Studienplan. Unterrichtsfach Katholische Religion Lehramt an Gymnasien (gem. PVO-Lehr I 1998).

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Studienplan. Unterrichtsfach Katholische Religion Lehramt an Gymnasien (gem. PVO-Lehr I 1998)."

Transkript

1 UNIVERSITÄT HANNOVER Fachbereich Erziehungswissenschaften Institut für Theologie und Religionspädagogik Abteilung Katholische Theologie GY Studienplan Unterrichtsfach Katholische Religion Lehramt an Gymnasien (gem. PVO-Lehr I 1998). 0. Gesetzliche Grundlagen des Studiums Katholische Religion kann gemäß 31 der Prüfungsverordnung vom als erstes oder zweites Unterrichtsfach gewählt werden. Darüber hinaus besteht gemäß 16 bzw. 38 die Möglichkeit, nach bestandener Lehramtsprüfung für das Gymnasium die Lehrbefähigung um das Fach Katholische Religion zu erweitern (Erweiterungsprüfung), bzw. nach 39, nach bestandener Lehramtsprüfung für Grund-, Haupt- und Realschulen im Rahmen der Weiterbildung die Lehrbefähigung im Fach Katholische Religion für das Lehramt an Gymnasien zu erwerben (Weiterbildungsprüfung). Die Studienanforderungen dafür entsprechen denen des ersten oder zweiten Unterrichtsfachs für das Lehramt an Gymnasien. Eine Zwischenprüfung wird im Fall der Erweiterungsprüfung nicht gefordert. 1. Gegenstand des Studiums im Unterrichtsfach Katholische Religion Gegenstand des Studiums im Unterrichtsfach Katholische Religion sind Theorie und Praxis der christlichen Überlieferung in ihren biblischen, geschichtlichen und gegenwärtigen Gestalten. Um diesen Gegenstand geht es auf jeweils eigene Weise in der Biblischen, Historischen, Systematischen und Praktischen Theologie. Die Katholische Theologie ist daher die erste Bezugswissenschaft eines Lehramtsstudiums im Unterrichtsfach Katholische Religion. 2. Ziel des Studiums Das Ziel des Studiums besteht darin, der oder dem Studierenden die fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Voraussetzungen zu vermitteln, die sie oder ihn zu einer wissenschaftlich begründeten Ausübung des Berufs der Lehrerin oder des Lehrers im Unterrichtsfach Katholische Religion an Gymnasien. Durch das Studium sollen die Studierenden daher Einblick in die grundlegenden Fragestellungen, Methoden und Inhalte der Theologie gewinnen, die Fähigkeit erwerben, über Religion und christlichen Glauben argumentierend Rechenschaft zu geben, einen reflektierten Standpunkt bezüglich der Begründung des Religionsunterrichts an der Schule gewinnen, wichtige religionspädagogische Konzeptionen kennen und reflektiert anwenden lernen und ihre künftige Aufgabe als Lehrer, Erzieher und Glaubenszeugen kritisch reflektieren lernen. 3. Allgemeiner Aufbau des Studiums 1

2 Das Studium gliedert sich in ein Grundstudium (1.-4. Semester) und ein Hauptstudium ( Semester). Das Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen. Das Grundstudium soll die fundamentalen Fragestellungen, Methoden und Inhalte der Katholischen Theologie vermitteln. Zum Grundstudium gehören deshalb insbesondere Einführungsveranstaltungen in die Biblische, Systematische und Praktische Theologie. Das Hauptstudium dient dem Erwerb der allgemeinen theologischen und der speziellen religionspädagogischen Kompetenz. Dazu gehört die Fähigkeit zu selbständigem wissenschaftlichen Arbeiten in der Theologie. Es wird deshalb empfohlen, in der Form von Wahlveranstaltungen den persönlichen Interessen und Neigungen entsprechend einen Studienschwerpunkt zu setzen. 4. Gesamtzahl der zu studierenden Semesterwochenstunden (SWS) Erstes Unterrichtsfach Zweites Unterrichtsfach 5. Sprachkenntnisse Der Studiengang erfordert Sprachkenntnisse im Lateinischen und Griechischen. Diese sind für die Zulassung zur Zwischenprüfung für das Lehramt an Gymnasien nachzuweisen. Für Studierende, die diese Sprachkenntnisse nicht durch das Latinum bzw. Graecum nachweisen können, werden im Institut für Theologie und Religionspädagogik des Fachbereichs Erziehungswissenschaften Sprachkurse angeboten, die mit Prüfungen über fachgebundene Kenntnisse im Lateinischen und Griechischen abgeschlossen werden. 6. Studienbereiche/Teilbereiche A) Biblische Theologie: Einleitungsfragen Exegese und Theologie des Altes Testaments Exegese und Theologie des Neuen Testaments B) Historische Theologie. Kirchengeschichte C) Systematische Theologie: Religionsphilosophie Fundamentaltheologie Dogmatik Moraltheologie Christliche Sozialwissenschaften D) Praktische Theologie: Religionspädagogik/Fachdidaktik Liturgische Bildung Kirchenrecht E) Interdisziplinäre Fragen/Grenzgebiete 7. Fachpraktikum 2

3 Das Fachpraktikum (FP II) ist ein integrativer Bestandteil des Hauptstudiums. Es kann nach Wahl der Studentin oder des Studenten im ersten oder zweiten Unterrichtsfach absolviert werden; es wird durch eine entsprechende Lehrveranstaltung vorbereitet. (FP I) Wer sein Fachpraktikum nicht im Unterrichtsfach Katholische Religion, sondern in seinem anderen Unterrichtsfach ableistet, ist statt dessen im Rahmen der Fachdidaktik zum Besuch einer Veranstaltung mit unterrichtspraktischen Anteilen ( Seminar mit Unterrichtsbezug 2 SWS) verpflichtet. 8. Exkursionen Zum ordnungsgemäßen Studium gehört die Teilnahme an mindestens einer Exkursion. Das gilt insbesondere für die Grundkurse (jeweils im Wintersemester Blockseminar als Wochenendveranstaltung) und für Lehrveranstaltungen zu nichtchristlichen Weltreligionen. 9. Struktur des Studiums - Aufteilung der Semesterwochenstunden (SWS) Das Grund- und Hauptstudium umfassen jeweils etwa 3. Zum Grundstudium gehören insbesondere Einführungsveranstaltungen in die Biblische, Systematische und Praktische Theologie (Grundkurse). Von den (Grundstudium und Hauptstudium) sind wenigstens 10 SWS in Religions-pädagogik/Fachdidaktik (einschließlich des Grundkurses Religionspädagogik) zu studieren. Im Umfang von 1 soll die oder der Studierende nach eigener Wahl einen Schwerpunkt im Studium der Bereiche und Teilbereiche der Katholischen Theologie setzen. Die Semesterwochenstunden sind dementsprechend in folgender Weise auf die einzelnen Bereiche und Teilbereiche sowie auf das Schwerpunktstudium aufzuteilen: I. Grundlegende Veranstaltungen (Pflichtveranstaltungen) Grundkurs Biblische Theologie Grundkurs Systematische Theologie Grundkurs Religionspädagogik Eine Einführung in Studium und wissenschaftliches Arbeiten in der Katholischen Theologie findet im Rahmen dieser Veranstaltungen statt, die jeweils im 1. Studienjahr zu besuchen sind (Nachweis der Teilnahme). II. Verpflichtende Studiengebiete (Wahlpflichtbereich) Biblische Theologie - davon Altes Testament 6 SWS - davon Neues Testament 6 SWS Historische Theologie (Kirchengeschichte) Systematische Theologie - davon Religionsphilosophie/Fundamentaltheologie 6 SWS - davon Dogmatik 6 SWS 1 6 SWS 18 SWS 3

4 - davon Moraltheologie 4 SWS - davon Christliche Sozialwissenschaften Praktische Theologie 10 SWS - davon Religionspädagogik/Fachdidaktik 8 SWS - davon Kirchenrecht III. Schwerpunktstudium (Wahlbereich) In den verbleibenden 1 können je nach persönlichem Interesse weitere Veranstaltungen aus dem Wahlpflichtbereich (II.), zur Liturgischen Bildung oder zu interdisziplinären Fragen/Grenzgebieten gewählt werden Leistungsnachweise Im Grundstudium sind drei Leistungsnachweise zu erbringen, und zwar der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer Lehrveranstaltung zu dreien der Bereiche - Biblische Theologie, - Historische Theologie, - Systematische Theologie, - Religionspädagogik/Fachdidaktik. In den grundlegenden Lehrveranstaltungen können diese Leistungsnachweise nicht erbracht werden. Die drei Leistungsnachweise des Grundstudiums werden für die Zulassung zur Zwischenprüfung vorausgesetzt. (s.u. 11) Im Hauptstudium sind weitere drei Leistungsnachweise zu erbringen, und zwar der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer Lehrveranstaltung - zu einem der Bereiche Biblische oder Historische oder Systematische Theologie, - zu nichtchristlichen Weltreligionen, - zur Religionspädagogik/Fachdidaktik. Einer der Leistungsnachweise des Grundstudiums oder des Hauptstudiums soll in einer Lehrveranstaltung erbracht werden, die von Lehrenden der katholischen und evangelischen Theologie gemeinsam angeboten wird. Die Nachweise der erfolgreichen Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zu Informationsund Kommunikationstechnologien im Unterricht, zur ästhetischen Bildung, zu fächerübergreifenden Lernfeldern und an einem Projekt können auch im Unterrichtsfach Katholische Religion erbracht werden. [s. 33 (3) b, c, d] 4

5 11. Zwischenprüfung Die Zwischenprüfung wird gemäß der Zwischenprüfungsordnung (in der Regel am Ende des 4. Semesters, in Kombination mit dem Unterrichtsfach Musik in der Regel am Ende des 9. Semesters) durchgeführt. Sie findet als mündliche Prüfung (Dauer etwa 30 Minuten) in dem Bereich der Theologie statt, in dem im Grundstudium kein Leistungsnachweis erbracht worden ist, und in einem der anderen drei Bereiche nach Wahl der oder des Studierenden. 12. Prüfung Für die Zulassung zur Prüfung sind erforderlich: - der Nachweis des ordnungsgemäßen Studiums, - der Nachweis der Teilnahme an den grundlegenden Lehrveranstaltungen, - der Nachweis über Sprachkenntnisse im Lateinischen und Griechischen, - der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an sechs Lehrveranstaltungen (Leistungsnachweise) (s.o. 10), - der Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung, - der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme am Fachpraktikum oder der Teilnahme am Seminar mit Unterrichtsbezug. Durchführung der Prüfung: - Hausarbeit im Unterrichtsfach Katholische Religion ist möglich. - Arbeit unter Aufsicht (Klausur): 4 Stunden - Mündliche Prüfung: 60 Minuten a) Arbeit unter Aufsicht Die Kandidatin oder der Kandidat wählt einen Bereich: Biblische Theologie (Altes Testament oder Neues Testament), Historische Theologie, Systematische Theologie (Religionsphilosophie/Fundamentaltheologie oder Dogmatik oder Moraltheologie oder Christliche Sozialwissenschaften) oder Religionspädagogik/Fachdidaktik. Aus dem gewählten Bereich erhält sie oder er drei Themen, von denen eines zu bearbeiten ist. b) mündliche Prüfung In der mündlichen Prüfung werden Grundkenntnisse in allen vier Bereichen und vertiefte Kenntnisse in jeweils einem Teilbereich der Bereiche geprüft, die nicht in der Klausur gewählt wurden. Statt des Bereichs Historische Theologie kann jedoch für die Prüfung der vertieften Kenntnisse der andere Teilbereich der Biblischen oder ein weiterer Teilbereich der Systematischen Theologie gewählt werden. Die Kandidatin oder der Kandidat kann einen Schwerpunkt für die mündliche Prüfung angeben. 13. Studienberatung Für die Studienberatung stehen die Lehrenden der Abteilung Katholische Theologie und Religionspädagogik in ihren Sprechstunden oder nach persönlicher Vereinbarung zur Verfügung (s. Anschlagbrett neben Raum I/18). 5

Studienplan. 1. Gegenstand des Studiums im Unterrichtsfach Katholische Religion

Studienplan. 1. Gegenstand des Studiums im Unterrichtsfach Katholische Religion UNIVERSITÄT HANNOVER Fachbereich Erziehungswissenschaften Institut für Theologie und Religionspädagogik Abteilung Katholische Theologie http://www.erz.uni-hannover.de/ithrp/ GHR (Schwerpunkt: G/Langfach)

Mehr

Studienordnung. Unterrichtsfach Evangelische Religion Lehramt an Gymnasien (gem. PVO-Lehr I 1998, Stand ).

Studienordnung. Unterrichtsfach Evangelische Religion Lehramt an Gymnasien (gem. PVO-Lehr I 1998, Stand ). UNIVERSITÄT HANNOVER Fachbereich Erziehungswissenschaften Institut für Theologie und Religionspädagogik Abteilung Evangelische Theologie GYM Studienordnung Unterrichtsfach Evangelische Religion Lehramt

Mehr

Studienordnung Unterrichtsfach Evangelische Religion. (gem. PVO-Lehr I 1998). (Stand: )

Studienordnung Unterrichtsfach Evangelische Religion. (gem. PVO-Lehr I 1998). (Stand: ) UNIVERSITÄT HANNOVER Fachbereich Erziehungswissenschaften Institut für Theologie und Religionspädagogik Abteilung Evangelische Theologie und Religionspädagogik Lehramt an berufsbildenden Schulen (LBS)

Mehr

Studienordnung. 1. Gegenstand des Studiums im Unterrichtsfach Evangelische Religion

Studienordnung. 1. Gegenstand des Studiums im Unterrichtsfach Evangelische Religion UNIVERSITÄT HANNOVER Fachbereich Erziehungswissenschaften Institut für Theologie und Religionspädagogik Abteilung Evangelische Theologie und Religionspädagogik GHR (Schwerpunkt: GRUNDSCHULE) Studienordnung

Mehr

Technische Universität Dresden. Philosophische Fakultät

Technische Universität Dresden. Philosophische Fakultät Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das "vertieft studierte Fach" Katholische Religion im Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien Vom 23.07.2004 Auf Grund von 21

Mehr

Studienordnung für das "studierte Fach" Katholische Religion im Studiengang Lehramt an Grundschulen

Studienordnung für das studierte Fach Katholische Religion im Studiengang Lehramt an Grundschulen Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das "studierte Fach" Katholische Religion im Studiengang Lehramt an Grundschulen Vom 23.07.2004 Auf Grund von 21 des Gesetzes über

Mehr

Studienordnung. für den Teilstudiengang 'Evangelische Religion' mit dem Abschluß 'Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien'

Studienordnung. für den Teilstudiengang 'Evangelische Religion' mit dem Abschluß 'Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien' Studienordnung für den Teilstudiengang 'Evangelische Religion' mit dem Abschluß 'Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien' an der Universität Gesamthochschule Kassel Aufgrund des 21 Abs. 5 des

Mehr

Mitteilungsblatt der Universität Kassel

Mitteilungsblatt der Universität Kassel Mitteilungsblatt der Universität Kassel 3.13.01/053 Herausgeber: Der Präsident Studienordnung für den Teilstudiengang Evangelische Religion mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien

Mehr

Mitteilungsblatt der Universität Kassel

Mitteilungsblatt der Universität Kassel Mitteilungsblatt der Universität Kassel Herausgeber: Der Präsident 3.13.01/053 L1 u. L Studienordnung für die Teilstudiengänge Evangelische Religion für das Lehramt an Grundschulen sowie für das Lehramt

Mehr

I. Allgemeines. Informationsblatt für Studierende des Faches Katholische Religionslehre. im Studiengang Lehramt an Realschulen

I. Allgemeines. Informationsblatt für Studierende des Faches Katholische Religionslehre. im Studiengang Lehramt an Realschulen Informationsblatt für Studierende des Faches Katholische Religionslehre im Studiengang Lehramt an Realschulen Erweiterungsprüfung für das Lehramt an Realschulen (Katholische Religionslehre als 3. Fach)

Mehr

Leitfaden zum Studium der Ev. Theologie bzw. der Ev. Religionslehre (Stand SoSe 06)

Leitfaden zum Studium der Ev. Theologie bzw. der Ev. Religionslehre (Stand SoSe 06) Leitfaden zum Studium der Ev. Theologie bzw. der Ev. Religionslehre (Stand SoSe 06) Im Folgenden sind grundlegende Informationen zum Studium der Ev. Theologie bzw. Ev. Religionslehre 1 im Rahmen des Lehramtes

Mehr

Studienordnung für den Teilstudiengang "Unterrichtsfach CHEMIE"

Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach CHEMIE Studienordnung für den Teilstudiengang "Unterrichtsfach CHEMIE" 1. Ziele Aufgabe dieses Teilstudienganges ist es, die wissenschaftlichen Grundlagen für das Lehramt an Gymnasien im Fach Chemie zu vermitteln.

Mehr

Evangelische Theologie

Evangelische Theologie Fachspezifische Anlage: und Religionspädagogik Minor-Fach im fächerübergreifenden Bachelor-Studiengang (50 + [10 + 6 ] = 66 ) Die Zuordnung von regelt der Modulkatalog. Zur Vergabe der Leistungspunkte

Mehr

1 Geltungsbereich 2 Prüfungsfächer

1 Geltungsbereich 2 Prüfungsfächer Studienordnung der Theologischen Fakultät Trier für Studierende des Faches Katholische Religionslehre im Studiengang Lehramt an Realschulen Vom 15. November 1984 Die Fakultätskonferenz der Theologischen

Mehr

31 Katholische Religionslehr ( 59 und 83, 84 LPO I)

31 Katholische Religionslehr ( 59 und 83, 84 LPO I) 1 31 Katholische Religionslehr ( 59 und 83, 84 LPO I) e Der vorliegende Paragraph der Studienordnung beschreibt Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums des Faches Katholische Religionslehre für die Studiengänge

Mehr

Lehramt für "Katholische Religionslehre" an Gymnasien Studienordnung

Lehramt für Katholische Religionslehre an Gymnasien Studienordnung Lehramt für "Katholische Religionslehre" an Gymnasien Studienordnung Studienordnung für das Lehramt im Fach Katholische Religionslehre an Gymnasien mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung vom 14.01.1997 Inhaltsübersicht

Mehr

Fachbezogener Besonderer Teil

Fachbezogener Besonderer Teil Fachbezogener Besonderer Teil Katholische Religion im Masterstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen mit den beruflichen Fachrichtungen Elektrotechnik und Metalltechnik Der Fachbereichsrat des Fachbereichs

Mehr

Entwurf einer Studienordnung für den grundständigen Teilstudiengang Darstellendes Spiel für das Lehramt an Gymnasien

Entwurf einer Studienordnung für den grundständigen Teilstudiengang Darstellendes Spiel für das Lehramt an Gymnasien Entwurf einer Studienordnung für den grundständigen Teilstudiengang Darstellendes Spiel für das Lehramt an Gymnasien (Beschluss der Lenkungskommission vom 11. September 2002) 1. Grundlagen und Ziele Das

Mehr

Mitteilungsblatt der Universität Kassel

Mitteilungsblatt der Universität Kassel Mitteilungsblatt der Universität Kassel 3.13.05/901 L3 Herausgeber: Der Präsident Studienordnung für den Teilstudiengang Sozialkunde für das Lehramt an Gymnasien an der Universität Kassel veröffentlicht

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Katholische Religionslehre

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Katholische Religionslehre Stand: 0.03.00 STO KathRe LR Az. A0E8/0 Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Katholische Religionslehre vom 08. November 000 Hinweis: Diese Ordnung ist von der Hochschule

Mehr

Hinweise für das Studium im Fach Katholische Theologie für die Lehrämter an Schulen (Primarstufe, Sonderpädagogik, Sekundarstufe I)

Hinweise für das Studium im Fach Katholische Theologie für die Lehrämter an Schulen (Primarstufe, Sonderpädagogik, Sekundarstufe I) Generelle Vorbemerkung: Hinweise für das Studium im Fach Katholische Theologie für die Lehrämter an Schulen (Primarstufe, Sonderpädagogik, Sekundarstufe I) Studienordnungen sind etwas anderes als Staatliche

Mehr

Vom: 1. Allgemeines. 2 Grundlagen- und Orientierungsprüfung

Vom: 1. Allgemeines. 2 Grundlagen- und Orientierungsprüfung Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Evangelische Religion in den Lehramtsstudiengängen an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Vom: Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art.

Mehr

für den Studiengang KATHOLISCHE THEOLOGIE (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.) an der Universität Siegen

für den Studiengang KATHOLISCHE THEOLOGIE (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.) an der Universität Siegen STUDIENORDNUNG für den Studiengang KATHOLISCHE THEOLOGIE (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.) an der Universität Siegen Vom 12. Juni 2002 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86 Abs.

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Katholische Religionslehre

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Katholische Religionslehre Stand: 14.03.00 STO KathRe LGr Az. A0E17/01 Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Katholische Religionslehre vom 7. Januar 1999 Hinweis: Diese Studienordnung ist im Gemeinsamen

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Evangelische Religion

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Evangelische Religion Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Evangelische Religion vom 06. Januar 1997 Hinweis: Diese Ordnung ist dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst angezeigt

Mehr

Studienordnung. 1 Geltungsbereich. 2 Ziele des Studiums. 2. Die unter 1. genannte Zielstellung ist unter folgenden Voraussetzungen zu erreichen:

Studienordnung. 1 Geltungsbereich. 2 Ziele des Studiums. 2. Die unter 1. genannte Zielstellung ist unter folgenden Voraussetzungen zu erreichen: Studienordnung für den Teilstudiengang Chemie als vertieft studiertes Fach im Studiengang für das Lehramt an Gymnasien (70 SWS) 1 Geltungsbereich 1. Diese Ordnung regelt das fachwissenschaftliche Studium

Mehr

Lehramt Realschule Studienpläne und Prüfungsübersichten alle Fachsemester

Lehramt Realschule Studienpläne und Prüfungsübersichten alle Fachsemester Lehramt Realschule Studienpläne und Prüfungsübersichten alle Fachsemester 1. Fachsemester... 1 Studienplan für das 1. Fachsemester und Prüfungsübersicht... 1 2. Fachsemester... 2 Studienplan für das 2.

Mehr

FRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 03/2007 [lggeschichte]

FRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 03/2007 [lggeschichte] FRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 03/2007 [lggeschichte] LOSEBLATTSAMMLUNG: Studiengänge STUDIENGANG: STUDIENFACH: Lehramt an Gymnasien G E S C H I C H T E Philosophische Fakultät, Historisches

Mehr

Anlage 5. Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Erdkunde

Anlage 5. Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Erdkunde Anlage 5 Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Erdkunde 1. Ziele und Inhalte Die Studierenden sollen durch das Studium die Fähigkeit erwerben, räumlich differenzierte oder differenzierende

Mehr

Anhang A10 Katholische Religionslehre für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen sowie für das Lehramt an Berufskollegs

Anhang A10 Katholische Religionslehre für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen sowie für das Lehramt an Berufskollegs Anhang A10 Katholische Religionslehre für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen sowie für das Lehramt an Berufskollegs Kerncurriculum Gegenstand des Faches Katholische Theologie ist der christliche

Mehr

Anlage 14 STUDIENORDNUNG FÜR DEN TEILSTUDIENGANG UNTERRICHTSFACH POLITIK

Anlage 14 STUDIENORDNUNG FÜR DEN TEILSTUDIENGANG UNTERRICHTSFACH POLITIK Anlage 14 STUDIENORDNUNG FÜR DEN TEILSTUDIENGANG UNTERRICHTSFACH POLITIK 1. Ziele 1.1 Durch das Studium der Sozialwissenschaften sollen Studierende zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit befähigt werden,

Mehr

Der fachdidaktische Leistungsnachweis besteht in der Regel in einer wissenschaftlichen Hausarbeit im Seminar: Einführung in die Bibelwissenschaften.

Der fachdidaktische Leistungsnachweis besteht in der Regel in einer wissenschaftlichen Hausarbeit im Seminar: Einführung in die Bibelwissenschaften. Regelung der Erweiterungsprüfung im Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und die entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen (GHRGe) Allgemeines

Mehr

28 Mathematik ( 55 und 77 LPO I)

28 Mathematik ( 55 und 77 LPO I) 1 28 Mathematik ( 55 und 77 LPO I) Der vorliegende Paragraph der Studienordnung beschreibt Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums des Faches Mathematik für die Studiengänge Lehramt an Grund-, Haupt- und

Mehr

1. Allgemeines. 2 Grundlagen- und Orientierungsprüfung. Fach Evangelische Religionslehre folgende Modulprüfungen erfolgreich abgelegt werden

1. Allgemeines. 2 Grundlagen- und Orientierungsprüfung. Fach Evangelische Religionslehre folgende Modulprüfungen erfolgreich abgelegt werden Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr

STUDIENORDNUNG FÜR DEN TEILSTUDIENGANG "UNTERRICHTSFACH GRIECHISCH"

STUDIENORDNUNG FÜR DEN TEILSTUDIENGANG UNTERRICHTSFACH GRIECHISCH Anlage 9 STUDIENORDNUNG FÜR DEN TEILSTUDIENGANG "UNTERRICHTSFACH GRIECHISCH" 1. Ziele des Studiums Das Studium des Faches Griechisch soll die Studierenden befähigen, Sprache und Literatur der Griechen

Mehr

Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Studienordnung Unterrichtsfach Mathematik. Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen

Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Studienordnung Unterrichtsfach Mathematik. Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Studienordnung Unterrichtsfach Mathematik Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen 1 Geltungsbereich (1) Diese Studienordnung regelt das Studium im Unterrichtsfach

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer

1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer Studienordnung des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften und Philosophie der Philipps-Universität Marburg für den Studiengang Philosophie im Haupt- und Nebenfach mit dem Abschluss Magistra/Magister

Mehr

Universität Bereinigte Sammlung der Satzungen Ziffer Duisburg-Essen und Ordnungen Seite 1

Universität Bereinigte Sammlung der Satzungen Ziffer Duisburg-Essen und Ordnungen Seite 1 Duisburg-Essen und Ordnungen Seite 1 Studienordnung für das Unterrichtsfach Geschichte für das Studium des Lehramtes an Gymnasien und Gesamtschulen an der Universität Duisburg-Essen Vom 02. Dezember 2013

Mehr

Studienordnung für das Fachgebiet Evangelische Theologie im Magisterstudiengang an der Universität Bayreuth. vom 20. Juli 2001*

Studienordnung für das Fachgebiet Evangelische Theologie im Magisterstudiengang an der Universität Bayreuth. vom 20. Juli 2001* Studienordnung für das Fachgebiet Evangelische Theologie im Magisterstudiengang an der Universität Bayreuth vom 20. Juli 2001* *Diese Ordnung wurde mit Satzung vom 15. Juli 2004 aufgehoben. Für Studenten,

Mehr

Modulhandbuch DIDAKTIKFACH IM LEHRAMT AN HAUPTSCHULEN im Fach Katholische Religionslehre

Modulhandbuch DIDAKTIKFACH IM LEHRAMT AN HAUPTSCHULEN im Fach Katholische Religionslehre Dieses Modulhandbuch gilt für Studierende, die das Lehramtsstudium zum WS 2012/13 erstmalig aufgenommen haben. Modulhandbuch DIDAKTIKFACH IM LEHRAMT AN HAUPTSCHULEN im Fach Katholische Religionslehre [LPO

Mehr

Anlage 10 STUDIENORDNUNG FÜR DEN TEILSTUDIENGANG "UNTERRICHTSFACH LATEIN"

Anlage 10 STUDIENORDNUNG FÜR DEN TEILSTUDIENGANG UNTERRICHTSFACH LATEIN Anlage 10 STUDIENORDNUNG FÜR DEN TEILSTUDIENGANG "UNTERRICHTSFACH LATEIN" 1. Ziele des Studiums Das Studium des Faches Latein soll die Studierenden befähigen, Sprache und Literatur der Römer im Zusammenhang

Mehr

Anlage 7. Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Französisch. Zu den Zielen des Studiums gehören im engeren Sinn gute Kenntnisse

Anlage 7. Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Französisch. Zu den Zielen des Studiums gehören im engeren Sinn gute Kenntnisse Anlage 7 Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Französisch 1. Ziele des Studiums Aufgabe dieses Teilstudienganges ist es, die wissenschaftlichen Grundlagen für das Lehramt an Gymnasien

Mehr

Regelung der Erweiterungsprüfung im Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre für das Lehramt an Berufskollegs (BK)

Regelung der Erweiterungsprüfung im Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre für das Lehramt an Berufskollegs (BK) Regelung der Erweiterungsprüfung im Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre für das Lehramt an Berufskollegs (BK) Allgemeines Nach bestandener Erster Staatsprüfung für das Lehramt an Berufskollegs

Mehr

Anhang A15 Philosophie/Praktische Philosophie für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen. Basismodule (Grundstudium)

Anhang A15 Philosophie/Praktische Philosophie für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen. Basismodule (Grundstudium) Anhang A15 Philosophie/Praktische Philosophie für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen Inhalt und Studienziele: Das Studium des Faches Philosophie/Praktische Philosophie soll den Studierenden Fähigkeiten

Mehr

Studienordnung für das Fachgebiet Katholische Theologie im Magisterstudiengang an der Universität Bayreuth vom 20. September 2001*

Studienordnung für das Fachgebiet Katholische Theologie im Magisterstudiengang an der Universität Bayreuth vom 20. September 2001* Studienordnung für das Fachgebiet Katholische Theologie im Magisterstudiengang an der Universität Bayreuth vom 20. September 200* *Diese Ordnung wurde mit Satzung vom 5. Juli 2004 aufgehoben. Für Studenten,

Mehr

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Katholische Religionslehre

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Katholische Religionslehre Stand: 7.03.00 STO KathRe ESG LGr Az. A0E4/005 Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Katholische Religionslehre vom 09. Juni 999 Hinweis: Diese Studienordnung ist

Mehr

LEHRAMT STAATSEXAMEN. Evangelische Religion (Gymnasium) Zentrale Studienberatung

LEHRAMT STAATSEXAMEN. Evangelische Religion (Gymnasium) Zentrale Studienberatung STUDIENFÜHRER LEHRAMT STAATSEXAMEN Evangelische Religion (Gymnasium) Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: STAATSEXAMEN FÜR DAS HÖHERE LEHRAMT AN GYMNASIEN IM FACH EVANGELISCHE RELIGION 2. ABSCHLUSS:

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien

Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien om 24. März 2011 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 42, Nr. 7, S. 25 252) Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien Anlage B Fachspezifische Bestimmungen

Mehr

- 24/14 - Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Chemie für das Höhere Lehramt an Gymnasien. Vom 31.

- 24/14 - Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Chemie für das Höhere Lehramt an Gymnasien. Vom 31. UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Chemie und Mineralogie - /1 - Inhalt: Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Chemie für das Höhere Lehramt an Gymnasien Vom 1. Juli 00 1 Geltungsbereich

Mehr

Lehramt Gymnasium Studienpläne und Prüfungsübersichten alle Fachsemester

Lehramt Gymnasium Studienpläne und Prüfungsübersichten alle Fachsemester Lehramt Gymnasium Studienpläne und Prüfungsübersichten alle Fachsemester 1. Fachsemester... 1 Studienplan für das 1. Fachsemester und Prüfungsübersicht... 1 2. Fachsemester... 2 Studienplan für das 2.

Mehr

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Evangelische Religion

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Evangelische Religion Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Evangelische Religion vom 06. Januar 1997 Hinweis: Diese Ordnung ist dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und

Mehr

STUDIENORDNUNG MATHEMATIK WEITERES UNTERRICHTSFACH PRIMARSTUFE

STUDIENORDNUNG MATHEMATIK WEITERES UNTERRICHTSFACH PRIMARSTUFE STUDIENORDNUNG für das Studium des Unterrichtsfaches MATHEMATIK als WEITERES UNTERRICHTSFACH für das Lehramt für die PRIMARSTUFE an der Universität Gesamthochschule Paderborn vom 16. September 1997 Aufgrund

Mehr

der Universität Duisburg-Essen - Amtliche Mitteilungen Jahrgang 4 Duisburg/Essen, den 8. Mai 2006 Seite 269 Nr. 43

der Universität Duisburg-Essen - Amtliche Mitteilungen Jahrgang 4 Duisburg/Essen, den 8. Mai 2006 Seite 269 Nr. 43 Verkündungsblatt der Universität Duisburg-Essen - Amtliche Mitteilungen Jahrgang 4 Duisburg/Essen, den 8. Mai 006 Seite 69 Nr. 4 Studienordnung für das Fach Katholische Theologie im Studiengang Lehramt

Mehr

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Portugiesisch

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Portugiesisch Justus -Liebig-Universität Gießen - Der Präsident Mitteilungen GKL / FB 05 55 Abs. 2 HHG Nr. 2 6.73.05 Nr. 4 6. Studienangelegenheiten und Studienordnungen 73.05 Lehramt an Gymnasien GKL / FB 05 Bekanntmachung

Mehr

"Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Universität Göttingen

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Universität Göttingen GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT GÖTTINGEN - GEMEINSAME KOMMISSION FÜR DIE AUSBILDUNG ZUM LEHRAMT - "Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Universität Göttingen Teil I Allgemeine Bestimmungen

Mehr

Studienvoraussetzungen 5 Ziel und Inhalt des Studiums 6 Umfang und Aufbau des Studiums

Studienvoraussetzungen 5 Ziel und Inhalt des Studiums 6 Umfang und Aufbau des Studiums Studienordnung des Fachbereichs Mathematik der Justus-Liebig-Universität Gießen für das Unterrichtsfach Informatik mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien vom 7. Februar 1996

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften Technische Universität Dresden Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften Studienordnung für das "vertieft studierte Fach" Französisch im Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien Vom 30.01.2004

Mehr

Sem Modul Empf. Inhalt Semester Modul 15 3./4. Vertiefungsmodul Religionspädagogik I 7 MA c

Sem Modul Empf. Inhalt Semester Modul 15 3./4. Vertiefungsmodul Religionspädagogik I 7 MA c Zweitfach Katholische Religion Modulübersicht Sem Modul Empf. Inhalt Credits Semester Modul 15 3./4. Vertiefungsmodul Religionspädagogik I 7 MA 1-4 46 c BA 1-6 26 c Modul 10 3./4. Vertiefungsmodul Systematische

Mehr

Studienordnung. für den Studiengang KATHOLISCHE RELIGIONSLEHRE. mit dem Abschluss. Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II

Studienordnung. für den Studiengang KATHOLISCHE RELIGIONSLEHRE. mit dem Abschluss. Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II 1 Studienordnung für den Studiengang KATHOLISCHE RELIGIONSLEHRE mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II an der Universität Siegen Vom 26. Juni 2002 Aufgrund des 2

Mehr

Studienordnung Katholische Religionslehre Stand: 24. November 1997

Studienordnung Katholische Religionslehre Stand: 24. November 1997 Studienordnung Katholische Religionslehre Stand: 24. November 1997 Grundlage: Studienordnung für das Studium des Fachs Katholische Religionslehre im Studiengang Lehramt an Gymnasien der Johannes Gutenberg-Universität

Mehr

Katholische Religionslehre für das Lehramt. Studienbeginn ab Wintersemester 2003/04

Katholische Religionslehre für das Lehramt. Studienbeginn ab Wintersemester 2003/04 Katholische Religionslehre für das Lehramt Studienbeginn ab Wintersemester 2003/04 als Erweiterungsfach Studienbeginn ab Wintersemester 2003/04 Sprachvoraussetzungen LA an Gymnasien und Gesamtschulen Latinum

Mehr

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Italienisch

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Italienisch Justus -Liebig-Universität Gießen - Der Präsident Mitteilungen GKL / FB 05 55 Abs. 2 HHG Nr. 2 6.73.05 Nr. 2 6. Studienangelegenheiten und Studienordnungen 73.05 Lehramt an Gymnasien GKL / FB 05 Bekanntmachung

Mehr

- 31/13 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Ethik/Philosophie für das Lehramt an Mittelschulen. Vom 19.

- 31/13 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Ethik/Philosophie für das Lehramt an Mittelschulen. Vom 19. - 31/13 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie Institut für Philosophie Inhalt: Studienordnung für das Studium des studierten Faches Ethik/Philosophie für das Lehramt an

Mehr

Fachbereich Geisteswissenschaften Fachgruppe Katholische Theologie Campus Essen

Fachbereich Geisteswissenschaften Fachgruppe Katholische Theologie Campus Essen Fachbereich Geisteswissenschaften Fachgruppe Katholische Theologie Campus Essen Studienordnung für das Fach Katholische Theologie an der Universität Duisburg-Essen im Studiengang für das Lehramt an Gymnasien

Mehr

Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Evangelische Religion im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Evangelische Religion im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Evangelische Religion im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Vom 26. Februar 2009 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz

Mehr

- 24/4 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Chemie für das Lehramt an Mittelschulen und für das Lehramt an Förderschulen

- 24/4 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Chemie für das Lehramt an Mittelschulen und für das Lehramt an Förderschulen - / - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Chemie und Mineralogie Studienordnung für das Studium des studierten Faches Chemie für das Lehramt an Mittelschulen und für das Lehramt an Förderschulen Vom 1. Juli

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen Datum 03. August 2015 Nr. 85/2015 I n h a l t : Fachspezifische Bestimmung für den Bachelorstudiengang im Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen im Fach Evangelische Religionslehre

Mehr

Studienordnung für das Studium des Fachs Katholische Religionslehre im Studiengang Lehramt an Gymnasien der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Studienordnung für das Studium des Fachs Katholische Religionslehre im Studiengang Lehramt an Gymnasien der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Studienordnung für das Studium des Fachs Katholische Religionslehre im Studiengang Lehramt an Gymnasien der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 19. Juni 1984 [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 26,

Mehr

Studienordnung für das Studium des Faches Italienisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Studienordnung für das Studium des Faches Italienisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Studienordnung für das Studium des Faches Italienisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 11. Dezember 1984 [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 49] Auf Grund

Mehr

Seite 56. Verkündungsblatt der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover vom /2017

Seite 56. Verkündungsblatt der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover vom /2017 Verkündungsblatt der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover vom 1.02.2017 4/2017 Eine der en in den en oder Aufbaumodulen muss in einer Veranstaltung erbracht werden, die von einer evangelischen

Mehr

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Spanisch

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Spanisch Justus -Liebig-Universität Gießen - Der Präsident Mitteilungen GKL / FB 05 55 Abs. 2 HHG Nr. 2 6.73.05 Nr. 3 6. Studienangelegenheiten und Studienordnungen 73.05 Lehramt an Gymnasien GKL / FB 05 Bekanntmachung

Mehr

UF RK 13 Pflichtmodul Religionskritik und Gotteslehre. UF RK 15 Fachbezogenes Schulpraktikum UF RK 16 Bachelormodul

UF RK 13 Pflichtmodul Religionskritik und Gotteslehre. UF RK 15 Fachbezogenes Schulpraktikum UF RK 16 Bachelormodul UF RK 01 -Modul UF UF RK 02 Pflichtmodul Bibelwissenschaftliche und systematische Grundlagen des Unterrichtsfaches Katholische Religion UF RK 03 Pflichtmodul Religions- und Kirchengeschichte UF RK 04 Pflichtmodul

Mehr

Vom 25. April erschienen im StAnz. S. 1501

Vom 25. April erschienen im StAnz. S. 1501 Studienordnung des Fachbereichs Katholische Theologie der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für den Diplom-Studiengang im Fach Katholische Theologie Vom 25. April 16 erschienen im StAnz. S. 1501 Auf

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften. Studienordnung

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften. Studienordnung Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Studienordnung für das "studierte Fach" Mathematik im Studiengang Lehramt an Mittelschulen Vom 19.08.2003 Auf Grund von 21 des

Mehr

Bachelor of Arts Katholische Theologie

Bachelor of Arts Katholische Theologie Bachelor of Arts Katholische Theologie KATHOLISCH-THEOLOGISCHE FAKULTÄT Obligatorische Studienberatung B.A. Datum: 08.04.2014 Dipl. Theol. Katharina Pyschny Wichtige Materialien Begrüßungsbrief (hellgrün)

Mehr

Anlage 12 STUDIENORDNUNG FÜR DEN TEILSTUDIENGANG "UNTERRICHTSFACH PHILOSOPHIE"

Anlage 12 STUDIENORDNUNG FÜR DEN TEILSTUDIENGANG UNTERRICHTSFACH PHILOSOPHIE Anlage 12 1. Ziele des Studiums STUDIENORDNUNG FÜR DEN TEILSTUDIENGANG "UNTERRICHTSFACH PHILOSOPHIE" 1.1. Aufgabe des Teilstudienganges Philosophie ist es, die wissenschaftlichen Grundlagen für das Lehramt

Mehr

Studienplan für das Fach Politikwissenschaft als Haupt- und als Beifach im Studiengang Lehramt an Gymnasien

Studienplan für das Fach Politikwissenschaft als Haupt- und als Beifach im Studiengang Lehramt an Gymnasien 1 Studienplan für das Fach Politikwissenschaft als Haupt- und als Beifach im Studiengang Lehramt an Gymnasien I. Allgemeiner Teil Das Fach Politikwissenschaft zählt im Rahmen des Studienganges Lehramt

Mehr

Stand Studienpläne (Bologna 1) Religionspädagogik / Didaktik des RU Seite 1 von 5

Stand Studienpläne (Bologna 1) Religionspädagogik / Didaktik des RU Seite 1 von 5 Stand 10.5.2011 Studienpläne (Bologna 1) Religionspädagogik / Didaktik des RU Seite 1 von 5 Module (Bologna I) im Rahmen des LPO-Studiums für ein Lehramt an Grund-, Haupt-, Realschulen und Gymnasien, Lehrstuhl

Mehr

Zwischenprüfungsordnung der Universität Heidelberg -Besonderer Teil Evangelische Theologie-

Zwischenprüfungsordnung der Universität Heidelberg -Besonderer Teil Evangelische Theologie- 04-1 Zwischenprüfungsordnung der Universität Heidelberg -Besonderer Teil Evangelische Theologie- vom 16. Dezember 2003 1 Geltung des Allgemeinen Teils Diese Zwischenprüfungsordnung gilt für den Lehramtsstudiengang

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Evangelische Religionslehre

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Evangelische Religionslehre Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Evangelische Religionslehre vom 08. November 2000 Hinweis: Diese Ordnung ist von der Hochschule beschlossen und dem Ministerium für Wissenschaft,

Mehr

geändert durch Satzungen vom 1. Dezember Juni September 2011

geändert durch Satzungen vom 1. Dezember Juni September 2011 Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr

Unterrichtsfach Grund- und Hauptschulen. Nr. Lehrveranstaltung SWS LP

Unterrichtsfach Grund- und Hauptschulen. Nr. Lehrveranstaltung SWS LP Unterrichtsfach Grund- und Hauptschulen GsHsER-04-FW Grundkurs: Einführung in das Studium der Theologie 1 Grundkurs: Einführung in das Studium der Theologie 2 2 Summe Pflichtbereich: 2 2 Modulbeauftragte:

Mehr

christliche Glaubensinhalte und -formen mit der heutigen Situation von Mensch und Natur, Kultur und Gesellschaft vermitteln lernen,

christliche Glaubensinhalte und -formen mit der heutigen Situation von Mensch und Natur, Kultur und Gesellschaft vermitteln lernen, Studienordnung der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln für das Unterrichtsfach Katholische Religionslehre als zweites Fach im Studiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt

Mehr

Evangelische Religion als Zweites Fach im Zertifikatsprogramm Zweites Fach für das Lehramt Sonderpädagogik

Evangelische Religion als Zweites Fach im Zertifikatsprogramm Zweites Fach für das Lehramt Sonderpädagogik Philosophische Fakultät, ITHRW Abteilung Ev. Theologie Evangelische Religion als Zweites Fach im Zertifikatsprogramm Zweites Fach für das Lehramt Modulkatalog Modulkatalog 2 Für den gesamten Modulkatalog

Mehr

INHALT: Seite. Prüfungsangelegenheiten und Prüfungsordnungen - Elfte Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang

INHALT: Seite. Prüfungsangelegenheiten und Prüfungsordnungen - Elfte Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Amtliches Mitteilungsblatt der Universität Vechta Nr. 29/205 INHALT: Seite Prüfungsangelegenheiten und Prüfungsordnungen - Elfte Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Combined Studies

Mehr

Studienordnung für den Teilstudiengang Erziehungswissenschaft Lehramt an Sonderschulen (LASO)

Studienordnung für den Teilstudiengang Erziehungswissenschaft Lehramt an Sonderschulen (LASO) Studienordnung für den Teilstudiengang Erziehungswissenschaft Lehramt an Sonderschulen (LASO) Vom 16. August 2000 Das Präsidium der Universität Hamburg hat am 7. Februar / 11. April 2002 die vom Fachbereichsrat

Mehr

LEHRAMT STAATSEXAMEN. Evangelische Religion (Oberschule) Zentrale Studienberatung

LEHRAMT STAATSEXAMEN. Evangelische Religion (Oberschule) Zentrale Studienberatung STUDIENFÜHRER LEHRAMT STAATSEXAMEN Evangelische Religion (Oberschule) Zentrale Studienberatung STUDIENFÜHRER LEHRAMT STAATSEXAMEN Evangelische Religion (Oberschule) Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG:

Mehr

Studienordnung für den Teilstudiengang Erziehungswissenschaft Lehramt Oberstufe Allgemeinbildende Schulen (LOA)

Studienordnung für den Teilstudiengang Erziehungswissenschaft Lehramt Oberstufe Allgemeinbildende Schulen (LOA) Studienordnung für den Teilstudiengang Erziehungswissenschaft Lehramt Oberstufe Allgemeinbildende Schulen (LOA) Vom 16. August 2000 Das Präsidium der Universität Hamburg hat am 7. Februar / 11. April 2002

Mehr

Studienordnung. für den Studiengang Evangelische Religionslehre. Primarstufe als Schwerpunktfach

Studienordnung. für den Studiengang Evangelische Religionslehre. Primarstufe als Schwerpunktfach Studienordnung für den Studiengang Evangelische Religionslehre mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe als Schwerpunktfach an der Bergischen Universität-Gesamthochschule

Mehr

Institut für Katholische Theologie. Studienbuch. Lehramt an Gymnasien

Institut für Katholische Theologie. Studienbuch. Lehramt an Gymnasien Institut für Katholische Theologie Studienbuch Lehramt an Gymnasien Name: Matrikelnummer: email-adresse: Studienbeginn: Hinweise Bei Semester bitte immer das Veranstaltungssemester (z.b. WS 09/10) nicht

Mehr

Studienordnung. für den Studiengang Evangelische Religionslehre. Primarstufe als weiteres Fach

Studienordnung. für den Studiengang Evangelische Religionslehre. Primarstufe als weiteres Fach Studienordnung für den Studiengang Evangelische Religionslehre mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe als weiteres Fach an der Bergischen Universität-Gesamthochschule

Mehr

1 Geltungsbereich 2 Dauer des Studiums

1 Geltungsbereich 2 Dauer des Studiums Studienordnung der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgen Frankfurt am Main für den Diplomstudiengang Katholische Theologie mit dem Abschluß»Diplom-Theologin / Diplom-Theologe«vom 15.12.1995

Mehr

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 / HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 LITERATUREN IN AFRIKANISCHEN SPRACHEN (NEBENFACH

Mehr

Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des

Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des 80 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 1978

Mehr

Fachbereich Geisteswissenschaften Fachgruppe Katholische Theologie Campus Essen

Fachbereich Geisteswissenschaften Fachgruppe Katholische Theologie Campus Essen Fachbereich Geisteswissenschaften Fachgruppe Katholische Theologie Campus Essen Studienordnung für das Fach Katholische Theologie an der Universität Duisburg-Essen im Studiengang für das Lehramt an Berufskollegs

Mehr

Studieninformationen

Studieninformationen Fakultät Humanwissenschafte n und Theologie (14) Studieninformationen Bachelor: Katholische Theologie Master: Katholische Theologie Gestufte Lehrerbildung Ba/Ma (vermittlungswissenschaftliches Profil)

Mehr