Richtlinie der Stadt Rudolstadt zur Förderung von kulturellen Projekten
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- Katja Charlotte Schäfer
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1 Richtlinie der Stadt Rudolstadt zur Förderung von kulturellen Projekten I. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Die Stadt Rudolstadt fördert kulturelle und künstlerische Projekte, die zur Entwicklung und Gestaltung der kulturellen Infrastruktur der Stadt beitragen. Die rechtliche Grundlage für die Zuwendungen zur Kunst- und Kulturförderung sind die haushaltsrechtlichen Bestimmungen der Stadt Rudolstadt und der Haushaltsplan des jeweiligen Antragsjahres. Die Zuwendungen sind wirtschaftlich, sparsam und entsprechend dem im Bewilligungsbescheid ausgewiesenen Zuwendungszweck zu verwenden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Kultur- und Sozialausschuss des Stadtrates entscheidet im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und auf der Basis der Geschäftsordnung des Stadtrates. II. Gegenstand der Förderung Es werden lediglich Projekte sowie Investitionen, die der Durchführung von Projekten dienen, gefördert. Die Projektförderung dient der gezielten Unterstützung begrenzter, zeitlich befristeter Projekte, die von Vereinen, Initiativen und Gruppen getragen werden, und an denen ein städtisches Interesse besteht. Nicht förderungsfähig sind insbesondere: Maßnahmen, die gewerblichen Zwecken dienen kommerziell angelegte Großveranstaltungen interne Vereinsfeiern und fahrten Verpflegungskosten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Durchführung von Projekten stehen III. Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfänger können sein: Vereine, Verbände, freie Gruppen, Einzelpersonen, Einrichtungen, Institutionen und Stiftungen, die ihren Sitz in Rudolstadt haben. IV. Art der Zuwendung Die Zuwendung erfolgt in Form von anteiligen Zuschüssen und wird als Projektförderung gewährt. Die Höhe der Zuwendung ist abhängig vom finanziellen Umfang des Projekts, von Drittmitteln sowie Eigenmitteln bzw. Eigenleistungen. V. Zuwendungsvoraussetzungen Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf mit dem Vorhaben noch nicht begonnen worden sein. Soll das Projekt dennoch vor der Bewilligung der Zuwendung begonnen werden, so ist vorher die Zustimmung des Kultur- und Sozialdezernates einzuholen. Das Risiko trägt der Antragsteller. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss nachweislich gesichert sein. Der Antragsteller soll einen angemessenen Eigenanteil zur Finanzierung der Maßnahme ausweisen. Der Zuwendungsempfänger muss über eine ordentliche Geschäftsführung verfügen und in der Lage sein, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen.
2 VI. Antragstellung Der Fördermittelantrag ist in der Regel bis zum des laufenden Jahres bei der Stadtverwaltung Rudolstadt, Kultur- und Sozialdezernat, Markt 7, Rudolstadt, zu stellen. Der Antrag soll folgende Angaben enthalten: 1. Angaben zum Antragsteller Name Adresse Gemeinnützigkeit Mitgliederzahl Kontonummer/Bankleitzahl/Name des Kreditinstituts 2. Projektbeschreibung Konzeptionelle Grundgedanken; Schwerpunkte Wie heißt das Projekt? Was soll stattfinden? Worin wird die Bedeutsamkeit des Projektes gesehen? Ist das Projekt eine einmalige Angelegenheit oder soll es fortgeführt werden? (wann, wie lange) Wie viele Personen sind daran beteiligt? Werden andere Partner (z. B. Vereine) einbezogen? Ist das Projekt mit anderen Vorhaben zeitlich und inhaltlich abgestimmt worden? Wie wird die Öffentlichkeit auf das Projekt hingewiesen? (Werbekonzept) Beschreibung des Gesamtablaufes und des Ablaufes von Teilveranstaltungen 3. Bedeutung für die Öffentlichkeit Hat das Projekt eine besondere Bedeutung für die Stadt/den Landkreis/den Freistaat Thüringen/bundesweit/international? Begründung für die jeweilige Einschätzung 4. Kosten- und Finanzierungsplan Im Kosten- und Finanzierungsplan sind die Einnahmen und Ausgaben detailliert aufzuschlüsseln. VII. Bewilligung Die Vergabe von Zuwendungen zur Förderung von Projekten erfolgt nach Beschlussfassung durch den Kultur- und Sozialausschuss durch schriftlichen Bewilligungsbescheid. Grundlage ist der fristgemäße und vollständig ausgefüllte Antrag mit entsprechenden Unterlagen zum Projekt. VIII. Mitteilungspflicht Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, unverzüglich der Stadt Rudolstadt anzuzeigen, wenn er nach Vorlage des Kosten- und Finanzierungsplanes weitere Zuschüsse zum gleichen Projekt bei anderen öffentlichen Stellen beantragt oder von ihnen erhält,
3 sich eine gravierende Änderung im Finanzplan ergibt sich für die Bewilligung der Zuwendung maßgebliche Umstände ändern. IX. Nachweis der Verwendung Die Verwendung der finanziellen Mittel ist bis zum des folgenden Jahres nachzuweisen. Der Verwendungsnachweis muss folgendes enthalten: - Sachbericht über das Projekt - Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben des Projektes und Kopien der Rechnungen und Quittungen - Presseberichte Die Prüfung nimmt das Fachdezernat in Zusammenarbeit mit dem Rechnungsprüfungsamt vor. Nicht zweckentsprechend verwendete Mittel sind zurückzuzahlen. Wird der Verwendungsnachweis nicht ordentlich geführt oder nicht rechtzeitig vorgelegt, können die Fördermittel zurückgefordert werden. Die Bewilligungsbehörde ist berechtigt, Bücher, belege und sonstige Geschäftsunterlagen anzufordern und zu prüfen bzw. vor Ort einzusehen. Bei der Verringerung von Ausgaben und/oder der Erhöhung von Einnahmen ist der Fördergeber zur Rückforderung von Mittel berechtigt. X. Indirekte Förderung Die unter III. genannten Zuwendungsempfänger können unabhängig von der Projektförderung in ihrer Arbeit, die im Interesse der Stadt Rudolstadt sein muss, auch indirekt gefördert werden: durch befristetes oder unbefristetes mietfreies Zur-Verfügung-Stellen von Büro- und/oder Arbeits- bzw. Übungsräumen durch die Stadt Rudolstadt durch teilweisen oder vollständigen Verzicht auf die Zahlung von Betriebskosten In diesem Sinne nicht förderfähig ist eine kommerzielle Nutzung der Räume. Eine Weiter- oder Untervermietung der Räume ist nicht gestattet. Der Antrag zur Nutzung von Räumen und zum Erlass der Betriebskosten ist formlos an die Stadt Rudolstadt, Kultur- und Sozialdezernat, Markt 7, Rudolstadt zu stellen und zu begründen. Der Kultur- und Sozialausschuss entscheidet über den Antrag, wenn folgende Wertgrößen der Förderung überschritten werden: pro Tag mehr als 100 pro Woche mehr als 200 pro Monat mehr als 250 pro Jahr mehr als XI. Schlussbestimmung Die Richtlinie tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
4 Antragsmuster Antrag auf Fördermittel der Stadt Rudolstadt für das Haushaltsjahr Antragsteller: 2. Rechtsform: 3. Adresse: 4. (gilt nur für Vereine) Gemeinnützigkeit ja/nein Mitgliederzahl: 5. Kontonummer: davon... natürliche Personen davon... juristische Personen davon... männlich davon... weiblich davon... unter 18 Jahre davon... im Alter von Jahren davon... im Alter von Jahren davon... über 50 Jahre Kreditinstitut: BLZ: 6. Name/Kurzbeschreibung des Projektes (ggf. ausführliche Projektbeschreibung anfügen): Durchführungszeitraum/-zeitpunkt des Projektes: Bedeutung für die Öffentlichkeit (Begründung)
5 Kosten- und Finanzierungsplan 1. Einnahmen 1.1. Eintrittsgelder Spenden/Sponsoring Werbung Eigenmittel des Vereins Zuschüsse öffentlicher Träger Einnahmen aus Gastronomie oder Verkauf Vermietung/Verpachtung Sonstige Einnahmen Zuschuss Stadt Rudolstadt... gesamt Ausgaben 2.1. Personalkosten/Honorare Geräte/Material/Ausrüstung Mieten/Pachten/Betriebskosten Transport/Fahrtkosten Gebühren/Beiträge Druck/Werbekosten Verpflegung/Übernachtung Sonstige Ausgaben... Die Summe der Einnahmen und Ausgaben muss gleich sein. gesamt...
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