1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer
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- Götz Kruse
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1 Studienordnung des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften und Philosophie der Philipps-Universität Marburg für den Studiengang Philosophie im Haupt- und Nebenfach mit dem Abschluss Magistra/Magister Artium (M.A.) vom Vom Fachbereichsrat des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften und Philosophie der Philipps-Universität Marburg gem. 50 Abs. 1 Nr. 1 HHG in der Fassung vom 31. Juli 2000 (GVBl. I S. 374) am in 2. Lesung beschlossen. Diese Studienordnung gilt in Verbindung mit der gemeinsamen Ordnung für die Magisterprüfung vom (St.Anz. 6/2001, S. 522ff.) bis zur Veröffentlichung der vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst genehmigten Fassung. Inhaltsverzeichnis: 1 Geltungsbereich 2 Studiendauer 3 Studienbeginn 4 Studienvoraussetzungen 5 Ziel und Inhalt des Studiums 6 Umfang und Aufbau des Studiums im Hauptfach 7 Umfang und Aufbau des Studiums im Nebenfach 8 Leistungsnachweise 9 Zwischenprüfung 10 Studienfachberatung 11 Übergangsregelung 12 Inkrafttreten 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der gemeinsamen Ordnung für die Magisterprüfung der Fachbereiche Gesellschaftswissenschaften und Philosophie, Evangelische Theologie, Geschichte und Kulturwissenschaften, Germanistik und Kunstwissenschaften, Fremdsprachliche Philologien sowie Geographie der Philipps- Universität Marburg vom 15. November 2000 (St.Anz. 6/2001, S. 522ff) Ziel, Inhalt, Aufbau und Gliederung des Studiums im Hauptfach und im Nebenfach Philosophie mit dem Abschluß Magistra/Magister Artium (M.A.). 2 Studiendauer Der Fachbereich Gesellschaftswissenschaften und Philosophie stellt mit dieser Studienordnung sicher, daß Studierende, die über die Kenntnisse gemäß 4 verfügen, in acht
2 2 Semestern das Lehrangebot erhalten, um sich zur Magisterprüfung melden zu können. Die Regelstudienzeit erstreckt sich auf viereinhalb Jahre. 3 Studienbeginn Das Studium kann sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester aufgenommen werden. 4 Studienvoraussetzungen Das Studium der Philosophie erfordert ausreichende Kenntnisse in zwei Fremdsprachen, darunter Latein, die zur Erarbeitung entsprechender Fachliteratur befähigen. Der Nachweis dieser Sprachkenntnisse ist entweder durch das Abiturzeugnis oder das Bestehen der Ergänzungsprüfung nach der Verordnung über die Ergänzungsprüfung im Lateinischen und Griechischen vom 3. Mai 1998 (ABl.. S. 394) oder eine förmliche universitätsinterne Prüfung zu erbringen. Die Sprachkenntnisse sollen bei Studienbeginn vorhanden sein oder in den ersten Semestern, spätestens bis zur Zwischenprüfung nachgewiesen werden. 5 Ziel und Inhalt des Studiums (1) Das Studium der Philosophie im Magister-Hauptfach vermittelt fachwissenschaftliche Kenntnisse, sich in der historischen und systematischen Vielfalt philosophischer Probleme und deren Lösungsversuchen zu orientieren, und Fähigkeiten, überlieferte und zeitgenössische Theorien zu interpretieren und selbständig nach überprüfbaren Kriterien zu beurteilen. (2) Das Studium der Philosophie im Magister-Nebenfach vermittelt Grundlagenkenntnisse des Faches und Fähigkeiten, philosophische Fragestellungen und Arbeitsmethoden mit denen des jeweiligen Hauptfachs zu verbinden. (3) Das Studium des Magister-Haupt- und -Nebenfachs Philosophie erstreckt sich auf A. Geschichte der Philosophie 1. Antike 2. Mittelalter 3. Neuzeit 4. Gegenwart B. Systematische Philosophie 1. Theoretische Philosophie (z.b. Erkenntnis- und Wissenschaftstheorie, Sprachphilosophie, Ästhetik) 2. Praktische Philosophie (z.b. Rechts- und Staatsphilosophie, Ethik, Philosophische Anthropologie) 6 Umfang und Aufbau des Studiums im Hauptfach (1) Das Studium des Magister-Hauptfachs Philosophie gliedert sich in das Grundstudium von 34 Semesterwochenstunden (SWS) und das Hauptstudium von 34 SWS. Zu diesem Stunden-
3 3 aufwand, der den Bereich der für den erfolgreichen Abschluß notwendigen Lehrveranstaltungen im Pflicht- und Wahlpflichtbereich umfaßt, kommen - verteilt über Grundund Hauptstudium - noch 8 SWS an Lehrveranstaltungen nach freier Wahl hinzu. (2) Das Grundstudium des Magister-Hauptfachs setzt sich aus Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen zusammen. Die Pflichtveranstaltungen sind: - Einführung in das Studium der Philosophie (4 SWS) - Einführung in die Logik (4 SWS) - ein Proseminar aus A. Geschichte der Philosophie ( 2 SWS) - ein Proseminar und ein Seminar aus B. Systematische Philosophie (4 SWS) Die Wahlpflichtveranstaltungen im Umfang von 20 SWS erstrecken sich auf die Gebiete A und B. Hinzu kommen Veranstaltungen nach freier Wahl im Umfang von 4 SWS. (3) Das Hauptstudium des Magister-Hauptfachs umfaßt Wahlpflichtveranstaltungen im Umfang von 34 SWS, davon mindestens jeweils 2 SWS aus den Gebieten A.1, A.3 und B. Hinzu kommen Veranstaltungen nach freier Wahl im Umfang von 4 SWS. Die Teilnahme an Veranstaltungen des Hauptstudiums beginnt frühestens in dem Semester, in dem das Grundstudium abgeschlossen wird. 7 Umfang und Aufbau des Studiums im Nebenfach (1) Das Studium des Magister-Nebenfachs Philosophie gliedert sich in das Grundstudium von 18 Semesterwochenstunden (SWS) und das Hauptstudium von 16 SWS. Zu diesem Stundenaufwand, der den Bereich der für den erfolgreichen Abschluß notwendigen Lehrveranstaltungen im Pflicht- und Wahlpflichtbereich umfaßt, kommen - verteilt über Grundund Hauptstudium - noch 4 SWS an Lehrveranstaltungen nach freier Wahl hinzu. (2) Das Grundstudium des Magister-Nebenfachs setzt sich aus Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen zusammen. Die Pflichtveranstaltungen sind: - eine Vorlesung oder ein Proseminar zur Einführung in das Studium der Philosophie (4 SWS) - ein Seminar aus A. Geschichte der Philosophie (2 SWS) Die Wahlpflichtveranstaltungen im Umfang von 12 SWS erstrecken sich auf die Gebiete A und B. Hinzu kommen Veranstaltungen nach freier Wahl im Umfang von 2 SWS. (3) Das Hauptstudium des Magister-Nebenfachs umfaßt Wahlpflichtveranstaltungen im Umfang von 16 SWS, davon mindestens 2 SWS aus dem Gebiet B. Hinzu kommen Veranstaltungen nach freier Wahl im Umfang von 2 SWS. Die Teilnahme an Veranstaltungen des Hauptstudiums beginnt frühestens in dem Semester, in dem das Grundstudium abgeschlossen wird. 8 Leistungsnachweise (1) Im Grundstudium des Magister-Hauptfachs sind vier Leistungsnachweise mit Erfolg zu erwerben, davon einer in einer Vorlesung "Einführung in die Logik" mit Tutorium, je einer in einem Proseminar zur Geschichte der Philosophie und zur Systematischen Philosophie und
4 4 einer in einem Seminar zur Systematischen Philosophie. Dieser setzt erfolgreiche Mitarbeit in einem Proseminar zur Einführung in die Philosophie voraus. (2) Im Hauptstudium des Magister-Hauptfachs sind drei Leistungsnachweise mit Erfolg zu erwerben, davon je einer in einem Seminar zur Philosophie der Neuzeit, der Antike und zur Systematischen Philosophie. Einer der Leistungsnachweise erfordert zusätzlich eine selbständig angefertigte schriftliche Hausarbeit zu einem Thema nach eigener Wahl in einem Umfang von höchstens 25 Seiten. Leistungsnachweise des Hauptstudiums können frühestens ab dem Semester erbracht werden, in dem die Zwischenprüfung im Magister-Hauptfach Philosophie abgelegt wird. (3) Im Grundstudium des Magister-Nebenfachs sind zwei Leistungsnachweise mit Erfolg zu erwerben, davon einer in einem Proseminar oder in einer Vorlesung "Einführung in das Studium der Philosophie" mit Tutorium und einer in einem Seminar zur Geschichte der Philosophie. (4) Im Hauptstudium des Magister-Nebenfachs ist ein Leistungsnachweis aus einem Seminar zur Systematischen Philosophie mit Erfolg zu erwerben; dieser Leistungsnachweis erfordert zusätzlich eine selbständig angefertigte schriftliche Hausarbeit zu einem Thema nach eigener Wahl in einem Umfang von höchstens 25 Seiten. (5) Leistungsnachweise werden ausgestellt für die regelmäßige Mitarbeit in einer Lehrveranstaltung und die Anfertigung einer schriftlichen Arbeit. Diese ist in der Regel die schriftliche Fassung eines mündlichen Vortrags (Referat) oder eine schriftliche Auseinandersetzung mit einem Thema aus dem Zusammenhang der Lehrveranstaltung (Seminararbeit) oder eine Klausur. (6) Die Leiterin bzw. der Leiter einer Lehrveranstaltung legt zu deren Beginn fest, in welcher dieser Formen ein Leistungsnachweis erbracht werden kann. 9 Zwischenprüfung (1) Die Zwischenprüfung im Magister-Hauptfach setzt die Teilnahme an den in 6 Abs. 2 genannten Lehrveranstaltungen (dokumentiert im Studienbegleiter für das Grundstudium des Magister-Hauptfachs Philosophie) und den Nachweis der in 8 Abs. 1 genannten Studienleistungen voraus. Sie besteht aus einer studienbegleitenden Prüfungsarbeit und einer mündlichen Prüfung von 30 Minuten Dauer. (2) Die Zwischenprüfung im Magister-Nebenfach setzt die Teilnahme an den in 7 Abs. 2 genannten Lehrveranstaltungen und den Nachweis der in 8 Abs. 3 genannten Studienleistungen voraus. Sie besteht aus einer mündlichen Prüfung von 30 Minuten Dauer. 10 Studienfachberatung (1) Für die individuelle Studienfachberatung stehen die am Lehrangebot im Fach Philosophie beteiligten Lehrenden zur Verfügung. Sie sollen insbesondere in Anspruch genommen werden, wenn die Studierenden Studienabschnitte planen, Schwerpunkte setzen und Kombinationen wählen wollen.
5 5 (2) Über das Lehrangebot im Fach Philosophie informiert jedes Semester ein kommentiertes Vorlesungsverzeichnis. 11 Übergangsregelung Die Studienordnung ist für alle Studierenden verbindlich, die ihr Studium nach Inkrafttreten der Magisterprüfungsordnung gem. 1 beginnen. Die vor diesem Zeitpunkt immatrikulierten Studierenden können ihr Studium nach den bisher geltenden Regelungen abschließen, sofern sie gem. 30 Abs. 2 Magisterprüfungsordnung nach der bisherigen Magisterprüfungsordnung geprüft werden wollen. 12 Inkrafttreten Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft. Marburg, den
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