Erweiterungsstudiengang Frühe Bildung: Studierendenleitfaden

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1 Erweiterungsstudiengang Frühe Bildung: Studierendenleitfaden 1. Umfang des Studiums Die Regelstudienzeit beträgt 2 Semester im Umfang von 24 SWS, sowie einem Praktikum im Umfang von vier Wochen / 20 Arbeitstagen. 2. Inhalte und Aufbau des Studiums 2.1 Vertiefungsbereiche Im Rahmen des Erweiterungsstudiums müssen zwei Vertiefungsbereiche gewählt werden. Voraussetzung für die Wahl eines Vertiefungsbereiches ist, dass das entsprechende Bezugsfach im Grund- und Hauptschulstudium als Hauptfach, Leitfach oder als affines Fach studiert wird. Darüber hinaus kann auch Intervention und Beratung oder Vertiefende Aspekte der Psychologie: Diagnostik, Entwicklung und Lernen als einer der beiden Vertiefungsbereiche gewählt werden. In diesem Fall gilt Psychologie als Bezugsfach. Studiertes GHS-Fach Ev. / Kath. Theologie Deutsch Englisch Mathematik Biologie, Physik, Sachunterricht, Geografie, Technik Kunst Musik Sport Haushalt / Textil Psychologie Psychologie Vertiefungsbereich Religiöse und interreligiöse Bildung im (Schrift)Sprache und Kommunikation im Frühes Fremdsprachenlernen / Erziehung zur Mehrsprachigkeit im Mathematische Grundbildung im Phänomene aus Natur und Technik im Ästhetische Grundbildung im Musikalische Grundbildung im Spielerische Bewegungserziehung im Alltagsbewältigung im Intervention und Beratung Vertiefende Aspekte der Psychologie: Diagnostik, Entwicklung und Lernen

2 2.2 Module Modul 1: Kernbereiche 1.1 Elementarpädagogische und -didaktische Grundlagen 1.2 Frühkindliche Entwicklung, frühkindliches Lernen / Entwicklungsstörungen und besondere Begabungen erkennen und fördern 1.3 (Schrift)Sprachliche Förderung im Modul 2: Vertiefungsbereich Beobachten und Fördern 2.2 Inhalte des Vertiefungsbereichs Modul 3: Vertiefungsbereich Beobachten und Fördern 3.2 Inhalte des Vertiefungsbereichs Modul 4: Elementarpädagogische Praxisforschung / Forschendes Lernen 4.1 Einführung in Formen elementarpädagogischer Praxisforschung 4.2 Pädagogische Gestaltungselemente für den Übergang vom Kindergarten zur Grundschule mit Bezug auf einen der gewählten Vertiefungsbereiche entwickeln, durchführen und dokumentieren. 3. Prüfungen Die Endbewertung der Leistungen des Erweiterungsstudiums setzt sich zu 50 % zusammen aus einer mündlichen Prüfung, die sich auf den benoteten Praktikumsbericht sowie auf die vereinbarten zwei Prüfungsthemen (eines davon zum Übergang Kindergarten-Grundschule) bezieht und zu 50 % aus den Leistungen der Module 1, 2 und 3 (arithmetisches Mittel aus den Leistungen der drei Module). Die Leistung des Moduls 1 setzt sich aus dem arithmetischen Mittel der drei in den Teilmodulen 1.1, 1.2 und 1.3 erzielten Leistungen zusammen Für die Module 2 und 3 gilt, dass die am Studiengang beteiligten Fächer die Art und den Umfang der Modulprüfungen regeln. 2

3 Modul 2 und 3: Vertiefungsbereiche Ev. / Kath. Theologie: Religiöse und interreligiöse Bildung im Deutsch: (Schrift)Sprache und Kommunikation im Mathematik: Mathematische Grundbildung im Biologie, Physik, Sachunterricht, Geografie, Technik: Phänomene aus Natur und Technik im Kunst: Ästhetische Grundbildung im Musik: Musikalische Grundbildung im Sport: Spielerische Bewegungserziehung im Haushalt & Textil: Alltagsbewältigung im Psychologie: Intervention und Beratung Psychologie: Vertiefende Aspekte der Psychologie: Diagnostik, Entwicklung und Lernen Englisch: Frühes Fremdsprachenlernen / Erziehung zur Mehrsprachigkeit im Art der Modulprüfung zu Modul 2 und 3 Der Leistungsnachweis über das Modul wird im Rahmen einer mündlichen Prüfung von 15 Minuten Dauer erbracht. Grundlage der Prüfung sind die drei Modulveranstaltungen. Für die Prüfung wird je ein Schwerpunkt aus zwei Modulteilen benannt. Die Note des Gesamtmoduls ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Leistung von zwei aus drei zu besuchenden Lehrveranstaltungen. Die Studierenden können wählen, die Leistung welcher zwei Veranstaltungen in die Modulnote eingeht. In allen drei Veranstaltungen wird eine verabredete Leistung eingefordert, wobei in einer der drei Seminare eine Hausarbeit geschrieben wird, die das Thema unter dem Aspekt der Frühen Bildung behandelt. In jeder der drei Modulveranstaltungen sind benotete Leistungen zu erbringen, deren arithmetisches Mittel die Gesamtmodulnote ergibt. In diese Vertiefungsbereich werden nacheinander eine Veranstaltung zur Gesprächsführung und zwei Veranstaltungen zur Spiel- und Entwicklungsförderung besucht. In der zweiten Veranstaltung der Spiel- und Entwicklungsförderung wird eine benotete Leistung erbracht, die die gesamte Modulnote darstellt. Diese Veranstaltung muss auch zeitlich als letzte dieser drei Veranstaltungen besucht werden. 3

4 Die Studierenden erhalten zu Beginn ihres Studiums oder im Sekretariat Frühe Bildung einen separaten Protokollbogen mit dem Titel Protokoll über die im Erweiterungsstudium Frühe Bildung erbrachten Leistungen (Übersicht für Studierende), auf dem sie ihre Leistungen und ihre Teilnahme an Lehrveranstaltungen von den Dozentinnen und Dozenten bzw. hauptamtlich an der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd beschäftigten Modulverantwortlichen mit Unterschrift bestätigen lassen. Noten in den einzelnen Lehrveranstaltungen sind in Teilnoten 1; 1,5; 2; 2,5; 3; 3,5; 4; zu geben. In jedem Modul muss die Endnote aus dem arithmetischen Mittel der insgesamt erbrachten Leistungen mindestens 4.0 ergeben. Dies gilt auch, wenn in einer der Teilmodulprüfungen eine schlechtere Leistung als 4.0 erreicht worden ist. Nur wenn die Gesamtnote schlechter als 4.0 ist, können die Teilmodule, in denen schlechtere Leistungen als 4.0 erbracht wurden, einmal wiederholt werden. Es liegt im Ermessen der Dozentin bzw. des Dozenten, ob eine Nachprüfung akzeptiert wird oder ob die gesamte Veranstaltung (bzw. eine ähnliche Veranstaltung aus dem betreffenden Teilmodul) wiederholt werden muss. 4. Praktikum und mündliche Prüfung 4.1 Praktikum Im Rahmen des Moduls 4 wird über einen Zeitraum von insgesamt vier Wochen / 20 Arbeitstagen ein Praktikum im Kindergarten absolviert und mit einem Bericht dokumentiert. In diesem Bericht soll über die im Praktikum wahrgenommenen pädagogischen Alltagserfahrungen hinaus ein frühpädagogischer bzw. -didaktischer Aspekt näher fokussiert und reflektiert werden (Praktikumsprojekt). Die Einrichtung, an der das Praktikum absolviert wird, stellt nach Abschluss des Praktikums ein kurzes Praktikumszeugnis aus. Von Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die den Wahlbereich Frühes Fremdsprachenlernen studieren, wird erwartet, dass sie das Praktikum als Auslandspraktikum in einem englischsprachigen Land oder in einer Grundschule mit deutsch-englisch bilingualem Angebot absolvieren. Wird das Praktikum nicht als Auslandspraktikum oder in einer Grundschule mit bilingualem Angebot absolviert, wird die erfolgreiche Teilnahme an einem englischsprachigen Konversationskurs vorausgesetzt. Den Praktikumsplatz organisieren sich die Studierenden in Absprache mit der betreuenden Dozentin / dem betreuenden Dozenten selbst. Die inhaltliche und zeitliche Gestaltung des Praktikums hängt vom im Praktikum durchgeführten Projekt ab und muss vor Beginn des Praktikums mit der betreuenden Dozentin / dem betreuenden Dozenten abgesprochen werden. 4.2 Lehrveranstaltungen des Moduls 4 Im Rahmen des Moduls 4 werden die folgenden Lehrveranstaltungen besucht: M 4.1: Einführung in Formen elementarpädagogischer Praxisforschung () M 4.2: Ergänzend zum Praktikum werden zwei Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 4 SWS besucht, die sich auf pädagogische Gestaltungselemente für den Übergang vom Kindergarten in die Grundschule beziehen. Mindestens eine dieser beiden Lehrveranstaltungen soll in einem erziehungswissenschaftlichem Bereich absolviert werden. 4

5 4.3 Mündliche Prüfung Die mündliche Prüfung dauert 30 Minuten und besteht aus der Präsentation und Diskussion des Praktikumsprojekts und einem anschließenden Kolloquium, das zum einen Fragen des Übergangs vom Kindergarten zur Grundschule einschließt sowie ein weiteres vereinbartes Prüfungsthema. Der Praktikumsbericht muss drei Wochen vor dem mündlichen Prüfungstermin in 3-facher Ausfertigung beim Landeslehrerprüfungsamt abgegeben werden. Zudem sollte die Praktikumseinrichtung eine weitere Kopie des Praktikumsberichts erhalten. In Absprache mit den Prüferinnen / den Prüfern kann diese Frist in begründeten Fällen verkürzt werden. Die Gesamtnote der Prüfung bezieht sich auf den benoteten Bericht zum Praktikumsprojekt (50 %) und auf die in der mündlichen Prüfung erbrachte Leistung (50 %). Die Prüfung wird von einer Prüfungsvorsitzenden / einem Prüfungsvorsitzenden und zwei Prüfern / Prüferinnen der Pädagogischen Hochschule durchgeführt, die entweder den Vertiefungsbereich, die Erziehungswissenschaft oder die Psychologie vertreten. Die in der Prüfung erbrachte Leistung wird auf einem Protokollbogen an das Landeslehrerprüfungsamt weitergeleitet. Die mündliche Prüfung kann einmal wiederholt werden, der Praktikumsbericht kann einmal überarbeitet werden. Der Anmeldezeitraum zur Prüfung wird per Aushang vom Landeslehrerprüfungsamt bekannt gegeben. Bis zur Meldung der Prüfung müssen die Noten für M 1 M 3 (die AT-Noten) beim Prüfungsamt vorliegen. Voraussetzung für die Meldung zur Prüfung ist, dass der oder die Studierende zum Zeitpunkt der Meldung zur Prüfung eingeschrieben ist. Die Prüfung sollte zugleich mit dem 1. Staatsexamen abgelegt werden, Es ist nicht notwendig, dass die Studierenden bis zur Meldung der Prüfung das Praktikum begonnen haben bzw. anmelden. Das Praktikum kann somit in der vorlesungsfreien Zeit erfolgen. Sind keine Leistungsnachweise außer dem Praktikumsbericht zu erbringen, ist auch eine Immatrikulation nicht mehr nötig. Die mündliche Prüfung kann nur in den Prüfungszeiträumen abgelegt werden, in denen auch mündliche Prüfungen für das Staatsexamen stattfinden. Der genaue Prüfungstermin wird vom Prüfungsamt festgelegt. Die Prüfung kann einmal wiederholt werden. Schwäbisch Gmünd,

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