astora GmbH & Co. KG Königstor Kassel

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1 Speichervertrag für Erdgas astora-pack / astora-add zwischen nachfolgend Speicherkunde genannt und astora GmbH & Co. KG Königstor Kassel nachfolgend astora genannt nachfolgend einzeln und/oder zusammen Vertragspartner genannt 1/5 Version Juni 2012 Vertrags-ID:

2 Inhaltsverzeichnis Präambel Speicherlokation Speicherprodukte Vertragszeitraum Vertragsabwicklung Salvatorische Klausel Vorrang des Speichervertrages Aufschiebende Bedingung; Realisierungsanspruch Bestandteile des Vertrages /5 Version Juni 2012 Vertrags-ID:

3 Präambel Der Speicherkunde und astora schließen nachfolgenden Speichervertrag auf Grundlage der Speicherzugangsbedingungen inklusive der Speicherspezifikation Jemgum in ihrer jeweils gültigen Fassung. Mit Abschluss des Speichervertrages räumt astora dem Speicherkunden das Recht ein, die nachfolgende Speicherlokation in dem hier geregelten Umfang zu nutzen. Der Erdgasspeicher Jemgum befindet sich derzeit in der Planungs- und Errichtungsphase. Daher steht die Wirksamkeit dieses Speichervertrages unter der aufschiebenden Bedingung der tatsächlichen Errichtung des Erdgasspeichers Jemgum inklusive der erforderlichen Speicheranbindungsleitungen. 1 Speicherlokation Der Speicherkunde kontrahiert das unter 2 aufgeführte Speicherprodukt der astora in der Speicherlokation Jemgum. 2 Speicherprodukte Der Speicherkunde kontrahiert in der unter 1 genannten Speicherlokation der astora nachstehendes Speicherprodukt gemäß der Beschreibung der entsprechenden Speicherspezifikation zum dort festgelegten Entgelt: astora-pack Anzahl Bündel: Einspeicherleistung [kwh/h]: Ausspeicherleistung [kwh/h]: Arbeitsgasvolumen [kwh]: Speicherperiode astora-add Einspeicherleistung [kwh/h]: Ausspeicherleistung [kwh/h]: Arbeitsgasvolumen [kwh]: Speicherperiode 3/5 Version Juni 2012 Vertrags-ID:

4 Unabhängig vom zuvor genannten Starttag beginnt die Speicherperiode erst mit Beginn der Gaserstbefüllung der ersten Kavernen. Dieser ist für den geplant. Der zuvor genannte Endtag bleibt von einer Verschiebung des Starttages unberührt. Der Speicherkunde ist berechtigt, eine Verlängerung der Speicherperiode sowie eine Erhöhung der Speicherkapazitäten dieses Speichervertrages bis zum Ablauf des dritten Monats nach dem ersten Starttag der zuvor genannten Speicherprodukte mit Wirkung zu einem folgenden Monatsanfang verbindlich anzufragen. 3 Vertragszeitraum 1. Sofern der Speichervertrag unter Nutzung des Speicherportals abgeschlossen wurde, tritt er mit dem Zugang der Buchungsbestätigung beim Speicherkunden gemäß 10 der Speicherzugangsbedingungen in Kraft. 2. Sofern der Speichervertrag ohne Nutzung des Speicherportals abgeschlossen wurde, tritt er mit dem Zugang des von astora unterzeichneten Speichervertrages beim Speicherkunden gemäß 13 der Speicherzugangsbedingungen in Kraft. 3. Der Speichervertrag endet mit Ablauf des spätesten Endtages der unter 2 aufgeführten Speicherprodukte. 4 Vertragsabwicklung Die Einzelheiten der Vertragsabwicklung sind in den Vertragsabwicklungsbedingungen (Anhang der Speicherzugangsbedingungen) geregelt. Bezug nehmend auf diese Regelungen werden die zur Vertragsabwicklung erforderlichen Parameter dieses Speichervertrages wie folgt vereinbart: Kommunikationsweg Kommunikationsformat Nominierungsverfahren 5 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Speichervertrages oder seiner Anlagen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die Vereinbarung und die Anlagen im Übrigen davon unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen in einem geeigneten Verfahren durch andere, ihrem wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Bestimmungen zu ersetzen. Dies gilt entsprechend bei Regelungslücken. 4/5 Version Juni 2012 Vertrags-ID:

5 6 Vorrang des Speichervertrages Wenn und soweit sich Abweichungen und/oder Widersprüche zwischen den Regelungen dieses Speichervertrages und den Regelungen der Speicherzugangsbedingungen ergeben, gehen im Zweifel die Regelungen dieses Speichervertrages vor. 7 Aufschiebende Bedingung; Realisierungsanspruch 1. Die Wirksamkeit dieses Speichervertrages steht unter der aufschiebenden Bedingung der tatsächlichen Errichtung des Erdgasspeichers Jemgum inklusive der erforderlichen Speicheranbindungsleitungen. 2. Die Vertragspartner sind sich einig, dass der Abschluss dieses Speichervertrages keine Verpflichtung von astora zur tatsächlichen Errichtung des Erdgasspeichers Jemgum darstellt. Daher verzichten die Vertragspartner bereits jetzt auf sämtliche Ansprüche gegeneinander die aus dem Nichteintreten der unter Ziffer 1 genannten aufschiebenden Bedingung resultieren können und werden sich von allen Ansprüchen Dritter gegenseitig freistellen. 8 Bestandteile des Vertrages Die folgenden Dokumente in der jeweils gültigen Fassung sind wesentlicher Bestandteil dieses Speichervertrages: Speicherzugangsbedingungen der astora nebst Anhang Speicherspezifikation der unter 1 genannten Speicherlokation Zuständigkeitsmeldung astora Zuständigkeitsmeldung Speicherkunde Kassel, Datum astora GmbH & Co. KG Ort, Datum Speicherkunde Name Name Name 5/5 Version Juni 2012 Vertrags-ID:

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