Verfahrensbedingungen für das Chiffreverfahren zur Vermarktung von Speicherkapazitäten
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- Axel Hochberg
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1 Verfahrensbedingungen für das Chiffreverfahren zur Vermarktung von Speicherkapazitäten im Speicher Xanten über Stand Februar 2015 Inhaltsverzeichnis I. Einleitung... 2 II. Produktbeschreibung... 2 III. Anwendbare Verfahrensbedingungen... 4 IV. Ablauf des Verfahrens... 5 V. Vertragsabschluss... 5 VI. Bonitätsprüfung... 6 VII. Rechtliche Hinweise... 6 VIII. Zeitplan... 8 IX. Ansprechpartner... 8 Copyright 2015 RWE Gasspeicher GmbH. Alle Rechte vorbehalten. 1
2 I. Einleitung Die RWE Gasspeicher GmbH (nachstehend RGS genannt) nutzt zur Vermarktung von Speicherkapazitäten im Speicher Xanten die europäische Handelsplattform Mit dem Speicher Xanten hat die RWE Gasspeicher GmbH die Möglichkeit, im Rahmen dieses Chiffreverfahrens sehr flexibel nutzbare Speicherkapazitäten ohne Einschränkungen durch Ein- oder Ausspeicherkennlinien anzubieten. Zusätzlich wird es den Speicherkunden durch die Einstellung von zwei Produkten in der Auktion ermöglicht, sich für oder gegen ein variables Entgelt zu entscheiden. Über den Anschluss an das Fernleitungsnetz der Thyssengas GmbH im Marktgebiet Net Connect Germany (NCG) bieten diese angebotene Produkte den Speicherkunden vielfältigste Nutzungsmöglichkeiten. II. Produktbeschreibung Die beiden eigestellten Produkte I und II unterscheiden sich ausschließlich hinsichtlich des variablen Speicherentgeltes. 1. Folgende Speicherkapazitäten sind Gegenstand des Chiffreverfahrens: Produkt I und Produkt II werden in Form von identischen Speicherpaketen auf fester Basis mit zusätzlicher Einspeicher- sowie Ausspeicherleistung auf unterbrechbarer Basis angeboten. Speicherkunden bieten sich durch diese Produkte vielfältige Möglichkeiten insbesondere für eine kurzfristige Optimierung des Gashandelsportfolios und die Realisierung von extrinsischen Werten im Gashandelsgeschäft. Jedes Speicherpaket besteht aus Arbeitsgasvolumen, Ein- und Ausspeicherleistung in folgender Größenordnung: Speicherpaket Xanten, 2015 Produktgröße Arbeitsgasvolumen, fest m³ Einspeicherleistung, fest Ausspeicherleistung, fest Einspeicherleistung, unterbrechbar Ausspeicherleistung, unterbrechbar 11 m³/h 43 m³/h 5 m³/h 15 m³/h Speicherkunden haben die Möglichkeit sowohl für das Produkt I als auch für die Produkt II mindestens ein Speicherpaket und bis zu maximal 500 Speicherpakete zu kontrahieren. Insgesamt werden für das Produkt I und das Produkt II in Summe maximal 500 Speicherpakete im Rahmen des Chiffreverfahrens vergeben. Der Buchungszeitraum beginnt am , 06:00 Uhr und endet am , 06:00 Uhr. Beide Produkte beinhalten keine Einspeicherkennlinie sowie keine Ausspeicherkennlinie. Copyright 2015 RWE Gasspeicher GmbH. Alle Rechte vorbehalten. 2
3 2. Speicherentgelte a. Produkt I: Für das Produkt I wird ein Speicherentgelt fix entsprechend dem Angebot des Speicherkunden im Rahmen dieses Chiffreverfahrens fällig. Es fällt kein Speicherentgelt variabel an. b. Produkt II: Für das Produkt II wird ein Speicherentgelt fix entsprechend dem Angebot des Speicherkunden im Rahmen dieses Chiffreverfahrens fällig. Darüber hinaus zahlt der Speicherkunde ein nutzungsabhängiges Speicherentgelt variabel, das sich wie folgt berechnet: Monatliches variables Speicherentgelt [Euro/Monat] = 0,50 [Euro/MWh] / x eingespeichertes Erdgas [kwhgas/monat]. 3. Weitere Produktmerkmale Die Ein- und Ausspeisekapazitäten im angrenzenden Transportnetz der Thyssengas GmbH sind nicht Bestandteil des Speicherproduktes. Für die Buchung von Ein- und Ausspeisekapazitäten für die Übergabepunkte Xanten - 1 (UGS-E) und Xanten - 2 (UGS-A) wenden Sie sich bitte an den angrenzenden Transportnetzbetreiber Thyssengas GmbH. Copyright 2015 RWE Gasspeicher GmbH. Alle Rechte vorbehalten. 3
4 III. Anwendbare Verfahrensbedingungen 4. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Regelungen, die als wesentlicher Bestandteil auf dieses Chiffreverfahren und die Angebotsabgabe der Bieter Anwendung finden: Dokument Definition Quelle Store-x AGB Verfahrensbedingungen AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Handel mit Kapazitätsrechten der store-x Storage Capacity Exchange GmbH. Die Store-x AGB gelten für die Nutzung der Internetplattform store-x. Die Store-x AGB gelten in der jeweils aktuellen Fassung, Stand der aktuellsten Version: 06. August Verfahrensbedingungen für das Chiffreverfahren zur Vermarktung von Speicherkapazitäten im Speicher Xanten über Stand Februar 2015 Die Verfahrensbedingungen beschreiben die Regelungen für die Teilnahme am und die Durchführung des Chiffreverfahrens. Diese Verfahrensbedingungen gelten vorrangig vor den AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Zugang zu den von der RGS betriebenen Erdgasspeichern, Stand Vorliegend Copyright 2015 RWE Gasspeicher GmbH. Alle Rechte vorbehalten. 4
5 IV. Ablauf des Verfahrens 1. Vor Abgabe eines Angebots muss der Bieter als Teilnehmer auf der Handelsplattform store-x unter registriert sein. 2. Die Aufforderungsfrist des Chiffreverfahrens startet am um 10:00 Uhr und endet am um 14:00 Uhr; Bieter können Ihre Angebote innerhalb der Aufforderungsfrist abgeben. 3. Das abgegebene Angebot des Bieters ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Speichervertrages. Jedes berücksichtigungsfähige Angebot je Produkt muss enthalten: a) Anzahl Speicherpakete, ganzzahlig b) Speicherentgelt fix (je Paket) 4. Angebotsbewertung RGS wird alle berücksichtigungsfähigen Angebote bewerten und Speicherkapazitäten diskriminierungsfrei nach der Wirtschaftlichkeit der Angebote zuteilen. Abschnitt V Absatz 2 bleibt unberührt. V. Vertragsabschluss 1. Der Speichervertrag wird nach Maßgabe der Frist gemäß 12 Ziffer 1 bis 3 der Store-x AGB abgeschlossen, die unter veröffentlicht sind. 2. Im Rahmen des Chiffreverfahrens ist RGS berechtigt, aber nicht verpflichtet, eines der RGS von storex übermittelten Angebote anzunehmen. Die Angebotsannahme wird dem Bieter in Textform gemäß 126 b BGB übermittelt ( Angebotsannahmeerklärung ). Die Angebotsannahme durch RGS erfolgt bis zum , 15:00 Uhr. 3. Unter der Voraussetzung, dass der Bieter nicht verpflichtet ist, eine Sicherheit gemäß Kreditlimit (Kap. VI. Bonitätsprüfung) zu leisten, kommt der Speichervertrag mit dem Zugang der Angebotsannahmeerklärung der RGS beim Bieter zustande. 4. Falls der Bieter verpflichtet ist, eine Sicherheit gemäß Kreditlimit (Kap. VI. Bonitätsprüfung) zu leisten, kommt der Speichervertrag unter der aufschiebenden Bedingung ( 158 Abs. 1 BGB) zustande, dass der Bieter innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach Erhalt der Anforderungsmitteilung über die Sicherheitsleistung durch RGS die gesamte Sicherheitsleistung in der erforderlichen Höhe erbringt. Copyright 2015 RWE Gasspeicher GmbH. Alle Rechte vorbehalten. 5
6 VI. Bonitätsprüfung 1. RGS führt ein Bonitätsprüfungsverfahren gemäß der Anlage Bonitätsprüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der RWE Gasspeicher GmbH für den Zugang zu den von der RGS betriebenen Erdgasspeichern, Stand durch. 2. Alle im Rahmen des Bonitätsprüfverfahrens erforderlichen Informationen müssen RGS innerhalb von 3 Werktagen nach Angebotsannahme durch RGS vorliegen. Die Unterlagen können bereits im Vorfeld des Chiffreverfahrens zur Prüfung eingereicht werden. VII. Rechtliche Hinweise 1. Diese Verfahrensbedingungen regeln die Teilnahme und Durchführung des Chiffreverfahrens gemäß 12 Store-x AGB. Die Verfahrensbedingungen regeln ausdrücklich nicht die Rechte und Pflichten in Bezug auf den Betrieb der Handelsplattform durch store-x. RGS haftet demnach in keiner Hinsicht für durch store-x bereitgestellte Dienstleistungen gemäß den Store-x AGB. Von diesem Haftungsausschluss ist insbesondere die Haftung von RGS für jedwede Form fehlerhaft kommunizierter Daten oder falscher Übermittlungen durch store-x gemäß 12 Ziff. 1 d) Store-x AGB sowie für jegliche Fehlfunktionen, technische Störungen und / oder Betriebsausfälle der Handelsplattform, wobei der Haftungsausschluss ausdrücklich nicht auf diese Fälle beschränkt ist. 2. Jede Form der Zusammenarbeit zwischen Bietern, ihren Partnern oder verbundenen Unternehmen, entweder direkt oder indirekt, mit dem Ziel, Einfluss auf das Ergebnis des Chiffreverfahrens zu nehmen, ist unzulässig. Eine unzulässige Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Bietern vor der Versteigerung kann zu einem Ausschluss dieser Bieter vom Verfahren führen. RGS behält sich das Recht vor, alle notwendigen Schritte zu tätigen, um ein solches Verhalten der Bieter zu verhindern. 3. In diesen Verfahrensbedingungen enthaltene Information dienen nur zu Informationszwecken. Die Bieter stimmen mit ihrer Teilnahme am Verfahren zu, keine der in diesen Verfahrensbedingungen enthaltenen Information zu kopieren, zu reproduzieren, zu modifizieren, zu verteilen, oder die enthaltenen Informationen anderweitig als in diesen Verfahrensbedingungen erlaubt, ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch RGS zu verwenden. 4. RGS haftet nicht für Fehlfunktion und/oder technische Störungen der store-x Plattform vor und während des Prozesses der Implementierung des Chiffreverfahrens. Im Falle dass technische Probleme, die mit dem Gebrauch und der Funktion der store-x Plattform verbunden sind, vor oder während der Durchführung eines Chiffreverfahrens auftreten, kann RGS das Chiffreverfahren nach eigenem Ermessen jederzeit abbrechen. Copyright 2015 RWE Gasspeicher GmbH. Alle Rechte vorbehalten. 6
7 5. RGS haftet nur bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. RGS haftet nicht für Schäden aus Pflichtverletzungen, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des vertraglichen Partners selbst, seiner gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Verrichtungsgehilfen beruhen. 6. RGS haftet im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten für Sach- und Vermögensschäden nur, soweit RGS, ihre gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben. Im Falle von Sach- und Vermögensschäden aufgrund einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von RGS auf die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden des Vertragspartners beschränkt. 7. Bei Verstößen der RGS gegen ideelle vertragliche Pflichten haftet RGS nur für Sach- und Vermögensschäden, soweit RGS, ihre gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben. 8. Im Falle von Sach- und Vermögensschäden, die durch grobe Fahrlässigkeit von RGS, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten und Verrichtungsgehilfen verursacht werden, ist die Haftung von RGS, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten und Verrichtungsgehilfen entsprechend Absatz (7) auf den typischer- und vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden des Vertragspartners beschränkt. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. 9. Die Haftung von RGS gemäß den zwingenden Vorschriften des Haftpflichtgesetzes oder des Produkthaftungsgesetzes sowie anderer obligatorischer gesetzlicher Bestimmungen bleibt von den vorstehenden Haftungsausschlüssen und Haftungsbegrenzungen unberührt. 10. Die Absätze (5) bis (9) sind auch zugunsten der persönlichen Haftung der gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der RGS anwendbar. 11. Alle Bieter verpflichten sich jegliche Informationen, welche Sie in Zusammenhang mit dem Chiffreverfahren erhalten, streng vertraulich zu behandeln. 12. Alle Zeitangaben beziehen sich auf die Mitteleuropäische Zeit ( MEZ / MESZ ). 13. Diese Verfahrensbedingungen einschließlich aller Anlagen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Dortmund. 14. Sofern eine Bestimmung dieser Verfahrensbedingungen oder ihrer Anlagen ganz oder teilweise ungültig, unwirksam oder undurchführbar ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die ungültige, unwirksame oder undurchführbare Bestimmung gilt soweit gesetzlich zulässig als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für eventuelle unbeabsichtigte Regelungslücken in diesen Verfahrensbedingungen. Copyright 2015 RWE Gasspeicher GmbH. Alle Rechte vorbehalten. 7
8 VIII. Zeitplan , 10:00 Uhr Veröffentlichung dieser Verfahrensbedingungen und der AGB auf , 10:00 Uhr Beginn der Aufforderungsfrist , 14:00 Uhr Ende der Aufforderungsfrist. Bis einschließlich , 15:00 Uhr Bis einschließlich , 16:00 Uhr Innerhalb fünf (5) Arbeitstagen nach Aufforderung zur Sicherheitsleistung durch RGS Angebotsannahme durch RGS und ggf. Anforderungsmitteilung zur Erbringung einer Sicherheitsleistung. Bereitstellung der Unterlagen zur Durchführung der Bonitätsprüfung durch erfolgreichen Bieter Bereitstellung der Sicherheitsleistung durch erfolgreichen Bieter. IX. Ansprechpartner Für Rückfragen zu unserem angebotenen Speicherprodukt im Rahmen dieses Chiffreverfahrens stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner im RGS Speichervertriebs-Team sind: Sabine Vahley +49 (231) Sascha Zawisla +49 (231) Jörg Albers +49 (231) Postanschrift: RWE Gasspeicher GmbH Flamingoweg Dortmund Copyright 2015 RWE Gasspeicher GmbH. Alle Rechte vorbehalten. 8
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