Richtlinien für eine Antragstellung bei der. Staedtler-Stiftung. aus dem Bereich der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
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- Hinrich Franke
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1 Richtlinien für eine Antragstellung bei der Staedtler-Stiftung aus dem Bereich der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Auszug aus der Satzung der Staedtler-Stiftung ( 2 Zweck der Stiftung): Der vorrangige Stiftungszweck wird insbesondere durch die Förderung wissenschaftlicher Forschungsaufgaben und die Beschaffung der hierzu notwendigen wissenschaftlichen Einrichtungen und deren Personal- und Sachausstattung verwirklicht. 1. Die Staedtler-Stiftung fördert u.a. die wissenschaftliche Forschung an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Anträge auf die Förderung wissenschaftlicher Forschungsprojekte (Höchstbetrag i. d. R ) können von Professoren (auch Juniorprofessoren) jederzeit schriftlich eingereicht werden. Zu richten sind diese an die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Referat H 2 der Zentralen Universitätsverwaltung zu Händen von Herrn Edgar Hoffmann Schlossplatz Erlangen Das Referat H 2 ist auf Wunsch der Staedtler-Stiftung bei der Vorbereitung und Weiterleitung der Förderanträge behilflich; Ansprechpartner ist Herr Hoffmann (Tel , edgar.hoffmann@fau.de ) 2. Den Antragsunterlagen ist ein Deckblatt im Umfang von einer DIN A4-Seite beizufügen (siehe Anlage 1). Hieraus müssen die Projektdauer, die gesamte Projektsumme, die Ausgabeposten Personal- und Sachmittel sowie evtl. Zuschüsse Dritter, der beantragte Zuschuss und der zusammengefasste Antragsinhalt ersichtlich sein. 3. Die Forschungsvorhaben sollen so konkretisiert und überschaubar sein, dass eine Projektlaufzeit von in der Regel nicht mehr als 2 Jahren mit abschließenden publizierbaren Ergebnissen gewährleisten. Allgemein soll bei allen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen (z. B. bei Vorträgen, Berichten in Fachzeitschriften usw.) im Rahmen des geförderten Forschungsvorhabens auf die Förderung durch die Staedtler-Stiftung hingewiesen werden. Auftragsforschung wird nicht gefördert. Je Vergabejahr wird pro Antragsteller nur ein Projekt gefördert. Erfahrungsgemäß wird die Förderung von Tagungen und Veranstaltungen kritisch gesehen. 4. Die Anträge müssen der Stiftung ausreichende Informationen zur Beurteilung der Vorhaben vermitteln und sind nach folgenden Punkten zu gliedern: Antragsteller und Einrichtung Thema des Vorhabens Darstellung des Vorhabens (klare und detaillierte Angaben über das beabsichtigte Forschungsvorhaben, Stand der Forschung, wissenschaftliche Bedeutung, vorgesehener Gang der Untersuchung, Dauer und Zeitplan)
2 Fachlicher Lebenslauf des Antragstellers und der für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter mit Publikationsverzeichnissen nachprüfbarer Kostenplan, gegliedert nach - Personalkosten - Reisekosten - einmaligen Kosten für wissenschaftliche Geräte - laufenden Kosten, insbesondere Verbrauchsmaterial - sonstige Ausgaben (Aufträge an Dritte, Werkverträge) Angabe der von der Staedtler-Stiftung insgesamt erbetenen Mittel Erklärung im Falle einer zusätzlichen Förderung durch Dritte Datum und Unterschrift 5. Erläuterungen zu den einzelnen Kostenarten: Personalkosten können nur für wissenschaftliche und wissenschaftsunterstützende Mitarbeiter und nur dann bezuschusst werden, wenn der Antragsteller die Notwendigkeit im Hinblick auf das Forschungsvorhaben bestätigt. Spezielle Personalkostenzuschüsse von dritter Seite schließen insoweit eine Bewilligung aus. Die Vergütungen sind der Tätigkeit und den örtlichen Verhältnissen anzupassen. Falls die Mitarbeiter bereits bekannt sind, sind die voraussichtlich entstehenden Personalausgaben zuverlässig zu errechnen, da Nachbewilligungen grundsätzlich nicht möglich sind (nicht vergessen: den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung mit einkalkulieren!). Sind die Mitarbeiter noch nicht näher bekannt, dürfen höchstens die von der Deutschen Forschungsgemeinschaft festgesetzten Personalausgaben-sätze ausgewiesen werden; bei den Ausgaben für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte sind die an der Universität geltenden Stundensätze zugrunde zu legen. Auskünfte hierüber erteilt das Referat F 1 der Zentralen Universitätsverwaltung (ZUV) unter Tel.: 09131/ , oder ). Ausgaben für forschungsbezogene Sachmittel sind im Einzelnen zu begründen, wenn möglich mit Kostenvoranschlägen (z. B. bei der Anschaffung von wissenschaftlichem Gerät) Reisekosten Hierzu gelten die Regelungen des Bayerischen Reisekostengesetzes. Nach Abschluss des Projekts kann ggf. auch eine Publikation gefördert werden, wobei mögliche Vergütungen von dritter Seite (z.b. von Verlagen) anzurechnen sind. In das Impressum eines jeden derartig geförderten Werkes ist der Hinweis aufzunehmen: Gefördert von der Staedtler-Stiftung ; der Stiftung ist ein Belegexemplar zur Verfügung zu stellen. 6. Über die Bewilligungen von Stiftungsleistungen entscheidet der Vorstand der Staedtler-Stiftung in seinen Sitzungen. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Förderung (oder deren Fortführung) besteht nicht. 7. Die bewilligten Fördermittel sind zweckgebunden. Sie dürfen nur im Rahmen des konkreten Forschungsprojekts verwendet werden. Maßgebend für die Durchführung des Forschungsprojekts ist die Beschreibung in den Antragsunterlagen.
3 8. Die Stiftung behält sich vor, die Bewilligung ganz oder teilweise zu widerrufen und die Mittel zurückzufordern, wenn die Mittel nicht zweckentsprechend verwendet worden sind oder die ausgezahlten Mittel nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß abgerechnet worden sind. 9. Die einzelnen Ausgabepositionen können bei Bedarf bis zu 30% verstärkt werden, wenn die Mehrausgaben notwendig sind, um den Bewilligungszweck zu erreichen und wenn sie bei anderen Positionen eingespart werden können. Für kostenneutrale, längstens sechsmonatige Verlängerungen genügt eine entsprechende Mitteilung an Referat H 2 der ZUV, welche an die Stiftung weitergeleitet wird. In allen anderen Fällen bedürfen Abweichungen gegenüber der Bewilligung der vorherigen Zustimmung der Staedtler-Stiftung und sind bei dieser über das Referat H 2 der Zentralen Universitätsverwaltung zu beantragen. 10. Die Mittel sind wirtschaftlich und sparsam zu verwenden; sie sind in das auf das Jahr der Bewilligung folgende Haushaltsjahr übertragbar. Eine Nachbewilligung von Mitteln ist der Stiftung nur in sehr gut begründeten Ausnahmefällen möglich, und muss durch einen Folgeantrag, dem üblichen Procedere entsprechend, geschehen (z.b. bei Tarif- oder Preiserhöhungen, die nicht durch Minderausgaben an anderer Stelle aufzufangen sind). Nicht verbrauchte Mittel sind spätestens mit der Vorlage des Verwendungsnachweises (siehe Anlage 2) zurückzugeben. 11. Ist der Zweck der Förderung gefährdet oder nicht erreichbar, so hat der Antragsteller dies dem Referat H 2 der ZUV unverzüglich anzuzeigen. 12. Bei mehrjährigen Vorhaben ist nach einem Projektjahr ein Zwischenbericht unmittelbar an die Staedtler-Stiftung zu erstellen. In jedem Fall ist spätestens drei Monate nach Abschluss des Vorhabens der Staedtler-Stiftung, ebenfalls unmittelbar, ein Schlussbericht vorzulegen. Dieser Schlussbericht soll, je nach der Eigenart des Vorhabens, a) den Projektverlauf sowie für das Vorhaben besonders förderliche oder hemmende Umstände darstellen; b) die Ergebnisse - auch verglichen mit den ursprünglichen Zielen - beschreiben und bewerten; c) sonstige für die Bewertung der Fördermaßnahme wichtige Umstände mitteilen. 13. Der Antragsteller trägt die Verantwortung für die zweckgerechte Verwendung der bewilligten Mittel. Spätestens drei Monate nach Abschluss des Vorhabens ist der Verwendungsnachweis (Anlage 2) der Finanzbuchhaltung (Referat H 4 der ZUV) vorzulegen und ein entsprechender Prüfvermerk einzuholen. Der Verwendungsnachweis ist dann zusammen mit dem Schlussbericht der Staedtler-Stiftung unmittelbar vorzulegen. (Stand: April 2015) StaedtlerStiftung Richtlinien für Antragstellungen aus dem Bereich der FAU / Referat H 2 der ZUV / April 2015
4 Anlage 1 Deckblatt für den Antrag an die Staedtler-Stiftung auf Förderung von folgendem Forschungsprojekt: Thema/Titel des Forschungsprojekts: Antragsteller, Einrichtung, Anschrift, Telefon- und Faxnummer, -Adresse: Projektdauer: Gesamte Projektsumme: davon Personalmittel: davon Sachmittel: Evtl. Zuschüsse Dritter: Beantragter Zuschuss: Zusammengefasster Antragsinhalt: Datum Unterschrift Prüfvermerk: Der Antrag wurde auf seine Förderungsfähigkeit und -würdigkeit hin überprüft. Er wird dem Vorstand der Staedtler-Stiftung zur Annahme empfohlen. Für die haushaltsrechtliche Ordnungsmäßigkeit / Förderungsfähigkeit Für die wissenschaftliche Förderwürdigkeit Dr. Sybille Reichert - Kanzlerin Prof. Dr. Joachim Hornegger - Präsident
5 An die Anlage 2 Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Referat H 4 Schlossplatz Erlangen Rechnerischer Verwendungsnachweis vom. bis.. über die Einnahmen und Ausgaben aus der Bewilligung der Staedtler-Stiftung vom Ich versichere, dass die umseitig aufgeführ- ten Ausgaben für das von der Staedtler-Stiftung geförderte Vorhaben notwendig waren und ausschließlich dafür verwendet worden sind. Die umseitig aufgeführten Angaben sind richtig. Die Förderung ist ordnungsgemäß und nach den Richtlinien der Staedtler-Stiftung abgewickelt worden...., den......, den... Eigenhändige Unterschrift des Antragstellers Dienststempel und Unterschrift der Stelle, die zuständig ist, die Hochschule im Bereich der Personal- und Wirtschaftsverwaltung zu vertreten. 1. E i n n a h m e n Gesamtsumme der Überweisungen im Abrechnungszeitraum 2. Abzüglich geleistete A u s g a b e n für Personal Geräte Verbrauchsmaterial Reisekosten Sonstiges 3. K a s s e n b e s t a n d am... Guthaben (Abweichungen vom tatsächlichen Kassenbestand Mehrausgabe sind ggf. auf einem besonderen Blatt zu erläutern.) Die restlichen Kassenmittel wurden an die Staedtler- Stiftung am.. zurücküberwiesen.
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