Schulungstermine 2019
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- Björn Sommer
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1 Schulungstermine 2019 Für das erste Quartal 2019 sind folgende Schulungstermine geplant: Werkstattschulung KW Datum Ort Schulungs Nr. 1. Schulung Januar 2019 (jeweils 1 Tag) 2. Schulung Februar 2019 (jeweils 1 Tag) 3. Schulung Noch offen Goldhofer AG, Memmingen 2.0 Goldhofer AG, Memmingen 2.0 Goldhofer Schulungswoche * KW Datum Ort 1. Schulung Februar 2019 Goldhofer AG, Memmingen 2. Schulung März 2019 Goldhofer AG, Memmingen 3. Schulung Mai 2019 Goldhofer AG, Memmingen * Die Details zu den Kursinhalten können Sie dem beigefügten Schulungskatalog entnehmen Schulungen in der Goldhofer Schulungswoche 1. Schulungswoche Datum Tag Thema Schulungs Nr Montag Fahrzeugtechnik Dienstag Fahrzeugtechnik Mittwoch Ladungssicherung nach VDI Donnerstag Ladungssicherung nach VDI Freitag Betriebssicherheitsverordnung / DGUV Vorschrift 70 / Rangieren, Rückwärtsfahren und Nachlenken Samstag Betriebssicherheitsverordnung / DGUV Vorschrift 70 / Rangieren, Rückwärtsfahren und Nachlenken Goldhofer Aktiengesellschaft Donaustraße Memmingen/Germany 1 / 3
2 Schulungstermine 2019 Schulungen in der Goldhofer Schulungswoche 2. Schulungswoche Datum Tag Thema Schulungs Nr Montag Fahrzeugtechnik und Genehmigungen / Vorschriften im Umgang mit einem Großraum- und Schwertransport Dienstag Fahrzeugtechnik und Genehmigungen / Vorschriften im Umgang mit einem Großraum- und Schwertransport Mittwoch Betriebssicherheitsverordnung / DGUV Vorschrift 70 / Rangieren, Rückwärtsfahren und Nachlenken Donnerstag Betriebssicherheitsverordnung / DGUV Vorschrift 70 / Rangieren, Rückwärtsfahren und Nachlenken Freitag Ladungssicherung und Arbeitsschutz am Fahrzeug / Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Vorschrift Samstag Ladungssicherung und Arbeitsschutz am Fahrzeug / Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Vorschrift , Kosten: Preise Nr. Schulung Teilnehmer max. Preis pro TN 1.0 Fahrzeugtechnik 10 99, Werkstattschulung (pro Tag) 8 125, Computerschulungen EasyLoad EasyParts EasyVersion EasyTrack Nach Bedarf Nach Aufwand 4.0 Ladungssicherung nach VDI 2700 (1 Tag) , Ladungssicherung nach VDI 2700a (2 Tage) , Genehmigungen / Vorschriften im Umgang mit einem Großraumund Schwertransport 6.1 Arbeitsschutz am Fahrzeug / Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Vorschrift Betriebssicherheitsverordnung / DGUV Vorschrift 70 / Rangieren, Rückwärtsfahren und Nachlenken , , ,00 Goldhofer Aktiengesellschaft Donaustraße Memmingen/Germany 2 / 3
3 Schulungstermine 2019 Preise Nr. Schulung Teilnehmer max. Preis pro TN Fahrzeugtechnik und Genehmigungen / Vorschriften im Umgang mit einem Großraum- und Schwertransport Ladungssicherung und Arbeitsschutz am Fahrzeug / Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Vorschrift Modulschulung nach BKrFQG Modul 1 bis , ,00 min. 12 max ,00 Anmerkung: Die Anmeldefrist endet 2 Wochen vor Schulungsbeginn. Bei zu wenig Anmeldungen für einen Lehrgang behalten wir uns das Recht vor, den Lehrgang kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden die bisherigen angemeldeten Teilnehmer unverzüglich benachrichtigt. Die einzelnen Schulungen können auch je nach Bedarf miteinander kombiniert werden. Die Schulungsorte sind in unserem Schulungsprospekt ersichtlich. Soll eine Schulung direkt vor Ort durchgeführt werden, erstellen wir Ihnen gerne ein auf Sie zugeschnittenes Angebot. Für die Modulschulungen nach BKrFQG müssen es mindestens 12 Teilnehmer sein, die maximale Teilnehmerzahl beträgt 25 Personen. Für bestimmte Schulungen können staatliche Förderungen in Anspruch genommen werden. Für Auskünfte zu diesen Schulungen und den Förderungsmöglichkeiten steht Ihnen jederzeit unser Schulungsleiter Herr Thomas Dietz zur Verfügung. Ansprechpartner: Thomas Dietz Goldhofer Aktiengesellschaft Donaustraße Memmingen / Germany Tel: Fax: Mob: Thomas.Dietz@goldhofer.com Goldhofer Aktiengesellschaft Donaustraße Memmingen/Germany 3 / 3
4 SCHULUNGEN DER GOLDHOFER AKADEMIE
5 VORWORT Die Anforderungen hinsichtlich der Fahrzeugtechnik und der gesetzlichen Vorschriften (z.b. Fahrpersonal, Vorschriften, Ladungssicherung ) an das Personal werden immer höher und die Sanktionen bei Nichtbeachtung der Vorschriften werden immer restriktiver. Beachten Sie hierzu die am 1. Januar 2017 in Kraft getretene VO (EU) 2016 / 403. Daher ist gut ausgebildetes Personal eine wichtige Grundlage für Ihren Erfolg. Sie reduzieren dadurch nicht nur Kosten, sondern stärken zugleich auch Ihre Wettbewerbsfähigkeit, erhöhen die Kundenzufriedenheit und binden damit Ihre Kunden. Die Goldhofer AG bietet mit ihrer Goldhofer Akademie in Zusammenarbeit mit dem Verkehrssicherheitsteam ein modulares Schulungsprogramm zur Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter an, welches sowohl in Einzelmodulen als auch im Paket gebucht werden kann. 1
6 DIE SCHULUNGEN DER GOLDHOFER AKADEMIE IM ÜBERBLICK 1. FAHRZEUGTECHNIK 2. WERKSTATTSCHULUNG 3. SOFTWARE 3.1 easyload 3.2 easyparts 3.3 easytrack 3.4 easyversion Seite 3 Seite 4 Seite LADUNGSSICHERUNG 5. GENEHMIGUNG 6. ARBEITSSCHUTZ & UNTERWEISUNG AM FAHRZEUG 6.1 gemäß Betriebssicherheitsverodnung & DGUV Vorschrift gemäß Betriebssicherheitsver ordnung & DGUV Vorschrift 70 & Rangieren, Rückwärtsfahren und Nachlenken Seite 9 Seite 10 Seite MODULSCHULUNG NACH BKrFQG Seite
7 1. FAHRZEUGTECHNIK Viele LKW-Fahrer und Fahrerinnen würden gerne Großraum- oder Schwertransporte fahren. Zur professionellen und korrekten Bedienung dieser großen und schweren Fahrzeuge ist jedoch einiges an Hintergrundwissen notwendig. Dieses Schulungsmodul dient dazu, den FahrerInnen und dem Bedienpersonal alle Funktionen und technischen Hintergründe des Fahrzeugs sowie alle Kenntnisse, die für eine sichere und professionelle Bedienung des Fahrzeugs notwendig sind, zu vermitteln. TEILNEHMER: Fahrer und Fahrerinnen Fuhrparkleitung Werkstattpersonal SCHULUNGSORT: Goldhofer Akademie mit Neufahrzeug Vor Ort am eigenen Fahrzeug DAUER: 1-3 Tage (fahrzeugabhängig) 3
8 2. WERKSTATTSCHULUNG Auch die besten Fahrzeuge brauchen Pflege, Wartung oder müssen repariert werden. Für eine professionelle und sichere Durchführung einer Reparatur bildet gut ausgebildetes Werkstattpersonal die Grundlage. Wir vermitteln Ihnen das notwendige Wissen in den Bereichen Hydraulik, Elektrik, Pneumatik und Mechanik in unserem Schulungsmodul Werkstattschulung. Hier lernen Werkstattleiter, Meister und Mechaniker wie Goldhofer Fahrzeuge gepflegt, gewartet und repariert werden. TEILNEHMER: Werkstattleiter Meister Mechaniker SCHULUNGSORT: Goldhofer Akademie Vor Ort DAUER: 3-5 Tage (in Abhängigkeit von Fahrzeug und Vorkenntnissen) 4
9 3. COMPUTERPROGRAMME Einen Großraum oder Schwertransport durchzuführen, ist keine leichte Aufgabe - unsere Software erleichtert Ihnen die tägliche Arbeit. 3.1 EASY LOAD easyload unterstützt Sie dabei, die Platzierung der Ladung auf dem Fahrzeug zu planen. Sie sehen sofort alle wichtigen Daten wie z.b. Achslasten, Gesamtgewicht und Fahrzeugbelastung. Gesetzliche Vorgaben können dadurch einfach eingehalten werden. Der entsprechende Lastfall als ausgedrucktes Begleitdokument vereinfacht dem Fahrpersonal die Arbeit und hilft somit, Zeit und Kosten zu sparen. In vielen Genehmigungen ist dieser Ausdruck mittlerweile bereits eine verpflichtende Auflage. Auch eine Fahrzeugkontrolle durch die Behörden wird dadurch vereinfacht und beschleunigt. TEILNEHMER: Disponenten Fuhrparkleiter Transportleiter/-planer SCHULUNGSORT: Goldhofer Akademie Vor Ort DAUER: 4 Stunden 5
10 3.2 EASY PARTS easyparts vereinfacht die Arbeit des Werkstattpersonals für die Wartung und Reparatur erheblich, da Zeichnungen, Stücklisten und viele weitere Fahrzeuginformationen sofort einsehbar sind und direkte Ausdrucke von beispielsweise Zeichnungen und Schaltplänen möglich sind. Die Online-Ersatzteilbestellung funktioniert einfach und komfortabel. TEILNEHMER: Werkstattleiter Mechaniker Fuhrparkleiter SCHULUNGSORT: Goldhofer Akademie Vor Ort DAUER: 3 Stunden 6
11 3.3 EASY VERSION easyversion beinhaltet alle technisch möglichen Kombinationen von THP-Modulfahrzeugen und unterstützt Sie so bei Umbaumaßnahmen. Diese Umbaupläne erlauben Ihnen einen schnellen Zugriff auf alle wichtigen Informationen, welche für einen zügigen Umbau benötigt werden und helfen Ihnen dabei Stillstandszeiten durch Umbau auf eine Minimum zu reduzieren. TEILNEHMER: Werkstattleiter Mechaniker Fahrer und Fahrerinnen Fuhrparkleiter Transportleiter/-planer SCHULUNGSORT: Goldhofer Akademie Vor Ort DAUER: 3 Stunden 7
12 3.4 EASY TRACK easytrack ist die innovative Lösung zur Transportprozessplanung (TPP) und simuliert Durchfahrten an Engstellen wie Kreuzungen und Kreisverkehren. Damit wird deutlich, ob eine Strecke für den geplanten Transport geeignet ist. Dies minimiert den Aufwand für kostspielige Streckenvermessungen. Um auf die enorm umfassenden Möglichkeiten von easytrack eingehen zu können, bedarf es einer intensiven Schulung. TEILNEHMER: Mitarbeiter, die Transporte planen SCHULUNGSORT: Goldhofer Akademie Vor Ort DAUER: 1-1,5 Tage 8
13 4. LADUNGSSICHERUNG INHALTE Rechtliche Vorschriften und anerkannte Regeln der Technik zur Ladungssicherung Physikalische Grundlagen Transportfahrzeug und Transportmittel die richtige Lastverteilung Arten der Ladungssicherung Ermittlung der erforderlichen Sicherungskräfte Handhabung der Zurrmittel Praktische Übungen (Fahrzeug und/oder Schulungsanhänger) Ausbildungsinhalte bezüglich Kundenspezieller Ladungen TEILNEHMER: Fahrpersonal Verantwortliche Personen Fuhrparkleiter Transportleiter/-planer SCHULUNGSORT: Goldhofer Akademie Vor Ort DAUER: 1 Tag (VDI 2700) 2 Tage (VDI 2700a) 9
14 5. GENEHMIGUNG VORSCHRIFTEN IM UMGANG MIT EINEM GROSSRAUM- UND SCHWERTRANSPORT INHALTE Pflichten von Fuhrparkleiter und Disponenten - organisatorische Erfordernisse Ausnahmegenehmigung gem. 70 StVZO (Grundlagen, Bedingungen, Auflagen) Ausnahmegenehmigung gem. 46 Abs.1 Nr.2 und 46 Abs.1 Nr.5 StVO sowie Erlaubnis gem. 29 Abs. 3 StVO (Grundlagen, Inhalte der Bescheide, Verantwortlichkeiten und Verstöße) Aufgaben des Fahrpersonals im Umgang mit den Ausnahmegenehmigungen Zulässige Ladung - was ist unteilbare Ladung? Kenntlichmachung der Ladung TEILNEHMER: Disponenten Firmeninterne Genehmigungsabteilung Verantwortliche Fuhrparkleiter Transportplaner SCHULUNGSORT: Goldhofer Akademie Vor Ort DAUER: 1 Tag 10
15 6. ARBEITSSCHUTZ AM FAHRZEUG 6.1 BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG UND DGUV VORSCHRIFT 70 INHALTE Rechtliche Vorschriften Unterweisung nach 70 StVZO Abfahrkontrolle Kenntnis über nötige Zusatzausrüstung ( 70 StVZO) richtiges Benutzen von Fahrzeugen Mängelfeststellung Be- und Entladen Gefahrenbereiche am Fahrzeug Kuppeln von Fahrzeugen richtiges Ein- und Aussteigen in Fahrzeuge sicheres Umbauen und teleskopieren Sicherheitssysteme, Rückwärtsfahren und Einweisen Beleuchtung (Nachtarbeit) Warnzeichen, Einsatz von Warnkleidung richtige Absicherung von Fahrzeugen (Verhalten im Pannenfall, Einsatz von Begleitfahrzeugen) Ladungssicherung TEILNEHMER: Fahrpersonal Fuhrparkleiter Transportleiter/-planer SCHULUNGSORT: Goldhofer Akademie Vor Ort DAUER: 1 Tag 11
16 6.2 BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG UND DGUV VORSCHRIFT 70 UND RANGIEREN, RÜCKWÄRTSFAHREN, NACHLENKEN INHALTE Unterweisung gemäß 70 StVZO Arbeitssicherheit am Großraum - und Schwertransport Abfahrkontrolle Kenntnis über nötige Zusatzausrüstung ( 70 StVZO) Kenntnis über die richtige Bedienung des Fahrzeuges (Nachlenken/Teleskopieren/Zwangslenkung) Ein- und Ausfahren im Kreisverkehr Abbiegen und Vorbeifahrt an Hindernissen Sicherheitssysteme Wahrnehmung und Sensomotorik Routine als Gefahrenmoment Stress und Stressabbau Bewusstseinsschärfung Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen richtiges Verhalten bei einem Unfall (Absicherung/Einsatz von Begleitfahrzeugen) Praktische Ausbildung TEILNEHMER: Fahrpersonal Disponenten Verantwortliche Fuhrparkleiter Transportleiter/-planer SCHULUNGSORT: Goldhofer Akademie Vor Ort DAUER: 1,5 Tage 12
17 7. MODULSCHULUNG NACH BKrFQG MODUL 1 - Wirtschaftliches Fahren MODUL 2 - Ladungssicherung MODUL 3 - Sozialvorschriften und Transportrecht MODUL 4 - Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz MODUL 5 - Image, Marktordnung, Kriminalität MODUL 6 - Der Tag am LKW TEILNEHMER: Fahrpersonal gemäß der Kennzahl 95 SCHULUNGSORT: Goldhofer Akademie Vor Ort beim Kunden ( je nach Bundesland) DAUER: 7 Std. gemäß dem Lehrplan nach dem BKrFQG 13
18 MODUL 1 WIRTSCHAFTLICHES FAHREN 1.1 ZIEL: Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung, Drehmomentkurven, Leistungskurven, spezifische Verbrauchskurven eines Motors, optimaler Nutzungsbereich des Drehzahlmessers, optimaler Drehzahlbereich beim Schalten. 1.2 ZIEL: Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs, um es zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen, insbesondere: Besonderheiten der Zweikreisbremsanlage mit pneumatischer Übertragungseinrichtung, Grenzen des Einsatzes der Bremsanlagen und der Dauerbremsanlage, kombinierter Einsatz von Brems- und Dauerbremsanlage, bestes Verhältnis zwischen Geschwindigkeit und Getriebeübersetzung, Einsatz der Trägheit des Kraftfahrzeugs, Einsatz der Bremsanlagen im Gefälle, Verhalten bei Defekten 1.3 ZIEL: Optimierung des Kraftstoffverbrauchs durch Anwendung der Kenntnisse gemäß den Nummern 1.1 und
19 MODUL 2 LADUNGSSICHERUNG 1.4 ZIEL: Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftfahrzeugs, insbesondere: bei der Fahrt auf das Kraftfahrzeug wirkende Kräfte, Einsatz der Getriebeübersetzung entsprechend der Belastung des Kraftfahrzeugs und dem Fahrbahnprofil, Berechnung der Nutzlast eines Kraftfahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination, Berechnung des Nutzvolumens, Verteilung der Ladung, Auswirkungen der Überladung auf die Achse, Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt, Arten von Verpackungen und Lastträgern, Kenntnisse über die wichtigsten Kategorien von Gütern, bei denen eine Ladungssicherung erforderlich ist, Feststell- und Verzurrtechniken, Verwendung der Zurrgurte, Überprüfung der Haltevorrichtungen, Einsatz des Umschlaggeräts, Abdecken mit einer Plane und Entfernen der Plane. MODUL 3 SOZIALVORSCHRIFTEN UND TRANSPORTRECHT 2.1 ZIEL: Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraft- oder Personenverkehr, insbesondere: höchstzulässige Arbeitszeiten in der Verkehrsbranche; Grundsätze, Anwendung und Auswirkungen der Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und Nr. 3821/85; Sanktionen für den Fall, dass der Fahrtenschreiber nicht benutzt, falsch benutzt oder verfälscht wird; Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen für den Güterkraft- oder Personenverkehr: Rechte und Pflichten der Fahrerinnen und Fahrer von Kraftfahrzeugen im Bereich der Grundqualifikation und der Weiterbildung. 2.2 ZIEL: Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr, insbesondere: Beförderungsgenehmigungen, Verpflichtungen im Rahmen der Musterverträge für die Güterbeförderung, Erstellen von Beförderungsdokumenten, Genehmigungen im internationalen Verkehr, Verpflichtungen im Rahmen des CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr), Erstellen des internationalen Frachtbriefs, Überschreiten der Grenzen, Verkehrskommissionäre, besondere Begleitdokumente für die Güter. 15
20 MODUL 4 ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ 3.1 ZIEL: Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle, insbesondere: Typologie der Arbeitsunfälle in der Verkehrsbranche, Verkehrsunfallstatistiken, Beteiligung von Lastkraftwagen / Kraftomnibussen, menschliche, materielle und finanzielle Auswirkungen. 3.5 ZIEL: Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen. Verhalten in Notfällen: Einschätzung der Lage, Vermeidung von Nachfolgeunfällen, Verständigung der Hilfskräfte, Rettung von Verletzten und Leistung erster Hilfe, Reaktion bei Brand, Evakuierung von Bussen und Lastkraftwagen, Gewährleistung der Sicherheit aller Fahrgäste, Vorgehen bei Gewalttaten, Grundprinzipien für die Erstellung der einvernehmlichen Unfallmeldung. 3.3 ZIEL: Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen, insbesondere: Grundsätze der Ergonomie: gesundheitsbedenkliche Bewegungen und Haltungen, physische Kondition, Übungen für den Umgang mit Lasten, individueller Schutz. 3.4 ZIEL: Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung, insbesondere: Grundsätze einer gesunden und ausgewogenen Ernährung, Auswirkungen von Alkohol, Arzneimitteln oder jedem Stoff, der eine Änderung des Verhaltens bewirken kann, Symptome, Ursachen, Auswirkungen von Müdigkeit und Stress, grundlegende Rolle des Zyklus von Aktivität/Ruhezeit. 16
21 MODUL 5 IMAGE, MARKTORDNUNG, KRIMINALITÄT 3.2 ZIEL: Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen, insbesondere: allgemeine Information, Folgen für die Fahrerin oder den Fahrer von Kraftfahrzeugen, Vorbeugungsmaßnahmen, Checkliste für Überprüfungen, Rechtsvorschriften betreffend die Verantwortung der Unternehmer. 3.6 ZIEL: Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt, insbesondere: Verhalten des Fahrers und Ansehen des Unternehmens: Bedeutung der Qualität der Leistung der Fahrerin oder des Fahrers von Kraftfahrzeugen für das Unternehmen, unterschiedliche Rollen der Fahrerin oder des Fahrers von Kraftfahrzeugen, unterschiedliche Gesprächspartner der Fahrerin oder des Fahrers von Kraftfahrzeugen, Wartung des Fahrzeugs, Arbeitsorganisation, kommerzielle und finanzielle Konsequenzen eines Rechtsstreits. Wartung des Fahrzeugs, Arbeitsorganisation, kommerzielle und finanzielle Konsequenzen eines Rechtsstreits. 3.7 ZIEL: Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung, insbesondere: Kraftverkehr im Verhältnis zu bestimmten Verkehrsmitteln (Wettbewerb, Verlader) unterschiedliche Tätigkeiten im Kraftverkehr (gewerblicher Güterkraftverkehr, Werkverkehr, Transporthilfstätigkeiten), Organisation der wichtigsten Arten von Verkehrsunternehmen oder Transporthilfstätigkeiten, unterschiedliche Spezialisierungen (Tankwagen, Kühlwagen usw.), Weiterentwicklung der Branche (Ausweitung des Leistungsangebots, Huckepackverkehr, Subunternehmer usw.). 17
22 MODUL 6 DER TAG AM LKW 1.4 ZIEL: Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftfahrzeugs, insbesondere: bei der Fahrt auf das Kraftfahrzeug wirkende Kräfte, Einsatz der Getriebeübersetzung entsprechend der Belastung des Kraftfahrzeugs und dem Fahrbahnprofil, Berechnung der Nutzlast eines Kraftfahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination, Berechnung des Nutzvolumens, Verteilung der Ladung, Auswirkungen der Überladung auf die Achse, Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt, Arten von Verpackungen und Lastträgern, Kenntnisse über die wichtigsten Kategorien von Gütern, bei denen eine Ladungssicherung erforderlich ist, Feststell- und Verzurr Techniken, Verwendung der Zurrgurte, Überprüfung der Haltevorrichtungen, Einsatz des Umschlaggerätes, Abdecken mit einer Plane und Entfernen der Plane. 2.1 ZIEL: Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraft- oder Personenverkehr, insbesondere: höchstzulässige Arbeitszeiten in der Verkehrsbranche; Grundsätze, Anwendung und Auswirkungen der Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und Nr. 3821/85; Sanktionen für den Fall, dass der Fahrtenschreiber nicht benutzt, falsch benutzt oder verfälscht wird; Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen für den Güterkraft- oder Personenverkehr: Rechte und Pflichten der Fahrerinnen und Fahrer von Kraftfahrzeugen im Bereich der Grundqualifikation und der Weiterbildung. 3.1 ZIEL: Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle, insbesondere: Typologie der Arbeitsunfälle in der Verkehrsbranche, Verkehrsunfallstatistiken, Beteiligung von Lastkraftwagen/Kraftomnibussen, menschliche, materielle und finanzielle Auswirkungen. 3.5 ZIEL: Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen Verhalten in Notfällen: Einschätzung der Lage, Vermeidung von Nachfolgeunfällen, Verständigung der Hilfskräfte, Rettung von Verletzten und Leistung erster Hilfe, Reaktion bei Brand, Evakuierung von Bussen und Lastkraftwagen, Gewährleistung der Sicherheit aller Fahrgäste, Vorgehen bei Gewalttaten, Grundprinzipien für die Erstellung der einvernehmlichen Unfallmeldung. 18
23 We reserve the right to changes in construction for the purpose of technical improvement and on the basis of legal regulations. GOLDHOFER AKTIENGESELLSCHAFT Donaustrasse 95, Memmingen/Germany Telefon: Fax: Web: VERTRIEB Telefon Europa: Telefon International: SCHULUNGSKONZEPTE - flyer by SERVICE, ERSATZTEILE Telefon: Fax: service-transporttechnology@goldhofer.com
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