Studienordnung der Mittel- und Neulateinischen Philologie im Haupt- und Nebenfach mit dem Abschluss Magister
|
|
- Guido Brinkerhoff
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Blatt: 1 Studienordnung (Satzung) der Philosophischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Mittel- und Neulateinischen Philologie vom 26. November 1999 (Veröffentlichung NBl. MBWFK. Schl.-H. vom 23. März 2000, S.223) Satzung aufgehoben durch Satzung der Philosophischen Fakultät vom 6. Dezember 2007 (NBl. MWV. Schl.-H. S. 112) Aufgrund des 84 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen und Klinika im Lande Schleswig- Holstein (Hochschulgesetz - HSG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. April 1995 (GVOBl. Schl.-H. S. 166), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Juni 1999 (GVOBl. Schl.-H. S. 139), wird nach Beschlussfassung durch den Fakultätskonvent der Philosophischen Fakultät vom 14. Juli 1999 die folgende Satzung erlassen: I. Einleitung Für die fachliche Beratung der Studierenden stehen die durch Anschlag im Institut für Klassische Altertumskunde bekannt gegebenen Studienberater zur Verfügung. Die Inanspruchnahme der Studienberatung wird den Studierenden dringend empfohlen. Dies gilt insbesondere für Studienanfänger und bei Wechsel des Studienortes oder des Studienfaches. Den Studierenden wird die Inanspruchnahme der Berufsberatung des Arbeitsamtes Kiel für Studierende an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel empfohlen. Dies gilt insbesondere bei Studienfachwechsel und Studienabbruch. II. Allgemeines 1 Gliederung und Abschluss des Studiums (1) Das Studium des Faches Mittel- und Neulateinische Philologie gliedert sich in das Grundstudium und das Hauptstudium. (2) Der Abschluss des Grundstudiums erfolgt durch die Zwischenprüfung. (3) Der Abschluss des Hauptstudiums erfolgt durch die Magisterprüfung.
2 Blatt: 2 2 Studienplan Über Gegenstand, Art und Umfang der während des Studiums zu besuchenden Lehrveranstaltungen gibt der dieser Studienordnung als Anlage beigefügte Studienplan Auskunft; er ist nicht Bestandteil dieser Satzung. Der Studienplan wird durch Aushang an geeigneter Stelle bekannt gegeben. Er wird von den Fachvertreterinnen oder Fachvertretern auf der Grundlage der Studienordnung erstellt. 3 Studiengespräch Studierende, die sich bis zum Ende des fünften Semesters nach Beginn des Studiums nicht zur Zwischenprüfung oder bis zum Ende des fünften Semesters nach Ablegung der Zwischenprüfung nicht zur Magisterprüfung gemeldet haben, können von der oder von dem Vorsitzenden des Studienausschusses zu einem Studiengespräch eingeladen werden. In dem Gespräch sollen die Gründe der Studienverzögerung erörtert und Hinweise für den weiteren Studienverlauf gegeben werden. 4 Teilnahme- und Leistungsnachweise (1) Durch einen Teilnahmenachweis wird die regelmäßige und aktive Teilnahme an einer Lehrveranstaltung bescheinigt. Die Teilnahme ist regelmäßig, wenn die oder der Studierende der Lehrveranstaltung in der Regel nicht häufiger als zweimal fernbleibt. Die aktive Teilnahme wird insbesondere durch folgende Leistungen nachgewiesen: mündliche Beteiligung, Erstellung von Protokollen, Literaturberichten, Übungsaufgaben und Aufgaben zur Unterrichtsvorbereitung und Unterrichtsnachbereitung. (2) Durch einen Leistungsnachweis wird die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung bescheinigt. Leistungsnachweise sind zu benoten. Sie können durch folgende Studienleistungen erlangt werden: Klausuren, Hausarbeiten und Referate. (3) Die für den einzelnen Leistungsnachweis erforderlichen fachlichen Kenntnisse bestimmt die Leiterin oder der Leiter der jeweiligen Lehrveranstaltung. Sie werden dem Studierenden in geeigneter Form rechtzeitig bekannt gegeben. Dabei ist auch die Möglichkeit der Wiederholung zu regeln, die, soweit nicht die Art der Studienleistung dem entgegensteht, grundsätzlich gegeben werden soll. (4) Prüfungen zum Erwerb von Leistungsnachweisen erstrecken sich im Regelfall auf die in der entsprechenden Lehrveranstaltung vermittelten Lehrinhalte und praktischen Fertigkeiten. Bei Prü-
3 Blatt: 3 fungen wird jedoch vorausgesetzt, dass der Studierende den für diese Lehrveranstaltung relevanten Stoff des bisherigen Studiums beherrscht. (5) Wird der Leistungsnachweis aufgrund mehrerer Studienleistungen erlangt, so muss im Falle einer Wiederholung nach Absatz 3 nur der Teil wiederholt werden, in dem keine ausreichende Leistung erbracht wurde. 5 Wiederholung von Pflichtlehrveranstaltungen Pflichtlehrveranstaltungen, für die ein Teilnahme- oder Leistungsnachweis nicht erbracht wurde, können wiederholt werden. Eine zwei- oder mehrmalige Wiederholung kann von der Erfüllung von Auflagen abhängig gemacht werden. 6 Auslandsstudium Studienaufenthalte im Ausland sollten in der Regel erst nach der bestandenen Zwischenprüfung und nach Rücksprache mit einer Hochschullehrerin oder einem Hochschullehrer erfolgen. III. Grundstudium 7 Studienziel (1) Durch das Grundstudium sollen die Studierenden das Grundwissen und die methodischen Kenntnisse zu den folgenden Aspekten der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Latinität erwerben: Sprache, Literatur, Rhetorik, Poetik sowie Produktions-, Rezeptions- und Überlieferungsbedingungen. (2) Ein ordnungsgemäßes Grundstudium erfordert in der Regel die Teilnahme an insgesamt 35 Semesterwochenstunden im Hauptfach und 20 Semesterwochenstunden im Nebenfach. 8 Pflichtlehrveranstaltungen und Wahlpflichtlehrveranstaltungen (1) Im Hauptfach müssen die folgenden Pflichtlehrveranstaltungen belegt und mit Leistungs- bzw. Teilnahmenachweis abgeschlossen werden: 1. eine Einführung in das Studium der Mittel- und Neulateinischen Philologie (2 SWS; Teilnahmenachweis);
4 Blatt: 4 2. drei Proseminare der Mittel- und Neulateinischen Philologie; eines dieser drei kann auch ein Lateinisches Proseminar sein (6 SWS; 3 Leistungsnachweise); 3. eine Mittel- und Neulateinische Übung (2 SWS; Teilnahmenachweis); 4. Lateinische Stilübungen I (3 SWS; Teilnahmenachweis); 5. ein Proseminar eines anderen mediävistischen Faches bzw. einer Fachrichtung (2 SWS; Leistungsnachweis). (2) Im Nebenfach müssen die folgenden Pflichtlehrveranstaltungen belegt und mit Leistungs- bzw. Teilnahmenachweis abgeschlossen werden: 1. eine Einführung in das Studium der Mittel- und Neulateinischen Philologie (2 SWS; Teilnahmenachweis); 2. zwei Proseminare der Mittel- und Neulateinischen Philologie (4 SWS; 2 Leistungsnachweise); 3. ein Proseminar eines anderen mediävistischen Faches bzw. einer Fachrichtung oder ein Lateinisches Proseminar (2 SWS; Teilnahmenachweis). (3) Darüber hinaus müssen Wahlpflichtlehrveranstaltungen (Vorlesungen, Übungen, Lektürekurse oder Kolloquien) im Umfang von insgesamt 20 Semesterwochenstunden im Hauptfach und 12 Semesterwochenstunden im Nebenfach belegt werden. Hierbei können Lehrveranstaltungen benachbarter Fächer bzw. Fachrichtungen (Latinistik, Germanistik, Romanistik, Anglistik, Geschichte, Philosophie, Theologie u.a.) im Umfang von insgesamt 6 Semesterwochenstunden im Hauptfach und 4 Semesterwochenstunden im Nebenfach angerechnet werden, sofern die Themen dieser Veranstaltungen inhaltliche oder methodische Bezüge zur Mittel- und Neulateinischen Philologie aufweisen. IV. Hauptstudium 9 Studienziel (1) Durch das Hauptstudium sollen die Studierenden anhand ausgewählter Themen mit dem aktuellen Forschungsstand des Faches vertraut gemacht werden; zugleich sollen die Studierenden lernen, die gewonnenen Erkenntnisse und erlernten Methoden selbständig anzuwenden. (2) Ein ordnungsgemäßes Hauptstudium erfordert in der Regel die Teilnahme an insgesamt 36 Semesterwochenstunden im Hauptfach und 16 Semesterwochenstunden im Nebenfach. 10
5 Blatt: 5 Pflichtlehrveranstaltungen und Wahlpflichtlehrveranstaltungen (1) Im Hauptfach müssen die folgenden Pflichtlehrveranstaltungen belegt und mit Leistungs- bzw. Teilnahmenachweis abgeschlossen werden: 1. drei Hauptseminare der Mittel- und Neulateinischen Philologie (6 SWS; 3 Leistungsnachweise); 2. zwei Lehrveranstaltungen anderer mediävistischer Fächer bzw. Fachrichtungen oder des Faches Lateinische Philologie (4 SWS; 1 Leistungs- und 1 Teilnahmenachweis). (2) Im Nebenfach müssen die folgenden Pflichtlehrveranstaltungen belegt und mit Leistungs- bzw. Teilnahmenachweis abgeschlossen werden: 1. zwei Hauptseminare der Mittel- und Neulateinischen Philologie (4 SWS; 2 Leistungsnachweise); 2. eine Lehrveranstaltung eines anderen mediävistischen Faches bzw. einer Fachrichtung oder des Faches Lateinische Philologie (2 SWS; Teilnahmenachweis). (3) Darüber hinaus müssen Wahlpflichtlehrveranstaltungen (Vorlesungen, Übungen, Lektürekurse oder Kolloquien) im Ausmaß von insgesamt 26 Semesterwochenstunden im Hauptfach und 10 Semesterwochenstunden im Nebenfach belegt werden. Hierbei können Lehrveranstaltungen benachbarter Fächer bzw. Fachrichtungen (Latinistik, Germanistik, Romanistik, Anglistik, Geschichte, Philosophie, Theologie u.a.) im Umfang von insgesamt 8 Semesterwochenstunden im Hauptfach und 4 Semesterwochenstunden im Nebenfach angerechnet werden, sofern die Themen dieser Veranstaltungen inhaltliche oder methodische Bezüge zur Mittel- und Neulateinischen Philologie aufweisen. V. Schlussvorschriften
6 Blatt: 6 11 In-Kraft-Treten Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Studierende, die ihr Studium vor In-Kraft-Treten dieser Studienordnung aufgenommen haben, können wählen, ob sie ihr Studium nach den Bestimmungen der neuen oder der alten Studienordnung zu Ende führen. Kiel, den 26. November 1999 Die Dekanin der Philosophischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Prof. Dr. Silke Göttsch-Elten
7 Blatt: 7 ANLAGE Anhang 1: Studienplan des Hauptfachstudiums Grundstudium: Einführung in das Studium 2 SWS; TN 3 Proseminare (hiervon max. 1 Lat. PS) 6 SWS; 3 LN Übung 2 SWS; TN Lateinische Stilübungen I 3 SWS; TN Proseminar eines anderen mediäv. Faches / Fachrichtung 2 SWS; LN Wahlpflichtveranstaltungen (hiervon max. 6 SWS aus Nachbarfächern) 20 SWS GRUNDSTUDIUM INSGESAMT: 35 SWS (4 LN, 3 TN) Hauptstudium: 3 Hauptseminare 6 SWS; 3 LN 2 Lehrveranstaltungen anderer mediäv. Fächer / Fachrichtungen oder des Faches Lat. Philologie 4 SWS; 1 LN u. 1 TN Wahlpflichtveranstaltungen (hiervon max. 8 SWS aus Nachbarfächern) 26 SWS HAUPTSTUDIUM INSGESAMT: 36 SWS (4 LN, 1 TN) STUDIUM INSGESAMT: 71 SWS (8 LN, 4 TN)
8 Blatt: 8 Anhang 2: Studienplan des Nebenfachstudiums Grundstudium: Einführung in das Studium 2 SWS; TN 2 Proseminare 4 SWS; 2 LN Proseminar eines anderen mediäv. Faches / Fachrichtung oder ein Lat. Proseminar 2 SWS; TN Wahlpflichtveranstaltungen (hiervon max. 4 SWS aus Nachbarfächern) 12 SWS GRUNDSTUDIUM INSGESAMT: 20 SWS (2 LN, 2 TN) Hauptstudium: 2 Hauptseminare 4 SWS; 2 LN 1 Lehrveranstaltung eines anderen mediäv. Faches / Fachrichtung oder des Faches Lat. Philologie 2 SWS; 1 TN Wahlpflichtveranstaltungen (hiervon max. 4 SWS aus Nachbarfächern) 10 SWS HAUPTSTUDIUM INSGESAMT: 16 SWS (2 LN, 1 TN) STUDIUM INSGESAMT: 36 SWS (4 LN, 3 TN)
Dokumentation der Studien- und Prüfungsordnungen. Studienordnung Lateinische Philologie im Haupt- und Nebenfach mit dem Abschluss Magister
Blatt: 1 Studienordnung (Satzung) der Philosophischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Lateinischen Philologie im Haupt- und Nebenfach mit dem Abschluss Magister
MehrDokumentation der Studien- und Prüfungsordnungen. Studienordnung Pädagogik im Nebenfach mit dem Abschluss Magister Artium (M.A.)
Blatt: 1 Studienordnung (Satzung) der Philosophischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Pädagogik im Nebenfach mit dem Abschluss Magister Artium (M.A.) 26. November
MehrDokumentation der Studien- und Prüfungsordnungen
Studienordnung Ozeanographie Blatt: 1 Studienordnung (Satzung) der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende des Diplom-Studienganges Ozeanographie
MehrI. Allgemeine Bestimmungen
Studienordnung (Satzung) der Philosophischen Fakultät der Christian- Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende des Faches Englisch mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für die Laufbahn der Studienrätinnen
MehrDokumentation der Studien- und Prüfungsordnungen
Blatt: 1 Studienordnung (Satzung) der Philosophischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Psychologie im Nebenfach mit dem Abschluss Magister vom 26. November 1999
MehrChristian-Albrechts-Universität zu Kiel. Dokumentation der Studien-und Prüfungsordnungen
Blatt: 1 Studienordnung (Satzung) der Philosophischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für die Laufbahn der Studienrätinnen und
MehrNr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Spanisch
Justus -Liebig-Universität Gießen - Der Präsident Mitteilungen GKL / FB 05 55 Abs. 2 HHG Nr. 2 6.73.05 Nr. 3 6. Studienangelegenheiten und Studienordnungen 73.05 Lehramt an Gymnasien GKL / FB 05 Bekanntmachung
MehrChristian-Albrechts-Universität zu Kiel. Dokumentation der Studien -und Prüfungsordnungen. (Keine amtliche Bekanntmachung)
Blatt: 1 (Satzung) der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende des Diplomstudienganges Betriebswirtschaftslehre vom 20. September
MehrStudienordnung für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Geschichte und Gesellschaft Südasiens als Hauptfach (HF) und als Nebenfach (NF)
Philosophische Fakultät III Institut für Asien- und Afrikawissenschaften -Seminar für Geschichte und Gesellschaft Südasiens- Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Geschichte und Gesellschaft
MehrNr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Italienisch
Justus -Liebig-Universität Gießen - Der Präsident Mitteilungen GKL / FB 05 55 Abs. 2 HHG Nr. 2 6.73.05 Nr. 2 6. Studienangelegenheiten und Studienordnungen 73.05 Lehramt an Gymnasien GKL / FB 05 Bekanntmachung
MehrChristian-Albrechts-Universität zu Kiel
Blatt: 1 Studienordnung der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für die Laufbahn der Realschullehrerinnen
MehrMitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen
Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 6.20.05 Nr. 1 Studienordnung des Fachbereichs Kunstpädagogik, Musikwissenschaft, Sportwissenschaft für das Hauptfach und Nebenfach Musikwissenschaft
MehrGRIECHISCHE PHILOLOGIE
GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT GÖTTINGEN ZENTRALE STUDIENBERATUNG GRIECHISCHE PHILOLOGIE Fakultät: Studienabschluss: Regelstudienzeit: Voraussetzungen: Philosophische Fakultät Magister/ Magistra Artium 9 Semester
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften
Technische Universität Dresden Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften Studienordnung für das "vertieft studierte Fach" Französisch im Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien Vom 30.01.2004
MehrAMTLICHE MITTEILUNGEN BERGISCHE UNIVERSITÄT GESAMTHOCHSCHULE WUPPERTAL HERAUSGEBER: DER REKTOR
AMTLICHE MITTEILUNGEN BERGISCHE UNIVERSITÄT GESAMTHOCHSCHULE WUPPERTAL HERAUSGEBER: DER REKTOR JAHRGANG 29 DATUM 25. September 2000 NR: 29 Studienordnung für den Studiengang Allgemeine Literaturwissenschaft
MehrUniversität Hamburg S TUDIENORDNUNG. für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (4. 10.
Universität Hamburg Fachbereich Wirtschaftswissenschaften S TUDIENORDNUNG für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre (4. 10. 1996) 2 Die Studienordnung konkretisiert die Prüfungsordnung und regelt
MehrD I E N S T B L A T T
24 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 22 Studienordnung des Studiengangs Erziehungswissenschaft im Rahmen des Magisterstudiums der Philosophischen Fakultäten Vom 17. Juli 2003 2003...
MehrUniversitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /
HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 PÄDAGOGIK (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung
MehrVom 26. August 1987. [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 36, S. 968]
Studienordnung des Fachbereichs Philologie III für das Studium des Faches Spanische Philologie (Hispanistik) als Hauptfach in den Studiengängen für Magister und Promotion an der Johannes Gutenberg-Universität
MehrVom 26. August 1987. [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 36, S. 964]
Studienordnung des Fachbereichs Philologie III für das Studium des Faches Französische Philologie als Hauptfach in den Studiengängen für Magister und Promotion an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Mehr1 Geltungsbereich. 2 Dauer des Studiums
Nach 50 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) in der Fassung vom 31. Juli 2000 (GVBl. I S. 374), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juni 2002 (GVBl. I S. 255), hat der Fachbereich
MehrUniversitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /
HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 ETHNOLOGIE (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung
MehrFachstudienordnung für den Teilstudiengang Geschichte als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 29.
Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Geschichte als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 29. November 2001 Aufgrund von 2 Abs. 1 i.v.m. 9 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes
Mehr- - Geltungsbereich Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Prüfung im
Studienordnung für den Studiengang POLITIKWISSENSCHAFT als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 16.10.2002 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86 Abs. 1 des Gesetzes
Mehr- 41/19 - Studienordnung für das Nebenfach Namenkunde (Onomastik) im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 17.
- 41/19 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Philologische Fakultät Institut für Slavistik Studienordnung für das Nebenfach Namenkunde (Onomastik) im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 17. Dezember
MehrInhaltsübersicht. Anhang: Exemplarischer Studienplan
Studienordnung für den Studiengang Soziologie als Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 22.06.05 Aufgrund des 2 Abs. 4 und
MehrInhaltsübersicht. Anlage: Empfehlungen zum Studienablauf im Rahmen der Regelstudienzeit (Studienablaufplan)
Studienordnung für das Kombinationsprofil mit dem ersten Hauptfach Sportwissenschaft und dem zweiten Hauptfach Betriebswirtschaftslehre im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz Vom
MehrStudienordnung für den Magisterstudiengang Erziehungswissenschaft als Hauptfach an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 15.
Studienordnung für den Magisterstudiengang Erziehungswissenschaft als Hauptfach an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 15. Juli 1998 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 Abs. 1 des Gesetzes über
MehrStudienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des
Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des 80 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 1978
MehrFachspezifische Prüfungsbestimmungen für den Magisterteilstudiengang (MTSG) Kunstgeschichte als Hauptfach (HF)
Philosophische Fakultät III Institut für Kultur- und Kunstwissenschaften Kunstgeschichtliches Seminar Fachspezifische Prüfungsbestimmungen für den Magisterteilstudiengang (MTSG) Kunstgeschichte als Hauptfach
MehrVom 25. April erschienen im StAnz. S. 1501
Studienordnung des Fachbereichs Katholische Theologie der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für den Diplom-Studiengang im Fach Katholische Theologie Vom 25. April 16 erschienen im StAnz. S. 1501 Auf
MehrOrdnung für die Bachelorprüfung in lehramtsbezogenen Studiengängen Seite 63
Ordnung für die Bachelorprüfung in lehramtsbezogenen Studiengängen Seite 63 8. Französisch A. Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen 1. Nachweis fachspezifischer Sprachkenntnisse ( 2 Abs. 2): Voraussetzung
Mehr(Fundstelle:
Studienordnung für den Diplomstudiengang Romanistik (Schwerpunkte: Französisch/Italienisch/Spanisch) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 31. März 2008 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2008/2008-17.pdf)
MehrOtto-Friedrich-Universität Bamberg
Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studien- und Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Klassische Philologie/Latinistik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 10. Februar 2009 (Fundstelle:
Mehr- 15/14 - Studienordnung. Nebenfach Ur- und Frühgeschichte im Studiengang Magister Artium an der Universität Leipzig. Vom 25.
- 15/14 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunst- und Orientwissenschaften Historisches Seminar Studienordnung für das Nebenfach Ur- und Frühgeschichte im Studiengang Magister Artium der Universität
MehrNr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Magisterstudiengänge Studienordnung Romanische Philologie
Justus -Liebig-Universität Gießen - Der Präsident Mitteilungen FB 11 18.6.1986 22 (5) HUG Nr. 3 6.20.05 Nr. 1 6. Studienangelegenheiten und Studienordnungen 20.05 Magisterstudiengänge Studienordnung Romanische
Mehr- 21/19 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Englisch für das Lehramt an Mittelschulen. Vom 12. Juni 2002
- 21/19 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Philologische Fakultät Institut für Anglistik Inhalt: Studienordnung für das Studium des studierten Faches Englisch für das Lehramt an Mittelschulen Vom 12. Juni 2002 1 Geltungsbereich
MehrVeranstaltungen gemäß jeweils gewähltem Modul
B 8: Latinistik, Erstfach Studienanfänger ohne Latinum Studienanfänger ohne Latinum können den Erwerb der erforderlichen Sprachkenntnisse im Rahmen der propädeutischen Veranstaltungen in den en A und B
MehrStudienordnung für das Studium des Faches Latein im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Universität Trier Vom 22.
Studienordnung für das Studium des Faches Latein im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Universität Trier Vom 22. November 2001 Auf Grund des 5 Abs. 2 Nr. 2 und des 80 Abs. 2 Nr. 1 des Universitätsgesetzes
MehrD I E N S T B L A T T
451 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 2010 ausgegeben zu Saarbrücken, 7. Oktober 2010 Nr. 34 UNIVERSITÄT DES SAARLANDES Seite Studienordnung für das Nebenfach Slavische Kulturen im 2-Fächer-Master-Studiengang.
MehrStudienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch
Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch vom 09. Juni 1999 Hinweis: Diese Studienordnung ist im Gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des
Mehrfür den Studiengang Philosophie mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (Magisterprüfung) an der Universität - Gesamthochschule Siegen
1 STUDIENORDNUNG für den Studiengang Philosophie mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (Magisterprüfung) an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 13. Februar 2001 Aufgrund des 2 Abs. 4
MehrII. Vorläufige Ordnung. das Studium der Rechtswissenschaft als Neben- und Wahlfach.
II. Vorläufige Ordnung für das Studium der Rechtswissenschaft als Neben- und Wahlfach (gilt für alle Bachelor-Studierende mit Studienbeginn bis WiSe 2009/10) Vom 30. August 2006 Das Präsidium der Universität
MehrInhaltsübersicht. Anlage: Studienplan
Studienordnung für das Fach Mathematik als zweites Unterrichtsfach im Studiengang mit dem Abschluss "Erste Staatsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik" an der MathematischNaturwissenschaftlichen
MehrInhaltsübersicht. Anhang: Studienplan
Studienordnung für die Fächer Alte, Mittlere, Neuere und Neueste sowie Osteuropäische Geschichte als Haupt- und Nebenfach sowie das Fach Historische Hilfswissenschaften als Nebenfach mit dem Abschluß Magisterprüfung
MehrStudienordnung für den Teilstudiengang
UNIVERSITÄT ROSTOCK Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät Fachbereich Biowissenschaften Studienordnung für den Teilstudiengang DIDAKTIK DER BIOLOGIE als Prüfungsfach im Studiengang Lehramt an Grund-
MehrInhalt. Anlage: Studienverlaufsplan
Studienordnung für den Studiengang Hebräisch an der Westfälischen Wilhelms-Universität mit dem Abschluß Erweiterungsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II Aufgrund des Abs. 4 und des 86 Abs.
MehrStudienordnung für das Haupt- und das Nebenfach Sportwissenschaft im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz Vom 11.
Studienordnung für das Haupt- und das Nebenfach Sportwissenschaft im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz Vom 11. März 2004 Aufgrund von 21 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen
MehrSatzung vom zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Lebensmittelchemie an der Technischen Universität Dresden vom
Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Fachrichtung Chemie und Lebensmittelchemie Satzung vom 10.12.2007 zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Lebensmittelchemie
MehrAnlage 1 Studiengang Erziehungswissenschaft (Erziehungswissenschaftliches Studium - P) Vom 29. Januar Studienumfang und -aufbau...
Studienordnung für die Studiengänge im Lehramt für die Primarstufe an der Bergischen Universität - Gesamthochschule Wuppertal Fachspezifische Vorschriften Anlage 1 Studiengang Erziehungswissenschaft (Erziehungswissenschaftliches
MehrVom 7. Juli a) In Abs. 2 Nr. 1 wird das Wort Module durch das Wort Vertiefungsmodule ersetzt.
Siebte Satzung zur Änderung der Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Germanistik im Zwei-Fach-Bachelorstudiengang an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie der Friedrich-Alexander-
MehrChristian-Albrechts-Universität zu Kiel
Fachprüfungsordnung (Satzung) für Studierende des Faches Wirtschaftswissenschaft mit dem Abschluss Master of Science oder Master of Arts im Rahmen der Zwei-Fächer-Bachelor- und Masterstudiengänge der Christian-Albrechts-Universität
Mehr4 Studienvoraussetzungen, Praktika (1) Abgesehen von den Voraussetzungen für die Einschreibung für diesen Studiengang erfordert das Studium
Studienordnung für das Studium des Faches Spanisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Universität Trier Vom 19. Juli 2001 Aufgrund des 5 Abs. 2 Nr. 2 und des 80 Abs. 2. Nr. 1 des Universitätsgesetzes
MehrStudienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen
Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 27. September 1999 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 Abs.
MehrAnhang A11 Latein für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen
Anhang A11 Latein für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen Inhalt und Studienziele Gegenstand des Faches Latein ist unter Berücksichtigung der kulturellen und historischen Zusammenhänge die lateinische
MehrDokumentation der Studien- und Prüfungsordnungen Studienordnung Informatik (Diplom-Ingenieure) Blatt: 1
Studienordnung Informatik (Diplom-Ingenieure) Blatt: 1 Studienordnung (Satzung) der Technischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende des Studiengangs Informatik (Diplom-Ingenieur)
MehrDaF als Magister-Nebenfach NEU! (gültig bei Studienbeginn ab SoSe 2001)
DaF als Magister-Nebenfach NEU! (gültig bei Studienbeginn ab SoSe 2001) Grundstudium Pflichtbereich (obligatorisch) 1 SN 1 PS "Grammatik des Deutschen und ihre Vermittlung" 1 LS 1 MS "Einführung in die
MehrVom 16. August 2011 StAnz. S. 1648
Ordnung zur Änderung der Ordnung des Fachbereichs 01 der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für die Prüfung im Beifach Evangelische Theologie als Teil des Zwei-Fächer-Bachelorstudiengangs der Fachbereiche
MehrStudiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch, Hauptfach. 1. Erstes oder zweites Hauptfach. 1 Studienumfang
Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch, Hauptfach 1. Erstes oder zweites Hauptfach 1 Studienumfang Im ersten oder zweiten Hauptfach Spanisch sind insgesamt 104 ECTS-Punkte zu erwerben; davon entfallen
MehrFachspezifische Prüfungsbestimmungen und Studienordnung
Philosophische Fakultät III Institut für Sozialwissenschaften Fachspezifische Prüfungsbestimmungen und Studienordnung für den Magisterteilstudiengang MTSG Politikwissenschaft als Nebenfach (NF) Teil II
MehrStudienordnung für den Magisterteilstudiengang Kommunikationswissenschaft (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Kommunikationswissenschaft (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Vorläufig anwendbar ab WS 1999/2000 Aufgrund des 2 Abs. 1 i. V. m.
Mehr1 Aufgaben der Studienordnung
Studienordnung und Modulhandbuch für das Wahlpflichtfach Literatur und ästhetische Kommunikation im Bachelor-Studiengang Internationale Kommunikation und Übersetzen (IKÜ) Fachbereich III Sprach- und Informationswissenschaften
MehrFachspezifische Bestimmungen. für die. Magisterprüfung mit Romanistik. als Haupt- und Nebenfach
Fachspezifische Bestimmungen für die Magisterprüfung mit Romanistik als Haupt- und Nebenfach beschlossen von der Konferenz der Rektoren und Präsidenten der Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland
Mehr2. Nachweis besonderer Vorbildung oder Tätigkeit oder Bestehen einer Eignungsprüfung ( 2 Abs. 3): Keine
15. Latein A. Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen 1. Nachweis fachspezifischer Sprachkenntnisse ( 2 Abs. 2): Zur Aufnahme des Studiums im Fach Latein ist das Latinum erforderlich. Spätestens bis
Mehrgeändert durch Satzung vom 31. März 2010
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
MehrStudienordnung für den Studiengang Geschichte (Bachelor of Arts) der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 1. Oktober 2004
Studienordnung für den Studiengang Geschichte (Bachelor of Arts) der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 1. Oktober 2004 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2005/2005-11.pdf)
MehrS t u d i e n o r d n u n g
Universität Rostock Fakultät für Ingenieurwissenschaften Fachbereich Maschinenbau und Schiffstechnik S t u d i e n o r d n u n g für das fachdidaktische Studium des Teilstudienganges Arbeit-Wirtschaft-Technik
MehrStudienordnung für das Nebenfach Psychologie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden. Vom
Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Fachrichtung Psychologie Studienordnung für das Nebenfach Psychologie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden
MehrStudienordnung. für den Studiengang Kunst. mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe (weiteres Unterrichtsfach)
Studienordnung für den Studiengang Kunst mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe (weiteres Unterrichtsfach) an der Universität Gesamthochschule Siegen Vom 22. Dezember
Mehrund ein Seminar (2 SWS) zu belegen. D. h. es müssen insgesamt 6 SWS je gewähltem Fach absolviert werden.
VEREINBARUNG des Instituts für Psychologie und der Fakultät für Mathematik und Informatik zur Durchführung des Nebenfaches Psychologie im Rahmen des Diplomstudienganges Informatik (überarbeitet im November
MehrStudiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch Hauptfach
Studiengang "Lehramt an Gymnasien" geko/01.07.2014 Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien vom 24.03.2011 in der Fassung der Fachspezifischen
MehrMündliche Kommunikation /Sprecherziehung. 1. Studieneinheit Mündliche Kommunikation /Sprecherziehung
Mündliche Kommunikation / 1. Studieneinheit Mündliche Kommunikation / 2. Fachgebiet / Verantwortlich Zentrum Sprache und Kommunikation / Christian Gegner 3. Inhalte / Lehrziele Überblick über Theorie und
MehrStudienordnung für das Studium des Faches Englisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier. Vom 18.
Studienordnung für das Studium des Faches Englisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 18. Juli 1984 Auf Grund des 80 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 1978
MehrVeröffentlicht im Nachrichtenblatt: MWV Schl.-H. 2006, S. 421
Veröffentlicht im Nachrichtenblatt: MWV Schl.-H. 2006, S. 421 Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) des Fachbereichs Technik für den Bachelor-Studiengang Biotechnologie- an der Fachhochschule Flensburg
MehrS T U D I E N O R D N U N G für das Fach. Psychologie. (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.)
1 S T U D I E N O R D N U N G für das Fach Psychologie (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.) an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 13. Februar 2001 Aufgrund des 2
MehrAufgrund von Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt die Universität folgende Satzung: * )
Ordnung für das Studium der Musikwissenschaft im Magisterstudiengang an der Universität Bayreuth vom 15. Oktober 1997 i. d. F. der Änderungssatzung vom 30. April 1999* *Diese Ordnung wurde mit Satzung
Mehr1 Geltungsbereich. Allgemeine Ziele und Inhalte des Studiums
Hinweis: Der Text der im folgenden veröffentlichten Studienordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt, gleichwohl sind Irrtümer nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist jeweils der amtliche,
MehrStudienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft
Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft Institut für Erziehungswissenschaft der Universität Bern Muesmattstrasse 7 301 Bern URL: www.edu.unibe.ch 1 Die Philosophisch-humanwissenschaftliche
MehrMasterstudiengang Informatik
Masterstudiengang Informatik Studienordnung Universität zu Lübeck Seite 1 von 5 Studienordnung (Satzung) für Studierende des Masterstudienganges Informatik an der Universität zu Lübeck mit dem Abschluss
Mehr1 Geltungsbereich. 2 Allgemeines. 3 Studienbeginn
Studienordnung für das Studium des Faches Philosophie im Studiengang Lehramt an Gymnasien (mit dem Ziel der 1. Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien) an der Universität Trier Vom 6. Juni 00 Aufgrund
MehrStudienordnung für den Magisterteilstudiengang Betriebswirtschaftslehre (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom...
Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Betriebswirtschaftslehre (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom... Aufgrund des 2 Abs. 1 i.v.m. 9 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften
Technische Universität Dresden Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften Studienordnung für das "studierte Fach" Französisch im Studiengang Lehramt an Mittelschulen Vom 30.01.2004 Auf Grund
MehrVom 8. April (KWMBl II S. 366) in der Fassung der Änderungssatzung vom 25. Nov (KWMBl II 2003, S. 1377)
Bitte beachten: Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die im Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus bzw. Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBl) veröffentlichte Fassung.
MehrStudienordnung für den Studiengang Politikwissenschaft als Nebenfach im Magisterstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 23.7.
1 Studienordnung für den Studiengang Politikwissenschaft als Nebenfach im Magisterstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 23.7.1998 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 Abs. 1 des Gesetzes
MehrSTUDIENPLAN FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG MATHEMATIK
STUDIENPLAN FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG MATHEMATIK an der Technischen Universität München gemäß FPO vom 12. Januar 2005 Es werden folgende Studienrichtungen angeboten: I W Ph N mit dem Nebenfach Informatik
Mehr1 Aufgaben der Studienordnung
Studienordnung und Modulhandbuch für das WahlpflichtfachLiteratur und ästhetische Kommunikation im Bachelor-Studiengang Internationales Informationsmanagement (IIM) Fachbereich III Sprach- und Informationswissenschaften
MehrStudienordnung für den Studiengang Romanistik im Masterstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom
Studienordnung für den Studiengang Romanistik im Masterstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 12.04.2006 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 94 Abs. 1 des Gesetzes
MehrAnhang zu 2, 3, 5, 6, 11-14, 16: Fachbereich 05 Fach: American Studies Bestimmungen für das Kernfach: American Studies
Anhang zu 2, 3, 5, 6, 11-14, 16: Fachbereich 05 Fach: American Studies Bestimmungen für das Kernfach: American Studies A. Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen 1. Nachweis fachspezifischer Sprachkenntnisse
MehrStudienordnung für das Fach Erziehungswissenschaft
Studienordnung für das Fach Erziehungswissenschaft mit den Abschlüssen Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe, für das Lehramt für die Sekundarstufe I, für das Lehramt für die Sekundarstufe
MehrStudienplan. Magister Erziehungswissenschaft UNIVERSITÄT TÜBINGEN
Magister Erziehungswissenschaft UNIVERSITÄT TÜBINGEN Studienplan für den Studiengang Erziehungswissenschaft Magister (Haupt- und Nebenfach) an der Universität Tübingen zur Prüfungsordnung der Universität
Mehr3. Nachweis besonderer Vorbildung oder Tätigkeit oder Bestehen einer Eignungsprüfung oder eines Auswahlgespräches: keiner
Anhang zu 2, 4, 5, 6, 11-16: Fachbereich 05 Philosophie und Philologie M. A. Philosophie (Stand 31.03.2011) A. Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen (zu 2 Abs. 4) 1. Weitere fachspezifische Zugangsvoraussetzungen
MehrChristian-Albrechts-Universität zu Kiel 5.3-08 FPO Europäische Ethnologie / Volkskunde BaMa 2-Fächer (Keine amtliche Bekanntmachung)
Fachprüfungsordnung (Satzung) der Philosophischen Fakultät der Christian- Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Zwei-Fächer-Bachelor- und Masterstudiengänge Europäische Ethnologie/ Volkskunde
MehrZweite Änderungssatzung zur Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Politikwissenschaft an der Universität Leipzig
40/5 Universität Leipzig Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie Zweite Änderungssatzung zur Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Politikwissenschaft an der Universität Leipzig Vom 31.
MehrStudienordnung für das Fach Soziologie im Magisterstudiengang der Sozialwissenschaftlichen Fakultät. 1 Aufgaben der Studienordnung
Nach Beschluss des Fakultätsrats der Sozialwissenschaftlichen Fakultät vom 08.02.2006 und nach Stellungnahme des Senats vom 10.01.2007 hat das Präsidium der Georg-August- Universität Göttingen am 17.01.2007
Mehr2. Modulplan Die näheren Einzelheiten zu den Modulen finden sich im jeweils gültigen Modulhandbuch des Fachs.
6. Englisch A. Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen 1. Nachweis fachspezifischer Sprachkenntnisse ( 2 Abs. 2): Über die Regelungen von 2 Abs. 2 hinaus wird vorausgesetzt, dass die Studierenden über
Mehr6. Studienangelegenheiten und Studienordnungen Diplomstudiengänge Neuere Fremdsprachen
Justus-Liebig-Universität Gießen - Der Präsident Mitteilungen Nr. 1 6.30.05 Nr. 3 FB 11 22 Abs. 5 HUG 6. Studienangelegenheiten und Studienordnungen 30.11 Diplomstudiengänge FBR 11 Bekanntmachung HMWK
Mehr- 30/1 - Studienordnung für das Hauptfach Arabistik und Orientalische Philologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig
- 30/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunst- und Orientwissenschaften Orientalisches Institut Studienordnung für das Hauptfach Arabistik und Orientalische Philologie im Studiengang Magister
MehrDokumentation der Studien- und Prüfungsordnungen. Studienordnung (Satzung) Diplom-Studiengang Erziehungswissenschaft der Philosophischen Fakultät
Dokumentation der Studien- und Prüfungsordnungen (Keine amtliche Bekanntmachung) 5.7-13.3 Blatt: 1 AZ: 103/51-45 01/06 Studienordnung (Satzung) der Philosophischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität
MehrStudiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch, Beifach. 1. Beifach als Erweiterungsfach. 1 Studienumfang
Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch, Beifach 1. Beifach als Erweiterungsfach 1 Studienumfang Im Beifach Spanisch als Erweiterungsfach sind insgesamt 80 ECTS-Punkte zu erwerben; davon entfallen
MehrITA - M Wie häufig wird das Modul angeboten Alle Kurse werden einmal im Jahr angeboten. Siehe Vorlesungsverzeichnis
ITA - M 01 1. Name des Moduls: Basismodul Italienische Sprache I 2. Fachgebiet / Verantwortlich: Romanistik (Italienisch) / Daniela Pecchioli. Inhalte / Lehrziele Vertiefung der Grundkenntnisse bzw. der
Mehr