Studienordnung. für den Teilstudiengang 'Evangelische Religion' mit dem Abschluß 'Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien'
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- Kilian Heinrich
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1 Studienordnung für den Teilstudiengang 'Evangelische Religion' mit dem Abschluß 'Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien' an der Universität Gesamthochschule Kassel
2 Aufgrund des 21 Abs. 5 des Hess. Universitätsgesetzes erläßt der Fachbereich 01 (Erziehungswissenschaft/Humanwissenschaften) der Universität Gesamthochschule Kassel folgende Studienordnung: 1 Rechtsgrundlage Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der "Verordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien vom 3. April 1995 (GVBl. I S.233) Ziel, Inhalt, Aufbau und Gliederung des Studiums für den Teilstudiengang 'Evangelische Religion' für das Lehramt an Gymnasien". 2 Studienvoraussetzungen (1) Voraussetzung für die Einschreibung für den Teilstudiengang 'Evangelische Religion' ist die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder eine vom Kultusminister als gleichwertig anerkannte Vorbildung ( 35 und 36 HHG). (2) Das Studium der 'Evangelischen Religion' für das Lehramt an Gymnasien erfordert geprüfte Kenntnisse in Latein und Griechisch, die eine Arbeit an biblischen Texten und geschichtlichen Quellen in der Originalsprache gestatten. Diese Sprachkenntnisse können durch das Graecum/Latinum im Abiturzeugnis oder als Ergänzungsprüfung zum Abitur (gem. VO über die Ergänzungsprüfungen im Lateinischen und Griechischen vom 3.Sept. 1981, vgl. ABl.1981, S.642) nachgewiesen werden. An Stelle des Latinums können auch Lateinkenntnisse, die dem früheren Kleinen Latinum entsprechen, treten. (3) Für Studierende, die diese Voraussetzungen zu Beginn des Studiums nicht erfüllen, werden entsprechende Lehrveranstaltungen in Griechisch und Latein angeboten, die zum Erwerb der in 2 Abs.2 genannten Kenntnisse führen. Die Sprachkenntnisse sind in der Regel während des Grundstudiums oder spätestens bis zur Zwischenprüfung zu erwerben. Die hierfür erforderliche Zeit wird nicht auf das Grundstudium angerechnet. 3 Studiendauer Der Fachbereich regelt das Studium so, daß sich die Studierenden des Studiengangs 'Evangelische Religion' für das Lehramt an Gymnasien nach 8 Semestern zur Prüfung melden können. 4 Studienbeginn Das Studium kann zum Winter- oder Sommersemester aufgenommen werden
3 5 Ziel des Studiums (1) Das Studium der 'Evangelischen Religion' für das Lehramt an Gymnasien an der GhK vermittelt die wissenschaftliche und pädagogisch-didaktische Qualifikation, wie sie von der entsprechenden Prüfungsordnung für das Lehramt an Gymnasien gefordert ist. (2) In der Prüfung soll der Bewerber/ die Bewerberin nachweisen, daß er/sie die fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Voraussetzungen für das Amt eines Lehrers/ einer Lehrerin an Gymnasien erfüllt. 6 Studiengebiete (1)Die Studieninhalte gestalten sich nach folgenden Gebieten: - Biblische Theologie (Altes und Neues Testament) - Historische Theologie - Systematische Theologie - Religionspädagogik - Religionswissenschaften 7 Gliederung des Studiums (1) Das Studium gliedert sich in das Grundstudium (2 Semester) und in das Hauptstudium (6 Semester). (2) Für die Studierenden, die 'Evangelische Religion' in Kombination mit dem ersten Fach 'Kunst / visuelle Kommunikation' oder 'Musik' studieren, umfaßt das Hauptstudium 4 Semester. (3) Das Grundstudium wird für alle Lehrämter in 'Evangelischer Religion' gemeinsam angeboten, um die Durchlässigkeit der Studiengänge nach dem Grundstudium zu gewährleisten. 8 Das Grundstudium (1) Im Grundstudium werden die für ein angemessenes Lehramtsstudium für das Unterrichtsfach 'Evangelische Religion' erforderlichen grundlegenden Fragestellungen und methodischen Zugangswege durch entsprechende Lehrveranstaltungen aus den Gebieten der Biblischen Theologie, der Systematischen Theologie und der Religionspädagogik eröffnet
4 (2) Das Grundstudium umfaßt 6 SWS in jedem Semester, für das Lehramt an Gymnasien zusätzlich je Semester eine 2stündige Lehrveranstaltung nach Wahl. Lehrveranstaltungen sind Vorlesungen, Seminare, Kolloquien, Praktika, Einführungsveranstaltungen (mit praktischen Übungen)und studentische Projekte (unter Betreuung eines/einer Lehrenden). Die jeweilige Art der Lehrveranstaltung wird vom Leiter/ der Leiterin unter Beachtung dieser Studienordnung festgelegt. (3) Im Grundstudium des Teilstudiengangs 'Evangelische Religion' für das Lehramt an Gymnasien ist die Teilnahme an den Einführungsveranstaltungen in die Biblische Theologie, in die Religionspädagogik und in die Systematische Theologie verpflichtend. Über die Teilnahme wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. (4) Das Grundstudium wird durch die bestandene Zwischenprüfung abgeschlossen. 9 Hauptstudium (1) Im Hauptstudium wird auf der Grundlage der im Grundstudium erworbenen Kenntnisse und Methoden die fachtheologische und religionspädagogische Kompetenz erweitert und vertieft. Lehrveranstaltungen sind Vorlesungen, Seminare, Kolloquien, Projekte (unter Betreuung eines Lehrenden) und Einführungsveranstaltungen. Die jeweilige Art der Lehrveranstaltung wird von dem Leiter/ der Leiterin unter Beachtung dieser Studienordnung festgelegt. (2) Das Hauptstudium gemäß 7 Abs.1 umfaßt insgesamt 48 SWS. Das Hauptstudium gemäß 7 Abs. 2 umfaßt 36 SWS. Die Studienanteile in den Einzeldisziplinen sowie die Möglichkeit zur Schwerpunktbildung werden in der Studientafel (Anhang 1) geregelt. (3) Im Hauptstudium gemäß 7 Abs.1 sind folgende Leistungsnachweise (Scheine) zu erwerben: zwei Scheine aus dem Bereich der Biblischen Theologie (Altes Testament und Neues Testament); ein Schein aus dem Bereich der Systematischen Theologie; ein Schein aus dem Bereich der Historischen Theologie; zwei Scheine aus dem Bereich der Religionspädagogik, von denen einer aus dem Bereich der Fachdidaktik der Oberstufe sein soll; zwei Scheine aus unterschiedlichen Einzeldisziplinen der Fachgebiete nach freier Wahl. (4) Im Hauptstudium gemäß 7 Abs.2 sind folgende Leistungsnachweise (Scheine) zu erwerben: zwei Scheine aus dem Bereich der Biblischen Theologie (Altes Testament und Neues Testament); ein Schein aus dem Bereich der Systematischen Theologie; ein Schein aus dem Bereich der Historischen Theologie; zwei Scheine aus dem Bereich der Religionspädagogik, von denen einer aus dem Bereich der Fachdidaktik der Oberstufe sein soll ; ein Schein aus einem Fachgebiet nach freier Wahl. (5)Die Bedingungen für den Erwerb eines Leistungsnachweises werden zu Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltung bekanntgegeben. Es können mündliche und schriftliche - 3 -
5 Leistungsnachweise erbracht werden ( In der Regel ein Referat mit schriflicher Ausarbeitung, eine Hausarbeit, eine Klausur, ein Kolloquium, ein mündliches Fachgespräch). Die Art des Leistungsnachweises wird von der Leiterin bzw dem Leiter der jeweiligen Veranstaltung festgelegt. 10 Erweiterungsprüfung Für die Zulassung zu einer Erweiterungsprüfung gem. 25 der PrüfungsVO gelten die Maßgaben dieser Studienordnung entsprechend. 11 Übergangsregelung Diese Studienordnung für den Teilstudiengang 'Ev.Religion' mit dem Abschluß 'Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien' an der Gesamthochschule Kassel gilt für die Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Studienordnung mit dem Studium beginnen. Für alle übrigen Studierenden hat sie den Charakter einer Studienempfehlung. 12 Inkrafttreten Erlassen vom Fachbereichsrat des Fachbereichs Erziehungswissenschaft, Humanwissenschaften. Die Rechte des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst gem. 21 Abs. 6 HHG wurden gewahrt. Kassel, d. 15. Januar Prof. Dr. Horst Heinemann, Dekan des FB 01 Korrekturen und Änderungen (siehe Anlagen) genehmigt vom Fachbereichsrat am Kassel, d Prof. Dr. Ben Bachmair, Dekan des FB01-4 -
6 Anhang zur Studienordnung für den Teilstudiengang 'Evangelische Religion' mit dem Abschluß 'Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien' an der Gesamthochschule Kassel gemäß 7 (1) StO - (Die Werte gemäß 7 (2) StO stehen in Klammern.) Studientafel Die Studientafel unterscheidet: 'Pflichtbereich' (Inhalt oder Einzeldisziplin mit Anzahl der SWStd verpflichtend vorgegeben), Wahlpflichtbereich und 'Wahlbereich' (Schwerpunktbildung nach eigener Wahl) Pflichtbereich Grundstudium Semesterwochenstunden Leistungsnachweise Einführung: - Biblische Theologie 2 - Systematische/Historische Theologie 2 - Religionspädagogik 2 Grund- und Hauptstudium - Biblische Theologie: - Neues Testament Altes Testament Systematische Theologie Historische Theologie Religionspädagogik nach freier Wahl (auch Religionswiss.) 6 2(1) (30) SWSt 8(7) LNW Wahlpflichtbereich Wahlbereich - Biblische Theologie: 8 (6) (Neues Testament und Altes Testament) 8(4) - Systematische Theologie 6 (4) - Historische Theologie 4 (2) - Religionspädagogik 8 (6) (18) SWSt 8(4) SWSt + 3 SWStd Fachdidaktische Schulpraktische Studien in' Ev. Religon' Gesamtzahl: Pflicht-und Wahlpflichtbereich: 60 (48) SWSt + 3 SWSt Schulpr.Studien Leistungsnachweise: 8 ( 7) - 5 -
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