Mitteilungsblatt der Universität Kassel
|
|
- Björn Sachs
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Mitteilungsblatt der Universität Kassel /053 Herausgeber: Der Präsident Studienordnung für den Teilstudiengang Evangelische Religion mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien an der Universität Gesamthochschule Kassel veröffentlicht im StAnz. 26/1999 S in Kraft getreten am:
2 Studienordnung für den Teilstudiengang 'Evangelische Religion' mit dem Abschluß 'Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien' an der Universität Gesamthochschule Kassel vom Erg. Liefg. vom
3 Aufgrund des 21 Abs. 5 des Hess. Universitätsgesetzes erläßt der Fachbereich 01 (Erziehungswissenschaft/Humanwissenschaften) der Universität Gesamthochschule Kassel folgende Studienordnung: 1 Rechtsgrundlage Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der "Verordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien vom 3. April 1995 (GVBl. I S.233) Ziel, Inhalt, Aufbau und Gliederung des Studiums für den Teilstudiengang 'Evangelische Religion' für das Lehramt an Gymnasien". 2 Studienvoraussetzungen (1) Voraussetzung für die Einschreibung für den Teilstudiengang 'Evangelische Religion' ist die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder eine vom Kultusminister als gleichwertig anerkannte Vorbildung ( 35 und 36 HHG). (2) Das Studium der 'Evangelischen Religion' für das Lehramt an Gymnasien erfordert geprüfte Kenntnisse in Latein und Griechisch, die eine Arbeit an biblischen Texten und geschichtlichen Quellen in der Originalsprache gestatten. Diese Sprachkenntnisse können durch das Graecum/Latinum im Abiturzeugnis oder als Ergänzungsprüfung zum Abitur (gem. VO über die Ergänzungsprüfungen im Lateinischen und Griechischen vom 3.Sept. 1981, vgl. ABl.1981, S.642) nachgewiesen werden. An Stelle des Latinums können auch Lateinkenntnisse, die dem früheren Kleinen Latinum entsprechen, treten. (3) Für Studierende, die diese Voraussetzungen zu Beginn des Studiums nicht erfüllen, werden entsprechende Lehrveranstaltungen in Griechisch und Latein angeboten, die zum Erwerb der in 2 Abs.2 genannten Kenntnisse führen. Die Sprachkenntnisse sind in der Regel während des Grundstudiums oder spätestens bis zur Zwischenprüfung zu erwerben. Die hierfür erforderliche Zeit wird nicht auf das Grundstudium angerechnet. 3 Studiendauer Der Fachbereich regelt das Studium so, daß sich die Studierenden des Studiengangs 'Evangelische Religion' für das Lehramt an Gymnasien nach 8 Semestern zur Prüfung melden können. Erg. Liefg. vom
4 4 Studienbeginn Das Studium kann zum Winter- oder Sommersemester aufgenommen werden. 5 Ziel des Studiums (1) Das Studium der 'Evangelischen Religion' für das Lehramt an Gymnasien an der GhK vermittelt die wissenschaftliche und pädagogisch-didaktische Qualifikation, wie sie von der entsprechenden Prüfungsordnung für das Lehramt an Gymnasien gefordert ist. (2) In der Prüfung soll der Bewerber/ die Bewerberin nachweisen, daß er/sie die fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Voraussetzungen für das Amt eines Lehrers/ einer Lehrerin an Gymnasien erfüllt. 6 Studiengebiete (1) Die Studieninhalte gestalten sich nach folgenden Gebieten: - Biblische Theologie (Altes und Neues Testament) - Historische Theologie - Systematische Theologie - Religionspädagogik - Religionswissenschaften 7 Gliederung des Studiums (1) Das Studium gliedert sich in das Grundstudium (2 Semester) und in das Hauptstudium (6 Semester). (2) Für die Studierenden, die 'Evangelische Religion' in Kombination mit dem ersten Fach 'Kunst / visuelle Kommunikation' oder 'Musik' studieren, umfaßt das Hauptstudium 4 Semester. (3) Das Grundstudium wird für alle Lehrämter in 'Evangelischer Religion' gemeinsam angeboten, um die Durchlässigkeit der Studiengänge nach dem Grundstudium zu gewährleisten. Erg. Liefg. vom
5 8 Grundstudium (1) Im Grundstudium werden die für ein angemessenes Lehramtsstudium für das Unterrichtsfach 'Evangelische Religion' erforderlichen grundlegenden Fragestellungen und methodischen Zugangswege durch entsprechende Lehrveranstaltungen aus den Gebieten der Biblischen Theologie, der Systematischen Theologie oder der Historischen Theologie und der Religionspädagogik eröffnet. (2) Das Grundstudium umfaßt 6 SWS in jedem Semester, für das Lehramt an Gymnasien zusätzlich je Semester eine 2stündige Lehrveranstaltung nach Wahl. Lehrveranstaltungen sind Vorlesungen, Seminare, Kolloquien, Praktika, Einführungsveranstaltungen (mit praktischen Übungen) und studentische Projekte (unter Betreuung eines/einer Lehrenden). Die jeweilige Art der Lehrveranstaltung wird vom Leiter/ der Leiterin unter Beachtung dieser Studienordnung festgelegt. (3) Im Grundstudium des Teilstudiengangs 'Evangelische Religion' für das Lehramt an Gymnasien ist die Teilnahme an den Einführungsveranstaltungen in die Biblische Theologie, in die Religionspädagogik und in die Systematische Theologie verpflichtend. Über die Teilnahme wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. (4) Das Grundstudium wird durch die bestandene Zwischenprüfung abgeschlossen. 9 Hauptstudium (1) Im Hauptstudium wird auf der Grundlage der im Grundstudium erworbenen Kenntnisse und Methoden die fachtheologische und religionspädagogische Kompetenz erweitert und vertieft. Lehrveranstaltungen sind Vorlesungen, Seminare, Kolloquien, Projekte (unter Betreuung eines Lehrenden) und Einführungsveranstaltungen. Die jeweilige Art der Lehrveranstaltung wird von dem Leiter/ der Leiterin unter Beachtung dieser Studienordnung festgelegt. (2) Das Hauptstudium gemäß 7 Abs.1 umfaßt insgesamt 48 SWS. Das Hauptstudium gemäß 7 Abs. 2 umfaßt 36 SWS. Die Studienanteile in den Einzeldisziplinen sowie die Möglichkeit zur Schwerpunktbildung werden in der Studientafel (Anhang 1) geregelt. (3) Im Hauptstudium gemäß 7 Abs.1 sind folgende Leistungsnachweise (Scheine) zu erwerben: zwei Scheine aus dem Bereich der Biblischen Theologie (Altes Testament und Neues Testament); ein Schein aus dem Bereich der Systematischen Theologie; ein Schein aus dem Bereich der Historischen Theologie; zwei Scheine aus dem Bereich der Religionspädagogik, von denen einer aus dem Bereich der Fachdidaktik der Oberstufe sein soll; zwei Scheine aus unterschiedlichen Einzeldisziplinen der Fachgebiete nach freier Wahl. (4) Im Hauptstudium gemäß 7 Abs.2 sind folgende Leistungsnachweise (Scheine) zu erwerben: zwei Scheine aus dem Bereich der Biblischen Theologie (Altes Testament und Erg. Liefg. vom
6 Neues Testament); ein Schein aus dem Bereich der Systematischen Theologie; ein Schein aus dem Bereich der Historischen Theologie; zwei Scheine aus dem Bereich der Religionspädagogik, von denen einer aus dem Bereich der Fachdidaktik der Oberstufe sein soll; ein Schein aus einem Fachgebiet nach freier Wahl. (5) Die Bedingungen für den Erwerb eines Leistungsnachweises werden zu Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltung bekanntgegeben. Es können mündliche und schriftliche Leistungsnachweise erbracht werden ( In der Regel ein Referat mit schriftlicher Ausarbeitung, eine Hausarbeit, eine Klausur, ein Kolloquium, ein mündliches Fachgespräch). Die Art des Leistungsnachweises wird von der Leiterin bzw. dem Leiter der jeweiligen Veranstaltung festgelegt. 10 Erweiterungsprüfung Für die Zulassung zu einer Erweiterungsprüfung gem. 25 der PrüfungsVO gelten die Maßgaben dieser Studienordnung entsprechend. 11 Übergangsregelung Diese Studienordnung für den Teilstudiengang 'Ev.Religion' mit dem Abschluß 'Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien' an der Gesamthochschule Kassel gilt für die Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Studienordnung mit dem Studium beginnen. Für alle übrigen Studierenden hat sie den Charakter einer Studienempfehlung. 12 Inkrafttreten Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft. Erlassen vom Fachbereichsrat des Fachbereichs Erziehungswissenschaft, Humanwissenschaften. Die Rechte des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst gem. 21 Abs. 6 HHG wurden gewahrt. Kassel, den Der Dekan des Fachbereichs Erziehungswissenschaft, Humanwissenschaften Prof. Dr. Olaf-Axel Burow Erg. Liefg. vom
7 Anhang zur Studienordnung für den Teilstudiengang 'Evangelische Religion' mit dem Abschluß 'Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien' an der Gesamthochschule Kassel gemäß 7 (1) StO - (Die Werte gemäß 7 (2) StO stehen in Klammern.) Studientafel Die Studientafel unterscheidet: 'Pflichtbereich' (Inhalt oder Einzeldisziplin mit Anzahl der SWStd verpflichtend vorgegeben), Wahlpflichtbereich und 'Wahlbereich' (Schwerpunktbildung nach eigener Wahl) Pflichtbereich Grundstudium Semesterwochenstunden Einführung: - Biblische Theologie 2 - Systematische/Historische Theologie 2 - Religionspädagogik 2 Leistungsnachweise Grund- und Hauptstudium - Biblische Theologie: - Neues Testament Altes Testament Systematische Theologie Historische Theologie Religionspädagogik nach freier Wahl (auch Religionswiss.) 6 2 (1) (30) SWSt 8 (7) LNW Wahlpflichtbereich - Biblische Theologie: 8 (6) (Neues Testament und Altes Testament) 8 (4) - Systematische Theologie 6 (4) - Historische Theologie 4 (2) - Religionspädagogik 8 (6) Wahlbereich (18) SWSt 8 (4) SWSt + 3 SWStd Fachdidaktische Schulpraktische Studien in' Ev. Religion' Gesamtzahl: Pflicht- und Wahlpflichtbereich: 60 (48) SWSt + 3 SWSt Schulpr. Studien Leistungsnachweise: 8 ( 7) Erg. Liefg. vom
Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des
Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des 80 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 1978
MehrMitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen
Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 6.20.05 Nr. 1 Studienordnung des Fachbereichs Kunstpädagogik, Musikwissenschaft, Sportwissenschaft für das Hauptfach und Nebenfach Musikwissenschaft
MehrFachstudienordnung für den Teilstudiengang Geschichte als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 29.
Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Geschichte als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 29. November 2001 Aufgrund von 2 Abs. 1 i.v.m. 9 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes
Mehr4 Studienvoraussetzungen, Praktika (1) Abgesehen von den Voraussetzungen für die Einschreibung für diesen Studiengang erfordert das Studium
Studienordnung für das Studium des Faches Spanisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Universität Trier Vom 19. Juli 2001 Aufgrund des 5 Abs. 2 Nr. 2 und des 80 Abs. 2. Nr. 1 des Universitätsgesetzes
MehrStudienordnung. für den Studiengang Kunst. mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe (weiteres Unterrichtsfach)
Studienordnung für den Studiengang Kunst mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe (weiteres Unterrichtsfach) an der Universität Gesamthochschule Siegen Vom 22. Dezember
MehrUniversitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /
HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 PÄDAGOGIK (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung
MehrS T U D I E N O R D N U N G für das Fach. Psychologie. (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.)
1 S T U D I E N O R D N U N G für das Fach Psychologie (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.) an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 13. Februar 2001 Aufgrund des 2
MehrStudienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen
Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 27. September 1999 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 Abs.
MehrUniversität Hamburg S TUDIENORDNUNG. für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (4. 10.
Universität Hamburg Fachbereich Wirtschaftswissenschaften S TUDIENORDNUNG für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre (4. 10. 1996) 2 Die Studienordnung konkretisiert die Prüfungsordnung und regelt
MehrStudienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 11. Dezember 1984 [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 49, S. 1152]
MehrStudienordnung für das Studium des Faches Englisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier. Vom 18.
Studienordnung für das Studium des Faches Englisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 18. Juli 1984 Auf Grund des 80 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 1978
MehrVom 17. Juni [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 29, S. 773; geändert mit Ordnung. vom 28. Februar 1997 (StAnz. S. 1504)].
Studienordnung des Fachbereichs 16 - Geschichtswissenschaft - der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für das Studium des Faches Mittlere und Neuere Geschichte mit den Studienabschlüssen Magister Artium
MehrD I E N S T B L A T T
24 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 22 Studienordnung des Studiengangs Erziehungswissenschaft im Rahmen des Magisterstudiums der Philosophischen Fakultäten Vom 17. Juli 2003 2003...
MehrVom 26. August 1987. [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 36, S. 968]
Studienordnung des Fachbereichs Philologie III für das Studium des Faches Spanische Philologie (Hispanistik) als Hauptfach in den Studiengängen für Magister und Promotion an der Johannes Gutenberg-Universität
MehrGesamtschein für das Grundstudium
Gesamtschein für das Grundstudium Name Geb. am/in Matrikel-Nr. Studierende hat während Studiums an der Augustana-Hochschule ( bis ) im Rahmen des Grundstudiums an den nachfolgend dokumentierten Lehrveranstaltungen
MehrVom 26. August 1987. [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 36, S. 964]
Studienordnung des Fachbereichs Philologie III für das Studium des Faches Französische Philologie als Hauptfach in den Studiengängen für Magister und Promotion an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Mehrfür den Studiengang Philosophie mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (Magisterprüfung) an der Universität - Gesamthochschule Siegen
1 STUDIENORDNUNG für den Studiengang Philosophie mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (Magisterprüfung) an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 13. Februar 2001 Aufgrund des 2 Abs. 4
MehrFachspezifische Prüfungsbestimmungen für den Magisterteilstudiengang (MTSG) Kunstgeschichte als Hauptfach (HF)
Philosophische Fakultät III Institut für Kultur- und Kunstwissenschaften Kunstgeschichtliches Seminar Fachspezifische Prüfungsbestimmungen für den Magisterteilstudiengang (MTSG) Kunstgeschichte als Hauptfach
MehrStudienordnung für den Magisterstudiengang Erziehungswissenschaft als Hauptfach an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 15.
Studienordnung für den Magisterstudiengang Erziehungswissenschaft als Hauptfach an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 15. Juli 1998 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 Abs. 1 des Gesetzes über
MehrDas Studium kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester begonnen werden. Aufbau und Gliederung des Studiums (vgl. Übersicht auf Seite 5)
BERGISCHE UNIVERSITÄT WUPPERTAL Dr. Lutz Kottmann - Akademischer Direktor - Fachbereich G Bildungswissenschaften - SPORTWISSENSCHAFTEN - Studienregelungen für das Studium des Faches Sport mit dem Abschluss
MehrAnlage 1 Studiengang Erziehungswissenschaft (Erziehungswissenschaftliches Studium - P) Vom 29. Januar Studienumfang und -aufbau...
Studienordnung für die Studiengänge im Lehramt für die Primarstufe an der Bergischen Universität - Gesamthochschule Wuppertal Fachspezifische Vorschriften Anlage 1 Studiengang Erziehungswissenschaft (Erziehungswissenschaftliches
MehrAnhang A11 Latein für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen
Anhang A11 Latein für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen Inhalt und Studienziele Gegenstand des Faches Latein ist unter Berücksichtigung der kulturellen und historischen Zusammenhänge die lateinische
MehrAnlage 1. Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Biologie
Anlage 1 Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Biologie 1. Ziele Aufgabe dieses Teilstudienganges ist es, die fachlichen Voraussetzungen für das Lehramt des Faches Biologie an Gymnasien
MehrNeueste Fassung der Studienordnung für den Studiengang Primarstufe mit dem Schwerpunktfach Englisch (Entwurf)
Neueste Fassung der Studienordnung für den Studiengang Primarstufe mit dem Schwerpunktfach Englisch (Entwurf) Anlage 11 Studienordnung für den Studiengang im Lehramt für die Primarstufe an der Bergischen
MehrStudienordnung für den Teilstudiengang Erweiterungsfach Italienisch 1. Ziele des Studiums
Studienordnung für den Teilstudiengang Erweiterungsfach Italienisch 1. Ziele des Studiums Aufgabe dieses Teilstudienganges ist es, die wissenschaftlichen Grundlagen für das Lehramt an Gymnasien im Erweiterungsfach
MehrSTUDIENORDNUNG. für den Studiengang MATHEMATIK. an der. Universität - Gesamthochschule Siegen. mit dem Abschluß. Erste Staatsprüfung für das Lehramt
STUDIENORDNUNG für den Studiengang MATHEMATIK an der Universität - Gesamthochschule Siegen mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe I Vom 9. September 1996 Aufgrund des
Mehr- 11/20 - Studienordnung für den Studiengang Chemie zum Master of Science (M.Sc.) Vom 3. Februar 2003
- 11/20 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Chemie und Mineralogie Studienordnung für den Studiengang Chemie zum Master of Science (M.Sc.) Vom 3. Februar 2003 Aufgrund von 8 Abs. 2 und 21 des Gesetzes über
MehrDaF als Magister-Nebenfach NEU! (gültig bei Studienbeginn ab SoSe 2001)
DaF als Magister-Nebenfach NEU! (gültig bei Studienbeginn ab SoSe 2001) Grundstudium Pflichtbereich (obligatorisch) 1 SN 1 PS "Grammatik des Deutschen und ihre Vermittlung" 1 LS 1 MS "Einführung in die
Mehrund einer Prüfung in der Fachdidaktik (im Anschluss an das Aufbaumodul Fachdidaktik). Die Prüfung bezieht sich auf die fachdidaktischen
Regelung der Erweiterungsprüfung im Unterrichtsfach Deutsch für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen mit dem Studienschwerpunkt Haupt-,
MehrStudienordnung für das Nebenfach Psychologie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden. Vom
Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Fachrichtung Psychologie Studienordnung für das Nebenfach Psychologie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden
MehrStudienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft
Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft Vom 2. April 2012 Die Philosophisch-humanwissenschaftliche Fakultät erlässt, gestützt auf Artikel 44 des Statuts der
MehrStudienordnung für den Studiengang Politikwissenschaft als Nebenfach im Magisterstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 23.7.
1 Studienordnung für den Studiengang Politikwissenschaft als Nebenfach im Magisterstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 23.7.1998 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 Abs. 1 des Gesetzes
MehrStudienordnung für das Studium des Faches Englisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Studienordnung für das Studium des Faches Englisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 5. Oktober 1993 [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 40, S. 1160] Auf
MehrUniversitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /
HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 ETHNOLOGIE (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung
MehrZwischenprüfungs- und Studienordnung der Universität Heidelberg für den Lehramtsstudiengang Latein - Besonderer Teil -
LA 06-3 Codiernummer 16.12.10 letzte Änderung 02-1 Auflage - Seitenzahl Zwischenprüfungs- und Studienordnung der Universität Heidelberg für den Lehramtsstudiengang Latein - Besonderer Teil - vom 29. April
MehrGRIECHISCHE PHILOLOGIE
GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT GÖTTINGEN ZENTRALE STUDIENBERATUNG GRIECHISCHE PHILOLOGIE Fakultät: Studienabschluss: Regelstudienzeit: Voraussetzungen: Philosophische Fakultät Magister/ Magistra Artium 9 Semester
Mehr- 25/23 - Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Geschichte für das Höhere Lehramt an Gymnasien. Vom 1.
- 25/23 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunstund Orientwissenschaften Historisches Seminar Inhalt: Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Geschichte für das Höhere
MehrInformationen zum Studiengang Evangelische Theologie mit dem Abschluß Magister Artium / Magistra Artium (M.A.) am Fachbereich Evangelische Theologie
Informationen zum Studiengang Evangelische Theologie mit dem Abschluß Magister Artium / Magistra Artium (M.A.) am Fachbereich Evangelische Theologie (Stand: 01.05.2002) In diesem Studiengang sind entweder
MehrAufbau des Lehramtsstudienganges Griechisch für Gymnasium
Vorwort Im Studiengang Lehramt Griechisch für Gymnasium erwerben die Studierenden die Befähigung zum unterrichten des Faches Griechisch. Dazu werden ihnen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden im Umgang
MehrVom 3. September 2001
S t u d i e n o r d n u n g für den Studiengang Philosophie mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II an der Universität Siegen Vom 3. September 2001 Aufgrund des 2
MehrHistorisches Seminar. Philosophische Fakultät. Lehramtsstudiengang. Hinweise zum Studium. (Studienbeginn vor WS 2003/04) Integriertes Proseminar
Philosophische Fakultät Historisches Seminar Tel.: +49 (0)361 737-4410 Fax: +49 (0)361 737-4419 Postfach 900221, D-99105 Erfurt Nordhäuser Str. 63, Lehrgebäude 4, 1.OG, D-99089 Erfurt Lehramtsstudiengang
MehrStudiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch Hauptfach
Studiengang "Lehramt an Gymnasien" geko/01.07.2014 Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien vom 24.03.2011 in der Fassung der Fachspezifischen
MehrStudienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft
Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft Institut für Erziehungswissenschaft der Universität Bern Muesmattstrasse 7 301 Bern URL: www.edu.unibe.ch 1 Die Philosophisch-humanwissenschaftliche
MehrStudienordnung für den Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen im Fach Katholische Religionslehre
Studienordnung für den Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen im Fach Katholische Religionslehre vom 06. Januar 1997 Hinweis: Diese Ordnung ist dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung
MehrStudienordnung für den Magisterteilstudiengang Kommunikationswissenschaft (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Kommunikationswissenschaft (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Vorläufig anwendbar ab WS 1999/2000 Aufgrund des 2 Abs. 1 i. V. m.
Mehr(4) Studium für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen,
Anlage zu 1 Abs. der Prüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Master of Education (MPO Ed.) für das Fach Geschichtswissenschaft an der Universität Bielefeld vom 19. April 006 Aufgrund der
Mehr- 25/14 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Geschichte für das Lehramt an Förderschulen. Vom 1. August 2002
- 25/14 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunstund Orientwissenschaften Historisches Seminar Inhalt: Studienordnung für das Studium des studierten Faches Geschichte für das Lehramt an Förderschulen
MehrStudienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch
Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch vom 09. Juni 1999 Hinweis: Diese Studienordnung ist im Gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des
MehrI. Allgemeine Bestimmungen. II. Studieninhalte. III. Studienverlauf. IV. Prüfungselemente und Prüfungen. V. Übergangs- und Schlußbestimmungen
I. Allgemeine Bestimmungen 1 Ziel des Studiums 2 Fächerkombinationen 3 Regelstudienzeit, Studienumfang und Studienbeginn 4 Zugangsvoraussetzungen 5 Allgemeiner Studienverlauf II. Studieninhalte 6 Bereiche
MehrINHALT: Seite. Prüfungsangelegenheiten und Prüfungsordnungen - Elfte Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang
Amtliches Mitteilungsblatt der Universität Vechta Nr. 29/205 INHALT: Seite Prüfungsangelegenheiten und Prüfungsordnungen - Elfte Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Combined Studies
MehrStudienordnung zur Ergänzungsrichtung Lehramt an Regelschulen im Fach Informationstechnische Grundbildung
Studienordnung zur Ergänzungsrichtung Lehramt an Regelschulen im Fach Informationstechnische Grundbildung vom 09. Juni 1999 Hinweis: Diese Studienordnung ist im gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums
MehrStudienordnung für das Studium des Faches Mathematik im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Studienordnung für das Studium des Faches Mathematik im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 24. April 1984 [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 26, S. 552; geändert
MehrFächerspezifische Bestimmung 1 Geltungsbereich der fächerspezifischen Bestimmung 2 Ziele des Studiums
Fächerspezifische Bestimmung für das Fach Erziehungswissenschaft zur Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Lehramt Sonderpädagogik im Rahmen des Modellversuchs Gestufte Studiengänge in der Lehrerbildung
MehrEvangelische Religionslehre 1
Evangelische Religionslehre 1 Modulbezeichnung Modul 1: Grundlagen der Evangelischen Theologie 9 jährlich 8 270 2 - wesentliche aller biblischen Bücher im Überblick erschließen - Reflexion der eigenen
MehrAmtliche Mitteilungen
Amtliche Mitteilungen Datum 27. Mai 2013 Nr. 48/2013 I n h a l t : Fachspezifische Bestimmung für das Fach Philosophie/Praktische Philosophie im Masterstudium für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen
MehrStudienordnung für den Magisterteilstudiengang Klassische Archäologie (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Klassische Archäologie (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Vorläufig anwendbar ab WS 1997/98 Aufgrund von 2 Abs. 1 i.v.m. 9 Abs.
MehrStudienordnung für das Studium des Faches Anglistik im Magister-Studiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 11.
Studienordnung für das Studium des Faches Anglistik im Magister-Studiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 11. April 2003 Aufgrund der 5 Abs. 2 Nr. 2 und 80 Abs. 2 Nr. 1 des Universitätsgesetzes
Mehr1 Zugangsvoraussetzungen und besondere notwendige Qualifikationen
Fachspezifische Bestimmungen für den Studiengang des Bachelor of Arts in Philosophie (B.A.) zur Prüfungsordnung für das Bachelor-Studium der Fachbereiche 1 und 3 an der Universität Siegen 1 Zugangsvoraussetzungen
MehrMitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen
Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 01.10.2002 6.20.03 Nr. 1 Studienordnung des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften für das Hauptfach FB 03 Genehmigung HMWK StAnz. Seite
Mehrgeändert durch Satzung vom 31. März 2010
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
MehrVom 15. Mai 2013. 5 Promotionsausschuss
Studienordnung für das Promotionsstudium mit dem Ziel der wissenschaftlichen bzw. künstlerisch-wissenschaftlichen Promotion zum Doctor scientiae musicae an der Hochschule für Musik und Theater Hamburg
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Nr. 74 vom 15. November 2013 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelor-Teilstudiengang
MehrStudienordnung. Studiengang Mathematik an der Westfälischen Wilhelms-Universität
Studienordnung für den Studiengang Mathematik an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe I vom 21. September 1998 mit Änderungen
Mehrund ein Seminar (2 SWS) zu belegen. D. h. es müssen insgesamt 6 SWS je gewähltem Fach absolviert werden.
VEREINBARUNG des Instituts für Psychologie und der Fakultät für Mathematik und Informatik zur Durchführung des Nebenfaches Psychologie im Rahmen des Diplomstudienganges Informatik (überarbeitet im November
MehrStudienordnung für das Fach Erziehungswissenschaft
Studienordnung für das Fach Erziehungswissenschaft an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf innerhalb des Studiums mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II vom
MehrINHALT: Seite. Prüfungsangelegenheiten und Prüfungsordnungen -
2 INHALT: Seite Prüfungsangelegenheiten und Prüfungsordnungen - Dritte Änderung der Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Education (M.Ed.) für das Lehramt an Grundschulen Neubekanntmachung der
MehrOtto-Friedrich-Universität Bamberg
Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studien- und Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Klassische Philologie/Latinistik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 10. Februar 2009 (Fundstelle:
MehrStudienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt Sonderpädagogik
11/288 Universität Leipzig Erziehungswissenschaftliche Fakultät Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt Sonderpädagogik Dritter Teil: Fächer Kapitel
Mehr(2) Voraussetzung für die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen ist die Einschreibung in Teilnehmerlisten zu Beginn des Semesters.
Teilstudien- und Prüfungsordnung für das Studium und die Prüfung von Wahlpflichtfächern bzw. Nebenfächern aus dem Fachbereich II Sprach- und Literaturwissenschaften in Diplomstudiengängen der Fachbereiche
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften
Technische Universität Dresden Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften Studienordnung für das "studierte Fach" Französisch im Studiengang Lehramt an Mittelschulen Vom 30.01.2004 Auf Grund
MehrVeranstaltungen gemäß jeweils gewähltem Modul
B 8: Latinistik, Erstfach Studienanfänger ohne Latinum Studienanfänger ohne Latinum können den Erwerb der erforderlichen Sprachkenntnisse im Rahmen der propädeutischen Veranstaltungen in den en A und B
Mehr- 30/1 - Studienordnung für das Hauptfach Arabistik und Orientalische Philologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig
- 30/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunst- und Orientwissenschaften Orientalisches Institut Studienordnung für das Hauptfach Arabistik und Orientalische Philologie im Studiengang Magister
MehrStudiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch Beifach
Studiengang "Lehramt an Gymnasien" geko/01.07.2014 Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien vom 24.03.2011 in der Fassung der Fachspezifischen
MehrStudienregelungen für das Studium des Faches Sport mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den
BERGISCHE UNIVERSITÄT WUPPERTAL Dr. Lutz Kottmann - Akademischer Direktor - Fachbereich G Bildungswissenschaften - SPORTWISSENSCHAFTEN - Vorwort Studienregelungen für das Studium des Faches Sport mit dem
MehrMitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen
Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 01.09.2004 6.20.03 Nr. 3 Studienordnung des Fachbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften für das FB 03 Bekanntmachung HMWK StAnz. Seite
MehrSTUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN GYMNASIEN FÜR DEN ERWEITERUNGSSTUDIENGANG
STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN GYMNASIEN befürwortet in der 83. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre (ZSK) am 17.03.2010
MehrStudienordnung für den Studiengang Spanisch an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom
1 Studienordnung für den Studiengang Spanisch an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 07.07.1999 mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II, mit dem Abschluß
Mehr(2) Vorausgesetzt werden Kenntnisse der englischen Sprache, die dem Niveau des Leistungskurses Englisch der Sekundarstufe II entsprechen.
Studienordnung für den Studiengang Englisch an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II vom 17. Februar 1999 Aufgrund des
MehrAuszug aus dem Kommentierten Vorlesungsverzeichnis des Faches Geschichte, Stand WS 2007/08 HINWEISE ZU GRUNDSTUDIUM, ZWISCHENPRÜFUNG UND HAUPTSTUDIUM
Auszug aus dem Kommentierten Vorlesungsverzeichnis des Faches Geschichte, Stand WS 2007/08 HINWEISE ZU GRUNDSTUDIUM, ZWISCHENPRÜFUNG UND HAUPTSTUDIUM Die folgenden Richtlinien beschreiben in Kurzfassung
Mehrfür den Studiengang Allgemeine Literaturwissenschaft mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen
STUDIENORDNUNG für den Studiengang Allgemeine Literaturwissenschaft mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 21. September 2001 Aufgrund des 2 Abs.
MehrStudien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien
om 24. März 2011 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 42, Nr. 7, S. 25 252) Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien Anlage B Fachspezifische Bestimmungen
MehrStudienordnung. des Fachbereichs Biologie der Universität Kaiserslautern. für das Studium des Faches Biologie
Studienordnung des Fachbereichs Biologie der Universität Kaiserslautern für das Studium des Faches Biologie im Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen Vom 10. Oktober 2001 Auf Grund des 5 Abs.2
MehrStudiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch, Hauptfach. 1. Erstes oder zweites Hauptfach. 1 Studienumfang
Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch, Hauptfach 1. Erstes oder zweites Hauptfach 1 Studienumfang Im ersten oder zweiten Hauptfach Spanisch sind insgesamt 104 ECTS-Punkte zu erwerben; davon entfallen
MehrStudienordnung für den Magisterteilstudiengang Betriebswirtschaftslehre (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom...
Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Betriebswirtschaftslehre (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom... Aufgrund des 2 Abs. 1 i.v.m. 9 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes
MehrOrdnung der Universität zu Köln für die Durchführung von Einstufungsprüfungen vom 30.06.2006
Ordnung der Universität zu Köln für die Durchführung von Einstufungsprüfungen vom 30.06.2006 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 67 Satz 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz
MehrAufgrund von Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt die Universität folgende Satzung: * )
Ordnung für das Studium der Musikwissenschaft im Magisterstudiengang an der Universität Bayreuth vom 15. Oktober 1997 i. d. F. der Änderungssatzung vom 30. April 1999* *Diese Ordnung wurde mit Satzung
MehrOtto-Friedrich-Universität Bamberg. Modulhandbuch für den MA-Studiengang Klassische Philologie
Otto-Friedrich-Universität Bamberg Modulhandbuch für den MA-Studiengang Klassische Philologie Gültig ab: WS 2013/14 Herausgegeben von den Fachvertretern auf der Grundlage der geltenden Studien- und Fachprüfungsordnung
MehrStudienordnung für den Magisterteilstudiengang Volkswirtschaftslehre (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom...
Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Volkswirtschaftslehre (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald vom... Vorläufig anwendbar ab WS 1997/98 Aufgrund des 2 Abs. 1 i.v.m. 9
MehrLehramtsbezogener Bachelor-Studiengang Spanisch REVISION
Bachelor of Education Spanisch - Revision 1 Lehramtsbezogener Bachelor-Studiengang Spanisch REVISION A. Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen 1. Nachweis fachspezifischer Sprachkenntnisse ( 2 Abs.
MehrSTUDIENFÜHRER. Anglistik MASTER OF ARTS. Zentrale Studienberatung
STUDIENFÜHRER MASTER OF ARTS Anglistik Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: M.A. ANGLISTIK 2. ABSCHLUSS: Master of Arts 3. REGELSTUDIENZEIT: 4 Semester LEISTUNGSPUNKTE: STUDIENBEGINN FÜR STUDIENANFÄNGER:
MehrInfo zur Akademischen Zwischenprüfung
Info zur Akademischen Zwischenprüfung Grundschule Sie schreiben drei Klausuren. 1. Klausur in Erziehungswissenschaften 2. Klausur in Mathe oder Deutsch, und zwar in dem Fach das weitergeführt wird. Studieren
MehrFachbezogener Besonderer Teil. Katholische Religion im Bachelorstudiengang berufliche Bildung
Fachbezogener Besonderer Teil Katholische Religion im Bachelorstudiengang berufliche Bildung Der Fachbereichsrat des Fachbereichs Erziehungs- und Kulturwissenschaften hat gemäß 44 Absatz 1 NHG in der Sitzung
MehrAMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 388
AMTLICHE MITTEILUNGEN Datum: 01.03.2016 Nr.: 388 Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelor- und Masterstudiengang International Business Administration (Übergangsregelung), veröffentlicht in der Amtlichen
Mehr1 Geltungsbereich. 2 Studienzeit
Studienordnung für das Studium des Faches Englische Sprachwissenschaft im Magister-Studiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 11. April 2003 Aufgrund der 5 Abs. 2 Nr. 2 und 80 Abs. 2 Nr.
MehrStudienordnung für den Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaft an der Universität Augsburg vom 28. August 2006
StO Bachelor Erziehungsw. 07 Studienordnung für den Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaft an der Universität Augsburg vom 28. August 200 Die Zeichen in den eckigen Klammern weisen auf die durch die
Mehr(1) Die Studienordnung regelt Ziel, Inhalt und Aufbau des Studiums für den Studiengang Mediengestaltung.
Studienordnung Mediengestaltung für den Studiengang Mediengestaltung mit dem Abschluss "Diplom-Mediengestalter" Alle im Internet bereitgestellten Informationen sind unverbindlich. Sie sind nicht als die
Mehr(Entwurf: Fassung im LBR am 29.10.2012 beraten)
Fachspezifische Bestimmung für das Fach Katholische Religionslehre im Masterstudium für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen Inhalt (Entwurf: Fassung im LBR am 29.10.2012 beraten) 1 Geltungsbereich...
MehrSTUDIENORDNUNG. für den Studiengang Englisch. mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II
STUDIENORDNUNG für den Studiengang Englisch mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II an der Universität Siegen Vom... Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 8^6 Abs. 1 des
MehrStudienordnung für den Magisterteilstudiengang Anglistik im Nebenfach an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Anglistik im Nebenfach an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Vorläufig anwendbar ab WS 1997/98 Aufgrund von 2 Abs. 1 i.v.m. 9 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes
MehrStudienordnung für das Studium des Faches Englisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Universität Trier
Anglistik Home Page Studienordnung für das Studium des Faches Englisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Universität Trier Vom 22. November 2001 Aufgrund des 5 Abs. 2 Nr. 2 und des 80 Abs. 2 Nr.
Mehr