Betoxon 65 WDG Wirkstoff: 650 g/kg Chloridazon Wasserdispergierbares Granulat
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1 Betoxon 65 WDG Wirkstoff: 650 g/kg Chloridazon Wasserdispergierbares Granulat WIRKUNGSWEISE Betoxon 65 WDG ist ein Herbizid mit breitem Wirkungsspektrum. Es wirkt u.a. gegen zweikeimblättrige Unkräuter und Einjährige Rispe. Betoxon 65 WDG wirkt vorwiegend über die Wurzel, aber auch über das Blatt. Für einen guten Bekämpfungserfolg sind ein gleichmäßiges Saatbett sowie eine ausreichende Bodenfeuchtigkeit erforderlich. Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): C1 WIRKUNGSSPEKTRUM Gut bekämpfbar: Einjähriges Rispengras, Windhalm, Ackersenf, Ackerspörgel, Ehrenpreis, Flohknöterich, Franzosenkraut, Hirtentäschel, Hohlzahn, Kamille-Arten, Mohn, Nachtschatten, Taubnessel, Vogelsternmiere, Windenknöterich, Hederich, Ackerhellerkraut, Ampfer-Knöterich. Weniger gut bekämpfbar: Ackergauchheil, Ackerstiefmütterchen, Amarant, Bingelkraut, Erdrauch, Gänsefuß, Klettenlabkraut, Kreuzkraut, Kornblume, Melde, Vogelknöterich, Wicke, Wolfsmilch. Nicht ausreichend bekämpfbar: Alle Wurzelunkräuter wie Disteln, Quecken und Winden, Ackerfuchsschwanz, Flughafer. KULTURVERTRÄGLICHKEIT Betoxon 65 WDG ist nach unseren Erfahrungen für alle Zucker- und Futterrüben (Beta-Rüben), Rote Beete und Mangold gut verträglich. Rüben können nur dann vorübergehend im Wuchs gehemmt werden, wenn diese durch andere Faktoren geschwächt sind, z.b. zu tiefe Saat, Frost, Verschlämmung und Verkrustung des Bodens. Kohl- und Wasserrüben (Steckrüben, Stoppelrüben) dürfen nicht behandelt werden. VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Vor der Saat mit Einarbeitung Vogelsternmiere, Kamille-Arten
2 Kultur/Einsatzzeitpunkt Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Nach dem Auflaufen Zeitpunkt 1: 1 kg/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser Zeitpunkt 2: 1 kg/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser Zeitpunkt 3: 2 kg/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl der Behandlungen: In der Anwendung: 3, in der Kultur bzw. je Jahr: 3, Abstand: 6 bis 14 Tage im Splittingverfahren (3 Behandlungen) Schnittmangold, Stielmangold, 70 Tage Schnittmangold, Stielmangold, Vogelsternmiere, Kamille-Arten bis BBCH Tage Rote Beete, Vor der Saat mit Einarbeitung Rote Beete, Rote Beete, Vogelsternmiere, Kamille-Arten bis BBCH 11 Rote Beete, Nach dem Pflanzen 4 kg/ha in 150 bis 300 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.b. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
3 VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGS- BESTIMMUNGEN NG301: Keine Anwendung in Wasserschutzgebieten oder Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen, die vom BVL im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden (Bekanntmachung BVL 15/02/01 vom , BAnz AT B6; auch veröffentlicht unter NG415: Keine Anwendung auf folgenden Bodenarten gemäß Bodenkundlicher Kartieranleitung (5. Aufl.): reiner Sand (Ss), schwach schluffiger Sand (Su2), schwach lehmiger Sand (Sl2), schwach toniger Sand (St2), mittel schluffiger Sand (Su3), mittel lehmiger Sand (Sl3), stark schluffiger Sand (Su4), stark lehmiger Sand (Sl4) und schluffig-lehmiger Sand (Slu). Sofern kein Gutachten nach Bodenkundlicher Kartieranleitung (5. Aufl.) vorliegt, gilt das Anwendungsverbot für alle Böden der Bodenartgruppen 0 bis 3 gem. LUFA-Klassifizierung mit den Bezeichnungen flachgründiger Sand (S), Sand (S), lehmiger Sand (ls), sandiger Schluff (su), stark sandiger Lehm (ssl) und lehmiger Schluff (lu). NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig ( 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. Für alle Anwendungen mit einer Aufwandmenge von 3 kg/ha gilt: NG402: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. Für die übrigen Anwendungen gilt: NG404: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. NACHBAU Die Wirkung von Betoxon 65 WDG hält mehrere Wochen an, je nach Witterung und Boden bis zu mehreren Monaten. Es können alle Kulturen nachgebaut werden, wenn Betoxon 65 WDG entsprechend der Gebrauchsanleitung angewendet wurde. Bei vorzeitigem Umbruch können nur Rüben, Rote Beete, Mangold, Kartoffeln und Mais nachgebaut werden. VN436: Kein Nachbau von Blattgemüse und frischen Kräutern ein Jahr nach der Anwendung. ANWENDUNGSTECHNIK Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Ansetzvorgang 1. Tank zur Hälfte mit Wasser füllen. 2. Betoxon 65 WDG bei laufendem Rührwerk einrieseln lassen! 3. Dann Mischungspartner bei laufendem Rührwerk zugeben.
4 Mischbarkeit Betoxon 65 WDG ist mit ethofumesathaltigen und metamitronhaltigen Mitteln mischbar. Darüber hinaus sind Mischungen mit AHL und Harnstoff möglich. Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Mischbarkeit, Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen geprüft werden können. SPRITZENREINIGUNG Gerätereinigung Innenreinigung: Nach Beendigung der Spritzarbeit technisch bedingte Restmengen von der Spritzbrühe im Verhältnis 1:10 mit Wasser verdünnen und auf behandelter Teilfläche der Fläche ausbringen. Anschließend mittelführende Leitungen, Behälterinnenwände, Düsen und Filter gründlich mit Wasser spülen/reinigen. Pflanzenschutzmittelrestmengen aus der Gerätereinigung ebenfalls auf behandelter Teilfläche der Fläche ausbringen. Außenreinigung: Wir empfehlen, die Geräteaußenreinigung mit Hilfe einer geeigneten Zusatzausrüstung am Spritzgerät auch auf einer behandelten Teilfläche der Fläche durchzuführen. RESTMENGENVERWERTUNG Eventuell auftretende Reste von Spritzbrühe und aus der Gerätereinigung nie in die Kanalisation, sonstige Abflüsse oder im ablassen, sondern verdünnt auf einer behandelten Teilfläche der Fläche ausbringen. HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Achtung Gefahrenpiktogramme: GHS07, GHS09 Gefahrenhinweise: H302 + H332: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P261: Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P308+P313: BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P304+P340: BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P391: Verschüttete Mengen aufnehmen. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. EUH208: Enthält 5-Amino-4-chlor-2-phenylpyridazin-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT Schutz von Wasserorganismen NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
5 Schutz von Nutzorganismen NN130: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfsspinnen) eingestuft. NN160: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. NN164: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Bembidion lampros (Laufkäfer) eingestuft. NN165: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. ABFALLBESEITIGUNG Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. ANMERKUNG Durch sorgfältige Prüfung ist erwiesen, dass das Produkt bei Einhaltung unserer Gebrauchsanleitung für die empfohlenen Zwecke geeignet ist. Da die Lagerung und Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegen und wir nicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen können, schließen wir jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus der Lagerung und Anwendung aus. Wir haften für gleichbleibende Qualität des Produktes, das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht. Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Betoxon 65 WDG ist eingetragene Marke der Skyanide Chemicals GmbH.
Betoxon 65 WDG Wirkstoff: 650 g/kg Chloridazon Wasserdispergierbares Granulat
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