Produkte und Entgelte

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1 Annex III zu den AGBSD Produkte und Entgelte Artikel 1 Speicherkapazitäten EGD bietet folgende Speicherprodukte an: Gebündelte Speicherkapazitäten, fest Ungebündelte Speicherkapazitäten, fest Ungebündelte Speicherkapazitäten, unterbrechbar Gebündelte Speicherkapazitäten sind nur als feste Speicherkapazitäten verfügbar. Ungebündelte Speicherkapazitäten sind sowohl als feste, als auch als unterbrechbare Speicherkapazitäten verfügbar. Potentielle Speicherkunden, die Verbindliche Speicheranfragen für feste Speicherkapazitäten gestellt haben und darüber hinaus auch unterbrechbare Speicherkapazitäten buchen möchten, haben Vorrang vor solchen potentiellen Speicherkunden, die verbindliche Speicheranfragen nur für unterbrechbare Kapazitäten stellen. a) Gebündelte Speicherkapazitäten EGD bietet folgende Speicherbündel an, bei denen die drei Komponenten zueinander in einem bestimmten, festen Verhältnis zueinander stehen: Maximale Befüllleistung (Einspeicherleistung) kwh/h Maximale Ausspeicherleistung kwh/h Arbeitsgaskapazität 20 GWh Speicherbündel können nur auf fester Basis gebucht werden. b) Ungebündelte Speicherkapazitäten, fest und unterbrechbar Ungebündelte Speicherkapazitäten sind sowohl als feste, als auch als unterbrechbare Speicherkapazitäten verfügbar und jede der drei Komponenten (Einspeicherleistung, Ausspeicherleistung und Arbeitsgasvolumen) stehen unabhängig voneinander zur Verfügung. 1

2 Artikel 2 Entgelt Die Vergütung für die Speicherkapazitäten setzt sich wie folgt zusammen: - einem Speicherentgelt für die Bereitstellung von Speicherkapazitäten gegenüber dem Speicherkunden, das nachfolgend in lit. a) näher ausgeführt ist; - einem variablen Entgelt, das den Betriebskosten für die tatsächliche Einspeicherung entspricht, das nachfolgend in lit. c) näher ausgeführt ist; und - einem jährlichen Systemdienstleistungsentgelt, das nachfolgend in lit. d) näher ausgeführt ist. a) Speicherentgelt für jährliche Produkte Produkte Basisentgelt für das jährliche Speicherentgelt (basierend auf 2014/2015) Einheit 1 Speicherbündel, fest - 1 SBU (Speicherbündel Unit) (S 0 ) pro Speicherjahr 2 Ungebündelte Speicherkapazitäten, fest - Einspeicherleistung Ausspeicherleistung Arbeitsgasvolumen /GWh/Jahr 3 Ungebündelte Speicherkapazitäten, unterbrechbar - Einspeicherleistung Ausspeicherleistung Arbeitsgasvolumen /GWh/Jahr Die Preise für Speicherbündel (Produkt Nr. 1) setzen sich wie folgt zusammen: 26 % des Preises entfällt auf die Ausspeicherleistung, 40 % auf die Einspeicherleistung und 34 % auf das Arbeitsgasvolumen. Die Preise für feste Ungebündelte Speicherkapazitäten (Produkt Nr. 2) ergeben sich aus den Preisen für Speicherbündel unter Anwendung eines Zuschlags von 15 % auf das Arbeitsgasvolumen und einem Zuschlag von 30 % auf die Einspeicher- und Ausspeicherleistung. Die Preise für unterbrechbare Ungebündelte Speicherkapazitäten 2

3 (Produkt Nr. 3) betragen 50 % des Preises für feste Ungebündelte Speicherkapazitäten. Das Speicherentgelt ist - vorbehaltlich von Einschränkungen gemäß 13 der AGBSD - ein festes Entgelt auf Jahresbasis, das jedoch in stündliche Entgelte gemäß 13 dieser AGBSD umgerechnet werden kann. EGD stellt monatlich ein Zwölftel (1/12) des jährlichen, festen Speicherentgelts in Rechnung. Hat der Speichervertrag eine Vertragslaufzeit von weniger als 12 Monaten oder umfasst das erste oder das letzte Jahr der Vertragslaufzeit eines Speichervertrages kein volles Speicherjahr, ist das Speicherentgelt, das für diese Zeiträume zu zahlen ist, zeitanteilig (basierend auf einem Speicherjahr von 365 Tagen) zu berechnen; dies ist nachstehend in lit. e) näher ausgeführt. Das jährliche feste Speicherentgelt ist vom Speicherkunden an EGD unabhängig davon zu zahlen, ob die Speicherkapazitäten tatsächlich genutzt werden; diese spiegeln sich in dem variablen Entgelt wieder, vgl. lit. c) unten. b) Anpassung des Speicherentgelts für mehrjährige Produkte Die in 2 (a) dieses Annex genannten Entgelte gelten für das Speicherjahr 2014/2015. Im Falle länger geltender Produkt werden die Entgelte jährlich mit Wirkung zum Beginn des Speicherjahres gemäß der folgenden Formel geändert: : Jährliches vom Speicherkunden für den betreffenden Speicher zu zahlendes Speicherentgelt. : Basisentgelt für das im Speichervertrag vereinbarte jährliche Speicherentgelt. : Jährlicher Durchschnittswert des Index der Erzeugerpreise für gewerbliche Produkte im Kalenderjahr, das dem betreffenden neuen Speicherjahr vorausgeht. Der Preisindex für gewerbliche Produkte ist veröffentlicht in der Fachserie 17 Reihe 2 Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz) (2010=100). : Wert des Index für das Kalenderjahr 2013 : Jährlicher Durchschnittswert des Verbraucherpreisindex im Kalenderjahr, das dem betreffenden neuen Speicherjahr vorausgeht. Der 3

4 Verbraucherpreisindex ist veröffentlicht in der Fachserie 17 Reihe 7 Verbraucherpreisindizes für Deutschland (2010=100) : Wert des Index für das Kalenderjahr 2013 c) Variables Entgelt (V) EGD stellt dem Speicherkunden monatlich ein variables Entgelt in Rechnung. Dieses variable Entgelt entspricht den Betriebskosten, maßgeblich den Elektrizitätskosten während der Einspeicherung. Aus diesem Grund berechnet sich das variable Entgelt für die Betriebskosten auf Basis der vom betreffenden Speicherkunden tatsächlich in den Speicher eingespeicherten Erdgasmenge. Das zugrunde liegende variable Entgelt für das Speicherjahr 2014/2015 ist: = 0,54 /MWh Eingespeicherte Mengen Für darauf folgende Speicherjahre wird das variable Entgelt anhand folgender Formel ermittelt: Wobei: V n : Variable Kosten in /MWh für das betreffende Speicherjahr. V n 1 : Variable Kosten in /MWh für das unmittelbar vorausgehende Speicherjahr V o :: Die zugrunde liegenden variablen Kosten in /MWh wie für den Zeitraum vom 1. April 2013, 6:00 Uhr morgens, bis zum 1. April 2014, 6:00 Uhr morgens definiert. G n : Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte im Energieversorgungssektor veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt (verfügbar unter GENESIS Online, Code GP09-351) für das volle Kalenderjahr, das dem betreffenden neuen Speicherjahr vorausgeht. G n-1: Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte im Energieversorgungssektor veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt (verfügbar unter GENESIS Online, Code GP09-351), für das volle Kalenderjahr, das G n vorausgeht. 4

5 Z n : Ist in /MWh angegeben und berechnet sich wie folgt: Die Elektrizitätskosten bezogen auf die Einspeicherung von Gas in während des Speicherjahres - 1 werden geteilt durch die Anzahl MWh der von den EGD-Kunden während des Speicherjahres - 1 eingespeicherten Mengen und V n 1 sodann hiervon abgezogen. Diese Berechnung erfolgt 2 Monate nach Ende Dezember, und die Daten werden gegenüber den EGD-Kunden kommuniziert. Das variable Entgelt wird auf monatlicher Basis wie folgt ermittelt: Wobei: V: monatliches variables Entgelt in q: Eingespeicherte Menge, die für den jeweiligen Speicherkunden während eines Speichermonats eingespeichert wird. d) Systemdienstleistungsentgelt (En) Der Speicherkunde hat ferner ein Systemdienstleistungsentgelt zu zahlen, das die Implementierung des Speicherkunden in die EDV-Systeme von EGD, die Entgegennahme und Verifizierung von Nominierungen, das Führen eines Arbeitsgaskontos und die Fakturierung beinhaltet. Das Systemdienstleistungsentgelt ist ein festes jährliches Entgelt in Höhe von pro Speicherjahr. Das Systemdienstleistungsentgelt ist monatlich mit einem Zwölftel (1/12) des festen jährlichen Speicherdienstleistungsentgelts abzurechnen. Lit. e) findet entsprechende Anwendung, soweit es sich um kurzfristige Speicherverträge oder längerfristige Speicherverträge handelt, bei denen das erste oder das letzte Jahr der Vertragslaufzeit eines Speichervertrages kein volles Speicherjahr umfasst. e) Speicherentgelt für kurzfristige Speicherverträge und längerfristige Speicherverträge, die nicht zu Beginn eines Speicherjahres beginnen und/oder enden Hat ein Speichervertrag eine Vertragslaufzeit von weniger als 12 Monaten oder umfasst die Vertragslaufzeit eines Speichervertrages im ersten oder letzten Jahr kein 5

6 volles Speicherjahr, ist das Speicherentgelt, das für diese Zeiträume zu zahlen ist, zeitanteilig (basierend auf einem Speicherjahr von 365 Tagen) gemäß der folgenden Formel zu berechnen: Speicheren tgelt 365 Tage off 365 line Jahresspeicherentgelt Tage off line meint die Tage innerhalb eines Speicherjahres, für die kein Speichervertrag existiert. Vorstehendes findet auch auf das Systemdienstleistungsentgelt entsprechende Anwendung. Für das variable Entgelt gemäß vorstehender lit. c) gilt dies jedoch nicht. Artikel 3 Vertragsstrafen Wie in 7 (2) der AGBSD geregelt, ist der Speicherkunde verpflichtet, ab dem Ende der Vertragslaufzeit die nachfolgende Vertragsstrafe zu zahlen, wenn der Speicherkunde sein Arbeitsgaskonto zum Ende der Vertragslaufzeit nicht auf den Stand Null (0) gebracht hat: Für jeden Tag, an dem noch Arbeitsgas des (ehemaligen) Speicherkunden im Speicher verbleibt, hat der ehemalige Speicherkunde einen Betrag an EGD zu zahlen, der dem Zweifachen des tageweise anteiligen - Speicherentgelts, das für Arbeitsgaskapazität für Ungebündelte Speicherkapazitäten zahlbar ist (siehe Produkt Nr. 2 unter Artikel 2 a)), entspricht, das für das im Speicher verbliebene Arbeitsgas angefallen wäre, und zwar solange, bis das betreffende Arbeitsgas ausgespeichert worden ist. *** 6

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