Information zum Fern -Finanzdienstleistungs-Gesetz («FernFinG») (Fassung September 2017)
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- Emilia Meinhardt
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1 Besondere Bedingungen Addiko Festgeld Information zum Fern -Finanzdienstleistungs-Gesetz («FernFinG») (Fassung September 2017) A. Allgemeine Informationen (gemäß FernFinG) I. Allgemeine Informationen zum Unternehmen 1.1. Firma und Anschrift Addiko Bank AG (kurz «Addiko») Wipplingerstraße 34/4 A-1010 Wien oder Sterneckstrasse 19 A Klagenfurt am Wörthersee UID: ATU SWIFT/BIC: HSEEAT2K Bankleitzahl: DVR: Firmenbuch Die Addiko Bank AG ist eine österreichische Aktiengesellschaft mit Sitz in Wien und ist beim Handelsgericht Wien unter der Firmenbuchnummer FN k eingetragen Hauptgeschäftstätigkeit der Addiko Die Hauptgeschäftstätigkeit von Addiko ist die Ausführung von Bankgeschäften gemäß 1 Abs 1 Bankwesengesetz (kurz «BWG»). Das beinhaltet auch die Erbringung von Zahlungsdiensten und die Entgegennahme von Einlagen Serviceleister Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich Addiko. Diese bedient sich zur Erbringung von Serviceleistungen im Zusammenhang mit dem Addiko Festgeld der ARZ Allgemeines Rechenzentrum GmbH, FN v, Tschamlerstraße 2, A-6020 Innsbruck (kurz «ARZ») und ihres Tochterunternehmens der Addiko Bank d.d. (Zagreb, Kroatien) als Dienstleister Ansprechpartner Dem Kunden steht zur Unterstützung und Beantwortung von Fragen ein deutschsprachiges Service Center durch das ARZ kostenlos zur Verfügung (kurz «Addiko Customer Service»): Telefon: customer.service@addiko.at Postfach: Addiko Bank AG, Postfach 345, A-1000 Wien 1.6. Aufsichtsbehörde Die für Addiko zuständige Aufsichtsbehörde ist die Österreichische Finanzmarktaufsicht, Bereich Banken- und Wertpapieraufsicht, Otto- WagnerPlatz 5, A-1090 Wien (kurz «FMA»). Der Eintrag von Addiko in die Unternehmensdatenbank der FMA kann gefunden werden unter Kammer/Berufsverband Addiko gehört der Wirtschaftskammer Österreich, Bundessparte Bank und Versicherung (Wiedner Hauptstraße 63, A-1040 Wien, Internetadresse: an Gewerbe- und berufsrechtliche Vorschriften Anwendbare gewerbe- und berufsrechtliche Vorschriften sind insbesondere das BWG und das Wertpapieraufsichtsgesetz (kurz «WAG») in der jeweils geltenden Fassung. Diese gesetzlichen Vorschriften sind im Internet abrufbar unter Geschäftstage Wird in diesen Bedingungen auf Geschäftstage Bezug genommen, sind darunter alle Werktage, ausgenommen Samstage und Karfreitag sowie ausgenommen Bankfeiertage in Österreich, die auf der Homepage der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) abgerufen werden können, zu verstehen. II. Zustandekommen des Vertrages Der Abschluss eines Addiko Festgeld Kontovertrages setzt den Bestand eines auf den Kunden als Kontoinhaber lautenden Addiko Tagesgeld Kontos als Referenzkonto voraus. Als ersten Schritt hat der Kunde daher über ein Addiko Tagesgeld Produkt abzuschließen. Die Eröffnung des Addiko Festgeldes ist erst nach Aktivierung des Addiko Tagesgeld Kontos möglich und erfolgt in weiterer Folge elektronisch. Der Kunde gibt ein Anbot auf Abschluss des Addiko Festgeld Kontovertrages ab, indem er den über die Website oder direkt im Addiko Online Banking unter dem Menüpunkt «Produkte» abrufbaren Addiko Online Festgeld Antrag mittels mobilertan zeichnet. Im Falle eines positiven Abschlusses der Prüfung des Kunden kann Addiko den Addiko Online Festgeld Antrag mittels Zustellung einer Nachricht, welche die Kontoaktivierung bestätigt, in die Postbox des Kunden im Addiko Online Banking annehmen (Abschluss des aufschiebend bedingten Addiko Festgeld Kontovertrags). Der dadurch zustande kommende Addiko Festgeld Kontovertrag ist durch den Umstand aufschiebend bedingt, dass das Addiko Tagesgeld Konto binnen 14 Tagen ab Abschluss des Addiko Festgeld Kontovertrages eine Deckung in Höhe des auf dem Addiko Festgeld Konto zu veranlagenden Betrages aufweist, andernfalls der Addiko Festgeld Kontovertrag nicht wirksam zustande kommt. Auf die Erforderlichkeit der Deckung des Addiko Tagesgeld Kontos in Höhe des auf dem Addiko Festgeld Konto zu veranlagenden Betrages, die dafür maßgebliche Frist und die Folgen einer nicht vorhandenen bzw nicht ausreichenden Deckung wird Addiko den Kunden in der Nachricht betreffend die Bestätigung der Kontoaktivierung hinweisen. Im Falle einer ausreichenden Deckung des Addiko Tagesgeld Kontos wird Addiko den zu veranlagenden Betrag vom Addiko Tagesgeld Konto auf das Addiko Festgeld Konto des Kunden umbuchen. Damit wird der Addiko Festgeld Kontovertrag voll rechtswirksam (Eintritt der vollen Rechtswirksamkeit des Addiko Festgeld Kontovertrages) und die Laufzeit und die Verzinsung der Einlage beginnt. Addiko wird dem Kunden den Laufzeitbeginn mittels oder postalisch bestätigen. Seite 1 von 6
2 Vom Addiko Tagesgeld Konto, das als Referenzkonto für das Addiko Festgeld Konto dient, ist das Referenzkonto zum Addiko Tagesgeld Konto zu unterscheiden («Referenzkonto Drittbank»). Hierbei handelt es sich um ein auf den Kunden als Kontoinhaber lautendes Girokonto bei einer Bank in einem SEPA Mitgliedstaat (die aktuellen SEPA Mitgliedstaaten können den FAQ unter Was ist SEPA und welche Länder sind umfasst? entnommen werden). III. Merkmale des Addiko Festgeld Kontos Das Addiko Festgeld Konto gehört zu den Addiko Spar Konten und dient nicht der Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Bei dem Addiko Festgeld Konto handelt es sich um eine Einlage, bei der Addiko einen fixen Zinssatz auf einen einmalig geleisteten Anlagebetrag während einer fest vereinbarten Laufzeit gewährt (Laufzeit und entsprechender Fixzinssatz sind dem zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Konditionenblatt für Addiko Spar Produkte zu entnehmen). Die Einlage ist am letzten Kalendertag der Laufzeit, sofern es sich hierbei um einen Bankarbeitstag handelt, sonst am nächsten Bankarbeitstag fällig und wird mit Fälligkeit auf das Addiko Tagesgeld Konto überwiesen. Als Inhaber eines Addiko Festgeld Kontos kommen nur einzelne natürliche Personen in Betracht, die volljährig (mindestens 18 Jahre alt) sind, ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben und in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig sind. Das Addiko Festgeld Konto darf nur für private Zwecke genutzt werden, das heißt, dass insbesondere eine Verwendung als Geschäftskonto für Freiberufler, Gewerbetreibende oder sonstige Selbständige nicht zulässig ist. Das Addiko Festgeld Konto kann nur auf eigene Rechnung angelegt und geführt werden. Vom Angebot der Addiko ausgeschlossen sind Personen, deren persönliche Verhältnisse die Anwendbarkeit des Foreign Account Tax Compliance Act (kurz «FATCA») erfordern, damit jedenfalls US-Staatsbürger. Die Veranlagung des Kunden auf den Addiko Festgeld Konten darf insgesamt einen Betrag von Euro ,00 (oder einen anderen im «Konditionenblatt für Addiko Spar Produkte» festgelegten Betrag) an Kapital nicht überschreiten (kurz «Höchsteinlage Festgeld»). Zusätzlich darf der auf dem Addiko Tagesgeld Konto veranlagte Betrag EUR ,00 (oder einen anderen im «Konditionenblatt für Addiko Spar Produkte» festgelegten Betrag) an Kapital nicht überschreiten (kurz «Höchsteinlage Tagesgeld»). Wird die Höchsteinlage Festgeld, insbesondere auch als Ergebnis mehrerer Transaktionen überschritten, kann Addiko den überschreitenden Betrag auf das Addiko Tagesgeld Konto transferieren oder die Durchführung einer solchen Transaktion ablehnen. Sollte diese Vorgangsweise zu einer Überschreitung der Höchsteinlage Tagesgeld führen, kann Addiko den überschreitenden Betrag kostenpflichtig auf das Referenzkonto Drittbank transferieren. Der Kunde wird hierüber entsprechend und zeitnah informiert. Addiko behält sich das Recht vor, keine Zinsen auf die die Höchsteinlage Festgeld oder die Höchsteinlage Tagesgeld überschreitenden Beträge zu zahlen. Der Mindestbetrag des Kunden auf jedem einzelnen Addiko Festgeld Konto muss zu jeder Zeit einem Betrag von Euro 5.000,00 (oder einem anderen in dem «Konditionenblatt für Addiko Spar Produkte» festgelegten Betrag) entsprechen. Das Addiko Festgeld Konto wird nur für Zahlungen lautend auf Euro auf das und vom Addiko Tagesgeld Konto (ausnahmsweise auf das Referenzkonto Drittbank gemäß Punkt 6.4.) genutzt. Bargeldzahlungen sind nicht zulässig. Dieses Konto darf keinen negativen Saldo aufweisen, sodass Zahlungen, die dieses Konto belasten, nur vorgenommen werden dürfen, wenn und soweit sich auf diesem Konto ein Guthaben befindet. Das Führen eines Gemeinschaftskontos ist ausgeschlossen. Bei dem Addiko Festgeld Konto handelt es sich nicht um ein Girokonto, über das der Zahlungsverkehr geführt werden kann. Das Guthaben auf dem Addiko Festgeld Konto wird von Addiko mit jenem Fixzinssatz verzinst, der in dem zur Antragstellung gültigen Konditionenblatt für Addiko Spar Produkte für die jeweilige Laufzeit ausgewiesen ist. IV. Rücktrittsrecht Der Kunde ist gemäß 8 FernFinG berechtigt, von dem geschlossenen Fernabsatzvertrag ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen schriftlich (an Addiko Bank AG, Postfach 345, A-1000 Wien), durch Nutzung eines anderen dauerhaften Datenträgers (wie etwa an: customer.service@addiko.at) oder mündlich (unter Verwendung folgender Telefonnummer: ) zurückzutreten. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist genügt im Falle einer schriftlichen oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger befindlichen Rücktrittserklärung die rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung. Die Rücktrittsfrist beginnt jeweils (i) mit dem Abschluss des aufschiebend bedingten Addiko Festgeld Kontovertrages (das heißt mit dem Erhalt der Bestätigung der Kontoaktivierung; wie unter Punkt A.II. beschrieben) bzw (ii) zum Zeitpunkt des Eintritts der vollen Rechtswirksamkeit des Addiko Festgeld Kontovertrages (das heißt mit Erhalt der Bestätigung des Laufzeitbeginns; wie unter Punkte A.II. beschrieben). Hat aber der Kunde die gegenständlichen Vertragsbedingungen und Informationen erst nach dem jeweiligen (oben beschriebenen) Beginn der Rücktrittsfrist erhalten, so beginnt die Rücktrittsfrist erst mit dem Erhalt aller dieser Bedingungen und Informationen. Der Rücktritt gemäß 8 FernFinG ist gegenüber der Addiko ausdrücklich zu erklären. Macht der Kunde binnen 14 Tagen ab dem jeweiligen (oben beschriebenen) Beginn der Rücktrittsfrist/Erhalt der Vertragsbedingungen nicht von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch, so gilt der Vertrag als auf die fest vereinbarte Laufzeit abgeschlossen. Innerhalb der Rücktrittsfrist darf mit der Erfüllung des Vertrages erst nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden begonnen werden. Addiko ist gemäß 12 Abs 1 FernFinG berechtigt, für Leistungen, die von ihr vor dem wirksamen Rücktritt des Kunden mit seiner Zustimmung vertragsgemäß erbracht wurden, vereinbarte Entgelte unverzüglich zu verlangen und einzufordern. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten bereits vollständig erfüllt wurde und der Kunde dem ausdrücklich zugestimmt hat. V. Kosten Die Eröffnung, Führung und Schließung des Addiko Festgeld Kontos und des dazugehörenden Addiko Tagesgeld Kontos ist für den Kunden kostenlos. Kosten für sonstige spezifische Sonderleistungen im Rahmen der Betreuung des Addiko Festgeldes und Addiko Tagesgeldes durch Addiko sind dem «Konditionenblatt für Addiko Spar Produkte» zu entnehmen. Seite 2 von 6
3 VI. Dauer und Kündigung der Vertragsbeziehung 6.1. Dauer Der Addiko Festgeld Kontovertrag wird auf eine fest vereinbarte Laufzeit abgeschlossen, sodass der Kunde erst mit Ablauf der Laufzeit über sein Guthaben verfügen kann. Die maßgebliche Laufzeit und der damit verbundene fixe Zinssatz sind dem zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen «Konditionenblatt für Addiko Spar» Produkte zu entnehmen. Die Laufzeit beginnt mit der Gutschrift des zu veranlagenden Betrages auf dem Addiko Festgeld Konto. außergerichtlich zu schlichten. An die Schlichtungsstelle kann sich der Kunde bei Beschwerden wenden. Die Kontaktdaten lauten: Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft Wiedner Hauptstraße 63 A-1045 Wien Internetadresse: Ferner kann sich der Kunde bei Beschwerden auch an die Aufsichtsbehörde: 6.2. Kündigung durch Addiko Addiko kann den Addiko Festgeld Kontovertrag nicht ordentlich kündigen. Addiko kann aber bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, welcher es ihr unzumutbar macht die Vertragsbeziehung aufrecht zu halten, oder wenn dies sonst sachlich gerechtfertigt ist, den Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung schriftlich oder via kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde außerhalb Österreichs unbeschränkt steuerpflichtig oder aufgrund einer Änderung seiner persönlichen Verhältnisse dem FATCA Regime unterworfen wird; nicht auf eigene Rechnung handelt; Addiko über wesentliche Umstände falsch informiert; der Aufforderung der Addiko nicht nachkommt, innerhalb der gesetzten Frist von mindestens drei Wochen ab Zugang der Aufforderung von Addiko, alle erforderlichen Informationen und Nachweise zur Verfügung zu stellen, damit Addiko ihren Sorgfaltspflichten aus den Bestimmungen zur Verhinderung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung nachkommen kann; oder wenn Addiko gleichzeitig den Addiko Tagesgeld Kontovertrag aufgrund des Vorliegens eines wichtigen oder sachlich gerechtfertigten Grundes mit sofortiger Wirkung kündigt. 6.3 Kündigung durch den Kunden Der Kunde kann den Addiko Festgeld Kontovertrag nicht ordentlich kündigen. Der Kunde kann aber bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, der es dem Kunden unmöglich macht, an der Vertragsbeziehung mit der Addiko festzuhalten, außerordentlich mit sofortiger Wirkung kündigen. 6.4 Folgen der Kündigung Als Folge einer Kündigung wird ein allfälliges Guthaben auf dem Addiko Festgeld Konto auf das Addiko Tagesgeld Konto des Kunden und sofern auch dieses gekündigt wurde, auf das vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Referenzkonto Drittbank überwiesen. Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) Otto-Wagner-Platz A-1090 Wien wenden oder auch bei der FMA eine Anzeige einbringen. Die Europäische Kommission hat unter eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen. Ferner kann der Internet Ombudsmann unter für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit über das Internet abgeschlossenen, entgeltlichen Verträgen oder sonstigen Fragen des E-Commerce oder Internetrechts bzw. des Datenschutz-, Urheber-, oder Markenrechts mit Internetbezug kontaktiert werden. Zur außergerichtlichen Schlichtung für Verbrauchergeschäfte, die nicht in die Zuständigkeit einer anderen Schlichtungsstelle fallen, kann weiters der Verein «Schlichtung für Verbrauchergeschäfte» unter angerufen werden. Für die Entscheidung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Kontoführung sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Zum anwendbaren Recht und zum Gerichtsstand siehe Punkt A.X VIII. Einlagensicherung Addiko unterliegt als österreichisches Kreditinstitut uneingeschränkt den österreichischen Bestimmungen zur Einlagensicherung gemäß Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (kurz «ESAEG»). Addiko ist Mitglied bei der gesetzlichen Sicherungseinrichtung der Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. VII. Information über Rechtsbehelfe/ Beschwerdestellen Addiko ist stets bemüht, ihre Kunden zufriedenzustellen. Sollten dennoch Beschwerden auftreten, kann sich der Kunde an den Addiko Customer Service unter den Kontaktdaten gemäß Punkt A.I.1.5 wenden. Dem Kunden stehen unter Informationen über das Beschwerdeverfahren in der Addiko zur Verfügung. Einzelheiten zu Addiko's Beschwerdeverfahren erhält der Kunde auch auf Anfrage. Die Österreichische Kreditwirtschaft hat eine gemeinsame Schlichtungsstelle eingerichtet, um bestimmte Beschwerdefälle FN f Wipplingerstraße 34/4/DG4 A-1010 Wien Weitere Informationen stehen dem Kunden auf der Seite oder auf dem «Informationsbogen für Einleger» (online abrufbar unter: zur Verfügung. IX. Steuern Allfällige Zinserträge unterliegen der jeweils gültigen Kapitalertragsteuer (KESt). Diese wird seitens der Addiko vom Zinsertrag abgezogen und an das zuständige Finanzamt abgeführt. Darüber hinaus können weitere Steuern oder Kosten anfallen, die weder von Addiko berechnet noch abgeführt werden. Seite 3 von 6
4 X. Erfüllungsort/Gerichtsstand/ Anzuwendendes Recht Erfüllungsort Ausgenommen für Geldschulden von Addiko werden als Erfüllungsort dieser Vertragsbeziehung die Geschäftsräume der Addiko vereinbart Anwendbares Recht / Gerichtsstandvereinbarung Für alle (vorvertraglichen und vertraglichen) Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Addiko gilt österreichisches Recht. Wenn ein Verbraucher im Inland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat oder im Inland beschäftigt ist, gilt für Klagen gegen den Verbraucher gemäß 14 Abs 1 KSchG als Gerichtsstand der Sprengel des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthaltes oder der Ort der Beschäftigung des Verbrauchers. Klagen des Verbrauchers gegen Addiko können beim sachlich zuständigen Gericht am Sitz der Hauptniederlassung von Addiko erhoben werden. Der für Klagen eines Verbrauchers oder gegen einen Verbraucher bei Vertragsabschluss mit Addiko gegebene allgemeine Gerichtsstand in Österreich bleibt auch dann erhalten, wenn der Verbraucher nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt und österreichische gerichtliche Entscheidungen in diesem Land vollstreckbar sind. XI. Sprache Die Kommunikation im Rahmen dieser Vertragsbeziehung erfolgt in deutscher Sprache. Dementsprechend stellt Addiko die zu erteilenden Informationen und Vertragsbedingungen in deutscher Sprache zur Verfügung. XII. Kosten der Benutzung von Fernkommunikationsmitteln Seitens Addiko werden keine Kosten für die Nutzung des Addiko Online Banking in Rechnung gestellt. Die Kosten der Internetnutzung, welche vom Netzbetreiber dem Kunden verrechnet werden, gehen aber ausschließlich zu Lasten des Kunden. Auch für die Nutzung von anderen Fernkommunikationsmitteln muss der Kunde seinem Anbieter die mit ihm vereinbarten Entgelte bezahlen. XIII. Beschreibung der Finanzdienstleistung Addiko Festgeld (Zinssatz) Das Addiko Festgeld Konto wird für die Dauer der fest vereinbarten Laufzeit mit einem fixen Zinssatz verzinst. Der Zinssatz entspricht dem Zinssatz gemäß «Konditionenblatt für Addiko Spar Produkte» zum Zeitpunkt der Zeichnung des Addiko Online Festgeld Antrages. B. Besondere Bedingungen Addiko Festgeld I. Rechtsgrundlagen und deren Änderung Als Grundlagen für die Rechtsbeziehung zwischen Addiko und dem Kunden werden vereinbart: die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Addiko Bank AG; und die unter Punkt A. dargestellten Allgemeinen Informationen; und die unter Punkt B. dargestellten Besonderen Bedingungen für Addiko Festgeld; und der Inhalt des vom Kunden gezeichneten Addiko Online Festgeld Antrag; und das Konditionenblatt für Addiko Spar Produkte; und die Bedingungen für die Nutzung des Addiko Online Banking für Addiko Spar Produkte. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Addiko Bank AG und die Bedingungen für die Nutzung des Addiko Online Banking für Addiko Spar Produkte subsidiär zu den in dieser Vereinbarung geregelten Rechten und Pflichten gelten. Änderungen (ausgenommen betreffend Entgelte und Dauerleistungen) der oben beschriebenen und vereinbarten Rechtsgrundlagen werden dem Kunden von Addiko wie nachstehend beschrieben angeboten. Dabei werden die vom Änderungsangebot betroffenen Bestimmungen und die dazu vorgeschlagenen Änderungen in einer Gegenüberstellung (kurz «Gegenüberstellung») dargestellt. Addiko wird die Gegenüberstellung sowie die vollständige Fassung der neuen Rechtsgrundlagen auf ihrer Internetseite veröffentlichen. Darauf wird Addiko im Änderungsangebot hinweisen. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn bei Addiko vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens kein schriftlicher Widerspruch des Kunden einlangt. Auf diese Rechtsfolge, die Frist und Schriftform des Widerspruchs wird Addiko den Kunden im Änderungsangebot hinweisen. Das Änderungsangebot und die Gegenüberstellung werden dem Kunden, per , Post oder über die Addiko Online Banking Postbox zugestellt. Ab Zustellung auch in der Addiko Online Banking Postbox können das Änderungsangebot und die Gegenüberstellung durch Addiko nicht mehr abgeändert werden. Bei Zustellung per und in die Addiko Online Banking Postbox kann der Kunde das Änderungsangebot und die Gegenüberstellung sowohl elektronisch speichern als auch ausdrucken. Über die Zustellung in die Addiko Online Banking Postbox wird der Kunde gesondert informiert. Diese Information erfolgt per Post oder an eine von dem Kunden bekanntgegebene -Adresse. Das Änderungsangebot samt Gegenüberstellung und im Fall der Zustellung in die Addiko Online Banking Postbox auch die Information darüber haben dem Kunden jedenfalls spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zuzugehen. Diese Vorgangsweise gilt nicht für die Änderung der Entgelte für die von Addiko erbrachten Dauerleistungen, die Änderung der von Addiko zu erbringenden Dauerleistungen und die Änderung des Zinssatzes. Die Änderung der Entgelte für die von Addiko erbrachten Dauerleistungen ist unter Z 45 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Addiko Bank AG geregelt. Die Änderung der von Addiko zu erbringenden Dauerleistungen ist unter Punkt Z 46 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Addiko Bank AG geregelt. Der Zinssatz wird für die Dauer der Laufzeit fix vereinbart und unterliegt keiner Änderung. II. ZINSEN Zinszahlungen erfolgen am Ende der Laufzeit. Die Verzinsung beginnt am Tag der Gutschrift des Anlagebetrages auf dem Festgeldkonto und endet am letzten Kalendertag vor Fälligkeit. Die Zinsberechnung erfolgt auf Grundlage von 30 Tagen pro Monat und 360 Tagen pro Jahr. Die angefallenen Guthabenzinsen (abzüglich KESt) werden jährlich jeweils zum Seite 4 von 6
5 Ablauf von einem Jahr nach dem Abschluss des Addiko Festgeld Kontovertrages und zum Laufzeitende ermittelt und der Einlage gutgeschrieben. Das Addiko Festgeld Konto wird nach Ablauf der Laufzeit nicht automatisch verlängert und der Kunde rechtzeitig mittels darüber informiert. Nach Ende der vereinbarten Laufzeit wird das Guthaben auf dem Addiko Festgeld Konto (abzüglich KESt) auf das Addiko Tagesgeld Konto überwiesen. III. Leistungen der Addiko Addiko erbringt folgende Leistungen: Kontoführung, Verbuchung der Euro Einzahlungen (welche ausschließlich vom Referenzkonto Drittbank erfolgen dürfen) und Überweisung von Euro Guthaben auf das Referenzkonto Drittbank, Umbuchungen vom Addiko Tagesgeld Konto auf das Addiko Festgeld Konto. IV. Kontoführung/Kontoabschlüsse Dem Kunden wird am Ende der Laufzeit und jedes Jahres ab Beginn der Laufzeit gerechnet ein Kontoabschluss zugänglich gemacht. Die Kontoabschlüsse werden dem Kunden in seine Addiko Online Banking Postbox (Fach «Schließfach») zugestellt. Weiters hat der Kunde die Möglichkeit, jederzeit selbständig im Addiko Online Banking Einsicht in seine Kontobewegungen zu nehmen und sowohl die Finanzübersicht als auch die Dokumente in seiner Addiko Online Banking Postbox herunterzuladen und auszudrucken. Sofern Buchungen auf dem Addiko Festgeld Konto stattfinden (am Laufzeitbeginn und am Laufzeitende), kann sich der Kunde mittels der Finanzübersicht im Addiko Online Banking auch über die ausgeführten Buchungen, insbesondere über Referenz, Betrag, Währung, Entgelte und Wertstellungsdatum einer Belastung oder Gutschrift informieren. V. Einzahlungen/Verfügungen Bargeldein- und -auszahlungen und Überweisungen direkt auf und vom Addiko Festgeld Konto sind nicht möglich. Der auf dem Addiko Festgeld Konto zu veranlagende Betrag ist auf das Addiko Tagesgeld Konto zu überweisen und wird von der Addiko auf das Addiko Festgeld Konto umgebucht. Ein bereits eingezahlter Einlagebetrag kann nicht aufgestockt werden. VI. Persönliche Daten (Kontaktdaten, Referenzkonto Drittbank, Staatsbürgerschaft Steueransässigkeit, Gültigkeitsverlust des amtlichen Lichtbildausweises) Addiko wird als Kontaktdaten (Namen, Postadresse, -Adresse, Mobiltelefonnummer) jene Daten verwenden, die ihr der Kunde im Addiko Online Festgeld Antrag bestätigt oder bei einer nachträglichen Änderung bekannt gegeben hat. Der Kunde ist grundsätzlich verpflichtet, Addiko binnen 10 Geschäftstagen über die allfällige Änderung seiner zuletzt bekannt gegebenen Kontaktdaten zu informieren. Unterlässt der Kunde die Bekanntgabe der Änderung seiner Kontaktdaten, so gelten schriftliche Erklärungen der Addiko als dem Kunden zugegangen, wenn diese an die zuletzt vom Kunden der Addiko bekannt gegebene Postadresse übermittelt wurden. Österreich verliert, sich sonstige steuerliche Ansässigkeiten verändern oder FATCA zur Anwendung kommt (siehe Punkt B.VIII.). Der Kunde ist diesfalls verpflichtet, Addiko binnen 10 Geschäftstagen schriftlich zu informieren. Änderungen der persönlichen Daten mit Ausnahme der -Adresse sind mittels unterfertigtem Schreiben per Post (an: Addiko Bank AG, Postfach 345, A-1000 Wien) oder gescannt per (an: bekannt zu geben. Dazu können auch die von Addiko unter bereit gestellten Änderungsformulare verwendet werden. Ferner hat der Kunde mit seinem Änderungsschreiben die folgenden Dokumente an Addiko zu übermitteln: im Falle des Gültigkeitsverlustes des zur Identifikation verwendeten amtlichen Lichtbildausweises oder der Änderung des Namens eine Kopie des aktuell gültigen amtlichen Lichtbildausweises (Pass, Personalausweis oder Führerschein im Scheckkartenformat für österreichische Staatsbürger, Pass für sonstige Staatsbürger); im Falle der Änderung des Referenzkontos Drittbank eine beidseitige Kopie der Bankomatkarte; im Falle der Änderung des Titels eine Kopie des aktuell gültigen amtlichen Lichtbildausweises (Pass oder Personalausweis für österreichische Staatsbürger, Pass für sonstige Staatsbürger) oder der Verleihungsurkunde; im Falle der Änderung der Postadresse eine Kopie des einen österreichischen Wohnsitz ausweisenden Meldezettels. Für den Fall, dass die im Addiko Online Banking angegebene Mobiltelefonnummer noch vom Kunden verwendet werden kann und erst für die Zukunft geändert werden soll, kann der Kunde eine Änderung der Mobiltelefonnummer auch direkt im Addiko Online Banking unter dem Menüpunkt «Meine Daten/Zeichnungsverfahren» und mittels Autorisierung durch mobiletan vornehmen. Die Änderung der Mobiltelefonnummer per Schreiben kann frühestens 2 Monate im Vorhinein beantragt werden. Die Änderung der -Adresse kann in jeglicher Form beantragt werden. VII. FATCA/Steuerliche Ansässigkeit Sofern ein Kunde im Laufe der Geschäftsbeziehung seine unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich verliert, sich sonstige steuerliche Ansässigkeiten verändern oder FATCA auf die Geschäftsbeziehung anwendbar wird (Indizien dafür sind derzeit zum Beispiel: US- Staatsbürgerschaft oder Status als «US Permanent Resident» (Green Card), US-Wohnadresse, Haupt- oder Nebenwohnsitz in den USA, US-Geburtsort, US-Postanschrift, US- Telefonnummer, Ersuchen um Zusendung von Schriftstücken postlagernd, schalterlagernd, an c/o- oder Postfach-Adresse in den USA), hat er dies binnen 10 Geschäftstagen Addiko mitzuteilen. Addiko ist im Fall des Verlustes der unbeschränkten Steuerpflicht in Österreich oder der Anwendbarkeit von FATCA berechtigt, den Vertrag gemäß Punkt 6.2. mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Addiko ist berechtigt, vom Kunden auch im Falle der Kündigung zu verlangen, dass dieser Die Pflicht zur Bekanntgabe von Änderungen gilt auch für den Fall, dass der zu Vertragsbeginn vom Kunden zur Identifizierung vorgelegte amtliche Lichtbildausweis seine Gültigkeit verliert, sich das Referenzkonto Drittbank oder der PEP-Status (siehe Kontoeröffnungsantrag für Addiko Tagesgeld) verändert, der Kunde die unbeschränkte Steuerpflicht in im Falle einer FATCA-Anwendbarkeit die ihm übermittelten Formulare der US-amerikanischen Steuerbehörde IRS (Internal Revenue Service) samt Entbindungserklärung vom Bankgeheimnis und Zustimmung der Datenübermittlung an IRS; Seite 5 von 6
6 im Falle des Verlustes der unbeschränkten Steuerpflicht in Österreich oder der Änderung der sonstigen steuerlichen Ansässigkeiten das ihm übermittelte Formular «Selbstauskunft zur steuerlichen Ansässigkeit» wahrheitsgemäß ausgefüllt und im Original an Addiko übermittelt. Im Falle einer FATCA-Anwendbarkeit wird Addiko an das IRS folgende Daten übermitteln: vollständiger Name, Titel, Adresse, Staatsbürgerschaft, Telefonnummer, -Adresse, TIN (US Taxpayer Identification Number), Kontonummer, Kontostand, Gutschriften, Erträge, Zahlungen und Abbuchungen. Im Falle, dass der Kunde außerhalb Österreichs steueransässig ist, sind bestimmte Daten über die Geschäftsbeziehung zum Kunden gemäß dem Gemeinsamen Meldestandard-Gesetz an das zuständige Finanzamt weiterzuleiten. Nähere Auskünfte zu dem Gemeinsamen MeldestandardGesetz und der in dessen Rahmen verarbeiteten Daten finden sich online abrufbar unter und im Informationsblatt zur Datenverarbeitung. Online Banking Nachricht gilt mit Hinterlegung in die Addiko Online Banking Postbox als in den Machtbereich des jeweiligen Kunden gelangt. Dem Kunden wird empfohlen, die Addiko Online Banking Postbox regelmäßig und zeitnah zu prüfen. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, während der Dauer der Vertragsbeziehungen mit Addiko die unter Punkt B.I dargestellten Rechtsgrundlagen in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger unentgeltlich zu verlangen. Nach Beendigung der Vertragsbeziehungen mit Addiko steht es Addiko frei, die im Wege der Online Banking Postbox dem jeweiligen (ehemaligen) Kunden übermittelten Informationen, diesem auf einem dauerhaften Datenträger (wie etwa per ) zur Verfügung zu stellen, anstatt diese Informationen weiterhin in der Online Banking Postbox bereit zu halten. Kontoauszüge und Kontoabschlüsse werden allerdings nicht nochmals zur Verfügung gestellt. VIII. Vertretungsberechtigung Der Kunde ist mit Ausnahme der Vorsorgevollmacht gemäß 284 f) bis h) ABGB nicht berechtigt, Vertretungsberechtigungen, inklusive Verfügungsoder Zeichnungsberechtigungen über sein Addiko Festgeld Konto einzuräumen. Bei Vorsorgevollmachten, deren Wirksamkeit im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis registriert wurde, genügt eine Vollmacht, die allgemein die Verfügung über die Konten des Kunden umfasst. Der Bevollmächtigte hat eine Bestätigung der Registrierung sowie die Vollmachtsurkunde vorzulegen. IX. Sorgfalts- und Anzeigepflichten und Sperre von Zahlungsinstrumenten Die den Kunden treffenden Sorgfalts- und Anzeigepflichten sowie die Regeln betreffend die Sperre von Zahlungsinstrumenten sind in den Bedingungen für die Nutzung des Addiko Online Banking für Addiko Spar Produkte festgelegt. X. Kommunikationsmittel Der Kunde ist damit einverstanden und bestätigt auch über die dafür erforderlichen technischen Ausstattungen (wie etwa PC oder Tablet-PC oder Smartphone und Internetverbindung, aktuelles Betriebssystem und aktuellen Browser: Microsoft Internet Explorer, Mozilla Firefox, Google Chrome, Opera oder Apple Safari) zu verfügen, dass Addiko (neben einer postalischen Zustellung) alle an die Kunden gerichteten Informationen, Nachrichten oder Erklärungen auch auf einem anderen dauerhaften Datenträger als Papier - und zwar durch an die vom Kunden bekanntgegebene -Adresse oder Übermittlung einer Mitteilung im pdf-format in die für den Kunden von Addiko kostenlos eingerichtete Addiko Online Banking Postbox zustellen darf. Der Kunde kann die ihm in die Addiko Online Banking Postbox zugestellten Dokumente für die Dauer des Bestehens der Geschäftsbeziehung online ansehen, sie herunterladen, auf seinem Computer speichern und löschen. Addiko garantiert, dass die Daten nach dem Einlangen in der Addiko Online Banking Postbox oder nach deren Übermittlung per weder durch Addiko noch durch einen Administrator verändert werden können. Die Seite 6 von 6
Informationen zu den Fernabsatzverträgen
Informationen zu den Fernabsatzverträgen KOMMUNALKREDIT INVEST Kundenservice Postfach 192, 1011 Wien +43 1 25 3030 400 (Mo Fr: 8:00 22:00) kundenservice@kommunalkreditinvest.at www.kommunalkreditinvest.at
Besondere Bedingungen Addiko Tagesgeld Information zum Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz (FernFinG) (Fassung Mai 2018)
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Informationen zu den Fernabsatzverträgen
Informationen zu den Fernabsatzverträgen KOMMUNALKREDIT INVEST Kundenservice Postfach 200611, 08056 Zwickau +49 69 50 60 38 380 (Mo Fr: 8:00 22:00) kundenservice@kommunalkreditinvest.de www.kommunalkreditinvest.de
Kontoeröffnungsantrag Direktsparen Fix
Porsche Bank AG Team Direktsparen Postfach 911 Vogelweiderstraße 75 5020 Salzburg Kontoeröffnungsantrag Direktsparen Fix Persönliche Angaben: Anrede / Titel: Geburtsdatum: Vorname: Geburtsort: Nachname:
PRODUKTBEZEICHNUNG: ONLINE-SPAREN
KONSUMENTENINFORMATION FÜR ONLINE-SPAREN UND INFORMATIONEN ZUM FERN-FINANZDIENSTLEISTUNGS-GESETZ (FernFinG) PRODUKTBEZEICHNUNG: ONLINE-SPAREN Produktart: Täglich fälliges Online-Sparkonto Anbieter: WALDVIERTLER
Allgemeine Geschäftsbedingungen Gegenüberstellung der geänderten Bedingungen
Fassung 2015 ALLGEMEINER TEIL I Grundregeln für die Beziehung zwischen Kunde und Kreditinstitut A Geltungsbereich und Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 2 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Informationen gemäß Fern- Finanzdienstleistungs-Gesetz für Verbraucher
1. Über das Unternehmen Firma und Anschrift Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft (im Folgenden die Bank ) Europaplatz 1a, A-4020 Linz Tel.: 0043 (0) 5999 34000 900 Fax: 0043 (0) 732 6596
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Erwerb, den Vertrieb und die Verwendung von online-gutscheinen der Leistungsgemeinschaft Landeck-Zams 1. Allgemeines Die vorliegenden
Allgemeine Geschäftsbedingungen Gegenüberstellung der geänderten Bedingungen
Fassung 2015 ALLGEMEINER TEIL I Grundregeln für die Beziehung zwischen Kunde und Kreditinstitut A Geltungsbereich und Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 2 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Informationen für unsere Kunden über uns und unsere Dienstleistungen
Informationen für unsere Kunden über uns und unsere Dienstleistungen Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 3 2. Konzession... 3 3. Beratung und Auskünfte zu Depot und Produkten... 3 4. Bankgeheimnis... 3
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Gegenüberstellung der Änderungen Allgemeine Geschäftsbedingungen der Raiffeisenbankengruppe Vorarlberg Fassung 2015 Fassung 2017 ALLGEMEINER TEIL I. Grundregeln für die Beziehung zwischen Kunde und Kreditinstitut
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