Gegenüberstellung: Änderungen in der alten Geschäftsordnung des Gesundheitsbeirates

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1 1 Ziele und Aufgaben (1) Der Gesundheitsbeirat hat die Verbesserung der gesundheitlichen Lage der Bevölkerung der Landeshauptstadt München zum Ziel, insbesondere durch Gesundheitsförderung und Prävention gesundheitliche Versorgung. Der Gesundheitsbeirat ist ein Beratungsorgan für den Stadtrat und die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt München in grundsätzlichen Fragen des Gesundheitswesens. Darüber hinaus dient er der gegenseitigen Beratung seiner Mitglieder und der Koordination von Maßnahmen des Gesundheitswesens in der Landeshauptstadt München. Grundlage ist die Freiwilligkeit und Gleichberechtigung seiner Mitglieder, über die institutionellen Grenzen und 1 Ziele und Aufgabe (1) Der Gesundheitsbeirat hat die Verbesserung der gesundheitlichen Lage der Bevölkerung der Landeshauptstadt München zum Ziel. Er informiert über gesundheitliche und gesundheitspolitische Themen unter besonderer Berücksichtigung kommunaler Belange der Landeshauptstadt München (LHM), trägt zur Gesundheitsförderung und Prävention bei, unterstützt Planungs- und Steuerungsprozessen der gesundheitlichen Versorgung und - fördert Vernetzung und Verbundsysteme im kommunalen Gesundheitswesen. (siehe 4 alte Fassung, S.6 Synopse) (2) Gesundheitskonferenz. (3) Der Gesundheitsbeirat ist ein Beratungsorgan für den Stadtrat und die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt München in grundsätzlichen Fragen des Gesundheitswesens. Darüber hinaus dient er der Information und gegenseitigen Beratung seiner Mitglieder und der Koordination von Maßnahmen des Gesundheitswesens in der Landeshauptstadt München. (4) Grundlage der Arbeit des Gesundheitsbeirats ist die Freiwilligkeit und Gleichberechtigung seiner Mit- Passus aufgenommen, um den Aspekt Beratung und Vernetzung zu betonen sowie eine genauere Aufgabenbeschreibung festzulegen Seite 1 von 10

2 Interessen hinaus, bei Wahrung der Eigenständigkeit der Mitglieder. glieder, über die institutionellen Grenzen und Interessen hinaus, bei Wahrung ihrer Eigenständigkeit. (3) Die Landeshauptstadt München ist gehalten, die Beschlüsse des Gesundheitsbeirats zu behandeln und einer Entscheidung zuzuführen. Der Beirat ist in Angelegenheiten, die seine Aufgaben berühren, durch die Verwaltung rechtzeitig einzuschalten. Die nicht der Landeshauptstadt München angehörenden Mitglieder sollen die Ergebnisse der Beratungen des Gesundheitsbeirats in ihren Gremien bzw. Institutionen behandeln. 2 Vorstand Der Vorstand besteht aus neun Mitgliedern. Ihm gehören je ein Vertreter / eine Vertreterin folgender Institutionen / Bereiche an: AOK Bayern, Direktion München Ärztliche Kreis- und Bezirksverband München Kassenärztliche Vereinigung Bayerns, Bezirksstelle München Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände Pflegeorganisationen durch die Bayer. Arge Förderung Pflegeberufe vertreten Patientenorganisationen durch das Selbsthilfezentrum vertreten Querschnittsaufgabe Gender / Frauengesundheit Querschnittsaufgabe Migration und Gesundheit Gestrichen bis auf Satz 3; jetzt unter 2 Mitglieder/ Mitgliederversammlung, Abs. 3 Jetzt 3 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus Vertreterinnen oder Vertretern von für die Stadtgesellschaft repräsentativen Institutionen und Einrichtungen des Gesundheitswesens, die diese namentlich benennen und dem/ der Vorsitzenden. (2) Die im Vorstand vertretenen Institutionen und Einrichtungen werden auf Vorschlag der/ des Referentin/en für Gesundheit und Umwelt und nach Empfehlung der Mitgliederversammlung vom Stadtrat der LHM alle 5 Jahre beschlossen. Änderungen der Zusammensetzung innerhalb des 5- jährigen Turnus unterliegen dem gleichen Verfahren. (3) Der Vorstand tagt mindestens vierteljährlich. Reihung geändert, um die Bedeutung der Mitglieder (jetzt neu 2) hervorzuheben Liste der Mitglieder separat, Neuzugänge leichter ergänzbar ohne Stadtratsbeschluss Turnusmäßige Überprüfung der Vorstandszusammensetzung Sicherstellung einer regelmäßigen Gremienarbeit Seite 2 von 10

3 Referat für Gesundheit und Umwelt Die Mitglieder des Vorstands und ihre Vertreterinnen / Vertreter werden von den entsendenden Institutionen namentlich benannt. (4) Der Vorstand Iegt die Themenschwerpunkte und das Arbeitsprogramm des Gesundheitsbeirats unter Beachtung von 2 Abs.3 sowie 5 Abs.2 fest und schreibt es unterjährig fort. Er beauftragt Arbeitskreise mit der Befassung von Themen. Er stimmt mit den Arbeitskreisleitungen Ziele und Aufgaben ab und bewertet die Ergebnisse. Er entlastet die Arbeitskreisleitungen in Bezug auf die Aufgabenerledigung am Jahresende auf Basis eines Berichts der Arbeitskreisleitungen. (5) Der Vorstand entscheidet mit zwei Dritteln der Mitglieder über die Einrichtung und Auflösung von Arbeitskreisen. Wünsche aus den Workshops nach Verzahnung und Abstimmung der Themen Konkretisierung der Vorstandsaufgaben (6) Der Vorstand vertritt den Gesundheitsbeirat nach außen durch den Vorsitzenden oder ein durch ihn im Einzelfall benanntes Mitglied des Vorstands. Der Vorstand legt die Themen für die Gesundheitskonferenzen fest. Die Mitgliederversammlung und die Arbeitskreise können dem Vorstand Themen vorschlagen. Konkretisierung der Vorstandsaufgaben noch 2 Vorstand Der Vorstandsvorsitzende ist der Referent für Gesundheit und Umwelt, die weiteren Mitglieder des Vorstands gehören nicht der Stadtverwaltung oder den städtischen Beteiligungsgesellschaften an. 4 Vorsitzende/r (neu) (1) Der/ die Referent/in des Referats für Gesundheit und Umwelt ist Vorsitzende/r des Gesundheitsbeirats. Die Vertretung erfolgt durch den/ die Stadtdirektor/in des RGU. (2) Der/ die Vorsitzende des Gesundheitsbeirats Gesicherter Infofluss zu den Stadträten Seite 3 von 10

4 3 Mitglieder, Mitgliederversammlung Die Mitglieder des Gesundheitsbeirats sind: AOK Bayern, Direktion München Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege München Ärztlicher Kreis- und Bezirksverband München Auslanderbeirat Bayerische Landesapothekerkammer Bayerische Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Bayerischer Hebammen Landesverband Behindertenbeirat Bezirk Oberbayern Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd Frauengleichstellungsstelle Gesundheitsladen Heilpraktikerverband Bayern Kassenärztliche Vereinigung Bayerns, Bezirksstelle München Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns Kliniken des Bezirks Oberbayern Kommunalunternehmen führt die Beschlüsse und Empfehlungen des Gesundheitsbeirats einer Behandlung und einer Entscheidung im Stadtrat zu. Einmal jährlich berichtet der/ die Vorsitzende über die bearbeiteten Themen und die Ergebnisse der Beratungen des Gesundheitsbeirats im Stadtrat. Jetzt 2 Mitglieder, Mitgliederversammlung (2) Die Mitglieder im Plenum des Gesundheitsbeirats sind Vertreterinnen und Vertreter gesundheitsrelevanter Organisationen und Einrichtungen. Mitgliederliste separat, ohne Stadtratsbeschluss ergänzbar Seite 4 von 10

5 Patientenorganisationen, durch das Selbsthilfezentrum vertreten Pflegeorganisationen, durch die Bayer.Arge Förderung Pflegeberufe vertreten Referat Gesundheit und Umwelt, Leitung Referat für Gesundheit und Umwelt, Öffentlicher Gesundheitsdienst Schulreferat Seniorenbeirat Sozialreferat Städtisches Klinikum München GmbH Verband der Privatkrankenanstalten e.v. Zahnärztlicher Bezirksverband München Die Arbeitskreise / PSAG werden je durch die Leiterin / den Leiter vertreten. Stadträtinnen und Stadtrate werden zu den Mitgliederversammlungen eingeladen. Sie bleiben ohne Stimmrecht. In die Liste mit aufgenommen (2) Zur Mitgliederversammlung werden die Mitglieder des Gesundheitsausschusses eingeladen. Die Mitgliederversammlung wird über die Themen und Ergebnisse der Arbeitskreise informiert und schlägt mit einfacher Mehrheit dem Vorstand relevante Themen zur Bearbeitung durch den Gesundheitsbeirat vor. entfällt Spezifizierung und Fachlichkeit: nicht alle Stadträte, sondern Mitglieder aus dem Gesundheitsausschuss Extra Nennung nicht notwendig. Stimmrecht haben Mitglieder; Stadträte sind keine Mitglieder Seite 5 von 10

6 (Ehemals 1, Ziele und Aufgaben, Abs.3, Satz 3 jetzt neu unter 2) (3) Die nicht der LHM angehörenden Mitglieder sollen die Ergebnisse der Beratungen des Gesundheitsbeirats in ihren Gremien bzw. Institutionen behandeln. Die Mitgliederversammlung entscheidet mit zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder über die Aufnahme weiterer Mitglieder, den Ausschluss von Mitgliedern, die Einrichtung und Auflösung von Arbeitskreisen. Mit einfacher Mehrheit entscheidet die Mitgliederversammlung über die Änderung der Geschäftsordnung. Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich. Sie findet mindestens einmal im Jahr statt. 4 Gesundheitskonferenzen Ein bis zweimal im Jahr wird eine Gesundheitskonferenz eingerichtet. Sie behandeln aktuelle gesundheitspolitische Themen. Gesundheitskonferenzen sind für die Fachöffentlichkeit bestimmt und sind öffentlich. (4) Die Mitgliederversammlung entscheidet mit zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder über die Aufnahme weiterer Mitglieder, den Ausschluss von Mitgliedern sowie über eine Empfehlung zu den im Vorstand vertretenen Institutionen und Einrichtungen. Vor einem Ausschluss sind die betreffenden Mitglieder von der Mitgliederversammlung zu hören. Siehe jetzt 7 Inkrafttreten, Abs.2 (5) Die Mitgliederversammlung ist grundsätzlich öffentlich, außer sie entscheidet für einzelne Themen anders. Sie findet mindestens einmal im Jahr statt. neu in 1 Ziele und Aufgaben, Abs. 2 (2) Mindestens einmal im Jahr soll eine Gesundheitskonferenz durchgeführt werden. Sie behandelt aktuelle gesundheitspolitische Themen. Gesundheitskonferenzen richten sich an die Fachöffentlichkeit und sind öffentlich. Stärkung der Mitgliederbasis Herstellung von Transparenz Seite 6 von 10

7 5 Arbeitskreise, Leitungen der Arbeitskreise Arbeitskreise sind themenbezogene Expertenforen. 5 Arbeitskreise (1) Arbeitskreise sind themenbezogene Expertenforen aus Mitgliedern des Gesundheitsbeirats. Auf Anregung der Arbeitskreisleitung können Nichtmitglieder mit dem Einverständnis des Vorsitzenden oder auf Vorschlag des Vorstands zu seiner Arbeit beratend hinzugezogen werden. Motivation der mitarbeitenden Einrichtungen und Institutionen zur Mitgliedschaft im Gesundheitsbeirat (2) Zur Bearbeitung von unterjährig beauftragten Themen aus dem Stadtrat lässt jeder Arbeitskreis Kapazitäten unverplant. Die Arbeitskreise bearbeiten von ihnen selbst vorgeschlagene Aufgaben und Themen, die nach einvernehmlicher Abstimmung über die Geschäftsführung mit dem Vorstand in die Jahresplanung eingehen. Verzahnung von Themen, Infofluss und Abstimmung Sie definieren mindestens jährlich ihre Ziele und stimmen sie einvernehmlich mit dem Vorstand ab. Sie haben Steuerungsfunktion in ihrem Fachgebiet. (3) Die Arbeitskreise arbeiten in eigener fachlicher Verantwortung und vertreten ihre Arbeitsergebnisse gegenüber dem Vorstand. Klärung der Verantwortlichkeiten Die Arbeitskreise sind nicht öffentlich, außer die Arbeitskreisleitungen entscheiden für einzelne Sitzungen anders. (4) Die Arbeitskreise sind öffentlich, außer die Arbeitskreisleitungen entscheiden für einzelne Themen anders. (5) Stadträtinnen und Stadträten steht die Mitarbeit in den Arbeitskreisen jederzeit offen. Transparenz Infofluss, Transparenz Seite 7 von 10

8 Die Leitungen der Arbeitskreise sind Beschäftigte des Referates für Gesundheit und Umwelt. Die Leitungen der Arbeitskreise treffen sich mindestens 4- Mal jährlich, davon einmal mit dem Vorstand. Anliegen der Arbeitskreise werden darüber hinaus durch die Geschäftsführung an den Vorstand herangetragen. (6) Die Arbeitskreise werden von Beschäftigten des Referates für Gesundheit und Umwelt geleitet. Die Leitungen der Arbeitskreise treffen sich mindestens 4- mal jährlich, davon einmal mit dem Vorstand. Die Geschäftsführung nimmt in der Regel an den Treffen der Arbeitskreisleitungen teil. Sie kann jederzeit an den Sitzungen der Arbeitskreise teilnehmen. Infofluss, Transparenz 6 Geschäftsführung 6 Geschäftsführung Die Geschäftsführung des Gesundheitsbeirats obliegt dem Referat für Gesundheit und Umwelt. Sie ist dem Gesundheitsbeirat und seinen Organen verpflichtet. Die Kosten für den Gesundheitsbeirat trägt das Referat für Gesundheit und Umwelt. (1) Der/ die Geschäftsführer/in ist dienst- und fachaufsichtlich der Leitung des Referats für Umwelt und Gesundheit unterstellt. Sie ist dem Gesundheitsbeirat und seinen Organen entsprechend dieser Geschäftsordnung verpflichtet. Spezifizierung und Festlegung der Vorgaben (2) Der/die Geschäftsführer/in - bereitet die Themenabstimmungen zwischen den Arbeitskreisen und mit dem Vorstand vor, - achtet auf die Einhaltung der Jahresprogramme, - steuert und unterstützt den gesamten Prozess der Themen- und Aufgabenbearbeitung von der Beauftragung bis zum Endergebnis, - bringt Anliegen aus den Arbeitskreisen in den Vorstand ein, - weist die unterjährig an den Vorstand herangetragenen Stadtratsanliegen in Abstimmung mit dem Vorstand den geeigneten Arbeitskreisen zu, - nimmt die Ergebnisse der Arbeitskreise entgegen Konkretisierung der Aufgaben einer Geschäftsführung Koordination in Absprache mit dem Vorstand Verbesserung der Steuerung Seite 8 von 10

9 und bereitet sie zur Diskussion und Abstimmung im Vorstand vor, - bereitet die Vorstandssitzungen vor, führt sie organisatorisch durch und leistet die erforderlichen Nachbereitungen, - bereitet die Mitgliederversammlungen und Gesundheitskonferenzen in Abstimmung mit dem Vorstand vor, führt sie organisatorisch durch und leistet die erforderlichen Nachbereitungen, - informiert die Mitglieder über relevante Beschlüsse des Stadtrats, - ist für die Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung mit dem Vorsitzenden verantwortlich. (3) Über die Auftrags-, Ziel- und Themenabstimmung stellt der/ die Geschäftsführer/in eine sachgerechte, zielführende, effiziente und ressourcenschonende Arbeit des Gesundheitsbeirats sicher. (4) Der/ die Geschäftsführer/in bereitet die Budgetplanung für das Folgejahr vor und stimmt sie mit dem Vorsitzenden ab. Die Kosten für den Gesundheitsbeirat trägt das Referat für Gesundheit und Umwelt. 7 Inkrafttreten Diese Geschäftsordnung tritt am in Kraft. Die Geschäftsordnung ersetzt die Satzung für den Gesundheitsbeirat der Landeshauptstadt München vom 21. September 1989, in der in der Fassung 7 Inkrafttreten (1) Diese Geschäftsordnung tritt am in Kraft. Die Geschäftsordnung ersetzt die Satzung für den Gesundheitsbeirat der Landeshauptstadt München vom 21. September 1989, in der Fassung der Geschäfts- Entsprechend der Abstimmung im Plenum Seite 9 von 10

10 Geschäftsordnung vom ordnung vom (2) Mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder empfiehlt die Mitgliederversammlung nach Beratung im Vorstand Änderungen der Geschäftsordnung, die der/ die Vorsitzende dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen hat. Regularien für GO-Änderungen festgelegt (3) Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung müssen in der Einladung zur Mitgliederversammlung angezeigt werden. Stand: Seite 10 von 10

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