Weißenfelser Amtsblatt

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1 Weißenfelser Amtsblatt Amtliches Verkündigungsblatt der Stadt Weißenfels 24. Jahrgang Ausgegeben am 19. September 2014 Nummer 9 Inhalt Vorwort des Oberbürgermeisters Amtliche Bekanntmachungen Stadt Weißenfels - Friedhofssatzung für den Gemeindefriedhof Ortsteile der Stadt Weißenfels - Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Stadt Weißenfels (Straßenreinigungssatzung StrRS) - Satzung zur Erstreckung der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Stadt Weißenfels auf eingemeindete Gebietsteile - Bekanntmachung zur Erstreckung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Weißenfels auf eingemeindete Gebietsteile - Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit - Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder des Verwaltungsrates der Abwasserbeseitigung Weißenfels Anstalt öffentlichen Rechts - Satzung der Abwasserbeseitigung Weißenfels Anstalt des öffentlichen Rechts (Abw WSF AöR) über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungs- Kostensatzung Abw WSF AöR) - Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb Sportund Freizeitbetrieb der Stadt Weißenfels für das Jahr 2014 Nichtamtlichen Teil - Aus dem Stadtrat - Aus der Verwaltung - Kulturelle Veranstaltungen - Museum Schloss Neu-Augustusburg - Informationen aus der Stadtbibliothek - Informationen Anzeigenteil Das Programm im Mittelteil Gedruckt auf 100 % Recycling-Papier!

2 Liebe Weißenfelserinnen, liebe Weißenfelser, Alles im Fluss Das Motto der VII. Triennale ist für mich sinnbildlich. Nicht wie manch Spötter vielleicht meint es geht den Fluss (Bach) runter! Nein, Fluss steht ist für mich sinnbildlich für Bewegung, Dynamik, Wasser und damit Lebensqualität. Doch der Reihe nach: VII. Triennale im Schloss Neu Augustusburg. Natürlich möchte ich beim Stichwort Schloss noch einmal kurz auf unser 24. Schlossfest zurückkommen. Im Resümee durchwachsen: tolle Stunden auf dem Schlosshof, teilweise nicht ganz erreichte Besucherzahlen und ein ganz großer Wermutstropfen. Musste doch der Umzug wetterbedingt abgesagt werden. Das hat allen Verantwortlichen richtig wehgetan. Wissen wir doch, mit welch großem, teils monatelangem Engagement im Vorfeld gearbeitet wurde. Nochmals allen Beteiligten herzlichen Dank! Und auf ein Neues, dem 25.! Zurück zur Triennale, auch hier zuerst Dank an die Kuratoren Brigida und Wolfgang Böttcher, den beteiligten Künstlern und natürlich allen Finanziers. Es ist ein wahres Erlebnis der Kunst unserer Region entstanden. Da treffen Stein und Stahl auf anmutige Malerei und filigrane Linolschnitte, stehen Neonfarben neben ruppig rostigen Eisenschmuck. Es ist die Vielfalt, die den Reiz dieser Ausstellung ausmacht! Und ich kann Ihnen mit besten Wissen und Gewissen einen Besuch empfehlen. Aber, gestatten Sie mir drei Hinweise: 1. Neben viel Neugier auf das künstlerische Schaffen unserer Künstler sollten Sie ausreichend Zeit mit bringen! Mir selbst ist es in 2 Stunden nur ansatzweise gelungen, einen Einblick in die künstlerische Arbeit unserer Künstler zu gewinnen. Ein zweiter Besuch ist damit ein Muss! 2. Bringen Sie ein klein wenig Kondition mit! Immerhin erstreckt sich die Ausstellung bis ins Turmzimmer. Dort angekommen, können Sie nicht nur sehr persönliche Einblicke in den Werdegang der beteiligten Künstler erlangen, es bietet sich auch ein überwältigender Blick über die Stadt und weit ins Saaletal. 3. Lassen Sie Ihren Besuch mit einem kurzen Abstecher im Schlosscafe` ausklingen. Vielleicht lassen Sie bei einer Tasse guten Kaffees, in uriger Atmosphäre, das Gesehene nachhallen, blättern im Ausstellungskatalog und tauschen sich mit anderen Besuchern aus. Bewegung Veränderung, kann man übrigens auch beim sonst nicht möglichen Aufstieg ins Turmzimmer erleben. Einige, bewusst gelassene Lücken zu unserer größten Baustelle, lassen erahnen, welch großer Aufwand auch zukünftig geleistet werden muss. Alles im Fluss steht auch für die Stadt Weißenfels. Trotz einer ungewissen (nicht zu verwechseln mit aussichtslosen) Haushaltslage zeugen die aktuellen Entwicklungen von einer beeindruckenden Dynamik. Und neu ist, dass es nicht nur die Stadt mit ihren großen Projekten ist. Von der Bergschule, über die Adam-Ries Grundschule bis zu den Grundschulen in Leißling und Tagewerben setzen wir aktuell und in den nächsten Jahren wichtige Akzente zu einem nachhaltigen Erhalt aller Grundschulen in unserer Stadt. Die Saalebrücke scheint bei ruhigem Fahrwasser realistisch umsetzbar, Rathaus, Markt 3 Mohrenapotheke, Schloss, die laufende Beseitigung der Hochwasserschäden (z. B. komplett neues Sportzentrum in Uichteritz), der Saaleradweg in Burgwerben, Schkortleben und Großkorbetha und vieles mehr dokumentieren das. Neu ist allerdings, dass immer mehr private Investoren Vertrauen in Weißenfels fassen. Da verschwinden Fassaden hinter Gerüsten, um sie saniert dem Wohnungsmarkt zur Verfügung zu stellen. Wohn- und Geschäftshäuser entstanden und entstehen nicht nur Weißenfels, sondern auch in Uichteritz, Tagewerben oder Langendorf. Es gibt Investitionen in bestehende Standorte, Neubau- oder Umzüge wegen erreichter Kapazitätsgrenzen, wer offenen Auges durch die Stadt geht kann viel Veränderung erkennen. Alles aufzuzählen ist hier nicht möglich, aber verfolgen sie einfach die nächsten Entwicklungen. Mein letztes Thema heute, hat nur entfernt etwas mit der Triennale zu tun. Eigentlich nur, dass diese nach 9 Jahren wieder in Weißenfels zu Gast ist. Aber Gast, Gastgeber ist ein Thema, dem wir uns auch in Weißenfels vermehrt stellen müssen. Bewusst wurde mir dies, als wir letzten Sonntag den Opfern der Vertreibung gedachten. Es waren die Worte des Pfarrers Herrn Junker, der unter dem Verweis auf die damaligen Verbrechen den Blick auf das Hier und Heute richtete. Mit einfachen, klaren Worten verwies er auf tausende Ermordete, hunderttausende Vertriebene im Irak, Syrien oder anderswo in der Welt. Sind wir angesichts dieses Leides nicht auch in Weißenfels verpflichtet Hilfe zu leisten, Gastgeber zu sein? Und Gastgeber zu sein, Menschen aufzunehmen heißt eben auch Platz anzubieten, notfalls selbst zurückzutreten. Mit den Worten Herrn Junkers, auch Opfer zu bringen. Es steht uns gut zu Gesicht, Menschen die ihrer Heimat, ihres Hab und Gutes beraubt wurden aufgeschlossen zu empfangen. Mir ist sehr wohl bewusst, dass wir erst am Anfang einer nicht einfachen Diskussion stehen. Gehen wir sie aufgeschlossen an und überlassen die Diskussion nicht den platten Parolen mancher Zeitgenossen. Bis zum nächsten Mal, herzlichst Robby Risch Oberbürgermeister 2

3 I. Allgemeine Bestimmungen Friedhofssatzung für den Gemeindefriedhof Ortsteile der Stadt Weißenfels Aufgrund der 8 Abs. 1 Satz 1 und 11 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz KVG LSA) vom 17.Juni 2014 (GVBI. LSA S.288) und des 25 Abs. 1 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Sachsen-Anhalt (Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt - BestattG LSA) vom 5. Februar 2002 (GVBI. LSA S. 46), zuletzt geändert durch 37 Abs.1 des Gesetzes über Wohnformen und Teilhabe des Landes Sachsen-Anhalt vom 17. Februar 2011 (GVBI. LSA S. 136 hat der Stadtrat der Stadt Weißenfels in seiner Sitzung am 21.August 2014 folgende Satzung beschlossen: Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich 2 Friedhofszweck 3 Schließung und Entwidmung II. Ordnungsvorschriften 4 Öffnungszeiten 5 Verhalten auf dem Friedhof 6 Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof III. Allgemeine Bestattungsvorschriften 7 Anzeigepflicht und Bestattungszeit 8 Särge 9 Ausheben der Gräber 10 Ruhezeiten 11 Umbettungen IV. Grabstätten 12 Arten der Grabstätten 13 Reihengrabstätten 14 Wahlgrabstätten 15 Urnenreihengrabstätten 16 Urnenwahlgrabstätten 17 Urnenstaudengrabstätten 18 Urnenkammern in Urnenstelen und Urnenwänden 19 Gemeinschaftsgrab (anonyme Urnenreihengrabstätte 20 Ehrengrabstätten V. Gestaltung der Grabstätten 21 Gestaltungsgrundsätze VI. Grabmale und Grabeinfassungen 22 Gestaltungsvorschriften 23 Zustimmungserfordernis 24 Anlieferung 25 Fundamentierung und Befestigung 26 Unterhaltung 27 Entfernung VII. Herrichtung und Pflege der Grabstätten 28 Herrichtung und Erhaltung 29 Vernachlässigung der Grabpflege VIII. Leichenhallen und Trauerfeiern 30 Benutzung der Leichenhalle 31 Trauerfeier IX. Schlussvorschriften 32 Alte Rechte 33 Haftung 34 Gebühren 35 Ordnungswidrigkeiten 36 Inkraft-/Außerkrafttreten 1 Geltungsbereich Diese Friedhofssatzung gilt für den Gemeindefriedhof Ortsteile der Stadt Weißenfels. Dieser Friedhof bildet die Gesamtheit aller gemeindlichen Friedhöfe in den Ortsteilen der Stadt Weißenfels und besteht aus folgenden Friedhofsteilen: a) Friedhof im Ortsteil Borau, Hinter den Gärten b) Friedhof im Ortsteil Burgwerben, Weinstraße c) Friedhof im Ortsteil Großkorbetha, Schkortlebener Straße d) Friedhof im Ortsteil Kleinkorbetha, Oeglitzscher Straße e) Friedhof im Ortsteil Kriechau, Brunnenstraße f) Friedhof im Ortsteil Langendorf, Friedhofsweg 9) Friedhof im Ortsteil Leißling, Kirchberg h) Friedhof im Ortsteil Markwerben, Rodelbahn i) Friedhof im Ortsteil Obschütz, Jahnring j) Friedhof im Ortsteil Pettstädt, Leihaer Straße k) Friedhof im Ortsteil Reichardtswerben, Friedhofsweg l) Friedhof im Ortsteil Storkau, Am Gut m) Friedhof im Ortsteil Tagewerben, Friedhofsweg n) Friedhof im Ortsteil Uichteritz, Storkauer Weg o) Friedhof im Ortsteil Uichteritz-Lobitzsch, Zum Storchennest 2 Friedhofszweck (1) Der Friedhof Ortsteile ist eine nichtrechtsfähige öffentliche Einrichtung der Stadt Weißenfels (als Friedhofsträgerin und Friedhofsverwaltung). Der Friedhof Ortsteile dient der Bestattung der verstorbenen Einwohner und Einwohnerinnen der Stadt Weißenfels aus allen Ortsteilen der Stadt. Dies gilt ferner für diejenigen Personen, die im räumlichen Bereich der Ortsteile der Stadt Weißenfels verstorben sind oder ein Recht auf Bestattung in einer bestimmten Grabstätte besaßen. (2) Über den Bestattungsanspruch des Absatz 1 hinaus dient der Friedhof Ortsteile auch der Bestattung sonstiger verstorbener Personen bei einem besonderen berechtigten Interesse oder einer besonderen Beziehung des Verstorbenen oder seiner Familienangehörigen zu dem Ortsteil, auf dessen Friedhof die Bestattung erfolgen soll. 3 Schließung und Entwidmung (1) Friedhöfe, Friedhofsteile und einzelne Grabstätten können aus wichtigem öffentlichem Interesse geschlossen oder entwidmet werden. Durch die Schließung wird die Möglichkeit weiterer Beisetzungen ausgeschlossen; durch die Entwidmung verliert der Friedhof seine Eigenschaft als öffentliche Bestattungseinrichtung. Besteht die Absicht der Schließung, so werden keine Nutzungsrechte mehr erteilt oder wiedererteilt. (2) Die Absicht der Schließung, die Schließung selbst und die Entwidmung sind jeweils öffentlich bekanntzumachen. (3) Die Stadt kann die Schließung verfügen, wenn keine Rechte auf Bestattung entgegenstehen. (4) Die Stadt kann die Entwidmung verfügen, wenn alle Nutzungsrechte und Ruhefristen abgelaufen sind. (5) Soweit zur Schließung oder Entwidmung Nutzungsrechte aufgehoben oder im Einvernehmen mit den Berechtigten abgelöst werden sollen, sind unter ersatzweiser Einräumung entsprechender Rechte auch Umbettungen ohne Kosten für den Nutzungsberechtigten möglich. 3

4 II. Ordnungsvorschriften 4 Öffnungszeiten (1) Der Friedhof Ortsteile ist während der an den Eingängen bekannt gegebenen Zeiten für den Besuch geöffnet. (2) Die Friedhofsverwaltung kann das Betreten eines Friedhofs oder einzelner Friedhofsteile aus besonderem Anlass vorübergehend untersagen. 5 Verhalten auf dem Friedhof (1) Jeder hat sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals sind zu befolgen. (2) Kinder unter 10 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung Erwachsener betreten. (3) Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet, a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art und Sportgeräten (z.b. Rollschuhen, Inlineskatern) zu befahren, ausgenommen Kinderwagen und Rollstühle b) Waren aller Art sowie gewerbliche Dienste anzubieten oder diesbezüglich zu werben, c) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung störende Arbeiten auszuführen, d) ohne schriftlichen Auftrag eines Angehörigen und ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung gewerbsmäßig zu fotografieren und zu filmen, e) Druckschriften zu verteilen, ausgenommen Drucksachen, die im Rahmen der Bestattungsfeier notwendig und üblich sind, f) der Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten zu verunreinigen oder zu beschädigen sowie Rasenflächen (soweit sie nicht als Wege dienen) und Grabstätten unberechtigt zu betreten, g) Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzulagern, h) zu lärmen und zu spielen sowie zu lagern, i) Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde. (4) Die Friedhofsverwaltung kann von Absatz 3 Ausnahmen zulassen, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofes und der Ordnung auf ihm vereinbar sind. (5) Totengedenkfeiern und andere nicht mit einer Bestattung zusammenhängende Veranstaltungen, insbesondere Versammlungen und Aufzüge, bedürfen der Ausnahmegenehmigung der Friedhofsverwaltung. Sie sind mindestens 10 Tage vorher anzumelden. Am Volkstrauertag sind mit Ausnahme der städtischen Gedenkfeier alle Totengedenkfeiern und andere, nicht mit einer Bestattung zusammenhängende Veranstaltungen verboten. 6 Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof (1) Arbeiten auf dem Friedhofsgelände dürfen nur von Dienstleistern erbracht werden, deren Gewerbe oder Beruf Leistungen beinhaltet, welche im Friedhofswesen anfallen. Dies sind insbesondere Bildhauer, Steinmetze, Gärtner, Bestatter und sonstige vergleichbare Tätigkeiten auf dem Friedhof. (2) Um eine Kontrolle der Einhaltung der den Dienstleistungserbringern obliegenden Verpflichtungen (insbesondere nach den Absätzen 3 bis 5) zu ermöglichen, sowie die Erfassung der Gebührenpflichtigen sicherzustellen, ist der Friedhofsverwaltung die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Friedhofsgelände möglichst vor Beginn unter Angabe des beabsichtigten Zeitpunktes der Arbeitsaufnahme, spätestens jedoch mit dem Abschluss der Arbeiten, mitzuteilen. Diese Mitteilung beinhaltet Name und Adresse des Dienstleistungserbringers sowie des Auftragsgebers, der beabsichtigte Termin der Arbeitsaufnahme und die Dauer der Arbeiten sowie die geplanten bzw. durchgeführten Arbeiten. (3) Die Dienstleistungserbringer und Ihre Bediensteten haben die Friedhofssatzung und die dazu ergangenen Regelungen zu beachten. Die Dienstleistungserbringer haften für alle Schäden, die sie oder ihre Bediensteten im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf den Friedhöfen schuldhaft verursachen. 4 (4) Unbeschadet von 5 Abs. 3 Buchst, c) dürfen Arbeiten der Dienstleistungserbringer auf dem Friedhof nur werktags innerhalb der Öffnungszeiten ausgeführt werden. Die Arbeiten sind eine halbe Stunde vor Ablauf der Öffnungszeit des Friedhofs, spätestens um Uhr zu beenden. In den Fällen des 4 Abs. 2 sind diese Arbeiten gänzlich untersagt. (5) Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialien dürfen auf dem Friedhof nur an den von der Friedhofsverwaltung genehmigten Stellen gelagert werden. Bei Beendigung der Arbeiten sind die Arbeits- und Lagerplätze wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Gewerbliche Geräte dürfen nicht an oder in den Wasserentnahmestellen des Friedhofs gereinigt werden. (6) Den Anordnungen des Friedhofspersonals ist Folge zu leisten. Die Ausübung der Tätigkeit auf dem Friedhofsgelände kann dem Dienstleistungserbringer durch die Friedhofsverwaltung begrenzt oder unbegrenzt durch Bescheid untersagt werden, wenn der Dienstleistungserbringer gegen die Vorschriften dieser Friedhofssatzung in grober bzw. besonders grober Weise verstößt oder den Anordnungen der Friedhofsverwaltung im Einzeloder Wiederholungsfall nicht nachkommt. III. Allgemeine Bestattungsvorschriften 7 Anzeigepflicht und Bestattungszeit (1) Jede Bestattung ist unverzüglich nach Beurkundung des Sterbefalles bei der Friedhofsverwaltung anzumelden. Der Anmeldung sind die erforderlichen Unterlagen beizufügen. (2) Wird eine Bestattung in einer vorher erworbenen Wahlgrabstätte/ Urnenwahlgrabstätte beantragt, ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen. (3) Die Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der Bestattung im Benehmen mit den Angehörigen fest. Die Bestattungen erfolgen von Montag bis Samstag. 8 Särge und Urnen (1) Die Särge müssen fest gefügt und so abgedichtet sein, dass jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Für die Bestattung sind zur Vermeidung von Umweltbelastungen nur Särge aus leicht abbaubarem Material (z.b. Vollholz) erlaubt, die keine PVC-, PCR-, formaldehydabspaltenden, nitrozellulosehaltigen oder sonstigen umweltgefährdenden Lacke und Zusätze enthalten. Entsprechendes gilt für Sargzubehör und Sargausstattung. Überurnen, die mit beigesetzt werden sollen, müssen aus leicht abbaubarem, umweltfreundlichem Material bestehen. (2) Die Särge dürfen höchstens 2,05 m lang, 0,70 m hoch und im Mittelmaß 0,70 m breit sein. Sind in Ausnahmefällen größere Särge erforderlich, ist die Zustimmung der Friedhofsverwaltung bei der Anmeldung der Bestattung einzuholen. (3) Für die Bestattung in vorhandenen Grüften sind nur Metallsärge oder Holzsärge mit Metalleinsatz zugelassen, die luftdicht verschlossen sind. Das Öffnen und Schließen der Gruft hat nur durch einen zugelassenen Steinmetz zu erfolgen. Die dabei anfallenden Kosten sind zusätzlich vom Nutzungsberechtigten zu tragen. (4) Urnen dürfen einschließlich Überurne höchstens 0,30 m hoch und an der breitesten Stelle höchstens 0,23 m breit sein. 9 Ausheben der Gräber (1) Die Gräber werden von der Friedhofsverwaltung ausgehoben und wieder verfüllt. (2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Hügel) zur Oberkante des Sarges mindestens 1,10 m, bis zur Oberkante der Urne mindestens 0.50 m. (3) Die Gräber für Erdbestattungen müssen voneinander durch mindestens 0,30 m starke Erdwände getrennt sein.die Bestattungen auf Wahlgrabstätten (Särge und Urnen) müssen durch eine mindestens 0,30 m starke Erdschicht horizontal und vertikal voneinander getrennt sein.

5 (4) Der Nutzungsberechtigte hat Grabzubehör, Abdeckungen u.ä. bei Mehrfachbelegungen bis zu 3 Tage vor der Bestattung zu entfernen. Sofern beim Ausheben der Gräber Grabmale, Fundamente oder Grabzubehör durch die Friedhofsverwaltung entfernt werden müssen, sind durch den Nutzungsberechtigten die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten der Friedhofsverwaltung zu erstatten. 10 Ruhezeiten Die Ruhezeiten für Leichen vor Vollendung des 10. Lebensjahres und für die Asche Verstorbener betragen 20 Jahre. Für Leichen nach Vollendung des 10. Lebensjahres beträgt die Ruhezeit 25 Jahre. 11 Umbettungen (1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden. (2) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Vorschriften, der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Die Zustimmung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden, bei Umbettungen innerhalb des Friedhofs im ersten Jahr der Ruhezeit nur bei Vorlieger eines dringenden öffentlichen Interesses. Umbettungen aus einer Reihengrabstätte/ Urnenreihengrabstätte in eine andere Reihengrabstätte/ Urnenreihengrabstätte sind im Geltungsbereich dieser Satzung nicht zulässig. 3 Abs. 5 bleibt unberührt. (3) Nach Ablauf der Ruhezeit ist eine Umbettung nicht mehr möglich. (4) Alle Umbettungen erfolgen nur auf Antrag. Antragsberechtigt ist bei Umbettungen aus Reihengrabstätten/ Urnenreihengrabstätten, Wahlgrabstätten/ Urnenwahlgrabstätten der jeweilige Nutzungsberechtigte. In den Fällen des 29 Abs. 1 und bei Entziehung von Nutzungsrechten können Leichen oder Aschen, deren Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, von Amts wegen in Reihengrabstätten/ Gemeinschaftsgrabstätten umgebettet werden. (5) Alle Umbettungen werden von der Friedhofsverwaltung durchgeführt. Sie bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung. (6) Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die an benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Umbettung entstehen, hat der Antragsteller zu tragen. (7) Die Ruhe- und Nutzungszeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt. (8) Leichen und Aschen dürfen zu anderen als zu Umbettungszwecken nur aufgrund behördlicher oder richterlicher Anordnung ausgegraben werden. IV. Grabstätten 12 Arten der Grabstätten (1) Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofsträgers. An ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden. (2) Die Grabstätten werden unterschieden in a) Reihengrabstätten für Erdbestattungen b) Wahlgrabstätten für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen c) Urnenreihengrabstätten d) Urnenwahlgrabstätten e) Urnenstaudengrabstätten f) Urnenkammern in Urnenstelen und Urnenwänden g) Gemeinschaftsgrab h) Ehrengrabstätten Sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, werden diese Grabstätten in allen Teilfriedhöfen vorgehalten. (3) Es besteht kein Anspruch auf Verleihung des Nutzungsrechtes an einer der Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung. 13 Reihengrabstätten (1) Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestatteten abgegeben und zugeteilt werden. Das Nutzungsrecht an der Reihengrabstätte entsteht mit der Bekanntgabe der Zuteilung der Grabstätte (Grabzuweisung). Das Nutzungsrecht an einer Reihengrabstätte kann nicht verlängert werden. Nach Ablauf der Ruhezeit erlischt das Nutzungsrecht. Für die Übertragung der Nutzung und die Rechtsnachfolge an einer Reihengrabstätte gilt 14 Absatz 5 bis 7 entsprechend. (2) Es werden eingerichtet: Reihengrabstätten für Verstorbene nach Vollendung des 10. Lebensjahres - Nutzungsrecht 25 Jahre - Größe der Grabstelle: 1,30 x 2,50 m (3) In jeder Reihengrabstätte darf nur eine Leiche bestattet werden. (4) Auf das Abräumen der Reihengrabstätte nach Ablauf der Ruhezeit und nach 27 Abs. 2 wird der Nutzungsberechtigte durch die Friedhofsverwaltung drei Monate vorher schriftlich hingewiesen. Falls der Nutzungsberechtigte nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln ist, erfolgt ein dreimonatiger Hinweis auf der Grabstätte. 14 Wahlgrabstätten (1) Wahlgrabstätten sind Grabstätten für die gemeinsame Bestattung von Särgen (Erdbestattung) und die Beisetzung von Urnen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen. An ihnen wird auf Antrag entweder bereits zu Lebzeiten oder im Todesfall ein Nutzungsrecht verliehen und ihre Lage im Benehmen mit dem Erwerber bestimmt. Das Nutzungsrecht einer Wahlgrabstätte kann verlängert werden. Es werden eingerichtet: a) Einzelwahlgrabstätten für Verstorbene bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres (für 1 Erdbestattung) auf den Friedhöfen in den Orteilen Borau, Burgwerben, Großkorbetha, Kleinkorbetha, Leißling, Markwerben, Obschütz, Storkau und Uichteritz - Nutzungsrecht 20 Jahre - Größe der Grabstätte: 1,20 x 1,80 m - eine zusätzliche Urnenbeisetzung ist nicht möglich b) Einzelwahlgrabstätten für Verstorbene nach Vollendung des 10. Lebensjahres (für 1 Erdbestattung und 2 Urnenbeisetzungen)- Nutzungsrecht 30 Jahre - Größe der Grabstätte: 1,30 x 2,50 m - nach der Erdbestattung können zusätzlich bis zu zwei Urnen beigesetzt werden - erfolgt eine Urnenbeisetzung vor der Erdbestattung, ist während der Ruhezeit der zuletzt beigesetzten Urne keine Erdbestattung möglich c) Doppelwahlgrabstätten (für 2 Erdbestattungen und 4 Urnenbeisetzungen) - Nutzungsrecht 30 Jahre - Größe der Grabstätte: 2,60 x 2.50 m - eine Doppelwahlgrabstätte besteht aus zwei nebeneinander liegenden Gräbern - sofern in einem dieser Gräber bereits eine Erdbestattung stattgefunden hat, können dort zusätzlich bis zu zwei Urnen beigesetzt werden - erfolgt in einem der beiden Gräber eine Urnenbeisetzung vor der Erdbestattung, ist in diesem Grab während der Ruhezeit der zuletzt beigesetzten Urne keine Erdbestattung möglich (2) Das Nutzungsrecht entsteht nach Zahlung der fälligen Gebühr für die Verleihung des Nutzungsrechtes mit Erteilung und Bekanntgabe der Verleihungsurkunde. (3) Eine Bestattung in einer Wahlgrabstätte darf nur erfolgen, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht übersteigt oder ein Nutzungsrecht mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit verlängert worden ist. Die Verlängerung eines Nutzungsrechtes ist nur auf schriftlichen Antrag und nur für die gesamte Wahlgrabstätte möglich. 5

6 (4) Auf den Ablauf des Nutzungsrechtes wird der jeweilige Nutzungsberechtigte schriftlich hingewiesen. Falls der Nutzungsberechtigte nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln ist, erfolgt ein dreimonatiger Hinweis auf der Grabstätte. (5) Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechtes soll der Erwerber für den Fall seines Ablebens aus dem in Satz 2 genannten Personenkreis seinen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen und ihm das Nutzungsrecht durch einen Vertrag übertragen, der erst im Zeitpunkt des Todes des Übertragenden wirksam wird. Wird bis zu seinem Ableben keine derartige Regelung getroffen, geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten mit deren Zustimmung über: a) auf den überlebenden Ehegatten, und zwar auch dann, wenn Kinder aus einer früheren Ehe vorhanden sind, b) auf die ehelichen, nichtehelichen und Adoptivkinder, c) auf die Stiefkinder, d) auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter oder Mütter, e) auf die Eltern, f) auf die vollbürtigen Geschwister, g) auf die Stiefgeschwister, h) auf die nicht unter a) bis g) fallenden Erben. Innerhalb der einzelnen Gruppen b) bis d) und f) wird der Älteste Nutzungsberechtigter. Das Nutzungsrecht erlischt, wenn es keiner der Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten innerhalb eines Jahres seit dessen Bestattung übernimmt. (6) Der jeweilige Nutzungsberechtigte kann das Nutzungsrecht nur auf eine Person aus dem Kreis des Abs. 5 Satz 2 übertragen; er bedarf dazu der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. (7) Jeder Rechtsnachfolger hat das Nutzungsrecht unverzüglich nach Erwerb auf sich umschreiben zu lassen. (8) Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat im Rahmen der Friedhofssatzung und der dazu ergangenen Regelungen das Recht, in der Wahlgrabstätte bestattet zu werden bei Eintritt eines Bestattungsfalles über andere Bestattungen und über die Art der Gestaltung und der Pflege der Grabstätte zu entscheiden. (9) Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht zur Anlage und zur Pflege der Grabstätte. (10) Auf das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten kann jederzeit, an teilbelegten Grabstätten kann erst nach Ablauf der letzten Ruhezeit verzichtet werden. Ein Verzicht ist nur für die gesamte Grabstätte möglich. Der Verzicht bedarf der Schriftform. 15 Urnenreihengrabstätten (1) Urnenreihengrabstätten sind Aschengrabstätten, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfalle für die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung einer Asche abgegeben werden. (2) Es werden eingerichtet: Urnenreihengrabstätten - Größe der Grabstätte: 0.80 x 0,80 m (3) In jeder Urnenreihengrabstätte darf nur eine Urne bestattet werden. (4) Soweit sich aus dieser Friedhofssatzung nicht etwas anderes ergibt, gelten die Vorschriften für Reihengrabstätten ( 13) auch für Urnenreihengrabstätten entsprechend. 16 Urnenwahlgrabstätten (1) Urnenwahlgrabstätten sind Aschengrabstätten, an denen auf Antrag entweder bereits zu Lebzeiten oder im Todesfall ein Nutzungsrecht verliehen und deren Lage im Benehmen mit dem Erwerber bestimmt wird. Das Grabnutzungsrecht kann verlängert werden. (2) Es werden eingerichtet; a) Urnenwahlgrabstätte für 2 Urnen (Urnenfeld) - Nutzungsrecht 25 Jahre - Größe 1,00 x 1,00 m ( +./. 10% Abweichung aufgrund der örtlichen Bedingungen) 6 (3) Soweit sich aus dieser Friedhofssatzung nicht etwas anderes ergibt, gelten die Vorschriften für Wahlgrabstätten auch für Urnenwahlgrabstätten entsprechend. 17 Urnenstaudengrabstätten (1) Urnenstaudengrabstätten sind für den Nutzungsberechtigten pflegefreie Aschengrabstätten, an denen auf Antrag entweder bereits zu Lebzeiten oder im Todesfall ein Nutzungsrecht verliehen und deren Lage in dem dafür auf dem Friedhof vorgesehenen Bereich (Quartier) im Benehmen mit dem Erwerber bestimmt wird. (2) Es werden eingerichtet: Urnenstaudengrabstätten für 2 Urnen - Nutzungsrecht 25 Jahre - Größe 1,00 x 1,00 m Das Grabnutzungsrecht kann verlängert werden. (3) Die Grabpflege in Form einer im Bereich der Urnenstaudengrabstätten gleichartigen Dauerbepflanzung obliegt der Friedhofverwaltung. Der Nutzungsberechtigte kann auf der Grabstelle ein Grabmal entweder als dreieckige Stele oder als liegendes Grabkissen errichten. (4) Soweit sich aus den vorstehenden Bestimmungen der Urnenstaudengrabstätte als für den Nutzungsberechtigten eines pflegefreien Grabes nichts anderes ergibt, gelten die Vorschriften für Wahlgrabstätten entsprechend. 18 Urnenkammern in Urnenstelen und Urnenwänden (1) Urnenkammern in Urnenstelen und Urnenwänden sind für den Nutzungsberechtigten pflegefreie Aschengrabstätten, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall zur Beisetzung von Urnen abgegeben werden. (2) Urnenkammern werden auf den Friedhöfen in den Ortsteilen Borau, Langendorf, Tagewerben und Reichardtswerben vorgehalten. Es werden eingerichtet: a) Urnenkammern für 1 Urne - Nutzungsrecht einmalig 20 Jahre - Verlängerung nicht möglich b) Urnenkammern für 2 Urnen - Nutzungsrecht 30 Jahre - einmalige Verlängerung bis zum Ende der Ruhefrist der 2. Urne (3) Die Urnenkammer wird nach der Beisetzung von der Friedhofsverwaltung mit einer Abdeckplatte verschlossen. Diese Abdeckplatte ist der Friedhofsverwaltung spätestens einen Tag vor der Urnenbeisetzung durch den Nutzungsberechtigten zu übergeben. (4) Nach Ablauf des Nutzungsrechtes werden die Abdeckplatte und die Urnen durch die Friedhofsverwaltung entfernt. Die Abdeckplatte kann innerhalb von drei Monaten nach der Entfernung durch den Nutzungsberechtigten abgeholt werden. Ansonsten gelten für Abdeckplatten von Urnenkammern die Regelungen über Grabmale entsprechend. (5) Soweit sich aus dieser Friedhofssatzung nicht etwas anderes ergibt, gelten die Vorschriften für Reihengrabstätten entsprechend auch für Urnenkammern. 19 Gemeinschaftsgrab (anonyme Urnenreihengrabstätte) In Gemeinschaftsgrabstätten für Urnen werden Urnen der Reihe nach, innerhalb einer Fläche von 0,25 m x 0,25 m je Urne, für die Dauer der Ruhezeit beigesetzt. Diese Grabstätten werden nicht gekennzeichnet. Sie werden vergeben, wenn dies dem Willen des Verstorbenen entspricht. Urnenbeisetzungen im Gemeinschaftsgrab sind auf den Friedhöfen in den Ortsteilen Langendorf, Leißling, Tagewerben, Burgwerben und Großkorbetha möglich.

7 20 Ehrengrabstätten Die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrabstätten (einzeln oder in geschlossenen Feldern) obliegen der Stadt. V. Gestaltung der Grabstätten 21 Gestaltungsgrundsätze (1) Jede Grabstätte ist so zu gestalten und so an die Umgebung anzupassen, dass der Friedhofszweck und der Zweck dieser Satzung sowie die Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtlage gewahrt wird. (2) Auf allen Reihen- und Wahlgrabstätten können im Rahmen der Friedhofssatzung Grabmale errichtet werden. (3) Die Errichtung und jede Veränderung aller Grabmale und Grabeinfassungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. VI. Grabmale und Grabeinfassungen 22 Gestaltungsvorschriften (1) Die Grabmale und Grabeinfassungen unterliegen in ihrer Gestaltung, Bearbeitung und Anpassung an die Umgebung keinen zusätzlichen Anforderungen. Die Mindeststärke der Grabmale beträgt: ab 0,40 m bis 0,80 m Höhe 0,12 m ab 0.80 m bis 1,20 m Höhe 0.14 m ab 1,20 m bis 1,50 m Höhe 0,16 m und ab 1.50 m Höhe 0.18 m. (2) Grabmale können aus einem Stück oder auch aus mehreren Stücken, bestehend aus gleichem oder verschiedenen, zugelassenen Materialien bestehen und müssen fest miteinander verbunden sein. Alle Grabmale müssen mit dem Sockel und dem Erdreich fest gegründet sein. (3) Die Friedhofsverwaltung kann weitergehende Anforderungen verlangen, wenn dies aus Gründen der Standsicherheit erforderlich ist. (4) Die Grabstätten müssen in ihrer gesamten Fläche gepflegt werden. (5) Das Belegen der Grabfläche mit Steinen (Kies und Splitt) ist zulässig, wenn als Unterbau ein wasserdurchlässiges Vlies eingebracht wird. (6) Nicht zulässig sind - Beton, Glas (außer bruchsicheres Glas), Kunststoff und Signalfarben, - Abdeckungen von mehr als 50 % der Grabstätte, - das Einfassen und Belegen mit Steinen (Kies, Splitt usw.) oder ähnlichem außerhalb der Grabfläche, - das Pflanzen von Bäumen oder großwüchsigen Sträuchern, - werden Heckenpflanzen und Koniferen verwendet, so dürfen diese eine Höhe von 0.40 m bzw. 1,00 m nicht übersteigen, - das Errichten von Rankgerüsten, Gittern oder Pergolen - das Aufstellen einer Bank oder sonstiger Sitzgelegenheiten außerhalb der Grabfläche. (7) Auf Grabstätten für Erdbestattung sind Grabmale mit folgenden Maßen zulässig: a) auf Reihengräbern für Verstorbene bis zum vollendeten 10. Lebensjahr, auf Reihengrabstätten für Verstorbene nach Vollendung des 10. Lebensjahres und Einzelwahlgrabstätten - stehende Grabmale: Breite 0,30 bis 1,00 m Gesamthöhe 0,65 bis 1,20 m - liegende Grabmale: Breite 0,40 bis 0,60 m Länge 0.40 bis 0.60 m b) auf Doppelwahlgrabstätten - stehende Grabmale: Breite 1,00 bis 1,40 m Gesamthöhe 1,25 bis 1,40 m - liegende Grabmale: Breite 0,40 bis 0,60 m Länge 0.40 bis 0,60 m (8) Auf Urnengrabstätten sind Grabmale bis zu folgenden Größen zulässig: a) auf Urnenreihengrabstätten: - liegende Grabmale: Länge max. 0,80 m Breite max. 0,80 m b) auf Urnenfeldern: - stehende Grabmale: Breite 0,30 bis 1,00 m Gesamthöhe 0,70 bis 1,20 m - liegende Grabmale: Länge 0,40 bis 0,60 m Breite 0,40 bis 0,.60 m c) auf Urnenstaudengrabstätten: - liegende Grabmale: Länge 0,40 m (Kissenform) Breite 0,50 m - stehende Grabmale: Höhe 0,90 bis 1,00 m (Stele dreieckig) Breite 0,40 m (9) Bei kleinen Maßabweichungen des Steines kann dies mit dem Sockel ausgeglichen werden, jedoch müssen die Maße der Gesamthöhe eingehalten werden. (10) Einfassungen der Grabstätten sind zulässig, außer bei Grabstätten der Gemeinschaftsgrabanlagen und Urnenstaudengrabstätten. (11)Die Maße der Abdeckplatten für Urnenkammern sind vorab mit der Friedhofverwaltung abzustimmen. Als Material ist nur schwarzer Granit zulässig. Für die Beschriftung ist ausschließlich goldene Schrift zu verwenden. 23 Zustimmungserfordernis (1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen und Grabeinfassungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Auch provisorische Grabmale sind zustimmungspflichtig, sofern sie größer als 0,15 m x 0,30 m sind. Der Antragsteller hat sein Nutzungsrecht nachzuweisen. (2) Den Anträgen sind zweifach beizufügen: a) Der Grabmalentwurf mit Grundriss und Seitenansicht im Maßstab 1:10 unter Angabe des Materials und der Fundamentierung. Im Grabmalentwurf sind Befestigungsbolzen zu kennzeichnen und mit Maßen zu versehen. b) Soweit es zum Verständnis erforderlich ist, Zeichnungen der Schrift, der Ornamente und der Symbole im Maßstab 1 : 1 unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung, des Inhalts, der Form und der Anordnung. In besonderen Fällen kann die Vorlage eines Modells im Maßstab 1 : 10 oder das Aufstellen einer Attrappe in natürlicher Größe auf der Grabstätte verlangt werden. (3) Die Zustimmung erlischt, wenn das Grabmal oder die Grabeinfassung nicht binnen eines Jahres nach der Zustimmung errichtet worden ist. (4) Die nicht zustimmungspflichtigen provisorischen Grabmale sind nur als naturlasierte Holztafeln oder Holzkreuze zulässig und dürfen nicht länger als 2 Jahre nach der Beisetzung verwendet werden. 24 Anlieferung (1) Die Grabmale oder Grabeinfassungen sind so zu liefern, dass sie bei Bedarf von der Friedhofsverwaltung überprüft werden können. (2) Beim Liefern von Grabmalen und Grabeinfassungen ist der Friedhofsverwaltung vor der Errichtung der genehmigte Entwurf vorzulegen. 25 Fundamentierung und Befestigung (1) Die Grabmale und Grabeinfassungen sind nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik so zu fundamentieren und zu befestigen, dass sie dauernd standsicher sind und auch beim öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. (2) Die Art der Fundamentierung und der Befestigung, insbesondere die Größe und Stärke der Fundamente, bestimmt die Friedhofsverwaltung auf der Grundlage der Technischen Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen (TA - Grabmal) gleichzeitig mit der Zustimmung nach 23. Die Friedhofsverwaltung kann überprüfen, ob die vorgeschriebene Fundamentierung durchgeführt worden ist. 7

8 (3) Die Steinstärke muss die Standfestigkeit der Grabmale gewährleisten. Die Mindeststärke der Grabmale bestimmt sich nach 22. (4) Für die Erstellung, die Abnahmeprüfung und die jährliche Prüfung der Grabanlagen gilt die Technische Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalen (TA - Grabmal) in der jeweils geltenden Fassung. 26 Unterhaltung (1) Die Grabmale und Grabeinfassungen sind dauernd in würdigem und verkehrssicherem Zustand zu halten. Verantwortlich ist jeweils der Nutzungsberechtigte. (2) Ist die Standsicherheit von Grabmalen, Grabeinfassungen oder Teilen davon gefährdet, sind die für die Unterhaltung Verantwortlichen verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Bei Gefahr im Verzuge kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten der Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z. B. Umlegung von Grabmalen) treffen. Wird der ordnungswidrige Zustand trotz des Hinweises der Friedhofsverwaltung am Grabmal nicht innerhalb einer festzusetzenden, angemessenen Frist beseitigt, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, das Grabmal oder Teile davon auf Kosten des Verantwortlichen zu entfernen. (3) Die Verantwortlichen sind für jeden Schaden haftbar, der durch das Umstürzen von Grabmalen oder Grabmalteilen verursacht wird. 27 Entfernung (1) Vor Ablauf der Ruhezeit, des Nutzungsrechtes oder der Nutzungszeit dürfen Grabmale nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt werden. (2) Nach Ablauf der Ruhezeit bei Reihengrabstätten/Urnenreihengrabstätten oder nach Ablauf der Nutzungszeit Wahlgrabstätten/Urnenwahlgrabstätten oder nach der Entziehung von Grabstätten und Nutzungsrechten sind die Grabmale und Grabeinfassungen zu entfernen. Sind die Grabmale und Grabeinfassungen nicht innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechtes entfernt, beräumt diese die Friedhofsverwaltung und der Nutzungsberechtigte hat die Kosten zu tragen. Die Friedhofsverwaltung ist nicht verpflichtet, das Grabmal oder die Grabeinfassung zu verwahren. Grabmal oder Grabeinfassung gehen entschädigungslos in die Verfügungsgewalt der Stadt über, wenn dies bei Erwerb des Nutzungsrechts oder bei Genehmigung für die Errichtung des Grabmals oder der Grabeinfassung schriftlich vereinbart wurde. (3) Die Friedhofsverwaltung ist berechtigt, ohne ihre Zustimmung aufgestellte Grabmale einen Monat nach Benachrichtigung des Nutzungsberechtigten auf dessen Kosten entfernen zu lassen. VII. Herrichtung und Pflege der Grabstätten 28 Herrichtung und Erhaltung (1) Alle Grabstätten müssen im Rahmen der Vorschriften des 21 hergerichtet und dauernd in Stand gehalten werden. Dies gilt entsprechend für den Grabschmuck. Verwelkte Blumen und Kränze sind unverzüglich von den Grabstätten zu entfernen. (2) Die Gestaltung der Gräber ist dem Gesamtcharakter des Friedhofes, dem besonderen Charakter des Friedhofsteiles und der unmittelbaren Umgebung anzupassen. Die Grabstätten dürfen nur mit Pflanzen bepflanzt werden, die andere Grabstätten und die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen. (3) Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich. Die Verpflichtung erlischt mit dem Ablauf des Nutzungsrechtes bzw. der Nutzungszeit. (4) Die für die Grabstätten Verantwortlichen können die Grabstätten selbst anlegen und pflegen oder damit einen zugelassenen Friedhofsgärtner beauftragen, außer bei Grabstätten der Gemeinschaftsgrabanlagen, Urnenstelen und Urnenwänden sowie bei Urnenstaudengräbern. 8 (5) Innerhalb von 6 Monaten nach Erwerb des Nutzungsrechtes müssen die Grabstätten hergerichtet werden. (6) Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung. (7) Die Verwendung von Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmitteln bei der Grabpflege ist nicht gestattet. (8) Kunststoffe und andere nicht verrottbare Werkstoffe sind in den zur Abfalltrennung bereitgestellten Behältern zu entsorgen. 29 Vernachlässigung der Grabpflege (1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder gepflegt, hat der Nutzungsberechtigte auf schriftliche Aufforderung der Friedhofsverwaltung die Grabstätte innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Ist der Nutzungsberechtigte nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, genügt eine öffentliche Bekanntmachung und ein (vier-) wöchiger Hinweis auf der Grabstätte. Wird die Aufforderung nicht befolgt, kann die Friedhofsverwaltung in diesem Fall die Grabstätten auf Kosten des jeweiligen Nutzungsberechtigten in Ordnung bringen lassen oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigung entziehen. Vor dem Entzug des Nutzungsrechts ist der jeweilige Nutzungsberechtigte noch einmal schriftlich aufzufordern, die Grabstätte unverzüglich in Ordnung zu bringen, ist er nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, hat ein (vier-) wöchiger Hinweis auf der Grabstätte zu erfolgen. In dem Entziehungsbescheid ist der jeweilige Nutzungsberechtigte aufzufordern, das Grabmal und die sonstigen baulichen Anlagen innerhalb von 3 Monaten seit der Unanfechtbarkeit des Entziehungsbescheides zu entfernen. Der Nutzungsberechtigte ist in den schriftlichen Aufforderungen und dem Hinweis auf der Grabstätte auf die für ihn maßgeblichen Rechtsfolgen und in dem Entziehungsbescheid auf die Rechtsfolgen des 26 Absatz 2 hinzuweisen. (2) Für verdorbenen Grabschmuck gilt 27 Absatz 2 Satz 2 entsprechend. VIII. Leichenhallen und Trauerfeiern 30 Benutzung der Trauerhalle (1) Die vorhandenen Trauerhallen auf den einzelnen Friedhöfen der Ortsteile der Stadt Weißenfels dienen der Aufnahme der Leichen bis zur Bestattung. Sie dürfen nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung und in Begleitung eines Angehörigen des Friedhofspersonals betreten werden. (2) Sofern keine gesundheitsaufsichtliche oder sonstige Bedenken bestehen, können die Angehörigen die Verstorbenen während der festgesetzten Zeiten sehen. Die Särge sind spätestens eine halbe Stunde vor Beginn der Trauerfeier oder Bestattung endgültig zu schließen. (3) Die Särge Verstorbener, bei denen der Verdacht besteht, dass sie an einer anmeldepflichtigen übertragbaren Krankheit gelitten haben, dürfen nur dann zur Besichtigung der Leichen geöffnet werden, wenn die Zustimmung des Amtsarztes vorliegt. (4) Das Abstellen von Leichen in der Trauerhalle darf nur im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Trauerfeier erfolgen. 31 Trauerfeier (1) Die Trauerfeiern können in einem dafür bestimmten Raum (Friedhofstrauerhalle), am Grab oder an einer anderen im Freien vorgesehenen Stelle abgehalten werden. (2) Die Aufbahrung des Verstorbenen in der Friedhofstrauerhalle kann untersagt werden, wenn der Verdacht besteht, dass der Verstorbene an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit gelitten hat oder Bedenken wegen des Zustandes der Leiche bestehen. (3) Jede Musik- und jede Gesangsdarbietung auf dem Friedhof bedarf der vorherigen Anmeldung bei der Friedhofsverwaltung.

9 IX Schlussvorschriften 32 Alte Rechte (1) Bei Grabstätten, über welche die Friedhofsverwaltung bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits verfügt hat, richten sich die Nutzungszeit und die Gestaltung nach den bisherigen Vorschriften. (2) Abweichend Von Absatz 1 richtet sich die Gestaltung der Grabstätten nach den Vorschriften dieser Satzung, wenn dies die Gestaltungsfreiheit der Grabstätten erweitert. (3) Die Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten von Wahlgrabstätten für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen nach 14 dieser Satzung gilt auch für Grabnutzungsrechte vorhandener Wahlgrabstätten. 33 Haftung Die Friedhofsverwaltung haftet nicht für Schäden, die durch nicht satzungsgemäße Benutzung des Friedhofs, seiner Anlagen oder ihrer Einrichtungen, durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen. Im Übrigen haftet die Friedhofverwaltung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen, sind alle Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. 34 Gebühren Für die Benutzung der in 1 (Geltungsbereich) bezeichneten städtischen Friedhöfe und dessen Einrichtungen sind die Gebühren nach der jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung zu entrichten. 35 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne 5 Abs. 7 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig a) den Friedhof entgegen der Bestimmungen des 4 betritt, b) sich auf dem Friedhof nicht der Würde des Ortes entsprechend verhält oder die Anordnung des Friedhofspersonals nicht befolgt ( 5 Abs.1). c) entgegen der Bestimmung des 5 Abs Friedhofswege mit Fahrzeugen ohne Erlaubnis befährt, 2. Waren aller Art oder gewerbliche Dienste anbietet, 3. an Sonn- und Feiertagen oder in der Nähe einer Bestattung störende Arbeiten ausführt, 4. ohne schriftlichen Auftrag eines Berechtigten bzw. ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung gewerbsmäßig fotografiert und filmt, Druckschriften verteilt (ausgenommen sind Drucksachen, die im Rahmen der Bestattungsfeier notwendig und üblich sind ) sowie Ton- und Videoaufnahmen erstellt, 5. lärmt und lagert, 6. Druckschriften verteilt, ausgenommen Drucksachen, die im Rahmen von Bestattungsfeiern notwendig und üblich sind, 7. den Friedhof oder seine Einrichtungen oder Anlagen verunreinigt oder beschädigt, Rasenflächen oder Grabstätten unberechtigterweise betritt sowie Hecken übersteigt, 8. Abraum oder Abfälle aller Art außerhalb der hierfür vorgesehenen Plätze ablegt, 9. Totengedenkfeiern ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung durchführt, 10. Tiere mitbringt, ausgenommen Blindenhunde. d) Arbeiten auf dem Friedhofsgelände als Dienstleister erbringt, ohne dies der Friedhofsverwaltung mitgeteilt zu haben ( 6 Abs. 2) e) Umbettungen ohne vorherige Zustimmung vornimmt ( 11) f) die Bestimmungen über zulässige Maße für Grabmale nicht einhält ( 22) g) Grabmale und Grabeinfassungen ohne Zustimmung errichtet oder verändert ( 23) h) Grabmale und Grabeinfassungen ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt ( 27 Abs. 1) i) Grabmale oder Grabausstattungen nicht in verkehrssicherem Zustand hält ( 26) j) Pflanzenschutz oder Unkrautbekämpfungsmittel verwendet ( 28 Abs.7) k) Grabstätten vernachlässigt ( 29) I) die Leichenhalle entgegen 30 betritt m) Kunststoffe und andere nicht verrottbare Werkstoffe entgegen 28 Abs.8 verwendet oder ähnlich beschaffenes Zubehör nicht vom Friedhof entfernt oder in den bereitgestellten Behältern entsorgt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu Euro geahndet werden. 36 Inkraft-/Außerkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am 01.Januar 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofssatzung der Gemeinde Markwerben vom 20. November 2006 (Weißenfelser Amtsblatt, Ausgabe-Nr. 12/2006, S. 8) in der Fassung der Änderung der Friedhofssatzung für den Friedhof Ortsteil Markwerben der Stadt Weißenfels vom 3.März 2011 (Weißenfelser Amtsblatt, Ausgabe-Nr. 3/2011, S. 5) und der Satzung zur Weitergeltung der Friedhofssatzung für den Friedhof im Ortsteil Markwerben der Stadt Weißenfels vom 21. Juni 2011 (Weißenfelser Amtsblatt, Ausgabe-Nr. 8/2011, S. 6) außer Kraft. (2) Zur Klarstellung des Außerkrafttretens der bisherigen Friedhofssatzungen für die in 1 genannten Friedhöfe in den Ortsteilen der Stadt Weißenfels zum Ablauf des 31.Dezember 2014 wird verwiesen: 1. auf die Satzung zur Weitergeltung der Friedhofssatzungen und der Friedhofsgebührensatzungen für die Gemeindefriedhöfe in den Ortsteilen Burgwerben, Großkorbetha, Kleinkorbetha, Kriechau, Leißling, Obschütz, Pettstädt, Reichardtswerben, Storkau, Tagewerben vom 15. Mai 2014 (Weißenfelser Amtsblatt, Ausgabe-Nr. 6/2014, S. 10) und 2. für den Friedhof im Ortsteil Borau auf das in 36 der Friedhofssatzung für den städtischen Friedhof Am Sausenhölzchen in Weißenfels vom 15. Mai 2014 (Weißenfelser Amtsblatt, Ausgabe-Nr. 6/2014, S. 3) geregelte Außerkrafttreten der bisherigen Friedhofssatzung der Stadt Weißenfels mit Inkrafttreten der zuvor genannten Satzung am 1. Januar Weißenfels, den Risch Oberbürgermeister Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Stadt Weißenfels (Straßenreinigungssatzung StrRS) Aufgrund der 8 Abs. 1 Satz 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz KVG LSA) vom 17.Juni 2014 (GVBl. LSA S.288) und der 47, 48 und 50 Abs. 1 Nr. 3 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 06. Juli 1993 (GVBl. LSA S. 334), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2013 (GVBl. LSA S. 554), hat der Stadtrat der Stadt Weißenfels in seiner Sitzung am 21. August 2014 folgende Satzung beschlossen: 1 Die Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Stadt Weißenfels (Straßenreinigungssatzung-StrRS) vom 14.November 2002 (Weißenfelser Amtsblatt Nr. 12/2002, S. 10), zuletzt geändert durch Satzung vom 09.November 2006 (Weißenfelser Amtsblatt Nr. 12/2006, S.4) wird wie folgt geändert: 9

10 1. In 1 Absatz 1 wird folgender Satz 2 angefügt: Kommen die nach Satz 1 zur Reinigung der öffentlichen Straßen verpflichteten Eigentümer dieser Verpflichtung im Einzelfall nicht oder nicht ordnungsgemäß oder rechtzeitig nach, so kann die Stadt Weißenfels zur Durchsetzung der Verpflichtung die Durchführung dieser Reinigungspflicht mittels Verwaltungsakt anordnen wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe 6 Abs.7 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt durch die Angabe 8 Abs.6 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ersetzt b) In Absatz 2 wird die Angabe 2.500,00 Euro durch die Angabe 5.000,00 Euro ersetzt. 2 Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Weißenfels, den Risch Oberbürgermeister Satzung zur Erstreckung der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Stadt Weißenfels auf eingemeindete Gebietsteile Aufgrund von 8 Abs. 1 Satz 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.Juni 2014 (GVBl. LSA S.288) und der 47, 48 und 50 Abs. 1 Nr. 3 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt vom 06. Juli 1993 (GVBl. LSA S. 334), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2013 (GVBl. LSA S. 554) hat der Stadtrat der Stadt Weißenfels in seiner Sitzung am 21.August 2014 folgende Satzung beschlossen: 1 Die Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Stadt Weißenfels (Straßenreinigungssatzung - StrRS) vom 14. November 2002 (Weißenfelser Amtsblatt, Ausgabe-Nr. 12/2002, S. 10), zuletzt geändert durch Satzung vom 21. August 2014 gilt im Gebiet der ehemaligen Gemeinden und heutigen Ortschaften Burgwerben, Großkorbetha, Langendorf, Leißling, Markwerben, Reichardtswerben, Schkortleben, Storkau, Tagewerben, Uichteritz sowie Wengelsdorf und wird auf diese Gebietsteile der Stadt Weißenfels erstreckt. 2 Die in 1 genannte Straßenreinigungssatzung der Stadt Weißenfels wird gleichzeitig mit dieser Satzung zum Zwecke der Bekanntmachung in den Gebietsteilen, auf die sie erstreckt wird, im Weißenfelser Amtsblatt bekanntgemacht. 3 Diese Satzung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Weißenfels, den Risch Oberbürgermeister Bekanntmachung zur Erstreckung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Weißenfels auf eingemeindete Gebietsteile Gemäß 2 der vorstehend bekanntgemachten Satzung zur Erstreckung der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Stadt Weißenfels auf eingemeindete Gebietsteile wird nachstehend die Satzung über die Straßenreinigung und den 10 Winterdienst in der Stadt Weißenfels (Straßenreinigungssatzung StrRS) vom 14. November 2002 (Weißenfelser Amtsblatt Ausgabe-Nr. 12/2002, S. 10), zuletzt geändert durch die vorstehend bekanntgemachte Satzung vom 21. August 2014, bekanntgemacht. Weißenfels, den Risch Oberbürgermeister Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst in der Stadt Weißenfels (Straßenreinigungssatzung StrRS) vom 14. November 2002 (WSF-ABl. Nr. 12/2002, S. 10), geändert durch Satzung vom 08.Mai 2003 (WSF-ABl. Nr. 5/2003, S. 3) und Satzung vom 11.Dezember 2003 (WSF-ABl. Nr. 12/2003, S. 3), berichtigt am 15.Januar 2004 (WSF-ABl. Nr. 1/2004, S. 4), geändert durch Satzung vom 09.November 2006 (WSF-ABl. Nr. 12/2006, S.4), zuletzt geändert durch Satzung vom 21.August 2014 (WSF-ABl. Nr. 09/2014) Allgemeine Bestimmungen 1 Übertragung der Reinigungspflicht (1) Die Verpflichtung zur Reinigung der öffentlichen Straßen nach 47 Abs. 1 und 2 StrG LSA wird nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen den Eigentümern der durch öffentliche Straßen erschlossenen, bebauten und unbebauten Grundstücke auferlegt. Kommen die nach Satz 1 zur Reinigung der öffentlichen Straßen verpflichteten Eigentümer dieser Verpflichtung im Einzelfall nicht oder nicht ordnungsgemäß oder rechtzeitig nach, so kann die Stadt Weißenfels zur Durchsetzung der Verpflichtung die Durchführung dieser Reinigungspflicht mittels Verwaltungsakt anordnen. (2) Der Stadt Weißenfels verbleibt die Verpflichtung zur Reinigung für die Fahrbahn, die Überwege und die Straßenrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle der in dem als Anlage zur Satzung genommenen Verzeichnis aufgeführten Straßen und Straßenabschnitte nach näherer Bestimmung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungsgebührensatzung. (3) Soweit die Stadt Weißenfels nach Abs. 2 verpflichtet bleibt, übt sie die Reinigungspflicht als öffentlich-rechtliche Aufgabe aus. 2 Gegenstand der Reinigungspflicht (1) Zu reinigen sind: a) innerhalb der geschlossenen Ortslage alle öffentlichen Straßen ( 3 StrG LSA), b) außerhalb der geschlossenen Ortslage die öffentlichen Straßen/Straßenabschnitte, an die bebaute Grundstücke angrenzen ( 50 Abs. 1 Ziff. 4 StrG LSA). (2) Die Reinigungspflicht erstreckt sich auf: a) die Fahrbahnen einschließlich Radwege und Standspuren b) die Parkplätze c) die Straßenrinnen d) die Gehwege und Schrammborde e) Böschungen, Stützmauern f) die Überwege g) die Einflussöffnungen der Straßenkanäle. (3) Gehwege im Sinne dieser Satzung sind die für den Fußgängerverkehr ausdrücklich bestimmten und äußerlich von der Fahrbahn abgegrenzten Teile der Straßen, ohne Rücksicht auf ihren Ausbauzustand und auf die Breite der Straße (z. B. Bürgersteige, unbefestigte Gehwege, Seitenstreifen) sowie räumlich von einer Fahrbahn getrennte selbständige Fußwege. Soweit in Fußgängerzonen (Zeichen 242 StVO) und in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Sicherheitsstreifen bis 0,5 m, sogenannte Schrammborde, sind keine Gehwege im Sinne dieser Satzung.

11 (4) Überwege sind die als solche besonders gekennzeichneten Überwege für den Fußgängerverkehr sowie die Überwege an Straßenkreuzungen und Einmündungen in Verlängerung der Gehwege. 3 Verpflichtete (1) Verpflichtete Eigentümer im Sinne dieser Satzung für die im 1 Abs. 1 bezeichneten Grundstücke sind die Eigentümer, Erbbauberechtigten und Wohnungseigentümer. (2) Liegen mehrere Grundstücke hintereinander zur erschließenden Straße, so bilden das an die Straße angrenzende Grundstück und die dahinterliegenden Grundstücke (Hinterliegergrundstücke) eine Straßenreinigungseinheit und besteht die Reinigungspflicht der Eigentümer gesamtschuldnerisch. Hinterliegergrundstücke nach Satz 1 sind nur solche Grundstücke, die nicht selbst an die zu reinigende öffentliche, befahrbare Straße angrenzen und deren Eigentümer nicht zur Reinigung der Grundstückszuwegung verpflichtet sind, an die das Hinterliegergrundstück angrenzt. 4 Umfang der Reinigungspflicht (1) Die Reinigungspflicht umfasst: a) die allgemeine Straßenreinigung ( 5 und 6) und b) den Winterdienst ( 7 und 8) auf der Länge der an die Straße angrenzenden Grundstücksfront. Bei Eckgrundstücken zählen hierzu auch die Straßenteile, die im Einmündungsbereich zwischen den verlängerten Achsen der Grundstücksfronten bis zum Beginn der Fahrbahn liegen. (2) Die Reinigungspflicht für die in 2 Abs. 2 genannten Straßenteile erstreckt sich für die auf beiden Straßenseiten angrenzenden Grundstücke jeweils bis zur Fahrbahnmitte oder wenn eine Fahrbahn nicht vorhanden ist, bis zur Straßenmitte. (3) Bei Kreuzungen und Einmündungen zwischen öffentlichen Straßen, welche der Reinigungspflicht der Grundstückseigentümer unterliegen, sind die Eigentümer der Eckgrundstücke verpflichtet, zusätzlich diejenigen Straßenteile im Kreuzungs- bzw. Einmündungsbereich zu reinigen, die innerhalb einer gedachten Verlängerung der Achsen der einmündenden Straße bis zur Straßenmitte der jeweils anderen Straße liegen. (4) Bei Straßen mit einseitigem Gehweg obliegt dessen allgemeine Straßenreinigung und der Winterdienst den Eigentümern der an den Gehweg angrenzenden Grundstücke. II. Allgemeine Straßenreinigung 5 Umfang der allgemeinen Straßenreinigung (1) Die ausgebauten Straßen (Straßenabschnitte, Straßenteile) sind regelmäßig und so zu reinigen, dass eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere eine Gesundheitsgefährdung, infolge Verunreinigung der Straße aus ihrer Benutzung oder durch Witterungseinflüsse vermieden oder beseitigt wird. Ausgebaut im Sinne dieser Satzung sind Straßen (Straßenabschnitte, Straßenteile), wenn sie mit einer festen Decke (Asphalt, Beton, Pflaster, Platten, Teer oder einem in ihrer Wirkung ähnlichen Material) versehen sind. (2) Bei nicht ausgebauten Straßen (Straßenabschnitte, Straßenteile) oder Straßen mit wassergebundener Decke umfasst die Reinigung nur das Beseitigen von Fremdkörpern, groben Verunreinigungen, Laub, Schlamm oder ähnlichem. (3) Bei der Reinigung sind solche Geräte zu verwenden, die die Straße nicht beschädigen. (4) Der Straßenkehricht ist sofort zu beseitigen. Er darf weder Nachbarn, noch Straßensinkkästen, sonstigen Entwässerungsanlagen, offenen Abwässergräben, öffentlich unterhaltenen Anlagen (z. B. Gruben, Gewässer usw.) zugeführt werden. 6 Reinigungszeiten (1) Soweit nicht besondere Umstände (plötzlich oder den normalen Rahmen übersteigende Verschmutzung) ein sofortiges Räumen notwendig machen, sind die Straßen durch die nach 3 Verpflichteten einmal wöchentlich, in der Regel samstags a) in der Zeit vom 1. April bis 30. September bis spätestens Uhr b) in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März bis spätestens Uhr zu reinigen. (2) Die Reinigungspflicht des Verursachers nach 17 Abs. 1 des StrG LSA bleibt unberührt. III. Winterdienst 7 Schneeräumung (1) Neben der allgemeinen Straßenreinigungspflicht haben die Verpflichteten bei Schneefall die Gehwege und Zugänge zu Überwegen vor ihren Grundstücken in einer solchen Breite von Schnee zu räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird. Soweit in Fußgängerzonen (Zeichen 242 StVO) und in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 315 StVO) Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. (2) Die von Schnee geräumten Flächen vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass dadurch eine durchgehende benutzbare Gehwegfläche gewährleistet ist. Der später Räumende muss sich insoweit an die schon bestehende Gehwegrichtung vor den Nachbargrundstücken bzw. Überwegrichtung vom gegenüberliegenden Grundstück anpassen. (3) Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang in einer erforderlichen Breite, mindestens jedoch 0,50 m breit, zu räumen. (4) Festgetretener oder auftauender Schnee ist ebenfalls soweit möglich und zumutbar zu lösen und abzulagern. (5) Soweit den Verpflichteten die Ablagerung des zu beseitigenden Schnees und der Eisstücke auf Flächen außerhalb des Verkehrsraumes nicht zugemutet werden kann, darf der Schnee auf Verkehrsflächen nur so abgelagert werden, dass der Verkehr und vor allem auch die Räumfahrzeuge möglichst wenig beeinträchtigt werden. (6) Die Abflussrinnen müssen bei Tauwetter von Schnee freigehalten werden. (7) Die in den vorstehenden Absätzen festgelegten Verpflichtungen gelten für die Zeit von 7.00 bis Uhr. Sie sind bei Schneefall jeweils unverzüglich durchzuführen. 8 Beseitigung von Schnee- und Eisglätte (1) Bei Schnee- und Eisglätte haben die Verpflichteten die Gehwege, die Zugänge zu Überwegen, die Überwege zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang derart und so rechtzeitig zu bestreuen, dass Gefahren nach allgemeiner Erfahrung nicht entstehen können. In Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen findet 7 Abs. 1 Satz 2 Anwendung. (2) Bei Eisglätte sind Bürgersteige grundsätzlich in voller Breite und Tiefe, Zugänge zur Fahrbahn und zu Überwegen in einer Breite von 1,5 m abzustumpfen. Noch nicht vollständig ausgebaute/fertiggestellte Gehwege müssen in einer Mindesttiefe von 1,5 m, in der Regel an der Grundstücksgrenze beginnend, abgestumpft werden. 7 Abs. 2 gilt entsprechend. (3) Bei Schneeglätte braucht nur die nach 7 zu räumende Fläche abgestumpft werden. (4) Als Streumaterial sind vor allem Sand, Splitt und ähnliches abstumpfendes Material zu verwenden. Asche darf zum Bestreuen nur in dem Umfang und in der Menge verwendet werden, dass eine übermäßige Verschmutzung der Geh- und Überwege nicht eintritt. Salz darf nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden. Die Rückstände müssen nach ihrem Auftauen sofort beseitigt werden. (5) Auftauendes Eis auf den in den Abs. 2 und 3 bezeichneten Flächen ist aufzuhacken und entsprechend der Vorschrift des 7 Abs. 5 zu beseitigen. (6) Beim Abstumpfen und Beseitigen von Eisglätte dürfen nur solche Hilfsmittel verwendet werden, die die Straßen nicht beschädigen. (7) 7 Abs. 7 gilt entsprechend. 11

12 IV. Schlussvorschriften 9 Ausnahmen Befreiungen von der Verpflichtung zur Reinigung der Straße können ganz oder teilweise nur dann auf besonderen Antrag erteilt werden, wenn auch unter Berücksichtigung des Wohles der Allgemeinheit die Durchführung der Reinigung dem Pflichtigen nicht zugemutet werden kann. 10 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne von 6 Abs. 7 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen- Anhalt handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen den 5 und 6 der Reinigungspflicht der Straßen nicht oder nicht vollständig nachkommt, 2. entgegen 6 die Reinigungszeiten nicht beachtet, 3. entgegen den 7 und 8 der Beseitigung von Schnee, Schnee- und Eisglätte nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommt. (2) Die Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden. Anlage 1: Verzeichnis der in die öffentliche Straßenreinigung einbezogenen Straßen gemäß 1 Abs. 2 dieser Satzung Anlage 1 zur Straßenreinigungssatzung Verzeichnis der in die öffentliche Straßenreinigung einbezogenen Straßen gemäß 1 Abs. 2 Reinigungsklasse II gemäß 4 Straßenreinigungsgebührensatzung Es erfolgt die Reinigung der Fahrbahn einschließlich der Radwege und Standspuren der Straßenrinnen der Überwege der Einflussöffnungen der Straßenkanäle soweit diese Straßenbestandteile tatsächlich vorhanden sind. Am Herrenberg - Straßenstrecke im Anschluss an die Markwerbener Straße, zwischen den Einmündungen Heuweg und dem Ortsausgang Weißenfels/Ortseingang Markwerben Am Kloster Am Sausenhölzchen Beuditzstraße von Friedrichsstraße bis Max-Lingner-Straße Dammstraße Friedrichsstraße Georgenbergstraße von Nikolaistraße bis Kreuzung Große Burgstraße/ Große Burgstraße Jüdenstraße von Saalstraße bis Friedrichsstraße Klosterstraße Langendorfer Straße Leipziger Straße Marienstraße Markwerbener Straße Merseburger Straße Moritz-Hill-Straße Naumburger Straße Nikolaistraße von Friedrichsstraße bis Saalstraße Niemöllerplatz Promenade Saalstraße Selauer Straße Tagewerbener Straße Zeitzer Straße Reinigungsklasse III gemäß 4 Straßenreinigungsgebührensatzung Es erfolgt die Reinigung der Fahrbahn einschließlich der Radwege und Standspuren der Straßenrinnen, der Überwege der Einflussöffnungen der Straßenkanäle soweit diese Straßenbestandteile tatsächlich vorhanden sind. Brahmsweg Albert-Lortzing-Straße Albert-Schweitzer-Straße Brauhausgasse Alfred-Junge-Straße Brunnengasse (Asphalt) Am Krug Burgwerbener Straße Am Küchengarten Am Kugelberg Caroline-Neuber-Straße Am Schlachthof Damaschkestraße Am Stadtpark befahrbarer Weg Dr.-Benjamin-Halevi-Straße zwischen Nikolai- u. Friedensstraße Am Storchennest zwischen J.-R.-Becher-Straße Erdmann-Neumeister-Straße und Kirschweg Erfurter Straße Erich-Weinert-Straße An der Pforte Ernst-Hentschel-Straße Ernst-Klette-Straße Bachstraße Bei Beuditz (befestigter Weg bis Bootshaus) Feldstraße Beuditzstraße von Max-Lingner-Straße Ferberstraße bis Eisenbahntunnel Fichtestraße Franckestraße Francoisstraße Freiherr-vom-Stein-Straße Fritz-Gerasch-Weg Fritz-Schellbach-Straße Fröbelstraße von Fichtestraße bis Gabelsbergerstraße 12 Fischgasse Lessingstraße Lilo-Herrmann-Weg Lisztstraße Luise-Brachmann-Straße von Käthe- Kollwitz-Straße bis Zeitzer Straße Lutherplatz Lutherstraße

13 Reinigungsklasse III gemäß 4 Straßenreinigungsgebührensatzung Es erfolgt die Reinigung der Fahrbahn einschließlich der Radwege und Standspuren der Straßenrinnen, der Überwege der Einflussöffnungen der Straßenkanäle soweit diese Straßenbestandteile tatsächlich vorhanden sind. Gabelsbergerstraße Marie-Curie-Straße Gottschedstraße Marienkirchgasse Große Deichstraße Markt Große Kalandstraße Marktgasse Gustav-Adolf-Straße Max-Lingner-Straße Gustav-Freytag-Straße Gutenbergstraße Händelstraße Hanns-Eisler-Straße von J.-R.-Becher-Straße bis Max-Lingner-Straße Hardenbergstraße von Zeitzer Straße bis Seumestraße Harnischstraße Haydnstraße Heinickestraße Heinrich-Hertz-Straße Heinrich-Schütz-Straße Herderstraße Herrmannsgarten Heuweg Hirsemannstraße Hochheimweg Holländerstraße Hospitalstraße Hugo-Wolf-Straße Im Krug Johann-Beer-Straße Johannes-R.-Becher-Straße Johann-Reis-Straße John-Schehr-Weg Karl-Hoyer-Straße Karl-Liebknecht-Straße Katharinenstraße Käthe-Kollwitz-Straße Kirschweg Kleine Deichstraße Kleine Kalandstraße Körnerstraße Kornwestheimer Ring Kubastraße Kükenthalstraße Lassalleweg Leninstraße/OT Borau Leopold-Kell-Straße Zimmerstraße von Leopold-Kell-Straße bis Große Deichstraße Zimmerstraße von Leopold-Kell-Straße bis Beuditzstraße Max-Planck-Straße Mozartstraße Müllnerstraße Neue Straße Neumarkt Nikolaus-Otto-Straße Nordstraße Novalisstraße Otto-Schlag-Straße von Seumestraße bis Damaschkestraße Pestalozzistraße Richard-Wagner-Straße Röntgenweg Rosalskyweg Rosa-Luxemburg-Straße Roßbacher Straße Rudolf-Diesel-Straße Rudolf-Götze-Straße Schillerstraße Schlachthofstraße Schuhgasse Schulstraße Schützenstraße bis Gabelsbergerstraße Seumestraße Südring Telemannstraße Thomas-Müntzer-Straße Tiefweiden/OT Borau Uhlandstraße Waltherstraße Weg nach der Marienmühle Weinbergstraße Weißenfelser Straße/OT Borau Wielandstraße Zorbauer Weg/OT Borau Zum Bahnhof Reinigungsklasse IV gemäß 4 Straßenreinigungsgebührensatzung An der Marienkirche Nikolaistraße (Fußgängerzone) Reinigungsklasse V gemäß 4 Straßenreinigungsgebührensatzung Jüdenstraße (Fußgängerzone) Es erfolgt die Reinigung der Verkehrsfläche der Fußgängerzone bis auf die Gehwege gem. 2 Abs. 3 Satz 2 Straßenreinigungssatzung und zwar - zwischen den beidseitigen Entwässerungsrinnen dreimal pro Woche und - jenseits der Entwässerungsrinnen dreimal pro Woche. Ferner erfolgt die Reinigung der Schlitzeinläufe und der Einflussöffnungen der Straßenkanäle. 13

14 Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Aufgrund der 8 Abs. 1 Satz 1 und 35 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (GVBI. LSA-Nr. 12/2014, S. 288) hat der Stadtrat der Stadt Weißenfels in seiner Sitzung am 21. August 2014 folgende Satzung beschlossen: 1 Gegenstand Diese Satzung regelt die Arten, die Höhe und das Verfahren der Entschädigung für Ehrenämter und sonstige ehrenamtliche Tätigkeit für die Stadt Weißenfels. Unberührt hiervon bleiben gesetzliche Regelungen und weitere spezielle satzungsrechtliche Festlegungen über Ansprüche wegen ehrenamtlicher Tätigkeit. 2 Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Stadtrates, sachkundige Einwohner und Beiräte (1) Den ehrenamtlichen Mitgliedern des Stadtrates (Stadträte) wird als Aufwandsentschädigung ein monatlicher Pauschalbetrag und Sitzungsgeld gewährt. Der monatliche Pauschalbetrag beträgt 130,00 Euro. (2) Für die Teilnahme an Sitzungen des Stadtrates und an Sitzungen der Ausschüsse des Stadtrates, deren Mitglied sie sind, erhalten Stadträte ein Sitzungsgeld i. H. v. 16,00 Euro je Sitzung und Tag. (3) Sachkundige Einwohner als Mitglieder in beratenden Ausschüssen des Stadtrates erhalten als Aufwandsentschädigung ein Sitzungsgeld i. H. v. 16,00 Euro je Sitzung und Tag. (4) Mitglieder von Beiräten ( 79 Kommunalverfassungsgesetz KVG LSA) erhalten als Aufwandsentschädigung ein Sitzungsgeld i. H. v. 16,00 Euro je Sitzung und Tag. (5) Ein Anspruch auf Sitzungsgeld entsteht, wenn der ehrenamtlich Tätige an der Mehrzahl der Tagesordnungspunkte der festgelegten Tagesordnung der jeweiligen Sitzung teilgenommen hat. Nimmt der ehrenamtlich Tätige an einem Tag an mehreren Sitzungen teil, wird das Sitzungsgeld nur einmal gewährt. 3 Zusätzliche Aufwandsentschädigung Über die Aufwandsentschädigung nach 2 hinaus wird eine zusätzliche Aufwandsentschädigung als monatlicher Pauschalbetrag gewährt an: 1. den Vorsitzenden des Stadtrates i. H. v. 130,00 Euro 2. die Vorsitzenden der ständigen und zeitweilig beratenden Ausschüsse des Stadtrates i. H. v. 65,00 Euro 3. die Vorsitzenden der Fraktionen im Stadtrat i. H. v. 65,00 Euro. 4 Aufwandsentschädigung für Ortschaftsräte und Ortsbürgermeister (1) Den Mitgliedern der Ortschaftsräte der zur Stadt Weißenfels gehörenden Ortschaften wird als Aufwandsentschädigung ein monatlicher Pauschalbetrag gewährt. Dieser Pauschalbetrag beträgt: 1. für die Ortschaftsräte der Ortschaften Borau, Burgwerben, Markwerben, Schkortleben, Storkau, Tagewerben und Wengelsdorf: 30,00 Euro 2. für die Ortschaftsräte der Ortschaften Leißling, Reichardtswerben und Uichteritz: 37,00 Euro 3. für den Ortschaftsrat der Ortschaft Großkorbetha: 44,00 Euro 4. für den Ortschaftsrat der Ortschaft Langendorf: 52,00 Euro. (2) Den Ortsbürgermeistern der zur Stadt Weißenfels gehörenden Ortschaften wird als Aufwandsentschädigung ein monatlicher Pauschalbetrag gewährt. Dieser Pauschalbetrag beträgt: 1. für die Ortsbürgermeister der Ortschaften Borau, Burgwerben, Markwerben, 14 Schkortleben, Storkau, Tagewerben und Wengelsdorf: 240,00 Euro 2. für die Ortsbürgermeister der Ortschaften Leißling, Reichardtswerben, Uichteritz: 3. für den Ortsbürgermeister der Ortschaft Großkorbetha: 4. für den Ortsbürgermeister der Ortschaft Langendorf: 330,00 Euro 360,00 Euro 420,00 Euro 5 Entschädigung für Vertreter (1) Sind die in 3 Nr. 1 bis 3 genannten ehrenamtlich Tätigen an der Ausübung ihres Amtes für einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als drei Monaten verhindert, so wird ab diesem Zeitpunkt bis zur Wiederaufnahme der Tätigkeit die zusätzliche Aufwandsentschädigung an den Stellvertreter gezahlt, der während der gesamten Dauer der Verhinderung die Amtsgeschäfte führt. (2) Im Falle der Verhinderung eines Ortsbürgermeisters für einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als zwei Wochen erhält der Stellvertreter des Ortsbürgermeisters eine Aufwandsentschädigung in Höhe der dem Ortsbürgermeister nach 4 Absatz 2 gewährten Aufwandsentschädigung. (3) Der jeweils nach den Absätzen 1 und 2 Vertretene hat den Eintritt und die Beendigung seiner Verhinderung seinem Stellvertreter und dem Büro des Stadtrates vorher mitzuteilen. (4) Haben Mitglieder von Beiräten nach 2 Absatz 4 für den Verhinderungsfall einen Vertreter, so erhält dieser anstelle des Beiratsmitgliedes das Sitzungsgeld, wenn er als Vertreter des Mitgliedes an der Sitzung teilnimmt. 6 Voraussetzungen der Entschädigungen und Zahlungsweise (1) Der Anspruch auf Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit nach dieser Satzung besteht während der Amtszeit der jeweiligen ehrenamtlich Tätigen. (2) Die Aufwandsentschädigung in Form eines monatlichen Pauschalbetrages bezieht sich auf den Kalendermonat. Entsteht oder entfällt der Anspruch auf Zahlung des monatlichen Pauschalbetrages gemäß 2 Absatz 1 und 4 oder des zusätzlichen monatlichen Pauschalbetrages gem. 3 während eines Kalendermonats, so wird der Pauschalbetrag für jeden Kalendertag, an dem kein Anspruch besteht, um ein Dreißigstel gekürzt. (3) Wird die ehrenamtliche Tätigkeit länger als drei Monate ununterbrochen nicht ausgeübt, entfällt der Anspruch auf Entschädigung für die über drei Monate hinausgehende Zeit; Absatz 2 gilt entsprechend. Eine Nichtausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit liegt insbesondere dann vor, wenn ein Mitglied des Stadtrates oder eines Ortschaftsrates länger als drei Monate unentschuldigt an keiner Sitzung dieser Vertretungen und ihrer Ausschüsse teilnimmt. Die Entscheidung über den Anspruchsverlust trifft auf Antrag des Vorsitzenden des Stadtrates und für Mitglieder der Ortschaftsräte auf Antrag des jeweiligen Ortsbürgermeisters der Stadtrat mit einfacher Mehrheit. (4) Die Aufwandsentschädigung als monatlicher Pauschalbetrag und Sitzungsgeld sowie die Aufwandsentschädigung als Sitzungsgeld werden nachträglich bis zum Ablauf des auf den Anspruchsmonat folgenden Monats gezahlt. Die Aufwandsentschädigung als ausschließlicher monatlicher Pauschalbetrag wird bis zum Ersten eines Monats im Voraus gezahlt. Die Zahlung der Aufwandsentschädigung erfolgt durch Überweisung auf ein vom Anspruchsberechtigten zu benennendes Konto. 7 Ersatz von Verdienstausfall (1) Ehrenamtlich Tätige haben neben der Aufwandsentschädigung Anspruch auf Ersatz des infolge der notwendigen Auf-

15 gabenerfüllung des Ehrenamtes oder der sonstigen ehrenamtlichen Tätigkeit entstandenen Verdienstausfalls ( 35 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz KVG LSA). Der Verdienstausfall wird auf schriftlichen Antrag ersetzt, über den der Bürgermeister entscheidet. Der Antrag ist spätestens innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Monats einzureichen, in dem der Verdienstausfall entstanden ist (Ausschlussfrist). (2) Nichtselbständigen wird der tatsächlich entstandene und durch Vorlage einer Verdienstausfallbescheinigung ihres Arbeitgebers (Beschäftigungsgebers) nachgewiesene Verdienstausfall ersetzt. (3) Selbständigen wird ein nach Grund und Zeitdauer nachzuweisender Verdienstausfall mit einem Stundensatz von 16,00 Euro ersetzt. (4) Als Ersatz für die aufgewendete Zeit erhalten Personen, die einen Haushalt mit mindestens zwei Personen führen (Hausfrauen und Hausmänner) und keinen Verdienst haben oder weniger als 20 Stunden je Woche erwerbstätig sind, einen pauschalen Ausgleich i. H. v. 13,00 Euro je Stunde, sofern die Wahrnehmung der ehrenamtlichen Tätigkeit in die allgemein übliche Arbeitszeit (8.00 bis Uhr) fällt. 8 Dienstreise, Fahrtkosten Für den Kostenersatz: 1. für Dienstreisen außerhalb des Dienst- oder Wohnortes (Stadtgebiet), 2. der tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Fahrtkosten für die Teilnahme an Sitzungen des Stadtrates, seinen Ausschüssen und weiterer von ihm gebildeter Gremien sowie der Ortschaftsräte, 3. von Fahrtkosten im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Vertretung (Stadtrat, Ortschaftsrat), die in Ausübung des Mandats begründet sind, gilt 35 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz KVG LSA mit folgenden Maßgaben: 1. Die Dienstreise nach Nummer 1. ist vom Vorsitzenden des Stadtrates genehmigt. 2. Die Fahrten nach Nummer 3. erfolgen mit Zustimmung des Vorsitzenden der Vertretung oder bei einer Mandatsausübung als Mitglied eines Ausschusses durch den Vorsitzenden des Ausschusses. 9 Auslagenersatz Notwendige Aufwendungen zur Wahrnehmung der ehrenamtlichen Tätigkeit, die nicht bereits durch die Aufwandsentschädigung und den Kostenersatz nach 8 abgedeckt sind, werden auf schriftlichen Antrag erstattet. Im Antrag ist die Notwendigkeit der Aufwendung zu begründen. Dem Antrag sind Belege zum Nachweis der Höhe der Aufwendungen beizufügen. 10 Übergangsregelung (1) Der bisherige ehrenamtliche Bürgermeister der zum 1. Januar 2010 in die Stadt Weißenfels eingemeindeten Gemeinde Uichteritz, der für den Rest seiner ursprünglichen Wahlperiode Ortsbürgermeister der Ortschaft Uichteritz ist, erhält für diese Zeit abweichend von 4 Absatz 2 Nummer 2 eine monatliche Aufwandsentschädigung von 818,07 Euro. (2) Sofern sich aus dem In-Kraft-Treten dieser Satzung nach 10 Satz 1 und bis dahin nach der außer Kraft zu setzenden bisherigen Satzung nach 10 Satz 2 gewährten Entschädigung Ansprüche auf Nachzahlungen ergeben, werden diese mit der nächstfolgenden Zahlung nach 6 Absatz 3 geleistet. (3) Sofern nach der bisherigen nach 10 Satz außer Kraft zu setzenden Satzung eine höhere Entschädigung gewährt wird, wird diese bis zum Ablauf des Kalendermonats der Beschlussfassung dieser Satzung weitergezahlt. 11 In-Kraft-Treten/Außer-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am 1. Juli 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 18. November 2010 (Weißenfelser Amtsblatt, Ausgabe-Nr. 12/2010, S. 3) außer Kraft. Weißenfels, den 27. August 2014 Risch Oberbürgermeister Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder des Verwaltungsrates der Abwasserbeseitigung Weißenfels Anstalt öffentlichen Rechts Aufgrund des 4 Nr. 3 der Verordnung über die kommunalen Anstalten des öffentlichen Rechts (AnstVO) vom 14. Januar 2004 (GVBI. LSA S. 38) i. V. m. 5 Abs. 8 der Unternehmenssatzung der Abwasserbeseitigung Weißenfels Anstalt öffentlichen Rechts vom 15. November 2012 (Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt, Nr. 12/2012, vom 18. Dezember 2012, S. 223), zuletzt geändert durch Satzung vom 11. Dezember 2013 (Weißenfelser Amtsblatt, Ausgabe-Nr. 12/2013, S. 8) und 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (GVBI. LSA Nr. 12/2014, S. 288) hat der Stadtrat der Stadt Weißenfels in seiner Sitzung am 21. August 2014 die folgende Satzung beschlossen: 1 Die Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder des Verwaltungsrates der Abwasserbeseitigung Weißenfels Anstalt öffentlichen Rechts vom 21. März 2013 (Weißenfelser Amtsblatt, Ausgabe-Nr. 4/2013, S. 6) wird wie folgt geändert: 1. 2 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe 40,00 Euro durch die Angabe 50,00 Euro ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe 13,00 Euro durch die Angabe 16,00 Euro ersetzt. 2. In 3 Absatz 1 wird die Angabe 80,00 Euro durch die Angabe 100,00 Euro ersetzt Absatz 2 Satz 1 erhält folgende Fassung; der bisherige Satz 2 wird Satz 3: Die Aufwandsentschädigung in Form eines monatlichen Pauschalbetrages bezieht sich auf den Kalendermonat erhält folgende Fassung: 5 Ersatz von Verdienstausfall (1) Ein durch die Wahrnehmung der Tätigkeit als ehrenamtliches Mitglied des Verwaltungsrates entstehender Verdienstausfall wird auf schriftlichen Antrag ersetzt, über den Vorsitzende des Verwaltungsrates entscheidet. Der Antrag ist spätestens innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Monats einzureichen, in dem der Verdienstausfall entstanden ist (Ausschlussfrist). (2) Nichtselbständigen wird der tatsächlich entstandene und durch Vorlage einer Ausfallbescheinigung ihres Arbeitgebers (Beschäftigungsgebers) nachgewiesene Verdienstausfall ersetzt. (3) Selbständigen wird ein nach Grund und Zeitdauer nachzuweisender Verdienstausfall mit einem Stundensatz von 16,00 Euro ersetzt. (4) Als Ersatz für die aufgewendete Zeit erhalten Personen, die einen Haushalt mit mindestens zwei Personen führen (Hausfrauen und Hausmänner) und keinen Verdienst haben oder weniger als 20 Stunden/Woche erwerbstätig sind, einen pauschalen Ausgleich i. H. v. 13,00 Euro/Stunde, sofern die Wahrnehmung der ehrenamtlichen Tätigkeit in die allgemein übliche Arbeitszeit (8.00 Uhr bis Uhr) fällt. 15

16 5. 6 erhält folgende Fassung: 6 Dienstreisen, Fahrtkosten Für den Kostenersatz: 1. für Dienstreisen außerhalb des Dienst- oder Wohnortes (Stadtgebiet), 2. der tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Fahrtkosten für die Teilnahme an Sitzungen des Verwaltungsrates, 3. von Fahrtkosten im Zuständigkeitsbereich der Abwasserbeseitigung Weißenfels - Anstalt öffentlichen Rechts, die in Ausübung der Mitgliedschaft im Verwaltungsrat begründet sind, gilt 35 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz - KVG LSA mit der Maßgabe, dass die Dienstreise nach Nummer 1. und die Fahrt nach Nummer 3. vom Vorsitzenden des Verwaltungsrates genehmigt sind. 2 Sofern sich aus dem In-Kraft-Treten dieser Satzung nach 3 Ansprüche auf Nachzahlungen ergeben, werden diese mit der nächstfolgenden Zahlung nach 4 Absatz 4 geleistet. 3 Diese Satzung tritt am 1. Juli 2014 in Kraft. Weißenfels, den 27. August 2014 Risch Oberbürgermeister Satzung der Abwasserbeseitigung Weißenfels - Anstalt öffentlichen Rechts (Abw WSF AöR) über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung Abw WSF AöR) Aufgrund der 4, 6, 44 und 91 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom (GVBl. LSA S.383), zuletzt geändert durch das Gesetz vom (GVBl. LSA S. 814), 4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG-LSA) vom (GVBl. LSA S. 405), zuletzt geändert durch das Gesetz vom (GVBl. LSA S. 58) in Verbindung mit 2 Abs. 1 und 3 der Unternehmenssatzung der Abwasserbeseitigung Weißenfels Anstalt öffentlichen Rechts vom (Amtsblatt LVwA-Nr. 12/2012, S. 223) in der Fassung der Änderungssatzung vom (Weißenfelser Amtsblatt Nr. 5/2013, S. 5) und der Berichtigung vom (Weißenfelser Amtsblatt Nr. 6/2013, S. 4) hat der Stadtrat der Stadt Weißenfels in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Allgemeines (1) Als Gegenleistung für Amtshandlungen und sonstige Verwaltungstätigkeiten (im nachfolgenden: Verwaltungstätigkeiten) im eigenen Wirkungskreis der Abw WSF AöR werden nach dieser Satzung Gebühren und Auslagen (Kosten) erhoben, wenn die Beteiligten hierzu Anlass gegeben haben. Verwaltungstätigkeiten sind auch Entscheidungen über förmliche Rechtsbehelfe. (2) Kosten werden auch erhoben, wenn ein auf Vornahme einer kostenpflichtigen Verwaltungstätigkeit gerichteter Antrag abgelehnt oder nach Aufnahme der Verwaltungstätigkeit vor der Entscheidung zurückgenommen wird. (3) Die Erhebung von Kosten auf Grund anderer Rechtsvorschriften bleibt unberührt. 2 Kostentarif (1) Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach dem Kostentarif, welcher Bestandteil dieser Satzung ist. (2) Auslagen nach 6 dieser Satzung werden in der Höhe erhoben, in der sie tatsächlich entstanden sind; in den Fällen des 6 Abs. 2 Nr. 6 ist die Höhe der Auslagen anhand des Kostentarifs zu ermitteln Gebührenbemessungsgrundsätze (1) Ist für den Ansatz einer Gebühr durch den Kostentarif ein Rahmen (Mindest- und Höchstsatz) bestimmt, so sind bei der Festsetzung der Gebühr die Höhe des Verwaltungsaufwandes sowie der Wert des Gegenstandes zur Beendigung der Verwaltungstätigkeit oder die Bedeutung der Verwaltungstätigkeit für den Gebührenschuldner zu berücksichtigen. (2) Werden mehrere gebührenpflichtige Verwaltungstätigkeiten nebeneinander vorgenommen, so ist für jede einzelne Verwaltungstätigkeit eine Gebühr zu erheben. (3) Wird auf Antrag auf Vornahme einer Verwaltungstätigkeit ganz oder teilweise abgelehnt oder zurückgenommen, bevor die Verwaltungstätigkeit erledigt ist, so kann die Gebühr bis auf ein Viertel des vollen Betrages ermäßigt werden. (4) Wird ein Antrag wegen Unzuständigkeit abgelehnt, oder beruht er auf unverschuldeter Unkenntnis, so kann die Gebühr außer Ansatz bleiben. (5) Wird eine zunächst abgelehnte Verwaltungstätigkeit auf einen Rechtsbehelf hin vorgenommen, so wird die für die Ablehnung erhobene Gebühr angerechnet. 4 Rechtsbehelfsgebühren (1) Soweit ein Rechtsbehelf erfolglos bleibt, beträgt die Gebühr für die Entscheidung über den Rechtsbehelf das Eineinhalbfache der Gebühr, die für angefochtene Verwaltungstätigkeit anzusetzen war, mindestens jedoch 10,00. Wurde für die Verwaltungstätigkeit keine Gebühr festgesetzt, so beträgt die Gebühr für die Entscheidung über den Rechtsbehelf 10,00 bis 500,00. (2) Wird dem Rechtsbehelf teilweise stattgegeben, oder wird er ganz oder teilweise zurückgenommen, so ermäßigt sich die sich aus Absatz 1 ergebende Gebühr nach dem Umfang der Zurückweisung oder der Rücknahme, im Falle der vollständigen Rücknahme auf höchstens 25 v.h. (3) Wird der Rechtsbehelf ganz oder teilweise aufgehoben oder zurückgenommen, so sind die gezahlten Rechtsbehelfskosten ganz oder teilweise zu erstatten, es sei denn, dass die Aufhebung allein auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben desjenigen beruht, der den Rechtsbehelf eingelegt hat. 5 Gebührenbefreiungen (1) Gebühren werden nicht erhoben für: 1. mündliche Auskünfte, soweit damit kein erheblicher Aufwand verbunden ist, 2. Verwaltungstätigkeiten, welche die Stundung, die Niederschlagung oder den Erlass von Verwaltungskosten betreffen, 3. Verwaltungstätigkeiten, zu denen in Ausübung öffentlicher Gewalt eine andere Behörde Anlass gegeben hat, es sei denn, dass die Gebühr einem Dritten zur Last zu legen ist, 4. Maßnahmen der Amtshilfe. (2) Von der Erhebung einer Gebühr kann über die in Absatz 1 genannten Fälle hinaus ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn daran ein öffentliches Interesse besteht. 6 Auslagen (1) Werden bei der Vorbereitung oder der Vornahme von Amtshandlungen oder sonstigen Verwaltungstätigkeiten Auslagen notwendig, die nicht bereits mit der Gebühr abgegolten sind, so hat der Kostenschuldner diese zu erstatten. Dies gilt auch, wenn eine Gebühr nicht zu entrichten ist. (2) Als Auslagen werden insbesondere erhoben: 1. Postgebühren für Zustellungen und Nachnahmen sowie für die Ladung von Zeugen und Sachverständigen. Wird durch Bedienstete des Verbandes zugestellt, so werden die Auslagen erhoben, die bei einer Postzustellung angefallen wären, 2. Kosten öffentlicher Bekanntmachungen, 3. Kosten für Zeugen und Sachverständige,

17 4. bei Dienstgeschäften entstandene Reisekosten (Dienstreisekosten), 5. Beträge, die anderen Behörden oder anderen Personen für ihre Tätigkeit zu zahlen sind. 6. Schreibgebühren für weitere Ausfertigungen, Abschriften, Durchschriften, Auszüge, Kosten für Fotokopien, Lichtpausen und Vervielfältigungen nach den im Kostentarif vorgesehenen Sätzen. 7 Kostenschuldner (1) Zur Zahlung der Kosten ist derjenige verpflichtet, 1. der zu einer Verwaltungstätigkeit Anlass gegeben hat, 2. der die Kosten durch eine dem Verband gegenüber abgegebene oder mitgeteilte Erklärung übernommen hat, 3. der für die Kostenschuld eines anderen kraft Gesetz haftet. (2) Kostenpflichtiger nach 4 dieser Satzung ist derjenige, der den Rechtsbehelf eingelegt hat. (3) Mehrere Kostenschuldner sind Gesamtschuldner. 8 Entstehung der Kostenschuld (1) Die Gebührenschuld entsteht mit Beendigung der Verwaltungstätigkeit oder mit der Rücknahme des Antrages. (2) Die Verpflichtung zur Erstattung der Auslagen entsteht mit der Aufwendung des zu erstattenden Betrages. 9 Festsetzung, Fälligkeit und Vollstreckung der Kosten (1) Die Kosten werden durch Bescheid festgesetzt. Sie werden mit Bekanntgabe der Kostenentscheidung an den Kostenschuldner fällig, wenn nicht der Bescheid einen anderen Zeitpunkt bestimmt. (2) Amtshandlungen und sonstige Verwaltungstätigkeiten können von der vorherigen Zahlung der Kosten oder von der Zahlung eines angemessenen Kostenvorschusses abhängig gemacht werden. Soweit der Vorschuss die endgültige Kostenschuld übersteigt, ist er zu erstatten. (3) Die Kosten werden im Verwaltungsvollstreckungsverfahren nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (VwVG LSA) vollstreckt. 10 Billigungsmaßnahmen Ansprüche aus dem Abgabenschuldverhältnis können entsprechend 13 a KAG-LSA ganz oder teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Ist deren Einziehung nach Lage des Einzelfalles unbillig, können Sie ganz oder zum Teil erlassen werden. 11 Anwendung des Verwaltungskostengesetzes Soweit diese Satzung keine Regelung enthält, finden nach 4 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG LSA) die Vorschriften des Verwaltungskostengesetzes (VwKostG LSA) sinngemäß Anwendung. 12 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im in Kraft. Weißenfels, den Risch Oberbürgermeister Kostentarif zur Verwaltungskostensatzung Abw WSF AöR 17

18 Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb Sport- und Freizeitbetrieb der Stadt Weißenfels für das Jahr 2014 I. Festsetzung des Wirtschaftsplanes gemäß den Beschlüssen des Betriebsausschusses Nr /2014 vom und des Stadtrates Nr /2014 vom Auf der Grundlage der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt, des Gesetzes über die Eigenbetriebe des Landes Sachsen-Anhalt (EigBG) und der Verordnung über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebes (EigBVO) jeweils in der derzeit gültigen Fassung hat der Betriebsausschuss des Sport- und Freizeitbetriebes in der Sitzung am und der Stadtrat der Stadt Weißenfels in der Sitzung am den folgenden Wirtschaftsplan 2014 des Sport- und Freizeitbetriebes der Stadt Weißenfels beschlossen. Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2014 wird im Erfolgsplan in den Erträge auf in den Aufwendungen auf im Jahresgewinn (+) auf 0 im Jahresverlust (-) auf Vermögensplan in den Einnahmen auf in den Ausgaben auf festgesetzt. Für das Wirtschaftsjahr 2014 wird der Höchstbetrag der Kassenkredite mit ,00 festgesetzt. Mit Bescheid der Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises vom , AZ /J/550/2014-EB, wurden Kredite zur Liquiditätssicherung in Höhe von gem. 110 Abs. 2 KVG LSA genehmigt. Dieser Festsetzung ist der Stadtrat der Stadt Weißenfels mit Beschluss-Nr. SR /2014 am beigetreten. Weißenfels, den Schikorr Betriebsleiterin II. Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes Mit Schreiben vom unter dem Aktenzeichen /J/550/2014-EB erging durch den Landrat des Landkreises Burgenlandkreis - als Aufsichtsbehörde - zum Wirtschaftsplan 2014 des Sport- und Freizeitbetriebes der Stadt Weißenfels nachfolgende kommunalaufsichtliche Verfügung: 1. Gemäß 147 KVG LSA wird angeordnet, dass die Verpflichtungsermächtigung in Höhe von für Investitionsauszahlungen des Vermögensplanes im Wirtschaftsjahr 2015 nicht in Anspruch genommen werden. 2. Kredite zur Liquiditätssicherung werden in Höhe von gemäß 110 Abs. 2 KVG LSA genehmigt. Die Genehmigung wird wirksam durch einen Beitrittsbeschluss des Stadtrates der Stadt Weißenfels. Dieser ist der Kommunalaufsicht umgehend anzuzeigen. Der Beitrittsbeschluss wurde am mit Beschluss Nr. SR /2014 des Stadtrates der Stadt Weißenfels gefasst. Die Anzeige bei der Kommunalaufsichtsbehörde erfolgte am Der vorstehende Wirtschaftsplan 2014 des Sport- und Freizeitbetriebes der Stadt Weißenfels mit der Änderung der Höhe der Kredite zur Liquiditätssicherung durch den Beitrittsbeschluss zur Verfügung des Burgenlandkreises wir hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Wirtschaftsplan liegt gemäß 16 Abs. 4 EigBG im Verwaltungsbereich des Eigenbetriebes Sport- und Freizeitbetrieb der Stadt Weißenfels, in Weißenfels, Beuditzstraße 69a, Tel.- Nr , im Zeitraum vom bis zu nachfolgenden Dienstzeiten öffentlich aus. Montag bis Donnerstag von 9:00-12:00 Uhr, und 13:00-15:00 Uhr, Freitag 9:00-11:00 Uhr. Weißenfels, Schikorr Betriebsleitern Bestellung der Bedienstetenvertreter des Eigenbetriebes Sportund Freizeitbetrieb der Stadt Weißenfels in den Betriebsausschuss SR /2014 Internet-Adresse: stadtrat@weissenfels.de Bekanntmachung der in der Sitzung des Stadtrates der Stadt Weißenfels am gefassten Beschlüsse Kommunalwahlen am 25. Mai Entscheidungen über die Gültigkeit der Wahl des Stadtrates und der Ortschaftsratswahlen SR /2014 Bestätigung der Wahl der Ortsbürgermeister Borau, Langendorf, Markwerben und Storkau und Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis SR /2014 Berufung Ortswehrleiter und Stellvertreter Ortsfeuerwehr Burgwerben SR /2014 Berufung von sachkundigen Einwohnern in die beratenden Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Weißenfels SR / Straßenbau Rotdornweg 1. Vorstellung und Bestätigung der Entwurfsplanung 2. Beschluss des Ausbauprogrammes SR /2014 Straßenbau Südring, Änderung Bauprogramm SR /2014 Bauprogramm für das Jahr Straßenbeleuchtung Damaschkestraße, SR /2014 Stellungnahme zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Teuchern (Kernstadt) SR /2014 Bebauungsplan Nr. 11 Fischer - Lagnitz der Stadt Teuchern - Stellungnahme der Stadt Weißenfels SR /2014 Beitrittsbeschluss der Stadt Weißenfels zum geänderten Liquiditätskredit im Wirtschaftsplan 2014 für das Wirtschaftsjahr 2014 des Sport- & Freizeitbetriebes der Stadt Weißenfels SR /2014

19 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2014 des Sport- & Freizeitbetriebes der Stadt Weißenfels für das Wirtschaftsjahr 2014 SR /2014 Informationen aus der 2. Stadtratssitzung am Gültigkeit der Kommunalwahlen Der neu gewählte Stadtrat hat nach Kommunalwahlgesetz über eventuelle Wahleinsprüche und die Gültigkeit der Wahl zum Stadtrat und zu den Ortschaftsräten zu entscheiden. Wahleinsprüche sind beim Gemeindewahlleiter nicht eingegangen. Der Stadtrat traf deshalb die Entscheidung, dass alle Wahlen gültig sind. Wahl von Ortsbürgermeistern In den Ortschaften Borau, Langendorf, Markwerben und Storkau wurden neue Ortsbürgermeister gewählt. In allen übrigen zur Stadt Weißenfels gehörenden Ortschaften dauert die Wahlperiode der Ortsbürgermeister noch bis zum Juni Die Wahlen bedürfen entsprechend der Regelungen im Kommunalverfassungsgesetz der Bestätigung durch den Stadtrat. Der Stadtrat bestätigte die Wahl von Siegmar König, Horst Ziegler, Günter Fabig und Walburga Schetter als Ortsbürgermeister und berief die Gewählten ins Ehrenbeamtenverhältnis. Ortsfeuerwehr Burgwerben Aus Altersgründen gab der bisherige Leiter der Ortsfeuerwehr sein Amt auf. Der Stadtrat berief Gunther Schulze aus seinem Amt ab und dankte ihm für die langjährige engagierte Arbeit. Zum neuen Ortswehrleiter wurde Michael Friedrich berufen. Sein Stellvertreter ist Klaus Müller. Wir wünschen viel Erfolg für diese verantwortungsvolle Tätigkeit. Berufung von sachkundigen Einwohnern In die beratenden Ausschüsse können sachkundige Einwohner als Mitglied mit beratender Stimme berufen werden. In den 4 beratenden Ausschüssen des Stadtrates arbeiten gemäß Hauptsatzung je 4 sachkundige Einwohner mit. Diese werden nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel durch die Fraktionen benannt. Der Stadtrat stellte durch einen förmlichen Beschluss die Mitgliedschaft der von den Fraktionen benannten Personen als sachkundige Einwohner in den Ausschüssen fest. Mitgliedschaft im Betriebsausschuss Mit der neuen Kommunalwahlperiode ist auch der Betriebsausschuss des Sport- & Freizeitbetriebes der Stadt Weißenfels neu zu besetzen. Im Betriebsausschuss arbeiten neben Stadträten auch Arbeitnehmervertreter des Eigenbetriebes mit. Der Stadtrat beschloss die Bestellung der vom Personalrat vorgeschlagenen Arbeitnehmer als Mitglieder des Betriebsausschusses und deren Stellvertreter. Straßenbau Rotdornweg Nach der Verlegung von Schmutz- und Regenwasserkanälen soll die Straße grundhaft ausgebaut werden. Die Fahrbahn wird eine Asphaltdecke erhalten. Geplant ist eine Verkehrsmischfläche. Des Weiteren werden die Zufahrten, die Straßenentwässerung und die Straßenbeleuchtung neu hergestellt. Zur Finanzierung der Baumaßnahme fallen für die Eigentümer Beiträge an. Straßenbau Südring Bereits im Jahr 2002 wurde das Ausbauprogramm für den Südring vom Stadtrat beschlossen und auch in 3 Teilabschnitten realisiert. Damals war für die Schüler der Südstadtschule eine Querungshilfe über die Straße und ein weiterer Gehweg zum sicheren Erreichen des Hortgebäudes vorgesehen. Die Situation hat sich seit damals grundlegend verändert. Die Schule ist seit vielen Jahren nicht mehr als Grundschule in Betrieb. Folglich entfällt die Notwendigkeit, einen sicheren Hortweg herzustellen. Der Stadtrat beschloss, den geplanten nördlichen Gehweg am Park nicht zu bauen und die geplante Querungshilfe mit abgesenkten Borden nunmehr in den Bereich der Einmündung Langendorfer Straße zu verschieben. Straßenbeleuchtung Damaschkestraße Die Straßenbeleuchtungsanlage in der Damaschkestraße ist in einem schlechten technischen Zustand und muss aus Sicherheitsgründen erneuert werden. Der Stadtrat beschloss das Baubauprogramm, welches eine LED-Beleuchtung auf Rohrmasten mit erdverlegter Verkabelung vorsieht. An den Kosten werden die Anlieger im Rahmen der Straßenausbausatzung beteiligt. Da die Erneuerung von verschlissenen Elektroanlagen zur Verkehrssicherungspflicht der Stadt gehört, beschloss der Stadtrat auch, auf eine Beteiligung der später Beitragspflichtigen zu verzichten. Die Problematik der Einordnung der Straße als Anlieger- oder Haupterschließungsstraße konnte bei dem Beschluss zum Bauprogramm keine Rolle spielen. Trotzdem stimmten etliche Stadträte dem Beschluss wegen der geäußerten Bedenken der Eigentümer nicht zu. Planungen der Nachbargemeinden Die Stadt Teuchern beabsichtigt die Änderung ihres Flächennutzungsplanes in 3 Teilbereichen. Die Stadt Weißenfels hat sowohl zur vorgelegten Änderung des Flächennutzungsplanes als auch zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 Fischer - Lagnitz keine Einwände und Bedenken. Sport- & Freizeitbetrieb Der vom Sport- & Freizeitbetrieb eingereichte Wirtschaftsplan 2014 wurde von der Kommunalaufsicht nur mit der Auflage eines geringeren Liquiditätskredites genehmigt. Diese Genehmigung wird erst wirksam, wenn der Stadtrat die Auflage akzeptiert. Der Stadtrat fasste den erforderlichen Beitrittsbeschluss einstimmig. Ebenfalls einstimmig wurde der 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2014 beschlossen. Satzungsbeschlüsse Gleich mehrere Satzungen standen in dieser Sitzung auf der Tagesordnung, die vom Stadtrat beschlossen wurden. Alle Satzungen sind im Wortlaut auf den ersten Seiten des Amtsblattes veröffentlicht. Straßenreinigungssatzungen Die bisher gültige Straßenreinigungssatzung der Kernstadt Weißenfels wurde der aktuellen Rechtslage angepasst. Dies betrifft u. a. die Anhebung der Bußgelder und die Durchsetzung der Reinigungspflicht. In den Ortschaften gelten derzeit noch die Satzungen, die vor der Eingemeindung wirksam waren. Diese Satzungen decken sich inhaltlich überwiegend mit der Weißenfelser Satzung. Ab soll es nun eine einheitliche Satzung für das gesamte Stadtgebiet geben. Aus diesem Grund wurde die Satzung der Kernstadt auf die Ortschaften erstreckt und hat damit dort Gültigkeit. Friedhofssatzung für die Ortsteile Gemäß Beschluss des Stadtrates vom September 2013 werden alle Friedhöfe in den Ortsteilen verwaltungstechnisch zu einer gemeinsamen Einrichtung zusammengefasst. Dies betrifft die allgemeinen Bestimmungen und Vorschriften für die Benutzung der Friedhöfe und später auch die Kalkulation der Gebühren. Die beschlossene Satzung lehnt sich eng an die bereits für den Friedhof Weißenfels erlassene Satzung an, die einen umfangreichen Diskussionsprozess durchlaufen hatte. Die Friedhofssatzung wird den Nutzungsberechtigten einen großen Freiraum in der Grabgestaltung geben. Sonderformen der Bestattung (wie z.b. Stelen) werden jedoch nur auf den Friedhöfen angeboten, wo sie bereits vorhanden sind. Als Alternative zu den Stelen wird auch in dieser Satzung das neue Urnenstaudengrab angeboten ein normales Urnengrab ohne Pflegeaufwand. Die Stadt hofft, dass mit diesem Angebot ein Stück der alten Friedhofskultur wieder zurückgewonnen werden kann. 19

20 Entschädigungssatzungen Zeitgleich mit dem vom Landtag verabschiedeten neuen Kommunalverfassungsgesetz hat das Innenministerium den Runderlass über die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit neu gefasst. In Anbetracht der Tatsache, dass diese Regelung seit 20 Jahren Bestand hatte, gab das Ministerium einen neuen Rahmen vor. So wurden u.a. die Höchstsätze der Aufwandsentschädigungen und das Sitzungsgeld im Sinne eines Inflationsausgleiches um 20 % erhöht. In der vom Stadtrat beschlossenen Entschädigungssatzung wurden diese Höchstsätze wie schon in der vorherigen Satzung für die Mitglieder des Stadtrates nicht ausgeschöpft. Lediglich für die Mitglieder der Ortschaftsräte wurden aufgrund der geringfügigen Höhe der Entschädigungen die Höchstbeträge beschlossen. Auch die ehrenamtlichen Mitglieder des Verwaltungsrates der Abwasserbeseitigung Weißenfels AöR haben Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung. In der geänderten Satzung wurden sowohl die Pauschalen als auch das Sitzungsgeld dem geänderten Rahmen angepasst. Sitzung des neuen Weißenfelser Stadtrates Die erste reguläre Sitzung des neuen Weißenfelser Stadtrates fand am Donnerstag, 21. August 2014, im Ratssaal am Kloster statt. Der Stadtrat hat nach der Neuwahl im Mai 40 Mitglieder, von denen 37 bei der ersten Sitzung anwesend waren. Als Vorsitzender wurde Jörg Freiwald (DIE LINKE) wiedergewählt. Er und Oberbürgermeister Robby Risch gratulierten Günter Fabig (Markwerben), Walburga Schetter (Storkau), Wolfgang Ziegler (Langendorf) und Siegmar König (Borau) (siehe Foto, v. l.), nachdem deren Wahl als Ortsbürgermeister offiziell durch den Stadtrat bestätigt wurde. Verwaltungskostensatzung Die Abwasserbeseitigung Weißenfels hat als öffentliche Körperschaft ähnliche Verwaltungsaufgaben wie eine Kommune zu erfüllen. Werden diese Aufgaben von Dritten veranlasst z. B. eine Widerspruchsbearbeitung so entsteht ein zusätzlicher Aufwand, für welchen Gebühren erhoben werden. Diese Gebühren sind jedoch nur zu zahlen, wenn der Widerspruch unbegründet ist. Sollte aufgrund eines Fehlers in der Verwaltungsarbeit der Widerspruch zu Recht eingelegt worden sein, fallen hierfür keine Gebühren an. Die Verwaltungskostensatzung für die AöR wurde anhand der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt erstellt, die auch als Grundlage für die Verwaltungskostensatzung der Stadt Weißenfels diente. Überprüfung der Mitglieder des Stadtrates Auf Antrag der Fraktion Bürger für Weißenfels/Landgemeinden/ AfD beschloss der Stadtrat wie nach jeder bisherigen Kommunalwahl, alle Mitglieder des Stadtrates auf eine Mitarbeit bei oder für die Staatssicherheit der ehem. DDR zu überprüfen. Die Abstimmung zu diesem Beschluss erfolgte namentlich. Erhalt der Bahnstrecke nach Zeitz In Kenntnis der Pläne, die Eisenbahnstrecke Weißenfels Zeitz einzustellen, beauftragte der Stadtrat den Oberbürgermeister, sich mit dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr sowie der zuständigen Nahverkehrsgesellschaft in Verbindung zu setzen. Ziel ist aus Sicht der Stadt Weißenfels der Erhalt dieser Bahnverbindung. Gerade für die Bildungseinrichtungen im Süden Sachsen-Anhalts ist eine gute Erreichbarkeit elementare Voraussetzung 20 lokale Information Ihr Amtsblatt - hier steckt Ihre Heimat drin. Foto: K. Vokoun Einwohnerfragestunde im Hauptund Finanzausschuss In allen beschließenden Ausschüssen ist seit dem 1. Juli 2014 eine Einwohnerfragestunde Pflicht. Das schreibt das neue Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vor. Die Stadt Weißenfels setzt die Fragestunde für Bürgerinnen und Bürger künftig im Finanz- und Hauptausschuss auf die Tagesordnung. Mit der Maßnahme soll die Bürgerbeteiligung erleichtert und erweitert werden. Die Einwohnerinnen und Einwohner erhalten die Möglichkeit, Informationen zu gewinnen, Fragen zu stellen und Anregungen zu geben. Vorstellung Leiter des Amtes Wirtschaftsförderung Lars Meinhardt leitet seit 1. September das Amt Wirtschaftsförderung der Stadt Weißenfels. Er ist für das Beteiligungsmanagement der Kommunalgesellschaften und für die größere Industrie zuständig. Herr Meinhard war zuvor als Controller bei der JENOP- TIK AG in Jena und im Funkhaus Halle tätig. Hier war er unter anderem verantwortlich für das Monats-, Quartals- und Jahresreporting und das Investitionscontrolling. Herr Meinhardt hat nach seinem Bachelorstudium in Management and Economics ein Masterstudium der Wirtschaftswissenschaften absolviert und arbeitete während des Studiums bereits als Junior Consultant bei einer Verwaltungs- und Unternehmensberatung.

21 Vorstellung Pressesprecherin Katharina Vokoun ist die neue Pressesprecherin der Stadt Weißenfels. Sie ist verantwortlich für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, betreut die Internetseite der Stadt und ist an der Erstellung des Amtsblattes beteiligt. Schon während ihres Magisterstudiums in Journalistik, Kulturwissenschaften und Psychologie arbeitete Frau Vokoun als Redakteurin in der Öffentlichkeitsarbeit eines Online-Unternehmens und als Chefredakteurin bei der Leipziger Hochschulzeitung. Durch Praktika bei der Ostthüringer Zeitung, der Leipziger Volkszeitung und beim Mitteldeutschen Rundfunk sammelte sie journalistische Erfahrungen. Im Anschluss an das Studium absolvierte sie ein zweijähriges Volontariat in der Pressestelle der Fachhochschule Bielefeld. Politikertreff beim MBC Hohen Besuch hatte am Donnerstagabend des 21. August 2014 das Beko BBL-Team des Mitteldeutschen Basketball Clubs. Beim optionalen Training war Holger Stahlknecht, Minister für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, zu Gast, der auf seiner Radtour durchs Land Halt in Weißenfels machte. Ebenfalls mit im Wolfsbau waren Oberbürgermeister Robby Risch und der Bundestagsabgeordnete Dieter Stier. Gemeinsam lernten sie die Spieler, darunter die neun Neuzugänge sowie den Trainer- und Betreuerstab des MBC-Kaders kennen. Danach griffen sie selbst zum Ball und stellten an der Freiwurflinie ihr Können unter Beweis. Auszubildende der Stadt Weißenfels erzielt bestes Prüfungsergebnis in Sachsen-Anhalt Oberbürgermeister Robby Risch begrüßt vier neue Auszubildende Mit Bestnoten haben die Auszubildenden der Stadt Weißenfels ihre Lehrjahre abgeschlossen. Bei den Verwaltungsfachangestellten erzielte Sarah Koblischke das beste Prüfungsergebnis des Landes Sachsen-Anhalts. Den fünftbesten Abschluss hat mit Kristin Hönschker ebenfalls eine Auszubildende der Stadt Weißenfels erreicht. Oberbürgermeister Robby Risch gratulierte ihnen zu diesem Erfolg und würdigte auch die Leistung von Tatjana Kleis und Stefan Kretschmann, die ebenfalls ihre Prüfungen bestanden haben. Bei der Stadt Weißenfels hat zudem mit Jörg Riedel ein Elektroniker für Betriebstechnik seine Ausbildung abgeschlossen. Von Beginn an zeigte er sehr gute Leistungen und konnte damit die Lehrzeit von dreieinhalb auf drei Jahre verkürzen. Sarah Koblischke erhält mit ihrer guten Abschlussnote die Möglichkeit, als Stipendiatin in die Begabtenförderung berufliche Bildung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung aufgenommen zu werden. An die guten Ergebnisse möchte die Stadt Weißenfels mit dem kommenden Ausbildungsjahrgang anknüpfen. Am 1. August begannen Celine Fürstenberg, Jessica Kraft und Johann Pfauter als Verwaltungsfachangestellte und Markus Apel als Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste ihre Ausbildung. Alle ausgelernten Azubis werden von der Stadt übernommen. Sie erhalten zunächst einen befristeten Arbeitsvertrag für ein Jahr und haben danach sehr gute Aussichten auf eine dauerhafte Anstellung. v. l. n. r.: Kristin Hönschker, Jörg Riedel, Sarah Koblischke, Tatjana Kleis, Stefan Kretschmann (alle Jungfacharbeiter), Frank Hyß (Ausbildungsleiter), Robby Risch (Oberbürgermeister), Sandra Kleemann (Ausbildungsleiterin), Celine Fürstenberg, Jessica Kraft, Johann Pfauter und Markus Apel (alle Auszubildende). Foto: Katharina Vokoun, Stadtverwaltung Weißenfels Das Team des Mitteldeutschen Basketball Clubs stellt sich vor. Foto: K. Vokoun E-Werk: Offizielle Schlüsselübergabe an Integra Der Sport- und Freizeitbetrieb der Stadt Weißenfels hat zum 1. Juli 2014 einen Mietvertrag mit der Integra Weißenfelser Land ggmbh zur Nutzung des E-Werks als Werkstatt für behinderte Menschen geschlossen. Oberbürgermeister Robby Risch übergab am Donnerstag, 28. August, symbolisch die Schlüssel für das ehemalige Elektrizitätswerk. Vor Ort war auch Karl-Heinz Daehre, der als damaliger Minister für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt die Baumaßnahmen vorantrieb. Wir hätten uns eine öffentliche Nutzung vorstellen können, mussten aber einsehen, dass es der Standort nicht hergibt. Dann haben wir die Werbetrommel gerührt und ich freue mich sehr, dass wir mit der Integra jetzt einen starken Partner an der Seite haben, sagte Risch. Das ehemalige Elektrizitätswerk wird für die Integra eine weitere Produktionsstätte der Metallwerkstatt Leißling. Bis Ende 2015 sollen alle Produktionsräume eingerichtet und die Heizungen umgebaut sein. Dann werden im E-Werk etwa 40 behinderte Menschen ihre Arbeit aufnehmen und unter anderem Montagearbeiten für Schüco vornehmen, Aluminiumblätter zuschneiden und Schornsteineinsätze aus Edelstahl fertigen. Das E im Namen E-Werk soll in Zukunft für Engagement, Einfallsreichtum und vor allem für Erfolg stehen, so Integra-Geschäftsführer Ralf Müller. Seinen Worten zufolge, musste sich die soziale Einrichtung wegen Überbelegung nach neuen Räumlichkeiten umsehen. Schon jetzt seien die Kapazitäten ausgereizt und perspektivisch rechne er mit mehr Zu- als Abgängen. Das Elektrizitätswerk wurde ab Anfang des 20. Jahrhunderts zur Stromerzeugung und später zur Versorgung mit Fernwärme genutzt. Anfang der 90er-Jahre wurde der Betrieb eingestellt. Das Jugendstilgebäude steht unter Denkmalschutz und drohte durch den Leerstand zu verfallen. Als Denkmal an die industrielle Geschichte der Neustadt wurde es im Rahmen des Programms IBA Stadtumbau 2010 saniert. Die Stadt bekam hierfür von Bund und Land rund 4 Millionen Euro Fördermittel bewilligt. 21

22 Ein wichtiges Ziel war neben dem Erhalt der Bausubstanz auch die erneute Nutzung des Gebäudes. Seit 2014 waren die Sanitäranlagen sowie Büro- und Umkleideräume in Gebrauch. Die Sportler vom SV Rot-Weiß Weißenfels und anderer Sportvereine hatten hier ihr Ausweichquartier eingerichtet, da die eigenen Räumlichkeiten erneuert werden müssen. Noch bis 2016 werden sie das E-Werk zum Umziehen und Duschen nutzen. Frank Anacker erhielt die Ehrennadel für seine ehrenamtliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Bekannt als Onkel Frank ist er seit vielen Jahren eine Bezugsperson und trainiert zweimal wöchentlich mit rund 70 Kindern und Schülern der Kindertagesstätte Mischka aus Langendorf und der Langendorfer Grundschule. Zudem organisiert er jedes Jahr das Sportfest der Kita und des Hortes. Für die jungen Langendorfer ermöglicht er außerdem Zeltlager, Angelausflüge und Lagerfeuerabende. Auch das Abschlussturnier mit etwa 60 Kindern der Nachwuchsmannschaften G-D des Fußballvereins Grün Weiß Langendorf managt er. Anacker selbst ist seit 1992 aktives Mitglied des Vereins und spielte für die Männermannschaft. Er ließ sich zum Schiedsrichter ausbilden und besitzt als einziger Bürger im Burgenlandkreis eine Trainer- und B-Liezens für die Arbeit mit Kindern. Foto: Offizielle Schlüsselübergabe im E-Werk: Viola Schikorr (Leiterin des Sport- und Freizeitbetriebs der Stadt Weißenfels, links) und Ralf Müller (Geschäftsführer Integra). Foto: K. Vokoun Oberbürgermeister Robby Risch verleiht Ehrennadel und Ehrenurkunden Anlässlich des Schlossfestes ehrt die Stadt Weißenfels jedes Jahr Mitmenschen, die sich langjährig und ehrenamtlich in besonderer Weise um unsere Stadt verdient gemacht haben. Oberbürgermeister Robby Risch und der Vorsitzende des Stadtrates Jörg Freiwald zeichneten am Donnerstag, 28. August, Harri Reiche, Dr. Otto Klein, Dagmar Ritter, Ursula Schwalbe und Frank Anacker aus. Jörg Freiwald (l.) und Robby Risch (r.) übergaben Frank Anacker die Ehrennadel für seine Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Foto: Katharina Vokoun Städtepartner wollen Zusammenarbeit vertiefen Gemeinsame Projekte und breit aufgestellte Kontakte sind die Grundlage einer guten Partnerschaft darin waren sich bei einem Empfang am Samstag, 30. August, Oberbürgermeister Robby Risch und seine Gäste aus Kornwestheim (Baden-Württemberg) sowie Komárno (Slowakische Republik) einig. Zum Schlossfest hatte die Stadt Weißenfels Vertreter ihrer beiden Partnerstädte eingeladen. Vor Ort waren unter anderem Oberbürgermeisterin Ursula Keck und Vizebürgermeister Vojtech Novák. Anlässlich des Jubiläums 20 Jahre Burgenlandkreis und den damit verbundenen überdurchschnittlichen Verdiensten um den Kreisverband wurde der langjährige Landrat Harri Reiche mit der Ehrenurkunde ausgezeichnet und durfte sich in das Ehrenbuch der Stadt Weißenfels eintragen. Harri Reiche hat seit 2001 die Kommunalpolitik maßgeblich beeinflusst. Als Landrat zeichneten ihn vor allem seine direkte, bodenständige Art und seine Bürgernähe aus. Im Jahr 2014 musste er aus gesundheitlichen Gründen auf eine erneute Kandidatur verzichten. Die Ehrenurkunde erhielten ebenfalls Dr. Otto Klein, Dagmar Ritter und Ursula Schwalbe. Sie alle waren jahrzehntelang ununterbrochen ehrenamtlich im Stadtrat tätig Dr. Klein von 1990 bis 2014, Ritter und Schwalbe jeweils von 1994 bis Auch sie erhielten einen Eintrag ins Ehrenbuch der Stadt Weißenfels. Dr. Klein engagierte sich im Besonderen für den Denkmalschutz und setzte sich für den Erhalt der Altstadtstrukturen und der denkmalgeschützten Gebäude in Weißenfels ein. Als ehemalige Trainerin des Weißenfelser Rudersport-Vereins lag Dagmar Ritter vor allem die Förderung des Sports am Herzen. Sie und Ursula Schwalbe gehören der CDU-Fraktion an, die sich seit vielen Jahren für die Förderung der Wirtschaft und des Sports stark macht. 22 (v. l.): Johannes Kunze (Stadtrat), Vojtech Novák (Vizebürgermeister, Komárno), tefan Pásztor (ehemaliger Stadtvorsteher), Ursula Keck (Oberbürgermeisterin, Kornwestheim), Jörg Freiwald (Stadtratsvorsitzender), Robby Risch (Oberbürgermeister), Mikulá Getler (Dolmetscher) und Claudia Münkel (Leiterin Sport und Soziales, Kornwestheim). Foto: Katharina Vokoun In seiner Ansprache würdigte Risch die langjährige Zusammenarbeit und erinnerte unter anderem an die Anfänge der Partnerschaft mit Kornwestheim. Die Geschichte der Schuhproduktion, die unsere beiden Städte prägt, hat uns nach dem Mauerfall zusammengebracht. 25 Jahre ist das mittlerweile her und dieses Jubiläum möchten wir zum Anlass nehmen, die Aktivisten der ersten Stunde noch einmal hier in Weißenfels zusammenzuführen, sagte Risch und verwies damit auf den kommenden Besuch der Schwaben im Oktober diesen Jahres.

23 Ideen für neue Projekte hat auch Oberbürgermeisterin Keck bereits im Kopf. So könne sie sich eine Reise durch das Saale- Unstrut-Gebiet zusammen mit einer Gruppe aus Kornwestheim gut vorstellen. Dann können die Kollegen sehen, wie sich die Region entwickelt hat. Des Weiteren haben die Partner über eine Tierpatenschaft der Städte Kornwestheim und Komárno im Heimatnaturgarten Weißenfels gesprochen. Auch ein Jugendcamp in Komárno wurde für kommendes Jahr vereinbart. Von der Gastfreundlichkeit und der städtischen Entwicklung Weißenfels war auch Komárnos Vizebürgermeister Novák beeindruckt: Wir wurden als gute Freunde von guten Freunden empfangen. Es ist schön zu sehen, wie sich die Zusammenarbeit von Jahr zu Jahr vertieft. Für ihn und die anderen Gäste hatte die Stadt ein abwechslungsreiches Programm zusammengestellt. So besuchten sie neben den Veranstaltungen des Schlossfestes auch die Ausstellung Im Land der Palm August von Sachsen in Halle und das Betriebsgelände der Leunawerke. OB Risch plant Arbeitskreis zur Gleichstromtrasse Das Verfahren ist für Bürger und Verwaltung in höchstem Maße intransparent, so Risch. Jörg Richter, betroffener Bürger und Initiator einer Unterschriftensammlung, bestätigte dies und bezeichnet konkret die eingeräumten Möglichkeiten der Beteiligung als bürgerfeindlich. Wir haben nur vier Wochen Zeit, um die Akten einzusehen und dazu Stellung zu nehmen. Das ist nicht akzeptabel. Für die Belange der Weißenfelser möchten sich die Bundestagsabgeordneten Stier und Claus stark machen. Dank des parlamentarischen Fragerechts können sie die Aushändigung von Informationen von 50 Hertz verlangen. Wir wollen uns dafür einsetzen, dass die Öffentlichkeitsarbeit im Fall Süd-Ost-Passage verbessert wird, sagte Stier. Der Netzausbau sei zwar im Rahmen eines Beschleunigungsgesetztes beschlossen worden, in der Umsetzung gehe es aber vordergründig nicht um schnelles und billiges, sondern um nachhaltiges Bauen, das auch die Lebensqualität der Menschen berücksichtige. Die Landtagsabgeordneten der Region mussten kurzfristig absagen, da zeitgleich Beratungen zur zukünftigen Gemeindefinanzierung in Magdeburg stattfanden. Doch beim ersten Treffen der Arbeitsgruppe sollen auch sie vor Ort sein. 50 Hertz, die Bundesnetzagentur, Bundestags- und Landtagsabgeordnete und betroffene Bürger müssen an einem Tisch zusammenkommen. Dann lassen sich im Gespräch die aufgekommenen Fragen klären und Problempunkte diskutieren, erklärte Risch. Diskussionsrunde zur Gleichstromtrasse in Weißenfels (v. l.): Katja Bahlmann, Dieter Stier, Lothar Gieler, Torsten Fulczynski (beide Bauamt Teuchern), Walter Wolter (stellvertretender Ortsbürgermeister Langendorf), Jörg Richter (betroffener Bürger aus Borau), Siegmar König (Ortsbürgermeister Borau), Kerstin Beckmann (Verbandsgemeinde Wethautal) und Oberbürgermeister Robby Risch. Foto: Katharina Vokoun Eine Arbeitsgruppe zur geplanten Gleichstromtrasse im Raum Weißenfels möchte Oberbürgermeister Robby Risch ins Leben rufen. Bereits am Dienstag, 2. September, hatte er hierfür zu einer nichtöffentlichen Diskussionsrunde eingeladen. Vor Ort waren unter anderem der Bundestagsabgeordnete Dieter Stier, Katja Bahlmann als Vertretung des Bundestagsabgeordneten Roland Claus und Vertreter betroffener Ortsteile. Auf Grundlage der Diskussion hat die Stadt in der darauffolgenden Woche einen Fragenkatalog erstellt, der beim ersten Treffen der Arbeitsgruppe als Basis der Gespräche dienen soll. Demnach fordern die Betroffenen vor allem Informationen zum Zeit- und Bauplan sowie zu gesundheitlichen Risiken. Ängste bestehen zudem vor einer Entwertung der Grundstücke, sodass die Bewohner rund um die Problemschwerpunkte Borau/ Kleben sowie an der Passage Langendorf-Prittitz-Gröbitz auch wissen möchten, ob in Engpassbereichen eine Verlegung von Erdkabeln möglich sein wird. Die Vertreter der Ortsteile hatten im Vorfeld bemängelt, dass sie aus der Planung herausgehalten und vor vollendete Tatsachen gestellt wurden. Auch aktuell habe sich die Situation nicht verbessert. So werde seit April von dem verantwortlichen Unternehmen 50 Hertz keine Information an die Kommunen weitergeleitet. Die fehlende Informationsarbeit seitens der Trassenplaner war auch für Oberbürgermeister Risch Anlass für das Treffen. Der Mangel an Wissen macht hilflos, das wiederum macht zornig. Wechsel bei Schulleitung GS Langendorf und GS Tagewerben/Reichardtswerben Mit dem Beginn des neuen Schuljahres 2014/15 sind Veränderungen bei der Schulleitung von 2 Grundschulen in der Stadt eingetreten. So wurden mit dem Ende des vergangenen Schuljahres die langjährigen Schulleiterinnen Frau Birgit Hill (GS Tagewerben/ Reichardtswerben) und Frau Gabriele Röntgen (GS Langendorf) verabschiedet. An dieser Stelle noch einmal ein großes Dankeschön für das gezeigte Engagement über viele Jahre! Beide Schulleiterinnen waren fast ausnahmslos ihr ganzes Berufsleben an den Einrichtungen tätig und haben deren positive Entwicklung maßgeblich mitgeprägt. Zum Dank erfolgte die Verabschiedung in den wohlverdienten Ruhestand mit jeweils einem tollen Programm durch die Schüler. Neue Schulleiterin der Grundschule Langendorf ist die bisherige Stellvertreterin Frau Silke Hebestreit. Die Grundschule Tagewerben/Reichardtswerben wird nunmehr durch Frau Susann Arnold geleitet. Frau Arnold ist die langjährige Schulleiterin der Adam-Ries-Grundschule Uichteritz und wird künftig sowohl die Grundschule in Uichteritz als auch in Tagewerben leiten (beide Grundschulen bleiben aber eigenständige Schulen). Viel Erfolg für die verantwortungsvolle Aufgabe an beide Schulleiterinnen! Immer gut Informiert Ihr lokales Amtsblatt 23

24 Eis für alle! Oberbürgermeister Robby Risch empfängt Jugendcamp-Teilnehmer Bei Sonnenschein und sommerlichen Temperaturen hat Oberbürgermeister Robby Risch am Montag, 18. August, die Teilnehmer des Jugendcamps der Städtepartner Weißenfels und Komárno (Slowakische Republik) empfangen. Nach einer kurzen Begrüßungsrede im Standesamt lud er die 27 Jugendlichen und ihre Betreuer zu einer Kugel Eis ein. Foto: K. Vokoun Oberbürgermeister Robby Risch spendierte den Jugendlichen aus Weißenfels und Komárno ein Eis. Foto: Katharina Vokoun, Stadtverwaltung Weißenfels Das Jugendcamp im Zeichen des kulturellen Austauschs startete bereits am 11. August. Die erste Woche verbrachten die Kinder im Alter von 13 bis 16 Jahren in Lübbenau auf einem Zeltplatz inmitten des Spreewaldes. Dort standen neben einer Kanu-Tour auf der Spree auch Besuche im Spaßbad Spreewelten und in der Bundeshauptstadt Berlin auf dem Plan. In der zweiten Woche zeigten die Weißenfelser den jungen Gästen aus der Slowakischen Republik ihre Heimat. Diese waren begeistert von dem abwechslungsreichen Programm: Der Tag im Freizeitbad hat mir am besten gefallen aber auch die Paddeltour war lustig, erzählte Lilla Szolga (15 Jahre) aus Komárno, die bereits zum zweiten Mal mit dem Jugendcamp in Deutschland war. Ihren Landsmann György Duricek (13 Jahre) beeindruckte die Kapelle des Schloss Neu-Augustusburg in Weißenfels: Die Fresken sind wunderschön und alles sieht sehr prunkvoll aus. Die Teilnehmer verweilten noch bis zum 20. August in Weißenfels und schlossen das Sommercamp mit Sportwettbewerben ab. Es war bereits das dritte Jugendcamp im Rahmen der Städtepartnerschaft, das die Interessensgemeinschaft Bildung Leuna-Merseburg (IBLM) in Zusammenarbeit mit der Stadt Weißenfels veranstaltet hat. Zum ersten Mal trafen sich Kinder aus beiden Ländern im Jahr 2012 in Weißenfels. Vergangenes Jahr folgte das Sommerlager in Komárno und 2014 war erneut die Stadt an der Saale Gastgeber. Lesesommer XXL: 58 Leseratten erhalten Zertifikat Mit den Sommerferien endete am Mittwoch, 3. September, auch der diesjährige Lesesommer XXL in der Stadtbibliothek Weißenfels. Zur Abschlussveranstaltung erhielten 58 Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 13 Jahren ein Zertifikat von Oberbürgermeister Robby Risch. Alle hatten in den Ferien mindestens zwei Bücher gelesen und mithilfe von beigefügten Karten Bewertungen, Tipps und Wünsche abgegeben. 24 Bibliotheksleiterin Angela Kadisch zog eine positive Bilanz: Wir haben mit den 58 Kindern ein tolles Ergebnis erreicht. Dass davon ein Drittel Jungen sind, freut uns ganz besonders, da in diesem Alter das Lesen nicht unbedingt an erster Stelle steht. Insgesamt haben die Jugendlichen 217 Bücher gelesen. Beliebt sind laut Kadisch derzeit Comic-Romane, Schulchaos-Bücher und Geschichten mit Magie. Diesen Trend konnte die neunjährige Josefine Panzner bestätigen, die unter anderem Gregs Tagebuch von Jeff Kinney gelesen hat: Ich finde Jungsbücher einfach spannender als Geschichten von Prinzessinnen und Elfen. Auch Paul Putsche hat laut eigener Aussage locker zwei Bücher geschafft. Mir kommt es vor allem auf Action an, erzählte der Elfjährige. Gleich eine komplette Trilogie verschlang Sophie Michelle Kasper. Sie verbrachte ihre Ferien mit der Liebe-geht-durch-alle-Zeiten-Reihe von Kerstin Gier und schmökert aktuell schon wieder im nächsten Buch. Ein Buch pro Monat ist für mich normal, so die 13-jährige Schülerin. Eigens für den Lesesommer hatten die Bibliotheksmitarbeiter 60 aktuelle Kinder- und Jugendbücher gekauft. Jeder sechste Teilnehmer hatte aufgrund der Aktion zum ersten Mal die Bibliothek besucht. Das Zertifikat ist als Anerkennung für die Kinder gedacht. Es bescheinigt die Lesekompetenz und kann in der Schule vorgelegt werden, so Kadisch. Die Wünsche und Anregungen der Teilnehmer, beispielsweise bestimmte Bücher als Lesetipp für Kinder auszuzeichnen, wollen die Mitarbeiter aufnehmen und umsetzen. Neben den Lesezertifikaten erhielten die Kinder außerdem Freikarten für das kommende Heimspiel des Mitteldeutschen Basketballclubs, die Spieler Clemens Thiem vor Ort verteilte. Auch drei Büchergutscheine für die Seumebuchhandlung wurden verlost. Die Bibliothek Weißenfels beteiligte sich zum fünften Mal an der landesweiten Aktion zur Leseförderung. Kreiskinderfeuerwehrtag in Weißenfels Die Stadt Weißenfels und die Freiwillige Feuerwehr richten in diesem Jahr am Samstag, 20. September, den Kreiskinderfeuerwehrtag aus. Ein Festumzug mit allen Teilnehmern und einer Blaskapelle startet um 10 Uhr vom Marktplatz Richtung Festwiese auf den Badanlagen Weißenfels. Dort beginnen ab 11:00 Uhr die Wettkämpfe. Bei der jährlich stattfindenden Veranstaltung treten Kinderfeuerwehren aus dem gesamten Burgenlandkreis gegeneinander an. An sieben Stationen mit feuerwehrtypischen Übungen werden die Kräfte gemessen und anschließend die Sieger ermittelt. Aus der Stadt Weißenfels nehmen die Kinderfeuerwehren Weißenfels, Großkorbetha und Leißling teil. Im Vordergrund steht neben dem Spaß die Förderung des Interesses an dem Ehrenamt Freiwillige Feuerwehr. Zuschauer sind herzlich willkommen.

25 Treffen für Begleitende von Menschen mit Demenz Die nächsten Treffen für Begleitende von Menschen mit Demenz finden am Montag, 13. Oktober 2014, 14:00 Uhr und Montag, 10. November 2014, 14:00 Uhr in der diakonischen Begegnungsstätte in der Gustav- Adolf-Straße (neben Lutherkirche) statt. Interessierte, Betroffenen, Fachleute sind zum Erfahrungsaustausch im Gespräch eingeladen. Weitere Informationen bzw. Fragen richten Sie bitte an Katja Henze Kommunale Gleichstellungsbeauftragte Beauftragte für Behinderte, Senioren und Integration Stadtverwaltung Weißenfels Tel , Aktion LUCIA 2014 Licht gegen Brustkrebs Datum: 1. Oktober 2014 Beginn: 17:00 Uhr Ort: Hospitalkirche St. Laurentius, Merseburger Straße, Weißenfels Musikalische Einstimmung Doreen Busch (Orgel) Grußworte Oberbürgermeister der Stadt Weißenfels, Herr Robby Risch Grußworte Landrat des Burgenlandkreises, Herr Götz Ulrich Ansprache Chefarzt des Brustzentrums der ASKLEPIOS Klinik Weißenfels, Herr Dr. med. Dieter Lampe Anzünden der Kerzen musikalisch begleitet durch Doreen Busch (Orgel) Lesung Gleichstellungsbeauftragte Stadt Weißenfels, Frau Katja Henze Lied Doreen Busch und Martin Schmelzer, Pfarrer der evangelischen Kirchengemeinde Weißenfels Aktion Kleines Herz mit großer Wirkung Herzkissen-Übergabe durch Kinder und Jugendliche der Jugendfreizeiteinrichtung Das Boot, der Pestalozzischule Weißenfels, des Wahlpflichtkurses Soziale Kontakte der Ökowegschule Weißenfels, des Fördervereins S.A.L.A.T.I. und des Familienentlastenden Dienstes SUCKSACK Weißenfels Musikalischer Abschluss Der Stadtjäger informiert Fuchsbandwurm Durch die zunehmende Verstädterung von Wildtieren ist es in den letzten Jahren immer mehr zu einer Zunahme von Problemen mit Wildtieren in Städten und Dörfern gekommen. Besonders durch die Kulturfolger wie Waschbär, Fuchs, Marder und Rehwild. Nicht immer lassen sich die Probleme zur Zufriedenheit der betroffenen Reger klären. Damit ist auch die Gefahr gestiegen, dass diese Tier entsprechende Wildkrankheiten in sich tragen, die auch eine Ansteckungsgefahr für unsere Haustiere darstellen und nicht nur für diese, sondern auch für uns Menschen. Erstmals ist im Gebiet Weißenfels/Umgebung bei einem Fuchs der kleine Fuchsbandwurm diagnostiziert wurden. Damit steigt die Gefahr der Infektion auch für uns Menschen. Eigentlich ist der Fuchs der Wirt für den Parasiten, aber auch der Mensch kann mit dem Fuchsbandwurm infiziert werden. Der Mensch kommt nur als Fehlwirt in Frage und das passiert dann, wenn der Mensch die Eier des Fuchsbandwurms durch direkten Kontakt mit befallenen Tieren, wie erlegten Füchsen oder befallenen Katzen und Hunden, oder über rohe nicht abgewaschene Waldfrüchte Pilze, Fallobst, Gemüse oder Kräuter über den Mund aufnimmt. Deshalb sollte man beachten: - Abfälle sollten so aufbewahrt werden, dass Tiere sie nicht erreichen. - Weder Fleisch-und Fischreste, Brot und Milchprodukte sollten auf den Kompost landen. - das Fütterungsverbot von wildlebenden Tieren ist strickt einzuhalten. - Beeren, Pilze, Waldfrüchte aus Freilandkulturen nicht essen, ohne diese vorher zu waschen. - Tieffrieren oder Einlagern von Früchten in Alkohol schadet den Fuchsbandwürmern nicht. - nach der Arbeit mit Erde im Garten, Wald und Feld grundsätzlich die Hände waschen. - Hunde im gefährdeten Gebiet angeleint führen, nur so sehe ich mit was mein Hund in Kontakt kommt und kann sofort eingreifen. - Hunde und Katzen kontinuierlich einer Entwurmung unterziehen, deshalb einen Tierarzt konsultieren. Denn nicht alle Wurmmittel helfen gegen den Fuchsbandwurm. Die Finnen verursachen bei einer Ansteckung, nicht nur beim Mensch schwere tumorartige Erkrankungen. So bestehen auch nur Heilungsaussichten beim Befall, im Anfangsstadium. Wenn Sie diese kleine Regeln beachten, können Sie auch in diesem Jahr den Herbst mit seiner Farbenpracht und seinen Früchten sorglos genießen. Armin Deubel Stadtjäger 25

26 Laub von städtischen Bäumen und Sträuchern wird entsorgt Der Fachbereich Städtische Dienste entsorgt ab dem 29. September 2014 das Laub der Straßenbäume und unterstützt damit Bürger, die Anlieger an Straßen mit städtischem Baumbestand sind. Die Entsorgung des Laubes erfolgt von Montag bis Freitag. An Feiertagen erfolgt die Abholung nicht, wird aber in den Folgetagen schnellstmöglich nachgeholt (zusätzlich zu der am Folgetag anfallenden Tour). Die Anlieger werden gebeten das anfallende Laub der Straßenbäume am Gehwegrand oder auf den Grünstreifen zwischen Gehweg und Straße anzuhäufen. Auf keinen Fall ist das Laub in der Straßenrinne abzulagern, da Laubanhäufungen durch die Kehrmaschine während der Straßenreinigung nicht aufgenommen werden können und zu Verstopfungen und Ausfällen der Kehrtechnik führen. Auch Äste und Unrat dürfen nicht in den Laubhaufen entsorgt werden, da diese Gegenstände das Aufnehmen des Laubes behindern und ebenfalls zu Defekten an der Technik führen. Um eine reibungslose Entsorgung zu gewährleisten, sind die Laubhaufen frühestens am Abend vor dem Entsorgungstag (siehe Tourenplan) anzulegen. Außerdem werden Eigentümer von Fahrzeugen gebeten, ihre Fahrzeuge an den Abholtagen nicht im Bereich von Laubhaufen zu parken, da eine Entsorgung wegen der Gefahr der Beschädigung der Fahrzeuge sehr erschwert wird oder gar nicht möglich ist. Des Weiteren wird darauf verwiesen, dass nur Laub von straßenbegleitenden städtischen Gehölzen (Bäume, Sträucher) entsorgt wird. Private Laubabfälle können in folgenden Einrichtungen abgegeben werden: Kompostwerk Weißenfels (Johann-Reis-Straße 21, Annahmezeiten: Uhr, Telefon: ) und Wertstoffhof Weißenfels (Straße am Wehr, Öffnungszeiten: Mo., Mi., Do. und Fr., Uhr und Sa., 9-15 Uhr, Telefon: ). Tourenplan 2014 Herausgeber: Stadt Weißenfels, Markt 1, Weißenfels IMPRESSUM Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Oberbürgermeister Robby Risch Kontakt: Christiane Vogler, Telefon: ( ) ; Fax: ( ) , amtsblatt@weissenfels.de Verantwortlich für den Anzeigenteil: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG; vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan; Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Weißenfelser Amtsblatt erscheint monatlich und wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte im Gebiet der Stadt Weißenfels verteilt. Außerhalb des Verbreitungsgebietes kann das Amtsblatt in Papierform zum Abopreis von 29,40 Euro pro Jahr (inklusive MwSt. und Versand) oder per PDF zu einem Preis von 1,50 Euro pro Ausgabe über den Verlag bezogen werden. Für Anzeigenveröffentlichungen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gültige Anzeigenpreisliste der Verlag + Druck LINUS WITTICH KG. 26

27 Verordnung über die Entsorgung pflanzlicher Gartenabfälle durch Verbrennen im Burgenlandkreis (VerbrVO BLK) vom Der Monat Oktober ist nicht mehr weit und die Kleingärtner und andere Grundstücksnutzer stehen schon in den Startlöchern, um ihre Gartenabfälle zu verbrennen. Doch auch für das Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen gibt es Vorschriften, die unbedingt zu beachten sind. Der Burgenlandkreis hat mit der o. g. Verordnung dieses Verbrennen geregelt. Es dürfen generell nur trockene Gartenabfälle verbrannt werden. Vorher sollen allerdings erst anderer Möglichkeiten der Verwertung ausgeschöpft werden. Diese Einschränkung wird von den Bürgern gerne vergessen. Zu den Alternativen gehören z. B. - Nutzung der braunen Biotonne, - Eigenkompostierung im Grundstück - Abgabe an die Kompostierungsanlage in Weißenfels (bis 1 m 3 kostenfrei), - kostenpflichtige Entsorgung über Container - Nutzung von Sammelplätzen für Grün- und Astschnitt ist grundsätzlich auch möglich; jedoch sind die nächstgelegenen Sammelplätze in Freyburg/Zeuchfeld, Hohenmölsen oder Teuchern (dazu siehe auch Abfallratgeber 2013, Seite 18/19). Auch gibt es für das Verbrennen von Gartenabfällen örtliche und zeitliche Einschränkungen ( 4 dieser Verordnung). Das bedeutet - im Gebiet der Gemarkung Weißenfels (sog. Kernstadt) und in Borau ist das Verbrennen von Gartenabfällen generell untersagt - in allen anderen zu Weißenfels gehörenden Ortschaften ist das Verbrennen im gesamten Monat Oktober und im gesamten März gestattet; und zwar jeweils montags bis freitags in der Zeit von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr und samstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr - an Sonn- und Feiertagen ist das Verbrennen überall verboten - das Verbrennen ist auch verboten, wenn es mit erheblichen Belastungen durch Rauchentwicklung verbunden ist. Leider wird dieser Grundsatz oft ignoriert. Jede Zuwiderhandlung gegen die o. g. Festlegungen ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Ausgenommen von der Regelung zum Verbrennungsverbot sind Feuer im Zusammenhang mit der Traditions- und Brauchtumspflege (z.b. Osterfeuer, Feuer zur Sonnenwende). Diese können im Fachbereich II Abt. Ordnung, Klosterstraße 2 beantragt werden. Nach konkreter Einzelfallprüfung wird dann, wie bisher auch, über die Erteilung oder Versagung einer Genehmigung entschieden. Für das Verbrennen kann beim Burgenlandkreis unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Die Erteilung einer solchen Genehmigung ist kostenpflichtig und erfolgt in der Regel nur beim Befall der Bäume, Sträucher und Gehölze mit Schädlingen. Weitere Fragen zu diesem Thema werden Ihnen beantwortet vom Amt für Abfallwirtschaft und Immissionsschutz beim Burgenlandkreis, Telefon oder auch von der Stadtverwaltung/Abteilung Ordnung, Telefon Zuständige Tierärzte und amtliche Fachassistenten bei Schlachtungen Demnächst beginnt die neue Schlachtsaison. Zur Information finden Sie nachfolgend die Übersicht mit denen für die amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung (bei Hausschlachtungen) vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Burgenlandkreises beauftragten Tierärzten und amtlichen Fachassistenten. Verantwortlicher Tierarzt Ortsteile bzw. Amtlicher Fachassistent (Fleischkontrolleur) Herr Maik Hanf Tel Herr Bernd Pfautsch Tel Frau Ines Kahl Borau, Tel Frau Heidrun Kloß Tel Herr DVM Wilfried Ulm Tel Markwerben, Uichteritz, Uichteritz- Lobitzsch, Großkorbetha, Kleinkorbetha, Reichardtswerben, Bäumchen, Schkortleben, Kriechau, Storkau, Obschütz, Wengelsdorf, Kraßlau, Leina Stadt Weißenfels, Langendorf Burgwerben, Tagewerben Pettstädt Leißling Beratungstag für Gründungsinteressierte Donnerstag, 9. Oktober 2014 von bis Uhr Die ego.-pilotin des Burgenlandkreises und der Verein Alt hilft Jung führen für potentielle Existenzgründer Beratungstage durch. Das Angebot der unentgeltlichen Beratung richtet sich an Personen, die sich mit den Gedanken tragen eine selbständige Tätigkeit auszuüben. Veranstaltungsort: Technisches Rathaus Weißenfels, Beratungsraum, Weißenfels Kontakt: ego.-pilotin BLK, Ursula Dunkelberg Kreisverwaltung Burgenlandkreis Amt für Wirtschaftsförderung Schönburger Straße Naumburg Telefon: Fax: egopilot@blk.de Standesamt geschlossen Das Standesamt der Stadt Weißenfels bleibt am Mittwoch und Donnerstag, dem 15. und 16. Oktober 2014, wegen einer Schulung der Mitarbeiter geschlossen. Bürgersprechstunde des Oberbürgermeisters Die nächste Sprechstunde des Oberbürgermeisters Robby Risch findet am 21. Oktober 2014 in der Zeit von Uhr bis Uhr im Fürstenhaus, Hinterhaus, Leipziger Str. 9, 1. OG, statt. Um telefonische Voranmeldung wird unter der Telefonnummer gebeten. 27

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30 Stadt Weißenfels Der Oberbürgermeister Öffentliche Stellenausschreibung Aufgepasst! Die Stadt Weißenfels bietet interessante Ausbildungsplätze an: Nutzen Sie die Chance, qualifiziert ins Berufsleben einzusteigen und entscheiden Sie sich für eine Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten. Ihre Aufgabe: Es erwartet Sie ein interessantes Aufgabenspektrum. Je nach Einsatzbereich bearbeiten Sie Anträge, stellen Dokumente aus, ermitteln Gebühren und vieles mehr. Im Umgang mit Bürgern und Antragstellern leisten Sie als Mitarbeiter/in Ihren ganz persönlichen Beitrag für eine kundennahe und bürgerfreundliche Verwaltung. Ihr Profil: Als Auszubildende/r können Sie eingestellt werden, wenn Sie insbesondere - mindestens einen erweiterten Realschulabschluss haben, - engagiertes, hilfsbereites und freundliches Auftreten haben - aufgeschlossen, flexibel und zuvorkommend sowie lernbereit und teamfähig sind, - Kenntnisse im Umgang mit dem PC haben, - die Fertigkeit besitzen, gegenüber den Bürgern stets angemessen aufzutreten - auch in Konfliktsituationen, - rechtlich und wirtschaftlich orientiertes Denken haben, - Interesse an einer vielseitigen praktischen und theoretischen Ausbildung Wir bieten: Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre und beginnt am 01. August Die Ausbildung setzt sich zusammen aus der praktischen Ausbildung innerhalb der Stadtverwaltung und der theoretischen Ausbildung an der Berufsbildenden Schule in Weißenfels sowie beim Studieninstitut des Landes Sachsen- Anhalt in Halle. Während der Ausbildungszeit werden die Auszubildenden in den Bereichen Personalwesen, Haushalts- und Rechnungswesen, Bürgerservice, Ordnung und Sicherheit und Kultur eingesetzt. Das Ausbildungsentgelt ist geregelt nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD). Ihre Bewerbung: Sollten wir Ihr Interesse an dieser Stelle geweckt haben, freuen wir uns über Ihre aussagekräftige schriftliche Bewerbung mit tabellarischem Lebenslauf, Lichtbild, Zeugniskopien und gegebenenfalls mit Nachweisen schülerpraktischer Tätigkeiten. Für eine Einstellung wird die Eignung der Bewerberin/des Bewerbers in einem Auswahlverfahren begutachtet. Bewerber mit Behinderungen werden bei wesentlicher gleicher fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Andernfalls werden die nicht berücksichtigten Bewerbungsunterlagen nach datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet. Wir weisen darauf hin, dass Eingangsbestätigungen nicht versandt werden. Bitte richten Sie Ihre Bewerbung bis zum an: Stadt Weißenfels Fachbereich Zentrale Dienste Hauptverwaltung Markt Weißenfels Unter personalamt@weissenfels.de können Sie uns Ihre Bewerbung auch gern per zusenden. Haben Sie Fragen? Gerne hilft Ihnen Frau Kleemann unter der Telefonnummer weiter. Im Auftrag Hantscher Fachbereichsleiter Zentrale Dienste Familienanzeigen Danke Sie möchten gratulieren oder sich bedanken? Für Informationen und Gestaltungsmöglichkeiten wenden Sie sich bitte an unsere Anzeigenfachberater oder direkt an den Verlag unter Telefon: / LINUS WITTICH Heimat- und Bürgerzeitungen An den Steinenden 10, Herzberg/Elster Telefax ( ) info@wittich-herzberg.de 30

31 September :30 Uhr Öffentliche Stadtführung 3,00 EUR, ermäßigt 1,50 EUR Treffpunkt Rathaus :00 Uhr Wie es euch gefällt Konzert zur Shakespeare-Vertonungen der Schlosskirche Eröffnung der Weißenfelser Orgel- Renaissance und Gegenwart mit dem St. Trinitatis woche Landesjugendchor Sachsen-Anhalt; Leitung: KMD Prof. Wolfgang Kupke :00 Uhr Elisabeth - Die Legende einer Heiligen Kulturhaus :00 - Gedenkstätte Schlacht bei Roßbach Ortsteil 16:00 Uhr mit Museum geöffnet Reichardtswerben :00 Uhr Schlossmärchen im Schlosstheater Familienzeit mit Kostüm- und Museum Schloss Perückenprobe, historischen Spielen Neu-Augustusburg und Lichtzieherey :00 Uhr Elisabeth - Die Legende einer Heiligen Kulturhaus Ohrenschmaus im Schütz-Haus Anders als bei Schütz - Das Ver- Heinrich-Schütz-Haus hältnis von Wort und Ton in afrikanischen Sprachen; Prof. Dr. Ludwig Gerhardt: Referent; Eintritt 3 EUR, ermäßigt 2 EUR :00 Uhr Rüdiger Peters - Ansichten von Novalis-Pavillon Heinrich Heine über Napoleon :00 Uhr Märchen aus aller Welt Das Intergrationsnetzwerk BLK und Stadtbibliothek die Stadtbibliothek Weißenfels laden zu einer literarischen Weltreise ein; Veranstaltung zur Interkulturellen Woche :00 Uhr Elisabeth - Die Legende einer Heiligen Kulturhaus :30 Uhr Öffentliche Stadtführung 3,00 EUR, ermäßigt 1,50 EUR Treffpunkt Rathaus :00 Uhr Elisabeth - Die Legende einer Heiligen Kulturhaus :00 Uhr Harti s Band unplugged Konzert mit Klassikern der Rock Kloster St. Claren und Pop Ära der vergangenen Jahre :00 - Gedenkstätte Schlacht bei Roßbach Ortsteil 16:00 Uhr mit Museum geöffnet Reichardtswerben :00 Uhr Schlossmärchen im Schlosstheater Familienzeit mit Kostüm- und Museum Schloss Perückenprobe, historischen Neu-Augustusburg Spielen und Lichtzieherey :00 Uhr Elisabeth - Die Legende einer Heiligen Kulturhaus Oktober :30 Uhr 3D-Multivisonsshow Kulturhaus Malaysia mit Karl Amberg :00 Uhr Schlossmärchen im Schlosstheater Familienzeit mit Kostüm- und Museum Schloss & Perückenprobe, historischen Neu-Augustusburg 14:00 Uhr Spielen und Lichtzieherey Weißenfelser Oktoberfest Marktplatz : Weißenfelser Bauernmarkt Marktplatz :00 Uhr Schlossmärchen im Schlosstheater Familienzeit mit Kostüm- und Museum Schloss Perückenprobe, historischen Neu-Augustusburg Spielen und Lichtzieherey 31

32 :00 Uhr Herbstkonzert der Jenaer Philharmonie Kulturhaus :00 - Ausstellung: täglich von 9 bis 17 Uhr Heimatnaturgarten 17:00 Uhr Erdgeschichtliche Schätze aus dem Weißenfelser Museum :00 Uhr Heimatnachmittag der Ortsgruppe Weißenfels Bootshaus der Sudetendeutschen Landsmannschaft :00 Uhr Auf, auf! Mein Herz, mit Freuden mit kleinen Geistlichen Konzerten Heinrich-Schütz Haus von Heinrich Schütz und Liedern aus Schemellis Gesangbuch von Johann Sebastian Bach sowie Instrumentalmusik von Jan Pieterszoon Sweelinck, Johann Jacob Froberger und Domenico Gabrielli & Heinrich-Schütz-Musikfest eine herrliche Music anzuordnen Heinrich-Schütz Haus :00 Uhr 3. Benefizabend Kulturhaus NeuStadtKinder :00 Uhr Wandelkonzert Musikalische Stadtführung Treffpunkt: Rathaus mit Heinrich Schütz und zahlreichen Weißenfelser Ensembles :30 Uhr... mein Lied in meinem Hause Sonderführung mit Dip. Phil Henrike Heinrich-Schütz Haus Rucker, Direktorin des Heinrich- Schütz-Hauses :00 Uhr Italien in Dänemark Italieninspireierte Musik am Hofe Schlosskirche Christians IV. von Dänemark St. Trinitatis Madrigale von Truid Agesen, Hans Nielsen, Melchior Borchgrevinck, Hans Brachrogge, Mogens Pederson und Johann Grabbe :00 Uhr Rundfunkgottesdienst Vokalensemble Musica Ficta, Musi- St. Marienkirche kalische Leitung: Bo Holten; Kantorei der evang. Kirchengemeinde Weißenfels, Leitung: Thomas Piontek; Predigt: Pfarrer Martin Schmelzer :00 Uhr Schlossmärchen im Schlosstheater Familienzeit mit Kostüm- und Museum Schloss Perückenprobe, historischen Neu-Augustusburg Spielen und Lichtzieherey :00 Uhr Festkonzert Auswahl aus den Psalmen Davids St. Marienkirche und den Symphoniae sacrae von Heinrich Schütz :00 Uhr Orgelmusik zur Marktzeit Uwe Klußmann an der Ladegastorgel St. Marienkirche :00 Uhr Gastgespräch Reformation - Politik - Musik Heinrich-Schütz-Haus :00 Uhr Dr. Uwe-Jens Jürgensen liest aus Autorenlesung Stadtbibliothek seinem Buch Im Netz der Stasi, erst verraten - dann verkauft :30 Uhr BONG mit Jürgen Karney Kulturhaus :00 Uhr Heinrich & Heinrich Kinder-Theater für alle Jung- Heinrich-Schütz-Haus gebliebenen ab 8 Jahren mit einem Schauspieler, einer Theatermaus, vielerlei Gegenständen, Notenrollen, alten Büchern, Fragen, was ein alter Komponist heute noch wert und wo man am Ende zuhause ist...

33 :00 Uhr Heinrichs Haus Kinderführung im Wohnhaus des Heinrich-Schütz-Haus Komponisten Heinrich Schütz mit Mäusenest, Klanggeschichten und vielen Überraschungen :00 Uhr Heinrich & Heinrich Kinder-Theater für alle Jung- Goethe-Gymnasium gebliebenen ab 8 Jahren mit einem Schauspieler, einer Theatermaus, vielerlei Gegenständen, Notenrollen, alten Büchern, Fragen, was ein alter Komponist heute noch wert und wo man am Ende zuhause ist :00 Uhr Oberhalb der Gürtellinie Kulturhaus Kabarett Academixer :00 Uhr Monteverdi - old and new standards Begegnungen zwischen Jazz und alter Schlosskirche Musik, mit Werken von Claudio Monte- St. Trinitatis verdi, Giovanni Francesco Busenello, Steve Swallow und Michel Godard :00 Uhr Weißenfelser Lesekönig - Stadtbibliothek Regionaler Vorlesewettbewerb :00 Uhr Goldene Klänge der Volksmusik Kulturhaus :00 Uhr Schlossmärchen im Schlosstheater Familienzeit mit Kostüm- und Museum Schloss Perückenprobe, historischen Neu-Augustusburg Spielen und Lichtzieherey :00 Uhr Abschlusskonzert Geistliche Musik zu Hochzeiten, St. Marienkirche Trauerfeiern und Festen des Kirchenjahres in einer Auswahl aus Johann Hermann Scheins Cymbalum Sionium :00 Uhr Rumpelstilzchen mit dem Kulturhaus Doncalli Theater :30 Uhr Kleine Führung durch das Museum Schloss große Schloss Neu-Augustusburg :00 Uhr Autorenlesung mit Gisela Museum Schloss Steineckert: Wenn du mal nicht Neu-Augustusburg weiter weißt :00 Uhr Weißenfels musiziert Goethe-Gymnasium :30 Uhr Halloweenfest Die Rodelbahn wird zur Geisterbahn Allwetterrodelbahn mit Höllenfeuer, Geisterschminken, Gruseltunnel und Nachtrodeln :00 Uhr Mix Up Tanzabend mit Rockoldies Kulturhaus :00 - Feste feiern Weißenfels - Die Messe bietet allen Feierwilligen Parkhotel 17:00 Uhr Die Messe für Ihre Feste jede Menge Anregungen & Ideen für Güldene Berge die perfekte Feier :00 Uhr Schlossmärchen im Schlosstheater Familienzeit mit Kostüm- und Museum Schloss Perückenprobe, historischen Neu-Augustusburg Spielen und Lichtzieherey :30 Uhr Schattentheater mit Ira Warisini Museum Schloss aus Bali Neu-Augustusburg :00 Uhr An die Spiele, fertig los! Ein Vormittag zum gemeinsamen Stadtbibliothek Spielen bekannter und neu erworbener Gesellschaftsspiele. Da kommt keine Langeweile auf! :00 Uhr 80er- & 90er-Jahre Sause Kulturhaus 33

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37 Malaysia durch die 3D-Brille am Donnerstag, dem 2. Oktober 2014 im Kulturhaus Weißenfels Beginn: 19:30 Uhr Einlass: 18:30 In der 3-dimensionalen Dia-Ton-Show beschreibt Karl Amberg am Donnerstag, dem 2. Oktober 2014 Malaysia. Die 3D-Technik macht es möglich, seine Bilder in vollen Zügen genießen zu können. Es wird der Eindruck vermittelt, als ob man selbst Teil der Szenerie ist. Er entführt Sie in das Südchinesische Meer nach Malaysia. In dieser islamisch geprägten Region treffen die 3 großen Weltreligionen aufeinander. Einzigartig ist, dass Moslems, Buddhisten und Christen gleichberechtigt ihrer Religionsausübung nachgehen können. Zu Malaysia gehören Wolkenkratzer in den Großstädten ebenso zum Erscheinungsbild wie einfache Pfahlbauten im Regenwald. In ihm offenbart sich eine erstaunliche landschaftliche Vielfalt mit geheimnisvollen, in den Dschungel führenden Pfaden voller exotischer Wildnis. Hier ist der Lebensraum für fleischfressende Pflanzen und wildwachsender Orchideen, aber auch für die vom Aussterben bedrohten Urang Utans, für die größte Blütenpflanze der Welt und die Ureinwohner. Atemberaubende Höhlenlabyrinthe mit weit über 100 km Länge faszinieren genauso, wie der Lebensstil der Ureinwohner, für die der Fluss oft das einzige Verkehrsmittel ist, um abgelegenen Dörfer im Dschungel zu erreichen. Der Vortrag in der seltenen 3-D Animation wird am 2. Oktober um 19:30 Uhr in Kulturhaus Weißenfels stattfinden. Karten sind im Vorverkauf über die Tourist-Information Weißenfels Tel.: , Markt 1 Vorverkaufspreis: 08,50 zzgl. VVG oder an der Abendkasse zu 10,50 erhältlich. Kabarett Academixer Oberhalb der Gürtellinie Männer wollen immer das gleiche Essen. Männer schnarchen. Männer wollen ihre Ruhe. Männer reden gern mit Männern. Männer lieben Bagger. Männer halten sich immer für gesund. Männer können wirklich besser einparken. Männer sind pragmatisch und schmucklos. Männer wissen, was Abseits ist. Männer verjubeln den Euro. Männer sind anders. - Wer ist schuld am Weicheigehabe des Mannes? Wer hat den Mann dressiert? Wer malt das neue Männerbild in Zeiten der Globalisierung? Wir, die Frauen. Und wir geben es zu. In diesem Programm geben wir alles zu. Das wird lustig. Karten sind im Vorverkauf über die Tourist-Information Weißenfels Tel.: , Markt 1 Vorverkaufspreis: 16,50 zzgl. VVG oder an der Abendkasse zu 20,00 erhältlich. Band MIX UP Wie in alten Kulturhauszeiten Mix Up spielt am 25. Oktober 2014/Beginn: 20:00 Uhr Einlass 19:00 Uhr Die Weißenfelser Band Mix Up lädt traditionell auch in diesem Jahr am 25. Oktober ab Uhr zu Beat und Rock der 60er, 70er und 80er Jahre in das Weißenfelser Kulturhaus ein. Dann heißt es wieder: Bekannte wiedersehen, Erinnerungen aus der Jugend auffrischen und nach der Musik von Damals rocken eben ein Abend Wie in alten Zeiten. Zur diesjährigen besonderen Einlage der Band gibt es Hits von Peter Maffay. Karten im Vorverkauf sind in der Tourist-Information Weißenfels erhältlich. Preis: 08,50 zzgl. VVG Tel.: Markt 1, Weißenfels Abendkasse: 10,50 am Freitag, dem 17. Oktober 2014 im Kulturhaus Weißenfels Beginn: 20:00 Uhr Einlass 19:00 Uhr Männer wollen beschäftigt werden. Männer wollen grillen. Männer gehen freiwillig in den Erziehungsurlaub. Nächster Erscheinungstermin: Freitag, der 17. Oktober 2014 Nächster Redaktionsschluss: Dienstag, der 7. Oktober

38 Tickets im Vorverkauf: 5,00 zzgl. VVK-Gebühren, Ermäßigt 3,00 zzgl. VVK-Gebühren Veranstaltungsort: Kulturhaus Weißenfels, Merseburger Straße 14, Weißenfels Tickets sind in der Touristinformation Weißenfels, Markt 1 ( ) erhältlich. Nachts im Theater - Präsentiert von Kulturphönix e. V. 8. November 2014, um 20:00 Uhr Nachts im Theater... da sind nicht alle Katzen grau! Oh nein, da gönnt sich Frau Schmidt einen wohlverdienten Urlaub, der etwas anders verlaufen wird, als von ihr gedacht... In einem selbst erdachten, selbst inszenierten Bühnenstück darf sich The next Generation der Kulturphönixe dem geneigtem Publikum präsentieren. Außerdem wagt sich eine, vor nicht allzu langer Zeit vertriebene Räuberbande zurück zum Ort des nächtlichen Geschehens... Ein exklusives Konzert der Tavernen Knechte erwartet unsere Zuschauer, die mit ihrem frechen Liedgut zur maximalen Erheiterung unserer Gäste aufspielen wird. Kinder unter 14 Jahren sind uns in Begleitung ihrer Eltern herzlich willkommen! Termin: 8. November 2014, Uhr Tickets im Vorverkauf: 5,00 zzgl. VVK-Gebühren, Ermäßigt 3,00 zzgl. VVK-Gebühren Veranstaltungsort: Kulturhaus Weißenfels, Merseburger Straße 14, Weißenfels Tickets sind in der Touristinformation Weißenfels, Markt 1 ( ) erhältlich. MERLIN mit Martin Wimmer 9. November 2014, um 16:00 Uhr, 20. November 2014, um 19:00 Uhr Der junge Merlin kehrt aus der Welt der Menschen in den Wald von Brocelian zurück. Dort erwartet ihn seine Schöpferin Freimurgan, um sich von ihm über die schrecklichen Machenschaften im Britannien des fünften Jahrhunderts informieren zu lassen. Doch auch im Zauberreich herrscht kein Frieden. Die habgierige Viviane spinnt ein Netz aus Verrat und Intrigen. Zu allem Überfluss sorgen auch noch der schrille Elfenkönig Oberon und seine trinkfreudige Gattin Titania für einigen Wirbel der ganz besonders komischen Art. Wird Merlin es schaffen, die Wogen zu glätten? Und welche Rolle spielen dabei Oberons Söhne und die Wächterinnen Avalons? Erleben Sie eine Geschichte voller Abenteuer, Spannung, Freundschaft und Spaß... Weißenfelser Theatertage November 2014 Programm Wir machen Musik 7. November 2014, um 20:00 Uhr Eine faszinierende Show für Jung und Alt aus Gesang, Tanz und Licht. Das Projekt, bestehend aus dem Vokalensemble Weißenfels e. V. und weiteren musikbegeisterten Weißenfelsern, präsentiert Ihnen mit Chor, Solodarstellern und weiteren Gruppierungen am , zur Eröffnung der Theatertage im Kulturhaus der Stadt Weißenfels, eine Show mit einer Auswahl der größten Erfolge der Musik-und Musicalgeschichte. Zu hören sind neben Titeln aus den erfolgreichen Musicals Friedrich, Das Phantom der Oper, Wicked, Grease und Tanz der Vampire auch Hits von ABBA, Leonard Cohen, Secret Garden und Vangelis. Das Projekt Wir machen Musik! lädt Sie ganz herzlich ein, als Zuschauer, ein Teil dieser spannenden und emotionsreichen Show zu werden. Lassen Sie sich in die 20er Jahre entführen Termin: 7. November 2014, Uhr 38 Termin: 9. November 2014, Uhr und um Uhr Tickets im Vorverkauf: 5,00 zzgl. VVK-Gebühren, Ermäßigt 3,00 zzgl. VVK-Gebühren Veranstaltungsort: Kulturhaus Weißenfels, Merseburger Straße 14, Weißenfels Tickets sind in der Touristinformation Weißenfels, Markt 1 ( ) erhältlich. Herr Händel aus Halle Theater Wolter und Kollegen 10. November 2014, um 10:00 Uhr im Museum Schloss Neu-Augustusburg, Zeitzer Straße 4, Weißenfels Robert, ein junger Musiker, schleicht sich in der Nacht heimlich in die Ausstellung des Original- Cembalo von Georg Friedrich Händel. Er will das Instrument erkunden, an dem Georg Friedrich Händel in seiner Kindheit seine ersten musikalischen Schritte unternahm. Doch Roberts Schwester Felicitas will unbedingt mit dabei sein. Und schon beginnt das Abenteuer, denn die Geschwister haben nicht bedacht, dass es in der Ausstellung auch einen Museumswärter gibt. Was folgt ist ein Versteckspiel, welches in einer unterhaltsamen

39 und von musikalischen Ausschnitten eingerahmten Reise durch die Lebensstationen des Komponisten Händel mündet. In der Produktion von Wolter und Kollegen! wird der berühmte Komponist lebendig. Wer war er, dieser Herr Händel? Händels Biographie im Blick, wird durch Episoden, Originalmusik und überlieferte Anekdoten das Leben des Komponisten lebendig! Termin: 10. November 2014, Uhr Tickets: 3,00, Tickets sind nur an der Veranstaltungskasse erhältlich. Veranstaltungsort: Museum Schloss Neu-Augustusburg, Zeitzer Straße 4, Weißenfels Nathan der Weise 11. November 2014, um 19:00 Uhr Nathan der Weise Ensemble Theatrum Hohenerxleben Von Gotthold Ephraim Lessing Eine Produktion der Schloss Theatrum Herberge Hohenerxleben Stiftung Was heißt denn Volk? Sind Christ und Jude eher Christ und Jude als Mensch? Kommt wir müssen Freunde sein! Ah! Wenn ich einen mehr in Euch gefunden hätte, dem es genügt, ein Mensch zu heißen! Die unsere Zeit neu erschütternden Konflikte in Religions-Fragen finden in dem beliebten Drama Lessings einen zutiefst ergreifenden Spiegel und Lösungsansatz. Lessings Suche nach einer Möglichkeit der Verständigung zwischen Judentum, Islam und Christenheit entfaltet im Kirchenraum auch heute, nach über 200 Jahren, seine volle Brisanz und Aktualität. In der ihnen eigenen Theatersprache aus der Verbindung von Wort und Musik - Gesang, Harfe, Geige und persische Santur - stellen die Darsteller den Theaterklassiker in einem ganz neuen Blickwinkel dar und bieten dabei in bewegten Bildern aktuelle Bezüge zum allzu menschlichen Ringen um friedliche und ehrliche Verständigung. So einfach und so tief kann Theater sein... Lessings Worte, liturgische Gesänge und bewegende Theaterbilder verschmelzen zu einem Theaterspiel in dem das klassisch humanistische Ideal der von Vorurteilen freien Liebe als Vision in unsere moderne Zeit hinüber klingt. Termin: 11.November 2014, Uhr Tickets: 10,00 zzgl. VVK-Gebühr, ermäßigt: 7,00 zzgl. VVK- Gebühr Veranstaltungsort: Aula des Goethegymnasiums, Am Kloster 4, Weißenfels Tickets sind in der Touristinformation Weißenfels, Markt 1, Tel.: und unter und im Internet unter erhältlich. Lesung mit Stephan Bach Der ergebene Freund 12. November 2014, um 19:00 Uhr Der ergebene Freund - Freundschaftliches von Novalis, Clemens Brentano, Oscar Wilde, Hans Christian Andersen u. a. Eine szenische Lesung mit Stephan Bach und Martin Neubauer: Gib traulich mir die Hände, Sei Bruder mir und wende Den Blick vor Deinem Ende Nicht wieder weg von mir. So innig besang Novalis in seinem berühmten Gedicht an Adolph Selmnitz das romantische Freundschaftsideal. Doch nach einigen Dokumenten innig redlicher Männer-Zuneigung und Treue schlagen die beiden Schauspieler Stephan Bach und Martin Neubauer aus Bamberg den umgekehrten Weg ein, und zeigen auf unterhaltsame Weise, wie menschliches Begegnen eben nicht verlaufen sollte. Oscar Wildes Märchen Der ergebene Freund stellt unseren Gerechtigkeitssinn in satirischer Weise auf eine harte Probe. Grotesk und aberwitzig prallen in einer der skurrilsten und witzigsten Dichtungen Hans Christian Andersens Der kleine und der große Klaus aufeinander. Freundschaft, führwahr ein großes Wort! Termin: 12.November 2014, Uhr Tickets: 10,00 zzgl. VVK-Gebühr Veranstaltungsort: Stadtbibliothek Weißenfels, Klosterstraße 24, Weißenfels Tickets sind in der Touristinformation Weißenfels, Markt 1, Tel.: und unter und im Internet unter erhältlich. Die Original Saaletaler, Lieder aus der Heimat und deren Geschichten 13. November 2014, um 14:30 Uhr Hier sind sie zuhause - die Original Saaletaler -! Ihre Geschichten, Sketsche und Lieder haben sie landauf und landab bekannt gemacht. Für ihre Heimatstadt Weißenfels haben sie zu kulturellen Höhepunkten schon viele Lieder geschrieben und mit Erfolg aufgeführt. So zur 800 Jahrfeier der Stadt das Lied Weißenfels, du kannst dich sehen lassen, welches auch auf ihrer ersten Schallplatte zu hören ist. Dann 25 Jahre später zum Sachsen Anhalt Tag 2010 und zur 825 Jahrfeier der Stadt Weil`s mich freut. Auch diese Lieder werden zu ihrem Auftritt anlässlich der Theatertage in Weißenfels Lieder aus der Heimat und deren Geschichten im Kulturhaus der Stadt erklingen. So können die Original Saaletaler heute auf mehr als 4500 Live Auftritte zurückblicken, in über 100 Fernsehsendungen waren sie dabei und viele Hitparadensiege konnten sie feiern. In ihrem Programm kommt natürlich auch die Gegend rund um Weißenfels nicht zu kurz. So erfahren die Gäste Wissenswertes über den Saalewein, werden heimliche Zeugen einer Weinverkostung am Burgwerbener Herzogsberg oder können einem Gespräch zwischen Arzt und Patienten lauschen. Und obendrein erklingen dazu ihre neuen Lieder und die Erfolgstitel aus über drei Jahrzehnten. Termin: 13. November 2014, Uhr Tickets im Vorverkauf: 10,00, Preise zzgl. VVK-Gebühren Veranstaltungsort: Kulturhaus Weißenfels, Merseburger Straße 14, Weißenfels Tickets sind in der Touristinformation Weißenfels, Markt 1, Tel.: und unter und im Internet unter erhältlich. Am 8. Tag schuf Gott den Rechtsanwalt mit Dieter Hallervorden Nach dem gleichnamigen Bühnenstück von Werner Koczwara, mit Dieter Hallervorden bleiben? Copyright: DERDEHMEL Dieses Programm ist eine unentbehrliche Lebenshilfe für jedermann: Es bietet dem geneigten Zuschauer eine juristische Notversorgung für alle Lebenslagen. Zum Beispiel: Juristische Tricks zum Bereich Geld und Erben. Wenn überraschend ein naher Verwandter den Löffel abgibt, wie sperrt man dann am schnellsten die Sparbücher, damit die Geschwister nicht an die Kohle rankommen. Welche Paragraphen regeln, unter welchen Umständen Sie bei praktiziertem Kannibalismus straffrei Sie erfahren Grundlegendes 39

40 zum Bundesseuchengesetz sowie zum Bundesrasenmähergesetz. Nach dem Genuss dieses Programms wird Sie eine einzelne Frage beschäftigen: Wie konnte ich bisher ohne Kenntnis dieses Paragraphendschungels überleben? Termin: 14. November 2014, 20 Uhr Tickets im Vorverkauf: 30,00, 27,00, 24,00, Preise zzgl. VVK-Gebühren Veranstaltungsort: Kulturhaus Weißenfels, Merseburger Straße 14, Weißenfels Vorverkaufsstelle: Touristinformation Weißenfels, Markt 1, Weißenfels Tel.: , MZ-Servicecenter,Markt 6, Weißenfels, Tel.: Im Internet unter: Und an allen bekannten Vorverkaufsstellen. HAUDEGEN s Hagen Stoll ließt so fühlt sich Leben an Die Geschichte des Sängers von Haudegen 15. November 2014 Er hatte schon viele Leben, nannte sich Razia oder auch Joe Rilla, war Tischtennismeister der DDR, Sprayer, Rapper, Türsteher und auch Kleinganove. Offen und schonungslos erzählt Hagen Stoll, Sänger der Band Haudegen, in seinem Hörbuch sein bewegtes Leben und skizziert die Wendezeit aus seiner ganz eigenen Perspektive und portraitiert damit eine ganze Generation. Copyright: Christian Barz Hagen Stoll, Jahrgang 1975, wächst im Ostberliner Stadtteil Marzahn auf. Nach einer Lehre auf dem Bau und Gelegenheitsjobs beginnt er sich Mitte der 1990er-Jahre für die aufkeimende deutsche Rap-Szene zu interessieren. Er arbeitet als Produzent, unter anderem von Sido, und gibt als Joe Rilla der Platte im Osten eine Stimme gründet er mit seinem Jugendfreund Sven Gillert die Gruppe Haudegen und konzentriert sich von nun an auf Rockmusik in bester Liedermacher-Tradition. Ihr Debütalbum Schlicht & Ergreifend landet auf Anhieb auf Platz 9 der deutschen Charts, der Nachfolger En Garde sogar auf Platz 5. Hagen Stoll hat zwei Kinder, er lebt und arbeitet in Berlin. Hagen ist 14, als die Mauer fällt. Den Kopf voller Träume, macht er sich mit seinen Kumpels auf, die Welt neu zu entdecken, was im Marzahn der Wendejahre jedoch nicht allen gefällt: Wegen seiner Vorlieben für afroamerikanische Rap-Musik wird Hagen Stoll verprügelt, als leidenschaftlicher Sprayer ist er ständig auf der Flucht vor der Polizei, er gerät in das Visier einer Motorradgang und fürchtet mehr als einmal um sein Leben. Als Rapper Joe Rilla wird Hagen Stoll zum Sprachrohr der Jugend aus der Platte, sein Song Der Osten rollt zur wütenden Hymne einer zerrissenen Generation. Doch er will mehr, spürt immer eine deutliche Zugkraft geradeaus. Beharrlich, unbestechlich und bereit zur Veränderung, macht sich Hagen auf den Weg zum Erfolg und zu sich selbst. Angekommen ist er schließlich bei Haudegen. Joe Rilla, Analphabeten, Aggro Berlin heißen die Stationen, Tischtennismeister, Graffiti, Los Angeles. Aber auch Hehlerei, Diebstahl und Gewalt sind Teil einer Geschichte, in der es um die Orientierungslosigkeit der Wendekinder geht, um Territorialkämpfe in einem vom Rest der Welt ignorierten Nie- 40 mandsland, um Hass und Verzweiflung angesichts der Engstirnigkeit zuhause und der Brutalität auf der Straße. Und doch ist Hagens Stolls Buch mehr als ein schonungsloser Bericht von einem, der es wissen muss: Es ist ein unerschütterliches Plädoyer für Freundschaft, Respekt und Selbstvertrauen. Termin: 15. November 2014 Tickets im Vorverkauf: 20,00,Preise zzgl. VVK-Gebühren Veranstaltungsort: Kulturhaus Weißenfels, Merseburger Straße 14, Weißenfels Vorverkaufsstelle: Touristinformation Weißenfels, Markt 1, Weißenfels, Tel.: , MZ-Servicecenter, Markt 6, Weißenfels, Tel.: Im Internet unter: Und an allen bekannten Vorverkaufsstellen. Die Niebelungen - Theaterabend nach dem mittelalterlichen Heldenepos (Theater Naumburg) 17. November 2014, um 19:00 Uhr Das im 13. Jahrhundert entstandene Nibelungenlied wurde bisweilen zum deutschen Nationalepos hochstilisiert. Die Geschichte um den kampferprobten, in Drachenblut gebadenen Siegfried und seine schöne Braut Kriemhild von Burgund beeinflussen zahlreiche Werke der Literaturgeschichte. Die Bearbeitung Friedrich Hebbels und Richard Wagners zählen zu den bedeutensten Fassungen der Sage, in welches es neben einem enormen Schatz und der isländischen Königin Brünhild vor allem um blutige Rache geht: Die tödliche Falle, die Kriemhild den Mördern ihres Mannes Siegfried bereitet, reißt das burgundische Haus in den Abgrund. Es geht um Habgier, Besitz und Macht. Ein besonders perfides Instrument zum Machterhalt ist dabei der Begriff von Treue, die nur dem Mächtigen etwas bringt, da er sie nicht zu erwidern braucht. Die Nibelungensage erzählt aber auch die Geschichte zweier starker Frauen, von deren Unterdrückung und Emanzipation: Die unbesiegbare Brünhild wird durch Betrug in die Ehe mit König Gunther gezwungen, während sich Kriemhild gegen die Regeln der Männerwelt zur Wehr setzt... Termin: 17. November 2014, Uhr Tickets im Vorverkauf: 10,00, ermäßigt: 7,00 zzgl. VVK- Gebühren Veranstaltungsort: Kulturhaus Weißenfels, Merseburger Straße 14, Weißenfels Tickets sind in der Touristinformation Weißenfels, Markt 1, Tel.: und unter und im Internet unter erhältlich. Manfred Krug Pianolesung Copyright: Hans Scherhaufer Manfred Krug liest aus seinem aktuellen Buch Schweinegezadder, begleitet von Matthias Bätzel am Jazzpiano.

41 Manfred Krugs Buch Abgehauen, das vor mehr als zehn Jahren innerhalb kürzester Zeit in der fünften Auflage erschien, ein Mitschnitt und ein Tagebuch, war der aufregende und manchmal stumm machende Einblick in die gesellschaftliche Ordnung des DDR-Systems. Mitschnitt ist die strafbare Aufzeichnung von Gesprächen zwischen namhaften Künstlern und drei hohen Politikern im Jahre 1976, und das Tagebuch enthält Erfahrungen der 32 Tage von der Antragsstellung der Ausreise bis zu deren Genehmigung. Die von Manfred Krug vermittelten Erlebnisse sind erschütternd, aber auch, und das ist seiner besonderen Sicht zu danken, durch alle Bitterkeit hindurch voller Komik. Diese hintergründige Komik durchzieht auch sein aktuelles Buch Schweinegezadder - Schöne Geschichten. Aber diese Bezeichnung allein ist ja schon doppeldeutig. Manfred Krug, der Schauspieler, Sänger und eben auch Autor, erzählt in kurzen Geschichten Erlebnisse und Beobachtungen aus Ost und West, witzig, manchmal mit hintergründig naivem Ton, der gerade dadurch nachdenklich macht. Er selbst sagt:... richtiger Alltag ist es zwar nicht. Und doch geht es um Sachen, die in Deutschland Ost und West passiert sind oder hätten passieren können. Und wer sollte sich dort wie hier, selbst wenn es nicht um Alltag geht, besser auskennen, als ein sowohl hübiger wie auch drübiger, nämlich Ihr Manfred Krug. Termin: 18. November 2014, 20:00 Uhr Tickets im Vorverkauf: 20,00, 17,00, 14,00,Preise zzgl. VVK-Gebühren Veranstaltungsort: Kulturhaus Weißenfels, Merseburger Straße 14, Weißenfels Vorverkaufsstelle: Touristinformation Weißenfels, Markt 1, Weißenfels Tel.: , MZ-Servicecenter, Markt 6, Weißenfels, Tel.: Im Internet unter: Und an allen bekannten Vorverkaufsstellen. Lesung mit Sven Görtz Die Prophezeiung von Bad Löwenau 19. November 2014, um 19:00 Uhr Sven Görtz ist eine regelrechte one-man-show zum Hinhören, Hinschauen und Genießen! Mit allem, was dazugehört, den Figuren und ihren Stimmen, den Stimmungen, den Atmosphären performt Sven Görtz seinen Roman. Und dazu spielt und singt er seine Lieder, die perfekt in das Ambiente passen. Eine literarische one-man-show mit Musik. Im Mittelpunkt stehen die beiden Ermittler Hauptkommissar Christoph Rubin und Journalist Carl Bernstein. In ihrem dritten Fall geht es mysteriös zu, und sie erleben, wie eine mittelalterliche Prophezeiung ihre Stadt Bad Löwenau an den Rand des Zusammenbruchs treibt. Der Weissagung zufolge kündigen Zeichen wie tote Vögel, Sturm und Regen kommendes Unheil an. Als dann ein geheimnisvoller Fremder auftaucht, überschlagen sich die Ereignisse. Denn mit dem Fremden kommt der Tod in die Stadt. Wie immer bewahren Rubin und Bernstein klaren Kopf und bringen auf ihre bewährt unkonventionelle Weise Licht in das Dunkel des Wahnsinns. Die Krimi-Show von Sven Görtz - Originelle und geistreiche Unterhaltung vom Feinsten Termin: 19. November 2014, Uhr Tickets im Vorverkauf: 10,00 zzgl. VVK-Gebühren Veranstaltungsort: Stadtbibliothek Weißenfels, Klosterstraße 24, Weißenfels Tickets sind in der Touristinformation Weißenfels, Markt 1, Tel.: und unter und im Internet unter erhältlich. Uwe Seeler Buchlesung Danke Fußball, Mein Leben Uwe Seeler ist einer der populärsten Sportler, die Deutschland je hatte. Mit 17 Jahren bereits Spieler der Fußball- Nationalmannschaft, schoss er in 72 Länderspielen 43 Tore, nahm an 4 WM-Turnieren teil und spielte 239-mal in der Bundesliga für den Hamburger SV. Dreimal wurde er zum Fußballer des Jahres gewählt. Erstmals erzählt der Ehrenspielführer aus seinem bewegten Leben. Durch seine ehrliche und bescheidene Art hat Unser Uwe stets die Herzen gewonnen. Er ist und bleibt ein echter Volksheld. Copyright: Agentur Termin: 21. November 2014, 20 Uhr Tickets im Vorverkauf: 20,00, 17,00, 14,00, Preise zzgl. VVK-Gebühren Veranstaltungsort: Kulturhaus Weißenfels, Merseburger Straße 14, Weißenfels Vorverkaufsstelle: Touristinformation Weißenfels, Markt 1, Weißenfels Tel.: , MZ-Servicecenter, Markt 6, Weißenfels, Tel.: Im Internet unter: Und an allen bekannten Vorverkaufsstellen. Abschluss der Theatertage mit SLIXS und ihr Programm: Vocal Virus 22. November 2014, um 20:00 Uhr Vocal Virus ist ein hochinfektiöses Gesamtkunstwerk von und mit SLIXS. Die Vokalkunst verschmilzt mit Laut- und Körpersprache zu eindrucksvollen Klangkulissen. Dezent eingesetzte Video-Projektionen und aufwendige Lichteffekte sorgen für ausdrucksstarke Bühnenbilder, die szenisch ineinanderfließen. Die stimmgewaltige perfekte Inszenierung des brillanten Ensembles schenkt dem Publikum einen sinnlichen, berauschenden, ja rauschhaften Abend. Was das Publikum erlebt, ist ein durchgängig in Szenen gesetztes Konzert, das allein von sechs Vokal-Virtuosen bestritten wird.dabei verschwimmen A-Cappella- Gesang, Laut- und Körpersprache zu beeindruckenden Bildern und Klangkulissen. Musikalisch bewegen sie sich in einem Mix aus Jazz, Pop und Soul, Klassik und Weltmusik. Wie Regisseur Frieder Venus all das in Szene setzt, ist nicht minder eigenwillig. Er lässt hier die Sänger mit seltsamen Masken über die Bühne schleichen, sich lasziv auf einem roten Sofa räkeln oder Tischtennisbälle auf sie regnen. Dezent setzt Venus Videoprojektionen im Bühnenhintergrund ein. Perfekt abgestimmte Lichteffekte verhelfen den Erzählsträngen zu noch stärkerer Ausdruckskraft. Ein Staubsauger, der zum Ende von Vocal Virus zum Einsatz kommt, bleibt übrigens die einzige nicht menschliche Klangquelle des Stücks. Und doch möchte man die ganze Zeit nach ihnen Ausschau halten, so ungewöhnlich ist das, was die SLIXS einzig mit ihren Stimmen, Kehlen und Bodypercussions erzeugen. Nothing is real, jener letzte Song beschreibt Vocal Virus ganz gut. Wie sie singen, ist einfach Weltklasse. Termin: 22. November 2014, 20 Uhr Tickets im Vorverkauf: Kategorie 1: 17,00, ermäßigt 14,00, Kategorie 2: 14,00, ermäßigt 11,00, Kategorie 3: 11,00, ermäßigt 8,00 zzgl. VVK-Gebühr 41

42 Veranstaltungsort: Kulturhaus Weißenfels, Merseburger Straße 14, Weißenfels Tickets sind in der Touristinformation Weißenfels, Markt 1, Tel.: und unter und im Internet unter erhältlich. Ausführliche Informationen zu den Weißenfelser Theatertagen erhalten Sie im Internet unter: Das HEINRICH SCHÜTZ MUSIKFEST 2014 widmet sich im Oktober 2014 in exklusiven Konzertprogrammen dem Thema Musik und Politik (Bass), Hartmut Becker (Violoncello) und Michaela Hasselt (Orgel, Cembalo) sowie Italien in Dänemark am 11. Oktober 2014 in der Schlosskirche St. Trinitatis. Zu hören gibt es italieninspirierte Musik am Hofe König Christian IV., hervorragend interpretiert von dem Vokalensemble Musica Ficta unter der Leitung von Bo Holten. Der Festgottesdienst am 12. Oktober in der Marienkirche unter Mitwirkung von Musica Ficta und der Weißenfelser Kantorei wird live auf MDR Figaro übertragen. Des Weiteren widmet sich der französische Jazzmusiker Michel Godard (Serpent und Bassgitarre) am 17. Oktober 2014 mit Guillemette Laurens (Mezzosopran), Fanny Paccoud (Barockvioline), Bruno Helstroffer (Theorbe) und Gavino Murgia (Bass und Sopransaxofon) dem Motto des Musikfestes. Im Rahmen der inzwischen etablierten Reihe Kontrapunkt modern werden die international bekannten Musiker die Werke von Schütz und Monteverdi ins Heute übertragen. Mit dem Abschlusskonzert am 19. Oktober 2014 mit La Capella Ducale sowie Musica Fiata unter der Leitung von Roland Wilson endet das diesjährige Heinrich Schütz Musikfest. Für die kleinen Gäste gibt es eine ganz besondere Überraschung: Am 17. Oktober 2014 kann das Theaterstück Heinrich & Heinrich von Stefan Becker (in Zusammenarbeit mit dem Theater Naumburg) von Kindern ab 8 Jahren besucht werden. copyright: Ditte Copian Das Heinrich Schütz Musikfest findet vom 10. bis zum 19. Oktober 2014 in Weißenfels, Bad Köstritz, Gera, Zeitz, Halle und Dresden statt. Unter dem Motto eine herrliche Music anzuordnen widmet sich das Musikfest in diesem Jahr dem vielschichtigen Beziehungsgeflecht von Politik, Huldigung, Glaube, Macht und Gewissensfreiheit sowie deren Einfluss auf das musikalische Schaffen von Heinrich Schütz und seinen Zeitgenossen. Ausgangspunkt sind die königlichen Hochzeitsfeierlichkeiten in Kopenhagen, für deren musikalische Vorbereitung und Umsetzung Heinrich Schütz 1634 in die dänische Hauptstadt gereist ist. Das Programm des Heinrich Schütz Musikfestes 2014 reflektiert Repräsentation sowie Leid und Trauer, den Wunsch nach Frieden sowie das Streben nach Widerstand. Als ein mitteldeutsches Festival mit europäischer Perspektive wird sich das Musikfest auch in diesem Jahr präsentieren und in vielerlei Hinsicht unbekanntes musikalisches Terrain beleuchten sowie nach Verflechtungen zwischen Kunst und Politik suchen. In insgesamt 40 Konzerten in sechs verschiedenen Städten Mitteldeutschlands wird das inhaltliche Konzept des Festivals umgesetzt. Zu Gast sein werden dafür namhafte Solisten und Ensembles von internationalem Rang. Als diesjähriger artist in residence wird das Vokalensemble Ars Nova Copenhagen gemeinsam mit Concerto Copenhagen unter der Leitung von Paul Hillier das Eröffnungskonzert in Bad Köstritz am 10. Oktober 2014 bestreiten, gefolgt von weiteren Festkonzerten in Dresden ( ) und Weißenfels ( ). Das traditionelle Wandelkonzert am 11. Oktober, bei dem Heinrich Schütz und Weißenfelser Ensembles zu einem musikalischen Stadtspaziergang einladen, trifft in diesem Jahr auf Herzog August von Sachsen-Weißenfels anlässlich seines 400. Geburtstages. Zu den Programmhöhepunkten in Weißenfels zählen die Konzerte Auf, auf! Mein Herz, mit Freuden am 8. Oktober 2014 mit Kathleen Danke (Sopran), Gotthold Schwarz 42 Weitere Informationen und Tickets: HEINRICH-SCHÜTZ-HAUS Weißenfelser Musikverein Heinrich Schütz e. V. Heinrich-Schütz-Haus Nikolaistraße Weißenfels Tel.: Fax: info@schuetzhaus-weissenfels.de

43 Weißenfels musiziert Die Weißenfelser Stadtmusikanten e. V. laden ein zu Weißenfels musiziert Ein Konzert von Klassik bis Pop von Weißenfelsern für Weißenfelser am Freitag, dem 24. Oktober 2014, um Uhr in der Aula des Goethe-Gymnasiums Weißenfels. Der Eintritt ist frei, Spenden gehen zugunsten musikalischer Talentenförderung. Jugendmusikfest Sachsen-Anhalt Im Rahmen des 19. Jugendmusikfestes Sachsen-Anhalt gastiert der Landesjugendchor in Weißenfels. Unter der Leitung von Prof. Wolfgang Kupke eröffnet er am Samstag, dem 20. September, die Weißenfelser Orgelwoche mit Shakespeare-Vertonungen der Renaissance und Gegenwart. Das Konzert beginnt Uhr in der Schlosskirche. Zahlen, Daten, Fakten: Schlossfest Das Schloss Neu-Augustusburg wurde vom 28. bis 31. August wieder zur Kulisse für Konzerte, Mittelaltermarkt, Tanz, Comedy und Feuerwerk. Bereits zum 24. Mal feierten die Weißenfelser ihr Schlossfest. Eröffnet wurde das 4-tägige Volksfest am Donnerstag mit einem Konzert des Leipziger Symfonieorchesters. 650 Gäste genossen unter anderem Bedfiich Smetanas Mein Vaterland aus Die Moldau und Edvard Griegs Peer-Gynt-Suite Nr. 1. Im Rahmen der Radio SAW Hitarena folgte mit den Auftritten der zwei deutschen Bands Juli und Frida Gold am Freitag ein Höhepunkt des Schlossfestes. Zusammen mit Besuchern rockten sie den Schlosshof. Zum 1. Mal präsentierte Medienpartner Radio SAW nicht nur die Freitagskonzerte sondern das komplette Fest. beide Tage wurde rund Mal verkauft. Am Samstagabend war der Andrang so groß, dass vorübergehend sogar der Einlass geschlossen werden musste. Ein weiterer Programmklassiker fiel leider im wahrsten Sinne des Wortes ins Wasser: Der Festumzug am Sonntagmorgen musste wegen starken Regens zum 1. Mal in der Geschichte abgesagt werden. Die Stimmung ließen sich die Weißenfelser trotzdem nicht vermiesen und zum Feuerwerk am Abend spielte auch das Wetter wieder mit. Die Kosten für das Fest von rund Euro hat die Stadt mithilfe zahlreicher Sponsoren und Spenden gestemmt. Durch Firmen und Privatpersonen kamen etwa Euro an Spendengeldern zusammen, etwa 1/3 mehr als im Vorjahr. Umfrage zum Schlossfest Hans-Joachim Gräfe (73): Meine Frau und ich sind das komplette Wochenende beim Schlossfest. Die Musik ist klasse und wir haben schon ein paar alte Bekannte getroffen. Angelique Kahl (17): Auf dem Schlossfest wird auch mal etwas für die Jugend geboten. Ich bin fast jedes Jahr hier und freue mich immer wieder auf den Mittelaltermarkt. Heute Abend geht es dann noch mit Freunden zur Party. Annegret Reißig (46): Ich bin das komplette Wochenende beim Schlossfest. Das Programm ist sehr abwechslungsreich und genau das gefällt mir. Fotos: K. Vokoun Holger Harf (23): Ich komme zum Schlossfest, weil das Bier hier so gut schmeckt und man viele Leute trifft, die man schon lange nicht mehr gesehen hat. Museum Schloss Neu-Augustusburg Triennale 2014 Kunstausstellung Sachsen- Anhalt Süd Alles im Fluss SAW Hitarena beim Weißenfelser Schlossfest Foto: K. Vokoun Am Samstagmorgen fand mit der Oldtimer-Rallye ein wahrer Schlossfest-Klassiker statt. Liebhaber alter Autos und Motorräder trafen zu diesem Anlass bereits zum 20. Mal aufeinander. Mehr als 150 gemeldete Fahrerinnen und Fahrer begaben sich auf die 51 Kilometer lange Strecke. Auf der Schlossterrasse veranstalteten Händler am Samstag und Sonntag einen historischen Markt. Begleitet wurden sie von einem abwechslungsreichen Familienprogramm im Schlosshof. Das Kombi-Ticket für Museum Schloss Neu-Augustusburg Weißenfels Ein besonderes Kultur-Event für Sachsen-Anhalt Süd Eine Triennale findet im Rhythmus von drei Jahren statt. Jeweils im Wechsel zwischen den drei Orten: Zeitz/Schloss Moritzburg, Merseburg/Kulturhistorisches Museum Schloss Merseburg sowie Weißenfels/Museum Schloss Neu-Augustusburg. Die 1. Triennale fand 1996 in Weißenfels statt. Die Kuratoren Wolfgang und Brigida Böttcher luden 22 Künstler aus dem Burgenlandkreis und dem Landkreis Saalekreis sowie 43

44 zwei Maler und Grafiker aus den anliegenden Metropolen Halle und Leipzig ein, die Ausstellung als ART-Gäste anzureichern. Präsentiert werden Malerei, Grafik, Fotografie, Plastik, Skulptur, Objekt und Schmuck. In der Ausstellung treffen Stein und Stahl auf monochrome Ölmalerei, Bronze auf fein strukturiertes grafisches Liniengeflecht, imponierendes Neonacryl mit edlem Silber auf ruppig rostigen Eisenschmuck, keramisch ausdrucksstarke Figuren auf Fotografie.Die VII. Triennale ALLES IM FLUSS ist eine Entdeckungsreise hin zu Kunst und Kunst-Machern und damit hinein in eine exemplarisch schöne Kultur-Landschaft. Sie ist eine Hommage auf zeitgenössische Kunst, eine Ehrung für die in diesen Regionen Kunst Produzierenden und an eine exemplarische gegenwärtige Natur, die im weitesten Sinn die Gegenden des südlichen Sachsen-Anhalt - den Burgenlandkreis wie den Landkreis Saalekreis umfasst. Der Grafiker Lutz Grumbach - Halle - gestaltet den die Ausstellung begleitenden Katalog. In diesem verweisen Künstler-Porträtfotografien inmitten schöner Landschaft oder exemplarischer Anwesen auf den Kontext von Kunstwerk und Umgebung. Diese Lebens- und Arbeitsort, die teilweise von Ruinen zu Perlen verwandelt worden sind, spiegeln einen Ausschnitt vom Künstler-Gesamtkunstwerk wider. Während der Ausstellung finden Podiumsgespräche, spannende Begegnungen zwischen Ausstellern, Künstlern und Kunstwissenschaftlern, Psychologen, Kunsthistorikern und Besucher statt. Öffnungszeiten Museum Schloss Neu-Augustusburg Weißenfels Dienstag bis Sonntag; April bis September Oktober bis März Uhr Uhr Museum Schloss Neu-Augustusburg Weißenfels Zeitzer Straße Weißenfels Telefon: Fax: info@museum-weissenfels.de Sonderausstellung Im Land der Palme 400 Jahre Herzog August Museum Schloss Neu-Augustusburg Weißenfels 17. August April 2015 Copyright: Stadt Weißenfels Vom 17. August 2014 bis 26. April 2015 lädt das Museum Schloss Neu-Augustusburg zur Sonderausstellung Im Land der Palme Jahre Herzog August Besucher ein. August von Sachsen, letzter Erzbischof und Administrator von Magdeburg, Primas von Germanien, Fürst von Sachsen- Querfurt und Herzog von Sachsen-Weißenfels, gehört zu den interessantesten Persönlichkeiten von Sachsen-Anhalt. Der Titel der Sonderausstellung wurde in Anlehnung an die Symbolpflanze der 1617 gegründeten Fruchtbringenden Gesellschaft gewählt. Weißenfels fungiert dabei, als Korrespondenzstandort zur Hauptausstellung in der Moritzburg Halle. Das Residenzschloss Neu-Augustusburg in Weißenfels ist das bedeutendste Architekturdenkmal, das Administrator August hinterließ. Es ist zugleich der Höhepunkt der Entwicklung eines mitteldeutschen frühbarocken Schlosstyps stiftete Herzog August mit dem Gymnasium illustre in Weißenfels eine universitär ausgerichtete Bildungseinrichtung. Die Gustav-Adolf-Gedenkstätte, das Heinrich-Schütz-Haus und das frühere St. Claren Kloster ergänzen die Ausstellung im Schloss und dokumentieren Herzog August und die Folgen das Herzogtum Sachsen-Weißenfels. Öffnungszeiten Museum Schloss Neu-Augustusburg Weißenfels Dienstag bis Sonntag; April bis September Uhr Oktober bis März Uhr Museum Schloss Neu-Augustusburg Weißenfels Zeitzer Straße Weißenfels Telefon: Fax: info@museum-weissenfels.de Tipp: Führung durch die Fürstengruft in der Schlosskirche Sankt Trinitatis jeden letzten Samstag im Monat stündlich ab Uhr 44

45 Informationen aus der Stadtbibliothek 45

46 DRK hilft weiterhin Hochwasserbetroffenen Der Landesverband Sachsen-Anhalt des Deutschen Roten Kreuzes steht den Hochwasserbetroffenen weiterhin mit finanzieller Hilfe zur Seite. Der Staat übernimmt nach Antrag bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) bis zu 80 % der Kosten für Gebäudeschäden. Hochwasserbetroffene sind teils nicht in der Lage, die 20 % Eigenmittel aufzubringen. Hier kann und will das DRK unter Beachtung der sozialen Bedürftigkeit der Einzelnen finanzielle Hilfe leisten. Wenden Sie sich daher an den für Sie zuständigen Kreisverband des DRK oder direkt an das Team Hochwasser beim Landesverband, Rudolf-Breitscheid-Str. 6 in Halle. Anträge finden Sie auch im Internet unter spendenantrag.de oder auf der Internetseite des DRK Landesverbandes Sachsen-Anhalt. Wir helfen Ihnen weiter Ihr Deutsches Rotes Kreuz Sachsen-Anhalt Kita Anne Frank Kükenthalstraße Weißenfels anne.frank@weissenfels.info Krabbeltreff Wir laden ein! Am Mittwoch, , findet unser nächster Krabbeltreff statt. Zwischen 15:00 16:00 Uhr laden wir alle interessierten Eltern und ihre Kinder recht herzlich ein. Während die Erwachsenen sich austauschen, können die Kleinsten erste Kontakte knüpfen, spielen und ihre Geschicklichkeit unter Beweis stellen. Weiterhin gibt es die Möglichkeit sich über das Konzept der Einrichtung zu informieren und die Einrichtung selbst kennen zu lernen. Eine Woche Bauarbeiter sein dieser Traum wurde für die Kinder der Kneipp-Kindertagesstätte Knirpsenland in Weißenfels vom 11. bis 15. August wahr. In Zusammenarbeit mit der Firma GP G. Papenburg AG und der Firma Steiner wurde in der Einrichtung eine Kinderbaustelle errichtet. Ausgestattet mit Helm und Warnweste positionierten die Knirpse unter anderem Bauschilder und Verkehrskegel, um die Baustelle einzurichten. Auch Röhren, Rampen und Tonnen wurden aufgestellt. Durch das mobile Bildungsangebot werden Kreativität, die motorischen Fähigkeiten sowie die sozialen Kompetenzen der Kinder gefördert. Danke schön für das Familienhäuschen Foto: Franziska Löser Das neue Spielhaus, von unseren Kindern der Kita Strohbär Leißling Familienhäuschen getauft, konnte in Beschlag genommen werden. Puppenbett und Puppenwagen, Regale, Tisch und Stühle alles hatten die Kinder mit viel Freude eingerichtet. Jetzt können alle Kinder in ihrem neuen Familienhäuschen spielen. Ermöglicht hat uns das Cornelia Proschwitz Allianz Generalvertretung, die uns dieses schöne massive Holzhaus, inklusive gepflasterten Untergrund, in unseren Garten hat setzen lassen. Dafür bedanken wir uns alle auf das Herzlichste. Alle Kinder und das Kita-Team der Kindertagesstätte Strohbär Leißling. Ein großes Dankeschön der Kita Regenbogen Tagewerben Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Kleine Bauarbeiter Foto: Gabriele Absch Die Kinder vom Knirpsenland entpuppten sich als fleißige Bauarbeiter. Foto: Jana Ball 46 Am 19. August 2014 war es so weit, wir führten auf dem Sportplatz in Tagewerben unser Sportfest durch. Bei Sport und Spiel waren alle Kinder mit Spaß und Freude dabei. Wir möchten uns bei den Organisatoren Familie Blanke, sowie allen unterstützenden Eltern im Namen der Kinder und Erzieher bedanken. Die Kinder und das Erzieherteam der Kita Regenbogen Tagewerben

47 Dank allen Sponsoren und Mitwirkenden des Burgwerbener Weinfestes 2014 Die Initiatoren der AG NeuStadtKinder vom Verein Lebenshilfe Weißenfels freuen sich besonders, dass das Organisationsteam in diesem Jahr gewachsen ist. Neben den bisher mitwirkenden Integra-Kitas unter Führung vom KEZ Kleeblatt sind nunmehr auch die städtischen Kindereinrichtungen Anne Frank und Knirpsenland mit von der Partie wie auch die DRK-Kita Südstadtknirpse und die katholische St. Elisabeth. Die Erlöse und Spenden des Abends unter Schirmherrschaft unseres Oberbürgermeisters Robby Risch fließen ausschließlich in die ehrenamtliche Arbeit der AG NeuStadtKinder, die seit Gründung 2011 inzwischen 17 Projekte mit Weißenfelser Kindern und Eltern aus benachteiligten Familien organisiert hat. Weitere Informationen unter Foto: Friedrich Bez Nun schon zum 22. Male, wurde in diesem Jahr das Weinfest der Weinbaugemeinschaft Burgwerben/Kriechau e. V. gefeiert. Ein buntes und abwechslungsreiches Programm lockte dabei, vom August 2014, wieder zahlreiche Besucher, vor allem Weinfreunde, nach Burgwerben. Ein besonderer Dank gilt dabei allen Sponsoren, Organisatoren und Mitwirkenden, dem Ortsbürgermeister und dem Ortschaftsrat von Burgwerben, der Freiwilligen Feuerwehr, der Freien Evangelischen Schule Weißenfels, der Stadtverwaltung und dem Oberbürgermeister. Der Vorstand der Weinbaugemeinschaft Burgwerben/Kriechau e. V. 3. Benefizabend NeuStadtKinder im Kulturhaus Zootour Halle im August 2014 Foto: Matthias Wagner Am 10. Oktober werden sich im Weißenfelser Kulturhaus wieder viele Kinder und Eltern sowie Vertreter aus Wirtschaft und Politik zur dritten Auflage des Benefizabends Neu- StadtKinder treffen. Ein buntes Kulturprogramm mit Tanz und Gesang mit altbekannten und neuen Akteuren wird ab 17 Uhr geboten. So sind unter anderem der Gospelchor Joyful Voices sowie Kristin Jähnert und Klaus- Dieter Kilian wieder mit an Bord. Zum ersten Mal dabei sind die Tänzer des Vereins Kulturphönix und die Band BingoBongo aus Lutherstadt Eisleben. Eröffnet wird der Abend mit einem Auftritt von Kindern aus sechs Weißenfelser Kitas, die Moderation übernimmt Thomas Scheidt. Alle Beteiligten arbeiten unentgeltlich für dieses Projekt. So auch die fünf Gastwirte, die diesmal für einen leckeren Imbiss im Wintergarten sorgen werden. Zu den aus dem Vorjahr bekannten Gaststätten Jägerhof, Gasthof Stadt Weißenfels und Steakhaus Am Beudegut gesellten sich diesmal das Bootshaus und die Altstadtklause. Große und kleine Abenteurer bei den SüdstadtKnirpsen An einem Freitag im September wunderten sich im Wohngebiet Süd die Menschen sehr. Zu einer Zeit in der der Kindergarten eigentlich seine Türen schließt strömten Kinder und Eltern in den Kindergraten hinein statt hinaus! Grund dafür war unsere 1. Abenteuernacht! Es trafen sich aufgeregte Kinder, Eltern und Erzieher im Garten der Einrichtung. Nachdem alle Eltern nach Hause geschickt wurden ging die Party richtig los. Grillen, Bettenbau, Mutprobe, Lagerfeuer und eine Taschenlampenwanderung standen auf dem Programm. Die Zeit verging wie im Flug und bald schon wurden die ersten Kinder wieder angeholt. Die ganz Mutigen, aber schliefen mit den Erziehern in der Kita. Wir ließen den Abend am Lagerfeuer mit Liedern und Geschichten ausklingen und nach einer kleinen Katzenwäsche ging es dann auch irgendwann ins Bett. Nach einer kurzen Nacht und einem kräftigen Frühstück wurden die müden, aber sehr stolzen Kinder wieder abgeholt. Und wir sind uns sicher auf dem Heimweg gab es viel zu erzählen! Das Kita Team der SüdstadtKnirpse Foto: privat 47

48 Blickpunkt Auge - Beratungsmobil in Weißenfels Der Blinden- und Sehbehinderten-Verband Sachsen-Anhalt e. V. hat mit Blickpunkt Auge ein kostenloses und neutrales Beratungsangebot, das sich an Menschen mit Sehbeeinträchtigungen und ihre Angehörigen wendet, unabhängig von der Erkrankung und dem aktuellen Sehvermögen des Betroffenen. Das Beratungsmobil fährt quer durch Sachsen-Anhalt in vorher festgelegten Routen. An Bord befinden sich u. a. viele Informationsmaterialien, ein Bildschirmlesegerät, ein Vorlesegerät sowie viele weitere Hilfsmittel und Verkehrsschutzmittel. Am Donnerstag, dem 25. September 2014, in der Zeit von Uhr bis Uhr macht das Beratungsmobil auf dem Weißenfelser Marktplatz halt. Man kann sich informieren, beraten und unterstützen lassen zu verschiedensten Themen rund um die Augenerkrankung und das Leben mit einer Seheinschränkung wie z. B.: optische und weitere Hilfsmittel, Tipps und Hilfen für den Alltag mit einer Sehbeeinträchtigung, rechtliche und finanzielle Ansprüche Rehabilitationstraining (Orientierung und Mobilität, Lebenspraktische Fertigkeiten), berufliche Rehabilitation und Krankheitsbewältigung. Weiterhin werden Orientierung und Hilfe durch den Austausch mit Gleichbetroffenen, Seminare und Kurse angeboten. Bei Bedarf wird an Fachleute vermittelt. Blickpunkt Auge weist Ratsuchende ausdrücklich darauf hin, dass diese Beratung nicht den Weg zum Augenarzt ersetzt. Es werden keine Augenuntersuchungen und keine Sehtests durchgeführt. Blickpunkt Auge - Rat und Hilfe bei Sehverlust Blinden- und Sehbehinderten-Verband Sachsen-Anhalt e. V. Bugenhagenstraße 30, Halle (Saale) Tel.: , Fax: m.wittenberg@blickpunkt-auge.de Internet: Facebook: 48

49 Ein großes Dankeschön Ein großes Dankeschön an alle, die am diesjährigen Dorffest in Reichardtswerben teilgenommen haben. Herzlichen Dank gilt den Anglern, den Mitgliedern der IG Diorama Schlacht bei Roßbach, der Feuerwehr, dem Geflügelverein 1910 e. V., den Kaninchenzüchtern und den fleißigen Helfern. Dank auch an die Schausteller sowie der Firma Beutler und dessen Mitarbeitern. Einen besonderen Dank geht an den TSV 1896 Reichardtswerben, Sektion Volleyball. Fünf Jahre wurde das Dorffest unter ihrer Regie geführt. Hervorheben möchte ich hier Doreen und Bernd Tschapka. Doch was wäre ein Fest ohne unsere Sponsoren. Hier nochmals ein großes Dankeschön an: Schick Automaten GmbH Hochbau Steitmann Reisebüro Holiday Land Saaleaue Landwirtschafts GmbH Allianz-Vertretung Plöttner Gaststätte Zum Deutschen Kaiser Dipl.-Med. Cornelia Laukner Kleine Blumenwelt C. Meißer Agrargenossenschaft Burgwerben Heizung Sanitär D. Jirsch UHLE GmbH Stadtwerke Weißenfels Jänckel Ortsbürgermeister Reichardtswerben Die Interessengemeinschaft Diorama Schlacht bei Roßbach e. V. freut sich auf Ihren Besuch im Diorama in Reichardtswerben Das Diorama im Nebengebäude des Pfarrhauses in Reichardtswerben, ist bis September wieder jeden Sonntag in der Zeit von bis Uhr geöffnet. Außerhalb dieser Zeit ist ein Besuch unter Voranmeldung möglich. Das Diorama zeigt mit ca handbemalte Zinnfiguren die Schlacht bei Roßbach vom 5. November 1757, ein kleines Museum schließt sich in weiteren Räumen an. Interessenten, die das Diorama außerhalb der sonntäglichen Öffnungszeit besuchen möchten, melden sich bitte zwecks Absprache bei: Herrn Krämer, Tel.: oder bei Herrn Heuer, Tel.: Foto: IG Diorama Schlacht bei Roßbach e. V. 49

50 Die Handballer des TSV Frisch Auf Reichardtswerben 1896 in der Bezirksklasse Nach der Meisterschaft mit dem damit verbundenen Aufstieg laufen die Handballmänner des TSV Frisch Auf Reichardtswerben 1896 in dieser Saison in der Bezirksklasse auf. Dies stellt eine hohe Anforderung an die Männer um Kapitän Peter Klaaßen, welche man aber mit dem allseits bekannten Teamspirit in Angriff nehmen wird. Das Team hat sich mit jungen Männern gezielt verstärkt und hofft auf die Unterstützung der treuen Fans! Zu beachten ist, dass im Winter drei Spiele nicht in der gewohnten Heimhalle St. Barbara in Braunsbedra stattfinden, sondern nach Weißenfels-West, bzw. Plotha ausgewichen werden muss. Der TSV bedankt sich bei den dortigen Verantwortlichen nochmals ausdrücklich für die Unterstützung! Frisch Auf! Datum Anpfiff Halle Gast :00 Braunsbedra SV Friesen Frankleben II :00 Braunsbedra SG HSC96/TuS Dieskau II :00 Braunsbedra MSV Buna Schkopau :00 Braunsbedra Weißenfelser HV :30 Plotha SG Spergau III :00 WSF-West HC Burgenland IV :30 Plotha SV Friesen Frankleben II :00 Braunsbedra SG HSC96/TuS Dieskau II :00 Braunsbedra MSV Buna Schkopau Der Weißenfelser Fußballverein Schwarz-Gelb 1903 e. V. sucht zum nächstmöglichen Termin einen Pächter für seine Vereinsgaststätte in der Selauer Straße 29, in Weißenfels. Gaststätte: 25 Plätze, ca. 105 m 2, Freisitz: 18 Plätze, Küche komplett eingerichtet. Bei Bedarf steht ein angrenzendes Vereinszimmer (ca. 50 Plätze) nach Absprache zur Mitnutzung für Feierlichkeiten zur Verfügung. Auskunft unter: Herr Reichert , Frau Wilnewski , Pachtpreis: Verhandlungssache Das Vereinszimmer kann zz. auch einzeln zu privaten Feierlichkeiten gemietet werden! Neu in der Touristinformation Weißenfels Kartenverkauf deutschlandweit über das Ticketsystem CTS eventim: Tickets für jeden Geschmack: Rock & Pop, Classic, Sport und Show Touristinformation Weißenfels Markt 1 (Rathaus - Eingang links neben dem Haupteingang) Weißenfels Tel.: , Fax: info@weissenfelstourist.de Internet: Wir begehen zum dritten Mal in Weißenfels den Welthospiztag am 12. Oktober 2014 von Uhr bis Uhr im ehemaligen Kloster St. Claren, Rosalskyweg Unter dem Motto: Hospiz ist da, wo Menschen sind, auch bei dir vor Ort für den Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung wird anlässlich des 10-jährigen Bestehens unseres Vereins über die aktuelle Entwicklung informiert. Ein Ausblick wird gegeben; gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern, sowie dem Oberbürgermeister von Weißenfels, Herrn Risch, und dem Vertreter vom Verbundnetz der Wärme aus Leipzig. Musikalisch begleitet uns der Weißenfelser Gospelchor joyful voices und Doreen Busch/Sopran. Wir begrüßen Sie ab Uhr mit einem Buffet. Sie sind herzlich eingeladen von der Hospizbewegung Burgenlandkreis und dem Klosterverein St. Claren. Liebe Langendorfer Seniorinnen und Senioren, Sommerzeit ist Reisezeit - davon inspiriert unternahmen wir am 1. August 2014 eine Tagesfahrt nach Potsdam. Diese wunderschöne Stadt erkundeten wir durch einen Spaziergang durch die Anlagen um Schloss Sanssouci, eine Stadtrundfahrt, um die schönsten Sehenswürdigkeiten anzuschauen und durch eine zweistündige Schifffahrt über sieben Seen. Sehenswerte Landschaften und Gebäude konnten wir vom Schiff aus bewundern. Mit vielen schönen Erlebnissen begaben wir uns gegen 16:00 Uhr auf die Heimreise. Haben Sie schon mal eine Bootsfahrt auf den Leipziger Wasserstraßen (Kanälen) durchgeführt? Wenn nicht, kann ich es nur empfehlen. Da es 2013 allen so gut gefallen hat, unternahmen wir am 13. August 2014 noch einmal diese Bootsfahrt, aber über 2 Stunden. Herrlich - wie in Venedig. Man kommt richtig ins Schwärmen. Aber wie es so ist - auch so ein schöner Tag geht viel zu schnell vorbei. Vielleicht planen wir im nächsten Jahr diese interessante Bootsfahrt auf den Wasserkanälen in und um Leipzig noch einmal. Und nun einige Worte in eigener Sache - Sie sind zwischen 60 und 80 Jahre alt oder älter? - Prima! - Dann kommen Sie doch zu uns. Seit 17 Jahren gibt es im Ortsteil Langendorf die Seniorenbetreuung. Durch verschiedene Veranstaltungen, wie z. B. Bunte Nachmittage in der Gaststätte Lorbeer, Kegeln, Sportfeste, Tagesfahrten und vielem anderen, gestalten wir ein paar schöne Momente in dem doch etwas stressigen Alltag. Ich würde mich freuen, wenn sich einige Interessierte uns anschließen würden. Trauen Sie sich! In diesem Sinn allen eine schöne Zeit bis zum nächsten Wiedersehen. Ihre Seniorenbetreuerin Regina Liebmann 50

51 Veranstaltungsplan der Volkssolidarität für Monat Oktober 2014 im Zentrum Klosterstraße Uhr Kaffeenachmittag im Bowlingcenter mit Spiel Uhr Kaffeenachmittag mit Bingospiel Uhr Gedächtnistraining Uhr Spielnachmittag (Karten und Brettspiele) Uhr Handarbeit und Spiele Uhr Kaffeenachmittag im Bowlingcenter mit Spiel Uhr Veranstaltung zum 69. Jahrestag der VS Anmeldung bei den Ortsgruppen Uhr Vortrag vom Mieterbund (Mietrecht u. Nebenkosten ) Uhr Spielnachmittag (Karten und Brettspiele) Uhr Handarbeit und Spiele Uhr Kaffeenachmittag im Bowlingcenter mit Spiel Dienstags von 9.00 bis Uhr treffen sich unsere Schachspieler. Wir bitten um Anmeldungen zu diesen Veranstaltungen unter Tel oder im Büro Klosterstraße 8. AWO Seniorenclub Weißenfels Personal verwöhnt, bevor es nach einem schönen Ausflugstag wieder nach Hause ging. Auch der 2. Tag der offenen Tür in unserer Sozialstation war ein Erfolg. Das Angebot des Blutdruck- und Blutfettwertemessens wurde gut angenommen. Wer bei dem Andrang manchmal etwas warten musste, hatten die Gelegenheit mit den Schwestern ins Gespräch zu kommen, Fragen zur Pflege, Hauswirtschaft oder zu Kuranträgen zu stellen und sich das Angebot des Seniorenclubs erläutern zu lassen. Draußen gab es währendessen Kaffee und Kuchen oder eine Roster vom Grill. Die Regenwolken wurden vom AWO Chor mit einem maritimen Sommerprogramm vertrieben. Fazit des Nachmittags ein Besuch bei der Arbeiterwohlfahrt hat sich gelohnt. Die Sportgruppe der AWO hat indessen die Sommerpause beendet und mit einem Wandertag die Zeit bis zum nächsten Kurs verkürzt. Ziel der sportlichen Senioren war der Park in Markwerben. Mit einer kleinen Führung am Reitstall und Sportplatz vorbei ging es zunächst in Richtung Höllenweg. Leider hielt sich das Wetter nicht an den Wetterbericht und statt reichlich Sonnenschein verdeckte Hochnebel noch die Sicht auf das Panorama der Stadt. Dann ging es durch den Park, der einst vom Markwerbener Albert Dose mit seinem Verschönerungsverein angelegt wurde. Mit gepflegten Wegen und Blicken über das Saaletal ging es bis hinunter ins Dorf. Der Stadtbus überbrückte dann das letzte Stück bis nachhause. Ein herzliches Dankeschön an alle, die uns bei der Organisation und Durchführung der Veranstaltungen unterstützt haben. Ihre AWO Seniorenbetreuer Ines Thalheim und Carola Herzberg Termine AWO-Seniorenclub Mi Weinfest für die Gruppe Leißling in Uta s Bierstube Mi Kaffeenachmittag der Gruppe Leißling in Uta s Bierstube Fr Weinfest in Burgwerben (Gruppe Sonneneck) Mi Schlachtefest mit Programm für alle Gruppen in Langendorf Anzeigen Ihr Partner für maßgeschneiderte Anzeigen! Sonnenschein und gute Laune begleiteten uns auf dem Sommerausflug des AWO Seniorenclub. In diesem Jahr ging es zum Geiseltalsee nach Mücheln. Dort liegt das Fahrgastschiff Felix vor Anker. Mit ihm machten wir eine Rundfahrt auf dem größten künstlichen See Mitteldeutschlands. Auf unterhaltsame Weise erläuterte der Kapitän die Entstehungsgeschichte des Sees aus einem Braunkohletagebau heraus. Auch wenn dieses Gewässer noch nicht vollständig befahrbar ist, so gab es doch immer wieder malerische Blicke auf die neu gestaltete Landschaft, auf gewachsene Gebiete und auf im Planung befindliche Objekte, wie z. B. den Hafen in Braunsbedra. Wissenswertes über die Wasserqualität, den Fischfang und den beginnenden Tourismus erläuterte uns der Kapitän. So kamen wir frohgelaunt wieder in der Marina Mücheln an, um im Hafenkontor eine Tasse Kaffee und leckeren Kuchen zu genießen. Dabei wurden alle vom aufmerksamen 51 51

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