Commodity-Bilanzkreisvertrag der Aequamus GmbH für das Marktgebiet L-Gas 1

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1 der Aequamus GmbH für das Marktgebiet L-Gas 1 zwischen Aequamus GmbH Stresemannstraße Bremen - im Folgenden "Aequamus" genannt - und Unternehmen Straße Nr PLZ Ort - im Folgenden Bilanzkreisverantwortlicher genannt - - einzeln oder zusammen Vertragspartner genannt. - Seite 1 von 10 - Version: 1.3

2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 Änderungsverzeichnis Gegenstand des Vertrages und Pflichten der Vertragspartner Vertragsbestandteile Sub-Bilanzkonten Verbindung von Bilanzkreisen Einbringung von Punkten Salvatorische Klausel Laufzeit... 6 Anlage 1: Kommunikationsdatenblatt... 7 Anlage 2: Ansprechpartner und Erreichbarkeit... 9 Anlage 3: Bilanzkreiscodes / Sub-Bilanzkonten gültig ab Seite 2 von 10 - Version: 1.3

3 Änderungsverzeichnis Datum Version (neu) Änderungen / Grund Aktualisierung Kommunikationsdatenblatt br Aktualisierung Kommunikationsdatenblatt br Aktualisierung Kommunikationsdatenblatt br Nz - Seite 3 von 10 - Version: 1.3

4 1 Gegenstand des Vertrages und Pflichten der Vertragspartner 1. Gegenstand dieses Vertrages ist die Einrichtung eines Bilanzkreises zur ausschließlichen Abwicklung und Erfassung der Ausschreibungsgegenstände physische Lieferung von Gasmengen an Aequamus bzw. physische Abnahme von Gasmengen von Aequamus (nachfolgend Commodity-Bilanzkreis) im Sinne der Geschäftsbedingungen für Regelenergieverträge der Aequamus GmbH (GBR). 2. Darüber hinaus ist Gegenstand dieses Vertrages die Übertragung von Gasmengen zwischen Commodity-Bilanzkreisen des Bilanzkreisverantwortlichen und dem Regelenergiebilanzkreis der Aequamus GmbH über den virtuellen Ein- und Ausspeisepunkt sowie die Abwicklung der dazu notwendigen Kommunikationsprozesse. Die Regelungen der GBR bleiben unberührt. 3. Aequamus und der Bilanzkreisverantwortliche sind verpflichtet, den Bilanzkreis nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Aequamus GmbH (AGB) zu bewirtschaften und abzurechnen. 2 Vertragsbestandteile 1. Die auf der Internetseite von Aequamus veröffentlichten AGB in der zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrages jeweils gültigen Fassung sind wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages und sind auf der Internetseite der Aequamus zum Download verfügbar. Dies gilt auch für nachfolgende Änderungen der AGB und nach Maßgabe der 57, 60 und 61 der AGB. 2. Im Falle von Abweichungen und/oder Widersprüchen zwischen den Bestimmungen dieser Vereinbarung und den AGB haben die Bestimmungen dieser Vereinbarung Vorrang. 3. Für die Auslegung und Anwendung der AGB und deren Anlagen sowie der auf ihrer Grundlage abgeschlossenen Verträge ist ausschließlich die deutsche Fassung der AGB und deren Anlagen maßgeblich. Die Abwicklung der unter diesem Vertrag erbrachten Leistungen erfolgt in Wort und Schrift ausschließlich in deutscher Sprache. 3 Sub-Bil Bilanzkonten Die Bildung von Sub-Bilanzkonten ist nicht zulässig. - Seite 4 von 10 - Version: 1.3

5 4 Verbindung von Bilanzkreisen 1. Zur Erfüllung der Verpflichtung gemäß 28 AGB (Ausgeglichenheit des Bilanzkreises) ist der Bilanzkreisverantwortliche verpflichtet, den Commodity-Bilanzkreis mit einem Standard-Bilanzkreis im Marktgebiet L-Gas 1 gemäß 19 AGB zu verbinden. Die Abgabe von Regelenergieangeboten unter Angabe des Commodity-Bilanzkreises und die Übertragung von Gasmengen von/an den Commodity-Bilanzkreis ist nur im Rahmen einer bestehenden Verbindung mit einem Standard-Bilanzkreis möglich. 2. Der stellt dabei einen Unterbilanzkreis im Sinne des unter veröffentlichten Vertrags über die Verbindung von Bilanzkreisen dar. 3. Die weiteren Einzelheiten werden in dem unter veröffentlichten Vertrag über die Verbindung von Bilanzkreisen zwischen Aequamus und dem Bilanzkreisverantwortlichen geregelt. Der Vertrag ist vor Beginn des jeweiligen Kalendermonats abzuschließen. 5 Einbringung von Punkten Der virtuelle Ein- und Ausspeisepunkt gilt bereits mit Abschluss dieses Commodity- Bilanzkreisvertrages als in den Commodity-Bilanzkreis eingebracht. Weitere Punkte können nicht in den Commodity-Bilanzkreis eingebracht werden. 6 Salvatorische Klausel 1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder seiner Anlagen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben dieser Vertrag und die Anlagen im Übrigen davon unberührt. 2. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen in einem geeigneten Verfahren durch andere, ihrem wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Bestimmungen zu ersetzen. Dies gilt entsprechend bei Regelungslücken. - Seite 5 von 10 - Version: 1.3

6 7 Laufzeit Dieser Vertrag wird mit seiner Unterzeichnung durch die Vertragspartner wirksam und läuft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag endet automatisch gemäß 17 Ziffer 3 AGB. Die folgenden Anlagen sind in ihrer jeweiligen Fassung Bestandteil dieses Vertrages: Anlage 1: Kommunikationsdatenblatt Anlage 2: Ansprechpartner und Erreichbarkeit Anlage 3: Commodity-Bilanzkreiscode Bremen, den... Ort, den Aequamus GmbH Vertragspartner - Seite 6 von 10 - Version: 1.3

7 Anlage 1: Kommunikationsdatenblatt ionsdatenblatt Die Kommunikationsdaten gelten für den Austausch von im Rahmen der Gasbilanzierung, gemäß dem BDEW/VKU/GEODE-Leitfaden Geschäftsprozesse zur Führung und Abwicklung von Bilanzkreisen bei Gas in der jeweils aktuellen Fassung. Darüber hinaus werden auch die aufgeführten Übergangsformate akzeptiert. DVGW Code-Nummer der Aequamus GmbH EIC-X Code Marktgebietscode Marktgebiet L-Gas 1 Virtueller Handelspunkt Marktgebiet L-Gas 1 Kennung im Bilanzkreiscode Regelenergie-Bilanzkreiscode 1 21X Y701130ML0000P 37Z701130ML0000B L1 L1R Nachrichtentypen: Aequamus verwendet primär die aktuellen Nachrichtentypen, welche unter bzw. angezeigt werden. Ältere Versionen werden bei einem Versionswechsel ab dem Zeitpunkt der Gültigkeit kurzfristig für einen Übergangszeitraum unterstützt. Nachrichtentyp Kurzbeschreibung Version* NOMINT Übermittlung von Nominierungen 4.2 NOMRES Übermittlung von Nominierungsbestätigungen 4.2 ALOCAT Übermittlung von Allokationsnachrichten 5.2 IMBNOT Übermittlung von Imbalance Mitteilungen 5.1 TRANOT TSIMSG Zur Transaktionsmeldung von Salden/ Toleranzen/Überschreitungen/Mengen Zur Übermittlung des Fallgruppenwechsel und der Deklarationsliste a CONTRL Syntax- und Übertragungskontrollnachricht 1.3d APERAK Anwendungsfehler- und Anerkennungsmeldung 2.0e REQEST Übermittlung von Request Nachrichten (Bestellungen) 4.2 REQRES Übermittlung von Request Bestätigungs-Nachrichten 4.2 SSQNOT Übermittlung von MMMA 5.1 *HINWEIS: Aequamus ist nicht verpflichtet, auf Aktualisierungen der Nachrichtentypen hinzuweisen. 1 Gültig für alle COMM-Verträge ab dem , 6:00 Uhr - Seite 7 von 10 - Version: 1.3

8 Übergangsformate: Auf der Internetseite der Aequamus werden AEQ-Explorer bereitgestellt. Mit diesen Explorern können sowohl als auch XML-Nachrichten erzeugt werden. Folgende adresse gilt nur für den Empfang von XML-Nachrichten: Der Absender hat die jeweils aktuellste Version des AEQ-Explorer zu verwenden. Aequamus veröffentlicht diese unter Technische Kommunikationsverbindungen: 1. FTP/ISDN: Jeder Nutzer erhält nach bilateraler Absprache individuelle Zugangsinformationen. 2. Als Alternative: SMTP SMTP kann verwendet werden. In diesem Fall gilt folgende adresse für den Empfang von 3. AS2: Im Bedarfsfall sind bilaterale Absprachen mit der Aequamus GmbH notwendig. Allgemeines: Bitte teilen Sie uns Ihre möglichen Kommunikationsverbindungen, sowie einen technischen Ansprechpartner und Vertreter, an folgende adresse mit: Grundsätzlich wird für jeden neuen Partner ein Kommunikationstest durchgeführt. Dieser Test dient insbesondere der Überprüfung der 24/7-Erreichbarkeit des Partners. Dieser Test kann bis zu 5 Werktage in Anspruch nehmen. - Seite 8 von 10 - Version: 1.3

9 Anlage 2: Ansprechpartner und Erreichbarkeit reichbarkeit Bilanzkreisnetzbetreiber (BKN): - zu Vertragsfragen: Team Vertragsmanagement Tel.: Fax: vertragsfragen@aequamus.de - zur Nachrichtenabwicklung: Team Implementierung Tel.: Fax: implementierung@aequamus.de - zur Abrechnung: Team Abrechnung Tel.: Fax: abrechnung@aequamus.de - 24/7 Erreichbarkeit: Dispatching Tel.: Fax: dispatching_vp@aequamus.de - Seite 9 von 10 - Version: 1.3

10 Anlage 3: Commodity ty-bilanzkreisvertrag Firma: Commodity-Bilanzkreiscode - Seite 10 von 10 - Version: 1.3

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