Vorläufige Studienordnung zur GHPO I 2003 Stufenschwerpunkt Hauptschule

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1 Vorläufige Studienordnung zur GHPO I 2003 Stufenschwerpunkt Hauptschule... Aufbau und Inhalte Informatik als Leitfach (30 / 24 SWS) oder als affines Fach (18 / 1) Modul Beschreibung (lt. GHPO I) Veranstaltung LF ab 1. LF nach Fundamentum AF ab 1. AF nach Fundamentum 1 Standardanwendungen der Informatik Grundlagen und Grundbegriffe der Informatik bezüglich ihrer Anwendung in Standardsoftware verstehen. Selbständig schulbezogene Aufgaben mit adäquaten Softwareapplikationen lösen können Didaktische Kenntnisse zur Einbeziehung von Standardsoftware in den Unterricht allgemeinbildender Schulen. Grundlagen, Grundbegriffe und Arbeitsprinzipien von Standardanwendungen der Informatik Softwarenutzung im Unterricht Fallbeispiele und mehr Standardsoftware

2 2 Einführung in die Medieninformatik Grundprinzipien der Funktions- und Arbeitsweise von Multimediaanwendungen verstehen. Multimediaanwendungen hinsichtlich ihres Einsatzes in der Schule bewerten können. Einführung in die Medieninformatik Lehren und Lernen mit Computern und weiteren digitalen Medien Lehr- und Lernsoftware klassifizieren und bewerten können. Einfache Multimediaanwendungen für den für das schulische Lehren und Lernen erstellen können. Erstellung von Multimediaanwendungen Informationstechnische Grundbildung Technische Informatik und Grundlagen der Programmierung 3 Grundlegendes Verständnis für den Aufbau und die Arbeitsprinzipien von Computern. Kenntnisse und Fähigkeiten zum Lösen einfacher Probleme mittels einer Programmiersprache. Didaktische Kenntnisse zur Heranführung von Schülern an die Computernutzung. Didaktik der informationstechnischen Grundbildung Entwicklungssoftware I

3 Informatik Mathematische Informatik 4 Grundlegendes Verständnis für den Begriff des Algorithmus als zentralen Begriff der Informatik. Prinzipielle Möglichkeiten des Einsatzes von Computern und Informationstechnik kennen und einschätzen können. Didaktik der Informatik Sem Unterricht über Computer, Informationstechnik und Informatik analysieren, planen und durchführen können. Entwicklungssoftware II Angewandte Informatik Angewandte Informatik 5 Vertieftes Wissen und Können zu ausgewählten Gebieten der angewandten Informatik. Software für den mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterricht Sem Vertieftes Wissen und Können zu ausgewählten Gebieten der Informatikdidaktik bzw. Computernutzung im Unterricht Ausgewählte Gebiete der angewandten Informatik Summe der SWS: 30 1) 24 1) ) ohne Grundlagen des Fächerverbundes (6 SWS)

4 Leistungsnachweise: 1. Akademische Zwischenprüfung für Studierende, die Informatik im Fundamentum studieren: Klausur auf der Grundlage des gesamten Moduls 1. Die Klausur wird jedes Semester angeboten. Die Klausur ist einmal wiederholbar, nach dem 4. Semester erlischt der Prüfungsanspruch, es sei denn, der/die Studierende hat die Fristüberschreitung nicht zu vertreten. Bei Studierenden, die erst nach dem Fundamentum das Informatikstudium beginnen, wird die Akademische Zwischenprüfung in einem anderen Fach X vorausgesetzt. 2. Akademische Teilprüfungen: LF-Studierende: Die akademische Teilprüfung besteht aus zwei Modulprüfungen. a) Wenn das Fach Informatik bereits im Fundamentum studiert wurde: Modulprüfung auf der Grundlage des Moduls 2: Veranstaltung und Art des Nachweises werden durch die Lehrenden festgelegt. Leistungsnachweise (Referate oder Klausuren) in zwei Veranstaltungen aus dem Modul 3. Veranstaltungen und Art der Nachweise werden durch die Lehrenden festgelegt. b) Wenn das Fach Informatik erst im Hauptstudium gewählt wurde: Modulprüfung auf der Grundlage der Module 1 und 2: 1. Klausur auf der Grundlage des gesamten Moduls 1 2. Veranstaltung und Art des Nachweises werden durch die Lehrenden festgelegt. Leistungsnachweise (Referate oder Klausuren) in zwei Veranstaltungen aus dem Modul 3. Veranstaltungen und Art der Nachweise werden durch die Lehrenden festgelegt.

5 AF-Studierende: Die akademische Teilprüfung besteht aus zwei Modulprüfungen. a) Wenn das Fach Informatik bereits im Fundamentum studiert wurde: Modulprüfung auf der Grundlage des Moduls 2: Veranstaltung und Art des Nachweises werden durch die Lehrenden festgelegt Leistungsnachweise (Referate oder Klausuren) in zwei Veranstaltungen aus dem Modul 3. Veranstaltungen und Art der Nachweise werden durch die Lehrenden festgelegt. b) Wenn das Fach Informatik erst im Hauptstudium gewählt wurde: 2 Modulprüfungen 1. Modulprüfung auf der Grundlage von Modul 1 Klausur auf der Grundlage des gesamten Moduls 1 2. Modulprüfung auf der Grundlage von Modul 2 Veranstaltung und Art des Nachweises werden durch die Lehrenden festgelegt. 3. Anlage 2 (zu 17) GHPO I Die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen Didaktik der informationstechnischen Grundbildung bzw. Didaktik der Informatik entspricht den Anforderungen gemäß Anlage 2 GHPO I.

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