AMTSBLATT. Jahrgang 44/2017 Dienstag, 13. Juni 2017 Nr. 27 INHALTSVERZEICHNIS. Rhein-Erft-Kreis Bekanntmachung 3-5

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "AMTSBLATT. Jahrgang 44/2017 Dienstag, 13. Juni 2017 Nr. 27 INHALTSVERZEICHNIS. Rhein-Erft-Kreis Bekanntmachung 3-5"

Transkript

1 AMTSBLATT Jahrgang 44/2017 Dienstag, 13. Juni 2017 Nr. 27 INHALTSVERZEICHNIS Seite Rhein-Erft-Kreis 164. Bekanntmachung 3-5 der 13. Sitzung des Kreistages: Donnerstag, den um 17:00 Uhr, im großen Sitzungssaal (Ebene E KT 1), Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis, Willy-Brandt-Platz 1, Bergheim Bekanntmachung 6 Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH Die Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH hat am den Jahresabschluss 2016 festgestellt und über die Abdeckung des Jahresfehlbetrages durch den Rhein-Erft-Kreis gem. 17 des Gesellschaftsvertrages i.d.f. vom beschlossen. Kreisstadt Bergheim 166. Bekanntmachung 7 2. Sitzung des Wahlausschusses für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin am und der eventuell erforderlichen Stichwahl am Bekanntmachung 8 Flurbereinigung Bergheim - Az.: H - Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung Bekanntmachung 9-10 Öffentliche Wahlbekanntmachung Am 25. Juni 2017 findet die Bürgermeisterwahl der Kreisstadt Bergheim statt. Die Wahl dauert von Uhr bis Uhr. Herausgeber: Rhein-Erft-Kreis - Der Landrat Verantwortlich für den Druck: 01 Büro des Landrates, Willy-Brandt-Platz 1, Bergheim, Telefon / , Fax / , amtsblatt@rhein-erft-kreis.de Bezug über die o.a. Adresse - Jahresabonnement Euro 75,40 inkl. Porto - Kündigung des Bezuges nur für das folgende Jahr bis zum 30. November - Nachdruck bei Quellenangabe gestattet - Redaktionsschluss: montags Uhr. Das Amtsblatt wird auch auf den Internetseiten des Rhein-Erft-Kreises ( veröffentlicht.

2 AMTSBLATT Jahrgang 44/2017 Dienstag, 13. Juni 2017 Nr. 27 Bedburg 169. Bekanntmachung Flurbereinigung Jackerath, Az.: Ladung zur: I. Bekanntgabe des 1. Entwurfes zum Flurbereinigungsplan II. Bekanntgabe der neuen Feldeinteilung zum Erlass der vorläufigen Besitzeinweisung Veranlasst wurde die Veröffentlichung durch die Bezirksregierung Köln. Die Bezirksregierung weist darauf hin, dass die durchgeführten öffentlichen Bekanntmachungen der Flurbereinigung dienen und gem. 108 FlurbG i.v.m. 1 des Gesetzes über Kosten- und Abgabenfreiheit in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz, in Siedlungsverfahren sowie im Kleingartenwesen, von Gebühren, Steuern, Kosten und Abgaben befreit sind. Pulheim 170. Bekanntmachung Bekanntmachung der Abweichungssatzung der Stadt Pulheim vom gemäß 132 Nr. 4 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit 8 Absatz 3 der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Pulheim vom 18. Dezember 1987 in der zurzeit gültigen Fassung über die Merkmale der endgültigen Herstellung der Herstellung der Erschließungsanlage "Amselweg" in Pulheim 171. Bekanntmachung 16 Bekanntmachung der Stadt Pulheim über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Erschließungsanlage "Amselweg" in Pulheim Herausgeber: Rhein-Erft-Kreis - Der Landrat Verantwortlich für den Druck: 01 Büro des Landrates, Willy-Brandt-Platz 1, Bergheim, Telefon / , Fax / , amtsblatt@rhein-erft-kreis.de Bezug über die o.a. Adresse - Jahresabonnement Euro 75,40 inkl. Porto - Kündigung des Bezuges nur für das folgende Jahr bis zum 30. November - Nachdruck bei Quellenangabe gestattet - Redaktionsschluss: montags Uhr. Das Amtsblatt wird auch auf den Internetseiten des Rhein-Erft-Kreises ( veröffentlicht.

3 3 Der Rhein-Erft-Kreis Bergheim, Der Landrat BEKANNTMACHUNG Tagesordnung der 13. Sitzung des K r e i s t a g e s Donnerstag, den um 17:00 Uhr, im großen Sitzungssaal (Ebene E KT 1), Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis, Willy-Brandt-Platz 1, Bergheim A Öffentlicher Teil 1 EinwohnerInnen-Fragestunde 2 Berichte über Beratungsergebnisse von Gremien, in denen der Rhein-Erft- Kreis vertreten ist 2.1 Bericht gemäß Berichtspflicht nach 113 GO NW an den Kreistag Rhein-Erft und die Stadträte der Städte im Rhein-Erft-Kreis über die 135. Sitzung des Aufsichtsrates der REVG mbh am um Uhr 173/ Mitteilungen 3.1 Lokale Handlungskonzepte gegen Extremismus 19/2017 und 19/ Ergänzung 3.2 Sachstandsbericht Rheinquerung zwischen der A 555 und der A / Anzeige gem. Korruptionsbekämpfungsgesetz 230/ Anfragen 5 Ausschuss- und Gremienumbesetzung 5.1 Umbesetzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport - Antrag der Kreistagsfraktion FREIE WÄHLER/PIRATEN vom Umbesetzung in der Kommission Inklusion - Antrag der Kreistagsfraktion FREIE WÄHLER/PIRATEN vom Ausschussbesetzung - Antrag der CDU-Kreistagsfraktion vom Umbesetzung im Aufsichtsrat der WFG und im Umweltausschuss - Antrag der der CDU-Kreistagsfraktion vom Umbesetzung im Ausschuss für Umwelt, Kreisentwicklung und Energie - Schreiben des NABU vom / / Ergänzung 232/ Ergänzung 232/ Ergänzung 232/ Ergänzung

4 4 6 Änderung der Zuständigkeitsordnung der Ausschüsse - Gemeinsamer Antrag der Kreistagsfraktionen von CDU, GRÜNE und FDP vom Beschlussempfehlung des Kreisausschusses vom / Stellenplan Jobcenter Rhein-Erft / Verträge im Sozial- und Gesundheitsbereich 170/ Landschaftspläne 1, 2, 4 und 7 Einstellung von Landschaftsplan-Änderungsverfahren 6/ Landschaftspläne 1-8 des Rhein-Erft-Kreises Textliche Aktualisierung Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur öffentlichen Auslegung 169/ Genehmigung des Klimaschutzteilkonzeptes 191/ Erklärung der Kostenübernahme im Zusammenhang mit der Kanalerneuerung in Hürth-Gleuel 180/ Landesförderung von Integrationsleistungen für Kreise und kreisfreie Städte, die besonders von der Zuwanderung aus Südosteuropa betroffen sind - Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung - 185/ Erweiterungsbau der Heinrich-Böll-Schule in Frechen, außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung 237/ Außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung für die Beschaffung eines LKW für die Straßenmeisterei 238/2017 B Nichtöffentlicher Teil 1 Berichte über Beratungsergebnisse von Gremien, in denen der Rhein-Erft- Kreis vertreten ist 2 Mitteilungen 2.1 Erweiterung der Heinrich-Böll-Schule, An der Mergelskaul 20-22, Frechen hier: Auftragsvergabe von Erd- und Rohbauarbeiten 2.2 Vergabe der ÖPNV-Leistungen ab 2019, hier: Auswirkungen auf die Beteiligungen des Kreises 228/ / Ergänzung 3 Anfragen 4 Bestellung eines Prüfers des Prüfungsamtes 219/2017 Bekanntmachung der Sitzung des Kreistages vom Seite 2

5 5 5 Fehlbuchungen bei der Umsetzung des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB II) im IT-Verfahren A2LL und ALLEGRO im Jobcenter des Rhein-Erft-Kreises 6 Vergabe der Schulsozialarbeit an Berufskollegs und Förderschulen des Rhein-Erft-Kreises ab dem Schuljahr 2017/2018 an einen freien Träger 7 Erstattung von zurückgezahlter Umsatzsteuer für durchgeführte Potentialchecks in den Jahren 2012/ / / / Ergänzung Gez. Michael Kreuzberg Landrat Bekanntmachung der Sitzung des Kreistages vom Seite 3

6 6 Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH Willy-Brandt-Platz 1, Bergheim Amtsgericht Köln HRB Die Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH hat am den Jahresabschluss 2016 festgestellt und über die Abdeckung des Jahresfehlbetrages durch den Rhein-Erft-Kreis gem. 17 des Gesellschaftsvertrages i.d.f. vom beschlossen. Jahresabschluss und Lagebericht liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Willy-Brandt- Platz 1,50126 Bergheim, zur Einsichtnahme aus. Aus den Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung und dem Bestätigungsvermerk des mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes beauftragten Wirtschaftsprüfers lässt sich das Ergebnis der Prüfung wie folgt zusammenfassen: Bei der Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH, Bergheim, handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft i.s.d. 267 Abs. 1 und Abs. 4 HGB. Der Jahresabschluss wurde jedoch unter Berücksichtigung der Vorschriften für große Kapitalgesellschaften i.s.d. 267 Abs. 3 HGB erstellt. Damit sind auch die Vorschriften gem. 108 Abs. 1 Nr. 8 GO NW erfüllt. Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Bergheim, Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH Prof. Dr. Beate Braun Geschäftsführerin

7 7 Öffentliche Bekanntmachung 2. Sitzung des Wahlausschusses für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin am und der eventuell erforderlichen Stichwahl am Die zweite öffentliche Sitzung des Wahlausschusses für die Bürgermeisterwahl 2017 findet am Montag, um Uhr im Sitzungssaal des Rathauses (Raum 1.22), Bethlehemer Straße 9-11, Bergheim statt. Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen: 1. Feststellung des Ergebnisses der Bürgermeisterwahl der Stadt Bergheim Stadt Bergheim, Die Bürgermeisterin Fachbereich Zentraler Service Bergheim, gez. Ludes (Wahlleiter)

8 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Bezirksregierung Köln Köln, Dez. 33 Ländliche Entwicklung, Bodenordnung Zeughausstr Tel Flurbereinigung Bergheim Az.: H 8 Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung In dem Flurbereinigungsverfahren Bergheim, Rhein-Erft-Kreis werden hiermit gemäß 32 des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG- in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch das Jahressteuergesetz vom (BGBl. I S. 2794), die Ergebnisse der Wertermittlung für die dem Flurbereinigungsverfahren auf Grund des Einleitungsbeschlusses vom sowie der Änderungsbeschlüsse 1 bis 3 vom , und unterliegenden Flurstücke so festgestellt, wie sie ausgelegen haben und in dem Anhörungstermin am erläutert worden sind. Gründe Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung ist gemäß 32 FlurbG zulässig und gerechtfertigt. Die dem Flurbereinigungsverfahren unterliegenden Grundstücke sind nach Maßgabe der 27 ff. FlurbG bewertet worden. Die grundbuchmäßigen Eigentümer wurden darüber hinaus über die vorgenommene Bewertung ihrer Grundstücke durch Übersendung eines Einlagenachweises unterrichtet. Anläßlich von Einzelterminen standen Bedienstete der Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, zur Erteilung von Auskünften zur Verfügung. Die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke sind in dem Anhörungstermin am erläutert worden. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, Einwendungen gegen die Bewertung vorzubringen. Vorgebrachte Einwendungen wurden nach Erörterung der Sach- und Rechtslage wieder zurückgezogen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach seiner öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich bei der oder zur Niederschrift bei der unter Angabe des Aktenzeichens H einzulegen. Bezirksregierung Köln, Dezernat Köln Bezirksregierung Köln, Dezernat 33 Robert-Schuman-Str. 51, Aachen Sofern Sie über eine qualifizierte elektronische Signatur nach 2 Nummer 3 des Signaturgesetzes vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876) in der jeweils geltenden Fassung verfügen, können Sie den Rechtsbehelf auch elektronisch einlegen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte der Internet-Seite unter dem Punkt EGVP. Hinweise: Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten. Die besonderen technischen Voraussetzungen sind unter aufgeführt. Falls die Frist durch einen von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. (L.S.) Im Auftrag gez. Meul Reg.-Verm.-Rat

9 9 Öffentliche Wahlbekanntmachung Am 25. Juni 2017 findet die Bürgermeisterwahl der Kreisstadt Bergheim statt. Die Wahl dauert von Uhr bis Uhr. Das Wahlgebiet der Stadt Bergheim ist in 1 Wahlbezirk mit 47 Stimmbezirken eingeteilt. Die Zuordnung der Stimmbezirke und der Wahllokale, in dem der Wahlberechtigte sein Wahlrecht ausüben kann, ergibt sich aus den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 22. Mai 2017 bis 04. Juni 2017 zugestellt werden. Die Briefwahlvorstände treten zur Vorprüfung der Briefwahlunterlagen am um Uhr in verschiedenen Sitzungsräumen des Rathauses, Bethlehemer Straße 9 11, Bergheim zusammen. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ein gültiges Ausweisdokument zur Identifikation ihrer Person zur Wahl mitzubringen. Der Wahlvorstand gibt die Wahlbenachrichtigung den Wählern für eine ggf. durchzuführende Stichwahl zur Bürgermeisterwahl am wieder zurück. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum bereitgehalten werden. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme, so dass auf dem Stimmzettel immer nur ein Bewerber / eine Bewerberin für das Amt des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin gekennzeichnet werden kann. Der Stimmzettel ist weiß, mit schwarzem Aufdruck. Der Wähler gibt seine Stimmen in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch je ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich mach, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. Die Stimmzettel müssen vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass nicht erkannt werden kann, wie er gewählt hat. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Stimmbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Wähler, die einen Wahlschein für die Bürgermeisterwahl haben, können an der Wahl durch Stimmabgabe in jedem Stimmbezirk des Wahlbezirks oder durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich zusätzlich von der Stadt Bergheim die Briefwahlunterlagen (amtliche Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag) beschaffen. Die Wahlbriefe mit den Stimmzetteln im verschlossenen Stimmzettelumschlag und dem unterschriebenen Wahlschein sind so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zu übersenden, dass sie dort spätestens am Wahltag bis Uhr eingehen. Es wird darauf hingewiesen, dass am Wahltag selber keine Postzustellung erfolgt. Der Wahlbrief kann bis zu diesem Zeitpunkt auch beim Wahlbüro im Rathaus der Stadt Bergheim, Bethlehemer Straße 9-11, Bergheim abgegeben werden.

10 10 Nach geltendem Wahlrecht darf jeder Wahlberechtigte sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben ( 25 Kommunalwahlgesetz). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar ( 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Erreicht keiner der Bewerber für das Amt des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin die absolute Mehrheit, findet am eine Stichwahl statt. Hierfür gilt das zwischen dem und ausgelegte Wählerverzeichnis. Briefwähler müssen für die Stichwahl einen separaten Wahlschein beantragen, der zusammen mit den anderen Briefwahlunterlagen frühestens ab dem zugestellt wird. Stadt Bergheim, Die Bürgermeisterin Fachbereich Zentraler Service Bergheim, gez. Ludes (Wahlleiter)

11 Öffentliche Bekanntmachung Bezirksregierung Köln Köln, den Dezernat 33 Zeughausstraße Ländliche Entwicklung, Bodenordnung- Telefon: 0221 / Flurbereinigung Jackerath Az.: Ladung zur: I. Bekanntgabe des 1. Entwurfes zum Flurbereinigungsplan II. Bekanntgabe der neuen Feldeinteilung zum Erlass der vorläufigen Besitzeinweisung In der Flurbereinigung Jackerath finden die nachfolgenden Termine statt, zu denen die Beteiligten eingeladen werden. I. Bekanntgabe des 1. Entwurfes zum Flurbereinigungsplan In der Flurbereinigung Jackerath ist der Flurbereinigungsplan in der Fassung des 1. Entwurfes erstellt worden. Er fasst die Ergebnisse des Flurbereinigungsverfahrens zusammen und bestimmt, wie das Flurbereinigungsgebiet tatsächlich und rechtlich neu gestaltet wird. Die Teilnehmer erhalten einen Auszug aus dem 1. Entwurf des Flurbereinigungsplanes, der Ihre neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das Verhältnis Ihrer Gesamtabfindung zu dem von Ihnen Eingebrachten und die Ausgleiche und Entschädigungen nachweist. Die Beteiligten werden gebeten, ihre Nachweise, die sie per Post erhalten, zu den Terminen mitzubringen. Der 1. Entwurf zum Flurbereinigungsplan (Textlicher Teil, Nachweise und Karten) wird für die Beteiligten zur Einsichtnahme ausgelegt am Dienstag, und Mittwoch, jeweils in der Zeit von Uhr und von Uhr in der Gemeindeverwaltung Titz, Landstr. 4, Titz, Besprechungszimmer U 06 In dieser Zeit stehen Bedienstete der Flurbereinigungsbehörde (Bezirksregierung Köln, Dezernat 33) zur Erteilung von Auskünften zur Verfügung. Beteiligte können in diesem Termin den Antrag stellen, sich die neue Feldeinteilung in der Örtlichkeit anzeigen und erläutern zu lassen. Beteiligte am Flurbereinigungsverfahren sind gemäß 10 Nr. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) als Teilnehmer die Eigentümer und Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke und gemäß 10 Nr. 2 FlurbG die Nebenbeteiligten (siehe Hinweis am Ende des Schreibens). Teilnehmer erhalten einen Auszug aus dem 1. Entwurf zum Flurbereinigungsplan, der die von Ihnen eingebrachten Grundstücke (Einlagenachweis), sowie Ihre neuen Grundstücke und das Verhältnis Ihrer Gesamtabfindung zu dem von Ihnen Eingebrachten und die Ausgleiche und Entschädigungen nachweist (Abfindungsnachweis). Nebenbeteiligte erhalten einen Auszug aus dem 1. Entwurf zum Flurbereinigungsplan (Nebenbeteiligtennachweis), der ihre aus dem Grundbuch ersichtlichen Rechte und die diesbezüglichen Festsetzungen nachweist. An die Stelle der bisher haftenden, im Grundbuch eingetragenen alten Grundstücke, treten die im Nebenbeteilig-

12 12 tennachweis angegebenen Abfindungsgrundstücke. Rechte, die entbehrlich sind, werden durch den Flurbereinigungsplan gelöscht. Rechte, die durch den Flurbereinigungsplan neu begründet werden, sind im Nebenbeteiligtennachweis mit dem Hinweis Vorgesehene Neueintragung eingetragen. Gegen den Inhalt des 1. Entwurfes des Flurbereinigungsplanes, insbesondere gegen die Abfindungen, können im o. a. Auslegungstermin Einwendungen erhoben werden. Sollten die Beteiligten ihre Einwendungen nicht im Auslegungstermin vorbringen wollen, werden sie gebeten, diese spätestens bis einen Monat nach Ablauf des Auslegungstermins schriftlich der Flurbereinigungsbehörde unter der Angabe des Aktenzeichens: und Ihrer ONr. mitzuteilen. Falls die Beteiligten keinen der Termine wahrnehmen können, wird auf die Möglichkeit verwiesen, sich durch eine/n Bevollmächtigte/n vertreten zu lassen. Hierzu ist eine schriftliche Vollmacht mit beglaubigter Unterschrift vorzulegen. Die Beglaubigung kann von jeder dienstsiegelführenden Stelle vorgenommen werden (z.b. Gemeindeverwaltung). Die Beglaubigung ist gebührenfrei. Vollmachtsvordrucke können bei der Bezirksregierung Köln -Dezernat 33- angefordert werden. Befindet sich der Grundbesitz im Eigentum mehrerer Eigentümer, hierzu gehört auch das gemeinschaftliche Eigentum von Eheleuten, werden die Miteigentümer gebeten, eine/n gemeinsame/n Bevollmächtigte/n zu bestellen, die / der ihre Interessen im Flurbereinigungsverfahren vertritt. Diese Vertretungsregelung dient zur Abgabe von einheitlichen Erklärungen der Miteigentümer und zur beschleunigten Durchführung des Flurbereinigungsverfahrens. Weiterer Verfahrensablauf Die Flurbereinigungsbehörde wird nach Aufnahme der Einwendungen diese prüfen; begründete Einwendungen werden behoben werden. Danach wird der - gegebenenfalls fortgeschriebene - Flurbereinigungsplan jedem Beteiligten gemäß 59 Abs. 1 FlurbG in einem Offenlegungstermin formell bekanntgegeben. Widersprüche gegen den bekanntgegebenen Flurbereinigungsplan müssen die Beteiligten zur Vermeidung des Ausschlusses in einem Anhörungstermin vorbringen. II. Bekanntgabe der neuen Feldeinteilung zum Erlass der vorläufigen Besitzeinweisung Gleichzeitig mit der Offenlegung des 1. Entwurfes des Flurbereinigungsplanes (siehe Punkt I. der Ladung) findet am Dienstag, und Mittwoch, jeweils in der Zeit von Uhr und von Uhr in der Gemeindeverwaltung Titz, Landstr. 4, Titz, Besprechungszimmer U 06, die Offenlegung zur Bekanntgabe der neuen Feldeinteilung zum Erlass der vorläufigen Besitzeinweisung statt. Die Beteiligten können in diesem Termin den Antrag stellen, sich die neue Feldeinteilung in der Örtlichkeit anzeigen und erläutern zu lassen. Falls der betroffene Grundbesitz verpachtet ist, werden die Teilnehmer gebeten, ihren Pächter über die neue Feldeinteilung bzw. über den o.a. Termin zu informieren.

13 13 Der Übergang des Besitzes, der Verwaltung und der Nutzung an den durch den 1. Entwurf zum Flurbereinigungsplan ausgewiesenen neuen Grundstücken wird durch die vorläufige Besitzeinweisung bestimmt. Die Übergangszeitpunkte richten sich, abhängig von den jeweils aufstehenden Kulturen, nach den im Einvernehmen mit dem Vorstand aufgestellten Überleitungsbestimmungen. Die Überleitungsbestimmungen werden Bestandteil der vorläufigen Besitzeinweisung und treten erst mit dieser in Kraft. Der Verwaltungsakt Vorläufige Besitzeinweisung wird durch Aushang in der Gemeinde Titz sowie im Amtsblatt der Gemeinde Jüchen, der Stadt Bedburg und der Stadt Erkelenz in der 29. Kalenderwoche 2017 öffentlich bekannt gemacht. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Meul Regierungsvermessungsrat Hinweis zur Stellung der Nebenbeteiligten Gemäß 10 Nr. 2 FlurbG zählen zu den Nebenbeteiligten des Flurbereinigungsverfahrens: a) Gemeinden und Gemeindeverbände, in deren Bezirk Grundstücke vom Flurbereinigungsverfahren betroffen werden; b) andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Land für gemeinschaftliche oder öffentliche Anlagen erhalten ( 39 und 40 FlurbG) oder deren Grenzen geändert werden ( 58 Abs. 2 FlurbG); c) Wasser- und Bodenverbände, deren Gebiet mit dem Flurbereinigungsgebiet räumlich zusammenhängt und dieses beeinflusst oder von ihm beeinflusst wird; d) Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken; e) Empfänger neuer Grundstücke nach den 54 und 55 FlurbG bis zum Eintritt des neuen Rechtszustandes ( 61 Satz 2 FlurbG); f) Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, denen ein Beitrag zu den Unterhaltungs- oder Ausführungskosten auferlegt wird ( 42 Abs. 3 und 106 FlurbG) oder die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben ( 56 FlurbG).

14 14

15 15

16 16

Öffentliche Bekanntmachung für die Bezirksregierung Köln

Öffentliche Bekanntmachung für die Bezirksregierung Köln Öffentliche Bekanntmachung für die Bezirksregierung Köln Die Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes vom 24.10.2016 der Bezirksregierung Köln, Dez. 33.45 17 06 1 -, 50606 Köln im Flurbereinigungsverfahren

Mehr

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Nummer 28/2014 vom 12.11.2014 Inhaltsverzeichnis: Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes mit gleichzeitiger Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung

Mehr

I. Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes

I. Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes Bezirksregierung Köln Dezernat 33 -Ländliche Entwicklung, Bodenordnung- Zeughausstraße 2-10 Telefon: 0221 / 147 2033 50667 Köln, im Mai 2017 Flurbereinigung Koslar Az.: 33.43-14 06 4- Ladung zur: I. Bekanntgabe

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung Die Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes, die Bekanntgabe der neuen Feldeinteilung zum Erlass der 2.Ergänzungsanordnung zur vorläufigen Besitzeinweisung sowie die

Mehr

AMTSBLATT der Stadt Frechen

AMTSBLATT der Stadt Frechen AMTSBLATT der Stadt Frechen ο 30. Jahrgang ο Ausgabetag 14.11.2016 Nr. 20 Inhaltsangabe 49/2016 Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes vom

Mehr

Regierungsbezirk Köln StädteRegion Aachen

Regierungsbezirk Köln StädteRegion Aachen - Öffentliche Bekanntmachung - BEZIRKSREGIERUNG KÖLN 50667 Köln, den 15.03.2019 Dezernat 33 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung - FLURBEREINIGUNG NATIONALPARK EIFEL Zeughausstr. 2-10 Az.: 33.42 14 04

Mehr

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Bergen auf Rügen kostenloses Exemplar Nr. 13-17. Jahrgang 15. September 2011 Öffentliche Auslegung im Rathaus der Stadt

Mehr

Jahrgang 4 Nr. 21. Inhalt:

Jahrgang 4 Nr. 21. Inhalt: 17.09.2015. Jahrgang 4 Nr. 21 Inhalt: 1. Wahlbekanntmachung über die Feststellung des Wahlergebnisses zur Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Witten vom 13.09.2015... 2 2. Wahlbekanntmachung

Mehr

Jahrgang 42/2015 Dienstag, 04. August 2015 Nr. 33

Jahrgang 42/2015 Dienstag, 04. August 2015 Nr. 33 AMTSBLATT Jahrgang 42/2015 Dienstag, 04. August 2015 Nr. 33 INHALTSVERZEICHNIS Seite Bedburg 109. Bekanntmachung 2-4 In der Flurbereinigung Rommerskirchen II wird hiermit gem. 63 Absatz 1 Flurbereinigungsgesetz

Mehr

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück 40. Jahrgang Nummer 7 08.05.2014 INHALTSVERZEICHNIS 30/2014 Wahlbekanntmachung über die am 25.05.2014 in der Bundesrepublik Deutschland stattfindenden Wahl zum

Mehr

- Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g - B e s c h l u s s

- Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g - B e s c h l u s s - Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g - Bezirksregierung Köln Dezernat 33 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung - 50667 Köln, den 22.09.2016 Zeughausstr. 2-10 Tel.: 0221/147-2033 Vereinfachte

Mehr

AMTSBLATT INHALTSVERZEICHNIS DER STADT LEICHLINGEN. Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen

AMTSBLATT INHALTSVERZEICHNIS DER STADT LEICHLINGEN. Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 23 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen INHALTSVERZEICHNIS 45 Einladung zur Sitzung des Wahlausschusses am 05.09.2013 um 17.30 Uhr im großen Sitzungssaal

Mehr

AMTSBLATT. Jahrgang 44/2017 Dienstag, 31. Januar 2017 Nr. 07 INHALTSVERZEICHNIS. Kreisstadt Bergheim. 29. Bekanntmachung 2

AMTSBLATT. Jahrgang 44/2017 Dienstag, 31. Januar 2017 Nr. 07 INHALTSVERZEICHNIS. Kreisstadt Bergheim. 29. Bekanntmachung 2 AMTSBLATT Jahrgang 44/2017 Dienstag, 31. Januar 2017 Nr. 07 INHALTSVERZEICHNIS Seite Kreisstadt Bergheim 29. Bekanntmachung 2 Der Entwurf der Haushaltssatzung der Kreisstadt Bergheim für die Haushaltsjahre

Mehr

AMTSBLATT. Jahrgang 44/2017 Mittwoch, 07. Juni 2017 Nr. 26 INHALTSVERZEICHNIS. Kreisstadt Bergheim Bekanntmachung 2-3

AMTSBLATT. Jahrgang 44/2017 Mittwoch, 07. Juni 2017 Nr. 26 INHALTSVERZEICHNIS. Kreisstadt Bergheim Bekanntmachung 2-3 AMTSBLATT Jahrgang 44/2017 Mittwoch, 07. Juni 2017 Nr. 26 INHALTSVERZEICHNIS Seite Kreisstadt Bergheim 162. Bekanntmachung 2-3 Am Montag, den 12.06.2017 findet um 17:00 Uhr, im Raum 1.22 Rathaus, Bethlehemer

Mehr

Stadt Rottenburg am Neckar

Stadt Rottenburg am Neckar Stadt Rottenburg am Neckar Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament Europawahl und der Wahl des Gemeinderats, der Ortschaftsräte und des Kreistags am 25. Mai 2014

Mehr

AMTSBLATT für die Gemeinde Eslohe (Sauerland)

AMTSBLATT für die Gemeinde Eslohe (Sauerland) AMTSBLATT für die Gemeinde Eslohe (Sauerland) In diesem Amtsblatt erscheinen nach 13 Abs. 1 der Hauptsatzung alle öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Eslohe (Sauerland), die durch Rechtsvorschriften

Mehr

AMTSBLATT. Nummer/Jahrgang: 10/2015 Ausgegeben zu Reken am:

AMTSBLATT. Nummer/Jahrgang: 10/2015 Ausgegeben zu Reken am: AMTSBLATT der Gemeinde Reken Nummer/Jahrgang: 10/2015 Ausgegeben zu Reken am: 17.08.2015 Inhalt: 1. Wahlbekanntmachung zur Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Gemeinde Reken am 13.09.2015 2.

Mehr

47. Jahrgang 26. August 2015 Nummer 35

47. Jahrgang 26. August 2015 Nummer 35 AMTSBLATT DER BUNDESSTADT BONN 47. Jahrgang 26. August 2015 Nummer 35 Inhalt Öffentliche Zustellung nach 10 des Landeszustellungsgesetzes NRW vom 07.03.2006 (GV NRW. S. 94 /SGV NRW 2010) in der zurzeit

Mehr

Amtsblatt. für die Gemeinde Brieselang. Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Brieselang. Nummer 5/ März Inhalt

Amtsblatt. für die Gemeinde Brieselang. Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Brieselang. Nummer 5/ März Inhalt Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Brieselang Nummer 5/2016 24. März 2016 AMTLICHER TEIL Inhalt Wahlbekanntmachung für die Wahl der Landrätin/des Landrates im

Mehr

D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N

D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N A M T S B L A T T D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N INHALT: Bekanntmachungen der Stadt Neukirchen-Vluyn Seite 189 Seite 192 Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht

Mehr

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück 42. Jahrgang Nummer 2 25.01.2016 INHALTSVERZEICHNIS 3/2016 Bekanntmachung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 105 Seniorenwohnanlage Sudhagen in Delbrück-Hagen

Mehr

Jahrgang 46/2019 Dienstag, den Nr. 8 INHALTSVERZEICHNIS

Jahrgang 46/2019 Dienstag, den Nr. 8 INHALTSVERZEICHNIS AMTSBLATT Jahrgang 46/2019 Dienstag, den 19.02.2019 Nr. 8 INHALTSVERZEICHNIS Seite Rhein-Erft-Kreis 28. Bekanntmachung 2 Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Erft-Kreis hat in seiner Sitzung

Mehr

11. Jahrgang Ausgabetag: Nummer: 6. Inhaltsverzeichnis

11. Jahrgang Ausgabetag: Nummer: 6. Inhaltsverzeichnis Amtsblatt 11. Jahrgang Ausgabetag: 0.01.2018 Nummer: 6 Inhaltsverzeichnis Seite/n 11. Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen 20 12. Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln 21-24 1. Bekanntmachung

Mehr

Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt

Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt. Jahrgang Alsdorf,. Nummer: Verleger und Herausgeber: Stadt Alsdorf Stabsstelle 2 - Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Kultur Postanschrift: Hubertusstraße 17 52477

Mehr

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 7/2019. Schleswig, 29. April 2019

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 7/2019. Schleswig, 29. April 2019 Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 7/2019 Schleswig, 29. April 2019 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,

Mehr

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Nr. 22/2009 19. Jahrgang 21. August 2009 Inhaltsverzeichnis 72 über die Einladung zur öffentlichen Sitzung des Kommunalwahlausschusses

Mehr

Landkreis Ravensburg. die Kommunalwahlen - Wahl des Gemeinderats, Wahl des Ortschaftsrats und Wahl des Kreistags statt.

Landkreis Ravensburg. die Kommunalwahlen - Wahl des Gemeinderats, Wahl des Ortschaftsrats und Wahl des Kreistags statt. Stadt Leutkirch im Allgäu Landkreis Ravensburg Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und der Wahl des Gemeinderats, des Ortschaftsrats und der Wahl

Mehr

der Kreis- und Hochschulstadt Meschede 1. Wahlbekanntmachung zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 14. Mai

der Kreis- und Hochschulstadt Meschede 1. Wahlbekanntmachung zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 14. Mai Amtsblatt der Kreis- und Hochschulstadt Meschede 2017 ausgegeben am 12. April 2017 Nr. 5 Inhaltsverzeichnis Seite Kreis- und Hochschulstadt Meschede 1. Wahlbekanntmachung zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen

Mehr

Amtsblatt. Stadt Schleswig

Amtsblatt. Stadt Schleswig Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 12/2009 Schleswig 2. September 2009 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,

Mehr

Amtsblatt der Stadt Greven

Amtsblatt der Stadt Greven Amtsblatt der Stadt Greven Nummer 5 Jahrgang 55 Erscheinungstag 14.03.2017 Lfd. Nr. Inhalt Seite 10 Bekanntmachung der Einladung und der Tagesordnung zur 18. Sitzung des Rates der Stadt Greven am 22.03.2017

Mehr

S T A D T GEVELSBERG. Amtliche Bekanntmachung. Wahlbekanntmachung

S T A D T GEVELSBERG. Amtliche Bekanntmachung. Wahlbekanntmachung S T A D T GEVELSBERG Amtliche Bekanntmachung Wahlbekanntmachung Am 25. Mai 2014 finden in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum 08. Europäischen Parlament und in Nordrhein-Westfalen die allgemeinen

Mehr

Amtsblatt der Gemeinde Weilerswist

Amtsblatt der Gemeinde Weilerswist Amtsblatt der Gemeinde Weilerswist 19. Jahrgang Ausgabetag: 04.07.2017 Nr. 20 Inhalt: Seite 1. Einladung zur Sitzung des Rates der Gemeinde Weilerswist am 13.07.2017 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal der Gemeindeverwaltung

Mehr

Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen

Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtsblatt der Amtliches Bekanntmachungsblatt der Nr. 08/2017 Montag, 14.08.2017 1BInhaltsverzeichnis Nr. 29 30 31 Bekanntmachung der über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung

Mehr

AMTSBLATT. Jahrgang 40/2013 Dienstag, 07. Mai 2013 Nr. 24 INHALTSVERZEICHNIS. Rhein-Erft-Kreis. 82. Bekanntmachung 2

AMTSBLATT. Jahrgang 40/2013 Dienstag, 07. Mai 2013 Nr. 24 INHALTSVERZEICHNIS. Rhein-Erft-Kreis. 82. Bekanntmachung 2 AMTSBLATT Jahrgang 40/2013 Dienstag, 07. Mai 2013 Nr. 24 INHALTSVERZEICHNIS Seite 82. Bekanntmachung 2 Ergänzung der Bekanntmachung "Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Landrates

Mehr

AMTSBLATT der Stadt Schrobenhausen

AMTSBLATT der Stadt Schrobenhausen AMTSBLATT der Stadt Schrobenhausen Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Schrobenhausen Herausgeber und Druck: Stadt Schrobenhausen, Lenbachplatz 18, 86529 Schrobenhausen, Telefon: 0 82 52/90-0, Internet:

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt

Amtliches Bekanntmachungsblatt Amtliches Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt des Märkischen Kreises- Nr. 32 Ausgegeben in Lüdenscheid am 09.08.2017 Jahrgang 2017 Inhaltsverzeichnis 02.08.2017 Stadt Meinerzhagen Satzung über die Grenzen

Mehr

Jahrgang 2012 Beckum, den 16. Oktober 2012 Nr.: 23

Jahrgang 2012 Beckum, den 16. Oktober 2012 Nr.: 23 Amtsblatt der Stadt Beckum Jahrgang 2012 Beckum, den 16. Oktober 2012 Nr.: 23 Inhaltsverzeichnis Lfd. Nr. Bezeichnung 1 Wahl zur Vertretung der Stadt Beckum (Kommunalwahlen 2009) Feststellung eines Nachfolgers

Mehr

Gemeinde Eslohe (Sauerland)

Gemeinde Eslohe (Sauerland) AMTSBLATT für die Gemeinde Eslohe (Sauerland) In diesem Amtsblatt erscheinen nach 13 Abs. 1 der Hauptsatzung alle öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Eslohe (Sauerland), die durch Rechtsvorschriften

Mehr

FÜR DIE STADT MÜLHEIM AN DER RUHR. Herausgegeben im Eigenverlag der Stadt

FÜR DIE STADT MÜLHEIM AN DER RUHR. Herausgegeben im Eigenverlag der Stadt AMTSBLATT FÜR DIE STADT MÜLHEIM AN DER RUHR Herausgegeben im Eigenverlag der Stadt Nr: 31/Jahrgang 2017 -Referat I.4 - Presse und Medien- 31.08.2017 Verantwortlich für den Inhalt: Der Oberbürgermeister

Mehr

Amtsblatt. für die Stadt Fürstenwalde/Spree. Donnerstag,

Amtsblatt. für die Stadt Fürstenwalde/Spree. Donnerstag, Amtsblatt für die Stadt Fürstenwalde/Spree 17. Jahrgang Nr. 15 Donnerstag, 06.04.2017 Inhaltsverzeichnis 1. Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von

Mehr

Vorläufige Besitzeinweisung

Vorläufige Besitzeinweisung Bezirksregierung Köln 50667 Köln, den 18.06.2014 Dezernat 33 Zeughausstraße 2-10 -Ländliche Entwicklung, Bodenordnung- Telefon: 0221 / 147-2033 Flurbereinigung Düren-Ost Az.: 33.43-5 09 03- Vorläufige

Mehr

Jahrgang 45/2018 Dienstag, den Nr. 56 INHALTSVERZEICHNIS

Jahrgang 45/2018 Dienstag, den Nr. 56 INHALTSVERZEICHNIS AMTSBLATT Jahrgang 45/2018 Dienstag, den 04.12.2018 Nr. 56 INHALTSVERZEICHNIS Seite Kreisstadt Bergheim 206. Bekanntmachung 2-3 zum Bebauungsplan Nr. 11/Zieverich Goethestraße über die Einleitung des Aufhebungsverfahrens

Mehr

1. Änderung Nr. 3 des Flurbereinigungsgebietes Kiedrich (F 830)

1. Änderung Nr. 3 des Flurbereinigungsgebietes Kiedrich (F 830) Limburg an der Lahn, den 21.09.2011 Amt für Bodenmanagement Limburg a.d. Lahn - Flurbereinigungsbehörde - Berner Straße 11 65552 Limburg an der Lahn Az.: F 830 / F 941 / F 978 / F 1430 Gemeinsamer Änderungsbeschluss

Mehr

Wahlbekanntmachung. Auf die Wahlbezirke der Kommunalwahlen entfallen folgende Stimmbezirke:

Wahlbekanntmachung. Auf die Wahlbezirke der Kommunalwahlen entfallen folgende Stimmbezirke: Wahlbekanntmachung Am 25. Mai 2014 finden in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum 8. Europäischen Parlament, in Nordrhein-Westfalen die allgemeinen Kommunalwahlen und in der Stadt Bocholt die Integrationsratswahlen

Mehr

Folgende öffentliche Bekanntmachungen wurden auf der Internetseite der Gemeinde Gangelt, vollzogen:

Folgende öffentliche Bekanntmachungen wurden auf der Internetseite der Gemeinde Gangelt,   vollzogen: Nr. 01_Mai_2019 Hinweisbekanntmachung der Gemeinde Gangelt gem. 6 Absatz 1 der Bekanntmachungsverordnung in Verbindung mit 15 Absatz 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Gangelt Folgende öffentliche Bekanntmachungen

Mehr

Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt. 1/8 Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und der Wahl des Gemeinderats und der Ortschaftsräte und der Wahl des Kreistags am 1. Am findet in der

Mehr

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Nr. 10/2012 22. Jahrgang 30. April 2012 Inhaltsverzeichnis 22 Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Mettmann über die Wahlbekanntmachung

Mehr

Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow

Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow 9. Jahrgang Blankenfelde, 25.04.2014 Nr. 7 Seite 1 Inhalt Seite 1. Wahlbekanntmachung 2 2. Mitteilung über barrierefreie Wahlräume 4 Herausgeber: Gemeinde Blankenfelde-Mahlow,

Mehr

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 9/2017. Schleswig, 28. August 2017

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 9/2017. Schleswig, 28. August 2017 Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 9/2017 Schleswig, 28. August 2017 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 10. Jahrgang Zossen, 20. Februar 2013 Nr. 2

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 10. Jahrgang Zossen, 20. Februar 2013 Nr. 2 für die Stadt Zossen 10. Jahrgang Zossen, 20. Februar 2013 Nr. 2 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 20. Februar 2013 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow,

Mehr

Am Sonntag, dem 13. März findet die. Wahllokal

Am Sonntag, dem 13. März findet die. Wahllokal Wahlbekanntmachung I. Am Sonntag, dem 13. März 2016 findet die Wahl zum 17. Landtag von Rheinland-Pfalz statt. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. II. Die Gemeinde ist in folgende 17 Stimmbezirke eingeteilt:

Mehr

*Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kaarst im Sinne des 33 Abs. 1 Kommunalwahlordnung NRW

*Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kaarst im Sinne des 33 Abs. 1 Kommunalwahlordnung NRW *Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kaarst im Sinne des 33 Abs. 1 Kommunalwahlordnung NRW Am 13.09.2015 findet die Wahl zum/zur Bürgermeister/in der Stadt Kaarst sowie die Wahl zum Landrat des Rhein-Kreis

Mehr

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 27 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis 25 Das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheine für die

Mehr

Bezirksregierung Köln Köln, den Dezernat 33 Blumenthalstraße 33 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung - Tel.

Bezirksregierung Köln Köln, den Dezernat 33 Blumenthalstraße 33 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung - Tel. - Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g - Bezirksregierung Köln 50670 Köln, den 27.11.2014 Dezernat 33 Blumenthalstraße 33 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung - Tel.: 0221 / 147-2033 Flurbereinigung

Mehr

AMTSBLATT für die Stadt Leuna

AMTSBLATT für die Stadt Leuna AMTSBLATT für die Stadt Leuna 10. Jahrgang Leuna, den 06. Mai 2019 Nummer 24 Inhalt 1. Walhlbekanntmachung für die Wahl zum Europäischen Parlament am 26. Mai 2019 1 2. Wahlbekanntmachung für die Wahlen

Mehr

Wahlbekanntmachung. Wahl zum 17. Landtag von Rheinland-Pfalz. Die Wahl dauert von Uhr bis Uhr. II.

Wahlbekanntmachung. Wahl zum 17. Landtag von Rheinland-Pfalz. Die Wahl dauert von Uhr bis Uhr. II. Wahlbekanntmachung I. Am Sonntag, dem 13. März 2016, findet die Wahl zum 17. Landtag von Rheinland-Pfalz statt. Die Wahl dauert von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr. II. Die Ortsgemeinden Bann, Hauptstuhl, Kindsbach,

Mehr

Gemeinde Eslohe (Sauerland)

Gemeinde Eslohe (Sauerland) AMTSBLATT für die Gemeinde Eslohe (Sauerland) In diesem Amtsblatt erscheinen nach 13 Abs. 1 der Hauptsatzung alle öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Eslohe (Sauerland), die durch Rechtsvorschriften

Mehr

A M T S B L A T T D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N

A M T S B L A T T D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N A M T S B L A T T D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N INHALT: Bekanntmachungen der Stadt Neukirchen-Vluyn Seite 99 Seite 100 Seite 102 Instandsetzung vernachlässigter Grabstätten Wahlbekanntmachung

Mehr

Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 20. Hessischen Landtag und 15 Volksabstimmungen am 28. Oktober 2018

Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 20. Hessischen Landtag und 15 Volksabstimmungen am 28. Oktober 2018 -1- Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 20. Hessischen Landtag und 15 Volksabstimmungen am 28. Oktober 2018 1. Die Wahl zum 20. Hessischen Landtag und die Abstimmungen über die vom Hessischen Landtag am

Mehr

Jahrgang 38/2011 Dienstag, 23. August 2011 Nr. 32. der Widmung der Kreisstraße 70 auf dem Gebiet der Städte Elsdorf und Bergheim

Jahrgang 38/2011 Dienstag, 23. August 2011 Nr. 32. der Widmung der Kreisstraße 70 auf dem Gebiet der Städte Elsdorf und Bergheim AMTSBLATT Jahrgang 38/2011 Dienstag, 23. August 2011 Nr. 32 INHALTSVERZEICHNIS Seite Rhein-Erft-Kreis 139 Bekanntmachung 2-3 der Widmung der Kreisstraße 70 auf dem Gebiet der Städte Elsdorf und Bergheim

Mehr

- Amtsblatt - der Stadt Hamminkeln. 25. Jahrgang

- Amtsblatt - der Stadt Hamminkeln. 25. Jahrgang Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt - der Stadt Hamminkeln Nr. 7 Ausgabetag: 25. Jahrgang 28.04.2017 Inhalt Seite 1. Landtagswahl am 14. Mai 2017 2 hier: Wahlbekanntmachung 2. Entwurf der 57. Änderung des

Mehr

G E M E I N D E E G E L S B A C H DER GEMEINDEVORSTAND

G E M E I N D E E G E L S B A C H DER GEMEINDEVORSTAND G E M E I N D E E G E L S B A C H DER GEMEINDEVORSTAND Wahlbekanntmachung 1. Am 18. Februar 2018 findet von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeister der Gemeinde

Mehr

AMTSBLATT Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

AMTSBLATT Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Nr. 02/2019 29. Jahrgang 22. Februar 2019 Inhaltsverzeichnis 4 Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Mettmann über die Wahlbekanntmachung für

Mehr

59 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung zur Ratssitzung am Dienstag, 05. September

59 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung zur Ratssitzung am Dienstag, 05. September AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 13 NUMMER : 27 DATUM : 24.08.2017 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 59 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung

Mehr

Wählen kann nur, wer in die Wählerverzeichnisse für die Europawahl/Kommunalwahlen eingetragen ist oder einen Wahlschein für diese Wahlen hat.

Wählen kann nur, wer in die Wählerverzeichnisse für die Europawahl/Kommunalwahlen eingetragen ist oder einen Wahlschein für diese Wahlen hat. Gemeinde Allmendingen Alb-Donau-Kreis Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und für die Wahl des Gemeinderats,

Mehr

Jahrgang 44/2017 Dienstag, 15. August 2017 Nr. 39

Jahrgang 44/2017 Dienstag, 15. August 2017 Nr. 39 AMTSBLATT Jahrgang 44/2017 Dienstag, 15. August 2017 Nr. 39 INHALTSVERZEICHNIS Seite Rhein-Erft-Kreis 217. Bekanntmachung 3 Bekanntmachung über die Ersatzbestimmung für ein Mitglied des Kreistages des

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 14 Jahrgang 2014 ausgegeben am 01.09.2014 Seite 1 Inhalt 22/2014 Beschleunigte Zusammenlegung Lippeaue-Boke Anmeldung unbekannter Rechte (Az.: 33 81005 H. O. 21) 23/2014

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Anlage a) Öffentliche Bekanntmachung Die Ausführungsanordnung der Bezirksregierung Köln, Dezernat 33.44, 50606 Köln, für das Flurbereinigungsverfahren Sankt Augustin-Grünes C wird hiermit öffentlich bekannt

Mehr

14. ÄNDERUNGSBESCHLUSS

14. ÄNDERUNGSBESCHLUSS Bezirksregierung Köln 50667 Köln, den 17.04.2015 Dezernat 33 Zeughausstraße 2-10 -Ländliche Entwicklung, Bodenordnung- Telefon: 0221 / 147-2033 Flurbereinigung Gangelt I Az.: 33.43-14 06 2-14. ÄNDERUNGSBESCHLUSS

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt

Amtliches Bekanntmachungsblatt Amtliches Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt des Märkischen Kreises- Nr. 36 Ausgegeben in Lüdenscheid am 11.09.2013 Jahrgang 2013 Inhaltsverzeichnis 04.09.2013 Stadt Meinerzhagen Walbekanntmachung der Stadt

Mehr

Jahrgang 45/2018 Dienstag, den Nr. 23 INHALTSVERZEICHNIS

Jahrgang 45/2018 Dienstag, den Nr. 23 INHALTSVERZEICHNIS AMTSBLATT Jahrgang 45/2018 Dienstag, den 15.05.2018 Nr. 23 INHALTSVERZEICHNIS Seite Kreisstadt Bergheim 80. Bekanntmachung 2-3 Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern

Mehr

Flurbereinigungsverfahren Talsperre Heyda

Flurbereinigungsverfahren Talsperre Heyda Tagesordnung 1. Was ist in der Flurbereinigung bis heute geschehen? / Wie ist der weitere Verfahrensablauf? 2. Was ist die Teilnehmergemeinschaft (TG)? 3. Erläuterungen zum Vorstand der TG 4. Aufgaben

Mehr

Gemeinde Ostseebad Binz

Gemeinde Ostseebad Binz Amtliches Bekanntmachungsblatt 26. Jahrgang Nr. 04 26. März 2018 ;..j~~ - y - s 4 Gemeinde Ostseebad Binz Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1701. Bekanntmachung Zugelassene Wahlvorschläge für die Bürgermeisterwahl

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 8. Jahrgang 21.07.2016 Nr. 11 / S. 1 Inhalt 1. 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2a Prövenholz II in der Gemarkung Steinhausen - Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB

Mehr

Amtsblatt für den Kreis Paderborn

Amtsblatt für den Kreis Paderborn zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg 73. Jahrgang 27. Juli 2016 Nr. 33 / S. 1 Inhaltsübersicht: Seite: 137/2016 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bad Wünnenberg über die

Mehr

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG. Anordnung der vereinfachten Flurbereinigung

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG. Anordnung der vereinfachten Flurbereinigung ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Anordnung der vereinfachten Flurbereinigung Durch Beschluss vom 13.11.2009 ist die vereinfachte Flurbereinigung Sieversdorfer Au / Benzer Seen, Kreis Ostholstein, angeordnet

Mehr

AMTSBLATT. Nummer/Jahrgang: 01/2016 Ausgegeben zu Reken am:

AMTSBLATT. Nummer/Jahrgang: 01/2016 Ausgegeben zu Reken am: AMTSBLATT der Gemeinde Reken Nummer/Jahrgang: 01/2016 Ausgegeben zu Reken am: 07.01.2016 Inhalt: Flurbereinigungsverfahren Hörnerhok-Illerhusen; Öffentliche Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses Herausgeber:

Mehr

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Bergen auf Rügen kostenloses Exemplar Nr. 03-21. Jahrgang 26. Februar 2015 Öffentliche Auslegung im Rathaus der Stadt

Mehr

Amtsblatt der Gemeinde Weilerswist

Amtsblatt der Gemeinde Weilerswist Amtsblatt der Gemeinde Weilerswist 10. Jahrgang Ausgabetag: 05.03.2008 Nr. 6 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln hier: Flurbereinigung Merzenich - Vorzeitige Ausführungsanordnung 2. Einladung

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt

Amtliches Bekanntmachungsblatt Amtliches Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt des Märkischen Kreises- Nr. 50 Nachtrag Ausgegeben in Lüdenscheid am 13.12.2017 Jahrgang 2017 Inhaltsverzeichnis 04.12.2017 Bezirksregierung Arnsberg 2. Änderungsbeschluss

Mehr

Bezirksregierung Münster Recklinghausen, den Abt. Obere Flurbereinigungsbehörde Flurbereinigung A33-Steinhagen Az.: Beschluss

Bezirksregierung Münster Recklinghausen, den Abt. Obere Flurbereinigungsbehörde Flurbereinigung A33-Steinhagen Az.: Beschluss Bezirksregierung Münster Recklinghausen, den 11.09.2006 Abt. Obere Flurbereinigungsbehörde Flurbereinigung A33-Steinhagen Az.: 91-22 06 1- Beschluss Die Bezirksregierung Münster, Abteilung 9 Obere Flurbereinigungsbehörde,

Mehr

Amtsblatt der Stadt Greven

Amtsblatt der Stadt Greven Amtsblatt der Stadt Greven Nummer 7 Jahrgang 55 Erscheinungstag 29.03.2017 Lfd. Nr. Inhalt Seite 17 Öffentliche Bekanntmachung der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Greven nach 71 Absatz

Mehr

AMTSBLATT 26. Jahrgang, Nr. 55 der GEMEINDE BORCHEN

AMTSBLATT 26. Jahrgang, Nr. 55 der GEMEINDE BORCHEN AMTSBLATT 26. Jahrgang, Nr. 55 der GEMEINDE BORCHEN 21.07.2016 Herausgegeben am Inhalt 11. 2016 Bekanntmachung der Bezirksregierung Detmold über die Anmeldung unbekannter Rechte vom 19.07.2016 Herausgeber:

Mehr

Amtsblatt. Stadt Erkelenz. der ERKELENZ. Ausgabe Nr.: Erscheinung sta g: 27. April Tradition und Fortschritt

Amtsblatt. Stadt Erkelenz. der ERKELENZ. Ausgabe Nr.: Erscheinung sta g: 27. April Tradition und Fortschritt Tel.: 02431/85-0 Ausgabe Nr.: 1012015 Erscheinung sta g: 27. April 2015 41812 Erkelenz Haupt- und Personalamt Stadt Erkelenz, Der Bürgermeister Herausgabe, Vertrieb, Druck: Jchannismarkt 17 der Stadt Erkelenz

Mehr

Wahlbekanntmachung. Die W ahlbezirke gehören zu folgenden W ahlbereichen der Barlachstadt Güstrow und des Landkreises Rostock:

Wahlbekanntmachung. Die W ahlbezirke gehören zu folgenden W ahlbereichen der Barlachstadt Güstrow und des Landkreises Rostock: Wahlbekanntmachung 1. Am 26. Mai 2019 finden statt. - in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Eur opäisc hen Par lament und - in Mecklenburg-Vorpommern zeitgleich die K o mmu n alwah len Gewählt

Mehr

- Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g -

- Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g - - Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g - Bezirksregierung Köln 50667 Köln, den 03.11.2015 Dezernat 33 Zeughausstr. 2-10 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung - Tel.: 0221 147-2033 Flurbereinigung

Mehr

AMTSBLATT für die GEMEINDE EICHWALDE

AMTSBLATT für die GEMEINDE EICHWALDE 19. Jahrgang Eichwalde, 09. September 2015 Nummer 09/15 AMTSBLATT für die GEMEINDE EICHWALDE Inhalt Amtlicher Bekanntmachungsteil Seite Bekanntmachung der Wahlbehörde vom 11.08.2015 1 für die Wahl der

Mehr

04. Ausgabe 29. März Jahrgang. Öffentliche Bekanntmachungen zur Kommunalwahl am 22. April 2012

04. Ausgabe 29. März Jahrgang. Öffentliche Bekanntmachungen zur Kommunalwahl am 22. April 2012 Amtsblatt Kommunales Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oberes Sprottental Mitgliedsgemeinden sind: Heukewalde - Jonaswalde - Löbichau - Nöbdenitz - Posterstein - Thonhausen - Vollmershain -

Mehr

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Nr. 03/2014 24. Jahrgang 21. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 5 Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Mettmann über die Feststellung

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 11. Jahrgang Zossen, 25. August 2014 Nr. 12

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 11. Jahrgang Zossen, 25. August 2014 Nr. 12 für die Stadt Zossen 11. Jahrgang Zossen, 25. August 2014 Nr. 12 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 25. August 2014 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow,

Mehr

Stadtverwaltung Netzschkau

Stadtverwaltung Netzschkau 1 Stadtverwaltung Netzschkau Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Netzschkau Ausgegeben in Netzschkau im Vogtland am 30.04.2019 Ausgabe 2019/10.. Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Netzschkau zugleich

Mehr

Beckum, den 18. November 2014 Jahrgang 2014/Nummer 34

Beckum, den 18. November 2014 Jahrgang 2014/Nummer 34 Amtsblatt der STADT BECKUM Beckum, den 18. November 2014 Jahrgang 2014/Nummer 34 Inhaltsverzeichnis Laufende Nummer Bezeichnung 1 Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Arnsberg; hier: Schlussfeststellung

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 10 Jahrgang 2016 ausgegeben am 21.07.2016 Seite 1 Inhalt 18/2016 Bezirksregierung Detmold -Dezernat 33- Ländliche Entwicklung, Bodenordnung Vereinfachte Flurbereinigung

Mehr

AMTLICHES KREISBLATT

AMTLICHES KREISBLATT AMTLICHES KREISBLATT Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke Minden, den 18. April 2018 Jahrgang 2018, Nr. 10 Sonderausgabe I n h a l t Seite A. Bekanntmachungen des Kreises Minden- Lübbecke 100 Erscheinungstermine

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Bestwig

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Bestwig Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Bestwig 43. Jahrgang Herausgegeben zu Bestwig am 28.12.2017 Nummer 7 Amtsblatt für den Bereich der Gemeinde Bestwig Herausgeber und Verleger: Der Bürgermeister

Mehr

I. Wahlzeit. II. Wahl-/Stimmbezirke und Wahlräume. Die Stadt Neuwied ist in 50 allgemeine Wahl-/Stimmbezirke und 12 Briefwahlbezirke eingeteilt.

I. Wahlzeit. II. Wahl-/Stimmbezirke und Wahlräume. Die Stadt Neuwied ist in 50 allgemeine Wahl-/Stimmbezirke und 12 Briefwahlbezirke eingeteilt. Verbundene Wahlbekanntmachung der Stadtverwaltung Neuwied der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag, der Wahl des Landrats des Landkreises Neuwied und der Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Neuwied am Sonntag,

Mehr

Das Amtsblatt der Stadt Schwerte wird nach dem Erscheinen im Rathaus I zur kostenlosen Abgabe bereitgehalten.

Das Amtsblatt der Stadt Schwerte wird nach dem Erscheinen im Rathaus I zur kostenlosen Abgabe bereitgehalten. 5/10 Amtsblatt der Stadt Schwerte 14.04.2010 Inhalt Seite 45. Bekanntmachung Aufgebot eines Sparkassenbuches 61 46. Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung

Mehr

Bekanntmachung des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Rhein-Erft-Kreis

Bekanntmachung des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Rhein-Erft-Kreis AMTSBLATT Jahrgang 39/2012 Dienstag, 06.März 2012 Nr. 09 INHALTSVERZEICHNIS Seite Rhein-Erft-Kreis 38 Bekanntmachung 2 Bekanntmachung des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Rhein-Erft-Kreis 39

Mehr

AMTSBLATT. Jahrgang 39/2012 Dienstag, 22. Mai 2012 Nr. 21 INHALTSVERZEICHNIS. Rhein-Erft-Kreis. 99 Bekanntmachung 2-6

AMTSBLATT. Jahrgang 39/2012 Dienstag, 22. Mai 2012 Nr. 21 INHALTSVERZEICHNIS. Rhein-Erft-Kreis. 99 Bekanntmachung 2-6 AMTSBLATT Jahrgang 39/2012 Dienstag, 22. Mai 2012 Nr. 21 INHALTSVERZEICHNIS Seite Rhein-Erft-Kreis 99 Bekanntmachung 2-6 Landtagswahl am 13. Mai 2012 Bekanntmachung der endgültigen Wahlergebnisse der Landtagswahl

Mehr