VERGÜTUNGSVEREINBARUNG. zum Rahmenvertrag. zwischen dem. Verband der Agrargewerblichen Wirtschaft (VdAW) e.v. Wollgrasweg Stuttgart

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1 VERGÜTUNGSVEREINBARUNG zum Rahmenvertrag zwischen dem Verband der Agrargewerblichen Wirtschaft (VdAW) e.v. Wollgrasweg Stuttgart - nachfolgend auch VdAW oder Verband genannt - Kundennummer und der INTERSEROH Dienstleistungs GmbH Stollwerckstraße 9a Köln nachfolgend auch Interseroh genannt - der Verband und Interseroh nachfolgend gemeinsam auch als Parteien bezeichnet Präambel Der Verband der Agrargewerblichen Wirtschaft (VdAW) e.v. ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Stuttgart. Er hat die Zielsetzung, die allgemeinen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder (nachfolgend Mitgliedsunternehmen genannt) national und international wahrzunehmen, sowie die Mitglieder in fachlichen Fragen zu beraten und zu betreuen. Der Verband verfolgt hierbei keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.

2 Die Mitgliedsunternehmen sind zumeist Unternehmen, die Verpackungen im Geltungsbereich der VerpackV* herstellen und/oder in Verkehr bringen. Sie unterliegen hinsichtlich dieser Verpackungen den verpackungsrechtlichen Rücknahme- und Verwertungspflichten des 6 VerpackV für Verkaufsverpackungen. Interseroh betreibt in der Bundesrepublik Deutschland ein behördlich festgestelltes, flächendeckendes Entpflichtungssystem im Sinne des 6 Abs. 3 VerpackV (Duales System Interseroh DSI), das eine regelmäßige Abholung gebrauchter Verkaufsverpackungen beim privaten Endverbraucher oder in dessen Nähe gewährleistet. Die Parteien haben einen Rahmenvertrag ( Rahmenvertrag ) geschlossen, nach dem Interseroh beabsichtigt, den interessierten Mitgliedsunternehmen Angebote für eine Beteiligung am Dualen System Interseroh unterbreiten und mit diesen unmittelbar entsprechende Einzel- Dienstleistungsverträge ( Einzelverträge ) nach dem Rahmenvertrag als Anlage 1 beigefügten Muster zu schließen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien was folgt: 1 Vergütung (1) Für die nach 1 des Rahmenvertrages vereinbarten Leistungen finden die folgenden Konditionen als Basiskonditionen Anwendung. Die Parteien stimmen jedoch ausdrücklich dahingehend überein, dass den Mitgliedsunternehmen im Einzelfall und nach Absprache andere Konditionen gewährt werden können. a) Für Mitgliedsunternehmen, die weniger als 100 Tonnen Glas pro Kalenderjahr auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in Verkehr bringen und im Dualen System Interseroh anmelden, gelten grundsätzlich die in Anlage 1 zu dieser Vereinbarung dargestellten Preise. b) Für Mitgliedsunternehmen, die mehr als 100 Tonnen Glas pro Kalenderjahr auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in Verkehr bringen und im Dualen System Interseroh anmelden, gelten grundsätzlich die in Anlage 2 zu dieser Vereinbarung dargestellten Preise. 2 Vertragsdauer, Kündigung Dieser Vertrag beginnt zum Er endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, bei Beendigung des zwischen den Parteien bestehenden Rahmenvertrags. 3 Schlussbestimmungen * Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (VerpackV - vom , BGBl. I, S. 2379, zuletzt geändert durch die Fünfte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung vom 2. April 2008 (BGBl. I S. 531 vom ).

3 (1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. (2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam bzw. undurchführbar sein oder werden oder sollten Regelungslücken bestehen, so bleibt die Wirksamkeit der Vereinbarung im übrigen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, eine durchführbare bzw. wirksame Bestimmung an die Stelle der undurchführbaren bzw. unwirksamen zu vereinbaren, die der undurchführbaren bzw. unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommt und dem Sinn des Vertrages entspricht. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken in diesem Vertrag. (3) Werden die beim Abschluss dieses Vertrages geltenden gesetzlichen Vorschriften mit Wirkung auf die Vertragsinhalte geändert oder aufgehoben oder werden neue gesetzliche Vorschriften mit Wirkung auf den Vertragsinhalt erlassen, so verpflichten sich beide Parteien soweit erforderlich bzw. sinnvoll, rechtzeitig vor dem Inkrafttreten, spätestens jedoch innerhalb von zwei Monaten nach Veröffentlichung der Verkündigung des neuen Rechtes, Verhandlungen zur Anpassung dieses Vertrages an die neue Rechtslage aufzunehmen. (4) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Köln. (5) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Vertragssprache ist Deutsch, auch wenn Korrespondenz in einer anderen Sprache geführt werden sollte. (6) Bei Abschluss dieses Vertrages können nicht alle Möglichkeiten, die sich aus der künftigen technischen oder wirtschaftlichen Entwicklung oder aus Änderungen von gesetzlichen Bestimmungen oder sonstigen für das Vertragsverhältnis wesentlichen Umständen ergeben können, vorausgesehen und erschöpfend geregelt werden. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass für ihre Zusammenarbeit die Grundsätze kaufmännischer Loyalität gelten. Sie sichern sich gegenseitig zu, die Vertragsvereinbarungen in diesem Sinne zu erfüllen und ggf. künftige Änderungen der Verhältnisse unter Heranziehung der allgemeinen Grundsätze von Treu und Glauben Rechnung zu tragen. Köln, den... Stuttgart, den...

4 INTERSEROH Dienstleistungs GmbH Verband der Agrargewerblichen Wirtschaft (VdAW) e.v. (Stempel, Unterschrift, Name und Vertretungsberechtigung) Anlage 1: Preisliste A Anlage 2: Preisliste B

5 Anlage 1 zur Vergütungsvereinbarung zum Rahmenvertrag mit dem VdAW: Preisliste A Preisliste Duales System Interseroh Material Preis in / t Glas, bis 100 t/a 39,00 Papier / Pappe / Karton 121,00 Weißblech 197,00 Aluminium 513,00 Getränkekartonverbunde 534,00 Sonstige Verbunde 651,0 Kunststoffe 935,00 Naturmaterialien 89,00

6 Anlage 2 zur Vergütungsvereinbarung zum Rahmenvertrag mit dem VdAW: Preisliste B Preisliste Duales System Interseroh Material Preis in / t Glas, ab 100 t/a 37,40 Papier / Pappe / Karton 121,00 Weißblech 197,00 Aluminium 513,00 Getränkekartonverbunde 534,00 Sonstige Verbunde 651,0 Kunststoffe 935,00 Naturmaterialien 89,00

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