Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. PSD Bank Niederbayern-Oberpfalz eg

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1 Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der PSD Bank NiederbayernOberpfalz eg Angaben für das Geschäftsjahr 215 (Stichtag ) Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/213), soweit nicht anders angegeben. 1

2 Inhaltsverzeichnis Präambel...3 Risikomanagementziele und politik (Art. 435)...3 Eigenmittel (Art. 437)...4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438)...5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442)...6 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439)...1 Marktrisiko (Art. 445)...1 Operationelles Risiko (Art. 446)...11 Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)...11 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448)...11 Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449)...12 Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453)...12 Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443)...13 Verschuldung (Art. 451)...14 Anhang I. Offenlegung der Kapitalinstrumente II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit 2

3 Präambel Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesen werden. Risikomanagementziele und politik (Art. 435) Unsere Risikomanagemenverfahren haben wir im Lagebericht dargestellt. Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Geschäfts und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäfts und Risikostrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäfts und Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst. Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze: Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind. Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen. Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen. Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle. Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken. Verwendung rechtlich geprüfter Verträge. Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das GesamtbankRisikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse (insbesondere Rücklagen, Fonds für allgemeine Bankrisiken) leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das GesamtbankRisikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte GesamtbankRisikolimit verteilen wir auf das Adressenausfall und das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko) und das operationelle Risiko. Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche Operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank erfasst. Das Liquiditätsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspekten zwar eine wesentliche Risikoart dar, die im Allgemeinen aufgrund ihrer Eigenart aber nicht sinnvoll durch Risikodeckungsmasse begrenzt werden kann und somit nicht in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung der Bank einbezogen wird. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft. Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten GesamtbankRisikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse monatlich durch das Risikocontrolling überprüft. Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungs und Controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten. Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts und Risikostrategie bestimmt der Vorstand, inwieweit Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher. 3

4 Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer ad hocberichterstattung. Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus. Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanagementsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanagementverfahren als angemessen und wirksam. Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken monatlich am verfügbaren GesamtbankRisikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer ErgebnisVorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten. Per betrug das Gesamtbank Risikolimit 19 Mio., die Auslastung lag bei 5,1%. Neben der Tätigkeit in unserem Hause haben unsere Vorstandsmitglieder keine weiteren Leitungsmandate; die Aufsichtsratsmitglieder haben neben der Tätigkeit in unserem Hause noch ein Aufsichtsmandat. Einen separaten Risikoausschuss gibt es in unserem Haus nicht, die Aufsichtsratsmitglieder tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr 15 Sitzungen statt. Der Aufsichtsrat erhält (mindestens) vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u. a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es fünf AdhocBerichterstattungen. Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Generalversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben. Eigenmittel (Art. 437) Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRRkonformen, vertraglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I ( Offenlegung der Kapitalinstrumente ) dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch. Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II ( Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit ) detailliert dargestellt: Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12) Korrekturen / Anpassungen Bilanzielle Zuführungen z. B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc.* Gekündigte Geschäftsguthaben 6 Nicht CRRkonformes Ergänzungskapital 38 + Kreditrisikoanpassung 2.1 +/ Sonstige Anpassungen 33 = Aufsichtsrechtliche Eigenmittel *werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses berücksichtigt 4

5 Eigenmittelanforderungen (Art. 438) Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Operationelle Risiken, CVARisiken) ergeben, haben wir erfüllt: Risikopositionen Eigenmittelanforderungen Kreditrisiken (Standardansatz) Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen 91 Gedeckte Schuldverschreibungen Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 3.4 Beteiligungen 25 Sonstige Positionen 3.91 Marktrisiken Operationelle Risiken Basisindikatoransatz für operationelle Risiken Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (CVA) Eigenmittelanforderung insgesamt

6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) Für Zwecke der Rechnungslegung verwendete Definition von überfällig und notleidend : Als notleidend werden Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von überfällig verwenden wir nicht. Gesamtbetrag der Risikopositionen (gem. Art. 112) Risikopositionen Gesamtwert Durchschnittsbetrag Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Institute Unternehmen davon: KMU Mengengeschäft davon: KMU Durch Immobilien besichert davon: KMU Ausgefallene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Gesamt

7 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach wichtigen Gebieten Deutschland EU NichtEU Gesamt Gesamt Gesamt Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen 1. Multilaterale Entwicklungsbanken 6.54 Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besichert Ausgefallene Positionen 827 Gedeckte Schuldverschreibungen Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen 31 Sonstige Positionen Gesamt Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen oder Arten von Gegenparteien Privatkunden (Nicht Selbstständige) Gesamt Gesamt davon KMU Firmenkunden davon Branche Kreditinstitute davon Branche Versicher. gewerbe davon Branche Öffentliche Verwaltung Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besichert Ausgefallene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Gesamt

8 Firmenkunden davon Branche Grundstücksund Wohn.wesen davon Branche Gesundheitswesen davon Branche Dienstleistungen Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besichert Ausgefallene Positionen 11 Beteiligungen 3 Gesamt Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 1% je Risikoposition. Risikopositionen nach Restlaufzeiten < 1 Jahr 1 bis 5 Jahre > 5 Jahre Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besichert Ausgefallene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen 31 Sonstige Positionen Gesamt

9 Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB) gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen (PWB) in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. 34f HGB. Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben. Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen: Wesentliche Wirtschaftszweige Gesamtinanspruchnahme aus überfälligen Krediten Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Krediten Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Nettozuführg./ Auflösung von EWB/Rückstellungen Direktabschreibungen Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Privatkunden Firmenkunden Summe Wesentliche geografische Gebiete Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen geografischen Gebieten: Gesamtinanspruchnahme aus überfälligen Krediten Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Deutschland Summe 58 Entwicklung der Risikovorsorge: Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Krediten Anfangsbestand der Periode Zuführungen in der Periode Auflösung Verbrauch wechselkursbedingte und sonstige Veränderungen Endbestand der Periode EWB PWB

10 Risikopositionsklasse nach Standardansatz Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen Standard & Poor's, Moody's und Fitch nominiert. Für die Ratingagentur Standard & Poor's wurden die Klassenbezeichnungen Corporates, Governments und Structured Finance benannt. Für die Ratingagentur Moody's wurden die Klassenbezeichnungen Unternehmen, Staaten & supranationale Organisationen, Strukturierte Finanzierungen, regionale und kommunale Gebietskörperschaften und öffentliche Finanzen benannt. Für die Ratingagentur Fitch wurden die Klassenbezeichnungen Corporate Finance, Public Finance, Sovereigns & Supranationals und Structured Finance benannt. Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt: Risikogewicht Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz; in ) in % vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung Sonstiges Gesamt Abzug von den Eigenmitteln Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) Unser Kontrahent in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist unsere Zentralbank. Bei diesen Geschäften erfolgt eine Anrechnung auf das kontrahentenbezogene Limitsystem. Aufgrund des Sicherungssystems im genossenschaftlichen FinanzVerbund, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, verzichten wir auf die Hereinnahme von Sicherheiten. Derivative Adressenausfallpositionen werden mit ihrem Kreditäquivalenzbeträgen auf die entsprechenden Kontrahentenlimite angerechnet. Im Zusammenhang mit derivativen Adressenausfallrisikopositionen haben wir unter Rückgriff auf folgende Methoden für die betreffenden Kontrakte folgende anzurechnende Kontrahentenausfallrisikopositionen ermittelt: Angewendete Methode anzurechnendes Kontrahentenausfallrisiko Marktbewertungsmethode 75 Marktrisiko (Art. 445) Unterlegungspflichtige Marktrisiken bestehen nicht. 1

11 Operationelles Risiko (Art. 446) Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt. Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) Das Unternehmen hält Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes, sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle: Verbundbeteiligungen Buchwert beizulegender Zeitwert Börsenwert Strategische Beteiligungen Nicht börsengehandelte Positionen Die Beteiligungen wurden ausschließlich mit den Anschaffungskosten bewertet. Von den Bilanzierungs und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurde nicht abgewichen. Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem Anstieg und einer Drehung der Zinsstrukturkurve. Entsprechende Sicherungsgeschäfte zur Absicherung des Risikos werden getätigt. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden GesamtbankRisikolimit gegenübergestellt. Für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht vorgegebenen Zinsschocks von + 2 Basispunkten bzw../. 2 Basispunkten verwendet. Rückgang des Zinsbuchbarwerts Zinsänderungsrisiko Erhöhung des Zinsbuchbarwerts Summe Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz periodisch gemessen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde: Die Zinselastizitäten für die Aktiv und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt. Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt. In Übereinstimmung mit unserer Geschäftsstrategie werden die Bestände im Rahmen der Risikobetrach tung fortgeschrieben. 11

12 Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir folgende Zinsszenarien: Szenario 1: Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve DGRV Standard steigend (1 Tag +4 BP bis +15 BP; in 1 Jahr +97 BP bis +148 BP je nach Stützstelle) Szenario 2: Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve DGRV Standard fallend (1 Tag 7 BP bis 14 BP; in 1 Jahr 152 BP bis 2 BP je nach Stützstelle) Szenario 3: DGRV Standard Drehung /+ ( 6 BP/+13 BP 1 Tag; 177 BP/+81 BP 1 Jahr) Szenario 4: DGRV Standard Drehung +/ (+ 3 BP/12 BP 1 Tag; +88 BP/118 BP 1 Jahr) Rückgang der Erträge Zinsänderungsrisiko Erhöhung der Erträge Szenario 1: Szenario 2: 5 Szenario 3: 21 Szenario 4: Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus monatlich gemessen. Hierbei wird eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen. Ergänzend erfolgt eine barwertige Messung. Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) Verbriefungstransaktionen liegen bei uns nicht vor. Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen Gebrauch. Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien des genossenschaftlichen FinanzVerbundes zur Bewertung von Kreditsicherheiten. Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kredit und Verwässerungsrisikos als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht: a) Besicherung ohne Sicherheitsleistung Bürgschaften und Garantien b) Besicherung mit Sicherheitsleistung (Finanzielle Sicherheiten) Bareinlagen in unserem Haus an uns abgetretene oder uns verpfändete Lebensversicherungen Einlagenzertifikate unseres Hauses Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit erhält. Bei den Sicherungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Garantien handelt es sich hauptsächlich um: öffentliche Stellen (Zentralregierungen, Regionalregierungen, örtliche Gebietskörperschaften), inländische Kreditinstitute, Unternehmen, die über ein externes langfristiges Rating von mindestens A nach S&P bzw. Fitch oder A3 nach Moody's verfügen. Kreditderivate werden von uns nicht genutzt. 12

13 Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten: Forderungsklassen Summe der Positionswerte, die besichert sind durch berücksichtigungsfähige Gewährleistungen / Lebensversicherungen finanzielle Sicherheiten Institute 7.3 Mengengeschäft Unternehmen Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) Vermögenswerte Buchwerte der belasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte Vermögenswerte des berichtenden Instituts Aktieninstrumente Schuldtitel sonstige Vermögenswerte Die Quote der belasteten Vermögenswerte (Asset EncumbranceQuote) zum betrug 6,77 %. Belastete Vermögenswerte / erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten Angaben zur Höhe der Belastung Die Belastung von Vermögenswerten resultiert hauptsächlich aus: Weiterleitungskrediten aus öffentlichen Fördermitteln Pensionsgeschäften Die Besicherung erfolgt grundsätzlich nur mit: marktüblichen Rahmenverträgen Besicherungsvereinbarungen Sonstige Vermögenswerte werden nicht zur Besicherung verwendet. 13

14 Verschuldung (Art. 451) Seit dem 1. Januar 215 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschuldungsquote (derzeit Beobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen. Nachfolgend stellen wir die Positionen zur Ermittlung dieser Verschuldungsquote dar: Summarischer Vergleich zwischen Bilanzaktiva und der Gesamtrisikopositionsmessgröße Anzusetzende Werte Summe der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögenswerte Anpassung für Beteiligungen, die zu Bilanzierungszwecken konsolidiert werden, die jedoch nicht zum aufsichtlichen Konsolidierungskreis gehören (Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften in der Bilanz ausgewiesen wird, aber von der Gesamtrisikopositionsmessgröße gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 ausgenommen ist) Anpassungen für derivative Finanzinstrumente 1.39 Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) Anpassung für außerbilanzielle Geschäfte (d.h. Umwandlung der außerbilanziellen Geschäfte in Kreditäquivalenzbeträge) (Anpassung für Risikopositionen aus Intragruppenforderungen, die von der Gesamtrisikopositionsmessgröße gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 ausgenommen sind) (Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 von der Gesamtrisikopositionsmessgröße ausgenommen sind) Sonstige Anpassungen Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote Einheitliches Offenlegungsschema für die Verschuldungsquote Bilanzielle Risikopositionen (ausgenommen Derivate und Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)) Risikopositionswerte der CRR Verschuldungsquote Bilanzwirksame Positionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und Treuhandvermögen, jedoch einschließlich Sicherheiten) (Aktiva, die zur Ermittlung des Kernkapitals abgezogen werden) 325 Summe der bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und Treuhandvermögen) Derivative Risikopositionen Wiederbeschaffungskosten für alle Derivatgeschäfte (d. h. bereinigt um anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse) Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode) Risikopositionswert gemäß Ursprungsrisikomethode Hinzugerechneter Betrag von gestellten Sicherheiten für Derivatgeschäfte, wenn diese gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften von den Bilanzaktiva abgezogen werden (Abzug bei in bar erhaltenen Nachschüssen in Derivatgeschäften) (Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine qualifizierte zentrale Gegenpartei (QCCP) abgerechnete Geschäfte) Bereinigter effektiver Nominalwert von geschriebenen Kreditderivaten (Bereinigte Aufrechnungen des effektiven Nominalwerts und Zuschlagsabzüge für ausgestellte Kreditderivate) Derivative Risikopositionen insgesamt

15 Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) BruttoAktiva aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT; ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und forderungen aus BruttoAktiva aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)) Aufschlag auf das Gegenparteiausfallrisiko aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) Ausnahme für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT): Aufschlag auf das Gegenparteiausfallrisiko gemäß Artikel 429b Absatz 4 und Artikel 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 Risikopositionen aus als Agent getätigten Geschäften (Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine qualifizierte zentrale Gegenpartei (QCCP) abgerechnete Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)) Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften insgesamt Andere außerbilanzielle Risikopositionen Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) Andere außerbilanzielle Risikopositionen Gemäß Artikel 429 Absätze 7 und 14 CRR ausgenommene Risikopositionen (bilanziell und außerbilanziell) (Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 ausgenommene gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis) (bilanziell und außerbilanziell)) (Gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 ausgenommene Risikopositionen (bilanziell und außerbilanziell)) Eigenkapital und Gesamtrisikopositionen Kernkapital Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote Verschuldungsquote Verschuldungsquote Anwendung von Übergangsbestimmungen und Wert ausgebuchter Treuhandpositionen Anwendung von Übergangsbestimmungen für die Definition der Kapitalmessgröße 5,18 % Vollständig eingeführt Wert ausgebuchter Treuhandpositionen gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 Aufschlüsselung von bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und ausgenommene Risikopositionen) Bilanzielle Risikopositionen insgesamt (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT), und ausgenommene Risikopositionen), davon: Risikopositionswerte der CRR Verschuldungsquote Risikopositionen des Handelsbuchs Risikopositionen des Anlagebuchs, davon: Gedeckte Schuldverschreibungen Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten behandelt werden Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die NICHT wie Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten behandelt werden Institute Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert Risikopositionen aus dem Mengengeschäft Unternehmen Ausgefallene Positionen 827 Andere Forderungsklassen (z. B. Beteiligungspositionen, VerbriefungsRisikopositionen und sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind)

16 Prozess zur Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird bei uns im Haus im Planungs und Strategieprozess Rechnung getragen. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung ist bei uns eingebettet in unsere Bilanzstruktursteuerung. Beschreibung der Einflussfaktoren Die Verschuldungsquote betrug zum ,18 %. Folgende wesentliche Einflussfaktoren, die während des Berichtszeitraums Auswirkungen auf die Verschuldungsquote hatten, lagen dabei vor: Änderungen in der Kernkapitalausstattung Im Berichtsjahr hatten sich Änderungen im Kernkapital in Höhe von 8.36 ergeben. 16

17 Anhang I Geschäftsguthaben(CET1) 1 Emittent PSD Bank NiederbayernOberpfalz eg 2 einheitlichekennung(z.b.cusip,isin oderbloombergkennungfürprivatplatzierung) 3 FürdasInstrumentgeltendesRecht GenG Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRRÜbergangsregelungen hartes Kernkapital 5 CRRRegelungennachderÜbergangszeit hartes Kernkapital 6 Anrechenbar auf Solo/Konzern/Solo und Konzernebene Soloebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Geschäftsguthabengem.Art.29CRR (1) 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in, Stand letzter Meldestichtag) Nennwert des Instruments a Ausgabepreis 1% 9b Tilgungspreis 1% 1 Rechnungslegungsklassifikation Passivum fortgeführtereinstandswert 11 UrsprünglichesAusgabedatum fortlaufend 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin unbefristet 13 UrsprünglicherFäligkeitstermin keinefäligkeit 14 DurchEmitentenkündbarmitvorherigerZustimmungderAufsicht nein 15 WählbarerKündigungstermin,bedingteKündigungstermineundTilgungsbetrag 16 SpätereKündigungstermine,wennanwendbar Coupons / Dividenden 17 variable Dividenden/Couponzahlungen variabel 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 19 Bestehen eines "DividendenStopps" nein 2a Volständigdiskretionär,teilweisediskretionäroderzwingend(zeitlich) volständigdiskretionär 2b Volständigdiskretionär,teilweisediskretionäroderzwingend(inBezugaufdenBetrag) volständigdiskretionär 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar 24 Wennwandelbar:AuslöserfürdieWandlung 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird 3 Herabschreibungsmerkmale ja 31 BeiHerabschreibung:AuslöserfürdieHerabschreibung Verlustverteilunggem. 19Abs.1GenG 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise ganz oder teilweise 33 BeiHerabschreibung:dauerhaftodervorübergehend vorübergehend 34 BeivorübergehenderHerabschreibung:MechanismusderW iederzuschreibung Nach Verlustabschreibung muss der Gewinnanteil dem GeschäftsanteilbiszurVoleinzahlungwieder gutgeschrieben werden. 35 PositioninderRangfolgeim Liquidationsfal(dasjeweilsranghöhereInstrumentnennen) Genussrechtskapital und Nachrangige Verbindlichkeiten 36 UnvorschriftsmäßigeMerkmaledergewandeltenInstrumente nein 37 Ggf.unvorschriftsmäßigeMerkmalenennen (1) Ist ein Feld nicht anwendbar, bitte "" angeben

18 Anhang I Nachrangige Verbindlichkeiten Sparbrief mit Nachrangabrede a 9b (1) Emittent PSD Bank NiederbayernOberpfalz eg einheitlichekennung(z.b.cusip,isin oderbloombergkennungfürprivatplatzierung) FürdasInstrumentgeltendesRecht deutsches Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung CRRÜbergangsregelungen Ergänzungskapital CRRRegelungennachderÜbergangszeit Ergänzungskapital Anrechenbar auf Solo/Konzern/Solo und Konzernebene Soloebene Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Nachrangige Verbindlichkeiten gem. Art. 63 CRR Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in, Stand letzter Meldestichtag) Nennwert des Instruments 1.66 Ausgabepreis 1% Tilgungspreis 1% Rechnungslegungsklassifikation Passivum fortgeführtereinstandswert UrsprünglichesAusgabedatum Unbefristet oder mit Verfallstermin mit Verfallstermin UrsprünglicherFäligkeitstermin DurchEmitentenkündbarmitvorherigerZustimmungderAufsicht nein 15 WählbarerKündigungstermin,bedingteKündigungstermineundTilgungsbetrag a 2b SpätereKündigungstermine,wennanwendbar Coupons / Dividenden variable Dividenden/Couponzahlungen fest Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 1,5% Bestehen eines "DividendenStopps" nein Volständigdiskretionär,teilweisediskretionäroderzwingend(zeitlich) zwingend Volständigdiskretionär,teilweisediskretionäroderzwingend(inBezugaufdenBetrag) zwingend Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes nein Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar Wennwandelbar:AuslöserfürdieWandlung Wenn wandelbar: ganz oder teilweise Wenn wandelbar: Wandlungsrate Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird Herabschreibungsmerkmale nein BeiHerabschreibung:AuslöserfürdieHerabschreibung Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise BeiHerabschreibung:dauerhaftodervorübergehend BeivorübergehenderHerabschreibung:MechanismusderW iederzuschreibung PositioninderRangfolgeim Liquidationsfal(dasjeweilsranghöhereInstrumentnennen) Nichtnachrangige Verbindlichkeiten UnvorschriftsmäßigeMerkmaledergewandeltenInstrumente nein Ggf.unvorschriftsmäßigeMerkmalenennen (1) Ist ein Feld nicht anwendbar, bitte "" angeben Laufzeitband (Ausgabedatum) Zinssatz Nominalbetrag Anrechenbarer Betrag Laufzeitende 1,5% ,5% ,5%

19 Anhang Izum O fenlegungsberichteigenmitelwährendderübergangszeitstand PSD Bank NiederbayernOberpfalz eg (A) (B) (C) Betrag am Tag der Offenlegung in Verweis auf Artikel in der EU Verordnung (EU) Nr. 575/213 Beträge;dieder Behandlung vor der Verordnung (EU) Nr. 575/213 unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäßverordnung (EU) Nr. 575/213 in HartesKernkapital(CET1):InstrumenteundRücklagen 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 davon:geschäftsguthaben Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 2 Einbehaltene Gewinne (1) (c) 3 kumuliertessonstigesergebnis(undsonstigerücklagen,zurberücksichtigungnichtrealisiertergewinneund Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards (1) 3a FondsfüralgemeineBankrisiken (1) (f) 4 BetragderPostenim Sinne vonart.484abs.3zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen AnrechnungaufdasCET1ausläuft. StaatlicheKapitalzuführungenmitBestandsschutzbis1. Januar (2) 483 (2) 5 Minderheitsbeteiligungen(zulässigerBetraginkonsolidiertem CET1). 84, 479, 48 5a vonunabhängigerseitegeprüftezwischengewinne,abzüglichalervorhersehbarenabgabenunddividenden 26 (2) 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 zusätzlichebewertungsanpassungen(negativerbetrag) 34, 15 8 immaterielevermögenswerte (veringertum entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) (1) (b), (4) 9 In der EU: leeres Feld 1 VonderkünftigenRentabilitätabhängigelatenteSteueransprüche,ausgenommenderjenigen,dieaustemporären Differenzen resultieren (verringert um die Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfü ltsind)(negativerbetrag) 11 RücklagenausGewinnenoderVerlustenauszeitwertbilanzierten G eschäften zurabsicherung von Zahlungsströmen 12 NegativeBeträgeausderBerechnungdererwarteten Verlustbeträge 36 (1) (c), 38, 472 (5) 33 (a) 36 (1) (d), 4, 159, 472 (6) 1

20 Anhang Izum O fenlegungsberichteigenmitelwährendderübergangszeitstand Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) 14 durchveränderungendereigenenbonitätbedingtegewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten 15 VermögenswerteausPensionsfondsmitLeistungszusage (negativer Betrag) 16 direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 17 Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von UnternehmenderFinanzbranche,dieeineÜberkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient,desseneigenmitelkünstlichzuerhöhen 18 direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligunghält(mehrals1% undabzüglichanrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 19 direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentlichebeteiligunghält(mehrals1% undabzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 2 In der EU: leeres Feld 2a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1 25% zuzuordnen ist, wenn das Institut als alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht 2b davon:qualifiziertebeteiligungenaußerhalbdesfinanzsektors (negativer Betrag) 32 (1) 33 (b) 36 (1) (e), 41, 472 (7) 36 (1) (f), 42, 472 (8) 36 (1) (g), 44, 472 (9) 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (1) 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 47, 472 (11) 36 (1) (k) 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 2c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) 36 (1) (k) (ii), 243 (1) (b), 244 (1) (b), 258 2d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) 36 (1) (k) (iii), 379 (3) 21 VonderkünftigenRentabilitätabhängigelatenteSteueransprüche,dieaustemporärenDiferenzenresultieren (überdem Schwelenwertvon1%,veringertum entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art.38Abs.3erfültsind)(negativerBetrag) 22 Betrag,derüberdem Schwelenwertvon15% liegt(negativer Betrag) 23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentlichebeteiligunghält 24 In der EU: leeres Feld 25 davon:vonderkünftigenrentabilitätabhängigelatente Steueransprüche,dieaustemporärenDiferenzenresultieren 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 47, (1) 36 (1) (i), 48 (1) (b), 47, 472 (11) 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 47, 472 (5) 2

21 Anhang Izum O fenlegungsberichteigenmitelwährendderübergangszeitstand a VerlustedeslaufendenGeschäftsjahres(negativerBetrag) 25b vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 26 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in BezugaufBeträge,diederVorCRRBehandlungunterliegen 26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gem. Art. 467 und b vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnenderbetraginbezugaufzusätzliche Abzugs und Korrekturposten und gem. der VorCRR BehandlungerforderlicheAbzüge 27 BetragdervondenPostendeszusätzlichenKernkapitals in Abzug zu bringenden Posten,derdas zusätzliche KernkapitaldesInstitutsüberschreitet(negativerBetrag) 28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt 36 (1) (a), 472 (3) 36 (1) (l) Hartes Kernkapital (CET1) ZusätzlichesKernkapital(AT1):Instrumente (1) (j) 3 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 51, davon:gemäßanwendbarenrechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft 32 davon:gemäßanwendbarenrechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft 33 BetragderPostenim SinnevonArt.484Abs.4zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen AnrechnungaufdasAT1ausläuft StaatlicheKapitalzuführungenmitBestandsschutzbis1. Januar Zum konsolidiertenzusätzlichenkernkapitalzählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschl. nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, derenanrechnungausläuft 36 zusätzlicheskernkapital(at1)vorregulatorischenanpassungen ZusätzlichesKernkapital(AT1):regulatorischeAnpassungen 486 (3) 483 (3) 85, 86, (3) 37 direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigeneninstrumentendeszusätzlichenkernkapitals(negativer Betrag) 38 PositioneninInstrumentendeszusätzlichenKernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligungmitdem Instituteingegangensind, diedem Zieldient,dessenEigenmitelkünstlichzuerhöhen (negativer Betrag) 52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2) 56 (b), 58, 475 (3) 3

22 Anhang Izum O fenlegungsberichteigenmitelwährendderübergangszeitstand direkte und indirekte Positionen des Instituts in InstrumentendeszusätzlichenKernkapitalsvonUnternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentlichebeteiligunghält(mehrals1% undabzüglichanrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 4 direkte und indirekte Positionen des Instituts in InstrumentendeszusätzlichenKernkapitalsvonUnternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentlichebeteiligunghält(mehrals1% undabzüglichanrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 41 regulatorische Anpassungen deszusätzlichen Kernkapitals in Bezug aufbeträge,die dervorcrrbehandlung undbehandlungenwährendderübergangszeitunterliegen,fürdieauslaufregelunggem.derverordnung(eu) Nr.575/213gelten(d.h.CRRRestbeträge) 41a vom zusätzlichenkernkapitalinabzugzubringende RestbeträgeinBezugaufvom hartenkernkapitalinabzugzubringendepostenwährendderübergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 (davon Zeile fürzeile aufzuführende Posten,z.B.m ateriele Zwischenverluste (ne to),im m ateriele Verm ögenswerte,ausfälevonrückstelungenfürzuerwartende Verluste usw) 41b vom zusätzlichenkernkapitalinabzugzubringende RestbeträgeinBezugaufvom ErgänzungskapitalinAbzugzubringendePostenwährendderÜbergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 (davon Zeile fürzeile aufzuführende Posten,z.B.ÜberkreuzbeteiligungenanInstrumentendesErgänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) 41c vom zusätzlichenkernkapitalinabzugzubringender oderhinzuzurechnenderbetraginbezugaufzusätzliche Abzugs und Korrekturposten und gem. der VorCRR BehandlungerforderlicheAbzüge davon: BetragdervondenPostendesErgänzungskapitalsin AbzugzubringendenPosten,derdasErgänzungskapital desinstitutsüberschreitet(negativerbetrag) 43 RegulatorischeAnpassungendeszusätzlichenKernkapitals (AT1) insgesamt 44 ZusätzlichesKernkapital(AT1) 45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) Ergänzungskapital(T2):InstrumenteundRücklagen 56 (c), 59, 6, 79, 475 (4) 56 (d), 59, 79, 475 (4) 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8), 472 (9), 472 (1) (a), 472 (11) (a) 477, 477 (3), 477 (4) (a) 467, 468, (e) 46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio , BetragderPostenim SinnevonArt.484Abs.5zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen AnrechnungaufdasT2ausläuft StaatlicheKapitalzuführungenmitBestandsschutzbis1. Januar (4) 483 (4) 4

23 Anhang Izum O fenlegungsberichteigenmitelwährendderübergangszeitstand Zum konsolidiertenergänzungskapitalzählendequalifizierte Eigenmittelinstrumente (einschl. nicht in Zeilen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1 Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 49 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, derenanrechnungausläuft 87, 88, (4) 5 Kreditrisikoanpassungen (c) und (d) 51 Ergänzungskapital(T2)vorregulatorischenAnpassungen Ergänzungskapital(T2):regulatorischeAnpassungen direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigeneninstrumentendesergänzungskapitalsundnachrangigen Darlehen (negativer Betrag) 53 PositioneninInstrumentendesErgänzungskapitalsund nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche,dieeineÜberkreuzbeteiligungmitdem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittelkünstlich zu erhöhen (negativerbetrag) 54 direkte und indirekte Positionen des Instituts in InstrumentendesErgänzungskapitalsundnachrangigenDarlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen dasinstitutkeinewesentlichebeteiligunghält(mehrals 1% undabzüglichanrechenbarerverkaufspositionen) (negativer Betrag) 54a davon:neuepositionen,diekeinenübergangsbestimmungen unterliegen 54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 213 bestandenundübergangsbestimmungenunterliegen 55 direkte und indirekte Positionen des Instituts in InstrumentendesErgänzungskapitalsundnachrangigenDarlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen dasinstituteinewesentlichebeteiligunghält(abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 56 RegulatorischeAnpassungendesErgänzungskapitalsin BezugaufBeträge,diederVorCRRBehandlungund BehandlungenwährendderÜbergangszeitunterliegen, fürdie Auslaufregelungen gem.derverordnung (EU)Nr. 575/213gelten(d.h.CRRRestbeträge) 56a vom ErgänzungskapitalinAbzugzubringendeRestbeträgeinBezugaufvom hartenkernkapitalinabzugzu bringendepostenwährendderübergangszeitgem.art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 (davon Zeile fürzeile aufzuführende Posten,z.B.m ateriele Zwischenverluste (ne to),im m ateriele Verm ögenswerte,ausfälevonrückstelungenfürzuerwartende Verluste usw.) 56b vom ErgänzungskapitalinAbzugzubringendeRestbeträgeinBezugaufvom zusätzlichenkernkapitalinabzugzubringendepostenwährendderübergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/ (b) (i), 66 (a) 67, 477 (2) 66 (b), 68, 477 (3) 66 (c), 69, 7, 79, 477 (4) 66 (d), 69, 79, 477 (4) 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (1) (a), 472 (11) (a) 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) (a) 5

24 Anhang Izum O fenlegungsberichteigenmitelwährendderübergangszeitstand (davon Zeile fürzeile aufzuführende Posten,z.B.ÜberkreuzbeteiligungenanInstrumentendeszusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) 56c vom ErgänzungskapitalinAbzugzubringenderoderhinzuzurechnenderBetraginBezugaufzusätzliche Abzugs und Korrekturposten und gem. der VorCRR BehandlungerforderlicheAbzüge 57 RegulatorischeAnpassungendesErgänzungskapitals (T2) insgesamt 58 Ergänzungskapital(T2) Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) a RisikogewichteteAktivainBezugaufBeträge,dieder VorCRRBehandlungundBehandlungenwährendder Übergangszeitunterliegen,fürdieAuslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/213 gelten (d. h. CRRRestbeträge) (Zeile fürzeile aufzuführende Posten,z.B.von derkünftigen Rentabilitätabhängige latente Steueransprüche, verringert um entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals usw.) (Zeile fürzeile aufzuführende Posten,z.B. ÜberkreuzbeteiligungenanInstrumentendeszusätzlichenKernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) (Zeile fürzeile aufzuführende Posten,z.B.indirekte PositioneninInstrumentendeseigenenErgänzungskapitals, indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte Positionen wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) 6 Gesamtforderungsbetrag Eigenkapitalquoten und puffer 61 hartekernkapitalquote(ausgedrücktalsprozentsatzdes Gesamtforderungsbetrags) 62 Kernkapitalquote(ausgedrücktalsProzentsatzdesGesamtforderungsbetrags) 63 Gesamtkapitalquote(ausgedrücktalsProzentsatzdes Gesamtforderungsbetrags) 64 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Art. 92(1)(a)zuzüglichderAnforderungenanKapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, SystemrisikopuferundPuferfürsystemrelevanteInstitute(GSRI oderasri),ausgedrücktalsprozentsatzdesgesamtforderungsbetrags) 65 davon: Kapitalerhaltungspuffer 66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer 467, 468, ,7 92 (2) (a), ,7 92 (2) (b), ,65 92 (2) (c), CRD 128, 129, 13 6

25 Anhang Izum O fenlegungsberichteigenmitelwährendderübergangszeitstand davon: Systemrisikopuffer 67a davon:puferfürglobalsystemrelevanteinstitute(g SRI) oder andere systemrelevante Institute (ASRI) 68 VerfügbareshartesKernkapitalfürdiePufer(ausgedrücktalsProzentsatzdesGesamtforderungsbetrags) 69 (in EUVerordnung nicht relevant) 7 (in EUVerordnung nicht relevant) 71 (in EUVerordnung nicht relevant) Eigenkapitalquoten und puffer, 72 direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denendasinstitutkeinewesentlichebeteiligunghält (wenigerals1% und abzüglich anrechenbarerverkaufspositionen) 73 direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligunghält(mehrals1% undabzüglichanrechenbarer Verkaufspositionen) 74 In der EU: leeres Feld 75 vonderkünftigenrentabilitätabhängigelatentesteueransprüche,dieaustemporärendiferenzenresultieren (unter dem Schwellenwert von 1%, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen nachart.38(3)erfültsind) 36 (1) (h), 45, 46, 472 (1), 56 (c), 59, 6, 475 (4), 66 (c), 69, 7, 477 (4) 36 (1) (i), 45, 48, 47, 472 (11) 36 (1), (c), 38, 48, 47, 472 (5) AnwendbareObergrenzenfürdieEinbeziehungvonWertberichtigungenindasErgänzungskapital 76 AufdasErgänzungskapitalanrechenbareKreditrisikoanpassungeninBezugaufForderungen,fürdiederStandardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 77 ObergrenzefürdieAnrechnungvonKreditrisikoanpassungenaufdasErgänzungskapitalim Rahmendes Standardansatzes 78 AufdasErgänzungskapitalanrechenbareKreditrisikoanpassungeninBezugaufForderungen,fürdiederaufInternen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 79 ObergrenzefürdieAnrechnungvonKreditrisikoanpassungenaufdasErgänzungskapitalim Rahmendesauf Internen Beurteilungen basierenden Ansatzes Eigenkapitalinstrumente,fürdiedieAuslaufregelungengelten(anwendbarnurvom 1.Januar213 bis 1. Januar 222) 8 derzeitigeobergrenzefürcet1instrumente,fürdiedie Auslaufregelungen gelten 81 wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag überdie Obergrenze nach Tilgungen und Fäligkeiten) 82 derzeitigeobergrenzefürat1instrumente,fürdiedie Auslaufregelungen gelten 484 (3), 486 (2) und (5) 484 (3), 486 (2) und (5) 484 (4), 486 (3) und (5) 7

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