Französisch, Italienisch, Spanisch. Zu 3 Fachwissenschaftliche Studien
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- Joachim Feld
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1 Fachspezifische Bestimmungen zur Gemeinsamen Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Education an der Ruhr-Universität Bochum vom 12. Oktober 2005 Französisch, Italienisch, Spanisch Stand: Zu 3 Fachwissenschaftliche Studien Ziel des Fachstudiums ist die Vermittlung berufsrelevanter Kompetenzen für den Französisch-, Italienisch- oder Spanischunterricht in einem Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen. Dazu werden wissenschaftlich fundierte, am schulischen Lehrplan orientierte Einsichten in Sprache, Literatur und Kultur vermittelt sowie umfassende sprachpraktische Fähigkeiten und Fertigkeiten ausgebildet. Zu 6 Praxisstudien (4) Im Rahmen des Fachstudiums ist ein Kernpraktikum im Unfang von mindestens 4 Wochen zu absolvieren. Das Praktikum wird durch ein vor- und nachbereitendes Seminar begleitet. Die Studierenden dokumentieren ihre im Rahmen des Praktikums erworbene Unterrichtserfahrung in einem schriftlichen Praktikumsbericht, der von der Dozentin/dem Dozenten des praktikumsbegleitenden Seminars begutachtet wird. Das Kernpraktikum kann als Block-Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit oder auch als semesterbegleitendes Praktikum abgeleistet werden. Zu 8 Modularisierung des Lehrangebots (3) In die Endnote geht die Benotung des prüfungsrelevanten Moduls Fachwissenschaftliche Methodiken sowie ein fachdidaktisches Modul ein. Das fachdidaktische prüfungsrelevante Modul wird zusätzlich mit kreditiert. Es ist von den Studierenden frei wählbar. Mit der Anmeldung zur Modulabschlussprüfung bzw. mit der Absprache einer Hausarbeit, der Anmeldung einer Klausur oder einer anderen Prüfungsleistung legen die Studierenden das betreffende Modul verpflichtend als prüfungsrelevantes Modul fest. Zu 11 Zulassung zum Master-Studium (3) Die Zulassung zum M.Ed.-Studium setzt die Bachelor-Prüfung im entsprechenden Fach voraus. Müssen für die Zulassung zum Master-Studium Leistungen nachgeholt werden, wird durch die Studienfachberater/innen nach Beratung und evtl. Anerkennung von Studienleistungen eine detaillierte Einstufung mit Angabe des noch zu erbringenden Studienvolumens der B.A.-Phase vorgenommen. (5) Die obligatorische Beratung erfolgt durch die Prüfungsberechtigten sowie die Studienfachberaterinnen und Studienfachberater. Hierüber wird eine Bescheinigung ausgestellt. (7) Das Latinum ist spätestens bei der Anmeldung zur Modulabschlussprüfung nachzuweisen. Zu 18 Modulprüfungen (1) Die Modulabschlussprüfung wird im Modul Fachwissenschaftliche Methodiken als 45minütige mündliche Prüfung durchgeführt. Von der Kandidatin/dem Kandidaten sind zwei Prüfungsthemen aus unterschiedlichen Bereichen zu benennen, die Gegenstand des Moduls waren. Die Prüfung wird von
2 zwei Prüferinnen bzw. Prüfern abgenommen. Die mündliche Prüfung wird in angemessenen Umfang in der durchgeführt. Sie geht zu 80% in die Modulnote ein. Die Themenstellerin/der Themensteller der Master-Arbeit kann Prüferin bzw. Prüfer in der mündlichen Modulabschlussprüfung sein. (2) Im anderen prüfungsrelevanten Modul ergibt sich die Gesamtnote aus der Benotung der in diesem Modul erbrachten Leistungen im Verhältnis der CP. Diese Prüfungsleistungen können maximal zweimal wiederholt werden. Wird in einem prüfungsrelevanten Modul eine Seminararbeit als Prüfungsleistung verlangt, so soll der Umfang dieser Arbeit in der Regel 15 Seiten nicht überschreiten. Die Bearbeitungsfrist hierfür beträgt 6 Wochen. Eine mit der Note nicht ausreichend bewertete Seminararbeit kann in Absprache mit der Seminarleiterin bzw. dem Seminarleiter innerhalb desselben Seminars mit einer erneuten Bearbeitungsfrist von 6 Wochen wiederholt werden. Bei erneutem nicht ausreichend müssen die Studierenden an einem weiteren vergleichbaren Seminar desselben Moduls teilnehmen und dort eine Seminararbeit entsprechend den o.g. Bedingungen schreiben. Zu 20 Master-Arbeit (1) Die Master-Arbeit soll den Umfang von 60 Seiten ( Zeichen) umfassen. Sie kann in der jeweiligen studierten Schulsprache verfasst werden. (4) Die Master-Arbeit ist nur als Einzelarbeit möglich. (8) Die Masterarbeit kann in der studierten Zielsprache oder in deutscher Sprache abgefasst werden. Zu 22 Bewertung der Prüfungsleistungen, Bildung der Modul- und der Fachnoten (4) Die Noten des fachdidaktischen und des fachwissenschaftlichen prüfungsrelevanten Moduls gehen zu je 50% in die Fachnote ein. (5) Im Modul mit Modulabschlussprüfung gehen deren Noten mit 80% und die Noten der vorher in den Modulveranstaltungen erbrachten Leistungen im Verhältnis ihrer CP mit insgesamt 20% in die Modulnote ein
3 Modulliste.Master-of-Education in Französisch, Italienisch, oder Spanisch und einer zweiten modernen Modul Fachwissenschaftliche Methodiken 10 CP (prüfungsrelevantes Modul; 45minütige mündliche Modulabschlussprüfung) -Seminar Sprachwissenschaft -Seminar Literaturwissenschaft -Seminar Landeskunde In einem der Seminare wird eine Hausarbeit im Umfang von ca. 15 Seiten angefertigt (). Prüfungsvorbereitung () Modul nausbildung 6 CP - Übung Kommunikationskurs 4 CP - Übung Übersetzung aus der Modul ndidaktik I anteilig (das Basismodul wird einmal für beide studierten Schulsprachen belegt; daraus ergibt sich eine anteilige Anrechnung / Kreditierung von 2 SWS / pro Fach) -Basisseminar anteilig Modul ndidaktik II 4 (6)CP -Aufbauseminar I -Aufbauseminar II zusätzliche Leistung im Umfang von zu erbringen. Modul Literaturdidaktik 5 (7)CP -Vorlesung Literaturdidaktik -Seminar Literaturdidaktik zusätzliche Leistung im Umfang von zu erbringen.
4 Praxisstudien 2 (+3) CP -Kernpraktikum (Schulpraktikum) -Praktikumsdokumentation -Praktikumsbegleitende Lehrveranstaltung
5 Modulliste Master-of-Education in Französisch, Italienisch, oder Spanisch und einem weiteren Fach (außer weitere moderne ) Modul Fachwissenschaftliche Methodiken 10 CP (prüfungsrelevantes Modul; 45minütige mündliche Modulabschlussprüfung) -Seminar Sprachwissenschaft -Seminar Literaturwissenschaft -Seminar Landeskunde In einem der Seminare wird eine Hausarbeit im Umfang von ca. 15 Seiten angefertigt (). Prüfungsvorbereitung () Modul nausbildung 6 CP - Übung Kommunikationskurs 4 CP - Übung Übersetzung aus der 2CP Modul ndidaktik 6 (8) CP -Basisseminar -Aufbauseminar 4 CP zusätzliche Leistung im Umfang von zu erbringen. Modul Literaturdidaktik 5 (7) CP -Vorlesung -Seminar zusätzliche Leistung im Umfang von zu erbringen. Praxisstudien 2 (+3)CP -Praktikumsdokumentation -Praktikumsbegleitende Lehrveranstaltung Kernpraktikum (Schulpraktikum)
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