Ausschreibung der Sozialdiakonischen Stiftung für ein sozialdiakonisches Projekt bzw. Projekte

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1 Ausschreibung der Sozialdiakonischen Stiftung für ein sozialdiakonisches Projekt bzw. Projekte Die Sozialdiakonische Stiftung und ihre Aufgaben Die Sozialdiakonische Stiftung wurde am durch Beschluss der Kreissynode des Kirchenkreises Essen errichtet. Sie ist gemeinnützig und hat die Aufgabe, die Arbeit der evangelischen Kirche in Essen selbstlos zu fördern, indem sie Maßnahmen innerhalb Essens unterstützt: a) in denen Christinnen und Christen aktiv und offen auf andere zugehen und dadurch Generationen, Geschlechter, Kulturen, Lebensformen und Religionen sowie Menschen mit und ohne Behinderung miteinander verbinden und füreinander erschließen (Inklusion und Integration); b) in denen Christinnen und Christen sich in ihrem direkten Lebensumfeld einsetzen für andere, die geringere Chancen haben als sie selbst und denen sie aktiv die Teilhabe an ideellen und materiellen Gütern ermöglichen (Partizipation); c) in denen Christinnen und Christen sich einsetzen für ihr geografisches und ökologisches Lebensumfeld in der Stadt und seine nachhaltige Weiterentwicklung. (Weltverantwortung) Ausschreibung für eine Projektförderung in den Jahren 2016 /2017 Die sozialdiakonische Stiftung fördert Projekte, die die unter Punkt 1. genannten Aufgaben erfüllen. Die Ausschreibungen erfolgen jährlich. In der Ausschreibung wird ein Themenfeld genannt, in dem sich das vorzustellende Projekt bewegen soll. In den Jahren 2016 und 2017 sind dies die Themen Ehrenamt und/oder Inklusion. In den Jahren 2016/2017 sollen Projekte gefördert werden, die eine erfolgreiche ehrenamtliche Arbeit oder Projekte der Inklusion fördern. Projekte, die eine beispielhafte Kooperation zwischen einer Kirchengemeinde und einer Einrichtung der öffentlich-rechtlichen und privatrechtlich verfassten Diakonie beinhalten werden vorrangig gefördert, nicht aber ausschließlich. Die Projekte können bereits begonnen haben oder erst im Jahr 2016 konkret beginnen. Die Förderung ist einmalig, kann aber in begründeten Fällen auf maximal 3 Jahre verteilt Förderanträge für 2016/2017 können ab sofort eingereicht Ziele der Förderung Die Förderung soll die ehrenamtliche Arbeit und/oder die Inklusionsarbeit im Kirchenkreis stärken. Projekte, die das Zusammenwirken von Kirchengemeinden und diakonischen Einrichtungen stärken, werden vorrangig gefördert. Durch die Förderung soll deutlich werden, dass die ehrenamtliche und/oder inklusive Arbeit wichtige Bausteine des Kirchenkreises und der Gemeinden sind. Da die evangelischen Kirchengemeinden aufgrund eingeschränkter Finanzmittel zunehmend 1

2 mehr Ehrenamtliche benötigen, hilft die Förderung beim Aufbau ehrenamtlicher Arbeit, z.b. für die Aus- und Weiterbildung von Ehrenamtlichen. Des Weiteren werden Maßnahmen und Projekte gefördert, die geeignet sind, den Gedanken der Inklusion umzusetzen, der dem Kirchenkreis Essen ein zentrales Anliegen ist Alle Projekte oder Maßnahmen müssen im Bereich des Kirchenkreises Essen durchgeführt Wer kann sich bewerben? Bewerben können sich die Kirchengemeinden oder Einrichtungen und Dienste des Kirchenkreises Essen. Gehen mehr Anträge ein als bewilligt werden können und müssen daher einzelne Projekte ausgewählt werden, so genießen Projekte den Vorrang, an denen Kirchengemeinden beteiligt sind. Was wird gefördert Wie hoch ist das Fördervolumen? Welche Rahmenbedingungen sollen erfüllt sein? Welche Auswahlkriterien gibt es? Wie hat die Antragstellung zu erfolgen? Wer ist der Antragsteller? Wer entscheidet über die Förderung der Anträge? Verwendungsnachweis Gefördert werden Personal- und Sachkosten. Nicht gefördert werden Investitionen in Gebäude, in Hard- oder Software. Das Fördervolumen beträgt höchstens EUR Die Auszahlung erfolgt einmalig oder kann auf bis max. 3 Jahre verteilt Die geplanten Ausgaben müssen genau nach Haushaltsjahren beantragt und angefordert Das Projekt soll innovativ und beispielhaft sein. Es soll geeignet sein, als Best-Practice-Beispiel auch andere Gemeinde zur Durchführung ähnlicher Projekte zu animieren. Das Projekt soll nachhaltig sein, Veranstaltungen dürfen keinen Eventcharakter haben. Sie sollen möglichst kontinuierlich und regelmäßig durchgeführt Projekte sollen geeignet sein, sich dauerhaft zu etablieren. Projekte, für deren Finanzierung weitere Förderungen beantragt werden und bei denen die Förderung durch die sozialdiakonische Stiftung Eigenmittelersatzcharakter hat, werden bei ansonsten gleichen Voraussetzungen und Kriterien vorrangig behandelt. Maßgeblich ist die Erreichbarkeit der unter Punkt 2 genannten Ziele. Jedes Projekt kann nur einmal gefördert Die Antragstellung erfolgt durch Einreichung des vorgegebenen Antragsformulars mit den angeforderten Angaben und Anlagen (wie z.b. Projektbeschreibung, Benennung der Projektziele, Beginn und Ende der Maßnahme, Benennung des Projektpartners, Finanzierungsplan, Benennung der Projektverantwortlichen). Über die Förderung entscheidet der Stiftungsrat der Sozialdiakonischen Stiftung. Der Stiftungsrat kann zur Beurteilung der Projekte bei Bedarf externe Gutachter oder Fachleute beratend hinzuziehen. Die Fördermittel sind unter Nachweis der entsprechenden Ausgaben durch Vorlage der Originalbelege bei der Sozialdiakonischen Stiftung abzurufen. Nach Abruf der Fördermittel bzw. nach Beendigung der Förderung (bei mehrjährigen Projekten) ist der Sozialdiakonischen Stiftung nach spätestens 3 Monaten ein Projektbericht vorzulegen. 2

3 Fristen der Antragstellung Anträge für eine im Jahr 2016 beginnende Förderung sind bis zum , für eine im Jahr 2017 beginnende Förderung bis zum bei der Sozialdiakonischen Stiftung postalisch in einfacher Ausfertigung einzureichen sowie gleichzeitig in digitaler Form an zu senden (es gilt das Eingangsdatum). Das Formular kann unter der gleichen Anschrift per angefordert Postalisch: Sozialdiakonische Stiftung des Kirchenkreises Essen Haus der Evangelischen Kirche III. Hagen Essen Es können nur vollständige und fristgerecht eingereichte Anträge bearbeitet Antragstellung für das Jahr 2016/2017 Bis zum bzw. bis zum Ansprechpartner Als Ansprechpartner steht Herr Jerosch zur Verfügung 3

4 Ausschreibung der Sozialdiakonischen Stiftung für einen Stiftungspreis im Jahr 2016/2017 Die Sozialdiakonische Stiftung und ihre Aufgaben Die Sozialdiakonische Stiftung wurde am durch Beschluss der Kreissynode des Kirchenkreises Essen errichtet. Sie ist gemeinnützig und hat die Aufgabe, die Arbeit der evangelischen Kirche in Essen selbstlos zu fördern, indem sie Maßnahmen innerhalb Essens unterstützt: a) in denen Christinnen und Christen aktiv und offen auf andere zugehen und dadurch Generationen, Geschlechter, Kulturen, Lebensformen und Religionen sowie Menschen mit und ohne Behinderung miteinander verbinden und füreinander erschließen (Inklusion und Integration); b) in denen Christinnen und Christen sich in ihrem direkten Lebensumfeld einsetzen für andere, die geringere Chancen haben als sie selbst und denen sie aktiv die Teilhabe an ideellen und materiellen Gütern ermöglichen (Partizipation); c) in denen Christinnen und Christen sich einsetzen für ihr geografisches und ökologisches Lebensumfeld in der Stadt und seine nachhaltige Weiterentwicklung. (Weltverantwortung) Ausschreibung eines Stiftungspreises in den Jahren 2016/2017 Die sozialdiakonische Stiftung vergibt einmal jährlich einen Preis für ein besonders herausragendes sozialdiakonisches Projekt oder eine Maßnahme im Kirchenkreis Essen. Im Jahr 2016/2017 wird ein Projekt oder eine Maßnahme ausgezeichnet, im Rahmen dessen oder derer die Evangelische Kirche in Essen und eine Schule gemeinsam und beispielhaft den Inklusionsgedanken leben und umsetzen, dem sich die Evangelische Kirche in Essen verpflichtet fühlt. Ziele der Preisvergabe Mit dem Preis sollen Projekte und Maßnahmen ausgezeichnet werden, die sich in besonders herausragender Weise mit dem definierten Thema auseinandergesetzt haben. Die Initiatoren zeigen, dass sie mit vorbildlichem Engagement das Projekt oder die Maßnahme erfolgreich umsetzen konnten. Die Maßnahme oder das Projekt ist beispielhaft auch für andere Schulen, Kirchengemeinden oder Gemeindeübergreifende Dienste. Sie ist nicht nur einmalig, sondern auf eine kontinuierliche Durchführung bzw. auf Nachhaltigkeit angelegt. Wer kann sich bewerben? Bewerben können sich Kirchengemeinden oder Gemeindeübergreifende Dienste des Kirchenkreises Essen gemeinsam mit Schulen in Essen. 1

5 Was kann mit dem Preisgeld finanziert werden? Die ausgezeichnete Schule soll das Preisgeld für die Fortführung des ausgezeichneten oder die Durchführung vergleichbarer, neuer Projekte gemeinsam mit der Evangelischen Kirche in Essen einsetzen. Höhe des Preisgeldes? Der Preis beträgt im Jahr 2016/2017 EUR Welche Rahmenbedingungen sollen erfüllt sein? Welche Auswahlkriterien gibt es Die Maßnahme soll innovativ und beispielhaft sein. Sie soll geeignet sein, als Best-Practice-Beispiel andere Schulen zur Durchführung ähnlicher Projekte in Zusammenarbeit mit der Evangelischen Kirche in Essen zu animieren. Das Projekt/die Maßnahme soll nachhaltig sein, d.h. es darf keine einmalig durchgeführte Veranstaltung sein und soll keinen Eventcharakter haben, sondern kontinuierlich und regelmäßig durchgeführt Maßgeblich ist das Erreichen der genannten Ziele. Wie hat die Antragstellung zu erfolgen? Wer entscheidet über die Förderung der Anträge? Die Antragstellung erfolgt durch Schule und eine Vertreterin oder einen Vertreter der Evangelischen Kirche durch Einreichung des Antragsformulars. Der Projektantrag ist digital und postalisch einzureichen. Über die Preisvergabe entscheidet der Stiftungsrat der Sozialdiakonischen Stiftung. Er kann dies zusammen mit einer Jury tun und hierzu Personen aus verschiedenen Bereichen des Kirchenkreises und der Diakonie in Essen berufen. Fristen der Antragstellung Anträge für den Preis des Jahres 2016 sind bis zum , für das Jahr 2017 bis zum und bei der Sozialdiakonischen Stiftung postalisch in einfacher Ausfertigung einzureichen sowie gleichzeitig in digitaler Form an zu senden (es gilt das Eingangsdatum). Das Formular kann per unter der gleichen Anschrift angefordert Postalisch: Sozialdiakonische Stiftung des Kirchenkreises Essen Haus der Evangelischen Kirche III. Hagen Essen Ansprechpartner Als Ansprechpartner steht Herr Jerosch zur Verfügung. 2

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