Studienordnung für das Studium des Unterrichtsfaches der Kunstpädagogik

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1 Institut f. Kunst Kunstpädagogik Studienordnung für das Studium des Unterrichtsfaches der Kunstpädagogik Studienordnung für das Studium des Unterrichtsfaches der Kunstpädagogik im Rahmen der ersten Staatsprüfung für das Lehramt an öffentlichen Schulen an der Universität Bremen 1 Gegenstand und Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an öffentlichen Schulen vom Brem. GBl. S i-4) sowie der Prüfungsanforderungen für das Unterrichtsfach Kunst vom (Brem. Abl S. 969ff) die Inhalte und Formen des Studiums für das o.g. Unterrichtsfach an der Universität Bremen mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung. Sie gilt für alle Studierenden des Unterrichtsfaches Kunst, die ihr Lehramtsstudium ab dem Wintersemester 1999/2000 an der Universität Bremen aufgenommen haben und alle im Rahmen der Lehrerausbildung in der Lehre an der Universität Tätigen. 2 Ziele des Studiums Die Ziele des Studiums liegen in der Ausbildung von fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und fachpraktischen Kenntnissen und Fertigkeiten, die für den schulischen und außerschulischen Kunstunterricht und die Reflexion von Prozessen ästhetischer Bildung erforderlich sind. Die Studentinnen und Studenten sollen fachliche Kompetenzen für die Produktion und Reflexion von Kunst und Kultur und ihrer didaktischen Vermittlung ausbilden. Grundvoraussetzung dafür ist, daß den künstlerischen und medialen Interessen aus eigenem Antrieb heraus nachgegangen wird; d.h. der regelmäßige Besuch von Museen und Kunstausstellungen, sowie die Entwicklung einer eigenen künstlerischen Praxis, über die geforderten Semesterwochenstunden hinaus, werden erwartet. Neben den fachlichen und didaktischen Fähigkeiten soll während des Studiums auch die Motivation und das Vermögen zur produktiven Gestaltung von kommunikativen und kreativ-kooperativen Prozesse ausgebildet werden. 3 Stufenbezug des Studiums Das Fach Kunstpädagogik kann bezogen auf folgende Schulstufen studiert werden: Primarstufe/Sekundarstufe I mit dem Schwerpunkt Primarstufe (Zu den besonderen Regelungen für die Primarstufe (sh. Studienordnung Primarstufe) 1 von :17

2 Primarstufe/Sekundarstufe I mit dem Schwerpunkt Sekundarstufe I Sekundarstufe II 4 Zugangsvoraussetzungen Neben den allgemeinen Zugangsvoraussetzungen ist für das Studium des Faches Kunstpädagogik als weitere Zugangsvoraussetzung die Vorlage einer Mappe erforderlich mit 10 selbstgefertigten und künstlerisch gestalteten Arbeiten. Ergänzend zur künstlerisch-praktischen Arbeit wird darüber hinaus ein Text von zwei bis drei Seiten erwartet, in dem die eigenen Arbeitsverfahren und entstandenen Produkte beschrieben und in ihrer Wirkung und ihren kontextuellen Bezügen reflektiert werden. Näheres regelt die Ordnung für die Bewerbung mit einer Mappe für das Studium der Kunstpädagogik. 5 Inhalte des Studiums Das Studium umfasst die folgenden Stoffgebiete und die diesen zugeordneten Themen: Kunstgeschichte und -theorie Geschichte der bildenden Künste Zeichnung, Malerei, Skulptur, Environment, Architektur Stadtplanung, Kunstgewerbe Theorie der Ästhetik und Kommunikation Theorien der Bildanalyse Symbolisierung und Mediatisierung der Lebenswelten Symbolisierung und Ästhetisierung der Geschlechterdifferenz Mediengeschichte und -theorie Geschichte der künstlerisch-technischen Medien Grafik und Fotografie, Film und Video, Computerkunst Theorie der Ästhetik und Kommunikation Theorien der Medienanalyse Symbolisierung und Mediatisierung der Lebenswelten Symbolisierung und Ästhetisierung der Geschlechterdifferenz Kunstdidaktik Geschichte und Konzepte der Kunstpädagogik Pädagogische Umsetzungen künstlerischer Fachpraxis und Fachtheorie Museumspädagogik Medienpädagogik Ausstellungskonzepte Anwendungen und didaktische Reflexion computergestützter Informationsmedien Fachpraxis der bildenden Künste und der künstlerisch-technischen Medien Zeichnung und Malerei Skulptur und Environment Architektur, Stadtgestaltung, Design experimentelle Kunstpraxis Grafik und Fotografie Film und Video Computerkunst 6 Umfang und Gliederung des Studiums (1) Bezogen auf den Schwerpunkt Sekundarstufe I umfasst das fachwissenschaftliche, das fachdidaktische und das fachpraktische Studium der Kunstpädagogik - 55 SWS (2) Bezogen auf die Sekundarstufe II umfasst das fachwissenschaftliche, das fachdidaktische und das fachpraktische Studium der Kunstpädagogik - 55 SWS (3) Bezogen auf die Sekundarstufe II mit fachwissenschaftlicher Vertiefung umfasst das fachwissenschaftliche, fachdidaktische und fachpraktische Studium der Kunstpädagogik - 65 SWS (4) Das Studium der Kunstpädagogik gliedert sich in das Grundstudium ( Semester), ein Halbjahrespraktikum (5. Semester) und das Hauptstudium ( Semester). Das Grundstudium schließt mit einer Zwischenprüfung ab. Näheres regelt die fachspezifische Prüfungsordnung. (5) Es entfallen für Studierende des Sekundarstufe I: 2 von :17

3 auf das Grundstudium - 27 SWS auf das Hauptstudium - 28 SWS für Studierende der Sekundarstufe II ohne Vertiefung: auf das Grundstudium - 27 SWS auf das Hauptstudium - 28 SWS für Studierende der Sekundarstufe II mit fachwissenschaftlicher Vertiefung: auf das Grundstudium - 32 SWS auf das Hauptstudium - 33 SWS (6) Das Studium mit dem Schwerpunkt Sekundarstufe I / Sekundarstufe II gliedert sich im einzelnen wie folgt: Einführung in das Lehramtsstudium des Unterrichtsfaches Kunst (Alternativ ist die Teilnahme an einer die Einführungsveranstaltung in jedem einzelnen Prüfungsgegenstand ersetzenden übergreifenden Einführungsveranstaltung für das Lehramtsstudium im Umfang von mindestens 6 SWS nachzuweisen)- (mindestens 2 SWS) Zweisemestriger Grundkurs zur Einführung in das fachpraktische Studium - 8 SWS Fachtheoretische Veranstaltungen aus den Stoffgebieten 1 und 2-17 SWS Fachdidaktische Veranstaltungen - 12 SWS Fachpraktische Veranstaltungen wahlweise im Bereich der bildenden Künste und der künstlerisch-technischen Medien - 18 SWS (7) Studierende mit dem Schwerpunkt Sekundarstufe I können darüber hinaus bis zu 10 SWS stufenbezogen im Stoffgebiet Fachdidaktik studieren. (8) Das Studium mit dem Schwerpunkt Sekundarstufe II mit fachwissenschaftlicher Vertiefung erfordert zusätzlich zu den in Abs. 6 beschriebenen Anforderungen das vertiefte Studium von Themen aus Stoffgebiet 1 oder 2 im Umfang von 10 SWS. (9) Studierende der Sekundarstufe II, die die Stufenerweiterung für die Sekundarstufe I erwerben wollen, müssen zusätzlich 4 SWS Fachdidaktik, bezogen auf den Schwerpunkt Sekundarstufe I nachweisen und einen weiteren Leistungsnachweis aus dem Stoffgebiet 3 Kunstdidaktik bezogen auf den Stufenschwerpunkt Sekundarstufe I erbringen. (10) Im Hauptstudium muss ein Projekt absolviert werden, wenn es nicht im anderen Fach oder in Erziehungswissenschaft absolviert wird. 7 Aufbau des Studiums Im Grundstudium sind folgende Stoff- und Themengebiete zu studieren: Beide Stoffgebiete zur Geschichte und Theorie im Umfang von insgesamt 9 SWS. Das Stoffgebiet der Fachdidaktik im Umfang von 6 SWS. Beide Bereiche der Fachpraxis im Umfang von insgesamt 12 SWS. Im Grundstudium sind folgende Studiennachweise zu erbringen: ein Nachweis über die Teilnahme an einer Einführungsveranstaltung in das Lehramtsstudium des Unterrichtsfaches Kunst im Umfang von mindestens zwei Semesterwochenstunden oder an einer übergreifenden Einführungsveranstaltung im Umfang von insgesamt mindestens sechs Semesterwochenstunden. ein Leistungsnachweis aus dem Stoffgebiet Fachpraxis (Bildende Kunst oder Medien). 3 von :17

4 ein Leistungsnachweis aus dem Stoffgebiet der Kunstdidaktik. ein Leistungsnachweis aus dem Stoffgebiet der Kunstgeschichte/-theorie oder dem Stoffgebiet der Mediengeschichte/-theorie. Hier gilt: der Schein muss aus dem Stoffgebiet der Kunstgeschichte/-theorie stammen, wenn der Leistungsnachweis in der Fachpraxis in Medien erworben wurde; und er muss aus dem Stoffgebiet Mediengeschichte/-theorie stammen, wenn der Leistungsnachweis in der Fachpraxis in Bildender Kunst erworben wurde. ein fachpraktischer Nachweis für eine Einführung in das fachpraktische Studium (Grundkurs). ein Nachweis der Teilnahme an einer Lehrveranstaltung, die als Exkursion oder Übung vor Originalen ausgewiesen ist. Im Hauptstudium sind einzelne Themengebiete aus allen vier Stoffgebieten nach 5 zu studieren. Beide Stoffgebiete 1 und 2 zur Geschichte und Theorie im Umfang von 8 SWS. Das Stoffgebiet 3 der Fachdidaktik im Umfang von 6 SWS. Beide Bereiche der Fachpraxis im Umfang von 14 SWS Im Hauptstudium sind folgende Studiennachweise zu erbringen Ein Leistungsnachweis aus dem Stoffgebiet der Kunstdidaktik. Der Leistungsnachweis ist aus demjenigen der Themengebiete zu erbringen, aus dem im Grundstudium kein Leistungsnachweis erbracht worden ist. ein Leistungsnachweis aus dem Stoffgebiet der Kunstgeschichte/-theorie oder aus dem Stoffgebiet Mediengeschichte/-theorie. Der Leistungsnachweis ist aus demjenigen der beiden Stoffgebiete zu erbringen, aus dem im Grundstudium kein Leistungsnachweis erbracht worden ist. zwei Leistungsnachweise aus dem Stoffgebiet Fachpraxis (Bildende Kunst oder Medien), aus unterschiedlichen Themengebieten. Das Themengebiet, aus dem der Leistungsnachweis im Grundstudium erbracht worden ist, kann nicht mehr gewählt werden. ein Nachweis der Teilnahme an einer Lehrveranstaltung, die als Exkursion oder Übung vor Originalen ausgewiesen ist 8 Lehrveranstaltungsformen Vorlesung: Sie dient der zusammenhängenden Darstellung und Vermittlung von Wissen und methodischen Kenntnissen. Seminar: Es dient der Darstellung, Reflexion und Bearbeitung von Wissen und Methoden. Kurs: Er dient der Vermittlung von fachpraktischen Fähigkeiten. Kolloquium: Lehrveranstaltung zur Bearbeitung wissenschaftlicher Problemstellungen. Projekt: Ein Verbund zusammenhängender Lehrveranstaltungen über mindestens zwei Semester zu einem übergreifenden Thema. Es dient der weitgehend selbständigen, exemplarischen wissenschaftlichen und praktischen Bearbeitung eines Problemfeldes unter fachtheoretischen, fachdidaktischen und fachpraktischen Gesichtspunkten. Besondere Merkmale eines Projektes sind unterschiedliche Formen des Theorie- und Praxisbezuges, Interdisziplinarität und ggf. produktorientierte Themenbearbeitung. Grundkurs: Eine zweisemestrige Veranstaltung zur Einführung in das fachpraktische Studium. Tutorium: Es dient der Betreuung der Studierenden in Kleingruppen und wird im Rahmen von hochschullehrerbetreuten Lehrveranstaltungen durchgeführt. Exkursion: Mehrtägige oder eintägige Veranstaltung, die die theoretische und praktische Auseinandersetzung mit Kunst vor Ort ermöglicht. Sie ist in der Regel integrierter Bestandteil einer Lehrveranstaltung im Fach Kunstpädagogik. 4 von :17

5 Übung vor Originalen: Lehrveranstaltung, die in den künstlerischen Institutionen selbst vor den Kunstwerken stattfindet. 9 Studiennachweise (1) Im Verlauf des Studiums können folgende Arten von Studiennachweisen erworben werden (Seitenangabe: 30 Zeilen à 60 Anschläge): Nachweis der Teilnahme (TN): Regelmäßige und aktive Teilnahme an einer Lehrveranstaltung im Fach Kunst. Fachpraktischer Nachweis (FN) im Grundkurs: Künstlerisch-praktische Arbeit mit schriftlicher Auswertung (5-10 Seiten). Leistungsnachweis (LN): Eine inhaltlich abgrenzbare und dokumentierte Eigenleistung der Studierenden, die aus einer Lehrveranstaltung des Faches Kunst hervorgeht. Ein Leistungsnachweis kann in folgenden Formen erbracht werden: schriftliches Referat mit mündlichem Vortrag (Grundstudium: Seiten; Hauptstudium: Seiten) Hausarbeit (Grundstudium: Seiten; Hauptstudium: Seiten) Inszenierung ästhetisch-praktischer und theoretischer Methoden zur Auseinandersetzung mit einem Thema im Seminar und schriftliche Auswertung künstlerisch-praktische Arbeit mit schriftlicher Auswertung praktische Arbeit zur Kunstvermittlung mit schriftlicher Auswertung(c.-e.: Umfang im Grundstudium: 5-10 und im Hauptstudium: Seiten) Die Leistungsnachweise werden im Grundstudium nach bestanden und nicht bestanden bewertet und im Hauptstudium benotet. (2) Ein Leistungsnachweis muss in einem Projekt erbracht werden, wenn es im Fach Kunst studiert wird. Er setzt neben den Anforderungen gem. Ziffer 3. die regelmäßige aktive Teilnahme an einem Projekt im Umfang von mindestens 2 Semestern und 10 SWS voraus. (3) In einer Lehrveranstaltung kann in der Regel nur ein Leistungsnachweis erworben werden. 10 Halbjahrespraktikum Im 5. Semester wir zur Vorbereitung auf das Lehramt ein Halbjahrespraktikum absolviert. Näheres regeln die Richtlinien für schulpraktische Studien. Zur Vorbereitung auf das Praktikum ist in der Regel im 4. Semester eine geeignete, für das Studium des Faches Kunst anerkannte fachdidaktische Lehrveranstaltung im Umfang von mindestens 2 SWS zu besuchen. Begleitend zum Halbjahrespraktikum kann im 5. Semester eine geeignete, für das Studium des Faches Kunst anerkannte fachdidaktische Lehrveranstaltung im Umfang von mindestens 2 SWS besucht werden. Zur Auswertung des Halbjahrespraktikums kann eine geeignete, für das Studium des Faches Kunst anerkannte Lehrveranstaltung im Umfang von mindestens 2 SWS besucht werden. In der vorbereitenden, begleitenden und auswertenden Veranstaltung zum Halbjahrespraktikum darf insgesamt nur ein Leistungsnachweis erworben werden. Der Praktikumschein wird nach dem Absolvieren des Halbjahrespraktikums und nach der Abgabe eines Praktikumberichtes ausgehändigt. Näheres regeln die Richtlinien für schulpraktische Studien. 11 Studienberatung Die Einführungsveranstaltungen in das theoretische und praktische Studium der Kunstpädagogik dienen insbesondere auch der Studienberatung zu Studienbeginn. Am Ende des ersten Fachsemesters wird eine Studienberatung zur Fachpraxis durchgeführt, zu der die Studierenden ihre fachpraktischen Arbeitsergebnisse aus dem Grundkurs vorlegen. Die Teilnahme an dieser Studienberatung ist anzuraten. Nach dem 5 von :17

6 zweiten Semester ist eine Einschätzung des Studienverlaufs innerhalb einer Studienberatung verpflichtend. Für Studierende, die bei der Rückmeldung zum sechsten Fachsemester noch nicht zur Zwischenprüfung zugelassen sind, ist eine Studienberatung verpflichtend. Die Sprechstunden der Hochschullehrerinnen und -lehrer, insbesondere der Beauftragten für die Lehre, sind ebenfalls zur Studienberatung zu nutzen. 12 Evaluation Der Studiengang wertet die im Rahmen der Lehrevaluation der Universität und evt. weiterer studentischer Lehrevaluationen im Fach gewonnenen Daten regelmäßig aus und diskutiert sie einmal jährlich in einer Sitzung der Fachkommission, zu der alle Lehrenden eingeladen werden. Der Studiengang beteiligt sich an der Lehrevaluation im norddeutschen Hochschulverbund. 13 Inkrafttreten Diese Studienordnung tritt am Tage nach der Genehmigung durch den Rektor in Kraft. Studienplan: Grundstudium ( Semester) Einführung in das Lehramtsstudium des Unterrichtsfaches Kunst (mindesten 2 SWS oder fachübergreifende Einführungsveranstaltung, die sowohl für das Fach Kunst als auch für das 2. Fach und Erziehungswissenschaft anerkannt ist (mind. 6 SWS) - (2 SWS) Kunstgeschichte/ theorie und Mediengeschichte/ theorie - 9 SWS Kunstdidaktik - 6 SWS Zweisemestriger fachpraktischer Grundkurs 8 SWS Fachpraxis der Bildenden Künste oder Fachpraxis der künstlerisch-technischen Medien(4 SWS) - (2 SWS) Praxissemester (5. Semester) mit einer begleitenden und einer auswertenden Veranstaltung (müssen nicht in der Fachdidaktik Kunst besucht werden) Insgesamt: 27 SWS Hauptstudium ( Semester) Kunstgeschichte/ theorie und Mediengeschichte/- theorie - 8 SWS Kunstdidaktik - 6 SWS Fachpraxis der Bildenden Künste und Fachpraxis der künstlerisch-technischen Medien - 14 SWS Insgesamt: 28 SWS Kunstgeschichte/-theorie und Mediengeschichte/-theorie (Sek. II vertieft) 10 SWS 6 von :17

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