Studienordnung für das "vertieft studierte Fach" Kunsterziehung im Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien. Vom

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1 Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das "vertieft studierte Fach" Kunsterziehung im Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien Vom Auf Grund von 21 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz - SächsHG) vom 11. Juni 1999 (SächsGVBI. S. 293) und der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Freistaat Sachsen (Lehramtsprüfungsordnung I - LAPO I) vom 13. März 2000 (SächsGVBI. S. 166) in der geänderten Fassung vom 16. November 2001 (SächsGVBl. S. 738) erlässt die TU Dresden folgende Studienordnung. Grammatisch maskuline Personenbezeichnungen in dieser Ordnung gelten gleichermaßen für Personen weiblichen und männlichen Geschlechts. Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich 2 Fachliche Studienvoraussetzungen 3 Studienziele Empfehlung zur Fächerkombination 5 Studienbeginn 6 Inhalt und Aufbau des Studiums 7 Leistungsnachweise 8 In-Kraft-Treten, Veröffentlichung und Übergangsbestimmungen 1

2 1 Geltungsbereich Diese Fachstudienordnung regelt in Verbindung mit der Rahmenstudienordnung der TU Dresden für den Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien in der jeweils gültigen Fassung Ziel, Inhalt und Ablauf des Studiums des Faches Kunsterziehung für das Höhere Lehramt an Gymnasien. 2 Fachliche Studienvoraussetzungen Zusätzlich zu den in der Rahmenstudienordnung für den Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien genannten allgemeinen Studienvoraussetzungen sind bildkünstlerische Fähigkeiten nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt in einer Aufnahmeprüfung, deren Bestehen Bedingung für die Immatrikulation ist. Näheres dazu regelt die Ordnung zur Feststellung der Eignung für das Studium des Faches Kunsterziehung (Lehramt). 3 Studienziele Ausgehend von den komplexen Anforderungen zeitgenössischer künstlerischer und ästhetischer Bildung lernen die Studierenden des Faches Kunsterziehung, sich anhand ihrer eigenen künstlerischen und ästhetischen Produktion und anhand der Rezeption klassischer und grenzüberschreitender Kunstformen, visueller Medien und alltagsästhetischer Praxen mit verschiedenen Perspektiven ästhetischer Wahrnehmung auseinanderzusetzen. Das Studium soll die Studierenden mit einem differenzierten Wissen über die Phänomene des um die elektronischen Medien erweiterten Bildbegriffs ausstatten und sie zur begründeten Kommunikation über die verschiedenen Positionen historischer und gegenwärtiger Kunstund Medienpraxis befähigen. Die Studierenden lernen, experimentierfreudige, offene und prozessbetonte kunstpädagogische Strategien auszubilden. Empfehlung zur Fächerkombination Von den an der TU Dresden angebotenen Fächern, die mit dem Fach Kunsterziehung kombiniert werden können, eignen sich besonders Deutsch, Geschichte, Englisch, Französisch, Latein und Mathematik. 5 Studienbeginn Das Studium kann jeweils zum Winter- und zum Sommersemester begonnen werden. 2 6 Inhalt und Aufbau des Studiums

3 (1) Das Studium des "vertieft studierten Faches" Kunsterziehung umfasst die Bereiche/Teilgebiete: - Theorien und Praxis des künstlerischen Gestaltens einschließlich theoretischer Auseinandersetzungen mit verschiedenen künstlerischen Strategien sowie der Entwicklung eines eigenen Gestaltungsansatzes; - Kunstgeschichte; - Fachdidaktik. (2) Das Studium gliedert sich in ein viersemestriges Grundstudium, das mit der Zwischenprüfung abgeschlossen wird, und ein sich daran anschließendes fünfsemestriges Hauptstudium, das mit der Ersten Staatsprüfung abschließt. Die Lehrveranstaltungen erstrecken sich über 8 Semester und umfassen 73 SWS im Pflicht- und Wahlpflichtbereich. (3) Inhalt des Grundstudiums sind: - Theorien des künstlerischen Gestaltens (klassische und neue Medien); - Praxis des künstlerisches Gestaltens (klassische und neue Medien);. Malerei. Grafik. dreidimensionale Verfahren (Plastik, Installation usw.). Gebrauchsgrafik oder visuelle Medienpraxis; - Kunstgeschichte. () Inhalt des Hauptstudiums sind: - Theorien des künstlerischen Gestaltens (Kunst der 1. und 2. Moderne sowie alltagsästhetische Phänomene; - künstlerische Strategien in ihrer Vielgestaltigkeit und Entwicklung eines eigenen Gestaltungsansatzes; - Praxis des künstlerischen Gestaltens. klassische und neue Medien. dreidimensionale Verfahren. handlungsorientierte Verfahren; - Kunstgeschichte; - Fachdidaktik. (5) Die Gliederung des Studiums nach Gegenstand, Art, zeitlichem Umfang und Zeitpunkt der Lehrveranstaltungen enthält die nachfolgende Semesterübersicht (zugleich Studienablaufplan im Sinne von 21 Abs. SächsHG). Der Studienablaufplan enthält das regelmäßige Lehrprogramm; er berücksichtigt nicht die zusätzlichen Lehrveranstaltungen, die einem vertieften und ergänzenden Studium dienen. 3

4 Grundstudium Bezeichnungs und Art der Lehrveranstaltung Umfang in SWS Zeitpunkt (Fachsemester) Bemerkung Theorien des künstlerischen Gestaltens (klassische und neue Medien) V/PS/Ü 2 2 L/ZP Praxis des künstlerischen Gestaltens. Malerei Ü. Grafik Ü. dreidimensionale Verfahren (Plastik, Installation usw.) Ü. Gebrauchsgrafik oder visuelle Medienpraxis Ü Kunstpädagogische Konzeptionen V 2 1 SP Kunstgeschichte V/PS L/ZP L/P

5 Hauptstudium Bezeichnung und Art der Lehrveranstaltung Theorien des künstlerischen Gestaltens (Kunst der 1. und 2. Moderne sowie alltagsästhetische Probleme, theoretische Auseinandersetzungen mit künstlerischen Strategien und Entwicklung eines eigenen Gestaltungsansatzes) V/S/Ü Praxis des künstlerischen Gestaltens. Druckgarfik Ü. Akt Ü. wahlweise eine Lehrveranstaltung aus den Bereichen dreidimensionale Verfahren (Plastik, Installation, Objektbau usw.) handlungsoriente Verfahren (Spiel, Aktion, Perfomance usw.) neue Medien (Film, Video, Intermedia usw.) Ü. wahlweise drei Lehrveranstaltung aus den Bereichen klassische Medien (Keramik, Collage, Textilgestaltung, Aquarell, Öl usw.) Ü Umfang in SWS Zeitpunkt (Fachsemester) Bemerkung (2x2) 5-6 L/SP 6 (2x3) 9 (3x3) W/ W/ Kunstgeschichte V/S L/SP Fachdidaktik (kunstpädagogische Grundpositionen) S 2 6 Psychologische Probleme beim bildnerischen Schaffen mit Kindern und Jugendlichen S 2 7 SP schulpraktische Übungen Ü 2 7 L L = Leistungsnachweis = benoteter Leistungsnachweis - nur wenn eine Differenzierung erforderlich ist ZP = Bestandteil der Zwischenprüfung SP = Bestandteil der Ersten Staatsprüfung P = Pflichtveranstaltung; erfolgreiche Teilnahme ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung W = Wahlpflichtveranstaltung 7 Leistungsnachweise (1) Leistungsnachweise bescheinigen die erfolgreiche Teilnahme des Studierenden an den Lehrveranstaltungen und sind Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischenprüfung bzw.

6 zur Ersten Staatsprüfung. Die Bedingungen für den Erwerb des Leistungsnachweises werden spätestens zu Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltung bekanntgegeben. (2) Für die Zulassung zur Zwischenprüfung sind folgende Leistungsnachweise vorzulegen: - Theorien des künstlerischen Gestaltens (klassische und neue Medien); - Praxis des künstlerischen Gestaltens (Dieser Leistungsnachweis setzt sich zusammen aus Malerei, Grafik, Gebrauchsgrafik oder visuelle Medienpraxis und den dreidimensionalen Verfahren); - Kunstgeschichte. Als Beleg der in der Zwischenprüfungsordnung geforderten grundlegenden Fähigkeiten im bildnerischen Gestalten legt der Studierende zur Zwischenprüfung eine Mappe mit bildnerischen Arbeiten vor (Malerei 10 Arbeiten, Grafik 10 Arbeiten, Plastik 2 Arbeiten, Genre nach Wahl 6 Arbeiten). Einer der in Satz 1 aufgeführten Leistungsnachweise ist bis zum Beginn des dritten Semesters zu erbringen. (3) Für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung sind folgende Leistungsnachweise vorzulegen: - Theorie des künstlerischen Gestaltens - Praxis des künstlerischen Gestaltens - ein Seminar Kunstgeschichte - Fachdidaktik Zusätzlich ist die erfolgreich bestandene fachpraktische Prüfung nachzuweisen. Diese ist Teil der Ersten Staatsprüfung. In dieser Prüfung präsentieren und verteidigen die Studierenden am Ende des Studiums mindestens 60 künstlerische Arbeiten aus allen obligatorischen und wahlobligatorischen Bereichen der künstlerischen Praxis. 8 In-Kraft-Treten, Veröffentlichung und Übergangsbestimmungen Die Studienordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 2001 in Kraft und wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der TU Dresden veröffentlicht. Für Studierende, die das Studium des Höheren Lehramtes an Gymnasien an der TU Dresden vor dem In-Kraft-Treten dieser Studienordnung aufgenommen haben, werden durch den Prüfungsausschuss Übergangsbestimmungen erlassen, die sich an 115 LAPO I orientieren. Ausgefertigt auf Grund des Senatsbeschlusses der TU Dresden vom und der Anzeige beim Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. Dresden, den Der Rektor der Technischen Universität Dresden Prof. Hermann Kokenge

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