Mitteilungsblatt. der Universität Gesamthochschule Kassel. Herausgeber: Der Präsident

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Mitteilungsblatt. der Universität Gesamthochschule Kassel. Herausgeber: Der Präsident"

Transkript

1 GhK Mitteilungsblatt der Universität Gesamthochschule Kassel Herausgeber: Der Präsident /105 L2 Studienordnung für den Teilstudiengang Mathematik mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen der Universität Gesamthochschule Kassel

2 Studienordnung für den Teilstudiengang Mathematik mit dem Abschluß "Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen" der Universität Gesamthochschule Kassel vom I. Allgemeines 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter vom 3. April 1995 (GVBl. I S. 233) Ziel, Inhalt, Aufbau und Gliederung des Studiums im Teilstudiengang Mathematik mit dem Abschluß "Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen". 2 Studien- und Prüfungsdauer (1) Der Fachbereich stellt mit dieser Studienordnung sicher, daß sich der/die Studierende zur Erlangung des Lehramts für Mathematik an Hauptschulen und Realschulen nach sechs Semestern zur Prüfung melden kann. (2) Dauer und Inhalt der Prüfung der Ersten Staatsprüfung regelt die unter 1 genannte Verordnung. 3 Beginn des Studiums Das Studium beginnt in der Regel im Wintersemester. 4 Studienvoraussetzungen Zum Studiengang für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen kann zugelassen werden, wer die allgemeine Hochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife oder eine andere vom Hessischen Kultusminister als gleichwertig anerkannte Qualifikation nachweist. II. Ziele, Inhalte und Aufbau des Teilstudiengangs II.1 Ziele und allgemeine Inhalte 5 Im Teilstudiengang Mathematik sollen die Studierenden zu wissenschaftlich kritischem Denken befähigt und ihnen die zur Ausübung des Berufs des Mathematiklehrers erforderlichen fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden vermittelt werden. Hierzu wirken fachwissenschaftliche ( 6) und fachdidaktische ( 7) Studien zusammen. Erg. Liefg. vom

3 6 (1) Im fachwissenschaftlichen Studium sollen die Studierenden ein angemessenes Bild derjenigen Mathematik gewinnen, die mit dem Mathematikunterricht in der Mittelstufe (Sekundarstufe I) in den Blick kommt, ferner die Selbständigkeit erwerben, um fachlich sicher unterrichten zu können. (2) Hierzu ist insbesondere erforderlich, daß sie mit den Grundlagen der zu unterrichtenden Mathematik in einem umfassenden fachsystematischen Rahmen vertraut werden, die inner- und außermathematische Bedeutung der Gegenstände des Mathematikunterrichts in wesentlichen Aspekten kennenlernen (insbesondere die Bedeutung für nachfolgende Bildungs- und Ausbildungsstufen), Mathematik als Erkenntnisvorgang erfahren, der von Quellen und Anstößen über die Theorie zu Ergebnissen, Anwendungen und weitergehenden Vertiefungen führt. 7 (1) Im fachdidaktischen Studium sollen die Studierenden wesentliche Einsichten erwerben über die Beziehungen der Mathematik zum Mathematikunterricht und über die Bedingungen des Lernens und schülergerechten Unterrichtens von Mathematik. (2) Hierzu ist insbesondere erforderlich, daß sie Begründungen zur Bedeutung der Gegenstände des Mathematikunterrichts, Einsicht in den Vorgang des Mathematiklernens, Möglichkeiten und Grenzen der Verwendung von Medien in ihren wesentlichen Teilaspekten kennenlernen und fähig werden, diese Kenntnisse in begründeten didaktischen Sachanalysen und Entscheidungen zu verarbeiten. An speziellen Inhalten des Mathematikunterrichts muß dies in vertiefender Weise geschehen. Ferner müssen die Studierenden fähig werden, die Beziehungen, aber auch die Besonderheiten von Hochschulniveau der Mathematik einerseits und Unterrichtsniveau andererseits schülergerecht zu berücksichtigen; das gilt insbesondere für die jeweils angemessene Sprache. II.2 Inhalte und Aufbau des Studiums 8 Fachwissenschaftlicher Teil (1) Der fachwissenschaftliche Teil umfaßt folgende Einzelbereiche: 1. Fachinhaltliche Grundlagen des Mittelstufenunterrichts in Arithmetik und Algebra 2. Analysis (Differential- und Integralrechnung einer reellen Variablen einschließlich reelle Zahlen, Intervallschachtelungen, schulrelevante Definition der elementartranszendenten Funktionen) 3. Elementargeometrie (u.a. Kongruenzgeometrie und Ähnlichkeitsgeometrie einschließlich der zugehörigen Abbildungsgruppen, Flächen- und Rauminhalte einschließlich der Kugel, zeichnerische Geometrie, Vektoren) 4. Elemente der Stochastik (u.a. endliche Wahrscheinlichkeitsräume, Binomialverteilung, Testen von Hypothesen). Erg. Liefg. vom

4 (2) Zur Absolvierung dieser Bereiche sind in der Regel fünf Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 25 Semesterwochenstunden (davon etwa 7 Semesterwochenstunden in Übungen) zu belegen. (3) Verpflichtend ist außerdem im Sinne der Vertiefung ein Seminar (zweistündig). Wünschenswert ist eine Vertiefung in einem der unter (1) genannten Bereiche. 9 Fachdidaktischer Teil (1) Folgende Einzelbereiche sind verpflichtend: 1. Allgemeine fachdidaktische Grundlagen 2. Didaktik einzelner Stoffbereiche (2) Diese Einzelbereiche werden wie folgt näher beschrieben: 1. Die allgemeinen fachdidaktischen Grundlagen umfassen u.a. allgemeine Lernziele des Mathematikunterrichts, Methoden bzw. Gesichtspunkte zur Planung von mathematischem Unterricht, Lernen von Begriffen und Problemlösen im Mathematikunterricht, Prinzipien für das Lernen von Mathematik, Möglichkeiten der Differenzierung. 2. Die Didaktik einzelner Stoffbereiche umfaßt u.a. didaktisch orientierte Sachanalysen, globale didaktische Konzeptionen, methodische Instrumentarien und ihren Vergleich, detaillierte Unterrichtssequenzen, Anwendung didaktischer Prinzipien, Bedeutung der Unterrichtsinhalte, inhaltsbezogene Zielsetzungen, empirische Befunde, geschichtliche Aspekte, jeweils bezogen auf den Mathematikunterricht in Arithmetik und Algebra, in Geometrie sowie in anwendungsbezogener Mathematik (z.b. Sachrechnen, Stochastik) in der Mittelstufe. (3) Zur Absolvierung dieser Bereiche sind in der Regel fünf Lehrveranstaltungen (in der Regel zweistündig) im Umfang von insgesamt 11 Semesterwochenstunden zu belegen. (4) Verpflichtend ist im Sinne einer Vertiefung außerdem ein Seminar (zweistündig). 10 Lehrveranstaltungen Die unter 8 und 9 genannten Stoffinhalte werden in der Regel in den vom Fachbereich angebotenen Lehrveranstaltungen studiert. Dabei sind außer Vorlesungen, Übungen und Seminaren auch andere Lehrveranstaltungsformen (z.b. Projekte) möglich. Die Art der jeweiligen Lehrveranstaltung wird vom Fachbereich unter Beachtung der Maßgaben dieser Studienordnung festgelegt. Erg. Liefg. vom

5 II.3 Schulpraktische Studien 11 Gemäß 7 Abs. 1 der unter 1 genannten Verordnung ist ein Praktikum zu absolvieren. Dieses wird nach der Ordnung zur Durchführung schulpraktischer Studien im Rahmen der Lehrerausbildung an der Universität Gesamthochschule Kassel in der jeweils geltenden Form durchgeführt. Die die schulpraktischen Studien begleitenden Ausbildungsveranstaltungen finden im Rahmen der unter 9, Abs. 3 genannten Lehrveranstaltungen statt. II.4 Studienleistungen 12 Anzahl der Leistungsnachweise Erforderlich sind vier Leistungsnachweise aus dem fachwissenschaftlichen Bereich und zwei Leistungsnachweise aus dem fachdidaktischen Bereich; ferner der Nachweis über das erfolgreiche Absolvieren des Schulpraktikums. 13 Art des Erwerbs eines Leistungsnachweises (1) Bei der Vergabe von Leistungsnachweisen können folgende Formen berücksichtigt werden: 1. Schriftliche Bearbeitung von Übungsaufgaben 2. Klausur 3. Kolloquium 4. Aktive mündliche Mitarbeit in den Übungen 5. Referat (mit einer schriftlichen Ausarbeitung) 6. Schriftliche Semesterarbeit Die jeweils zulässige Art oder die jeweils zulässigen Arten des Leistungsnachweises werden vom Leiter bzw. von der Leiterin der Lehrveranstaltung zu Beginn des Semesters festgelegt. (2) Sowohl im fachwissenschaftlichen als auch im fachdidaktischen Bereich ist jeweils mindestens ein Leistungsnachweis im Rahmen eines Seminars durch ein Referat und durch aktive Teilnahme an der Diskussion zu erwerben (Seminarschein). (3) Die Leistungsnachweise zu Vorlesungen werden in der Regel erworben im fachwissenschaftlichen Bereich durch schriftliche Bearbeitung von Übungsaufgaben sowie durch eine Klausur oder durch ein Kolloquium oder durch aktive mündliche Mitarbeit in den Übungen, im fachdidaktischen Bereich durch eine Klausur oder durch ein Kolloquium (4) Von den im fachwissenschaftlichen Bereich geforderten Leistungsnachweisen muß mindestens ein Leistungsnachweis aus dem Themenbereich Fachinhaltliche Grundlagen des Unterrichts in Arithmetik und Algebra/Geometrie, mindestens ein Leistungsnachweis aus dem Themenbereich Analysis/Stochastik stammen. Erg. Liefg. vom

6 III. Erweiterungs- und Zusatzstudium 14 Erweiterungsstudium (1) Wer die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen in anderen Fächern als Mathematik bestanden hat, kann laut der unter 1 genannten Verordnung eine Erweiterungsprüfung im Unterrichtsfach Mathematik ablegen. Voraussetzung für die Zulassung zur Erweiterungsprüfung sind weitere Studien. (2) Ziel und Inhalt des Erweiterungsstudiums müssen sich an den Anforderungen orientieren, die im Teil II dieser Ordnung für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen genannt sind. Die erforderlichen Leistungsnachweise sind unter 12 dieser Ordnung geregelt. Eine Studienberatung wird dringend empfohlen. 15 Zusatzstudium (1) Die Zusatzprüfung zum Erwerb der Befähigung zum Lehramt an Hauptschulen und Realschulen kann ablegen, wer die Befähigung zum Lehramt an Grundschulen oder die Befähigung zum Lehramt an Sonderschulen oder die Befähigung zum Lehramt an Gymnasien oder die Befähigung zum Lehramt an beruflichen Schulen besitzt. Das Nähere regelt die unter 1 genannte Verordnung. (2) Ziel und Inhalt des Zusatzstudiums müssen sich an den Anforderungen orientieren, die im Teil II dieser Ordnung für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen genannt sind. Die erforderlichen Leistungsnachweise sind unter 12 dieser Ordnung geregelt. Eine Studienberatung wird unbedingt angeraten. IV. Weitere Regelungen 16 Studienfachberatung In der ersten Woche jedes Semesters bietet der Fachbereich für Erstsemester eine Einführungsveranstaltung an. Darüber hinaus ist die ständige Möglichkeit einer individuellen Studienberatung durch Hochschullehrer(innen) und Tutoren gewährleistet, auf die durch Aushang hingewiesen wird. 17 Übergangsregelung Diese Studienordnung gilt für diejenigen Studierenden, die das Studium im oder nach dem Wintersemester 1995/96 aufgenommen haben. Sie kommt ebenfalls zur Anwendung für Studierende, die von der Möglichkeit des 42 der in 1 genannten Verordnung Gebrauch machen. Erg. Liefg. vom

7 18 Inkrafttreten Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Universität Gesamthochschule Kassel in Kraft. Beschlossen vom Fachbereichsrat des Fachbereichs Mathematik/Informatik. Die Rechte des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst gem. 21 Abs. 4 HHG wurden gewahrt. Kassel, den 15. Sept Der Dekan des Fachbereichs Mathematik, Informatik Prof. Dr. K. Barner Erg. Liefg. vom

8 Möglicher Studienplan im Teilstudiengang "Lehramt an Haupt- und Realschulen" mit Mathematik als Fach Semester Lehrveranstaltung Wochenstundenzahl 1. Fachinhaltliche Grundlagen des Arithmetik- und Algebraunterrichts I 4 VL; (2 Ü) 1 2. Fachinhaltliche Grundlagen des Arithmetik- und Algebraunterrichts II 4 VL; (2 Ü) 1 Einführung in die Didaktik der Mathematik an Beispielen aus der Förderstufe 2 VL; 1 Ü 3. Analysis Didaktik der Zahlbereiche 4. Elementargeometrie Didaktik der Algebra 5. Elemente der Stochastik Didaktik der Geometrie 6. Fachwissenschaftliches Seminar Fachdidaktisches Seminar Didaktik des anwendungsbezogenen Mathematikunterrichts in der Mittelstufe VL: Vorlesung; Ü: Übung; S: Seminar 3 VL; (1 Ü) 1 2 VL 4 VL; (2 Ü) 1 2 VL 3 VL; (1 Ü) 1 2 VL 2 S 2 S 2 VL 40 SWS 1) Von diesen zu fachwissenschaftlichen Vorlesungen angebotenen Übungen sind nur Übungen im Umfang von 7 SWS verpflichtend. Erg. Liefg. vom

Mitteilungsblatt der Universität Kassel

Mitteilungsblatt der Universität Kassel Mitteilungsblatt der Universität Kassel 3.13.17/105 L1 Herausgeber: Der Präsident Studienordnung für den Teilstudiengang Mathematik mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen

Mehr

Mitteilungsblatt. der Universität Gesamthochschule Kassel. Herausgeber: Der Präsident

Mitteilungsblatt. der Universität Gesamthochschule Kassel. Herausgeber: Der Präsident GhK Mitteilungsblatt der Universität Gesamthochschule Kassel Herausgeber: Der Präsident 3.13.17/105 L3 Studienordnung für den Teilstudiengang Mathematik mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt

Mehr

Mitteilungsblatt der Universität Kassel

Mitteilungsblatt der Universität Kassel Mitteilungsblatt der Universität Kassel 3.13.17/105 L3 Herausgeber: Der Präsident Studienordnung für den Teilstudiengang Mathematik mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien der

Mehr

Mitteilungsblatt der Universität Kassel

Mitteilungsblatt der Universität Kassel Mitteilungsblatt der Universität Kassel 3.13.01/053 Herausgeber: Der Präsident Studienordnung für den Teilstudiengang Evangelische Religion mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien

Mehr

Studienordnung. für den Teilstudiengang 'Evangelische Religion' mit dem Abschluß 'Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien'

Studienordnung. für den Teilstudiengang 'Evangelische Religion' mit dem Abschluß 'Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien' Studienordnung für den Teilstudiengang 'Evangelische Religion' mit dem Abschluß 'Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien' an der Universität Gesamthochschule Kassel Aufgrund des 21 Abs. 5 des

Mehr

Mitteilungsblatt der Universität Kassel

Mitteilungsblatt der Universität Kassel Mitteilungsblatt der Universität Kassel 3.13.05/068 L Herausgeber: Der Präsident Studienordnung für den Teilstudiengang Geschichte für das Lehramt an Haupt- und Realschulen an der Universität Gesamthochschule

Mehr

S t u d i e n o r d n u n g. M a t h e m a t i k (als Zweitfach [40 SWS]) Lehramt an Haupt- und Realschulen. Lehramt für Sonderpädagogik

S t u d i e n o r d n u n g. M a t h e m a t i k (als Zweitfach [40 SWS]) Lehramt an Haupt- und Realschulen. Lehramt für Sonderpädagogik UNIVERSITÄT ROSTOCK Institut für Mathematik S t u d i e n o r d n u n g für den Teilstudiengang M a t h e m a t i k (als Zweitfach [40 SWS]) im Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen sowie als allgemeinbildendes

Mehr

S t u d i e n o r d n u n g. M a t h e m a t i k (als extensiv studiertes Fach) Lehramt an Haupt- und Realschulen

S t u d i e n o r d n u n g. M a t h e m a t i k (als extensiv studiertes Fach) Lehramt an Haupt- und Realschulen UNIVERSITÄT ROSTOCK Institut für Mathematik S t u d i e n o r d n u n g für den Teilstudiengang M a t h e m a t i k (als extensiv studiertes Fach) im Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen - 2008

Mehr

Mitteilungsblatt der Universität Kassel

Mitteilungsblatt der Universität Kassel Mitteilungsblatt der Universität Kassel 3.13.10/781 Herausgeber: Der Präsident Studienordnung für den Teilstudiengang Arbeitslehre für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen der Universität Gesamthochschule

Mehr

- 39/22 - Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Mathematik für das Höhere Lehramt an Gymnasien. Vom 10.

- 39/22 - Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Mathematik für das Höhere Lehramt an Gymnasien. Vom 10. UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Mathematik und Informatik Mathematisches Institut - 39/22 - Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Mathematik für das Höhere Lehramt an Gymnasien

Mehr

Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Studienordnung Unterrichtsfach Mathematik. Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen

Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Studienordnung Unterrichtsfach Mathematik. Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Studienordnung Unterrichtsfach Mathematik Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen 1 Geltungsbereich (1) Diese Studienordnung regelt das Studium im Unterrichtsfach

Mehr

an der Universität Koblenz-Landau Vom 01. März 2012* i. d. F. vom 29. Oktober 2013**

an der Universität Koblenz-Landau Vom 01. März 2012* i. d. F. vom 29. Oktober 2013** Ordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Zertifikatsstudiengang (Erweiterungsprüfung) an der Universität Koblenz-Landau Vom 01. März 2012* i. d. F. vom 29. Oktober 2013** Aufgrund des 7 Abs. 2 Nr.

Mehr

Studienordnung. für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin

Studienordnung. für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin für das Amt des Lehrers (L 1) Amt des Lehrers - mit fachwissenschaftlicher Ausbildung in zwei Fächern (L 2) Amt des Lehrers

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer

1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer Studienordnung des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften und Philosophie der Philipps-Universität Marburg für den Studiengang Philosophie im Haupt- und Nebenfach mit dem Abschluss Magistra/Magister

Mehr

55/38. Studienablaufplan/Modulübersichtstabelle/Modulbeschreibungen 1. 1 Geltungsbereich

55/38. Studienablaufplan/Modulübersichtstabelle/Modulbeschreibungen 1. 1 Geltungsbereich 55/38 Universität Leipzig Fakultät für Mathematik und Informatik Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen Dritter Teil: Fächer Kapitel

Mehr

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Spanisch

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Spanisch Justus -Liebig-Universität Gießen - Der Präsident Mitteilungen GKL / FB 05 55 Abs. 2 HHG Nr. 2 6.73.05 Nr. 3 6. Studienangelegenheiten und Studienordnungen 73.05 Lehramt an Gymnasien GKL / FB 05 Bekanntmachung

Mehr

Inhaltsübersicht. Anlage: Studienplan

Inhaltsübersicht. Anlage: Studienplan Studienordnung für das Fach Mathematik als zweites Unterrichtsfach im Studiengang mit dem Abschluss "Erste Staatsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik" an der MathematischNaturwissenschaftlichen

Mehr

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Italienisch

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Italienisch Justus -Liebig-Universität Gießen - Der Präsident Mitteilungen GKL / FB 05 55 Abs. 2 HHG Nr. 2 6.73.05 Nr. 2 6. Studienangelegenheiten und Studienordnungen 73.05 Lehramt an Gymnasien GKL / FB 05 Bekanntmachung

Mehr

Studienordnung für den Teilstudiengang

Studienordnung für den Teilstudiengang UNIVERSITÄT ROSTOCK Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät Fachbereich Biowissenschaften Studienordnung für den Teilstudiengang DIDAKTIK DER BIOLOGIE als Prüfungsfach im Studiengang Lehramt an Grund-

Mehr

Universität Bereinigte Sammlung der Satzungen Ziffer Duisburg-Essen und Ordnungen Seite 1

Universität Bereinigte Sammlung der Satzungen Ziffer Duisburg-Essen und Ordnungen Seite 1 Duisburg-Essen und Ordnungen Seite 1 Studienordnung für das Unterrichtsfach Geschichte für das Studium des Lehramtes an Gymnasien und Gesamtschulen an der Universität Duisburg-Essen Vom 02. Dezember 2013

Mehr

Die folgende Studienordnung berücksichtigt alle Änderungssatzungen bis zum

Die folgende Studienordnung berücksichtigt alle Änderungssatzungen bis zum Die folgende Studienordnung berücksichtigt alle Änderungssatzungen bis zum 1.9.02 STUDIENORDNUNG FÜR DEN STUDIENGANG MATHEMATIK AN DER MATHEMATISCH-NATURWISSENSCHAFTLICHEN FAKULTÄT DER UNIVERSITÄT ZU KÖLN

Mehr

Universität Bereinigte Sammlung der Satzungen Ziffer Duisburg-Essen und Ordnungen Seite 3

Universität Bereinigte Sammlung der Satzungen Ziffer Duisburg-Essen und Ordnungen Seite 3 Duisburg-Essen und Ordnungen Seite 3 Anlage 1: Studienplan für das Fach Mathematik im Bachelor-Studiengang mit der Lehramtsoption Grundschulen 1 Credits pro Zahl und Raum 12 Grundlagen der Schulmathematik

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Erziehungswissenschaft

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Erziehungswissenschaft Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Erziehungswissenschaft vom 06. Januar 1997 Hinweis: Diese Ordnung ist dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Mehr

Studienordnung für den Teilstudiengang "Unterrichtsfach CHEMIE"

Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach CHEMIE Studienordnung für den Teilstudiengang "Unterrichtsfach CHEMIE" 1. Ziele Aufgabe dieses Teilstudienganges ist es, die wissenschaftlichen Grundlagen für das Lehramt an Gymnasien im Fach Chemie zu vermitteln.

Mehr

LEHRAMT STAATSEXAMEN. Ethik/Philosophie (Grundschule) Zentrale Studienberatung

LEHRAMT STAATSEXAMEN. Ethik/Philosophie (Grundschule) Zentrale Studienberatung STUDIENFÜHRER LEHRAMT STAATSEXAMEN Ethik/Philosophie (Grundschule) Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: STAATSEXAMEN FÜR DAS LEHRAMT AN GRUNDSCHULEN IM FACH ETHIK/PHILOSOPHIE 2. ABSCHLUSS: Erste Staatsprüfung

Mehr

S t u d i e n o r d n u n g

S t u d i e n o r d n u n g Universität Rostock Fakultät für Ingenieurwissenschaften Fachbereich Maschinenbau und Schiffstechnik S t u d i e n o r d n u n g für das fachdidaktische Studium des Teilstudienganges Arbeit-Wirtschaft-Technik

Mehr

STUDIENORDNUNG MATHEMATIK SEKUNDARSTUFE I

STUDIENORDNUNG MATHEMATIK SEKUNDARSTUFE I STUDIENORDNUNG für das Studium des Unterrichtsfaches MATHEMATIK für das Lehramt für die SEKUNDARSTUFE I an der Universität Gesamthochschule Paderborn vom XX.XX.1998 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 Abs.

Mehr

Fachspezifischer Anhang zur SPoL (Teil III): Studienfach Mathematik im Studiengang L2. 1 Spezifische Zielsetzungen des Studienfaches Mathematik

Fachspezifischer Anhang zur SPoL (Teil III): Studienfach Mathematik im Studiengang L2. 1 Spezifische Zielsetzungen des Studienfaches Mathematik Fachspezifischer Anhang zur SPoL (Teil III): Studienfach Mathematik im Studiengang L2 Stand: August 2009 1 Spezifische Zielsetzungen des Studienfaches Mathematik 1.1 Charakterisierung des Studienanteils

Mehr

LEHRAMT STAATSEXAMEN. Ethik/Philosophie (Gymnasium) Zentrale Studienberatung

LEHRAMT STAATSEXAMEN. Ethik/Philosophie (Gymnasium) Zentrale Studienberatung STUDIENFÜHRER LEHRAMT STAATSEXAMEN Ethik/Philosophie (Gymnasium) Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: STAATSEXAMEN FÜR DAS HÖHERE LEHRAMT AN GYMNASIEN IM FACH ETHIK/PHILOSOPHIE 2. ABSCHLUSS: Erste

Mehr

Studienordnung für das Studium des Faches Italienisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Studienordnung für das Studium des Faches Italienisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Studienordnung für das Studium des Faches Italienisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 11. Dezember 1984 [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 49] Auf Grund

Mehr

der Ersten Staatsprüfung für Lehrämter im Lande Mecklenburg-Vorpommern

der Ersten Staatsprüfung für Lehrämter im Lande Mecklenburg-Vorpommern Fassung 8.09.010 Universität Rostock Philosophische Fakultät Institut für Romanistik Vorläufige Studienordnung für die Teilstudiengänge Französisch, Italienisch, Spanisch als Beifach an der Universität

Mehr

STUDIENORDNUNG MATHEMATIK SCHWERPUNKTFACH PRIMARSTUFE

STUDIENORDNUNG MATHEMATIK SCHWERPUNKTFACH PRIMARSTUFE STUDIENORDNUNG für das Studium des Unterrichtsfaches MATHEMATIK als SCHWERPUNKTFACH für das Lehramt für die PRIMARSTUFE an der Universität Gesamthochschule Paderborn vom xx.xx.1998 Aufgrund des 2 Abs.

Mehr

LEHRAMT STAATSEXAMEN. Ethik/Philosophie (Mittelschule) Zentrale Studienberatung

LEHRAMT STAATSEXAMEN. Ethik/Philosophie (Mittelschule) Zentrale Studienberatung STUDIENFÜHRER LEHRAMT STAATSEXAMEN Ethik/Philosophie (Mittelschule) Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: STAATSEXAMEN FÜR DAS LEHRAMT AN MITTELSCHULEN IM FACH ETHIK/PHILOSOPHIE 2. ABSCHLUSS: Erste

Mehr

Studienplan. Unterrichtsfach Katholische Religion Lehramt an Gymnasien (gem. PVO-Lehr I 1998).

Studienplan. Unterrichtsfach Katholische Religion Lehramt an Gymnasien (gem. PVO-Lehr I 1998). UNIVERSITÄT HANNOVER Fachbereich Erziehungswissenschaften Institut für Theologie und Religionspädagogik Abteilung Katholische Theologie http://www.erz.uni-hannover.de/ithrp/ GY Studienplan Unterrichtsfach

Mehr

LEHRAMT STAATSEXAMEN. Ethik/Philosophie (Sonderpädagogik) Zentrale Studienberatung

LEHRAMT STAATSEXAMEN. Ethik/Philosophie (Sonderpädagogik) Zentrale Studienberatung STUDIENFÜHRER LEHRAMT STAATSEXAMEN Ethik/Philosophie (Sonderpädagogik) Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: STAATSEXAMEN FÜR DAS LEHRAMT SONDERPÄDAGOGIK IM FACH ETHIK/PHILOSOPHIE 2. ABSCHLUSS: Erste

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften. Studienordnung

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften. Studienordnung Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Studienordnung für das "vertieft studierte Fach" Mathematik im Studiengang Höheres Lehramt an berufsbildenden Schulen Vom 9.08.00

Mehr

LEHRAMT STAATSEXAMEN. Ethik/Philosophie (Sonderpädagogik) Zentrale Studienberatung

LEHRAMT STAATSEXAMEN. Ethik/Philosophie (Sonderpädagogik) Zentrale Studienberatung STUDIENFÜHRER LEHRAMT STAATSEXAMEN Ethik/Philosophie (Sonderpädagogik) Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: STAATSEXAMEN FÜR DAS LEHRAMT SONDERPÄDAGOGIK IM FACH ETHIK/PHILOSOPHIE 2. ABSCHLUSS: Erste

Mehr

Studienordnung für den Teilstudiengang Erziehungswissenschaft Lehramt Oberstufe Allgemeinbildende Schulen (LOA)

Studienordnung für den Teilstudiengang Erziehungswissenschaft Lehramt Oberstufe Allgemeinbildende Schulen (LOA) Studienordnung für den Teilstudiengang Erziehungswissenschaft Lehramt Oberstufe Allgemeinbildende Schulen (LOA) Vom 16. August 2000 Das Präsidium der Universität Hamburg hat am 7. Februar / 11. April 2002

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Ethik

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Ethik Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Ethik vom 06. Januar 1997 Hinweis: Diese Ordnung ist dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst angezeigt und von

Mehr

- 40/13 - Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Informatik für das Höhere Lehramt an Gymnasien. Vom 13.

- 40/13 - Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Informatik für das Höhere Lehramt an Gymnasien. Vom 13. UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Mathematik und Informatik Institut für Informatik - 40/13 - Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Informatik für das Höhere Lehramt an Gymnasien

Mehr

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Evangelische Religion

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Evangelische Religion Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Evangelische Religion vom 06. Januar 1997 Hinweis: Diese Ordnung ist dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und

Mehr

Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen

Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen 9/22 Universität Leipzig und Hochschule für Musik und Theater Leipzig Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen Vom 28. März 2014

Mehr

Entwurf einer Studienordnung für den grundständigen Teilstudiengang Darstellendes Spiel für das Lehramt an Gymnasien

Entwurf einer Studienordnung für den grundständigen Teilstudiengang Darstellendes Spiel für das Lehramt an Gymnasien Entwurf einer Studienordnung für den grundständigen Teilstudiengang Darstellendes Spiel für das Lehramt an Gymnasien (Beschluss der Lenkungskommission vom 11. September 2002) 1. Grundlagen und Ziele Das

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Erziehungswissenschaft

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Erziehungswissenschaft Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Erziehungswissenschaft vom 06. Januar 1997 Hinweis: Diese Ordnung ist dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer. 3 Studienbeginn

1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer. 3 Studienbeginn Studienordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg für das Studium der Rechtswissenschaft im Nebenfach im Rahmen der Studiengänge mit dem Abschluß Magistra / Magister

Mehr

Neufassung der Studienordnung für das Fach Biologie Master-Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.)

Neufassung der Studienordnung für das Fach Biologie Master-Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.) Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 93 - Nr. 13 / 201 (23.09.201) - Seite 32 - Neufassung der Studienordnung für das Fach Biologie Master-Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.)

Mehr

Genehmigt durch das Präsidium der Johann Wolfgang Goethe-Universität am

Genehmigt durch das Präsidium der Johann Wolfgang Goethe-Universität am 14.Oktober 2011 Fachspezifischer Anhang zur SPoL (Teil III): Studienfach Mathematik im Studiengang L5 vom 09.05.2011 Genehmigt durch das Präsidium der Johann Wolfgang Goethe-Universität am 27.09.2011.

Mehr

Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge Japanologie als Hauptfach und als Nebenfach. A. Allgemeiner Teil

Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge Japanologie als Hauptfach und als Nebenfach. A. Allgemeiner Teil Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge Japanologie als Hauptfach und als Nebenfach Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät III der Humboldt-Universität zu Berlin hat aufgrund der 24 und

Mehr

Universität Hamburg S TUDIENORDNUNG. für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (4. 10.

Universität Hamburg S TUDIENORDNUNG. für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (4. 10. Universität Hamburg Fachbereich Wirtschaftswissenschaften S TUDIENORDNUNG für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre (4. 10. 1996) 2 Die Studienordnung konkretisiert die Prüfungsordnung und regelt

Mehr

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Geschichte als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 29.

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Geschichte als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 29. Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Geschichte als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 29. November 2001 Aufgrund von 2 Abs. 1 i.v.m. 9 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes

Mehr

- 31/13 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Ethik/Philosophie für das Lehramt an Mittelschulen. Vom 19.

- 31/13 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Ethik/Philosophie für das Lehramt an Mittelschulen. Vom 19. - 31/13 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie Institut für Philosophie Inhalt: Studienordnung für das Studium des studierten Faches Ethik/Philosophie für das Lehramt an

Mehr

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 6.20.05 Nr. 1 Studienordnung des Fachbereichs Kunstpädagogik, Musikwissenschaft, Sportwissenschaft für das Hauptfach und Nebenfach Musikwissenschaft

Mehr

Der Zugang zu diesem Studium setzt die allgemeine Hochschulreife bzw. eine einschlägige fachgebundene Hochschulreife voraus.

Der Zugang zu diesem Studium setzt die allgemeine Hochschulreife bzw. eine einschlägige fachgebundene Hochschulreife voraus. Studienordnung für das Studium im Studiengang "Sprachen und Kulturen des südostasiatischen Festlandes" (SOAF) Aufgrund der 49 und 97, Abs. 2 des Hamburgisches Hochschulgesetzes (HmbHG) vom 22.05.1978 erläßt

Mehr

Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des

Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des 80 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 1978

Mehr

Genehmigt durch das Präsidium der Johann Wolfgang Goethe-Universität am

Genehmigt durch das Präsidium der Johann Wolfgang Goethe-Universität am 14. Oktober 2011 Fachspezifischer Anhang zur SPoL (Teil III): Studienfach Mathematik im Studiengang L2 vom 09.05.2011 Genehmigt durch das Präsidium der Johann Wolfgang Goethe-Universität am 27.09.2011.

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften Technische Universität Dresden Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften Studienordnung für das "vertieft studierte Fach" Französisch im Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien Vom 30.01.2004

Mehr

Anlage 14 STUDIENORDNUNG FÜR DEN TEILSTUDIENGANG UNTERRICHTSFACH POLITIK

Anlage 14 STUDIENORDNUNG FÜR DEN TEILSTUDIENGANG UNTERRICHTSFACH POLITIK Anlage 14 STUDIENORDNUNG FÜR DEN TEILSTUDIENGANG UNTERRICHTSFACH POLITIK 1. Ziele 1.1 Durch das Studium der Sozialwissenschaften sollen Studierende zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit befähigt werden,

Mehr

MITTEILUNGSBLATT. Studienjahr 2006/2007 Ausgegeben am Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

MITTEILUNGSBLATT. Studienjahr 2006/2007 Ausgegeben am Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. MITTEILUNGSBLATT Studienjahr 2006/2007 Ausgegeben am 21.06.2007 30. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. C U R R I C U L A 159. Änderung des Studienplanes für das

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften. Fachrichtung Physik. Studienordnung

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften. Fachrichtung Physik. Studienordnung Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Fachrichtung Physik Studienordnung für das "studierte Fach" Physik im Studiengang Lehramt an Mittelschulen Vom 09.09.2003 Auf

Mehr

- 10/13 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Physik für das Lehramt an Förderschulen. Vom 6. März 2002

- 10/13 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Physik für das Lehramt an Förderschulen. Vom 6. März 2002 - 10/13 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Physik und Geowissenschaften Inhalt: Studienordnung für das Studium des studierten Faches Physik für das Lehramt an Förderschulen Vom 6. März 2002 1 Geltungsbereich

Mehr

Zweite Änderungssatzung zur Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen

Zweite Änderungssatzung zur Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen 55/49 Universität Leipzig Fakultät für Mathematik und Informatik Zweite Änderungssatzung zur Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen

Mehr

Technische Universität Dresden. Philosophische Fakultät

Technische Universität Dresden. Philosophische Fakultät Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das "studierte Fach Ethik/Philosophie im Studiengang Lehramt an Mittelschulen Vom 0.08.00 Auf Grund von 1 des Gesetzes über die

Mehr

Liste der bisher durchgeführten akademischen Lehrveranstaltungen. Universität Würzburg Proseminar: Elementare Zahlentheorie, 2std.

Liste der bisher durchgeführten akademischen Lehrveranstaltungen. Universität Würzburg Proseminar: Elementare Zahlentheorie, 2std. Michael N e u b r a n d Liste der bisher durchgeführten akademischen Lehrveranstaltungen SS 1976 WS 1976/77 SS 1977 WS 1977/78 SS 1978 WS 1978/79 SS 1979 WS 1979/80 SS 1980 WS 1980/81 SS 1981 Universität

Mehr

Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Höhere Lehramt an Gymnasien

Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Höhere Lehramt an Gymnasien 5/48 Universität Leipzig Fakultät für Biowissenschaften, Pharmazie und Psychologie Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Höhere Lehramt an Gymnasien Dritter

Mehr

geändert durch Satzungen vom 7. Mai Oktober Mai März 2012

geändert durch Satzungen vom 7. Mai Oktober Mai März 2012 Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Mathematik

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Mathematik Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Mathematik vom 06. Januar 1997 Hinweis: Diese Ordnung ist dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst angezeigt und

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Musik

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Musik Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Musik vom 06. Januar 1997 Hinweis: Diese Ordnung ist dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst angezeigt und von

Mehr

STUDIENFÜHRER. Kunst (Grundschule) LEHRAMT STAATSEXAMEN. Zentrale Studienberatung

STUDIENFÜHRER. Kunst (Grundschule) LEHRAMT STAATSEXAMEN. Zentrale Studienberatung STUDIENFÜHRER LEHRAMT STAATSEXAMEN Kunst (Grundschule) Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: STAATSEXAMEN FÜR DAS LEHRAMT AN GRUNDSCHULEN FACH KUNST 2. ABSCHLUSS: Erste Staatsprüfung 3. REGELSTUDIENZEIT:

Mehr

Studienordnung für das "studierte Fach" Katholische Religion im Studiengang Lehramt an Grundschulen

Studienordnung für das studierte Fach Katholische Religion im Studiengang Lehramt an Grundschulen Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das "studierte Fach" Katholische Religion im Studiengang Lehramt an Grundschulen Vom 23.07.2004 Auf Grund von 21 des Gesetzes über

Mehr

- 17/1 - Studienordnung für das Nebenfach Theoretische Physik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 16.

- 17/1 - Studienordnung für das Nebenfach Theoretische Physik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 16. - 17/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Physik und Geowissenschaften Studienordnung für das Nebenfach Theoretische Physik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 16. November 1999

Mehr

Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin. Teil II 11

Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin. Teil II 11 Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin Teil II 11 Fachspezifische Bestimmungen für das Studium im Prüfungsfach Informatik Auf der Grundlage des Berliner Hochschulgesetzes

Mehr

(Version v , In den Fachbereichsräten Mathematik und Informatik sowie Wirtschaftswissenschaften

(Version v , In den Fachbereichsräten Mathematik und Informatik sowie Wirtschaftswissenschaften Studienordnung für den Studiengang Wirtschaftsmathematik mit dem Abschluss Diplom des Fachbereichs Mathematik und Informatik an der Philipps-Universität Marburg (Version v. 4.7.2001, In den Fachbereichsräten

Mehr

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Wirtschaftslehre/Technik

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Wirtschaftslehre/Technik Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Wirtschaftslehre/Technik vom 29. November 2000 Hinweis: Diese Ordnung ist von der Hochschule beschlossen und dem Ministerium

Mehr

Amtliches Mitteilungsblatt

Amtliches Mitteilungsblatt Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität, Nr. 1/005 Amtliches Mitteilungsblatt Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Studienordnung für den Studiengang Herausgeber: Satz und Vertrieb: Der Präsident

Mehr

geändert durch Satzung vom 26. Juni 2017

geändert durch Satzung vom 26. Juni 2017 Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr

Modulhandbuch. der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät. der Universität zu Köln. für den Lernbereich Mathematische Grundbildung

Modulhandbuch. der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät. der Universität zu Köln. für den Lernbereich Mathematische Grundbildung Modulhandbuch der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln für den Lernbereich Mathematische Grundbildung im Studiengang Bachelor of Arts mit bildungswissenschaftlichem Anteil

Mehr

S t u d i e n o r d n u n g. Universität Siegen

S t u d i e n o r d n u n g. Universität Siegen S t u d i e n o r d n u n g für die Berufliche Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft In Verbindung mit einem Unterrichtsfach mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II

Mehr

Studienordnung für das Fach Physik

Studienordnung für das Fach Physik Studienordnung für das Fach Physik Master-Studiengang (M. Ed.) Lehramt an Grund- und Hauptschulen vom Fachbereichsrat am 13.5.2009 angenommene Fassung redaktioneller Stand: 1.5.2010 Universität Hildesheim

Mehr

Studienordnung für den Studiengang SOZIOLOGIE als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom

Studienordnung für den Studiengang SOZIOLOGIE als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom Studienordnung für den Studiengang SOZIOLOGIE als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 16.10.2002 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86 Abs. 1 des Gesetzes über

Mehr

Modulnummer Modulname Verantwortlicher Dozent. Lineare Algebra und Analytische Geometrie

Modulnummer Modulname Verantwortlicher Dozent. Lineare Algebra und Analytische Geometrie MN-SEBS-MAT-LAAG (MN-SEGY-MAT-LAAG) (MN-BAWP-MAT-LAAG) Lineare Algebra und Analytische Geometrie Direktor des Instituts für Algebra n Die Studierenden besitzen sichere Kenntnisse und Fähigkeiten insbesondere

Mehr

Credits. Studiensemester. 1. Sem. Kontaktzeit 4 SWS / 60 h 2 SWS / 30 h

Credits. Studiensemester. 1. Sem. Kontaktzeit 4 SWS / 60 h 2 SWS / 30 h Modulhandbuch für den Lernbereich Mathematische Grundbildung im Studiengang Bachelor of Arts mit bildungswissenschaftlichem Anteil für die Studienprofile Lehramt an Grundschulen und Lehramt für sonderpädagogische

Mehr

Studienplan für das Fach Politikwissenschaft als Haupt- und als Beifach im Studiengang Lehramt an Gymnasien

Studienplan für das Fach Politikwissenschaft als Haupt- und als Beifach im Studiengang Lehramt an Gymnasien 1 Studienplan für das Fach Politikwissenschaft als Haupt- und als Beifach im Studiengang Lehramt an Gymnasien I. Allgemeiner Teil Das Fach Politikwissenschaft zählt im Rahmen des Studienganges Lehramt

Mehr

Informationen zum Didaktik-Studium im Fach Mathematik

Informationen zum Didaktik-Studium im Fach Mathematik Informationen zum Didaktik-Studium im Fach Mathematik Betrifft: Studierende der Lehrämter Grundschule, Hauptschule, Realschule und Gymnasium aller Semester 1 2 Informationsveranstaltung zum Didaktik-Studium

Mehr

MITTEILUNGSBLATT. Studienjahr 2014/2015 Ausgegeben am Stück. Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

MITTEILUNGSBLATT. Studienjahr 2014/2015 Ausgegeben am Stück. Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. MITTEILUNGSBLATT Studienjahr 0/05 Ausgegeben am 7.0.05 7. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. V E R O R D N U N G E N, R I C H T L I N I E N 88. Verordnung über

Mehr

Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Mathematik im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Mathematik im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Mathematik im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Vom 26. März 2009 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art. 58 Abs.

Mehr

Hinweis: Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die Ihr Studium ab dem Wintersemester 2010/2011 aufnehmen werden.

Hinweis: Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die Ihr Studium ab dem Wintersemester 2010/2011 aufnehmen werden. Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Dauer des Studiums

1 Geltungsbereich. 2 Dauer des Studiums Nach 50 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) in der Fassung vom 31. Juli 2000 (GVBl. I S. 374), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juni 2002 (GVBl. I S. 255), hat der Fachbereich

Mehr

Hinweis: Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die Ihr Studium ab dem Wintersemester 2010/2011 aufnehmen werden.

Hinweis: Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die Ihr Studium ab dem Wintersemester 2010/2011 aufnehmen werden. Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr

- - Geltungsbereich Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Prüfung im

- - Geltungsbereich Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Prüfung im Studienordnung für den Studiengang POLITIKWISSENSCHAFT als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 16.10.2002 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86 Abs. 1 des Gesetzes

Mehr

Hinweis: Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die Ihr Studium vor dem Wintersemester 2010/2011 aufnehmen werden.

Hinweis: Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die Ihr Studium vor dem Wintersemester 2010/2011 aufnehmen werden. Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Forst-, Geo- und Hydrowissenschaften. Studienordnung

Technische Universität Dresden. Fakultät Forst-, Geo- und Hydrowissenschaften. Studienordnung Technische Universität Dresden Fakultät Forst, Geo und Hydrowissenschaften Studienordnung für das "studierte Fach" Geographie im Studiengang Lehramt an Mittelschulen Vom 18.02.2004 Auf Grund von 21 des

Mehr

Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen

Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen 6/47 Universität Leipzig Fakultät für Biowissenschaften, Pharmazie und Psychologie Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen Dritter

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Evangelische Religion

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Evangelische Religion Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Evangelische Religion vom 06. Januar 1997 Hinweis: Diese Ordnung ist dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst angezeigt

Mehr

Studienordnung Politikwissenschaft Inhaltsübersicht

Studienordnung Politikwissenschaft Inhaltsübersicht Studienordnung für den Studiengang Politikwissenschaft als Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom xx.xx.20xx Aufgrund des

Mehr

Studienordnung für das Studienfach Darstellendes Spiel für Lehramtsstudiengänge als Lernbereich an der Hochschule für Musik und Theater Rostock

Studienordnung für das Studienfach Darstellendes Spiel für Lehramtsstudiengänge als Lernbereich an der Hochschule für Musik und Theater Rostock Studienordnung für das Studienfach Darstellendes Spiel für Lehramtsstudiengänge als Lernbereich an der Hochschule für Musik und Theater Rostock vom 6. April 999 Aufgrund des in Verbindung mit 9 des Landeshochschulgesetzes

Mehr

geändert durch Satzungen vom 7. Mai Oktober Mai März Oktober 2014

geändert durch Satzungen vom 7. Mai Oktober Mai März Oktober 2014 Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr

geändert durch Satzungen vom 7. Mai Oktober Mai März Oktober 2014

geändert durch Satzungen vom 7. Mai Oktober Mai März Oktober 2014 Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr

Prüfungsordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Höhere Lehramt an Gymnasien

Prüfungsordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Höhere Lehramt an Gymnasien /322 Universität Leipzig Philologische Fakultät Prüfungsordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Höhere Lehramt an Gymnasien Dritter Teil: Fächer Kapitel XVIII:

Mehr

Studienordnung für das Lehramtsstudium des Faches Mathematik an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt

Studienordnung für das Lehramtsstudium des Faches Mathematik an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt Studienordnung für das Lehramtsstudium des Faches Mathematik an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt Inhaltsverzeichnis: 1 Geltungsbereich 2 Studienbeginn und Studienumfang 3 Studienstruktur

Mehr

Mitteilungsblatt der Universität Kassel

Mitteilungsblatt der Universität Kassel Mitteilungsblatt der Universität Kassel 3.13.08/059 Herausgeber: Der Präsident Studienordnung für die Teilstudiengänge Französisch mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen,

Mehr