Satzung des Tennis-Club Schweinfurt e.v.
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1 Satzung des Tennis-Club Schweinfurt e.v. 1 Name und Sitz Der Verein wurde im Jahr 2008 gegründet und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Schweinfurt am unter Reg.-Nr. VR eingetragen. Der Verein führt den Namen Tennis-Club Schweinfurt e. V. Sitz des Vereins ist Schweinfurt. 2 Zweck des Vereins Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist es, den Tennissport zu pflegen und insbesondere die Jugend zu fördern. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch den Bau und die Unterhaltung einer Tennisanlage und die Förderung sportlicher Betätigung und sportlicher Leistung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 3 Verbandszugehörigkeit Der Verein ist Mitglied des Bayerischen Landes-Sportverbandes e.v. Durch die Mitgliedschaft von Einzelpersonen zum Verein wird auch die Zugehörigkeit der Einzelpersonen zum Bayerischen Landes-Sportverband vermittelt. Der Verein ist auch Mitglied des Bayerischen Tennisverbandes und des Tennisverbandes Unterfranken. Der Verein und seine Mitglieder anerkennen als für sich verbindlich die Satzungsbestimmungen und Ordnungen des Landestennisverbandes Bayern. 4 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr beginnt am 1.1. und endet am Der Verein besteht aus: aktiven Mitgliedern passiven Mitgliedern jugendlichen Mitgliedern Ehrenmitgliedern 5 Mitgliedschaft Aktive Mitglieder sind Mitglieder, die zu Beginn des Geschäftsjahres das 18. Lebensjahr vollendet haben. Passive Mitglieder sind Förderer des Vereins. Jugendliche Mitglieder sind Mitglieder, die zu Beginn des Geschäftsjahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ehrenmitglieder sind Personen, die sich um den Verein, den Tennissport oder den Sport überhaupt verdient gemacht haben. Sie können nur auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung ernannt werden. Sie sind von der Beitragspflicht befreit. Die Mitglieder anerkennen Anordnungen und Maßnahmen der durch diese Satzung und Ordnungen befugten Organe, Ausschüsse und Personen. Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten ist insoweit ausgeschlossen. 6 Erwerb der Mitgliedschaft 1
2 Die Beitrittserklärung zum Verein ist schriftlich beim Vorstand einzureichen. Minderjährige benötigen die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Der Vorstand beschließt über den Aufnahmeantrag mit 2/3 Mehrheit. Die Entscheidung ist dem Antragsteller schriftlich mitzuteilen. Die Ablehnung eines Antrages bedarf keiner Begründung. Mit der Annahme durch den Vorstand beginnt die Mitgliedschaft. Bei der Aufnahme von Mitgliedern sollen die vorhandenen Spielmöglichkeiten berücksichtigt werden. 7 Rechte des Mitglieds Jedes Mitglied hat Anspruch darauf, die Einrichtungen des Vereins unter Beachtung der von den Vereinsorganen festgelegten Voraussetzungen zu benutzen und an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Passive Mitglieder dürfen die für die Sportausübung vorgesehenen Einrichtungen nicht benutzen. Jugendliche Mitglieder sind nur bei der Wahl des Jugendwarts stimmberechtigt. 8 Pflichten des Mitglieds Für die Mitglieder sind diese Satzung und die Ordnungen des Vereins sowie die Beschlüsse der Vereinsorgane verbindlich. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Vereinsinteressen zu fördern und alles zu unterlassen, was dem Ansehen und dem Zweck des Vereins entgegensteht. Alle Mitglieder sind zur festgelegten Beitragszahlung verpflichtet. 9 Aufnahmegebühren, Beiträge, Umlagen, Gebühren Alle Mitglieder haben folgende Beträge zu leisten: Mitgliedsbeitrag Aufnahmegebühr (falls vorgesehen) Arbeitsleistungen (falls vorgesehen) Umlagen Sachleistungen Die Höhe dieser Beiträge bestimmt die Mitgliederversammlung durch Beschluss. Die Höhe der Beiträge kann nach den verschiedenen Mitgliedergruppen unterschieden werden, wobei nach objektiven Kriterien beurteilt werden muss. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei. Die Beitragsordnung bestimmt die Höhe der Beiträge sowie die Zahlungsbedingungen. 10 Beendigung der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt kann nur durch schriftliche Erklärung an den Vorstand zum Ende des laufenden Geschäftsjahres erfolgen. Die Kündigung muss spätestens zum 30. September des laufenden Geschäftsjahres beim Vorstand eingegangen sein. Der Ausschluss eines ordentlichen Mitglieds kann durch den Vorstand beschlossen werden, wenn das Mitglied mit der Zahlung seiner Verpflichtungen dem Verein gegenüber länger als 1 Jahr im Rückstand ist, die Bestimmungen der Satzung, Ordnungen oder die Interessen des Vereins verletzt, Anordnungen oder Beschlüsse der Vereinsorgane nicht befolgt, sich im unmittelbaren Zusammen-hang mit dem Vereinsleben unehrenhaft verhält oder grob gegen den sportlichen Anstand verstößt. Das Mitglied ist vor einem Ausschluss vom Vorstand anzuhören. Der Ausschluss ist schriftlich unter Angabe von Gründen mitzuteilen. Gegen den Beschluss steht dem Betroffenen innerhalb von zwei Wochen Berufungsrecht zu. Die Berufung ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Bis zur Entscheidung ruhen die Rechte des Mitglieds. Ausgetretene und ausgeschlossene Mitglieder verlieren alle Rechte an dem Verein. Ihre Verbindlichkeiten beim Erlöschen der Mitgliedschaft bleiben bestehen. 2
3 11 Organe des Vereins Die Organe des Vereins sind: Mitgliederversammlung Vorstand Alle Ämter im Verein werden ehrenamtlich und dem Verein gegenüber unentgeltlich ausgeübt. Voraussetzung für die Wahl zu einem Vereinsorgan und die Ausübung eines solchen Amtes ist die Mitgliedschaft im Verein. Wiederwahl und Ämterhäufung ist möglich. Dem Vorstand gehören an: 1. Vorsitzender 2. Vorsitzender (stellv. Vorsitzender) Schatzmeister (stellv. Vorsitzender) Sportwart Jugendwart Schriftführer/Pressewart 12 Vorstand Falls ein Ehrenvorsitzender ernannt ist, hat er Sitz und Stimme im Vorstand. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Gesetzlicher Vertreter im Sinne des 26 BGB ist der Vorstand, der aus dem Vorsitzenden und einen stellv. Vorsitzenden besteht. Die Vorstandsmitglieder sind einzelvertretungsberechtigt. Der Vorstand des Vereins verwaltet das Vermögen des Vereins und leitet dessen Geschäfte, soweit die Erledigung nicht anderen Vereinsorganen vorbehalten ist. Näheres regelt die Geschäftsordnung. Planmäßige Ausgaben über 2000 EUR benötigen die Genehmigung zweier Zeichnungsberechtigter. Dies gilt nur im Innenverhältnis. Sitzungen des Vorstandes werden vom Vorsitzenden einberufen, oder wenn dies von mindestens 1/3 der Mitglieder des Vorstandes verlangt wird. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Beschlussfassung außerhalb einer Sitzung ist zulässig. Der Beschluss kommt zustande durch die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder, wobei allen Mitgliedern Gelegenheit zur Stimmabgabe gegeben werden muss. Der Vorsitzende und seine Stellvertreter sind berechtigt, an den Sitzungen aller Ausschüsse beratend teilzunehmen. Für besondere Aufgaben können vom Vorstand zusätzliche Ausschüsse gebildet werden. Zusammensetzung, Zuständigkeit und Tätigkeit müssen geregelt sein. Tritt ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner Wahlperiode zurück, ernennt der Vorstand kommissarisch bis zur Neuwahl in der nächsten Mitgliederversammlung ein Ersatzmitglied. Scheidet der Vorsitzende aus, so wählt der Vorstand welcher seiner Stellvertreter an seine Stelle tritt. Der Vorstand ist der Mitgliederversammlung gegenüber rechenschaftspflichtig. 13 Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung muss innerhalb des ersten Vierteljahres jeden Geschäftsjahres durchgeführt werden. Sie wird vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch einen der stellvertretenden Vorsitzenden, durch schriftliche Einladung an die Mitglieder, unter Angabe der Tagesordnung, unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen, einberufen. Als schriftliche Einladung gilt auch die elektronische Übermittlung durch . 3
4 In der Tagesordnung müssen folgende Punkte vorgesehen werden: Geschäftsbericht des Vorstandes Bericht der Kassenprüfer Entlastung des Schatzmeisters Entlastung des Vorstands Wahl der Organe Satzungsänderungen Genehmigung des Haushaltsvorschlags für das laufende Jahr Behandlung der Anträge In dringenden Fällen ist der Vorstand befugt, eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Er ist dazu verpflichtet, wenn ein dahingehender schriftlicher Antrag von mindestens 20 % der Vereinsmitglieder gestellt wird. Die Einladungsfrist für eine außerordentliche Mitglieder-versammlung beträgt 14 Tage. Jedes Mitglied hat das Recht, Anträge für die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung zu stellen. Die Anträge müssen dem Vorsitzenden bis spätestens 1 Woche vor der Mitglieder-versammlung schriftlich mit Begründung eingereicht werden. Sie sind in der Tagesordnung einzeln aufzunehmen. Durch Beschluss einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder kann die Tagesordnung erweitert, ergänzt oder geändert werden. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. In allen Mitgliederversammlungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist. Ungültige Stimmen und Stimmenthaltungen werden nicht bewertet. Wahlen und Abstimmungen erfolgen durch Stimmzettel oder durch Handzeichen. Sie müssen durch Stimmzettel erfolgen, sobald der Wahl durch offene Abstimmung auch nur von einem Mitglied widersprochen wird. Zu Beschlüssen über eine Änderung der Satzung sowie über eine Veräußerung oder dauerhafte Nutzungsänderung von unbeweglichem Vereinsvermögen, bedarf es einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Diese Beschlüsse dürfen nur gefasst werden, wenn die Änderungen unter Angabe der betroffenen Bestimmungen im vorgeschlagenen Wortlaut in der Tagesordnung angekündigt waren. Über den wesentlichen Inhalt und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. 14 Disziplinarangelegenheiten Zuständig für Disziplinarangelegenheiten ist der Vorstand. Disziplinarangelegenheiten sind Verstöße und Verfehlungen gegen die Satzung, Ordnungen und entsprechende Beschlüsse der übergeordneten Organisation, die Anordnungen des Vereins und seiner Organe, den sportlichen Anstand, die Ehre und das Ansehen aller mit dem Tennissport befassten Personen und Organe. Es können folgende Strafen verhängt werden Verwarnung Geldbuße bis zu 500 EUR Ausschluss auf bestimmte Zeit von der Teilnahme an allen Veranstaltungen des Vereins Spielersperre Enthebung oder zeitweise oder dauernder Ausschluss vom Amt als Mitglied eines Organs oder Ausschusses des Vereins Vereinsausschluss Bevor eine Strafe ausgesprochen wird, ist der Betroffene anzuhören. Die Begründung für die Strafe muss schriftlich erfolgen. 4
5 15 Rechnungsprüfer Die Rechnungsprüfer werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Sie dürfen keinem Organ oder Ausschuss des Vereins angehören. Die Rechnungsprüfer haben mindestens einmal im Jahr die Kassenführung und die Vermögensverwaltung des Vereins zu prüfen. Sie geben der Mitgliederversammlung einen Bericht über den Jahresabschluss, den sie durch ihre Unterschrift bestätigen. Bei vorgefundenen Mängeln müssen die Kassenprüfer zuvor dem Vorstand berichten. Den Kassenprüfern ist uneingeschränkt Einsichtnahme in die Bücher, Belege und sonstigen Unterlagen zu gewähren. Die Prüfung der Kasse und des Jahresabschlusses müssen mindestens 2 Rechnungsprüfer vornehmen. 16 Ausschüsse Vom Vorstand können Ausschüsse eingerichtet werden, soweit diese nicht durch die Satzung festgelegt sind. Es können folgende Ausschüsse gebildet werden: Sportausschuss: Sportwart (1. Vorsitzender), Jugendwart, Vertreter der Mannschaftsspieler, Vereinstrainer. Jugendausschuss: Jugendwart (1. Vorsitzender), Sportwart, Jugendsprecher, Vereinstrainer, ein weiteres Mitglied. 17 Ordnungen Zur Durchführung dieser Satzung gibt sich der Verein Ordnungen. Diese Ordnungen werden vom Vorstand beschlossen. Ordnungen sollen bestehen als Beitragsordnung Spiel- und Platzordnung Ranglistenordnung Jugendordnung Ehrenordnung 18 Auflösung des Vereins Die Auflösung des Vereins kann nur durch eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig bei Anwesenheit von 2/3 der Mitglieder des Vereins. Wird diese Zahl nicht erreicht, so kann eine zweite Mitgliederversammlung mit einer Einladungsfrist von 14 Tagen einberufen werden, die ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig ist. Die Abstimmung muss schriftlich und geheim mit ja oder nein erfolgen. Für den Fall der Auflösung bestimmt die Mitgliederversammlung zwei Liquidatoren, welche die Geschäfte des Vereins abzuwickeln haben. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Schweinfurt, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. Entsprechendes gilt bei Entziehung der Rechtsfähigkeit oder bei Auflösung des Vereins aufgrund des öffentlichen Vereinsrechts, sowie bei Wegfall des bisherigen Vereinszwecks. Schweinfurt, Dezember
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Satzung Förderverein Freibad Klingenberg e.v.
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Satzung für den Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH 1 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH. Er wird im Vereinsregister
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1 Name und Sitz Satzung des Freizeitsport Göge-Hohentengen e.v. (1) Der Verein führt die Bezeichnung FREIZEITSPORT GÖGE HOHENTENGEN e.v. (2) Er soll im Vereinsregister des Amtsgerichts Saulgau eingetragen
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Satzung des Fördervereins des Schützenvereins Krummhörn e. V. 1 Name, Sitz und Zweck des Vereins 1. Der aufgrund des Gründungsbeschlusses vom 03. Dezember 2013 gegründeter Verein führt den Namen Förderverein
1.1 Der Verein führt den Namen : xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1.1 Der Verein führt den Namen : xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx 1.2 Er hat seinen Sitz in xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx und ist in dasvereinsregister
b) Der Verein ist selbstlos tätig: er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
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Förderverein Christian-Heinrich-Zeller-Schule e.v.
Förderverein Christian-Heinrich-Zeller-Schule e.v. Der Verein trägt den Namen 1 Name und Sitz Förderverein der Christian-Heinrich-Zeller-Schule Karsau e.v.. Der Sitz des Vereins ist Rheinfelden (Karsau).
Satzung des Tischtennis Club (TTC) Wirges e.v.
Satzung des Tischtennis Club (TTC) Wirges e.v. 1 Name, Sitz und Zweck (1) Der am 5. Januar 1955 in Wirges gegründete Tischtennisverein führt den Namen Tischtennis Club Wirges e.v. Er ist Mitglied des Sportbundes
BSG Gemeinschaftswerk Hattingen e.v. Hattingen, 25. Februar 2005 S A T Z U N G. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
BSG Gemeinschaftswerk Hattingen e.v. Hattingen, 25. Februar 2005 S A T Z U N G 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der im Jahre 1959 gegründete Verein führt den Namen Betriebssportgemeinschaft Gemeinschaftswerk
Satzung Bouleclub Daun. Inhalt. Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit des Vereins. Friedhofstraße Daun. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr
Inhalt 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit des Vereins 1 3 Erwerb der Mitgliedschaft 2 4 Beendigung der Mitgliedschaft 2 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
SATZUNG 1 NAME, SITZ UND ZWECK DES VEREINS
SATZUNG 1 NAME, SITZ UND ZWECK DES VEREINS 1. Der am 29. November 1991 in Wriezen gegründete Verein führt den Namen Bushido Wriezen e.v.. Er ist Mitglied des Kreissportbundes Märkisch-Oderland und im Landessportbund
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1 Satzung des Schützenvereins Hahn e. V. gegr. 23. Januar 1904 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Schützenverein Hahn e.v. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Oldenburg eingetragen.
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Satzung Kleinkunstbühne Pirna Q24 e.v. 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen "Kleinkunstbühne Pirna Q24". Er ist im Vereinsregister eingetragen und führt den Zusatz e.v. 2. Der Verein
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S A T Z U N G BTC BÖNNINGSTEDTER TENNIS - CLUB e. V. Name, Sitz und Zweck 1 1. Der am 25. Oktober 1979 in Bönningstedt gegründete Tennis-Club führt den Namen BTC - BÖNNINGSTEDTER-TENNIS-CLUB e. V. abgekürzt:
Der Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz "e.v.
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Tischtennisverein Stirpe Oelingen e.v. Satzung. 1 Name, Sitz und Zweck
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Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung
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Freunde der Ruhrfestspiele e.v. Satzung vom 20. Juni 2012
Freunde der Ruhrfestspiele e.v. Satzung vom 20. Juni 2012 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Freunde der Ruhrfestspiele e.v. und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Recklinghausen
Satzung. Der Verein führt den Namen "Deutsch-Französischer Verein Gröbenzell".
Satzung Name, Sitz und Zweck des Vereins 1 Der Verein führt den Namen "Deutsch-Französischer Verein Gröbenzell". Sitz des Vereins ist Gröbenzell. Postanschrift ist die des ersten Vorsitzenden. Zweck des
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- gegründet 22. September 1967 Satzung Fassung vom 21. März 2018 S A T Z U N G des Tennis-Club Bordesholm e.v. 1 N A M E 1. Der Verein ist unter der Bezeichnung Tennis-Club Bordesholm e.v. im Vereinsregister
Satzung. des Fördervereins imland Klinik e. V. 1 Name, Sitz. (1) Der Verein führt den Namen Förderverein imland Klinik e. V.
Satzung des Fördervereins imland Klinik e. V. 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Förderverein imland Klinik e. V. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Rendsburg. (3) Der Verein wird in das Vereinsregister
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Satzung Tennisclub (TC) Bad Teinach-Zavelstein e.v.
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Satzung 1 Der Verein führt den Namen Verein der Eltern, Freunde und Förderer der Patroklischule Soest e.v.. Der Sitz des Vereins ist Soest. Der Verein wird in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Soest
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1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr Satzung (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Heidelberg und wird in das Vereinsregister
Förderverein für die Winfried-Grundschule in Dortmund e.v. Satzung
Förderverein für die Winfried-Grundschule in Dortmund e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein für die Winfried-Grundschule in Dortmund. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
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Satzung des Fördervereins der Dr. Martin Luther King Grundschule Bad Kreuznach e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt nach Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bad Kreuznach
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1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen: Jung und Krebs. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v.. Der Sitz des Vereins ist 79114 Freiburg im Breisgau.
Freizeitsport Solingen e.v.
Freizeitsport e.v. Klemens-Horn-Straße 38 42655 A) Satzung 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der am 19. Mai 1982 in 5650 gegründete Sportverein führt den Namen Freizeitsport e.v.. Der Verein hat seinen Sitz in.
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Förderverein des Deutschen Rosariums Dortmund e. V. Satzung 1. Name und Sitz 1.1 Der Verein führt den Namen "Förderverein des Deutschen Rosariums Dortmund e.v. " im Folgenden "Verein" genannt. 1.2 Der
VEREINSSATZUNG. Name und Sitz. 1. Der am gegründete Verein führt folgenden Namen: Letzter Lebenswunsch.
VEREINSSATZUNG 1 Name und Sitz 1. Der am 04.12.2017 gegründete Verein führt folgenden Namen: Letzter Lebenswunsch. 2. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Ab dem Zeitpunkt der Eintragung
Satzung. (3) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Verein für Bank- und Kapitalmarktrecht in Hamburg. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und danach den Zusatz e.v." führen.
Satzung. des. Turn- und Sportverein Heiligenstein e.v.
Satzung des Turn- und Sportverein 1911 Heiligenstein e.v. 17.05.2013 Inhaltsverzeichnis 1 Name, Sitz und Zweck des Vereins 2 Mitgliedschaft 3 Beendigung der Mitgliedschaft 4 Beiträge 5 Stimmrecht und Wählbarkeit
S A T Z U N G. Walbecker Karnevalsclub 2012 e.v.
S A T Z U N G Walbecker Karnevalsclub 2012 e.v. 1 Inhalt 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 2 Zweck 3 Mitgliedschaft 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder 5 Mitgliederversammlung 6 Vorstand 7 Auflösung des Vereins
Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v."
1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen FSR-Deutschland Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v." 2 (Geschäftsjahr) Der Sitz des Vereins ist in Brieselang Geschäftsjahr
Satzung des "Fördervereins Barchfelder Schlösser"
Satzung des "Fördervereins Barchfelder Schlösser" 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereines (1) Der Verein führt den Namen "Förderverein Barchfelder Schlösser". Er soll in das Vereinsregister eingetragen
Satzung. Schützenverein Rischenau von 1630 e. V.
Satzung Schützenverein Rischenau von 1630 e. V. 1 Name, Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Schützenverein Rischenau von 1630 e. V. und hat seinen Sitz in 32676 Lügde Ortsteil Rischenau im Kreis
Satzung des Fördervereins der Grundschule am Wilhelmsplatz
Satzung des Fördervereins der Grundschule am Wilhelmsplatz 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Schule am Wilhelmsplatz Herten. Nach seiner Eintragung in das Vereinsregister erhält
l Name, Sitz, Geschäftsjahr
l Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen BSC Gelnhausen" (Badminton-Sport-Club Gelnhausen) und hat seinen Sitz in Gelnhausen. Er wurde am 22.12.1982 gegründet und soll in das Vereinsregister
Satzung. laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom vom Amtsgericht am DD.MM.JJJJ genehmigt
Satzung laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 24.03.2017 vom Amtsgericht am DD.MM.JJJJ genehmigt 1 Name und Sitz des Vereins (1) Der Verein führt den Namen Tennisclub Schorndorf 1902 e.v. (2) Sitz
Satzung des Ringerverein Lübtheen e. V.
1 Satzung des Ringerverein Lübtheen e. V. 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der Verein führt den Namen Ringerverein Lübtheen. Er ist Mitglied des Ringer-Verbandes im Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern und
Satzung. des Vereins. Förderkreis Rudi-Stephan-Gymnasium Worms
1 Satzung des Vereins Förderkreis Rudi-Stephan-Gymnasium Worms (1) Der Verein trägt den Namen 1 Name, Sitz und Rechtsform Förderkreis des Rudi-Stephan-Gymnasiums Worms. (2) Der Sitz des Vereins ist in
S A T Z U N G der Göttinger Kammermusikgesellschaft e.v.
S A T Z U N G der Göttinger Kammermusikgesellschaft e.v. (in der MGV vom 15.12.2016 und zuvor in den MGV vom 06.06.2016 und vom 03.12.1976 geänderte Form der 1. Fassung vom 21.02.1968) 1 Name, Sitz und
Satzung des Vereins: Freunde der Philharmoniker an der Humboldt- Universität zu Berlin e.v. Name, Sitz, Geschäftsjahr
Satzung des Vereins: Freunde der Philharmoniker an der Humboldt- Universität zu Berlin e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Freunde der Philharmoniker an der Humboldt- Universität
Vereinssatzung. 2. Zweck des Vereins ist die ideelle und finanzielle Förderung der Abteilung Fußball des SV Lauchheim e.v..
Stadt Lauchheim Postfach 60 73466 Lauchheim Förderverein SV Lauchheim Stetten 2 73466 Lauchheim Foerderverein@SV-Lauchheim.de 1.Vorsitzender Tobias Grimm Telefon: 0171-1417685 Vereinssatzung 1 Name, Sitz
Satzung. 1 Name und Sitz. 2 Zweck des Vereins. 3 Mitgliedschaft
Diese Satzung wurde am 31. Januar 2003 auf einer ordentlichen Mitgliederversammlung einstimmig angenommen. Sie ersetzt die vorherige Satzung vom 31. Januar 1975 vollständig. Am 20. Februar 2009 wurde die
Förderverein an der Realschule Schloß Neuhaus e.v.
S a t z u n g 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen (2) Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Paderborn eingetragen und trägt den Zusatz e.v.. (3) Der Sitz des Vereins ist Paderborn,
Förderverein Spielplatz Gernlinden. Vereinssatzung
Förderverein Spielplatz Gernlinden Vereinssatzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Förderverein Spielplatz Gernlinden. Er hat seinen Sitz in Maisach, OT Gernlinden, soll in das Vereinsregister
Sozialwerk Vorpommern e. V. Satzung
Sozialwerk Vorpommern e. V. Satzung Greifswald, 10.11.2015 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Sozialwerk Vorpommern im folgenden Verein genannt. (2) Der Verein hat seinen Sitz in
Förderverein Satzung
Förderverein Satzung SATZUNG des Fördervereins der Brüder Grimm Grundschule 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Brüder-Grimm-Grundschule". 2. Er hat seinen Sitz in
Satzung. 1. Schachklub Troisdorf 1924 e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Vereinszweck, Gemeinnützigkeit. des. Der Verein führt den Namen
Satzung des 1. Schachklubs Troisdorf 1924 e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen 1. Schachklub Troisdorf 1924 e.v. Der Verein hat seinen Sitz in Troisdorf. Das Geschäftsjahr des Vereins
Satzung Schulförderverein
Satzung Schulförderverein 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Schulförderverein der Regionalen Schule mit Grundschule Schwaan e.v. Er hat seinen Sitz in 18258 Schwaan Der Verein ist
Satzung. des Fördervereines Ammersee-Gymnasium e.v. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr. 2 Zweck des Vereins
Satzung des Fördervereines Ammersee-Gymnasium e.v. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen: Förderverein Ammersee-Gymnasium 2. Er hat seinen Sitz in Dießen am Ammersee.
des 1.FC Willy Wacker Hechtsheim 1973 e.v.
Satzung des 1.FC Willy Wacker Hechtsheim 1973 e.v. 1 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der am 01.05.1973 in Mainz-Hechtsheim gegründete Fußballverein führt den Namen 1. FC Willy Wacker Hechtsheim 1973 e.v.. 2.
4 (Selbstlose Tätigkeit) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Satzung 1 (Name und Sitz) (1) Der Verein führt den Namen Little Home Köln. (2) Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz "e.v." (3) Der Sitz des Vereins ist Marktstr.
Satzung des gemeinnützigen Vereins Förderverein VersicherungsMathematik im Bereich der Kraftfahrtversicherung
Satzung des gemeinnützigen Vereins Förderverein VersicherungsMathematik im Bereich der Kraftfahrtversicherung 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen Förderverein VersicherungsMathematik im Bereich
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Tennis-Club Lauchheim e.v. Gegründet 1971 Satzung Stand: Februar 2010 1 NAME UND SITZ (1) Der Verein wurde im Jahr 1971 gegründet und in das Vereinsregister des Amtsgerichts Ellwangen (Jagst) am 25. Juli
dry e. V. Verein zur Förderung von Menschen mit einer chronischen Alkoholerkrankung Satzung
Satzung dry e. V. - Verein zur Förderung von Menschen mit einer chronischen Alkoholerkrankung Kontakt: Barbara Merken Am Hügelfelsen 14 95493 Bischofsgrün 09276/9260-150 barbara@sozio.de -1- Satzung dry
Satzung des Budo Club Westrich
Satzung des Budo Club Westrich 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der am 17.02.1984 in Landstuhl gegründete Budo Sport Verein führt den Namen "Budo Club Westrich". Er ist Mitglied des Sportbundes Pfalz im Landessportbund
Lenggrieser Tennisclub LTC e.v.
Lenggrieser Tennisclub LTC e.v. NEUE SATZUNG 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Lenggrieser Tennisclub LTC e.v. (2) Der Verein hat seinen Sitz in 83661 Lenggries. Er ist im Vereinsregister
Vereinigung der Freunde der Universitäts- und Stadtbibliothek e.v.
Satzung der Kölnischen Bibliotheksgesellschaft Vereinigung der Freunde der Universitäts- und Stadtbibliothek e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 2 1. Die Gesellschaft führt den Namen "Kölnische Bibliotheksgesellschaft
BETIN GÜNES TURKISH CHAMBER ORCHESTRA E.V.
Satzung Betin Günes Turkish Chamber Orchestra e.v. BETIN GÜNES TURKISH CHAMBER ORCHESTRA E.V. June 17, 2014 Verfasst von: Thomas Lindt Satzung des Vereins Fö rderverein Betin Gu neş Turkish Chamber Orchestra
1. Gezielte politische und gesellschaftliche Maßnahmen zur Erhaltung von Streuobstwiesen.
Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Apfelweinstiftung Hessen". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt danach den Zusatz e.v. Sitz des Vereins ist Maintal.
Satzung des Fördervereins der Hafenschule e.v.
Satzung des Fördervereins der Hafenschule e.v. 1 Name und Sitz (1) Der Verein trägt den Namen Förderverein der Hafenschule e.v. (2) Sitz des Vereins ist Wiesbaden. (3) Der Verein ist im Vereinsregister