Studienordnung der Pädagogischen Hochschule Weingarten vom für den Studiengang Lehramt an Realschulen

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1 Studienordnung der Pädagogischen Hochschule Weingarten vom für den Studiengang Lehramt an Realschulen Aufgrund von 8 LHG erlässt die Pädagogische Hochschule Weingarten die folgende Studienordnung für das Lehramt an Realschulen nach der RPO I vom 24. August Sie berücksichtigt dabei auch die Änderungen durch das Ministerium für Kultus und Sport im Schreiben vom AZ / Der Senat hat dieser Studienordnung am zugestimmt.

2 Inhaltsverzeichnis 1. TEIL: ALLGEMEINES 4 2. TEIL: ERZIEHUNGSWISSENSCHAFTLICHER BEREICH 6 1. Abschnitt: Erziehungswissenschaft 6 2. Abschnitt: Pädagogische Psychologie 7 3. Abschnitt: Grundlagenfächer 8 1. Unterabschnitt: Philosophie 8 2. Unterabschnitt: Soziologie/Politikwissenschaft 9 3. Unterabschnitt: Theologie (evangelisch / katholisch) 9 3. TEIL: FACHWISSENSCHAFTEN UND FACHDIDAKTIKEN 9 1. Abschnitt: Biologie 9 2. Abschnitt: Chemie Abschnitt: Deutsch Abschnitt: Englisch Abschnitt: Ethik Abschnitt: Französisch Abschnitt: Geographie Abschnitt: Geschichte Abschnitt: Haushalt/Textil Abschnitt: Informatik Abschnitt: Kunst Abschnitt: Mathematik Abschnitt: Musik Abschnitt: Physik Abschnitt: Politikwissenschaft Abschnitt: Sport Abschnitt: Technik Abschnitt: Theologie/Religionspädagogik, evangelisch Abschnitt: Theologie/Religionspädagogik, katholisch Abschnitt: Wirtschaftslehre TEIL: FÄCHERVERBÜNDE Abschnitt: Verbund Ästhetische Erziehung Abschnitt: Mathematisch-naturwissenschaftlicher Verbund 41 2

3 3. Abschnitt: Sozialwissenschaftlicher Verbund Abschnitt: Verbund Sprache TEIL: SCHULPRAKTISCHE STUDIEN TEIL: SPRECHERZIEHUNG TEIL: ERWEITERUNGSFÄCHER Abschnitt: Erweiterungsprüfung in Prüfungsfächern des fachwissenschaftlichen-fachdidaktischen Bereichs gemäß 28 Abs. 1 Satz 1 RPO I Abschnitt: Erweiterungsprüfungen in weiteren Fächern gemäß 28 Abs. 1 Satz 2 RPO I Unterabschnitt: Beratung Unterabschnitt: Interkulturelle Pädagogik TEIL: ANWENDUNGSBEREICH, INKRAFTTRETEN 47 3

4 Präambel (1) Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Verordnung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen (RPO I) in der Fassung vom 24. August 2003; sie berücksichtigt auch die Änderungen durch das MKS im Schreiben vom AZ / Inhalt und Aufbau des Studiums. Die Studienordnung bezeichnet Gegenstand und Art, Umfang sowie Reihenfolge der Lehrveranstaltungen und nennt die Studienleistungen, die für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlich sind. Die Anforderungen in der Ersten Staatsprüfung ergeben sich aus den Anlagen 1-4 zur RPO I. (2) Im Sinne einer geschlechtergerechten Sprache wird für Personen die neutrale Form verwendet (Studierende, Lehrende). (3) Die Pädagogische Hochschule Weingarten bemüht sich im Rahmen der Vereinbarkeit von Studium und Familie (Schwangerschaft, Elternschaft, Krankheit und Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger) um eine Flexibilisierung des Studiums im Rahmen der RPO I. Dies betrifft in der Regel Zeiten der Beurlaubung um 2 Semester in Folge, außerdem eine gründliche Prüfung aller Härtefälle durch den Senatsbeauftragten für Studienberatung und den Prorektor für Lehre und Studium sowie die Flexibilisierung der Studienzeiten. (4) Im Studium für das Lehramt an Realschulen erwerben die Studierenden in den Studienfächern die erziehungswissenschaftlichen, fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und erforderlichenfalls fachpraktischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Einsichten, die für die Erziehungs- und Bildungsarbeit an Realschulen und für die Übernahme in den Vorbereitungsdienst erforderlich sind. Sie werden in ihrem Studium: auf die Erziehungs- und Bildungsaufgabe an Realschulen vorbereitet die für die Übernahme ihrer Diagnose- und Beurteilungsaufgabe erforderlichen grundlegenden Kenntnisse und Einsichten gewinnen, grundlegende Kenntnisse und Einsichten über die Bedeutung von Schulentwicklungsprozessen, über die Zielvorstellungen interner und externer Evaluation sowie über die Notwendigkeit ständiger Weiterentwicklung ihrer Kompetenzen gewinnen. (5) Die Fächer Französisch, Politikwissenschaft und Wirtschaftslehre können nur im entsprechenden Fächerverbund als Leitfach oder affines Fach studiert werden, das Fach Informatik nur als affines Fach. In das Fach Französisch werden ab keine neuen Studierenden zugelassen. 1. Teil: Allgemeines 1 Gliederung und Umfang des Studiums (1) Das Studium umfasst die folgenden Studienbereiche: 1. Studium im Erziehungswissenschaftlichen Bereich a) Allgemeine Pädagogik und Schulpädagogik b) Pädagogische Psychologie c) Grundlagenwahlfächer (Philosophie, Soziologie/Politikwissenschaft, Theologie: evangelisch/katholisch) 2. Studium im fachwissenschaftlich-fachdidaktischen Bereich (ein Unterrichtsfach und einen Fächerverbund), 3. Schulpraktische Studien 4. Sonstige Anforderungen Die Lehrveranstaltung in Sprecherziehung für alle Studierenden nach 10 Nr. 7 RPO I mit Teilnahmebestätigung wird im Fach Deutsch angeboten. Verbindliche Anforderungen in jedem Fach ist die Kenntnis des geltenden Bildungsplanes für die Realschulen in Baden-Württemberg, ebenso die Kenntnis didaktischer Konzeptionen der jeweiligen Fächer und Fächerverbünde, die Vertrautheit mit Prinzipien, Zielen und Inhalten des Unterrichts sowie die Fähigkeit zur 4

5 Planung und Analyse von fachlichen, fächerverbindenden und fachübergreifenden Unterrichtseinheiten. Im Hinblick auf die erzieherische Dimension des Unterrichts ist in allen Fächern der Bereich Medienkompetenz/Medienpädagogik angemessen zu berücksichtigen. (2) Regelstudienzeit Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Prüfungszeit sieben Semester. Die Prüfung kann auch vor Ablauf der Regelstudienzeit abgelegt werden, sofern die für die Zulassung zur Prüfung erforderlichen Leistungen nachgewiesen sind. Der zeitliche Umfang der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungsstunden im Pflicht- und Wahlbereich beträgt 140 Semesterwochenstunden (SWS). Folgende Richtstundenzahlen sind hierfür festgelegt: 1. Erziehungswissenschaftlicher Bereich: 1.1 Erziehungswissenschaft 24 SWS Pädagogische Psychologie 8 SWS 1.2 Grundlagenwahlfächer, von denen eines zu wählen ist: 6 SWS Philosophie, Soziologie/Politikwissenschaft, Theologie (evangelisch/katholisch) 2. Fachwissenschaften und Fachdidaktiken: 2.1 Hauptfach 44 SWS 2.2 Fächerverbund 60 SWS Grundlagen des Fächerverbundes 12 SWS Leitfach 24 SWS Affines Fach 24 SWS 3. Sprecherziehung 1 SWS 4. Schulpraktische Studien: 4.1 Tagespraktika 4.2 Blockpraktika (3) Fundamentum und Hauptstudium Das Studium ist in das Fundamentum (1. und 2. Semester) und das Hauptstudium (3. bis 7. Semester) gegliedert. (4) Akademische Zwischenprüfung ( 8 RPO I) Die akademische Zwischenprüfung ist im Erziehungswissenschaftlichen Bereich (Erziehungswissenschaft und Pädagogische Psychologie), im Hauptfach sowie in einem der Fächer Deutsch, Englisch, Französisch oder Mathematik abzulegen. Ist eines dieser Fächer Hauptfach, wird die akademische Zwischenprüfung im Leitfach abgelegt. Im Erziehungswissenschaftlichen Bereich und den beiden Fächern ist je eine Klausur auf der Grundlage des gesamten Moduls 1 zu erbringen. Die Zwischenprüfung sollte am Ende des Fundamentums abgelegt werden. Wer die Zwischenprüfung einschließlich etwaiger Wiederholungsprüfungen bis zum Ende des 4. Semesters nicht bestanden hat, verliert den Prüfungsanspruch. Das Nähere regelt die Akademische Prüfungsordnung der Pädagogischen Hochschule Weingarten. (5) Akademische Teilprüfung ( 16 RPO I) Die Akademische Teilprüfung besteht aus insgesamt zehn Modulprüfungen. Sie wird abgelegt: in Erziehungswissenschaft und im Hauptfach durch zwei Modulprüfungen aus den Inhalten der Module 2 und 3, im Leitfach durch zwei Modulprüfungen aus den Inhalten der Module 2 und 3. Die Kenntnis der Inhalte aus Modul 1 wird in der Akademischen Teilprüfung zu Modul 2 vorausgesetzt, sofern sie nicht bereits durch die Zwischenprüfung nachgewiesen wurde. Im Leitfach ist außerdem eine Modulprüfung über Modul 2 der Grundlagen des Fächerverbundes nachzuweisen. im affinen Fach durch drei Modulprüfung aus den Inhalten der Module 2, 3 und 4. Die Kenntnis der Inhalte aus Modul 1 wird in der Akademischen Teilprüfung zu Modul 2 vorausgesetzt, sofern sie nicht bereits durch die Zwischenprüfung nachgewiesen wurde. 2 Leistungsnachweise 5

6 (1) In dieser Studienordnung werden folgende Leistungsnachweise geregelt: 1. drei Zentralklausuren der akademischen Zwischenprüfung, die benotet werden, deren Noten jedoch nicht in die Prüfung einfließen 2. eine mündliche Prüfung neben der Zentralklausur in den Fremdsprachenfächern. Das Nähere regeln die 20 Abs. 1 und 24 Abs. 1 dieser Studienordnung. 3. zehn Modulprüfungen im Rahmen der akademischen Teilprüfung. Die Noten der Modulprüfungen fließen in die Prüfung in unterschiedlichem Umfang ein: in Erziehungswissenschaft zur Hälfte neben der mündlichen Prüfung; im Hauptfach zu einem Drittel neben der mündlichen und der schriftlichen Prüfung; im Leitfach zur Hälfte neben der mündlichen Prüfung; im affinen Fach, bei dem keine Schlussprüfung abgenommen wird, vollständig. 4. drei benotete Hauptseminarscheine (in Pädagogischer Psychologie, im Grundlagenwahlfach und im Hauptfach) 5. Gutachten über die Tages- und Blockpraktika im Rahmen der schulpraktischen Studien nach 17 RPO I, die im 5. Teil geregelt sind 6. Bestätigung der Teilnahme an einer Veranstaltung in Sprecherziehung 7. Nachweis der Teilnahme an einer speziell auf die schulpraktischen Studien bezogenen Veranstaltung im erziehungswissenschaftlichen Bereich 8. Nachweis der Teilnahme an je einer speziell auf die schulpraktischen Studien bezogenen Lehrveranstaltung in den Unterrichtsfächern Der Nachweis nach Nr. 7 ist identisch mit der Lehrveranstaltung Einführung in die Unterrichtsplanung in Modul 1 in Erziehungswissenschaft. Die Nachweise nach Nr. 8 werden im 3. Teil dieser Studienordnung geregelt. (2) Leistungsanforderungen 1. Testate werden für regelmäßige Teilnahme gegeben. Der Leiter der Lehrveranstaltung gibt zu Beginn des Semesters bekannt, ob ein Testat erforderlich ist. Testate sind keine zusätzlichen Leistungsnachweise. 2. Klausuren und Modulprüfungen im Rahmen der akademischen Zwischenprüfung und der akademischen Teilprüfung sowie Hauptseminarscheine sind benotet. Sie werden bei regelmäßiger Teilnahme aufgrund individueller Leistungen vergeben. Gruppenarbeiten sind als Prüfungsleistungen anerkannt; dabei muss jedoch die individuelle Leistung deutlich abgrenzbar und verwertbar sein und damit einer bei einer Einzelarbeit geforderten Leistung entsprechen. 3. Voraussetzung für den Erwerb eines Hauptseminarscheins ist der Nachweis über das Bestehen der Zwischenprüfung. 4. Die Art der nach Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 für die Nachweise zu erbringenden Leistungen wird von der Akademischen Prüfungsordnung bzw. vom Leiter der Lehrveranstaltung bestimmt und zu Beginn des Semesters den Studierenden bekannt gegeben. 5. Für die mündliche Prüfung in Erziehungswissenschaft ist je ein Schwerpunktthema aus Allgemeiner Pädagogik und Schulpädagogik, im Haupt- sowie im Leitfach je ein Schwerpunktthema zur Fachwissenschaft und zur Fachdidaktik anzugeben. Dabei bleiben Gegenstand und näherer Umkreis des Themas der wissenschaftlichen Hausarbeit sowie der in der schriftlichen Prüfung bearbeiteten Aufgaben außer Betracht. Aus den Schwerpunkten wird höchstens bis zur Hälfte der Prüfungszeit geprüft. 6. Im affinen Fach findet keine Schlussprüfung statt; es wird abgeschichtet über die 3 Modulprüfungen als akademische Teilprüfung nach 16 RPO I geprüft. 2. Teil: Erziehungswissenschaftlicher Bereich 1. Abschnitt: Erziehungswissenschaft 3 Inhalte, Umfang und Aufbau des Studiums 6

7 (1) Inhalte des Studiums entsprechend Nr der Anlage 1 zur RPO I Modul 1: 6 SWS 1.1 Einführung in das Studium der Erziehungswissenschaft 1.2 Einführung in die Unterrichtsplanung 1.3 Weiteres Seminar aus Modul 1 Modul 2: 6 SWS 2.1 Historische Grundfragen der Erziehungswissenschaft 2.2 Systematische Grundfragen der Erziehungswissenschaft 2.3 Theorie der Schule Modul 3: 6 SWS Drei Lehrveranstaltungen, die das Fach Erziehungswissenschaft zum Modul 3 anbietet. Mindestens eine Lehrveranstaltung muss sich auf Grundlagen der Projektdidaktik im Zusammenhang mit themenorientierten Projekten der Fächerverbünde beziehen. Modul 4: 6 SWS 4.1 Themenbereich Schule und Beruf im Zusammenhang mit Modul 2 der Fächerverbünde 4.2 Forschungsmethodische Fragestellungen im Bereich der Projektdidaktik 4.3 Im Rahmen einer Lehrveranstaltung im Modul 4 (4.3) soll der Theorie-Praxis-Bezug der schulpraktischen Studien forschungsmethodisch so aufgearbeitet und reflektiert werden, dass er zum Bestandteil der mündlichen Prüfung werden kann (z.b. Portfolio erstellen, empirische Forschung). (2) Umfang und Aufbau des Studiums Fundamentum (1. und 2. Semester): Modul 1. Die Module 2 und 3 können in Teilen bereits im Fundamentum studiert werden. Hauptstudium (3. bis 7. Semester): Module 2 bis 4. Das Hauptstudium baut auf das Fundamentum auf. Eine Reihenfolge der Module 2 und 3 ist nicht zwingend vorgeschrieben. Das Modul 4 ist am Ende des Studiums zu belegen. Als speziell auf die schulpraktischen Studien bezogene Lehrveranstaltung im erziehungswissenschaftlichen Bereich gemäß Nr. 1 der Anlage 3 zur RPO I gilt die Lehrveranstaltung Einführung in die Unterrichtsplanung. 4 Prüfungen und Leistungsnachweise (1) Die akademische Zwischenprüfung im Erziehungswissenschaftlichen Bereich wird durch eine Zentralklausur von 90 Minuten abgelegt. Sie bezieht sich auf Inhalte des gesamten Moduls 1 in Erziehungswissenschaft und des Moduls 1 in Pädagogischer Psychologie. Vorleistungen können anerkannt werden. (2) Die akademische Teilprüfung umfasst eine Modulprüfung aus den Inhalten des Moduls 2, eine Modulprüfung aus den Inhalten des Moduls 3 und wird jeweils am Ende von Modul 2 bzw. Modul 3 erbracht. (3) Regelungen für die Modulprüfungen Die Prüfungsleistung ist in je einer der folgenden Arten zu erbringen: 1. Präsentation einer Arbeit mit Projektcharakter einschließlich schriftlicher Dokumentation 2. wissenschaftliche Hausarbeit mit Thesenpapier und nach Ermessen des Dozenten/der Dozentin mit Referat Mindestens eine der Leistungen muss im Team erbracht werden. Dabei muss jedoch die individuelle Leistung deutlich abgrenzbar und verwertbar sein. (Vgl. 2 Abs. 2 Nr. 2 dieser Studienordnung.) 2. Abschnitt: Pädagogische Psychologie 5 Inhalte, Umfang und Aufbau 7

8 (1) Inhalte des Studiums entsprechend Nr der Anlage 1 zur RPO I Modul 1: 2 SWS Psychologie in Schule und Unterricht Modul 2: 6 SWS Aus den vier zu Modul 2 gehörenden Themenbereichen: Lehren und Lernen Entwicklung in sozialen Kontexten Pädagogisch-psychologische Diagnostik und Evaluation Intervention und Beratung wählen die Studierenden drei zweistündige Veranstaltungen(=6 SWS). Medienpsychologische Inhalte müssen in angemessenem Umfang berücksichtigt werden. (2) Umfang und Aufbau Das Fundamentum umfasst Modul 1 (2 SWS). Es wird in der Regel im 1. und 2. Semester studiert. Das Hauptstudium baut auf dem Fundamentum auf und wird ab dem 2. Semester studiert. 6 Prüfungen und Leistungsnachweise (1) Die akademische Zwischenprüfung wird durch eine Zentralklausur von 90 Minuten im Erziehungswissenschaftlichen Bereich abgelegt. Sie bezieht sich auf Inhalte des gesamten Moduls 1 in Erziehungswissenschaft und des Moduls 1 in Pädagogischer Psychologie. (2) Der als Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung nach 10 RPO I verlangte Hauptseminarschein wird in einer der Lehrveranstaltungen aus Modul 2 erbracht. (3) Modul 2 ist Gegenstand der mündlichen Prüfung. 3. Abschnitt: Grundlagenfächer Die Studierenden wählen je ein Grundlagenwahlfach aus den Fächern Philosophie, Soziologie/Politikwissenschaft oder Theologie. 1. Unterabschnitt: Philosophie 7 Inhalte, Umfang und Aufbau (1) Inhalte des Studiums entsprechend Nr der Anlage 1 zur RPO I Modul 1: 2 SWS Einführung in die theoretische und/oder praktische Philosophie (Ethik) Modul 2: 4 SWS 2.1 Lektürekurs 2.2 Grundpositionen der Philosophie oder Ethik oder Anthropologie (2) Umfang und Aufbau Das Studium umfasst 6 SWS und hat folgenden Aufbau: Modul 1 wird im Fundamentum (1. und 2. Semester) mit 2 SWS studiert. Modul 2 wird im Hauptstudium (3. bis 7. Semester) mit 4 SWS studiert. 8 Leistungsnachweis Im Grundlagenwahlfach Philosophie ist ein Hauptseminarschein nach 10 RPO I aus Modul 2 zu erwerben. Für den Erwerb des Hauptseminarscheins wird die Erstellung einer schriftlichen Hausarbeit zur Voraussetzung gemacht. 8

9 2. Unterabschnitt: Soziologie/Politikwissenschaft 9 Inhalte, Umfang und Aufbau (1) Inhalte des Studiums entsprechend Nr der Anlage 1 zur RPO I Modul 1: 2 SWS Grundbegriffe und Problemstellungen der Soziologie Modul 2: 4 SWS 2.1 Vertiefung soziologischer oder politikwissenschaftlicher Fragestellungen 2.2 Fragestellungen der Erziehungs- oder Bildungssoziologie sowie Bildungspolitik (2) Umfang und Aufbau Das Studium umfasst 6 SWS und hat folgenden Aufbau: Modul 1 wird im Fundamentum (1. und 2. Semester) mit 2 SWS studiert. Modul 2 wird im Hauptstudium (3. bis 7. Semester) mit 4 SWS studiert. 10 Leistungsnachweis Im Grundlagenwahlfach Soziologie/Politikwissenschaft ist ein Hauptseminarschein nach 10 GHPO I aus Modul 2 zu erwerben. Der Hauptseminarschein wird durch eine schriftliche Hausarbeit oder durch eine Klausurarbeit erbracht. 3. Unterabschnitt: Theologie (evangelisch / katholisch) 11 Inhalte, Umfang und Aufbau (1) Inhalte des Studiums entsprechend Nr der Anlage 1 zur RPO 1 Modul 1: 2 SWS Grundkenntnisse des theologischen Welt- und Menschenbildes I Modul 2: 4 SWS Grundkenntnisse des theologischen Welt- und Menschenbildes II Aus Modul 1 ist im Fundamentum ein Thema, aus Modul 2 sind im Hauptstudium zwei Themen zu studieren. (2) Umfang und Aufbau Das Studium umfasst 6 SWS und hat folgenden Aufbau: Modul 1 wird im Fundamentum (l. und 2. Semester) mit 2 SWS studiert. Modul 2 wird im Hauptstudium (3. bis 7. Semester) mit 4 SWS studiert. 12 Leistungsnachweis Im Grundlagenwahlfach Theologie (evangelisch oder katholisch) ist ein Hauptseminarschein nach 10 RPO I aus Modul 2 zu erwerben. Der Leistungsnachweis wird durch eine schriftliche Hausarbeit in der zweiten Lehrveranstaltung des Moduls 2 frühestens im 4. Semester erbracht. Für den Erwerb wird die regelmäßige Teilnahme an dieser Lehrveranstaltung vorausgesetzt. 3. Teil: Fachwissenschaften und Fachdidaktiken 1. Abschnitt: Biologie 13 Inhalte, Umfang und Aufbau des Studiums 9

10 (1) Inhalte des Studiums entsprechend Nr der Anlage 1 zur RPO I Modul 1: 6 SWS 1.1 Grundlagen der Biologie I (Vorlesung, nur im Wintersemester) 1.2 Einführung in die Humanbiologie mit Gesundheitsbildung (Vorlesung, nur im Wintersemester) 1.3 Zoologie mit fachpraktischen Arbeitsweisen (Übung, nur im Sommersemester) Modul 2: 6 SWS 2.1 Grundlagen der Biologie II (Vorlesung, nur im Sommersemester) 2.2 Botanik mit fachpraktischen Arbeitsweisen (Übung, nur im Sommersemester) 2.3 Systematik und Formenkunde unter Berücksichtigung jahreszeitlicher Aspekte (Seminar mit Übungen) Modul 3: 6 SWS 3.1 Einführung in die Fachdidaktik Biologie (Seminar) 3.2 Grundlegende Versuche zu biologischen Inhalten (Übung) 3.3 Ausgewählte gesellschaftsrelevante Aspekte der Biologie (Seminar) Modul 4: 6 SWS 4.1 Grundlagen der Ökologie (Seminar mit Übung, nur im Sommersemester) 4.2 Projekt zu einem Ökosystem (Übung, nur im Sommersemester) 4.3 Mensch und Umwelt, ausgewählte Themen (Übung) Modul 5: 6 SWS 5.1 Seminar zu ausgewählten Themen der Zellbiologie, Entwicklungsbiologie, Genetik 5.2 Übungen zur Humanbiologie 5.3 Biodiversität und Evolution Modul 6: 6 SWS Veranstaltungen aus dem variablen Angebot des Faches Modul 7: 8 SWS Wahlpflichtbereich: Veranstaltungen aus dem variablen Angebot des Faches (2) Umfang des Studiums Im Hauptfach werden die Module 1 bis 7 (44 SWS) studiert, im Leitfach die Module 1 bis 4 (24 SWS) und im affinen Fach ebenfalls die Module 1 bis 4 (24 SWS). Im Leitfach sind Inhalte aus den Grundlagen des mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächerverbundes Gegenstand der der mündlichen Prüfung. Die Fächerverbünde werden im 4.Teil dieser Studienordnung geregelt. Die Lehrveranstaltung: Einführung in die Fachdidaktik Biologie (Modul 3.1) gilt als Nachweis für die auf die schulpraktischen Studien bezogene Lehrveranstaltung nach 2, Abs. 1 Nr. 8 dieser Studienordnung. (3) Aufbau des Studiums Das Fundamentum umfasst den Modul 1 (6 SWS). Es wird in der Regel im 1. und 2. Semester studiert. Das Hauptstudium soll auf dem Fundamentum aufbauen; eine Reihenfolge der Module ist nicht zwingend vorgeschrieben. Für einen sinnvollen Studienaufbau wird nahe gelegt: Die Veranstaltungen eines Moduls sollen nicht über mehr als zwei aufeinander folgende Semester verteilt werden. Das Hauptseminar (im Hauptfach) sollte erst nach Abschluss der Module 1 4 belegt werden. 14 Prüfungen und Leistungsnachweise (1) Die akademische Zwischenprüfung wird durch Zentralklausur von 90 Minuten aus den Inhalten des gesamten Moduls 1 abgelegt. (2) Die akademische Teilprüfung umfasst 10

11 im Hauptfach je eine Modulprüfung aus den Inhalten der Module 2 und 3; im Leitfach je eine Modulprüfung aus den Inhalten der Module 2 und 3 sowie eine Modulprüfung (Projektprüfung) aus Modul 2 des mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächerverbundes im affinen Fach je eine Prüfung aus den Inhalten der Module 2, 3 und 4. (3) Regelungen für die Modulprüfungen: Prüfung zum Modul 2: Die Prüfung enthält Teilleistungen aus allen Veranstaltungen des Moduls. War Modul 1 nicht Gegenstand der Zwischenprüfung, so werden zusätzlich zwei der drei Themenbereiche der Zentralklausur schriftlich geprüft. Prüfung zum Modul 3: mündliche Prüfung von ca. 30 Min. Dauer; im Leitfach müssen bei der Ablegung der Prüfung 5 Exkursionstage nachgewiesen werden. Prüfung zum Modul 4: schriftliche Arbeit zu einem Themenbereich des Moduls 4 mit anschließendem Colloquium. Die Projektprüfung zu den Grundlagen des mathematisch- naturwissenschaftlichen Fächerverbundes ist im 4. Teil geregelt. (4) Der Hauptseminarschein im Hauptfach kann erworben werden: im Modul 5.3, im Modul 6.2 bzw. 6.3 oder in einer Veranstaltung aus dem Wahlpflichtbereich des Moduls 7. Voraussetzung für den Erwerb des Hauptseminarscheins ist der Nachweis über 10 Exkursionstage. (5) Die schriftliche und die mündliche Prüfung im Hauptfach erstrecken sich auf Inhalte der Module 4 7. Die mündliche Prüfung im Leitfach bezieht sich auf die Inhalte des Moduls 4 unter Berücksichtigung der Grundlagen des mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächerverbundes. 2. Abschnitt: Chemie 15 Inhalte, Umfang und Aufbau des Studiums (1) Inhalte des Studiums, entsprechend Nr der Anlage 1 zur RPO I Modul 1: 6 SWS 1.1 Eigenschaften und Reaktionsweisen von Stoffen (Seminar, 2 SWS) 1.2 Grundtechniken des chemischen Experimentierens, Unfallverhütung, gesetzliche Rahmenbedingungen (Seminar und Übung, 2 SWS) 1.3 Exemplarische Ordnungssysteme der Chemie (Seminar und Übung, 2 SWS) Die Veranstaltungen 1.2. und 1.3 werden in der Regel als kombinierte Veranstaltung im Umfang von 4 SWS durchgeführt. Modul 2: 6 SWS 2.1 Grundlagen der Fachdidaktik Chemie (Seminar, 2 SWS) 2.2 Exemplarische Stoffgruppen der Chemie (Seminar und Übung, 4 SWS) Modul 3: 6 SWS 3.1 Fortgeschrittenenveranstaltung zur Fachdidaktik Chemie (Seminar, 2 SWS) 3.2 Grundlagen der Organischen Chemie (Seminar und Übung, 4 SWS) Modul 4: 6 SWS 4.1 Spezielle Themen der Fachdidaktik Chemie (Seminar und Übung, 2 SWS) 4.2 Grundlagen der Physikalischen Chemie (Seminar und Übung, 4 SWS) Modul 5: 6 SWS Grundlagen der Technischen Chemie unter Berücksichtigung historischer, ökonomischer und ökologischer Faktoren (Seminar und Übung, 6 SWS) 11

12 Modul 6: 6 SWS Vertiefungen zur Physikalischen und Organischen Chemie unter besonderer Berücksichtigung der Biochemie (Seminar und Übung, 6 SWS) Modul 7: 8 SWS Spezielle Themen der Chemie (Seminar und Übung, 8 SWS) (2) Umfang des Studiums Im Hauptfach werden die Module 1 bis 7 studiert. Im Leitfach und im Affinen Fach werden die Module 1 bis 4 (24 SWS) studiert. Im Leitfach sind Inhalte aus den Grundlagen des mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächerverbundes Gegenstand der mündlichen Prüfung. Die Fächerverbünde werden im 4.Teil dieser Studienordnung geregelt. Die Lehrveranstaltung: Grundlagen der Fachdidaktik Chemie (Modul 2.1) gilt als Nachweis für die auf die schulpraktischen Studien bezogene Lehrveranstaltung nach 2, Abs. 1 Nr. 8 dieser Studienordnung. (3) Aufbau des Studiums: Das Fundamentum umfasst Modul 1 (6 SWS). Es wird in der Regel im 1. Semester studiert. Das Hauptstudium baut auf dem Fundamentum auf; eine Reihenfolge der Module ist nicht zwingend vorgeschrieben. Für einen sinnvollen Studienaufbau wird nahe gelegt, die Veranstaltungen eines Moduls nicht über mehr als zwei aufeinander folgende Semester zu verteilen. 16 Prüfungen und Leistungsnachweise (1) Die akademische Zwischenprüfung wird durch eine Zentralklausur von 90 Minuten Dauer aus den Inhalten des Moduls 1 abgelegt. (2) Die akademische Teilprüfung umfasst im Hauptfach je eine Modulprüfung aus den Inhalten des Moduls 2 und des Moduls 3. Bei der Prüfung zu Modul 2 werden die Inhalte des Moduls 1 vorausgesetzt. im Leitfach je eine Modulprüfung aus den Inhalten des Moduls 2, und des Moduls 3 sowie eine Modulprüfung (Projektprüfung) aus Modul 2 des mathematischnaturwissenschaftlichen Fächerverbundes. Bei der Prüfung zu Modul 2 werden die Inhalte des Moduls 1 vorausgesetzt. im affinen Fach je eine Modulprüfung aus den Inhalten der Module 2, 3 und 4. Die Prüfung im Modul 2 setzt die Inhalte des Moduls 1 voraus. (3) Regelungen für die Modulprüfungen: Grundsätzlich sind als Prüfungsleistungen möglich: Portfolio mit Unterrichtsplanungsunterlagen und ggf. auch Unterrichtsmitteln, Präsentation von Lernergebnissen und einem Abschlussbericht, die Erstellung von Medien (Video, Internetangeboten) mit einer Dokumentation und Präsentation oder mündliche Prüfung. Die Prüfung zum Modul 2 erfolgt in der Regel als mündliche Prüfung. Die Prüfung zum Modul 3 erfolgt in der Regel als mündlichen Prüfung. Die Prüfung zum Modul 4 erfolgt in der Regel in Form der Erstellung von Medien (Video, Internetangeboten) mit einer Dokumentation und Präsentation oder durch einen Experimentiervortrag. Die Projektprüfung zu den Grundlagen des mathematisch- naturwissenschaftlichen Fächerverbundes ist im 4. Teil geregelt. Aus den Modulen 4, 5 sowie ggf. 6 und 7 ist im Hauptfach insgesamt ein Hauptseminarschein (z.b. Portfolio mit Unterrichtsplanungsunterlagen und ggf. auch Unterrichtsmitteln, Präsentation von Lernergebnissen und einem Abschlussbericht oder mündliche Prüfung) zu erbringen. (4) Die mündliche Prüfung und die Klausur im Hauptfach beziehen sich auf die Inhalte der Module 5-7. Die mündliche Prüfung im Leitfach bezieht sich auf die Inhalte des Moduls 4 unter Berücksichtigung der Grundlagen des gewählten Fächerverbundes. 3. Abschnitt: Deutsch 12

13 17 Inhalte, Umfang und Aufbau des Studiums (1) Inhalte des Studiums entsprechend Nr der Anlage 1 zur RPO I Modul 1: 6 SWS (Hauptfach, Leitfach, affines Fach) 1.1 Fachliche Grundlagen des Sprachunterrichts 1.2 Fachliche Grundlagen des Literaturunterrichts 1.3 Konzeptionen von Textualität Modul 2: 6 SWS (Hauptfach, Leitfach, affines Fach) 2.1 Fachdidaktisches Orientierungswissen 2.2 Schreibprozesse im Deutschunterricht 2.3 Literatur und Medien für Jugendliche Modul 3: 6 SWS (Hauptfach, Leitfach, affines Fach) 3.1 Sprachliche Normierung und Sprachbewusstheit 3.2 Gesprächsanalyse und Gesprächsführung 3.3 Umgang mit Texten Modul 4: 6 SWS (Hauptfach, Leitfach, affines Fach) 4.1 Kulturgeschichtliche Einordnung von Sprache und Literatur 4.2 Handlungsorientierte Unterrichtsformen 4.3 Lernschwierigkeiten im Deutschunterricht: Lernstandserhebung Modul 5: 6 SWS (Hauptfach) 5.1 Literarisches Leben der Gegenwart 5.2 Differenzierte Formen der Sprachaufmerksamkeit 5.3 Funktionales Schreiben Modul 6: 6 SWS (Hauptfach) Dieses Modul dient der individuellen Schwerpunktbildung durch die Wahl eines der fachpraktischen Bereiche Sprechen, Theater/ Darstellendes Spiel, Schreiben, Medien. Eine Veranstaltung soll in der Regel der Grundlegung dienen, die anderen beiden der eigenen Praxis. Modul 7: 6 SWS (Hauptfach) 7.1 Hauptseminar aus dem Bereich Sprache und ihre Didaktik 7.2 Hauptseminar aus dem Bereich Literatur und ihre Didaktik 7.3 Hauptseminar zu einem fachdidaktischen Thema Modul 8: 2 SWS (Hauptfach) Neue Medien im Deutschunterricht (2) Umfang des Studiums Im Hauptfach werden die Module 1 bis 8 (44 SWS), im Leitfach die Module 1 bis 4 (24 SWS) und im affinen Fach ebenfalls die Module 1 bis 4 (24 SWS) studiert. Im Leitfach sind Inhalte aus den Grundlagen des gewählten Fächerverbundes Gegenstand der mündlichen Prüfung. Die Fächerverbünde werden im 4.Teil dieser Studienordnung geregelt. Die Lehrveranstaltung: Fachdidaktisches Orientierungswissen (Modul 2.1) gilt als Nachweis für die auf die schulpraktischen Studien bezogene Lehrveranstaltung nach 2, Abs. 1 Nr. 8 dieser Studienordnung. (3) Aufbau des Studiums: Das Fundamentum umfasst Modul 1 (6 SWS). Es wird in der Regel im 1. und 2. Semester studiert. Das Hauptstudium soll auf dem Fundamentum aufbauen; eine Reihenfolge der Module ist nicht zwingend vorgeschrieben. 18 Prüfungen und Leistungsnachweise 13

14 (1) Die akademische Zwischenprüfung wird durch eine Zentralklausur von 90 Minuten Dauer aus den Inhalten des gesamten Moduls 1 abgelegt. (2) Die akademische Teilprüfung umfasst: im Hauptfach je eine Modulprüfung aus den Inhalten der Module 2 und 3; im Leitfach je eine Modulprüfung aus den Inhalten der Module 2 und 3. War das Leitfach nicht Gegenstand der Zwischenprüfung, erfolgt eine Modulprüfung aus den Inhalten der Module 1 und 2 sowie eine Modulprüfung aus den Inhalten des Moduls 3. Im Leitfach ist außerdem eine Modulprüfung ( Projektprüfung ) aus Modul 2 des Verbundes Sprache nachzuweisen. im affinen Fach je eine Modulprüfung aus den Inhalten der Module 2 und 3 und 4. War das affine Fach nicht Gegenstand der Zwischenprüfung, erfolgt eine Modulprüfung aus den Inhalten der Module 1 und 2 sowie je eine Modulprüfung aus den Inhalten der Module 3 und 4. (3) Regelungen für die Modulprüfungen Die Prüfungen aus den Inhalten der jeweiligen Module werden zum Beispiel durch Klausur, Portfolio, Hausarbeit oder Hausarbeit mit Präsentation abgelegt (4) Der Hauptseminarschein im Hauptfach wird in den Modulen 4 bis 8 durch erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung erworben. (5) Die schriftliche und die mündliche Prüfung im Hauptfach erstrecken sich auf Inhalte der Module 4 8. Die mündliche Prüfung im Leitfach bezieht sich auf die Inhalte des Moduls 4 unter Berücksichtigung der Grundlagen des gewählten Fächerverbundes. 4. Abschnitt: Englisch 19 Inhalte, Umfang und Aufbau des Studiums Das Fach Englisch gliedert sich in die Bereiche Sprachpraxis, Literaturwissenschaft, Sprachwissenschaft (Linguistik), Cultural Studies und Fachdidaktik (1) Inhalte des Studiums entsprechend Nr der Anlage I zur RPO I: Modul 1: 6 SWS (Hauptfach, Leitfach, affines Fach) 1.1 Introduction to the English language [Applied linguistics] 1.2 Acquisition of English language and culture [Sprachpraxis] 1.3 Introduction to the teaching of English Modul 2: 6 SWS (Hauptfach, Leitfach, affines Fach) 2.1 Developing advanced writing skills [Sprachpraxis] 2.2. Cultural studies [Integration von Literatur und Landeskunde und ihrer Didaktik 2.3 Developing advanced oral skills [Sprachpraxis] Modul 3: 6 SWS (Hauptfach, Leitfach, affines Fach) 3.1 Developing media and discourse literacy 3.2 Secondary-specific ways of teaching [theory and practice] 3.3 Language, culture and/or literature and their relevance for language teaching Modul 4: 6 SWS (Hauptfach, Leitfach, affines Fach) 4.1 Modern literature in the foreign language classroom [didaktisch reflektiert] (HS) 4.2 Classroom research 4.3 Developing and assessing language competence (HS) Modul 5: 6 SWS 5.1 Advanced language competence [einschließlich Sprachpraxis] 5.2 Topics in English literature oder Sociolinguistic and pragmatic variation of English (HS) 5.3 Area studies oder Fachdidaktik: Current issues in language teaching and learning (HS) 14

15 Modul 6: 6 SWS 6.1 Practising advanced oral skills 6.2 Practising advanced writing skills 6.3 Vertiefende fachdidaktische Veranstaltung (HS) Modul 7: 6 SWS 7.1 Vertiefende literaturwissenschaftliche Veranstaltung (HS) 7.2 Vertiefende sprachwissenschaftliche Veranstaltung (HS) 7.3 Vertiefende fachdidaktische Veranstaltung (HS) Modul 8: 2 SWS 8.1 Vertiefende sprachpraktische Veranstaltung (2) Umfang des Studiums Im Hauptfach werden die Module 1 bis 8, im Leitfach die Module 1 bis 4 und im affinen Fach ebenfalls die Module 1 bis 4 studiert. Im Leitfach sind Inhalte aus den Grundlagen des Fächerverbundes Sprache Gegenstand der mündlichen Staatsexamensprüfung. Die Fächerverbünde werden im 4.Teil dieser Studienordnung geregelt. Die Lehrveranstaltung Secondary-specific ways of teaching [theory and practice] (Modul 3.2) gilt als Nachweis für die auf die schulpraktischen Studien bezogene Lehrveranstaltung nach 2, Abs. 1 Nr. 8 dieser Studienordnung. (3) Aufbau des Studiums: Das Fundamentum umfasst Modul 1 (6 SWS). Es wird in der Regel im 1. und 2. Semester studiert. Das Hauptstudium soll auf dem Fundamentum aufbauen; eine Reihenfolge der Module ist nicht zwingend vorgeschrieben. Hauptseminare können nur nach bestandener akademischer Zwischenprüfung belegt werden. (4) Ein zusammenhängender Aufenthalt von wenigstens 3 Monaten im englischsprachigen Sprachraum wird erwartet. 20 Prüfungen und Leistungsnachweise (1) Die akademische Zwischenprüfung wird durch Zentralklausur von 90 Minuten aus den Inhalten des gesamten Moduls 1 abgelegt. Neben die Zentralklausur tritt eine benotete mündliche Prüfung über ausgewählte Inhalte der Lehrveranstaltung 1.2. Die mündliche Prüfung soll in der Regel im Anschluss an die genannte Lehrveranstaltung abgelegt werden. Prüfungsberechtigt sind alle Lehrenden des Faches Englisch. Über den Verlauf der mündlichen Prüfung wird ein Protokoll angefertigt. Die Dauer der Prüfung beträgt max. 15 Minuten. Die Note der akademischen Zwischenprüfung setzt sich im Verhältnis 2:1 aus den Noten der schriftlichen und der mündlichen Prüfung zusammen. Wird die schriftliche oder die mündliche Prüfung nicht bestanden, so gilt die akademische Zwischenprüfung als nicht bestanden. Die nicht bestandenen Prüfungsteile können jeweils einmal wiederholt werden. (2) Die akademische Teilprüfung umfasst: im Hauptfach zwei Modulprüfungen aus den Inhalten der Module 2 und 3. im Leitfach zwei Modulprüfungen aus den Inhalten der Module 2 und 3. War das Leitfach nicht Gegenstand der Zwischenprüfung, erfolgt eine Modulprüfung über die Inhalte der Module 1 und 2 sowie eine Modulprüfung über die Inhalte des Moduls 3. Im Leitfach ist außerdem eine Modulprüfung über Modul 2 der Grundlagen des Fächerverbundes nachzuweisen. im affinen Fach je eine Modulprüfung aus den Inhalten der Module 2, 3 und 4. War das affine Fach nicht Gegenstand der Zwischenprüfung, erfolgt eine Modulprüfung über die Inhalte der Module 1 und 2 sowie je eine Modulprüfung über die Inhalte der Module 3 und 4. (3) Regelungen für die Modulprüfungen: Die Modulprüfung aus den Inhalten des Moduls 2 wird durch eine Klausur im zeitlichen Umfang von 90 Minuten erbracht. 15

16 Die Modulprüfung aus den Inhalten des Moduls 3 wird durch die Erstellung einer Unterrichtseinheit vorzugsweise in elektronischer Form erbracht. Die Modulprüfung ( Projektprüfung) im Leitfach aus Modul 2 des gewählten Fächerverbundes besteht aus einer Seminararbeit zu einem themenbezogenen Projekt. Die Modulprüfung aus den Inhalten des Moduls 4 im affinen Fach besteht aus einer Seminararbeit zu einem themenbezogenen Projekt, welches aus den im Modul 4 ausgewiesenen Bereichen zu wählen ist. (4) Der Hauptseminarschein im Hauptfach kann in den mit (HS) gekennzeichneten Lehrveranstaltungen erworben werden. (5) Die schriftliche und die mündliche Staatsexamensprüfung im Hauptfach erstrecken sich auf Inhalte der Module 4 bis 8. Die mündliche Staatsexamensprüfung im Leitfach bezieht sich auf die Inhalte des Moduls 4 unter Berücksichtigung der Grundlagen des gewählten Fächerverbundes sowie auf allgemeine fachdidaktische Inhalte. 5. Abschnitt: Ethik 21 Inhalte, Umfang und Aufbau des Studiums (1) Inhalte des Studiums entsprechend Nr der Anlage 1 zur RPO I Modul 1: 6 SWS (Hauptfach, Leitfach, affines Fach) 1.1 Einführung in die theoretische und/oder praktische Philosophie (Ethik) 1.2 Grundfragen des Ethikunterrichts und seiner Didaktik 1.3 Lebensorientierung, Sinn- und Wertfragen in Philosophie/Ethik und in den Religionen Modul 2: 6 SWS (Hauptfach, Leitfach, affines Fach) 2.1 Grundansätze der Ethik 2.2 Ethikdidaktik I 2.3 Grundmethoden der Ethik Modul 3: 6 SWS (Hauptfach, Leitfach, affines Fach) 3.1 Angewandte Ethik 3.2 Grundpositionen und Perspektiven der Anthropologie 3.3 Interdisziplinäre Veranstaltung mit relevanten Fächern Modul 4: 6 SWS (Hauptfach, Leitfach, affines Fach) 4.1 Probleme und Positionen der Gegenwartsethik 4.2 Ethikdidaktik II 4.3 Lektüre und Interpretation philosophisch, ethisch und anthropologisch relevanter Texte und anderer Medien. Module 5, 6, 7 und 8: 20 SWS (Hauptfach): In diesen Modulen werden ausgewählte Inhalte zu Grundansätzen der Philosophie und Ethik in historischer und systematischer Hinsicht, zu Grundpositionen und Perspektiven der Geschichts-, Sozial-, Kultur- und Interkulturellen Philosophie studiert. Die Themen sind dem jeweiligen Studienangebot zu entnehmen. (2) Umfang des Studiums Im Hauptfach werden die Module 1 bis 8 (44 SWS), im Leitfach die Module 1 bis 4 (24 SWS) und im affinen Fach ebenfalls die Module 1 bis 4 (24 SWS) studiert. Im Leitfach sind Inhalte aus den Grundlagen des gewählten Fächerverbundes Gegenstand der mündlichen Prüfung. Die Fächerverbünde werden im 4.Teil dieser Studienordnung geregelt. Die Lehrveranstaltung: Ethikdidaktik I (Modul 2.2) gilt als Nachweis für die auf die schulpraktischen Studien bezogene Lehrveranstaltung nach 2, Abs. 1 Nr. 8 dieser Studienordnung. (3) Aufbau des Studiums 16

17 Das Fundamentum umfasst Modul 1 (6 SWS). Es wird in der Regel im 1. und 2. Semester studiert. Das Hauptstudium (Semester 3 bis 7) baut auf dem Fundamentum auf; Modul 2 kann im Fundamentum studiert werden. 22 Prüfungen und Leistungsnachweise (1) Die akademische Zwischenprüfung wird im Hauptfach und ggf. im Leitfach durch Zentralklausur aus den Inhalten des gesamten Moduls 1 abgelegt (90 Minuten). (2) Die akademische Teilprüfung umfasst im Hauptfach zwei Modulprüfungen: die 1. Modulprüfung aus den Inhalten des Moduls 2, die 2. Modulprüfung aus den Inhalten des Moduls 3;. im Leitfach drei Modulprüfungen: die 1. Modulprüfung aus den Inhalten der Module 1. und 2, die 2. Modulprüfung aus den Inhalten des Moduls 3, die 3. Modulprüfung (Projektprüfung) aus den Inhalten des Moduls 2 des gewählten Fächerverbundes; falls das Leitfach Gegenstand der Zwischenprüfung war, erstreckt sich die 1. Modulprüfung nur auf die Inhalte des Moduls 2; im affinen Fach drei Modulprüfungen: die 1. Modulprüfung aus den Inhalten der Module 1 und 2, die 2. Modulprüfung aus den Inhalten des Moduls 3 und die 3. Modulprüfung aus den Inhalten des Moduls 4.. (3) Regelungen für die Modulprüfungen Prüfung zu Modul 1 und 2: Kolloquium oder Klausur oder eine andere Form; Prüfung zu Modul 3: Kolloquium oder Klausur oder eine andere Form; Prüfung zu Modul 4: mündliche Prüfung (etwa 20 Minuten). Die Prüfungsinhalte zu den Modulen 2 und 3 müssen aus unterschiedlichen Teilgebieten der Ethik stammen. Besteht der Leistungsnachweis aus einer Hausarbeit, so ist die regelmäßige Teilnahme an den Lehrveranstaltungen Voraussetzung. Werden die einzelnen Lehrveranstaltungen eines Moduls während verschiedener Semester besucht, so ist die Modulprüfung in der letzten der drei Lehrveranstaltungen abzulegen. Die Projektprüfung zu den Grundlagen des gewählten Fächerverbundes ist im 4. Teil geregelt. (4) Der Hauptseminarschein ist im Hauptfach aus einer Lehrveranstaltung zu den Inhalten der Module 4 bis 8 zu erbringen, jedoch frühestens im 4. Semester. Für den Erwerb wird die regelmäßige Teilnahme an dieser Lehrveranstaltung vorausgesetzt. (5) Die schriftliche und die mündliche Prüfung im Hauptfach erstrecken sich auf die Inhalte der Module 4 bis 8. Die mündliche Prüfung im Leitfach bezieht sich auf die Inhalte des Moduls 4 unter Berücksichtigung der Grundlagen des gewählten Fächerverbundes. 6. Abschnitt: Französisch 23 Inhalte, Umfang und Aufbau des Studiums (1) Das Fach Französisch kann an der Pädagogischen Hochschule Weingarten nur im Fächerverbund studiert werden. Mit Beginn des Wintersemesters 2006/2007 werden keine neuen Studierenden zugelassen. Für Studierende, die noch zum Hauptfachstudium zugelassen wurden, bleibt die Studienordnung vom in Kraft. (2) Das Fach Französisch gliedert sich in die Bereiche: Sprachpraxis, Literaturwissenschaft, Sprachwissenschaft (Linguistik), Landeskunde, Fachdidaktik. (3) Inhalte des Studiums entsprechend Nr der Anlage I zur RPO I Modul 1: 6 SWS (Leitfach, affines Fach) 1.1 Phonétique/Intonation 1.2 Compréhension et expression orales 1.3 Introduction aux méthodes d analyse de textes 17

18 Modul 2: 6 SWS (Leitfach, affines Fach) 2.1 Analyse grammaticale et lexicale de textes 2.2 Introduction à la civilisation française 2.3 Introduction à la didactique du FLE Modul 3: 6 SWS (Leifach, affines Fach) 3.1 Introduction à la linguistique 3.2 Fachwissenschaft (Literatur, Landeskunde) 3.3 Fachdidaktik Modul 4: 6 SWS (Leitfach, affines Fach) 4.1 Fachwissenschaft (Linguistik) 4.2 Fachdidaktik 4.3 Projektorientierte Veranstaltung zu neuen Medien in Frankreich (4) Umfang des Studiums im Leitfach werden die Module 1 bis 4 (24 SWS) und im affinen Fach ebenfalls die Module 1 bis 4 (24 SWS) studiert. im Leitfach sind Inhalte aus den Grundlagen des Fächerverbundes Sprache Gegenstand der mündlichen Prüfung. Die Fächerverbünde werden im 4. Teil dieser Studienordnung geregelt. Die Lehrveranstaltung: Introduction à la didactique du FLE (Modul 2.3) gilt als Nachweis für die auf die schulpraktischen Studien bezogene Lehrveranstaltung nach 2, Abs. 1 Nr. 8 dieser Studienordnung. (5) Aufbau des Studiums Das Fundamentum umfasst Modul 1 (6 SWS). Es wird in der Regel im 1. und 2. Semester studiert. Das Hauptstudium baut auf dem Fundamentum auf. Eine Reihenfolge der Module ist nicht vorgeschrieben. (4) Ein mindestens zweiwöchiges Praktikum an einer französischen Schule und ein zusammenhängender Aufenthalt von wenigstens 3 Monaten im französischen Sprachraum wird erwartet. 24 Prüfungen und Leistungsnachweise (1) Die akademische Zwischenprüfung wird durch Zentralklausur von 90 Minuten aus den Inhalten des gesamten Moduls 1 abgelegt. Neben die Zentralklausur tritt eine benotete mündliche Prüfung über Inhalte des Moduls 1. Die mündliche Prüfung soll in der Regel im Anschluss an die genannte Lehrveranstaltung abgelegt werden. Prüfungsberechtigt sind alle Lehrenden des Faches Französisch. Über den Verlauf der mündlichen Prüfung wird ein Protokoll angefertigt. Die Dauer der Prüfung beträgt max. 15 Minuten. Die Note der akademischen Zwischenprüfung setzt sich im Verhältnis 2:1 aus den Noten der schriftlichen und der mündlichen Prüfung zusammen. Wird die schriftliche oder die mündliche Prüfung nicht bestanden, so gilt die akademische Zwischenprüfung als nicht bestanden. Die nicht bestandenen Prüfungsteile können jeweils einmal wiederholt werden. (2) Die akademische Teilprüfung umfasst: im Leitfach je eine Modulprüfung aus den Inhalten der Module 2 und 3. War das Leitfach nicht Gegenstand der Zwischenprüfung, erfolgt eine Modulprüfung aus den Inhalten der Module 1 und 2 sowie eine Modulprüfung aus den Inhalten des Moduls 3. Im Leitfach ist außerdem eine Modulprüfung (Projektprüfung) aus Modul 2 des gewählten Fächerverbundes nachzuweisen. im affinen Fach je eine Modulprüfung aus den Inhalten der Module 2, 3 und 4. War das affine Fach nicht Gegenstand der Zwischenprüfung, erfolgt eine Modulprüfung aus den Inhalten der Module 1 und 2 sowie je eine Modulprüfung aus den Inhalten der Module 3 und 4. (3) Regelungen für die Modulprüfungen: Die Modulprüfung aus den Inhalten des Moduls 2 wird durch eine Klausur erbracht. 18

19 Die Modulprüfung aus den Inhalten des Moduls 3 wird durch eine mündliche Prüfung von ungefähr 30 Minuten Dauer erbracht, die sich auf alle drei Teilgebiete des Moduls sowie ein von der / dem Studierenden angefertiges modulbezogenes Portfolio bezieht. Die Modulprüfung ( Projektprüfung) im Leitfach aus Modul 2 des gewählten Fächerverbundes besteht aus einer Seminararbeit zu einem themenbezogenen Projekt. Die Modulprüfung aus den Inhalten des Moduls 4 im affinen Fach besteht aus einer schriftlichen Hausarbeit in französischer Sprache zu einer Veranstaltung mit thematischen Bezügen zu mindestens einer weiteren Veranstaltung aus demselben Modul. (4) Die mündliche Prüfung im Leitfach bezieht sich auf die Inhalte des Moduls 4 unter Berücksichtigung der Grundlagen des gewählten Fächerverbundes. 7. Abschnitt: Geographie 25 Inhalte und Aufbau des Studiums (1) Inhalte des Studiums entsprechend Nr der Anlage I zur RPO I Modul 1: 6 SWS (Hauptfach, Leitfach, affines Fach) 1.1 Einführung in die Geographie und ihre Didaktik 1.2 Allgemeine Geographie 1: Physische Geographie (mit einem Exkursionstag) 1.3 Allgemeine Geographie 2 : Anthropogeographie (mit einem Exkursionstag) Modul 2: 6 SWS (Hauptfach, Leitfach, affines Fach) 2.1 Landeskunde Baden-Württemberg (mit mindestens einem Exkursionstag) 2.2 Geographie Didaktik Geographische Arbeits-, Darstellungsmittel und methoden Modul 3: 6 SWS (Hauptfach, Leitfach, affines Fach) 3.1 Projekt1: Anwendung geographischer Arbeitsmethoden im Nahraum mit mehrtägiger Arbeit vor Ort (Geländepraktikum: mindestens drei Tage im Gelände) 3.2 Ökonomie, Ökologie und Umweltbildung 3.3 Regionale Geographie eines Raumes zur Vorbereitung auf die Großexkursion Modul 4: 6 SWS (Hauptfach, Leitfach, affines Fach) 4.1 Projekt 2: Anwendung geographischer Arbeitsmethoden im Fernraum mit mehrtägiger Arbeit vor Ort (Großexkursion: mindestens neun Tage) 4.2 Geographie Didaktik 2: 4.3 Nutzung und Interpretation geographischer Darstellungsmittel, und methoden und Informationssysteme Modul 5: 6 SWS (Hauptfach) 5.1 Vertiefung der Kenntnisse zu ausgewählten Fragestellungen der Physischen Geographie (mit einem Exkursionstag) 5.2 Vertiefung der Kenntnisse zu ausgewählten Fragestellungen der Anthropogeographie (mit einem Exkursionstag) 5.3 Vertiefung der Kenntnisse zur Regionalen Geographie 1: z.b. Geozonen der Erde, Globale Problemfelder Modul 6: 6 SWS (Hauptfach) 6.1 Ausgewählte Fragestellungen der Geographie-Didaktik Ausgewählte Themen des fächerverbindenden Unterrichts mit geographischen Inhalten 6.3 Digitale Medien und ihre Verwendung im Geographie-Unterricht Modul 7: 4 SWS (Hauptfach) 7.1 Vertiefung der Kenntnisse zu ausgewählten Fragestellungen der Physischen und/oder Anthropogeographie 7.2 Vertiefung der Kenntnisse zur Regionalen Geographie 2: z.b. Deutschland 19

20 Modul 8: 4 SWS (Hauptfach) 8.1 Ausgewählte Fragestellungen der Geographie-Didaktik Ausgewählte Fragestellungen der Geographie-Didaktik 3 (2) Umfang des Studiums Im Hauptfach werden die Module 1 bis 8, im Leitfach die Module 1 bis 4 und im affinen Fach ebenfalls die Module 1 bis 4 studiert. Im Leitfach sind die Inhalte aus den Grundlagen des sozialwissenschaftlichen Fächerverbundes Gegenstand der mündlichen Prüfung. Die Fächerverbünde werden im 4. Teil dieser Studienordnung geregelt. Die Lehrveranstaltung: Geographie-Didaktik 1 (Modul 2.2) gilt als Nachweis für die auf die schulpraktischen Studien bezogene Lehrveranstaltung nach 2, Abs. 1 Nr. 8 dieser Studienordnung. (3) Aufbau des Studiums Das Fundamentum umfasst Modul 1 (6 SWS). Es wird in der Regel im ersten und zweiten Semester studiert. Das Hauptstudium baut auf dem Fundamentum auf. Eine Reihenfolge der Module ist nicht vorgeschrieben. 26 Prüfungen und Leistungsnachweise (1) Die akademische Zwischenprüfung wird durch eine Zentralklausur von 90 Minuten aus den Inhalten des gesamten Moduls 1 abgelegt. (2) Die akademische Teilprüfung umfasst: im Hauptfach je eine Modulprüfungen aus den Inhalten der Module 2 und 3; im Leitfach je eine Modulprüfung aus den Inhalten der Module 2 und 3. War das Leitfach nicht Gegenstand der Zwischenprüfung, erfolgt eine Modulprüfung aus den Inhalten der Module 1 und 2 sowie eine Modulprüfung aus den Inhalten des Moduls 3. Im Leitfach ist außerdem eine Modulprüfung ( Projektprüfung ) aus Modul 2 des Verbundes Sozialwissenschaftlicher Fächerverbund nachzuweisen. im affinen Fach je eine Modulprüfung aus den Inhalten der Module 2, 3 und 4. War das affine Fach nicht Gegenstand der Zwischenprüfung, erfolgt eine Modulprüfung aus den Inhalten der Module 1 und 2 sowie je eine Modulprüfung aus den Inhalten der Module 3 und 4. (3) Regelungen für die Modulprüfungen: Die Modulprüfung aus den Inhalten des Moduls 2 wird erbracht durch: Klausur/ Kolloquium/Präsentation/Portfolio/ausgearbeiteter Unterrichtsentwurf; Die Modulprüfung aus den Inhalten der Module 1 und 2 (falls Modul 1 nicht Gegenstand der Zwischenprüfung war) wird erbracht durch: Klausur/ Kolloquium/Präsentation/Portfolio/ausgearbeiteter Unterrichtsentwurf; Die Modulprüfung aus den Inhalten des Moduls 3 wird erbracht durch: Klausur/ Kolloquium/Präsentation/Portfolio; Die Modulprüfung aus den Inhalten des Moduls 4 wird erbracht durch: Klausur/ Kolloquium/Präsentation/Portfolio/ausgearbeitete Unterrichtssequenz. (4) Der Hauptseminarschein im Hauptfach ist aus den Modulen 4 bis 8 zu erbringen. (5) Im Fach Geographie sind folgende Arbeitstage im Gelände nachzuweisen: Im Hauptfach insgesamt 17 Arbeitstrage aus Veranstaltungen der Module 1 bis 5; im Leitfach und im affinen Fach je 15 Arbeitstage aus den Veranstaltungen der Module 1 bis 4. (6) Die schriftliche und die mündliche Prüfung im Hauptfach erstrecken sich auf die Inhalte der Module 4 bis 8. Die mündliche Prüfung im Leitfach bezieht sich auf die Inhalte des Moduls 4 unter Berücksichtigung der Grundlagen des gewählten Fächerverbundes. 8. Abschnitt: Geschichte 20

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