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1 Bitte vollständig ausfüllen und umgehend an die Schule zurückgeben Die Kreisverwaltung Neuwied übernimmt gemäß 69 des Landesgesetzes über die Schulen in Rheinland-Pfalz sowie der Satzung und der Richtlinien des Landkreises Neuwied über die Schülerbeförderung für die Schülerinnen und Schüler der Gymnasien in den Klassenstufen Berufsoberschulen in Vollzeitform Höhere Berufsfachschulen 1. und 2. Jahr Praktikum Hauswirtschaft und Sozialassistent Fachoberschulen an Realschulen plus die notwendigen Fahrtkosten zur Schule, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze unterschritten wird (siehe Beiblatt). Hierbei werden die Fahrkosten bis zur nächstgelegenen Schule der gewählten Art bzw. zur zuständigen Schule übernommen, wenn der Schulweg länger als 4 km oder wenn er besonders gefährlich ist. Für alle von der Fahrberechtigung begünstigte Schüler/innen ist grundsätzlich ein monatlicher Eigenanteil an den Schülerbeförderungskosten in Höhe von 28,00 Euro zu zahlen. Der Eigenanteil ist für höchstens zwei Schüler/innen in einer Familie zu zahlen. Er kann auf Antrag erlassen werden, wenn das Familieneinkommen eine bestimmte Einkommensgrenze unterschreitet (siehe Einlegeblatt Antrag auf Erlass des Eigenanteils). Der Antrag ist bei der Schule zu stellen. Über den Antrag entscheidet die Kreisverwaltung Neuwied. Antragsberechtigt sind bei minderjährigen Schülern die Personensorgeberechtigten, sonst die volljährigen Schüler selbst. Auf die Ausgestaltung der Übernahme von Schülerfahrtkosten im Einzelnen besteht kein Rechtsanspruch.. A N T R A G auf Übernahme von Schülerfahrtkosten durch den Landkreis Neuwied bei Beförderung im öffentlichen Linienverkehr für das Schuljahr 2016/2017 Fahrtkostenübernahme ab: / /20 (Datum, ab dem die Fahrkarte benötigt wird) Sekundarstufe II Schulstempel Bei Umzug: Alte Fahrkarte beifügen! Angaben über den Schüler, für den Fahrtkostenerstattung beantragt wird männlich weiblich (Zutreffendes bitte ankreuzen) Name Vorname Geburtsdatum Wohnung (anzugeben ist die Meldeadresse) Straße, Hausnummer PLZ, Wohnort, Ortsteil (z.b. Neuwied-Oberbieber) Personensorgeberechtigte (sorgeberechtigten Eltern oder sorgeberechtigte Elternteile oder Pflegeperson) Gemeinsamer Haushalt mit dem Schüler _ Ja Nein Name, Vorname _ Ja Name, Vorname Nein Straße, Haus-Nr., Wohnort (falls nicht mit dem/der Schüler/in identisch) ggfs. Partner/in nach 7 Abs. 3 und Abs. 3a SGB II (wegen gemeinsamer Veranlagung der Bedarfsgemeinschaft)

2 Angaben über den beabsichtigten Schulbesuch Schulort Gymnasium Klassenstufe im Schuljahr 2016/17 Gewählte erste Fremdsprache: Englisch Französisch Latein Berufsbildende Schule (BBS) Angaben über den Bildungsgang, Höhere Berufsfachschulen / Berufsoberschulen in Vollzeitform 1. Jahr Höhere Berufsfachschulen / Berufsoberschulen in Vollzeitform 2. Jahr Fachrichtung: Praktikum (Hauswirtschaft / Sozialassistent) siehe Beiblatt Hinsichtlich der Übernahme von Fahrkosten eines erforderlichen Praktikums bei den Fachrichtungen Hauswirtschaft und Sozialassistent melden Sie sich frühzeitig bei der Kreisverwaltung Neuwied. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Beiblatt. Fachoberschule an der Realschule Plus Klassenstufe im Schuljahr 2016/ Name und Anschrift des Praktikumsbetriebes Beim Besuch der nicht nächstgelegenen Schule des betreffenden Bildungsgangs ist der Ablehnungsbescheid der nächstgelegenen Schule beizufügen. Benutztes Verkehrsmittel: Bus Bahn Fahrstrecke Anzugeben ist der Ort (Haltestelle, Bahnhof) des Einstiegs und des Ausstiegs, falls zutreffend auch die benutzte Streckenführung ( über ) Von in (Einstiegshaltestelle) (Ort) Bis über (Ausstiegshaltestelle) (Umstiegshaltestelle)

3 Angaben zum maßgeblichen Einkommen Die entsprechenden Einkommensgrenzen für den grundsätzlichen Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrkosten entnehmen Sie bitte dem Beiblatt. Für wie viele Kinder erhalten Sie zurzeit Kindergeld? Das Einkommen des/der maßgeblichen Personensorgeberechtigten (bei minderjährigen Schülern) bzw. das Einkommen der unterhaltsverpflichteten Eltern (bei volljährigen Schülern) betrug insgesamt mit dem Einkommen des Schülers im Jahre 2014 oder im Jahre Das Einkommen muss nachgewiesen werden. Dies kann durch Vorlage des Einkommensteuerbescheides oder beispielsweise durch eine Arbeitgeberbescheinigung erfolgen. Einkommensbelege, Arbeitslosengeldbescheide, usw. bitte nur in Kopie einreichen! Bei Erfüllung der Voraussetzungen; insbesondere der o.g. Einkommensgrenzen, werden Fahrkosten zur nächstgelegenen Schule übernommen. Hierzu ist grundsätzlich ein Eigenanteil in Höhe von derzeit 28,00 im Monat zu zahlen (vgl. Beiblatt Seite 2). Beantragung Erlass des Eigenanteils: JA (Einkommensgrenzen unter im Jahr / +620 /Kind) Die Einzugsermächtigung beläuft sich auf den Einzug des Eigenanteils der Schülerbeförderungskosten von 5 x 56,00 Euro (monatlich 28,00 Euro jeweils für zwei Monate je Schuljahr) und erlischt automatisch nach Ablauf des Schuljahres, da die Anträge auf Übernahme von Schülerfahrtkosten jährlich neu zu stellen sind, ebenso nach Abgabe der Schülerfahrkarte (z.b. wegen Umzug). Sollte die Zahlung des Eigenanteiles nicht im Lastschriftverfahren gewünscht sein, so ist der Eigenanteil vor Schuljahresbeginn in einem Gesamtbetrag, d.h. in Höhe von 280,00 Euro einzuzahlen. Bei Anträgen, die im Laufe eines Schuljahres gestellt werden, berechnet sich der Eigenanteil anteilmäßig. In diesen Fällen erhalten Sie von uns in einem gesonderten Schreiben einen vorgefertigten Einzahlungsbeleg, mit dem Sie den zu zahlenden Eigenanteil an uns überweisen können. Evtl. Überzahlungen bei Abgabe der Fahrkarte, beispielsweise wegen Umzug oder Wechsel der Schule, werden nach Rückgabe der Fahrkarte sofort zurückerstattet. Bitte immer ausfüllen! Ermächtigung zum Einzug von Forderungen mittels SEPA-Basislastschrift Ich ermächtige die Kreisverwaltung Neuwied, Wilhelm-Leuschner-Str. 9, Neuwied, Gläubiger- Identifikationsnummer: DE70KNR den Eigenanteil an den Schülerbeförderungskosten von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Kreisverwaltung Neuwied auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Vorname und Name (Kontoinhaber) Straße, Hausnummer Kreditinstitut (Name) Postleitzahl, Ort Kreditinstitut (BIC) IBAN: DE Ort, Datum Unterschrift des Kontoinhabers

4 Machen Sie hier bitte Angaben über die weiteren Schüler/innen in der Familie, für die ebenfalls Fahrtkostenerstattung beantragt wurde. Lfd. Nr. Name Name der Schule/Schulort Klassen-/Jahrgangsstufe im Schuljahr 2016/ Die Fahrkartenausgabe erfolgt in der Regel am ersten Schultag in der Schule. Am ersten Schultag können die Schülerinnen und Schüler ohne Fahrausweis fahre. Darlegung der Einkommensverhältnisse des oder der Personensorgeberechtigte(n), der oder die im gemeinsamen Haushalt mit der Schülerin/dem Schüler lebt/leben: Name, Vorname Vater Mutter ggfs. Partner/in nach 7 Abs. 3 und Abs. 3a SGB II Beruf Arbeitgeber Gesamtbetrag der Einkünfte bzw. Bruttojahreseinkommen 2014 Fügen Sie bitte diesem Antrag einen der folgenden Belege bei: Steuerbescheid, Rentenbescheid bzw. Bescheid über die Versorgungsbezüge für das Jahr 2014 Bescheid über die Höhe des bewilligten Arbeitslosen- bzw. Krankengeldes oder Arbeitslosengeld II Ohne Einkommensbelege / Einzugsermächtigung kann der Antrag nicht bearbeitet werden Ich versichere, dass meine Angaben richtig und vollständig sind. Ich verpflichte mich, bei einer Änderung der in diesem Antrag gemachten Angaben einen neuen Antrag zu stellen und die ausgegebene Schülerfahrkarte zurückzugeben. Mir ist bekannt, dass zu Unrecht gezahlte Beträge zurückgefordert werden sowie der Widerruf der Fahrtkostenübernahme vorbehalten bleibt, insbesondere bei Wegfall oder Änderung der Voraussetzungen, die der Bewilligung zugrunde lagen oder für den Fall, dass die Gefährlichkeit des Schulwegs entfällt oder nachträglich neue Tatsachen eintreten, die berechtigt hätten die Fahrkostenübernahme zu versagen; dies gilt auch, wenn die Gefährlichkeit des Schulwegs auf Grund des höheren Lebensalters des Schülers nicht mehr gegeben ist. Ich bin damit einverstanden, dass die zur Bestellung von Fahrausweisen notwendigen Daten an das Verkehrsunternehmen weitergegeben werden. Ich bin weiter damit einverstanden, dass notwendige Angaben über Einkommen beim zuständigen Finanzamt oder beim Arbeitgeber überprüft werden können. Ort, Datum Unterschrift des Personensorgeberechtigten oder des volljährigen Schülers (Vor- und Zuname) zusätzliche Unterschrift eines Elternteils bei Anträgen volljähriger Schüler (Vor- und Zuname) Kreisverwaltung Neuwied Wilhelm Leuschner Straße Neuwied Abteilung 6/ Schülerbeförderung / o. 374

5 BEIBLATT Übernahme von Schülerfahrkosten Erklärung zum Einkommen Für Schülerinnen und Schüler der Gymnasien in den Klassenstufen 11-13, der Berufsoberschulen, der Höheren Berufsfachschulen und der Fachoberschulen an der Realschule plus werden die notwendigen Fahrtkosten übernommen, wenn die nachfolgend genannte Einkommensgrenze unterschritten wird: Für Schüler/innen die nicht volljährig sind, 1. falls sie im Haushalt beider unterhaltspflichtiger Personensorgeberechtigten leben oder zuletzt gelebt haben, wenn das Einkommen der Personensorgeberechtigten und ihr eigenes Einkommen ,00 zzgl ,00 für jedes Kind, für das ein Personensorgeberechtigter Kindergeld oder vergleichbare Leistungen erhält nicht übersteigt, demnach bei einem Kind ,00 bei zwei Kindern ,00 bei drei Kindern ,00 usw., oder 2. falls sie im Haushalt eines unterhaltspflichtigen Personensorgeberechtigten leben oder zuletzt gelebt haben, wenn das Einkommen dieses Personensorgeberechtigten und ihr eigenes Einkommen ,00 zzgl ,00 für jedes Kind, für das der Personensorgeberechtigte Kindergeld oder vergleichbare Leistungen erhält nicht übersteigt, demnach bei einem Kind ,00 bei zwei Kindern ,00 bei drei Kindern ,00 usw., oder 3. falls sie im Haushalt eines unterhaltspflichtigen Personensorgeberechtigten leben oder zuletzt gelebt haben, der mit einer Partnerin oder einem Partner im Sinne des 7 Abs. 3 Nr. 3 und Abs. 3a des Zweiten Sozialgesetzbuches Grundsicherung für Arbeitsuchende zusammenlebt, wenn das Einkommen dieses Personensorgeberechtigten, der Partnerin oder des Partners und ihr eigenes Einkommen ,00 zzgl ,00 für jedes Kind für das der Personensorgeberechtigte Kindergeld oder vergleichbare Leistungen erhält nicht übersteigt, oder 4. falls sie nicht im Haushalt eines unterhaltspflichtigen Personensorgeberechtigten leben, wenn ihr eigenes Einkommen und das Einkommen des oder der unterhaltspflichtigen Personensorgeberechtigten, in dessen oder deren Haushalt sie zuletzt gelebt haben, die entsprechenden Einkommen nach Nummer 1 oder 2 nicht übersteigen, oder 5. falls sie im Rahmen einer Maßnahme nach 27 SGB VIII i.v.m. 33 SGB VIII in einer anderen Familie leben oder nach 27 SGB VIII i.v.m. 34 SGB VIII in einem Heim oder einer sonstigen betreuten Wohnform leben, wenn ihr eigenes Einkommen ,00 nicht übersteigt. Diese Bestimmungen gelten für volljährige Schüler/innen mit der Maßgabe, dass an die Stelle der oder des unterhaltspflichtigen Personensorgeberechtigten die unterhaltspflichtigen Elternteile treten; für verheiratete Schüler/innen tritt an die Stelle des oder der unterhaltspflichtigen Personensorgeberechtigten der unterhaltspflichtige Ehegatte, bei Schüler/innen, die sich in einer Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz befinden, die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner. Das für die Fahrtkostenübernahme maßgebliche Einkommen entspricht der Summe der positiven Einkünfte im Sinne des 2 Abs. 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes ohne Berücksichtigung von Verlusten in einzelnen Einkunftsarten und ohne Ausgleich mit Verlusten des Ehegatten. Werbungskosten werden danach einkommensmindernd berücksichtigt, und zwar ohne Nachweis mindestens in Höhe des Arbeitnehmer- Pauschbetrages (z.zt ,00 ). Zum maßgeblichen Einkommen gehören auch Einkünfte, die im Ausland erzielt wurden und allein nach ausländischem Steuerrecht zu versteuern sind oder weder im Ausland noch im Inland einer staatlichen Besteuerung unterliegen. Einkünfte, die nicht einkommensteuerpflichtig sind, wie z.b. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Sozialhilfe werden nicht als Einkommen berücksichtigt. Maßgebend sind die Einkommensverhältnisse des Kalenderjahres Auf Antrag kann das Einkommen des Jahres 2015 oder 2016 zugrunde gelegt werden, wenn dieses Einkommen wesentlich niedriger ist als das Einkommen des Jahres 2014.

6 Erlass des Eigenanteils (Es ist das jeweilige Satzungsrecht maßgebend!) Der Eigenanteil in Höhe von 28 je Monat wird erlassen, wenn das Familieneinkommen eine bestimmte Einkommensgrenze unterschreitet. Die Einkommensgrenze ist überschritten: Bei minderjährigen Schülerinnen und Schüler die im Haushalt der/einer unterhaltspflichtigen Personensorgeberechtigte/n leben oder zuletzt gelebt haben, wenn das Einkommen die Grenze ,00 zzgl. 620,00 für jedes weitere Kind, für das ein Personensorgeberechtigter Kindergeld oder vergleichbare Leistungen erhält, übersteigt. Hierunter fallen auch eine Partnerin oder Partner im Sinne des 7 Abs. 3 Nr. 3 und Abs. 3a des Zweiten Sozialgesetzbuches Grundsicherung für Arbeitssuchende. einem Kind ,00 bei zwei Kindern ,00 bei drei Kindern ,00 usw. Der Eigenanteil wird stets erlassen, wenn die Personensorgeberechtigten oder die Schülerin bzw. der Schüler laufende Hilfe zum Lebensunterhalt oder Arbeitslosengeld II erhalten. Maßgebend sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung. Praktikum Bei den Lehrgängen Hauswirtschaft und Sozialassistent werden auf Antrag und unter bestimmten Voraussetzungen auch die notwendigen Fahrkosten zum Praktikum übernommen. Es werden lediglich die günstigsten Fahrkosten übernommen; also keine Einzelfahrscheine. Der Antrag muss jeweils vor Beginn des Praktikums formlos (Zeitraum, Praktikumsort, Einkommensbelege) hier gestellt werden; es gelten die gleichen Einkommensgrenzen wie beim Fahrkartenantrag. Wenn bereits beim Fahrkartenantrag Einkommensbelege beigefügt wurden, sind keine weiteren Belege erforderlich. Beim 2. Praktikum (10 Wochen) muss die entsprechende (von uns bewilligte) Monatskarte zurückgegeben werden, damit wir diese zur Gutschrift beim Verkehrsträger einreichen können. Ohne diese Gutschrift (Abgabe zu spät) erfolgt auch keine Fahrkostenerstattung an den Schüler. Am Ende des Praktikums müssen die entsprechenden Fahrkartenbelege inkl. einer Bestätigung der regelmäßigen Teilnahme bei der Kreisverwaltung eingereicht werden. Wichtig Fügen Sie dem Antrag für die Klassen 11-13, höhere Handelsschule, Fachoberschule oder Berufsoberschulen Einkommensbelege bei. Ohne diese Belege wird der Antrag nicht bearbeitet! Füllen Sie bitte die Einzugsermächtigung immer aus; diese wird lediglich bei einem zu zahlenden Eigenanteil benutzt; andernfalls verfällt diese. Beim Besuch der nicht nächstgelegenen Schule unbedingt den Ablehnungsbescheid der nächstgelegen Schule beifügen. Fahrkarten mit Chip (Martin Becker) sind Eigentum der Fa. Martin Becker und müssen nach Ende der Bewilligung (nach der 10. Klasse oder nach Ende der höheren Handelsschule oder Berufsfachschule) wieder abgegeben werden. Andernfalls werden seitens der Fa. Martin Becker Kosten geltend gemacht. Das Datum auf der Karte hat nichts mit der Bewilligung zu tun! Umzug: Bei einem neuen Antrag wegen Umzug, muss zwingend die alte Fahrkarte beigefügt werden. Ohne diese alte Fahrkarte erfolgt keine Bearbeitung des neuen Antrages!

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