Die Gewährung der Fahrkosten ist einkommensabhängig. Die Einkommensgrenzen entnehmen Sie bitte der Seite 4.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die Gewährung der Fahrkosten ist einkommensabhängig. Die Einkommensgrenzen entnehmen Sie bitte der Seite 4."

Transkript

1 Der Landkreis Altenkirchen übernimmt gemäß 69 Schulgesetz und 33 Privatschulgesetz für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II, folgender Bildungsgänge die notwendigen Kosten für die Beförderung zur Schule: Bildungsgang Ist die Fahrkostenübernahme einkommensabhängig? Jahrgangsstufen der Gymnasien Ja Berufsfachschule 1 Nur bei nicht mehr zum Schulbesuch ver- pflichteten Schülern (s. Fragen 2.6) Duale Berufsoberschule 1. Jahr Berufsfachschule 2. und 3. Jahr und höhere Berufsfachschule 1. und 2. Jahr Ja Fachschulen in Vollzeitform Ja Berufsoberschule I und II Berufliche Gymnasien Ja Fachschulen in Vollzeitform Ja Besondere Bildungsgänge der Berufsschulen mit Vollzeitunterricht zur Vorbereitung auf ein Berufsausbildungsverhältnis (Berufsvorbereitungsjahr). Nein Besonderer Teilzeitunterricht der Berufsschulen, wenn weder ein Berufsausbildungs- noch ein Beschäftigungsverhältnis besteht Nein Die Gewährung der Fahrkosten ist einkommensabhängig. Die Einkommensgrenzen entnehmen Sie bitte der Seite 4. Die Fahrkosten bis zur nächstgelegenen Schule der gewählten Art bzw. zur zuständigen Schule werden übernommen, wenn der Schulweg länger als 4 km oder besonders gefährlich ist. Gemäß 69 Schulgesetz soll für Schülerinnen und Schüler ein angemessener Eigenanteil gefordert werden. Der Antrag ist bei der Schule für jedes Schuljahr neu zu stellen. Über den Antrag entscheidet die Kreisverwaltung, in deren Gebiet die besuchte Schule liegt. Beim Schulbesuch in Nordrhein-Westfalen der Landkreis, in dem der Schüler wohnt. Antragsberechtigt sind bei minderjährigen Schülerinnen/Schüler die Personensorgeberechtigten, sonst die volljährigen Schülerinnen/Schüler selbst. Auf die Ausgestaltung der Übernahme von Schülerfahrkosten im Einzelnen besteht kein Rechtsanspruch. Zutreffendes bitte ankreuzen! Die Richtigkeit der Schulstempel Angaben wird bestätigt Bitte sorgfältig in BLOCKSCHRIFT ausfüllen! A N T R A G auf Übernahme der Fahrtkosten durch den Landkreis Altenkirchen bei der Beförde- rung im öffentlichen Linienverkehr ab Schuljahr / Sekundarstufe II 1. Angaben über den Schüler, für den die Erstattung der Beförderungskosten beantragt wird. Bitte vollständig ausfüllen, Zutreffendes ankreuzen und umgehend an die Schule zurückgeben. 1.1 Name [ ] männlich [ ] weiblich Vorname Geburtsdatum 1.2 Straße, PLZ, Wohnort (anzugeben ist der Aufenthaltsort während der Ausbildung)

2 1.3 Name, Vorname der Personensorgeberechtigten/Telefon bei dem der / die Schüler / in lebt Name, Vorname Telefon-Nr. Name, Vorname Telefon-Nr. 1.4 Ist im Laufe des Schuljahres ein Wohnsitzwechsel vorgesehen? [ ] nein [ ] ja, ab 1.5 Die Fahrkarte wird benötigt ab wann?: 2. Angaben über den beabsichtigten Schulbesuch - Schulort [ ] Gymnasium Name des Gymnasiums und Schulort: Klassenstufe im Schuljahr / [ ] 11 [ ] 12 [ ] 13 Vom Schüler gewählte erste Fremdsprache [ ] Englisch [ ] Französisch [ ] Latein 2.2 [ ] Berufsbildende Schule (BBS) Name der Berufsbildenden Schule und Schulort: 2.3 Angaben über den Bildungsgang bzw. die Klasse, die im Schuljahr / besucht werden soll: [ ] duale Berufsoberschule im 1. Jahr (siehe auch Fragen 2.6 bis ) [ ] Berufsvorbereitungsjahr [ ] besonderer Bildungsgang (Vollzeitunterricht) (höhere Berufsfachschule) [ ] besonderer Teilzeitunterricht als Schüler, der weder in einem Berufsausbildungsverhältnis noch in einem Beschäftigungsverhältnis steht, und keine Förderung nach sonstigen landesund bundesrechtlichen Vorschriften erhält [ ] Sonderberufsschulklasse (Teilzeit) [ ] Berufsoberschule 1 [ ] Berufsoberschule 2 [ ] Berufsfachschule 1 [ ] Berufsfachschule im 2. Jahr [ ] Berufsfachschule im 3. Jahr 2.4 Bildungsgang: (z. B. 2-jährig kaufmännisch, Metall, Holztechnik) 2.5 Falls nicht die nächstgelegene Schule des betreffenden Bildungsgangs besucht werden soll: Begründung: (z.b. Zulassungsbeschränkung) u. ggf. Ablehnungsbescheid der nächstgelegenen Schule) _

3 2.6 Für Schüler, die ein Berufsgrundschuljahr oder eine Berufsfachschule besuchen wollen: Besuchen Sie bereits länger als 12 Jahre die Schule? [ ] Ja [ ] Nein Ich habe bereits erfolgreich abgeschlossen: (bitte alle nachfolgenden Fragen beantworten) ein mindestens zweijähriges Berufsausbildungsverhältnis (Lehre) [ ] Ja [ ] Nein oder ein Berufsgrundschuljahr [ ] Ja [ ] Nein oder eine mindestens zweijährige Berufsfachschule [ ] Ja [ ] Nein oder die 10. Klasse einer Hauptschule, einer Realschule, einer Regionalen Schule, eines Gymnasiums oder einer Gesamtschule [ ] Ja [ ] Nein Beachte: Haben Sie eine der Fragen unter mit Ja beantwortet oder besuchen Sie ein/e: - Berufsfachschule II - Höhere Berufsfachschule, eine Berufsoberschule oder eine Fachschule - Gymnasium Klasse so ist ein Einkommensnachweis für das Jahr 2007 beizufügen (z.b. Steuerbescheid, s. Seite 4) 2.7 Für Schüler der besonderen Fachklassen der Berufsschulen (Teilzeit) und der Sonderberufsschulklassen (Teilzeit): Stehen Sie in einem geregelten Beschäftigungsverhältnis? [ ] Ja [ ] Nein Erhalten Sie eine Förderung nach sonstigen landes- oder bundesrechtlichen Vorschriften? [ ] Ja [ ] Nein 3. Verkehrsmittel/Fahrstrecke 3.1 Benutztes öffentliches Verkehrsmittel [ ] Deutsche Bahn AG mit [ ] Schiene (Zug) oder [ ] Bus/Schiene (kombinierte Karte) [ ] Fa. Knautz-Reisen, Fa. Becker, Fa. Marenbach, Fa. Ochsenbrücher, Fa. Wünning, MESO-Buslinien, OVAG (mit Lichtbild) VRS, Rhein-Mosel-Verkehrsgesellschaft (RMV), Rhein-Westerwald-Nahverkehr (RWN), Westerwaldbahn, Hellertalbahn, Daadetalbahn, Busverkehr Ruhr-Sieg GmbH ZUTREFFENDES BITTE UNTERSTREICHEN! [ ] Sonstige Verkehrsmittel 3.2 Fahrstrecke Anzugeben ist der Ort (Haltestelle, Bahnhof) des Einstiegs und des Ausstiegs, falls zutreffend auch die benutzte Streckenführung ("über") von bis über 3.3 Wird auf dem Schulweg zusätzlich ein zweites öffentliches Verkehrsmittel benötigt, so sind der Name des Verkehrsmittels und die Fahrstrecke anzugeben. Name des zweiten Verkehrsmittels von bis 4. Für alle Schüler mit Ausnahme der Schüler des Berufsvorbereitungsjahres und der Schülerinnen/Schüler eines besonderen Teilzeitunterrichts: Weitere Fahrschüler in der Familie (der Eigenanteil ist für höchstens zwei Schüler in einer Familie zu zahlen). Machen Sie hier bitte Angaben über die weiteren Fahrschülerinnen/Schüler in der Familie, die die Realschule, die Integrierte Gesamtschule, das Gymnasium oder eine Berufsbildende Schule besuchen und für die ebenfalls Fahrkostenerstattung beantragt wurde:

4 Vorname Name der Schule, Schulort Klassenstufe im Schuljahr / 5. Erstattung von Heimfahrten bei auswärtiger Unterbringung Für Schüler, die während der Ausbildung nicht bei ihren Eltern wohnen und denen keine Fahrkosten für den täglichen Schulweg gezahlt werden, können Kosten für Wochenendheimfahrten in Betracht kommen. In diesen Fällen ist die Kreisverwaltung zuständig, in deren Gebiet die Schule liegt. Sie erhalten dort Auskunft, inwieweit Kosten für Heimfahrten übernommen werden können. 5.1 Angaben zum Personensorgerecht und zur Haushaltsgemeinschaft (Zutreffendes bitte ankreuzen). Leben die Personensorgeberechtigten zusammen [ ] ja [ ] nein oder lebt der Personensorgeberechtigte mit einer neuen Partnerin oder Partner zusammen [ ] ja [ ] nein 6. Für Schülerinnen/Schüler der Gymnasien, der Berufsfachschulen I, die nicht mehr zum Schulbesuch verpflichtet sind, der Berufsfachschulen II, der Höheren Berufsfachschulen, der Berufsoberschulen und der Fachschulen; 6.1 Erklärung über die Einkommensverhältnisse Fahrtkosten werden nur übernommen, wenn dass maßgeblichen Einkommen der Personensorgeberechtigten bei Personensorgeberechtigten, die mit einer Partnerin oder einem Partner im Sinne des 7 Abs. 3 Nr. 3 und Abs. 3 a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch Grundsicherung für Arbeitssuchende vom 24.Dezember 2003 (BGBI. I S. 2954), zusammenlebt, wenn das Einkommen dieses Personensorgeberechtigten, der Partnerin oder des Partners und das eigenes Einkommen bzw. das Einkommen der unterhaltspflichtigen Ehegatten (bei volljährigen Schülerinnen/Schüler) zusammen mit evtl. Einkommen des Schülers bestimmte Grenzen nach nicht übersteiget Das zuständige Ministerium wird hierzu eine Rechtsverordnung erlassen. Es werden nachfolgende Einkommensgrenzen erwartet bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern, die im Haushalt beider unterhaltspflichtigen Personensorgeberechtigten leben ,00 zuzüglich 3.750,00 für jedes weitere Kind, für das Sie Kindergeld erhalten, demnach bei einem Kind ,00 zwei Kindern ,00 drei Kindern ,00 usw bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern, die im Haushalt eines unterhaltspflichtigen Personensorgeberechtigten leben, ,00 zuzüglich 3.750,00 für jedes weitere Kind, für das Sie Kindergeld erhalten, demnach bei einem Kind ,00 zwei Kindern ,00 drei Kindern ,00 usw bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern, die im Haushalt eines unterhaltspflichtigen Personensorgeberechtigten leben, der mit einer Partnerin oder einem Partner zusammenlebt beträgt die Einkommensgrenze ,00 zuzüglich 3.750,00 für jedes weitere Kind, für das dieser Personensorgeberechtigte oder seine Partnerin oder sein Partner Kindergeld erhalten, demnach bei einem Kind ,00 zwei Kindern ,00 drei Kindern ,00 usw Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern, die nicht im Haushalt eines unterhaltspflichtigen Personensorgeberechtigten leben, beträgt die Einkommensgrenze, wenn ihr eigenes Einkommen und das Einkommen des oder der unterhaltspflichtigen Personensorgeberechtigten, in dessen oder deren Haushalt sie zuletzt gelebt hat, die entsprechenden Einkommen nach Nummern oder bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern, die im Rahmen einer Maßnahme nach 27 SGB VIII i. V. m. 33 SGB VIII in einer anderen Familie leben oder nach 27 SGB VIII i. V. m. 34 SGB VIII in einem Heim oder Sonstigen betreuten Wohnform leben, beträgt die Einkommensgrenze für ihr eigenes Einkommen , Die Bestimmungen der Nummern gelten für volljährige Schülerinnen und Schüler mit der Maßgabe, dass an die Stelle der oder des unterhaltspflichtigen Personensorgeberechtigten die unterhaltspflichtigen Elternteile treten; für verheiratete Schülerinnen und Schüler tritt an die Stelle des oder der unterhaltspflichtigen Personensorgeberechtigten der unterhaltspflichtige Ehegatte, bei Schülerinnen und Schüler, die sich in einer Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz befinden, die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner.

5 Das für den Eigenanteil maßgebliche Einkommen entspricht der Summe der positiven Einkünfte im Sinne des 2 Abs. 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes ohne Berücksichtigung von Verlusten in einzelnen Einkunftsarten und ohne Ausgleich mit Verlusten des Ehegatten. Werbungskosten werden danach einkommensmindernd berücksichtigt und zwar ohne Nachweis mindestens in Höhe des Arbeitnehmer-Pauschbetrages (920,00 ). Als Einkommen gelten auch Einkünfte, die allein nach ausländischem Steuerrecht zu versteuern sind oder keiner staatlichen Besteuerung unterliegen. (bei ausländischen Einkünften den Betrag in der ausländischen Währungseinheit angeben). Maßgebend sind die Einkommensverhältnisse des Kalenderjahres Auf Antrag kann das Einkommen des Jahres 2008 oder 2009 zugrunde gelegt werden, wenn dieses Einkommen wesentlich niedriger ist als das Einkommen des Jahres Bitte legen Sie zur Bearbeitung des Antrages den entsprechenden Einkommenssteuerbescheid, die Lohnbescheinigung, Rentenmitteilung, Arbeitslosenhilfebescheid usw. vor Für wie viele Kinder erhalten Sie zurzeit Kindergeld? Der Eigenanteil an den Fahrkosten von zurzeit 21,00 monatlich wird auf Antrag erlassen, wenn das Bruttojahreseinkommen der unterhaltspflichtigen Personensorgeberechtigten, bei Personensorgeberechtigten, die mit einer Partnerin oder einem Partner im Sinne des 7 Abs. 3 Nr. 3 und Abs. 3 a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch Grundsicherung für Arbeitssuchende vom 24.Dezember 2003 (BGBI. I S. 2954), zusammenlebt, bei verheirateten Schülerinnen und Schüler der Ehegatte, bei Schülerinnen und Schüler, die sich in einer Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetzt befinden die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner, im vorletzten Jahr nicht höher war als ,00 ; zuzüglich 614,- für das zweite und jedes weitere Kind, für das Sie Kindergeld erhalten. Das Bruttojahreseinkommen ist bei Personensorgeberechtigten, die zur Einkommensteuer veranlagt werden, der im Einkommensteuerbescheid abgedruckte Gesamtbetrag der Einkünfte; bei Personensorgeberechtigten, die nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden, der Bruttobetrag des Jahresarbeitslohns oder der sonstigen Einkünfte (z. B. Rentenbezüge) abzüglich der Werbungskosten, mindestens jedoch der Werbungskostenpauschale (920,00 ). Ausnahmsweise kann auch das Einkommen im Jahr vor der Antragstellung oder dem Jahr der Antragstellung zugrunde gelegt werden, wenn dieses niedriger ist als im vorletzten Jahr. Einen Antrag auf Erlass des Eigenanteils wegen eines Härtefalls aus wirtschaftlichen Gründen sollten Sie nur dann stellen, wenn ein solcher Antrag nach Ihrer Beurteilung Aussicht auf Erfolg hat. Der Eigenanteil wird stets erlassen, wenn einer der Personensorgeberechtigten des Schülers oder der Schüler selbst zurzeit Sozialhilfe erhält. Bitte richten Sie den Antrag auf Erlass des Eigenanteils an die zustände Kreisverwaltung (siehe beigefügtes Formblatt). Ich versichere, dass meine Angaben richtig und vollständig sind und dass die Fahrtkosten nicht bereits aus anderen öffentlichen Mitteln erstattet werden. Ich verpflichte mich, bei einer Änderung der in diesem Antrag gemachten Angaben (z.b. Umzug, Schulwechsel) einen neuen Antrag zu stellen und die ausgegebene Schülerjahreskarte unverzüglich zurückzugeben. Sollte durch mein Versäumnis die Fahrkarte nicht rechtzeitig zurückgegeben werden, so werden die daraus entstehenden Kosten von mir getragen. Mir ist bekannt, dass unrichtige Angaben strafrechtlich verfolgt werden können und dass zu Unrecht gezahlte Beträge zurückgefordert werden sowie der Widerruf der Fahrkostenübernahme vorbehalten bleibt. Insbesondere bei Wegfall oder Änderung der Voraussetzungen, die der Bewilligung zugrunde lagen, oder für den Fall, dass die besondere Gefährlichkeit des Schulwegs entfällt oder nachträglich neue Tatsachen eintreten, die berechtigt hätten, die Fahrkostenübernahme zu versagen. Dies gilt auch, wenn die besondere Gefährlichkeit des Schulwegs aufgrund des höheren Lebensalters des Schülers nicht mehr gegeben ist. Ich bin damit einverstanden, dass die zur Bestellung von Fahrkarten notwendigen Daten an den Verkehrsträger weitergegeben werden. Das Einkommen ist durch Vorlage des entsprechenden Einkommenssteuerbescheides nachzuweisen. Liegt ein solcher Bescheid nicht vor, kann der Nachweis von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit durch eine Bescheinigung des Bruttolohnes im Erfassungszeitraum durch den Arbeitgeber erfolgen. Ort, Datum Unterschrift des Personensorgeberechtigten oder volljährigen Schülers (Vor- und Zuname) zusätzliche Unterschrift eines Elternteils bei Anträgen volljähriger Schüler (Vor- und Zuname)

A N T R A G. weiblich männlich und hier einkleben!

A N T R A G. weiblich männlich und hier einkleben! A N T R A G Schulstempel auf Ausstellung eines Schülerfahrausweises für Schüler/-innen der Gymnasien, des beruflichen Gymnasiums, der Integrierten Gesamtschule, der Fachoberschule sowie der Höheren Berufsfachschule

Mehr

Satzung des Landkreises Neuwied über die Schülerbeförderung

Satzung des Landkreises Neuwied über die Schülerbeförderung Satzung des Landkreises Neuwied über die Schülerbeförderung Der Kreistag hat aufgrund des 17 der Landkreisordnung (LKO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. 1994,153) zuletzt geändert durch Artikel 1 des

Mehr

Satzung des Landkreises Cochem-Zell über die Schülerbeförderung vom

Satzung des Landkreises Cochem-Zell über die Schülerbeförderung vom Satzung des Landkreises Cochem-Zell über die Schülerbeförderung vom 26.04.2013 Der Kreistag hat aufgrund des 17 der Landkreisordnung (LKO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 188), zuletzt geändert

Mehr

1.8. Sachbearbeitende Stelle: Sachgebiet 21.3

1.8. Sachbearbeitende Stelle: Sachgebiet 21.3 1.8 Sachbearbeitende Stelle: Sachgebiet 21.3 Letzte Änderungen Datum Text In-Kraft-Treten 04.06.2012 Änderungssatzung vom 04.06.2012 01.08.2012 26.06.2017 Änderungssatzung vom 26.06.2017 01.08.2017 S A

Mehr

Bitte vollständig ausfüllen und umgehend an die Schule zurückgeben

Bitte vollständig ausfüllen und umgehend an die Schule zurückgeben Bitte vollständig ausfüllen und umgehend an die Schule zurückgeben Die Kreisverwaltung Neuwied übernimmt gemäß 69 des Landesgesetzes über die Schulen in Rheinland-Pfalz sowie der Satzung und der Richtlinien

Mehr

Satzung des Landkreises Südwestpfalz über die Schülerbeförderung vom

Satzung des Landkreises Südwestpfalz über die Schülerbeförderung vom Satzung über die Schülerbeförderung 209 Seite 1 Satzung des Landkreises Südwestpfalz über die Schülerbeförderung vom 06.10.2015 Der Kreistag hat aufgrund des 17 der Landkreisordnung (LKO) in der Fassung

Mehr

Satzung des Eifelkreises Bitburg-Prüm über die Schülerbeförderung vom

Satzung des Eifelkreises Bitburg-Prüm über die Schülerbeförderung vom Seite 1 von 6 Satzung des Eifelkreises Bitburg-Prüm über die Schülerbeförderung vom 28.09.2010 (Durchgeschriebene Fassung: Bei der nachfolgenden Satzung handelt es sich um einen Zusammendruck der Ursprungssatzung

Mehr

S A T Z U N G. des Landkreises Kaiserslautern über die Beförderung von Schülerinnen und Schülern. vom

S A T Z U N G. des Landkreises Kaiserslautern über die Beförderung von Schülerinnen und Schülern. vom S A T Z U N G des Landkreises Kaiserslautern über die Beförderung von Schülerinnen und Schülern vom 29.04.2013 Der Kreistag hat auf Grund des 17 der Landkreisordnung (LKO) in der Fassung vom 31.01.1994

Mehr

Schülerbeförderungssatzung 2-02

Schülerbeförderungssatzung 2-02 Schülerbeförderungssatzung 2-02 Satzung der Stadt Ludwigshafen am Rhein über die Schülerbeförderung 1 Der Stadtrat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S.

Mehr

Satzung des Landkreises Altenkirchen über die Schülerbeförderung vom

Satzung des Landkreises Altenkirchen über die Schülerbeförderung vom Satzung des Landkreises Altenkirchen über die Schülerbeförderung vom 30.06.2014 Inhaltsübersicht: 1 Grundsatz 2 Schulweg 3 Anerkennung der notwendigen Beförderungskosten 4 Beförderung zu Schulen in freier

Mehr

S A T Z U N G. des Landkreises Bernkastel-Wittlich. über die Schülerbeförderung. vom 01. August 2014

S A T Z U N G. des Landkreises Bernkastel-Wittlich. über die Schülerbeförderung. vom 01. August 2014 S A T Z U N G des Landkreises Bernkastel-Wittlich über die Schülerbeförderung vom 01. August 2014 Der Kreistag hat auf Grund des 17 der Landkreisordnung (LKO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 188,

Mehr

S a t z u n g der Stadt Worms über die Schülerbeförderung vom 03. Juni 2013

S a t z u n g der Stadt Worms über die Schülerbeförderung vom 03. Juni 2013 S a t z u n g der Stadt Worms über die Schülerbeförderung vom 03. Juni 2013 Der Stadtrat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153,

Mehr

2017 / 2018 ANTRAG BITTE IN DRUCKBUCHSTABEN AUSFÜLLEN!

2017 / 2018 ANTRAG BITTE IN DRUCKBUCHSTABEN AUSFÜLLEN! L a n d k r e i s M a i n z - B i n g e n Kreisverwaltung Mainz-Bingen Fachbereich 22c Schülerbeförderung / ÖPNV Georg-Rückert-Straße 11, 55218 Ingelheim am Rhein Tel.: 06132 / 787 2230 oder 2231 oder

Mehr

Sekundarstufe II (Klassenstufen 11, 12, 13, Höhere Berufsfachschulen, Berufsoberschulen in Vollzeitform, Fachoberschulen an Realschulen plus)

Sekundarstufe II (Klassenstufen 11, 12, 13, Höhere Berufsfachschulen, Berufsoberschulen in Vollzeitform, Fachoberschulen an Realschulen plus) Sekundarstufe II (Klassenstufen 11, 12, 13, Höhere Berufsfachschulen, Berufsoberschulen in Vollzeitform, Fachoberschulen an Realschulen plus) Die Gewährung der Fahrtkosten ist einkommensabhängig Bitte

Mehr

S A T Z U N G. der Stadt Mainz. über die Schülerbeförderung

S A T Z U N G. der Stadt Mainz. über die Schülerbeförderung S A T Z U N G der Stadt Mainz über die Schülerbeförderung vom 13. Juni 2012 1 Der Stadtrat hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert

Mehr

Antrag auf Übernahme von Fahrkosten im Landkreis Bad Kreuznach für das Schuljahr 2015/ 2016

Antrag auf Übernahme von Fahrkosten im Landkreis Bad Kreuznach für das Schuljahr 2015/ 2016 Antrag auf Übernahme von Fahrkosten im Landkreis Bad Kreuznach für das Schuljahr 2015/ 2016 Achtung: Der Antrag ist für jedes Schuljahr neu zu stellen! Der Landkreis Bad Kreuznach übernimmt ab Antragseingang

Mehr

Landkreis Alzey-Worms Kreisverwaltung Eingangsstempel Schulstempel

Landkreis Alzey-Worms Kreisverwaltung Eingangsstempel Schulstempel Landkreis Alzey-Worms Kreisverwaltung Eingangsstempel Schulstempel Antrag auf Schülerfahrkostenübernahme Schuljahr 2016/2017 Sekundarstufe II / Höhere Berufsfachschule Kreisverwaltung Alzey-Worms, Ernst-Ludwig-Straße

Mehr

S a t z u n g. des Landkreises Mainz-Bingen. über die Schülerbeförderung. vom

S a t z u n g. des Landkreises Mainz-Bingen. über die Schülerbeförderung. vom S a t z u n g des Landkreises Mainz-Bingen über die Schülerbeförderung vom 10.04.2017 Der Kreistag hat aufgrund des 17 der Landkreisordnung für Rheinland-Pfalz (LKO) in der Fassung vom 31. Januar 1994

Mehr

Der Kreisausschuss des. Bestätigung durch die Schule

Der Kreisausschuss des. Bestätigung durch die Schule Antrag auf Übernahme A Der Kreisausschuss des der Beförderungskosten Landkreises Limburg-Weilburg nach 161 Hessisches Schiede 43 Schulgesetz 65549 Limburg Schul-Nr. Schüler-Nr. Klasse Schulform Die Übernahme

Mehr

Richtlinie. für die Übernahme von Schülerbeförderungskosten im Sekundarbereich II als freiwillige Leistung des Landkreises Emsland

Richtlinie. für die Übernahme von Schülerbeförderungskosten im Sekundarbereich II als freiwillige Leistung des Landkreises Emsland Richtlinie für die Übernahme von Schülerbeförderungskosten im Sekundarbereich II als freiwillige Leistung des Landkreises Emsland Gemäß Kreistagsbeschluss vom 30.06.008, geändert mit Kreistagsbeschluss

Mehr

der Stadt Zweibrücken über die Schülerbeförderung vom Anerkennung der notwendigen Beförderungskosten

der Stadt Zweibrücken über die Schülerbeförderung vom Anerkennung der notwendigen Beförderungskosten 4.1-1 Satzung der Stadt Zweibrücken über die Schülerbeförderung vom 12.11.2015 Inhaltsübersicht 1 Grundsatz 2 Schulweg 3 Beförderungsarten 4 Anerkennung der notwendigen Beförderungskosten 5 Voraussetzungen

Mehr

INFORMATIONEN ZUM ANTRAG AUF LERNMITTELFREIHEIT FÜR DAS SCHULJAHR 2018/2019

INFORMATIONEN ZUM ANTRAG AUF LERNMITTELFREIHEIT FÜR DAS SCHULJAHR 2018/2019 Wichtiger Termin! 15. März 2018 INFORMATIONEN ZUM ANTRAG AUF LERNMITTELFREIHEIT FÜR DAS SCHULJAHR 2018/2019 Falls Ihr Einkommen die gesetzlich festgelegten Einkommensgrenzen 1 unterschreitet, ist die Teilnahme

Mehr

Antrag B (Berufliche Schulen) auf Übernahme der Beförderungskosten nach 161 Hessisches Schulgesetz

Antrag B (Berufliche Schulen) auf Übernahme der Beförderungskosten nach 161 Hessisches Schulgesetz Antrag B (Berufliche Schulen) auf Übernahme der Beförderungskosten nach 161 Hessisches Schulgesetz Schulamt Frankfurter Straße 71 64293 Darmstadt Der Magistrat Eingangsstempel Schulamt Die Bearbeitungszeit

Mehr

So erhalten Sie einen Transportpass vom Landkreis Kassel nach Hessen

So erhalten Sie einen Transportpass vom Landkreis Kassel nach Hessen LANDKREIS KASSEL - Der Kreisausschuss - 220 Verkehr und Sport Schülerbeförderung Kasinoweg 22 34369 Hofgeismar Tel. 0 56 71 / 80 01-0 Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, der Ihnen

Mehr

INFORMATIONEN ZUM ANTRAG AUF LERNMITTELFREIHEIT FÜR DAS SCHULJAHR 2017/2018

INFORMATIONEN ZUM ANTRAG AUF LERNMITTELFREIHEIT FÜR DAS SCHULJAHR 2017/2018 Wichtiger Termin! 15. März 2017 INFORMATIONEN ZUM ANTRAG AUF LERNMITTELFREIHEIT FÜR DAS SCHULJAHR 2017/2018 Falls Ihr Einkommen die gesetzlich festgelegten Einkommensgrenzen 1 unterschreitet, ist die Teilnahme

Mehr

Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen und Einkommensnachweise in Kopie beifügen!

Bitte leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen und Einkommensnachweise in Kopie beifügen! Stadtverwaltung Trier Amt für Schulen und Sport Schülerbeförderung Sichelstr. 8 54290 Trier Antrag auf Übernahme der Schülerfahrkosten durch die Stadtverwaltung Trier bei Beförderung im ÖPNV im Schuljahr

Mehr

Satzung. über die Schülerbeförderung der Stadt Kaiserslautern. vom 5. Juni 2013

Satzung. über die Schülerbeförderung der Stadt Kaiserslautern. vom 5. Juni 2013 4/2 4 Schule und Kultur Satzung über die Schülerbeförderung der Stadt Kaiserslautern vom 5. Juni 2013 Der Stadtrat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S.

Mehr

INFORMATIONEN ZUM ANTRAG AUF LERNMITTELFREIHEIT FÜR DAS SCHULJAHR 2017/2018

INFORMATIONEN ZUM ANTRAG AUF LERNMITTELFREIHEIT FÜR DAS SCHULJAHR 2017/2018 Wichtiger Termin! 15. März 2017 INFORMATIONEN ZUM ANTRAG AUF LERNMITTELFREIHEIT FÜR DAS SCHULJAHR 2017/2018 Falls Ihr Einkommen die gesetzlich festgelegten Einkommensgrenzen 1 unterschreitet, ist die Teilnahme

Mehr

R i c h t l i n i e n

R i c h t l i n i e n R i c h t l i n i e n des Rhein-Lahn-Kreises über die vom 20. Juli 2015 Stand: Juli 2015 Seite 1 von 16 Inhaltsübersicht I. Beförderung von Schülerinnen und Schülern der Grundschulen sowie der Förderschulen

Mehr

Satzung der Stadt Speyer über die Schülerbeförderung vom 09. Juli 1998, in der Fassung vom

Satzung der Stadt Speyer über die Schülerbeförderung vom 09. Juli 1998, in der Fassung vom 4.1.1. Satzung der Stadt Speyer über die Schülerbeförderung vom 09. Juli 1998, in der Fassung vom 20.12.2013 Der Stadtrat hat aufgrund der 24 und 25 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994

Mehr

RICHTLINIEN. des Landkreises Ahrweiler. über die Schülerbeförderung. vom

RICHTLINIEN. des Landkreises Ahrweiler. über die Schülerbeförderung. vom RICHTLINIEN des Landkreises Ahrweiler über die Schülerbeförderung vom 26.06.2015 2 Inhaltsübersicht: I. Beförderung von Schülerinnen und Schülern der Grundschulen und Förderschulen 1. Geltungsbereich 2.

Mehr

R i c h t l i n i e n

R i c h t l i n i e n R i c h t l i n i e n des Landkreises Altenkirchen über die Schülerbeförderung vom 22.03.2017-1 - Inhaltsübersicht I. Beförderung von Schülerinnen und Schülern der Grundschulen sowie der Förderschulen

Mehr

R i c h t l i n i e n

R i c h t l i n i e n R i c h t l i n i e n des Landkreises Kaiserslautern über die Beförderung von Schülerinnen und Schülern vom 29.04.2013 Inhaltsübersicht I. Beförderung von Schülerinnen und Schülern der Grundschulen, sowie

Mehr

Antrag auf Übernahme der Beförderungskosten nach 161 Hess. Schulgesetz bei der Benutzung öffentlicher oder privater Verkehrsmittel

Antrag auf Übernahme der Beförderungskosten nach 161 Hess. Schulgesetz bei der Benutzung öffentlicher oder privater Verkehrsmittel (Schulstempel) wird vom Schul- und Sportamt ausgefüllt Schul-Nr. Antrag-Nr. Magistrat der Stadt Fulda - Schul- und Sportamt - Schlossstraße 1 36037 Fulda Dienststelle: Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9 36037

Mehr

(SCHULSTEMPEL) ZUTREFFENDES BITTE ANKREUZEN A N T R A G

(SCHULSTEMPEL) ZUTREFFENDES BITTE ANKREUZEN A N T R A G - (SCHULSTEMPEL) ZUTREFFENDES BITTE ANKREUZEN A N T R A G AUF ÜBERNAHME DER BEFÖRDERUNGSKOSTEN GEM. 161 SCHULGESETZ BEI BENUTZUNG ÖFFENTLICHER ODER PRIVATER VERKEHRSMITTEL A ) SCHÜLERIN/SCHÜLER GESCHLECHT:

Mehr

(SCHULSTEMPEL) ZUTREFFENDES BITTE ANKREUZEN A N T R A G

(SCHULSTEMPEL) ZUTREFFENDES BITTE ANKREUZEN A N T R A G - (SCHULSTEMPEL) ZUTREFFENDES BITTE ANKREUZEN A N T R A G AUF ÜBERNAHME DER BEFÖRDERUNGSKOSTEN GEM. 161 SCHULGESETZ BEI BENUTZUNG ÖFFENTLICHER ODER PRIVATER VERKEHRSMITTEL A ) SCHÜLERIN/SCHÜLER GESCHLECHT:

Mehr

Bitte beachten Sie: Informationen über die Schulbuchausleihe können Sie auch unter folgender Adresse abrufen:

Bitte beachten Sie: Informationen über die Schulbuchausleihe können Sie auch unter folgender Adresse abrufen: Februar 2010 Informationen zur Lernmittelfreiheit und entgeltlichen Ausleihe von Lernmitteln ab dem Schuljahr 2010/11 in den Klassen 5 bis 10 an allgemeinbildenden Schulen Die Landesregierung bereitet

Mehr

Richtlinien des Eifelkreises Bitburg-Prüm über die Schülerbeförderung vom

Richtlinien des Eifelkreises Bitburg-Prüm über die Schülerbeförderung vom Seite 1 von 17 Richtlinien des Eifelkreises Bitburg-Prüm über die Schülerbeförderung vom 01.07.2013 Inhaltsübersicht: I. Beförderung von Schülerinnen und Schülern der Grundschulen sowie der Förderschulen

Mehr

R i c h t l i n i e n

R i c h t l i n i e n R i c h t l i n i e n des Rhein-Pfalz-Kreises über die Schülerbeförderung vom 02.09.13 Der Kreistag hat aufgrund des 7 der Satzung über die Schülerbeförderung vom 27.05.13 mit Beschluss vom 02.09.13 die

Mehr

Richtlinien des Landkreises Mayen- Koblenz über die Schülerbeförderung vom

Richtlinien des Landkreises Mayen- Koblenz über die Schülerbeförderung vom Richtlinien des Landkreises Mayen- Koblenz über die Schülerbeförderung vom 01.08.2016 Inhaltsübersicht I. Beförderung von Schülerinnen und Schülern der Grundschulen sowie der Förderschulen... 4 1 Geltungsbereich...

Mehr

R i c h t l i n i e n

R i c h t l i n i e n R i c h t l i n i e n des Westerwaldkreises über die Schülerbeförderung vom 01.08.2013 (beschlossen am 27.09.2013, zuletzt geändert am 13.12.2013) Inhaltsübersicht I. Beförderung von Schülerinnen und Schülern

Mehr

Kostenbeitragssatzung des Landkreises Berchtesgadener Land für Kindertagespflege nach dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

Kostenbeitragssatzung des Landkreises Berchtesgadener Land für Kindertagespflege nach dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) Kostenbeitragssatzung des Landkreises Berchtesgadener Land für Kindertagespflege nach dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) In der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 2012 (Amtsblatt für den

Mehr

R i c h t l i n i e n

R i c h t l i n i e n R i c h t l i n i e n Des Landkreises Neuwied über die Schülerbeförderung vom 05.08.2016 Inhaltsübersicht I. Beförderung von Schülerinnen und Schülern der Grundschulen sowie der Förderschulen 1. Persönlicher

Mehr

Antrag auf Fahrtkosten-Erstattung bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel

Antrag auf Fahrtkosten-Erstattung bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel Stadt Kempten (Allgäu) Amt für Kindertagesstätten, Schulen und Sport Schülerbeförderung Rathausplatz 22 87435 Kempten (Allgäu) Antrag auf Fahrtkosten-Erstattung bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel

Mehr

1 Satzungszweck. 2 Kostenbeitragspflicht

1 Satzungszweck. 2 Kostenbeitragspflicht Kostenbeitragssatzung des Landkreises Berchtesgadener Land für Kindertagespflege nach dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) In der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 2012 (Amtsblatt für den

Mehr

Antrag auf Fahrtkosten-Erstattung bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel

Antrag auf Fahrtkosten-Erstattung bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel Stadt Kempten (Allgäu) Amt für Kindertagesstätten, Schulen und Sport Schülerbeförderung Frau Schmuck Rathausplatz 22 87435 Kempten (Allgäu) Antrag auf Fahrtkosten-Erstattung bei Benutzung öffentlicher

Mehr

R I C H T L I N I E N. des Landkreises Bad Dürkheim. über die Schülerbeförderung. vom

R I C H T L I N I E N. des Landkreises Bad Dürkheim. über die Schülerbeförderung. vom R I C H T L I N I E N des Landkreises Bad Dürkheim über die Schülerbeförderung vom 18.12.2013-1 Inhaltsübersicht I. Beförderung von Schülerinnen und Schülern der Grundschulen sowie der Förderschulen 1.

Mehr

Antrag A (Allgemeinbildende Schulen) auf Übernahme der Beförderungskosten nach 161 Hessisches Schulgesetz

Antrag A (Allgemeinbildende Schulen) auf Übernahme der Beförderungskosten nach 161 Hessisches Schulgesetz Antrag A (Allgemeinbildende Schulen) auf Übernahme der Beförderungskosten nach 161 Hessisches Schulgesetz Schulamt Frankfurter Straße 71 64293 Darmstadt Der Magistrat Eingangsstempel Schulamt Die Bearbeitungszeit

Mehr

(7) Die Festsetzung des Kostenbeitrages erfolgt durch Bescheid des Fachbereichs Jugend. Der Kostenbeitrag wird zum 15. eines jeden Monats fällig.

(7) Die Festsetzung des Kostenbeitrages erfolgt durch Bescheid des Fachbereichs Jugend. Der Kostenbeitrag wird zum 15. eines jeden Monats fällig. Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege in der Stadt Grevenbroich vom 24.05.2007 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 13.07.2018 Der Rat der Stadt

Mehr

SCHULBUCHAUSLEIHE IM SCHULJAHR 2012/13 INFORMATIONEN ZUR LERNMITTELFREIHEIT (TEIL I) UND ZUR AUSLEIHE GEGEN GEBÜHR (TEIL II)

SCHULBUCHAUSLEIHE IM SCHULJAHR 2012/13 INFORMATIONEN ZUR LERNMITTELFREIHEIT (TEIL I) UND ZUR AUSLEIHE GEGEN GEBÜHR (TEIL II) Januar 2012 SCHULBUCHAUSLEIHE IM SCHULJAHR 2012/13 INFORMATIONEN ZUR LERNMITTELFREIHEIT (TEIL I) UND ZUR AUSLEIHE GEGEN GEBÜHR (TEIL II) Seit dem Schuljahr 2010/2011 haben noch mehr Eltern in Rheinland-Pfalz

Mehr

210 Seite 1 Richtlinien zur Schülerbeförderung. Richtlinien des Landkreises Südwestpfalz über die Schülerbeförderung

210 Seite 1 Richtlinien zur Schülerbeförderung. Richtlinien des Landkreises Südwestpfalz über die Schülerbeförderung 210 Seite 1 Richtlinien zur Schülerbeförderung Richtlinien des Landkreises Südwestpfalz über die Schülerbeförderung vom 29.06.2015 Inhaltsübersicht I. Beförderung von Schülerinnen und Schülern der Grundschulen

Mehr

SCHULBUCHAUSLEIHE IM SCHULJAHR 2015/16 INFORMATIONEN ZUR LERNMITTELFREIHEIT (TEIL I) UND ZUR AUSLEIHE GEGEN GEBÜHR (TEIL II)

SCHULBUCHAUSLEIHE IM SCHULJAHR 2015/16 INFORMATIONEN ZUR LERNMITTELFREIHEIT (TEIL I) UND ZUR AUSLEIHE GEGEN GEBÜHR (TEIL II) 1 SCHULBUCHAUSLEIHE IM SCHULJAHR 2015/16 INFORMATIONEN ZUR LERNMITTELFREIHEIT (TEIL I) UND ZUR AUSLEIHE GEGEN GEBÜHR (TEIL II) Seit dem Schuljahr 2010/2011 haben noch mehr Eltern in Rheinland-Pfalz die

Mehr

( 2 geändert durch Ratsbeschluss vom ) Vom

( 2 geändert durch Ratsbeschluss vom ) Vom Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege in der Stadt Lippstadt ( 2 geändert durch Ratsbeschluss vom

Mehr

A. Für folgende Person

A. Für folgende Person Antrag auf Gewährung von Mitteln aus dem Projekt Dabei sein Füllen Sie diesen Antrag bitte in Druckbuchstaben aus. Bitte beachten Sie die Hinweise zum Ausfüllen des Antrages. Eingangsstempel Angaben zur

Mehr

Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen für den Besuch der offenen Ganztagsschule OGS

Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen für den Besuch der offenen Ganztagsschule OGS Anlage 2 Öffnungszeiten: Montag, Dienstag: 8.30-12.00 Uhr 14.00 15.30 Uhr Donnerstag: 8.30-12.00 Uhr und 14.00 17.00 Uhr Freitag: 8.30 12.30 Uhr Mittwochs: g e s c h l o s s e n Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung

Mehr

Einkommenserklärung (Antragsteller/in / Wohnungssuchende/r) zur Berechnung des Einkommens nach 13 bis 15 Thüringer Wohnraumfördergesetz

Einkommenserklärung (Antragsteller/in / Wohnungssuchende/r) zur Berechnung des Einkommens nach 13 bis 15 Thüringer Wohnraumfördergesetz Seite 1 von 5 Anlage 5 Einkommenserklärung (Antragsteller/in / Wohnungssuchende/r) zur Berechnung des Einkommens nach 13 bis 15 Thüringer Wohnraumfördergesetz Formblatt ThürBau III a zum Antrag vom Wichtig:

Mehr

ANTRAG AUF WEITERGEWÄHRUNG DER LEISTUNGEN ZUR SICHERUNG DES LEBENSUNTERHALTES NACH DEM ZWEITEN BUCH SOZIALGESETZBUCH (SGB II)

ANTRAG AUF WEITERGEWÄHRUNG DER LEISTUNGEN ZUR SICHERUNG DES LEBENSUNTERHALTES NACH DEM ZWEITEN BUCH SOZIALGESETZBUCH (SGB II) ANTRAG AUF WEITERGEWÄHRUNG DER LEISTUNGEN ZUR SICHERUNG DES LEBENSUNTERHALTES NACH DEM ZWEITEN BUCH SOZIALGESETZBUCH (SGB II) - ARBEITSLOSENGELD II / SOZIALGELD - Tag der Antragstellung Antrag angenommen

Mehr

Allgemeine Informationen zur Schülerbeförderung im ÖPNV in der Stadt Trier

Allgemeine Informationen zur Schülerbeförderung im ÖPNV in der Stadt Trier Allgemeine Informationen zur Schülerbeförderung im ÖPNV in der Stadt Trier Stadtverwaltung Trier Amt für Schulen und Sport Schülerbeförderung im ÖPNV Sichelstr. 8 54290 Trier zuständig Herr Deinzer Zimmer

Mehr

für die Schülerin, den Schüler Name, Vorname Geburtsdatum Besuchte Schule Erziehungsberechtigte/r (Unterhaltsleistender)

für die Schülerin, den Schüler Name, Vorname Geburtsdatum Besuchte Schule Erziehungsberechtigte/r (Unterhaltsleistender) Kostenfreiheit des Schulwegs Antrag auf Fahrtkosten-Erstattung An Landratsamt Lichtenfels Postfach 13 40 Schulbestätigung nicht vergessen! Letzter Abgabetermin: 31. Oktober für das vorangegangene Schuljahr

Mehr

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe / bitte Rückseite beachten

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe / bitte Rückseite beachten Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe / bitte Rückseite beachten Familienname, Vorname der Antragstellerin/des Antragstellers, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer A Persönliche Daten des Kindes

Mehr

Antrag auf Förderung von Kindertagespflege (Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen)

Antrag auf Förderung von Kindertagespflege (Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen) () Stadt Bad Oeynhausen Bereich Jugend und Sport Kindertagespflege 32543 Bad Oeynhausen Antrag auf Förderung Kindertagespflege (Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen) Mein/Unser Kind / Meine/Unsere Kinder

Mehr

Antrag auf Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe

Antrag auf Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe Antrag auf Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe Neue Wege Kreis Bergstraße -Jobcenter- Datum der Antragstellung: Eingangsstempel: Stehen Sie bei uns bereits im Leistungsbezug? Ja Nein z.b.

Mehr

Wie kommt mein Kind zur Schule? Informationen zur Schülerbeförderung

Wie kommt mein Kind zur Schule? Informationen zur Schülerbeförderung Wie kommt mein Kind zur Schule? Informationen zur Schülerbeförderung Wann bekommt mein Kind eine Fahrkarte? Anspruch haben Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Förderschulen öffentlichen und staatlich

Mehr

Verbindliche Erklärung zum Einkommen der Eltern

Verbindliche Erklärung zum Einkommen der Eltern Verbindliche Erklärung zum Einkommen der Eltern gem. 21 der Satzung der StädteRegion Aachen über die Inanspruchnahme an Betreuungsangeboten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Kinderfördersatzung

Mehr

(7) Die Festsetzung des Kostenbeitrages erfolgt durch Bescheid des Fachbereichs Jugend. Der Kostenbeitrag wird zum 15. eines jeden Monats fällig.

(7) Die Festsetzung des Kostenbeitrages erfolgt durch Bescheid des Fachbereichs Jugend. Der Kostenbeitrag wird zum 15. eines jeden Monats fällig. Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege in der Stadt Grevenbroich vom 24.06.2008 in der zurzeit gültigen Fassung Der Rat der Stadt Grevenbroich hat aufgrund

Mehr

Satzung über die Schülerbeförderung des Landkreises Sömmerda

Satzung über die Schülerbeförderung des Landkreises Sömmerda Satzung über die Schülerbeförderung des Landkreises Sömmerda vom 27. August 2007 In der Fassung der Änderung der Satzung über die Schülerbeförderung des Landkreises Sömmerda vom 01. August 2011 Aufgrund

Mehr

ANTRAG AUF GEWÄHRUNG EINER LAUFENDEN GELDLEISTUNG ZU DEN KOSTEN DER TAGESPFLEGE gemäß 22-24a, 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

ANTRAG AUF GEWÄHRUNG EINER LAUFENDEN GELDLEISTUNG ZU DEN KOSTEN DER TAGESPFLEGE gemäß 22-24a, 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) ANTRAG AUF GEWÄHRUNG EINER LAUFENDEN GELDLEISTUNG ZU DEN KOSTEN DER TAGESPFLEGE gemäß 22-24a, 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) zurück an den Landkreis Uelzen - Wirtschaftliche Jugendhilfe - Veerßer

Mehr

Antrag auf Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe

Antrag auf Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe Antrag auf Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales Jobcenter- Datum der Antragstellung: Eingangsstempel: Stehen Sie bei uns bereits im Leistungsbezug? Ja

Mehr

Einkommenserklärung (Antragsteller/in / Wohnungssuchende/r) zur Berechnung des Einkommens nach 13 bis 15 Thüringer Wohnraumfördergesetz

Einkommenserklärung (Antragsteller/in / Wohnungssuchende/r) zur Berechnung des Einkommens nach 13 bis 15 Thüringer Wohnraumfördergesetz Einkommenserklärung (Antragsteller/in / Wohnungssuchende/r) zur Berechnung des Einkommens nach 13 bis 15 Thüringer Wohnraumfördergesetz Formblatt ThürBau III a zum Antrag vom Wichtig: Zutreffendes bitte

Mehr

1 Allgemeines. 2 Entstehung des Beitrages und Beitragszeitraum

1 Allgemeines. 2 Entstehung des Beitrages und Beitragszeitraum Satzung der Stadt Plettenberg über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder im Stadtgebiet Plettenberg vom 06.05.2015 Der Rat der Stadt Plettenberg hat aufgrund

Mehr

Merkblatt Wechsel der Sprachenfolge Stand November 2016

Merkblatt Wechsel der Sprachenfolge Stand November 2016 Hessisches Kultusministerium Merkblatt Stand November 2016 Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache, die als Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger ins deutsche Schulsystem eingegliedert

Mehr

Wie man ein Auto in Bremen bezahlt

Wie man ein Auto in Bremen bezahlt Richtlinie für die Übernahme von Fahrkosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel für Schülerinnen und Schüler allgemein bildender Schulen und bestimmter Förderzentren in der Stadtgemeinde Bremen

Mehr

I. Änderung vom II. Änderung vom III. Änderung vom

I. Änderung vom II. Änderung vom III. Änderung vom Satzung vom 21.6.2012 über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule (OGS) der Primarstufe der Schulen der Kreisstadt Siegburg I. Änderung vom 11.6.2015

Mehr

Satzung der Stadt Altena (Westf.) über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen vom 6.

Satzung der Stadt Altena (Westf.) über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen vom 6. Satzung der Stadt Altena (Westf.) über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen vom 6. Mai 2008 3 und 5, sowie die Tabellen zuletzt geändert durch Satzung vom

Mehr

Bewerber ID (wird von der Schule ausgefüllt) Wirtschaft und Verwaltung Wirtschaft und Verwaltung

Bewerber ID (wird von der Schule ausgefüllt) Wirtschaft und Verwaltung Wirtschaft und Verwaltung Berufsbildende Schule Wirtschaft Trier Irminenfreihof 9, 54290 Trier Tel. 0651-718 2719 Fax 0651-718 2718 sekretariat@bbsw-trier.de Internet: www.bbsw-trier.de Aufnahmeantrag Bewerber ID (wird von der

Mehr

Antrag auf Übernahme der Kosten für Kindertagespflege gem. 90 Abs. 3 SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe -

Antrag auf Übernahme der Kosten für Kindertagespflege gem. 90 Abs. 3 SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe - Stadt Bassum -Wirtschaftl. Jugendhilfe- Alte Poststr. 14 27211 Bassum Antragsausgabe: Antragseingang: Antrag auf Übernahme der Kosten für Kindertagespflege gem. 90 Abs. 3 SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe

Mehr

1.1 Die Schülerin / der Schüler hat ihre / seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre / seine Hauptwohnung in der Stadtgemeinde Bremen.

1.1 Die Schülerin / der Schüler hat ihre / seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre / seine Hauptwohnung in der Stadtgemeinde Bremen. Richtlinie für die Übernahme von Fahrkosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel für Schülerinnen und Schüler allgemein bildender Schulen und bestimmter Förderzentren in der Stadtgemeinde Bremen

Mehr

- Elternbeitragssatzung vom

- Elternbeitragssatzung vom Satzung der Stadt Kamp-Lintfort über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung, der Kindertagespflege und der Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich für

Mehr

Satzung. 1 Allgemeines

Satzung. 1 Allgemeines STADT NEUENRADE Satzung der Stadt Neuenrade über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an Angeboten der Betreuungsmaßnahme Offene Ganztagsschule im Primarbereich

Mehr

Antrag auf Erstattung von Fahrtkosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel gem. Art. 3 Schulwegkostenfreiheitsgesetz (SchKfrG)

Antrag auf Erstattung von Fahrtkosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel gem. Art. 3 Schulwegkostenfreiheitsgesetz (SchKfrG) An das Landratsamt Bad Tölz Wolfratshausen -SG 15 Schülerbeförderung- Prof.-Max-Lange-Platz 1 83646 Bad Tölz Der Antrag ist bis spätestens 31. Oktober für das vorangegangene Schuljahr beim Landratsamt

Mehr

Antrag auf Übernahme der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen gem. 90 Abs. 3 SGB VIII

Antrag auf Übernahme der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen gem. 90 Abs. 3 SGB VIII Landkreis Lüchow-Dannenberg Fachdienst 51 Kinder- und Jugendhilfe SG Kindertagesbetreuung Königsberger Str. 10 29439 Lüchow (Wendland) Eingang: Antrag auf Übernahme der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen

Mehr

Elternbeiträge Primarstufe (Offene Ganztagsschulen) Neufassung Satzung vom über die Erhebung von Elternbeiträgen in der Primarstufe

Elternbeiträge Primarstufe (Offene Ganztagsschulen) Neufassung Satzung vom über die Erhebung von Elternbeiträgen in der Primarstufe 40 200 40 200 Elternbeiträge Primarstufe (Offene Ganztagsschulen) Neufassung Satzung vom 09.07.2009 über die Erhebung von Elternbeiträgen in der Primarstufe der Schulen der Stadt Alsdorf (Offene Ganztagsschulen)

Mehr

1 Allgemeines. 2 Beitragsschuld, Fälligkeit, Beitragszeitraum

1 Allgemeines. 2 Beitragsschuld, Fälligkeit, Beitragszeitraum Satzung vom 18.04.2011 zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen, Angeboten der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich und Betreuung in Kindertagespflege

Mehr

SCHULBUCHAUSLEIHE IM SCHULJAHR 2011/12

SCHULBUCHAUSLEIHE IM SCHULJAHR 2011/12 Januar 2011 SCHULBUCHAUSLEIHE IM SCHULJAHR 2011/12 Seit dem Schuljahr 2010/2011 wird nach der Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln vom 16. April 2010

Mehr

die Übernahme der Beiträge für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung.

die Übernahme der Beiträge für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung. Gemeinde Stuhr Blockener Straße 6 28816 Stuhr Antragsausgabe: Antragseingang: Antrag auf Staffelung der Kindergartenbenutzungsgebühren oder Spielkreisgebühren durch die Gemeinde Stuhr und auf Übernahme

Mehr

ANTRAG. auf Übernahme der Betreuungskosten in Kindertagespflege. 1. Persönliche Verhältnisse des Kindes der Mutter (Antragstellerin) Name

ANTRAG. auf Übernahme der Betreuungskosten in Kindertagespflege. 1. Persönliche Verhältnisse des Kindes der Mutter (Antragstellerin) Name Der Kreisausschuss Fachstelle Familienförderung ANTRAG auf Übernahme der Betreuungskosten in Kindertagespflege für: Sohn Tochter (Vor- und Zuname) () 1. Persönliche Verhältnisse des Kindes der Mutter (Antragstellerin)

Mehr

Satzung der Kreisstadt Siegburg über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder und für Kindertagespflege

Satzung der Kreisstadt Siegburg über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder und für Kindertagespflege Satzung der Kreisstadt Siegburg über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder und für Kindertagespflege vom 16.4.2009 I. Änderung vom 21.06.2012 II. Änderung vom

Mehr

1 Beitragserhebung / Teilnahme. 2 Beitragspflichtiger Personenkreis. 3 Beitragszeitraum. 4 Ermittlung der Beitragshöhe.

1 Beitragserhebung / Teilnahme. 2 Beitragspflichtiger Personenkreis. 3 Beitragszeitraum. 4 Ermittlung der Beitragshöhe. Satzung der Stadt Herne über die Erhebung von Elternbeiträgen vom 21. März 2018 1 Beitragserhebung / Teilnahme 2 Beitragspflichtiger Personenkreis 3 Beitragszeitraum 4 Ermittlung der Beitragshöhe 5 Einkommen

Mehr

Satzung. unter Berücksichtigung des 8. Nachtrages vom , gültig ab

Satzung. unter Berücksichtigung des 8. Nachtrages vom , gültig ab Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch einer Offenen Ganztagsschule im Primarbereich in der Stadt Bergneustadt sowie für die Erhebung des Essensgeldes für das Mittagessen unter Berücksichtigung

Mehr

Eingang: Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort. Erziehungsberechtigte/r (Name, Vorname)

Eingang: Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort. Erziehungsberechtigte/r (Name, Vorname) Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel Schulhr 17/18 Landratsamt Starnberg Schülerbeförderung Strandbadstraße 2 82319 Starnberg Bis spätestens 31. Oktober 2018

Mehr

Satzung des Landkreises Rostock über die SchülerbeiOrderung und Erstattung von Aufwendungen (Schülerbeförderungssatzung)

Satzung des Landkreises Rostock über die SchülerbeiOrderung und Erstattung von Aufwendungen (Schülerbeförderungssatzung) Satzung des Landkreises Rostock über die SchülerbeiOrderung und Erstattung von Aufwendungen (Schülerbeförderungssatzung) Auf der Grundlage des 92 in Verbindung mit 5 Abs. 3 bis 6 der Kommunalverfassung

Mehr