Rundschreiben D-Heuern/Beitragsübersichten Durchschnittsjahreseinkommen der selbständigen Küstenfischer 2

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1 Mitgliederabteilung Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft, Hamburg Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom: Unser Zeichen: HV-M Ansprechpartner: Telefon: Fax: Datum: Dezember 2014 Rundschreiben 2014 Inhalt: Seite: 1. D-Heuern/Beitragsübersichten 2 2. Durchschnittsjahreseinkommen der selbständigen Küstenfischer 2 3. Durchschnittsjahreseinkommen der selbständigen Küstenschiffer 2 4. Die Rechengrößen zur See-Unfallversicherung im Jahr Beköstigungssatz 2 6. Mindestversicherungssumme für die freiwillige Unfallversicherung 3 7. Abgabe des Jahresbeitragsnachweises für das Jahr Vorschusszahlungen zur Unfallversicherung für das Jahr Steuerreform zum Reisekostenrecht Abfrage des Bedarfs an Beitragsübersichten 5 Seite 1 von 5 BG Verkehr Ottenser Hauptstraße Hamburg IK-Nummer: Betriebsnummer: Telefon: Telefax: Internet: Servicezeiten: Mo.-Do. 7:00-16:00 Uhr Fr. 7:00-14:00 Uhr Hamburger Sparkasse BLZ: Konto: IBAN: DE BIC: HASPDEHHXXX Postbank Hamburg BLZ: Konto: IBAN: DE BIC: PBNKDEFF

2 1. D-Heuern/Beitragsübersichten Zum gelten alle Durchschnittsheuern der Abschnitte A, I, G und L der Beitragsübersicht unverändert weiter. Eine Anpassung wird erst wieder erfolgen, sobald dies durch Heuertarifveränderungen notwendig ist. Die Beitragsübersicht für die Kauffahrtei und Große Hochseefischerei vom einschließlich des Nachtrages vom gilt somit hinsichtlich der Höhe der Durchschnittsheuern unverändert weiter. Die Beitragsübersicht für die Kleine Hochsee- und Küstenfischerei ab dem bleibt hinsichtlich der Höhe der Durchschnittsheuern des Abschnitts G ebenfalls unverändert gültig. 2. Durchschnittsjahreseinkommen der selbständigen Küstenfischer Für die versicherungspflichtigen selbständigen Küstenfischer werden die bisherigen Durchschnittsjahreseinkommen zum 01. Januar 2015 unverändert festgesetzt. Die Übersicht der Durchschnittsjahreseinkommen in unserer Beitragsübersicht Kleine Hochsee- und Küstenfischerei ab 1. Januar 2014 auf Seite 24 gilt somit auch für das Jahr Durchschnittsjahreseinkommen der selbständigen Küstenschiffer Auch die Durchschnittsjahreseinkommen der selbständigen Küstenschiffer gelten ab dem 01. Januar 2015 unverändert weiter. Die Übersicht der Durchschnittsjahreseinkommen in der Beitragsübersicht Kauffahrtei und Große Hochseefischerei ab 1. Januar 2014 auf der Seite 25 gilt somit auch für das Jahr Damit wird zum von Neuauflagen und dem Versand der Beitragsübersichten abgesehen. Alle weiteren wichtigen Informationen entnehmen Sie bitte diesem Rundschreiben. 4. Die Rechengrößen zur See-Unfallversicherung im Jahr 2015 Der Umlagesatz im Seefahrtsbereich wird zum 01. Januar 2015 auf 4,9 % angehoben. Der Bruchteil für die Beitragsberechnung der Landbeschäftigten bleibt auch ab dem 01. Januar 2015 unverändert bei 1/8. Der Höchstjahresarbeitsverdienst liegt weiterhin bei jährlich ,-. 5. Beköstigungssatz Ab 1. Januar 2015 beträgt der Beköstigungssatz für Vollbeköstigung in allen Bereichen der Seefahrt unverändert 228,00 mtl. Bei Gewährung von Teilbeköstigung beträgt der Beköstigungssatz 48,00 mtl. für das Frühstück und jeweils 90,00 mtl. für das Mittag- oder Abendessen. Seite 2 von 5

3 6. Mindestversicherungssumme für die freiwillige Unfallversicherung Unternehmer/Unternehmerinnen, mitarbeitende Ehegattinnen/Ehegatten sowie Personen, die in Kapital- oder Personengesellschaften regelmäßig wie Unternehmer/Unternehmerinnen selbständig tätig sind, können bei der BG Verkehr eine freiwillige Unfallversicherung abschließen. Die Höhe der Beiträge als auch die Geldleistungen werden nach der gewählten Versicherungssumme berechnet. Die Mindestversicherungssumme für die freiwillige Versicherung wird ab dem auf festgesetzt ,- Die Höchstversicherungssumme bleibt mit ,- weiterhin unverändert. 7. Abgabe des Jahresbeitragsnachweises für das Jahr 2014 Sie haben bereits den Jahresbeitragsnachweis für das Jahr 2014 erhalten. Der Jahresbeitragsnachweis ist bis zum für alle Mitgliedsunternehmen einzureichen, für die die BG Verkehr im Jahr 2014 zuständig war. Damit muss der Jahresbeitragsnachweis auch von Mitgliedsunternehmen eingereicht werden, die im Jahr 2014 keine Arbeitnehmer beschäftigten. In diesen Fällen ist eine sogenannte Fehlanzeige zu melden und der Jahresbeitragsnachweis unterschrieben zurückzusenden. Stellen Sie nach Einreichung des Jahresbeitragsnachweises fest, dass eine Korrektur der Daten erforderlich ist, so füllen Sie den Jahresbeitragsnachweis bitte einfach nochmals vollständig aus. Wir werden immer den letzten eingereichten Jahresbeitragsnachweis für die Beitragsberechnung berücksichtigen. Den Jahresbeitragsnachweis sowie die dazugehörige Anleitung stellen wir Ihnen auch im Internet unter im Bereich Mitgliedschaft - Seefahrtsunternehmen zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Angaben im DEÜV-Meldeverfahren zum Datenbaustein Unfallversicherung nicht die Einreichung des Jahresbeitragsnachweises ersetzen! 8. Vorschusszahlungen zur Unfallversicherung für das Jahr 2015 Die Fälligkeitstermine der Vorschüsse für das Jahr 2015 entnehmen Sie bitte der anliegenden Tabelle. Nachweise müssen für die Vorschüsse wie gewohnt nicht eingereicht werden. Diese sind jedoch so rechtzeitig zu zahlen, dass sie der BG Verkehr spätestens am Tag der Fälligkeit gutgeschrieben werden. Damit der aktuelle Umlagesatz auch bei den Vorschüssen für das Jahr 2015 berücksichtigt werden kann, legen Sie für die Vorschussberechnung vom Gesamtbeitrag (Land + See) des Jahres % zugrunde und teilen das Ergebnis durch sechs. Den so ermittelten Teilbetrag zahlen Sie jeweils zu den in der Tabelle genannten Fälligkeitsterminen. Liegt der Gesamtbeitrag für das Jahr 2014 unter 500,- Euro, sind keine Vorschüsse zu zahlen. Seite 3 von 5

4 Gesamtbeitrag (Land + See) Berechnung der Vorschüsse/Fälligkeit Der Gesamtbeitrag für das Jahr 2014 beträgt weniger als 500,-- Euro Es werden keine Vorschüsse erhoben. Berechnung der Vorschüsse: Gesamtbeitrag des Jahres 2014 x 126 % = Ergebnis : 6 = Vorschussrate 2015 Der Gesamtbeitrag für das Jahr 2014 beträgt 500,-- Euro oder mehr Fälligkeitstermine: Die errechnete Vorschussrate ist jeweils fällig zum und Fiktive Beispielberechnung: Der Jahresbeitragsnachweis 2014 eines Seefahrtsunternehmens weist folgende Berechnungen aus: Landbeschäftigte (Gesamtbruttoentgelte der Gefahrtarifstellen 1 bis 5): Anrechenbares Gesamtbruttoentgelt Umlagesatz Beitrag = 1/8 des tatsächlichen Entgelts 3,9 % Seeleute (Gesamtbruttoentgelte der Gefahrtarifstellen 6 bis 10): Gesamtbruttoentgelt (D-Heuer) Umlagesatz Beitrag 3,9 % Landbeschäftigte Seeleute Gesamt Gesamtbeitrag für das Jahr , , ,82 Seite 4 von 5

5 Vorschussberechnung für das Jahr 2015: ,82 x 126% = ,77 : 6 = 5.144,96 Die Vorschussrate in Höhe von 5.144,96 ist jeweils zu den Fälligkeiten am , , , sowie zu zahlen. Zum ist wie gewohnt der Jahresbeitragsnachweis für das Vorjahr unter Berücksichtigung der bereits gezahlten Vorschüsse einzureichen und die Restzahlung zu erbringen. Bitte beachten: Wenn der Gesamtbeitrag im Jahr 2014 nur für einen Teilzeitraum gezahlt wurde, muss der Beitrag für die Ermittlung der Vorschüsse auf ein volles Kalenderjahr hochgerechnet werden. Ein entsprechendes Beispiel zur Hochrechnung finden Sie in den Erläuterungen zum Jahresbeitragsnachweis Steuerreform zum Reisekostenrecht Die steuerrechtliche Reform des Reisekostenrechts im Jahr 2014 führt dazu, dass die unentgeltliche Tagesverpflegung in der Seefahrt grundsätzlich nicht mehr mit dem Sachbezugswert zu versteuern ist. Wir möchten darauf hinweisen, dass diese steuerrechtliche Änderung keine Auswirkungen auf die Höhe des Beköstigungssatzes der Durchschnittsheuern hat. Für die Sozialversicherungsbeiträge sind somit unverändert die veröffentlichten Durchschnittsheuern einschließlich des Beköstigungssatzes bei der Beitragsberechnung zu berücksichtigen. Fragen zu den steuerrechtlichen Änderungen beantworten die zuständigen Finanzbehörden. 10. Abfrage des Bedarfs an Beitragsübersichten Alle wichtigen Informationen zur Beitragsberechnung erhalten Sie regelmäßig mit der Herausgabe der Beitragsübersichten. Insbesondere können Sie dort die jeweils gültigen Durchschnittsheuern und Durchschnittsjahreseinkommen entnehmen. Um prüfen zu können, ob die Anzahl der zu versendenden Exemplare noch mit Ihrem Bedarf übereinstimmt, möchten wir Sie bitten, den anliegenden Fragebogen ausgefüllt an uns zurück zu senden. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Wir danken Ihnen für die vertrauensvolle Zusammenarbeit im vergangenen Jahr und wünschen Ihnen ein gesundes und erfolgreiches Jahr Mit freundlichen Grüßen Ihre BG Verkehr Anlage: Bedarfsabfrage BÜS Seite 5 von 5

6 Mitgliederabteilung Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft, Hamburg Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom: Unser Zeichen: HV- M Ansprechpartner: Telefon: Fax: mitglieder@bg-verkehr.de Datum: Ihre Mitgliedsnummer bei der BG Verkehr: MNR Bedarfsabfrage für den Versand der Beitragsübersichten Kauffahrtei und Große Hochseefischerei bzw. Kleine Hochsee- und Küstenfischerei Sehr geehrte Damen und Herren, um den Versand der Beitragsübersichten Ihrem Bedarf anzupassen, bitten wir um Ihre Mithilfe. Bitte verwenden Sie ausschließlich diesen Vordruck für die Rückmeldung, da wir zwingend die o.g. Mitgliedsnummer für die Zuordnung in unserem Hause benötigen. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung. Für die o.g. Mitgliedsnummer bitten wir den Bedarf der Beitragsübersichten wie folgt anzupassen: Wir benötigen die folgende Anzahl an Beitragsübersichten: Wir benötigen keine gedruckten Beitragsübersichten und werden künftig die notwendigen Informationen zur Beitragsberechnung aus dem Internet unter entnehmen. Ort, Datum Firmenstempel, Unterschrift zurück an: BG Verkehr Mitgliederabteilung Ottenser Hauptstr Hamburg

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