Mitteilungsblatt der Universität Kassel

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Mitteilungsblatt der Universität Kassel"

Transkript

1 Mitteilungsblatt der Universität Kassel /105 L3 Herausgeber: Der Präsident Studienordnung für den Teilstudiengang Mathematik mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien der Universität Gesamthochschule Kassel veröffentlicht im StAnz. 47/1997 S.3572 in Kraft getreten am:

2 Studienordnung für den Teilstudiengang Mathematik mit dem Abschluß "Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien" der Universität Gesamthochschule Kassel vom I. Allgemeines 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter vom 3. April 1995 (GVBl. I S. 233) Ziel, Inhalt, Aufbau und Gliederung des Studiums im Teilstudiengang Mathematik mit dem Abschluß "Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien". Sie gilt für den Fall, daß Mathematik als Fach für die Klassen 5 bis 13 studiert wird ( 34 Abs. 1 bzw. 35 Abs.1, vorletzter Satz der genannten Verordnung). Falls die Fächerverbindung Musik und Mathematik oder Kunst und Mathematik gewählt ist und dabei Mathematik als Fach für die Klassen 5 bis 10 studiert wird ( 35 Abs. 1, Ziffer 2. der genannten Verordnung), ist die Studienordnung für den Teilstudiengang Mathematik mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen der Universität Gesamthochschule Kassel vom anzuwenden; mit Blick auf eine mögliche spätere Entscheidung für eine Prüfung in Mathematik als Fach für die Klassen 5 bis 13 wird eine Studienberatung dringend empfohlen. 2 Studien- und Prüfungsdauer (1) Der Fachbereich stellt mit dieser Studienordnung sicher, daß sich der/die Studierende zur Erlangung des Lehramts für Mathematik an Gymnasien nach vier Semestern zur Zwischenprüfung und nach acht Semestern zur Prüfung melden kann. (2) Dauer und Inhalt der Zwischenprüfung regelt die vom Fachbereich dazu erlassene Ordnung. (3) Dauer und Inhalt der Prüfung der Ersten Staatsprüfung regelt die unter 1 genannte Verordnung. 3 Beginn des Studiums Das Studium beginnt in der Regel im Wintersemester. Erg. Liefg. vom

3 4 Studienvoraussetzungen Zum Studiengang für das Lehramt an Gymnasien kann zugelassen werden, wer - die allgemeine Hochschulreife oder - die fachgebundene Hochschulreife oder - eine andere vom Hessischen Kultusminister als gleichwertig anerkannte Qualifikation nachweist. II. Ziele, Inhalte und Aufbau des Teilstudiengangs II.1 Ziele und allgemeine Inhalte 5 Im Teilstudiengang Mathematik sollen die Studierenden zu wissenschaftlich kritischem Denken befähigt und ihnen die zur Ausübung des Berufs des Mathematiklehrers erforderlichen fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden vermittelt werden. Hierzu wirken fachwissenschaftliche ( 6) und fachdidaktische ( 7) Studien zusammen. 6 (1) Im fachwissenschaftlichen Studium sollen die Studierenden ein angemessenes Bild derjenigen Mathematik gewinnen, die mit dem Mathematikunterricht in der Mittel- und Oberstufe (Sekundarstufen I und II) in den Blick kommt, ferner die Selbständigkeit erwerben, um fachlich sicher unterrichten zu können. (2) Hierzu ist insbesondere erforderlich, daß sie - mit den Grundlagen der zu unterrichtenden Mathematik in einem umfassenden fachsystematischen Rahmen vertraut werden, - die inner- und außermathematische Bedeutung der Gegenstände des Mathematikunterrichts in wesentlichen Aspekten kennenlernen (insbesondere die Bedeutung für nachfolgende Bildungs- und Ausbildungsstufen), - Mathematik als Erkenntnisvorgang erfahren, der von Quellen und Anstößen über die Theorie zu Ergebnissen, Anwendungen und weitergehenden Vertiefungen führt, hierzu Gebiete der höheren Mathematik kennenlernen und vertiefen. 7 (1) Im fachdidaktischen Studium sollen die Studierenden wesentliche Einsichten erwerben über die Beziehungen der Mathematik zum Mathematikunterricht und über die Bedingungen des Lernens und schülergerechten Unterrichtens von Mathematik. (2) Hierzu ist insbesondere erforderlich, daß sie - Begründungen zur Bedeutung der Gegenstände des Mathematikunterrichts, - Einsicht in den Vorgang des Mathematiklernens, - Möglichkeiten und Grenzen der Verwendung von Medien (insbesondere Rechnern) Erg. Liefg. vom

4 in ihren wesentlichen Teilaspekten kennenlernen und fähig werden, diese Kenntnisse in begründeten didaktischen Sachanalysen und Entscheidungen zu verarbeiten. An speziellen Inhalten des Mathematikunterrichts muß dies in vertiefender Weise geschehen. Ferner müssen die Studierenden fähig werden, die Beziehungen, aber auch die Besonderheiten von Hochschulniveau der Mathematik einerseits und Unterrichtsniveau andererseits schülergerecht zu berücksichtigen; das gilt insbesondere für die jeweils angemessene Sprache. II.2 Inhalte und Aufbau des Studiums 8 Das Studium gliedert sich in einen Pflicht- und einen Wahlbereich. Ziel der Studien im Pflichtbereich ist es, mit den unerläßlichen fachwissenschaftlichen Grundlagen der Schulmathematik vertraut zu machen und zugleich eine Grundlage für vertiefende Studien zu schaffen. II.2.1 Pflichtbereich 9 Fachwissenschaftlicher Teil (1) Der fachwissenschaftliche Teil umfaßt folgende Einzelbereiche: 1. Analysis 2. Lineare Algebra/Analytische Geometrie 3. Stochastik 4. Elementargeometrie 5. Algebra (2) Diese Einzelbereiche werden wie folgt näher beschrieben: 1. Analysis: Differential- und Íntegralrechnung einer und mehrerer reeller Variablen, Grundzüge der komplexen Analysis und der Theorie der gewöhnlichen Differentialgleichungen (einschließlich der schulrelevanten Elemente und der Zusammenhänge zu Geometrie und Physik). 2. Lineare Algebra/Analytische Geometrie (einschließlich Kegelschnitte, metrische Hauptachsentransformation). 3. Stochastik einschließlich des schwachen Gesetzes der großen Zahlen, Grenzwertsätze von Poisson und Moivre-Laplace, statistische Grundverfahren (Maximum-Likelihood-Schätzung, Test, Konfidenzbereiche, Verteilungen in R). 4. Elementargeometrie einschließlich Berücksichtigung des dreidimensionalen Raumes, Kongruenz- und Ähnlichkeitsgeometrie, zugehörige Abbildungsgruppen, Flächen- und Rauminhalte (einschließlich der Kugel). Erg. Liefg. vom

5 5. Algebra einschließlich Teilbarkeitslehre in euklidischen Ringen, Konstruktion des Quotienten- und des Wurzelkörpers, Einbettung von Q in R, Fundamentalsatz. (3) Zur Absolvierung des fachwissenschaftlichen Teiles des Pflichtbereichs sind in der Regel sieben Lehrveranstaltungen (vierstündige Vorlesungen mit zweistündiger Übung) im Umfang von insgesamt 37 Semesterwochenstunden (davon acht Semesterwochenstunden in Übungen) zu belegen; dabei erfordert der Bereich "Analysis" den Besuch einer in der Regel dreisemestrigen Lehrveranstaltung, die übrigen Bereiche den Besuch einer einsemestrigen. 10 Fachdidaktischer Teil (1) Der fachdidaktische Teil umfaßt folgende Einzelbereiche: 1. Allgemeine fachdidaktische Grundlagen 2. Didaktik einzelner Stoffbereiche (2) Diese Einzelbereiche werden wie folgt näher beschrieben: 1. Die allgemeinen fachdidaktischen Grundlagen umfassen unter anderem allgemeine Lernziele des Mathematikunterrichts, Methoden bzw. Gesichtspunkte zur Planung von mathematischem Unterricht, Lernen von Begriffen und Problemlösen im Mathematikunterricht, Prinzipien für das Lernen von Mathematik, Möglichkeiten der Differenzierung. 2. Die Didaktik einzelner Stoffbereiche umfaßt u.a. didaktisch orientierte Sachanalysen, globale didaktische Konzeptionen, methodische Instrumentarien und ihren Vergleich, detaillierte Unterrichtssequenzen, Anwendungen didaktischer Prinzipien, Bedeutung der Unterrichtsinhalte, inhaltsbezogene Zielsetzungen, empirische Befunde, geschichtliche Aspekte, jeweils bezogen auf den Mathematikunterricht - in Arithmetik und Algebra, - in Geometrie, - in Analysis, - in Linearer Algebra/Analytischer Geometrie - in anwendungsbezogener Mathematik (z.b. Sachrechnen, Stochastik, Anwendungen der Analysis und der Analytischen Geometrie). (3) Zur Absolvierung des fachdidaktischen Teils des Pflichtbereichs sind in der Regel sieben Lehrveranstaltungen (in der Regel zweistündig) im Umfang von insgesamt 14 Semesterwochenstunden zu belegen. Erg. Liefg. vom

6 II.2.2 Wahlbereich 11 (1) Die Studierenden müssen ihre fachwissenschaftlichen Studien in zwei Bereichen und ihre fachdidaktischen Studien in einem Bereich vertiefen und erweitern. (2) Vertiefungsbereiche im fachwissenschaftlichen Teil sind - Analysis, - Algebra/Zahlentheorie/Grundlagen, - Geometrie/Analytische Geometrie, - Stochastik/Angewandte Mathematik. Vertiefungsbereiche im fachdidaktischen Teil sind die in 10 (2) genannten. (3) Die jeweils aktuellen konkreten Möglichkeiten zur Gestaltung des Wahlbereichs sind den entsprechenden Informationen des Fachbereichs zu entnehmen. Zum Absolvieren des fachwissenschaftlichen Teils dieses Bereiches sind mehrere, über die Themen des Pflichtbereichs hinausgehende Lehrveranstaltungen aus dem Lehrangebot auszuwählen, und zwar im Umfang von in der Regel zehn Semesterwochenstunden (ohne Übungen). Verpflichtend ist hierbei die Teilnahme an einem fachwissenschaftlichen Seminar (zweistündig), dessen Thema einem der gewählten Schwerpunkte nahestehen soll. Im fachdidaktischen Teil ist ein Seminar (zweistündig) verpflichtend. 12 Lehrveranstaltungen Die unter 9 bis 11 genannten Stoffinhalte werden in der Regel in den vom Fachbereich angebotenen Lehrveranstaltungen studiert. Dabei sind außer Vorlesungen, Übungen und Seminaren auch andere Lehrveranstaltungsformen möglich (z.b. Projekte). Die Art der jeweiligen Lehrveranstaltung wird vom Fachbereich unter Beachtung der Maßgaben dieser Studienordnung festgelegt. II.2.3 Schulpraktische Studien 13 Gemäß 7 Abs. 1 der unter 1 genannten Verordnung ist ein Praktikum zu absolvieren. Dieses wird nach der Ordnung zur Durchführung schulpraktischer Studien im Rahmen der Lehrerausbildung an der Universität Gesamthochschule Kassel in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Die den Praktikumsabschnitt begleitenden Ausbildungsveranstaltungen finden im Rahmen der unter 10 (3) genannten Lehrveranstaltungen statt. II.3 Studienleistungen 14 Anzahl der Leistungsnachweise Erforderlich sind fünf Scheine aus dem fachwissenschaftlichen Bereich und drei Scheine aus dem fachdidaktischen Bereich; ferner der Nachweis über das erfolgreiche Absolvieren des Schulpraktikums. Erg. Liefg. vom

7 15 Art des Erwerbs eines Leistungsnachweises (1) Bei der Vergabe von Leistungsnachweisen können folgende Formen berücksichtigt werden: 1. Schriftliche Bearbeitung von Übungsaufgaben 2. Klausur 3. Kolloquium 4. Aktive mündliche Mitarbeit in den Übungen 5. Referat (mit schriftlicher Ausarbeitung) 6. Schriftliche Semesterarbeit Die jeweils zulässige Art oder die jeweils zulässigen Arten des Leistungsnachweises werden vom Leiter bzw. von der Leiterin der Lehrveranstaltung zu Beginn des Semesters festgelegt. (2) Sowohl im fachwissenschaftlichen als auch im fachdidaktischen Bereich ist jeweils mindestens ein Leistungsnachweis im Rahmen eines Seminars durch ein Referat und durch aktive Teilnahme an der Diskussion zu erwerben (Seminarschein). (3) Die Leistungsnachweise zu Vorlesungen werden in der Regel erworben - im fachwissenschaftlichen Bereich durch schriftliche Bearbeitung von Übungsaufgaben sowie durch eine Klausur oder durch ein Kolloquium oder durch aktive mündliche Mitarbeit in den Übungen, - im fachdidaktischen Bereich durch eine Klausur oder durch ein Kolloquium. (4) Im fachwissenschaftlichen Bereich werden (außer dem Seminarschein) vier Leistungsnachweise aus verschiedenen der im folgenden genannten Fachgebiete gefordert, wobei - mindestens ein Leistungsnachweis in Analysis II oder Analysis III, - mindestens ein Leistungsnachweis in Lineare Algebra/Analytische Geometrie oder Algebra, - mindestens ein Leistungsnachweis in Stochastik oder Angewandter Mathematik zu erwerben ist. Von den im fachdidaktischen Bereich geforderten Leistungsnachweisen muß - ein Leistungsnachweis zur Didaktik eines Stoffbereichs aus dem Mathematikunterricht in der Mittelstufe, - ein Leistungsnachweis zur Didaktik eines Stoffbereichs aus dem Mathematikunterricht in der Oberstufe erbracht werden. Mit einem dieser Leistungsnachweise soll zugleich auch das erfolgreiche Studium allgemeiner fachdidaktischer Grundlagen (siehe 10, Abs. (2)) nachgewiesen werden. Erg. Liefg. vom

8 II.4 Erweiterungstudium 16 Erweiterungsstudium (1) Wer die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien in anderen Fächern als Mathematik bestanden hat, kann eine Erweiterungsprüfung in Mathematik ablegen. (2) Ziel und Inhalt des Erweiterungsstudiums müssen sich an den Anforderungen orientieren, die im Teil II dieser Ordnung genannt sind. Die erforderlichen Leistungsnachweise sind unter 14 dieser Ordnung geregelt. Ein Studienberatung wird dringend empfohlen. III. Weitere Regelungen 17 Studienfachberatung In der ersten Woche jedes Semesters bietet der Fachbereich für Erstsemester eine Einführungsveranstaltung an. Darüber hinaus ist die ständige Möglichkeit einer individuellen Studienberatung durch Hochschullehrer und Tutoren gewährleistet, auf die durch Aushang hingewiesen wird. 18 Übergangsregelung Diese Studienordnung gilt für diejenigen Studierenden, die das Studium im oder nach dem Wintersemester 1995/96 aufgenommen haben. Sie kommt ebenfalls zur Anwendung für Studierende, die von der Möglichkeit des 42 der in 1 genannten Verordnung Gebrauch machen. 19 Inkrafttreten Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Universität Gesamthochschule Kassel in Kraft. Beschlossen vom Fachbereichsrat des Fachbereiches Mathematik/Informatik. Die Rechte des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst gem. 21 Abs. 4 HHG wurden gewahrt. Kassel, den Der Dekan des Fachbereichs Mathematik, Informatik Prof. Dr. K. Barner Erg. Liefg. vom

9 Möglicher Studienplan im Teilstudiengang "Lehramt an Gymnasien" mit Mathematik als Fach Semester Lehrveranstaltung Wochenstundenzahl 1. Analysis I 5 VL (2 Ü) 1 Lineare Algebra /Analytische Geometrie 2. Analysis II Einführung in die Didaktik der Mathematik mit Beispielen aus der Förderstufe 3. Analysis III Didaktik der Zahlbereiche 4. Elementargeometrie Didaktik der Algebra Didaktik der Oberstufenmathematik I 5. Stochastik Didaktik der Geometrie Didaktik der Oberstufenmathematik II 6. Vertiefungsvorlesung (fachwissenschaftlich) Didaktik der Oberstufenmathematik III 7. Algebra Vertiefungsvorlesung (fachwissenschaftlich) 8. Fachwissenschaftliches Seminar Fachdidaktisches Seminar 2 S 2 S 63 SWS VL: Vorlesung; Ü: Übung; S: Seminar 1) Von diesen zu fachwissenschaftlichen Vorlesungen angebotenen Übungen sind nur Übungen im Umfang von 8 SWS verpflichtend. Erg. Liefg. vom

Studienordnung. für den Teilstudiengang 'Evangelische Religion' mit dem Abschluß 'Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien'

Studienordnung. für den Teilstudiengang 'Evangelische Religion' mit dem Abschluß 'Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien' Studienordnung für den Teilstudiengang 'Evangelische Religion' mit dem Abschluß 'Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien' an der Universität Gesamthochschule Kassel Aufgrund des 21 Abs. 5 des

Mehr

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Spanisch

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Spanisch Justus -Liebig-Universität Gießen - Der Präsident Mitteilungen GKL / FB 05 55 Abs. 2 HHG Nr. 2 6.73.05 Nr. 3 6. Studienangelegenheiten und Studienordnungen 73.05 Lehramt an Gymnasien GKL / FB 05 Bekanntmachung

Mehr

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Italienisch

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Italienisch Justus -Liebig-Universität Gießen - Der Präsident Mitteilungen GKL / FB 05 55 Abs. 2 HHG Nr. 2 6.73.05 Nr. 2 6. Studienangelegenheiten und Studienordnungen 73.05 Lehramt an Gymnasien GKL / FB 05 Bekanntmachung

Mehr

Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Studienordnung Unterrichtsfach Mathematik. Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen

Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Studienordnung Unterrichtsfach Mathematik. Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Studienordnung Unterrichtsfach Mathematik Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen 1 Geltungsbereich (1) Diese Studienordnung regelt das Studium im Unterrichtsfach

Mehr

Inhaltsübersicht. Anlage: Studienplan

Inhaltsübersicht. Anlage: Studienplan Studienordnung für das Fach Mathematik als zweites Unterrichtsfach im Studiengang mit dem Abschluss "Erste Staatsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik" an der MathematischNaturwissenschaftlichen

Mehr

S t u d i e n o r d n u n g

S t u d i e n o r d n u n g Universität Rostock Fakultät für Ingenieurwissenschaften Fachbereich Maschinenbau und Schiffstechnik S t u d i e n o r d n u n g für das fachdidaktische Studium des Teilstudienganges Arbeit-Wirtschaft-Technik

Mehr

Studienordnung für den Teilstudiengang

Studienordnung für den Teilstudiengang UNIVERSITÄT ROSTOCK Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät Fachbereich Biowissenschaften Studienordnung für den Teilstudiengang DIDAKTIK DER BIOLOGIE als Prüfungsfach im Studiengang Lehramt an Grund-

Mehr

Universität Hamburg S TUDIENORDNUNG. für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (4. 10.

Universität Hamburg S TUDIENORDNUNG. für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (4. 10. Universität Hamburg Fachbereich Wirtschaftswissenschaften S TUDIENORDNUNG für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre (4. 10. 1996) 2 Die Studienordnung konkretisiert die Prüfungsordnung und regelt

Mehr

Studienordnung für das "studierte Fach" Katholische Religion im Studiengang Lehramt an Grundschulen

Studienordnung für das studierte Fach Katholische Religion im Studiengang Lehramt an Grundschulen Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das "studierte Fach" Katholische Religion im Studiengang Lehramt an Grundschulen Vom 23.07.2004 Auf Grund von 21 des Gesetzes über

Mehr

Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen

Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen 9/22 Universität Leipzig und Hochschule für Musik und Theater Leipzig Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen Vom 28. März 2014

Mehr

Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des

Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des 80 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 1978

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften Technische Universität Dresden Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften Studienordnung für das "vertieft studierte Fach" Französisch im Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien Vom 30.01.2004

Mehr

Eintragung von Leistungen gemäß Anerkennungsverordnung

Eintragung von Leistungen gemäß Anerkennungsverordnung Eingelangt am: An das StudienServiceCenter Mathematik Fakultät für Mathematik, Universität Wien Oskar-Morgenstern-Platz A 090 Wien Eintragung von Leistungen gemäß Anerkennungsverordnung Angaben zur Studentin

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Dauer des Studiums

1 Geltungsbereich. 2 Dauer des Studiums Nach 50 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) in der Fassung vom 31. Juli 2000 (GVBl. I S. 374), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juni 2002 (GVBl. I S. 255), hat der Fachbereich

Mehr

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Geschichte als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 29.

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Geschichte als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 29. Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Geschichte als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 29. November 2001 Aufgrund von 2 Abs. 1 i.v.m. 9 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes

Mehr

STUDIENPLAN FÜR DEN DIPLOM-STUDIENGANG TECHNOMATHEMATIK an der Technischen Universität München. Übersicht Vorstudium

STUDIENPLAN FÜR DEN DIPLOM-STUDIENGANG TECHNOMATHEMATIK an der Technischen Universität München. Übersicht Vorstudium STUDIENPLAN FÜR DEN DIPLOM-STUDIENGANG TECHNOMATHEMATIK an der Technischen Universität München Übersicht Vorstudium Das erste Anwendungsgebiet im Grundstudium ist Physik (1. und 2. Sem.) Im 3. und 4. Sem.

Mehr

Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Geschichte und Gesellschaft Südasiens als Hauptfach (HF) und als Nebenfach (NF)

Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Geschichte und Gesellschaft Südasiens als Hauptfach (HF) und als Nebenfach (NF) Philosophische Fakultät III Institut für Asien- und Afrikawissenschaften -Seminar für Geschichte und Gesellschaft Südasiens- Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Geschichte und Gesellschaft

Mehr

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Magisterstudiengänge Studienordnung Romanische Philologie

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Magisterstudiengänge Studienordnung Romanische Philologie Justus -Liebig-Universität Gießen - Der Präsident Mitteilungen FB 11 18.6.1986 22 (5) HUG Nr. 3 6.20.05 Nr. 1 6. Studienangelegenheiten und Studienordnungen 20.05 Magisterstudiengänge Studienordnung Romanische

Mehr

Modulhandbuch. der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät. der Universität zu Köln. für den Lernbereich Mathematische Grundbildung

Modulhandbuch. der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät. der Universität zu Köln. für den Lernbereich Mathematische Grundbildung Modulhandbuch der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln für den Lernbereich Mathematische Grundbildung im Studiengang Bachelor of Arts mit bildungswissenschaftlichem Anteil

Mehr

Credits. Studiensemester. 1. Sem. Kontaktzeit 4 SWS / 60 h 2 SWS / 30 h

Credits. Studiensemester. 1. Sem. Kontaktzeit 4 SWS / 60 h 2 SWS / 30 h Modulhandbuch für den Lernbereich Mathematische Grundbildung im Studiengang Bachelor of Arts mit bildungswissenschaftlichem Anteil für die Studienprofile Lehramt an Grundschulen und Lehramt für sonderpädagogische

Mehr

Studienordnung für das Studium des Faches Mathematik im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Studienordnung für das Studium des Faches Mathematik im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Studienordnung für das Studium des Faches Mathematik im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 24. April 1984 [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 26, S. 552; geändert

Mehr

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch vom 09. Juni 1999 Hinweis: Diese Studienordnung ist im Gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des

Mehr

Modulnummer Modulname Verantwortlicher Dozent. Lineare Algebra und Analytische Geometrie

Modulnummer Modulname Verantwortlicher Dozent. Lineare Algebra und Analytische Geometrie MN-SEBS-MAT-LAAG (MN-SEGY-MAT-LAAG) (MN-BAWP-MAT-LAAG) Lineare Algebra und Analytische Geometrie Direktor des Instituts für Algebra n Die Studierenden besitzen sichere Kenntnisse und Fähigkeiten insbesondere

Mehr

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 6.20.05 Nr. 1 Studienordnung des Fachbereichs Kunstpädagogik, Musikwissenschaft, Sportwissenschaft für das Hauptfach und Nebenfach Musikwissenschaft

Mehr

STUDIENPLAN FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG MATHEMATIK

STUDIENPLAN FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG MATHEMATIK STUDIENPLAN FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG MATHEMATIK an der Technischen Universität München gemäß FPO vom 12. Januar 2005 Es werden folgende Studienrichtungen angeboten: I W Ph N mit dem Nebenfach Informatik

Mehr

Hinweis: Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die Ihr Studium ab dem Wintersemester 2010/2011 aufnehmen werden.

Hinweis: Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die Ihr Studium ab dem Wintersemester 2010/2011 aufnehmen werden. Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 / HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 PÄDAGOGIK (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung

Mehr

Studienberatung Mathematik Lehramt: Prof. Dr. Stefan Hilger KG I B 001a. Terminvereinbarung per .

Studienberatung Mathematik Lehramt: Prof. Dr. Stefan Hilger KG I B 001a. Terminvereinbarung per  . S. Hilger Studium,,Lehramt Mathematik in Eichstätt Angaben ohne Gewähr Okt 2014 1 Studienberatung Mathematik Lehramt: Prof. Dr. Stefan Hilger Stefan.Hilger@ku.de KG I B 001a. Terminvereinbarung per email.

Mehr

Studienordnung. für den Studiengang Kunst. mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe (weiteres Unterrichtsfach)

Studienordnung. für den Studiengang Kunst. mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe (weiteres Unterrichtsfach) Studienordnung für den Studiengang Kunst mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe (weiteres Unterrichtsfach) an der Universität Gesamthochschule Siegen Vom 22. Dezember

Mehr

Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Studienordnung Unterrichtsfach Mathematik. Lehramt an Berufsbildenden Schulen

Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Studienordnung Unterrichtsfach Mathematik. Lehramt an Berufsbildenden Schulen Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Studienordnung Unterrichtsfach Mathematik Lehramt an Berufsbildenden Schulen 1 Geltungsbereich (1) Diese Studienordnung regelt das fachwissenschaftliche und fachdidaktische

Mehr

der physik/studienberatung/

der physik/studienberatung/ S. Hilger Studium,,Lehramt Mathematik in Eichstätt Angaben ohne Gewähr Okt 2011 1 Studienberatung Mathematik Lehramt: PD Dr. Stefan Hilger Stefan.Hilger@ku-eichstaett.de Raum KG I B 001a Termin nach Vereinbarung

Mehr

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 6.40.04 Nr. 3 Ordnung des Fachbereichs 04 für das Studium des Studienelements Arbeits-, Berufs- und Wirtschaftspädagogik FBR StudO 20.06.19

Mehr

Inhaltsübersicht. Anhang: Exemplarischer Studienplan

Inhaltsübersicht. Anhang: Exemplarischer Studienplan Studienordnung für den Studiengang Soziologie als Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 22.06.05 Aufgrund des 2 Abs. 4 und

Mehr

Leitfaden zum Studium der Ev. Theologie bzw. der Ev. Religionslehre (Stand SoSe 06)

Leitfaden zum Studium der Ev. Theologie bzw. der Ev. Religionslehre (Stand SoSe 06) Leitfaden zum Studium der Ev. Theologie bzw. der Ev. Religionslehre (Stand SoSe 06) Im Folgenden sind grundlegende Informationen zum Studium der Ev. Theologie bzw. Ev. Religionslehre 1 im Rahmen des Lehramtes

Mehr

- - Geltungsbereich Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Prüfung im

- - Geltungsbereich Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Prüfung im Studienordnung für den Studiengang POLITIKWISSENSCHAFT als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 16.10.2002 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86 Abs. 1 des Gesetzes

Mehr

Studienordnung für den Diplom-Studiengang Biologie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. 1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer

Studienordnung für den Diplom-Studiengang Biologie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. 1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer Studienordnung für den Diplom-Studiengang Biologie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena Gemäß 5 Abs. 1 i. V. m. 79 Abs. 2 Satz 1 Nr. 11, 83 Abs. 2 Nr. 6, 85 des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG)

Mehr

D I E N S T B L A T T

D I E N S T B L A T T 24 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 22 Studienordnung des Studiengangs Erziehungswissenschaft im Rahmen des Magisterstudiums der Philosophischen Fakultäten Vom 17. Juli 2003 2003...

Mehr

Studienordnung Ergänzungsrichtung Lehramt an Regelschulen im Fach Sozialpädagogik

Studienordnung Ergänzungsrichtung Lehramt an Regelschulen im Fach Sozialpädagogik Studienordnung Ergänzungsrichtung Lehramt an Regelschulen im Fach Sozialpädagogik vom 09. Juni 1999 Hinweis: Diese Studienordnung ist im gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer

Mehr

Modulhandbuch für den Masterstudiengang Lehramt im Fach Mathematik. Modulhandbuch für den Masterstudiengang. Lehramt im Fach Mathematik

Modulhandbuch für den Masterstudiengang Lehramt im Fach Mathematik. Modulhandbuch für den Masterstudiengang. Lehramt im Fach Mathematik Modulhandbuch für den Masterstudiengang Lehramt im Fach Mathematik Modulhandbuch für den Masterstudiengang Lehramt im Fach Mathematik Stand: Juni 2016 Modulhandbuch für den Masterstudiengang Lehramt im

Mehr

Studienordnung. des Fachbereichs Biologie der Universität Kaiserslautern. für das Studium des Faches Biologie

Studienordnung. des Fachbereichs Biologie der Universität Kaiserslautern. für das Studium des Faches Biologie Studienordnung des Fachbereichs Biologie der Universität Kaiserslautern für das Studium des Faches Biologie im Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen Vom 10. Oktober 2001 Auf Grund des 5 Abs.2

Mehr

Studienordnung für das Fach Erziehungswissenschaft

Studienordnung für das Fach Erziehungswissenschaft Studienordnung für das Fach Erziehungswissenschaft mit den Abschlüssen Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe, für das Lehramt für die Sekundarstufe I, für das Lehramt für die Sekundarstufe

Mehr

S T U D I E N O R D N U N G für das Fach. Psychologie. (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.)

S T U D I E N O R D N U N G für das Fach. Psychologie. (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.) 1 S T U D I E N O R D N U N G für das Fach Psychologie (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.) an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 13. Februar 2001 Aufgrund des 2

Mehr

für den Diplomstudiengang Mathematik

für den Diplomstudiengang Mathematik Dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur wurde die folgende Ordnung angezeigt. Sie ist im Gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für

Mehr

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Katholische Religionslehre

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Katholische Religionslehre Stand: 7.03.00 STO KathRe ESG LGr Az. A0E4/005 Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Katholische Religionslehre vom 09. Juni 999 Hinweis: Diese Studienordnung ist

Mehr

Anlage 1 Studiengang Erziehungswissenschaft (Erziehungswissenschaftliches Studium - P) Vom 29. Januar Studienumfang und -aufbau...

Anlage 1 Studiengang Erziehungswissenschaft (Erziehungswissenschaftliches Studium - P) Vom 29. Januar Studienumfang und -aufbau... Studienordnung für die Studiengänge im Lehramt für die Primarstufe an der Bergischen Universität - Gesamthochschule Wuppertal Fachspezifische Vorschriften Anlage 1 Studiengang Erziehungswissenschaft (Erziehungswissenschaftliches

Mehr

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 / HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 ETHNOLOGIE (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung

Mehr

Lehramt an Grundschulen L1. Mathematik

Lehramt an Grundschulen L1. Mathematik Lehramt an Grundschulen L1 Mathematik Primarstufe: Den Grundstein legen Wie Kinder in der Primarstufe den Mathematikunterricht erleben, ist prägend für ihre gesamte Schullaufbahn. Mathematik ist mehr als

Mehr

Modulstruktur des Bachelorstudiengangs Mathematik ab WS 2014/15

Modulstruktur des Bachelorstudiengangs Mathematik ab WS 2014/15 Modulstruktur des Bachelorstudiengangs Mathematik ab WS 2014/15 Im Bachelorstudiengang Mathematik wird besonderer Wert auf eine solide mathematische Grundausbildung gelegt, die die grundlegenden Kenntnisse

Mehr

PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG INFORMATIK FACHBEREICH MATHEMATIK/INFORMATIK FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG

PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG INFORMATIK FACHBEREICH MATHEMATIK/INFORMATIK FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG FACHBEREICH MATHEMATIK/INFORMATIK PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG INFORMATIK beschlossen in der 228. Sitzung des Fachbereichsrats des Fachbereichs Mathematik/Informatik am 16.05.2012

Mehr

Studienordnung zur Ergänzungsrichtung Lehramt an Regelschulen im Fach Informationstechnische Grundbildung

Studienordnung zur Ergänzungsrichtung Lehramt an Regelschulen im Fach Informationstechnische Grundbildung Studienordnung zur Ergänzungsrichtung Lehramt an Regelschulen im Fach Informationstechnische Grundbildung vom 09. Juni 1999 Hinweis: Diese Studienordnung ist im gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums

Mehr

Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen

Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 27. September 1999 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 Abs.

Mehr

Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt Sonderpädagogik

Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt Sonderpädagogik 11/288 Universität Leipzig Erziehungswissenschaftliche Fakultät Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt Sonderpädagogik Dritter Teil: Fächer Kapitel

Mehr

Studienordnung für das "vertieft studierte Fach" Kunsterziehung im Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien. Vom

Studienordnung für das vertieft studierte Fach Kunsterziehung im Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien. Vom Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das "vertieft studierte Fach" Kunsterziehung im Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien Vom 13.01.200 Auf Grund von 21 des Gesetzes

Mehr

Neueste Fassung der Studienordnung für den Studiengang Primarstufe mit dem Schwerpunktfach Englisch (Entwurf)

Neueste Fassung der Studienordnung für den Studiengang Primarstufe mit dem Schwerpunktfach Englisch (Entwurf) Neueste Fassung der Studienordnung für den Studiengang Primarstufe mit dem Schwerpunktfach Englisch (Entwurf) Anlage 11 Studienordnung für den Studiengang im Lehramt für die Primarstufe an der Bergischen

Mehr

Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch Hauptfach

Studiengang Lehramt an Gymnasien Spanisch Hauptfach Studiengang "Lehramt an Gymnasien" geko/01.07.2014 Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien vom 24.03.2011 in der Fassung der Fachspezifischen

Mehr

und ein Seminar (2 SWS) zu belegen. D. h. es müssen insgesamt 6 SWS je gewähltem Fach absolviert werden.

und ein Seminar (2 SWS) zu belegen. D. h. es müssen insgesamt 6 SWS je gewähltem Fach absolviert werden. VEREINBARUNG des Instituts für Psychologie und der Fakultät für Mathematik und Informatik zur Durchführung des Nebenfaches Psychologie im Rahmen des Diplomstudienganges Informatik (überarbeitet im November

Mehr

- 21/19 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Englisch für das Lehramt an Mittelschulen. Vom 12. Juni 2002

- 21/19 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Englisch für das Lehramt an Mittelschulen. Vom 12. Juni 2002 - 21/19 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Philologische Fakultät Institut für Anglistik Inhalt: Studienordnung für das Studium des studierten Faches Englisch für das Lehramt an Mittelschulen Vom 12. Juni 2002 1 Geltungsbereich

Mehr

Studienordnung für den Teilstudiengang Erweiterungsfach Italienisch 1. Ziele des Studiums

Studienordnung für den Teilstudiengang Erweiterungsfach Italienisch 1. Ziele des Studiums Studienordnung für den Teilstudiengang Erweiterungsfach Italienisch 1. Ziele des Studiums Aufgabe dieses Teilstudienganges ist es, die wissenschaftlichen Grundlagen für das Lehramt an Gymnasien im Erweiterungsfach

Mehr

Anlage 1. Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Biologie

Anlage 1. Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Biologie Anlage 1 Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Biologie 1. Ziele Aufgabe dieses Teilstudienganges ist es, die fachlichen Voraussetzungen für das Lehramt des Faches Biologie an Gymnasien

Mehr

Vom 15. Mai 2013. 5 Promotionsausschuss

Vom 15. Mai 2013. 5 Promotionsausschuss Studienordnung für das Promotionsstudium mit dem Ziel der wissenschaftlichen bzw. künstlerisch-wissenschaftlichen Promotion zum Doctor scientiae musicae an der Hochschule für Musik und Theater Hamburg

Mehr

- 11/20 - Studienordnung für den Studiengang Chemie zum Master of Science (M.Sc.) Vom 3. Februar 2003

- 11/20 - Studienordnung für den Studiengang Chemie zum Master of Science (M.Sc.) Vom 3. Februar 2003 - 11/20 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Chemie und Mineralogie Studienordnung für den Studiengang Chemie zum Master of Science (M.Sc.) Vom 3. Februar 2003 Aufgrund von 8 Abs. 2 und 21 des Gesetzes über

Mehr

Studienordnung für das Studium des Unterrichtsfaches der Kunstpädagogik

Studienordnung für das Studium des Unterrichtsfaches der Kunstpädagogik Institut f. Kunst http://www.kunst.uni-bremen.de/studium/studienpruefungsordnungen/kunstpaedagogik.html Kunstpädagogik Studienordnung für das Studium des Unterrichtsfaches der Kunstpädagogik Studienordnung

Mehr

Anhang B zur Prüfungsordnung für den B-A-Studiengang an der Universität Rostock Fachbestimmungen für das Fach Politikwissenschaft (Erstfach)

Anhang B zur Prüfungsordnung für den B-A-Studiengang an der Universität Rostock Fachbestimmungen für das Fach Politikwissenschaft (Erstfach) Anhang B zur Prüfungsordnung für den B-A-Studiengang an der Universität Rostock Fachbestimmungen für das Fach Politikwissenschaft (Erstfach) 1. Module Für das Studium des Faches Politikwissenschaft im

Mehr

Vom TT.MM.JJJJ. Geltungsbereich

Vom TT.MM.JJJJ. Geltungsbereich Diese Studienordnung tritt am 1. Oktober 2012 in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2012/2013 ihr Studium des Lehramts an öffentlichen Schulen mit dem Fach Mathematik aufgenommen

Mehr

Satzung des Fachbereichs Bauwesen der Fachhochschule Lübeck über das Studium im grundständigen Studiengang Bauingenieurwesen

Satzung des Fachbereichs Bauwesen der Fachhochschule Lübeck über das Studium im grundständigen Studiengang Bauingenieurwesen Satzung des Fachbereichs Bauwesen der Fachhochschule Lübeck über das Studium im grundständigen Studiengang Bauingenieurwesen mit dem Abschluss Bachelor (Studienordnung Bauingenieurwesen Bachelor) Vom 19.

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 74 vom 15. November 2013 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelor-Teilstudiengang

Mehr

STUDIENORDNUNG. für den Studiengang MATHEMATIK. an der. Universität - Gesamthochschule Siegen. mit dem Abschluß. Erste Staatsprüfung für das Lehramt

STUDIENORDNUNG. für den Studiengang MATHEMATIK. an der. Universität - Gesamthochschule Siegen. mit dem Abschluß. Erste Staatsprüfung für das Lehramt STUDIENORDNUNG für den Studiengang MATHEMATIK an der Universität - Gesamthochschule Siegen mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe I Vom 9. September 1996 Aufgrund des

Mehr

Institut für Politikwissenschaft STUDIENBEGLEITER LEHRAMT POLITIK UND WIRTSCHAFT. Wintersemester 2008/09

Institut für Politikwissenschaft STUDIENBEGLEITER LEHRAMT POLITIK UND WIRTSCHAFT. Wintersemester 2008/09 Institut für Politikwissenschaft STUDIENBEGLEITER LEHRAMT POLITIK UND WIRTSCHAFT Wintersemester 2008/09 Kerncurriculum Politik und Wirtschaft Modulliste I. Pflichtbereich Pflichtmodul 1: Einführung in

Mehr

Universität Augsburg APRIL Modulhandbuch. Schulpädagogik

Universität Augsburg APRIL Modulhandbuch. Schulpädagogik Universität Augsburg APRIL 2009 Modulhandbuch Schulpädagogik im Rahmen der Erziehungswissenschaften für die Lehrämter Grund-, Haupt-, Realschule und Gymnasium Modulbeauftragter Prof. Dr. Dr. W. Wiater

Mehr

- 41/19 - Studienordnung für das Nebenfach Namenkunde (Onomastik) im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 17.

- 41/19 - Studienordnung für das Nebenfach Namenkunde (Onomastik) im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 17. - 41/19 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Philologische Fakultät Institut für Slavistik Studienordnung für das Nebenfach Namenkunde (Onomastik) im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 17. Dezember

Mehr

Dritte Änderung der Studien- und Prüfungsordnung

Dritte Änderung der Studien- und Prüfungsordnung Amtliches Mitteilungsblatt Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät I Dritte Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für das Bachelorstudium Herausgeber: Satz und Vertrieb: Der Präsident der Humboldt-Universität

Mehr

Studienordnung. Bachelorstudiengang Medientechnik

Studienordnung. Bachelorstudiengang Medientechnik Studienordnung für den Bachelorstudiengang Medientechnik an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) (StudO-MTB) vom 30. April 2008 Aufgrund von 21 Absatz 1 des Gesetzes über die

Mehr

(4) Studium für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen,

(4) Studium für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen, Anlage zu 1 Abs. der Prüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Master of Education (MPO Ed.) für das Fach Geschichtswissenschaft an der Universität Bielefeld vom 19. April 006 Aufgrund der

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 388

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 388 AMTLICHE MITTEILUNGEN Datum: 01.03.2016 Nr.: 388 Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelor- und Masterstudiengang International Business Administration (Übergangsregelung), veröffentlicht in der Amtlichen

Mehr

Studienordnung für den Magisterstudiengang Erziehungswissenschaft als Hauptfach an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 15.

Studienordnung für den Magisterstudiengang Erziehungswissenschaft als Hauptfach an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 15. Studienordnung für den Magisterstudiengang Erziehungswissenschaft als Hauptfach an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 15. Juli 1998 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 Abs. 1 des Gesetzes über

Mehr

MAGISTER- PRÜFUNGSORDNUNG FACHSPEZIFISCHER ANHANG GESCHICHTE - HAUPTFACH INHALT: gültig ab Studienbeginn SS 2000

MAGISTER- PRÜFUNGSORDNUNG FACHSPEZIFISCHER ANHANG GESCHICHTE - HAUPTFACH INHALT: gültig ab Studienbeginn SS 2000 MAGISTER- PRÜFUNGSORDNUNG FACHSPEZIFISCHER ANHANG GESCHICHTE - HAUPTFACH gültig ab Studienbeginn SS 2000 INHALT: 1. Fachspezifischer Anhang zur Magisterprüfung 2. Checkliste Prüfungsvorleistungen Zwischenprüfung

Mehr

Neufassung der Studienordnung, Stand 9. März 2000

Neufassung der Studienordnung, Stand 9. März 2000 Neufassung der Studienordnung, Stand 9. März 2000 Fassung nach der Sitzung der Kommission für das Aufbaustudium Informatik vom 11. Januar 2000 Studienordnung für das Aufbaustudium Informatik an der Technischen

Mehr

Beachten Sie dazu bitte den "Studienführer zum Lehramtsstudium - Allgemein", besonders die speziellen Zugangsvoraussetzungen und beschränkungen.

Beachten Sie dazu bitte den Studienführer zum Lehramtsstudium - Allgemein, besonders die speziellen Zugangsvoraussetzungen und beschränkungen. 1. VERTIEFT STUDIERTES FACH: RUSSISCH an Gymnasien Beachten Sie dazu bitte den "Studienführer zum Lehramtsstudium - Allgemein", besonders die speziellen Zugangsvoraussetzungen und beschränkungen. 2. REGELSTUDIENZEIT:

Mehr

2 Fachspezifischer Anhang zur Studienordnung und Prüfungsordnung im Fach Mathematik

2 Fachspezifischer Anhang zur Studienordnung und Prüfungsordnung im Fach Mathematik 2 Fachspezifischer Anhang zur Studienordnung und Prüfungsordnung im Fach Mathematik für die Studiengänge Lehramt an beruflichen Schulen (LAB), Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (LAG), Lehramt an Hauptschulen

Mehr

und einer Prüfung in der Fachdidaktik (im Anschluss an das Aufbaumodul Fachdidaktik). Die Prüfung bezieht sich auf die fachdidaktischen

und einer Prüfung in der Fachdidaktik (im Anschluss an das Aufbaumodul Fachdidaktik). Die Prüfung bezieht sich auf die fachdidaktischen Regelung der Erweiterungsprüfung im Unterrichtsfach Deutsch für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen mit dem Studienschwerpunkt Haupt-,

Mehr

Studienplan für den Diplomstudiengang Mathematik

Studienplan für den Diplomstudiengang Mathematik Universität Stuttgart Fakultät Mathematik und Physik Studienplan für den Diplomstudiengang Mathematik Februar 2005 Der Diplomstudiengang Mathematik gliedert sich in den ersten und den zweiten Studienabschnitt

Mehr

Ordnung für die Bachelorprüfung in lehramtsbezogenen Studiengängen Seite 63

Ordnung für die Bachelorprüfung in lehramtsbezogenen Studiengängen Seite 63 Ordnung für die Bachelorprüfung in lehramtsbezogenen Studiengängen Seite 63 8. Französisch A. Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen 1. Nachweis fachspezifischer Sprachkenntnisse ( 2 Abs. 2): Voraussetzung

Mehr

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 6.40.04 Nr. 1 Ordnung des Fachbereichs für das Studium des Studienelements Erziehungswissenschaft FBR StudO vom 03.11.1982 genehmigt HMWK

Mehr

Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch, Hauptfach. 1. Erstes oder zweites Hauptfach. 1 Studienumfang

Studiengang Lehramt an Gymnasien Spanisch, Hauptfach. 1. Erstes oder zweites Hauptfach. 1 Studienumfang Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch, Hauptfach 1. Erstes oder zweites Hauptfach 1 Studienumfang Im ersten oder zweiten Hauptfach Spanisch sind insgesamt 104 ECTS-Punkte zu erwerben; davon entfallen

Mehr

Studienordnung. für den. Diplomstudiengang Wirtschaftsmathematik. an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH)

Studienordnung. für den. Diplomstudiengang Wirtschaftsmathematik. an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) bereich Informatik, Mathematik und Naturwissenschaften Studienordnung für den Diplomstudiengang Wirtschaftsmathematik an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) (SO Wirtschaftsmathematik)

Mehr

1 Studienpläne bis zum Vordiplom und Bachelor-Abschluss

1 Studienpläne bis zum Vordiplom und Bachelor-Abschluss 1 Studienpläne bis zum Vordiplom und Bachelor-Abschluss Die Pflichtvorlesungen für das Studium Lehramt Mathematik an Gymnasien (LG) stimmen in den ersten Semestern weitgehend mit denen des Studiengangs

Mehr

6. Studienangelegenheiten und Studienordnungen Diplomstudiengänge Neuere Fremdsprachen

6. Studienangelegenheiten und Studienordnungen Diplomstudiengänge Neuere Fremdsprachen Justus-Liebig-Universität Gießen - Der Präsident Mitteilungen Nr. 1 6.30.05 Nr. 3 FB 11 22 Abs. 5 HUG 6. Studienangelegenheiten und Studienordnungen 30.11 Diplomstudiengänge FBR 11 Bekanntmachung HMWK

Mehr

Mathematik im Studiengang für das Lehramt an Grundschulen (L1)

Mathematik im Studiengang für das Lehramt an Grundschulen (L1) Mathematik im Studiengang für das Lehramt an Grundschulen (L1) Orientierungsveranstaltung Prof. Dr. R. Vogel Mathematik im Studiengang für das Lehramt an Grundschulen (L1) 1 Wichtige Adressen FB 12: Informatik

Mehr

DEU-M Teilnahmevoraussetzungen: a) empfohlene Kenntnisse: b) verpflichtende Nachweise: keine

DEU-M Teilnahmevoraussetzungen: a) empfohlene Kenntnisse: b) verpflichtende Nachweise: keine DEU-M 420 1. Name des Moduls: Basismodul Fachdidaktik Deutsch (Dritteldidaktik) 2. Fachgebiet / Verantwortlich: Didaktik der Deutschen Sprache und Literatur / Prof. Dr. Anita Schilcher 3. Inhalte des Moduls:

Mehr

Fachschaft Lehramt GHR. Modulplan, euer erstes Semester, die Anmeldung zu den Veranstaltungen & mehr

Fachschaft Lehramt GHR. Modulplan, euer erstes Semester, die Anmeldung zu den Veranstaltungen & mehr Fachschaft Lehramt GHR Modulplan, euer erstes Semester, die Anmeldung zu den Veranstaltungen & mehr Abschluss Modul 1 & 2 keine keine keine empf. Semester 1. Sem. und 2. Sem. 3. Sem. und 4. Sem. Studienverlaufsplan

Mehr

geändert durch Satzung vom 31. März 2010

geändert durch Satzung vom 31. März 2010 Der Text dieser Fachstudien- und sordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim samt einsehbare Text. Fachstudien-

Mehr

1 Geltungsbereich 2 Dauer des Studiums

1 Geltungsbereich 2 Dauer des Studiums Studienordnung der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgen Frankfurt am Main für den Diplomstudiengang Katholische Theologie mit dem Abschluß»Diplom-Theologin / Diplom-Theologe«vom 15.12.1995

Mehr

II Fachspezifische Bestimmungen für das Fach Mathematik (Studienschwerpunkt Grundschule (GHR-G))

II Fachspezifische Bestimmungen für das Fach Mathematik (Studienschwerpunkt Grundschule (GHR-G)) Mathematik (GHR-G) -1- II Fachspezifische Bestimmungen für das Fach Mathematik (Studienschwerpunkt Grundschule (GHR-G)) (vom 11.05.2006) 11 Studien- und Qualifikationsziele im Fach Mathematik Das Studium

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Chemie (Diplom) an der Technischen Universität Berlin vom 21. Mai 1997

Studienordnung für den Studiengang Chemie (Diplom) an der Technischen Universität Berlin vom 21. Mai 1997 Im folgenden wird - ohne Gewähr - die vom Fachbereichsrat beschlossene und im amtlichen Mitteilungsblatt der TUB Nr. 9/97 vom 5.8.97 veröffentlichte Studienordnung unter Berücksichtigung der Änderungen

Mehr

Vom: 1. Allgemeines. 2 Grundlagen- und Orientierungsprüfung

Vom: 1. Allgemeines. 2 Grundlagen- und Orientierungsprüfung Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Evangelische Religion in den Lehramtsstudiengängen an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Vom: Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art.

Mehr

1 Aufgaben der Studienordnung

1 Aufgaben der Studienordnung Studienordnung und Modulhandbuch für das Wahlpflichtfach Literatur und ästhetische Kommunikation im Bachelor-Studiengang Internationale Kommunikation und Übersetzen (IKÜ) Fachbereich III Sprach- und Informationswissenschaften

Mehr

Prüfungsordnung für das Zertifikatsstudium Informationstechnische Grundbildung - Lehrerausbildung (PO ZSt ITG-L) der Universität Bremen

Prüfungsordnung für das Zertifikatsstudium Informationstechnische Grundbildung - Lehrerausbildung (PO ZSt ITG-L) der Universität Bremen Prüfungsordnung - 1 Prüfungsordnung für das Zertifikatsstudium Informationstechnische Grundbildung - Lehrerausbildung (PO ZSt ITG-L) der Universität Bremen Präambel Das "Zertifikatsstudium Informationstechnische

Mehr

Neuer Studienplan für die Lehramtsstudiengänge im Fach Geographie

Neuer Studienplan für die Lehramtsstudiengänge im Fach Geographie GEOGRAPHISCHES INSTITUT GEOWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT Neuer Studienplan für die Lehramtsstudiengänge im Fach Geographie gültig für alle Studierenden, die ihr Lehramtsstudium ab dem WS 2007/2008 aufgenommen

Mehr

Studienordnung für das Fach Mathematik im Studiengang Lehramt an Grundschulen

Studienordnung für das Fach Mathematik im Studiengang Lehramt an Grundschulen Technische Universität Dresden Studienordnung für das Fach Mathematik im Studiengang Lehramt an Grundschulen Vom #Ausfertigungsdatum# Aufgrund von 36 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen

Mehr

Studienumfang und Regelstudienzeit

Studienumfang und Regelstudienzeit Nachstehend wird der Wortlaut der fachspezifischen Anlage für das Studienfach Politik zur Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Education für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität

Mehr