Produkte und Entgelte

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1 Annex III zu den AGBSD Produkte und Entgelte Artikel 1 Speicherkapazitäten EGD bietet folgende Speicherprodukte an: Gebündelte Speicherkapazitäten, fest Ungebündelte Speicherkapazitäten, fest Ungebündelte Speicherkapazitäten, unterbrechbar Gebündelte Speicherkapazitäten sind nur als feste Speicherkapazitäten verfügbar. Ungebündelte Speicherkapazitäten sind sowohl als feste, als auch als unterbrechbare Speicherkapazitäten verfügbar. Potentielle Speicherkunden, die Verbindliche Speicheranfragen für feste Speicherkapazitäten gestellt haben und darüber hinaus auch unterbrechbare Speicherkapazitäten buchen möchten, haben Vorrang vor solchen potentiellen Speicherkunden, die verbindliche Speicheranfragen nur für unterbrechbare Kapazitäten stellen. a) Gebündelte Speicherkapazitäten EGD bietet folgende Speicherbündel an, bei denen die drei Komponenten zueinander in einem bestimmten, festen Verhältnis zueinander stehen: Maximale Befüllleistung (Einspeicherleistung) kwh/h Maximale Ausspeicherleistung kwh/h Arbeitsgaskapazität 21,19 GWh Speicherbündel können nur auf fester Basis gebucht werden. b) Ungebündelte Speicherkapazitäten, fest und unterbrechbar Ungebündelte Speicherkapazitäten sind sowohl als feste, als auch als unterbrechbare Speicherkapazitäten verfügbar und jede der drei Komponenten (Einspeicherleistung, Ausspeicherleistung und Arbeitsgasvolumen) stehen unabhängig voneinander zur Verfügung. 1

2 Artikel 2 Entgelt Die Vergütung für die Speicherkapazitäten setzt sich wie folgt zusammen: - einem Speicherentgelt für die Bereitstellung von Speicherkapazitäten gegenüber dem Speicherkunden, das nachfolgend in lit. a) näher ausgeführt ist; - einem variablen Entgelt, das den Betriebskosten für die tatsächliche Einspeicherung entspricht, das nachfolgend in lit. b) näher ausgeführt ist; und - einem jährlichen Systemdienstleistungsentgelt, das nachfolgend in lit. c) näher ausgeführt ist. a) Speicherentgelt für jährliche Produkte (aa) Basisentgelt Produkte Basisentgelt für das jährliche Speicherentgelt (basierend auf 2016/2017) Einheit 1 Speicherbündel, fest - 1 SBU (Speicherbündel Unit) ,00 (S 0 ) pro Speicherjahr 2 Ungebündelte Speicherkapazitäten, fest - Einspeicherleistung 3.050,67 /MWh/h/Jahr - Ausspeicherleistung 1.138,16 /MWh/h/Jahr - Arbeitsgasvolumen 2.435,68 /GWh/Jahr 3 Ungebündelte Speicherkapazitäten, unterbrechbar - Einspeicherleistung 1.525,33 /MWh/h/Jahr - Ausspeicherleistung 569,08 /MWh/h/Jahr - Arbeitsgasvolumen 1.217,84 /GWh/Jahr Die Preise für Speicherbündel (Produkt Nr. 1) setzen sich wie folgt zusammen: 26 % des Preises entfällt auf die Ausspeicherleistung, 40 % auf die Einspeicherleistung und 34 % auf das Arbeitsgasvolumen. Die Preise für feste Ungebündelte Speicherkapazitäten (Produkt Nr. 2) ergeben sich aus den Preisen für Speicherbündel unter Anwendung eines Zuschlags von 15 % auf das Arbeitsgasvolumen und einem Zuschlag von 30 % auf die Einspeicher- und Ausspeicherleistung. Die Preise für unterbrechbare Ungebündelte Speicherkapazitäten 2

3 (Produkt Nr. 3) betragen 50 % des Preises für feste Ungebündelte Speicherkapazitäten. Das Speicherentgelt ist - vorbehaltlich von Einschränkungen gemäß 13 der AGBSD - ein festes Entgelt auf Jahresbasis, das jedoch in stündliche Entgelte gemäß 13 dieser AGBSD umgerechnet werden kann. EGD stellt monatlich ein Zwölftel (1/12) des jährlichen, festen Speicherentgelts in Rechnung. Hat der Speichervertrag eine Vertragslaufzeit von weniger als 12 Monaten oder umfasst das erste oder das letzte Jahr der Vertragslaufzeit eines Speichervertrages kein volles Speicherjahr, ist das Speicherentgelt, das für diese Zeiträume zu zahlen ist, zeitanteilig (basierend auf einem Speicherjahr von 365 Tagen) zu berechnen; dies ist nachstehend in lit. d) näher ausgeführt. Das jährliche feste Speicherentgelt ist vom Speicherkunden an EGD unabhängig davon zu zahlen, ob die Speicherkapazitäten tatsächlich genutzt werden; diese spiegeln sich in dem variablen Entgelt wieder, vgl. lit. c) unten. bb) Anpassung des Speicherentgelts für mehrjährige Produkte 1. Indexierung des Speicherentgelts Die in Artikel 2 (a) (aa) dieses Annex III genannten Entgelte gelten für das Speicherjahr 2016/2017. Im Falle länger geltender Produkte werden die Entgelte jährlich mit Wirkung zum Beginn des Speicherjahres gemäß der folgenden Formel geändert: : Jährliches vom Speicherkunden für den betreffenden Speicher zu zahlendes Speicherentgelt. : Basisentgelt für das im Speichervertrag vereinbarte jährliche Speicherentgelt. : Jährlicher Durchschnittswert des Index der Erzeugerpreise für gewerbliche Produkte im Kalenderjahr, das dem betreffenden neuen Speicherjahr vorausgeht. Der Preisindex für gewerbliche Produkte ist veröffentlicht in der Fachserie 17 Reihe 2 Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz) (2010=100). : Wert des Index für das Kalenderjahr

4 : Jährlicher Durchschnittswert des Verbraucherpreisindex im Kalenderjahr, das dem betreffenden neuen Speicherjahr vorausgeht. Der Verbraucherpreisindex ist veröffentlicht in der Fachserie 17 Reihe 7 Verbraucherpreisindizes für Deutschland (2010=100) : Wert des Index für das Kalenderjahr Erhöhung des Speicherentgelts anlässlich geänderter Marktgegebenheiten EGD ist ferner berechtigt, das Speicherentgelt (in der zum betreffenden Zeitpunkt geltenden Höhe gemäß Artikel 2 a) (aa) i.v.m. (bb) Ziff.1) mit Wirkung zum Beginn des folgenden Speicherjahres gemäß der in der nachstehenden Tabelle dargestellten Formel zu erhöhen, wenn die Notierungen (quotations) der Sommer/Winter Spanne (Summer/Winter spread) für das kommende Speicherjahr ( SW Spread ) am virtuellen Handelspunkt der Title Transfer Facility für Erdgas in den Niederlanden ( TTF ) einen Anstieg von mehr als 6.23 /MWh verzeichnen. Diese Erhöhung anlässlich geänderter Marktgegebenheiten (Marktbelebung) ist eine einmalige Anpassung, die - wie in der unten stehenden Tabelle dargestellt 10 % nicht überschreiten kann. Hierzu wird der SW Spread für eine Periode beginnend am 1. September und endend am 30. November ( Feststellungszeitraum ) festgestellt. Die Spanne ist gemäß der nachstehenden Formel festzustellen, und zwar für jeden Tag des Feststellungszeitraums, für den die erforderliche forward-nominierung am TTF auf ICIS European Spot Gas Markets (EGSM) veröffentlich ist: SW Spread(d) = absoluter Wert des [ (Bid TTF winter(d) + Offer TTF winter(d))/2 - (Bid TTF summer(d) + Offer TTF Summer(d))/2 ] Wobei (d) sich auf jeden relevanten Tag bezieht, für den entsprechende Notierungen (quotations) auf ICIS European Spot Gas Markets (ESGM) während des Feststellungszeitraums veröffentlich sind ( Maßgeblicher Tag ). Der gerundete Mittelwert aus der Summe der für jeden Maßgeblichen Tag ermittelten SW Spanne ist der SW Spread. 4

5 Erhöhung des Speicherentgelts (in der zum betreffenden Zeitpunkt geltenden Höhe gemäß Artikel 2 a) (aa) i.v.m. (bb) Ziff.1) SW Spread 6,23 /MWh 0% SW Spread > 6,23 /MWh +10% b) Variables Entgelt (V) 1. Variables Entgelt basierend auf Betriebskosten Das vom Speicherkunden zu zahlende Variable Entgelt (V) entspricht den Betriebskosten, die EGD im Zusammenhang mit der tatsächlichen Einspeicherung, die vom Speicherkunden gemäß den Regelungen des Speichervertrags verlangt wird, entstehen ( Betriebskosten ); die Betriebskosten betreffen lediglich die Kosten für Stromverbrauch (basierend auf den für jeden Einspeichervorgang verfügbaren Daten). Das Variable Entgelt für ein bestimmtes Speicherjahr, basierend auf den Betriebskosten wie oben ausgeführt, wird nach näherer Maßgabe der Regelungen in nachfolgender Ziffer 3 ermittelt. 2. Vorauszahlung auf das Variable Entgelt Der Speicherkunde hat monatliche Vorauszahlungen auf das Variable Entgelt wie folgt zu leisten: Die Vorauszahlung auf das Variable Entgelt für das Speicherjahr 2016/2017 berechnet sich gemäß nachfolgender Tabelle: Spanne ( i ) Füllstand (%) Einspeicherkosten ( /MWh) 1 <10 0,15 2 >= 10 and < 45 0,27 3 >= 45 and < 65 0,42 4 >= 65and <85 0,6 5 >= 85 0,8 EGD stellt den Füllstand täglich unter Berücksichtigung des vortägigen Arbeitsgas- Kontostandes des Speicherkunden fest. Die Einspeicherkosten werden entsprechend tagesscharf berechnet. Jeden Monat wir EGD dem Speicherkunden die monatliche Vorauszahlung auf das Variable Entgelt gemäß der nachfolgenden Formel in Rechnung stellen: 5

6 Wobei: : monatliche Vorauszahlung auf das Variable Entgelt in IC i : Die Einspeicherkosten bezüglich der Spanne i" für den betreffenden Füllstand gemäß vorstehender Tabelle : Die während eines Speichermonats für den Speicherkunden Eingespeicherten Mengen (in MWh) Beispiel: Wenn der Speicherkunde während eines bestimmten Monats 100 MWh einspeichert und sich zu dieser Zeit der Füllstand in der 3. Spanne befindet und dann noch 200 MWh einspeichert, während sich zu dieser Zeit der Füllstand in der 4. Spanne befindet, hat der Speicherkunde folgende Vorauszahlung zu leisten: 0,42 x ,6 x 200 = Jährlicher Ausgleich Innerhalb von drei Monaten nach Ende des betreffenden Speicherjahres (1. April 6:00 Uhr (morgens)) bzw. dem Vertragsende (falls dieses nicht auf das Ende eines Speicherjahres fällt), wird EGD dem Speicherkunden die Betriebskosten zur Verfügung stellen. Falls die Betriebskosten höher (bzw. niederiger) sind als das, was EGD dem Speicherkunden bereits gemäß vorstehender Ziffer 2 in Rechnung gestellt hat ( Gesamtvorauszahlungsbetrag ) wird EGD dem Speicherkunden eine Schlussrechnung (bzw. eine Gutschrift) über die Differenz zwischen Betriebskosten und Gesamtvorauszahlungsbetrag stellen. Diese ist dann innerhalb von 30 Werktagen nach Stellung der Rechnung/Gutschrift zu begleichen / zu erstatten. Stellen. 4. Anpassung der Einspeicherkosten in nachfolgenden Speicherjahren Für Speicherjahre nach dem Speicherjahr 2016/2017 werden die in der obigen Tabelle unter Ziffer 2 aufgeführten Einspeicherkosten multipliziert mit (G n /G 2015 ) Wobei: G n : Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte im Energieversorgungssektor veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt (verfügbar unter GENESIS Online, Code GP09-351) für das volle Kalenderjahr, das dem betreffenden neuen Speicherjahr vorausgeht. G 2015: Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte im Energieversorgungssektor veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt (verfügbar unter GENESIS Online, Code GP09-351), für das volle Kalenderjahr Diese Berechnung erfolgt zwei Monate nach Ende Dezember, und die neuen 6

7 Einspeicherkosten (für jede Spanne) werden dem Speicherkunden mitgeteilt. c) Systemdienstleistungsentgelt (En) Der Speicherkunde hat ferner ein Systemdienstleistungsentgelt zu zahlen, das die Implementierung des Speicherkunden in die EDV-Systeme von EGD, die Entgegennahme und Verifizierung von Nominierungen, das Führen eines Arbeitsgaskontos und die Fakturierung beinhaltet. Das Systemdienstleistungsentgelt ist ein festes jährliches Entgelt in Höhe von pro Speicherjahr. Das Systemdienstleistungsentgelt ist monatlich mit einem Zwölftel (1/12) des festen jährlichen Speicherdienstleistungsentgelts abzurechnen. Lit. d) findet entsprechende Anwendung, soweit es sich um kurzfristige Speicherverträge oder längerfristige Speicherverträge handelt, bei denen das erste oder das letzte Jahr der Vertragslaufzeit eines Speichervertrages kein volles Speicherjahr umfasst. d) Speicherentgelt für kurzfristige Speicherverträge und längerfristige Speicherverträge, die nicht zu Beginn eines Speicherjahres beginnen und/oder enden Hat ein Speichervertrag eine Vertragslaufzeit von weniger als 12 Monaten oder umfasst die Vertragslaufzeit eines Speichervertrages im ersten oder letzten Jahr kein volles Speicherjahr, ist das Speicherentgelt, das für diese Zeiträume zu zahlen ist, zeitanteilig (basierend auf einem Speicherjahr von 365 Tagen) gemäß der folgenden Formel zu berechnen: Speicheren tgelt 365 Tage off 365 line Jahresspeicherentgelt Tage off line meint die Tage innerhalb eines Speicherjahres, für die kein Speichervertrag existiert. Vorstehendes findet auch auf das Systemdienstleistungsentgelt entsprechende Anwendung. Für das variable Entgelt gemäß vorstehender lit. c) gilt dies jedoch nicht. Artikel 3 Vertragsstrafen Wie in 7 (2) der AGBSD geregelt, ist der Speicherkunde verpflichtet, ab dem Ende der Vertragslaufzeit die nachfolgende Vertragsstrafe zu zahlen, wenn der Speicherkunde sein Arbeitsgaskonto zum Ende der Vertragslaufzeit nicht auf den Stand Null (0) gebracht hat: 7

8 Für jeden Tag, an dem noch Arbeitsgas des (ehemaligen) Speicherkunden im Speicher verbleibt, hat der ehemalige Speicherkunde einen Betrag an EGD zu zahlen, der dem Zweifachen des tageweise anteiligen - Speicherentgelts, das für Arbeitsgaskapazität für Ungebündelte Speicherkapazitäten zahlbar ist (siehe Produkt Nr. 2 unter Artikel 2 a) (aa)), entspricht, das für das im Speicher verbliebene Arbeitsgas angefallen wäre, und zwar solange, bis das betreffende Arbeitsgas ausgespeichert worden ist. *** 8

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