung sowie des Grundes des Änderungswunsches mitzuteilen. Der vit bestätigt den Eingang des Änderungswunsches und teilt innerhalb einer Frist von 30 Tagen mit, wie lange die Überprüfung des Änderungsverfahrens voraussichtlich dauern wird. Sollte dieser Zeitraum überschritten werden, teilt vit dies dem Fachausschuss vor Ablauf des genannten Zeitrahmens mit. vit teilt dem Fachausschuss mit, ob und gegebenenfalls unter welcher Veränderung und/oder Veränderung des Entgeltes die Änderung durchgeführt werden kann. vit kann die Zustimmung zur Änderung nur gänzlich verweigern, wenn wichtige Gründe gegen die Änderung sprechen, die nicht lediglich kurzfristig sind und zu einem Mehraufwand oder höherer Arbeitsbelastung auf Seiten des vit führen, soweit der Fachausschuss ein bedeutsames wirtschaftliches, rechtliches oder wirtschaftliches Interesse an der Änderung belegt. Der Fachausschuss teilt binnen 6 Monaten ab Zugang der Erklärung des vit dem vit mit, ob die Änderung nach Angebot des vit durchgeführt werden soll und, soweit höhere Kosten für die Kunden damit verbunden sind, wer auf Seiten des Kunden diese wie trägt, sowie eine 125

126 ANLAGE 11a zur BDF-Musterzuchtbuchordnung entsprechende Erklärung der betroffenen Kunden, dass sie das entsprechend höhere Entgelt zahlen. Die Änderung gilt für die auf den Eingang der abschließenden Erklärung des Fachausschuss somit als vereinbart, soweit im Rahmen der Änderung nicht ein anderer Zeitpunkt festgelegt wurde. 6. Änderung der Anzahl der auszuwertenden Datensätze Soweit die Änderung die Erhöhung der Anzahl der bisherigen Datensätze um 10 % nicht überschreitet, ist der Kunde auch ohne Einschaltung des Fachausschusses lediglich zur Anzeige der Datensätze verpflichtet. Dies geschieht durch die Übergabe der Daten zur Zuchtwertschätzung durch den Kunden. Soweit die Änderung die Anzahl der obigen prozentualen Steigerung überschreitet, ist diese Überschreitung von der Zustimmung von vit abhängig. vit kann die Zustimmung zur Änderung nur verweigern, wenn wichtige Gründe gegen die Änderung sprechen, die nicht lediglich kurzfristig sind und/oder nicht nur zu einem geringen Mehraufwand oder kurzfristiger geringer Arbeitsbelastung auf Seiten vit führen, soweit der Kunde ein bedeutsames wirtschaftliches Interesse an der Änderung belegt. Zur Kompensation der Beeinträchtigung von vit kann vit neben der sich aus dem Vertrag ergebenden Vergütung für die gesamten Daten eine zusätzliche angemessene Zahlung verlangen, wenn vit darstellt, dass die Zahlung eine angemessene Kompensation darstellt. Ein wichtiger Grund ist z.b. aber nicht ausschließlich, wenn die Datenmenge derart ansteigt, dass der Ablaufplan dadurch mit dem bisherigen Ablauf zeitlich nicht mehr einzuhalten ist. Eine Verpflichtung von vit zur technischen, personellen oder räumlichen Erweiterung des Rechenzentrums besteht nicht. 7. Änderung der ZWS auf Verlangen des Kunden Soweit der einzelne Kunde eine Änderung der bisherigen ZWS wünscht, ist dies, bis auf die Anzahl der zu berechnenden Datensätze, allein zwischen den Kunden und dem Fachausschuss zu klären, um die Einheitlichkeit der Zuchtwertschätzung nicht zu gefährden. 126

127 ANLAGE 11a zur BDF-Musterzuchtbuchordnung Anlage 4 Entgeltbestimmungen zum Vertrag über die Erbringung von ZWS-Dienstleistungen für Fleischrinderrassen 1. Vertragshierarchie Die Bestimmungen des Rahmenvertrages, ihre Anlagen und die Einzelverträge mit ihren Anlagen bilden den Vertrag. Bei Widersprüchen gilt folgende Vorrangstellung: 1. Diese Anlage 2. Die Anlagen des Vertrages über die Erbringung von ZWS-Dienstleistungen für Fleischrinderrassen 3. Der Vertrag über die Erbringung von ZWS-Dienstleistungen für Fleischrinderrassen 2. Entgeltsystem Die Dienstleistung Zuchtwertschätzung des vit wird anteilig entsprechend der Anzahl an aktiven Herdbuchkühen in den ausgewerteten Rassen (Angus, Blonde d Aquitaine, Charolais, Hereforder, Fleckvieh, Limousin, Salers, Uckermärker sowie Galloway, Highland Cattle und Rotes Höhenvieh) und deren Teilnahme an den Schätzungen (RZF bzw. RZL) in den Auftrag gebenden HB-Verbänden bezahlt: Grundbetrag vit herdbuchführende Verbände: 205,00 Euro Grundbetrag externer Verband 310,00 Euro Grundbetrag je aktiver HB-Kuh (RZF) 1,00 Euro Grundbetrag je aktiver HB-Kuh (RZL) 0,40 Euro Die Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlich geltender Mehrwertsteuer. Die bei der Rechnungsstellung zugrunde gelegte Anzahl aktiver Herdbuchkühe in einem HB- Verband beziehen sich auf die entsprechenden Zahlenangaben aus dem vit Herdbuchsystem bzw. der aktuellsten BDF Jahresstatistik. 3. Durch das Entgeltsystem abgedeckter Leistungsumfang Durch das in Ziffer 2 beschriebene Entgeltsystem ist die Durchführung aller in Anlage 2 und 8 beschriebenen Zuchtwertschätzverfahren beglichen. Neuentwicklungen von Schätzverfahren und Sonderauswertungen zu Grunddaten und Ergebnissen der Zuchtwertschätzung sowie sonstige Erweiterungen oder Änderungen bei den 127

128 ANLAGE 11a zur BDF-Musterzuchtbuchordnung bisherig angewandten Zuchtwertschätzungen sind nicht Bestandteil des beschriebenen Entgeltsystems. Anlage 5 Qualitätsstandards zum Vertrag über die Erbringung von ZWS-Dienstleistungen für Fleischrinderrassen 1. Vertragshierarchie Die Bestimmungen des Rahmenvertrages, ihre Anlagen und die Einzelverträge mit ihren Anlagen bilden den Vertrag. Bei Widersprüchen gilt folgende Vorrangstellung: 1. Diese Anlage 2. Die Anlagen des Vertrages über die Erbringung von ZWS-Dienstleistungen für Fleischrinderrassen 3. Der Vertrag über die Erbringung von ZWS-Dienstleistungen für Fleischrinderrassen 2. Einleitung Der Geschäftsbereich Biometrie/ZWS des vit ist derzeit nach ISO 9001:2008 zertifiziert. Das Management und die Verfahrensabläufe entsprechen den geforderten Qualitätsstandards. Alle Verfahrensabläufe und die darin angewendeten Methoden sind ausführlich dokumentiert und nachvollziehbar. Der Geschäftsbereich unterzieht sich derzeit jedes Jahr einem entsprechenden Audit durch ein unabhängiges und anerkanntes Zertifizierungsunternehmen. Der GB Biometrie & ZWS des vit wurde in 2009 von ICAR auditiert und erhielt das ICAR Qualitätszertifikat für den Bereich Zuchtwertschätzung für Milchrinder und Fleischrinder. Insbesondere gilt dieses Zertifikat für die Durchführung der ZWS nach international vorgegebenen Regeln und Empfehlungen und für die Anwendung von Schätzverfahren auf neustem internationalem Level. Um diese Qualitätsstandards des vit aufrecht zu erhalten, ist die Einhaltung der nachstehenden Qualitätsanforderungen durch den Auftraggeber notwendig: Die Datenerfassungs- und Datenverarbeitungssysteme der Auftraggeber bzw. des von ihm beauftragten Dienstleisters müssen ICAR Qualitätsstandards entsprechen. Dies gilt für die phänotypischen Grunddaten (z.b. Leistungsdaten aus der Fleischleistungsprüfung im Feld und auf Station) sowie die Abstammungsdaten. Daten aus noch nicht ICAR zertifizierten Erfassungssystemen müssen zumindest national einheitlich definierten Qualitätsstandards, die vom Fachausschuss beschlossen sind, genügen. Im Fachausschuss wurden darüber hinaus einvernehmlich weitergehende Mindestanforderungen an die Datenqualität beschlossen: 128

129 ANLAGE 11a zur BDF-Musterzuchtbuchordnung Die Erfassung der 200- und/oder 365-Tage-Gewichte darf nur von autorisiertem und geschultem Personal erfolgen. Dies können Verbandsmitarbeiter oder beauftragte Personen (z.b. LKV Mitarbeiter) sein. Sofern Betriebsmitarbeiter die Gewichtserfassung durchführen, muss eine regelmäßige Kontrolle durch den Verband erfolgen. Die Erfassung der 200- und/oder 365-Tage-Bemuskelungsnoten darf nur von autorisiertem und geschultem Personal erfolgen. Dies können Verbandsmitarbeiter oder beauftragte Personen (z.b. LKV Mitarbeiter) sein. Sofern Betriebsmitarbeiter die Bemuskelungsnoten vergeben, muss eine regelmäßige Schulung sowie Kontrolle erfolgen.es wird eine Mindestanforderung an die Prüfdichte der gewogenen Tiere innerhalb eines Geburtsjahrganges innerhalb der Rasse eines Betriebes gestellt. 3. Datenlieferung durch den Kunden Die Datenübergabe durch den Auftraggeber bzw. einem von ihm beauftragten Dienstleister hat gemäß den in Anlage 9 definierten Schnittstellen zu den beschriebenen Datenübergabeterminen (Anlage 2, Ziffer 2.5) zu erfolgen. Der Auftraggeber legt die Eingangsdaten in einem vom vit mitgeteilten password-geschützten Dateiverzeichnis per FTP ab oder als Anhang an dem verantwortlichen Mitarbeiter und teilt den erfolgreichen Transfer (Upload) unverzüglich nach bestätigter erfolgreicher Übermittlung per an ge@vit.de mit. Der Auftraggeber bzw. ein von ihm beauftragten Dienstleister hat ein ebenfalls in Anlage 9 definiertes Datenübergabeprotokoll mitzuliefern, aus dem der Datenumfang (Anzahl Datensätze) und die Beschreibung der Daten mittels statistischer Kenngrößen (Mittelwert, Streuung, Minimum, Maximum) hervorgeht. 4. Ergebnisübernahme durch Kunden Die Ergebnisse aus der ZWS werden für den Auftraggeber auf dem Downloadverzeichnis: FTP.vit.de/zuchtde oder als Anhang bereitgestellt. Die Zugangsinformation (Username / Password) für die Zugriffsberechtigung wird den dem Auftraggeber einen Tag vor Bereitstellung per mitgeteilt. Die Formatbeschreibung ist sehr umfangreich und wird hier nicht explizit ausgewiesen. Die Formatbeschreibung ist dem Auftraggeber bekannt. Der Auftraggeber hat unverzüglich eine Rückmeldung an vit zu geben, wenn die Ergebnisübernahme nicht einwandfrei funktioniert hat. 129

130 ANLAGE 11a zur BDF-Musterzuchtbuchordnung Anlage 6 Sicherungsdaten zum Vertrag über die Erbringung von ZWS-Dienstleistungen für Fleischrinderrassen 1. Vertragshierarchie Die Bestimmungen des Rahmenvertrages, ihre Anlagen und die Einzelverträge mit ihren Anlagen bilden den Vertrag. Bei Widersprüchen gilt folgende Vorrangstellung: 1. Diese Anlage 2. Die Anlagen des Vertrages über die Erbringung von ZWS-Dienstleistungen für Fleischrinderrassen 3. Der Vertrag über die Erbringung von ZWS-Dienstleistungen für Fleischrinderrassen 2. Datenübergabe und Schnittstellen Die Datenübergabe durch den Auftraggeber hat gemäß in Anlagen 2 und 9 definierten Schnittstellen, in der beschriebenen Art, zu den beschriebenen Datenübergabeterminen zu erfolgen. 3. Nachlieferung der Daten Der Auftraggeber hat die Daten auf Aufforderung durch vit auf die gleiche Art und Weise erneut unverzüglich, spätestens jedoch binnen eines Werktages, zu übergeben. vit wird die Datennachlieferung nur vom Auftraggeber verlangen, wenn dies zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertragszweckes notwendig ist. 4. Datensicherung vit ist nicht zur Durchführung einer Datensicherung der jeweiligen Eingangsdaten verpflichtet. Eine spätere Herausgabe der Eingangsdaten ist daher nicht möglich. Die Datensicherung hat allein und in eigener Verantwortung durch den Auftraggeber zu erfolgen. Die Datensicherung hat dabei bis zum endgültigen Abschluss des jeweiligen Zuchtwertschätzverfahrens und endgültiger Veröffentlichung der Ergebnisse in der Form seitens des Auftraggebers zu erfolgen, dass eine jederzeitige Datenübergabe gemäß den Anforderungen der Anlagen 2 und 9 möglich ist. Die anschließende Datensicherung kann der Auftraggeber in eigener Entscheidung vollziehen. 130

131 ANLAGE 11a zur BDF-Musterzuchtbuchordnung Anlage 7 Beendigungsmanagement zum Vertrag über die Erbringung von ZWS-Dienstleistungen für Fleischrinderrassen 1. Vertragshierarchie Die Bestimmungen des Rahmenvertrages, ihre Anlagen und die Einzelverträge mit ihren Anlagen bilden den Vertrag. Bei Widersprüchen gilt folgende Vorrangstellung: 1. Diese Anlage 2. Die Anlagen des Vertrages über die Erbringung von ZWS-Dienstleistungen für Fleischrinderrassen 3. Der Vertrag über die Erbringung von ZWS-Dienstleistungen für Fleischrinderrassen 2. Datensicherung / vom Kunden gelieferte Daten vit ist nicht zur Durchführung einer Datensicherung der jeweiligen Eingangsdaten verpflichtet, wird aber dennoch für sich eine Datensicherung der Eingangsdaten des Auftraggebers durchführen. Sollte der Auftraggeber trotz seiner eigenen Datensicherungsverpflichtung auf die vom Auftraggeber eingereichten und durch vit gesicherten Daten zurückgreifen wollen, hat der Auftraggeber vit gesondert zu beauftragen und die Kosten gemäß Preisverzeichnis von vit zu tragen. vit wird die Eingangsdaten für maximal drei Jahre rückwirkend zur Verfügung stellen können. Eine Rücklieferung der Daten erfolgt dann mit den in Anlage 9 für die Datenlieferung definierten Schnittstellen. 3. ZWS-Ergebnisse / von vit gelieferte Daten Nach jeder ZWS erhält der Auftraggeber die Ergebnisse der ZWS zurück. Der Auftraggeber hat also alle Zuchtwerte eines Tieres über den gesamten Vertragszeitraum. vit kann jedoch bei Bedarf die ZWS-Ergebnisse, die der Auftraggeber erhalten hat, der letzten 3 Jahre bzw. 3 Schätztermine bei Vertragsende nochmal bereitstellen. Hierzu hat der Auftraggeber vit gesondert zu beauftragen und die Kosten gemäß Preisverzeichnis von vit zu tragen. 131

132 ANLAGE 11a zur BDF-Musterzuchtbuchordnung Anlage 8 / ZWS - Beschreibung zum Vertrag über die Erbringung von ZWS-Dienstleistungen für Fleischrinderrassen 1. Vertragshierarchie Die Bestimmungen des Rahmenvertrages, ihre Anlagen und die Einzelverträge mit ihren Anlagen bilden den Vertrag. Bei Widersprüchen gilt folgende Vorrangstellung: 1. Diese Anlage 2. Die Anlagen des Vertrages über die Erbringung von ZWS-Dienstleistungen für Fleischrinderrassen 3. Der Vertrag über die Erbringung von ZWS-Dienstleistungen für Fleischrinderrassen 2. Aktuelle Beschreibung der ZWS-Verfahren Im Folgenden werden die Zuchtwertschätzverfahren, die vom Fachausschuss bestätigt und zur Anwendung freigegeben wurden und aktuell im vit angewendet werden, beschrieben. Die aktuelle Version der Beschreibung der genehmigten und angewendeten Verfahren, erweitert um die statistische Beschreibung der Datengrundlage und der Ergebnisse der Zuchtwertschätzung, ist auch im Internet unter verfügbar 2.1 Zuchtwertschätzung Produktionsleistung - RZF Einleitung Im Auftrag der deutschen Rinderzuchtorganisationen führt vit jährlich die Zuchtwertschätzung auf Fleischleistung für Fleischrinderrassen in Reinzucht durch. Die Zuchtwertschätzung erfolgt innerhalb der Rassen Angus, Blonde d Aquitaine, Charolais, Fleckvieh (Fleisch), Hereford, Limousin, Salers und Uckermärker. An dieser Zuchtwertschätzung sind folgende Verbände beteiligt: Fleischrinder-Herdbuch Bonn e.v. (FHB) Fleischrinderverband Bayern e.v. (FVB) Landesverband Thüringer Rinderzüchter e.g. (LTR) Masterrind GmbH (MAR) Rinderproduktion Berlin-Brandenburg GmbH (RBB) Rinderunion Baden-Württemberg e.v. (RBW) 132

133 ANLAGE 11a zur BDF-Musterzuchtbuchordnung Rinderzucht Schleswig Holstein e.g. (RSH) Rinderzuchtverband Mecklenburg-Vorpommern e.g. (RMV) Rinderzuchtverband Sachsen-Anhalt e.g. (RSA) Verband Schleswig-Holsteiner Fleischrinderzüchter e.v. (FRZ) Zucht- und Besamungsunion Hessen e.g. (ZBH) Datengrundlage Die Fleischleistungsprüfungen werden nach den Richtlinien des Internationalen Komitees für Leistungsprüfungen in der Tierproduktion (ICAR, 2009) sowie der ADR-Empfehlungen 4.1 für die Durchführung der Fleischleistungsprüfung beim Rind durchgeführt. Die ADR-Empfehlung 4.1 basiert auf den Grundsätzen für die Durchführung der Leistungsprüfungen und die Beurteilung der äußeren Erscheinung gem. Anlage 1 der Verordnung über die Leistungsprüfungen und die Zuchtwertfeststellung bei Rindern vom 6. Juni 2000 (BGBl. I, S.806). Leistungsdaten Feldprüfung Die Ermittlung der 200-Tage-Gewichte und Bemuskelungsnoten sowie der 365-Tage-Gewichte und - Bemuskelungsnoten bei allen männlichen und weiblichen Zuchttieren bildet die Grundlage für eine systematische Zuchtarbeit bei Fleischrindern mit Blick auf die Fleischleistung. Bei der Herdenprüfung werden in der Regel im Frühjahr und Herbst die Jungtiere im Altersabschnitt zwischen 90 und 500 Tagen geprüft. Folgende Informationsmerkmale werden in der ZWS verwendet: Geburtsgewicht 200-Tage-Gewicht ( Tage) 365-Tage-Gewicht ( Tage) 200-Tage-Bemuskelung ( Tage) 365-Tage-Bemuskelung ( Tage) Berücksichtigt werden Wiegungen ab Leistungsdaten Stationsprüfung 1. Die Ergebnisse aus der stationären Leistungsprüfung in Haus Düsse, Eickelborn, FHB werden berücksichtigt. Folgende Informationsmerkmale werden verwendet: Futteraufnahme 200-Tage-Gewicht ( Tage) 365-Tage-Gewicht ( Tage) 200-Tage-Bemuskelung ( Tage) 365-Tage-Bemuskelung ( Tage) 133

134 ANLAGE 11a zur BDF-Musterzuchtbuchordnung Dabei werden das 200-Tage-Gewicht und die 200-Tage-Bemuskelung in die Zuchtwertschätzung der Felddaten eingespielt. Für die weiteren Merkmale der Stationsprüfung erfolgt eine eigene Schätzung. 2. Die Ergebnisse aus den stationären Leistungsprüfungen in Groß Kreutz (Rinderproduktion Berlin-Brandenburg GmbH), in Laage (Rinderzucht Mecklenburg- Vorpommern GmbH) und in Dornburg (Landesverband Thüringer Rinderzüchter e.g.) werden berücksichtigt. Folgende Informationsmerkmale werden verwendet: 365-Tage-Gewicht ( Tage) 365-Tage-Bemuskelung ( Tage) Diese Ergebnisse werden in die Zuchtwertschätzung der Felddaten eingespielt, da in diesen Stationen keine zusätzlichen Merkmale (Futteraufnahme) erfasst werden. Die Stationen werden als eigenständige Betriebe betrachtet. Abstammungsdaten Ausgehend von allen Tieren mit Eigenleistung wird die Abstammung für mindestens zwei Generationen aufgebaut und zur verwandtschaftlichen Verknüpfung der Schätzpopulation herangezogen. Schätzmodelle Die Schätzung erfolgt sowohl für die Feld- als auch für die Stations-Daten mit einem BLUP Mehrmerkmals Tiermodell. Diese Begriffe können etwas vereinfacht wie folgt beschrieben werden: BLUP (Best Linear Unbiased Prediction) Das entscheidende Kennzeichen einer BLUP Zuchtwertschätzung ist die gleichzeitige Schätzung und damit gegenseitige Korrektur aller im Modell berücksichtigten Effekte, d. h. in einem BLUP Schätzverfahren sind die Zuchtwerte für alle relevanten Umwelteffekte direkt im Schätzmodell korrigiert, eine Vorkorrektur der Leistungsdaten erfolgt nicht. Diese Eigenschaft ermöglicht eine differenzierende Schätzung, ob z.b. die Überlegenheit eines Tieres aufgrund seines Genotyps oder aber aufgrund eines Standortvorteils resultiert. Das Erkennen und die korrekte Berücksichtigung des Niveaus (genetische Konkurrenz - Vergleichstiere) ergibt sich ebenfalls aus der Eigenschaft des Schätzverfahrens. Mehrmerkmalsmodell Alle Merkmale werden gleichzeitig statistisch ausgewertet. Ein Mehrmerkmalsmodell verknüpft die verschiedenen Merkmale über die genetischen Korrelationen, somit trägt jede Information gleichzeitig zur Schätzung des Zuchtwertes der anderen Merkmale bei. Ein Mehrmerkmalsmodell hat zugleich die Eigenschaften eines optimalen Index, d.h. die resultierenden Merkmalszuchtwerte müssen nur noch mit den ökonomischen Gewichten zum Index zusammengefasst werden. 134

135 ANLAGE 11a zur BDF-Musterzuchtbuchordnung Tiermodell Das Tiermodell berücksichtigt alle (bekannten) verwandtschaftlichen Beziehungen und nutzt somit alle verfügbaren Informationsquellen der verwandten Tiere (Leistungen). Aufgrund des Tiermodell und Mehrmerkmals - Ansatzes werden für jedes Tier in allen Merkmalen Zuchtwerte geschätzt, auch wenn das Tier selbst keine entsprechende Eigenleistung aufweist, sondern nur seine Verwandten. Im Tiermodell ist der genetische Erwartungswert eines Tieres automatisch als mittlerer Elternzuchtwert (Pedigree - Zuchtwert) definiert. Bei unbekannter Abstammung, d.h. ein oder beide Elter(n) sind nicht bekannt, werden an Stelle der Eltern genetische Herkunftsgruppen definiert, die für diese Tiere den Erwartungswert (Pedigree - Zuchtwert) bilden. Um diese Herkunftsgruppen möglichst genau abzubilden, werden genetische Gruppen für Rasse, Geschlecht und Geburtsjahre festgelegt. Die Modelle vereinigen damit alle Eigenschaften und Komponenten einer Zuchtwertschätzung auf dem aktuellsten wissenschaftlichen Kenntnisstand. Umweltfaktoren (nicht genetisch bedingte Effekte) Jedes Merkmal wird speziell für die bei ihm relevanten, nicht genetisch bedingten Einflussfaktoren korrigiert. Generell wird ein Tier mit seiner Leistung immer in einer Vergleichsgruppe mit anderen Tieren verglichen. Innerhalb der Vergleichsgruppe kann unterstellt werden, dass alle Leistungen unter weitestgehend ähnlichen Bedingungen erbracht wurden. Umweltfaktoren Feldprüfung Die Vergleichsgruppe wird innerhalb einer Herde und eines Kalbejahres ( ) definiert. Um den Anteil der schwach besetzten Herdenjahre (unter drei Tiere) zu verringern, werden diese, soweit möglich, mit benachbarten Jahren der gleichen Herde zusammengefasst. Als Einflussjaktoren sind die Herde, das Geschlecht (männlich, weiblich) der Geburtstyp (Einling, Mehrling), der Geburtsmonat, Kalbenummer * Mutteralter-Klasse (Unterteilung der ersten Kalbung in drei Altersstufen, der zweiten in zwei Altersstufen und Zusammenfassung aller Kalbenummern über fünf)) definiert sowie eine Regression der einzelnen Gewichte auf das Zielalter (200-Tage bzw Tage) durchgeführt. Folgende genetischen Effekte werden geschätzt: - zufälliger Tiereffekt (Zuchtwert) für alle Merkmale - maternal genetischer Effekt (maternaler Zuchtwert) für das 200-Tage-Gewicht Umweltfaktoren Stationsprüfung Als Einflussfaktoren sind der Prüfdurchgang, das Durchschnittsgewicht während der Prüfung sowie das Durchschnittsalter während der Prüfung definiert. 135

136 ANLAGE 11a zur BDF-Musterzuchtbuchordnung Folgende genetischen Effekte werden geschätzt: - zufälliger Tiereffekt (Zuchtwert) für alle Merkmale Ergebnisdarstellung Die geschätzten Zuchtwerte für die Gewichte werden mittels einer linearen Transformation als Zuchtwerte für tägliche Zunahmen dargestellt. In einem Selektionsindexverfahren werden die naturalen Zuchtwerte aus den beiden Schätzungen der Feld- und Stationsergebnisse für die Merkmale Gewicht bei der 365-Tage-Wiegung und Beurteilung der Bemuskelungsnote bei der 365-Tage-Wiegung für alle Tiere mit Leistungen in beiden Schätzverfahren zu kombinierten Zuchtwerten zusammengefasst. Relativzuchtwert Fleisch (RZF) Aus den drei Einzelzuchtwerten maternaler Zuchtwert (tägliche Zunahme bis zum 200. Tag) (ZWmat) Zuchtwert für die tägliche Zunahme bis zum 365. Lebenstag (ZW_TZ) Zuchtwert für die Bemuskelung am 365. Lebenstag (ZW_B) wird ein Gesamtzuchtwert Relativzuchtwert Fleisch (RZF) gebildet. Die Gewichtung beträgt 40 % ZWmat, 40 % ZW_TZ und 20 % ZW_B. Basis und Skala der Zuchtwerte Die Veröffentlichung der Teilzuchtwerte und des Gesamtzuchtwertes RZF erfolgt als Relativzuchtwerte. Diese werden auf einer Relativskala mit Mittelwert 100 und einer genetischen Streuung von 12 Punkten ausgewiesen. Das Mittel (Niveau) der Zuchtwerte wird durch die als Basis definierten Tiere bestimmt. Die Basis bilden die letzten fünf mit Nachkommen geprüften Bullenjahrgänge der jeweiligen Rasse (ZWS 2011: Geburtsjahrgänge ). Die Basisanpassung erfolgt jährlich gleitend. Der Zuchtwert für die Futteraufnahme wird nicht in der Berechnung des RZF berücksichtigt. Er wird nur als Einzelzuchtwert (Relativzuchtwert) ausgewiesen, wie alle anderen Einzelmerkmale auch. Sicherheiten der Zuchtwerte Für den Gesamtzuchtwert RZF wird eine entsprechende Sicherheit des Schätzwertes angegeben. Die Sicherheit ist eine Maßzahl, um die der Schätzung zugrunde liegende Informationsmenge und Informationsqualität zu charakterisieren und zu quantifizieren, wie z.b. die Vergleichsstruktur und die Anzahl an Eigen- und Verwandtenleistungen. Je mehr Eigen- und Verwandteninformationen vorliegen und je besser diese verglichen werden können, desto höher ist die Sicherheit der geschätzten Zuchtwerte. Eine etwas andere Interpretation der Sicherheitsangabe ist, inwiefern sich der Zuchtwert eines Tieres bei weiteren Informationszuwachs (Eigenleistung, Nachkommenleistung) in den folgenden Jahren noch ändern kann. 136

137 ANLAGE 11a zur BDF-Musterzuchtbuchordnung Schätztermine und Veröffentlichung Die Zuchtwertschätzung für Fleischrinder wird routinemäßig einmal im Jahr im Dezember durchgeführt. Als Veröffentlichungstermin ist der 1. Januar festgelegt. Für Bullen werden verbandspezifische und überregionale Listen erstellt. Ein Bulle wird in der verbandsspezifischen Liste veröffentlicht, wenn er mindestens 2 Nachkommen mit Leistung und mindestens 30% Sicherheit des RZF aufweist. In der überregionalen Liste wird er veröffentlicht, wenn er mindestens 5 Nachkommen mit Leistung und mindestens 40% Sicherheit des RZF aufweist. Die überregionalen Rasselisten sind auch auf der Homepage des VIT veröffentlicht ( 2.2 Zuchtwertschätzung Zuchtleistung - RZL Einleitung Im Auftrag der deutschen Rinderzuchtorganisationen führt vit jährlich die Zuchtwertschätzung auf Zuchtleistung für Fleischrinderrassen in Reinzucht durch. Die Zuchtwertschätzung erfolgt innerhalb der Rassen Angus, Blonde d Aquitaine, Charolais, Fleckvieh (Fleisch), Hereford, Limousin, Salers und Uckermärker sowie Galloway, Highland Cattle und Rotes Höhenvieh. An dieser Zuchtwertschätzung sind folgende Verbände beteiligt: Fleischrinderverband Bayern e.v. (FVB) Landesverband Thüringer Rinderzüchter e.g. (LTR) Masterrind GmbH (MAR) Rinderproduktion Berlin-Brandenburg GmbH (RBB) Rinderunion Baden-Württemberg e.v. (RBW) Rinderzucht Schleswig Holstein e.g. (RSH) Rinderzuchtverband Mecklenburg-Vorpommern e.g. (RMV) Rinderzuchtverband Sachsen-Anhalt e.g. (RSA) Verband Schleswig-Holsteiner Fleischrinderzüchter e.v. (FRZ) Zucht- und Besamungsunion Hessen e.g. (ZBH) Datengrundlage In der Zuchtwertschätzung können nur ausgesuchte Merkmale der Zuchtleistung berücksichtigt werden. Jede Parität bzw. Kalbung einer Kuh liefert dabei Informationen für alle Merkmale. Folgende Informationsmerkmale werden in der ZWS verwendet: Erstkalbealter Zwischenkalbezeit Kalbeverlauf Totgeburtenrate Anzahl Kalbungen (Nutzungsdauer) 137

138 ANLAGE 11a zur BDF-Musterzuchtbuchordnung Für Merkmale wie Erstkalbealter, Zwischenkalbezeit und Anzahl Kalbungen je Kuh lassen sich die Informationen aus den Grunddaten der Geburtsmeldungen ableiten. Der Geburtsverlauf und die Meldung von Totgeburten sollen zusätzlich vom Landwirt angegeben werden. Je genauer hier die Datengrundlage ist, desto genauer können später die Zuchtwerte geschätzt werden. Dabei gibt das Merkmal Geburtsverlauf darüber Auskunft, ob Kühe Probleme beim Kalben haben. Es werden die sogenannten direkten maternalen genetischen Effekte (Zuchtwerte) geschätzt. Direkte paternale Effekte, ob z.b. ein Bulle schwere Kälber macht, die zu Geburtsproblemen führen, werden z.z. nicht ermittelt. Die Datenstruktur in der Fleischrinderzucht ist u.a. aufgrund des hohen Anteils an Natursprungbullen in den Herden für eine Zuchtwertschätzung nicht optimal. Daher ist es nicht möglich, beide genetischen Effekte (paternal und maternal) gleichzeitig sicher zu schätzen. Darstellung der verwendeten Datenstruktur im Merkmal Geburtsverlauf Abstammungsdaten Ausgehend von allen Tieren mit Eigenleistung (Kalbung) wird die Abstammung für mindestens zwei Generationen aufgebaut und zur verwandtschaftlichen Verknüpfung der Schätzpopulation herangezogen. Grundlagen der Zuchtwertschätzung Die sichtbare, phänotypische Leistungsausprägung eines Tieres, wie z.b. Kalbeverlauf oder Anzahl Kalbungen, besteht aus einem genetischen, einem umweltbedingten (Herde oder Kalbesaison) und einem sogenannten Resteffekt: Leistung = Genetik + Umwelt + Resteffekt Mittels der Zuchtwertschätzung kann aus allen bekannten Abstammungs- und Leistungsinformationen der genetische Wert (Zuchtwert) eines Tieres geschätzt werden. Zuchtwertschätzung bedeutet dabei nicht anderes als ein Vergleich der Leistungen verwandter und nicht verwandter Tiere innerhalb einer Herde und auch zwischen Herden. Eine gute Vergleichsstruktur ist hierfür wichtig. Für den Vergleich 138

139 ANLAGE 11a zur BDF-Musterzuchtbuchordnung zwischen den Herden wird diese überwiegend durch verwandtschaftliche Beziehungen bestimmt. Im Fleischrinderbereich sind die Betriebsstrukturen durch einen hohen Anteil an Natursprungbullen charakterisiert. Zur Trennung der Genetik (Zuchtwerte) und der Herdeneffekte (Umwelt) resultiert dadurch eine suboptimale Vergleichsstruktur, d.h. es kann nicht eindeutig geschätzt werden, ob die Leistungsabweichung eines Tieres vom Populationsmittel durch die entsprechenden Umweltbedingungen in der Herde oder durch die Vererbung seiner Eltern bedingt ist. Schätzmodell Für die Zuchtwertschätzung Zuchtleistung wird für die Merkmale Erstkalbealter, Zwischenkalbezeit, Kalbeverlauf und Totgeburtenrate ein BLUP Mehrmerkmals Wiederholbarkeits Tiermodell verwendet. Diese Begriffe können etwas vereinfacht wie folgt beschrieben werden: BLUP (Best Linear Unbiased Prediction) Das entscheidende Kennzeichen einer BLUP Zuchtwertschätzung ist die gleichzeitige Schätzung und damit gegenseitige Korrektur aller im Modell berücksichtigten Effekte, d. h. in einem BLUP Schätzverfahren sind die Zuchtwerte für alle relevanten Umwelteffekte korrigiert, eine Vorkorrektur der Leistungsdaten erfolgt nicht. Diese Eigenschaft ermöglicht eine differenzierende Schätzung, ob z.b. die Überlegenheit eines Tieres (Kuh/Bulle) aufgrund seines Genotyps oder aber aufgrund eines Standortvorteils begründet ist. Das Erkennen und die korrekte Berücksichtigung des genetischen Niveaus (Konkurrenz) innerhalb einer Herde ergeben sich ebenfalls aus dieser Eigenschaft des Schätzverfahrens. Mehrmerkmalsmodell Alle Merkmale werden gleichzeitig statistisch ausgewertet. Ein Mehrmerkmalsmodell verknüpft die verschiedenen Prüfungsformen und Merkmale über die genetischen Korrelationen. Somit trägt jedes Merkmal gleichzeitig als Information zur Schätzung des Zuchtwertes der anderen Merkmale bei. Wiederholbarkeitsmodell Mehrfachleistungen eines Tieres im gleichen Merkmal können im Schätzmodell als wiederholte Leistungsbeobachtungen berücksichtigt werden. Dies gilt z.b. für die Zwischenkalbezeiten, den Kalbeverlauf und die Totgeburtenrate der verschiedenen Kalbungen. Tiermodell Das Tiermodell berücksichtigt alle (bekannten) verwandtschaftlichen Beziehungen und nutzt somit alle verfügbaren Informationsquellen aller verwandten Tiere (Leistungen). Aufgrund des Tiermodell- und Mehrmerkmalsmodell-Ansatzes werden für jedes Tier in allen Merkmalen Zuchtwerte geschätzt, auch wenn das Tier selbst keine entsprechende Eigenleistung aufweist, sondern nur seine Verwandten. Im Tiermodell ist der genetische Erwartungswert eines Tieres automatisch als mittlerer Elternzuchtwert (Pedigree - Zuchtwert) definiert. Bei unbekannter Abstammung, d.h. ein oder beide 139

140 ANLAGE 11a zur BDF-Musterzuchtbuchordnung Elter(n) sind nicht bekannt, werden an Stelle der Eltern genetische Herkunftsgruppen definiert, die für diese Kühe den Erwartungswert bilden. Um diese Herkunftsgruppen möglichst genau abzubilden, werden genetische Gruppen für Rasse, Geschlecht und Geburtsjahre festgelegt. Durch die Verwendung aller verwandtschaftlichen Beziehungen ist gleichzeitig auch eine korrekte Berücksichtigung des mittleren Anpaarungsniveaus bei Vatertieren gewährleistet. Die folgende Abbildung zeigt die Berücksichtigung der Verwandteninformationen im Tiermodell. 140

141 ANLAGE 11a zur BDF-Musterzuchtbuchordnung Berücksichtigung der Verwandteninformationen im Tiermodell Das Schätzmodell vereinigt damit alle Eigenschaften/Komponenten einer konventionellen Zuchtwertschätzung auf dem aktuellsten wissenschaftlichen Kenntnisstand. Die verwendeten genetischen Parameter, Heritabilitäten und Korrelationen, sind je nach Merkmal unterschiedlich. Folgende Heritabilitäten wurden in Vorstudien ermittelt und werden als Parameter in der Zuchtwertschätzung eingesetzt: Erstkalbealter [h²=0,54], Zwischenkalbezeit [h²=0,03], Geburtsverlauf [h²=0,08], Totgeburtenrate [h²=0,04]. Nennenswerte Korrelationen zwischen den Merkmalen liegen nur zwischen dem Erstkalbealter und der Zwischenkalbezeit vor (r g =0,20). Umweltfaktoren (nicht genetisch bedingte Effekte) Jedes Merkmal wird speziell für die bei ihm relevanten, nicht genetisch bedingten Einflussfaktoren korrigiert. Generell wird ein Tier (Kuh) mit seiner Leistung (Kalbung) immer in einer Vergleichsgruppe mit anderen Tieren verglichen. Innerhalb der Vergleichsgruppe kann unterstellt werden, dass alle Leistungen unter weitestgehend denselben Bedingungen erbracht wurden. Als Vergleichsgruppen werden die Herde, das Kalbejahr, die Kalbenummer und das Geschlecht des Kalbes definiert. Für das Merkmal Anzahl Kalbungen ist die Informationsgrundlage vor allem bei jungen Tieren (Kühen) nicht vollständig, d.h. von noch lebenden Kühen wissen wir zum Zeitpunkt der Zuchtwertschätzung noch nicht die endgültige Anzahl Kalbungen, die diese Kühe später einmal erreichen werden. Die Zuchtwerte für dieses Merkmal werden mit derselben Methodik geschätzt, die bei Milchrinder für die Nutzungsdaueranalyse verwendet wird. Dabei findet eine optimale Berücksichtigung voll infomativer, 141

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