Studienordnung der Mittel- und Neulateinischen Philologie im Haupt- und Nebenfach mit dem Abschluss Magister

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1 Blatt: 1 Studienordnung (Satzung) der Philosophischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Mittel- und Neulateinischen Philologie vom 26. November 1999 (Veröffentlichung NBl. MBWFK. Schl.-H. vom 23. März 2000, S.223) Satzung aufgehoben durch Satzung der Philosophischen Fakultät vom 6. Dezember 2007 (NBl. MWV. Schl.-H. S. 112) Aufgrund des 84 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen und Klinika im Lande Schleswig- Holstein (Hochschulgesetz - HSG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. April 1995 (GVOBl. Schl.-H. S. 166), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Juni 1999 (GVOBl. Schl.-H. S. 139), wird nach Beschlussfassung durch den Fakultätskonvent der Philosophischen Fakultät vom 14. Juli 1999 die folgende Satzung erlassen: I. Einleitung Für die fachliche Beratung der Studierenden stehen die durch Anschlag im Institut für Klassische Altertumskunde bekannt gegebenen Studienberater zur Verfügung. Die Inanspruchnahme der Studienberatung wird den Studierenden dringend empfohlen. Dies gilt insbesondere für Studienanfänger und bei Wechsel des Studienortes oder des Studienfaches. Den Studierenden wird die Inanspruchnahme der Berufsberatung des Arbeitsamtes Kiel für Studierende an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel empfohlen. Dies gilt insbesondere bei Studienfachwechsel und Studienabbruch. II. Allgemeines 1 Gliederung und Abschluss des Studiums (1) Das Studium des Faches Mittel- und Neulateinische Philologie gliedert sich in das Grundstudium und das Hauptstudium. (2) Der Abschluss des Grundstudiums erfolgt durch die Zwischenprüfung. (3) Der Abschluss des Hauptstudiums erfolgt durch die Magisterprüfung.

2 Blatt: 2 2 Studienplan Über Gegenstand, Art und Umfang der während des Studiums zu besuchenden Lehrveranstaltungen gibt der dieser Studienordnung als Anlage beigefügte Studienplan Auskunft; er ist nicht Bestandteil dieser Satzung. Der Studienplan wird durch Aushang an geeigneter Stelle bekannt gegeben. Er wird von den Fachvertreterinnen oder Fachvertretern auf der Grundlage der Studienordnung erstellt. 3 Studiengespräch Studierende, die sich bis zum Ende des fünften Semesters nach Beginn des Studiums nicht zur Zwischenprüfung oder bis zum Ende des fünften Semesters nach Ablegung der Zwischenprüfung nicht zur Magisterprüfung gemeldet haben, können von der oder von dem Vorsitzenden des Studienausschusses zu einem Studiengespräch eingeladen werden. In dem Gespräch sollen die Gründe der Studienverzögerung erörtert und Hinweise für den weiteren Studienverlauf gegeben werden. 4 Teilnahme- und Leistungsnachweise (1) Durch einen Teilnahmenachweis wird die regelmäßige und aktive Teilnahme an einer Lehrveranstaltung bescheinigt. Die Teilnahme ist regelmäßig, wenn die oder der Studierende der Lehrveranstaltung in der Regel nicht häufiger als zweimal fernbleibt. Die aktive Teilnahme wird insbesondere durch folgende Leistungen nachgewiesen: mündliche Beteiligung, Erstellung von Protokollen, Literaturberichten, Übungsaufgaben und Aufgaben zur Unterrichtsvorbereitung und Unterrichtsnachbereitung. (2) Durch einen Leistungsnachweis wird die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung bescheinigt. Leistungsnachweise sind zu benoten. Sie können durch folgende Studienleistungen erlangt werden: Klausuren, Hausarbeiten und Referate. (3) Die für den einzelnen Leistungsnachweis erforderlichen fachlichen Kenntnisse bestimmt die Leiterin oder der Leiter der jeweiligen Lehrveranstaltung. Sie werden dem Studierenden in geeigneter Form rechtzeitig bekannt gegeben. Dabei ist auch die Möglichkeit der Wiederholung zu regeln, die, soweit nicht die Art der Studienleistung dem entgegensteht, grundsätzlich gegeben werden soll. (4) Prüfungen zum Erwerb von Leistungsnachweisen erstrecken sich im Regelfall auf die in der entsprechenden Lehrveranstaltung vermittelten Lehrinhalte und praktischen Fertigkeiten. Bei Prü-

3 Blatt: 3 fungen wird jedoch vorausgesetzt, dass der Studierende den für diese Lehrveranstaltung relevanten Stoff des bisherigen Studiums beherrscht. (5) Wird der Leistungsnachweis aufgrund mehrerer Studienleistungen erlangt, so muss im Falle einer Wiederholung nach Absatz 3 nur der Teil wiederholt werden, in dem keine ausreichende Leistung erbracht wurde. 5 Wiederholung von Pflichtlehrveranstaltungen Pflichtlehrveranstaltungen, für die ein Teilnahme- oder Leistungsnachweis nicht erbracht wurde, können wiederholt werden. Eine zwei- oder mehrmalige Wiederholung kann von der Erfüllung von Auflagen abhängig gemacht werden. 6 Auslandsstudium Studienaufenthalte im Ausland sollten in der Regel erst nach der bestandenen Zwischenprüfung und nach Rücksprache mit einer Hochschullehrerin oder einem Hochschullehrer erfolgen. III. Grundstudium 7 Studienziel (1) Durch das Grundstudium sollen die Studierenden das Grundwissen und die methodischen Kenntnisse zu den folgenden Aspekten der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Latinität erwerben: Sprache, Literatur, Rhetorik, Poetik sowie Produktions-, Rezeptions- und Überlieferungsbedingungen. (2) Ein ordnungsgemäßes Grundstudium erfordert in der Regel die Teilnahme an insgesamt 35 Semesterwochenstunden im Hauptfach und 20 Semesterwochenstunden im Nebenfach. 8 Pflichtlehrveranstaltungen und Wahlpflichtlehrveranstaltungen (1) Im Hauptfach müssen die folgenden Pflichtlehrveranstaltungen belegt und mit Leistungs- bzw. Teilnahmenachweis abgeschlossen werden: 1. eine Einführung in das Studium der Mittel- und Neulateinischen Philologie (2 SWS; Teilnahmenachweis);

4 Blatt: 4 2. drei Proseminare der Mittel- und Neulateinischen Philologie; eines dieser drei kann auch ein Lateinisches Proseminar sein (6 SWS; 3 Leistungsnachweise); 3. eine Mittel- und Neulateinische Übung (2 SWS; Teilnahmenachweis); 4. Lateinische Stilübungen I (3 SWS; Teilnahmenachweis); 5. ein Proseminar eines anderen mediävistischen Faches bzw. einer Fachrichtung (2 SWS; Leistungsnachweis). (2) Im Nebenfach müssen die folgenden Pflichtlehrveranstaltungen belegt und mit Leistungs- bzw. Teilnahmenachweis abgeschlossen werden: 1. eine Einführung in das Studium der Mittel- und Neulateinischen Philologie (2 SWS; Teilnahmenachweis); 2. zwei Proseminare der Mittel- und Neulateinischen Philologie (4 SWS; 2 Leistungsnachweise); 3. ein Proseminar eines anderen mediävistischen Faches bzw. einer Fachrichtung oder ein Lateinisches Proseminar (2 SWS; Teilnahmenachweis). (3) Darüber hinaus müssen Wahlpflichtlehrveranstaltungen (Vorlesungen, Übungen, Lektürekurse oder Kolloquien) im Umfang von insgesamt 20 Semesterwochenstunden im Hauptfach und 12 Semesterwochenstunden im Nebenfach belegt werden. Hierbei können Lehrveranstaltungen benachbarter Fächer bzw. Fachrichtungen (Latinistik, Germanistik, Romanistik, Anglistik, Geschichte, Philosophie, Theologie u.a.) im Umfang von insgesamt 6 Semesterwochenstunden im Hauptfach und 4 Semesterwochenstunden im Nebenfach angerechnet werden, sofern die Themen dieser Veranstaltungen inhaltliche oder methodische Bezüge zur Mittel- und Neulateinischen Philologie aufweisen. IV. Hauptstudium 9 Studienziel (1) Durch das Hauptstudium sollen die Studierenden anhand ausgewählter Themen mit dem aktuellen Forschungsstand des Faches vertraut gemacht werden; zugleich sollen die Studierenden lernen, die gewonnenen Erkenntnisse und erlernten Methoden selbständig anzuwenden. (2) Ein ordnungsgemäßes Hauptstudium erfordert in der Regel die Teilnahme an insgesamt 36 Semesterwochenstunden im Hauptfach und 16 Semesterwochenstunden im Nebenfach. 10

5 Blatt: 5 Pflichtlehrveranstaltungen und Wahlpflichtlehrveranstaltungen (1) Im Hauptfach müssen die folgenden Pflichtlehrveranstaltungen belegt und mit Leistungs- bzw. Teilnahmenachweis abgeschlossen werden: 1. drei Hauptseminare der Mittel- und Neulateinischen Philologie (6 SWS; 3 Leistungsnachweise); 2. zwei Lehrveranstaltungen anderer mediävistischer Fächer bzw. Fachrichtungen oder des Faches Lateinische Philologie (4 SWS; 1 Leistungs- und 1 Teilnahmenachweis). (2) Im Nebenfach müssen die folgenden Pflichtlehrveranstaltungen belegt und mit Leistungs- bzw. Teilnahmenachweis abgeschlossen werden: 1. zwei Hauptseminare der Mittel- und Neulateinischen Philologie (4 SWS; 2 Leistungsnachweise); 2. eine Lehrveranstaltung eines anderen mediävistischen Faches bzw. einer Fachrichtung oder des Faches Lateinische Philologie (2 SWS; Teilnahmenachweis). (3) Darüber hinaus müssen Wahlpflichtlehrveranstaltungen (Vorlesungen, Übungen, Lektürekurse oder Kolloquien) im Ausmaß von insgesamt 26 Semesterwochenstunden im Hauptfach und 10 Semesterwochenstunden im Nebenfach belegt werden. Hierbei können Lehrveranstaltungen benachbarter Fächer bzw. Fachrichtungen (Latinistik, Germanistik, Romanistik, Anglistik, Geschichte, Philosophie, Theologie u.a.) im Umfang von insgesamt 8 Semesterwochenstunden im Hauptfach und 4 Semesterwochenstunden im Nebenfach angerechnet werden, sofern die Themen dieser Veranstaltungen inhaltliche oder methodische Bezüge zur Mittel- und Neulateinischen Philologie aufweisen. V. Schlussvorschriften

6 Blatt: 6 11 In-Kraft-Treten Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Studierende, die ihr Studium vor In-Kraft-Treten dieser Studienordnung aufgenommen haben, können wählen, ob sie ihr Studium nach den Bestimmungen der neuen oder der alten Studienordnung zu Ende führen. Kiel, den 26. November 1999 Die Dekanin der Philosophischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Prof. Dr. Silke Göttsch-Elten

7 Blatt: 7 ANLAGE Anhang 1: Studienplan des Hauptfachstudiums Grundstudium: Einführung in das Studium 2 SWS; TN 3 Proseminare (hiervon max. 1 Lat. PS) 6 SWS; 3 LN Übung 2 SWS; TN Lateinische Stilübungen I 3 SWS; TN Proseminar eines anderen mediäv. Faches / Fachrichtung 2 SWS; LN Wahlpflichtveranstaltungen (hiervon max. 6 SWS aus Nachbarfächern) 20 SWS GRUNDSTUDIUM INSGESAMT: 35 SWS (4 LN, 3 TN) Hauptstudium: 3 Hauptseminare 6 SWS; 3 LN 2 Lehrveranstaltungen anderer mediäv. Fächer / Fachrichtungen oder des Faches Lat. Philologie 4 SWS; 1 LN u. 1 TN Wahlpflichtveranstaltungen (hiervon max. 8 SWS aus Nachbarfächern) 26 SWS HAUPTSTUDIUM INSGESAMT: 36 SWS (4 LN, 1 TN) STUDIUM INSGESAMT: 71 SWS (8 LN, 4 TN)

8 Blatt: 8 Anhang 2: Studienplan des Nebenfachstudiums Grundstudium: Einführung in das Studium 2 SWS; TN 2 Proseminare 4 SWS; 2 LN Proseminar eines anderen mediäv. Faches / Fachrichtung oder ein Lat. Proseminar 2 SWS; TN Wahlpflichtveranstaltungen (hiervon max. 4 SWS aus Nachbarfächern) 12 SWS GRUNDSTUDIUM INSGESAMT: 20 SWS (2 LN, 2 TN) Hauptstudium: 2 Hauptseminare 4 SWS; 2 LN 1 Lehrveranstaltung eines anderen mediäv. Faches / Fachrichtung oder des Faches Lat. Philologie 2 SWS; 1 TN Wahlpflichtveranstaltungen (hiervon max. 4 SWS aus Nachbarfächern) 10 SWS HAUPTSTUDIUM INSGESAMT: 16 SWS (2 LN, 1 TN) STUDIUM INSGESAMT: 36 SWS (4 LN, 3 TN)

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