Studienordnung für den Master-Studiengang Europäische Kulturgeschichte an der Universität Augsburg vom 6. Dezember 2006

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1 Studienordnung für den Master-Studiengang Europäische Kulturgeschichte an der Universität Augsburg vom 6. Dezember 2006 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 58 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) in der Fassung vom 23.Mai 2006 erlässt die Universität Augsburg folgende Studienordnung: Inhaltsübersicht I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich 2 Regelstudienzeit, Studienbeginn 3 Studienvoraussetzungen 4 Berufliche Tätigkeitsfelder 5 Inhalte und Ziele des Studiengangs II. Studieninhalte und aufbau 6 Aufbau des Studiums 7 Leistungspunkte; Leistungsnachweise, Noten III. Durchführung des Studiums 8 Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis 9 Studienberatung IV. Schlussbestimmung 10 Inkrafttreten 1

2 Vorbemerkung zum Sprachgebrauch Die in dieser Studienordnung verwendeten männlichen Personen- und Funktionsbezeichnungen schließen beide Geschlechter ein. I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich Die vorliegende Studienordnung beschreibt unter Berücksichtigung der derzeit gültigen Fassung der Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Europäische Kulturgeschichte an der Universität Augsburg (POMastEK) Ziele, Inhalte und Aufbau dieses Studiengangs. 2 Regelstudienzeit, Studienbeginn (1) Das Studium einschließlich der Anfertigung der Masterarbeit soll in der Regel nach drei Semestern abgeschlossen werden. (2) Ein Studienbeginn ist sowohl im Wintersemester wie im Sommersemester möglich. 3 Studienvoraussetzungen (1) Die Studienvoraussetzungen sind in 10 Abs.1 POMastEK geregelt. (2) Die für die Aufnahme des Studiengangs erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse sind in 2 Abs. 2 der Anlage zu 10 Abs. 1 POMastEK geregelt. 4 Berufliche Tätigkeitsfelder (1) 1 Der Studiengang versteht sich als interdisziplinär ausgerichtet und forschungsorientiert. 2 Auf der Grundlage seines theoretischen und historischen Profils bietet der Grad eines Master of Arts (M.A.) in Europäischer Kulturgeschichte gute Voraussetzungen für eine Tätigkeit im wissenschaftlichen Bereich und eröffnet zudem berufliche Perspektiven für eine Vielzahl von Aufgaben in Journalismus und Medien, Kulturmanagement, Museums- und Ausstellungswesen, Verlag, Öffentlichkeitsarbeit, Werbung, Kulturtourismus oder Internationalen Organisationen. 2

3 5 Inhalte und Ziele des Studiengangs (1) (2) 1 Europäische Kulturgeschichte an der Universität Augsburg orientiert sich an einem zeitgemäß weiten Kulturbegriff. 2 Kultur umfasst demzufolge die Gesamtheit aller Vorstellungen, Wertauffassungen, Erfahrungen, Emotionen und Erwartungen, auf deren Grundlage Individuen und Gruppen mittels bestimmter Formen, Methoden und Praktiken ihre Gegenwart, Vergangenheit und Zukunft wahrnehmen, deuten und gestalten. 3 Sie richtet den Fokus auf jene Prozesse und Strukturen, welche die historische Gestalt Europas, insbesondere Zentral-, Süd- und Westeuropas, seit der Antike geprägt haben und noch prägen, ohne den außereuropäischen Raum, sofern er für das europäische Selbstverständnis von Bedeutung war, auszublenden. 1 Der Studiengang vermittelt theoretische und methodische Grundlagen kulturwissenschaftlicher Forschung, indem er ausgewählte Ansätze zum Kulturbegriff und zur Kulturtheorie reflektiert und in den Methoden der Text-, Bild-, und Objektanalyse schult. 2 Der Studiengang akzentuiert eine historische Perspektive, indem er in die Geschichte der europäischen Kultur einführt. 3 Im Zentrum stehen dabei Institutionen und Medien kulturellen Handelns, unterschiedliche Formen politischer, ökonomischer, sozialer und ästhetischer Kommunikation sowie Interaktions- und Transferprozesse zwischen Eliten und Popularkultur, zwischen verschiedenen europäischen Kulturräumen und zwischen Europa und außereuropäischen Kulturen. (3) Wesentliche Ziele des Studiums sind: - die Beherrschung theoretischer und methodischer Grundlagen der historischen Kulturanalyse und in diesem Zusammenhang insbesondere die Fähigkeit zur Vernetzung unterschiedlicher Fachperspektiven - der Erwerb einer historisch fundierten Europakompetenz - die vertiefende Fortentwicklung und Ausdifferenzierung von Schlüsselqualifikationen wie der Fähigkeit, Problemstellungen methodisch zu erfassen und gleichermaßen adäquat und effizient einer Lösung zuzuführen, Projekte autonom zu entwickeln und erfolgreich abzuschließen oder die Ergebnisse eigener Arbeit überzeugend zu präsentieren und über sprachliche und kulturelle Grenzen hinweg zu kommunizieren. II. Studienaufbau 6 Aufbau des Studiums (1) Das Studium gliedert sich in zwei Semester, in denen Studien- und Prüfungsmodule absolviert werden, und ein drittes, in dem die Masterarbeit anzufertigen ist. 2 Im Verlauf des dreisemestrigen Master-Studiums sind Leistungen im Umfang von 90 Leistungspunkten zu erbringen. (2) 1 Das Studium umfasst Studien- und Prüfungsmodule im Kernbereich und in den Vertiefungsbereichen sowie ein Wahlmodul. 2 Zum obligatorischen Kernbereich gehören das Studienangebot des Fachs Europäische Kulturgeschichte sowie von den beteiligten Dozenten gemeinsam angebotene Gemeinschaftsvorlesungen und -kolloquien. 3 Aus den insgesamt drei Vertiefungsbereichen nach Abs. 3 sind zwei Vertiefungsbereiche zu wählen. 4 Bestandteil des Studiums bildet ferner das Wahlmodul nach Abs. 5. 3

4 (3) (4) (5) 1 Den Kernbereich des Studiengangs bildet das Fach Europäische Kulturgeschichte. 2 Zum Vertiefungsbereich A gehören die historischen Teilbereiche Alte Geschichte, Mittelalterliche Geschichte, Geschichte der Frühen Neuzeit, Neuere und Neueste Geschichte, Bayerische und Schwäbische Landesgeschichte sowie Didaktik der Geschichte. 3 Zum Vertiefungsbereich B gehören die philologischen Teilbereiche Deutsche Sprache und Literatur des Mittelalters, Neuere deutsche Literaturwissenschaft, Vergleichende Literaturwissenschaft, Englische Literaturwissenschaft, Amerikanistik, Romanische Literaturwissenschaft sowie Klassische Philologie. 4 Zum Vertiefungsbereich C gehören die Teilbereiche Kunstgeschichte, Klassische Archäologie sowie Volkskunde. 1 Der Kernbereich und die Vertiefungsbereiche sind modular strukturiert. 2 Die Studien- und Prüfungsmodule enthalten sowohl Pflicht- als auch Wahlpflichtveranstaltungen und orientieren sich inhaltlich an einem nach jeweils sechs Semestern sich ändernden Rahmenthema. 3 Das Rahmenthema und die zu absolvierenden Studien- und Prüfungsmodule sind dem Kommentierten Vorlesungsverzeichnis zu entnehmen. 1 Im Rahmen des Wahlmoduls können sowohl Vorlesungen, Hauptseminare, Kolloquien oder Übungen aus dem Lehrveranstaltungsangebot der drei Vertiefungsbereiche und weitere Angebote frei gewählt als auch Praktika besucht werden. 2 Die Praktika haben an wissenschaftlichen und wissenschaftsnahen Institutionen zu erfolgen. 3 Der Nachweis über ein Praktikum wird durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers erbracht, bei dem das Praktikum stattgefunden hat. (6) Aus nachfolgender Übersicht ist zu entnehmen, welche Lehrveranstaltungen bzw. Module im Kernbereich, in den beiden Vertiefungsbereichen und im Wahlmodul einzubringen sind, welchen Umfang in Semesterwochenstunden (SWS) sie haben, wie viele Leistungspunkte (LP) für sie vergeben werden und wie sie im Studienverlauf sinnvoll aufeinander folgen. A Kernbereich S Veranstaltung SWS LP 1 V Gemeinschaftsvorlesung I 2 2 HS thematisch V Gemeinschaftsvorlesung II 2 2 HS thematisch 2 8 K Gemeinschaftskolloquium 2 8 Gesamt 28 B Vertiefungsbereiche S Veranstaltung SWS LP 1 HS thematisch (Vertiefungsbereich A, B oder 2 8 C) Ü Bibliotheksübung HS thematisch (Vertiefungsbereich A, B oder C) (der im zweiten Semester gewählte Vertiefungsbereich darf mit demjenigen des ersten Semesters nicht identisch sein) 2 8 Gesamt 20 4

5 C Wahlmodul S Veranstaltung SWS LP Vorlesungen, Hauptseminare, Kolloquien, Praktika, Übungen je nach Veranstaltung Gesamt 12 je nach Veranstaltung 7 Leistungspunkte, Leistungsnachweise, Noten (1) Die Vergabe von Leistungspunkten (LP) folgt den diesbezüglichen Richtlinien der Philologisch- Historischen Fakultät, wobei sich die Bewertung der erbrachten Leistungen an den Vorgaben des ECTS (European Credit Transfer System) orientiert. (2) Die zu absolvierenden Studien- und Prüfungsmodule werden entsprechend der in der jeweiligen Lehrveranstaltung erbrachten Leistungen und der damit verbundenen Arbeitsbelastung wie folgt bewertet: - Vorlesung: 2-4 LP - Hauptseminar: maximal 8 LP - Kolloquium: 4-8 LP - Übung: 2-4 LP - Praktikum: 4-8 LP - Masterarbeit: 30 LP (3) (4) 1 Als Leistungsnachweise gelten kontrollierte regelmäßige Teilnahme, Klausuren, mündliche Prüfungen, Referate, schriftliche Präsentationen und Berichte oder Hausarbeiten. 2 Die Form des Nachweises wird zu Beginn der Veranstaltung vom Lehrenden bekannt gegeben. 1 Die in den Prüfungsmodulen des Kernbereichs sowie der Vertiefungsbereiche erreichten Noten führen zu einer Vornote, welche einen Bestandteil der Gesamtnote der Master-Prüfung bildet. 2 Die für die Bildung der Vornote herangezogenen Noten und der Berechnungsmodus für die Vornote sind in 16 Abs. 3 POMastEK 655 festgelegt. III. Durchführung des Studiums 8 Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis Die Philologisch-Historische Fakultät gibt für jedes Semester ein kommentiertes Vorlesungsverzeichnis heraus, welches, nach Fachsemestern gegliedert, Empfehlungen für den Studienverlauf gibt und Angaben folgender Art macht: - Rahmenthema - Themen der angebotenen Studien- und Prüfungsmodule - Zahl der Semesterwochenstunden - gegebenenfalls Angaben zu den vorgesehenen Leistungskontrollen - gegebenenfalls Angaben über beschränkte Teilnehmerzahlen. 5

6 9 Studienberatung 1 Die Studienberatung wird in der Verantwortung der Hochschullehrer des Kernbereichs sowie der Vertiefungsbereiche gemäß 6 Abs. 3 dieser Studienordnung durchgeführt. 2 Der Student sollte eine Studienberatung insbesondere in folgenden Fällen in Anspruch nehmen: - zu Beginn des Studiums - nach nichtbestandenen Prüfungen - im Fall eines Wechsels von Studienfach bzw. Studiengang oder Hochschule. IV. Schlussbestimmung 10 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2005 in Kraft. 6

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