Mitteilungsblatt der Universität Kassel

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Mitteilungsblatt der Universität Kassel"

Transkript

1 Mitteilungsblatt der Universität Kassel /053 Herausgeber: Der Präsident Studienordnung für den Teilstudiengang Evangelische Religion mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien an der Universität Gesamthochschule Kassel veröffentlicht im StAnz. 26/1999 S in Kraft getreten am:

2 Studienordnung für den Teilstudiengang 'Evangelische Religion' mit dem Abschluß 'Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien' an der Universität Gesamthochschule Kassel vom Erg. Liefg. vom

3 Aufgrund des 21 Abs. 5 des Hess. Universitätsgesetzes erläßt der Fachbereich 01 (Erziehungswissenschaft/Humanwissenschaften) der Universität Gesamthochschule Kassel folgende Studienordnung: 1 Rechtsgrundlage Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der "Verordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien vom 3. April 1995 (GVBl. I S.233) Ziel, Inhalt, Aufbau und Gliederung des Studiums für den Teilstudiengang 'Evangelische Religion' für das Lehramt an Gymnasien". 2 Studienvoraussetzungen (1) Voraussetzung für die Einschreibung für den Teilstudiengang 'Evangelische Religion' ist die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder eine vom Kultusminister als gleichwertig anerkannte Vorbildung ( 35 und 36 HHG). (2) Das Studium der 'Evangelischen Religion' für das Lehramt an Gymnasien erfordert geprüfte Kenntnisse in Latein und Griechisch, die eine Arbeit an biblischen Texten und geschichtlichen Quellen in der Originalsprache gestatten. Diese Sprachkenntnisse können durch das Graecum/Latinum im Abiturzeugnis oder als Ergänzungsprüfung zum Abitur (gem. VO über die Ergänzungsprüfungen im Lateinischen und Griechischen vom 3.Sept. 1981, vgl. ABl.1981, S.642) nachgewiesen werden. An Stelle des Latinums können auch Lateinkenntnisse, die dem früheren Kleinen Latinum entsprechen, treten. (3) Für Studierende, die diese Voraussetzungen zu Beginn des Studiums nicht erfüllen, werden entsprechende Lehrveranstaltungen in Griechisch und Latein angeboten, die zum Erwerb der in 2 Abs.2 genannten Kenntnisse führen. Die Sprachkenntnisse sind in der Regel während des Grundstudiums oder spätestens bis zur Zwischenprüfung zu erwerben. Die hierfür erforderliche Zeit wird nicht auf das Grundstudium angerechnet. 3 Studiendauer Der Fachbereich regelt das Studium so, daß sich die Studierenden des Studiengangs 'Evangelische Religion' für das Lehramt an Gymnasien nach 8 Semestern zur Prüfung melden können. Erg. Liefg. vom

4 4 Studienbeginn Das Studium kann zum Winter- oder Sommersemester aufgenommen werden. 5 Ziel des Studiums (1) Das Studium der 'Evangelischen Religion' für das Lehramt an Gymnasien an der GhK vermittelt die wissenschaftliche und pädagogisch-didaktische Qualifikation, wie sie von der entsprechenden Prüfungsordnung für das Lehramt an Gymnasien gefordert ist. (2) In der Prüfung soll der Bewerber/ die Bewerberin nachweisen, daß er/sie die fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Voraussetzungen für das Amt eines Lehrers/ einer Lehrerin an Gymnasien erfüllt. 6 Studiengebiete (1) Die Studieninhalte gestalten sich nach folgenden Gebieten: - Biblische Theologie (Altes und Neues Testament) - Historische Theologie - Systematische Theologie - Religionspädagogik - Religionswissenschaften 7 Gliederung des Studiums (1) Das Studium gliedert sich in das Grundstudium (2 Semester) und in das Hauptstudium (6 Semester). (2) Für die Studierenden, die 'Evangelische Religion' in Kombination mit dem ersten Fach 'Kunst / visuelle Kommunikation' oder 'Musik' studieren, umfaßt das Hauptstudium 4 Semester. (3) Das Grundstudium wird für alle Lehrämter in 'Evangelischer Religion' gemeinsam angeboten, um die Durchlässigkeit der Studiengänge nach dem Grundstudium zu gewährleisten. Erg. Liefg. vom

5 8 Grundstudium (1) Im Grundstudium werden die für ein angemessenes Lehramtsstudium für das Unterrichtsfach 'Evangelische Religion' erforderlichen grundlegenden Fragestellungen und methodischen Zugangswege durch entsprechende Lehrveranstaltungen aus den Gebieten der Biblischen Theologie, der Systematischen Theologie oder der Historischen Theologie und der Religionspädagogik eröffnet. (2) Das Grundstudium umfaßt 6 SWS in jedem Semester, für das Lehramt an Gymnasien zusätzlich je Semester eine 2stündige Lehrveranstaltung nach Wahl. Lehrveranstaltungen sind Vorlesungen, Seminare, Kolloquien, Praktika, Einführungsveranstaltungen (mit praktischen Übungen) und studentische Projekte (unter Betreuung eines/einer Lehrenden). Die jeweilige Art der Lehrveranstaltung wird vom Leiter/ der Leiterin unter Beachtung dieser Studienordnung festgelegt. (3) Im Grundstudium des Teilstudiengangs 'Evangelische Religion' für das Lehramt an Gymnasien ist die Teilnahme an den Einführungsveranstaltungen in die Biblische Theologie, in die Religionspädagogik und in die Systematische Theologie verpflichtend. Über die Teilnahme wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. (4) Das Grundstudium wird durch die bestandene Zwischenprüfung abgeschlossen. 9 Hauptstudium (1) Im Hauptstudium wird auf der Grundlage der im Grundstudium erworbenen Kenntnisse und Methoden die fachtheologische und religionspädagogische Kompetenz erweitert und vertieft. Lehrveranstaltungen sind Vorlesungen, Seminare, Kolloquien, Projekte (unter Betreuung eines Lehrenden) und Einführungsveranstaltungen. Die jeweilige Art der Lehrveranstaltung wird von dem Leiter/ der Leiterin unter Beachtung dieser Studienordnung festgelegt. (2) Das Hauptstudium gemäß 7 Abs.1 umfaßt insgesamt 48 SWS. Das Hauptstudium gemäß 7 Abs. 2 umfaßt 36 SWS. Die Studienanteile in den Einzeldisziplinen sowie die Möglichkeit zur Schwerpunktbildung werden in der Studientafel (Anhang 1) geregelt. (3) Im Hauptstudium gemäß 7 Abs.1 sind folgende Leistungsnachweise (Scheine) zu erwerben: zwei Scheine aus dem Bereich der Biblischen Theologie (Altes Testament und Neues Testament); ein Schein aus dem Bereich der Systematischen Theologie; ein Schein aus dem Bereich der Historischen Theologie; zwei Scheine aus dem Bereich der Religionspädagogik, von denen einer aus dem Bereich der Fachdidaktik der Oberstufe sein soll; zwei Scheine aus unterschiedlichen Einzeldisziplinen der Fachgebiete nach freier Wahl. (4) Im Hauptstudium gemäß 7 Abs.2 sind folgende Leistungsnachweise (Scheine) zu erwerben: zwei Scheine aus dem Bereich der Biblischen Theologie (Altes Testament und Erg. Liefg. vom

6 Neues Testament); ein Schein aus dem Bereich der Systematischen Theologie; ein Schein aus dem Bereich der Historischen Theologie; zwei Scheine aus dem Bereich der Religionspädagogik, von denen einer aus dem Bereich der Fachdidaktik der Oberstufe sein soll; ein Schein aus einem Fachgebiet nach freier Wahl. (5) Die Bedingungen für den Erwerb eines Leistungsnachweises werden zu Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltung bekanntgegeben. Es können mündliche und schriftliche Leistungsnachweise erbracht werden ( In der Regel ein Referat mit schriftlicher Ausarbeitung, eine Hausarbeit, eine Klausur, ein Kolloquium, ein mündliches Fachgespräch). Die Art des Leistungsnachweises wird von der Leiterin bzw. dem Leiter der jeweiligen Veranstaltung festgelegt. 10 Erweiterungsprüfung Für die Zulassung zu einer Erweiterungsprüfung gem. 25 der PrüfungsVO gelten die Maßgaben dieser Studienordnung entsprechend. 11 Übergangsregelung Diese Studienordnung für den Teilstudiengang 'Ev.Religion' mit dem Abschluß 'Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien' an der Gesamthochschule Kassel gilt für die Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Studienordnung mit dem Studium beginnen. Für alle übrigen Studierenden hat sie den Charakter einer Studienempfehlung. 12 Inkrafttreten Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft. Erlassen vom Fachbereichsrat des Fachbereichs Erziehungswissenschaft, Humanwissenschaften. Die Rechte des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst gem. 21 Abs. 6 HHG wurden gewahrt. Kassel, den Der Dekan des Fachbereichs Erziehungswissenschaft, Humanwissenschaften Prof. Dr. Olaf-Axel Burow Erg. Liefg. vom

7 Anhang zur Studienordnung für den Teilstudiengang 'Evangelische Religion' mit dem Abschluß 'Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien' an der Gesamthochschule Kassel gemäß 7 (1) StO - (Die Werte gemäß 7 (2) StO stehen in Klammern.) Studientafel Die Studientafel unterscheidet: 'Pflichtbereich' (Inhalt oder Einzeldisziplin mit Anzahl der SWStd verpflichtend vorgegeben), Wahlpflichtbereich und 'Wahlbereich' (Schwerpunktbildung nach eigener Wahl) Pflichtbereich Grundstudium Semesterwochenstunden Einführung: - Biblische Theologie 2 - Systematische/Historische Theologie 2 - Religionspädagogik 2 Leistungsnachweise Grund- und Hauptstudium - Biblische Theologie: - Neues Testament Altes Testament Systematische Theologie Historische Theologie Religionspädagogik nach freier Wahl (auch Religionswiss.) 6 2 (1) (30) SWSt 8 (7) LNW Wahlpflichtbereich - Biblische Theologie: 8 (6) (Neues Testament und Altes Testament) 8 (4) - Systematische Theologie 6 (4) - Historische Theologie 4 (2) - Religionspädagogik 8 (6) Wahlbereich (18) SWSt 8 (4) SWSt + 3 SWStd Fachdidaktische Schulpraktische Studien in' Ev. Religion' Gesamtzahl: Pflicht- und Wahlpflichtbereich: 60 (48) SWSt + 3 SWSt Schulpr. Studien Leistungsnachweise: 8 ( 7) Erg. Liefg. vom

Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des

Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des 80 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 1978

Mehr

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 6.20.05 Nr. 1 Studienordnung des Fachbereichs Kunstpädagogik, Musikwissenschaft, Sportwissenschaft für das Hauptfach und Nebenfach Musikwissenschaft

Mehr

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Geschichte als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 29.

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Geschichte als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 29. Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Geschichte als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 29. November 2001 Aufgrund von 2 Abs. 1 i.v.m. 9 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes

Mehr

4 Studienvoraussetzungen, Praktika (1) Abgesehen von den Voraussetzungen für die Einschreibung für diesen Studiengang erfordert das Studium

4 Studienvoraussetzungen, Praktika (1) Abgesehen von den Voraussetzungen für die Einschreibung für diesen Studiengang erfordert das Studium Studienordnung für das Studium des Faches Spanisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Universität Trier Vom 19. Juli 2001 Aufgrund des 5 Abs. 2 Nr. 2 und des 80 Abs. 2. Nr. 1 des Universitätsgesetzes

Mehr

Studienordnung. für den Studiengang Kunst. mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe (weiteres Unterrichtsfach)

Studienordnung. für den Studiengang Kunst. mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe (weiteres Unterrichtsfach) Studienordnung für den Studiengang Kunst mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe (weiteres Unterrichtsfach) an der Universität Gesamthochschule Siegen Vom 22. Dezember

Mehr

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 / HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 PÄDAGOGIK (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung

Mehr

S T U D I E N O R D N U N G für das Fach. Psychologie. (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.)

S T U D I E N O R D N U N G für das Fach. Psychologie. (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.) 1 S T U D I E N O R D N U N G für das Fach Psychologie (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.) an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 13. Februar 2001 Aufgrund des 2

Mehr

Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen

Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 27. September 1999 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 Abs.

Mehr

Universität Hamburg S TUDIENORDNUNG. für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (4. 10.

Universität Hamburg S TUDIENORDNUNG. für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (4. 10. Universität Hamburg Fachbereich Wirtschaftswissenschaften S TUDIENORDNUNG für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre (4. 10. 1996) 2 Die Studienordnung konkretisiert die Prüfungsordnung und regelt

Mehr

Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 11. Dezember 1984 [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 49, S. 1152]

Mehr

Studienordnung für das Studium des Faches Englisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier. Vom 18.

Studienordnung für das Studium des Faches Englisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier. Vom 18. Studienordnung für das Studium des Faches Englisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 18. Juli 1984 Auf Grund des 80 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 1978

Mehr

Vom 17. Juni [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 29, S. 773; geändert mit Ordnung. vom 28. Februar 1997 (StAnz. S. 1504)].

Vom 17. Juni [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 29, S. 773; geändert mit Ordnung. vom 28. Februar 1997 (StAnz. S. 1504)]. Studienordnung des Fachbereichs 16 - Geschichtswissenschaft - der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für das Studium des Faches Mittlere und Neuere Geschichte mit den Studienabschlüssen Magister Artium

Mehr

D I E N S T B L A T T

D I E N S T B L A T T 24 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 22 Studienordnung des Studiengangs Erziehungswissenschaft im Rahmen des Magisterstudiums der Philosophischen Fakultäten Vom 17. Juli 2003 2003...

Mehr

Vom 26. August 1987. [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 36, S. 968]

Vom 26. August 1987. [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 36, S. 968] Studienordnung des Fachbereichs Philologie III für das Studium des Faches Spanische Philologie (Hispanistik) als Hauptfach in den Studiengängen für Magister und Promotion an der Johannes Gutenberg-Universität

Mehr

Gesamtschein für das Grundstudium

Gesamtschein für das Grundstudium Gesamtschein für das Grundstudium Name Geb. am/in Matrikel-Nr. Studierende hat während Studiums an der Augustana-Hochschule ( bis ) im Rahmen des Grundstudiums an den nachfolgend dokumentierten Lehrveranstaltungen

Mehr

Vom 26. August 1987. [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 36, S. 964]

Vom 26. August 1987. [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 36, S. 964] Studienordnung des Fachbereichs Philologie III für das Studium des Faches Französische Philologie als Hauptfach in den Studiengängen für Magister und Promotion an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Mehr

für den Studiengang Philosophie mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (Magisterprüfung) an der Universität - Gesamthochschule Siegen

für den Studiengang Philosophie mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (Magisterprüfung) an der Universität - Gesamthochschule Siegen 1 STUDIENORDNUNG für den Studiengang Philosophie mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (Magisterprüfung) an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 13. Februar 2001 Aufgrund des 2 Abs. 4

Mehr

Fachspezifische Prüfungsbestimmungen für den Magisterteilstudiengang (MTSG) Kunstgeschichte als Hauptfach (HF)

Fachspezifische Prüfungsbestimmungen für den Magisterteilstudiengang (MTSG) Kunstgeschichte als Hauptfach (HF) Philosophische Fakultät III Institut für Kultur- und Kunstwissenschaften Kunstgeschichtliches Seminar Fachspezifische Prüfungsbestimmungen für den Magisterteilstudiengang (MTSG) Kunstgeschichte als Hauptfach

Mehr

Studienordnung für den Magisterstudiengang Erziehungswissenschaft als Hauptfach an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 15.

Studienordnung für den Magisterstudiengang Erziehungswissenschaft als Hauptfach an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 15. Studienordnung für den Magisterstudiengang Erziehungswissenschaft als Hauptfach an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 15. Juli 1998 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 Abs. 1 des Gesetzes über

Mehr

Das Studium kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester begonnen werden. Aufbau und Gliederung des Studiums (vgl. Übersicht auf Seite 5)

Das Studium kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester begonnen werden. Aufbau und Gliederung des Studiums (vgl. Übersicht auf Seite 5) BERGISCHE UNIVERSITÄT WUPPERTAL Dr. Lutz Kottmann - Akademischer Direktor - Fachbereich G Bildungswissenschaften - SPORTWISSENSCHAFTEN - Studienregelungen für das Studium des Faches Sport mit dem Abschluss

Mehr

Anlage 1 Studiengang Erziehungswissenschaft (Erziehungswissenschaftliches Studium - P) Vom 29. Januar Studienumfang und -aufbau...

Anlage 1 Studiengang Erziehungswissenschaft (Erziehungswissenschaftliches Studium - P) Vom 29. Januar Studienumfang und -aufbau... Studienordnung für die Studiengänge im Lehramt für die Primarstufe an der Bergischen Universität - Gesamthochschule Wuppertal Fachspezifische Vorschriften Anlage 1 Studiengang Erziehungswissenschaft (Erziehungswissenschaftliches

Mehr

Anhang A11 Latein für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen

Anhang A11 Latein für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen Anhang A11 Latein für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen Inhalt und Studienziele Gegenstand des Faches Latein ist unter Berücksichtigung der kulturellen und historischen Zusammenhänge die lateinische

Mehr

Anlage 1. Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Biologie

Anlage 1. Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Biologie Anlage 1 Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Biologie 1. Ziele Aufgabe dieses Teilstudienganges ist es, die fachlichen Voraussetzungen für das Lehramt des Faches Biologie an Gymnasien

Mehr

Neueste Fassung der Studienordnung für den Studiengang Primarstufe mit dem Schwerpunktfach Englisch (Entwurf)

Neueste Fassung der Studienordnung für den Studiengang Primarstufe mit dem Schwerpunktfach Englisch (Entwurf) Neueste Fassung der Studienordnung für den Studiengang Primarstufe mit dem Schwerpunktfach Englisch (Entwurf) Anlage 11 Studienordnung für den Studiengang im Lehramt für die Primarstufe an der Bergischen

Mehr

Studienordnung für den Teilstudiengang Erweiterungsfach Italienisch 1. Ziele des Studiums

Studienordnung für den Teilstudiengang Erweiterungsfach Italienisch 1. Ziele des Studiums Studienordnung für den Teilstudiengang Erweiterungsfach Italienisch 1. Ziele des Studiums Aufgabe dieses Teilstudienganges ist es, die wissenschaftlichen Grundlagen für das Lehramt an Gymnasien im Erweiterungsfach

Mehr

STUDIENORDNUNG. für den Studiengang MATHEMATIK. an der. Universität - Gesamthochschule Siegen. mit dem Abschluß. Erste Staatsprüfung für das Lehramt

STUDIENORDNUNG. für den Studiengang MATHEMATIK. an der. Universität - Gesamthochschule Siegen. mit dem Abschluß. Erste Staatsprüfung für das Lehramt STUDIENORDNUNG für den Studiengang MATHEMATIK an der Universität - Gesamthochschule Siegen mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe I Vom 9. September 1996 Aufgrund des

Mehr

- 11/20 - Studienordnung für den Studiengang Chemie zum Master of Science (M.Sc.) Vom 3. Februar 2003

- 11/20 - Studienordnung für den Studiengang Chemie zum Master of Science (M.Sc.) Vom 3. Februar 2003 - 11/20 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Chemie und Mineralogie Studienordnung für den Studiengang Chemie zum Master of Science (M.Sc.) Vom 3. Februar 2003 Aufgrund von 8 Abs. 2 und 21 des Gesetzes über

Mehr

DaF als Magister-Nebenfach NEU! (gültig bei Studienbeginn ab SoSe 2001)

DaF als Magister-Nebenfach NEU! (gültig bei Studienbeginn ab SoSe 2001) DaF als Magister-Nebenfach NEU! (gültig bei Studienbeginn ab SoSe 2001) Grundstudium Pflichtbereich (obligatorisch) 1 SN 1 PS "Grammatik des Deutschen und ihre Vermittlung" 1 LS 1 MS "Einführung in die

Mehr

und einer Prüfung in der Fachdidaktik (im Anschluss an das Aufbaumodul Fachdidaktik). Die Prüfung bezieht sich auf die fachdidaktischen

und einer Prüfung in der Fachdidaktik (im Anschluss an das Aufbaumodul Fachdidaktik). Die Prüfung bezieht sich auf die fachdidaktischen Regelung der Erweiterungsprüfung im Unterrichtsfach Deutsch für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen mit dem Studienschwerpunkt Haupt-,

Mehr

Studienordnung für das Nebenfach Psychologie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden. Vom

Studienordnung für das Nebenfach Psychologie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden. Vom Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Fachrichtung Psychologie Studienordnung für das Nebenfach Psychologie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden

Mehr

Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft

Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft Vom 2. April 2012 Die Philosophisch-humanwissenschaftliche Fakultät erlässt, gestützt auf Artikel 44 des Statuts der

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Politikwissenschaft als Nebenfach im Magisterstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 23.7.

Studienordnung für den Studiengang Politikwissenschaft als Nebenfach im Magisterstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 23.7. 1 Studienordnung für den Studiengang Politikwissenschaft als Nebenfach im Magisterstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 23.7.1998 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 Abs. 1 des Gesetzes

Mehr

Studienordnung für das Studium des Faches Englisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Studienordnung für das Studium des Faches Englisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Studienordnung für das Studium des Faches Englisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 5. Oktober 1993 [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 40, S. 1160] Auf

Mehr

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 / HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 ETHNOLOGIE (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung

Mehr

Zwischenprüfungs- und Studienordnung der Universität Heidelberg für den Lehramtsstudiengang Latein - Besonderer Teil -

Zwischenprüfungs- und Studienordnung der Universität Heidelberg für den Lehramtsstudiengang Latein - Besonderer Teil - LA 06-3 Codiernummer 16.12.10 letzte Änderung 02-1 Auflage - Seitenzahl Zwischenprüfungs- und Studienordnung der Universität Heidelberg für den Lehramtsstudiengang Latein - Besonderer Teil - vom 29. April

Mehr

GRIECHISCHE PHILOLOGIE

GRIECHISCHE PHILOLOGIE GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT GÖTTINGEN ZENTRALE STUDIENBERATUNG GRIECHISCHE PHILOLOGIE Fakultät: Studienabschluss: Regelstudienzeit: Voraussetzungen: Philosophische Fakultät Magister/ Magistra Artium 9 Semester

Mehr

- 25/23 - Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Geschichte für das Höhere Lehramt an Gymnasien. Vom 1.

- 25/23 - Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Geschichte für das Höhere Lehramt an Gymnasien. Vom 1. - 25/23 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunstund Orientwissenschaften Historisches Seminar Inhalt: Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Geschichte für das Höhere

Mehr

Informationen zum Studiengang Evangelische Theologie mit dem Abschluß Magister Artium / Magistra Artium (M.A.) am Fachbereich Evangelische Theologie

Informationen zum Studiengang Evangelische Theologie mit dem Abschluß Magister Artium / Magistra Artium (M.A.) am Fachbereich Evangelische Theologie Informationen zum Studiengang Evangelische Theologie mit dem Abschluß Magister Artium / Magistra Artium (M.A.) am Fachbereich Evangelische Theologie (Stand: 01.05.2002) In diesem Studiengang sind entweder

Mehr

Aufbau des Lehramtsstudienganges Griechisch für Gymnasium

Aufbau des Lehramtsstudienganges Griechisch für Gymnasium Vorwort Im Studiengang Lehramt Griechisch für Gymnasium erwerben die Studierenden die Befähigung zum unterrichten des Faches Griechisch. Dazu werden ihnen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden im Umgang

Mehr

Vom 3. September 2001

Vom 3. September 2001 S t u d i e n o r d n u n g für den Studiengang Philosophie mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II an der Universität Siegen Vom 3. September 2001 Aufgrund des 2

Mehr

Historisches Seminar. Philosophische Fakultät. Lehramtsstudiengang. Hinweise zum Studium. (Studienbeginn vor WS 2003/04) Integriertes Proseminar

Historisches Seminar. Philosophische Fakultät. Lehramtsstudiengang. Hinweise zum Studium. (Studienbeginn vor WS 2003/04) Integriertes Proseminar Philosophische Fakultät Historisches Seminar Tel.: +49 (0)361 737-4410 Fax: +49 (0)361 737-4419 Postfach 900221, D-99105 Erfurt Nordhäuser Str. 63, Lehrgebäude 4, 1.OG, D-99089 Erfurt Lehramtsstudiengang

Mehr

Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch Hauptfach

Studiengang Lehramt an Gymnasien Spanisch Hauptfach Studiengang "Lehramt an Gymnasien" geko/01.07.2014 Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien vom 24.03.2011 in der Fassung der Fachspezifischen

Mehr

Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft

Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft Institut für Erziehungswissenschaft der Universität Bern Muesmattstrasse 7 301 Bern URL: www.edu.unibe.ch 1 Die Philosophisch-humanwissenschaftliche

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen im Fach Katholische Religionslehre

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen im Fach Katholische Religionslehre Studienordnung für den Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen im Fach Katholische Religionslehre vom 06. Januar 1997 Hinweis: Diese Ordnung ist dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung

Mehr

Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Kommunikationswissenschaft (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Kommunikationswissenschaft (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Kommunikationswissenschaft (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Vorläufig anwendbar ab WS 1999/2000 Aufgrund des 2 Abs. 1 i. V. m.

Mehr

(4) Studium für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen,

(4) Studium für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen, Anlage zu 1 Abs. der Prüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Master of Education (MPO Ed.) für das Fach Geschichtswissenschaft an der Universität Bielefeld vom 19. April 006 Aufgrund der

Mehr

- 25/14 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Geschichte für das Lehramt an Förderschulen. Vom 1. August 2002

- 25/14 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Geschichte für das Lehramt an Förderschulen. Vom 1. August 2002 - 25/14 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunstund Orientwissenschaften Historisches Seminar Inhalt: Studienordnung für das Studium des studierten Faches Geschichte für das Lehramt an Förderschulen

Mehr

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch vom 09. Juni 1999 Hinweis: Diese Studienordnung ist im Gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des

Mehr

I. Allgemeine Bestimmungen. II. Studieninhalte. III. Studienverlauf. IV. Prüfungselemente und Prüfungen. V. Übergangs- und Schlußbestimmungen

I. Allgemeine Bestimmungen. II. Studieninhalte. III. Studienverlauf. IV. Prüfungselemente und Prüfungen. V. Übergangs- und Schlußbestimmungen I. Allgemeine Bestimmungen 1 Ziel des Studiums 2 Fächerkombinationen 3 Regelstudienzeit, Studienumfang und Studienbeginn 4 Zugangsvoraussetzungen 5 Allgemeiner Studienverlauf II. Studieninhalte 6 Bereiche

Mehr

INHALT: Seite. Prüfungsangelegenheiten und Prüfungsordnungen - Elfte Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang

INHALT: Seite. Prüfungsangelegenheiten und Prüfungsordnungen - Elfte Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Amtliches Mitteilungsblatt der Universität Vechta Nr. 29/205 INHALT: Seite Prüfungsangelegenheiten und Prüfungsordnungen - Elfte Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Combined Studies

Mehr

Studienordnung zur Ergänzungsrichtung Lehramt an Regelschulen im Fach Informationstechnische Grundbildung

Studienordnung zur Ergänzungsrichtung Lehramt an Regelschulen im Fach Informationstechnische Grundbildung Studienordnung zur Ergänzungsrichtung Lehramt an Regelschulen im Fach Informationstechnische Grundbildung vom 09. Juni 1999 Hinweis: Diese Studienordnung ist im gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums

Mehr

Studienordnung für das Studium des Faches Mathematik im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Studienordnung für das Studium des Faches Mathematik im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Studienordnung für das Studium des Faches Mathematik im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 24. April 1984 [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 26, S. 552; geändert

Mehr

Fächerspezifische Bestimmung 1 Geltungsbereich der fächerspezifischen Bestimmung 2 Ziele des Studiums

Fächerspezifische Bestimmung 1 Geltungsbereich der fächerspezifischen Bestimmung 2 Ziele des Studiums Fächerspezifische Bestimmung für das Fach Erziehungswissenschaft zur Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Lehramt Sonderpädagogik im Rahmen des Modellversuchs Gestufte Studiengänge in der Lehrerbildung

Mehr

Evangelische Religionslehre 1

Evangelische Religionslehre 1 Evangelische Religionslehre 1 Modulbezeichnung Modul 1: Grundlagen der Evangelischen Theologie 9 jährlich 8 270 2 - wesentliche aller biblischen Bücher im Überblick erschließen - Reflexion der eigenen

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen Datum 27. Mai 2013 Nr. 48/2013 I n h a l t : Fachspezifische Bestimmung für das Fach Philosophie/Praktische Philosophie im Masterstudium für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen

Mehr

Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Klassische Archäologie (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Klassische Archäologie (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Klassische Archäologie (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Vorläufig anwendbar ab WS 1997/98 Aufgrund von 2 Abs. 1 i.v.m. 9 Abs.

Mehr

Studienordnung für das Studium des Faches Anglistik im Magister-Studiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 11.

Studienordnung für das Studium des Faches Anglistik im Magister-Studiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 11. Studienordnung für das Studium des Faches Anglistik im Magister-Studiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 11. April 2003 Aufgrund der 5 Abs. 2 Nr. 2 und 80 Abs. 2 Nr. 1 des Universitätsgesetzes

Mehr

1 Zugangsvoraussetzungen und besondere notwendige Qualifikationen

1 Zugangsvoraussetzungen und besondere notwendige Qualifikationen Fachspezifische Bestimmungen für den Studiengang des Bachelor of Arts in Philosophie (B.A.) zur Prüfungsordnung für das Bachelor-Studium der Fachbereiche 1 und 3 an der Universität Siegen 1 Zugangsvoraussetzungen

Mehr

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 01.10.2002 6.20.03 Nr. 1 Studienordnung des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften für das Hauptfach FB 03 Genehmigung HMWK StAnz. Seite

Mehr

geändert durch Satzung vom 31. März 2010

geändert durch Satzung vom 31. März 2010 Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr

Vom 15. Mai 2013. 5 Promotionsausschuss

Vom 15. Mai 2013. 5 Promotionsausschuss Studienordnung für das Promotionsstudium mit dem Ziel der wissenschaftlichen bzw. künstlerisch-wissenschaftlichen Promotion zum Doctor scientiae musicae an der Hochschule für Musik und Theater Hamburg

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 74 vom 15. November 2013 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelor-Teilstudiengang

Mehr

Studienordnung. Studiengang Mathematik an der Westfälischen Wilhelms-Universität

Studienordnung. Studiengang Mathematik an der Westfälischen Wilhelms-Universität Studienordnung für den Studiengang Mathematik an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe I vom 21. September 1998 mit Änderungen

Mehr

und ein Seminar (2 SWS) zu belegen. D. h. es müssen insgesamt 6 SWS je gewähltem Fach absolviert werden.

und ein Seminar (2 SWS) zu belegen. D. h. es müssen insgesamt 6 SWS je gewähltem Fach absolviert werden. VEREINBARUNG des Instituts für Psychologie und der Fakultät für Mathematik und Informatik zur Durchführung des Nebenfaches Psychologie im Rahmen des Diplomstudienganges Informatik (überarbeitet im November

Mehr

Studienordnung für das Fach Erziehungswissenschaft

Studienordnung für das Fach Erziehungswissenschaft Studienordnung für das Fach Erziehungswissenschaft an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf innerhalb des Studiums mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II vom

Mehr

INHALT: Seite. Prüfungsangelegenheiten und Prüfungsordnungen -

INHALT: Seite. Prüfungsangelegenheiten und Prüfungsordnungen - 2 INHALT: Seite Prüfungsangelegenheiten und Prüfungsordnungen - Dritte Änderung der Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Education (M.Ed.) für das Lehramt an Grundschulen Neubekanntmachung der

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studien- und Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Klassische Philologie/Latinistik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 10. Februar 2009 (Fundstelle:

Mehr

Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt Sonderpädagogik

Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt Sonderpädagogik 11/288 Universität Leipzig Erziehungswissenschaftliche Fakultät Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt Sonderpädagogik Dritter Teil: Fächer Kapitel

Mehr

(2) Voraussetzung für die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen ist die Einschreibung in Teilnehmerlisten zu Beginn des Semesters.

(2) Voraussetzung für die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen ist die Einschreibung in Teilnehmerlisten zu Beginn des Semesters. Teilstudien- und Prüfungsordnung für das Studium und die Prüfung von Wahlpflichtfächern bzw. Nebenfächern aus dem Fachbereich II Sprach- und Literaturwissenschaften in Diplomstudiengängen der Fachbereiche

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften Technische Universität Dresden Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften Studienordnung für das "studierte Fach" Französisch im Studiengang Lehramt an Mittelschulen Vom 30.01.2004 Auf Grund

Mehr

Veranstaltungen gemäß jeweils gewähltem Modul

Veranstaltungen gemäß jeweils gewähltem Modul B 8: Latinistik, Erstfach Studienanfänger ohne Latinum Studienanfänger ohne Latinum können den Erwerb der erforderlichen Sprachkenntnisse im Rahmen der propädeutischen Veranstaltungen in den en A und B

Mehr

- 30/1 - Studienordnung für das Hauptfach Arabistik und Orientalische Philologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig

- 30/1 - Studienordnung für das Hauptfach Arabistik und Orientalische Philologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig - 30/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunst- und Orientwissenschaften Orientalisches Institut Studienordnung für das Hauptfach Arabistik und Orientalische Philologie im Studiengang Magister

Mehr

Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch Beifach

Studiengang Lehramt an Gymnasien Spanisch Beifach Studiengang "Lehramt an Gymnasien" geko/01.07.2014 Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien vom 24.03.2011 in der Fassung der Fachspezifischen

Mehr

Studienregelungen für das Studium des Faches Sport mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den

Studienregelungen für das Studium des Faches Sport mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den BERGISCHE UNIVERSITÄT WUPPERTAL Dr. Lutz Kottmann - Akademischer Direktor - Fachbereich G Bildungswissenschaften - SPORTWISSENSCHAFTEN - Vorwort Studienregelungen für das Studium des Faches Sport mit dem

Mehr

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 01.09.2004 6.20.03 Nr. 3 Studienordnung des Fachbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften für das FB 03 Bekanntmachung HMWK StAnz. Seite

Mehr

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN GYMNASIEN FÜR DEN ERWEITERUNGSSTUDIENGANG

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN GYMNASIEN FÜR DEN ERWEITERUNGSSTUDIENGANG STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN GYMNASIEN befürwortet in der 83. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre (ZSK) am 17.03.2010

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Spanisch an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom

Studienordnung für den Studiengang Spanisch an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 1 Studienordnung für den Studiengang Spanisch an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 07.07.1999 mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II, mit dem Abschluß

Mehr

(2) Vorausgesetzt werden Kenntnisse der englischen Sprache, die dem Niveau des Leistungskurses Englisch der Sekundarstufe II entsprechen.

(2) Vorausgesetzt werden Kenntnisse der englischen Sprache, die dem Niveau des Leistungskurses Englisch der Sekundarstufe II entsprechen. Studienordnung für den Studiengang Englisch an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II vom 17. Februar 1999 Aufgrund des

Mehr

Auszug aus dem Kommentierten Vorlesungsverzeichnis des Faches Geschichte, Stand WS 2007/08 HINWEISE ZU GRUNDSTUDIUM, ZWISCHENPRÜFUNG UND HAUPTSTUDIUM

Auszug aus dem Kommentierten Vorlesungsverzeichnis des Faches Geschichte, Stand WS 2007/08 HINWEISE ZU GRUNDSTUDIUM, ZWISCHENPRÜFUNG UND HAUPTSTUDIUM Auszug aus dem Kommentierten Vorlesungsverzeichnis des Faches Geschichte, Stand WS 2007/08 HINWEISE ZU GRUNDSTUDIUM, ZWISCHENPRÜFUNG UND HAUPTSTUDIUM Die folgenden Richtlinien beschreiben in Kurzfassung

Mehr

für den Studiengang Allgemeine Literaturwissenschaft mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen

für den Studiengang Allgemeine Literaturwissenschaft mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen STUDIENORDNUNG für den Studiengang Allgemeine Literaturwissenschaft mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 21. September 2001 Aufgrund des 2 Abs.

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien

Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien om 24. März 2011 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 42, Nr. 7, S. 25 252) Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien Anlage B Fachspezifische Bestimmungen

Mehr

Studienordnung. des Fachbereichs Biologie der Universität Kaiserslautern. für das Studium des Faches Biologie

Studienordnung. des Fachbereichs Biologie der Universität Kaiserslautern. für das Studium des Faches Biologie Studienordnung des Fachbereichs Biologie der Universität Kaiserslautern für das Studium des Faches Biologie im Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen Vom 10. Oktober 2001 Auf Grund des 5 Abs.2

Mehr

Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch, Hauptfach. 1. Erstes oder zweites Hauptfach. 1 Studienumfang

Studiengang Lehramt an Gymnasien Spanisch, Hauptfach. 1. Erstes oder zweites Hauptfach. 1 Studienumfang Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch, Hauptfach 1. Erstes oder zweites Hauptfach 1 Studienumfang Im ersten oder zweiten Hauptfach Spanisch sind insgesamt 104 ECTS-Punkte zu erwerben; davon entfallen

Mehr

Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Betriebswirtschaftslehre (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom...

Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Betriebswirtschaftslehre (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom... Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Betriebswirtschaftslehre (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom... Aufgrund des 2 Abs. 1 i.v.m. 9 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes

Mehr

Ordnung der Universität zu Köln für die Durchführung von Einstufungsprüfungen vom 30.06.2006

Ordnung der Universität zu Köln für die Durchführung von Einstufungsprüfungen vom 30.06.2006 Ordnung der Universität zu Köln für die Durchführung von Einstufungsprüfungen vom 30.06.2006 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 67 Satz 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz

Mehr

Aufgrund von Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt die Universität folgende Satzung: * )

Aufgrund von Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt die Universität folgende Satzung: * ) Ordnung für das Studium der Musikwissenschaft im Magisterstudiengang an der Universität Bayreuth vom 15. Oktober 1997 i. d. F. der Änderungssatzung vom 30. April 1999* *Diese Ordnung wurde mit Satzung

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Modulhandbuch für den MA-Studiengang Klassische Philologie

Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Modulhandbuch für den MA-Studiengang Klassische Philologie Otto-Friedrich-Universität Bamberg Modulhandbuch für den MA-Studiengang Klassische Philologie Gültig ab: WS 2013/14 Herausgegeben von den Fachvertretern auf der Grundlage der geltenden Studien- und Fachprüfungsordnung

Mehr

Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Volkswirtschaftslehre (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom...

Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Volkswirtschaftslehre (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom... Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Volkswirtschaftslehre (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom... Vorläufig anwendbar ab WS 1997/98 Aufgrund des 2 Abs. 1 i.v.m. 9

Mehr

Lehramtsbezogener Bachelor-Studiengang Spanisch REVISION

Lehramtsbezogener Bachelor-Studiengang Spanisch REVISION Bachelor of Education Spanisch - Revision 1 Lehramtsbezogener Bachelor-Studiengang Spanisch REVISION A. Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen 1. Nachweis fachspezifischer Sprachkenntnisse ( 2 Abs.

Mehr

STUDIENFÜHRER. Anglistik MASTER OF ARTS. Zentrale Studienberatung

STUDIENFÜHRER. Anglistik MASTER OF ARTS. Zentrale Studienberatung STUDIENFÜHRER MASTER OF ARTS Anglistik Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: M.A. ANGLISTIK 2. ABSCHLUSS: Master of Arts 3. REGELSTUDIENZEIT: 4 Semester LEISTUNGSPUNKTE: STUDIENBEGINN FÜR STUDIENANFÄNGER:

Mehr

Info zur Akademischen Zwischenprüfung

Info zur Akademischen Zwischenprüfung Info zur Akademischen Zwischenprüfung Grundschule Sie schreiben drei Klausuren. 1. Klausur in Erziehungswissenschaften 2. Klausur in Mathe oder Deutsch, und zwar in dem Fach das weitergeführt wird. Studieren

Mehr

Fachbezogener Besonderer Teil. Katholische Religion im Bachelorstudiengang berufliche Bildung

Fachbezogener Besonderer Teil. Katholische Religion im Bachelorstudiengang berufliche Bildung Fachbezogener Besonderer Teil Katholische Religion im Bachelorstudiengang berufliche Bildung Der Fachbereichsrat des Fachbereichs Erziehungs- und Kulturwissenschaften hat gemäß 44 Absatz 1 NHG in der Sitzung

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 388

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 388 AMTLICHE MITTEILUNGEN Datum: 01.03.2016 Nr.: 388 Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelor- und Masterstudiengang International Business Administration (Übergangsregelung), veröffentlicht in der Amtlichen

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Studienzeit

1 Geltungsbereich. 2 Studienzeit Studienordnung für das Studium des Faches Englische Sprachwissenschaft im Magister-Studiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 11. April 2003 Aufgrund der 5 Abs. 2 Nr. 2 und 80 Abs. 2 Nr.

Mehr

Studienordnung für den Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaft an der Universität Augsburg vom 28. August 2006

Studienordnung für den Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaft an der Universität Augsburg vom 28. August 2006 StO Bachelor Erziehungsw. 07 Studienordnung für den Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaft an der Universität Augsburg vom 28. August 200 Die Zeichen in den eckigen Klammern weisen auf die durch die

Mehr

(1) Die Studienordnung regelt Ziel, Inhalt und Aufbau des Studiums für den Studiengang Mediengestaltung.

(1) Die Studienordnung regelt Ziel, Inhalt und Aufbau des Studiums für den Studiengang Mediengestaltung. Studienordnung Mediengestaltung für den Studiengang Mediengestaltung mit dem Abschluss "Diplom-Mediengestalter" Alle im Internet bereitgestellten Informationen sind unverbindlich. Sie sind nicht als die

Mehr

(Entwurf: Fassung im LBR am 29.10.2012 beraten)

(Entwurf: Fassung im LBR am 29.10.2012 beraten) Fachspezifische Bestimmung für das Fach Katholische Religionslehre im Masterstudium für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen Inhalt (Entwurf: Fassung im LBR am 29.10.2012 beraten) 1 Geltungsbereich...

Mehr

STUDIENORDNUNG. für den Studiengang Englisch. mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II

STUDIENORDNUNG. für den Studiengang Englisch. mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II STUDIENORDNUNG für den Studiengang Englisch mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II an der Universität Siegen Vom... Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 8^6 Abs. 1 des

Mehr

Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Anglistik im Nebenfach an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Anglistik im Nebenfach an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Anglistik im Nebenfach an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Vorläufig anwendbar ab WS 1997/98 Aufgrund von 2 Abs. 1 i.v.m. 9 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes

Mehr

Studienordnung für das Studium des Faches Englisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Universität Trier

Studienordnung für das Studium des Faches Englisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Universität Trier Anglistik Home Page Studienordnung für das Studium des Faches Englisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Universität Trier Vom 22. November 2001 Aufgrund des 5 Abs. 2 Nr. 2 und des 80 Abs. 2 Nr.

Mehr