%Christopher Hiebel. a,y. 'oäu".r*io f. Kleintierzuchtverein RN65 RzY. Idar-Oberstein u.ij. e.v. -der Ausstellungsleiter-
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- Angelika Sauer
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1 a,y Kleintierzuchtverein RN65 RzY,{ \;t % Idar-Oberstein u.ij. e.v -der Ausstellungsleiter- Ch ristop her H iebei, Wüstla uten bach l-0, ida r-oberstei n, T el :Afi b E- M a i : h i e b e l. c h ri sto p h e r@ gm x. d e, W=i:.t-aÜ 'oäu".r*io f Werte Vereinsvorsitzende, liebe Freunde, wir, der KTZV RN 66 ldar-oberstein veranstalten in diesem Jahr die L. offene Hunsrück-Nahe- Schau. Ausgerichtet wird sie in der Gemeindehalle Fischbach, Hauptstraße. Es ist eine sehr schöne lichtdurchflutete, große Halle. Wir haben im iahr 2013 erfolgreich die Kreisschau der Rassekaninchenzüchter Obere-Nahe durchgeführt. Angeschlossen war unsere Lokalschau der Sparte Geflügel. Diese offene Schau wird im Sinne unseres Vereins als Kleintierschau durchgeführt. Es würde mich und unsere Mitglieder sehr freuen, wenn zahlreiche Züchter diese Schau mit ihran Tioran hacrhirlzon l!l!l I vljvl und cn dio \/iolfelt rlar Klointiorzrrrhf in<oo<emf nnforcfiifzon tt tt vr Es wird der Hunsrück-Nahe-Meister ausgespielt! Das Reglement ist in den beigelegten Papieren ersichtlich. lch bitte Dich die Papiere an alle Züchter in eurem Verein weiterzugeben. Das Standgeld ist äußerst knapp berechnet, dennoch wird es gute Preise zu erringen geben. Falls es nicht möglich sein sollte unsere Schau zu beschicken freuen wir uns natürlich auch über einen Besuch beim Züchterabend am Samstag, wo auch die Preisverleihung stattfindet. Dort wird es eine große Tombola geben. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt! Für weitere Infos rund um die Schau stehe ich gerne bereit. Mit freundlichem Züchtergruß %Christopher Hiebel Schatzmeister 1. Vorsitzender 2. Vorsitzende Bankverbindu ng Rudolf Jansen Dieter Bauer Daniela Dietrich Kto.-Nr.: Hohlstraße 9 lm Altenberg 25 Hauptstraße 42 BLZ: Niederhosenbach55606 Heimweiler Siesbach K5K BtrKenlerq
2 In der Gemeindehalle Fischbach; Ausstellungsbestimmungen Sparte Geflügel 1. Maßgebend sind die AAB des BDRG, soweit sie nicht durch diese Sonderbestimmungen ergänzt worden sind. Mit Absendung der Anmeldepapiere erkennt der Aussteller die Ausstellungsbestimmungen an. 2. Meldeschluss: Anmeldungen sind in deutlicher Schrift auszufüllen und an: Christopher Hiebel, Wüstlautenbach 10, Idar-Oberstein einzusenden. Verspätet eingehende Meldungen können nicht berücksichtigt werden. Rasse und Farbbezeichnung muss ltd. Standard auf dem Meldebogen angegeben sein. 3. Wichtige Termine Einlieferung der Tiere Donnerstag Von Uhr Bewertung Freitag Feierliche Eröffnung/Züchterabend Samstag Uhr Öffnungszeiten Samstag Sonntag Uhr Uhr Ausgabe der Tiere Sonntag Uhr Auszahlung der Preise, Kein Versand! Sonntag Uhr 4. Gebühren: a) Standgeld für Einzeltiere 4 Euro (Puten, Perlhühner, Gänse, Enten, Hühner, Zwerghühner, Tauben) b) Pflichtkatalog pro Aussteller/Familie 4,50 Euro 5. Das Standgeld und der Katalogpreis sind mit der Anmeldung auf folgendes Konto zu Überweisen: Bank: Kreissparkasse Birkenfeld, Kontonummer: , BLZ: (IBAN: de , BIC : bilade55xx) 6. Ausstellungsberechtigt sind alle Züchter/innen und Jugendzüchter/innen eines Ortsvereines innerhalb des BDRG und der EE. Jugendliche stellen zu den gleichen Bestimmungen aus. 7. Futter-und Wasserbecher sind von jedem Aussteller selbst mitzubringen! 8. Das LV-Band wird auf die beste Kollektion vergeben. Des weiteren kommen noch BV-Bänder, Ehrenpreise (Sachpreise) und weitere zur Vergabe. 9. Zur Ermittlung des Hunsrück-Nahe-Meisters wird die Beste Kollektion (4 Tiere aus eigener Zucht, beiderlei Geschlecht)gewertet. Pro Rasse wird ein Meistertitel vergeben. Mindestpunktzahl gibt es nicht, jedoch müssen alle 4 Tiere mind. SG bewertet sein. 10. Es besteht Impfpflicht. Die Impfbescheinigungen sind bei der Einlasskonstrolle auszuhändigen und verbleiben im Besitz der AL. Hühner dürfen nur zur Ausstellung gebracht werden, wenn sie aus Beständen stammen, die wirksam gegen Newcastle-Krankheit regelmäßig geimpft sind. Tauben dürfen nur zur Ausstellung gebracht werden, wenn sie aus Beständen stammen, in denen alle Tauben wirksam gegen Paramyxovirose schutzgeimpft wurden. Geflügel darf der Schau nicht zugeführt werden: wenn a. in dem Herkunftsbestand auf Geflügel übertragbare Krankheiten herrschen oder deren Ausbruch zu befürchten ist b. der Herkunftsort wegen Geflügelpest oder Newcastle-Krankheit gesperrt ist c. Die Vorgaben des Veterinäramtes sind zu beachten und zu befolgen. 11. Sollte die Ausstellung wegen höherer Gewalt (Seuche o.ä.) nicht stattfinden, wird das eingezahlte Standgeld,abzüglich etwaiger entstandener Kosten, zurückgezahlt. Die eingezahlten Standgelder für gemeldete, jedoch nicht zur Ausstellung gebrachte Tiere werden nicht zurück gezahlt. Für gemeldete aber nicht zur Schau gebrachte Tiere ist das Standgeld in voller Höhe zu zahlen. Die Tiere müssen selbst eingeliefert und abgeholt werden. Für Transportbehälter wird keine Haftung übernommen. 12. Es ist nur im Beisein eines Mitarbeiters der AL Ein-/Auszusetzen. 13. Bei Verlust von Tieren durch unvorhergesehene Ereignisse lehnt die AL Entschädigungsansprüche ab. Für das Verschulden der AL in Verlust geratene Tiere wird bis 20 gehaftet. Der Verlust ist der AL unverzüglich zu melden. Für Gesundheitliche Schädigung der Ausstellungstiere während und nach der Schau lehnt die AL die Verantwortung ab. 14. Tierverkauf: Ein Tierverkauf ist nur während der Besuchszeiten möglich. Der Verkauf der ausgestellten Tiere während der Ausstellung wird nur über die Ausstellungsleitung vorgenommen. Privatverkäufe sind nicht gestattet. Für Verkäufliche Tiere ist der Verkaufspreis im Meldebogen einzutragen. Angekaufte Tiere müssen sofort bezahlt werden. Die Verkaufsprovision beträgt 10% des Verkaufspreises und geht zu Lasten des Käufers. Die im Katalog angegebenen Verkaufspreise sind ohne Gewähr. Bei Druckfehlern/abweichenden Geschlechtern ist der Meldebogen maßgebend. 15. Nur was geschrieben steht gilt! Etwaige Berufungen auf mündliche Nebenabreden sind für die AL ohne rechtliche Wirkung.
3 Meldebogen Meldeschluss: Eingangsnummer: Name, Vorname: Straße: PLZ, Wohnort: Amtl. Registriernr.: Telefon: Ortsverein: Ich melde unter Anerkennung der AAB des BDRG und Ihrer Sonderbestimmung folgende Tiere zur Ausstellung an. (Anmerkung: Bei Völliger Auslastung der Halle müssen Tauben sowie Zwerghühner Zweireihig aufgebaut werden). Lfd. Nr jung alt jung alt Rasse bei Zwergen bitte deutlich Zwg. vermerken Farbe (ltd. Standard) Verkaufs -preis Standgeld eigene Zucht ja/nein Standgeld: Einzeltiere: 4 Euro Bankverbindung: Bank: Kreissparkasse Birkenfeld, Kontonummer: , BLZ: (IBAN: de , BIC : bilade55xx) Meldepapiere an: Christopher Hiebel Wüstlautenbach Idar-Oberstein Standgeld überwiesen am: Standgeld Katalog 4,50 Ehrenpreisspende Gesamt Unterschrift des Ausstellers
4 Am 06/ in der Gemeindehalle in Fischbach Ausstellungsbestimmungen Sparte Kaninchen 1. Maßgebend sind die AAB des ZDRK und des LV Rheinland-Nassau, soweit sie nicht durch diese Sonderbestimmungen ergänzt worden sind. Mit Absendung der Anmeldepapiere erkennt der Aussteller die Ausstellungsbestimmungen an. Ausgestellt werden kann Zuchtgruppe 1, 2 und 3 sowie Einzeltiere 2. Meldeschluss: 24.November Anmeldungen sind in deutlicher Schrift auszufüllen und an: Dieter Bauer, Im Altenberg 25, Heimweiler oder Christopher Hiebel, Wüstlautenbach 10, Idar- Oberstein einzusenden. Verspätet eingehende Meldungen können nicht berücksichtigt werden. 3. Wichtige Termine Einlieferung der Tiere Freitags Von Uhr Bewertung Freitag Ab Uhr Öffnungszeiten Samstag Sonntag Uhr Uhr Aussetzen Sonntag Ab Uhr 4. Preise : Auf die beste Sammlung einer Rasse und Farbenschlag wird ein Hunsrück-Nahe Meister vergeben, wenn alle Tiere sg erhalten und eigene Zucht sind. Pro 10 Tiere wird ein Ehrenpreis vergeben, für das beste Tier der großen Rassen, der mittleren Rassen, der kleinen Rassen und der Zwergrassen gibt es einen Sonderpreis. Ebenso gibt es einen Sonderpreis für den Aussteller mit den meistgemeldeten Tieren, und den Aussteller mit dem weitesten Anreiseweg, sowie einen Ehrenpreis für den besten und die beste bei Alt und bei Jungzüchtern. 5. Kosten Pro Tier 3,00 Euro Zuchtgruppenzuschlag 1,50 Euro Ummeldungen 0 Euro Pflichtkatalog 4,50 Euro Jugendliche stellen zu den gleichen Bedingungen aus, pro Züchter oder Züchterfamilie ist Nur ein Katalog abzunehmen. 6. Das Standgeld ist mit der Anmeldung auf folgendes Konto zu Überweisen, oder bar beim Einsetzen zu entrichten. Bank: Kreissparkasse Birkenfeld, Kontonummer: , BLZ: (IBAN: de , BIC : bilade55xx) 7. Ausstellungsberechtigt sind alle Züchter/innen und Jugendzüchter/innen eines Ortsvereines. 8. Sollte die Ausstellung wegen höherer Gewalt (Seuche o.ä.) nicht stattfinden, wird das eingezahlte Standgeld zurückvergütet 9. Die Tiere müssen selbst eingeliefert und abgeholt werden. Für Transportbehälter wird keine Haftung übernommen. Bitte Wasser und Futterbecher selbst mitbringen, die Tiere werden während der Schau mit Pellets, Wasser und Heu versorgt. 10. Reklamationen sind unwiderruflich bis Sonntag, den Uhr gegen Hinterlegung von 50,00 bei der Ausstellungsleitung einzureichen. 11. Tierverkauf: Ein Tierverkauf ist nur während der Besuchszeiten möglich. Der Verkauf der ausgestellten Tiere während der Ausstellung wird nur über die Ausstellungsleitung vorgenommen. Privatverkäufe sind nicht gestattet. Für Verkäufliche Tiere ist der Verkaufspreis im Meldebogen einzutragen. Die Verkaufsprovision beträgt 10% des Verkaufspreises und geht zu Lasten des Käufers. Die im Katalog angegebenen Verkaufspreise sind ohne Gewähr. Bei Druckfehlern ist der Meldebogen die Rechtliche Grundlage.
5 Anmeldeboqen A Bitte für jede Rasse einen separaten Anmeldebogen ausfüllen. Meldeschluss: 24, am: Art der Schau: Lokal: Name, Vorname: PLZ, Wohnort: Verein: In: H u nsrück-nahe Kleintierschau Gemeindehalle Fischbach Jugend f] ja [] nein Straße: Telefon: Rasse / Farbe Kennzeichen rechts / links Eigene Zucht ZG Verkaufs-Alttier(Apreis Jungt. 1t2t3 (J) Meldegebühren: Tiere Kostenbeitrag je Tiere Futtergeld je Zuschlag für Zuchtgruppe je 3,Q9 1,50 Porto+ Drucksachenanteil Pflichtkatalog 4,50 Eintritt Ehrenpreisspende c E Gesamt i) \=-/ Vereinsstempel Unterschrift Vorsitzender U nterschrift Zuchtbuchfüh rer Info für Aussteller: Bitte Trink und Futtergefäße selbst mitbringen Unterschrift Aussteller Der Aussteller erkennt die zur Zeit gültigen Allgemeinen Ausstellungsbestimmungen des ZDRK sowie die von der Ausstellungsleitung herausgegebene Schauordnung ausdrücklich an und meldet nachvezeichnete Tiere und Ezeugnisse Druck mit "Kaninchen-Schau 3.1" lizenziert auf: KTZV RN66 ldar-oberstein
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