Jugendfonds Enzkreis. Pforzheim, 22. Jan. 2014

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1 Jugendfonds Enzkreis Pforzheim, 22. Jan. 2014

2 Der Jugendfonds Enzkreis Die Stiftung Jugendfonds Enzkreis ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Pforzheim

3 Der Vorstand Der Vorstand entscheidet über die Höhe der Projektmittel insgesamt Er hat eine Sitzung immer zu Beginn eines Jahres Zum Vorstand gehören Der Landrat des Enzkreises Der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Pf- Calw Ein für 2 Jahre gewähltes Kuratoriumsmitglied

4 Das Kuratorium Kuratorium entscheidet über die einzelnen Projektanträge. 3 Sitzungen/ Jahr Kuratoriumsmitglieder Vorsitzender: Dezernent f. Familie, Bildung & Kultur Ein Vertreter der Sparkasse Pforzheim-Calw Vertreter aus der jeweiligen Fraktionen des Kreistages, Jugendring Enzkreis, Berufsschulen, Handwerkskammer und der IHK Nordschwarzwald Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Stiftungsmitteln besteht nicht

5 Die Geschäftsführung Die Geschäftsführung kann und ist/ vom Vorstand eingesetzt / werden Verantwortlich für die Ausführung der Beschlüsse des Vorstandes Anlage von Stiftungsvermögen, erstellen des Wirtschaftsplanes Rechnungsführung und erstellen des Rechnungsabschlusses Vorbereitung der Kuratoriumssitzungen Seit Okt hat die Geschäftsführung keine weiteren beratenden Aufgaben Beratung der Antragsteller vor Ort übernimmt ein Mitarbeiter des Jugendamtes, Abteilung Jugendarbeit/ Jugendschutz

6 Zielrichtung und mögl. Projektträger Die Stiftung hat die Aufgabe, im Enzkreis zukunftsweisende Projekte der Jugendarbeit, die das verantwortliche Denken und Handeln junger Menschen auf der Grundlage der freiheitlichen demokratischen Grundordnung entwickeln, zu fördern und/oder finanziell zu unterstützen, fachlich zu begleiten und ggf. auszuwerten.

7 Zielrichtung und mögl. Projektträger Dies geschieht beispielsweise durch: > Unterstützung von Projekten, die von besonderer Bedeutung für den Landkreis oder einzelne Gemeinden sind > Unterstützung von projektorientierten örtlichen Initiativen der offenen Jugendarbeit > Förderung des internationalen Jugendaustausches > Förderung von Kooperationen zwischen Jugendhilfe und anderen Institutionen wie z. B. Wirtschaft, Sport, kulturelle Einrichtungen

8 Zielrichtung und mögl. Projektträger Vom Jugendfonds Enzkreis werden insbesondere die nachstehenden Projektträger gefördert: > ehrenamtliche Gruppierungen im Bereich der Jugendarbeit > Jugendinitiativen und Jugendinitiativgruppen > freie, gemeinnützige Träger der Jugendarbeit

9 Eigenes Engagement/ Art der Förderung Eine Unterstützung materieller Art wird grundsätzlich nur befristet für höchstens drei Jahre gewährt. Sie setzt eigenes Engagement der Beteiligten voraus. Vorhaben sollen nicht aus Mitteln der Stiftung gefördert werden, wenn diese Förderung an die Stelle anderer Zuschüsse tritt. Aufgabe der Stiftung ist auch, Anreize für neuartige Projekte und Ideen zu schaffen, z.b. durch die Auszeichnung von herausragenden Gemeinschaftsleistungen von Jugendlichen.

10 Eigenes Engagement/ Art der Förderung Der Umfang der Förderung und ihre mögliche finanzielle Höhe richten sich nach den jeweiligen sachlichen Anforderungen des konkreten Projektes. Es ist eine sparsame und sachgerechte Haushaltsführung durch den Projektträger zu gewährleisten. Ein Projektbericht und der Verwendungsnachweis sind bis zwei Monate nach Beendigung der Projektlaufzeit einzureichen.

11 Eigenes Engagement/ Art der Förderung Eine unmittelbare Förderung von Personalkosten durch den Jugendfonds erfolgt in der Regel nicht. Kosten für Referenten/Referentinnen oder sonstige Honorarkräfte können gefördert werden. Vor einer Projektförderung hat die Antragstellerin/der Antragsteller im Rahmen des Finanzierungsplanes deutlich zu machen, dass die von Ihr/ihm genannten Eigenleistungen, Eigenmittel und/oder Zuwendungen Dritter auch tatsächlich in das zu fördernde Projekt eingebracht werden. Es können auch laufende, noch nicht abgeschlossene Projekte gefördert werden.

12 Siehe Anlage Projektantragsformular

13 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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