Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Katholische Religionslehre

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1 Stand: STO KathRe ESG LGr Az. A0E4/005 Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Katholische Religionslehre vom 09. Juni 999 Hinweis: Diese Studienordnung ist im gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst veröffentlicht. Die Studienordnung der Pädagogischen Hochschule Erfurt wird von der Universität Erfurt als Rechtsnachfolgerin der Pädagogischen Hochschule Erfurt analog angewandt soweit es die inhaltlichen Strukturen der Hochschulen betrifft. Die auf Grund der Aufhebung der Pädagogischen Hochschule Erfurt und der Übertragung Ihrer Aufgaben auf die Universität Erfurt notwendigen Änderungen sind bei der analogen Anwendung zu berücksichtigen. Die Wiedergabe als PDF-Datei im WWW erfolgt ohne Gewähr für die Aktualität und Freiheit von Wiedergabefehlern. Bei Rückfragen und Hinweisen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Studium und Lehre:

2 Stand: STO KathRe ESG LGr Az. A0E4/005 Pädagogische Hochschule Erfurt Philosophisch-Theologisches Studium Erfurt S t u d i e n o r d n u n g für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Katholische Religionslehre vom Juni 999 Gemäß 5 Abs. in Verbindung mit den 4, 79 Abs. Nr., 83 Abs. Nr. 6, 85 des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG) in der Fassung vom 9. Juni 999 (GVBl. S. 33) erlässt die Pädagogische Hochschule Erfurt (PHE) auf der Grundlage der Thüringer Verordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen (ThVO/Gr) vom 6. Mai 994 (GVBl. S. 645), zuletzt geändert durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Thüringer Verordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen vom 6. Februar 998 (GVBl. S. 9), folgende Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Katholische Religionslehre; das Professorenkollegium des Philosophisch-Theologischen Studiums Erfurt hat am 08. Juni 999 die Studienordnung beschlossen; der Senat der Pädagogischen Hochschule Erfurt hat am 09. Juni 999 der Studienordnung zugestimmt. Die Studienordnung wurde am 09. Juni 999 dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur angezeigt. Inhaltsverzeichnis Geltungsbereich Zulassungsvoraussetzungen 3 Studiendauer 4 Ziel und Inhalt des Studiums 5 Aufbau des Studiums 6 Studienleistungen 7 Studienfachberatung 8 Prüfungs- und Anrechnungsbestimmungen 9 Übergangsbestimmungen 0 In-Kraft-Treten Anlage

3 Stand: STO KathRe ESG LGr Az. A0E4/005 Geltungsbereich () Auf der Grundlage der Thüringer Verordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen (ThVO/Gr) vom 6. Mai 994 (GVBl. S. 645), zuletzt geändert durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Thüringer Verordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen vom 6. Februar 998 (GVBl. S. 9), regelt diese Studienordnung Ziel, Inhalt und Aufbau des Ergänzungsstudiengangs im Fach Katholische Religionslehre. Das Studium endet mit der Erweiterungsprüfung bzw. Prüfung in einem weiteren Fach. Die in den nachfolgenden Paragraphen enthaltenen Aussagen über die Erweiterungsprüfung gelten sinngemäß auch für die Prüfung in einem weiteren Fach. () Frauen führen, soweit möglich, Status- und Funktionsbezeichnungen dieser Ordnung in weiblicher Form. Zulassungsvoraussetzungen () Zu diesem Studiengang kann nach Maßgabe des 6 ThVO/Gr zugelassen werden, wer die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen in Thüringen bestanden hat oder eine Prüfung bestanden hat, die vom Kultusministerium als dieser gleichwertig anerkannt wurde. () Zu diesem Studiengang können gemäß 30 Abs. ThVO/Gr Lehrer mit voller Lehrbefähigung für die unteren Klassen (Deutsch, Mathematik, weiteres Fach) oder mit einem vom Kultusministerium als gleichwertig anerkannten Abschluß zugelassen werden. (3) Lehrer an Grundschulen, die eine Befähigung für einen Aufgabenbereich besitzen, der nicht mehr zum Feld schulischer Erziehung gehört, können gemäß 30 Abs. ThVO/Gr kein Ergänzungsstudium im Fach Katholische Religionslehre absolvieren. (4) Wer die Erste Staatsprüfung im Fach Ethik oder Ev. Religionslehre abgelegt hat, kann kein Ergänzungsstudium im Fach Kath. Religionslehre aufnehmen. 3 Studiendauer Das Ergänzungsstudium im Fach Katholische Religionslehre umfaßt drei Semester mit insgesamt 8 Semesterwochenstunden (SWS). 4 Ziel und Inhalt des Studiums Das Studium soll den Studierenden die fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Kompetenzen verleihen, das Fach Katholische Religionslehre an Grundschulen theologisch und pädagogisch verantwortlich zu unterrichten. Angehende Religionslehrer sollen Ursprung und Inhalt der Bibel kennen und ihre Gegenwartsbedeutung aufweisen können, Grundaussagen des christlichen Glaubens im Verlauf der Geschichte der Kirche erfassen, den christlichen Glauben und die christliche Lebenslehre aus den Erfahrungen unserer Zeit reflektieren können, Urteils- und Handlungsfähigkeiten im Hinblick auf christliche Praxis gewinnen und vermitteln 3

4 Stand: STO KathRe ESG LGr Az. A0E4/005 lernen, Kenntnisse über die Grundfragen religiöser Lernprozesse und der Hinführung zum Glauben, über aktuelle religionspädagogische Hauptprobleme sowie über Grundlagen der Didaktik und Methodik des Religionsunterrichts an der Grundschule erwerben. 5 Aufbau des Studiums () Von den 8 SWS sollen in jedem der drei Semester 6 SWS absolviert werden. Sie verteilen sich folgendermaßen: a) Grundstudium (. und. Semester) Propädeutik: Einführung in die Theologie Biblische Einführung: Altes und Neues Testament Altes Testament Neues Testament Schwerpunkte der Kirchengeschichte Religionspädagogik/Fachdidaktik b) Hauptstudium (3. Semester) Katholische Glaubenslehre (Dogmatik-Grundkurs) Katholische Glaubenslehre (Dogmatik)/Liturgiewissenschaft Moraltheologie (Grundlagen) ( SWS) ( SWS) ( SWS) ( SWS) ( SWS) (4 SWS) ( SWS) ( SWS) ( SWS) () In der Regel erfolgt die Lehrvermittlung an Studientagen, die am Philosophisch- Theologischen Studium Erfurt während der Vorlesungszeiten einmal pro Woche stattfinden. In Ausnahmefällen kann ein Teil der Studienleistungen auch durch anderweitige Blockveranstaltungen und durch Selbststudium erbracht werden. (3) Nach Möglichkeit sollte während eines Semesters ein studienbegleitendes Fachpraktikum absolviert werden. 6 Studienleistungen () Für die 8 SWS gemäß 3 sowie für das fachdidaktische Praktikum gemäß 5 Abs. 3 sind Teilnahmenachweise zu erbringen. Deren Ausstellung setzt die regelmäßige Teilnahme an der jeweiligen Lehrveranstaltung voraus. Ggf. setzt der Leiter der Lehrveranstaltung weitere Bedingungen für die Erteilung eines Teilnahmenachweises fest und gibt diese zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt. () Folgende drei Leistungsnachweise sind zu erbringen: ein Leistungsnachweis zum Alten Testament und Neuen Testament, ein Leistungsnachweis zur Katholischen Glaubenslehre und Moraltheologie, ein Leistungsnachweis zur Fachdidaktik und Religionspädagogik. (3) In der Regel werden Leistungsnachweise durch Prüfungen (schriftlich von Stunde bzw. mündlich von 0 Minuten) im Anschluß an Vorlesungen oder durch einen Seminarvortrag und/bzw. eine -arbeit erworben. Die Lehrenden geben zu Beginn der Lehrveranstaltung die Bedingungen für die Erteilung der Leistungsnachweise bekannt. Einer der Leistungsnachweise ist komplexer Art und setzt sich aus Teilleistungsnachweisen zusammen. 4

5 Stand: STO KathRe ESG LGr Az. A0E4/005 7 Studienfachberatung () Der Referent für Studien- und Prüfungsfragen oder ein anderer dazu bestimmter Vertreter des Philosophisch-Theologischen Studiums Erfurt berät die Studierenden in allen Fragen und Belangen, die mit dem Studium des Faches Katholische Religionslehre zusammenhängen. Zu Beginn des Studiums führt das Philosophisch-Theologische Studium eine Einführungsveranstaltung durch. () In Angelegenheiten, die die Erweiterungsprüfung betreffen, beraten ein vom Landesprüfungsamt zum Prüfer bestellter Fachvertreter des Philosophisch-Theologischen Studiums und die Außenstelle des Landesprüfungsamtes für Lehrämter an der Hochschule. 8 Prüfungs- und Anrechnungsbestimmungen () Grundlage für die Erweiterungsprüfung bzw. Prüfung in einem weiteren Fach ist die ThVO/Gr. Die Anerkennung von Studienleistungen und Studienzeiten regelt die ThVO/Gr. () Studienleistungen im Fach Katholische Religionslehre, die an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule oder Fachhochschule erbracht wurden und nicht die Ausbildung für das Lehramt an Grundschulen zum Ziel hatten, können auf Antrag angerechnet werden, wenn ihre Gleichwertigkeit festgestellt ist; Entsprechendes gilt für die Anrechnung der Studienzeiten. Über die Anrechnung von Studienzeiten und Studienleistungen entscheidet das Landesprüfungsamt; bei Zweifeln an der Gleichwertigkeit wird ein zum Prüfer bestellter Vertreter des Faches gehört. (3) Studienleistungen, die an Hochschulen außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes erbracht worden sind, werden auf Antrag angerechnet, wenn ihre Gleichwertigkeit festgestellt ist; Entsprechendes gilt für die Anrechnung der Studienzeiten. (4) Nach bestandener Erweiterungsprüfung bzw. Prüfung in einem weiteren Fach ist die Ausübung des Lehramtes für das Fach Katholische Religionslehre nur mit kirchlichem Lehrauftrag (Missio) möglich. 9 Übergangsbestimmungen Studierende, die ihr Studium vor dem. August 998 begonnen haben, können das Studium auf Antrag nach den Bestimmungen der vorliegenden Studienordnung fortsetzen. 0 In-Kraft-Treten Diese Studienordnung tritt am ersten Tage des auf ihre Bekanntmachung im Gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst folgenden Monats in Kraft. Sie gilt erstmals für Studierende, die ihr Studium zum Wintersemester 998/99 aufgenommen haben. Erfurt, den 09. Juni 999 Univ.-Prof. Dr. phil. habil. H.-W. Schaller Rektor der Pädagogischen Hochschule Erfurt Prof. Dr. theol. M. Schramm Rektor des Philosophisch- Theologischen Studiums Erfurt 5

6 Stand: STO KathRe ESG LGr Az. A0E4/005 Anlage Studienplan für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Katholische Religionslehre Semester Studieninhalte/Art der Lehrveranstaltung Umfang in SWS Grundstudium Nachweise Propädeutik: Einführung in die Theologie (V) Biblische Einführung: Altes und Neues Testament (V) LN Schwerpunkte der Kirchengeschichte (S) Altes Testament (V) Neues Testament (V) Hauptstudium Religionspädagogik/Fachdidaktik (V/S/Ü) x LN ( SWS) 3 Dogmatik Grundkurs (V) Moraltheologie Grundlagen (V) Dogmatik/Liturgiewissenschaft (V/S) fachdidaktisches Praktikum ) + - TLN TLN ) Nach Möglichkeit sollte ein fachdidaktisches Praktikum in Form einer semesterbeleitenden Lehrveranstaltung absolviert werden. Mit dem Studienplan wird eine Grundorientierung über die zu belegenden Lehrveranstaltungen geboten. Innerhalb des Grundstudiums kann die Reihenfolge der einzelnen Teilgebiete ggf. variieren. Abkürzungen: LN - Leistungsnachweis S - Seminar SWS - Semesterwochenstunde TLN - Teilleistungsnachweis - Teilnahmenachweis Ü - Übung V - Vorlesung 6

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