Flurbereinigungsverfahren Talsperre Heyda

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2 Tagesordnung 1. Was ist in der Flurbereinigung bis heute geschehen? / Wie ist der weitere Verfahrensablauf? 2. Was ist die Teilnehmergemeinschaft (TG)? 3. Erläuterungen zum Vorstand der TG 4. Aufgaben der Flurbereinigungsbehörde / Aufgaben der TG 5. Wahl des Vorstandes der TG Sitzung des Vorstandes der TG

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4 Aufklärungsversammlung 12/2016 Flurbereinigungsbeschluss 02/2017 Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft (TG) 02/2018 Neugestaltungsplanung Neugestaltungsgrundsätze Wege- und Gewässerplan Bodenordnung Ermittlung der Beteiligten Wertermittlung ab 2018 Planwunsch Flurbereinigungsplan Ausführungsanordnung Ziel 2026 Berichtigung der öffentlichen Bücher Schlussfeststellung?

5 Aufklärungsversammlung FlurbG: Vor Anordnung der Flurbereinigung sind die voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer in geeigneter Weise eingehend über das geplante Flurbereinigungsverfahren einschließlich der voraussichtlich entstehenden Kosten aufzuklären.

6 Flurbereinigungsbeschluss Die Flurbereinigungsbehörde ordnet das Flurbereinigungsverfahren an und stellt das Flurbereinigungsgebiet fest. erfolgte Veröffentlichungen in den Amtsblättern am: Stadt Ilmenau Gemeinde Wipfratal Gemeinde Wolfsberg Gemeinde Ilmtal 2 Widersprüche gegen die Anordnung wurden aber zurückgenommen

7 Flurbereinigungsbeschluss FlurbG : Anmeldung unbekannter Rechte 34 FlurbG: Veränderungssperre 35 FlurbG: Betretungsrecht 36 FlurbG: vorläufige Anordnung 85 FlurbG: Sondervorschriften für Waldgrundstücke

8 Die Teilnehmergemeinschaft (TG) die TG entsteht mit dem Flurbereinigungsbeschluss Körperschaft des öffentlichen Rechts untersteht der Aufsicht der Flurbereinigungsbehörde die TG besteht aus den Beteiligten n. 10 Abs. 1 FlurbG die TG erlischt mit der Schlussfeststellung

9 Beteiligte am Flurbereinigungsverfahren ( 10 FlurbG ) Teilnehmer nach 10 FlurbG - Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke - Eigentümern gleichstehende Erbbauberechtigte - Eigentümer von selbständigem Gebäude- und Anlageneigentum Nebenbeteiligte nach 10 Nr. 2 und 88 Nr. 2 FlurbG - Gemeinden und Gemeindeverbände im Flurbereinigungsgebiet - andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Land für gemeinschaftliche Anlagen erhalten oder deren Grenzen geändert werden - Wasser- und Bodenverbände - Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken (z.b. Banken, Versorgungsunternehmen)

10 Aufgaben: Die Teilnehmergemeinschaft (TG) Wahrnehmung der gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Teilnehmer Herstellung und Unterhaltung gemeinschaftlicher Anlagen Leistung /Forderung der im Verfahren entstehenden Zahlungen Organe der Teilnehmergemeinschaft: Versammlung der Teilnehmer der Vorstand der Vorsitzende Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung (VLF) Zusammenschluss der bisher bestehenden TG

11 Vorstand der TG 21 [Vorstand der Teilnehmergemeinschaft] (1) Die Teilnehmergemeinschaft hat einen aus mehreren Mitgliedern bestehenden Vorstand. Die Flurbereinigungsbehörde bestimmt die Zahl der Mitglieder. (3) Die Mitglieder des Vorstandes werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt. Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten. (5) Für jedes Mitglied des Vorstandes ist ein Stellvertreter zu wählen oder zu bestellen. Festsetzung im : 3 Mitglieder und 3 Stellvertreter

12 22 [Teilnehmerversammlung] Vorstand der TG (1) Der Vorstand kann die Teilnehmer zu Versammlungen einberufen; er muss dies tun, wenn ein Drittel der Teilnehmer oder die Flurbereinigungsbehörde es verlangt. Die Flurbereinigungsbehörde ist zu den Versammlungen einzuladen. (2) Die Versammlung der Teilnehmer kann zu den Fragen, zu denen der Vorstand zu hören ist, Stellung nehmen. Die Stellungnahme ist, wenn sich der Vorstand ihr nicht anschließen will, der Flurbereinigungsbehörde mitzuteilen. Der Vorstand hat der Versammlung der Teilnehmer auf Verlangen Auskunft über seine Tätigkeit und über den Stand des Verfahrens zu geben.

13 Vorstand der TG 23 [Abberufung von Vorstandsmitgliedern] (1) Die Versammlung der Teilnehmer kann Mitglieder des Vorstandes oder Stellvertreter dadurch abberufen, dass sie an deren Stelle mit der Mehrheit der anwesenden Teilnehmer neue Mitglieder oder Stellvertreter wählt. In der Versammlung muss mindestens die Hälfte der Teilnehmer anwesend sein.

14 Vorstand der TG 25 [Stellung des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft] (1) Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Ihm obliegt auch die Ausführung der Aufgaben, die der Teilnehmergemeinschaft gemäß der Vorschrift in 18 Abs. 2 übertragen worden sind. (2) Der Vorstand ist von der Flurbereinigungsbehörde über den Fortschritt der Flurbereinigungsarbeiten laufend zu unterrichten, zu wichtigen gemeinschaftlichen Angelegenheiten zu hören und zur Mitarbeit heranzuziehen.

15 Vorstand der TG 26 [Vorsitzender des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft] (1) Der Vorstand wählt eines seiner Mitglieder zum Vorsitzenden und ein weiteres Mitglied zum Stellvertreter des Vorsitzenden. (2) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn er von seinem Vorsitzenden oder der Flurbereinigungsbehörde einberufen und mindestens die Hälfte der Mitglieder oder ihrer Stellvertreter anwesend ist. Er fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. (3) Der Vorsitzende führt die Vorstandsbeschlüsse aus und vertritt die Teilnehmergemeinschaft gerichtlich und außergerichtlich.

16 Aufgaben der Flurbereinigungsbehörde die Durchführung der notwendigen Vorarbeiten behördlichen Aufgaben im Wertermittlungsverfahren die Aufstellung des Planes nach 41 FlurbG (Wege- und Gewässerplan) und des Flurbereinigungsplanes Durchführung der Vermessungen zur Erneuerung und Fortführung des Liegenschaftskatasters Erstellung des Ausbau- und Finanzierungsplanes

17 Aufgaben der Flurbereinigungsbehörde Leitung des Flurbereinigungsverfahrens Aufsicht über alle Maßnahmen der Teilnehmergemeinschaft Bereitstellung von Unterlagen zum Aufstellen der Beitrags- und Ausgleichslisten Durchführung von Verwaltungsvollstreckungsmaßnahmen

18 Aufgaben der TG Wahrnehmung der gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Teilnehmer Herstellung und Unterhaltung gemeinschaftlicher Anlagen Leistung /Forderung der im Verfahren entstehenden Zahlungen

19 Wahl des Vorstandes

20 Wahl des Vorstandes durch die Teilnehmerversammlung (öffentliche Bekanntmachung der Einladung) Vorteil: Vorstand muss nicht ausschließlich aus TG-Mitgliedern bestehen der Vorstand führt die Geschäfte der TG er ist der Ansprechpartner der Behörde Mitwirkung des Vorstandes: - Wertermittlung - Grundsätze der Neugestaltung

21 Wahl des Vorstandes Die Teilnehmerversammlung beschloss, dass a) die Wahl des Vorstandes durch Stimmzettel / Handzeichen erfolgen soll; b) die zu wählenden Vorstandsmitglieder und Stellvertreter in einem Wahlgang/getrennten Wahlgängen gewählt werden; c) die Wahl in verschiedenen Wahlgängen nach Gruppen erfolgen soll; d) die Nominierung der Kandidaten durch Zuruf / und / oder aufgrund vorbereiteter Wahlvorschläge geschehen soll;

22 Wahl des Vorstandes e) als Mitglieder des Vorstandes diejenigen Teilnehmer gewählt sind, die jeweils die meisten Stimmen auf sich vereinigen und als stellvertretende Vorstandsmitglieder diejenigen mit den nächsthöchsten Stimmzahlen; f) bei Stimmengleichheit das vom Wahlleiter zu ziehende Los entscheidet / eine Stichwahl stattfindet; g) eine Überprüfung der Wahlberechtigten im Hinblick auf die in dem anliegenden Nachweis von jedem Teilnehmer abgegebene Versicherung nicht erfolgen soll. h) zur Vermeidung von Nachwahlen zum Vorstand der Teilnehmergemeinschaft im Falle des Ausscheidens eines Mitgliedes dessen Stellvertreter nachrückt, und an die Stelle des Stellvertreters derjenige Teilnehmer neu eintritt, der die nächsthöchste Stimmenzahl erhalten hat;

23 Durchführung der Wahl Bestimmung von Wahlhelfern Nominierung von Kandidaten Erstellung der Stimmzettel Abgabe der Stimmen Auszählung der Stimmzettel Verlesung der Niederschrift

24 1. Sitzung des Vorstandes

25 Ansprechpartner zu Fragen der Flurbereinigung: Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha Hans-C.-Wirz Str. 2, Gotha Herr Volker Hartmann, Tel.: / und Thüringer Landgesellschaft mbh Weimarische Straße 29b, Erfurt Herr Sebastian Pahling, Tel.: 0361 /

26 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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