Vom 7. Februar In 5 Abs. 1 Satz 3 werden die Worte und Übungen gestrichen.

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1 Satzung zur Änderung der Fachprüfungsordnung (Satzung) der Philosophischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Zwei-Fächer-Bachelor- und Masterstudiengänge Deutsch mit den Abschlüssen Bachelor of Arts (B.A.), Master of Arts (M.A.) und Master of Education (M.Ed.), des Zwei-Fächer-Masterstudiengangs Medienwissenschaft mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.) sowie für das Ergänzungsstudium Niederdeutsch (Fachprüfungsordnung Deutsch und Medienwissenschaft (Zwei-Fächer) sowie Niederdeutsch (Ergänzungsstudium)) Vom 7. Februar 2013 NBl. HS. MBW. Schl.-H. 2013, S. 25 Tag der Bekanntmachung: 01. März 2013 Aufgrund des 52 Abs. 1 Satz 1 des Hochschulgesetzes (HSG) vom 28. Februar 2007 (GVOBI. Schl.-H. S. 184), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Februar 2011 (GVOBl. Schl.-H. S. 34, ber. GVOBI. Schl.-H., S. 67), wird nach Beschlussfassung durch den Konvent der Philosophischen Fakultät vom 16. Januar 2013 die folgende Satzung erlassen: Artikel 1 Die Fachprüfungsordnung (Satzung) der Philosophischen Fakultät der Christian- Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Zwei-Fächer-Bachelor- und Masterstudiengänge Deutsch mit den Abschlüssen Bachelor of Arts (B.A.), Master of Arts (M.A.) und Master of Education (M.Ed.), des Zwei-Fächer-Masterstudiengangs Medienwissenschaft mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.) sowie für das Ergänzungsstudium Niederdeutsch vom 6. Dezember 2007 (NBl. MWV. Schl.-H. 2008, S. 97), zuletzt geändert am 12. Juli 2012 (NBl. MWAVT. Schl.-H. S. 54), wird wie folgt geändert: 1. In 5 Abs. 1 Satz 3 werden die Worte und Übungen gestrichen. 2. Anlage 1 wird wie folgt geändert: a) In den Modulen 1 B-ÄDL und 1 B-SPR wird das Wort Proseminar jeweils durch das Wort Seminar ersetzt. b) Das Modul 1 B-NDL erhält die folgende Fassung: 1 B-NDL Neuere deutsche und Medien Basis 1. und 2. Semester 2 Semester - 8 LP / 240 Stunden Seminar: Einführung in die wissenschaft Vorlesung: Medienwissenschaft: Filmgeschichte Seminar 4 6 Vorlesung c) Im einleitenden Text zum 2. Studienjahr werden im Satz 2 nach den Worten Profil Lehramt die Worte oder das Profil Handelslehrer eingefügt. 1

2 d) In den Modulen 2 V-SPR, 2 K-ÄDL und 2 K-SPR wird das Wort Proseminar jeweils durch das Wort Seminar ersetzt. e) Die Module 2 V-ÄDL, 2 V-NDL, 2 K-NDL, 3 S-NDL erhalten folgende Fassung: 2 V-ÄDL Ältere deutsche Vertiefung 1 B-ÄDL 10 LP / 300 Stunden Seminar 1: Ältere deutsche Seminar Seminar 2: Ältere deutsche Seminar V-NDL Neuere deutsche / Medien Vertiefung - 1 B-NDL 10 LP / 300 Stunden Vorlesung Seminar 1: Neueren Seminar 2 5 Wahlpflcht nach LP Seminar 1: Neueren Seminar 2 3 Wahlpflicht Seminar: Film- oder Fernsehanalyse Seminar 2 2 Wahlpflicht Test bestanden / nicht bestanden Seminar 1: Neuere deutsche Seminar 2 3 Klausur Das Seminar 1: Neuere deutsche im Vertiefungsmodul (5 LP) kann durch die Kombination eines Seminars zur Neueren (3 LP) UND eines Seminars zur Film- oder Fernsehanalyse (2 LP) ersetzt werden. 2 K-NDL Neuere deutsche komplementäre Vertiefung 1 B-NDL 5 LP / 150 Stunden Seminar 1: Neueren Vorlesung Seminar 2 3 Klausur - 3 S-NDL Neuere deutsche und Medien Spezialisierung 5. und 6. Semester 2 Semester Wahlpflicht 1 B-NDL und 2 V-NDL 14 LP / 420 Stunden Vorlesung: Medienwissenschaft: Filmgeschichte Vorlesung Seminar 1: Neueren deutsche Seminar 2: Neueren deutsche Seminar 2: Medienwissenschaft Seminar 2: Neuere niederdeutsche Seminar 2 8 Seminar Das Seminar zur Medienwissenschaft kann nur besucht werden, wenn zuvor im Rahmen des Moduls Neuere deutsche Vertiefung das 2

3 Seminar Film- oder Fernsehanalyse absolviert wurde. 3 K-NDL Neuere deutsche komplementäre Spezialisierung 5. und 6. Semester 2 Semester Wahlpflicht 1 B-NDL und 2 V-NDL 6 LP / 180 Stunden Seminar 1: Neuere deutsche Vorlesung Seminar Anlage 2 wird wie folgt geändert: a) Die Module MA-L 1, MA-L 2, MA-S 1, MA S-2, MA-SW 3, MA- SW 4, MA-ÄDL 2, MA-ÄDL 3, M 1, M 2, M 3, P 1, ME-L 1, ME-L 2 und ME-S 1 erhalten die folgende Fassung: MA-L 1 Master of Arts-Modul L 1 1. und 2. Semester 2 Semester - 15 LP / 450 Stunden Seminar 1: Neuere deutsche Seminar 2: Neuere MA-L 2 Master of Arts-Modul L 2 Vorlesung Seminar 2 9 Seminar und 4. Semester 1 Semester Wahlpflicht - 15 LP / 450 Stunden Seminar: Ältere Neuere deutsche Oberseminar: Ältere Neuere deutsche Seminar 2 9 Seminar Die Module MA-L 2 und MA-S 2 sind alternativ zu studieren. Seminare und Oberseminar können je wahlweise entweder in der Älteren oder in der Neueren besucht werden. MA-S 1 Master-of-Arts-Modul MA-S 1 1. und 2. Semester 2 Semester - 15 LP / 450 Stunden Vorlesung: Deutsche Sprachwissenschaft Seminar: Sprachgeschichte Sprachsystem Sprachvariation Seminar: Sprachgeschichte Sprachsystem Sprachvariation Vorlesung Seminar 2 9 Seminar Die beiden Seminare dürfen nicht in demselben Bereich absolviert werden. Alle Veranstaltungen werden in regelmäßigen Abständen auch mit Bezug auf die niederdeutsche Sprache angeboten. MA-S 2 Master-of-Arts-Modul MA-S 2 3. und 4. Semester 1 Semester Wahlpflicht 15 LP / 450 Stunden 3

4 Seminar: Deutsche Sprachwissenschaft Oberseminar: Deutsche Sprachwissenschaft Seminar 2 9 Seminar Die Module MA-L 2 und MA-S 2 sind alternativ zu studieren. Alle Veranstaltungen werden in regelmäßigen Abständen auch mit Bezug auf die niederdeutsche Sprache angeboten. MA-SW 3 Forschungs(projekt)spezifische Theorien, Ansätze und Methoden der germanistischen Sprachwissenschaft 3. und 4. Semester 1 bis 2 Semester Wahlpflicht - 15 LP / 450 Stunden Seminar: Forschung mit sprachhistorischem Schwerpunkt Forschung mit gegenwartssprachlichem Schwerpunkt Oberseminar: Forschung mit sprachhistorischem Schwerpunkt Forschung mit gegenwartssprachlichem Schwerpunkt Seminar 2 9 Seminar Die beiden Themenschwerpunkte sind nach eigener Wahl auf das Seminar und das Oberseminar zu verteilen. Jeder Schwerpunkt ist einmal zu wählen. Es besteht Wahlpflicht zwischen Modul MA-SW 3 und MA-SW 4. MA-SW 4 Germanistische Sprachwissenschaft im Kontext von Wissenschaftspolitik, Wissenschaftsorganisation, Wissenschaftspublikation, Öffentlichkeit 3. und 4. Semester 1 bis 2 Semester Wahlpflicht - 15 LP / 450 Stunden Seminar: Strukturen und Fragestellungen der Wissenschaftspolitik und der Wissenschaftsorganisation O- DER Formen und Medien der wissenschaftlichen Publikation und der wissenschaftlichen Öffentlichkeitsarbeit im nationalen und internationalen Kontext Oberseminar: Strukturen und Fragestellungen der Wissenschaftspolitik und der Wissenschaftsorganisation Formen und Medien der wissenschaftlichen Publikation und der wissenschaftlichen Öffentlichkeitsarbeit im nationalen und internationalen Kontext Seminar 2 9 Seminar Die beiden Themenschwerpunkte sind nach eigener Wahl auf das Seminar und das Oberseminar zu verteilen. Jeder Schwerpunkt ist einmal zu wählen. Es besteht Wahlpflicht zwischen Modul MA-SW 3 und MA-SW 4. MA-ÄDL 2 Methoden und Theorien 1. bis 4. Semester 1 Semester - 18 LP / 540 Stunden Seminar 1: theorie und Methodenkritik Seminar 2: Medien, Medialität und Editionsphilologie Oberseminar: Aktuelle theoretische und methodische Paradigmen der Seminar Seminar Seminar 2 5-4

5 Mediävistik Die kann wahlweise in Seminar 1 oder Seminar 2 geschrieben werden. MA-ÄDL 3 Text und Kontext 1. bis 4. Semester 1 Semester - 12 LP / 360 Stunden Vorlesung aus einem mediävistischen Nachbarfach: Interdisziplinäre Perspektivierung Seminar: Kulturelle Funktionen von Vorlesung Seminar 2 10 M 1 Fachmodul 1: Film-/Mediengeschichte 1. und 2. Semester 2 Semester - 15 LP / 450 Stunden Filmgeschichte (nur im SS) Einführung in Film-, Fernsehanalyse Seminar 1: Film-, Mediengeschichte Seminar 2: Film-, Mediengeschichte Vorlesung Seminar* Seminar 2 7 Seminar *Studierende, welche die Einführung in Film- Fernsehanalyse bereits im Rahmen des BA-Studiums an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel absolviert haben, belegen anstelle dieser Einführung ein weiteres Seminar 1: Film-, Mediengeschichte (ohne, 3 LP). M 2 Fachmodul 2: Psychologie/Soziologie der Medien 1. und 2. Semester 2 Semester Wahlpflicht - 10 LP / 300 Stunden Seminar 1: Psychologie / Soziologie der Medien Seminar 2: Psychologie / Soziologie der Medien Seminar Seminar 2 7 Wahlpflicht zwischen Fachmodul M 2 und Fachmodul M 3! M 3 Fachmodul 3: Mediendramaturgien 1. und 2. Semester 2 Semester Wahlpflicht - 10 LP / 300 Stunden Seminar 1: Mediendramaturgien Seminar Seminar 2: Mediendramaturgien Seminar 2 7 Wahlpflicht zwischen Fachmodul M 2 und Fachmodul M 3! P 1 Projektmodul Semester 3 2 Semester 20 LP / 600 Stunden Seminar 1 Seminar Seminar 2 Seminar Projekt-Seminar Seminar 2 14 mediales Produkt 5

6 ME-L 1 Master of Education-Modul L 1 1. und 2. Semester 2 Semester - 13 LP / 390 Stunden Seminar 1: Neuere deutsche Seminar 2: Didaktik der Neueren Begleitseminar zum fachdidaktischen Hauptpraktikum Seminar Seminar Seminar 2 2 Wahlpflicht - nach LP Vor dem Seminar 1 sollten das Seminar 2 und das Begleitseminar zum fachdidaktischen Hauptpraktikum besucht werden. Das Begleitseminar zum Hauptpraktikum muss entweder in Modul ME-L 1 oder in Modul ME-S 1 absolviert werden. Wird die Modulprüfung () im Rahmen des Seminars 1 abgelegt, muss sie fachdidaktische Anteile enthalten. ME-L 2 Master of Education-Modul L 2-9 LP / 270 Stunden Seminar: Ältere oder Neuere deutsche Seminar: Ältere oder Neuere deutsche Seminar 2 7 nach LP Seminar Die Module ME-L 2 und ME-S 2 sind alternativ zu studieren. Seminar und Oberseminar können je wahlweise entweder in der Älteren oder in der Neueren besucht werden. ME-S 1 Master of Education-Modul ME-S 1 1. und 2. Semester 2 Semester - 15 LP / 390 Stunden Seminar 1: Deutsche Sprachwissenschaft Seminar 2 7 O- DER4 Seminar 2: Sprachdidaktik Seminar 2 7 O- DER4 Begleitseminar zum fachdidaktischen Hauptpraktikum LV in Niederdeutsch in Friesisch Seminar 2 2 Wahlpflicht - Seminar nach LP Vor dem Seminar 1 sollten das Seminar 2 und das Begleitseminar zum fachdidaktischen Hauptpraktikum besucht werden. Das Begleitseminar kann auch im Modul ME-L 1 besucht werden. Wird die Modulprüfung () im Rahmen des Seminars 1 abgelegt, muss sie fachdidaktische Anteile enthalten. Das Seminar 1 wird in regelmäßigen Abständen auch mit Bezug auf die niederdeutsche Sprache angeboten. b) Die Semesterlage der Module MA-SW 1, MA-SW 2, MA-ND 1 und MA- ND 2 erhält jeweils die folgende Fassung: 1. und 2. Semester. c) Die Semesterlage des Moduls MA-ÄDL 1 erhält die folgende Fassung: 1. bis 4. Semester. d) Im Modul MA-ÄDL 1 wird in den Weiteren Angaben die Angabe ca Zeichen gestrichen. e) Die Module MA L 1 bis MA L 4 werden umbenannt in MA-GL 1, MA- GL 2, MA-GL 3 und MA-GL 4. f) In den Modulen MA-GL 1 bis MA-GL 4 wird in den Weiteren Angaben das Wort oder durch das Wort ersetzt. 6

7 Artikel 2 g) In den Modulen MA-GL 3, MA-ND 3 und ME-S 2 wird das Wort Oberseminar durch das Wort Seminar ersetzt. h) Im Tabellenblock Zahl, Art und Umfang der Modulprüfungsleistungen nach dem Modul MA-GL 4 wird in der ersten Zeile jeweils die Zahl 4 ersetzt durch die Zahl 3. i) Die Semesterlage des Moduls MA-ND 3 erhält die folgende Fassung: 3. und 4. Semester. j) Im Tabellenblock Zahl, Art und Umfang der Modulprüfungsleistungen nach dem Modul P 1 wird die Zahl 4 durch die Zahl 3 und die Zahl 3 durch die Zahl 2 ersetzt und der Satz HA 9 LP: große ; Umfang ca Zeichen, inkl. Leerzeichen wird gestrichen. k) Im Modul ND 5 wird jeweils das Wort Proseminar durch das Wort Seminar ersetzt. (1) Diese Satzung tritt mit dem Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Sie gilt erstmals für Studierende, die im Wintersemester 2013/14 in einem Zwei- Fächer-Studiengang eingeschrieben sind. (3) Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2013/14 aufgenommen haben, können auf Antrag ihr Studium nach der neuen Prüfungsordnung fortsetzen. Modulprüfungen, die bei Inkrafttreten dieser Satzung vollständig absolviert und bestanden worden sind, behalten ihre Gültigkeit. Hat eine Studierende oder ein Studierender selbstständige Teilleistungen einer Modulprüfung absolviert und bestanden, werden diese Prüfungen angerechnet. Der Fachprüfungsausschuss entscheidet unter Berücksichtigung der Lernziele des Moduls und des Prüfungszwecks, welche weiteren Prüfungsleistungen zur Vervollständigung des jeweiligen Moduls erbracht werden müssen. Ist eine Prüfungsleistung bei Inkrafttreten dieser Satzung absolviert und bestanden, und ist diese Prüfungsleistung nach den neuen Regelungen un, wird die Note nicht eingerechnet. Über Härtefälle, die vom Studierenden nicht zu vertreten sind, entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag. (4) Im Übrigen wird auf die Übergangsbestimmungen der Zwei-Fächer-Prüfungsordnung verwiesen. (5) Studierende, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Satzung an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel bereits für den Bachelorstudiengang Deutsch eingeschrieben sind, können die Bachelorprüfung bis vier Jahre nach Inkrafttreten dieser Satzung nach der bisher gültigen Prüfungsordnung ablegen. (6) Studierende, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Satzung an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel bereits für den Masterstudiengang Deutsch oder Medienwissenschaft oder das Ergänzungsfach Niederdeutsch eingeschrieben sind, können die Masterprüfung bis drei Jahre nach Inkrafttreten dieser Satzung nach der bisher gültigen Prüfungsordnung ablegen. Die Genehmigung nach 52 Abs. 1 Satz 1 des Hochschulgesetzes wurde durch das Präsidium der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel mit Schreiben vom 7. Februar 2013 erteilt. Kiel, den 7. Februar 2013 Prof. Dr. Markus Hundt Dekan der Philosophischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel 7

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