Info zur Akademischen Zwischenprüfung
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- Oswalda Holst
- vor 8 Jahren
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1 Info zur Akademischen Zwischenprüfung Grundschule Sie schreiben drei Klausuren. 1. Klausur in Erziehungswissenschaften 2. Klausur in Mathe oder Deutsch, und zwar in dem Fach das weitergeführt wird. Studieren Sie Mathe und Deutsch weiter, ist eines der Fächer Hauptfach, in dem Sie die Klausur schreiben. Es gibt also keinen Fall, in dem Sie in Mathe und Deutsch eine Klausur als Akademische Zwischenprüfungsklausur schreiben müssen. 3. Klausur im weiteren Fach, also dem Fach, das Sie neben Deutsch und Mathe im Fundamentum studiert haben. Achtung: Wenn Sie die Chemie-Klausur nicht für die Zwischenprüfung benötigen, wenn Sie Chemie z.b. erst nach Fundamentum begonnen haben, müssen Sie die Klausur trotzdem zum Nachweis Ihrer Kenntnisse aus Modul 1 mitschreiben!!! Die Klausur ist dann die Modul1-Prüfung bzw. Bestandteil der kombinierten Modul1/Modul2- Prüfung. Begründung: Die Modul2-Prüfung wird nicht im Fach Chemie abgenommen. Die Modul2-Prüfung soll aber die Kenntnisse aus Modul1 voraussetzen. Dies ist im GS-Bereich deshalb nur durch eine Prüfung im Fach Chemie möglich. Faktisch müssen also alle GS-Studierenden die Chemie-Klausur mitschreiben!!! Hauptschule Sie schreiben drei Klausuren. 1. Klausur in Erziehungswissenschaften 2. Klausur in Mathe oder Deutsch, und zwar in dem Fach das weitergeführt wird. Studieren Sie Mathe und Deutsch weiter, ist eines der Fächer Hauptfach, in dem Sie die Klausur schreiben. Es gibt also keinen Fall, in dem Sie in Mathe und Deutsch eine Klausur als Akademische Zwischenprüfungsklausur schreiben müssen. 3. Klausur im weiteren Fach, also dem Fach, das Sie neben Deutsch und Mathe im Fundamentum studiert haben. Achtung: Wenn Sie Chemie nicht im Fundamentum studiert haben, müssen Sie die Klausur nicht schreiben, können dies aber freiwillig tun, um für sich selbst eine Leistungskontrolle zu haben. Auf jeden Fall werden die Inhalte des Modul1 in der Modul2-Prüfung mitgeprüft, also voraus gesetzt. Realschule Sie schreiben drei Klausuren. 1. Klausur in Erziehungswissenschaften 2. Klausur im Hauptfach 3. Klausur in Deutsch oder Mathematik oder Englisch oder Französisch. Ist eines der Fächer Hauptfach, dann schreiben Sie die Klausur im Leitfach. Sie müssen die Klausur in Chemie also dann schreiben, wenn Chemie Hauptfach ist oder Chemie ist Ihr Leitfach, und gleichzeitig ist eines der Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch oder Französisch Ihr Hauptfach. Achtung: Müssen Sie die Klausur nicht schreiben, können Sie dies freiwillig tun, um für sich selbst eine Leistungskontrolle zu haben. Auf jeden Fall werden die Inhalte des Modul1 in der Modul2- Prüfung mitgeprüft, also voraus gesetzt.
2 Studienordnungen Chemie mit Ergänzungen/Erläuterungen Beachten Sie die Info zur Zwischenprüfung!!! GHPO I 17 Inhalte, Umfang und Aufbau des Studiums (1) Inhalte des Studiums im Stufenschwerpunkt Grundschule entsprechend Nr der Anlage 1 zur GHPO I Überblick Grundschulstudium Chemie (nicht offizieller Bestandteil der StO): Modul 1 wird vollständig in der Chemie besucht und ist verbindlich für HF, LF, AF. Prüfung: Klausur für alle Studierenden, entweder als ZP-Klausur oder als Voraussetzung für die Prüfung in Modul 2a bzw. 2b. Modul 2a/b wird von der Lernbereichsdidaktik und/oder Lehrenden der Naturwissenschaftsdidaktiken angeboten und ist für HF, LF, AF verbindlich. Modul 3 wird von Chemiestudierenden (HF, LF, AF) in einem Fach des Fächerbunds Sozialwissenschaften belegt und dort geprüft. Studierende des Fächerverbunds Sozialwissenschaften können Modul 3 in der Chemie belegen. Es entspricht dem Modul 1 des GS-Studiums Chemie. Modul4 wird vollständig in der Chemie besucht und ist nur verbindlich für HF, LF. Prüfung: Mündliche Modulprüfung (Fachdidaktik I, Allg. u. Anorganische Chemie) Die Inhalte sind gleichzeitig Gegenstand des Ersten Staatsexamens. Module 5 und 6 sollten gemeinsam betrachtet werden und sind nur für das Hauptfach Chemie verpflichtend. Im Fach Chemie sind die Vorlesung/Seminar und die Übungen zur Organischen Chemie im Umfang von 4SWS zu belegen. Die anderen Veranstaltungen werden in der Lernbereichsdidaktik oder den Naturwissenschaftdidaktiken belegt. Prüfungen: In einer der Veranstaltungen ist ein Hauptseminarschein zu erbringen. Dieser kann in der Organischen Chemie (z.b. durch ein Referat) erlangt werden. Die Inhalte der Module 5 und 6 sind auch Inhalte des mündlichen Staatsexamens im Hauptfach. Fortführung Text der StO: Modul 1: 1.1 Grundlagen der Chemie (Seminar, 2 SWS) 1.2 Grundtechniken des chemischen Experimentierens, Unfallverhütung, gesetzliche 1.3 Chemie im Sachunterricht (Seminar, 2 SWS) Das Modul 2b ist zu wählen, wenn zwei der Fächer nach 5 Abs. 6 (Biologie, Chemie, Geografie, Geschichte, Physik) studiert werden und gleichzeitig eines dieser Fächer als Hauptfach gewählt wurde. Ansonsten ist Modul 2a zu wählen. Modul 2 a: 2.1 Bedingungen des Lernens im Sachunterricht 2.2 Grundformen des Lehrens und Lernens 2.3 Konzeptionen des Sachunterrichts
3 Modul 2 b: 6 SWS Projekte/fächerübergreifende Veranstaltungen aus dem Bereich Sachunterricht Modul 3: 6 SWS (Angebot für Studierende des sozialwissenschaftlichen Fächerverbunds) 3.1 Grundlagen der Chemie (Seminar, 2 SWS) 3.2 Grundtechniken des chemischen Experimentierens, Unfallverhütung, gesetzliche 3.3 Chemie im Sachunterricht (Seminar, 2 SWS) Studierende mit Hauptfach, Leitfach (ggf. affinem) Fach Chemie studieren Modul 3 in einem Fach des sozialwissenschaftlichen Verbundes. Modul 4: 6 SWS 4.1 Grundlagen der Fachdidaktik Chemie (Seminar, 2 SWS) 4.2 Exemplarische Stoffgruppen der Chemie (Seminar und Übung, 4 SWS) Modul 5: 5 SWS Das Modul 5 besteht aus einem Projekt (auch an außerschulischen Lernorten) im Umfang von 3 SWS und einem Hauptseminar im Hauptfach oder der "Lernbereichsdidaktik" im Umfang von 2 SWS. Es wird empfohlen, dieses Seminar in der Lernbereichsdidaktik zu belegen, ansonsten ist die folgende Veranstaltung zu belegen: 5.1. Grundlagen der Organischen Chemie (Seminar, 2 SWS) Modul 6: 6 SWS Wurde das Hauptseminar in Modul 5 in der "Lernbereichsdidaktik" besucht, sind folgende Veranstaltungen zu belegen: 6.1 Grundlagen der Organischen Chemie (Seminar, 2 SWS) 6.2 Übungen zur Organischen Chemie (Seminar und Übungen, 2 SWS) 6.3 Seminar aus der Didaktik des Sachunterrichts (2 SWS). Wurde in Modul 5 die Veranstaltung 5.1.besucht, ist anstelle der Veranstaltung 6.1 ein Seminar in der "Lernbereichsdidaktik" zu belegen. (2) Inhalte des Studiums im Stufenschwerpunkt Hauptschule entsprechend Nr der Anlage 1 zur GHPO I Modul 1: 6 SWS (HF, LF, AF - Prüfung: ZP-Klausur oder zusammen mit Modul 2) 1.1 Eigenschaften und Reaktionsweisen von Stoffen (Seminar, 2 SWS) 1.2 Grundtechniken des chemischen Experimentierens, Unfallverhütung, gesetzliche 1.3 Exemplarische Ordnungssysteme der Chemie (Seminar und Übung, 2 SWS) Die Veranstaltungen 1.2. und 1.3 werden in der Regel als kombinierte Veranstaltung im Umfang von 4 SWS durchgeführt. Modul 2: 6 SWS (HF, LF, AF - Prüfung: mündliche Prüfung) 2.1 Grundlagen der Fachdidaktik Chemie (Seminar, 2 SWS) 2.2 Exemplarische Stoffgruppen der Chemie (Seminar und Übung, 4 SWS) Modul 3: 6 SWS (HF,LF, ggf. AF - Prüfung: mündl. Prüfung + Praktikumsprotokolle) 3.1 Fortgeschrittenenveranstaltung zur Fachdidaktik Chemie (Seminar, 2 SWS) 3.2 Grundlagen der Organischen Chemie (Seminar und Übung, 4 SWS) Modul 4: 6 SWS (HF, LF - Prüfung: keine, Gegenstand d. mündlichen Staatsexamens) 4.1 Spezielle Themen der Fachdidaktik Chemie (Seminar und Übung, 2 SWS) 4.2 Grundlagen der Physikalischen Chemie (Seminar und Übung, 4 SWS)
4 Modul 5: 6 SWS (HF - Prüfung: keine, Gegenstand des Staatsexamens) 5.1 Grundlagen der Technischen Chemie unter Berücksichtigung historischer, ökonomischer und ökologischer Faktoren (Seminar und Übung, 6 SWS) Modul 6: 6 SWS (HF - Prüfung: Hautseminarschein, Gegenstand des Staatsexamens) 6.1 Spezielle Themen der Chemie (Seminar und Übung, 6 SWS) (3) Umfang des Studiums - In Hauptfach werden die Module 1 bis 6 studiert - Im Leitfach werden die Module 1 bis 4 studiert. - Im affinen Fach werden die Module 1 bis 3 bzw. die Module 1 und 2 studiert, wenn das affine Fach nicht Gegenstand der Zwischenprüfung ist. - Im Leitfach sind Inhalte aus den Grundlagen des mathematischnaturwissenschaftlichen Fächerverbundes Gegenstand der mündlichen Prüfung. Die Fächerverbünde werden in Teil 4 dieser Studienordnung ( 56) geregelt. - Die Lehrveranstaltung: Grundlagen der Fachdidaktik Chemie (Modul 2.1) gilt als Nachweis für die auf die schulpraktischen Studien bezogene Lehrveranstaltung nach 2 Abs. 1 Nr. 8 dieser Studienordnung. (4) Aufbau des Studiums: Das Fundamentum umfasst Modul 1 (6 SWS). Es wird in der Regel im 1. und 2. Semester studiert, wenn das Fach Gegenstand der Zwischenprüfung ist. Das Hauptstudium soll auf dem Fundamentum aufbauen; eine Reihenfolge der Module ist nicht zwingend vorgeschrieben. Für einen sinnvollen Studienaufbau wird nahe gelegt, die Veranstaltungen eines Moduls nicht über mehr als zwei aufeinander folgende Semester zu verteilen. 18 Prüfungen und Leistungsnachweise (1) Die akademische Zwischenprüfung wird durch Zentralklausur von 90 Minuten aus den Inhalten des gesamten Moduls 1 abgelegt. (2) Die akademische Teilprüfung umfasst: - im Hauptfach und im Leitfach eine Modulprüfung aus den Inhalten des Moduls 2, wobei die Inhalte des Moduls 1 vorausgesetzt werden, sowie einer Modulprüfung aus den Inhalten des Moduls 3; - im affinen Fach je eine Modulprüfung aus den Inhalten der Module 2 und 3, falls das affine Fach Gegenstand der Zwischenprüfung war bzw. je eine Modulprüfung aus den Inhalten des Moduls 1 und des Moduls 2. (3) Regelungen für die Modulprüfungen: - Prüfung zu Modul 1 (im affinen Fach): Zentralklausur von 90 Minuten aus den Inhalten des gesamten Moduls; - Prüfung zu Modul 2: mündliche Prüfung; - Prüfung zu Modul 3: mündliche Prüfung (4) Im Hauptfach ist in einem der Module vorzugsweise in Modul 6 - ein Hauptseminarschein zu erbringen (5) Die mündliche Prüfung im Hauptfach bezieht sich auf die Inhalte der Module 4-6 und im Leitfach auf die Inhalte des Moduls 4 sowie nach 15 GHPO I auf die Grundlagen des gewählten Fächerverbundes. Die Klausur im Hauptfach bezieht sich auf die Inhalte der Module 5 und 6.
5 RPOI: 2. Abschnitt: Chemie 15 Inhalte, Umfang und Aufbau des Studiums (1) Inhalte des Studiums, entsprechend Nr der Anlage 1 zur RPO I Modul 1: 6 SWS (HF, LF, AF - Prüfung: ZP-Klausur im HF ggf. LF) 1.4 Eigenschaften und Reaktionsweisen von Stoffen (Seminar, 2 SWS) 1.5 Grundtechniken des chemischen Experimentierens, Unfallverhütung, gesetzliche 1.6 Exemplarische Ordnungssysteme der Chemie (Seminar und Übung, 2 SWS) Die Veranstaltungen 1.2. und 1.3 werden in der Regel als kombinierte Veranstaltung im Umfang von 4 SWS durchgeführt. Modul 2: 6 SWS (HF, LF, AF - Prüfung: mündliche Prüfung ggf. mit Inhalten Modul 1) 2.1 Grundlagen der Fachdidaktik Chemie (Seminar, 2 SWS) 2.2 Exemplarische Stoffgruppen der Chemie (Seminar und Übung, 4 SWS) Modul 3: 6 SWS (HF, LF, AF - Prüfung: mündliche Prüfung u. Praktikumsprotokolle) 3.1 Fortgeschrittenenveranstaltung zur Fachdidaktik Chemie (Seminar, 2 SWS) 3.2 Grundlagen der Organischen Chemie (Seminar und Übung, 4 SWS) Modul 4: 6 SWS (HF, LF, AF - Prüfung: Erstellung u. Vorführung einer Präsentation) LF: Gegenstand des mündlichen Stattsexamens (+ Inhalte Fächerverbund) 4.1 Spezielle Themen der Fachdidaktik Chemie (Seminar und Übung, 2 SWS) 4.2 Grundlagen der Physikalischen Chemie (Seminar und Übung, 4 SWS) Modul 5: 6 SWS (HF - Prüfung: keine, Gegenstand des Staatsexamens) 5.1 Grundlagen der Technischen Chemie unter Berücksichtigung historischer, ökonomischer und ökologischer Faktoren (Seminar und Übung, 6 SWS) Modul 6: 6 SWS (HF - Prüfung: keine, Gegenstand des Staatsexamens) 6.1 Vertiefungen zur Physikalischen und Organischen Chemie unter besonderer Berücksichtigung der Biochemie (Seminar und Übung, 6 SWS) Modul 7: 8 SWS (HF - Prüfung: Hauptseminarschein, Gegenstand des Staatsexamens) 7.1 Spezielle Themen der Chemie (Seminar und Übung, 8 SWS) (2) Umfang des Studiums - Im Hauptfach werden die Module 1 bis 7 studiert. - Im Leitfach und im Affinen Fach werden die Module 1 bis 4 (24 SWS) studiert. - Im Leitfach sind Inhalte aus den Grundlagen des mathematisch-naturwissenschaft lichen Fächerverbundes Gegenstand der mündlichen Prüfung. Die Fächerverbünde werden im 4.Teil dieser Studienordnung geregelt. - Die Lehrveranstaltung: Grundlagen der Fachdidaktik Chemie (Modul 2.1) gilt als Nachweis für die auf die schulpraktischen Studien bezogene Lehrveranstaltung nach 2, Abs. 1 Nr. 8 dieser Studienordnung. (3) Aufbau des Studiums: Das Fundamentum umfasst Modul 1 (6 SWS). Es wird in der Regel im 1. Semester studiert. Das Hauptstudium baut auf dem Fundamentum auf; eine Reihenfolge der Module ist nicht zwingend vorgeschrieben. Für einen sinnvollen Studienaufbau wird nahe gelegt, die Veranstaltungen eines Moduls nicht über mehr als zwei aufeinander folgende Semester zu verteilen.
6 16 Prüfungen und Leistungsnachweise (1) Die akademische Zwischenprüfung wird durch eine Zentralklausur von 90 Minuten Dauer aus den Inhalten des Moduls 1 abgelegt. (2) Die akademische Teilprüfung umfasst im Hauptfach je eine Modulprüfung aus den Inhalten des Moduls 2 und des Moduls 3. Bei der Prüfung zu Modul 2 werden die Inhalte des Moduls 1 vorausgesetzt. im Leitfach je eine Modulprüfung aus den Inhalten des Moduls 2, und des Moduls 3 sowie eine Modulprüfung (Projektprüfung) aus Modul 2 des mathematischnaturwissenschaftlichen Fächerverbundes. Bei der Prüfung zu Modul 2 werden die Inhalte des Moduls 1 vorausgesetzt. im affinen Fach je eine Modulprüfung aus den Inhalten der Module 2, 3 und 4. Die Prüfung im Modul 2 setzt die Inhalte des Moduls 1 voraus. (3) Regelungen für die Modulprüfungen: Grundsätzlich sind als Prüfungsleistungen möglich: Portfolio mit Unterrichtsplanungsunterlagen und ggf. auch Unterrichtsmitteln, Präsentation von Lernergebnissen und einem Abschlussbericht, die Erstellung von Medien (Video, Internetangeboten) mit einer Dokumentation und Präsentation oder mündliche Prüfung. - Die Prüfung zum Modul 2 erfolgt in der Regel als mündliche Prüfung.. Die Prüfung zum Modul 3 erfolgt in der Regel als mündliche Prüfung. - Die Prüfung zum Modul 4 erfolgt in der Regel in Form der Erstellung von Medien (Video, Internetangeboten) mit einer Dokumentation und Präsentation oder durch einen Experimentiervortrag. - Die Projektprüfung zu den Grundlagen des mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächerverbundes ist im 4. Teil ( 56) geregelt. Aus den Modulen 4, 5 sowie ggf. 6 und 7 ist im Hauptfach insgesamt ein Hauptseminarschein (z.b. Portfolio mit Unterrichtsplanungsunterlagen und ggf. auch Unterrichtsmitteln, Präsentation von Lernergebnissen und einem Abschlussbericht oder mündliche Prüfung) zu erbringen. (4) Die mündliche Prüfung und die Klausur im Hauptfach beziehen sich auf die Inhalte der Module 5-7. Die mündliche Prüfung im Leitfach bezieht sich auf die Inhalte des Moduls 4 unter Berücksichtigung der Grundlagen des gewählten Fächerverbundes.
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