Frühbucherrabatt bis /Early booking discount until

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1 Hofburg, Wien Ausstellerbuchung/Booking for space Frühbucherrabatt bis /Early booking discount until Firma/Company Straße, Haus-Nr., Postfach/Street, Number, P.O. Box Land, Postleitzahl, Ort/Country Code, Postcode, Town Tel. Fax USt-Identifikationsnummer/VAT identification number Ansprechpartner/Contact Wir sind We are Hersteller Manufacturer Handwerk Trade Händler Dealer Berater/Dienstleister Consultant Verband Association Verlag Publisher Sonstiges Other Wir bestellen/we order: 220 /m 2 Reihenstand (205 /m 2 Frühbucherpreis) 235 /m 2 Eckstand (220 /m 2 Frühbucherpreis) Row stand Early booking rate Corner stand Early booking rate 6m 2 8m 2 10m 2 12m 2 20m 2 m 2 Ausstellerfläche zzgl. Strom 190 / 2 KW Exhibition area excluding eletricity Preise ohne Systemstand, zzgl. gesetzlicher USt., Werbepauschale 110, Medienpauschale 90 All prices excluding Octanorm system plus VAT and and advertising lump sum 110, media flat rate 90 Mitaussteller/Co-Exhibitors Mitaussteller Co-exhibitors Zusätzlich vertretene Unternehmen Represented firms Firma/Company Straße, Haus-Nr., Postfach/Street, Number, P.O. Box Land, Postleitzahl, Ort/Country Code, Postcode, Town Tel. Fax Ort, Datum/Place and date Unterschrift und Stempel/Signature and firm s seal Bitte bestätigen Sie die Buchung mit Ihrer Unterschrift (AGB zur Kenntnis genommen) Please sign to authorise order (subject to terms and conditions):

2 Hofburg, Wien Systemstand/Booking for Octanorm System Frühbucherrabatt bis /Early booking discount until Firma/Company Wir bestellen/we order: 95 /m 2 Systemstand/ Row Stand Preise zzgl. gesetzlicher USt./ All prices plus VAT Folgende Basisausstattung ist im Komplettpreis enthalten: Basisstandbau: OCATNORM SYSTEM ALUMINIUM Begrenzungswände Höhe 250 cm Begrenzungswandelement Breite 100 cm Wandfarbe anthrazit grau Bodenbelag: Teppich Rips grau 1 Tisch (rund) 2 Schalenpolsterstühle 1 Langarmstrahler 100W je 2qm Grundfläche 1 Blende, Höhe 30 cm an jeder offenen Standseite, weiß Bitte ergänzen Sie folgende Punkte: Lichtauswahl: Warmlicht Kaltlicht Text Blendenbeschriftung (max. 25 Zeichen): Änderungen/ Anmerkungen: Ort, Datum/Place and date Unterschrift und Stempel/Signature and firm s seal Bitte bestätigen Sie die Bestellung mit Ihrer Unterschrift (AGB zur Kenntnis genommen) Please sign to authorise order (subject to terms and conditions):

3 European Heritage Fair Allgemeine Informationen Messe European Heritage Fair 2016 Internationale Messe für Denkmalpflege, Architektur, Veranstalter HMM Heritage Media & Marketing GmbH Schauenburgerstraße Hamburg Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) Ihr Kontakt für Rückfragen Ramona Möring-Sack Sinah Goes Tel.: +49 (0) Ort HOFBURG Vienna Wiener Kongresszentrum Heldenplatz A-1010 Wien Öffnungszeiten Freitag, 11. November 2016: Samstag, 12. November 2016: Sonntag, 13. November 2016: Eintrittspreise bis Uhr bis Uhr bis Uhr Tageskarte 14,- Euro* im Vorverkauf 7,- Euro* 2-Tageskarte 21,- Euro* - im Vorverkauf 14,- Euro* 3-Tageskarte 28,- Euro* - im Vorverkauf 21,- Euro* Ausstellerausweise Pro 2qm Ausstellerfläche erhalten Sie einen Ausstellerausweis Mitaussteller erhalten ebenfalls jeweils einen Ausstellerausweis Auf- und Abbauzeiten Aufbau: Donnerstag, Anlieferung und Aufbau bis Uhr Aufbau bis Uhr Abbau: Sonntag, , bis Uhr Montag, , bis Uhr Längere Auf-und Abbauzeiten nach Absprache. Zufahrt und Anlieferung Die Zufahrt erfolgt über den Burgring durch das äußere Burgtor auf den Heldenplatz. Bitte beachten Sie die Anlieferzeit von bis Uhr. Am Sonntag besteht Fahrverbot für LKW über 7,5 t Gesamtgewicht. Übernachtungen Während der Messe haben wir Ihnen eine Auswahl an Hotels zusammengestellt. Bitte informieren Sie sich auf unserer Homepage unter oder kontaktieren uns direkt. Parken Am Donnerstag und Freitag bitten wir Sie in einem der umliegenden Parkhäuser zu parken. Bitte informieren Sie sich auf unserer Homepage unter oder kontaktieren uns direkt. Am Samstag und Sonntag können Sie mit Ihrem PKW direkt auf dem Heldenplatz vor der Hofburg parken. * Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.

4 European Heritage Fair Werbung Bitte faxen an: HMM Heritage Media & Marketing GmbH +49 (0) Um die Messe für Ihr Unternehmen zu einem Erfolg zu machen, stehen Ihnen eine Reihe von Werbemöglichkeiten zur Verfügung. Eintrittskarten Laden Sie Ihre Kunden und Geschäftspartner zu einem kostenlosen Besuch der Messe ein. Die Gastkarten berechtigen zum Eintritt an einem Tag der Messe. Eintrittskarten (bis zu 500 Stück sind in der Medienpauschale inklusive) Bitte schicken Sie mir die Eintrittskarte als PDF Werbematerial Mit dem Werbematerial machen Sie Ihre Kunden und Geschäftspartner schon im Vorfeld der Messe auf sich aufmerksam: Korrespondenzaufkleber (bis zu 500 Stück sind in der Medienpauschale inklusive) Plakate (bis zu 10 Stück sind in der Medienpauschale inklusive) Imageflyer (bis zu 250 Stück sind in der Medienpauschale inklusive) Zusatzbestellungen Für weiteres Werbematerial kontaktieren Sie uns direkt und wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot. Werbung im Messekatalog Der Messekatalog erscheint in einer Auflage von Exemplaren im Format DIN A4. Hiermit buche ich im Messekatalog: U2 erste Umschlaginnenseite U3 zweite Umschlaginnenseite; U4 Umschlag Rückseite 950,- Euro * 210 x 297mm 950,- Euro * 210 x 297mm 2.750,- Euro * 210 x 297mm 1/1 A4-Seite, 210 x 297mm ½ A4-Seite quer, 210 x 148,5mm 850,- Euro * 425,- Euro * * Preise zzgl. gesetzlicher MwSt. Fachvorträge Während der Messe haben Sie die Möglichkeit, einen Fachvortrag von ca. 45 Minuten zu halten. Die Messeleitung wird die Fachvorträge im eigenen Ermessen und nach Verfügbarkeit der Seminarräume berücksichtigen. Bitte teilen Sie uns hier den Vortragenden und das Thema mit:

5 European Heritage Fair Eintrag im Messekatalog Bitte faxen an: HMM Heritage Media & Marketing GmbH +49 (0) Firmenname: Bitte ausfüllen (max. 3 Kategorien!) und bis 15. September 2016 zurückschicken/ please return before 15 September 2016 Papier/Paper Holz/Wood Tischlerei/Carpentry Fenster und Türen/Windows and Doors Intarsien/Marquetry Täfelungen/Inlaid work, wainscotting Zeichnungen, Drucke, Poster/Drawings, prints, posters Stiche/Engravings Bücher/Books Buchbinder/Bookbinding Fußböden/Floorings Möbel/Furniture Malerei/Painting Staffeleibilder/Easel Wandmalerei/Murale Metall/Metals Vergoldungen/Gilding Kunstschmied/Wrought iron work Silber- oder Goldschmied/Silversmith or goldsmith trade Metalldrücker/Beltmaker Schlosser/Locksmith Farben/Instrument Making Leinölfarben/Linseed Oil Kreidefarben/Chark Colors Graveur/Engraver: Gärten/Gardens Garten- und Landschaftsbau/Landscape gardening Stein/Stone Steinmetz und Steinbildhauer/Stone mason and sculptor Baumschulen/Tree nursery Stuckateur/Plasterer Interieurs, Lebensart/Interiors, savoir vivre Kunst und Antiquitäten/Fine Arts and Antiques Glas/Glas Bleiverglasungen/Stained-glass-windows Mundgeblasenes Glas/Hand blown glas Lebensart (kulinarisches, Kleidung...)/Savoir vivre (food, wine, clothing...) Öfen oder Kamine/Stove or Chimney Technik/Technology Lehm und Ton/Clay Keramik/Ceramics Porzellan und Steingut/Porcelain and Earthenware Ton und Lehm/Clay Baustoffe und Instandsetzungsmaterial/Building products Werkzeuge/Hardware, Equipment Sicherheitstechnik/Security, Safety, Humidity Control Konservierungstechnik/Conservation technology Leder/Leather Buchbinder/Bookbinding Sattler/Saddlery Dienstleistungen/Services Architekt/Architect Versicherung und Recht/Insurance and legal advice Architekturvermessung/Architectual survey Kunstvermittlung/Art consultancy Textilien/Textile Tapeten/Tapestry Teppiche/Rugs Kleidung/Clothing Stickerei/Embroidery Posamenten/Trimmings Bildung/Information/Verbände/Services Weiterbildung/Education Verlag, Medien, Presse/Publishing, Press, Media Kulturtourismus/Cultural tourism industy Ort, Datum/Place and date Unterschrift und Stempel/Signature and firm s seal

6 Allgem. Teilnehmerbedingungen 1. Veranstalter HMM Heritage Media Marketing GmbH Schauenburgerstr Hamburg Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) Titel der Veranstaltung European Heritage Fair Messe für Denkmalpflege, Architektur, Veranstaltungsort HOFBURG Vienna Heldenplatz A-1010 Wien 4. Warenverzeichnis Zur Ausstellung zugelassen sind Waren und Dienstleistungen, die in dem aktuellen Warenverzeichnis für den Katalogeintrag aufgeführt sind. 5. Vertragsabschluss Die Bestellung einer Standfläche erfolgt durch Einsendung der ausgefüllten Anmeldeformulare des Veranstalters. Weicht der Inhalt der Standbestätigung vom Inhalt der Anmeldung des Ausstellers ab, so kommt der Vertrag nach Maßgabe der Standbestätigung zustande, es sei denn, der Aussteller widerspricht unverzüglich und schriftlich binnen 7 Tagen. Anderslautende Bedingungen des Ausstellers werden nicht Vertragsbestandteil. Platzwünsche und sonstige Vorbehalte, die nach Möglichkeit Berücksichtigung finden, stellen keine Bedingung für eine Teilnahme dar. Ein Konkurrenzausschluss wird nicht zugestanden. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Über die Zulassung des Ausstellers entscheidet der Veranstalter nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Kapazität. Die Zulassung als Aussteller wird seitens des Veranstalters schriftlich bestätigt. Die Zulassung ist nicht übertragbar. Mit der Zulassung ist der Ausstellervertrag zwischen dem Veranstalter und dem Aussteller geschlossen. 6. Standaufbau Standgestaltung Platzierung Es gelten jeweils die in der Ausstellerinformation mitgeteilten Aufbau- und Abbauzeiten sowie die dort angegebenen Ausstellungsöffnungszeiten. Sie sind Teil des Ausstellungsvertrages und für den Aussteller verbindlich. Spätere Änderungen bleiben vorbehalten und werden dann für die Veranstaltung bindend. Für die Standaufbauten sind stabile Rücken- und Seitenwände bindend. Die Standhöhe beträgt maximal 250 cm, die Standtiefe misst für alle Stände 200 cm. Der Aussteller verpflichtet sich, die Trennwände selbst oder durch die Standbaufirma des Veranstalters zu erstellen. Der Veranstalter stellt im Rahmen der Möglichkeiten vor Ort die gewünschte Ausstellungsfläche nach Größe und Art des Standes zur Verfügung. Ein Anspruch auf einen bestimmten Standort besteht nicht. Der Veranstalter ist zu jeder Änderung einer vorgenommenen Platzzuteilung und einer geringfügigen Veränderung der Standgröße, sowie der Verlegung der Ein- und Ausgänge zu den Räumlichkeiten ermächtigt, wenn dies aus technischen und/oder organisatorischen Gründen erforderlich ist. Hiervon ist der Aussteller umgehend zu unterrichten. 7. Präsenzpflicht Sollte der Aussteller bis 9.00 Uhr am Tage der Eröffnung seinen Stand nicht bezogen haben, hat der Veranstalter das Recht, über den Stand anderweitig zu verfügen. Der Aussteller ist verpflichtet, während der gesamten Ausstellungszeit den Stand zu belegen und mit Personal zu besetzen. Das teilweise oder vollständige Abbauen des Standes während der offiziellen Ausstellungszeiten ist nicht gestattet. Der Aussteller ist darüber hinaus verpflichtet, seine Ausstellungsfläche bis zum Ende der Abbauzeit vollständig zu räumen. Eine nicht rechtzeitige und/oder nicht vollständige Räumung des Standes nach Abschluss der Veranstaltung rechtfertigt die Entsorgung durch den Veranstalter auf Kosten des Ausstellers. 8. Ausstellerausweise Die Ausstellerausweise ermöglichen dem Standpersonal des Ausstellers den Zugang zum Messestand. Sie berechtigen darüber hinaus zur Teilnahme an der Abendveranstaltung am ersten Messetag. Auf Basis der bestätigten Standfläche werden Ausstellern bei Buchung von 4 qm Grund-Standfläche 2 Ausstellerausweise zur Verfügung gestellt. Bei Buchung weiterer Grund-Standfläche wird pro 2 qm zusätzlich 1 Ausstellerausweis zur Verfügung gestellt. 9. Zahlungsbedingungen Sofern in der Auftragsbestätigung nicht gesondert vereinbart, gelten folgende Zahlungstermine (siehe Preisliste/Anmeldeformular): Eine Anzahlungsrechnung ergeht nach Anmeldung des Ausstellers. Die Endabrechung ist 12 Wochen vor der Veranstaltung fällig. Wird die Rechnung nach diesem Zahlungstermin ausgestellt, ist sie entweder zu dem in der Rechnung angegebenen Fälligkeitstermin, andernfalls 14 Tage nach Rechnungsdatum zahlbar. Der Frühbucherpreis wird mit der Auftragsbestätigung in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Bezahlt der Aussteller die Rechnungen für Frühbuchertarife nicht in der vereinbarten Zeit, verfällt der Anspruch auf den Frühbuchertarif und die normalen Preise werden berechnet. Ausgenommen dem Frühbucherpreis sind alle Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Alle Rechnungsbeiträge sind ohne jeden Abzug, spesenfrei und in Euro auf eines der in der Rechnung angegebenen Konten zu überweisen. Sämtliche angegebenen Beträge verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Ab Fälligkeit sind Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Der Aussteller kann mit Gegenforderungen gegen fällige Beteiligungspreise und sonstige aus dem Ausstellungsvertragsverhältnis stammende Forderungen nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig sind. Der Veranstalter kann während der Messe Rechnungen übergeben, die sofort zu begleichen sind. 10. Mitaussteller und vertretene Unternehmen Der Aussteller ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Veranstalters den ihm zugewiesenen Stand an Dritte unterzuvermieten. Die Nutzung des Messestandes durch dritte Unternehmen mit eigenem Personal und Produkten als Mitaussteller oder nur mit eigenen Produkten ohne Personal als Unteraussteller ist dem Veranstalter schriftlich anzuzeigen. Der Aussteller haftet für jeden von ihm angemeldeten Mitaussteller und zusätzlich vertretene Unternehmen. Werden Rechnungen auf Wunsch des Ausstellers auf einen Dritten ausgestellt, so bleibt der Aussteller gleichwohl Schuldner, bis der Dritte die entsprechende Forderung nebst Zinsen und Kosten bezahlt hat. Wird ein Stand an zwei oder mehr Firmen (Gemeinschaftsstand) vermietet, so haftet jede Firma gegenüber dem Veranstalter als Gesamtschuldner. 11. Rücktritt und Nichtteilnahme Nach erfolgtem Vertragsabschluss ist grundsätzlich ein Rücktritt des Ausstellers oder eine Reduzierung der Standfläche durch den Aussteller ausgeschlossen. Die gesamte Mietrechnung und die auf Veranlassung des Ausstellers entstandenen sonstigen Kosten sind zu zahlen. Wird ausnahmsweise vom Veranstalter ein vollständiger oder teilweiser Rücktritt von der Messeteilnahme zugestanden, so bleibt der Aussteller gleichwohl zur Zahlung einer Summe in Höhe von 80% der Netto-Rechnungssumme (zzgl. MwSt.) verpflichtet. Sofern der Aussteller nachweist, dass dem Veranstalter durch den Rücktritt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, mindert sich der vom Aussteller zu zahlende Einsatz entsprechend. Der Veranstalter ist befugt, vom Ausstellungsvertrag zurückzutreten, bzw. diesen fristlos zu kündigen, wenn der Aussteller Verpflichtungen, die sich aus dem Ausstellungsvertrag oder den Teilnahmebedingungen ergeben, nach erfolgter Nachfristsetzung nicht nachkommt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung des Vertragsverhältnisses mit sofortiger Wirkung liegt insbesondere vor wenn der Aussteller seinen finanziellen und vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Veranstalter nicht rechtzeitig nachkommt; wenn über das Vermögen des Ausstellers die Eröffnung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens beantragt oder ein derartiger Antrag mangels Masse abgewiesen worden ist. Über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat der Aussteller den Veranstalter unverzüglich zu unterrichten; wenn der Aussteller ungerechtfertigt seinen Stand ganz oder teilweise Dritten überlässt; wenn der Aussteller nachhaltig und trotz einmaliger Abmahnung unzulässige Werbemaßnahmen vornimmt. Der Veranstalter ist in diesen Fällen berechtigt, trotz Zulassung, dem Aussteller den Standaufbau zu untersagen bzw. vom Ausstellungsgelände zu verweisen, insbesondere den Stand auf Kosten des Ausstellers selber oder durch Beauftragte zu räumen. Kündigt der Veranstalter den Vertrag aus wichtigem Grund, bleibt der Aussteller zur Zahlung einer Summe in Höhe von 100% der Netto- Rechnungssumme (zzgl. MwSt.) verpflichtet. Mit einbezogen werden dabei neben den Kosten für die Standflächen auch alle zusätzlichen Leistungen/ Kosten. Weist der Aussteller nach, dass der Veranstalter durch den Rücktritt kein Schaden oder nur ein Schaden entstanden ist, der wesentlich niedriger ist, so hat er den entsprechend geminderten Einsatz zu leisten. 12. Technik Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, Verwaltungsvorschriften u. Ä. bezüglich der technischen Richtlinien sind vom Aussteller stets zu beachten. Für die Einholung evtl. notwendiger Genehmigungen ist alleine der

7 Allgem. Teilnehmerbedingungen Aussteller verantwortlich. Ebenso müssen alle von ihm eingebrachten Anschlüsse, Maschinen, Geräte etc. den einschlägigen Bestimmungen entsprechen. Sämtliche Installationen bis zum jeweiligen Stand dürfen nur durch die von dem Veranstalter zugelassenen Fachfirmen, wenn auch im Auftrage und auf Kosten des Ausstellers, durchgeführt werden. Innerhalb des Standes können Installationen auch von anderen Fachfirmen ausgeführt werden, welche dem Veranstalter unaufgefordert zu benennen sind. Der Veranstalter ist zur Kontrolle der diesbezüglichen Installationen berechtigt, aber nicht verpflichtet. Der Veranstalter ist berechtigt, Anschlüsse, Maschinen, Geräte etc., die den einschlägigen Bestimmungen nicht entsprechen, auf Kosten des Ausstellers entfernen zu lassen, sofern dieser einer Aufforderung zur Entfernung nicht unverzüglich nachkommt. Entsprechendes gilt auch für Einrichtungen etc., deren Verbrauch höher als zuvor angegeben ist. Insbesondere beim Auf- und Abbau ist von dem Aussteller das strikte Gebot der wechselseitigen Rücksichtnahme auf andere Aussteller zu beachten, insbesondere sind andere Aussteller nicht bei ihren Arbeiten zu behindern oder gar zu blockieren. Der Aussteller verpflichtet sich seinen Ausstellerstand, seine Fläche oder sonstige temporären Bauten auf der Ausstellungsfläche gemäß der Versammlungsstättenverordnung zu errichten. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass nur A1-oder B1-Materialien zu verwenden sind. Entsprechende Zertifikate sind bei Nachfragen durch Behörden oder autorisierten Personal des Veranstalters bereitzuhalten. 13. Reinigung Die Reinigung der Stände obliegt dem Aussteller. Lässt der Aussteller nicht durch sein eigenes Personal reinigen, so dürfen nur vom Veranstalter zugelassene Unternehmen mit der Reinigung seitens des Ausstellers beauftragt werden. 14. Bewachung Die allgemeine Bewachung der Messeobjekte übernimmt der Veranstalter ohne Haftung für Verluste und Beschädigungen. Die Obhutspflicht für den Stand und die Exponate sowie die Gewährleistung der brandschutztechnischen Sicherheit obliegen dem Aussteller. Der Aussteller kann Standbewachungspersonal von einem vom Veranstalter autorisierten Sicherheitsunternehmen kostenpflichtig anfordern. 15. Messekatalog Für die Herausgabe des Messekatalogs ist der Veranstalter verantwortlich. Der Eintrag im Messekatalog ist für den Aussteller, etwaige Mitaussteller und vertretene Unternehmen Pflicht. Die Preise für den Eintrag sind dem Anmeldeformular zu entnehmen. Für den Inhalt der Eintragungen ist der Aussteller allein verantwortlich. 16. Werbung in den Messehallen und auf dem Messe-/Kongressgelände Werbemaßnahmen jeglicher Art sind dem Aussteller nur innerhalb des Standes gestattet. Werbung außerhalb des Messestandes insbesondere in den Hallengängen oder auf dem Außengelände ist nur in Abstimmung mit dem Veranstalter zulässig. Für den Inhalt der Werbung ist der Aussteller allein verantwortlich. Werbe- und Verkaufsaktivitäten durch Unternehmen oder Einzelpersonen, die nicht auf der Messe ausstellen, sind untersagt. Der Veranstalter ist berechtigt, die Ausgabe oder das zur Schau stellen von unzulässigen und unlauteren Werbemitteln zu untersagen und vorhandene Werbemittel für die Dauer der Veranstaltung sicherzustellen. 17. Gewerbliche Schutzrechte Der Aussteller hat jedwede gewerblichen Schutzrechte zu beachten, notwendige Genehmigungen einzuholen und anfallende Gebühren zu bezahlen. 18. Haftung des Ausstellers Der Aussteller haftet auch ohne Verschulden für sämtliche Schäden, die er selber, seine Mitarbeiter bzw. von ihm beauftragte Personen/Firmen sowie seine Besucher verursachen und die andere Aussteller bzw. von ihnen beauftragte Personen/Firmen, den Hallenbetreiber und/oder die Veranstalter betreffen. Der Aussteller hat unverzüglich evtl. Schäden an den Veranstalter zu melden, ferner zugleich auch dem Hallenbetreiber, sofern dieser geschädigt ist. Entsprechendes gilt für die ordnungsgemäße Erhaltung eines dem Aussteller überlassenen Standes nebst Ausstattung. Der Aussteller trägt die Beweislast dafür, dass Schäden im Bereich der von ihm übernommenen Hallenfläche nicht in seiner Risikosphäre entstanden sind. 19. Haftungsausschluss / Versicherung des Ausstellers Soweit gesetzlich zulässig, gilt Folgendes: Der Veranstalter haftet generell nicht bei leichter Fahrlässigkeit. Er haftet auch nicht bei grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen, sofern es sich nicht um die Verletzung von Hauptpflichten oder wesentlichen Nebenpflichten handelt, es sei denn, dieser Erfüllungsgehilfe ist nicht mit der nötigen Sorgfalt ausgewählt worden. Der Veranstalter übernimmt keine Obhutspflicht für Messegüter und Standeinrichtung und schließt jede diesbezügliche Haftung für Schäden und Abhandenkommen aus. Der Aussteller erkennt gegenüber dem Veranstalter ausdrücklich den Verzicht auf die Geltendmachung aller Schäden, die aus den Gefahren wie Feuer, Einbruchdiebstahl, Bruch und Leckage sowie Wasserschäden und dergleichen einschließlich der Gefahren des An- und Abtransportes resultieren, an. Diese Risiken sind vom Aussteller auf eigene Kosten zu versichern, dies betrifft auch die eingebrachten Ausstellungsobjekte, für die ebenfalls seitens des Ausstellers eine entsprechende Versicherung abzuschließen ist. Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für aus und im Zusammenhang mit Bewachungsmaßnahmen eingetretene Schäden, ebenso wenig für solche Schäden, die im Verantwortungsbereich des Hallenbetreibers entstanden sind. Der Veranstalter ist bereit, soweit gesetzlich bzw. vertraglich zulässig, evtl. eigene diesbezügliche Schadensersatzansprüche im Schadensfalle an den Aussteller abzutreten. Sollte dennoch eine Haftung des Veranstalters gegeben sein, so ist diese der Höhe nach beschränkt auf das Zehnfache des vom Aussteller für die Teilnahme an der Veranstaltung gezahlten Entgeltes. 20. Vorbehalte Der Veranstalter ist berechtigt, die Messe aus wichtigem Grund (z.b. Arbeitskampf, höhere Gewalt) zu verlegen, zu kürzen, zeitweise ganz oder teilweise zu schließen oder abzusagen. Der Veranstalter ist auch berechtigt, von der Durchführung der Veranstaltung nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Aussteller Abstand zu nehmen, wenn ihr deren wirtschaftliche Tragfähigkeit nicht gesichert erscheint. Mit der Absage entfallen die wechselseitigen Leistungsverpflichtungen der Vertragspartner; Ansprüche auf Erstellung bereits getätigter Aufwendungen oder Schadenersatz können aus der Absage, Kürzung oder Schließung nicht hergeleitet werden. Der Veranstalter wird jedoch etwaige an ihn bereits erfolgte Zahlungen des Ausstellers für Leistungen, die zum Zeitpunkt der Absage noch nicht erbracht sind, zurückerstatten. Bei vollständiger oder teilweiser Verlegung oder einer Kürzung gilt der Ausstellungsvertrag als für die geänderte Zeitdauer abgeschlossen, sofern der Aussteller nicht innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Mitteilung der Änderung schriftlich widerspricht. Eine Reduzierung der vereinbarten Preise erfolgt nicht. Die Erfüllung sämtlicher Serviceleistungen erfolgt im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten. 21. Verjährung Sofern vom Veranstalter nicht schriftlich anerkannt, müssen jedwede gegen den Veranstalter gerichteten Ansprüche unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einem Monat nach Kenntnis des Ausstellers schriftlich und detailliert angemeldet werden, da sie ansonsten verfallen. Alle Ansprüche des Ausstellers gegen den Veranstalter verjähren innerhalb von sechs Monaten, Ansprüche aus unerlaubter Handlung innerhalb von zwölf Monaten, die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monates, in den der Schlusstag der Veranstaltung fällt. 22. Datenschutz Der Veranstalter und der Aussteller halten sämtliche Verpflichtungen aus dem Bundesdatenschutzgesetz ein und werden ihre Mitarbeiter und beauftragte Dritte entsprechend verpflichten. Der Aussteller nimmt zustimmend davon Kenntnis, dass aufgrund dieses Vertragsverhältnisses der Veranstalter zu Marketingzwecken, sowie zum Zwecke der automatischen Verarbeitung die zur Erfüllung des Ausstellungsvertrages notwendigen Daten zur Person/Firma des Ausstellers speichert. Besucher, Aussteller und Referenten erklären mit ihrer Standbestellung bzw. Akkreditierung ihr Einverständnis, dass Fotos, die während der Veranstaltung gemacht werden, vom Veranstalter online und in gedruckten Broschüren zu Werbezwecken veröffentlicht werden dürfen. 23. Schlussbestimmungen Alle Vereinbarungen, Genehmigungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der Veranstalter übt das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten. Außerhalb der täglichen Öffnungszeiten darf ein Ausstellungsstand nicht betreten werden. Gerichtsstand für alle wechselseitigen Ansprüche ist Hamburg. Der Veranstalter ist berechtigt, den Aussteller auch an seinem Sitz zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen voll wirksam, die unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der diesbezüglichen Bedingungen gekannt hätten.

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